1879 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

E D'ERETEV

. * Königliche Seckauspiele, Dpernhaus. Erster Subscriptionsbal,

Schauspielhaus. 29. Vorstellung. Ein Erfolg. Lustspiel in 4 Akften voa Paul Lindau. Ansang 7 Uhr.

S lad: Opernhaus. 28. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz ron Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. v. Voggenhuber, Fr. Mallinger, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. Krolov.) Anfang halb 7 Uhr. :

Schauspielhaus. 39. Vorstellung. König Heinrich der Vierte. (Erster Theil.) Schauspiel in 5 Auf- zügen von W. Shakespcare, mit Benutzung der Scblegel-Tiekshen Uebersezung jür die deutsche Bühne bearbeitet von W. Occhelhäuser. Anfang halb 7 Ubr. :

Saal-Theater. Freitag: Keine Vorstellung. 7

Sonnabend: Neunzehrte Vorstellung der franzo- \siscen Schauspieler-Gesellschaft, unter Direktion von (Emil Neumann. Première représentation de: Ee Roman d’un jeune Bonme pEauvre. Couédie en 7 Tableaux par M, Octave Feu:llet,

Freitag:

A c:

Doctor Klaus, : S : Sonnabend: Z. 1. M.: Fräulein Findling,

Posse mit Gesang in 4 Akten von G. Engels “und

J. Hoppe. Musik von G. Michaelis. Victoria-Theater. Dircktion: Emil Hahn.

Freiiag: Zum 41. M.: Dornrösähen. Parquet

3 6, 11. Rang 2 #6, Galerie §0 s.

Residenz-Thcater, Freitag: Gastspiel der Frau Hedwig Niemann, der Frau Elise Haase und des Herrn Friedrich Haase. Zum dritten Male: Die Bürger von Pont-Arcy. (Les bourgeois ce Pont-Arcy.) Saœauspiel in 5 Akten von Victorien Sardou, deutsch von R. Schelher.

Stadt-Theater. Sreitag: Zum 6. Male: Franenherzen. Ein Siitengemälde in 5 Akten nach dem Französishea des St. Hilaire, frei bcar- beitet von W. Mejo.

Sonnabend: Dieselte Vorstellung.

Ostend-Theater. (@r. Franffurterftr. 130.) Freitag: Gastspicl der Königlichen __Hofschau- \pielerin Frl. Therese Both. Die Verschwörung der Fzeauen.

ED

Belle-Alliance- Theater, Sreitag: Zum 3. Male: Des Löënigs Narr. Schauspiel in 5 Akten von Franz Treller. Anfang 7 Uhr. Gewöhn- liche Preise. Entrée 50 5, T. Parquet 1 6 50 S 1AM, I[. Parquet, Seitenparterre und Balcon 75 s, Parqguet- und Balconloze 2 4, Orchesier- und Prosceniumslogen 3 f. ä Sonpabend: Dieselte Vorstellung.

Germania-Theater. Freitag: Wiederholung der Fest-Vorstellung. Prolog. Allegorishes Fest- spiel: Dir wie mir. Er ist nicht eifersüchtig. Bei Wasscr und Brod, Ermäßigte Preise.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Cixcus Salauiensky, Freitag: Jagdpferd „Lord Byron“, geritten von Frl. Elise, „Kairo“, Freiheitéhengst, vorges. von Erl. Guillaume. Auftr. des Amerikaners Mr. Bacelor. „Pi“ und „Paff“, vorgaef. vom Direktor. Pariser Leben.

Sonnabend: Große Vorstellung. Sonntag: 2 große Vorstellungen (um 4 und um 4 LDY,

r r! 4 :

(T ai Ga Res s a Gift Concert des Kêniglichen Hof

Conceri - Haus, usikdirettors Bilse.

Familien-Nachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Freiherr v. König (Lengen). Eine Tochter: Hrn. Apotheker

g 3 r A c 1 E Paul Müller (Neustadt - Magdeburg). Hrn. Gymnasiallehrer Hermann Petrih (Stargard

L D

Gestorben: Hr. Freiherr Julius Florintin v. Recum (Dresden). Hr. Major a. D. Joseph Rawicz (Morke). Hr. Ober-Amtmann Carl Heyne (Haderéleben). Hr. Premier-Lieutenant Albert Hamilton (Danzig). Hr. Oberst z. D. Hugo v. Linsingen (Hirschberg). Hr. Stadt- Rath Dr. L, Fintelmann (Breélau), Freiin Clotilde v. Raet (Lippstadt). Hr. Kammer- herr Ferdinand August Freiherr v. Friedrich (Darmstadt).

Steckbriefe und Untersuchungs -: Sachen.

