1879 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Mahraun wandte \sich gegen die Ausführungen des Abg. Dr. von Stablewski und rechtfertigte die Maß- nahmen des Kultus - Ministers betreffs der Lehrerseminarien und der Volks\s{hule in der Provinz Posen. Auch für den Unterricht im Polnischen sei völlig genügend gesorgt. Be- dauerlich sei es, daß der Abg. von Stablewski nur allgemeine Klagen erhoben habe, ohne bestimmte Punkte aufzufühuen. Redner fragte dann, ob Aussicht sei, daß in Ortelsburg in Ostpreußen der Neubau des Seminars, welcher dringend erforderlich sei, bald vorgenommen werde. :

Der Regierungskommissar erklärte, daß die Staatsregie- rung die leßtcre Angelegenheit mit möglichster Beschleunigung betreiben werde. :

Der Abg. Dr. Perger bestritt, daß die 1876 von ihm ge- sprochenen, vom Kultus-Minister angeführ:en Worte irgendwie bereits ihre allgemeine Bedeutung verloren hätten. Die heutigen Ausführungen des Ministers schienen dem Redner weit mehr nach einer Stelle außerhalb dieses Hauses und weit mehr an die Adresse der Evangelischen als der Katholiken gerichtet zu sein. Gleihwohl wolle Redner nun mit seinem Urtheil über die Falkshe Schulverwaltung niht zurüchalten. Dankbar empfänden auch die Katholiken die stete Vermehrung der Seminare für Lehrer und Lehrerinnen, sowie die fort- geseßte Sorge für die Verbesserung und Vermehrung der Präparandenanstalten. Weniger übereinstimmend seien aber die Urtheile in Bezug auf die Leistungen. Hier habe sich die Vernachlässigung der erziehlihen Aufgabe als ein wesent- liches Moment des Rückganges erwiesen. Andererseits wür- den die Zöglinge mit ganz entbehrlihem Ballast, metrischen Uebungen u. dergl. belastet. Es müsse in dieser Hinsicht konstatirt werden, daß auf der Seite des Kultus-Ministers alle Diejenigen sich befänden, welche den positiven konfessionellen Glauben nit wollten, wenigstens niht in dem Sinne, welchen die Kirche damit verbinde. Wenn erst die nach dem jeßt herrschenden System ausgebildeten Lehrer nah einem Dezennium etwa die Mehrzahl aller Elementarschulen in Händen haben würden, dann werde auch die Zahl Derer in diesem Hause beträchtlicher sein, als heute, die an den traurigen Früchten dieses Systems dessen Verderblichkeit erktennten.

Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Schneider erwiderte, er könne in Bezug auf die Ausführun- gen des Vorredners sih auf die Rede des Ministers beziehen und die Vorwürfe gegen das jeßige System der Unterrichts- verwaltung in ihrer Allgemeinheit zurückweisen.

Der Abg. Seyffardt nahm das System des Ministers in Schuß gegen die Vorwürfe des Ultramontanismus. Für diesen handle es sich jeßt allerdings um eine Lebensfrage, denn se:bst ultramontane Organe hätten es zugestanden, daß ein Friede mit Rom den Untergang des Ultramontanismus her- beiführen müsse, wenn es dem leßteren niht gelänge, die Schule den h'erarchischen Einflüssen zurücckzugewinnen. Doch sei dafür gesorgt, daß das niemals gelingen würde. Was die Klagen des Centrums über den Religioneuntecrriht an den fatholishen Volksschulen angehe, fo seien dieselben unbegrün- det und arg übertrieben, die ganze Agitation gegen die be- stehende Ordnung beruhe auf der Erkenntniß, daß die Aera Falk der SQule Segen bringe. Dem jeßigen Kultus-Minister gebühre au der Ruhm, den bisher fast nur auf dem Papier stehen- den Schulzwang in den westlichen Provinzen endlih durch- geführt zu haben. Jn solchen Thatsachen liege die beste Vertheidigung des Systems Falk. Dagegen diene die Mühe des Centrums für die Volksschule niht deren Jnteressen, sondern Nebenzwecken. Jm weiteren Verlaufe der Rede nahm der Abge- ordnete Anlaß, die oft gehörte Behauptung von der Jdentität des Katholizismus und des Ultramontanismus zurückzuweisen. Die guten Katholiken am Rheine seien froh darüber, daß sie durch die Aera Falk das losgeworden seien, was die Hierarchie in Belgien heute als ihr höchstes Ziel erstrcbe, nämlich die Herrschaft der Hierarchie in der Schule. Davon hofften die Katholiken der Rheinlande für immer frei zu bleiben.

Der Abg. Loewe (Bochum) bemerkte, die in der leßten Zeit zu Tage getretenen Ausschreitungen scien eine allgemeine Krankheit, man stelle maßlose Ansprüche an die Allgemeinheit, ohne si der korrelaten Pflichten bewußt zu sein. Jm Privat- verkehr, im Familienleben habe sich diese Demoralisation noch niht geltend gemacht. Aus der misera contribuens plebs seien vollberehtigte Staatsbürger geworden , welche durch ihre Abgeordneten ‘nehr oder weniger Einfluß auf die Gestaliung des Staates hätten. Sei der Religionsunterricht diesen Ent- wickelungen gefolgt? Derselbe bewege sich noch immer auf dem Boden der patriarchalishen mosaishen Geseßgebung, die von Gemeinden und Staaten nichts wisse. Auf diesem Gebiete sei keine Gleichgültigkeit eingetreten; den Dieb und Ehebrecher verurtheile man allgemein, aber gegen staatszerstörende Theorien sei man völlig gleichgültig, ja, man fkokettire mit ihnen in geistreihem Spiel. Man er- kenne den Saß an: „Seid unterthan der Obrigkeit, die Ge- walt über Euch hat; denn sie ist von Gott eingeseßt.“ Ja aber, ob sie von Gott eingescßt sei, sehe man daran, ob fie Gewalt habe; das sei erst zu probiren. Man müßte in der Pflichtenlehre weit über die mosaishen Gebote hinausgehen, besonders wenn Leute im geistlihen Amte die Sozialdemo- kratie bekämpften, indem sie dieselbe Saat des Neides und Hasses zwischen den einzelnen Gesellschastsklassen ausstreuten.

