“2 bis 31. Mai d. J. 12,814 Personen, im Ganzen also 20. Min sende befördert worden. Das Passagiergeld betrug 12182 Rthlr. 13 Sgr. Der Ertrag des erst zu Ende des Monats Márz d. J. begonnenen Waaren=Transports war 591 Rthlr. 9 Sgr., von welhen Summen nach Abzug der Ausgaben von beziehungsweise 7505 Rthlr. 14 Sgr. 2 Pf. und 139 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. ein Ueberschuß von 4676 Rthlr. 29 Sgr. 10 “Pf. und 451 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf, bleibt. So ist denn nah mehrfach mißlungenen früheren Versuchen das fernere Bestehen und der glücklihe Fortgang eines Unternehmens gesichert, desen wohlthätiger Einfluß durh Be- schaffung eines shnelleren und lebhafteren Verkehrs der Uferpläße und der benahbarten Gegenden unter einander immer mehr und mehr bemerkbar wird. Seitens der Regierungen der Uferstaaten hat sich die Gesellschaft jeder nur möglichen Unterstüßung, namentlich auch in Bezug auf die steuerlichen Verhältnisse und auf die Verbesserung des bei starkem Gefälle und ungewöhnlicher Seichtigkeit vielfache Schif= fahrts-Hinderuisse darbietenden Fahrwassers, zu erfreuen gehabt.
a gien
NuslauD.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Haunover. Die von dem Hamburger Correspondenten gegebene Nachricht, daß zu Klausthal, in Folge polizeiliher Einschränkungen bei einem Volksfeste, unruhige Auftritte stattgefuuden, wird jeßt von dem genannten Blatte dahin berichtigt, daß uicht in Klausthal, sondern iu dem benachbarten Zel= lerfeld ein Volksfest, das \. g. Junggesellen-Freischießen, abgcehal=- ten werden sollte, und daß in Zellerfeld stattgefundene unruhige Auf= tritte das Herbeiziehen eines Kommando’s von 30 Maun Militair und 12 Land-Gendarmen erfordert haben. — Den Statuten der Lanudes= Kredit-Anstalt sind durch höchste Verordnung vom 26. August ausge-= dehntere und ergänzende Bestimmungen hinzugefügt worden, um die Hinderuisse und Schwierigkeiten, welhen das Erlaugen von Darlehen aus der Anstalt bisher unterlag, möglichst zu beseitigen, und die Be- nußung der lehteren, so weit es die Rücksicht guf ihre Sicherheit ir- geud gestattet, zu erleichtern.
Königreich Württemberg. Se. Majestät der Köuig haben Se. Königl. Hoheit den Kronprinzen am 60. September Höchst selbs in den Königl. Geheimen Rath eingeführt, dessen Sihungen Se. Köuigliche Hoheit lünftig regelmäßig beiwohnen wird, um nun- mehr nach Beendigung der akademishen Studien und nah Berei= sung mehrerer fremden Länder die Staats-Eivyrichtungen des eigenen Stammlandes und die Behantlung der wichtigeren Regierungs= Geschäfte praftish näher kenuen zu lernen.
Großherzogthum Baden. Das am 6. September aus= gegebeue Staats=- und Regierungsblatt (Nr. 22) enthält den am 27, Juni d. J. zu Karlsruhe zwischen den Bevollmächtigten Badens und Frankreichs abgeschlossenen, aus ‘neun Artikeln bestehenden Staats-Vertrag über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern (der wegen Mords, Nothzucht, Brandstistung, Fälschung von Urkunden, Falschmünzerei, Meineids und falschen Zeugnisses, boshaster Zahlungs- slüchtigkeit Augeschuldigten). Politishe Verbrechen oder as sind ausdrüctlich ausgenommen. Î
Großherzogthum Hessen. Nachstehendes i der Schluß des gestern abgebrochenen Vortrages des Ministerial-Raths Pr. Brei= denbadch :
„Relativ Neues enthält der Entwurf allerdings häufig, d. h. er faßt viele Bestimmungen in si, die entweder den älteren oder den neueren Landestheilen bicher fremd warcn, was indessen Folge des mehre: wähnten Negulators is, und auch, abgesehen hiervon, durch seinen materiellen Werth sich rechtfertigt. So wurden denn Svstem Und einzelne Bestimmungen, wic des gemeinen Rechts, so des Code civil, gebilligt oder verworfen, je nach-
dem sie die Probe bestanden oder niht, Das System des Code über Be- urfundung des Personenstandes hat nur diejenigen Abänderungen erlitten, welche durch deutsche Sitten und Gewohnheiteu, inébesondere durch wohlbegrün- dete deutsche Abneigung gegen Ueberladung mit Formen, cndlich durch die Noth- wendigkeit, das Reglementaire von dem Geseßlichen zu scheiden, geboten waren, Der Titel von der Ehe giebt cin Eherecht für alle Sfagts= Angeyörge, gleichviel zu welcher Religion oder Konfession sie sich bekennen, und schließt sh in diesem Grundsaße dem Code eil an, welcher wiederum mit dem allgemeinen preußischen Landrechte und den neueren deutschen Chegeseßen ierin übereinstimmt, Auch in vielen cinzelnen Bestimmungen dieses Titels ¡ist der Entwurf dem Code beigetreten, in vielen anderen aber nicht, nag- nmentlih darin nicht, daß die Ehe als bürgerlicher Vertrag vor cinem welt- lichen Beamten abzuschließen sci, Denn nur ausnahmsweise soll diese Form der Eingehung der Ehe crlaubt scin. Der Gewissensfreiheit soll nicht zu nahe getreten, die Staats-Angehörigen sollen aber nicht abgehalten weiden, einen Bund zu \chließen, welher vor dem Richterstuhle der Moral und Sittlichkeit zu Recht beständig is. Der Titel vom Aelternrehte hat in wich- tigen Theilen scinen Stoff nicht aus dem Code, auch nicht übcrall aus dem Römischen Rechte, sondern aus den Geboten hergenommen, die nach unseren Sitten und Gewohnheiten sich im Volke festgeseßt haben. Der Titel handelt daher nit von der patria potes!as, puissance pateruelle, sondern von der älterlihen Gewalt, und während er, so lange ein Vater vorhanden ist und so weit dieser thätig sein kann, ihn als Haupt der Familic anerkennt; hat er die Mutter nicht minder in ihre Nechte eingeseßt und ihr dic höhere Stellung in der Familic gegcbeu, welche ihr gebührt. Der Entwurf till
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ferner zur Beförderung der Pietät, welche Kinder ihren Acltern schuldig sind, soweit einwirken, als überhaupt cin bürgeilihes Geseßbuh durch Moral- Gebote bestimmt werden darf, und er hat sih selbst dur einen allenfallsi- gen Vermögensverlust, der die Kinder trefffen möchte, nicht hindern lassen. M Abschnitte von den außerehelichen Aeltern und Kindern mußten die Be- immungen des Code theilweise, bei der Legitimation aber fast ganz ver- lassen werden, indem sie dort die Anerkennung, hier die Ehelichmachung uu-
glücklicher Geshöpfe allzuschr erschweren.
