1879 / 19 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

4 Es - B C ERE Fie L B E IREIT Le 2: Sz c ifia R E N L R R i L D R Cr R

G E R R S A E id R

gekündigt. Hierdurh würden die Vormünder in die un- angenehme Lage verseßt, innerhalb einer kurzen Zeit zunächst für die Anlage der von der Reichsbank zurüdckerhaltenen Gelder und dann für deren Ueberführung nach den Hinterlegungs- stellen zu sorgen. Die Reichsbank werde auf die desfallsigen Verhandlungen jedenfalls eingehen. ,

Der Regierungskommissar Geheime Finanz-Rath Dahlke er- widerte, thatsählich würden die Mündelgelder im Sinne des Antrags Meyer von der Reichsbank nicht mehr verwahrt ; diese Gelder seien in vollem Umfange zurückgezahlt worden. Die Reichsbank habe nur noch mit der Depositenkasse in Cöln Verbindung ; die betreffenden Gelder seien aber Judizial- und niht Pupillargelder. :

Der Abg. Dr. Hammacher bemerkte, dem Antrage Meyer liege ein Mißverständniß zu Grunde. Wenn die Vormünder das Vermögen der Mündel bei der Reichsbank angelegt hätten, so sei das eine reine Privatangelegenheit der Vormünder selbst. Dieses Verhältniß habe mit der Hinterlegungsordnung gar nichts zu schaffen. :

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) führte aus, sein Antrag wolle si dan dieser Vormünder, welche die Mündelgelder dort angelegt hätten, annehmen. Ï

Der Abg. Loewenstein hielt auch so den Antrag für nit gerechtfertigt, denn die Hinterlegungsordnung habe es nicht mit Geldern, sondern nur mit Pretiosen und geld- werthen Papieren zu thun. Der Antrag Meyer wurde hier- auf abgelehnt. i

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfes eines Ausführungsgeseßes zur deutschen Civilprozeß- ordnung, dessen Enblocannahme Abg. Loewenstein beantragte.

Ueber diefen Geseßentwurf erstattete der Abg. Worzewski Namens der Justizkommission Bericht.

F. 2 lautet in der Vorlage: i

„Die zulässige Berufung auf den Rechts8weg gegen nicht richter- lide Entscheidungen erfolgt nur durch Erhebung der Klage.“

Hierzu hat die Kommission folgenden Zusaß beschlossen :

„Wird cine vor Ablauf der Frist zur Berufung auf den Rechtsweg zum Zweck der Terminsbestimmung eingereichte oder zum Protokoll des Gerichts\{reibers angebrachte Klage binnen zwei Wochen zugestellt, so ist die Frist g:wahrt, wenn auch die Zustellung nah Ablauf ae erfolgt.“ ;

Der Regierungskommissar Geh. Ober-Justiz-Rath Kurl- baum TI., bekämpfte Namens der Regierung diesen Zusaß und bat, denselben zu streihen. Wenn man ein solches Bedürfniß anerkenne, hätte man einfach die Civilprozeßordnung anders gestalten müssen. j /

Der Abg. Kre bemerkte, Alinea 2 sei allerdings nur von Bedeutung, wenn es auch reihsgeseblihe Fristen beträfe. Dicse würden aber ohne das Alinea 2 dur das an sich be- rehtigte Alinea 1 wider den Willen des Geseßgebers gekürzt, denn es solle den Leuten die gesammte Frist zu Gebote stehen, um sich zu überlegen, ob sie den Rechtsweg betreten müßten. Von dieser Zeit gingen aber nach Alinea 1 die 4—5 Tage ab‘ welche die Zustellung der Klage erforderte. Die Reichs- geseße bestimmten nit, was unter Berufung auf den Rechts- weg zu verstehen; deshalb müßte man sie in ihrem Sinne interpretiren. i

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt wies dagegen na, daß das Alinea 2 den Bestimmungen der Reichsjustizgeseße nicht entsprehen würde. Deshalb erscheine diese Bestimmung

ehr bedenklih, wenigstens störe sie die Harmonie mit dem

eihsrechte, dessen System sie durchbreche.

Die Abgg. Loewenstein und Windthorst (Meppen) ver- theidigten den Standpunkt der Regierung. Abg. Dr. Bähr (Cassel) dagege®{prach für den Kommissionsantrag. Derselbe wies darauf hin, daß die „Berufung auf den Rechtsweg“ in Folge der n?uen Geseßgebung doch thatsächlich eine andere Bedeutung habe, als A Gegen das Prinzip der Prozeß-

ordnung werde mit dem Zusaße übrigens auch gar nicht ver- stoßen, denn dieselbe kenne ebenfalls Ausnahmen. Abg. Windt- horst (Bielefeld) bat, den Zusaß beizubehalten, wenn derselbe aber abgelehnt würde, auch den ersten Absay zu streichen. Wenn man fortan der Einreichung der Klage die Zustellung dersclben an den Beklagten gleichseße, so verkürze man doch offenbar die von den betreffenden Geseßen gegebe- nen S gegen die Jntention dieser Gesetze selbst.

er Regierungskommissar erklärte, die 88. 119 und 213

der Reichs - Civilprozeßordnung beträfen nur singuläre Fälle, enthielten also keine Durhbrehung des allgemeinen Prinzips. Die Anmeldung der Berufung auf den Rechtsweg falle von Ee weg, weil ihr nicht, wie früher, ein mündlihes Ver- ahren vor dem Richter unmittelbar folgen könne.

Der Abg. Fiebiger äußerte, die Bestimmung des Absaz 1 lege die Entscheidung darüber, ob der Rechtsweg zu betrelen sei, in die Hand des Beamten, der die Zustellung besorge. Dem würde durch Absatz 2 vorgebeugt.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte auf eine An- frage des Abg. Windthorst (Meppen), daß die Regierung gegen die übrigen Abänderungen der Kommission nichts zu erinnern habe. Darauf wurde der 8. 2 in der von der Kommission vorgeshlagenen Fassung und dann die übrigen Theile des Entwurfs en bloc angenommen.

