1879 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

m Die Lieferung von: ; 393 fkiefernen Bettungsbohlen à 3 m lang, 0,3 m breit, 0,08 m stark, 108 fkiefernen Bettungsrippen à 4,5 m lang, 0,16 gem ftark : oll am 80, Januar cr., Vorm. 10 Uhr, im

ureau des unterzeichneten Artillerie-Depots im Submissionswege vergeben werden. :

Die Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus und sind versiegelte Offerten, versehen mit der Aufschrift: „Submisfion auf Lieferung von Bettungs-Material“ bis zu genanntem Termin portofrei an uns einzusenden, wonähst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Submittenten im Termin erfolgen wird.

Cüstrin, den 8. Januar 1879,

Artillerie-Depot.

[10418] Oeffentlihe Submission.

Zur Vergebung der sämmtlichen Arbeiten und Lieferungen für den Bau zweier Forts g Fgues Zwischenwerkes e ofen,

am 16. Januar 1879, Bormittags 11 Uhr, sollen im Bureau der Fortifikation zu Posen Magazinstraße 8 sämmtlihe zum Bau zweier orts und eines Zwischenwerkes erforderlichen Lie- erungen und Arbeiten in General - Entreprise an gerte inländishe Baugesellschaften werden.

Der Bau eines Forts umfaßt annähernd 123 000 ebm Bodenbewegung und 37 000 ehm Mauerwerk, der Bau eines Zwischenwerkes 29 000 ehm Bodenbewegung und 10 000 ebm Mauerwerk.

Das für den Bau eines Forts nachzuweisende Betriebskapital ist auf 75 000 Æ, für das Zwischen- | werk auf 30 000 M, die einzuzahlende Kaution auf 30 000 MÆ, bezw. 13 000 M festgesetzt.

Die Bedingungen nebst den Preisverzeichnissen können ebenso wie die Koftenanschläge und Zeich- nungen im Bureau der Fortifikation eingesehen werden, auch werden die Bedingungen und Preis- verzeichnisse gegen Frankoeinsendung von 10 4 auf Verlangen zugesandt. (àCto.229/12.)

Posen, den 16. Dezember 1878.

Königliche Fortifikation.

TWochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. Wochen-Uebersicht dét

Neichs-Bank vom 7. Januar 1879, Activa.

1) Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- ländishen Münzen, das Pfund ein zu 1392 Mark berechnet). .

2) Bestand an Reichskafsenscheinen .

3) ¿ an Noten anderer Bankcn

4) an eien 4 6

9 an Lombardforderungen .

vergeben

[336]

Mh.

473,935,000 36,192,000 5,771,000 352,707,000 60,415,000 1,359,000 22,709,000

120,000,000 14,145,000

640,050,009 160,273,000

9,398,000 1,187,000

6 un Nen 7 an sonstigen Activen . Passiva. 8) Das Grundkapital 9) Der Reservefonds . 10) Der Betrag der Note

11) Die sonstigen tägli fälligen Ber- binden.» «4 12} Die an eine A R liSta sfrist ges Bru denen Se keiten . ie sonstigen Passiva . “pas O 10. Sanuar 1879, NReichsbank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp.

umlaufenden

Herrmann. Koch. von Koenen.

[323

Wochen ; Uebperiths ; Bayerischen Notenbauë

vom 7. Zauuar 1879,

Aetiva.

Metallbestand

Bestand an Reichskassensheinen . . É « Noten anderer Banken . - Lombard-Forderungen . s « wi sonstigen Aktiven. Passiva. Das Grundkapital

Der Reservefonds

Der Betrag der umlaufenden Noten Die onjtigen, täglich fälligen Ver- D

bindlichkeiten .

ie an eine Kündigungsfrist gebun-

denen Verbindl

ihkeiten

Die sonstigen Passiva . . , R

Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Julande zahlbaren Wechseln. . . , München, den 9. Januar 1879. Bas e Notenbank,

[ 335}

Sächsischen Rank zu Dresden

am 7. Januar 1879,

Coursfähiges den

Reichskassensche

Noten anderer Banken

e Direktion.

———

LUeberaicht der

Activa. tsches Geld , O ¿tve deutscher

Mt.

Sonstige Kassenbestände . Wechselbestände . Lombardbestände . Effectenbestände . da 9 Debitoren und sonstige Activa

Passiva.

Eingezahltes Actienkapital .

Reservéfonds

Banknoten im Umlauf .

Täglich fällige keiten .

Verbindlich-

An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten S

Sonstige Passiva . . . ., —, Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- seln sind weiter begeben worden M 4,735,950. 85

Die Direction.

. #6 309,286, 32.

——————— ———————

t 9913000 1,018,000 36,560,000 1,887,000 934,000 1,234/000

7,500,000 185,000 66,275,000

934,000

183,000 1,940,000

17,194,936. 227,250.