er Untcrrichts-Minister sollte seinen Einfluß auf die Kirchen-

betörden dahin geltend machen, daß in dem Religions- unterrit diese Pflichten gegen den Staat zur Erkenntniß ge- bracht würden.

Hierauf wurde die Diékussion geschlossen. Nach einigen persönlichen Bemerklungcn der Abgg. Dr. Majunke und Dr. von Jacdzewski wurde Kap. 125 Titel 1—Z5a. bewilligt, worauf si das Haus um 4!/, Uhr vertagte.

Jn der heutigen (30. ) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz-Minister Dr. Lecnhardt und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, theilte. der Präsident mit, daß vom Abg. Freund ein Antrag, die Reguli- rung der Oder betreffend, und vom Handels-Minister ver- schiedene Exemplare der Mittheilungen der chemish-technis{Gen Versuchsstation bei der Königlichen Porzellan-Manufaktur ein- gegangen seien.

«n zweiter Berathung wurde ¿er Antrag des Abg. Krech auf Änuahme des Entwurfs eines Ergänzungsgesetßzes zu dem Gesetze vom 27. April 1872, betr. die Ablösung der den geist: lichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Realberehtigungen in der von der Agrarkommission beschlossenen Fassung angenommen, nachdem der Referent Abg. Hildkbrand und die Abgg. oan Rauchhaupt und von Bandemer dieselbe befürwortet

und auch der Kommissar des Landwirthschafts-Ministers erklärt hatte, daß, wenn die Zeug beider Häuser des Landtages zu der Vorlage erfolgen werde, auch das Staats-Ministerium, obwohl es noch keinen Beschluß hierüber gefaßt habe, derselben voraussihtlich niht entgegentreten werde.

er Abg. Frhr. von Schorlemer-Als}st motivirte seinen darauf zur Berathung kommenden Antrag, Maßregeln gegen den Wucher betreffend, welcher lautet :

„Das Haus der Abgeordn tcn wolle beschließen: Die König- lihe Staatéregierung aufzufordern: sofort eine eingehende und umfassende Ermittelunz «intr-ten zu lassen betrcffs des Bedürf- nisses und der Ms lichkeit wirksamen legislaticen Vorgehens gegen den überhand nebmenden Wucher urd die damit zusammen- hängenden {limmen Folgen der allgemeinen Wechselfähigkeit.

mit dem Hinweis, daß derselbe lediglich eine Konsequenz seiner diesbezüglichen früheren Jnterpellation sei, welhe vom Justiz-Minister keine befriedigende, sondern eine materiell inhaltslose Beantwortung erfahren habe. Die maßlosen Verdächtigungen, welhe wegen dieser Jnterpellation in liberalen Blättern gegen ihn gerihtet worden seien, müsse er zurückweisen , ein agitatorisher Zweck sei dabei seinerseits niht verfolgt worden. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Dr. Lasker das Wort.

Ueber das dienstliche Verhältniß der Gens- d’armen zu den Amtsvorstehern hat der Minister des «FFnnern, Graf zu Eulenburg, unterm 8. d. M. eine Cirku- larverfügung folgenden wesentlihen Jnhalts erlassen :

„Das dienstliche Verhältniß der Gens’ darmen zu den Amts- vorstehern, dessen Regelung zur Kompetenz der Militärvor- geseßten nicht gehört , ist im Geltungsgebiete der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch §8. 65 dieses Geseßes näher festgestellt. Die Amtsvorsteher sind danach nicht Vorgeseßte der Gensd'armen, haben ihnen also keine Befehle zu ertheilen, sondern dieselben zu requitiren ; sie haben es demgemäß zu vermeiden, ihren Requisitionen die Form von Befehlen zu geben oder fonst den Gensd'armen in schroffer und herrischer Weise zu begegnen. Dagegen sind die Gensd'’armen nach der ausdrüdcklihen Vorschrift in demselben Paragraphen verp fli ch- tet, den Requisitionen der Amtsvorsteher in polizeilichen An- gelegenheiten zu genügen. Gemäß §. 18 der Verordnung über die Organisation der Landgensd’armerie vom 30. Dezember 1820 ist die Civildienstbehörde allein für die Rehtmäßig- keit und Zwelkmäßigkeit der von ihr den Gensd'armen ertheil- ten Aufträge und Anweisungen, der Gensd'arm aber nur für deren pünktliche Erfüllung und Ausführung verantwortlich. «Fn Betreff aller anderen als der unmittelbar vorgeseßten Civildienstbehörde bestimmt der §8. 18 a. a. O., daß diese ihre Requisitionen resp. Befehle an die unmittelbar vorgeseßte Civildienstbehörde zu richten haben, welche aber denselben voll- ständig zu genügen verpflichtet sei, eine Bestimmung, die schon früher bezüglih der Ortspolizeiverwaltungen, und s\0o- dann turch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 bezüg- lih der Amtsvorsteher dahin modifizirt worden is, daß die- selben zur direkten Requisition der Gensd’armen befugt sind. Aus diesen Vorschriften ergiebt sih der Grundsaß, daß der Gensd’arm den Requisitionen des Amtsvorstehers in polizei- lichen Angelegenheiten zu genügen hat, ohne die RNechtmäßig- keit und Zwelmäßigkeit der getroffenen Anordnung seiner eigenen Prüfung zu unterziehen. Er würde diesen Requisi- tionen die Folge nur zu versagen haben, wenn etwas an sih Ungesebliches von ihm verlängt würde.

