1901 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Sep 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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bevor sie amtsthierärztlich untersuht worden sind.

Landespolizeilihe Anordnung,

betreffend Maßregeln zur Verhütung der Ein- chleppung und Verbreitung von Geflügelcholera aus Jtalien.

___ Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth- schaft, Domänen und Forsten ordne ih auf Grund des S 7 sowie der S8 17 und 18 fg. des Reichs-Viehseuchen- geseßzges vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 (Reichs- Geseßblati 1880 S. 153/1894 S. 409), ferner des S 1 der Bundesraths-Jnstruktion zu diesem Geseße vom 27. Juni 1895 (RN.-G.-Bl. S. 357) und der SS 1, 3 und 7 des preußischen Ausführungsgesezes vom 12. März 1881/18. Juni 18914 G.-S. 1881 S. 128/1894 S. 115) zur Verhütung der Ein- shleppung und Verbreitung von Geflügelcholera aus Jtalien für den Regierungsbezirk Bromberg bis auf weiteres Folgendes an:

S 1. Sämmtliche aus Jtalien herrührenden Geflügel- sendungen dürfen auf der Eisenbahn nicht entladen werden,

S 2. Vird durch die amtsthierärztlihe Untersuchung bei einer Sendung die Geflügelcholera festgestellt, so hat der beamtete Thierarzt den Weitertransport vorläufig zu unter- sagen und der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten.

Die Ortspolizeibehörde hat bei der Behandlung der Sendung nah Maßgabe des S 7 bezw. der 88 2, Abs. 2, 3 Und 4 der landespolizeilihen Anordnung vom 30. August 1897 (Amtsblait S. 475), betreffend Maßregeln gegen die Geflügelcholera, zu verfahren.

Im Falle die Thiere binnen 12 Stunden einen Standort erreichen können, wo sie durchseuchen oder abgeschlahtet werden sollen, kann die Polizeibehörde die Weiterbeförderung der ungetheilten Sendung unter der Bedingung gestatten, daß der Transport auf Wagen crfolgt, deren Einrichtung das Herabfallen von Koth, Streu, Futterresten 2c. verhindert.

Von dieser Befugniß wird namentlich dann Gebrauch zu machen sein, wenn auf dem Bahnhofe oder in dessen Nähe keine zur Absonderung der Sendung geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wird die Erlaubniß zur Ueberführung der Thiere in einen anderen Polizeibezirk ertheilt, so ist der betreffenden Polizeibehörde unverzüglich von der Sachlage Kenntniß zu geben. ;

S 3. Für die bei der amtsthierärztlihen Untersuchung niht verseucht befundenen Sendungen ist die Genehmigung zur Entladung und Weiterbeförderung von der zuständigen Orts- polizeibehörde auf Grund der ihr von dem beamteten Thierarzte zu machenden Mittheilung über das Ergebniß der Untersuchung zu ertheilen. Liegt der Bestimmungsort der Sendung in einem anderen Polizeibezirke, so is die Ortspolizeibehörde dieses Bezirks unter Bezeichnung der . Sendung nah Art, Zahl und sonstigen allgemeinen Kennzeichen der dazu gehörigen Thiere von der Genehmigung des Weitertransports nöthigen- falls telegraphish oder telephonisch zu benachrichtigen.

Die Sendung ist am Bestimmun1sort für die Dauer von aht Tagen einer polizeilihen Beobachtung und Absonderung zu unterwerfen und darf nur dann in den freien Verkehr ae- jcßt werden, wenn der Besißer eine amtsthierärztlihe Be- scheinigung darüber beibringt, daß eine am Schlusse der Beob- achtungsfrist vorgenommene erneute Untersuhung die Seuchen- freiheit der Thiere ergeben hat.

Die Abschlachiung von Thieren und die Ausführung der geshlahteten Thiere isst mit polizeiliher Erlaubniß auch vor Ablauf der Frist und vor amtsthierärztliher Untersuchung zulässig.

S 4. Stallungen von Geflügelhändlern, die hauptsächlich oder in erheblihem Umfange mit Geflügel handeln, das aus Jtalien eingeführt wird, sind nah S 17 des Reichs-Viehseuchen- geseßes einec fortlaufenden amtsthierärztlichen Beaufsichtigung hinsichtlih des gesammten Geflügelbestandes zu unterwerfen.

Die amisthierärztlihe Untersuchung ist von dem zu- ständigen Kreis-Thierarzt auszuführen.

S 5. Die Kosten der amtsthierärztlihen Untersuchungen fallen dem Besißer der Thiere zur Last.

S 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be- stimmungen unterliegen, sofern nah den bestehenden Geschen

Weiteres außer im „Reichs-Anzeiger“ auch in der „Berliner Börsenzeitung“. Schwerin, den 7. September 1901. Großherzoglich mecklenburgishe Ministerien des Jnnern. der Finanzen. Im Auftrage: Im Auftrage : Schmidt. von Prollius.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kontroleur der Hauptflosterkasse zu Hannover Ernst David daselbst und dem Kloster-Rezeptor Karl Peters in Hildesheim den Charakter als Rehnungsrath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Photographen Louis Klett zu Stettin das Prädikat eines Königlichen Hof-Photographen zu verleihen.

Bekanntma GhUng.

Auf Grund des 8 188 des Allgemeinen Berggeseßzes für die preußishen Staaten vom 24. Juni 1865 (G.-S. 1865 S. 705) wird mit Genehmigung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe das in der Provinz Schlesien belegene Bergrevier Waldenburg in die beiden Bergreviere Ost- und West-Waldenburg getheilt und werden die Be- zirke dieser beiden Reviere mit Wirkung vom- 1. Oktober d. J. ab, wie folgt, festgestellt :

I. Bergrevier Ost-Waldenburg.

Sit des Revierbeamten: Waldenburg.