5,683,100. 233,455. 40,414,235. 5,272,161. 4,592,039. 3,895,692.

30,000,000. 3,209,135.

39,161,900. 386,707. —,

4,403,655. —, 391,471.

[1]

R

Den Herren Aktionären unf

Bergbau-Gesellschaft Neu-Essen

zu Esse

wir mit, daß wir die Zahlun

Absthlagsdivide

beschloffen haben und stellen diesen Betrag per

9;

15. Sanuar 187

bei der Cfsener Credit-Anstalt in Essen, Me R A. Schaaffhausenshen Bankverein in | öln

bei der Vereinsbank in Hannover, bei dem Herrn W. Swieß in Magdeburg, bei der Virektion der Disconto-Gesellschaft in

Berlin zur Verfügung.

Bei Erhebung ist der Dividendeschein

zum

Essen, den 10

einer unde pro 1878 von 5°/9 oder

M 75 pr. Aktie

Serie Lx. Nr. 5

Absclagszablung

. Dezember 1878.

Der Vorstand der Bergbau-

RETCHSSCHULDEN-TILGUNGSKOMMISSION,

ST, PETERSBURG., é ; Die Reicheschnulden-Tilgungscommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 20. November 1878 die Ziehung vou 59/9 conseolidirten russischen Eisenbahn- Obligationen 4. Emission, übereinstimmend mit der Amoztisations-Tabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Obligation abge-

[10135]

druckt ist, stattgefunden hat, Es wurden folgende Nummern gezogen: à 1.000

No.j¡No, 000.875, 002.127. 002.957. 002.981. 004.078.

L. sterIl.

à 500 L. sterl.

No. No, 005.260. 005.676. 005.788. 005,846. 008.050. 009.007.

a 100 L. sterl.

No. 040.711, 040.712. 040.713. 040.714. 040.715, 040.716. 040.717. 040.718, 040.719, 040.720,

No. 040.701. 040.702. 049.703. 040.704. 040.705. 040.706. 040.707. 040.708. 040.709.

040.710.

. 063.279. 063.280. 063.281. 063.282. 063.283. 063.284. 062,285. 063.286.

No. 040.691. 040.692. 040.693. 040.694. 040.695. 040.696. 040.697. 040,698. 040,699. 040.700.

No. 063.271. 063.272. 063.273. 063.274. 063.275. 063.276. 063.277. 063.278.

. 063.287. 063.288. 063.289. 063.290. 063.291,

063.294

»

57 Ï 44 »

063.292, 063.293.

No. 040.721. 040.722. 040.723. 040,724. 040,725. 040.726, 040.727. 040,728. 040.729. 040.730.

à 50 L. sterI.

No. 063.295. 063.296. 063.297. 063.298. 063.299. 063.300. 063.301. 063,302.

Zusammen 6 Obligationen à 1.000 L.‘ 8

» 90 „= 100 „= » 9 y

Neu-Essen.

004.662. 010.522.

No. 051.331. 051.332. 051.333. 051.334. 051,335. 051,336. 051.337. 051.338. 051.339, 051,340,

. 063.393. 063.304, 063,305. 063.306. 063.307, 063.308. 063.309,

“_ O60.,929:

6.000 L.

4.000

5.700 ,„

= 2.200

Im Ganzen 115 Obligationen im Betrage von 17,900 L. sterl.,

Uebereinstimmend mit dem am 14. November 1873 Allerhöchst erlassenen Ukase wird, wie i igati führt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate n C Tui Mule In Lóndon brei M: Néfhechild Botine fu L. iert ;: ia M

n ch der Ziehung stattfinden: in Lordon durch

i ichsbank in Rubeln; in Paris durch Gebrüder v. Rothechild in Francs; in Frank- I E R A Bee, A. v. Rothschild& Söhr e in Reicbs-Mark; in Amsterdam in holländischen Gulden, vond in- Berlin in Reichs-Mark durch die von den Kontrahenten bestimmten Banquiers; in ‘den

] urs auf London, 2 : R R S, E termin erst naeh der zur Kapitalzablung der Obligationen fest- estellt werden, widrigenfalls er gezogenen Obligationen in

Die Coupons, deren Zahlungs

tzten Zeit fällig wird, müssen mit den Obligationen zusammen vor Tieà don Betral dbr fehlenden Coupons von der auszuzablenden Summa á

Abzug gebracht,

N. í erer Gesellshaft theilen

K

L Ta Na VOTZULEgEeN.

Il t V q 386)

011.875.

No. 051.341. 051.342, 051.343. 051.344. 051.345. 051.346, 051.347.

No. 094.551. 094.552. 094.553. 094,554.

Bekanntmachung.

