1879 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Reise ins Innere von Amerika angetreten halben soll, inzwischen aber das siebenzigste Lebensjahr er- füllt haben würde und desen hier verwaltetes Ver- möcen in einem Sparkafssenbuche über 84 A 20 besteht ; e

6) der Johavne Utiy, welchbe am 17. Februar 1858 aus ihrer hiesigen Wohnung fortgegangen, seitdem aber spurlos verschwunden ift und deren hier no afervirtes Vermögen in 600 4 in Landrenten- briefen und 456 Æ in einem Sparkafsenbuche be-

teht; bt; E:

wegen Ermittelung der unbekarzten Erben der am 92. November 1875 im hiesigen Stadtkrankenhause verstorbenen Gouvernante Louise Beaumond aus Genf, aus deren Nachlaß noch ein Sparkassenbuch über 83 M 5 -S sich im hiesigen Gerichtsdeposito befindet;

I:

wegen Ermittelung derjenigen, welde an die auf dem Hausgrundftücke des Herrn Justizrath Advokat Marx Wilhelm Edckardt kierselbff und Genossen, Fol, 180 des Grund- und Hrpothekenbuchs des vor- maligen Munizipal-Stadtgerichts zu Dresden und dem Hausgruntftüke Frau Emilien Augusteu ver- wittweten Windisch, gebornen Haupt, Fol. 264 des- selben Grund- und Hypothekenbuchs, seit dem 18. Juvi 1835 eingetragene Hypothek von 200 Thlr. Conv. Mz. oder 616 # 67 H jährliche Leibrente für die am 18. November 1847 zu Berlin ver- storbene Frau Caroline Johanne Henriette verwitt- wete Baronin von Wedem, geborne Gräfin von Wallwitz, Ansprüche zu On haben ;

wegen Ermittelunz Derjenigen, denen an das seit dem Jahre 1832 zur Sicherstellung eines dem Tisch- lergesellen August Reuter aus Sorau in dem Testa- mente Johann Gottlob Adlers, Sortirers bei der biesigen Königlichen Porzellanniederlage, auêgeseßten BVermächtnisses asservirte Depositum im dermaligen Betrage von 75 Æ in einem Werthpapiere und 454 M. 30 § in Sparkassengeldern Ansprüche zu- stehen;

V

wegen Mortififation folgender, den dabei kenannten Personen verloren gegangener Werthpapiere:

1) des drei und eindritielprozentigen Königlich säch- fischen Landrentenbriefes Litt. D, Nr. 8546 über 50 Thaler oder 150 Æ der Frau Anna Gräfin von Boh:.en in Lüßz1chena; : :

2) des unterm 1. Mai 1869 auêgeferiigten Ta- lons zu der Aktie der Dresdner Pap'ferfabrik Num- mer 339 über 300 A der Frau Bertha, verwitt- weten Liebe h:er; ——

3) der mit Nummer 1954 bezei! eten Prioritäts» Obligation der Chemnit-Komotauer Eisenbahn- Gesellshaft über 600 #, bezüglih welcher die frühere Eigenthümerin, Frau Chriniane verehelichte Beer bier, ihre Ansprüche an genannte Gesellschaft abgetreten hat ; l E

4) der am 1. Mai 1875 ausgegebenen Dividenden- leisten zu den beiden Aktien der Sächsishen Bank Nr. 8504 und 8505 über je 600 A der Frau Ida verwittweten Lie hier; :

5) des mit Nummer 12681 bezeichneten, auf den Namen dcs Faktor Friedri August Weruer in Swönecck ausgestellten Interimsscheines Alttien- Certifikates der Chemnit-Aue-Udorfer Eisen- bahngesellshaft hier; : E:

6) folgender nah der Anzeige Julianen Emilien Rasch hier aus dem Nachlasse ihres Vaters, des Kofferträgers Rasch, herrürr-nder, im Jahre 1868 verloren gegangener drei und cindrittelp:oz-:ntiger Landrentenbriefe: Litt. C. Nummer 1064. 4508, 15063. 17226 und 22268. zu je 100 Ihalern —. —. oder 300 A —., Litt. D. Nr. 2783 über 50 Tha- ler —. —. oder 150 A —. und Litt F, Nummer 5114 üker 12 Thaler 15 Sgr. —., oder 37 M 50 S; und 5 e 7) des unterm 1. März 1866 auégefertigten Talons zu dem vierprozentigen Schuid'cheine der vormaligen Leipzig-Dresduer Cisenbahnkompagnie Liit, A. Serie 254 Nummer 12665 über 100 Thaler —. —. oder 300 M. —.;

das Ediktalverfahren besblofssen worden.

Gerichtswegen werden daßer die bei I. 1 bis 6 aenannten Verschoüenen, eventuell deren, ingleichen der bei 11. genannten Verstortenen etwaige Erben und Gläubiger, owie alle Di-jenigen, welche auf

Grund der bei IU. eiwähnten alten Hyyothef, iu- |

gleihen an das bei 1V. näher bezeinete alte De- positium, sowie an die bei V. 1 bis 7 aufgeführten Werthpariere, cder die in denselben verschriebenen Kapitalien und Zinsen Ansprüche zu haben ver- meinen, hiermit geladen, in dem auf

deu 19. April 1879 / anberaumten Anmeldungêtermine unter der Verwar- nung, daß die Verschollenen für todt, die übrigen íFnterefsenten aber für ausgeschlossen und beziehent- lih ivres E.breátes oder ihrer sonstigen Anjprüche, auch fie sämmtlih der ihnen zustehenden Recht8- wohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand für verlustig werdea erachtet, sowie bezichentlih mit dem Bedeuten, daß das Vermögen der Ab- wesenden den bekannten resp. sich legitimiren- den Erben dersclben oder sonst auêgeantwortet oder ebenso wie

der Na(b-

laß- und Depositalbeftand unter 11. und 1V. für tezüglih der Hypothek unter III. mit Cafiation derselben verfahren, endlich Wertheffekten unter Ÿ. den Inpetranten werde zugesprochen werden, in Person oder

erbloses Gut erfiärt und

Recht an den

das ausf\ch(ließliche Gerichtéftelle in Berclimächtigie zu er anzumelden und zu

an unterzeichneter durch gehörig legitimirte scheinen, ihre Ansprüche gehöri bescheinigen, mit dem bestellten Kontradikter zu ver fahren, jodann aber

den 31, Mai 1879 des Aktens(hlusses und

den 12. Juli 1879 der Bekanntn ahung eines Bescheides sich zu ge rwârtigen.