Dasselbe umfaßt die zum Regierungsbezirk Breslau ge- hörigen Kreise Neurode, Glaß, Habelshwerdt, Frankenstein, Münsterberg, Reichenbach, Nimptsch, Strehlen, Breslau, Oels, Ohlau, Namslau und Brieg, sowie vom Kreise Waldenburg denjenigen Theil, welcher östlih der Linie Kunststraße Freiburg—Bahnhof Altwasser, Eisenbahn-Bahnhof Altwasser über Bahnhof Waldenburg nah Bahnhof Dittersbach, Kunst- straße Bahnhof Dittersbah—Friedland bis Preußish-Oester- reichishe Landesgrenze liegt

TI. Bergrevier West-Waldenburg:

Sig des Revierbeamten: Waldenburg.

Dasselbe umfaßt den westlich der vorbezeichneten Kunst- straßen- und Eisenbahnstrecken gelegenen Theil des Kreises Waldenburg, ferner die zum Regierungbezirk Breslau gehörigen Kreise Schweidniß, Striegau und Neumarkt, sowie die zum Regierungsbezirk Liegniß gehörigen Kreise Landeshut, Bolken- hain und Jauer.

Ziffer IX unserer Bekanntmachung vom 11. Dezember 1899, betreffend die Feststellung der Bergreviere 2c. (Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Breslau 1900 S. 8, zu Liegniy 1900 S. 16), wird hierdurch aufgehoben.

Breslau, den 9. September 1901.

Pa Ia. O Ip

Ziemann.

Abgereist : Seine Excellenz der Staats: und Dr. Schönstedt, nah Frankfurt a. M.

Justiz - Minister

Angekommen: der Unter-Staatssekretär im Finanz-Ministerium, Wirk- lihe Geheime Ober-Finanzrath Lehnert.

_ Hiernach ersucht das Kaiserliche Aufsichtsamt ‘die Direktion 2c,

igst zu prüfen, ob und inwieweit eine Aenderung des dortigen tatuts geboten ift. In hohem Grade erwünsdï wäre es dem Auf- sichtsamt, vor der BesGluisalsens der Generalversammlung von dem dortseits vorzushhlagenden alt der Saßung Kenntniß zu nebmen und infolge davon die Gelegenheit zu haben, etwaige Bedenken gegen die geplanten Aenderungen oder sonstige Anregungen äußern zu können, ‘die der Generalversammlung vorzulegen wären. Weiter empfiehlt es fa daß der Aufsichtsrath 2c. \ih ermächtigen läßt, Aenderungen der beschlossenen Satzungen, die diesseits für geboten erahtet werden, im Bee des dortigen Einverständnisses selbst vorzunehmen, damit die

osten einer etwaigen zweimaligen Zusammenberufung des für die Aenderung der Satzungen zuständigen Organs thunlichst vermieden werden (zu vergleichen § 39 Abf. 3 des Geseges). :

Zunächst ersucht das Kaiserliche Aufsichtsamt, binnen zwei Wochen eine Aeußerung darüber hierher gelangen zu _ lassen, wie weit etwa bereits die Vorarbeiten zur Aenderung der Saßungen gediehen sind, und bis wann der vorausfichtlih gebotenen Vorlegung des nah den obigen Ausführungen zunähst empfohlenen Entwurfs der Saßungs- änderungen entgegengesehen werden fann. : E

Wenn auch kein Zweifel daran besteht, daß dortseits die gesckz- lichen Bestimmungen hinreichend bekannt sind, glaubt das Aufsichtsamt do nit unterlassen zu sollen, darauf hinzuweisen, welche Punkte in den Satzungen derjenigen Vereine, die niht den Anspruch darauf erheben, als fleinere im Sinne des § 53 des Gesetzes anerkannt zu werden, nunmehr einer Regelung bedürfen, beziehungsweise fähig sind.

I. Zwingend vorgeschrieben ist Folgendes:

a. Die Satzung hat den Namen (die Firma) und den Siß des Vereins zu bestimmen. Auch ist in der Firma oder in einem Zusay auszudrücken, daß Versicherung auf Gegenseitigkeit betrieben wird 18 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes). _ 2 :

b. Soweit der Verein Versicherungsgeshäfte gegen feste Prämien in der Art betreiben will, daß die Versicherungsnehmer nicht Mit- glieder des Vereins werden, muß die Saßung dies ausdrücklih ge- statten 21 Abf. 2 a. a. O.). E

c. Die Sazung hat darüber Bestimmung zu treffen, ob die Deckung der Ausgaben erfolgen foll E

1) durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge im voraus, und zwar mit Vorbehalt von Nahschüssen oder unter Aus- {luß von Nachschüssen mit oder ohne Vorbehalt der Kürzung der Versicherungsansprüche,

2) dur Beiträge, die nah Maßgabe des eingetretenen Bedarfs umgelegt werden 24 Abs. 1 a. a. O.)

d. Die Saßung hat über die Form Bestimmung zu treffen, in der die Bekanntmachungen des Vereins zu erfolgen haben 28 Abs. La: à D). A E : A