Ohne Debatte wurde ferner folgende Resolution an- nommen :

„Die Königlibe Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage in der nächsten Session einen Geseßentwurf vorzulegen, in welchem die nebez den Reichs-Prozeßgeseßen in Gültigkeit Plèlbeavei Vor- schriften der Allgemeinen Gerihtsordnung für die preußischen Staaten zusammengestellt und dem Bedürfniß entsprehend um- gearbeitet werden.“

Ferner wurde auf Antrag des Abg. Löwenstein der Geset- entwurf zur Ausführung der Konkursordnung, ohne Debatte in zweiter Lesung vom Hause en bloc angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Geseßentwurfes , be- treffend die Uebergangsbestimmungen der deutschen Civilprozeß-Ordnung und der deutshen Straf- Stose b Ovbiung:

Der Abg. Löwenstein beantragte auch hier die Annahme en bloc nah den Beschlüssen der Kommission, eventuell, mit Auss{luß dcs §. 48, falls gegen diesen Paragraphen Be- denken erhoben werden sollten. Der §8. 48 lautet: „Die Gerichtsferien beginnen im Jahre 1879 im ganzen Umfange der Monarchie am 1. August und endigen am 30. September.“

Der Abg. Krech befürwortete als Referent den Antrag der Kommission. Durch die Verlegung der Ferien in die beiden leßten Monate vor dem 1. Öfktober 1879 glaubte die Konimission die Ueberführung in den neuen Zustand wesent- lih zu fördern. Nicht nur werde es dadur den Richtern und Beamten, welche ihren Wohnort zu“wechseln hätten, cr- möglicht, den Umzug vor dem 1. Oktober zu bewirken, sondern

September besonders mehrenden Geschästen würde selbst nit bei voller Präsenz des Beamtenpersonals dazu führen, daß alle Vorbereitungen für den Uebergang der Geschäfte auf die neuen Gerichte am 1. Oktober vollendet sein würden. Dazu komme, daß man erwarten dürfe, daß die Parteien fich in dieser Ferienzeit auch der Einreihung aller niht s{leunigen Klagen enthalten würden. i ; : Der Regierungskommissar Geheime Justiz-Rath Schmidt wandte sich gegen §8. 48 der Kommissionsbeschlüsse, welcher für das Jahr 1879 die Monate Augusi und September als Gerichts- ferienzeit festseße. Die Staatsreoierung könne aus einer solchen Verlängerung und Verschiebung der Ferien nur eine Ver- zögerung der Jnteressen der Parteien und eine Verzögerung der ganzen Reorganisation erwarten. E Der Abg. Löwenstein erklärte, daß es ziemli gleichgültig sei, auf welche Weise den Jnkonvenienzen der Ueberführung des alten Zustandes in den neuen aus dem Wege gegangen werde; Uebelstände würden jedenfalls in der Uebergangs- periode sich herausstellen. Der S In s sei nah Ansicht der Majorität derselben das geringste Uebel; glaube aber die Justizverwaltung auch mit der alten Bestimmun (Gerichtsferien sechs Wochen vom 21. Juli bis 1. September auszukommen, dann habe man feinen Grund, diese Frage für so bedeutend zu halten, um daran das Gesetz etwa scheitern zu lassen.

ï Der Abg. Wesbki bemerkte, die Kommission stelle si jeden- falls die Ueberführung des alten Zustandes in den neuen zu umständlih vor; er (Redner ist Kreisgerihts-Direktor) werde mit seinem Gerichte in drei Tagen Fee sein, deshalb bäte er im Jnteresse der Beamten und der Rechtspflege um Bei- behaltung der bisherigen Bestimmung. Der Abg. Dr. Bähr (Cassel) trat aus Gründen der Zweckmäßigkeit für den An- trag ein.

N Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erwiderte, die Herren schienen zu glauben, es werde am 1. Oktober eine allgemeine Völkerwanderung beginnen. Das sei niht die Ansicht der Königlichen Staatsregierung; die Gerichte blieben ja meistens an den Stellen, wo sie wären, cine Ünruhe werde nur in einem verhältnißmäßig geringen Theile der Monarchie statt- finden. Jn Hannover würde gar keine Aenderung eintreten, kaum in Nassau und Schleswig Holstein; Richter und Gerichte könnten ihre Geschäfte also ruhig fortseten. Außerdem seien die Richter so sehr daran gewöhnt, im Juli ihren Urlaub zu nehmen, daß sie dies auch jeßt wieder mit allen Mitteln zu erreichen versuchen würden.

Der Abg. Windthorst (Bielefeld) trat für den Kom- missionsantrag ein, da die Umänderung der Justizverwaltung doch mehr Arbeit machen würde, als der Abg. Weßki annehme. Bei der Neigung, am Alten festzuhalten, würden gerade in den lezten Monaten vor der Neuorganisation noch möglichst viele Klagen bei den Gerichten anhängig gemacht werden, so daß eine möglichst weitbemessene Zeit für die Ueberleitung der Geschäfte in der That dringend geboten erscheine. Jn den alten Provinzen sci dies Bedürfniß unbestreitbar; am Rhein und in Hannover werde sih der Uebergang leichter vollziehen.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte diese Argu- mente für nicht durchshlagend; bei der jeßigen Ordnung der Ferien werde es ohne Schädigung der neuen Organisation verbleiben können. ;

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und der 8. 48 der Kommissionsbeschlüsse bei der Abstimmung verworfen, im Uebrigen das Gese nach dem Antrage Löwenstein en þbloc angenommen. G

Einem Antrag der Abgg. v. Bunsen, Dr. Lucius und Ge- nossen, den folgenden Gegenstand, Geseßentwurf, betreffend die Zwan gsvollstreckung in das unbewegliche Ver- mögen, einstweilen abzuseßen, wurde vom S widersprochen, worauf der Abg. von Bunsen seinen Antrag zurückzog. :

ZU der Berathung selbst beantragte der Abg. Löwenstein, den Geseßentwurf (37 Paragraphen) mit Ausnahme der 88 9 und 12 en bloc anzunehmen.

