1901 / 198 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Aug 1901 18:00:01 GMT) scan diff

-Anzeiger

taats-Nnzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4.6 50 N

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung anu;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kostéu 25 S9.

M 198.

JFnhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Saßungen für die Römisch-Germanishe Kommission des Kaiserlih deutschen Archäologischen Jnstituts.

Bekanntmachung, betreffend eine Krankentafse.

Mittheilung, betreffend die Ertheilung eines Flaggenzeugnisses.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Zweite Beilage: Personal-Veränderungen in der Armee 2c.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberstleutnant a. D. von Dershau zu Auerbach im Großherzogthum Hessen und dem Oberlandesgerichtsrath z. D, Geheimen Justizrath Moeller zu Sprottau, bisher u Breslau, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

den Kreisphysikern z. D., Sanitätsrath Dr. Surminski zu Kösen im Kreise Naumburg a. Saale, bisher zu Lyck, und Dr. Friedrih Sabarth zu Lößen, dem Eisenbahn-Bau- und Betriebs: Jnspefktor Michaëlis zu Leipzig, bisher zu Magde- jurg, den Stadtbauräthen Paul Bratring zu Charlotten-

und Wilhelm Maeckler zu Koblenz, sowie dem

Berichts\chreiber a. D., Kanzleirath Hummerih zu Hadamar den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Kreissekretär Georg Wack zu St. Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Lehrer Franz Ne iske zu Kulm W.-Pr. den Adler der Jnhaber des Königlihen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Eisenbahn-Zugführer a. D. Gottlieb Tiedtke zu Berlin, dem pensionierten Kreisboten Peter Noth zu Limburg an der Lahn und dem bisherigen Gemeinde - Vorsteher Alexander Wittig zu Elversberg im Kreise Ottweiler das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, A

dem Unteroffizier Karl Höllein im Ostasiatischen Reiter Regiment das Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse,

Wendel den

den Eisenbahn-Lokomotivführern a. D. Ernst Grosse zu | delmstedt und Eduard Lottig zu Landsberg a. W, dem | Fisenbahn-Lademeister a. D. Johann Aust zu Groß-Strehlit, | em Vollziehungsbeamten- a. D. Eduard Angott zu Hagen, | em Strafanstalts-Aufscher a. D. Karl Neumann zu |

rottbus, dem Grenzaufseher a. Herrmann Balck zu eufährwasser im Stadtkreise Danzia, dem Werkmeister Llbert Klankwarth zu Bartenstein im Kreise Friedland, m CGasmeister Julius Hobinder zu Memel, dem

P Ï "_,

Naffiniermeister Wilhelm Mettendorf zu Großörner im |

Mansfelder Gebirgskreise, dem Siedemeisfter Heinrich

Schaefer zu Siegen, dem Eee Philipp Kinnen |

nd dem Stktationspfleger Wilhelm Lorenz, heide an der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt zu Galk hausen im Kreise Solingen, dem pensionierten Bahawärter ulius Frädrich zu Woldenberg im Kreise Friedeberg, bisher ¿zu Mehrenthin, Posten 50 a Stargard i. Pomm.—Kreuz, dem pensionierten Eisenbahn-Billetdrucker Eduard Raabe gu Magdeburg, dem Prioatförster Hermann Beer zu

reise Königsberg N.-M., bsher bei der Berliner Heuerwehr, dem Sanitäts - Unteroffizier Leon Koch m Jnfanterie-Negiment- Markgraf Karl (7. Brandenburgisches) Mir. 60, dem Militär-Krankenwärter Johann Mathar beim

Darnisjon - Lazareth in Hagenau i. Elsaß, dem Gutsvogt |

Konstantin Krashewski zu Netshke im Kreise Lissa i. Posen, dem früheren Gutsfämmerer Rudolf Braun zu Schelecken m Kreise Labiau, dem Graveur Eduard Lehmann zu Eilen- urg im Kreise Delißsh, dem Former Otto Hoffmann zu Sreulih im Kreise Bunzlau, dem Kassenwächter Augu st immermann zu Eislcben und dem Kuhhirten Karl Richter auf Domäne Mose im Kreise Wolmirstedt das Al- gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

D K T E R pre e

Insertionspreis für den Raum einec Druckzeile 30 4. Inserate uimmt au: die Königliche Expedition

des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Ai

Berlin, Mittwoch, den 21. August, Abends.

Deutsches Reich.