Hiernach müsse von den Gensd’armen erwartet und gefor- dert werden, daß sie nicht blos den Requisitionen der Amts- vorsteher dienstwillig und pünktlich nahkommen, fondern au in ihrem persönlichen und schriftlichen Verkehre mit den Amts- vorstehern diesen die Höflichkeit und Achtung beweisen, welche dieselben in ihrer ehrenamtlihen Stellung als Verwalter der Ortspolizei erwarten dürfen.

Die in der heutigen BVörs.n - Beilc-ge abgedr1: ckte tabellarishe Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. {ließt nmii! folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 614 264 000 # oder 4511 000 4 weniger als in der Vorwoche, der Wechselbestand 600 663 000 # oder 11 271 000 / weniger; gleichzeitig zeigen die Lombard- forderungen bei einem Bestande von 88 641 000 46 eine Ab- nahme von 5 211 000 M; es betrug ferner der Notenumlauf 828 092 000 M oder 29 667 000 6 weniger als in der Vor- woche, während die sonstigen täglih fälligen Verbindlichkeiten mit 177 535 000 4 eine Zunahme um 6 647 000 46 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit lan 000 M eine Zunahme um 1288000 4/6 erkennen assen.

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 28. Dezem-

ber v. J. ist bestimmt worden, daß die 2. Escadron Dra-

¿ner+Régiments Prinz Albrecht von Preußen

(Litthauishen) Nr. 1 am 1. April d. F. von Ragnit nah Tilsit zu verlegen ist.

Am 14. d. M. starb hierselbst der Wirkliche Geheime Rath, Ober-Tribunals- Vize-Präsident Dr. von Fngersleben.

Von S. M. Glattdeckskorvette „Nymphe“, 9 Ge- s{hüße, Kommandant Korvetten-Kapitän Sattig, sind Nach- rihten aus Barbadoes, d. d, 31. Dezember 1878, eingetroffen.

S. M. Kanonenboot -„„Comet“, 4 Geschüße, Komman- dant Kapitän-Lieutenant Frhr. von Senden-Bibran, ist am 29. Dezember 1878 von Konstantinopel in See gegangen und unter Anlauf von Mitylene am 4. Fanuar cr. in Smyrna eingetroffen.

Cöln, 15. Januar. (Cöln. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl traf gestern Vor- mittag 8 Uhr, von Berlin kommend, hier ein und fuhr um 9 Uhr nah Luxemburg weiter, um daselbst der Beerdigung des Prinzen Heinrich der Niederlande beizuwohnen.

S Bayern. München, 14. Januar. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat den General-Major Theodor von Fries und den Fabrik- und Gutsbesißer Hugo von Maffei zu lebenslänglichen Reichsräthen ernannt. Der General- Stabsarzt a. D., Dr. Rast, Ritter des Eisernen Kreuzes 2., ist im 68. Lebensjahre gestern hier gestorben. Æ7

S

Baden. Karlsruhe, 14. Januar. Der Prinz und die Prinzessin Wilhelm sind heute Nachmittag nah St. Petersburg abgereist, um den Feierlichkeiten beizuwohnen, welche dort aus Anlaß der Vermählung der Großfürstin Anastasie von Rußland nt dem Erbgroßherzog von Mecklenburg-Schwerin stattfinden werden.

Hessen. Darmstadt, 16. Januar. (W. T. B.) Der Zweiten Kammer ist eine Vorlage zugegangen, betreffend den Verkauf des hessishen Antheils cn der Main-Weser-Bahn an Preußen.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen. 12. Januar. (Magd. Ztg.) Die diesseitigz2 Regierung macht heute den Anfang mit der Publikation der zur Ausführung der Justizorganisation vereinbarten Geseße, und zwar mit dem Geseße zur Einführung dcs Gerichtsver- fassungsgeseßes, das in den übrigen Staaten noch mit den Landtagen zu verabschieden ist. Die wesentlichsten Be- stimmungen des genannten Gesetzes sind: Die Prüfungen für das Richteramt finden beim Ober-Landesgericht in Jena stait. Aufgehoben werden: das Ober-Appellationsgeriht in Jena, das Appellationsgeriht in Hildburghausen, die Kreisgerichte, die seitherigen Landgerichte und Kreisgerihts-Deputation:n. Der Herzog und das Herzogliche Haus finden ihren Gerichts- stand beim Landgericht Meiningen. DieSitze und Bezirke der Amts- gerichte werden dur landesherrliche Verordnung bestimmt. Vom Amte eines Schöffen sollen dispensirt sein, außer den im Gerichts- verfassungsgesey bezeihneten Beamten, der Direktor der Landes-Kreditanstalt, die vortragenden Räthe im Ministerium, die Landräthe, die Forstmeister und Kreis - Schulinspektoren. Die Schöffen und Geschworenen bekommen die Reisekosten vergütet: 10 für jedes Kilometer mit der Eisenbahn, 20 - für jedes Kilometer ohne Eisentahn. Die Amtsrichter können im Bedürfnißfall als Stellvertreter zum Land- und Ober-Landesgericht berufen werden, eben so für leßteres die Landrichter. Die Staatsanwaltschaft besteht aus dem Ober- Staatsanwalt und den Staatsanwälten beim Ober - Landes- gericht, dem ersten Staatsanwalt und den übrigen Staats- anwälten bei den Landgerichten und dem Amtsanwalt bei den Amtsgerichten. Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind nicht richterliche Beamte. Die Gerichtsschreiber und Gerichts- vollzieher werden vom Staats-Ministeruum ernannt. Die JZustizaufsicht wird geübt durch das Justiz - Ministerium, die Präsidenten des Öber-Landes- und Landgerichts, die ersten Amtsrichter, den Ober- und ersten Staatsanwalt. Die Justiz- aufsiht kann gegenüber nicht richterlichen Beamten Ordnungs- strafen bis zu 100 F verhängen. Richter, Staatsanwälte und Gerichtsschreiber tragen in den öffentlihen Sißungen eine vom Justiz-Ministerium zu bestimmende Amtstracht. Die O Pensionsgeseße bleiben bis auf Weiteres noch in