Zinscoupons (VI. Serie) zu den 43% ungen der Berliner Kaufmannscha[t (I. Emission), den Zeitraum vom 1. Januar 1879 bis 1. Januar 1883 umfassend, können gegen Ein- lieferung der betreffenden Talons in unserer Re- gr im Börsengebäude (Eingang Ecke der euen Friedrihstraße, 1 Treppe) vom Donnerstag, den 2. Jauuar 1879 ab, Vormittags von 10—12 Uhr, in Empfang genommen werden. Den Talons if ein Nummern-Verzeichniß mit Unterschrift und Wohnungsangabe des Empfängers beizufügen. (àCto, 346/12.) Berlin, den 27. Dezember 1878. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Sieg-Rheinischer Bergwerts- & Hütten- [211 Actien-Verein. i ir bringen zur öffentlihen Kenntniß, daß in der Generalversammlung vom 21. November 1878 die Auflösung und Liquidation des Sieg-Rheinischen Bergwerks- & Hütten: Actien-Vereins beschlossen und dieser Bescluß am 13. Dezember 1878 bei dem Königlichen Handelegerichte zu Bonn in das Handels- register eing.tragen worden ift. Zugleich werden die Gläubiger gemäß Art. 243 des Allgem. Deutschen Handels-Geseßbuches hier- durch aufgefordert, si bei der Gesellschaft zu melden. Friedr.-Wilh.-Hütte bei Troisdorf, den 31.

Dezember 1878, Der Liquidator.

Verschiedene Bekanntmachungen. N Bekanntmachung.

Vezugnehmend auf unsere Bekanntmachung vom 23. Novembr pr., nach welcher die Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter zu dem weiteren Aus- {uß und zur Generalversammlung des Berliner Pfandbrief-Justituts erfolgen soll, bringen wir hier- dur zur Kenntniß, daß an Stelle des für die Feuer-Societäts-Reviere : Louisenstadt, Friedrichstadt außerhalb, Neu-Cöln und Schöneberger Revier als

Wakhlkommissarius bestellt gewesenen Stadtrath Herrn Hübner für den Wahltermin am 1 auuar cr, BarmiPags 10 Uhr, der Herr dtrath Haack als hlfommifsarius ernannt und mit Leitung der Wahlen beauftragt ift. Berlin, den 9. Januar 1879,

Magistrat hiefiger Königlichen PAR und Residenzstadt, under.

.

(329]

Julius Peitsch

Dortmund, liefert als Spezialität: : Faconschmiedestücke « Eisen

und Gußstahl für alle Zweige der Jn- dustrie,

Gußstahlfaconguß und Hart-

gußfabr.fate,

Zeuguisse von Kaiserlihen und König-

lichen Behörden, Eisenbahnen, Maschinen- fabriken 2c. stehen zu Diensten.

[326] Australian Meat Comp. »Ramornie“,

Präserven von Rind- nnd Hammelfleish, Roast- beef, Run peteak, Ox tongues, Sheep tongues, Ox tail. C:rned beef gefocht und gepreßt, Collard head fo: k sausages, Sweineschmalz, Rinderfett, Liebigs Fleisch-Ertrakt und sämmtliche Suppen in 2, 4, 6, u. 7 Pfund-Bücsen offerirt zu Originalpreisen in prompter Lieferung

Berlin, Lehrenstr. 34. Hermann Bro, Alleiniger Agent der Australian Meat Comp.

Ramornie.

[293]

Zur Beschlußfassun

bahn-Gesellschaft findet

nachzuweisen ist. Berlin, den 9. Januar 1879.

Mecklenburgische Friedrih-Frauz-Eisenbahu-Gesellschaft.

über die ebernabene des Baues und Betriebes einer normalspurigen Secundär-Eisen- bahn von Malchin nach Waren Seitens der Meclenburgischen Friedrih-Franz-Eifen-

am 28. Januar d. JI., Nachmittags 2 Uhr, zu Schwerin im Geschäftslokale der Eisenbahn-Di: ektion eine (Ußerordeutliche General-

versammlung statt, zu welcher die Herren Aktionäre mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Ber: chtigung E Theilnahme an der Versammlung nah Maßgabe des §. 26 ff. des Gesellschafts-Statuts

Der Auffichtsrath.

PDiilberg.

[312]

V. Mastvieh-Ausstellung— Berlin

findet am 14, und 15. Mai 1879

in den Hallen der Viehmarkt-Aktiengejellshaft daselbst statt. Anmeldungsformulare u. Programme find E Bureau der Ausstellung, Klub der Landwirthe, Berlin XWV., Dorotheenstraße 95/96,

u beziehen. Schluß der Anmeldungen am 1. April 1879.

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[333]

Privatbank zu Gotha. Activa. M 580,185. i 3,598,048. 489,100. 73,148. 6,913,692.