Der Herr®Reichskanzler hat für die neu errichtete besondere Kommission des Archäologischen Jnstituts (zu vergleichen: Centralblatt für das Deutsche Reich, Jahr- gang 1901, Nr. 34, Seite 306 unter Ziffer 4) folgende Satzungen erlassen:

Sa #UBP dent für die Römisch - Germanishe Kommission des Kaiserlich deutshen Arhäologishen Jnfstituts.

__ Bei dem Archäologischen Jnstitut wird eine besondere Kommission gebildet, welche die Aufgabe hat, die arhäologische Erforshung derjenigen Theile des Deutschen Reichs, die dauernd unter römischer Herrschaft gestanden haben, mit Nath und That zu fördern. Jnnerhalb dieses Gebiets ist die Kultur von den ältesten Zeiten bis zum Ende der Römerherrschaft gleichmäßig zu untersuchen.

Die außerhalb dieser Grenzen namentlich zwischen Elbe und Weser sich findenden römischen Reste sind, soweit die Organisation der Kommissionsarbeiten es gestatten wird, in die Forschung einzubeziehen.

S-A. Die Kommission besteht aus 1) dem Gencral-Sekretär und zwei weiteren von der

Mitte zu wählenden Mitgliedern, : 2) dem im S8 3 erwähnten Direktor, 3) drei vom Reichskanzler zu berufenden Mitgliedern,

und Elsaß-Lothringen berufen. E A :

5) Außerdem hat die Zentral-Direktion das Necht, dice

Berufung von Vertretern cinzelner Alterthumsvercine und ( Ì

Reichskanzler zu beantragen.

Die Berufung der zu 3 und 4 genannten Mitalieder erfolgt auf längstens 5 Jahre. Das nach Ablauf dieser Zeit | ausscheidende Mitglied kann von neuem berufen werden. Die | Kommission tritt jährlih einmal an einem im Forschungs

| jedem Jahre vom Reichskanzler bestimmt wird, zusammen | Ueber die Einberufung außerordentliher Sißungen entscheidet | auf Antrag des General-Sekretärs des Archäologischen Instituts

S 3.

Die unmittelbare Leitung. der Ark Beschlüssen der Kommission durch einen Direktor, welcher von | dem Reichskanzler bestellt wird. Für diese Stelle hat die Zentrai-Direklion des Jnjstituts eine geeignete Persönlichkeit in Vorschlag zu bringen. Der Direktor bezieht, bis zur cetat mäßigen Regelung seiner Stellung, aus den vom Reiche zur

Reichskanzler festseßzt.

an einem vom Reichskanzler nach Anhörung der Zentral

| Direktion des Jnstituts zu bestimmenden Orte. Befindet si | , 1 i E. Y., lin Hamburg von neuem die Bescheinigung | ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlih der Höhe

_

| an diesem Orte einc Universität, so erhält er nach Vercin barung mit der betreffenden Landesregierung die Befugniß, an

dieser Universität unter entsprehender Aufführung in ihrem | Vorlesungsverzeihnisse Vorlesungen zu halten. Er vertritt die |

Kommission nah außen, vollzieht die namens derselben abzu

kanzler festzusezenden Jahres-Etats Zahlungen aus den der Kom

sammte amtilihe Korrespondenz zu führen, für Erstattung | eines Jahresberihts über die wissenschaftlihen Unter | nehmungen der Kommission und für Ablegung der | Zahresrechnung an den Neichskanzler sowie für die Auf- | Bureau- und Kassengeschäfte wird der Direktor die erforderliche

! Î

| hierfür zur Verfügung stehenden Mittel annehmen. g Zn der Kommission führt der Direktor, in Behinderungs- | fällen der General-Sekrelär des Jnstituts, den Vorsih. | Die Kommission faßt ihre Beschlüsse nach Stimmenmehr | heit. Zu einem gültigen Beschlusse ist die Anwesenheit von | mindestens 6 Mitgliedern außer dem Vorsitzenden erforderli.

O

Ausschlag.

Den Mitgliedern der Kommission werden für die Reisen zu den Versamm/ungen Reisekosten und Tagegelder gewährt, deren Betrag der Reichskanzler festseßt. Für andere Dienst- reisen, au des Direktors, werden die Auslagen liquidiert.

Oi ___ Die Kommission regelt ihre Thätigkeit durch eine Ge- shäftsordnung, welche der Bestätigung dur den Reichskanzler bedarf. Die Kommission beschließt über- die in Angriff zu nehmendea wissenschaftlihen Unternehmungen, über deren Arbeitsplan und über die Verwendung der zur Verfügung

der Genehmigung des Reichskanzlers.