raft.

Landtags- Angelegenheiten.

Im 3. Liegnitßzer Wahlbezirk (Glogau-Lüben) ist an Stelle

des verstorbenen MRittergut8besißers Henze-Weichnitß, der Ritterguts- resißer Maager auf Dertwiß mit 203 gegen 131 Stimmen, welche der Ober-Amtmann von Jordan in Kl. Obis erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden. ___— Im 1. Wiesbadener Wahlbezirk (Frankfurt a. M.) ist an Stelle des Stadtgcrichts:-Raths Dr. Schrader, welcher sein Mandat niedergelegt hat, Dr. phil. und Fabrikant 9iicolaus Eugen Lucius mit 207 gegen 50 Stimmen, welche Kaufmaun Goeßz Rigaud erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. München, 14. Januar. Der Aae Ee Genremaler Eduard Kuztzbauer, Ehrenmitglied der Königlichen Akademie der bildenden Künste, ist nach mehrjährigem s{chweren Leiden gestern Abend hier verschieden.

Gewerbe und Sandel.

Der Verwaltungsrath der Neuen Dampfer-Compagnie in Stettin hat beschlossen, an die Aktionäre eine Dividende von 12% zur Vertheilung zu bringen.

Der Verwaltungérath der Vereinigten Schweizer- bahnen (Union Suisse) hat bes{lofsen, den Januar-Coupon der Stamm-Prioritäten mit 5 Frcs. einzulösen.

Côln, 16. Januar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Rheini- \ch:n Eisenbahn ergaben im Monat Dezember 1878 gegen dieselb e Zeit im Vorjahre a. auf der Haupibahn ein Minus ron 46 984 M, b. auf der Eifelbahn ein Minus von 3625 Die Gesammtmehrcin- nahme betrug im Jahre 1878 gegen das Jahr 1877 a. auf der Haupt- bahn 323 283 M, ». auf der Eifelbahn 20 588 M.

London, 16. Januar. (W. T. B.) Die Bank von Eng- land hat heute den Diskort von 5 auf 4/9 herabgeseßt.

Glasgow, 15. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen ter leßten Woche betrugen 6000 Tons gegen 6009 Tons in derselben

Woche des vorigen Jahres. (W. T. B) Wollauktion. 1818 B.

Havre, 1d. Januar. angeboten, 858 B, verkauft. Iieue Wollen unverändert, alte 5 bis

10 Cts. billiger. Verkehrs-Anstalten. Southampton, 15. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen. New - York, 15. Januar. (W. T. B.) Der Damvfer „England“ von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie) ift hier eingeiroffen.

Berlín, 16. Januar 1879,

Im WissenscaftlihenVerein in der Singakademie wird am Sonnabend, Nachmittag um 5 Uhr, der Univ. rfitäts-Professor A aus Halle einen Vortrag über „David Strauß“ alten.

New-York, 14. Januar. (W. T. B.) Heute brach in den am Broadway gelegencn großen Kleidermagazinen ein gener aus. Der dur dasselbe angerichtete Schaden wird auf ca.

Mill. Doll. geschäßt.

Im Residenz-Theater haben am Dienstag Frau Hedwig Niemann-Raabe und Hr. Friedrich Haase in dem Lustspiel: „Das Fräulein von Belle-Jsle“, von dem älteren Dumas (überseßt und?eingerichtet von Paul Lindau), ein mit außerordentlichem Beifall aufgevommenes Gastspiel begonnen. - An den beiden ersten Abenden war das Haus vollständig ausvei kauft.

Am Sonnabend, den 18, Januar, wird Hr. Emile Sauret in der Singakademie ein Konzert geben. Dem französischen Geiger geht ein bedeutender Ruf voxan.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Berlin:

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Deutsches Neich.

Beftanntmahung

eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehr-

anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeug-

nisse üver die wissenshaftlihe Befähigung für

den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebraht, welhe \ih zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. T. der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besiße der Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche

Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- nden. Y Berlin, den 8. Januar 1879. Der Reichskanzler. Jn Bg:

VerzeilGniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftlihe Befä- higung für den einjährig-freiwilligen Mil itär-

dienst berechtigt sind. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg- reihe Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. a, Gymnasien. I, Königreich Preußen.