M. 5,400,000. 524,776.

32,590, 594,476.

Kasse Wesel. Lombardforderungen 94 E g Debitoren und fonstige Aktiva . , Passiva,

Aktien-Kapital

TNGICLVETONDS 0 Reserve für präkludirte Bank- A s s E Es E a Ne Guthaben auf pingere Kinbiquua 2,307,602. Kreditoren und sonstige Passiva 2,794,769.

Gotha, den 31. Dezember 1878. Direktion der Privatbauk zu Gotha.

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[46]

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B

zum Deutschen Reichs- 9.

Zweite Beilage

Aua

Modellen,

Der Jyuhalt dieser Beilage, in welcher auc die im vom 11. Januar 1876, und die im Patentgeseßz, vom

Central-Handels-RegiKer

25. Mai 187

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reib kann durch alle Poft - Anstalten, sowie

dur{ch Carl

T

Nach Artitel 403 des Handel8gesezbuch8 ift die Eifenbahn verpflichtet, am Ort der Ablieferung dem durch den Frahtb rief bezeihneten Empfänger das Frachtgut auszuhändigen. Erfolgt dagegen die Ablieferung irrthümlih an eine andere Person und das Gut geht demzufolge verloren, so braucht, nach cinem Erkenntniß des Reihs-Ober-Handels. gerits, I. Senat, vom 26. November 1878, die Eisenbahnverwaltung den allgemein bestimmten und bedungeuen Normalentscädigungtsaß (60 4 pro 50 kg gemäß §. 68 des Betriebs-Regl. vom 11. Mai 1874) bei der Erfaßleistung nit zu übersteigen.

Giebt Jemand an Zahlungsstatt einen Wechsel hin mit dem Accept einer zahlungsunfähigen oder nicht weselfähigen (z. B. minderjährigen) Person mit dem Bewußtsein, daß vorauésihtlih weder der Acceptant noch er selbst zur Verfallzeit den Wechsel wird cinlösen können, so macht er sich nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 12. De- ¿ember 1878 des strafbaren Betruges \{chuldig.

Das „Patentblatt“ veröffenilicht folgende Ent- scheidung des Reihs-Oberhandelsgerihts vom 10. De- zember 1878, betreffend Unterschied zwischen der Erklärung der Nichtigkeit des Patents und der relativn Wirksamkeit des in Kraft bleibenden Patents gegenüber einzelnen Personen. Geltendmachung der in leßterer Beziehung zu erhebenden Ansprüche vor den ordent» lichen Gerichten. Zeitpunkt, nah welchem die Neuheit der Erfindung zu beurtheilen is. Bei der Nichtigkeitserklärung handelt es sich um die- selbe Prüfung, welche schon bei der Anbringung des Patentgesuchs anzustellen ift. Berücksichtigung na{träglicher Behauptungen im Berufungsverfahren. fab Unzuläßlichkeit neuer Ansp üche in demselben L er- ahren.

In Sachen des Fabrikanten F. K. zu S., Nich- tigkeits- und Berufungéeklägers, wider den Mecha- niker I. H. A. zu K. und den Civil-Ingenieur

‘C. K. zu C., Nicbtigkeits- und Berufungsbeklagte,

hat der Erste Senat des Reichs-Ober-Handels- gerichts zu Leipzig in seiner Sitzung vom 10. De- zember 1878, an welcher Theil genommen haben

für Recht erkaunt: / daß die Entscheidung des Kaiserlichen Patent- amts vom 13. Juni 1878 zu bestätigen und die Kosten des Beru ungsverfahre..s8 dem Berufungs-

Tläger aufzuerlegen. Rechts Wegen.

Bon Gründe.

Die Berufungsbeklagten haben für ihre Erfin- dung eines „Stiefelettenziehers“ unter dem 21. Ias- nuar 1877 ein Köni:lih Bayerisches, unt-r dem 12. März 1877 ein Königlich Preußisches und unter dem 10. April 1878 ein Reichs-Patent erlangt.

Der Berufungskläger hat den Antrag gest:llt, Lebteres für nichtig zu erklären, weil der Stiefe- lettenzieher bereits im Januar und Februar 1877 von ihm selbst und andern Fabrikanten in S. her- gestellt und in den Handel gebracht worden sei.

Diesen Antrag hat das Kaiserliche Patentamt durch Entscheidung vom 13. Juni 1878 abgewiesen, weil niht in genügender Weise dargelegt sei, daß bereits vor dem 21. Januar 1877, das heißt vor Ertheilung des Bayerischen Patents, die Erfindung im Inland benußt worden sei.

