1913 / 86 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

daß sie auf die Selbstverwaltung nicht einwirken könne, fie hat ein Necht, dafür zu sorgen, daß die Gelder, die der Staat zahlt, aub den Verwendungszwecken zugeführt werden. Ich bitte also die Staatsregierung, dahin einzuwirken, daß die Provinz Schlesien die erforderllchen Garantien leistet, die formelle Erklärung abgibt, daß sie für Gehalt, Ruhegehalt und Witwen- und Waisen- eld der \{lesishcn Taubstummenlehrer eintritt, damit Ruhe und Zusricdenheit in die Kreise der s{lesishen Taubstummenlehrer einzteht.

Zum Kapitel 4pugenbp egen bemerkt __ Abg. Heckenroth (kons.): Seit Jahren spielt die Jugendpflege eine große Rolle und hat im Volke ein großes Echo gefunden. Als der Minister dazu aufrief, ging es wie Begeisterung durch unser Volk. Es fehlte eben nur der zündende Funke. Die Aenderung der wirtshaftlißen und sozialen Verhältnisse ist die Ursache davon, daß viele junge Leute gleich nach der Schule von EGlternhavs und No Absczied nehmen müssen. Damit verlieren sie ihre Stüge. ie Versuchung tritt an sie heran und sucht alles aus ihrem Herzen zu reißen, was ihnen bisher heilig und teuer war. Es wird ihgen- g2predlgt, daß es für sie jeßt nur noch schranken- lose Freiheit gibt. E wäre ein Unrecht, wenn man die Juzend in diesem Kampf nicht unterstüßen wollte. Die Sozialdemokratie sucht die Jugend sofort in den Kampf des Klassenhasses hineinzuziehen. Sie soll so erbittert und ein williges Material für sie werden. Hier darf man die Sozialdemokratie nit \calten und walten lassen. Der Werberuf des Ministers hat das Verant- wortlichkeitsgefühl für die Zukunft bei uns gestärkt. Die zur Jugendpflege zusammengetretenen Aus\chüsse müssen nun aber darauf. sehen, daß L Derlplitterüng der Arbeit eintritt. Jahn ging h X aus: ens Ssana i e SAno. le von 1hm ge- gründeten Vereine Paas ‘Großes geleistet. Aber man darf nicht allein As A E U S die chZugendpslege auß au as geistige, au as religiôle ausdehnen, wie es die fkirhlicen WVercine bisher getan haben. Sittlichkeit und innere Wahrheit, das ist der wahre Su im N gegen E Bera S A s Die ugend muß angehalten werden, rer Väter würdig zu zeigen und ihnen naczueifern. Erfreulicherweise stellt der Etat diesmal as S E Es e E Iugendpflege E zeim weiblichen Geschle andelt es sich ja um die künftige Hausfrau S E j 20 Ds N 2 Lösung der i rage bei. r helfen ‘dabei mit, da L Hause auf Christentum und Sitte- hält. Bedenklich ist allerdings die Stellung der Hamburger Lehrer in den Fugend- aus L n E ces L E A werden : o ert auf literarische un werden. E Linie kommt es jedoch auf den Inhalt es ‘Buches E Di ein Buch literarisch noch so wertvoll sein, so gehört es manchmal do nicht in die Hände der Jugend. Wir wollen Männer mit {tark nationalem, ristlihem Einschlag haben, die getragen find von christ- licher Begeisterung. Der patriotische Geist, der Preußen zum Siege geführt hat, sollte S S S alte E N Mie Nbg. Kesterni entr.): alte es für wüns{enswert, da dem 00. Mee L über E B de P Ae Poraelegt i 28, weites Arbeitsfe egt no rach. ie are 1E O elebenden Vereine reiht niht aus. Die Iugend- pflege muß m:hr als bisher Bolks\ache werden. In der cal Betonung. der Sir le le A E S en Ör wir nicht ein geeignete ittel erblicken, unsere L ili zu kräftigen. Wir fordern vielmehr eine harmo- gische Ausbildung unferer der Schule entwachsenen Jugend. Deshalb geben wir unseren konfessionellen Jugendorganisationen den Vorzug vor allen anderen- Jugendorganisationen. Wir verkennen nicht die Bedeutung des Sports und des