Provinz Oftpreußen. Die Gymnasien zu 1) Bartenstein, 2) Braunsberg, 3) Gumbinnen, 4) Hohenstein, 5) Insterburg, 6) das Altftädtishe Gymnasium zu Königsberg i. Pr., 7) das Friedrichs- Kollegium daselbst, 8) das Kneiphöfishe Gymnasi 1m daselbst, 9) das Wilhelms-Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 10) Lyck, 11) Me- mel, 12) Rastenburg, 13) Röffel und 14) Tilsit.

Provinz Westpreußen. Die Gymnasien zu 15) Coniß und 16) Culm, 17) das Königlihe Gymnasium zu Danzig, 18) das Städtishe Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 19) 'Deutsh- Crone, 20) Elbing, 21) Graudenz, 22) Marienburg, 23) Marien- werder, 24) Neustadt i. Westpr., 25) Strasburg i. Westpr. und 26) Thorn. 5

Provinz Brandenburg. 27) Das Askanishe Gymnasium zu Berlin, 28) das Französishe Gymnasium daselbst, 29) das Friedrich8-Gymnasium daselbst, 30) das Friedrihs-Werdershe Gym- nasium daselbst, 31) das er Ref elms-Gymnasium daselbst, 32) das Humboldts-Gymnasium daselbst, 33) das Joachimsthalsche Gymnasium daseibst, 34) das Gymnasium zum Grauen Kloster da- felbst, 35) das Köllnishe Gymnasium daselbst, 36) das Luisen- \tädtishe Gymnasium daselbst, 37) das Sophien-Gymnasium da- felbst, 38) das Wilhelms-Gymnasium daselbst, 39) das Gymnasium zu Brandenburg, 40) die Ritter-Akademie daselbst, die Gymnasien zu 41) Charlottenburg, 42) Frankfurt a. d. Oder, 43) Freienwalde a. d. Oder, 44) Fürstenwalde, 45) Guben, 46) Königsberg i. d. Neu- mark, 47) Kottbus, 48) Küstrin, 49) Landsberg a. d. Warthe, 50) Luckau, 51) Neu-Ruppin, 52) Potsdam, 53) Prenzlau, O ETEE 99) Spandau und 56) Wittstock, 57) das Pädagogium zu Züllichau.

Provinz Pommern. Die Gymnasien zu 58) Anklam, 59) Belgard, 60) Cöslin, 61) Colberg, *62) Demmin, 63) Dram- burg, 64) Greifenberg, 65) Greifswald und *6s) Neustettin, 67) das Pädagogium zu Putbus, die Gymnasien zu 68) Pyrit und 69) Stargard, 70) das Marienstifte-Gymnasium zu Stettin, 71) das Stadt-Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 72) Stolp, 73) Stral- sund und 74) Treptow a. d. Rega.

Provinz Posen. Die Gymnasien zu 75) Bromberg,

76) Gnesen, 77) Inowrazlaw, 78) Krotoschin, 79) Lissa, 80) Meseriß, 81) Nakel und 82) Ostrowo, 83) das Friedrih-Wilhelms-Gym- nafium zu Posen, 84) das Marien-Gymnasium daselbst, die Gym- nasien zu 35) Rogasen, 86) Schneidemühl, 87) Schrimm und 88) Wongrowit. _ Provinz Schlesien. 89) Das Gymnasium zu Beuthen in OD.-Shl., 90) das Elisabeth-Gymnasium zu Breslau, 91) das fi Evmuafium daselbft, 92) das Johannes-Bymnasium da- elbst, 93) das Magdalenen-Gymnasium daselbst, 94) das Matthias- Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 95) Brieg, 96) Bunzlau, 97) Glaß und 98) Gleiwiß, 99) das evangelishe Gymnasium zu Glogau, 100) das fkatholishe Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 101) Görliß, 102) Groß-Strehliß, 103) Hirschberg, 104) Jauer, 105) Kattowiß, 106) Königshütte, 107) Lauban und 108) Leobschüß, *109) die Ritter-Akademie zu Liegnitz, 110) das städtishe Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 111) Neisse, 112) Neustadt in O.-Schl., 113) Oels, 114) Ohlau, 115) Oppeln, 116) Patschkau, 117) Pleß, 118) Ratibor, 119) Sagan, 120) Swhweidniß, 121) Strehlen, 122) Waldenburg und 123) Woblau.

Provinz Sachsen. Die Gymnasien zu 124) Burg, 125) Eis- leben, 126) Erfurt und 127) Halberstadt, 128) die Lateinische Schule zu Halle a. d. S., 129) das Städtische Gymnasium daselbst, 130) das Gymnasium zu Heiligenstadt, 131) das Pädagogium des Klosters U. L. Fr. zu Magdeburg, 132) das Dom-Gymnasium daselbst, 133) das Dom-Gymnasium zu Merseburg, 134) das Gymnasium zu Mühl- haufen, 135) das Dom-Gymnasium zu Naumburg, 136) das Gym- nasium zu Nordhausen, 137) die Fa eiQue Pforta, 138) das Gym- nasium zu Quedlinburg, 139) die Klostershule zu Roßleben, die Gymnasien zu 140) Salzwedel, 141) Sangerhausen, 142) Stleusin- gen, 143) Seehausen ‘i. d. Altm., 144) Stendal, 145) Torgau, 146) Wecnigerode, 147) Wittenberg und 148) eib.

Provinz Schleswig - Holstein. Die Gymnasien zu 149) Altona, 150) Flensburg, *151) Glüdckstadt, 152) Hadersleben, 153) Hufum, 154) Kiel, +155) Meldorf, *156) Plön, 157) Ragteburg, 158) Rendsburg, 159) Schleswig und 160) Wandsbeck.

