1901 / 220 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Sep 1901 18:00:01 GMT) scan diff

E E N E E E

4) den Gastwirth Richard Kadereit in Wielißken,

5) den minderjährigen Otto Kadereit. diefer ver- treten durch feinen Vormund, den Wirth Adam Dzikonski in Wielißzken, auf Grund der Behauptung, daß auf dem dem verstorbenen Gastwirth Wilhelm Kadereit gebörigen Grundstücke Wielißken Nr. 39 Abtheilung 111 Nr. 32 für den Kläger eine Nest- kaufgelderforderung von 3225 4. nebst Zinsen, sowie Abtheilung TIT Nr. 34 eine Forderung von 600 „6. nebft Zinsen eingetragen ständen. Wilhelm Kadereit ist von den ad 1 bis 5 bezeichneten Beklagten allein beerbt, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zur Vermeidung der Zrwangsvollstreckung in das Grundstück Wielitzken Nr. 39 zu verurtheilen, an den Kläger 114 M 95 & zu zahlen, das Urtheil au für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Marggrabowa auf den 15. November 1901, Vormittags 9 Uhr, P Nr. 12. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bckannt gemacht.

Marggrabowa, den 10. Juli 1901.

y. Tersfîi, als Gerichtsschreiber ; des Königlichen Amtsgerichts. Abth. 2Þ.

[35069] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Gutsbesißer Julie Schroeter, geborene Trojan, aus Gollubien A., Kreis Lyck, vertreten durch den Necht8anwalt Tomuschat in Marggrabowa, flagt gegen die Erben des verstorbenen Gastwirths Wilhelm Kadereit aus Wielitzken, nämlich:

1) die Wittwe Caroline Kadereit, geborene Bra, verwittwet gewesene Domaß, aus Wielißtzken,

2) den Kaminbauer Emil Kadereit aus Dortmund, Oestermarshstraße Nr. 63,

3) den Schlosser Wilhelm Kadereit in Herne, jeßt unbekannten Aufenthalts,

4) den Gastwirth Richard Kadereit aus Wielitken,

5) den minderjährigen Otto Kadereit, dieser vertreten durch seinen Vormund, den Wirth Adam Dzikonski aus Wielißken, auf Grund der Bchauptung, daß auf den dem verstorbenen Gastwirth Wilbelm Kadereit gehörigen Grundstücken Wielitzken Nr. 39 und 54 Abtheilung 111 Nr. 40 bezw. 7 für die Klägerin eine Forderung von 900 M, zu 6 Prozent verzinslih und ir Falle pünkt- licher, das heißt binnen 8 Tagen nach dem jedes- maligen Fälligfkfeitstage erfolgender Zinszahlung nah halbjähriger Aufkündigung, im Falle unpünktlicher Zinszahlung jedoch sofort fällig, eingetragen stände. Wilhelm Kadereit ist von den 34 1 bis 5 bezeich- neten Beklagten allein beerbt, mit dem Antrage, die Beklagten fkostenlästig zur Vermeidung der Zwangs- vollstreEung in die Grundstücke Wielitken Nr. 39 und Nr. 54 zu verurtheilen, an die Klägerin 300 M4 nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 15. November 1899 zu zahlen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreck- bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündliwen Verhandlung des NRechtsftreits vor das Königliche Amtsgerißht Marggrabowa auf den 15. November 1901, Vormittags D Uhr, Zimmer 12. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marggrabowa, den 10. Juli 1901.

von Terski, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. 2b. [46940] Oeffeutliche Zustellung.

Die Firma Adolf Hatry in Frankfurt a. Main, ver- treten durch Nechtsanwalt 1)r. Teutsch in Nürnberg, erhebt Klage zum K. Amtsgericht Nürnbera gegen den Kaufmann Lorenz Strobel, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Anirag, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger für käuflih gelieferte Waaren die Summe von 203 M 59 „g Z nebst 59%, Zinsen hieraus seit 17. Februar e. a2 zu bezahlen und die Kosten des RNechts\treits eins{ließlich der des Mahnverfahrens zu tragen, auch das ecaehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits bat das K. Amtsgericht Nürnberg Termin anberaumt auf Montag, den 11. November 1901, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des hiesigen Iustizgebäudes, Augustinerstraße Nr. 2, wozu Klägerin den Beklagten hiermit ladet.

Nürnberg, 11. September 1901.

Der geshäftsleitende Gerichtsschreiber. [46939] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufznann L. SHäfer zu Lengerih i. W.,, Prozeßbevollmächtigter: Justizrath Fisch in Tecklen- burg, klagt gegen den Arbeiter Hermann Kindler, früher in Lengerich, j t unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für gelieferte Waaren aus der Zeit vom 4. Januar bis 14. August 1901 77,91 A vers{hulde, mit dem An- trage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil kostenpflichtig zur Zablung von 77,91 M nebst 49/9 Zinsen seit 1. September 1901 zu ver- urtheilen. Der Kläger ladet den Beklaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Tecklenburg auf Mittwoch, den 6. November 19041, Vormittags 94 Uhr. Zum Zwedke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt aemacht.