Die hiergegen rechtzeitig erhobene Berufung ficht die Entscheidung des Patentamts, ohne die An- nahmen desselben in thatsächliher Hinsicht zu be- streiten, ledigliÞ um deswillen an, weil das in Preußen und intbesondere in der Rheinprovinz nitt bekannt gemachte Bayerische Patent dem Be- xufungsklägcr gegenüber keine Wirksamkeit gehabt habe, und zu der Zeit, als er im Februar 1877 die Fabrikation der Stiefelettenzieher begonnen, die Er- findung ihm gegenüber durch kein Patent ges{chüßt gewesen sei. Es wird deshalb von ihm beantragt, das Patent zurückzuziehen oder doch ihm die Fabri- kation der Sticfelettenzieher zu gestatten.

Die Berufung ist unbegründet.

Dem Berufskläger ift zwar darin Ret zu geben, daß vor der Ertheilung des preußischen Patents er nicht gehindert war, fich der Erfindung der Be- rufungêbcklagten zu bedienen, indem das vorher er- theilte Bayerische Patent nur für den Umfang des Bayerischen Staatsgebicts ein aus\cließliches Recht gewährte, woran auch eine Bekanntmachung desselben im Ri chen Staatsgebiete nihts geändert haben wurde.

Allein es kommt hierauf bei Beantwortung der Fraae, ob das Reichspatent für nichtig zu erklären fei, in keiner Weije an.

Wie schon ver dem Patentgeseße vom 25. Mai 1877 zwischen der Zurücknahme des Patents wegen des Nachweises, daß die Vorausfetzung der Neuheit und Cigenthümlichkeit der Erfindung zur Zeit der Patentertheilung nit gegründet war, und der rela- tiven Unwirksamkeit des in Kraft bleibenden Pa- tents gegenüber einzelnen Personen, welche sich zur Zeit der Patentertheilung bereits in Benußung der Erfindung befanden, unterschieden wurde,

val. Uebereinkunft der Zollvereinsstaaten vom

21. September 1842

(Erenst se Gefeßsammlung 1843 Seite 265) « 7

Zollvereinigungs-Vertrag vom 8s. Juli 1867 (Bundesgeseßblatt Seite 81) Artikel 21;

MeGavertoilung vom 16. April 1871 Ar- ife ;

fo unterscheidet au das Patentgeseß vom 25. Mai 1877 die Erklärung der Nichtigkeit des Patents {§. 10) und die Unwirksamkeit des Patents gegene-

eymanns Verlag, Berlin, W., Mauerstraße 63—65,

auch dur die Grpedition: 8W., Wilbelmstraße 32, bezogen werden.

und alle Bu%Hhandlungen, für Berlin

| über denjénigen, wel%e die

leßung eines Patentrechts in Benußuag genom- ! men oder die zur Benußung erforderlichen Ver- anstaltungen getroffen hatten (S. 5, § 44),

Der Berufungskläger hat in erfter Instanz nur die Nichtigkeitëerklärung beantragt, einen Anspruch aus §. 44 dagegen nicht erhoben. Jn zweiter In- stanz hält er zunächst den Antrag auf Nichtigkeits- erklärung aufrecht, fordert aber eventuell, daß, wenn die Zurückziehung des Patents nicht erfolge, ihm wenigstens die Fabrikation und der Verkauf der Stiefelettenzieher gestattet werde.

Was nun zunächst die Frage der Nichtigkeit des Patents betrifft, so hängt die Beantw-rtung der- jelben im vorliegenden Falle ledigli davon ab, ob die Grfindung, als sie patentirt wurde, neu, folglich patentfähig, war oder nit (§8. 10 Nr. 1). Han- delte es si um ein ursprüaglich als Reichspatent erthciltes Patent, fo würde hinsihtlih der Neuheit der Erfindung die Zeit ihrer Anmeldung bei dem Reichspatentamt entscheidend sein (S. 2). Da es si aber um Verwandlung von Landespatenten in ein Reichspatent handelt, so ist der Zeitpunkt entschei- dend, in welhem die Erfindung im Inlande, das ist in tiraend einem Theile des Reichegebiets, z:erst einen Schuß erlangte (8. 42). Nach diesem Zeitpunkt hat das Patentamt die Neuheit der Erfindung zu beur- theilen, wenn die Verwandlung eines Landeëspa- tentes in ein Reichspatent beantragt ist. Hieraus folgt, obglei §. 42 im §8.10 Nr. 1 nitt in Bezug genommen ist, daß auch bei der Verfügung über einen Antrag auf Nichtigkeitzerklärung die Neuheit der Erfindung nach demselben Zeitpuäkt beurtheilt werden muß. Denn es handelt si bei der Nich- tigfeitserflärung darum, dieselbe Prüfung, welche schon bei de: Anbringung des Patentgesuchs8 von Amtswegen anzustellen ist (8. 22 Absatz 2), nah der Patentertheilung auf den Antrag ein-8 Bethei- ligten (S. 27) wieder aufzunehmen, und auf Grund dieser nachträglichen Prüfung eine nit gerechtfertigte Patentertheilung rückgängig zu machen. Das Patent- amt hat daher feine Entscheidung mit Recht davon abhängig gemacht, ob die Erfindung am 21. Januar 1877, an welhem Tage sie zuerst durch das baye- rische Patent im Inland einen Schutz erlanzte, neu war oder nit.