6. Die Satzung hat über die Bildung eines Vorstandes, eines Aufsichtsraths und eines obersten Organs (Versammlung von Mit- gliedern oder von Vertretern der Mitglieder) Bestimmung zu treffen 29 Abs. 1 a. a. O.). j N A

f. Die Satzung hat zu bestimmen, ob für einen Beschluß des obersten Organs, durch den die Bestellung zum Mitglied des Auf- sihtsraths widerrufen wird, eine besondere Mehrheit erforderlich sein joll (8 35 Nr. 1 a. a. D.). ; ;

. Soweit nah den Vorschriften des Handelsgeseßbuhs (S 264 Abs. 1, § 268 Abs. 1, § 271 Abs. 3 Sah 2) einer Minderheit von Aktionären, deren Antheile den zehnten oder den zwanzigsten Theil des Grundkapitals erreichen, gewisse Rehte gewährt sind, hat die Satzung die erforderlihe Minderheit der Mitglieder des obersten Organs zu bestimmen (nur für den Fall anwendbar, daß als oberstes Organ dle Versammlung der Mitglieder bestellt ist, § 36 Abf. 1 Nr. 1 des Geseßes vom 12. Mai 1901). e E !

h. Die Satzung hat die Form, und soweit niht nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes die §§ 254, 255 des Handelsgeseßbuches zur An- wendung kommen, auch die Voraus\ezungen und die Frist für die Be- rufung des obersten Organs zu bestimmen 36 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1901). C --

i. Die Satzung bat die Mitglieder zu bestimmen, unter welche ein nah der Bilanz fich ergebender Uebershuß zu vertheilen ist, ferner über den Maßstab der Vertheilung dieses Uebershusses sowie darüber, ob die Vertheilung nur unter die am Schlusse des Geschäftsjahres vorhandenen oder auch unter ausgeschiedene Mitglieder erfolgen soll (8 38 a. a. O.).

11. Außer diesen nothwendig in der Saßung zu regelnden Punkten enthält das Gesch eine Reihe von Bestimmungen, wona die Satzung gewisse Vorschriften enthalten „soll“. Die rechtlihe Bedeutung des Unterschieds zwischen den nah Ziffer I dieses Schreibens zu regelnden Punkten und den Sollvorschristen wird, wie das Aufsichtsamt, ohne einer späteren instanziellen Entscheidung vorzugreifen, bemerkt, im wesentlichen in Folgendem liegen. Gegenüber neu zuzulafjenden

Nichtamtliczes. Deutsches Reich.

nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift des S 66 Ziffer 1, 3 und 4 des Reichs-Viehseuchengeseßes vom 93, Juni 1880/1. Mai 1894.

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S 7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- F J

öffentlihung in Kraft. Bromberg, den 20. August 1901.

Der Regierungs: Präsident.

Preußen. Berlin, 11. September.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversiche- rung hat, nahdem die Mehrzahl der demnächst der Reichs- aufsicht unterstehenden Versicherungsunternehmungen die gemäß S 98 des Geseßes über die privaten Versicherungsunter- nehmungen vom 12. Mai 1901 (RNeichs-Gescß-Bl. S. 139) erforderten Angaben über den Geschäftsplan nunmehr gemacht

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o e5reizerr von Lueßyomw.

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Durch Beschuß der Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin find unter dem 22. Auguit 1901 6000000 „M 31/, proz. Großherzoglih mecklenburgishe Landes-Anleihe, aut: gegeben auf Grund der mecklenburg-s{hwerins{chcn Verordnung vom 15. Februar 1901, betreffend Ausgabe von Landes- Schuldverschreibungen für di Dampffähren verbindung Warnemünde —Gjedser (Regierungsblatt von 1901 Nr. 6), zum Börsenhandel an der Berliner Börse zugelassen worden

Die Tilgung dieser Anleihe geschieht von Schuldverschreibungen nach Maßgabe der dazu Mittel

Die Schuldverschreibungen, welhe von dcr Groß: herzoalihen Schuldentilgungs - Kommission aus- gegeben werden, lauten auf den Jnhaber und sind seitens desselben unkündbar. Von seiten der Großherzoglichen

eruna können die Schuldverschreibungen vom 1. April 1911 zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrages binnen einer alsdann zu veröffentlichenden Frist gekündiat werden

Für die Sichecheit des Kapitals und der Zinsen haften die gesammten Einkünfte der Großherzoglichen Eisenbahn verwaltung, sowie die Einnahmen der Landes-Steuerkasse

Die fälligen Zinsscheine und die rückzahlbaren bezw. ge

T durch den Ankauf

beitimmte

kündigten Stücke sind bei der Eisenbahn-Hauptkasse zu Schwerin, |

in Berlin bei der Deutschen Bank in Berlin und

außerdem bei den auf den Zinsscheinen bemerkten einzelnen

Zahlstellen kostenfrei zahlbar. Ebendaselbst erfolgt au die kostenfreie Aushändigung neuer Zinsscheine. F Die auf die Zinszahlung und Rückzahlung bezw. Kündigun

] bezüglichen Bekanntmachungen geshehen in Berlin bis auf

hat, die die Versiherung nah dem Grundsaß der Gegenseitig keit betreibenden und die Rechtsfähigkeit besißzenden Versiche- rungsagcsellshaften aufgefordert, ihre Saßungen, soweit er- forderlich, mit den Vorschriften des Abschnitts [Il des Privat- versicherungsgeseßzes in Uebereinftimmung zu bringen.