Auétwärtige Betheiligte haben zu Annahme fer- nerer Ladungen, sonueit es noc nicht geschehen, Be- vollmächtigte am biesigen Ort? zu bestellen und all-

hier namhaft zu made". F Dresden, den 18. ‘‘anuar 1879, Königliches Gerihtsamt im Bceczirksgericht

daselbft.

Abtheilung für Vormundschafts- und Nachlaß-

sachen in Altfiadt. 2 Dürisch.

j [1081]

Fahre 1804 hier verstorbenen Frau Regierunas-

Tode ihres Universalerben nunmehr den von ihr

Ediftalladung |

Der seither hier deponirt gewesene Nachlaß der im |

Präsident Charlotte Friederide Marie von Fick- weiler, geb. von Lentz weil. hier, ist nach dem

testamentarish eingeseßten Fideikommißerben Frau Charlotte von Pfau, geb. von Dobenedck, damals zu Lyck in Ostpreu! en, Fräulein Sophie von Dobeneck, ebendaselbst, Frau Henriette von Stößer, geb. v. Dobened, zu Rastenburg, auszuzahlen. Da der Aufenthalt der Genannten unbekannt ift, so werden dieselben, resp. deren Rechtsnachfolger, hierdurch geladen, ihre Ansprüche an den fragl. Nawblaß bis zu oder svätestens in dem auf den 13. Juni d. ZJ., Mittags 12 Uhr, N angeseßten Unmeldurgstermin mündlich oder schrift- lih anzumelden, bei Vermeidung des Ausf\chlusses von demselben, s gchörig zu legitimiren und als- dann weiterer Weisung gewärtig zu sein. n Bezüglich der Nichtangemeldeten wird ein Prä-

flusivbescheid am

14, Unt d, I. i: eröffnet und bezüglich ihrer Nachmittags 4 Uhr für publizirt geachtet werden.

bhängende Patent verwiesen. Greiz, den 20. Januar 1879. Fürstl, Reuß-Plau. Justizamt L. C. Zopf.

Bezüglich des Weiteren wird auf das hier aut-

Bedinguncen , Anschläge und Zeichnungen liegen während der Dienststunden in dem genannten Bureau zur Einsicht aus.

Spandau, den 1. Februar 1879. Direktion des Feuerwerks-Laboratoriums.

[11

Die Lieferung von Handwerkszeugen und Uten- silien, als:

soll in unbeschränkter, shriftliher Submijsion ver-

geben werden. L Der Termin zur Eröffnung der Offerten findet am

im hiesigen Fortifikations-Bureau (Weidenbach 4) ftatt, woselbst auch die Bedingungen, das Preis- verzeichniß bezw. das Verzeichniß der zu liefernden Gegenstände und die Probestücke von heute ab zur Kenntnißnahme resp. Ansicht bereit liegen.

Erstattung der Schreibgebühren von 1 F (Post- anweisung) von hier bezogen werden.

| 7280, 11263, 1700s, 29612 b., 31474, 43370b., 51909 a., 52872 a. Wir ersuchen die Inhaber diefer Scheine, die darauf fälligen Beträge bei Vermeidung der im È 17 unserer Statuten gedachten Nachtheile zu er- eben, wobei wir in leßterer Beziehung ausdrüdcklich bemerken, daß, wenn die vorstehend zu 1 und 2 be- zeibneten Ziat- und Dividendenscheine nicht binnen 8 Wothen, vom Tage dieser Befan tmachung an gerechnet, eingelöst werden, dieselben annullirt und die darauf fälligen Beträge zur Gesellschaftskasse eingezocgen werden. “‘ Stettin, den 30 Januar 1879. Directorium.

[1099] Bekanntmachung.

Die Stadtgemeinde Brandenburg a. H. ist durch die Königliche Regierung ermäcbtiat worden, den Zinsfuß der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii | vom 14. Mai 1866 ausgegebenen !nd zum Betrage | von 374 775 Æ noch in Umlauf befindliden Bran- denburger Stadt-Obligationen der Serie IL., ITI, VI., VII. und VIIL von Fünf auf Vier und ein halb Prozent herabzuseßen.

Die Herabsezung des Zinsfußes erfolgt vom 1. Ji.li 1879 ab. Allen Besißern der vorstehend bezeihieten Brandenburger Stadt - Obligationen, welche si die Herabseßung des Zinsfußes nicht ge- fallen lassen woilen, werden die betreffenden Obli-

ationen hierdurch dergestalt gekündigt, daß deren Nominalbetrag am 1. Juli 1879 gegen Einliefe- rung der Obligationen nebst Talons und der noch niht fälligen Zinécoupons bei unserer Stadt-

Cto. 22/2.)

03] Submis fion.

120 Beile, 240 Kreuzhadcken, s 4 Feldshmieden nebst Zubehör,

192 Laternen,

r O I D) 400 eiserne Klammern u. dergl. m,, (àCto 219/2.)

Sonnabenszd, den 15. Februar cr., Vormittags 10 Uhr,

Die vorgenannten Schriftftücke können auch gegen

Cöln, den 3. Februar 1879. Königliche Fortifikation.

Verloosung, Amortisation,

Zweite Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

K] ; A 5 o T

M B22 Berlin, Donnerstag, den 6. Februar 279.

