1879 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

c. die Eingabe der mechanischen Baumwollspinnerei zu Bayreuth und d. die Eingabe der Aktiengesellshaft für Spinnerei und Weberei an der hohen Mark zu Oberursel, betreffend die Be- schäftigung jugendlicher Arbeiter, dem betreffenden Ausschusse, e. die Eingabe der Handelskammer zu Barmen, betreffend die Revision des Zolltarifs, f. die Eingabe des Vorsteheramtes der Kaufmannschaft zu Königsberg i./Pr., betreffend die Erhöhung und Vermehrung der Zölle, g. die Eingabe des Kaufmanns Japha zu Königsberg i./Pr., betreffend den Zoll auf Thee, b. die Eingabe der Weingroß- händler der Städte Braunschweig und Wolfenbüttel, betreffend die Bewilligung eines Zollrabatts ber Erhöhung des Eingangszolles für ausländishe Weine, i. die Eingabe der Gewerbevereine zu Suhl, Zella St./Bl. und Mehlis, betreffend den Eingangszoll auf Waffen, k. die Ein- gabe der Handelskammer zu Breslau, betreffend die Einführung der Getreidezölle, der Kommission zur Revision des Zolltarifs überwiesen.

Jn der heutigen (14.) Sitzung des Herren- hauses, welcher der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums Graf zu Stolberg - Wernigerode, sowie der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten Dr. Friedenthal und mehrere Regierungskommifsarien beiwohnten und welche der Prâsident Herzog von Ratibor um 11 Uhr 20 Minuten mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnete, trat das Haus sofort in die Berathung des ersten Gegenstandes der Tagesordnung, des Berichtes der Justizkommission über den Gesehentwurf, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargeseße. Der Berichterstatter Herr Wever verwies auf den von ihm erstatteten \hristlihen Bericht, aus welchem hervorgehe, daß die Kommission die §8. 5—9 und 22 einer Veränderung unterworfen habe, und empfahl unier Bezug- nahme auf die in dem Bericht dargelegten Motive, den Be- \{lüssen der Kommission zuzustimmen.

Nachdem Herr Dr. Beseler gleichfalls die von der Kom- mission vorgenommenen Aenderungen an den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zur Annahme empfohlen und der Negierungskommissar Geheime Ober-Justiz-Rath Schmidt im Namen der Staatsregierung sich mit diesen Aenderungen ein- verstanden erklärt, wurden die Beschlüsse der Kommission auf Antrag des Grafen Rittberg vom Hause en bloc angenommen. Ebenso erklärte sich das Haus ohne Debatte für die von der Kommission vorgeschlagene Resolution :

„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die Bestinm- mungen der preußischen Disziplinargeseye baldmöglichst einer durh- greifenden Revision zu unterziehen.“ :

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht der Kommission für Agrarangelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung von Landes- kultur-Rentenbanken. Die Kommission hat die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zu diesem Geseßentwurf mannigfah abgeändert, die vorgenommenen Aenderungen sind je- doch mehr redaktioneller oder untergeordneter, nicht aber prinzipieller Natur. Der Berichterstatter Herr Schuhmann bat, indem er sich auf den Bericht bezog, um An- nahme der vorgeshlagenen NAenderungen. Es lagen mehrere Abänderungsanträge der Herren Graf Püdler, Freiherr von Gaffron-Kunern, Graf Udo zu Stolberg-Wer-

nigerode und Adams vor, welche fich auf verschiedene Para- graphen des Gesetzes beziehen. Vor der Generaldisfussion

nahm zunächst Graf Pücckler das Wort. Derselbe wendete sih gegen die vom Abgeordnetenhause in das Gese hinein- gebrachten 88. 10 bis 32, welche auf die auf Drainirungsarbeiten zu gewährenden Rentendarlehen Bezug haben. Er könne nicht einsehen, weshalb man die Drainage anders behandeln wolle, als andere Meliorationen, und bitte deshalb diese Para- graphen zu streichen. Ebenso bat derselbe, die hierauf bezüglichen redaktionellen Aenderungen in den anderen Paragraphen vor- zunehmen. Freiherr von Gaffron-Kunern bemerkte, er könne h von dem Geseß für Hebung der preußischen Landwirth- Jhast wenig Erfolg versprehen. Namentlich wünsche auch er die S8. 10 bis 32 beseitigt zu sehen, Hätte der Minister der L 1ndwirthshaft die Drainage in dem Geseßze berück- sichtigen wollen, dann hätte er diese Bestimmungen selbst Hon in das Geseß hineingebraht. Weiter wendete sih der Redner gegen die Fassung des §8. 6, welche geeignet sei, das Hypothekenverhältniß des Grundbesißes zu gefährden. Er bat deShaldo, dem 8. 6 folgenden Absay 3 hinzuzufügen :

„Landeskultur Rentenbriefe, aus\{ließlich zu Ent- und Be- wässerung8zwecken gegebene, werden noch für sicherstehßend erachtet, wenn dieselben innerhalb 2 einer rittershaftlihen oder landschaft- lichen Taxe des Gutswerths zu stehen kommen.“

Herr von Winterfeld empfahl die Annahme der Vorlage. Diesclbe sei die Folge von auf landwirthschaftlihen Kongressen und Versammlungen wiederholt ausgesprohenen Wünschen, die auch in diesem Hause schon zu erkennen gegeben seien. Die Bestimmungen des Geseßes hätten den Zweck, nur allgemein die Normative, die weiten Um- risse anzugeben, innerhalb welher später Provinzial- institute zu errichten seien, darum könnten nur solche allge- meine Bestimmungen, also auch diejenigen für das Drainage- wesen darin Aufnahme finden. Er bitte, die Anträge Graf Pückler und Freiherr von Gaffron abzulehnen. Nachdem noch der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal im Allgemeinen die Ziele des Geseßes dargelegt, wurde die Generaldiskussion geschlossen.