Eben so ließt sich der Titcl von der Vormundschaft mehr dem in den beiden diesseitigen Provinzen bestehenden Rechte an, obwohl mit we- sentlicheri Veränderungen, wohin hauptsächlich die Einführung eines bestimm- ten und ständigen, den Vormund kontrollirenten, dem Vormundschafts-Ge- richte beigegebenen Familien-Rathes gehört, Das Justitut an sich is auch für die älteren Landestheile niht neu, auch bisher ward bei wichtigeren Veranlassungen die Familic gehört , jedoch in allen Beziehungen ganz nach Ermessen des Vormundschafts-Gerichts. Auch bisher haite die Familie ge- gen unpassende, verkehrte oder verbrecherishe Handlungsweise der Vormünder ein Beschwerderecht, von dem aber nur höchst selten Gebrauch gemacht wurde, weil keine bestimmten Familienglieder zur Kontrollirung ernannt warea, mithin Jn- dolenz oder Scheu vor dem Scheine, als Denunziant zu gelten, lähmend auf die Familie wirken mußte, Die Provinz Rhcin - Hessen findct also in dem Entwurfe den Familienrath wieder, aber doch nicht denjenigen des Code, d. h, keinen Familicnrath mit entscheidender Stimme, Nur derjenige Einfluß auf die Verhältnisse des Mündels, welchen der Entwurf der Fami- lie gestattet, erscheint als ein wohlthätiger; Machtvollkommenheit ihr zu be- willigen, wäre aus nahe liegenden Gründen gefährlich; das Vormundschafts- gericht als blinden Vollstrecker der Beschlüsse der Familie zu erklären, hieße die Pflicht des Staats, für die Mündel se.bstthätig zu sorgen, hintanscyen.
Dem Titel von der Kuratel liegt das dermalen in Rhein- Hessen gel- tende Necht zum Grunde, weil dieses, wenige Ausnahmen abgerechnet, den Werth des diesseits bestehenden bedeutend überwiegt. Man darf sich nicht verbergen, daß bezüglih der Entmündigung Geistesfranfer nah gemcinem Rechte dic richterliche Willkür bei weitem zu wenig beschränkt ist, rüksicht- lih der Abwesenden aber, auf den Grund einiger Verordnungen aus dem vorigen Jahrhundert, cine veraltete und nah allen Seiten hin unzweck- mäßige Einrichtung diesseits besteht, Dagegen konnte dic Verhandlungs- Maxime, welcher der Code in diesem Kapitel huldigt, als sc{leppend und störend keine Aufnahme finden, Die durch das Geseh bestimmte Offizial- thâtigleit des Richte:s, seine pslichtmäßige Untersuchung der Verhältnisse (caussae cognitio), fontrolirt dur die Betheiligten, wozu auch im öffent- lichen Juteresse der Staats - Anwalt gehört, das Alles is ganz dazu geeig- net, ein Resultat zu vermitteln, wie das Juteresse des Einzelnen und das Gemeinwohl es erheischen.
11, Schon auf dem Landtage von 1834 war zwischen Negicrung und Ständen über die Nothwendigkeit, die Staats-Anwalt schaft auch in Civilsachen allgemein cinzuführen, kcine Meinungs-Verschiedenhcit zurückge- blicben. Auf dem Landtage von 1836 fam cs zu einer festen Uebereinkunft hierüber, beide Kammern genehmigten dieses Abkommen des vorderen Land- tages und von der Regierung wude im Landtags - Abschiede der ständische Beschluß gutgeheißen. Ueber den l'ohen Werth, den die Staats-Prokuratur im Gebiete des Strafrechis behauptet, herrscht nur eine Stimme, aber auch was as bürgerlihe Necht betrifft, ist sie ganz dazu geeignet, segeusreich zu wirken,
Hiervon wird man sich überzeugen, wenn man die wichtigen Zwccke, dic in den vorliegenden Titcln durch die Staats-Prokuraiur erreicht werden follcn, summarisch ins Auge faßt. Durch sie soll
1) die Aufsicht über die Führung der Personenstandsurkunden konzen- trirt werden, damit der dicsseits bestehende Zustand, wonach dic Aufsicht über die Kirchenbücher in obere und untere, geistliche und weltliche Behör- den zersplittert, mithin eine gleihmäßige Behandlung ausgeschlossen ist, ciner bessaen Ordnung der Dinge weiche.
2) Bei Che - Nichiigkeitsklagen hat sie die Interessen der öffentlichen Ordnung und Sitilichleit zu vertreten z sie soll z. B. entgegenwirken, daß die nach dem Gesehe, wegen cines der Si!tlichfeit wide;strebenden Grundes, nichtige Ehe soridauernd als gültig bctrahtet werden müsse, wenn das Ge- richt erster Justanz das Gesey mißkgunt hat, over wenn "keiner der Chegat- ten cine Klage erheben wollte, Man denke nur an eive blutschänderische Che, wenn das Verbrochen- des Jucest3 verjährt sein sollte.