F 9 lautet nah den Kommissionsbeschlüssen :

Die [bei der „Ausführung einer Vollstrefunasmaßregcl den Gerichten zustehenden Entscheidungen insbesontere über den kei ver Zwanget versteigerung zu ertheilenden Zuschlag erfolgen durch das Vollstreckung8geriht. Die Entscheidungen können ohne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen. Gegen dieselben findet nur \o- fortige Beschwerde statt. Wird gegen die Ertheilung des Zu- \dlags rechtzeitig Beschwerde eingelegt, so dürfen Eintragungen im Grund- oder Hypothekenbuche auf Grur:.d deé Zuschlags erft na Erledigung der Beschwerde erfolgen. :

Hierzu beantragte Abg. Dr. Petri:

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Den Schluß des 8. 9 dahin zu fassen:

Wird gegen die Ertheilung des Zuschlages rechtzeitig Be- schwerde eingelegt, so dürfen vor Erledigung der Beschwerde Ein- tragungen im Grurd- oder Hypothekenbuche auf Grund des Zu- s{lages nur nach Maßgabe des §. 658 der deutschen Civil-Proz: f- ordnung erfolgen.“

Der As vertheidigte seinen Antrag, welchen au der; Regierungskommissar, Geh. Ober-Justiz-Rath Kurlbaum Il, empfahl, während der Berichterstatter der Kommission, Abg. Fiebiger, für die Vorschläge der leßteren eintrat. Hierauf wurde der Antrag des Abg. Dr. Petri angenommen.

F 12a der Kommissionsbeshlüsse lautet :

„Im Verfahren der Zwangsversteigerung kann der Versteige- rungstermin raw dem Ermessen des Gerichts an der Gerichtsstelle oder an einem anderen Ort des Gerihtsbezirks anberaumt werden.“

Die Abgeordneten Dr. von Cuny, Plath, Schröter (Bar- nim) beantragten hierzu, folgenden §8. 12b anzunehmen :

„Im Geltungsbereih der Subhastationordnung vom 15. März 1869 ift die nah §. 22 derselben erforderlihe Sicherheit mit dem zehnten Lheile des jedesmaligen Gebots zu leisten.“

Der Referent Abg. Fiebiger bemerkte, daß die Kommission war sich gegen diesen Antrag ablehnend verhalten habe, weil fie an der alten Subhajtations-Ordnung nihts ändern wolle, überhaupt diese leßtere Frage noch nit reif sei. Aber die Uebelstände, die sich aus den arbiträren Ermessen des Richters bei Normirung der Kautionsbeträge ergäben, machten eine Ne Regelung dieser Sachen fast zur Nothwendig- keit und stellte Redner dem Hause anheim, den Antrag von Cuny anzunehmen.

Der Regierungskommissar bat um Ablehnung des Os Die widerstreitenden Jnteressen seien so fomplizirter Natur, eine Bestimmung, wie die vorgeschlagene, eine Reihe von Uebel- ständen nur abstellen würde, um eine andere Reihe neuer herbeizuführen. Die angestrebte Sicherung werde {on da- dur sehr unwahrscheinlih gemacht, daß die Hypothekengläu- biger das ganz exzeptionelle Vorrecht hätten, ihre Bietungs- kfaution mit ihren Hypothekendokumenten zu bestellen.

die Entlastung der Gerichte von den sich erfahrungsmäßig im

__ Der Abg. Dr. Horwiß richtete an die Regierung die drin-

gende Bitte, ihr Versprehen bezüglih der Vorlegung einer allgemeinen Subiatordn balvigst einzulösen. Die Uebelstände der gegenwärtigen Lage seien zu bedeutend, wie Redner aus seiner amtlichen Thätigkeit beim Berliner Stadt- E versicherte, als daß man nit praktisch durhgreifen ollte.

Der Abg. Schröder (Lippstadt) {loß \ich den Aud rungen des Regierungskommissars an und bat um die A lehnung des Antrages von Cuny. . :

Hierauf wurde derselbe bei der Abstimmung mit großer

Majorität abgelehnt, der Rest des Geseßes aber en bloc nah den Kommissionsbeschlüssen genehmigt. Außerdem nahm das Haus auch die von der Kommission vorgeschlagene Resolution an, welc{e die Vorlegung einer allgemeinen T E, des E wo möglich in der nächsten Session, bezweckt. : s Der leßte Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Berathung des Entwurfs, betreffend die Zwangsvoll- streckung gegen Benefizialerben und das Aufgebot der Nachlaßgläubiger. Der Entwurf wurde ebenfalls en bloc angenommen, worauf fich das Haus um 41/, Uhr vertagte.

Jn der heutigen (35.)Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode, der Minister für Handel 2c. Maybach und mehrere Regierungskommissarien bei- wohnten, theilte der Präsident mit, daß vom Justiz- Minister ein FJurisdiktionsvertrag mit dem Fürstenthum Lippe eingegangen sei. Jn einer Bemerkung vor der Tagesordnung nahm sodann der Abg. von Meyer (Arns- walde) den neulih gegen den Oberlehrer Dr. Müller in Lipp- stadt gebrauhten Ausdruck „Frechheit“ als in der Erregung gefallen zurück. Der Abg. Löwe (Berlin) referirte sodann Namens der Petitionskommission über die Petition des Ma- gistrats und der Stadtverordnetenversammlung zu Suhl wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung mit dem dortigen Orte und befürwortete den Antrag der Kommission : : j „um Erwirkung einer Vorlaze wegen Herstellung einer Eisen- bahnverbindung mit Suhl bezw. Gewährung der zum Bau der projektirten Sekundärbahn Suhl-Grimmenthal in Auësicht gestellten Staatssubvention von 600 000 M S