Eines der betreffenden Schreiben, wie es im wesentlichen gleihlautend an sämmtliche betheiligten Gesellschaften gerichtet worden 1st, lautet:

Nach § 101 Abs. 1 des Gesetzes über die privaten Versicherungs- unternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs - Gescß-Bl. S. 139) unterliegen Vereine, die zur Zeit des Jnkrafttretens dieses Gesetzes die Versicherung ihrer Mitglieder nah dem Grundsay der Gegen- seitigkeit betreiben und die Rechtsfäbigkeit besitzen, soweit es fich nicht um die in § 102 erwähnten Arten von Gegenseitigkeitsvereinen handelt, den Vorschriften»dieses Gesetzes über die Versicherungsvereine

| auf Gegenseitigkeit (Abschnitt 111) mit Ausnahme der Vorschriften iber die Bildung eines Gründungs- und eines Reservefonds.

Demgemäß ist die Satzung dieser Vereine spätestens sobald das Gese seinem vollen Umfange nah in Kraft tritt, mit den Bestim-

mungen des Abschnitts 111 in Einklang zu setzen.

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Notbwendig ist cine Aenderung der Saßungen nur insoweit, als |

ibr gegenwärtiger Inhalt den formalen Bestimmungen des Gesetzes nit genügt. Die materiellen Unterlagen des Geschäftsplans in seinem seitherigen Umfange können dabei unberührt bleiben die Absicht, gleichzeitig mit der Aenderung der formalen Bestimmungen in der Satzung selbst cine Aenderung des seither innegehaltenen oder gestatteten Geschäftêplans vorzunehmen, so bedarf es dazu einer besonderen Genehmigung, über deren nah dem völligen Inkrafttreten des Gesetzes & 73 a. a. O. befinden fann

Das Kaiserliche Aufsichtsamt befindet fich

aecgebenen Falls gemäß

schaften, wenn es Werth darauf legt, daß die Vorarbeiten zu den ver- Aenderungen ter Satungen so \{leunig in Angriff genommen werden, (

das Handelêregitter

vorgeschriebenen Anmeldung zur Eintragung in i Als Termin

beigefügt werden können 31 Ziffer 2 des Gesetzes).

für das vôllige Inkrafttreten des Gesetzes ist cinstweilen der 1. Januar |

| 1902 in Ausficht genommen.

Besteht indessen

Ertbeilung das Aufsichtäamt | Au in Uebereinstimmung | mit den eigenen Wünschen einer Reibe von Gegenseitigkeitögesell- | mutblih bei allen rößeren Unternehmungen dieser Art erforderlichen |

daß die bereits abgeänderten Satzungen der im § 30 des Gesetzes |

Unternehmungen wird die Aufsichtsbehörde die Erlaubniß zum Ge- schäftäbetriebde von der Aufnahme der gemäß Ziffer 1 zu | regelnden Punkte abhängig machen müssen, während fie von | der Erfüllung der als Sollvorschriften bezeichneten Erfordernisse die Genebmigung wird abhängig machen können. Gegenüber den zur Zeit des völligen Inkrafttretens des Gesetzes zum Geschäftsbetrieb bereits befugten Untecnehmungen 92 des Gesetzes) wird das Fehlen der Sollvorichriften die Wirkung haben, daß die Aufsichtsbehörde sich | zu einem Einschreiten gemäß & 64 Abs. 2, § 67 des Geseßzes veranlaßt sehen kann. Es empfiehlt fh daber, bei einer Umwandlung der Satzungen alsbald auch die Sollvorschriften zu berücksichtigen.

Als solche kommen insbesondere in Betracht :

a. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 des Geseßes, wonach die Satzung die einzelnen Versicherungszweige, auf welche sich der Ge äftsbetrieb erstreckt, sowie die Grundsäße für die Anlegung des

Vermögens festsezen und ersihtlich machen foll, ob das Verficherung geschäft lediglich unmitelbar oder zugleih auch mittelbar (durch Rüd- versicherung) betrieben werden soll. | b. Die Firma soll den Siß des Vereins erkennen lassen (S 18 Abs. 2 Say 1 des Gesetzes) c. Die Satzung soll Bestimmungen über den Beginn der Mit | gliedshaft enthalten 20 Say 1 des Geseyzes). | d. Die Satiung soll über die Voraussetzungen, untér denen die Ausschreivung von Nachschüssen oder Umlagen zu erfolgen hat, ins- besondere darüber Bestimmung treffen, inwieweit zuvor die fonit -vor- bandenen Deckungsmittel (Gründungsfonds, Nüccktlagen) zu verwenden | find. Die Satzung soll ferner bestimmen, in welcher Weise die Nach | \chüsse oder Umlagen ausgeschrieben oder eingezogen werden (S 27 des | Geseycs) ;

s. In diesem Zusammenhange ist auch zu erwähnen, daß diejenigen

| Gegenstände, die nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes den Inhalt | allgemeinen Versicherungsbedingungen bilden sollen, nah Abs. 2a. a. L

bei Versicherungévercinen auf Gegenseitigkeit in der Sayung geregeil | werden fönnen. Ë 7

li]. In den sonstigen Bezichungen, in denen das Gesetz auf die aßung binweist, sind ledigli Anbaltäpunkte für die je nah der erschiedenheit der Bedürfnisse der einzelnen Unternehmungen gegebene verschiedenartige Möglichkeit der Gestaltung der Sayungen enthalten. ie betreffenden Bestimmungen finden si i a. im Privatversicherungsgesey in § 20 Say 3; § 24 Adj. 2;

25 Abs. 3; & 28 Abs. 2 Sau 3: § 29 Abs. 2; § 32 Abs. 2 è 34 Nr 1; & 38 Abs. 1; & 39 Ab). 4; § 41 Abs. 2 Say 1, Abs. 3 Sat 2: § 42; § 43 Abs. 2 Say 1, Abs. 5 Sap 2; ÿ 44; è 47 Abs. 1 Say 2 und 3; § 48 Abs. 1 und 2: g

b. unter den für entsprechend anwendbar erklärten Bestimmungen

des Handelsgesctbuchs in § 232 Abs. 1 Say 1, Abs. 2 Say 1 und 2; S

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S 238: & 243 Äbs. 1: § 245 Abs. 2; § 246 Abs. 3; § 251 Abs. 1 und 2: S 252 Abs. 4; § 253 Abf. 2; ferner für den Fall, daÿ als oberstes Organ die Versammlung der Mitglieder bestellt werden sollte, in § 255 Abs. 1 Sah 1; endlich in §295 Abs. 1; §293 Abs. 3

[

Dr. von Woedtke.