Nach §. 2 des Patentgesetzes würde die Erfindung nit als neu gelten, wenn sie in dem gedachten Zeitpunkte im Inlande, das ift in einem Theile des Reich8gebiets, bereits so ofenkundig benußt war, daß danach die Benutzung durch andere Sachver- ständige mögli war.

Eine solche Benußung aber hat, wie das Patent- amt mit Recht annimmt, dec Berufungskläger nit dargelegt. Außer Betracht bleiben hierbei die von F. und (G. behufs Ausführung der Erfindung vor- genommenen Handlungen, weil diese Personen nah der vom Berufungékläger nit bestrittenen Behauy- tung der Patentinhaber im Auftrag des Berufungs- beklagten K. gehandelt haben. Was aber die von dem Berufungskläger behufs Ausführung der Erfindung ge- thanen Schritte betrifft, so ist abgesehen davon, ob darin eine offenkundige Benußung im Sinne des 8. 2 ge- funden werden könne nit dargethan, daß diese Benußung {on vor dem 21. Januar 1877 ftatt- gefunden hat. Den in dieser Hinsicht vom Patent- amt ausgeführten Gründen ist umsomehr beizutreten, da der Berufungskläger den vom Patentamt gerüg- ten Mängeln der thatsächlichen Begründung feines Antrags in zweiter Jnstanz in seiner Berufungs- schrift nit abgeholfen, vielmehr dur die Behaup- tung, daß er im Februar 1877 mit der Fabrikation der Stiefelettenzieher begonnen habe, zugegeben hat, daß er am 21. Januar 1877 die Erfindung noch nicht benußt hatte.

In einer Erwiderung auf die Baantwortung der BVerufungs\chrift führt der Berufungskläger an, er habe, wenn niht früher, do zu gleicher Zeit wie der Patentinhaber mit der Fabrikation der Stiefelettenzieher begonnen, indem er schon vor der im Februar 1877 stattgehabten Ucber- gabe der Modelle an die Gießerei von P. auf die Ausarbeitung des neuen Artikels, die Her- stellung von Proben zur Vervollftändigung der Zeichnungen und die Anfertigunx der Modelle sehr viel Zeit verwendet habe. Der Berufungs- fläger hat feinen Anspruh auf Berücksichti- gung dieser nachträglichen Behauptungen, weil die- selben nicht innerhalb der fech8wöchigen Berufungs- frist bei dem Patentamt vorgebracht siad (Gesetz vom 25. Mai 1877 §8. 32; Verordnung vom 1. Mai 1878 §. 1). Wenn es nun auch zulässig wäre, diese Behauptungen, obglei Berufungskläger damit aus- ges{lossen ist, von Amtswegen zu berücksichtigen (Verordnung vom 1. Mai 1878 §8. 7), so liegt doch hierzu tein Anlaß vor, da auch das nachträglide Vorbringen eine bestimmte Angabe darüber, wann Berufun. skläger mit den Vorberei- tungen zur Benußung der Erfindung begonnen habe, nichi enthält.

Der Antrag, das Reichspatcnt für nichtig zu er- klären, ist demnach mit Recht als unbegründet zurückgewiesen worden.

Was sodann den eventuellen Antrag des Be- rufungsflägers betrifft, so kann demselben aus for- mellen Gründen nit stattgegeben werden.

Ein Antrag, dem in Kraft bleibenden Reihs- patent die Wirksamkeit gegenüber dem Berufungs- kläger abzusprechen, is in erster Jnianz nit ge- stellt, es ist demnach auch von dem Patentamt dar- über niht entshieden worden. Die Berufung ist da- her in dieser Beziehung gegenstandlos. Die dem Be-

rufungskläger nach §. 1 der Verordnung vom 1. Mai

( Erfindung bereits zur Zeit der Anmeldung derselben ohne Ver-

anfan ÎR Bef Ri E

D Ed E R 5: 6 des Gesehes über den Marlenschuy, vom 30. November 1874, sowie die in , vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht wer

für das

Abonnement beträgt 1 4 50 H für

: Insertionspreis für

1878 zustehende Lefugniß, zur Begründung des in erster Inftanz erhobenen Ansprucbs in zweiter-Instanz neue Thatsachen und Beweismittel geltend zu maden, umfaßt niht die Befugniß, einen in erster Instanz nicht erhobenen Anspruch in zweiter Jn- stanz zuerst geltend zu machen.