In iee Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlicchen Bekanntmachungen über Eintragungen und Lösungen in den Handels8/-, Zeichen- u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlidt 1) D - L 3) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins, i

2) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 4) die Uebersicht der bestehenden Postdampfsciff-Verbindungen mit transatlantishen Ländern. 3

Der trn dieier Beilazxe. in we e L efetes M L - e 2 c S ete Der Jahalt diefer Beilage, in welcher auch die im S8. 6 des E en Markeushuß, vom 39. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urbeberrebt an Musteru und

Modellen, vom 12. Jaauar 1876, und die im Patentgeseß, vom 25. J schriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auÿh in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutsche Reich. 6:21

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reid kann dur alle Poft - Anstalten, sowie | Das Central-Handels-Register s ih crs&eint i E Ti ; 2 gi eutc R rd „Poits 2 lten, sow s C «Handels-Register für das Deutsde Reich crsck&ecint in der Regel tägli durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, W., Mauerstraße 63—65, und alle Bubhandlungen, für Berlin | Abonnement beträgt 1 4 50 für das Vierteljahr. Einzelne Rugen Uen 20 ges and dar Ms Ion? A. ck FIRIIMIYE 55, Dezogen merden | Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 30 5. L E

Patente. R C

urücziehung von Patent -Anmeldungen.

Die nachfolgend genannte, uztier der angegebenen Nummer und auf den angegetenin Gegenstand eingereißte und an dem angegebenez Tage im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger bekannt gemachte Patent-Aunmeldung ift zurügezogen.

Nr. 27 117/78. Sicherung der Schraubenmut- tern bei den Laschenverbindungen der Eisenba5.;-

Solte Zeichen, welche bisher nit als Zciten cine3 bestimmten einzelnen Gewerbetreibenten dienten, jondern von allen oder ganzen K‘afsen von Gewerbe- treibenden gebrauht wurden, indem sie in hergebrach- ter Weise die Waarengattung oder bestimmte Qualitäts- oder Größenverhälinifse o' 5

E r E zu gestatten, cntzo;en werden könne. Vergleiche Neichétazsverhandlungen Sefsion 1874/75 Band II1, Aktenstücke Nr. 20. Beide Gründe pajien nicht auf autländishe öffentlihe Wavpen, da für die inländische Gesetzgebung weder die öffent- e BLSS noch das gewerbliche Interesse aus unf Waare aus warliger Staaten oder scffentliber Korporation

Bezirk, mithin Eigenscbaften der Waare bezeichneten, | und Anstalten des Auslands 1 Gen i i folien au ferner in dieser Weise gebraudht werden | anlaffung vorlag. Hätte man ties beabsictiat, so können. Weil ein folcher Gemeingebrauß nicht | wücde der Schuß nit unbedingt, fondern nur möglich wäre, wenn einzelne Gewerbetreibende im | unter der Bedingung der Gegenseitigkeit gewährt

11 Zeichen: Fndustrie der Metalle; dritten Personen z

6 Zeichen: Jndustrie der Heiz- und Leuchtstoffe, der Fette, DELE 2. i

5 Zeichen: FndustriederMaschinen, Werkzeuge, Apparate 2c.; Zeichen: Tertil-Fndustrie; Zeichen: Chemische Jndustrie; Zeichen: Fndustirie der Holz- und

( env isse odec die Her- tunft der Waare aus einem bestimmten Ort oder

Berechtigten

Zinszahlung u. \. w. vou öffentlichen * Papieren.

[1109] Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Die Zins- und Dividendenscheine zu den nach-

stehend bezeichneten Aktien unserer Gesellschaft sind

Hauptkasse von 9—12 Uhr Vormittags abzu- heben ift.

Diejenigen Obligationenbesitßzer, welhe mit der Herabsetzung des Zinsfußes einverstanden sind, er- halten als Konvertirungëprämie den am 1. Juli 1879 fällig werdenden Zinécoupon \{hon vom 1. April d. J. ab ausgezahlt, wenn sie die Obliga- tionen und die später fällig werdenden Zinécoupons in der Zeit vom 1. April bis 1. Mai d. J. bei : unserer Stadt-Hauptkafse hierselbst behuf: der Kon- vectirung abstempeln lassen. Bei den Obligationen | der Serie VI!. und VIII. werden neue Coupon- bogen ausgegeten, weéhalb der betreffende Talon zurückzugeben ist.

Brandenburg a. H., den 3. Februar 1879.

Der Ltagistr. t.

Oeffentliche Vorladung.

1) die verehelihte Zimmermann Rüfster, Johanne Dorothc:e, geborene Hanushke, aus Groß-Heinzendorf, gegen ihren Ehemann f 1 L 1 Ul August Ruster, seit 1872 verscbollen, und bisher nicht zur Eizlöfung rorgelegt worden: 2) die verehelichte Fleischer Röhrih, Emma, | 1) die Zins- und Dividendenscheine Serie IV. geborene Hohberg, aus Lüben gegen ihren i Nr. 4 zu der Uktie Nr 385, ; CEbemaun Herrmann viöhri, seit 1872 ab- | 2) die Zins- und Dividendenscheine Serie IV. wesend und seit 1873 verschollen E A A Aktien Nr. 385, 20112 a., öslicher Verlassung die Ehescheidungsilagen ch , 932248, : O wenn ne E Ag ae SREA s G 3) die Zinë- und Dividendenscheine Serie IV. Zur Beantwortung dieser Klagen werden die vor- Nr. 6 zu den Aftien Nr. 385, 15590, 30013 d, stehend genannten, ihrem Aufenthalte nach unbekan:- 41944, 43466D O28, ten Verkiagten auf 4) die Pie und Dividendenscheine Serie IV. den 12. April 1879, Vormittags 11 Uhr, Nr. 7 zu den Aktien Nr. 26a., 385, 6998, ! vor Herrn Kreiëgerihts-Rath von Burgsdorff in E

das Sitzungszimmer des unterzeibneten Gerichts [1105] Ï : : : Köln-Mindener Prämien- Antueilscheine,

unter der Warnung vorgeladen, daß im Falle sie nicht erscheinen, die E den Klagen Es Tehatiahen für zugestanden, und was dem Rechte E : : E l folgt, in dem Erkenntnisse ausge- Bei der heute stattgehabten 17. Prämien-Z ehung der 3§°%/9 Köln-Mindener Prämien-Antheil- sp: ohen werden wird. scheine, woran die am 2. Dezember 1878 gezogenen Serien :