An die Direktion : ter Gesellichaft c. auf Gegen-

seitigkeit in X.

Fammenstöße auf freier Bahn (davon 1 bei

Monat Juli d. find auf deutschen Eisen-

Im o hlich der ch1 Pmtnlig 2 ry S ved é

auf freier n (darunter 6 bei Personenzügen), 12 Ent-

seisungen in Stationen (davon 5 bei Personenzügen), 2 Zu-

auf Y Personenzügen),

14 Zusammenstöße in Stationen (davon 2 bei onenzügen)

vorgekommen. Dabei wurden 2 Reisende und 2 Bahnbedienstete getödtet, 19 Reisende und 11 Bahnbedienstete verleßt.

Der Ober-Recnungskammer-Direktor, Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath von Nostiz is von seiner Ürlaubsreise in Potsdam wieder eingetroffen. ¿

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sähsishe Geheime Legationsrath Dr. Paulssen ist von der Urlaubsreise nah Berlin zurückgekehrt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S M. S. „Luchs“, Kommandant Korvetten-Kapitän Dähnhardt, am 10. Sep- tenber von Tongku nah Tschifu in See gegangen.

Das Kri gs - Ministerium theilt über die Fahrten der Truppentranspôörtshiffe Folgendes mit: Der Dampfer „Stuttgart“ ist am 9. September in Genua angekommen und am 10. September weitergegangen. Der Dawpfer „Bahia“, Transportführer Major von Mülmann, ist am 8. September mit 14 Offizieren, 8566 Mann von Taku abgegangen und wird voraussihtlich am 6. Oktober in Aden eintreffen.

Eine Besondere Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ enthält ein Verzeichniß der auf den deutshen Universitäten im Winter- Semester 1900/1 erfolgten medizinishen Doktor- promo tionen.

Hela, 10. September. Heute früh begaben sih, wie „V. T. B.“ berichtet, die Admirale, die Offiziere des Stabes und die Schiffs-Kommandanten an Bord der Yacht „Hohenzollern“. Um 9 Uhr 20 Minuten fuhr Seine Majestät der Kaiser in einer Gig zu dem Linienschiff „Kaiser Wilhelm Il.“ und begrüßte die Besazung. Das Schiff hißte die Großadmiralsflagge und furze Zeit die Kaiserlihe Standarte ohne Salut. Sofort er- folgte das Flottenfignal „Anker auf“, worauf die Flotte in der Gdingerbucht verschiedene Evolutionen ausführte und zwei Gefechtsbilder stellte. Um 1 Uhr waren die Uebungen beendet. Hierauf fand bei dem Chef des Uebungs-Geschwaders ein Frühstück statt, an welhem Seine Majestät der Kaiser, die Generale Graf von Schlieffen und von Plessen, der Staats- setretär des Reihs-Marineamts, Staats-Minister, Vize-Admiral von Tirpiß, der Chef des Marine-Kabinets, Vize-Admiral Freiherr von Senden-Bibran u. A. theilnahmen. Um 31/5 Uhr ging die Flotte auf der Rhede von Hela wieder vor Anker, worauf auf dem Flaggschiff die Kritik abgehalten wurde. Nach der Kritif fand ein Wettrudern um den Kaiserpreis statt.

Zoppot, 11. Septemher. Die gesammte Uebungs- Flotte liegt seit heute früh auf der Danziger Rhede in Paradeaufstelung und crwartet das Eintreffen Seiner Majestät des Kaisers von Rußland. Das Wetter ist ehr shön, die See ruhig.

Seine Majestät der Kaiser ist, wie „W. T. B.“ eidet, heute früh um 7 Uhr an Bord der Yacht „Hohen- jolern“ in Begleitung des Torpedoboots „Sleipner“, des leinen Kreuzers „Niobe“, der 1. Törpedoboots-Flottille und er beiden „D“-Torpedoboote der 2. Torpedoboots- Flottille in See gegangen, um der russihen Yacht „Standart“, welche Beripatung hat, entgegen zu fahren.

5 Kiel, 11. September. Die. Yacht „Polarstern““, mit zyrer Majestät der Kaiserin von Rußland und n Sroßfurstinnen Töchtern an Bord, passierte, nach ner Meldung des „W. T. B.“, heute Vormittag er dem Salut der Strandbatterie Friedrihsort. Der *0arntern“ führte im Großtopp den „, Breitwimpel der erin von Rußland und erwiderte den Salut, welchen bei eem Herannahen die im Hafen liegenden Kriegsschiffe rer Carl“ und „Blücher? feuerten. Üm 101/, Uhr machte E „Polarstern“ gegenüber dem Schlosse auf der Stromlinie |; Rerauf fuhr Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin - g mit einer Pinafse an Bord des „Polarstern“ a, egruzung der Kaiserin. Nah kurzem Aufenthalt da- M „andeten die Kaiserin mit den Großfürstinnen sowie „Prinzen Heinrich an der Barbarossabrücke und be-

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D, von einer zahlreihen Menschenmenge begrüßt, in

N ne (— e onn, 10. September.

li Seine Kaiserliche und Königliche tronprinz ijt heute Abend hier wieder eingetroffen.