3) Jm Titel von der Kuratel hat die Staats - Prokuratur die wichtige Aufgabe, denjeuigen hülfreich zur Seite zu stehen, welhe durch cin Ent- mündigfkcits - Urtheil bedroht sind, und überhaupt die öffentliche Orduung wahren zu helfen, Dem Abwesenden soll sic die Vertretung gewäh en, die unser dermaliger dicsseitiger Nechts - Zustand cinzig und allcín von der Offizial-Thätigkeit der Gerichte abhängig macht. Der Staat sordert durch sein Organ von den Gerichten, daß sie die Geseze ihrem Sinne nach gleihmäßig anwenden, und läßt dies durch Berufung bis zur obersten Jn- stanz vermitteln. Bleibt auch dann noch eine Meinungs - Verschiedenheit zurück, so kann nur auf dem Wege dex Gescigebung geholfen weiden, Mit anderen Worten, der Staats - Anwalt is nur cine antragende Behörde, die als solche weder die Unabhängigkeit der Gerichte verleßt, noch eincn auffallenden Mangel an Vertrauen in die Weisheit derselben an den Tag legt. Sie is diejeuige Behörde, durch welche das Justiz - Mi- nisterium in der ihm uncntbehrlihen Kenntniß von der Geschäftssüh- rung der Gerichte erhalten und recht eigentlich. in den Stand geseht wird, die ihm zustehende Kontrole wirksam auszuüben. Die Staats - Prefkuratur, wie sie in Frankreich erfunden und ausgebildet wurde, ist daher cin vorzüg- liches Institut, und die darüber bestehenden Gesehe und Verordnungen ver- dienen nach einer Sichtung und nur geringen Veränderung für das Groß- herzogthum allgemein cingeführt zu werten. Denn wenn man von den Bewohnern Nhein-Hessens erwarten soll, daß sie, sich losmachend von lang- jähriger Gewöhnung , die bedeutenden Verbesserungen erkennen, welhe man thnen aus dem diesseitigen Rechtsleben bietet, so muß man auch die Vorzüge dex dort bestchenden Geseßgcbitng anexfennen und zum Gemeingute des Landes macen. Judessen ift es jeyt nicht nöthig, sich darüber zu verbreiten, ob und wel- cer Einfluß der Staats-Prokuratur in anderen, dermalen noch nicht zur ständi- \{chen Berathung und Beschlußnahme gebrachten Materien einzuräumen scin möchte. Um beurtheilen zu können, ob dieses Znstitut in Bezug auf Per- sonenstandesregister , ‘Ehe u. \. w., wohlthätig wirken möchte, braucht man niht zu wisscn, ob es auch in anderen Theilen des bürgerlichen Rechts ein
Bedürfniß sei, Eben so wcnig is es erforderlich, dermalen den Entwurf eines organischen Geseges über die Staats-Prokuratur und deren Verhält- niß zu den Gerichten vorzulegen, Für die Provinz Rheinhessen bedarf es eines solchen Geseßes nicht, denn [es bestcht bercits daselbst; der Prozedur in den diesseitigen. Provinzen, sofern und so lange dieselbe vou der rhein- hessischen abweicht und die Gerichts-Organisation eine verschiedene ist, muß das Jnstitut im Einführungs-Geseße angepaßt werden, was mit Leichtigkeit geschehen kann, wozu zu schreiten aber erst dann an der Zeit ist, wenn das can in seinen einzelnen Theilen verabschietet, mithin nah einander festgestellt sein wird, bei welchen Materien der Staats-Anwalt zu hören sei. Mit anderen Worten also, es handelt sich in Bezug auf die beiden diessei- tigen Provinzen um keine Neuerung, die in die dermalen bestehende und erst nach Einführung des bürgerlichen Gescpbuchs zu reformirende Gerichts-Organi- sation und Prozeßgeseÿgebung störend cingriffe, um keine Anstellung eines großen und kostspieligen Beamten-Personals, sondern nur um die einfache Pefregu an dem Size eines jeden der beiden Provinzialgerichtshöfe cinen Staats - Anwalt zu ernennen, iy
111. Das bürgerliche Gesezbuch soll nur solche Bestimmungen enthal- ten, die auf alle Unterthanen, gleichviel welhem Stande sie angehören, welcher Neligion oder Konfession sie zugethan sind, Anwendung finden kön- nen, Hieraus folgt aber nicht, daß nit für einzelne Klassen besondere Rechtsgrundsäze bestehen könnten, sondern nur soviel soll damit gesagt sein, daß vie lezteren nicht im bürgerlichen Geseßbuche eine Stelle einzunehmen haben, so weit nicht ein allzu enger Zusammenhang mit allgemein-civilrecht- lichen Bestimmungen crfordert, einen odcr den anderen Sah, der vielleicht in jene Kategorie gehören möchte, sogleih hicr mitzunehmen, wie dies z. B. bei der Frage: ob und inwiefern der vou cinem Adeligen an Kindes Statt an- genommene Bürgerliche adeligen Standcs wird, der Fall is, Von solchen seltcuen Ausnahmen abgesehen, sind die Verhältnisse des erhabenen Regen- tenhauses, der Standesherren, dcr Geistlichen, der Militairpersonen u. |. w. ausgeschlossen, es will das bürgerliche Gesezbuch nicht störend in diese Ver- hältnisse eingreifen. Es bleiben daher die Lchensverhältnisse, die Fidcifom- misse, sowohl die bestehenden, als die geseßlichen zukünftigen, das Recht der Sta1:desherren auf autonomische Festseßung ihrer Familien - Verhältnisse, ihre verfassungsmäßigen Befugnisse in Beziehung auf Vormundschaft, der bevorzugte Gerichtöstaud der Mitglieder des Großherzoglichen Hauses und der Standesherren u. \. w. völlig intakt, und eben so wcnig will das bür- gerliche Gesezbuch den Art. 38 dex Verfassungs - Urkunde (,die besonderen Rechtsverhältnisse des Adels genießen den Schutz der Verfassung‘) auêle- gen, noch ihm präjudiziren.
[V. Mit Verkündigung des Geseßzbuchs müssen bezüglich der darin enthaltenen Materien die bestehenden verschiedenartigen Rechte aufhören, Gesetzesfrast zu haben, und nicht einmal subsidiäre Gültigkeit dürfen sie ferner besigen. Eins wie tas andere ist unbedingt erforderlich, wenn nicht ein Zustand des Shwaukens und der Nechts-Unsicherheit durch cinen ähnlichen, ja vielleicht noch weit s{limmeren verdrängt werden soll. Die Absicht des Art, 103 der Verfassungs-Urkunde is klar und is bereits durch das Stras- geschbuch, bezichungsweise durch Art, 2 des Einsührungs-Gesees vom 17. September 1841 befolgt. So wenig die in der peinlichen Gerichté- Ordnung Karl's V., im römischen Rechte 1c. enthaltenen Strafgeseße, eben so wenig dürfen nach Verkündigung des bürgerlichen Gesezbuches das ge- meine Recht, der Code civil, die vielzähligen Landrechte 2c, cine Richt- {nur ferner abgeben, und in ähnlicher Weise verhält es sich mit dem Gc- wohnheitsrechte, welches uur noh in solhen Fällen fortan gelten darf, für welche das neue bürgerliche Geseybuch es ausdrüdlicy als anwendbar cr- l‘âren wird. Daß aber dic Frage, ob unter diesem Verfahren, überhaupt unter der Codification die wissenschastlihe Fortb;ldung dcs Rechts lciden möchte, oder ob man, in Erwartung cines allgemeinen deutschen Geseh- buches, cinstweilen sih unthätig verhalten solle, eine ganz müßige wäre, darüber läßt die klare Vorschrift der Verfassungs -Urkunde , das von allen bièherigen Stände - Versammlungen mit Einhelligkeit gefühlte, erkannte und erflärte Bedürfniß einer neuen Gesepgebung nicht den mindesten Zweifel zurück. Die Staats - Angehörigen haben ein natürlihes und in der BVer- sassungs - Urkunde eingezeichnetes Necht, daß man ihnen die Geseye, nach denen sie sich bemessen, und nah welchen sie gerichtet werden sollen, in ihrer Muttersprache in die Hand gebe, Auf dieses Ziel unverrücst hinzuarbeiten und sich hiervon durch keine andere Rücksicht, auch nicht durch Wünsche, deren Verwirklichung in unabschbarer Ferne liegen, zurüc- halten zu lasscu, ist sür Regierung und Stände eine verfassungsmäßige Nothwendigkeit.
zugleich aus Allerhöchstem Auftrage, auf den Grund des Art. 1, des Ge- seßes vom 14. Juni 1836, die Ausführung des Art. 92. der Ve:fassungs- Urkunde hinsichtlich größerer Wake der Geseßgebung betreffend, die zweite Kammer als diejenige der beiden Kammern der Stände bezeichnen, welche sich zuerst mit der Berathung und Beschlußnahme über diesen Entwurf be- fassen möge. Nicht minder soll ih den Wunsch und die Hoffnung der Staats - Regierung ausdrücken, daß es den Bemühungen der verehrlichen Ausschüsse gelingen werde, die Begutachtung so zeitig zu vollenden, daß die ständische Berathung und Beschlußnahme auf dem nächsten Landtage statt- findcu kann.