Spieles, aber diese reihen allein nit aus; E E uns E 20 E E kümmern. ir verkennen nt ie erfolgreihe Tätigkeit des Jungdeutshlandbundes und ähnlicher Vereine, aber wir müsscn auh auf manche Auswüchse dieser Organisationen aufmerksam machen. Ich weise auf einen Artikel der „Evangelisen Kirchen- s T E I ae A Aen pee pee e äftigt. In dem Artikel ist u. a. hervoraehoben, daß die über- auäbige Fförperliche Anstrengung der jungen Leute infolge der aroßen Tageömärsche u. dergl. zu ernster Arbeit untauglih macht ; die Militärärztz könnten bei der Aushebung der Rekruten konstatieren, wie die Herzfehler der Rekruten infolge sportlicher Uebertreibung immer mehr zunehmen. Es wird auch konstatiert, daß die Lehrlinge und die Schüler Höherer Lehranstalten infolge des Sports ihre Arbeit vernachlässigen. Der Forderung, Vereine e lieben e gegen î N u gründen, ießen wir uns voll und ganz an. E e ees bebateris ist es, daß auch das religiöse Leben ‘der : d dur) den Sport benachteiligt wird. Die Ausflüge müßten f) Singeriihtet werden, daß den e Oie SLAS Ge- legenheit geboten ist, thren kirchlichen Pfli en A n Der Nachweis des Ministers über Verwendung de Vugendpflegefonds gibt meinen Freunden zu Beanstandungen E anlassung. Ich erkenne die Ea L U bee v ua itäti Verwendung des Fonds zu E E eordeten, Bebrden befolgen die Anordnungen de e etunatebörver insciti s ei Den - l L ocalledie Veberzeugung zu bestehen, daß die konfessio- nellen Jugendorganisationen vor allen Dingen berufen sind, dte Fu endpflege zu übe:waWen und zu fördern. Die S seitens der Behörden scheint mir A ces rate, ge f i ugendpflege kann un! , schoben. O prattische Arbeit S lus dem Negierungébezirk Oppeln it mir eine Beschwerde darüber zugegangen, daß dort eine katholische Fugendorganisation E fiaatliden Ie d E t. Der eschwerteführer hat den Instanzenweg vollig Oie: Er ist mit seiner Bitte um Beihilfe von dem Minister ab- sGlägig beschieden worden, weil der Bestimmung gemäß ‘aus dem Sugendpflegefonds E A Br E A s Yerwend: s; ônnen. uch aus anderen Bezirken legen Ten G vor. Ich begreife nicht, warum gerade da, wo das Deutschtum gefährdet sein soll, die konfessionellen ationen, die zur Förderung des Staatsgedankens Jugendorganisationcn, É i Heitragen von der e f S Ee e Mole bitte den nister um Auskun arüber. S A Fraktionsfreund Sauermäann wird mir mitgeteilt, daß in der rheinishen Stadt Pei E der Ruhr die U N i t entschließen können, einen Jugend- A n Enn des Meinen Minristerialerlasses ins L L9 Q fen. Daß man in einer 117 000 Cinwohver zahlenden Stad: E der die katholische Bevölkerung annähernd, 40% N S aht, in einer alle nationalen der gesamten Bevölkerung aubmacht i E R Ss 5 elegenheit wie der Jugendyflege e A Ea t einfach tert und ausscaltet, ist be- Nie aiyolilche Geistlitett S : Tône von dem friedlichen zeihnend für die Herren, die immer große Tôr lifen den Vorwurf d onen reden und uns Katholiken den Borwur E a tere Stadtperwaltegen [h ns S ( f Besichtäpunften leiten. S die G s A “Der be Wichtigkeit, daß die einzelnen

i s ¡hlung mit Jugendvereinigungen in demselben Drte in fee, L 1 ma dem Juge:.dpfl-geaus\chuß arbeiten. Dadurch ies ienen f

beseitigt werden: und manche unliebsame Ne Ie!

adurch verh:ndern. Die SFugendpflege muß in erster eide èêm Vertrauen der Bevölkerung getragen werden, weni A wenn ¿„iolge erzielen soll. ‘Das aber wird nur mögli t ite ffs „Drisqueshüsse nah fonfessioneller Richtung Y f nd ischer Weise zusammengeseßt sind. ODringend erwünsh tuslear !? Einrichtung von Bibliotheken für die Zwede der FugendP[ge.