Oefterreich-Ungarn.

sern, am Sterbetage der Kaiserin Elisabeth, Zem 11 Uhr Vormittags in der mit Trauerzeichen ge- en Pfarrkirche der Hofburg in Wien ein Seeclenamt , welchem der Kaiser, der Erzherzog Franz nd, die übrigen in Wien anwesenden Mitglieder _Lerlichen Hauses, die Minister sowie die Hof- und ¡ana venträger beiwohnten. Der deutsche Geschäftsträger, erat Freiherr von Romberg, legte im Auftrage l cigailhela einen Kranz am Sarge der Kaiserin “9 KLCDET, s H i 11 dente erschienene ungarische Amtsblatt veröffentlicht M leiden des Königs, dur welches der Reichstag _ e Sensen und den Verwaltungsbchörden der s ars E, Neuwahlen vornehmen zu lassen. Diese g „en wurden durch Ministerialerlaß auf die Zeit F 2s 11. Oktober angeseßt. lest in Aadtschif „Ärpad“ ist heute Vormittag in erz denwart dey vie ber 198 Josef August, der | eor. uguste sowie der rinzessinnen Ludwig ten, Admirals D Bayern und des Marine - Komman- uf Bi Freiherrn von Spaun glücklih von Stapel e rzogin fungierte als Taufpathe.

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Großbritannien und JFrland.

Der des Hochverraths beschuldigte frühere Burenkomman- dant von Johannesburg Dr. Krause (s. Nr. 209 d. Bl.) erschien, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern wieder vor dem Bow-Stree!- Polizeigericht in London. Der Staatsanwalt erhob gegen Krause eine weitere Anklage auf Anreizung zum Morde auf Grund eines neuen, in Transvaal erlassenen Haftbefehls, von welhem die Regierung am 3. September telegraphisch Kenntniß erhalten habe. Die Zeugen-Aussfagen, welche die Anklagen auf Eee und Anreizung zum Morde unterstüßzten, würden Snde des Monats erwartet. Der Staatsanwalt ersuchte um Verschiebung der Verhandlung, bis die Zeugen-Ausjagen ein- getroffen seien. Der Richter Sir George Lewis wies auf die Auffälligkeit des Verfahrens hin, daß Haft- befehle in Transvaal erlassen würden für Verbrechen, die anscheinend in England begangen worden jeien. Der Staats- anwalt versprach dem Vertheidiger Krause’'s, daß ihm genaue Mittheilungen über die Art der gegen scinen Klienten erhobenen Anklagen zugehen sollten. Der Richter willigte \hließlich ein die Verhandlung bis auf weiteres zu vertagen. l

Frankrei.

N. : tr i S ; Die Leiter der türfishen Geheimpolizei in Frankreich Feridun Bei und Sinapian find, wie dem „W. T. B.“ gemeldct wird, aus Frankreich ausgewiesen worden.

Í Spanien.

__ Der Minister - Präsident Sagasta erklärte, wie dem B. D; D berichtet wird, er werde den Botschafter beim Vatikan Pidal durch eine andere Persönlichkeit erseßen, wenn derselbe sih hartnäckig weigere, Verhandlungen zum Zweck einer Besoumt des A EAU einzuleiten. ]

Das deutsche Schulschiff „Moltke“ hat gestern den Haf von Santander verlassen. as 0 it

Türkei.

| Der Khedive Abbas Pascha und der türkische Botschafter in Paris Munir Bey sind, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern in Konstantinopel eingetroffen. E Nach einer Meldung der „Russischen Agentur“ aus Konstantinopel hat der Sultan, in- folge der energiichen_ Vorstellungen des russischen Botschafters Sinowjew, sich veranlaßt gesehen, einige meistens wegen Aufreizung der Albanesen gegen die “orthodore Bevölkerung beschuldigte Beamte in Altserbien abzusegzen. Außer dem Gouverncur von Prischtina sind bereits die Polizei-Kommissare von Mitrowiza, Novibazar und Prischtina threr Aemter enthoben worden. Die Nüdkehr der während der Unruhen aus Kossowo nah Serbien geflüchteten Bevölkerung wird erleihtert und ermöglicht. i Z __ Die türkische Regierung hat, wie die „Agence Havas“ erfährt, nah einer Unterredung, welche der Großvezier dem Unternehmer Tubini kewilligte, sich dazu bereit erklärt, diesem 162 000 türfishe Pfund zu zahlen. Am Montag Abend ver- ständigte der General-Sekretär im Ministerium des Aeußern Nury-Bey per)önlih den französishen Botschaftsrath Bapst von dieser Lösung der Angelegenheit und lud denselben neuer- lih ein, dem Bankett im Yildiz-Palais beizuwohnen. Der Bothschaftsrath lehne jedo die Einladung ab. _ Aus Kanea wird der „Agence Havas“ Ober-Kommissar für Kreta, Prinz land, habe die Mitglieder des fretishen Verwaltungsraths für die Finanzen und für die Justiz von ihren Posten abberufen : das Mitglied für das Innere bleibt noh weiterhin im Amt.