Endlich habe ich die Mittheilung zu machen, daß, in Gemäßheit des Art. 2. des Gesches vom 10. Mai 1842, gleichzeitig mit der gegenwärtigen Vorlage die übrigen Mitglieder beider Kammern der Stände in den Besiß des Entwurfs gescht werden,
Großherzvgthum Mecklenburg-Schwerin. JZhre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin und Jhre Hoheit die Herzogin Louise sind nah einer stürmishen Fahrt von St. Petersburg am 28\ten v, M., gegen 1 Uhr Mittags, glücklih in Doberan ange- fommen. Die Herrschaften fuhren in Begleitung des Großherzogs bald darauf nach dem heiligen Damm, wo sie sich einige Wochen aufzuhalten gedenken. Am folgenden Sonntage hatte sich die allyer- ehrte Fürsten-Familie nah dem Gotteshause begeben, um daselbst dem allerhöchsten Lenker und Regierer für die Errettung aus der Gefahr den schuldigen Dank darzubringen.
halten lernen. Und wenn ich auch zu diesem Zwecke nicht geschricben habe, so liegt mir doch nah am Herzen, daß wir nie vergessen, welcher Ehre Be- wahrer , welcher Würde Träger wir sind, — Es bedarf wohl kaum der Bemerkung, taß nicht der Lubeker allein dicse Geschichte mit N. hen und Vergnügen lesen wird, die sich durch die welthistorische Bedeutung der Hansa weit über andere Spezial-Geschichten erhcbt. 1;
Politische Poesie. Gedichte zweier Lebendigen. Erstes Heft. Breslau 1844.
Mit geringen Ausnahmen zerfällt die sogenannte politische Poesie der neuesten Zeit în zwei Abtheilungen. Der ersten dürfte die Bezeichnung : „trivial“ entsprechen z sie bringt das Gespräch der Kaffse-, Wein- oder Bier- häuser in Reime, reibt sich daher meist an den gewöhnlichen Tages-Erschei- Ligen und vers{hmäht in ihrer Dürftigkcit sogar cinen Spaß über die Hundesteuer u, dgl. nicht, Die zweite, unershöpflih in großen Worten von Schlachten und Kampf, Lanze und Schwert, mag pseudoheroisch genannt werden. Dieser Name lehrt schon, daß dabei keine cutfernte Achnlichkeit mit den Gesängen stattfinde, wodurh Arndt, Stägemann, Heinrich von Kleist u. A, m. in trüber Zeit die Gemüther erhoben, vielmehr verhält sich die Poesie dieser aus tiefem Gefühl entquollenen und einem heißerschuten Ziele renenoen Lieder zu jener hohlen, inhalt - und gegenstandlosen Nhétorik ad L Ea Freiheit etwa wie die große Feldschlaht zum Aus- ee de bege en sé, Weniger harmlos is sie freilich, weil frech und ohen sür die große Masse berechneten Leistungen tritt die Kritik bei-
l ne Agen G olg entgegen und n fügli Int steuert ihnen die Po- t gleichen Wassen zu bekämpfen, erscheint darum (chwierig,
íe reine mit dem
weil es immer auf egation hinaus! Le Bons Wh e Be e ee den Versuch, und nicht ohus O1ü4, ima ieccnleue Wen, von Gesin
nung, Talent und formaler Gewandtheil geliefert; mögen folgende Zeilen aus der Widmung hier Plah finden : Frehe Schaar! Du hoff vergebens, reihe Kränze zu erringen, Unsrer TE Hl feste Säulen umzublasen, umzusingen ; Die Du zu bethören wähntest, spotten Dein mit kaltem Blute; Nimm denu füt geträumten Lorbeer hier die gutc Birkenruthe,
Compositionen von Ferdinand Gumbert.
Erst scit verslossenem Winter is uns dieser talentvolle junge Komponist befannt geworden, scine Lieder haben jedoch gleich so großen Anklang und Beifall gefunden, daß er schon jet den beliebtesten Lieder-Komponisten an die Seite gestellt wird, Der Reiz seiner Compositionen besteht in überall guliGer Auffassung, graziösen lieblihen Melodieen und in der geschickten
chanblung der Singstimme, die hier stets Gelegenheit findet, sich vortheil- haft zu zeigen, Dabei finden wir cinfahe, dem Ohr angenehme Harmo- nieen und nirgends schwere, komplizirte Begleitungen, die in der Musik oft die Armuth der Erfindung verdecken müssen, Einzelne von G's, Liedern e anzuführen, wäre überflüssig, da sie ja Mode geworden sind und sich ast auf jedem Fortepiano befinden; außerdem haben die Königl. Sänger und Sängerinnen, Dlles, Marx und Tuczek und Herr Bötticher, so wie Sgra. Bendini, sie in vielen Konzerten gesungen und stets den größten Beifall damit erziclt. Lo aber sind es die Lieder: Ob ich dich liebe (auch in schr gelungener französischer Uebertragung erschienen), Blau Aeuglein, Jn den den liegt das Herz (op. 2), Täuschung, Ueberall, Du bist so ill, so sanft, so Aa, Licbeslocken (op. 6) und Der Seeräuber (op. 3), die zu dem Besten gehören, was in neuerer Zeit in diesem Genre der Musik erschienen ist, — Gumbert's Lebewohl-Po- longise und Walzer-Jmpromptü mit Gesang sind an allen öf- fentlichen Vergnügungsorten Berlins stets mit dem größten Beifall aufge- nommen worden. Dann aber wen wir auch dem jungen Komponisten für deo wunderhübschen deutschen Text zu dem reizenden russishen Natio- ngl-Liede; Der rothe Sarafan, unseren Dank sagen, da ex ihm so
sehr gelungen is, daß dieses Lied schnell ein Liebling des Publikums «ward, Sämmtliche angeführte Compositionen sind hier in dex Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung erschienen,
Möge der talentvolle Komponist uns auch im nächsten Winter wieder mit s{chönen Liedern erfreuen und uns später einmal etwas Größeres dar- bicten. Wie wir hören, hat G. im verflossenen Winter cine zwceiaktige komische Operette: „Die \{chöne Schusterin“' vollendet, die bereits von der Jntendanz des Großherzoglichen Hof - Theaiers in Meccklenburg- Streliß zur Aufführung angenommen is und im nächsten Winter dort gegeben werden soll. Möge dies erste größere Weik des Komponisten eben so gefallen, wie seine Lieder, dann haden wir vielleicht die Aussicht , die Operette bald auf unserer Königlichen Bühne aufgeführt zu schen,
Vermischtes.