(Schluß des Blattes.)

Gebiet -

die Hausfrau.

. arbeiten. zu Éönnen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Gewerbeinspektion in Preußen im Jahre 1912.

Nach den Jahresberihten der Preußischen Negierungs- und Gewerbe- Le râte und Berge bote) 12) uwiderhandlungen gegen die Geseße und Verordnungen zum Sie der Arbeiterinnen wurden im Berichtsjahre 4339 gegen 4738 im Jahre 1911 ermittelt; 2545 (— 277) Fälle betrafen Ver- stôöße gegen die Bestimmungen über Anzeigen und Aushänge, 1794 (— 122) Uebertretungen materieller Schußvorschriften, die haupt- fählih in geseßwidriger Da den Vorabenden der Sonn- und Festtage, in Verkürzung der ittagspausen und unzulä}siger Dauer der Arbeit bestanden. Die meisten Zuwiderhandlungen wurden in den Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion und in Ziegeleien, nächstdem in den Betrieben des Bekleidungs- und Reinigungsgewerbes, der Textilindustrie, der Industrie der Nahrungs- und Genußmittel und in Meitereten festgestellt. Gin wohl einzig da- stehender Fall ungeseßliher Beschäftigung von, Arbeiterinnen wurde in einer Marmorschleiferei im Regierungsbezirk Arnsberg er- mittelt. Dort wurden 7 Arbeiterinnen im Laufe mehrerer Wechen verschiedene Male von 6 Uhr früh den ganzen Tag, die folgende Nacht und noch den nächsten Tag bis 7 Uhr Abends mit dem Schleifen von Marmorplatten beschäftigt und die Acbeit nur durch kurze Pausen unterbrochen. Gegen den Fabrikanten und den Werkmeister wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das mit einer Verurteilung zu 100 und 900 4 Geldfirafe endete. Die Zahl der Aulagen, in denen gegen die geseßlichen Bestimmungen gefehlt wurde, ift von 4067 im Jahre 1911 auf 3671 im Berichtsjahr gesunken, die Zahl der wegen Zuwider- handlungen bestrasten Personen dagegen von 649 auf 727 gestiegen, ungerechnet 217 noch \{chwebende Strafverfahren. Auf die Regelung der Arbeitszeit amSonnabend hat die Novelle zur Gewerbeordnung vom 28. November 1908, dur welche die R für Arbeiterinnen an diesem Tage auf höchstens aht Stunden festgeseßt wurde, einen wesentlichen Cinfluß ausgeübt, der besonders in den Betrieben mit vorwiegend weiblichen Arbeitskräften bemerkbar war. Der Krheits\{luß erfolgte hier Sonnabends meist {on vor 5 Uhr Nach- mittags, da die actsiündige Arbeitszeit unter Beibehaltung des an den übrigen Tagen üblichen frühen Arbeitsbeginns eine Beschäftigung bis 5 Uhr nicht gestattete. Dabei wurden für die Arbeiterinnen über 16 Jahre die Vormittagspausen meist beibehalten, die Mittagspause aber, sofern sie mehr ‘als eine Stunde betrug, auf eine Stunde gekürzt und eine Nachmittagépause kaum mehr gewährt. Die Arbeit pflegte zwischen 6 und 