Stecbriefs-Erlcdigung. Der unterm 1. Mai 1871 hinter den Fleischergesellen Carl Brauer aus Brieskow von der Königlichen Kreisgericht8- Kommission zu Luckenwalde erlassee Steckbrief ist erledigt. Jüterbog, den 23, Jannar 1879, König- liches Kreisgericht. T, Abtheilung.

Ueber die nabenannten in den Restantenlisten des diesseitigen Kreises verzeihneten Militärpflich- tigen hat biëlang eine Entscheidung nit herbeige- führt werden können, da deren Verbleib trog aller angestellten Nehercben nit zu ermitteln gemesen ift. Alle Polizei- und Ortsbehörden ersuche ih deshalb

ergebenst, nah dem Verbleib der bezeineten Per-

fonen gesfüligst rewerwiren und

theilen zu wollen.

3) August Wilhelm Martini, unehelicher Sohn der

[aus 1 hierbei etwas Bestimmtes ergeben oder deren gegenwärtiger Aufenthaltsort feststellen lassen sollte, mir dies mit- 1) Friedrich Wilhelm Krause, uneheliher Sohn der Johanne Rosine Krause, ge- boren zu Haynsburg am 15, Februar 1838, 2) Gustav Robert Lobeck, unehelicher Sohn der Maria Ma- thilde Lobeck, geboren zu Halle am 14 April 18395

18. Februar 1839, 4) Weber Friedrih Carl Müller, Sohn des Johann Gottfried Müller und der Jo- hanne Dorothea, geb. Arand, geboren zu Zeiß am 25. Februar 1842, 5) Guftav Oswald Rosenhbeinrich, Sohn des Friedrih Rosenheinrih und der Johanne Eleozore, geb. Venndorf, geboren zu Grana am 4, März 1844, 6) Valentin Oswald Ernst, Sohn des Friedri August Ernst und der Caroline, geb. Bille, geboren zu Traupiß am 22. August 1844, 7) Handarbeiter Karl Friedrich Riedel, unehelicher Sohn der Emilie Riedel, geb. zu Crossen am 22. Juni 1845, 8) Johann Karl Schumann, Sohn des Schann Karl Schumann und der Johanne Christiane, geb. Döbler, geboren zu Kloster Posa am 19. Sep- tember 1846, 9) Friedrich Wilhelm Burger, Sohn des Iohann Gottfried Burger und der Johanne Friederike, geb. Fischer, geboren zu Kloster Posa am 14. Juli 1847, 10) Friedrih Ernst Schröder, Sohn des Iohann Friedri Traugott Schröder und der Johanne Rosine, geb. Voigt, geboren zu Bornit am 4. August 1848, 11) Schubmacher Friedri Her- mann Kahnt, Sohn des Webers Johann Heinrich Kahnt und der Johanne Sophie, geb. Scheerf, ge- boren zu Zeiß am 13. August 1849, 12) Friedrich Gustav Strauch, unchelicher Sohn der Johanne Rosine Strau, geboren zu Haynéburg am 28. Juni 1850, 13) FriedriÞh Gustav Pfeiffer, unehelicher Sohn der Ernestine Pfeiffer, geboren zu Könderißz am 2, März 1850, 14) Bâcker Franz Emil -Hülbe, Sohn des Ernft Fricdrih Alexander Hülbe und der Laura Bertha, geb. Beyer, geétoren zu Zeiß am 1. Januar 1850, 15) Knecht Johann August Würker, Sohn des Maurers Johann Carl Würker und der Johanne Christiane, geb. Bergner, geboren zu Heuckewalde am 21. November 1851, 16) Oscar Emil Taitus, Sohn des Steueraufsehers Emil Tattush und der Louise, geb. Arnold, geboren zu Zeiß am 20. März 1851. Zeig, den 9. Januar 1879, Der Königliche Landrath. v. Arnstedt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

(0) Oeffentliche Vorladung.

Der Rentier W. Winde hier, Luckauerstraße 12, vertreten durch den Justiz-Nath Karsten, hat gegen 1) den aufmann Carl Laux, 2) den Kaufmann Carl Gieseler hier aus dem Wechsel vom 1. Juni 1876 über 6000 4 am 6. d. M. die Wechselklage angebracht.

Die Klage ift eingeleitet, und da der jeßige Auf- enthalt des Kaufmanns Carl Laux unbekannt ist, so wird dicser hierdurch öffentlih aufgefordert , in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf

ven 23. Yiati 1879, Vormittags 11 Uhr, ver der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt- gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünfttlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original ein- zureicen, indem auf spätere Einreden, welche auf Ea EE + t In en Thatsachen beruhen, keine Rücksiht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagie zur bestimmten Stunde nit, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers ina contumaciam für zugestanden und an- erkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Be- flagten au8gesprochen werden.