Stuttgart, 3. Sept. Der erste Band vou Uhlaud's lange vor- bercitetem und langersehntem Werk über die deutschen Volkslieder ist fo eben in prachtvollster Ausstattung hier erschicuen. „Alte hoch- und nieder- deutsche Volfêlieder mit Abhantlungen und Anmerkungen““ hat der berühmte Dichter sein Werk betitelt; es wird zueist die Liedersammlung in fünf Bü- chern geben (wovou cben die erste Abtheilung, nahe an 600 Sciten stark, jet vorlicgt, während die zweile großentheils hon gedruckt ist) und zwei Bände mit einer Abhandlung über das deutsche Volkslicd und Anmerkungen nachbringen. Das Ganze wird einer der wichtigsten Beiträge zur Geschichte des En Volkslebens sein, als welchen der Herausgeber auch seine Ar- beit bietet.
Müncheu, 6. Scpt, Dieser Tage wurde in dem optischen Justitut von März und Maler cin Refraktor aufgestellt, der demnächst nach Cin- cinnati in Nord - Amerika abgesendet wird. Ein zweites Justrument dieser Art, das größte bis jeyt vorhandene, ist noch in der Arbeit begriffen und cbenfalls für Nord-Amerifa bestimmt.
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Judem ih nunmehr den Entwurf nebst den Motiven übergebe, soll ih *
Herzogthum Holstein. Eine bedeutende Anzahl von Acrzten zu Altona hat, wie der dortige Merkur unterm 7. Sep- tember meldet, ein Gesuch wegen Hinzuziehung dreier praktischer Aerzte mit entscheidender Stimme zu der neuerdings niedergesebten Mekdizinal-Kommissiou unterzeichuet, und is diese Petition bereits an deu König eingesandt wordeu. Aus den holsteinschen Blättern ersieht man, daß diese Angelegenheit nit geringe Bewegung sowohl unter Apothekern als Aerzten hervorgerufen hat.
Russland und Polen.
= Warschau, Anfangs September. Unweit der Stadt Tomaschow, im Gouvernement Masowien, soll durch deu Jsraeliten Abraham Elbinger eine jüdishe Kolonie gebildet werden, wozu die Regierung eine Strecke Landes hergegeben hat, dessen neue Bewohner sih hauptsählih dem Fabrifwesen und Ackerbau zu widmen haben. Größtentheils werden arme und verwaiste Kinder den zu Folonisiren- den Landstrich bevölkern, Lebtere sollen neben ihrer Beschäftigung beim Landbau und in den Fabriken auch deu nöthigen Schul - Unter= richt erhalten. :
An den Orten, wo sich jeßt das aus der Weichsel getretene Wasser wieder verlaufen hat, erblickt man ein trauriges Bild der Verwüstung. Am Kalwariaberge is das Dorf Glinfki nebst den ihm zunächst liegenden so weit zerstört, daß man die Stellen nicht wieder- findet, wo vor der Fluth die Gebäude gestanden haben.
Frankreich.
Paris, 6. Sept. Der König is wegen des Gesundheitszustan- des der Prinzessin von Joinville noch niht nah Schloß Eu abgereist, wohin ihn au die Königin begleiten will, Der Prinz von Joinville wird zwischen dem 15. uud 20. September in Paris erwartet, die Herzöge von Nemours und vou Montpensier sind noch in Meß, wo die Manöver fortdauern. ;
Ju einem Artikel vom Aten d. wiederholt die Times die Nach- riht von der Ausgleihung der otaheitishen Differenz, jedoch, dem Anschein nah, in etwas weniger bestimmten Ausdrücken, Es mußte, wie hon gesagt, auffallen, daß das Journal des Débats gestern den ersten Artikel des englischen Blattes wiedergab, ohne dessen Ju- halt zu bestätigen oder für ungegründet zu erklären. Man versicherte, es sei dem Ministerium und folglich auch der englischen Gesandtschaft bis um 1 Uhr Nachmittags keine offizielle Anzeige zugekommen, aber es war doch die Nachriht von der Zulassung des Cassationsgesuchs O'Connell's dur den Telegraphen eingegangen, man hätte also er- warten sollen, daß eine für die Verhältnisse beider Länder so wichtige Entscheidung, wie die über Otaheiti, gleichzeitig würde gemeldet wor- den sein. Heute hat nun das französische ministerielle Blatt in der Sache das Wort ergriffen und darüber folgende Erklärung abgegeben : „Wir haben uns gestern darauf beschränkt, den Artikel wiederzugeben, durch welchen die Times die wahrscheinliche und sehr nahe Lösung der zwischen den Regierungen Frankreihs und Englands über die ota- heitischen Angelegenheiten eingetretenen Differenz meldete. Wir glaub- ten und glauben noch, diesem Artikel eine große Bedeutung beilegen zu müssen, weil es uns unmöglich scheint, daß o bestimmte Erklä- rungen ohne Begründung und ohne ernste Motive gewagt sein sollten. Wir glauben jedo, daß die von dem englischen Blatt gegebenen Mittheilungen noch voreilig sind. Wir betrachten den Artikel der Times als von sehr guter Vorbedeutungz wir sind überzeugt, daß cer im Allgemeinen die Ansicht der englischen Regierung ausdrüdt, und daß er zugleih dazu geeignet ist, einen heilsamen Einfluß auf die öffentliÞhe Meinung auszuüben. Aber wir haben Grund, zu glauben, daß die Sachen noch nicht ganz so weit vorgerückt sind, wie man behauptet, daß die Frage noch keine dejinitive Lö- sung erhalten, und daß bis jeßt der französischen Regierung
feine offizielle Mittheilung zugegangen ist. Was uns m der Meinung bestärkt, daß die Darstellung der Times nur mit einer ge= wissen Vorsicht aufgenommen werden muß, ist der Umstand, daß wir darin mehrere ziemlich bedeutende Unrichtigkeiten bemerkt haben, nicht nur hinsichtlich der Auslegung der Thaisachen, sondern der Thatsachen selb. Wir glauben, daß die Times in Betreff der Art und Be-= \chaffenheit der Uebercinkunst in Jrrthümer verfallen ift, namentlich was Herrn Pritchard und die Offiziere der französischeu Marine an- belangt. Wenn wir uns der weiteren Bezeichnung dieser Jrrthümer enthalten, so geschieht es, weil wir glauben , uns in eine Diskussion nicht einmischen zu dürfen, welche in diesem Augenblick zwischen den bei= den Regierungen in regelmäßiger Form festgestellt wird und sehr bald eine Lösung erhalten muß. Derselbe Beweggrund bestimmt uns auch heute, nicht aufdie sonderbaren Verirrungen einzugehen, denen sih gewisse Oppositions- blätter in dieser Sache hingeben. Alles, was wir sagen können, ift, daß cs schwer sein würde, eine vollständigere Unkenntniß der Wahr- heit zu befunden. Ein Ultimatum is nicht gufgestellt worden ; die zwischen beiden Regierungen ausgetaushten Mittheilungen konnten vou beiden Seiten nur friedlicher Art sein; und es scheint uus durh- aus uumöglih, daß bei solcher gegenseitigen Stimmung der beiden
Kabinctte diese unangenehme Differenz, die über ihr Maß hinausge- -
trieben worden, nicht auf eine befriedigende Weise entschieden werden sollte.“ — Galignani's Messenger fügt der Mittheilung des
Times - Artikels hinzu, daß, nah seinen eigenen Nachrichten, die Re-F gierungen Frankreihs und Englands, falls ste sich nicht verständigen fönnten, entschlossen wären, ihre Differenz dem Könige der Belgie
zur Entscheidung vorzalegen.