7 Uhr Morgens zu beginnen und bei zusammen fünfviertel- bis anderthalbstündigen Pausen \{on zwischen 3 und 4 Uhr Nachmittags zu enden. Nur în den Werk- stätten der Konfektion und des Neinigungsgewerbes dauerte die Arbeitszeit infolge der Eigenart der Betriebe fast überall bis 5 Uhr unter gleichzeitiger Gewährung einer Nachmittagëpause. In solchen Betrieben, in denen männliche und weibliche Arbeiter in weitgehendem Maße Hand in Hand arbeiteten oder die Zahl der Arbeiterinnen so sehr überwog, daß einc Weiterführung der Arbeit sih wirtshaf1lich nicht gelohnt hätte, wurde die Kürzung der Arbeitszeit in gls Weise auch für die männlichen Arbeiter eingeführt. Im übrigen blieb aber die längere Arbeitszeit der l-bteren bestehen. Die dur die Novelle erfolgte Kürzung der Samstagsarbeit ist für das häusliche Leben nit nur der Arbeite- rinnen, denen fie die Möglichkeit bietet, fch im Haushalt zu betätigen und privatgeschäftlihe Besorgunger zu erledigen, fondern auch weiter Kreise der Arbeiterschaft von großem Vortcil, wenn damit auch Lohn- ausfälle verknüpft find. Sehr viele Unternehmer haben aber teils aus eigenem Antrieb, teils auf Veranlassung der Arbeiter oder ihrer Organisationen davon Abstand genommen, die Whne wegen der Ver- kürzung der Arbeitszeit herabzuseßen, fodaß die Neuerung den Arbeitern und Arbeiterinnen dieser Betriebe keine wirts{chaftliGen Nachteile bringt. Von den Unternehmern wird mehrfah auf den Produktions- auéfall hingewiesen, der fh für sie aus dem frühen Arbelits\{luß an den Sonnabenden ergibt, im allgemeinen scheint er thnen aber keine Schwierigkeiten zu bereiten. Unangenehm empfunden wird er von den größeren Konfektionswerkitätten und Pußzmagereien, die mit einem Ladengeschäft verbunden sind. Diese Betriebe fühlen fich benachteilizt, da sie gerade am Sonnabend ihr Hauptgeschäft haben und den Wünschen der Kundschaft nicht so nah- kommen fönnen wie die kleineren Betriebe, die von der Befugnis, an 60 Tagen im Jahre die Beschäftigung ihrer Arbeiterinnen ohne Erlaubnis bis zu drelzehn Stundstn auszudehnen, auß Sonnabends Gebrauch machen können. Viele Betriebe mit etwa zehn bis zwölf Arbeiterinnen wollen daher für die Zukunft nur neun Arbeiterinnen beschäftigen, um auf diese Weise an Sonnabenden nötigenfalls länger Veberarbeit wurde von den Verwaltungsbehörden emäß § 138a Abs. 1 bis 4 der G.-O. und den entsprehenden Be- fimmungen für Motor- und Konfektionswerkstätten an Wochen- tagen außer Sonnabend 2240 (+4 57) Betrieben für 172 691 (+ 14 059) Arbeiterinnen in 4746 (-- 69) Fällen an 40 053 (+ 65) Tagen mit 2534 686 (— 270 557) Stunden bewilligt und an Sonn- abenden gemäß § 138a Abs. 5 der G.