274 292 391 504 785 845 860 928 1026 1027 1083 1500 1641 1651 1774 2015 2391 2558

2616 2809 2996 3007 3046 3147 3684 3746

Theil genommen t aben, sind nachstehende Antheilscheine mit den bezigesetzten darch den Tilgungsplan

Lüben, den 29. Dezember 1878, Könialiches Krei8geriht. I. Abtbeilung. bestimmten Beträgen gezcgen worden : Antheils No A mit Pr, Ct.-Thlr. 60 020, S a s 19 000. A S 4 000. 51 290 2000 D S 1 000. 13601 19000 42269 41G 500, 39 234 42211 74958 82049 88 691 88 666 119504 127893 140418 : 152 262 184200 A L 200. Ale übrigen zu den bezeichneten Serien gehörigen Antheilscheine werden mit Pr. Ct.-ThIr, 110

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. Am Dienstag, den 18, Februar cr., Vormittags von 10 Uhr ab, sollen im Hauédorf’\chen Gasthause „Zum Rathsfeller“ zu Coepenick aus sämmtlichen Beläufen der Königlichen Oberförsterei Coepenick nachstehende Brennbölzer bei freice Konkurrênz öffentli an den Meistbietenden versteigert werden : Eichen rm circa 98 Kloben, 30 Stocckholz, Birken 1m 14 Kloken, 19 Knüppel, 21 Stockhoklz, Erlen rm circa 190 Kloben, 250 Knüppel, 150 Stcoholz, 100 Reisfig I, Kl., 200 Reisig Il], Kl., Aéëpen rm circa 3 Kloben, 1 Knüppel, Kiefern rm circa 3000 Kloben, 200 Knüppel, 2009 Steockh-lz, 60 Reisig I. Kl, 1000 Reisig II. Kl, 1000 Reisig Il. Kl. E bei S. Bleiehröder. Obcrförfterei Coepenick, den 2. Februar 1879. Frankfurt a, *, bei M. A. von Rothschild & Söhne, Der Oberförster. Krieger. Cöln bei Sal. Oppenheim jr. & Co., Amsterdam bei Lippmann, Rosenthal & Co., gege ' kgabe der betreffenden Anth -ilseheine und sämmtlichzr noch nicht verfallenzn Zinscoupons, Die Verzinsung der rve loosten Antheilscheine bört mit dem 1, Äpril a. c. auf, Vollständige Nummerr- Verzeichnisse der zur Rückzablong gelangenden Antheilscheine sind vom 3, isd. Monats ab bei urs und den obengenaurten Bankhäus:rn zu beziehen, Eamburg. den 1. Februar 1879.

Die Administration der Köln-Mindener Prämien- Antheilscheine. Nordileutsche Bauk in Hamburg.

[1037] Frautfurter Transport- und Glasversicherungs-Actien-Gesellschaft in Frauffurt a./Main.

Die Herren Actionaire der Frankfurter Transport- und Glaëversicherungs-Actien-Gesellschaft

werden hierdurch zu Der. s L / I Samstag, den 8. März l. I., Nachmittags 5 Uhr, im Geschäftélccale derselbcn hier, Roßmarkt Nr. 1, gegenüber der Hauptwache, stattfindenden ordentlichen Geueralversammlung ergebenst eingeladen und ersut, die Eintrittskarten spätestens am 7. März im genannten Locale gegen Vorzeigung der Actien in Empfang zu nehmen. Tagesordnung : 1) Geschäftsbericht.

2) Statutenmäßige Wahlen. 3) Vermehrung des Reservefonds.

eingelöst, Die Zahlung vorgezannter Beträge erfolgt vom 1. April a. e, an: in Hamburg in unserem Coupons-Bureau, Berlin bei der Direetion der Disconto-Gesellschaft.

[1065] Ban der techuischen Hoclischule, Berlin (Charlottenburger Chauffee.) Oeffentlie Submission auf Lieferung von: 1) ca. 272 cem nach Zeichnung bearbeiteter Sandsteine von roth-r Farbe, 2) 53 000 Stü rundfeine Verblendziegel von duntler Farbe. Verzeichniß, Bedingungen und Zeichnungen liegen im Baukureau in der Zeit von 9—2 Uhr zur Ein- sicht aus. Kopien der Bedingungen und Verzeichnisse | find daselbst gegen Erstattung der Kosten zu beziehen. Termin zur Eröffnung der Offerten 17. Februar d. J., 10 Uhr Morgens. Berlin, den 3. Februar 1879. Cto, 80/2.) Der Königliche Baurath. Stüve.

[1000]

Die Eindeckung des Hallendahes des neuen Empfangsgebäudes der Berlin-Anhaltischen Eisen- bahn in Berlin mit verzinktem Eis nwell-Blecch soll einshließlich der Lieferung sämmtlicher dazu erfor- derlicher Materialien im Wege der öffentlichen Sub- mission vergeben werden, woz:1 Termin auf

den 24. Februar cr., Vormittags 12 Uhr, Frankfurt a./M., den 2. Februar 1879. im Bureau des Unterzeichneten, Mödckernstraße 26 ?