Bei der Spezialdiskusfion wurden die 88. 1 bis 5 unver- ändert in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung angenommen. Zu §. 6, welchen die Kommission in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung, nur mit einex redafttionellen Aenderung, zur Annahme empfiehlt, lag der oben mitgetheilte Antrag des Frhrn. von Gaffron vor. Herr von Klüßow und Graf zur Lippe sprachen gegen diesen Antrag. Der Staats - Minister Pr, Frieden- thal wies - darauf+ hin, daß... die 28. 6, 7 und 8 die verschizdenen Beleihungsmethoden feststellen, in denen die Landeskultur-Rentenbriefe und die Darlehen zu gewähren seien, und erklärte, er halte im Fnteresse der Lebensfähigkeit dieser Jnstitute geboten, an den in der Regierungsvorlage niedergelegten Prinzipien festzuhalten. Graf zur Lippe wen- dete sih gegen Alinea 1 des §8. 6, welches lautet :

„Für das Darlehn, die Landeskultur-Rente und deren etwaige Zusthläge (8. 34) ift mit land- oder forstwirthschaftlich brauch- in Grundstückten in Hypothek oder Grundschuld Sicherheit zu

ellen.”

Der Redner bat, die Worte „oder Grundschuld“ in diesem Ab- saß zu streihen. Der Regierungskommissar Geh. Dber-Justiz- Nath Kurlbaum erklärte ih gegen diesen Antrag, da er die Bezeihnung „oder Grundschuld“ durhaus für geboten halte. Graf Püdler empfahl, in den §88. 6, 7 und 8 die Worte

für das zu gewährende Darlehn gelten sollen umzu- wandeln in „innerhalb der ersten drei Viertel“. Nach- dem sich noch die Herren von Gaffron und Graf Udo zu Stolberg zur Sache geäußert, wurde die Diskussion geschlossen und unter Ablehnung sämmtlicher An- träge die von der Kommission vorgeschlagene Fassung ange- nommen.

Zu 8. 7, welcher nach den Vorschlägen der Kommission in seinem Alinca 4 folgenden Wortlaut hat :

„Derjenige Betrag des Darlehns, welcher nicht innerhalb der ersten Hälfte des Tarwerthes der Liegenschaften und dern zeitigen Zuftande oder innerhalb des fünfundzwanzigfahen Betrages des Katastralreinertrages (S. 6) zu stehen kommt, darf erft nah plan- mäßiger Ausführung des Unternehmens gezahlt werden.“ beantragte Graf Udo zu Stolberg - Wernigerode statt, der Worte „innerhalb der ersten Hälfte“ zu seßen: „innerhalb der ersten drei Viertheile“, Nachdem der Staats-Minister Dr. Friedenthal sich dem Antrage nicht gerade abgeneigt erklärt atte, wurde derselbe und mit ihm der §. 7 angenommen.

Die §8. 8 und 9 wurden ohne Debatte genehmigt, Zu 8. 10, welcher nach den Kommissionsträgen lautet :

„Soll ein Darlehn zu Drainirungsanlagen gewährt werden, fo kommen auf Antrag des Darlehnssuchers die besonderen Bestim- mungen der 88. 11 bis 31 zur Anwendung.“ beantragte Graf Udo zu Stolberg, diesen Paragraphen folgender- maßen zu fassen :

ür Darlehen, welche zu Ausführung von Drainirung8anlagen gewährt werden sollen, können, fofern das Statut dies bestimmt, s besonderen Vorschriften der §8. 11 bis 32 zur Anwendung ommen.“

Weiter beantragten die Herren Graf Pückler und Frhr.

von Gaffron, diese §8. 10 bis 32 zu streihen. (Schluß des Blattes.)

Jm weiteren Verlaufe der vorgestrigen (54.) Sizung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Be- rathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Ankauf der Hom- burger Eisenbahn von der Tagesordnung abgeseßt, da der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten in einem Schreiben an den Präsidenten mitgetheilt hatte, daß er dem Hause in Bezug auf die tehnishen und finanziellen Fragen, die bei dieser Bahn allein in Betracht kämen, noch weiteres, umfassendes Material zu übersenden wünsche, welches baldigst eintreffen solle.

Es folgte der mündlihe Bericht der Budgetkommission über den Antrag des Abg. Freiherrn von Huene zu der Denk- schrift über die Staatsbauten in Berlin und Pots- dam in dem Ressort des Ministeriums der geistlichen 2c. An- gelegenheiten. Der Berichterstatter Dr. Dohrn befürwortete den folgenden Antrag der Budgetkommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

1) unter Ablehnung des Antrages des Abg. Freiherrn von Huene die Verwendung des Grundstücks in der Behrenstraße Nr. 72 zu den Zwetten tes Kultus-Ministeriums zu genehmigen, unter der bestimniten Voraussetzung, daß die Beschaffung anderer Ge- \chäftsräume für das Staats-Ministerium ohne neue Belastung des Staates für Grunditückserwerb erfolgen kann,

2) die Denkschrift im Uebrigen durch Kenntnißnahme für er- ledigt zu erklären.