Tecklenburg, den 11 “paris 1901.

Dodle, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall- und Invaliditäts- x. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

[46784] Bekanntmachung. Der Bedarf von etwa 40 000 kg Speisekartoffeln agnum bonum soll für die Zeit vom 15. Oktober bis 31. Dezember 1901 im öffentlichen VBerdingétermin am 26, September A901, Vorm. 11 Uhr, vergeben werden.

Die Angebote mit der Aufschrift: „Angebot auf Kartoffelli: ferung“ müssen vor Beginn des Termins bier eingegangen sein

Die Bedingungen können während der Dieust- stunden bier eingeseten oder gegen 50 4 bezogen rverden.

Königl. Strafanstalts-Direktion Münster i. W.,

Gartenjtraße.

[44460] Verpachtung. G Y

Das in der Provinz Hannover îm Kreise Northeim belegene Klostergut Fredelsloh mit dem Vorwerke Tönnieshof soll auf die 18 Jahre vom 1. Mai 1902 bis A 1920 öoffentliÞh meistbietend verpachtet werden.

Termin zur Verpachtung wird angeseßt auf Dieus- tag, den 15. Oktober d. J.- Vormittags 10 Uhx, in unserem Dienstgebäude, Eichstraße 2, hier, Zimmer Nr. 36. 5

Zu dem fkatästermäßig 302,75 ha großen Gute ge- hören an : i

1) Hofraum- und Gebäudeflächen etwa 1,60 ha,

E E E 60

3) Aderland 5 Wiesen . 5) Weiden .

t

zusammen . 002,79 Ba Der gegenwärtige Pachtzins beträgt 14 147 M. 07 4. Zur Uebernahme der Pachtung ist ein verfügbares Vermögen von 125 000 46. erforderlich. Pachtbewerber haben sich über den eigenthüm- ta Besitz dieses Vermögens sowie über ihre Be- fähigung als Landwirth dur glaubhafte Feugnise im eigenen Interesse bis 8 Tage vor dem Bietungs- termine, fpätestens daber in demselben, auszuweisen. Die Pachtbedingungen und Versteigerungsregeln, sowie das Grundstücksverzeichniß und die Karte können in unserem Dienstgebäude, Zimmer Nr. 9, an jedem Wochentage von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nach- mittags eingesehen, die ersteren au gegen Erstattung der Druck- und Schreibkosten von uns bezogen werden. Die Besichtigung des Gutes is den Bewerbern nach vorheriger Anmeldung bei der jeßigen Pächterin Frau Amtsrath Löhr gestattet. Hannover, den 2. September 1901. Königliche Kloster-Kammer.

5) Verloosung 2c. von Werth: papieren.

Die bisher hier veröffentlilhten Bekanntmachungen über den Verlust von Werthpapieren befinden sich aus\chließlich in Unterabtheilung 2.

[46786] Wiederholter Aufruf gekündigter Kur- und Neumüärkischer Pfandbriefe. *

Bon den durch unsere Bekanntmachung vom 5. Juli

d. Is. für den Zinstermin Weihnachten 1901 auf- gekündigten Kur- und Neumärkischen Pfand- briefen sind die in den beigefügten Verzeichnissen aufgeführten noch nicht eingeliefert worden. Mir fordern daher die Inhaber wiederholt auf, ge- dachte Pfandbriefe nebst den entsprechenden Zinsscheinen (Kupons), foweit diese vorausgereicht und noch nicht fällig find, sowie den Zinsschein-Anweisungen (Talons) unverzüglich an unsere Haupt-Ritter- \chafts-Kasse hierselbst, Wilhelmplay Nr. 6, ein- zuliefern.

Ueber die Einlieferung wird von der Haupt- Nitterschafts-Direktion eine Bescheinigung ertheilt und gegen Nückgabe dieser im Verfall-Termine die Valuta seitens unserer Haupt-Ritterschafts-Kasse aus- gereicht

Diejenigen, welche nunmehr die Einlieferung bei unserer Haupt-Nitterschaftskasse, Wilhelmplay Nr. 6 hierselbst,

bis zum 1. Februar 1902

nicht bewirken, baben zu erwarten, daß sie gemäß der Vorschriften des Allerhöchsten Erlasses vom 15. Februar 1858 und des mittels Allerböchsten Er- lasses vom 7. Dezeinber 1848 genehmigten Regu- lativs (Geseßz-Samml 1858 S. 37, 1849 S. 76) mit den in dem Pfandbriefe ausgedrückten Nechten, insbesondere mit dem der Spezial-Hypothek, ausge- {lossen und mit ibren Ansprüchen auf die bei dem Ritterschaftlilhen Kredit-Institut zu hinterlegende Valuta werden verwiesen werden.