N § . 11. Treppen hier, anberaumt ist. | Ver Verwaltnugsrath: Lusttragende werden ersucht, ihre durch entsprechende ! General-Consul J. Gerson. Aufschrift kenntlich gemachten Offerten bis zur Ter- ! E minéftunde ebenda einzureihen. Die Eröffnung | [1072] findet in Gegenwart der anwefenden Submittenten | Norddeutsche Fabrik für Eisenvahnbetricb3material in Liq. ftatt. Die Herren Actionaire unserer Gescllschaft laden wir zu einer außerordentlichen General-

Die Bedinguvgen und Zeichnungen liegen im be- | versammlung auf zeichneten Bureau zur Einsicht aus, können auch ; Donnerstag, den 20. Fevruar cr., - | gegen Erstattung von Zwei Mark Kopialien eben- ! Nachmitta:s 4 Uhr, E 1 | daver bezogen werden. | in unserem Geschäftslokale „am Nordufer 3“ hierselbst, mit dem Ersuchen ein, Behufs Theilnahme an - Berlin, den 39. Januar 1879. j derselben die Actien mit doppeltem Nummernverzeichniß, sowie . Vollmachten oder sonstige Legitimations- _Wiedenfeld, | urkunden innerhalb derjenigen Frist, welche in Art. 27 des Statuts angegeben ift, in unserem Bureau, Königl. Baurath, i am Nordufer 3, in ten Geschäftsftunden zu deponiren. Certifikate über anderweitig deponirte Actien Ober-Ingenieur der Berlin-Ant'altishen Eisenbahn. | körnen im vorliegenden Falle zur Deposition anstatt der Actien nit zugelassen werden. ——---—— : Gegensiände der Tagesordnung: [1032] í 1) Nachträgliche Genehmigung der Beschlüsse der Generalversammlungen der unterzeichneten Die Lieferung der Maurermaterialien excl. Cement, ! Actiengesellschaft vom 26. April 1876, 29. April 1876, 30, Oktober 1876, 28. April 1877 sowie die Auëführung der Erd-, Maurer-, Stein- | und 29. April 1878 und in Verbindung biermit Beschlußfassung über Ratihabition der bis- meßh-, Zimmer-, Tischler-, S(hlofser- und Schmiede- ! herigen Beschlüsse der Liquida tonskommission. E: : und Steinseßer- u. d Terrainregulirunzsarkeiten | 2) Beschlußfassung über gä.zliche resp. theilweise Aufhebung des auf Grund der ad 1 genehb- zum Neubau eines Betriebêgebäudes (veranschlagt ; migten Generalversammlungs-Beschlüsse bestehenden Mandats der Verwaltungsraths-Mit- auf 35 500 M) auf dem Eiéwerder bei Spandau, | glieder und Neuwabl der Letteren. S s i foll in éffentliher Submission vergeben werden. j 3) Beschlußfassung über Reduction der Zahl der Mitglieder der Liquidationskommission, sowie Hierzu ist ein Termin auf Dienstag, den 25. : Feststellung der Befugnisse der Leßteren. S Februar cr., Vormittags 11 Uhr, im Direktions- | Berlin, N., den 3. Februar 1879. bureau auf dem Ciéwerder anberaumt. f Actien-Gesellsciaft Norddeutsche Fabrik für Eisenbahu-Betriebsmatercial Mit entsprehcnder Aufschrift versehene Offerten ! in Liquidation. j sind postmäßig versblofsen und portofrei bis zu der : Die Liquidations - Commisfion. genannten Termin:stunde an die unterzeichnete : Adolph IHiessel. W,. Riehter. O. Burs- E. Dittrich.

Beiauntuaoczuug.

(S. 48 der Stati.ten.)

Actien - Gesellschaft

Die Direction, Adolph Kessel. J. T iekfeld,

Direktion einzureichen.

schienen. Vom 39. - Dezember 1878. Berlin, den 6. Februar 1879. Kaiserliches Patent-Amt, Jacobi.

Versagung von Patenten, Auf die nacbftchend bezeichneten, im Reichs-Anzeiger an dem angegebenen Tage bekannt gemachten, Än- meldungen ift ein Patent versagt worden. Die Wirkungen des einstweiligen Schußes gelten al3 nit eingetreten. Nr. 2316/77. (Landesrechtlih patentirt.) Vom 30. April 1878. Nr. 4167/77. enderungen an Regu!atoren. (Zusatz zu P. A. 3350.) Bom 6. März 1878. Nr. 7660 78. Nähmaschine Drudschriften. Bom 6. Juni 1878, Berlin, den 6. Februar 1879. Kaiserlices Patentamt,

Sacobi

Uebcrtracung von Vatenuten.

Die folgenden, unter der angegeben:n Nummer dr Patentrolle im ReichE- 2c. Anzeiger bekanntgemachten Patent-Ertheilungen sind auf die nabgenannten Pec- sonen übertragen worden:

Nr. 272. Kaufmann Christian Currle in Ußibach bei Stuttgart,

Eishaus zur Fabrikation von Eis mit Be- nußung der natürliden Lufttemperatur, vom 14. August 1877. Kl. 17. Nr. 544, Gebr. Meer, Masgwincnfabrik in Druck-Windkefsseln

[1134]

Schirmgestell.

L L 4

(Y dd

A Cenirifi zul-

zum Hesten von

{1135]

Müncken-Gladkbac, Anordnung vcn Sanug- an Dampfpumpen,

vom 28. August 1877. Kl. 59.

Nr. 981, Emil Benver, Kaufmann in Berlin, Neuerungen an Groude-Koch- und Heizöfen,

vom 20. September 1877. Kl. 36.

Nr. 1311. A. Binder in Langenkbagen, Adcergcräth zur Herstellung von Pflanzgruben, vom 15. November 1877. Kl. 45. Nr. 1875, A. Binder in Lange.:b Kartoffelgrabemafscine, vom 23. November 1877. Kl. 45. Berlin, den 6. Februar 1879. Kaiserliches Batentantt, Jacobi.

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208

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[1136]

Entwicklung des ZFeichenregisters im Fanuar 1879.

Jm Monat Januar 1879 wurden im Zei che n- register des „Deutschen Reichs-Anzeigers“ 59 Zeichen resp. Zeichengruppen von 48 Firmen veröffentlicht (gegen 37 Zeichen von 27 Fir- men im Dezember v. F. und 72 Zeichen von 56 Firmen im Januar v. J.); es befanden sich hierunter 5 (in Leipzig angemeldete) Zeiten von 3 ausländishen Firmen, und zwar 4 Zeichen von 2 englischen Firmen und 1 Zeichen einer Firma in Desterreih (gegen 5 Zeichen von 2 fremden Firmen im Dezember v. F. und 13 Zeichen von 5 fremden Firmen im Ja- nuar v. 6).