ODhrvebin aber gehören die aus den S8. 5 und 44

herzuleitenden Ansprüche gegen die Patentinhaber }

nit zu denjenigen, über wle in erster Instanz das Patentamt (88. 13 ff., 27 ff.) und in zweiter Instanz das Reichs-Obert andelsgericht (8. 32) zu ent- scheiden berufen i1t. Es muß daber dem Berufungs- kTläger überlassenble iben, einen d rartigen Anspruch, wenn er glaubt, damit dur{dringen zu können, bet dem zuständigen Gerichte zu verfolgen.

Die dur die unbegründete Berufung veranlaßten Kosten fallen dem Berufungskläger zur Last.

Urkundlih unter dem Siegel des Reichs-Ober- handels8gerichts und der verordneten Unterschrift.

Das L Irn Erster Senat.

ape,

(Arbeitgeber.) Das Appellgeri{t in London hat kürzli in einem Streitfalle entschieden, daß es als unerlaubte Nachahmung einer regiftrirlen Marke anzusehen sei, wenn ein Dritter eine Marke anwende, deren Verschiedenheit von der registrirten Marke nur unter Anwendung besonderer Aufmerk- samfeit erkannt werden fönne. Der Entscheid hat namentlih bei den Sheffielder &ewerbtreibenden eine große Befriedigung hervorgerufen, da er in- direkt der zu Sheffield bestehenden „Coutlers? Company“ (Vereinigung der Messerschmiede), das von dieser seit langer Zeit ausgeübte Recht, an ihre einzelnen Mitglieder aus- \{ließende Marken zu verleihen, anerkannte. Der

all war folgender: Die Coutiers? Compa y zu

heffield hatte vor langen Jahren einem ihrer Mitglieder Namens Hunter für dessen ausschließ- lichen Gebrauch eine Marke verliehen, welche aus einem an Swleifen aufgehängten Horn besteht. Ein Fabrikant Rosing wollte sid nun eine Marke registriren lassen, welhe a:8 einem Horn bestand, über welchem gekreuzte Rosen angebracht waren. Die Verschiedenheit zwischen den Schleifen und den Rosen konnte namentlich dann nit genau erkannt werden, wenn die Marken als Stempoal auf Feilen oder Stahlfedern angebracht waren. Der Richter verfügte aus dem oben angeführten Grunde die Zurückweisurg der von Rosing hinterlegten Marke.

Handels - Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leßteren monatli.

Altenzrara. Bekanntmachung,

Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist auf dem die Firma C. F. Baeßler hier betreffenden Fol, 2 des Handelsregisters für Altenburg verlautbart wor- den, daß Herr Carl Theodor Baeßler hier Mit- inhaber der Firma ist.

Altenburg, den 7. Januar 1879.

Herzogl. Ges Stadtgericht. oll,

Altenburg. Bekanntmachung.

Im Handelsregister des unterzeihneten Herzog- lichen Stadtgeribts is laut Beschlusses vom heu- tigen Tage das Erlöschen der auf Fol, 249 einge- tragenen Firma W. Reps in Altenburg verlaut- bart worden.

Altenburg, den 7. Januar 1879.

Herzogl. Ss Stadtgericht. öll,

Alt-Londsberg. Befanntmachung. In unser Fitwentegiltee ist heute zufolge Ver- fügung vom 6. Januar cr. Folgendes eingetragen : a, Laufende Rie L

146. b. Bezeichnung des Firmeninhabers: Mühlenmeister Helmuth Müncheberg zu Eggersdorf. c, Ort der Niederlassung: Eggersdorf. d, Bezeichnung der Firma: E. H, Müncheberg. Alt-Landsberg, den 7. Januar 1879, Königliche Kreisgerichts-Deputation. Ait-Landsberg. Sn unser Gesellschaftsregister ist heute zufolge Verfügung vom 6. Januar 1879 Folgendes eingetragen : 1), Laufende Nummer:

16. 2) Firma der Gesellschaft : „E. Köppen und Streithorst.“ 3) Sit der Gesellschaft : - Liebenberger Mühle. 4) Rechtêverhältnisse der Gesellschaft : Die Gesellschafter n! a, der Landwirth Johann Andreas Ernst

öpren, b, der Kaufmann Wilhelm Eduard Han Köppen. i Die Gesellshaft hat vor längerer Zeit be- gonnen. Alt-Lands3berg, den 7. Januar 1879.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

) dem Gesetz, betreffend das den, erscheint au in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Deutsche Reich.

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reih crscheint in der egel tägli. das Vierteljahr. den Raum einer Druzeile 30 4.

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger.