-O. 55 (—10) gewerblichen Anlagen für 2447 (— 103) Arbeiterinnen in 72 (— 16) Fällen an 1650 (— 531) Tagen mit 59912 (2755) Stunden. An diesen Bewilligungen waren die - Industrie der Nahrungs- und Genuß- mittel, die Textilindustrie, das Bekleidungs- und Neinigungsgewerbe vnd die Papterindustrie mit den höchsten Stuntenzahlen beteiligt. Bei der Wertung der Zabl der bewilligten Ueberstunden ist zu be- rüdsihtigen, daß diese häufig den Auefall von Arbeitsstunden in der toten Saison und auch die ap Sonnabenden nicht ausgenußte, aber geseßlich zugelassene Arbeitszeit ausgleichen. Nüdnabriten vom Verbot der Sonntagsarbeit auf Grund des § 105 f der G.-O. find in 2295 (+4 193) Fällen für 1507 (+ 48) Betriebe zugelassen worden. Eine erheblihe Zunahme hat die Zahl der an der Sonntagéarbeit es Arbeiter und der bewilligten Arbeits\stunden erfahren. Jene is von 7195 im Jahre 1911 auf 108 820 im Berichtsjahre gestiegen und diese von 1019808 auf 1389303, wobei zu berücksihtigen is, daß bei zwei- \chitigen Betrieben auch die Nachtshicht vom Sonntag zum Montag in ihrer ganzen Dauer bis 6 Uhr Morgens als Sonntagsarbeit gerechnet zu werden pflegt. Am stärksten waren die Walz- und Hammerwe-ke (358 946), die Bergwerke, Hütten und Salinen (230 516), die Betriebe der Großeisenindustrie (201 117), die Mob erfabriken und Zuckerraffinerien (149 972) an den bewilligten Arbeitsstunden beteiligt. Als Gründe für die Notwendigkeit der Sonn- tagsarbeit kamen in den zuerst genavnten Industriczweigen außer der ange- spanntea Tätigkeit der Werke infolge der guten Geschäftslage und un- vorhergeschenen Betriebsstörungen technische Aenderungeu in Betracht. Die zunebmende Elcktrisierung der Hütten- und Walzwerkbetriebe bringt es mit sh, daß manche bisher an Werktagen möglichen Reparaturen nur an Sonntagen vorgenommen werden können, weil nur an diesen größere Teile, des Leitungsneßes stromlos gemaht werden können. Sm gleichen Sinne wirkt die fortschreitende Verwendung von Hoch- und Koksofengas zur Heizung von S{hmelz-, Wärme- und Trocken- öfen, da sie die Weike nötigt, Reparaturen an Gasleitungen nur an Sonntagen vorzunehmen, um an den Werktagen den Betrieb der Stablwerke, Nöhrengießereien 2c. nit zu stören. Jm rheinisch- westfälishen Industriegebiet kamen hierzu noch der Kohlenmangel infolge des Bergarbeiterstreiks im Anfang und der Wagenmangel im Herbst des Berichttjahres. Den-Zukerfabriken mußte an Sonntagen der Betrieb gestatlet werden, da wegen der großen Rübenernte die Kampagne ohne mehrfache Sonntagsarbeit bis Weihnachten nicht hätte erledigt werden können, und eine Fortseßung des Be- triebes über Weihnachten hinaus unverhältniömäßige Unkosten ge- macht hätte.