Provinz Hannover. Die Gymnasien zu 161) Aurich, 162) Celle, 163) Clausthal, 164) Emden, 165) Göttingen und 166) Ha- meln, 167 und 168) die Lyzeen I. und 11. zu Hannover, 169) das Kaiser-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 170) das ymnasium Andrea- num zu Pete, 171) das Gymnasium Josephinum daselbst, 172) die Klostershule zu Ilfeld, die Gymnasien zu *173) Lingen, 174) Lüneburg, 175) Meppen und 176) Norden, 177) das Gymnasium Carolinum zu Osnabruück, 178) das Raths-Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 179) Stade und *180) Verden.

*) Die mit einem * bezeihneten Gymnasien und Progymnasien (A. a. und B. a.) find befugt, gültige Zeugnisse über die wissen- schaftlihe Befähigung für dea einjährig-freiwilligen Militärdienst auch ihren von der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern leßtere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersaßunterrihte regelmäßig theil- genommen und entweder die Secunda absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des

¿u Lemgo.

Lyzeums zu Colmar, 3) das Gymnasium zu Hagenau, 4) die nafialklassen des Lyzeums zu Mey, die l hausen, 6) Saarburg und *7) Saargemünd, 8) die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Straßburg, selbst, die Gymnasien zu *10) Weißenburg und *11) Zabern.

4) Tilsit und 5) Wehlau. : i D X rovinz Westpreußen. L Die Johannis\{hule zu Danzig, e

9) Thorn (verbunden mit dem Gymnasium daselbst).

Berlin, Donnerstag, den 16. Januar

Provinz Westfalen. Die Gymnasien zu 181) Acnsberg. 182) Attendorn, 183) Bielefeld, 184) Bochum, 185) Brillon, 186) Burgsteinfurt, 187) Coesfeld, 188) Dortmund, 189) Gütersloh, *190) Hamm, *191) Herford, 192) Hörter, 193) Minden, 194) Münster, 195) Paderborn, 196) Recklinghausen, 197) Rheine, *198) Soest, 199) Warburg und 200) Warendorf.

Provinz Hessen-Nassau. Die Gymnasien zu 501) Caffel, 202) Dillenburg, 203) Frankfurt a./M., 204) Fulda, 205) Hadamar, 206) Hanau, 207) Hersfeld, 208) Marburg, 204) Montabaur, 210) Rinteln, 211) Weilburg und 212) Wiesbaden.

Rheinprovinz. Die Grmnasien zu 213) Aachen und 214) Barmen, 215) die Ritter-Akademie zu Bedburg, die Gymnasien zu 216) Bonn, 217) Cleve und 218) Coblenz, 219) das Gymnasium an der Apostelkirhe zu Cöln, 220) das Friedrih-Wilhelms-Gym- nasium daselbst, 221) das Kaiser-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 222) das Gymnafium an Marjzellen daselbst, die Gymnasien zu 223) Düren, 224) Düsseldorf, 225) Duisburg, 226) Elberfeld, 227) Emmerich, 228) Essen, 229) Kempen, 230) Krefeld, *231) Kreuz- nach, 232) Moers, 233) Münstereifel, *234) Neuß, 235) Neuwied, 236) Saarbrücken, 237) Trier, 238) Wesel und 239) Wesblar.

Hohenzollern’ \che Lande. 240) Das Gymnasium zu

Hedingen. : IIL. Königreich Bayern. Die Gymnasien zu 1) Amberg, 2) Ansbach und 3) Aschaffen- burg, 4) das St. Anna-Gymnasium zu Augsburg, 5) das Gymnasium zu St. Stephan daselbst, die Gymnasien zu 6) Bamberg, 7) Bay- reuth, 8) Burghausen, 9) Dillingen, 10) Eichstätt, 11) Erlangen, 12) Freising, 13) Hof, 14) Kaiserslautern, 15) Kempen, 16) Landau, 17) Landshut und 18) Metten, 19) das Ludwigs-Gymnasium zu München, 20) das Maximilians-Gymnasium daselbst, 21) das Wil- helms-Gymnafium daselbst, 22) das Gymnasium zu Münnerstadt, die Gymnafiea zu 23) Neuburg a. d. Donau, 24) Nürnberg, 25) Passau, 26) Regensburg, 27) Schweinfurt, 28) Speyer, 29) Straubing, 30) Würzburg und 31) Zweibrüten. IIT, Königreih Sachsen. 1) Das Gymnasium zu Baußen, 2) das Königliche Gymnasium zu Chemnitz, 3) die Kreuzschule zu Dresden, 4) das Vitthumsche Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 5) Dresden-Neustadt und 6) Freiberg, 7) die Fürsten- und Landes\chule zu Grimma, 8) die Nikolaischule zu Leipzig, 9) die Thomasschule daselbst, 10) die Fürsten- und Landesshule zu Meißen, die Gymnasien zu 11) Plauen, 12) Zittau und 13) Zwickau. IV. Königreih Württemberg. 1) Das evangelish-theologishe Seminar zu Blaubeuren, die Gymnasien zu *2) Ehingen, *3) Ellwangen, *4) Hall und *5) Heil- bronn, 6) das evangelish-theolozische Seminar zu Maulbronn, *7) das Gymnasium zu Rottweil, 8) das evangelish-theologish: Seminar zu Schönthal, 9) das Gymnasium zu Stuttgart, die Gymnasien zu #10) Tübingen und *11) Ulm, 12) das evangelisch-theologische Seminar zu Urach. V. Großherzogthum Baden. Die Gymnasien zu 1) Baden, 2) Carleruhe, 3) Constanz, 4) Freiburg, 5) Heidelberg, 6) Mannheim, *7) Rastatt und 8) Wertheim.