Telegraphen-

gemeldet, der

Bulgarien. Der „Politischen Correspondenz“ wird aus Kon- stantinopel berichtet, der bulgarishe Minister des Aeußern Vanew habe an die bulgarischen Vertreter im Auslande und die bulgarischen Handelsagenten in der Türkei ein Rund- schreiben gerichtet, in welhem erklärt werde, daß die bulgarishe Regierung künftig keinerlei Handlungen des macedonischen Comités in Bulgarien dulden werde, welche mit den Landesgeseßen unvereinbar seien. Die Regierung sei fest entshlossen, gegen etwaige neuerlihe Versuche terroristischer und gewaltthätiger Handlungen des genannten Comités mit der unerbittlichen Strenge des Geseßes einzuschreiten. Namentlich werde den in der europäischen Türkei befindlihen Handels- agenten nahegelegt, bei jeder Gelegenheit die Auffassuna der bulgarishen Regierung in dem bezeichneten Sinne darzuleaen

Schweden und Norwegen. Vie norwegishe Regierung hat, nah ciner dem

„W. T. B.“ zugegangenen Nachricht aus Christiania. den Bureau-Chef im Ministerium des Jnnern Dr. Sigurd Ibsen beauftragt, den Entwurf zur Bildung eines cigenen nor- wegilschen Konsulatswesens auszuarbeiten

Amerika.

d uh ausgegebenes Bulletin über das Befinden des Präsidenten Mc Kinley besoat, wie „W. T. B.“ meldet: Der Zustand des Präsidenten ijt außyergewöhnlich zufriedenstellend. Wenn keine Ver- wickelungen eintreten, fann eine {nelle Genesung er- wartet werden. - Puls 104, Temperatur 99890 Athmung 26 Die Temperatur wurde im Munde gemessen. Der Arzt Park erklärte, der Präsident habe gut geschlafen, sei munter gewesen, als er erwachte, und habe sogar geplaudert. Er er halte keine Nahrung auf natürlihem Wege.

Nach dem ärztlihen Bericht von gestern Nachmittag 3 Uhr 20 Minuten ist in dem Befinden des Präsidenten McKinlen jeit dem günstig lautenden Bulletin vom Vormittag Veränderung cingetreten. Puls 100, Temperatur Athmung 28.

Der Krankheitsberiht von gestern Abend 101/, Uhr lautet :

„Der Zustand des Präsidenten ift in allen wesentlichen Punkten unverändert. Temperatur 100,6®, Puls 114, Athmung 28. Al: am Freitag nah dem Anschlag die Operation ausaefübrt wurde, bemerkte man, daß die Kugel ein Stückhen von dem Nock des Präsidenten mit sich gerissen batte, welches gleih unter der Haut in der Schußéfnung saß. (Es wurde zwar sofort entfernt, troydem aber durch diesen Fremdkörver eine leichte Entzündung der Gewebe verursacht, wie sich erst geftern Abend zeigte. Es wurde infolge dieser unbedeutenden Störung nothwendig, einige Stiche der Wundnaht zu entfernen und die Haut über der Wunde theilweise zu öffnen. Dieser Zwischenfall kann keinerlei weitere Komplikationen nach \sich ziehen, wird aber der Oeffentlichkeit | zur Kenntniß gebracht, da die Aerzte den Wunsch begen, ibre Berichte ganz offen abzufassen. Durch diese Trennung der oberen Wundränder wird der Heilungêprozeß; etwas verzögert. Der Präsident ift jetit starf genug, um mit der Aufnahme der Nahrung dur

Ein gestern früh

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( d me der den Mund beginnen zu können. Er erhält zunächst reinen Fleischsaft.* N

Beorá vou Griechen-!| 22 Laue, S | furzer Zeit würden ausgestellt werden.

den lumnstimnigen, aus

| Anzabl von Oelgemälden versciedenen | endigung des Vortrages des O

Zeit geworden, auth den leuten P

I E S i L n m willig vorgezeigt und eingehend erklärt. Sie reer ]

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Der Kaiser von Rußland hat aus Fredensborg folgendes Telegramm an den Präsidenten Mc K inlen gesandt: „Ih bin sehr S prves zu hören, daß Sie sich besser fühlen nah E hle en C O 2er gegen Sie verübt worden if. - unse ejamr ifani F an, daß Sie schnell genesen E M2 ami a Rios Der König von Griechenland telegraphierte: „Ich freue mich zu hören, daß Sie dem s{recklichen Mord- anschla; auf Ihr kostbares Leben, welcher die zivilisierte Welt in Schrecken seßte, so glücklich entronnen sind. J bofe zu Gott, daß Sie zum Wohle und Ruhme Ihres Volkes genesen mögen.“ ; Die Anarchistin Emma Goldmann ift, nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus Chicago, gestern verhaftet worden. Dieselbe leugnete zuerst, die Gesuchte zu sein. Als sie dann von der Pol'zei vernommen wurde, erklärte sie, daß sie Czolgosz nur einmal gesehen habe, und zwar am 7. Zuli, als er im Hause der Familie Zsaaks in Chicago, wo Emma Goldmann damals wohnte, einen Besuch gemacht habe. Er habe damals gewünscht, sie zu sprechen, sie sei aber gerade fortgegangen, um sih zur Eisenbahn zu begeben; er habe sie dann bis zum Bahnhof begleitet und nur einige Worte mit ihr austauschen können. Sie leugnete ferner, daß sie irgend ctwas gesagt habe, was darauf berehnet gewesen sei, den Czolgosz zu dem von ihm be- gangenen Verbrechen zu verleiten. Jsaa ks ist angeblich ein Herausgeber anarchistisher Schriften, der si bereits in Haft befindet. Morris, in dessen Hause Emma Goldmann an- getroffen wurde, 1st ebenfalls verhaftet worden. Emma Gold- mann wird angeklagt werden, sich mit Jsaaks und anderen bereits Verhafteten vershworen zu haben, den Präsidenten McKinley zu ermorden.