Berlin, den 7. September 1901.

Kur - und Necumärkische Haupt - Nitterschafts-

Direktion.

v. Buch.

Verzeichniß 4 gekündigter, gegen Baarzahlung des Nenun- werths cinzuliefernder Kur- und Neumärkischer

Pfandbriefe.

Für den Termin Weihnachten 1901. Aeltere Kur- und Neumärkische Pfandbriefe. Balster zu 400 Ntblr. Kurant Nr. 42 434. Gantikow 800 43 808. 100 43 811. 400 43 815. 200 43 819. 100 8 149. 200 8 79L.

50 à 8 834. 500 Kurant 27 044. . 300 27 051.

s 27 072.

Verzeichniß gekündigter und einzuliefernder Kur- und Neu- märkischer Pfandbriefe zum Umtausch gegen gleichhaltige, auf den Namen des Gutes lautende

Kur- und Neumärkische Pfandbriefe.

Für den Termin Weihnachten 1901,

Gerêdorf und Kruge 1 50 Rtblr. Gold Nr. 8839. . ¿ O o o O 0 a «Ma

Gersdorf und Kruge

_ . - - - - ”- _

[46785] Bekanntmachung.

Zur Durchführung der planmäßigen Tilgung der Anleiheschuld E. der ehemaligen Stadt Grabow sind bei der am 6. September 1901 vorgenommenen Ziehung ausgeloost die Stücke

Nr. 5 33 zu 1000 M,

Nr. 84 85 129 zu 500 M

Die ausgelooften Stücke sind am U. April 1902 zur Nüctzahluag fällig. Die Einlösung der- selben erfolgt bei unserer Kämmerei-Kasse in Stettin sowie bei dem Bankhause Wm. Schlutow in Stettin gegen Rückgabe der Anleihescheine nebst Anweisungen und Zinsscheinen.

Der Betrag fehlender Zinsscheine wird abgezogen.

Bei Einlösung vor dem 1. April 1902 werden Zinsen nur bis zum Einlösungstage gezahlt.

Ueber den 1. April 1902 hinaus erfolgt eine Ver- zinfung der ausgeloosten Stücke unter keinen Um- ständen.

Stettin, den 6. September 1901.

Der Magistrat.

[21916] Bekanntmachung. Ausloosung vou Kreis-Auleihescheinen.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegs vom 2. November 1881 ausgegebenen vierprozen- tigen Anleihescheinen des eises Steinburg sind am 29. Mai d. J. ausgeloost worden:

Litt. A. zu je 1000 4. Nr. 44 77 82 93 94 95 104 105 107 109.

Litt. B. zu je 500 Æ. Nr. 187 189 206 214 218 219 220 236. 247 253 264 279 299 307. 328 331 333 337 344 348 366 367.

Litt. C. zu je 200 \(. Nr. 385 453 462 498 536 544 562. E

Diese Anleihescheine werden hiermit zum 2. Ja- nuar 1902 gekündigt. Die Nückzahlung érfolgt von diesem Tage ab gegen Nückgabe der Anleihe- scheine nebst Zinsscheinen und Anweisung (Talons) bei der Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst.

Der Betrag etwa fehlender Zins|cheine wird von dem Kapitalbetrage in Abzug gebracht werden.

Itzehoe, den 1. Juni 1901. i Der JSRM, des Kreises Steinburg.

ungé.

[46850] Genehmigungsurfunde. - Mit Allerhöchster Ermächtigung ertheilen wir hierdurch auf Grund des § 795- des Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver- ordnung zur Bu arneg des Bürgerlichen Geseßbuchs vom 16. November 1899 der Stadtgemeinde Königs- berg i. Pr. die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be- trage von Mebentelsn Millionen Mark, behufs Be- \haffung der Mittel zur Erweiterung und Ver- besserung der \tädtishen Wasserleitung, zur Deckung der Mehrkosten - des städtishen Schlachthofes, zu Hafen und Brücenbauten, zu Uferbefestigungen und zur Vertiefung des Fahrwassers im Pregel, zur Be- reitstellung eines Beitrages zum Ma tien Schiff- fahrtskanal, zur Errichtung von Handelsanstalten, Schulhäusern und Turnhallen, zum Neubau der städtischen Krankenanstalt und zu anderen städtischen Veranstaltungen. - ;

Die Schuldverschreibungen sind in Gesammt- beträgen von mindestens Eraédiibocbigusens Mark oder in einem Vielfachen dieses Betrages auszugeben, nah dem anlicgenden Muster auszufertigen, nach Wahl der städtishen Behörden mit dreieinhalb, vier oder viereinhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nah dem für jeden Fall des zu wählenden Zins- fußes festgestellten Tilgungsplane durch. Ankauf oder Verloosung. vom 1. Juli des auf die Ausgabe fol- genden Kalenderjahres ab jährlich mit wenigstens ein und eindrittel Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver- schreibungen innerhalb 34, 36, 38 Jahren zu tilgen.