VI. Großherzogthum Hessen. Die Gymnasien zu 1) Bensheim, 2) Büdingen, 3) Darmstadt, 4) Gießen, 5) Mainz und 6) Worms.

VIIL. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 1) Die Domschule zu Güstrow, 2) das Friedrih-Franz-Gym- O zu Parchim, 3) das Gymnasium zu Rostock, 4) das Gym- nafium Fridèricianum zu S{wWerin, 5) das Gyinnasium zu Waren, 6) die große Stadtschule zu Wismar.

VIII, Großherzogthum Sachsen. Die Gymnasien zu 1) Eisenach, 2) Jena und 3) Weimar. IX, Großherzogthum Medcklenburg-Strel iß. Die Gymnasien zu 1) Friedland, *2) Neu-Brandenburg und 3)

Neu-Strelit.

X. Großherzogthum Oldenburg. Die Gymnasien zu 1) Birkenfeld und *2) Eutin, *3) das Ma- rien-Gymnasium zu Jever, die Gymnasien zu 4) Oldenburg und

5) Vechta. XI, Herzogthum Braunschweig. 1) das Gymnasium zu Blankenburg, 2) das Gesammt-Gymna- sium zu Braunschweig, die Gymnasien zu 3) Helmstedt, 4) Holz- minden und 5) Wolfenbüttel. : X11. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Die Gymnafien zu 1) Hildburghaufen und 2) Bernhardinum zu

Meiningen. XIII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 1) Das Herzogliche Friedrihs-Gymnasium zu Altenburg und 2) das Herzogliche Christianeum zu Eisenberg. XIV, Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. 1) Das Gymnasium Casimirianum zu Coburg und 2) das Gym- nasium Ernestinum zu Gotha. XV, Herzogthum Anhalt. Die Herzoglichen Gymnasien zu 1) Bernburg (Karls-Gymna- fium), 2) Côthen, 3) Dessau, 4) Zerbst (Francisceum). XVI, Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Das Gymnasium zu Rudolstadt. XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. Die Gymnasien zu 1) Araftadt und 2) Sondershausen. XVIII. Fürstenthum Waldeck. Das Gymnasium zu Corbach, E. XIX. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Gymnasien zu 1) Gera und *2) Schleiz. XX, Fürstenthum Schaumburg-Lippe. *Das Fürstlihe Gymnasium Adolphinum zu Bückeburg. XXI, Fürstenthum Lippe, 1) Das Gymnasium Leopoldinum zu Detmold, 2) das Gymnasium

XXII. Freie und Hansestadt Lübe ck. Das Catharineum zu Lübe. XXIII. Fr-ie Hansestadt Bremen. Das Gymnasium zu Bremen. XXIV. Freie und C amburg. Die Gelehrtenschule des Johanneums zu Hamburg. XXV, Elsaß-Lothringen. 1) Das Gymasium zu Buchsweiler, 2) die Sralalasen des ym- die Gymnasien zu *5) Mül-

9) das Proteftantishe Gymnasium da- b. Realschulen erster Ordnung.

L Keuigrerch Lees, Provinz Ostpreußen. 1) Die Realschule zu Jnfterburg

1879.

Realschule daselbst, 13) die Königliche Realschnle daselbst, 14) die

Königsstädtische Realschule daselbit, 15) die Luisenftädtishe Real- \hule daselbst, 16) die Sophien-Realschule daselbst, die Realschulen zu 17) Brandenburg, 18) Frankfurt a. d. Oder, 19) Guben (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst), 20) Landsberg a. d. Warthe (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 21) Perleberg, 22) Pots- dam, 23) Prenzlau (verbunden mit dem Gymnasium daselbst).

Provinz Pommern. Die Realschulen zu 24) Colberz (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst), und 25) Greifswald (verbun- den mit dem Gymnasium daselbst), 26) die Friedrih-Wilhelmsschule zu Stettin, 27) die Realschule zu Stralsund.

Provinz Posen. Die Realschulen zu 28) Bromberg, 29) Frau- stadt, 30) Posen und 31) Rawitsch.

Provinz Swlesien. Die Realshulen 32) zum h. Geist zu Breslau, 33) am Zwinger daselbst, 34) zu Görliß, 35) Grünberg, 36) Landeshut, 37) Neisse, 38) Reichenbach, 39) Sprottau und 40) Tarnowiß.

Provinz Sabsen. Die Realshulen zu 41) Aschersleben, 42) Erfurt, 43) Halberstadt, 44) Halle a. d. Saale, 45) Magdeburg und 46) Nordhausen.

Provinz Schleswig - Holstein. Die Realschulen zu 47) Flensburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst) und 48) Rendsburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst). Provinz Hannover. Die Realschulen zu 49) Celle, 50) Göt- tingen (verburden mit dem Gymnafium daselbst), 51) Goslar, 52) Hannover, 53) Harburg, 54) Hildesheim - verbunden mit dem Gymnasium Andreanum daselbft), 55) Leer, 56) Lüneburg (verbunden mit dem Gymnasium dasclbst), 57) Osnabrück, 58) Ofterode und 59) Quakenbrüdck.