Der Handels-Minister Maybach erklärte im Anschluß an die längere tehnishe Ausführung seines Kommissars, daß er für das in der Petition beregte Unternehmen die lebhafteste Sympathie habe und bedauere, vaß er heute mit leeren Hän- den vor dem Hause erscheinen müsse. Sowohl tehnishe wie finanzielle Schwierigkeiten seien Ursache hiervon. Man brauche aber niht bis zum Bau der großen durhg: henden Linie zu warten, sondern es könne im Voraus die für die Stadt Suhl so nöthige Eisenbahn so gebaut werden, daß sie später einen Theil der großen Linie zu bilden geeignet sei. Er wolle für seinen Theil möglichst zur Beseitigung dieser Klagen beitragen. |

Die Abgg. Dr. Lucius (Erfurt) und Berger (Witten) nahmen die Erklärung des Handels-Ministers für die be- treffenden Landestheile dankend an, wiesen aber darauf hin, daß das Projekt von den drei Amtsvorgängern des jeßigen Ministers dilatorish behandelt sei und daß als Hauptmittel hierzu das Projekt der durchgehenden Linie gedient habe. Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Es folgte die Berathung des Antrages des Abg. Frhr. von Heereman in Bezug auf den dem Bundesrathe vorge- legten Geseßentwurf, betreffend die Strafgewalt des Reichs- tages über seine Mitglieder. Derselbe lautet:

„Das Haus der Abgeordneten woll2 beschließen :

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die Bevollmächtigten Preußens zum Bundesrathe des Deutschen Reiches dahin zu instruiren, daß sie dem dem Bundeérathe vorge- legten Gesetzentwurf vom 31. Dezember 1878, | : betreffend die Strafgewalt des Reichstages über seine Mit-

glieder,

ihre Zustimmung nicht ertheilen.“ :

G Dau balten die Abg. Pr. Lasker, Dr. Miquel, Dr. Hänel und Dr. Virhow einen Antrag gestellt. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Frhr. von Heereman das Wort zur Begründung seines Antrages.

Der Pariser Weltpostvertrag ist neuerl:ch auch Seitens der Regierungen von Chili, Honduras und Liberia unterzeihnet worden ; dieselben werden vom 1. April d. J. ab dem Weltpostverein angehören. Von den Ländern Amerikas sind mithin von dem gedachten Zeitpunkte ab folgende zum Verein gehörig: Vereinigte Staaten, Canada, Neu-Fundland, Grönland, Mexico, Salvador, Britisch Hon- duras, Republik Honduras, Guyana, Brasilien, Argentina, Chili, Peru; außerdem die britishen, französischen, nieder- ländischen, spanischen und dänischen Kolonien in Westindien. *

Auf die dem Minister des Jnnern von einem Re- gierungs-Präsidenten unterbreitete Frage, ob Bedenken da- gegen obwalten, daß den Amtsverbänden des dortigen Bezirks allgemein empfohlen werde, Amtssekretäre anzustellen, welche mit ihrer Bestätigung und Vereidigung den Charakter öffentlicher Beamten erhalten würden, hat der Minister eine Aeußerung der Regierungs-Präsidien im Bereiche der Kreis- ordnung vom 13. Dezember 1872 erfordert. Die diesfälligen Berichte stimmen sämmtlich in der Auffassung überein, daß zu einer derartigen Maßregel, abgesehen von einer vershwin- dend geringen Zahl von Ausnahmefällen, \ich ein prakiisches Bedürfniß nirgends herausgestellt habe, die Anstellung solcher Amtssekretäre zu einer beträchtlichen Vermehrung der Amts- unkosten führen würde und die Gefahr in sih berge, daß in den Amtsvorstehern das Gefühl der persönlihen Verantwort- lihkeit für die Prang des Amtes und hiermit zuglei das Interesse für die Gestaltung der Verhältnisse des Amts- verbandes abgeshwäht werden, auch vielfa, der Absicht des. Geseßes zuwider, an die Stelle der persönlichen und unmittel- baren Verwaltung des Auites durch den Amtsvorsteher die Thätigkeit niederer Bureaubeamten treten würde. Der Minister hat nah einem Circularerlaß vom 14. November v. J. die dargelegten Bedenken für begründet, und andererseits für nothwendig erachtet, an dem Grun®ssate festzuhalten, daß die gal der mit der Qualität öffentliher Beamten ausgestatteten

ersonen auf das Maß des Nothwendigsten zu beschränken sei. Deshalb sei von einer Anordnung, wonach den Amts- verbänden die Anstellung von Amtssekretären allgemein empfohlen wird, gänzlih Abstand zu nehmen. Wo der Um- fang oder besondere Verhältnisse des Amtsbezirkes eine der- artige Maßnahme unerläßlich machen sollten, werde zur Ver-

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hütung etwaiger Mißbräuche E darauf zu halten sein, daß sich die Thätigkeit der Amtssekretäre auf den Bureau=

und Registraturdienst beschränke und von denselben nicht Funktionen von materieller Bedeutung, ebensowenig sonstige E ausgeübt werden, die lediglich dem Amts- vorsteher bezw. seinem Stellvertreter persönli zustehen. Zu solchen, den Amtssekretären niht zu überweisenden Geschäften gehöre jedenfalls auch das Unterzeichnen von Verfügungen und Berichten.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgishe Staatsrath Selkmann is hier eingetroffen.

Die Archiv Hülfsarbeiter Dr. Wagner bei dem Staatsarchive in Königsberg i./Pr. und Dr. Kohl mann bei dem Staats archive in Schles'vig sind zu Archiv-Assistenten er- nannt worden.

Brieflichen Nachrichten zufolge verließ S. M. Glatt- decks-Korvette „Ariadne“, 8 Geshüße, Kommandant Kor- vetten-Kapitän von Werner, die Samoa-Jnseln am 20. Of- tober pr., hielt sich vom 24. bis 29. dess. Mts. auf den Tonga- Bo auf und traf am 2. November in Leonka auf den

idji-Jnseln ein.