Berlin, Sonnabend den 11. Jannar

1879,

Urheberrecht an Mustern und

(Nr. 9.)

/ m O Einzelne Nummern kosten 20 A

Berlin. Handelsregister des Königlicen Stadtgerichts: zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 10. Januar 1879 find

am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt :

In unser Gefellfchaftsreaister , wotelbst unter

Nr. 6295 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma : Ulftein & Co. vermerkt ftebt, ist eingetragen: Die Gesellshaft if dur gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöst. Der Kaufmaan Leopold Ulistein zu Berlin fegt das Handelsgeschäft unter der Firma Berliner Zeitung Leopold Ullfteia fort. Vergleiche Nr. 11,318 des Fir- menregisters. s Demnäwft ist in unser Firmenregister unter Nr. 11,318 die Firma: Berliner Zeitung Leopold Ullftein und als deren Inhaber der Kaufmann Leopold Ullstein hier eingetragen worden. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5726 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Möbel-Magazin, Spandowo & Comp. vermerkt steht, ist eingetragen : Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueberein- kunft aufgelöst. Der Kaufmann Gotthilf Simon seßt das Handelsges{äft unter ‘un- veränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 11,319 des Firmenregisters.

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 11,319 die Firma: Möbel-Magaziu, Spandow & Co. und als deren Inhaber der Kaufmann Gotthilf Simon hier eingetragen worden. In unser Firmenregister sind: unter Nr. 11,320 die Firma: Heinrich Bukofzer und als deren JInhabec d:r Kaufmann Heinrih Bukofzer hier (jeßiges Geschäfts- lokal: Seydelstraße 30), unter Nr. 11,321 die Firma: H. Cohn und als deren Inhaberin Frau Hulda Cohn, geb. Lehmann, hier (jeßiges Geschäftslokal : &riedrihstraße 206), eingetragen worden.

Dem Gerson Cohn zu Berlin ift für letge- nannte Firma Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 4169 eingetragen worden.

Gelöscht if: Firmenregister Nr. 10,555: die Firma: Verlag der Berliner Zeitung (D. Collin). Berlin, den 10. Januar 1879. Königliches Stadtgericht. L, Abtheilung für Civilfachen.

Benn. Auf Anmeldung ist heute sub Ner. 979 des hiesigen Handels- (Firmen-) Registers einge- tragen worden: Hugo Heinrich Bongardt, Kaufmann zu Honnef , als Inhaber der daselbst bestehenden Firma Hugo Heinrih Bongardt. Boun, den 8. Januar 1879. Der Landgerichts - Sekretär. Donner.

Bonn. Auf Anmeldung if heute bei Nr. _ 39 des hiesigen Handels- (Firmen-) Registers, woselbst Mathias Peretti, Kaufmann und Pianofortefabri- kant zu Bonn, als Jnhaber der dafelbst bestehenden Firma St. A. Braun-PVerectti Pianoforte-Fabrik eingetragen ist, die fernere Eintragung erfolgt, daß Mathias Peretti das von ihm unter geaannter Firma geführte Handelsgeschäft auf die zu Bonn wohnenden Kaufleute Severin und Heinrich Braun mit der Befugniß übertragen hat, fernerhin die bisherige Firma zu führen. :

Sodann ist heute sub Nr. 360 des hiesigen Ge- sellshaftsregisters eingetragen worden: die zu Bonn unter der Firma St. A. Braun-Peretti Piano- forte Fabrik und Musikalienhandlung bestehende, am 1. Januar 1879 begonnene Handelsgesellschaft und als deren Gesellshafter: 1) Severin Braun, 2) Heinrih Braun, Beide Kaufleute zu Bonn, von Laie s Jeder berechtigt ist, die Gesellschaft zu ver- reten.

Bonn, den 8. Januar 1879. Der Landgerichts-Sekretär. Donner.

Bonn. Auf Anmeldung ist heute sub Nx. 978 des hiesigea Handels- (Firmen-) Registers einge- tragen worden: Heinri Thenée, Gerbereibesitzer: und Lederfabrikant zu Lechenih als Inhaber der daselbst bestehenden Firma Heinr. Thenée.

Sodann ist heute sub Nr. 175 des hiestgen PYro- kurenregisters eingetragen worden: Loreuz Thanée, Kaufmann zu Lech-nih, als Prokurist der vor« erwähnten Firma Heinr. Thenée.

Bonn, den 8. Januar 1879.

Der Landgerichts-Sekretär. Donner.

Brandenburg. Vefanutmahung.

Die verehelihte Kaufmann Anna Sinasohn, geb. Mendershausen zu Lehnin, hat als Inhaberin der unter Nr. 694 des Firmenregisters eingetragenen

Firma: A. Sinasohn

zu Lehnin ihrem Ehemaune, Kaufmann Emanuel

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