_ Ein Telegramm der „New York Tribune“ aus Silver City (Neu-Mexiko) meldet, ein Anarchist Namens Antonio Moggio sei in Santa Nita verhaftet worden; derselbe habe vor dem Attentat erklärt, McKinley werde vor dem L. Oktober ermordet werden. Die Zahl der Anarchisten in den Vereinigten Staaten betrage 100 000.

E Polizeichef von New Y ork hat der Polizei den Desehl gegeben, eine Liste von allen Anarchisten herzustellen und hte sämmtlich zu überwachen. i E

Der Kommandant des amerikanischen Kriegs\chiffes „Machias“ berichtet aus Colon, er sei aus Bocas del Toro dorthin zurügekehrt und glaube niht, daß Leben und Eigen- thum der Amerikaner in Gefahr seien. H Se „Reuter’schen Bureau“ zufolge hat das perua nische Kabinet gestern seine Entlassung gegeben.

Afrika.

Aus Tamatave (Madagaskar) wird dem „W. T. B“ berichtet, daß der General Gallieni dort eingetroffen sei und einen Monat dajelbst zu verweilen beabsichtige.

Der Gerichtshof Für Hochverrathsvergehen in Kim berley verurtheilte gestern den holländischen Geistlihen Ackermann zu 1 Jahr Gefängniß und 250 Pfund Sterling Geldstrafe im Nichtzahlungsfalle zu weiteren 6 Monaten Gefängniß. Der Prediger Herold in Warrenton wurde zu 1!/5 Jahren Ge- fängniß und 500 Pfund Sterling Geldstrafe, bez. noch 1 Jahr Gefängniß verurtheilt. ; i i

Nach einer Meldung aus Kapstadt sind 400 Erlaub niß- heine zur Rückehr nah Johannesburg an Flüchtlinge in verschiedenen Theilen der Kapkolonie ausgestellt worden.

Es verlaute, daß wenigstens 1000 weitere Scheine binnen

Kunft und Wissenschaft.

A. F. Zu einer Wanderfahrt nach Spandau batten ih am legten Sonnabend Nahmittag über bundert Mitglieder der „Brcndenburgia“, Gesellschaft für Heimathkunde, ver-

. Vom Bahnhof aus erfolgte zunächst unter Führung der Mit-

r der Gesellschaft, Herren Neupert und Lüdicke, ein Gang durch

t nh die Besichtigung des Kaiser Friedrich- enflusses von Havel und Spree Anregung der alten Kontro- wasserreihere Spree dem der Havel den Namen ie Zitadelle des wappengekrönten Thores aab in gedrängter einen geschihtliben Rückblick, nawsolgende Be ibtigung des Festungêwerfkes einleitete interejjante Aufschlüsse über manches darbot, was als lnehmern auf den Lippen lag. Der Neichs- Juliusthurm fonnte nur von besichtigt rte den Besuchern durch seine i : Bauart und seine s eine Wanderung durch die Besteigung der Wälle der bombensiheren Gebäude a ne umfassende Uebersicht über das auëgedeb: Innere d d ind eine unerwartet weite Aussicht au Oavel oberhalb ihrer Vereinigung mit der Spree und die d #luftes gelegenen großen militärishen Etablissements. Ziel war die Nicolai-Kirhe, berühmt als Ausgangspu der Ne formation in den Marken und, wie Oberpfarrer Rede zier bereitwillig die Führung übernahm, x protestantischen deuten Kaiserthums. Den! bier ) mber 1539 Kurfürst Joachim [1 eri b Bischofs von Jagow das Abendmabl ing an das epochemachende Ereigniß efanti * vor der Kirche ein aus der Verkstatt k

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rvorgegangencs Denkmal des Kurfürsten

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olai-Kirche gehört zu den ältesten Gottesbäusern der zu Anfang des 13. Jahrhunderts begründet oi zego!fene, kunfstvolle Taufstein ic er jcizige Altar ist im leßten Viertel des hundert en t Italien stammenden Baumeister Lynar hafen worden, dessen Familie später iz den Grafenstand erboben w Die Lynar sche Familiengruft befindet sich unter dem Altar. der zugang an der Rückseite desselben. Nächst dem Altar und der aus Holz geschnitten Kanzel besteht der übrige Shmuck der Kirche in ciner l l L den died Kunitwerthes und einigen Sfulpturen Bon den iîn die Umfassungémauer eingelassenen steinernen Wapren adliger Geschlechter haben merkwürdiger Weise mebrere noch niht bestimmt werden können. Die vorzügliche Orgel, welche na Be- ] | berpfarrers Recke von kunstgeübter Hand zespielt wurde, ift ganz jungen Datums. Es war inzwischen bobe unkt des Programms der Wanderung zu erledigen, bevor die Sonne zur Rüste ging. Derselbe bestand _in dem Besuch des vom Innern der Stadt ziemlich entfernt gelcgenen SHügen- das werthvolle Erinnerungsftücke birgt, da die Gilde von andau, entsprehend dem hoben Alter der Stadt, m ten älteiten Park gehört. Auch bier wurden die zablreichen Kleinodien bercit- begegneten allscitigem

den werthvollster. rinnerungen an %

nte ol, Pr E 1 Y % v Gntwtäeclung 5 Vürgerthums an:

Interesse und Zeiten kraftvoller

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