Die im Januar d. F. veröffentlihten 59 Zeichen wurden eingetragen bei 31 Gerichts- anmeldestätten, die in folgender Reihen- folge an der Gesammtzahl der Zeichen partizi- piren :

Zeichen : Coblenz, E: Crefeld, Zeichen : Düsseldorf, Zeichen : Eilenburg, Zeichen : Franken- thal, Zeichen : Gera, Zeichen: Guben, guid en : Pidehein, eichen : Landshut, Zeichen : Magdeburg, Zeichen: Münster, Zeichen: Osterode, Zeichen: Pulßnit, Zeichen : Sorau, i eier Strehlen, Zeichen : Chemniß, [1 Zeichen: Stuttgart.

Auf die verschiedenen Fndustriezweige entfallen von der Gesammtzahl der im Ja- nuar veröffentlichten Zeichen :

21 Zeichen: Jndustrie der Nah- rungs- und Genußmittel;

Leipzig, 1

i : Cöln, I

: 7 DETUtE, 1

eichen : Biberach, |1

Felcheti: Klingen- [1 thal,

Zeichen : Mainz, 1

Zeichen: Straßburg |1

i. E, 1

L

1

1

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1

1

1

H: Aachen, Zeichen :

l Bonn, Zeih2n: Breslau, 394A 54+ + Darinstadt \ A ALINIGUI, : Elberfeld, Hamburg, : Altona,

bad pad A) O O O O 5 O5

Schnitßstoffe; Zeichen: Papier-, Gummi- 4. Jndustrie; Zeichen: Jndustrie der Befklei- dung und Neinigung;

2 Zeichen wurden für Waaren eingetragen, die verschiedenen Jndustriezweigen angehören.

&erner wurde im Fanuar d. F. die Löschung von 4 Zeichen veröffentli&t; davon entfallen 2 Zeichen je einer Firma in Posen und Wesel auf die Jndustrie der Nahrungs- und Genußmittel, 1 Zeichen einer Firma in Cöln auf die Textil-Fndustrie und 1 Zeichen einer Berliner Firma auf die Polygraphischen Gewerbe.

Scit Bestehen des deutschen Zeichenregisters (1. Mai 1875) bis Ende Januar 1879 beträgt die Zahl der veröffentlichten Zeichen 8433, die der anmeldenden Firmen 4046; hiervon gehören 2493 Zeichen 1018 auslän- dischen Firmen an.

Leder -,

In einer Markenschukvprozeßsache einer Tabaïhandlung wider einen Takatbändler bat das Neichs-Dber-Handels8gericht, 1. Senat, dur Erkenntniß vom 10. Dezember 1878 felgende be- merkenswerthe Rechissäße ausgesprochen :

1) Obwohl Niemand durch Anmeldung eines Frei - zeichens (d. b. cines Waare:zeichens, welches si bisher im freien Gebrauch aller oder gewisser Klassen von Gewerbetrcibenden befunden hat) zur Eintragung in das Handelsregister ein Recht auf dasselbe er- werben kann, fo haben dennoch Waarenzeiczen, welche logenannte Freizeihen als Bestandtheile enthalten, auf den geseßlihen Sc&{ußz vollen Anspru.

2) Die Vorschriften des §8. 3 des Merkenscchut- ge|eßes, wonach die Eintragung derjenigen Zeichen, welche öffentliche Wappen enthalten, zu ver- sagen ift, bezieht sich nur auf inländis che öffent- liche Wappen.

Die Tabakhandlung C. zu Bielefeld Hatte zum

Zeichenrezgister ein Waarenzeichen angemeldet, welches uuter anderea Bestandtheilen die Bilder des „rau- chenden Negers" und des „Löwenwappens“, die sich bisher im freien Gebrau aller Tabakfabrikanten, namentli am Rhein und Westfalen, befunden hatten, sowie das Wappen der Stadt Amsterdam enthielt. Der Tabakhändler M, ließ sich jedo dadurch nicht abhalten, au seine Waaren mit der von C. ange- meldeten Marke, mit nur geringen Abänderungen zu bezeihnen, indem er von der Vorausseßung ausging, daß C. durd Anmeldung von bisherigen Freizeicen und eines öffentliven Wappens einen Schuß nicht erworken habe. C. klagte hierauf gegen M. mit dem Antrage, daß dieser für nicht berechtigt erklärt werde, sein Waarenzeichen zu gebraußen. Das Appellationégericht ¿u Hamm erkannte nach dem Klageantrage und die vom Verklagten dagegen ein- gelegte Nichtigkeitsbes{werde wurde vom Reichs- Oberbandels8gericht zurückgewiesen, indem es in sei- uem_ Erkenntniß motivirend ausführte :

_ «Den erste n Einwand verwirft der Appellations- richter, weil die Bilder, welhe nab dcr Behaup- tung des Verklagten sich im freien Gebrau befun - den haben follen, nur einen Theil der Waarenzeichen der Klägerin bilden, welhe außerdem noch aus den Worten „Neger-Tabak“ und „Löwen-Portorico“ be- stehen. :

Hierin findet die Nictigkeitsbeshwerde cinen Verstoß sowohl gegen §. 10, als gezen §. 18 des Markenschubgesetes.