S. M. Panzer-Korvette „Hansa“, 8 Geschüße, Kom- mandant Korvetten-Kapitän Heusner, ist am 3. Januar cr. in St. Thomas eingetro ffen.

Von S. M. gedeckten Korvette „Bismarck“, 16 Ge- shüße, Kommandant Korvetten-Kapitän Deinhard, sind Nach- rihten d. d. Montevideo, den 22. Januar cr. eingetroffen.

Bayern. München, 21. Januar. (Allg. Ztg.) Jn der gen Sißung der Abgeordnetenkammer referirte Frankenburger über den Gesetzentwurf, betreffend die Zwang s- vollstreckung in unbeweglichen Vermögen wegen Geldforde- rung, und erläuterte die bedeutenderen, von den Aus\{hüssen be- {l ossenen Abänderungen. Nah kurzer allgemeiner Debatte wurde der Geseßentwurf mit 145 gegen 1 Stimme (Schels) angenommen. Dr, Mayer berichtete sodann über den Entwurf eines Ausführungsgeseßes zur Reihs-Civilprozeß- ordnung. Das Geseß wurde bis Art. 218 ohne Debatte angenommen und darauf die Berathung bis morgen vertagt.

22. Januar. (W. T. B.) Der Landtag hat heute das Ausführungsgeseß zu dem Reichsgesetßze über die Konkursordnung zu Ende berathen und mit 134 gegen 10 Stimmen nach den Ausschußanträgen genehmigt.

Sachsen. Dresden, 23. Januar. (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich ist heute früh um 91/, Uhr hier- selbst von Prag eingetroffen und am Bahnhofe von Sr. Majestät dem Könige und Sr. Königlihen Hoheit dem Prinzen Georg empfangen worden.

ZU seiner Begrüßung waren daselbst anwesend der österreichische Gesandte mit dem Personal der Gesandtschaft, der Attaché der Kaiserlichen Botschaft in Berlin und der dortige österreichische Militärbevollmächtige Fürst Alois von Lichtenstein, sowie der Kriegs-Minister von Fabrice mit der Generalität und den Stabsoffizieren.

Vor dem Bahnhofe war eine Ehrenwache aufgestellt, deren Front der König mit dem Kronprinzen abschritt, worauf der Vorbeimarsch erfolgte. Der König Albert trug die Uniform seines österreichischen Dragoner - Regiments, der Kronprinz Rudolf die Uniform seines österreichischen Regiments mit dem großen Bande des Ordens der sächsischen Rautenkrone.

Die Abfahrt nah dem Königlichen Schlosse erfolgte unter den Hochrufen der vor dem Bahnhofe zahlreih versammelten Bevölkerung.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. Januar. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus hat nach kurzer Debatte den Han- delsvertrag mit Ftalien angenommen. Der volkswirth- schaftlihe Aus\{huß des Abgeordnetenhauses genehmigte den Handelsvertrag mit Frankreich, nahdem der Handels- Minister eine bes{leunigte Berathung anempfohlen hatte.

__— Die „Polit. Korresp.“ meldet: Morgen treffen in Wien die Vertreter der ungarischen Regierung ein zu den gestern angekündigten Besprehungen über die Maßnahmen, welde gegen die Pest in Rußland zu ergreifen sind. Die erste gemeinfame Besprechung findet am 24. d. unter dem Vorsiße des Minister-Präsidenten statt. Weiter meldet dasselbe Blatt aus Konstantinopel von heute: Die gestrige Konferenz zwischen den russishen und türkischen Bevollmäch- tigten führte anscheinend noch nicht zur Unterzeichnung des definitivenFriedensvertrages. Die auf Anordnung des Großveziers eingeseßte Kommission zur Vorberathung der Neform des Steuerwesens und der Verwaltung der Zolleinnahmen wird unverzüglih ihre Vorschläge einreichen. Dem Vernehmen nah wird der Finanz-Minister Zuhdi Bey seine Demission nehmen und durh den egyptishen Prinzen Hal im Pascha erseßt werden. Der demnächst hier erwartete tunesishe Gesandte soll mit einer besonderen Mission des Bey von Tunis an die Pfortc betraut sein. Aus Belgrad von heute: Die Skupschtina hat die Ver- längerung des Moratoriums für dic von dem Kriege des ahres 1876 in den Grenzdistrikten Betroffenen bis zum Oktober 1879 genehmigt. Der ehemalige Kriegs - Minister Oberst Sava Gruic is zum serbishen Gesandten in St. Petersburg ernannt worden. Aus Kattaro: Die in Scutari weilenden türkischen Kommissare für die Neguli- rung der montenegrinishen Grenze haben sich mit dem Generalgouverneur von Albanien in Verbindung geseßt.

Pest, 22. Januar. (W. T. B.) Jn dem D ausschusse des Abgeordnetenhauses kam r das Budget zur Berathung. Der Finanz-Minister theilte hierbei mit, daß er den Bericht über die s{chwebende Schuld und über die Abwickelung der Rente, sowie den Geseßentwurf über die neueste Anleihe dem Abgeordnetenhause am nächsten Freitag cder Sonnabend vorlegen werde. Zugleich gab der Minister bereits die Hauptziffern des Berichtes bekannt. Danach war die Regierung ermächtigt, 260 Millionen Gulden Rente zu emiltiren. Hiervon waren 28 Millionen zur Einlösung von Schaßbonds zweiter Emission zu verwenden. Von den übrigen 232 Millionen wurden bis Ende 1878 211 Millionen ver- kauft und stehen somit noch 21 Millionen dem Staatss\chatze zur Verfügung. Die s{hwebende Schuld beträgt 4 Millionen und einige hunderttausend Gulden in Gold. Uneingelöst bleiben noch 182 000 Pfd. Sterling Schaßbonds, welche zur Einlösung nicht präsentirt wurden. Der Staat erleidet hier- dur keinen Schaden, da die Verzinsung dieser Summe ein- gestellt worden ist.