Berlin, den 2. Januar 1879.

Königliches Stadtgericht. T. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 2.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Gelegentlih des am 7. Februar cr. im Küselscheu Gasfihause hierselb zur Befriedigung des Lofkal- bedarfes anberaumten Helzverkaufétermins sollen aus den Jagen 44, 45, 46, 62, 63, 26, 29, 42, 53, 54, 76, 108, 1509, 165, 136 und der Totalität der Oberförsterei Regenthin ca. 2061 Raummeter Eichen Scheit Anbruch, ca. 221 Raummeter Eichen At I., ca. 333 Raummeter Eichen Reis I, ca. 14 Raum- meter Buchen Seit gesund, ca. 1033 Raummeter Buchen Scheit Anbruch, ca. 278 Raummeter Buchen Ast T,, ca. 459 Raummeter Buchen Reis I1., ca. 190 Naummeter Birken Scheit gesund, ca. 28 Raum- meter Birken Scheit Anbru, ca. 110 Raummeter Birken Scheit Ast T, ca. 31 Raummeter Erlen Scheit gesund, ca. 32 Raummeter Kiefern Scheit, ca. £0 Raummeter Kiefern Aft IL, ca. 441 Naum- meter Kiefern Reis I, ca. 427 Naummeter Kiefern Stcck 1, aus dem vorjährigen Einschlage in größeren Loosen zum öffentlich meistbicteaden Verkauf gestellt werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen werden. Negenthin, den 29. Januar 1879. Der König- liche Oberförster. Nit. Cto. 409/1.)

Nassauische Eisenbahn,

Die in den Magazinen zu Limburg, Lahnstein und Castel vorhandenen abgängigen Betriebs- vnd Werkstätten-Materialien sollen im öffentlichen Sub- missionswege an dzn Meistbietenden verkauft werden.

Die Offerten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Offerte auf den Ankauf von Materialien- Abgängen“ : versehen, bis zum Submissionstermin Montaa, den 10. Februar d. J., Bormittags 11 Uhr, E he unterzeichnete Materialien-Verwaltung einzu- reichen.

Offerten in Gegenwoart der erschienenen Submitten- ien eröffnet werden. h

Das Materialienverzeichniß, nebst den Verkaufs- bedingungen, wird auf porto1reie Anträge gegen Er-

S. ot M ana na daa a 21D T . E s L Sn Dieje Termine werden die EINGEJANYECLCH

[897] Submission. y Die Herstellung des Granitplattenbelages für den Lokomotivshuppen auf dem Rangirbahnhofe Rummelsburg foll verdungen werden. Bedingungen und Zeichnungen liegen täglich von 9— 1 Übr in dem Baubureau, Leipzigerstraße Nr. 12511, aus. Termin: Donnerstag, decn 183. Februar d. J., Vormittags 12 Uhr. Berlin, den 29. Januar 1879. Der Abtheilungs - Baumeister. Grapow. Cto, 407/1.)

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren,

Aufkündigung teuer Brandenburgischer Pfandbriefe dur Baarzahluug des Neunwerths.

Die nachfolgenden Pfandbriefe, und zwar: a, der Serie I. zu 4 % Nr. 149 à 600 M. M104 S 20 6 b, der Serie II. zu 4§9%/ Nr. 174 à 609 M. » o Nr, 210 à 150 M. follen in dem nächsten Zinstermine Johannis v. J. von dem Neuen Brandenburgischen Kredit-Institut durch Baarzahlung des Nominalbetrages eingelöst werden.

Wir fordern daßer die Inhaber auf, die gedachten Pfandbriefe innerhalb der Zeit vom

1, bis einschließili&; den 31. Juli 1879

an unsere Kasse zu Berlin (Wilhelmêsplaß Nr. 6) gegen Empfangnahme ihres Nominalbetrages in baarem Gelde einzuliefer1, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Nechten präkludirt und mit ihren Ansprüchen auf die beim Kredit-Institut deponirte Baar-Valuta werden verwiesen werden.

Es stcht den Inhabern auch frei, die gedachten Pfandbriefe {on vor dem Fälligkeitstermine, doch spätestens bis zum

15. Juni 1879 an eine unserer Provinzialkassen (zu Perleberg, Prenzlau oder Frankfurt a. O.) einzuliefern. Ueber die Einlieferung wird Nekognition ertheilt und diese demnächst zur oben angegebenen Fälligkeitszeit bei derjenigen Kasse, bei welcher die Einlieferung erfolgt isi, durch Verabfolgung der Valuta eingelöst.