Vie Zahl der Zuwiderhandlungen gegen die geseßlihen Be- stimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und die Zahl der Betriebe, in denen Uebertretungen der Schußvorschuiften er- mittelt wurden, hat #@ im Vergleich mit dem Jahre 1911 nit un-

*) Vergl. Nr. 85 ds. Bl.

erheblich vermindert, Immerhin wurden in 5858 (— 669) An-

lagen (— 608) Verstöße gegen formelle Vorschriften, 189 (— 51) Fälle geseßwidriger Beschäftigung von Kindern, 642 (+ 49) Zuwiderhandlungen gegen die geseßlihe Beschränkung

der Arbeitszeit jugendlicher Personen und Kinder, 558 (— 17) gegen die festgeseßte Dauer der Pausen, 90 (— 2) gegen das Verbot der Nachtarbeit und 156 (+ 9) gegen die Bestimmungen über die Mindestruhezeit und die Sonntagsarbeit festgestellt. Bestraft wurden wegen Uebertretung der Schußgeseze und Verordnungen 1288 (+ 46) Personen, ungerehnet 174 noch s{chwebende Strafverfahren. Den Bestimmungen des § 136 Abs. 2 der G.-D., wonach den ee Arbeitern während der Pausen eine Beschäftigung im Betriebe über- haupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitèräumen nur dann ge- stattet werden darf, wenn in ihnen die Teile des Betriebes, in denen jugendlite Arbeiter b:\{chäftigt sind, für die Zeit der E völlig eingestellt werden oder wenn der Aufenthalt im reten nit tunlih ist und andere geeignete Aufenthaltsräume nit beschafft werden können, wixd im allgemeinen entsprohen. Zumeist fallen die Pausen der jugendlichen Arbeiter mit denen der erwachsenen der Zeit und Dauer nah zusammen, indem teils die für die jvgend- lichen Arbeiter vorgeschriebenen Pausen auch von den erwachsenen ein- gehalten werden, teils die kürzeren Pausen dieser auf Grund _be- sonderer Erlaubnis der Verwaltungsbehörden auch für jene durhgeführt find. Dänn ruht der Betrieb während der Pausen, und die juzend- lichen Arbeiter dürfen sich während dieser Zeit in den Arbeits: äumen aufhalten. Wo aber die O der Jugendlichen sich nicht mit denen der Erwachsenen deten, bietet die praktishe Durchführung der Vorschrift häufig Schwierigkeiten. In größeren Werken stehen in der Regel geeignete Näume für den Aufenthalt der Jugendlichen zur Verfügung, und wo bet älteren Anlagen solhe noch niht vorhanden find oder wegen Naummangels bisher niht eingerichtet werden konnten, wird bei Um- und Erweiterungsbauten ebenso wie bei Neubauten von den Gewerbeaufsichtöbeamten auf thre Herstellung und dur ständige Kontrolle darauf gedrungen, daß sie auch ihrer Be- stimmung erhalten bleiben und nicht, wie vielfach zu bemängeln war, mehr oder weniger verwahrlosen, gänzlih aufgegeben und zu Betriebé- zwecken benußt werden. In kleineren Betrieben, besonders in ge- mieteten Lokalitäten ist der Bestimmung wegen der Raumbeschränkung {wer Geltung zu verschaffen. Hier kommen für die jugendlichen Arbeiter zum Aufenthalt in den Pausen meist nur die Umkleideräume in Betracht. Diese sind aber vielfa derart beengt, und es herrs{t in ihnen, namentli bei nassem Welter, eine so üble Luft, daß sie eine ¿weckdienlihe Unterkunft in den Pausen kaum gewähren.

Bei der Durchführung des Kindershußgeseßes vom 30. Mai 1903 hat ih die Einrichtung, daß die in den Schulen auf- gestellten Verzeichnisse der gewerblih beschäftigten Kinder zu- sammen mit den von der Polizei geführten Lslen dur die Gewerbeinspektoren geprüft werden und danach, gegen Ungeseßlichkeiten eingeschritten wird, auch weiterhin gut bewährt. Es ergab sich wieder, daß in zahlreichen Fällen keine Beschäftigungs- anzeigen gemaht waren, die Beschäftigung zu lange dauerte oder zu ungeseßlicher Zeit stattfand und vielfach Bestrafung veranlaßt werden mußte. Es scheint indessen, als ob durch die fortgeseßte 2 elehrung und Aufklärung der Eltern und Arbeitgeber und dur die ftrafreckcht- liche Verfolgung von Gesetzwidrigkeiten die Zahl der Verstöße gegen die Schußbbestimmungen im Abnehmen begriffen sei.

Die Zahl der Unfälle, namentli der tödlih verlaufenen, ist im verflossenen Jahre beträchtlich gestiegen. Diese hedauerlihe Tat- sache dürfte aus der erhöhten Betriebsintensität infolge der günsticen gescäftlichen Konjunktur und aus der Heranziehung ungeübter Arbeitäkräfte zu erklären sein. In zahlreihen Fällen wurde von den Gewerbeinspektoren aber auch festgestellt, daß Arbeiter bewährte Schußvorrichtungen entfernt oder unwirksam gemacht hatten, weil fie angebli der Arbeit hinderlih sind, oder im Gefühl der Vertrautheit mit der Gefahr bei ihrer Tätigkeit mit großer Fahr- lässigkeit verfuhren und hierdurch \ich selbst und ihre Mitarkeiter

an Leib und Leben \{chwer \{chädigten. Besondere Auf- merksamkeit haben die Gewerbeaussihtébeamten den Véaßnahmen zur Verhütung von Unfällen beim RMiemenauslegen gc