@ Schon seit einiger Zeit hatten die Herren Bravais, Martins undF Le Pileur vergeblihe Versuhe gemacht, auf den Gipfel des Mont
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blanc zu gelangen. thigtz am 29, August endlich ist es ihnen gelungen. 2 Uhr Nachmittags auf den Gipfel des Berges an. ihre Absicht, Jeder eine Naht nah einander in Gesellschast eines * Führers unter cinem kleinen Zelte oben zuzubringen, während die An- deren jedesmal mit zwei Führern unterdessen ßen Plateau übernahten sollten. Die Kälte war aber so hestig, daß sie diesem Vorhaben entsagen mußten. Das Thermo- meter zeigte um 27 Uhr im Schatten 77- Grad unter Null, und ungeachtet des s{önen Wetters war das Hingufsteigen sehr angrei= fend gewesen. Kurz vor Erreichung des Gipsels waren die drei un- ershrockdenen Reiscnden in den Strich eines furchtbaren Windes ge- fommeu, der sie so erstarren machte, daß, ihnen nachher der Gipfel, auf welchem der Wind viel s{hwächer war, troß der 7 Grad Kälte wie ein erwärmtes Zimmer vorkam. Die Nacht und den folgenden Tag blieben sie noch unter ihrem Zelt, auf dem großen Plateau, welhes schon über einen Monat dort auf- geschlagen is und allem Unwetter widerstanden hat. Wäre dasselbe, sagen sie, niht \o außerordentlich fest und dauerhaft gearbeitet und aufgerichtet, so würden sie unfehlbar in einer der bei- den ersten Nächte umgekommen sein, die sie bei einer Temperatur von 13 Grad unter Null unter schrecklihen Stürmen dort zubrachten. Sie sind damit beschäftigt, ihre wissenschaftlihen Beobachtungen zu beendigen, und wollen dieselben nächstens publiziren.
A Paris , 6. Sept. Das Kabinet hat bis heute noh keine Mittheilung der englishen Regierung über das Resultat der Bera- thungen erhalten, welhe dort am 2ten über die otaheitishe Ange- legenheit gepslogen worden sind, Dieser Umstand scheint eine voll
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auf dem gro=- F
1373 fommene Bestätigung der Ansicht zu enthalten, daß die vorgestern von der Eines angekündigte CEutscheiduug der otaheitishen Frage noch uicht erfolgt sei, — eine auch durch die unsichere Sprache des Journal des Débats unterstühkte Ansicht. Man behauptet heute mit der größten Bestimmtheit, daß die französishe Regierung der englishen nihts weiter einräumen wolle, als eine Mißbilligung der Mittel, dur welche der Lieutenant d Aubiguy seine, übrigens ganz rechtmäßige, Maßregel gegen Herrn Pritchard ins Werk geseht habe. Von einer Abberufung des genannten Offiziers sei in den dem briti- hen Kabinette gemachten Vorschlägen eben so wenig die Rede, als von einer Entschädigung des Herrn Pritcha1d, deren befanutlih die Times erwähnt hatte. Obgleich nun ein solches Zugeständniß in den Augen der Franzosen, oder doch wenigstens der französischen Op- position, weit mehr f als sich mit der Ehre und dem Juteresse Frankreichs verträgt, |o begreift man doch sehr leicht, daß die eng- lische Regierung Anstand nimmt, sich mit demselben zu begnügen. Von Seiten des Ministeriums Guizot ist ein weiteres Nachgeben \{chwerlich zu erwarten. Gleihwohl darf man mit großer Zuversicht auf die gütlihe Ausgleichung des obschwebenden Streites zwischen England und Frankreih renen F), i Die hödst unerwartete Wendung des Prozesses O'Connell's macht
hier auffallenderweise bis jeßt nur geringes Aufsehen, und troß der noch unlängst so lebendigen Theilnahme für die irländische Bewegung und ihren Leiter scheint die öffentlihe Meinung in Paris ganz falt geblicben zu scin, Man triumphirt sogar nicht einmal über das Zeichen der politishen Schwäche und des Mißtrauens in die Zukunft, welches Viele in dem Ausspruhe des Oberhauses finden wollen. Diese un=- ewöhnliche Neutralität der Meinung in Frankreich is vermuthlich der Besorgniß zuzuschreiben, daß die Freilassung O'Connell's eine beshwich= tigende Wirkung auf den in Jrland herrschenden Geist ausüben, und daß sie also die Schwierigkeiten vermindern werde, welhe England bis jeßt bei jedem Schritte seiner auswärtigen Politik in der Gefahr eines irländishen Ausstandes gefunden hat. Die Sympathie für O'’Connell und seine Mitgefangenen is nicht so groß in Frankreich, daß man sich hier aufrichtig über die günstige Wendung des Schick- sals dieser Männer freuen sollte, wenn man fürchten muß, daß die- selbe auf Kosten eines, wenn auch noch so unrechtmäßigen, französi- schen Interesses eingetreten sei, Möchte O'Connell und möchten die übrigen Chefs der Repealer immerhin bis an das Ende ihrer Tage im Gefängnisse geblieben sein, wenn dadurch nur die Erbitterung der Jrländer gegen England gesteigert und die Hoffnung der Franzosen, für den Fall des Krieges, in dem empörten Jrland einen Bundes genossen gegen den Erbfeind zu finden, vergrößert worden wäre. Aber Gedanken und Gefühle dieser Art mag man natürlich aus einer ge- wissen Menschenfurcht nicht gerade laut werden lassen, und man be- gnügt sich daher mit einem bedeutsamen Schweigen.