Provinz Westfale n. Die Realschulen zu 60) Bielefeld (ver- bunden mit dem Gymnasium dasclbst), 61) Burgsteinfurt (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 62) Dortmund (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 63) Hagen, 64) Iserlohn, 65) Lippstadt, 66) Minden (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 67) Münster und 68) Siegen. : :

Proviaz Hessen-Nassa u. 69) Die Realshule zu Caffel, 70) die Musterschule zu Frankfurt a. M., 71) die Wöhlershule da- felbst, 72) das Real-Gymnasium zu Wiesbaden.

Rheinprovinz. Die Realschulen zu 73) Aachen und 74) Bar- men, 75) die Königlihe Realschule zu Cöln (verbunden mit dem riedrih-Wilhelms-Gymnasium daselbst), 76) die frädtisbe Real- cbule daselbst, die Realshulen zu 77) Düffeldorf, 78) Duisburg, 79) Elberfeld, 80) Krefeld, 81) Mülheim a. Rhein, 82) Mülheim a. d. Ruhr, 83) Ruhrort und 84) Trier.

II, Königreich Bayern.

bunden mit der

16) Boppard, 17) M.-Gladbach, 18) Jülich, 19) Linz,

verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 2) die Mee Königs- erg i. Pr., 3) die Städtishe Realschule daselbst, die Realschulen zu

Petrishule daselbst, die Realschulen zu 8) Elbing un

entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.

Tre ns Brandenburg. 11) die

21) Prüm, 22) Rheinbach, 28) bah, 26) St. Wendel und 27)

Die Real-Gymnasien zu 1) Augsburg, A München, 3) Nürn- berg, 4) Regensburg, 5) Speyer und 6) Würzburg. i : IIL, Königreih Sachsen.

Die Realschulen zu 1) Annaberg, 2) Chemniß und 3) Döbeln, 4) die Annen-Realschule zu Dresden, 5) die Neujtädter Realschule daselbit, die Realschulen zu 6) Freiberg, 7) Leipzig und 8) Plauen, 9) die Städtische Realschule zu Wurzen, die Realschulen zu 10) Zittau (einschließlich der Handelsabtheilunz der Anstalt) und

11) Zwidtau. IV. Königreich Württemberg. Das Real-Gymnasium zu Stuttgart. V. Großherzogthum Baden. Die Real-Gymnasien zu 1) Karlsruhe und 2) Mannheim. __VI. Großherzogthum Hessen. Die Realschulen 1. Ordnung zu 1) Darmstadt, 2) Mainz und

3) Offenbach.

VII. Großherzogthum Medcklenburg-Schwerin. Die Realschulen zu 1) Bütow, {+2) Güstrow, 3) Ludwigslust, 4) Malchin und 5) Schwerin. VIII. Großherzogthum Sachsen. 1) Das Real-Gymnasium zu Eisenach, 2) die Realschule zu Weimar. 1X. Herzogthum Braunschweig.

Die Realschule T. Ordnung (Real-Gymnasium) zu Braunschweig.

X. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Die Realschulen zu 1) Meiningen und 2) Saalfeld.

XI, Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.

Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha.

XII, Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Realschule zu Gera.

XIII. Freie und Hansestadt Lübe. 1) Die Realschule des Catharineums zu Lübe. XIV. Freie Hansestadt Bremen.

1) Dit Handels\schule zu Bremen, 2) die Realschule zu Vegesack.

XV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Realschule des Johanneums zu Hamburg.

XVI. Elsaß-Lothringen.

1) Das mit dem Lyzeum zu Met verbundene Realgymnasium, 2) das mit dem Lyzeum z1 Straßburg verbundene Realgymnasium. c. Realschulen mit mindestens neunjährigem Kursus

ohne obligatorischen Unterricht im Latein.

I. Königreich Preußen. Provinz Brandenburg. 1) Die Friedrihs-Werdersche Ge-

werbeschule zu Berlin, 2) die Luisenstädtishe Gewerbeschule daselbst.

II, Königreih Württemberg. Die Realanstalten zu 1) Reutlingen, 2) Stuttgart und 3) Ulm. 1II, Elsaß-Lothringen. Die städtishe Gewerbeschule zu Mülhausen.

B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg-

reiche Besuch der ersten Klasse nöthig ist. a, Progymnasien. : I, Königreich Preußen. Provinz Ostpreußen. 1) Das Progymnasium zu Königs-

berg i. Pr.

Provinz Westpreußen. 2) Das Progymnasium zu Neu-

mark i. Westpr.

Provinz Brandenburg. 3) Das Progymnasium zu Friede-

berg i. d. Neumark.

Provinz Pommern. Die Progymnasien zu 4) Garz an der

Oder, 5) Lauenburg i. P. und 6) Schlawe.

Provinz Posen. Die Progymnasien zu 7) Kempen und

8) Tremessen.

9) Das Progymnasium zu Kreuzburg. Die Progymnasien zu 10) Neuhaldens-

annover. 12) Das Progymnasium zu Leer (ver- ealshule I. Ordnung daselbft). Provinz Westfalen. Die Progymnasien zu 13) Dorsten

Die 15) Andernach, ) Malmedy, iegburg, 24) Sobernheim, 25) Trar- Wipperfürth. IIL. Königreih Württemberg. Die Lyzeen zu *1) Ludwigsburg, *2) Oehringen, *3) Ravensburg

Provinz Schlesien. Provinz Sachsen.

leben und 11) Weißenfels.

Provinz

und 14) Rietberg.

Rheinprovinz. Progymnasien zu

und *4) Reutlingen.

+4) Auf der Realschule zu Güstrow beginnt der Unterricht im

10) Die Andreatshule f Berlin,

Dorotheenstädtishe Realschule daselbst, 12) die Friedrihs-

Latein erst mit der Sekunda.