Auf den Schuldverschreibungen is der von den städtishen Behörden bei der Ausgabe gewählte Zins- fuß entweder im Terte oder durch Abstempelung anzugeben, während die auszugebenden Zinsscheine dem Zinsfuße entsprechend, zu welhem die Ausgabe der Schuldverschreibungen erfolgt ist, herzustellen find.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlih der Nechte Dritter ertheilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldvershreibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staats niht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger bekannt zu machen. s

Berlin, den 12. Juli 1901.

Der Minister des Jnuern. In Vertretung: In Vertretung :

Lehnert. v. Bishoffshausen. Fin.-M. 1. 9232, II. 6890. Min. d. J. TV b. 2406.

Schuldverschreibung. Regierungsbezirk Königsberg. Schulderschreibung der Stadt Königsberg i. Pr. Don 19 «4 . « „te Ausgake, Buchstabe . . ., Nummer

über . Mark Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- mächtigung ertheilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 12. Juli 1901 (Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staats- Anzeiger vom .… . ten 19 D

In Gemäßheit des von dem Bezirks-Aus\{Guß des Negierungsbezirks Königsberg genehmigten, unter Zu- stimmung des Magistrats Königlicher Haupt- und Residenzstadt Königsberg i. Pr. gefaßten Beschlusses der E T A E L Stadtverordneten-Versammlung vom 30. April 1901 wegen Aufnahme einer Anleihe von siebenzehn Millionen Mark bekennt sih der genannte Magiitrat namens der Stadtgemeinde Königdberg i. Pr. durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unfündbaren Darlehns- Ed D «ie Mark, welche mit . . . . Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze S{huld wird nach dem genehmigten Tilgungéplane durch Einlösung auszuloosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld- verschreibungen vom 1. Juli des auf die Ausgabe jeder Schuldverschreibung folgenden Kalenderjahres ab, spätestens innerhalb .. . . Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem xhrlih ein und eindrittel Prozent des Anleibe- fapitals, sowie die Zinsen von den getilgten Schuld- verschreibunç en zuzuführen sind.

Die Ausloosung geschieht in dem Monat März jeden Jahres. Der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine färtere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindlide Schuldverschreibungen auf einmal zu fündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs- stode zuzuführen.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welhem die Rücktzablung erfolgen soll, öffentlich | bekannt gemacht. Diese Welecntmatiaine erfolgt dréi Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königdöberg, in einer Königsberger und in einer Berliner Zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, \o ift dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in aleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der

Der Finanz-Minister.

Provinz Osstpreußen.

vorbezeihneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle

von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präfidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und Januar jeden Jahres - mit . . _.. Prozent jährlih verzinst. ;

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er- [cat gegen Rückgabe der fällig gewordener Zins- cheine bezw dieser Schuldverschreibung bei der Stadt- Hauptkasse zu Königsberg i. Pr. oder nah Wahl der Gläubiger bei einer durh die oben bezeichneten Blätter bekannt zu machenden Einlösestelle in Berlin, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fällig- feitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang- nahme des Kapitals .eingereihten Schuldverschreibung g auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren

älligkeitstermine zurüdzuliefern. Für die fehlenden

ins\heine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung L 4 mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Nück- zahlungstermine, wenn att die ns vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat in Königsberg zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlégungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintrifft.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §8. 1004 f. der Zivil- prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noh für kraft» los erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Jns- haber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Borlegungsfrist bei dem Magistrat in Königsberg anzeigt, nah Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der LUOS ist aus- geschlossen, wenn der abhanden gekommene ein dem Magistrat in Königsberg zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge- macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerihtlihe Geltendmachung nah dem Ablaufe der

en erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier }

ahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für zehn Jahre _ ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit- räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt-Haupt- kasse zu Königsberg i. Pr. gegen Ablieferung des der älteren Zins\cheinreihe beigedruckten Erneuerungs- scheins, sofern niht der Inhaber der Schuldverschrei- bung beim Magistrate în Königsberg der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle, sowie beim Verluste eines Erneuerungs\cheins werden die Zins- scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus- gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen haftet die Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Königsberg i. Pr., den . . ten

Magistrat Königlicher Hauvt- und Residenzstadt. Siegel.) (Unterschriften des Magistrats-Dirigentén und eines Magistratsmitgliedes.) Ausgefertigt : (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Ma- gistrat beauftragten Kontrolbeamten.) Provinz

Regierungsbezirk Ostpreußen.