Der Abg. Freiherr von Huene hatte beaniragt, die Ver- wendung des Grundstüdg Behrenstr. Nr. 72 zu dem Neubau des Kultus-MiniftS 94 z(oorläufig abzulehnen und die Be- willigung in der S Zession von der Vorlegung besserer Plíäïne und genaüerèer {läge abhäñgig zu mahen.

Der Regierungskommissar, Ministerial-Direktor Greiff, schilderte die unerträglihen Zustände in den Lokalitäten des

tinisterialgebäudes und bat um Annahme des Kommissions- antrages.

Der Abg. Frhr. von Huene trat nochmals für seinen Antrag ein und führte aus dem ursprünglihen Umbauprojekt U. A. an, daß der dritte Theil des Raumes des Vorder- gebäudes zur Herstellung von Treppen und Fluren verwendet werden sollte; auch den jeßt, wenngleih {hon bedeutend ver- besserten Plänen könne er seine Zustimmung nicht ertheilen.

Der Abg. Kieschke hob hervor, daß der in Rede stehende Plan durch die ungewöhnliche Tiefe des Bauterrains bei fehr shmaler Front wohl erklärlich ci. Es habe sich vor Allem darum gehandelt, bessere Diensträume herzustellen; häite man hier nah den allgemein geltenden gewöhnlihen Normen gebaut, dann hätte man eine Miethskaserne hergestellt, welche wohl s{ließlich auf allen Seiten eine abfällige Kritik erfahren hätte.

Der Abg. Dr. Virhow bat dringend, den Antrag der Budgetkommission anzunehmen. Die Baupläne seien unter Zuziehung von Kommissarien des Finanz-Ministeriums und der Ministerialkommission gewiß in forgfältigster Weise aus- gearbeitet worden, und es sei hohe Zeit, dem unerträglichen Zustande ein Ende zu machen. Hierauf wurde der Antrag der Budgetkommission genehmigt.

Der Bericht der Rehnungskommission über die allge- meine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1875, sowie die Rehnung über die Fonds des ehemaligen Staasschatßes für dasselbe Jahr und die Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1877/78 mit dem Nachwei}e der Etatsüberschreitungen wurden ohne Diskussion erledigt, und die Anträge der Rech- nungsfommission, der Königlichen Staatsregierung Decharge zu ertheilen, genehmigt.

Es folgte der Bericht der 19. Kommission über den Be- richt der Unterrichtskommission, betreffend die Petitionen wegen der Besoldung und Pension der Lehrer. Der Hauptaus\{chuß des hessischen Volksschullehrervereins, der geschäftsführende Ausshuß des Landesvereins preußischer Volksschullehrer, der Vorstand des Berliner Bezirksverbandes des deutschen und preußischen Lehrervereins, und 14 Provin- zial- und Lokal-Lehrervereine aus allen Theilen der preußischen Monarchie beantragten in fast ganz gleichlautenden Eingaben :

in erster Reiße noch in der gegenwärtigen Legislaturperiode die \{leunigste Vorlage eines Dotations8geseßes für Elementarlehrer ; falls dieses niht möglich sei,

in zweiter Reihe wenigstens

a. eine geseßlihe Regelung und Erhöhung der Alterszulagen für

Glementarlehrer,

b, eine Grhöhung der Pensionen für eineritirie Lehrer und

c. eine Erhöhung der Pensionen für Lehrerwittwen und Waisen.

Die Unterrichtskommisfion hatte in Bezug auf dieje Petitionen beantragt, über das Petitum, betreffend die Vor- lage eines Dotationsgeseßes, zur Tagesordnung überzugehen ; Ueber das Petitum a. ist ein Beshluß niht gefaßt worden. zu b. und c. beantragte die Kommission eine Verstärkung der betreffenden Fonds.

Zu diesem am 20. Dezember v. 75. dem Hause zugegan-

„innerhalb der ersten Hälfte“, welhe als Sicherheitsmaßstab

genen Petitionsberiht wurden aus dem Hause verschiedene nträge gestellt, die das Haus mit dem Petitionsberichte einer

neuen, besonderen Kommission überwies, welche folgende Re- folution beantragte :

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

1) über den Theil der Petitionen, von der Königlichen Staatsregie- rung noch in der gegenwärtigen Legislaturperiode die Vorlag: eines Dotations8geseßes für Elementarlehrer zu fordern, zur Tageëord- nung überzugehen.

2) Das Petitum umgeseßlihe Regelung und Erhöhung der Alterê- zulagen für Elementariehrer der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

3) Die Königlihe Staatsregierung aufzufordern,

a, dem Landtage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf, betref fend das Pensionéwesen der Volksshulledrer vorzulegen, nah wel- cem d?:n Lehrern cin bestimmter nah dem Dieasteinkommea und Dienstalter zu bemessender Pension8anspruch zuerkannt wird ;

b. im Etat bis zur geseßlihen Regzlung des Pensionswesen3 der Volksschullehrer die Fonds zu Rukegehaltszusbüssen un» Unterstüßungen für emeritirte Elementarlehrer und Lehrerinnen (Kap. 125 Tit. 14) um mindestens 300 000 A zu verstärken,

4) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage in der nächsten Session einen Geseßzentwurf, betreffend die Abän- derung des Gesezes vom 22. Dezember 1869 dahin vorzulegen, daß die den Hinterbliebenen der Kafsenmitglieder zu zahlen de Pension vom 1, April 1880 ab auf mindestens 200 M festgeseßt und die Verpflichtung der Kapitalisirung von Antrittëgeldern und Stelienverbesserungsgeldern aufgehoben wird;

5) die früheren Anträge zum Berichte der Unterricht:kommis- fion für erledigt zu erklären.“

__ Der Abg. Mahraun führte als Referent aus, die Kom- mission halte eine geseglihe Negelung der Alterszulagen für nothwendig, weil es bedenklich erscheine, den Centralfonds der beliebigen Verwendung des Ministers zu überlassen und weil die Lehrer sih gegenwärtig insofern in einer Rechtsunsicherheit befänden, als die Alterszulage widerruflich ertheilt werde, und sie niht wüßten, wie lange fie dieselbe beziehen würden. Die Kommission habe sich damit begnügen müssen, der Re- ierung eine Erhöhung der Zulagen im Ganzen zur Berük- ihtigung zu empfehlen, da ihr die Regierung das crforder- lihe Material zu der Frage, wie viel Lehrer berücksihtigt werden sollten, nicht geliefert habe. Was das Petitum der Erhöhung der Gehälter für die emeritirten Lehrer anlange, so lasse sich nicht leugnen, daß hier wirklich ein Nothstand vorliege, die Kommission habe daher empfohlen, in dem Etat für das nächste Jahr den Fonds um 300000 #4 zu erhöhen, um dem drin- gendsten Nothstande abzuhelfen, aber in dem Sinne, daß da- durch die geseßlihe Regelung der Frage nicht aufgehalten werden solle. Was die gesezlihe Abänderung des jeßt gül- tigen Wittwen- und Waisenkassengeseßes anlange, so werde behauptet, daß bei diesen Kassen zu viel kapitalisirt werde. Die Kommission habe sih die Prüfung dieses Umstandes an- gelegen sein lassen und festgestellt, daß in der That mindestens mit sehr großer Vorsicht bei Erhöhung der Wittwenpensionen vorgegangen würde. Sie habe alfo beschlossen, die Aufhebung der Bestimmung des §. 9 des betreffenden Gefeßes zu empfeh- len, nach welcher die Eintrittsgelder zum Kapital geschlagen werden sollen ; daß die Gehaltsverbesserungsgelder niht mehr zum Kapital geschlagen werden sollen, wie es §. 9 gleichfalls P E sei bercits durch ministerielle Verfügung an- geordnet.

Der Abg. Knörlke bemerkte, er halte bei aller Ueberein- stimmung mit den Kommissionsbeshlüssen an der Ansicht fest, daß das Do neten von der gesammten Organisation des Schulwesens losgelöst werden könne. Die materielle Lage der Lehrer erfordere das \{leunigste Zustandekommen des Dotationsgeseßes, denn das Durchschnittsgehalt von 900 bis 1000 6 fei durchaus unzureihend. Daß die Elementar- [ehrer die Alterszulagen niht geseßlich beanspruchen könnten, sondern nur als Gnadengabe betrachten müßten, sei ungehörig. Die Pensionsverhältnisse der Volksschullehrer seien unerhörte, und die Lehrerwittwen seien viel schlechter gestellt, als die Wittwen derjenigen Beamten , welche mit den Lehrern auf einer Stufe stehen.

__ Der Abg. Dr. Nöterath erklärte, er sehe allerdings ein, daß eine Regelung in dieser Session und vor Vollendung. der Finanzreform niht möglih sei, er wünshe aber dringend, daß der Fonds der alleinigen Verfügung des Ministers ent- zogen werde, weil sonst alle Lehrer dem jedesmaligen Dezer- nenten in die Hände geliefert würden.

Die Diskussion wurde hierauf ge\{lossen, und sämmtliche Kommissionsanträge angenommen, worauf sich das Haus um 2 Uhr auf Dienstag 10 Uhr vertagte.

Ein ländlicher Gemeindevorsteher ist im Gel- tungsbereich der neuen Kreisordnung, nah einem Beschluß des Ober-Tribunals vom 22. Januar 1879, zur Mitwirkung bei der Vollstreckung von Strafen nur kraft einer Ermächti- „gung des Amtsvorstehers zuständig, ohne daß es darauf an- tfommt, ob der Amtsvorsteher die betreffende Strafe selbst verhängt hat oder auf Ersuchen anderer Civilbehörden oder Militärbehörden zur Vollstreung bringt. Fehlt diese Ermäch- tigung des Amtsvorstehers, so ist der von einer anderen Be- hörde reguirirte Gemeindevorsteher nit strafbar, wenn er die Strafvollstreckung nicht betreibt oder eine gelindere als die an- erkannte Strafe zur Vollstreckung bringt, resp. die darauf be- züglichen Thatsachen falsch beurkundet. „Mit der Zuständigkeit zur Betreibung der Strafvollstreckung fällt auch die Zustän- digkeit zur Ausstellung von Urkunden über dieselbe weg, diese Zuständigkeit bildet aber nah dem klaren Wortlaut des §8. 348 des Str. G. B. ein wesentlihes Merkmal des darin vor- gesehenen Verbrechens der Urkundenfälschung.“

S. M. Glattdeckskorvette „Freya“, 8 Geschüße, Kom- mandant Korvetten-Kapitän von Noftig, ist am 7. Fanuar cr. von Amoy nah Tokao (Formosa) in See gegangen und wollte, nah kurzem Aufenthalt daselbst, nah Foochow gchen.