Mit deu Pfandbricfen müssen au diejenigen Zins-Kupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeitstermin lauten, sowie die Talons zurückgeliefert werden. Für nicht zurück- gelieferie Kupons - wird der gleiche Betrag am Kapitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser fehlenden Kupons verwendet zu werden.

Wenn die gekündigten Pfandbriefe

bis zum 1. Auaust 1879 nicht eingeliefert worden siud, so wird die unter- zeichnete Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit-Instituts die Baar-Valuta auf Gefahr und Kosten der säumigen Pfandbriefs-Intbaber zu ihrem Depositorium bringen und die in diesem Erlasse angedrohte Präklusion uad Verweisung durch eine Resolution festseßen. In diesem Falle werden vom 1, Oktober ?:879 -

ab, Seitens des Kredit-Instituts als Deposital- Behörde den Inhabern der Pfandbriefe von der für sie deponirten Baar-Valuta Depositalzinsen zu dem Satze von 359% jäbrlih berechnet, oder es wird die Valuta für Rechuung der Gläubiger in Neue Brandenburgische Pfandbriefe umgeseßzt werden.

(§. 35 des Statuts für das Neue Braaden- burgischbe Kredit-Institut vom 30. August 1869, ge- nehmigt durch Allerh. Erlaß vcm 30. August 1869. Geseß-S. S. 1034.)

Berlin, den 28. Januar 1879,

Direktion des Neuen Brandenburgischen

Kredit-Instituts. Cto. 414/1.) v. Klüßow, v, Tettenborn. v. Pfuel.

[894]

Neuen Braudenburgischen

längstens

[893]

Aufkündigung

Kur- und Neumärkischer Neuer 4'/, prozeutiger Pfandbriefe

zur Einlösung durh Baarzahlung

des Neunwerths.

Die nachfolgenden Kur- und Neumärkischen Ncuen

43 prozentigen Pfandbriefe:

Nr. 77384 77388 77390 77398 77715 77836 77841 77941 77950 79108 79113 79300 79307 79339 79390 79458 79513 79579 79581 79583 T9607 79689 80052 80136 80138 80142 80145 80550 80552 80361 80696 80725 80817 81093 81098 81101 81102 84592 87336 87338, 40 Stück à 3000 M,

Nr. 77404 77408 77415 77417 77446 77450 CTADL* TIO9T F000 C41 C800 T7872 78440 78454 79356 79479 79535 T9694 80075 80118 80205 80206 80323 80357 80360 80378 80564 80605 80€06 80641 80746 81194 82169 82170 84612 86464 86465 87343 87346 87347, 40 Stück à 1500 M,

Nr. 77539 86468, 2 Stück à 600 A,

Nr. 78254, 1 Stück à 300 Æ,

sollen in dem nächsten Zinstermine Johannis dieses Jahres von dem Nitterschaftlilen Kredit-Institut durch Baarzahlung des Nominalbetrages eingelöst werden. Wir fordern daher die Inhaber auf, die gedach- ten Pfandbriefe innerhalb der Zeit: vom - 1, bis 31. Juli d. J. an unsere Hauptkasse zu Berlin (Wilhelmsplaßz Nr. 6) gegen Empfanznahme ihres Nominalbetra-

stattung der Kopialgebühren von 59 „H von hier mitgetheilt werden. Cto. 317/1.) Limburg a. d. Lahn, den 22. Januar 1879. Die Materialienverwaltung,.

Iohaane Caroline Martini, geboren zu Zeitz am

ges in baarem Gelde einzuliefern, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ; auêgedrüdckten Rechten präkludirt und mit ihren An- | sprüdben auf die bei dem Kredit-Institut deponirte Baarvaluta werden verwiesen werden.

Es steht den Inhabern frei, die gedachten Pfand« briefe hon vor dem Fälligkeitstermine, doh \pä- testens bis zum

15. Zuni d. Js. f

an eine unserer Provinzial-Ritterschafts-Kafsen (zu Perleberg, Prenzlau oder Frankfurt a. O.) einzu- liefern. Ueber die Einlieferung wird Rekognition ertheilt und diese demnächst zur obenangegebenen Fälligfkeit8zeit bei derjenigen Kasse, bei we!cher die Einlieferung erfolgt ift, durch Verabfolgung der Valuta eingelöft.