, Niederlande. Luxemburg, 22. Januar. (W. T. B.) Die Leiche des verewigten Prinzen Heinrich ist heute

Nachmittag 2 Uhr hier eingetroffen. Dieselbe bleibt bis zum nächsten Freitag hier. JZhre Königliche Hoheit die Prinzessin begiebt Sich morgen mit Zhrem Vater, Sr. Köaiglichen Hoheit dem Prinzen Friedrih Carl von Preußen, nach dem Haag.

Großbritannien und Jrland. London, 22. Januar. (W. T. B.) Bei der heute in Nord-Norfolfk stattgehabten Wahl eines Unterhausmitgliedes wurde der fonser- vative Kandidat Birkbeck mit 2742 Stimmen gewählt. Der Kandidat der Liberalen, Barton, erhielt 2252 Stimmen.

Kalkutta, 23. Januar. (W. T. B.) General Biddulph befindet sih auf dem Vormarsche gegen Girishk, General Stewart seßt seine Rekognoszirungen in der Richtung auf Khelatighilzai fort.

Frankreih. Paris, 22. Januar. (W. T. B.) Nach den dem Marine - Ministerium aus Neukaledonien zuge- gangenen, gestern in Sidney telegraphisch aufgegebenen günsti; gen Nachrichten ist es der mobilen französishen Kolonne gelungen, die Aufständischen an der steilen Felsenküste bei dem Cap Goulvain zusammenzudrängen und sich der von den- selben beseßten Stellung nach einem lebhaften Gefecht zu be- mächtigen. Die Franzosen hatten nur 2 Todte.

Spanien. Madrid, 22. Januar. (W. T. B.) Die von der „ZJtalie“ gebrahten und von anderen auswärtigen Blättern verbreiteten Nachrichten über Konflikte zwischen Offizieren der Kavallerie und Artillerie der spanischen Armee, sowie über einen stattgehabten Fall der Jnsubordina- tion werden regierungsseitig für unbegründet erklärt. Seit der Thronbesteigung des Königs hätten alle Truppen des spanischen Heeres dur ihre Subordination und Manns- zuht die Achtung, welche sie ihrem obersten Kriegsherrn shuldig sind, niemals aus den Augen geseßt.

Italien. Rom, 22. Januar. (W. T. B.) Bei der heute im Senate fortgesezten Berathung der Jnterpella- tion Vitelleschi's über die auswärtige Politik er- klärte der Minister-Präsident Depretis, daß die Re- gierung dem italienishen Gesandten in Konstantinopel em- pfehlen werde, das Organisationswerk für Ostrumelien möglichst zu beshleunigen. Was die Anerkennung der Unab- hängigkeit Serbiens und Rumäniens anlange, so sei dieselbe abhängig von der Annahme des Prinzips der reli- giösen Freiheit in beiden Staaten. Jn Uebereinstimmung mit den übrigen Mächten werde die Regierung bestrebt sein, die nteressen der Gläubiger der Türkei zu wahren. “y Bezug auf Tunis sei er, der Minister-Präsident, der Ansicht, daß es im Jnteresse Pas liege, daß in Rüdcksicht auf die dortige Regentschaft keine radikale Aenderung eintrete. Be- züglih der egyptishen Frage könne sich die Regierung nur mit Reserve aussprechen, weil die betreffenden Verhand- lungen noch in der Schwebe seien. Die Regierung werde über die loyale Ausführung aller Bestimmungen des Berliner Vertrages wachen. Nach der Erklärung des Minister - Präsi- denten {loß sich der Jnterpellant der von Montezemolo beantragten Tagesordnung, welche der Minister-Präsident acceptirt hatte, an. Dieselbe wurde sodann von dem Hause angenommen.

Türkei, Konstantinopel, 22. Januar. (W. T. B.) Savfet Pascha ist nah Paris abgereist und Aarifi Pash von dort hier eingetroffen. Das Gerücht von Pest- fällen am Bosporus und in Salonichi erweist sih als gänzlih unbegründet. Die Pforte hat beschlossen, Vor- sihtsmaßregeln gegen die Pest zu ergreifen.

Amerika. New-York, 22. Januar. (W. T. B.) Jn Nordkarolina ist der Demokrat Vance, in Florida der Demokrat Call, in Konnektikut der Republikaner Platt und in Pen nsylvanien der Republikaner Cameron zu Mitgliedern des Senats für die Union gewählt worden.

Nr. 5 des „Amtsblatts der Deutschen Reihs- Pofi- und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt : Verfügungen: vom 17. Januar 1879. Wiederherstellung der S:epost- verbindunq mit Dänemark.

Nr. 1 des „Archivs für Post und Telegraphie“, Bei- heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- und Telegrapben- verwaltung, enthält: Afktenstückte und Aufjäße: Die italienischen Postsparkassen im Jahre 1877. Die Zeitballeinrihtung in New- York. Das russische Telegraphenwesen im Jahre 1876. Das chinesische Postwesen. Fortschritte der elektrischen Beleuchtung. Die Verkehrswege Brasiliens. Der See Mareotis und seine Troken- legung. Kleine Mittheilungen: Zu der Feier der goldenen Hochzeit unseres Kaiserpaars. WVergleichende Üebersiht über den Post- pâdereiverkehr während der Weihnachtszeit in den Jahren 1878 und 1877. Ermäßigung der französischen Einschreibgebühr. Gleich- zeitige Benußung der Leitungen zum Fernsprech- und Morsebetrieb. Literatur des Verkehrswesens: Neue Anschaffungen für die Bi- bliothek des Kaiserlichen General-Telegraphenamts. K. E. Zebsche, Handbuch der elektrishen Telegraphie. Zeitschriftenüberschau.