Die Berichte über die Sißungen der Kommission sind dem Reichskanzler einzureichen.

Die Berichte, Anträge u. \. w. der Kommission an den Reichskanzler sind durch Vermittelung der Zentral-Direktion des Jnstituts vorzulegen.

Auf demselben Wege ergehen die Erlasse des Reichs- fanzlers an die Kommission.

S 6.

Zentral-Direktion des Archäologishen Instituts aus ihrer |

4) sechs weiteren Mitgliedern, von denen' je eins die Ne- ! gierungen von Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen |

anderer an der röômish-germanishen Forshung interessierter | Körperschaften bis zur Zahl von fünf Personen bei dem |

gebiet belegenen Orte, der auf Vorschlag des Direktors in |

oder von drei Mitgliedern der Kommission der Reichskanzler. |

n erfolgt nah den

À | des Reichskanzlers.

Verfügung gestellten Mitteln eine Vergütung, deren Höhe der |

p a A | Der Direktor nimmt seinen Wohnsiß im Forshungsgebiet | der ung d S 5 U) | Gejegbl. S. 379) ist der Kranken- und Sterbekasse

astrzembnik im Kreise Neutomischel dem pensionierten | shließenden Verträge und weist nah Maßgabe des vom Neichs- |

uermann Wilhelm Billerbeck zu Bärwalde ith | (an Lu L A eL e | h Î Ua mission zufließenden Geldern an. Der von dem Direktor auf Grund | der Beschlüsse der Kommission aufzustellende Jahres-Etat ist dem Reichskanzler vorzulegen. Der Direktor hat die ge-

Bureauhilfe gegen angemessene Vergütung nah Maßgabe der |

Es ist die Aufgabe der Kommission, und zwar zunächst | des Direktors, sih mit den die röômisch-germanishe Forschung | betreibenden Vereinen und den leitenden Persönlichkeiten im | Forschungsgebiet in stetiger Fühlung zu halten, ihre Unter- | nehmungen, soweit dies gewünscht wird, berathend und eventuell | leitend zu fördern. Die vom Reich gewährten Mittel können | zur Unterstüßung und zur Weiterführung dieser Lokfalforshungen Die Betheiligung, insbesondere des Direktors jan den örtlichen Untersuchungen bleibt der Verständigung mit den Landesregierungen und, foweit nöthig, auch mit den Alter- | thumsvereinen vorbehalten. AUgemeine Bestimmungen hier- über sind durch die zu erlassende Geschäftsordnung zu treffen.

| verwendet werden.

G T Auf Anordnung des Reichskanzlers können die Zentral:

Dire des Jnstituts und die Kommission zu gemeinsamer Sißung berufen werden, in welher der General-Sekretär des

| Jnjtituts oder dessen Vertreter in dek Zentral-Direktion den

Lari Co Vorhh führt. 88 Dl N

Die Kommission giebt über ihre Arbeiten fortlaufende

Mittheilungen heraus. Die Form derselben und die Art

ihrer Veröffentlihung werden durch die Kommission im Ein

vernchmen mit der Zentral-Direktion des Jnstituts festgeseßt. S 9,

Ueber Ergänzungen und Abänderungen dieser Saßzungen

beschließt die Kommission. Sie bedürfen der Genehmigung

VetranuntmaGuna.

Auf Grund des 8 75a des Krankenversicherungsgeseßzes in der Fassung des Gesches vom 10. April 1892 (Reichs-

„Morgenstern“ (früher der vereinigten Brotträger),

; Kranïen- geldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungs: gesches genügt

Berlin, den 19. August 1901. Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Wilhelmi.

_

Das im Jahre 1893 in Workington aus Stahl erbaute,

bisher unter britisher Flagge gefahrene Segelschiff „Cente

| sima“ von 2796,25 Negistertons Netto-Naumachalt hat dur | bewahrung der Akten Sorge zu tragen. Zur Erledigung der

den Uebergang in as ausschließlihe Eigenthum der Rhederei „Vijurgis“ A-G. in Bremen unter dem Namen „Nauarchch 06“

das Recht zur Führung der deutshen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Bremen als Heimaths

| hafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen General-Konsulat

in Antwerpen unter dem 27. Juli d. J. ein Flaggenzeugniß ertheilt worden.

Vei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den :

stehenden Mittel. Diese Rau bedürfen zu ihrer Gültigkeit H

a,