S. M. Kanonenboot „Comet“, 4 Geshüßze, Kommandant Kapitän-Lieutenant Freiherr von SendenBibran, is am 5. Februar cr. von Smyrna in See gegangen und am 7. dess. Mts. vor Konstantinopel eingetroffen.

Bayern. München, 14. Februar, Wie die „Allg. Ztg.“ meldet, ist der Ministerial-Direktor im Ministerium des ¡zn- nern, Eduard von Wolfanger, seinem Ansuchen ent- sprechend, unter Anerkennung seiner mehr als vierzigjährigen, ausgezeichneten Dienste in den Ruhestand verseßt worden, wird aber im Referate für Landwirthschaft auch ferner thätig bleiben. Der Regierungs-Direktor zu Augsburg, Lorenz Braunwart, ist zum Ministerial-Nath im Ministerium des Innern ernannt worden.

15, Februar. (W. T. B.) Die Abgeordneten - kammer hat heute den Geseßentwurf, betreffend die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umher- ziehen, nah längerer General- und Spezialdiskussion mit

einigen unwesentlihen Abänderungen des Tarifs nach dem Antrage des Auss{usses mit 131 gegen 6 Stimmen ange- nommen. Die nächste Sißung findet am Mittwoch statt.

Hessen. Darmstadt, 15. Februar. Wie die „Darmst. Ztg.“ vernimmt, wird der Großherzog noch bis Ende dieses Monats in England verweilen und erst am 1. März wieder in Darmstadt eintreffen.

Braunschweig. Brauns{chweig, 15. Februar. (W.T.B.) Jn der heutigen Sißung des Landtages erklärte vor An- nahme des Regentschaftsgesezes derStaats-Minister Schulz betreffs der auf den Herzog von Cumberland bezüg- lihen Bemerkungen des Kommissionsberichts: daß die Staats- regierung im Laufe der Verhandlungen keine Veranlassung gehabt habe, sich darüber zu äußern, da Erörterungen über die Thronberechtigungsfrage außerhalb des Zweckes und Jn- halts diefes Geseßes lägen. Somit wäre die Acceptation des Einverständnisses der Landesregierung auf Grundlage gedachter Bemerkung des Kommissionsberichtes gegenstandslos. Die Kommissionsmitglieder Bode und von Cramm äußerten ih mit dem Staats-Ministerium dahin einverstanden, daß die Thronberechtigungsfrage hier nicht in Betracht komme. Hierauf erfolgte, wie gemeldet, auf Antrag des Abg. Baumgarten die einstimmige Enbloc-Annahme des Entwurfs.

Hefterreicß-Ungarn. Wien, 15. Februar. (W. T. B.)

Morgen soll amtlich folgende Ministerl iste publizirt wer- den: von Stremayr Minister-Präsident, Graf Taaffe, Minister des Jnnern, die übrigen Minister bleiben im Amte mit Ausnahme des Fürsten Auersperg und des Ministers von Unger, welche aus dem Ministerium ausscheiden (f. unten).

Die „Polit. Korr.“ meldet aus Konstantinopel vom 14. d. M.: General Totleben hat Reouf Pascha in Adrianopel eröffnet, daß die Räumung der von russi- \hen Truppen okkupirten Gebietstheile am 9. März vollständig beendigt sein werde. Der Fürst von Monte- negro hat ein Telegramm an den Sultan gerichtet, in welchem er der Hoffnung Ausdru giebt, daß die Beziehungen Montenegros zu dem türkishen Reiche künftig ungetrübte sein mögen.

48 Februar. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht huldvolle Handschreiben des Kaisers an den Minister- Präsidenten, Fürsten Auersperg, und an den Minister von Unger, durch welche dieselben auf ihr wiederholtes An- suchen ihrer Posten enthoben werden. Fürst Auersperg wird zum Präsidenten des obersten Rechnungshofes ernannt und dem Minister von Unger wird das Großkreuz des Leopold- Ordens verliehen. Zugleih veröffentlicht die „Wiener Zeitung“ Handschreiben des Kaisers an die neucrnannten bereits gemeldeten Minister.

127, FŒriar. (W. T. B.) Jn der «gestern Unter dem Vorsiße des Kaisers abgehaltenen gemeinsamen Ministerkonferenz, an welcher außer den gemeinsamen Ministern österreiczischerseits die Minister Stremayr und Pretis, sowie ungarischerseits die Minister Szapary und Wenlheim theilnahmen, wurde beschlossen, die Delegationen auf den 27. d. M. nah Pest einzuberufen. /