Nr. 1 des „Armee-Verordnungs-Blatt*, heraus- gegeben vom Kriegs-Ministerium, hat folgenden Inhalt: Dislokation der 2. Escadron Dragoner-Regiments Prinz Albrecht von Preußen iLitthauischen) Nr. 1. —- Verleihung 2c. der Dienstauszeichnung an Unteroffiziere und Soldaten, welche aus Königlich bayerischen, König- lih sächsischen und Königlich württembergischen in preußisce Truppen- theile übertreten. Verausgabung von Utensilien, Matecrialien- und Naturalienverlusten bis zum Werthbetrage von 50 A. Die Rapportführung und Berichterstattung über die Dienstpferde durch die Roßärzte der Armee. Entschädigung beim Abgange von Chargenpferden durch Tod. Ermittelung der Entfernung nah bezw. von dem Bahnhofe behufs Gewährung besonderer Reisekosten. Eröffoung der Eisenbahn Saargemünd-Zweibrücken. Berichti-

ung der Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den

ruppen. Berlin 1878. Festseßung des Preises des Gewehr- pulvers. Reinigung der Schußwaffen M/71. Eröffnung der Eisenbahn Heid-—IJIbehoe und der Eisenbahn Weddinghusen—Wesel- buren. Nachträge 2c. zu den Feldgeräths-Etats. Recherche nah dem Verbleib des in das deutsche Heer und zwar angeblich in ein Ulanen - Regiment eingestellten österreihishèn Unterthanen Carl Alexander Kerner. Wohlthätigkeit. Vorräthighaltung von Formularen.

Nr. 3 des „Justiz - Ministerial - Blatts* hat fol- genden Inhalt: Erkenntniß des Königlichen Obec-Tribunals vom 30. Oktober 1878, betreffend die Auslegung der Vorschriften über die Befreiung amtlicher und notarieller Atteste, welche zu stempel- freien Verhandlungen erfordert werden.

Nr. 2 des Central - Blatts der Abgaben-, Ge- werbe- und andels8geseßgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten enthält : Anzeige der in der Gesetz- Samulung erschienenen Geseße und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungsgeg nstände: Eichamtlihe Prüfung der im Gebrauche befindlihen Waagen und Gewichte. Behandlung von Immediat- eingaben und Beschwerdeschriften, welche verleßende Aeußerungen ent-

halten. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Jndirekte Steuern: Tarifirung \. g.

Patentwagenabsen. Tarifirung von eisernen Schrauben in Ver- bindung mit Muttern von Mesfing. Erkenntniß. Branntwein- steuer. Festseßung der Defraudationsstrafe gegen den Anstifter einer Branntweinsteuer-Kontravention und Defraudation. Aus- führungsvorschriften zum Spielkartenstempelgeseßh. Personal- nachrichten.

Statistische Nachrichten.

__ Die englische _Tagespresse. Dem „Printers Re-

gister“ zufolge ersheinen im Vereinigten Köaigreih von Groß- britannien und Irland gegenwärtig 143 tägliche Zeitungen gegen 151 im vorhergehenden Jahre. Von dieser Gesammtzahl werden 18 in Londoa, 85 in den Provin;en, 2 ia Wales, 21 in Schottland, 16 in Irland und 1 ia Jersey veröffentlicht. 87 find Mocgenblätter und 65 Abendblätterx 70 werd n zum Preise von einem Penny, 63 zu einem halben Penny und die übrigen (10) zu Preisen von 17 4. bis 3 d, veröffentlicht. Ihrer Tendenz na sind 54 liberal, 37 konser- vativ und 42 unabhängig oder neutral. : In British-Indien wurden, der „Allg. Corr.“ zufolge, im Jahre 1877 durch wilde Thiere und giftige Sc{langen 19695 Personen getödtet, gegen 19273 in 1876. In derselben Weise kamen im gedachten Jahre 53 197 Stüt Vieh um, gegen 54 830 in 1876.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem Werke: „DieStrafprozeßordnung für das Deutsche Neich nebst dem Gerihtsverfafsungsgesez und den das Strafverfahren betreffenden Bestimmungen der übrigen Reichsgesete, mit Kommentar von E. Löwe, Appell.-Ger.-Rath“, ist im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) hierselbst uunmehr die siebente (Schluß-) Lieferung erschienen. Dieser jeßt abgeschlossen vorliegende Kommentar, bildet cin werthvolles Hülfsmittel für den Praktiker, der das neue deutsche Strafprozeßrecht anzuwenden berufen 1st. Das Bedürfniß nach derartigen Hülfsmitteln ist kaum in Abrede zu ftellen und gerade bei der Strafprozeßordnung dürfte sich dasselbe, wenigstens in der ersten Zeit nah ihrem Inkrafttreten, in besonderer Weise geltend machen. Bei der Auslegung der geseßlichen Vorsch. iften hat sich der Verfasser bemüht, sih lediglih auf ten Standpunkt dez ete felbst zu steilen. Demzufolge ift auch die Kritik, wo sich der Verfasser zu einer solchen veranlaßt gescben hat, von der Auslegung felbst gesondert gehalten. Die geseßgeberishen Materialien sind sorgfältig benutt und, wo es erfocderlich oer zweckmäßig erschien, wörilih mitgetheilt. Fn Bes treff des Inhaltes des Buches und der Eintheilung ift zu bemerken, daß dasselbe in drei Attheilungen die gesammten reichsrecht» liben Bestimmungen über das Strafverfahren uwfaßt. Die erste Abtheilung enthält das Gerihtsverfassungsgeses nebst dem Einführungsgeseß. Diese Geseße sind vollständig abgedrudckt, jedoch nur als Theile der Strafprozeßordnung behandelt und also nur insoweit erläutert, als ihre Bestimmungen eine Bedeutung für das Strafverfahren haben. Die zweite Abtheilung enthält die Strafprozeß-Ordnung nebst dem Einaführungsgesetz. Die dritte umfaßt die in den übrigen Reichsgescßen sich vorfindenden Be- stimmungen strafprozeßrechtlihen Inhalts, so weit dieselben nicht hon in der ersten oder zweiten Abtheilung eingeschaltet worden sind. Der Kommentar dürfte den deutschen Juristen eine will- kommene Gabe sein.