Nach §. 10 Absay 2 kann Niemand durch Anmel- dungzein Recht auf ein Waarenzeichen erwerben, welches sich bisher im freien Gebrauche aller oder gewisser Klafien von Gewerbetreibenden befunden hat, und nah S. 11 fann, wenn die Eintragung eines solchen Zeichens im Zeichenregister stattgefunden hat, von den Betheiligten die Löschung desselben verlangt werden. Dagegen ift nit, wie im §. 3 hinsichtlich der öffentlichen Wabppen oder „Aergerniß erregenden Darstellungen“ vorge|chrieben, daß die angemeldeten Waarenzeichen folche Zeichen, welche bisher Frei- zeichen waren, nicht enthalten dürfen und daß, wenn sie solche enthalten, die Eintragung zu versagen ist. Es fann daher nit für unstaithaft erahtet werden, daß Zeichen, welche bisher im fceien Gebrauche waren, in Verbindung mit andern Zeichen oder Worten als Waarenzeichen angemeldet, mithin als Bestandtheile von Waarenzeichen verwendet werden.

Durch die Anmeldung eines derartigen Waaren- zeichens entsteht cia auss{ließlides Recht nicht auf den Gebrauch des Freizeihens, sondern des damit nit identishen angemeldeten Zeichens. Dics steht mit dec dem S. 19 zum Grunde liegenden, aus den

Stande wären, durch UEnmeldung des Zeichens zum Beichenregister ein ausschließlibes Necbt auf den Gebrau desi{elben ¿u erlangen, be- timmt §. 10, daß Niemand durch Anmeldung ein Recht auf derartige Zeichen erlangen kann. Wec aber cin bisher als Freizeichen gebrauhtes Zeichen nur als Beftandtheil eines davon verschiedenen Waarenzeicens anmeldet, erlangt ohnehin nit das Recbt, Andere am Gebrauche des Freizeihens zu hindern, da nit letzteres, sondern das angemeldete Zeichen als Ganzes den Gegenstand dcs ausscließ- lichen GebraudWsrets bildet. as Die Entscheidung des Aprellationsriters ver- stößt demna gezen §, 19 des Markcnshutzgesetes nit. Ebenso wenig widerspricht sie dem §. 18 desselben. Die Vorschrift des §. 18 ift im Interesse des Inhabers eines s{ußbere{tigten Waarenzeichens gegeben und entscheidet die Frage, ob der demselben nach Inhalt des Gesetzes gewährte Shuß auch in dem Fall eintrete, daß das Zeicen mit Ab- änderungen wiedergegeben wird. Es fönnen daher nur die s{ußkere{chtigten Inhaber von Waarenzeicen sich auf den §8. 18 berufen; dagegen erleidet derselbe weder direkte noch analoge An- wendung zu Gunsten derjenigen, welde ih eines Freizeichens bedienen, auf welches nah dem Gesetze Niemand ein Recht erlangen kann. Den zweiten Einwand verwirft der Appellationsrichter, weil die Vorschrift des §. 3 des Markenschubzgesetes, wonach die Eintragung derjenigen Zeichen, welche öffentliche Wappen enthalten, zu versagen ist, mithin auch die Vorschrift des §. 10 Abs. 2, wonach auf Waaren- zeicwen, deren Cintragung nit zulässig ift, Niemand dur{ch. Anmeldung ein Recht erwerben- kann, auf auéländisde öffentlihe Wappen niht zu beziehen ci. Die Nithtigkeitsbeshwerde greift diese Ent- scbeidung als rechtéirrthümlich an. Es ist jedoch der Ansicht des Appellationsrihters beizutreten. Der Wortlaut des Gesetes spriht zwar für die entgegengeseßte Ansicht, iodem das Geseh von „öffent- lichen Wappen“ redet, obne zwischen inländischen und ausländischen zu unterscheiden. Es ift jedoch anzunehmen, daß die Absiht des Gesetzgebers sich auf eine Bestimmung über ausländische Wappen icht erstreckte. Eine ausdrüdlihe Beschränkung der Vorschrift auf die inländishen Wappen nag um deêwillen unterblieben sein, weil die gesammten Bestimmungen der &S. 1 bis 19 fich nur auf das Irland beziehen. Daß aber die Atsicht des Gesetz- gebers nicht dahin ging, die Verwendung auslän- discher öffentliher Wappen als Schußmarken zu verhindern, läßt sich aus dem Zwede der Beftim- mung entneßmen.

_ Verfolgte dieselbe den Zweck, das Publikum gegen Zaäuscbung zu {üßcn, so würde man Grund baben anzunehmen, daß sie sich auf ausländische wie auf inländise Wappen beziehe, weil es bei beiden gleich mögli ifi, daß das Publikum dur uubefugten Gebrau des Wappens in die irrige Meinung ver- seßt wird; der Inbaber des Wappens habe die Ver- wendung desselben zur Bezeibnung der Waare ge- stattet und hiermit deren Borzüglichkeit anerkannt. Wenn es nun auch richtig und in den Motiven zum Entwurf des Markenshutzgeseßes hervergehoben ift, daß dieses Gescß nicht blos dem Interesse der Ge- werbetreibenden, sondern auch dem Interesse des Publikums dient, indem dadurch nicht allein jene gezen mißbräuclihe Benußung ihrer Waarenzeichen, jondern auch die Abnehmer gegen Täuschung bezüg- lich des Ursprungs der Waare ges{chütt werden, so ist dow nicht anzunehmen, daß gerade die in Rede stehende Bestimmung in Betreff der öffentlihen Wappen aus Rücksicht auf das Interesse der Abnehmer der Waare in das Gese aufgenommen worden ist. Diesem Interesse wäre dur die Vorschrift genügt worden, daß Niemand öffentlihe Wappen ohne Erlaub- niß der Inhaber derselben als Waaren- zeichen führen dürfe. Indem das Gesetz, bierüber hinaus8gebend, die Eintragung öffentliher Wappen als Waarenzeichen \chlechthin untersagt, trägt es offenbar einem andern Interesse Rechnung, als dem Schuß des Publikums gegen Täuschung. Es kommt binzu, daß es bei Erlafsung des Markenschußzgeseßes einer fol&en Bestimmung zum Schutze des Publi- kums nit bedurfte, weil in tieser Einsicht {on durch Artikel 360 Nr. 7 des Straf- geseßbuhs vorgesorgt war, welche Bestimmung {on vor dem Markenschut2geset2 galt und dur daselbe nicht beseitigt wurde. In den Motiven zum Ent- wurf dee Markensbußzgeseßes wird die Bestimmung des S. 3 in Betreff der offentlichen Wappen nicht turch die Absicht, das Publikum gegen Täuschungen zu s{üßten, sondern durch die Erwägung begründet, daß erftens derartige Zeichen einer öffentlichen Auto- rität nit zum Gegenstande privater Spekulationen gemacht werden sollen und zweitens den Inhabern öffentliher Wappen weder der eizene Gebravch