Mit den Pfandbriefen müssen auch diejenigen Zins-Coupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeitétermin lauten, sowie die Talons zurükgeliefert werden. Für nicht zurückge- lieferte Coupons wird der gleihe Betrag am Kas pitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser fehlenden Coupons verwendet zu werden,

Wenn die gekündigten Pfandbriefe längstens

ss 1, August d. Js, 2 E nickt eingeliefert worden sind, so wird die unter- zeichnete Haupt-Ritterschafts-Direktion die Baar- Valuta auf Befahr und Kostcn der säumigen Pfand- briefs-Jnhaker zu ihrem Depositorium bringsten und die in diesem Erlasse angedrohte Präklusion und Verweisung durch eine Resolution festseten. In diesem Falle werden vom

1, Oktober d. Js. ab, Seitens des Kredit-Instituts als Deposital- Behörde den Inhabern der Pfandbriefe von der für sie deponirten Baar-Valuta Depositalzinsen zu dem Satte von 37% jählih berebnet, oder es wird die Valuta für Rechnung der Gläubiger in Kur- “und Neumärkische Pfandbriefe umgeseßt werden,

(§. 5 der Beschlüsse des E. A. vom 20. Mat und 23. Novembec 1869, genehmigt dur Alerk. Erlaß vom 20. Januar 1870. Gesetz-S. S. 70.)

Berlin, den 28. Januar 1879. Cto, 413/13

Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschafts-Direktiou.

von Klüßow. von Tettenborn. von Pfuc!l,

Verschiedene Bekauntnmachungen.

Die Kreiswundarztstelle tes Kreiscs Tecklen- burg ift vakant. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Ein- reichung ihrer Approbation als Art, Wundarzt und Geburtshelfer, des Fähigkeitszeugnisses zur Ner- waltung einer Physikatsstelle, sowie sonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechenden Zeugnisse und eines ausführlichen Lebenslau 8 bis zum 10, März cer. bei uns zu melden. Münstex, den 26. Januar 1879. Königliche Regiernng, £1b- theiluug des Junern.

In Folge der Ecnenuung des seitherigen Kreis- wundarztes Dr, med. Adolph Clemen zu Rinteln zum Kreis-Physikus des gedahten Kreises ist die Krei3wundarztsielle zur Erledigung gekommen. Qualifizirte Medizinal-Personen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre deéfalligen Gesuche mit den nöthigen Zeuznissen und cinem Lebentlauf innerhals 6 Wochen an uns einzu- reichen. Cassel, den 28. Januar 1879. Königliche Regiernng. Abtheilung des Junern,

Behufs definitiver Wiederbesezung der mit einem Gehalt voa 600 f. jährlih dotirten Kreisthier- arztsielle des Kreises Weißensee fordern wir die Thierärzte T. Klasse, welhe als Kreisthierärzt: approbirt und geneigt sind, die in Rede stehende Stelle anzunehmen, hierdurch auf, ihre desfallsigen Meldungen unter Beifügung ihrer Qualifikations- und Führung®-Zeugvnisfe, sowie eines eigenhändig ge- \hriebenea Lebentlaufes binnen 6 Lochen bei uns einzureiden. Erfurt, den 25. Januar 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Zunern.

[A1 Bekanutmachuug. An der hiesigen höheren Töchterschule wird anr

1. April d. I. die Dirigentcustelle vakant. Mit derselben ift ein Anfang8gehalt von 2700 A ein\cließ- lich des auf 300 M. festgescßten Werths der Dienst- nohnung, welche auf Beschluß der Stadtbehörden gegen Zahlung des Werths geräumt werden muß, verbunden. Das Einkommen der Stelle steigt, so- fern eine gute Führung und Brauchbarkcit nachs gewiesen wird, von 5 zu 5 Jahren um 300 44 bis zum Gefammtmarximalgehalte von 3690 16 Ferner gehört zur Stelle die freie Benuzung eines Gartens. Philologen und Lehrer, wel&e das Rektoreramen für Mittelschulen bestanden haben, ersuchen wir, ihre Bewerbungen unter Beifügung eines Lebenélgufes und des Befähigungsnachweises bis zum 20, Fe- bruar d. F. uns einzureichen. Sdcneidemüß!l, den 21. Januar 1879. Der Magistrat. Wolff, Cto. 407/1.)

[902]

x q fiel größere Partien fahlfarbene

Es haben sich Cigarren angehäuft, welce, um zu räumen, wir unter Fabrikationspreisen vers kaufen. Besonders empfehlens8werth sind: Sus matra Havanna Nr. 1 à 50 K, Sumatra Felix Nr. 2 à 40 4, Havanna Seedleaf-Brasil Nr. 3 à 92 A. per 1000 Stück. Probekisthen à 250 Stück pro Sorte versenden franko. Ferner können als besonders {chön empfehlen: Hochfeine Havanna Aja à 100 M6, bowfeine Havanna Negalia Imperialis à 95 M, Superior Havanna Eéquisita à 80 4, Sumatra Havanna El Crispo à 65 #4. Von diesen Marken fenden Originalkisthen à 100 Stück pro Sorte franko. Die wirkli feine Qualität und billigsten Preise derselben befriedigen allseitig so, daß dieselben doppelt fo !heuren importirten Havannas vorgezogen werden. Uns unbekannte Abnehmer werden gebeten, den Betrag der Bes stellung beizufügen cder Postnahnahme zu ge- ftatten. : (H—3437)

Friedrich & (0. Cig.-Fabr. Leipzig. [892] E

20 große Hirschgeweiße s. b Ta Schügtenstr. 13, Eckladen.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

e

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

j |

Dos Abounenent beträgt 4 M 0 ch für das Viecteljohr.