Pest,-15.. Februar. (W. T. B) Jm Unterhause interpellirten die Abgg. Helfy und Pazmandy den Minister- Präsidenten Tisza darüber, ob er bei der Außer- TrastsehUnKtg des Artikel ), des. Prager Frit: dens seinen geseßl:chen Einfluß bethätigt und ob die

tonarchie irgend welhe Kompensation für ihre Konzes- sion erhalten habe. Der Minisier-Präsident erklärte in Be- antwortung dieser JFnterpellation: Wie bisher in dem Hause schon oft gesagt worden, sei es niht jede cinzelne Aktion des Auswärtigen Amtes, sondern die ganze Richtung der au3wär- tigen Politik, auf welche der ungarische und der österreichische Minister-Präsident Einfluß beanspruchten, und bezüglih welcher sie zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Was indessen diesen speziellen Fall betreffe, so habe er von demselben feit längerer Zeit K-nntniß und habe demselben als solchen, dessen Richtung und Zweck er nur billigen könnte, a priori und a posteriori bereitwilligst zugestimmt. Denn der Sinn des Ganzen sei der, daß die Monarchie dem großen Nachbarstaate gegenüber auf eine Bestimmung verzichte, welche sie, wie dic verflossenen zwölf Jahre bewiesen, ohnehin niht zur Geltung bringen wollte. Zur Realisirung derjelben sei sie Keinem gegenüber verpflichtet gewesen. Fm eigenen Fnteresse aber habe es vom Gesichtspunkte der österreihish-ungarishen und noch mehr der ungarischen Politik gebilligt werden können, daß die Klausel, welche ja zu einer neuen Einmengung in die inneren Angelegenheiten Deutschlands hätte Anlaß bieten können, dur diesen Vertrag vernichtet wurde. Von einem anderen Gesichtspunkte aus aber habe ihn, den Minister, au die Ansicht geleitet, daß, wenn eine Großmacht von einem ihr vor längerer Zeit zugesicherten Nechte nicht Ge- brauch machen wolle, es viel korrekter sei, auf dasselbe einfach zu verzichten, als es stillshweigend aufrecht zu erhalten, es nicht zur Geltung zu bringen, eventuell aber im Falle von Komplikationen Anlaß zu geben, daß andere Mächte, welche ein Interesse daran haben könnten, daß jene Vertragsklausel zur Geltung gebracht werde, die Monarchie in unangenehme Verhältnisse verwicelten, und daß die Aufrechterhaltung einer solhen Klausel die Quelle späterer Verwickelungen werden Töônne, Hiermit glaube er auch die Frage beantwortet zu haben, was das Motiv seiner Zustimmung gewesen wäre, sowie beinahe auch diejenige, was das Auswärtige Amt zu dieser Konzession bewogen und ob es irgend einen Gegen- dienst habe und welchen. Er glaube, daß hier die Forde- rung eines Gegendienstes weder am Plaße, noch an der Zeit gewesen wäre, denn, wenn eine Macht, mit der Dester- reih:Ungarn in Freundschaft lebe, die Annullirung einer Klausel wünschte, deren Erhaltung durchaus niht in Oesterreih-Ungarns Interesse lag, in Zukunft aber Unannehm- liWfkeiten verursachen konnte, so hätte man hierfür als Gegen- dienst etwas anderes, als die festere Gestaltung des guten aen Verhältnisses weder wünschen, noch erwarten, noch fordern können. Hier könne also von keinerlei Gegen- diensten die Rede sein, sowie auch dieser Vertrag in keinerlei Richtung als Gegendienst betrahtet worden sei, oder betrachtet werden könne. Denn was die #\o oft erwähnten und auch Heute vorgebrahten bosnishen und herzegowinischen Angele- genheiten betreffe, so habe Deutschland bezüglich derselben nie einen Gegendienst erwartet und sei dasselbe auch diesseits nie zu einem Dienst in dieser Richtung angegangen worden. Wohl aber Tei esDeutschland gewesen, welches mchrere Fahre vor dem Berliner

Vertrage, wie heute hon Jedermann wisse, mit andern Mächten Desterreih-Ungarn auf die Ofkfkupation hingewiesen habe. So viel er wisse, kenne man in Frankreih die Gesinnungen der österreihish-ungarishen Monarchie Frankreih gegenüber viel zu gut, als daß bei den Franzosen ein Verdacht entstehen fónnte. Er wisse, daß Männer der französischen Republik es \{hwerlich übel nehmen werden, wenn aus dem Vertrage eine Stipulation weggelassen werde, welche seiner Zeit weder der Wunsh Frankreihs, noch Deutschlands, noch Oesterreihs, noch Dänemarks war, son- dern der direkte und persönlihe Wunsch des damals die Stelle eines Vermittlers \pielenden Napoleons 111. Was die Frage betreffe, ob keine geheime Abmachung vorhanden sei, so glaube er, daß diese Frage zu der Klasse derjenigen gehöre, auf welche man keine Antwort zu erwarten pflege, und wenn man eine solche erwarte, pflege man sie nicht zu glauben. Denn ent- weder existire ein folher Vertrag, oder er existire niht, und in keinem Falle würde ein Minister des Auswärtigen \ich hierüber äußern. Um so weniger könne er dies thun, da er niht Minister des Auswärtigen sei. Wenn die Regierung auch erklären würde, daß fein geheimer Vertrag existire, so würde gewiß die Antwort darauf sein, daß wenn ein solcher Vertrag vorhanden wäre, die Regierung ihn doch nicht mit- theilen würde. Und so könne immer vorausgeseßt werden, daß ein folher Vertrag vorhanden sei. Was die Unterbreitung des Vertrages betreffe, so habe er schon erklärt, daß der Ver- tra x, wie dies seit dem Jahre 1867 mit allen keine Verpflich- tung und Belastung enthaltenden Verträgen geschehen, im Amtsblatte veröffentliht werden werde. Bevor er das Haus ersuche, seine Aufklärung zur Kenntniß zu nehmen, bitte er, allen hier kundgegebenen weltbürgerlihen Jdeen gegenüber zu erwägen, ob es gerade die österreihishe Monarchie und speziell Ungarn sei, in deren Jnteresse die Aufrechterhaltung des Prinzipes des Plebiszites nah Volksstämmen liege; er glaube niht, und da auch dieser Gesichtspunkt die Annullirung der fraglichen Klausel retfertige, so ersuche er das Haus, seine Antwort zur Kenntniß zu nehmen. Nach einigen Bemerkun- gen Helfy's und Pasznandy's und kurzen Gegenbemerkungen Tisza’s wurde die Antwort zur Kenntniß genommen.