Motiven zum §. 10 des Gesetzentwurfs ersichtlichen geseßgeberishen Aktsicht nit im Widerspruch.

worden sein; es ift daher aus dem Mangel eines diese Bedingung enthaltenden Vorkehalts zu \4ließzn, daß nicht beabsichtigt wurde, mit der fraglichen Bes ¡timmung auch die auéländischen öffentlihen Wappen zu treffen. Dies anzunehmen ist um fo unbedenk- licher, da keines der bekannten autwärtizen Marken, \cbußzgeseße so weit geht, wie das deutshe Gesetz ginge, wenn man den S. 3 auf auélänadisch: Wappen bezôge. Während zum Beispiel das österreichische Gese vom 7. Dezember 1858 8. 3 nur „Staatê- und Länder-Wappen" autschließt, vergl. Stuben- rau, das österreihisÞde Marken- und Muster! geseß 1859 Seite 8, und die infolge des englischen Gesebes vom 13. August 1875 (38 u. - 39 Vict. cap. 91) sect, 7 erlaffene Instruktion über die Negiftrirung der ScHußmarken (bei Sebastian, The law cf trade marks 1878 p. 261 unter Nr. 27 nur untersagt, royal or national arms, crests or motto9es und arms of counties, cities and borouzhs in theUnitedKingdom) als neue Marfen oder Bestandtheile von neuen Marken zu registciren, wurden nach dem deutshen Schutzmarkengesetß, da es von öffentlihen Wappen ohne Einscränkung redet, niht blos die Wappen auswärtiger Staaten, fsondera auch die Wappen von Gemeinden und öffentliven Anstalten des Auslandes angeschlossen sein. Da in andern Ländern, zum Beispiel in Frankreich nad Artikel 1 d.3 Gesetzes vom 23. Juni 1857, vergleihe Pouillet, Tr, des margques sabriqne, 1875, No, 32, 33, Gewerbetreibenden nicht gehindert sind, \sich inländisher oder aus- ländiser Wappen ais Waarenzeichen zu be- dienen, so würde in Deuts{bland, wenn man S. 3 au auf ausländishe Wappen be- zôge, die von dem Gesetzgeber schwerlich beabsichtigte Anomalie eintreten, daß ausländishen Gewerbe- treibenden, welche ua den Geseßen ihrer Heimath in befugter Weise ein öffentlibes Wappen ihres Landes als Waarenzeichen gewählt oder ihrem Waaren- zciben einverleibt haben, die Eintragung dieses Waarenzeihens in Deutschland versagt werden mußkte.

Für die Beschränkung dcs in §8. 3 enthaltenen Verbots der Eintragung auf die öffentlichen Wappen des Inlandes ift ferner anzuführen, daß auc das im Strafgesezbuch enthaltene Verbot unbefugten Gebrauchs von Wappen si ausländishe Wappen nicht erstreckt.

Nachdem in Preußen durch die Kabinetzordre vom 16. Oktober 1831 (Gefez-Sammlung S. 247) der eigenmächtige Gebrauß und die Abbildung des Königlihen Wappens zur Bezeichnung von Waaren, auf Authängescildern oder Etiketten bei Strafe untersagt worden war, nahm das Straf- geseßbuch (vergleiße Entwurf 1, 8 348 Nr. 6, Entwurf I1. 356 Nr. 6) im 8. 360 Nr. 7 eine entsprehende Bestimmung in Betreff der Wappen der Bundesfürsten auf, denen in der neuen Redaktion des Strafgeseßbuchs durch Reichsgesez vom 26. Februar 1876 (Reichs- Geseßblatt Seite 25, 111) das Kaiserliche Wap- pen und die Landeswa ppen gleicgestellt wurden,

P chutz-

derselben zur Waarenbezeihnung, noch die Befug- niß, den Gebrauch derjelben nach ihrem Ermessen

worunter nach den Motiven des Gesetzentwurfs un-

¿zweifelhaft nur die Wappen der zum Deutschen

Reiche gehörigen Länder verstanden worden sind. Vergleibe Rüdorf f, Strafgeseßbuchß Auf- lage 2, Seite 544 und Kaiserlichen Erlaß vom 16. März 1872 (Keib8gesetblatt Seite 99) in Verbindung mit Bekanntmachung des Reichs- fanzlers vom 11. April 1872 (daselbst Seite 93).

Geht nun auch §. 3 des Markenshußgesctes weiter, als diese Strafbestimmung. indem cr außer den vorgedachten auch andere öffentliche, zum Bei- spiel ftädtische, Wappen von der E:ntragung im Zeichenregister aus\{ließt, so ist do im Zweifel die geringere Abweichung aazunehmen und die Be- stimmung des Markenshutzgeseßes so wenig wie die Vorschrift des Strafgeseßbuhßs auf auséländishe Wappen zu beziehen, zumal die eine Ausnahme- bestinmung in Frage steht, daher möglichst cin- {chränkende Interpretation geboten ift.

Die öffentlihen Wappen des Auslandes sind daher, was den Schuß der Waarenzeichen betrifft, - den PrivatwapÞpPpen gleihzuachten.“

auDels - Negister. Die Handelsregifstercinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreib Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentliht, die beiden ersteren wöchentlich, die leßtercn monatli. Mehl. Bekauntmachung. In das hiesige Handelsregister ist auf Fo?. 41 zur Firma H. Ehlers heute eingetragen :