Wf

| Jusertiorspreis für den Ranm einer Druckzeile 30 x

E

iy [ae Eis l \ j | j

/

N Q

Deutsches Neich.

Berordunungsz

betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten

in Bezug auf solche Militärpersonen, welche ihr

Standquartier nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben.

Vom 20. Fanuar 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaifer,

König von Preußen 2c.

verordnen auf Grund des §8. 71 des Geseßes über die Beur-

kundung des Personenstandes und die Eheschließung vom

6. Februar 1875 (Reichs-Geseßbl. S. 23), im Namen des Reichs, was folgt:

ELster Abschnitt, Beurkundung im Allgemeinen.

8. 1. Die Beurkundung des Personenstandes in Bezug auf solche Militärpersonen, welche ihr Standquartier nach ein- getretener Mobilmachung verlassen haben, erfolgt durch die auf Grund der allgemeinen geseßlichen Bestimmungen vom Staate bestellten Standesbeamten mittelst Eintragung in die tazu be- stim1nten Register.

8. 2. Als Militärpersonen gelten im Sinne dieser Ver- ordnung für die Dauer einer Mobilmachung außer den zum Heere gehörenden Militärperfonen alle diejenigen Personen, welche sih in irgend cinem Dienst- oder Vertragsverhältnisse vei dem Hecre befinden oder sonst sih bei demselben aufhalten oder ihm folgen, einschließlich von Kricgsgefangenen.

ZWEtEer Abschnitt; Beurkundung der Geburten.

§8.3. Für die Beurkundung von Geburten, welche sih innerhalb des Gebiets des Deutschen Reis ereignen, find die allgemeinen geseßlihen Bestimmungen maßgebend.

_8§. 4. Bei Geburten außerhalb des Gebiets des Deut- s{chèn Reichs geschieht die Anzeige an den zuständigen Stan- desbeamten durch den Commandeur oder Vorstand derjenigen Behörde oder den Commandeur derjenigen Truppe, bei welcher sih die Mutter bei ihrer Niederkunft aufhält, bezw. vor ihrer Niederkunft zuleßt aufgehalten hat.

Dem betreffenden Commandeur oder Vorstand ist die Geburt durch diejenige Person anzuzeigen, welhe nach §8. 18 des Gesetzes zur Anzeige an den Standesbeamten verpflichtet sein würde, wenn die Geburt innerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs sih ereignet hätte. Die Anzeige erfolgt ent- weder unmittelbar oder durch Vermittelung des nächsten mit Disziplinarstrafgewalt versehenen militärishen Vorgeseßten.

8. 5. Für die Beurkundung der im 8. 4 dieser Verord- nung bezeihneten Geburten is derjenige Standesbeamte zu- ständig, in dessen Bezirk die Mutter ihren bisherigen Wohnsitz aehabt hat, und wenn ein Wohnsiß derselben im Jnlande niht bekannt ist, der Standesbeamte desjenigen Bezirks, in welchem dieselbe geboren ist.

8. 6. Für den Fnhalt der Geburtsanzeigen ist der 8. 22 des Gesetzes maßgebend.

Dritter Ab\GNnitt, Form und Beurkundung der Eheschließung.

S8. 7. Eheshließungen von Militärpersonen, welche ihr Standquartier nah eingetretener Mobilmachung verlassen haben, erfolgen innerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs nach den allgemeinen geseßlihen Bestimmungen.

Außer den im 8. 42 des Geseßes genannten zuständigen Standesbeamten ist auch derjenige Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen augenblicklichen dienft- lihen Aufenthalt hat.

8. 8. Die Divisions-Commandeure, sowie die mit höheren oder gleichen Befugnissen ausgerüsteten Militärbefehlshaber sind ermächtigt, für Eheshließungen der ihnen untergebenen Mili- tärpersonen, wenn dieselben außerhalb des Gebiets des Deut- schen Reichs erfolgen, die Verrichtungen der Standesbeamten unter Beachtung des §. 3 Absay 3 des Gesetzes einem oberen Militärbeamten als Stellvertreter des zuständigen Standesbeamten (8. 11) zu übertragen.