Königsberg. Zinsschein zu der Schuldverschreibung der Königsberg i. Pr., von 19... Buchstabe M., über . « « Prozent Zinsen über Cn H

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .… . ten S 2 N

mit 4 der Stadt-Hauptkasse zu Königsberg i. Pr. (oder bei den bekannt gemachten anderen Zahlstellen).

Königsberg i. Pr., den

Magistrat Königlicher Haupt- und Residenzstadt (Trockenstemvel des Stadtsiegels.) (Unterschriften des Magistrats-Dirigenten und eines ¡weiten Magistratsmitgliedes.)

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welhem der Zinsanspruch fällig ge- worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- laufe dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor- gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die ge- rihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Stadtgemeinde . . .te Ausgabe,

Provinz Regierungsbezirk Oitpreußen. Königsberg. Erneuerungss\chein für die Zinsscheinreißhe Nr. . . zur ScWhuldver- schreibung der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr.

. te Ausgabe, Bu@istabe . .…. ., Nr. . .„ über

M.

Der Inhaber: dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe ju der obigen Schuldverschreibung die . .. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19 . . bis 19 . . nebst Erneuerungéschein bei der Stadt-Hauptkasse zu Königsberg î. Pr., sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprohen hat. In diesem Falle, sowie beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Königsberg i. Pr., den

_Mágistrat Königlicher Haupt- und Residenzstadt. (Tvockenstempel des Stadtsiegels.) : (Unterschriften des V Era Eg und cines ¡weiten Magistratsmitgliedes.)

i 220.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Montag,

den 16. September

1901.

F H 6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefellsch.

Untersuchungs-Sachen.

infall- und Inyaliditäts- 2c. V erung. Berkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

L-L DD ys

Aufgebote, erlust- und ges U. dergl. T

7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. Se entl ct 1 c ¿Pp 8. Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten. +4 9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

5) Verloosung 2. von Werth- papieren.

», bisher bier veröffentlihten Bekanntmachungen R pi ve eru von Werthpapieren befinden 1ich uer us\{ließzlich in Unterabtheilung 2.

[46930] Geuchmigungsurkunde. E

Mit Allerhöchster Grmächtigung ertheilen wir hier- durch auf Grund des Z 795 des Bürgerlichen Geseß- sudes und des Artikels 8 der Königlichen Ver- dnung ¿ur Ausführung des Bürgerlichen Geseß- buches vom 16. November 1899 der Stadt Altona die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei- hungen auf den Inhaber bis ¿zum Betrage, von 12.000 000 M, «n Buchstaben Zwölf Millionen Mark, behufs Beschaffung der Mittel zur Er- werbung der Altonaer Gleftrizitätswerke, zur Til- | qung ältèrer städtischer Schulden, zur Ausführung einer Zentral-Entwässerungsanlage, zum Bau einer

weiten Krankenheilanstalt und einer Zentral-Bade- anstalt sow e zu ferneren außerordentliden Auf- wendungen der städtishen Verwaltung.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an- liegenden ‘Muster auszufertigen, mit 3& oder 4 9/0 jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verloosung von demjenigen Rechnungsjahre ab, welches auf die Aus- gabe der Schuldverschreibung folgt, jährlich mit 110% des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilt. Für die Befriedigung der Fnhaber der Schuldverschreibungen wixd eine Ge- währleistung seitens des Staats nit übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Qeutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 29. August 1901.

Der Der

Finanz-Minister. Minister des Junuern.

Im Austrage: In Vertretung: Germar. Bischoffshaufen. Fin.Min. 1 11 273, Il 7915. Mid I. IVb 3117. Provinz Regierungsbezirk Sleswig-Holstein. Schleswig. i Schuldverschreibung der Stadt Altona . . . te Ausgabe, Buchstabe . . ., Nt, 4, Über . . . . & Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- möhügung ertheilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom (Deutscher Neihs- und Königlich Preußischer Staats-

Anzeiger vom . . . ten 190.)