widmet. Grundsäßlih sollen jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von der Bedienung der Transmissionen ferngehalten und diese Arbeit nur ersahrenen und eamte gekleideten erwachsenen männlichen Persoren übertragen werden. Mit Ausnahme der auf Stufenscheiben laufenden und der bis zu 60 mm breiten Niemen soll das Auflegen von der Hand während des Ganges der Maschinen nicht erfolgen. Nach den vorliegenden Berichten sind aber folhe Vorschriften, wenn sie nicht dur entsprehende zweckmäßige. Betriebseinrihtungen ergänzt und unkerstüßt werden, nur wenig geeignet, Unfälle zu verhüten. Wenn {on die Bedienung der Trans- mission durch jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen niht immer zu verhindern ist, fo widerspricht die Forderung, beim jedesmaligen Auf- Iegen etnes Riemens die Tranêmission stillzuseßen, den materiellen Interc-ssen der Unternehmer und vielfa au denen der Arbeiter, insbesondere wenn der gänze Betrieb an einer Trans- mission bängt, und sie wird daher häufig nicht beachtet. Von der größten Bedeutung für den Unfallschuß find daher die Maß- nahmen, die den Zweck haben, das Niemenauflegen während des Betriebes ganz unnötig oder entbehrlih zu machen. Bet der Durch- führung des Grundsaßzes, jede Betriebsabteilung oder Transmission und jede Arbeitêsmaschine E unabhängig von der -Betricbs-

maschine zu machen, erübrigt fich nicht nur das häufige Abwerfen und Aufleg-n von Riemen bei Stillseßung oder Wliederinbetriebnahme einzelner. Abteilungen - oder Maschinen,

sondern es wird auch den Arbeitern die Möglichkeit gegeben, ohne Störung des übrigen Betriebes gerissene ‘oder abgeschlagene Niemen bei Stillstand des zugehörigen Triebwerkteils wieder instand zu seßen und aufzulegen. n diesem Sinne zu wirken, bietet si besonders bei der Prüfung von Bau- und Genehmigungsgesuchen Gelegenheit. Bedeutend haben si die mit dem Auflegen der Riemen verknüpften Gefahren durch die sich immer weiter verbreitende Ein- führung des elecftrischen Gruppen- und Cinzelantriebs verringert, der viele Transmissioneriemen überflüssig mat und die Ucbersichtlichkeit S,

des Betriebes wesentlih erhöht

Zur Arbeiterbewegung. Die Arbeltgeber und Arbeitnehmer des Berliner Bau-

gewerbes (vgl. Nr. 80 d. Bl.), die nicht mit den übrigen deutschen Baugewerben gemeinsam ihre Vertragsverhandlungen führen, hatten, wie bereits gemeldet, das Einigungsamt des Ge- Lo angerufen. Dieses fällte einen Schtedéspruch, der den Arbeitern etne Lohnerhöhung von 3 4, auf die 3 Ver- tragsjahre verteilt, gewährt. In drei stark besuchten Mit- gliederversammlungen des Deutschen Bauarbeiterver-

bandes haben, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, gestern die Maurer, Hilfsarbeiter und Betonarbeiter esen Schieds- spruch einstimmig abgelehnt. Sie hatten eine Lohnerhöhung um 8 A gefordert; sie sprachen „n einer Erklärung ihr Bedauern darüber aa daß der Schiedsspruh nicht der gegenwärtigen Teuerung Rechnung trage. Mit ter Ablehnung des Schieds- spruchs ist noch nicht der Aus\tand erklärt, weil der Vertrag bs zum 19. April verlängert is und die Arbeitnehmer darauf renen daß es zu neuen Verhandlungen mit den Arbeitgebern kommt. Nach mehrtägigen Verhandlungen sind, hiesigen Blättern zufolge, die auf Anregung 'des Staatssekretärs Delbrück im hiesigen Gewerbe- E unter dem Vousig der Herren Dr. Prenner (München) r. Rath (Cfsen) und von Schulz (Berlin) gepflogenen Cinigungs- perbandlungen im deutschen Malergewerbe ebenfalls ge- S e und abgebrochen worden, sodaß der Kampf weitergeht. e F das Vertragsthema, insbesondere über den Arbeitênahwels Ea e zwar eine Verständigung erzielt, aber über die noch sirittigen N der Lohn- und Arbeitszeit fam eine Einigung nicht zustande. ¿rh M der Vulkanwerft in Hamburg sind, wie ,W. T. B.“ s L „Ungefähr 340 Bohrer aus der Schiffbauabteilung wegen R E in den Ausstand getreten, Die Abfahrt des”, Imperator® ac) der Unterelbe am 22. April erleidet bierdur keinen Aufschub.