Großbritannien und Jrland. London, 16. Fe- bruar. (W. T. B.) Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin Victoria is gestern hier eingetroffen, von Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Wales am Bahnhofe empfangen und alsbald nach deren Residenz in Marlborough-House geleitet worden. Jn Dover war Jhre Kaiserliche Hoheit von dem Herzog von Edinburgh, Königliche Hoheit, und dem deutschen Botschaster, Grafen zu Münster, empfangen worden.

Fraukreih. Paris, 14. Februar. Das heutige „ournal officiel“ meldet, daß der Deputirte Jules De- velle zum Unter-Staatssekretär des Jnnern ernannt worden ist.

(Fr. C.) Jn den gestrigen Verhandlungen der Ab- theilungen der Deputirtenkammer über die Amnestievorlage gaben die Minister Marcère, Jules Ferry, Lepère und Ccchery noch einige bemerkenswerthe Er- läuterungen zu dem Regierungsentwurfe. Nach der Absicht des Ministeriums und den von ihm bereits getroffenen Vor- kehrungen werden in drei Monaten von der Amnestie nur noch diejenigen Zndividuen ausgeschlö}fen sein, deren Verbrechen shlechterdings nie verziehen werden kann, oder welche sih noch jeßt offen als Feinde der Gesellschaft zu erkennen geben. Wenn die Borlage votirt würde, so würden nur noch etwa 600 Kom- muneverurtheilte in Numea bleiben. Was die Contumaces betreffe, so könne man die Zahl derselben in runder Ziffer auf 2400 schäßen; von ihnen gedenkt die Regierung 1800 zu begnadigen, so daß also auch hier nur 600 von Frankreich fern gehalten blieben.

15. Februar. (W. T. B.) Der Ministerrath hat heute über verschiedene Amendements zu der Amnestie- vorlage ebenso wie über den Beschluß des Munizipalraths von Paris, für die heimkehrenden Amnestirten einen Kredit von 100000 Frcs. zu bewilligen, berathen. Ein Beschluß des Ministerraths über die leßtere Angelegenheit ist noch nit erfolgt. Man glaubt, daß die Amnestievorlage am nächsten Donnerstag in der Deputirtenkammer zur Berathung gelangen werde.

16. Februar. Der Präsident Grévy empfing heute den Generalrath und den Munizipalrath von Paris und forderte dieselben auf, Klugheit und Mäßigung zu beobachten. Gambetta empfing heute Delegirte des früheren Wahlcomité's in Belleville und betonte in Erwiderung auf eine Ansprache derselben: die Republik sei gegenwärtig begründet worden, es bleibe jeßt übrig, sie Früchte tragen zu lassen. General Bremon d wurde zum Senator für das Departement Charente gewählt.

Italien. Rom, 16. Februar. (W. T. B.) Die katho- lischen Blätter veröffentlihen ein apostolishes Schreibejn des Papstes, vom gestrigen Tage datirt, in welchem der- selbe, gemäß einem von seinen Vorgängern beobachteten alten Gebrauche, für den Jahrestag der Papstwahl eine allgemeine Jubel feier anordnet, Die Jubelfeier foll vom 2. März bis 1. Junt dauern.

Griechenland. Athen, 16. Februar. (W. T. B.) Nach der Regierung zugegangenen Nachrichten soll die Pforte jeßt offen erklärt haben, daß sie dem Ausspruche des Ber- liner Kongresses bezügliÞh der Nektifizirung der griechischen Grenze niht nahzukommen vermöge und nur unterhalb Volo einen {malen Streifen Landes an Griechen- land abtreten könne.

Türkei. Konstantinopel, 15. Februar. (W. T. B.) Die Pforte hat ihren Vertretern im Auslande gestern mitgetheilt, daß die Näumung von Spuz und allen anderen an Montenegro abzutretendenGebietstheilen nunmehr beendet is und daß die Montenegriner davon {hon Besiß er- griffen und ih ihrerseits aus Dulcigno und allen anderen bisher von ihnen beseßt gewesenen türkischen Gebietstheilen zurückgezogen haben. ; x :

16. Februar. (W. T. B.) Die Pforte hat ihren Vertretern im Auslande unter dem gestrigen Tage ein Tele- gramm des General-Gouverneurs von Salonichi zugehen lassen, in welchem derselbe konstatirt, daß sich weder in Esfidje noch in Senikhona, noch in irgend einem anderen Orte der Türkei ein an der Pest Erkrankter befinde. Ueber- haupt sei in der Türkei niemals ein derartiger

gründet. Der hiesige französisGe Botschafter theilte gestern Karatheodory Pascha eine Depeshe Waddingtons mit, in welcher dieser seinem Bedauern über den langsamen Fort- gang der Verhandlungen mit Griechenland Ausdruck giebt und zugleih den dringenden Wunsch ausspricht, daß die noch s{hwebenden Fragen auf der Basis des Berliner Kon- gresses geregelt werden möchten. Die Pforte hat in Folge dessen ihren Kommissären sehr ausführliche Jnstruktionen zu- gehen lafsen.