In Gemäßheit des von dem Bezirksauss{husse des Regierungsbezirks Schleswig genehmigten Beschlusses wee lbtisHén Solleaten in Altona bo 2. August 1900 der städtischen Kollegien zu Altona vom 77 April 1901

wegen Aufnahme einer Anleihe von Zwölf Millionen Mark bekennt \ih die Vertretung der Stadt Altona namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns\{uld von . . . . M, welhe mit . . . Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Ulgungsplan durch Einlösung auszuloosender Schuld- ders{reibungen oder dur Ankauf von Schuld- verschreibungen von demjenigen Rechnungsjahre ab, welches auf die Ausgabe der Schuldverschreibungen folgt, getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungs tod gebildet, welchem jährlich wenigstens 11 %/% des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ge- tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Vie Ausloosung geschieht in dem Monat jen Jahres. Der Stadt Altona bleibt jedo das net vorbehalten, vom Jahre 1911 ab eine stärkere Ugung eintreten zu lassen oder auch sämmtliche nch im Umlaufe befindlihen Schuldverschreibungen au einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Uigung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs- liode zuzuführen. _Vle ausgeloosten, sowie die getündigten Schuld- rerihreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- Ven, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Nückzablung erfolgen foll, öffentlich ciannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zablungstermin in dem reut\chen Neichs- und Königlich Preußischen aats Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen ¿egierung zu Schleswig, den Altonaer Nachrichten,

Vamburger Börsenhalle und den Itehoer Nah

die Tilgung der Schuld durch Ankauf von dverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter N des Betrages der angekauften Schuldver- a civungen alsbald nah dem Ankauf in gleicher : bekannt zu machen. Geht eins der vorbe- M Blätter ein, so wird an dessen Stelle von s: =cagitrat zu Altona mit Genebmigung des xenglichen Regierungs-Präsidenten in Schleswig ein Blatt bestimmt. „zu dem Tage, an welchem hiernah das zu entrichten ist, wird es n halbjährlichen n, am 1. April und 1. Oktober, von heute gerechnet, mit . , . Prozent jährlich verzinst. R Auszablung der Zinsen und des Kapitals er- m gegen R idgabe der fällig gewordenen Zins- © ezw. dieser Schuldverschreibung bei der ane zu Altona, sowie bei ‘den bekannt zu

t

„olg it. Mit der zur Empfang- ees Kapitals eingereihten Schuldverschreibung

I zurückzuliefern. Für die fehlenden ins\cheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er- lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nah dem Nückzahlungstermin, wenn niht die Schuldverschrei- bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der An- \pruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor- legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gericht- lie Geltendmahung des Anspruhs aus rer Urkunde gleich. h

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für die Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die E bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldver|chreibungen erfolgt nah Vorschrift der §§ 1004 f. der Zivil- prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erflärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat der Stadt Altona anzeigt, nah Ab- lauf der Frist der Betrag dec angemeldeten Zins- scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden ge- fommene Schein dem Magistrat der Stadt Altona anderweit zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlih geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht- liche Geltendmachuug nah dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres . . . . aus- gegeben; die ferneren Zinsscheine werden füc zehn- jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe

Stadtkasse in Altona gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs\cheins, sofern viht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat zu Altona der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs- scheins werden die Zinsscheine dein Inhaber der Schuld- verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld- verschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurh eingegangenen Ver- pflihtungen haftet die Stadt Altona mit ihrem Bermögen, ihren sämmtlihen Einnahmen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Altona, den .… . ten ;

Der Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium.

Ober-Bürgermeister. Bürgerworthalter.

(Faksimilierte Unterschriften.)

Senator. Stellvertretender Bürgerworthalter.

(Faksimilierte Unterschriften).

(L. S)

(Stadtfiegel.) Ausgefertigt: Der Kontrolbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)

Provinz Schleswig-Holstein. Zinsschein . te Neihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Altona …. te Ausgabe, Bud)stabe . ., Nr. . . , übêr ¿s k Iu L E Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom ab diese Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . bis . . ten mit .…. .. M. . s. bei der Stadtkasse zu Altona oder den bekannt zu machenden Zahlstellen in Berlin und Hamburg. Altona, den . . ten Der Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium. (Trockenstempel der Stadt.) Faksimilierte Ober- Unterschriften Bürgermeister. oder in Druckschrift. Senator. Stellvertretender Bürgerworthalter. Der Anspruch aus dicsem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusje des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge- worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- laufe dieser Frist dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor- legung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor- legung stebt die geribtlihe Geltendmachung des An spruds aus der Urkunde glei.

Regierungsbezirk Schleswig.

Bürger- worthalter.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig-Holstein. Shleswig. Erneuerungsschein für die Zinéscheinreihe N zur Schuldver- shreibung der Stadt Altona . .. te Ausgabe, «ck D « « «s UDEL e « « 0 Der Inhober dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . .te Reihe von Zinsscheinen für die zchn Jahre von 190 . bis 19 . . nebst Erneuerungsschein bei der Stadtkasse zu Altona, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Altona widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine dem Inbaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. I, De O « ooo e D « « Der Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium (Trockenstempel der Stadt.) e ( Namen in F Faksimile

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) die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren

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einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der

6) Kommandit- Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh.