8. 9. Vor der Eheschließung haben die Verlobten dem Beamten (§8. 8) die Dispensation von dem Aufgebot (8. 50 des Geseßes) oder eine Bescheinigung des zuständigen Stan- desbeamten (§. 11) des Jnhalts vorzulegen, daß und wann das Aufgebot vorschriftsmäßig erfolgt ist und daß Ehehinder- nisse nicht zu seiner Kenntniß gekommen sind.

Wird eine lebensgefährliche Krankheit, welche einen Auf- \{hub der Eheschließung nicht gestattet, ärztlih bescheinigt, so kann der Beamte (8. 8) auch ohne Aufgehot die Eheschließung vornehmen.

8. 10. Ueber eine auf Grund des 8. 8 dieser Verord- nung vollzogene Eheschließung wird eine Urkunde aufgenommen, welche die im §8. 54 des Geseßes bestimmten Angaben ent- halten [e und auf welche die Vorschriften des §8. 13 Absatz 2 und 4 des Gesetzes entsprehende Anwendung finden.

Der Militärbefehlshaber, welcher den Stellvertreter bestellt

40 L G aal mm ntl 4‘. -ab zur Bersendung gelangt, enthält unter

Me Alle Post-Anstolten nehmen Bestellung an;

für ßKerlin gußer den Post-Anftalten au die Expe- |

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 832. u

Die Urkunde is demnächst dem zuständigen Standes- beamten und, wenn mehrere zuständige Standesbeamte vor- handen sind, einem derselben behufs der Eintragung in das Heirathsregister zu übersenden. Eine Abschrift derselben wird bei der Militärbehörde aufbewahrt.

8. 11. Für die Eintragung einer nach Maßgabe des S. 8 dieser Verordnung erfolgten Eheschließung is derjenige Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einex der Verlobten seinen bisherigen Wohnfiß oder seinen ew Gen Aufent- haltsort gehabt hat, und wenn ein Wohnsiß oder gewöhnlicher Aufenthaltsort derselben im Jnlande nicht bekannt ist, der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der“ Verlobten ge-

boren ist. Vierter Abschnitt. Beurkundung der Sterbefälle.

8. 12. Bei Sterbefällen von Militärpersonen, welche ihr Standquartier nah eingetretener Mobilmachung verlassen haben, macht es hinsichtlih der Art und Weise der Beurkun- dung keinen Unterschied, ob diese Sterbefälle innerhalb oder außerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs erfolgen.

Für die Beurkundung derselben ist . derjenige Standes- beamte zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen let- ten Wohnsiß gehabt hat, und wenn ein Wohnsiß desselben im Jnlande nicht bckannt ist, der Standesbeamte desjenigen Be- zirks, in welchem der Verstorbene geboren ist.

§. 13. Die Eintragung in das Sterberegister erfolgt auf Grund einer schriftlichen dienstlih beglaubigten Anzeige. i

Diese Anzeige soll außer den im §8. 59 des Geseßes auf- geführten Angaben einen Vermerk über die Todesursache ent- halten. Die Sterbeanzeige ist unter Berücksichtigung der obwaltenden kriegerishen Verhältnisse zu erstatten, sobald der Sterbefall und die Persönlichkeit des Verstorbenen dur dievstlihe Ermittelung festgestellt ist. 5

8. 14. Die Anzeige der et efane 02 Feht:

a. hinsihtlid derjenigen Militärpersönék, welche zu einer Behörde gehören, durch den Commandeur oder Vor- stand der Behörde;

. hinsihtlich derjenigen Militärpersonen, welhe zu einer Truppe gehören, durch den Regiments-Com- mandeur oder den in gleihem Verhältniß stehenden Befehlshaber der Truppe oder durch den Comman- deur des betreffenden Ersaßtruppentheils. :

Die Verpflichtung zu solcher Anzeige erstreck sich auf die Sterbefälle sämmtlicher im §8. 2 dieser Verordnung ge- nannten Militärpersonen, insoweit cin für die Beurkundung des Sterbefalles zuständiger deutsher Standesbeamter vor-

handen ist. Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen.

S. 15. 7st eine erstattete Anzeige zu berichtigen, weil als unbekannt eingetragene Verhältnisse (8. 59 Absatz 2 des Ge- seßes) später bekannt geworden sind, oder weil nah späterer dienstliher Ermittelung die frühere Anzeige als dem Sach- verhalte nit entsprechend sich darstellt, so ist dem zuständigen Standesbeamten nachträgliche Anzeige zu erstatten. 7

Diese Anzeige ist von dem Standesbeamten der Aufsichts- behörde behufs Veranlassung der Berichtigung der geschehenen Eintragung vorzulegen.