__— In dem 2. und 3. Hefte des 1V, Bandes der von Ober- Kircheu-Rath De, Mühlhäußer und Professor Dr. Geffcken herausgegebenen „Zeitfragen des hristlichen Volkslebens“, welch: im Verlage von Gebr. Henninger zu Heilbronn erscheinen, be» handelt F. Heinrih Geffcken „die Reform der Reichs- steuern.“ Den Inhalt der kleinen Schrift bilden folgende 6 Ab- schnitte: die Ziele der Reform; Verkehrsabgaben ; Zölle; die Be- steuerung des Tabaks; die Besteuerung des Zuckers; Getränkesteuer und zwar: Viersteuer, Branntweinsteuer, Weinsteuer.

„Schlesiens Vorzeitin Bildund Shhrift“ oder d:r 40. Bericht des unter dem Protektorate Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin stehenden Vereins für das Museum schlesischer Alterthümer ist zu Anfang dieses Monats ausgegeben worden und enthält zunächst einen größeren Aufsaß von Dr, H. Luchs: eine Sammlung schlefsischer In- \chriften vom 13. bis 16. Jahrhundert. Diese Sammlung, welche inhaltli nur nebenher von Interesse ist, soll „eine Art Lesefibel für die spätmittelalterlihe Lapidarshreibweise der Provinz Schlesien bieten, wie sie so bequem noch nicht vorlag“, und dieser Zweck wird bei der sorgfältigen Reproduktion der Inschriften, verbunden mit einem trefflichen epigraphisch-historishen und interpretirenden Texte in vor- züglicher Weise erreiht. Eine sehr dankenswe.the Zugabe bildet eine Tafel mit 57 inschriftlichen Jahreszahlen, von 1330 bis 1582 reichend, die nicht minder instruktio ist. Für die gewiß nicht geringe Mühe, welche die Ma hes sorgfältige Kopirung dieser Inschriftproben gekostet hat, ist der Verein dem Verfasser ohne Zweifel vielen Dank schuldig. Die Abhandlung is übrigens am 0, Des zember v. J. der „Schlesischen Gesellschast füc vaterläadische Kultur“ zu ihrem 75 jährigen Jubiläum überreicht worden. Am Scluß der Nummer wird mitzetheilt, daß die längst geplante und nament- lih auf Anregung des Geh. Raths Prof. Dr. Göppert autgzarbeitete „Vorgeschichtlihe Karte von Schlesien“ nunmehr, seit dem Herbst 1878, in Buntdruck hergestellt, vorliegt. Die Aufschrift lautet: „Vorgeschichtlibhe Karte von Shlesien. Nach älteren und neueren Forschungen (eines C. Schwenkfeld jan, Nic Henelius ab Hennefeld, L. D. Herrmann, C. und J. Volkmann, J. Ch. Kund- mann, Fr. Krause, I. G. Büsching, R. Drescher u A.), insbesondere nah den Akten des unterzeihneten Vereines und im Auftrage desselben bearbeitet von J. Zimmermann, Lehrer in Striegau, her- ausgegeben von dem Vereine für das Museum s{lesi;{chec Alter- thümer. Abgeschlossen im Dezembec 1877. Breslau 1878, bei G. W. Korn.“ Es ist dies die erste größere, im Druck vorliegende Karte ihrer Art in Deutschland, und, unter Zugrundelegung der auêgezeihneten Schneidershen Karte von Schlesien, auf ihr sämmtliche, je bekannt gewordenen vorgeshihtlihen Fundstellen und Funde in achtfahem Buntdruck in sorgfältigster, wohl erwogener Weise eingetragen worden.

Auf die 5, Lieferung des Prachtwerks „Jtalien, eine Wan- derung von den Alpen bis zum Aetna“ (Stuttgart, F Engelhorn)

zweite Auflage, ist schnell die 6. Lieferung gefolgt, In derselben {ließt die Schilderung von Venedig (von Karl Stieler), dessen Markusplaß auf einem Tondcuckblatt von Rudolf Scick der Liefe- rung beigesügt ist. Auch die Mehrzahl der Textillustrationen ist venetianischen Motiven entnommen. U. Rotta hat eine Bettlecfamilie auf den Kanälen gezeichnet, Herm. Kaulbah dea Ghetto, Gustav Schönleber eine Straße der Stadt eine Fischerbaike, Ansichten aus den Lagunen und von der Insel Giudecca, Ferd. Keller eine Wasffser- trägerin. Jn Men Lieferung beginnt die Schilderung von Triest (ebenfalls von Karl Stieler), welhes in einem Tondruckbilde von Bh. Fiedler dargestellt ist, der auch zu den Terxtillustrationen die Grotte von San Servolo und das Winkelmann-Denkmal gezeichnet hat. Neben denjenigen Künstlern, welche die genialen Fr nugen {s den Textillustrationen entworfen, ist auch des Hrn. Adolf C a Ene S welcher diese Bilder in Holz \chneidet, rühmlichst zu er- wähnen.

K. F. Köhlers Antiquarium in Leipzig hat kürzlich ihren Katalog Nr. 308 veröffentlicht. Derselbe enthält ein reihhaltiges Verzeichniß wichtig r und zum Theil seltener Schriften zur deutschen Geschichte (Staaten-, Kirchen-, Rechts- und Kultur- geschichte) und zwar unter folgenden Rubriken: Historische Zeitschrif- ten, Diplomatik 2c. ; deutsche Geschichte im Mittelalter, das 16. Jahr- hundert, das 17. Jahrhundert, das 18. Jahrhundert, das 19, Fahr- hundert bis zum Jahre 1848, die Jahre 1848—1878 in politischer, kfirhliher und sozialer Beziehung, Auf diese Schriften über

deutkshe Gesc{ihte üÜüberh1upt während verschiedener Zeit-