___ck= Paris, 6. Sept. Die Gesammtzahl der in der Schlacht am Jsly erbeuteten Fahnen beträgt zwanzig, worunter sihch der Saudschak Sheriff (die edle Fahne) uud der Sandschak Dschehadi (die heilige Fahne) befindet. Das gegenwärtig noch im Lazareth von Babasun zu Algier öffentlich augestellte Zelt des Sohnes des Kaisers, von welchem der zu Oran erscheinende Akhbar eine ganz falshe Beschreibung gegeben hat, i} sehr {hön und erinnert an die antifen Zelte, wie wir sie bei Plutarch beschrieben finden. Groß genug, um eine ganze Familie recht gut aufzunehmen, besteht es aus zwei Theilen oder vielmehr aus zwei Zelten, von denen das eine größere über das kleinere ausgespannt wird. Es hat die Form eines Pavillons oder Marabuts, läuft schirmförmig aus, und die Seiten- wände sind geradez auf der Spiße besindet sich als Verzierung eiue Kugel von vergoldetem Kupfer. Die Form des Zeltes is rund, der Durchmesser beträgt 14, der des inneren Zeltes nur 7 Metres, so daß slch um. dieses eine Galerie von 37 Metres Breite herumzieht. Die Höhe bis zur Kugel beträgt etwa 6; Metres für das äußere und die Höhe des kleineren Zeltes innen 5 Metres, so daß dieses nicht die des äußeren erreicht.
Unter den genommenen Fahnen befinden sich mehrere, die fast nur als Abzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Kontingente der Kabylenstämwe zu betrachten sind, die anderen aber haben die Form und Bedeutung unserer Fahnen und Standarten, sind von Seidenzeug mit Gold durhwirkt, vou dichtem, steifem Stofse, der englisher Fabrik zu sein scheint, Aber die wichtigste unter allen ist gerade diejenige, welche am wenigsten in die Augen fällt, nämlich ein fleines Fähnchen von einem Metre ins Gevierte, auf der einen Seite von weißem Baumwollenzeuge, auf der anderen von gedructtem Jn= dienne. Diese Fahne is von einem rothen Wollstreifen eingefaßt und in der Mitte befinden sih gleichfalls in rother Wolle die für jeden rehtgläubigen Muselmann heiligen Worte: „La ilah ella allah u Mohhammed rasul allah beniat el dshehad“’, was wörtlich überseßt heißt: „Es giebt keinen Gott außer Gott, und Muhamed is sein Prophet, mit der Absicht des heiligen Krieges.“ Jeder waffenfähige Muselmann muß auf diesen Aufruf in deu Krieg ziehen.
Ferner hat der Oberst Eynard nah Algier mehrere im Zelte ge- fundene fostbare Bücher überbracht, darunter ein Bokrary (Buch der Gesebgebung) und ein Gebetbuch, das dem Kaiser selbst gehört hatte ; auch allerlei Tischgeräth, einige musikalische Justrumente, endlich eine vollständige militairische Rüstung, diese besteht aus einem paar Schuhen mit Kamaschen, die bis ans Kuiegelenk hinaufgehen, einem Scheronal (Beinkleid), das nicht über die Kuie herabgeht; einem Kaftan (Ro) von rothem Tuche, der ofen is von der Herzgrube bis zum Halse, sehr weit, mit gleichfalls sehr weiten Aermeln, und bis zu den Wa- den herabreihend z einem ledernen Gürtel mit Stieret in Seide und Gold, der, um den Leib gezogen, einen großen Dolch oder vielmehr eine Art Jagdmesser und eine Schreibtafel mit ledernem Einbande trägtz cinem paar Pistolen, die in den Gürtel gesteckt werden und endlich cinem Schießgewehr. Die Kopfbedeckung besteht aus dem Schaschiat (der rothen tunesishen Müßte), aber von mehr fegelförmi- ger Gestalt, so daß derselbe den Müßen der russishen Kaiser - Garde ähnelt. Um den Schaschiat zieht sich ein Turban.
Bei dem feierlihen Einzuge des Marschalls Bugeaud sollen von 90 Soldaten die erbeuteten 20 Fahnen ihm vorangetragen werden, weshalb mehrere von diesen, deren Stangen zerbrochen sind, eben ausgebessert werden. An mehreren Fahnen bemerkt man auh Blut- spuren. Oberst Egnard, der mit Ueberbringung aller dieser Trophäen an ten König beauftragt is, wird erst nah der Ankunft des Mar- schalls zu Algier von dort abreisen. Der Herzog von Aumale wurde am 27. August zu Bona erwartet.
Die Munizipalität von Toulon hat nun wirklich 20,000 Fr. zu den für den Prinzen von Joinville zu veranstaltenden Festlichkeiten votirt. Es soll ein Triumphbogen am Eingange der Arsenalstraße errihtet, in dem großen Saale der Mairie ein Festball, ein Schiffer- stechen veranstaltet, an die Armen der Stadt Brod und Geld vertheilt werden, außerdem die Wittwe jedes vor Tanger oder Mogador ge- fallenen Matrosen gus Toulon 500 Fr. Geschenk erhalten. Die Bür= gerschaft seßt Unterzeichnungslisten zu einem großen Festmahle für den
*) Nach der betressenden Aeußerung in der bereits heute (Vergl. unten London) vou uus mitgetheilten Di hei Gelegenheit der Proroga-
tion des Parlaments ist die otaheiti
he Differenz als völlig beseitigt zu be- lrachten,;
Anmerk, dex Redactk,
Prinzen in Umlauf, und auch das Personal der Marine wird noch inébesoudere seine Anstalten treffeu. :
Eine Nachricht weniger augenehmer Art kommt uns au aus Toulon zu. Die dortigen Mariue - Offiziere haben nämlich an ihre Kameraden bei der Flotte des Prinzen die verleumderishen Angaben der bekannten Korrespondenzen der Times berichtet und sie aufge- fordert, die Offiziere des „Warspite“/ zu förmliher Zurücknahme ihrer Angaben aufzufordern, Erfolgt diese nicht, so dürfte es leiht zu erapsithen Händeln zwischen den beiderseitigen Marine - Offizieren ommen.
Großbritanien und Irlaud.