8. 16. Sobald die Militärpersonen in ihr Standquartier zurückgekehrt sind, oder nahdem die Truppe oder Behörde, zu welcher sie gehörten, demobil geworden oder aufgelöst ist, kommen die allgemeinen geseßlichen Bestimmungen zur An- wendung.

S. 17. Fnsoweit die vorstehende Verordnung niht aus- drüdlih Abweichungen festseßt, bleiben für die fonstigen Ver- richtungen der Standesbeamten in Bezug auf Militärpersonen, welche ihr Standquartier nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, lediglih die allgemeinen geseßlichen Bestim- mungen maßgebend.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 20. Januar 1879. (L. 8) Wilhelm. Otto Graf zu Stolberg.

Dem Kaiserlihen Konsul C. de la Camp in Ceará (Brasilien) ist auf Grund des §8. 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe- \{ließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Ge- burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.

Ë Die Nummer 3 des Reichs-Gesepblatts, welche von heute Nr. 1279 die Verordnung, betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten in Bezug auf folche Militärpersonen, welche ihr Standquartier nach eingetretener Mobilmachung ver- lassen haben. Vom 20. Januar 1879. Berlin, den 31. Januar 1879.

Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

1879.

Da

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den bisherigen Hoffammer-RNath Karl Oskar Bohßt in Berlin zum Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath in dem Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten, und

den bisher bei der Ministerial-Baukommission in Berlin angestellt aewesenen Bau-Jnspektor Karl Julius Emme- rich zum Regierungs- und Baurath zu ernennen; sowie

dem praktischen Arzt 2. Dr. Johann Proebsting zu Greven im Landkreise Münster den Charakter als Sanitäts- Nath, und

dem Kaufmann und Liqueurfabrikanten Jacob Drouven zu eien das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige kommissarische Kreis\hulinspektor, Lehrer: Adolf Loeber in Militsch ist zum Kreisschulinspektor im Regierungsbezirk Breslau, und

der bisherige kommissarische Kreisshulinspektor, Gymnasiak- Oberlehrer Dr. August Karl Ludwig Grabow in Oppeln U S ENGUR por im Regierungsbezirk Oppeln ernannt worden.

Der praktische Arzt 2c. Dr. Plitt zu Hofgeismar is zum Kreis-Physikus des Kreises Hofgeismar ernannt worden.

Der Königlich italienische Minister für Ackerbau, V und Handel hat durch Dekret vom 9. Dezeuber v. J. einen Preis von 3000 Lire für eine Monographie über Bau, Lebensfunktionen und Krankheiten der Gattung Citrus aus- geschrieben. Die Bedingungen dec Pyseivbewerbung, derem Frist im Mai 1881 abläuft, werden auf Anfrage in den Königlich preußischen Ministerien der geistlichen 2c. Angelegen- heiten und für landwirthschaftliche Angelegenheiten abschristlih mitgetheilt werden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Regierungs- und Baurath Emmerich ist die Stelle eines solchen bei dem Regierungs-Kollegium zu Cassel verliehen worden.

Verseßt sind folgende Bergrevierbeamte: der Bergrath Jung von Essen nach Dortmund zur kommissarischen Beschäftigung beim dortigen Ober-Bergamtskollegium; der Bergmeister Shrader von Werden nah Essen; der Berg- meister Boegehold von Sprockhövel nah Recklinghausen; der Bergmeister von Sobbe von Posen nah Sprockhövel.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Kavallerie von Tümpling, kommandirender General des VI. Armee- Corps, nah Breslau.

BeranntmacGungen auf Grund des Neichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Durch Verfügung der unterzeichneten Landespolizeibehörde vom heuligen Tage ist die Nummer 9 der in Stuttgart erscheinenden periodischen Druckschrift „Stuttgarter Presse“ vom 23. Januar 1879 und zugleih das fernere Erscheinen dieser periodischen Drulschrift auf Grund der 88. 11 und 12 des Gesetzes gegen die Oen Bestrebungen. der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten worden. Ludwigsburg, den 29. Januar 1879. Königlich G V eR des Neckar-Kreises. ‘eypold.

Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie von 21. ODftober 1878 wird die Nummer 50 des 7. Jahrgangs der in Milwaukee erscheinenden periodishen Zeitschrift „Frei- DEnTter“ andurch verboten. Alzey, den 28. Januar 1879.

Großherzoglich hessisches Kreisamt Alzey.

WOVLU].

In der heutigen Handelsregister - Beilage wird Nr. der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffenilicht.

Hat, hat diese Bestellung auf der Urkunde zu bescheinigen.