[46957] Reis- & Handels-Aktiengesellshaft, Bremen.

In der Generalversammlung am 6. August 1901 find Georg Ritter v. Hütterott und Alfred Escher, beide in Triest, zu Mitgliedern des Auf- sicht8raths gewählt worden.

Der Vorstand. Herm. F. Upmann. [46799] E

Auf Grund des § 14 unseres Gesellschaftsvertrags werden hiermit weitere 20 9/6 des Aktienkapitals zur Einzahlung am P. Oktober d. Js. aus- geschrieben. Die Einzahlung hat bei der Gesell- \chaftskasse, Berliu, Hohenzollernstr. 1, zu erfolgen.

Berlin, 12. September 1901.

Gera-Meuselwih-Wuißer Eisenbahn - Aktiengesellschaft.

Die Direktion. E Quandt.

[46798] Bekanntmachung \ der Gerger Maschinenfabrik und Eisengießerei Aktiengesellschaftin Gera,R.

Gemäß der geseßlichen Bestimmungen machen wir Hhierdurch bekannt, daß unser bisheriges Auffsichts- raths8mitglied Herr Direktor Richard Bauer nach seiner Bestellung zum Vorstand von seinem Amte als Aufsichtsrathsmitglied zurückgetreten ist.

Gera, den 12. September 1901.

Der Vorstand. R. Bauer.

[46999]

Fabrik feuerfester und säurcfester Producte Actien-Gesellschaft zu Vallendar a. Rhein. Die Aktionäre obiger Gesellschaft werden hierdurh

zu einer am Freitag, den 4. Oktober 1901,

Vormittags 16 Uhr, im Hotel Grenzhäuser zu

Vallendar a. Nhein stattfindenden aufßerordeut-

lichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1) Bericht des Aufsichtsraths über den Stand der Vergleihsverhandlungen mit den früheren Aufsichtsxaths8mitgliedern und Beschlußfassung über angebotene Vergleiche.

Bericht des Aufsichtsraths über den Stand der BVergleichsverhandlungen mit dem früheren Vorstand. Genehmigung der Bilanz pro 1900 und Er- theilung der Decharge an Aufsihtsrath und Borstand. Beschlußfassung über Sanierung der Ge- sellschaft : dazu Anträge:

a. Herabsezung des Grundkapitals von 6 Millionen Mark auf 2 Millionen Mark durch Zusammenlegung der Stamm-Aktien im Verhältniß von 3 : 1.

. Erhöhung des Grundkapitals um 2 Millionen Mark durch Ausgabe von Prioritäts Aktien mit Vorreht auf 5 9% Dividende und dem Recht auf vorzugsweise Befriedigung bei Ausschüttung des Gesell- schaftêvermögens.

Für den Fall der Ablehnung der Sanierungs

vorshläge: Ermächtigung für Aufsichtsrath

und Vorstand zur Abschließung eines Pacht vertrages.

Aenderung der Statuten, insbesondere

a. S 2. Verlegung des Sitzes der Gesell- schaft nah Wirges.

. § 5. Sinngemäße Aenderung gemäß den

Beschlüssen zu 4. 8 9. Verlegung des Sitzes der Aktionäre in Gesellschafts}|ahen nach Wirges.

. §& 20. Aufhebung des § 20.

2 S 38. Abänderungen des Statuts ent sprexhend den cinschlägigen geseßlichen Be- stimmungen.

Aufhebung des Generalversammlungsbes{lusses

vom 22. Mai 1900 auf Vertheilung der Di-

vidende für das Rechnungsjahr 1899.

8) Ergänzungêwahl zum Auffichtsrath.

Auf Antrag eines Aktionärs:

9) Erwiderung auf den Revifionsbericht.

10) Wabl von beeidigten NReviforen

Falls die Tagesorduung am 4. Oktober

nicht erledigt wird, findet die Weiterverhaud-

lung am 5. Oktober 1901 statt,

Es wird auf die §8 31 und 32 der Statuten

verwiesen mit dem Bemerken, daß die Hinterlegung

der Aktien entweder mindestens drci Tage vor der Generalversammlung bei den nacchbezeich- neten Hiuterleguugsstellen oder cinem Notar, oder mindestens zwei Tage vorher bei unserer

Gesellschaftskasse zu erfolgen hat.

Als Hinterlegungësstellen bezeichnen wir a. die Berliner Handels-Gesellschaft, Berlin

W.,

h. dîe Bergisch - Märkishe Bauk, Düfísel dorf, den Halleschen Bankverein, Halle a. d. Saale,

1. Fricdländer & Gumpert, Berlin C

o. Vergmann «& Fraedrich Nachf., Berlin. | Vallendar a. Rhein, den 16. September 1901. |

| Fabrik feuerfester und säurefester Producte |

Actien Gesellschaft. Auffichtsrath.