Unterhaus. Sibzung vom 5. September. Das Haus versammelte sih heute, am Tage der Schluß-Sibung der diesjährigen Session, Mittags um 12% Uhr und verhandelte bis zu der Zeit, da der Stabträger des Parlaments die Gemeinen vor das Oberhaus zur Anhörung der Thron-Rede citirte, mehrere Fragen von allgemei- nem Interesse. Sir Charles Napier verlangte vom Premier-Mi- nister zu wissen, ob Frankreich für die auf Otaheiti gegen den briti= hen Konsul verübte Unbill Genugthuung geleistet habe, oder wenn nit, ob solche geleistet werden würde. Bei einer neulihen Gelegen- heit habe sich der Minister in starker, aber doch nit zu starker Weise über die Begebnisse auf Otaheiti ausgesprochen. Seitdem seien Kriegs- Unternehmungen von Seiten Frankreihs gegen Marokko ausgeführt worden, Rüstungen geshähen in den französishen Häfen, und es sei shwer, vorauszusagen, was damit beabsichtigt würde. Mit Rücksicht auf alle diese Ereignisse wünschte der Commodore seine obige Frage beantwortet zu schen, Sir R. Peel erwiederte, das Haus werde mit Genugthuung vernehmen, was er zu sagen hätte. Was auf der Küste von Marokko vorgehe, könne nicht im mindesten die Besorgnisse Englands rege machen, denn alle von Frankreich bezüglich Marokko's gemachten Versicherungen seien gehalten worden, und würden, wie er überzeugt sei, auch ferner gehalten werden. Jn A der otaheitishen Angelegenheit erlaube er sich, zu bemerken, da zwishen Jhrer Majestät Regierung und dem französishen Kabinet Verhandlungen stattgefunden haben, welche zu einem friedlichen und zufriedenstellenden Schluß gebraht worden seien. Diese Verhandlun- gen würden dem Hause später mitgetheilt werden. Er hoffe, daß man für den Augenblick nicht weiter in ihn dringen werde, über den Gegenstand Näheres mitzutheilen. Das wolle er indessen noch hinzu=- fügen, daß in Allem, was über die otaheitishe Angelegenheit be- {lossen worden, die Ehre und die Juteressen Englands auf die ge=- wissenhafteste Weise gewahrt scien. ( Beifall.) Herr Hindley wünschte noch die Meinung der Regierung über das Benehmen des britishen Konsuls Pritchard und das Verfahren der Franzosen gegen denselben zu hören, aber Sir R. Peel blieb bei seiner ersten Érfklä- rung stehen, daß die Angelegenheit zu einem e rit Vie d Schluß gediehen, und zwar unter der sorgsamsten Rücksicht auf die Ehre und den Charakter des Landes. Beide Regierungen wären übrigens von den ehrenvollsten Absichten dabei geleitet worden, und das Haus werde sich nah Einsicht der gegenseitigen Mittheilungen überzeugen, daß man in Uebereinstimmung mit der Chre und den wahren Jnter- essen des Landes gehandelt habe. (Hört, hört !)
Herr Thomas Duncombe brachte hierauf den irländischen Staats-Prozeß zur Sprache und ließ \ich in heftigen Vorwürfen ge= gen die Regierung aus, welche O’'Connell und seine Genossen drei Monate lang als überführte Verschwörer habe ins Gefängniß seyen lassen, und nunmehr durch die Entscheidung des Oberhauses erfahren müsse, daß Jene unschuldig gelitten hätten. Das Prozeß =- Verfahren schilderte der Redner als \chimyflich und verächtlih und legte der Re- gierung ein Gefühl der Rache gegen die irländischen Angeklagten un- ter, wélhes sie zur Anstrengung des Prozesses veranlaßt habe. Was würde man nunmehr unternehmen, um Jrland zu versöhnen? Durch welche Konzessionen wolle man der Repeal - Bewegung Einhalt thun, die jeßt zu unwiderstehlicher Macht anwachsen würde? Herr Dun-= combe beantragte zum Schlusse eine Botschaft an das Oberhaus, welche sich Abschriften von dem Gutachten der Richter und dem Ur= theile der Lords erbitten soll. Sir R. Peel hatte gegen den An= trag nichts cinzuwenden, verweigerte aber über die Sache selbst jede weitere Erklärung, da gegenwärtig keine Zeit dazu set. Er werde nicht verfehlen, zu geeigneter Zeit die Regierung zu ver=- theidigen, welche versucht habe, in Jrland die Ruhe zu erhalten, nicht durch außerordentliche Gewalten, sondern durh die Handhabung des Gesetzes. Es sei jeßt zu spät, die beantragte Botschaft an die Lords abzuschickenz er werde aber Sorge dafür tragen, daß zu Anfang der nächsten Session die verlangten Abschriften dem Hause vorgelegt wer= den. Lord John Russell stimmte dem Premier - Minister darin hei, daß zur Erörterung des Gegenstandes der gegenwärtige Zeit= punkt ein ungünstiger seiz aber wenn der geeignete Moment dg sein werde, so würde auch er von neuem seine oft wiederholte An- sicht geltend machen, daß O'Connell niht ein unpartetisches Geschworenen-Gericht gehabt habe, sondern daß die Jury der dubli- ner Queens-Bench eigends zu dem Zweck seiner Ueberführung gebil= det worden sei. Sir Thomas Wilde erhob sih hierauf, um über die legale und constitutionelle Seite der Frage zu sprehen, mußte aber seinen Vortrag bald abbrehen, da die Gemeinen aufgefordert wurden, bei den Lords zu erscheinen.
Der Sprecher und einige Mitglieder begaben sich hierauf nah dem Oberhause, wo nah Ablesung der Thron-Rede unter den übli= chen Förmlichkeiten das Parlament zunächst bis zum 10. Oktober prorogirt wurde. Nachdem der Spreher nah dem Unterhause zu= rücgekehrt war, las er hier die Thron-Rede noh einmal in der Ab= schrift vor, worauf die Mitglieder sich entfernten,
London, 5. Sept. Das Parlament is heute durch eine Kü= nigliche Kommission prorogirt worden. Schon um 10 Uhr Morgens war das Oberhaus zusammengetreten, um noch vor 1 Uhr, der für den Prorogations - Akt festgeseßten Stunde, einige Appellations = Ur= theile abzufertigen, Die Lords hatten indeß ihre Rechtsarbeiten erst etwas später vollendet und die Prorogation erfolgte deshalb erst ge= gen 2 Uhr. Nachdem die Gemeinen vor die Schranken des Hauses der Lords beschieden, las der Lord Kanzler die Königliche Rede, welche also lautet:
„Mylords und Gentlemen!
„Wir sind von Jhrer Majestät beauftragt, Sie von Jhrer fer= neren Gegenwart im Parlamente zu entbinden und Jhnen den war= men Dank Jhrer Majestät auszudrüdcken für den Eifer und die Un= verdrossenheit, mit welcher Sie der Erfüllung Jhrer öffentlichen Pflich- ten während einer mühevollen und ausgedehnten Session obgelegen
aben.
Y „Das Resultat is die Vollenduug vieler legislativen Maßregeln gewesen, welche berehnet sind, die Verwaltung des Rechts zu ver= bessern und die öffentliche Wohlfahrt zu befördern.
„Jhre Majestät hat Jhre herzliche Zustimmung der Bill: ertheilt, welhe Sie Jhrer Majestät vorlegten, um die Ausgabe der Bauk- noten zu regeln und der Bank von England gewisse Privilegien auf eine beschränkte Zeit zu verleihen.
„Jhre Majestät vertraut darauf, daß diese Maßregeln dahin
führen werden, den Geldyerkehr des Laudes auf eme gesundere Grund-