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Der

Der Vorstand.

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[46998] Malzfabrik Pirna vorm. J. Ph. Lipps & C“.

Die Aktionäre werden hiermit zur fiebzehuten ordentlichen - Generalversammlung, welche Freitag, den 4. Oktober, Nachmittags 4 Uhr, im Sißungszimmer der Firma Hch. Wm. Bassenge & Co., Inhaberin die Actiengesellshaft Dresdner Bankverein, Dresden, Pragerstraße 12, I., abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. E

Die Anmeldung zur Theilnahme erfolgt in Ge- mäßheit von. § 8 des Gesellschaftsvertrags von 44 Uhr ab, und können die Aktien im Geschäfts- lokale der Gesellschaft in Pirna oder bei der Firma Hch. Wm. Bassenge & Co., Inhaberin die Aktiengesellschaft Dresdner Bankverein, Dresden, Pragerstraße 12, hinterlegt werden, wo- selbst auh die in § 20 sub e. des Gesellschafts- vertrags erwähnten Vorlagen vom 17. ds. Mts. ab zur Einsicht und vom 27. ds. Mts. ab zur Empfang- nahme für die Aktionäre bereit liegen.

Tagesordnung : N l) Jahresbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlust- Rechnung, Bemerkungen des Aufsichtsraths hierzu. # 2) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsraths. 3) Vertheilung des Reingewinns. Dresden, 14. September 1901. Die Direktion. E. Gab.

[46986] Generalversammlung der Actiengesellschaft für Gasbereitung Sonneberg.

Die diesjährige ordentliche Generalversamm:- lung der Gesellshaft wird hierdurch auf Souu- abend, den 5, Oktober a. €., Abends S Uhr, im Erholungslokale hier ausgeschrieben.

Tagesorduung : 1) Geschäftsbericht, Bilanz und Dividende. 2) Ankauf eines Grundstückes.

Ctwaige besondere Anträge sind zuvor ecinzu- reihen. Die Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung geschieht auf gewöhnliche Weise.

Sonneberg, den 14. September 1901.

Der Auffichtsrath. Gotthelf Dressel.

Wilhelmshütte Actien- Gesellschaft für Maschinen-

bau und Eisengießerei.

Die Tagesordnung der zum 5. Oktober a. €. bereits eingerufenen ordeutlichen Generalver- sammlung unserer Gesellschaft ist dur

5) Aufsichtsrathswahl[. zu ergänzen.

Eulau-Wilhelmshütte, den 14. September 1901 Der Aufsichtsrath der Wilhelmshütte Actien-Gesellschaft für Maschinenbau und Eisengießerei.

Julius Pickardt, Vorsitzender.

[46994]

[46988] Teutoburger Wald-Eisenbahn-Gesellschaft. Die Tagesordnung der am 28. d. M., Vor- mittags 1L Uhr, im hiesigen Kreisständehause stattfindenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre unserer Gesellshaft erbält folgenden Zusaß zu Nr. 4: Nöthigenfalls Neuwahl des ganzen Aufsichtsraths. Tecklenburg, den 14. September 1901. - Belli, Vorfitzender des Aufsichtsraths der Teutoburger Wald-Eifenbahn-Gesellschaft. [46997] Druckerei vorm. Dusch, Aktien-Gesellschaft in Straßburg i. Elsaß. Die ordentliche Generalversammlung findet am Freitag, 11. Oktober d. J., Morgens 107 Uhr, im Geschäftélokal, Gerbergraben 30, zu Straßburg i. E., statt, wozu wir die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft höflichst einladen. Strafiburg i. E., den 12. September 1901. Der Vorsitzende des Auffichtêraths : J. Manrique. Tagesordnung : 1) Bericht des Vorstands. 2) Bericht des Auffichtsraths }) Genehmigung der Bilanz und Verluftrechnung pro 3 4) Feststellung der Dividende. 5) Entlastung des V 6) Entlastung d 7) Ersatzwahbl eines Aufsic eds, NB. Diejenigen Herren Aktio: e an der Generalversammlung theilnebmen wollen, baben ihre Aktien spätestens am 9. Oktober 1901 entweder bei der Gesellschaftskasse oder bei der Straß- burger Bank C. Stachling, L. Valentin & Cie. zu hinterlegen.

(46800)

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Deutsche Grundcredit-Kank in Gotha. Die Ausloosung der Prämien für die an

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i L U #1 L L n unserer Prämieun-Pfandbriefe k wird in öffentlicher I U ree Auma L Dienêtag, den 1. Oktober 1901, Vormittags 9 Uhr, ano n Cathk

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Gotha, den 1 Sepvtemdber 1901. Deutsche Grundecredit-Vauk