Aumänien. Bukarest, 16. Februar. Der „Roma- nul“ bespriht die Abberufung des bisherigen hiesigen rus- sishen Minister-Residenten Baron Stuart und hebt hervor, die Abreise desselben sei niht als Zeichen einer Trübung der bisherigen freundschaftlihen Beziehungen zwishen Rumänien und Rußland anzusehen, was au schon daraus hervorgehe, daß der diesseitige Minister-Resident in St. Petersburg, Ghika, jeinen dortigen Posten noch inne habe.

(W. T. B.) Die Differenzen zwishen Ruß- land und Numänien wegen der von Rumänien angeord- neten Quarantäne sind, gutem Vernehmen nah, bes ei- tigt. Numänien verzichtet auf die Hineinzichung der Do- brudscha in das Gebiet, dessen Betretung den von Rußland oder Bulgarien Kommenden untersagt sein soll. Der Sani- tätsfordon wird längs der Donau und des Pruth gezogen, 19 daß die Russen durch die Dobrudscha nah Rußland zurück- kehren können.

L Nußland und Polen. St. Petersburg, 15. Februar. Vie gestrige „St. Petersburger Deutsche Zeitung“ theilt den Wortlaut der in der Gesez-Sammlung veröffentlichten Fn- struktionen für den Grafen Loris-Melikoff bezüglich der Unterdrückung der an der unteren Wolga aus- gebrohenen epidemischen Krankheit wie folgt mit: _…, 1) Dem General-Adjutanten Grafen Loris-Melikoff werden Titel und Rechte eines zeitweiligen General-Gouverneurs des Gouvernements Astrachan und der an dasselbe grenzenden Gouvernements beigelegt. :

2) Die Gouverneure von Astrachan, Ss\nratow, Ssamara und Stawropol, wie auch die Chefs der an das Gouverne- ment Astrachan grenzenden Gebicte haben alle Weisungen und Anordnungen zu befolgen, welhe General - Adjutant Graf Loris - Melikof}f im Jnteresse der erfolgreihen Erledi- gung des ihm Allerhöchst ertheilten Auftrages zu erlassen für nothwendig hält.

3) General-Adjutant Graf Loris-Melikoff ist bevollmäch- tigt, Verfügungen im Namen Sr. Kaiserlihen Majestät zu erlassen.

4) Dem General-Adjutanten Grafen Loris-Melikoffff ift anheimgestellt, in Fällen von ihm anerkannter Nothwendigkeit über Theile des Astrahanschen unÞ3 der an dasselve grenzen- den Gouvernements oder au über ganze Gouvernements den Kriegszustand zu verhängen.

5) Jn Fällen von besonderer Wichtigkeit ist dem General- Adjutanten Grafen Loris-Melikoff anheimgestellt, unmittelbar Sr. Kaiserlichen Majestät zu berichten.

6) Die einzelnen Truppentheile, welche zur Disposition des General-Adjutanten Grafen Loris-Melikoff abkommandirt worden, wie auch die in den Gouvernements Astrachan, Ssa- mara und Saratow dislocirten Truppen sind ihm in jeder Beziehung untcrgeordnet und werden ihm die Nechte des es eines selbständigen Corps in Kriegszeiten ver- iehen.

7) Die Beamten aller Ressorts ohne Ausnahme find ver- pflichtet, den Befehlen und Anordnungen des General-Adju- tanten Grafen Loris-Melikoff ungesäumt Folge zu leisten.

8) Dem General-Adjutanten Grafen Loris-Melikoff ift anheimgestellt, den Landschafts- und Stadtämtern alle die- jenigen Maßregeln zur Ausführung zu überweisen, welche er für nothwendig hält.

9) General-Adjutant Graf Loris-Melikoff übt Ein- fluß auf die laufenden Geschäfte der Gouvernements8- Administration, auf die wirthschafstlihen Angelegenheiten, auf Angelegenheiten der Schiffahrt, des Handels und der Industrie in denjenigen Fällen, wenn diese Angelegenhet- ten in direkter Beziehung zu- dem ihm ertheilten Auftrage stehen. Er hat das volle Recht, alle von ihm als nothwendig erkannten Maßregeln zu ergreifen in Bezug auf Einrichtung von Quarantänen, Absperrung einzelner Ansiedlungen oder ganzer Ortschaften, Sistirung des Post-, Handels- und jeg- lichen anderen Verkehrs und Leitung diescs Verkehrs auf an- dere Wege.

10) Dem General-Adjutanten Grafen Loris-Melikoff sind attachirt: eine fkfonsultative Sanitätskommission, welche auf Grund der am 18. Januar dieses Jahres Allerhöchst bestätigten Nesolution des Minister-Comités zu konstituiren ist, sowie die erforderlihe Anzahl an Militär- und Civilbeamten, welche im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern ernannt werden. S j E

11) Dem General-Adjutanten Grafen Loris-Melikoff ist anheimgestellt, alle diêéjenigen Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Epidemie in Ausführung zu brin- gen, welche in der am 18. Fanuar Allerhöchst bestätigten RNe- folution des Minister-Comités angezeigt sind. Jhm vollkommen untergeordnet ist die auf Grund der gedahten Mesolution des Minister-Comites unter den Vorsip des Gouverneurs von Astrahan zu kon- stituirende Lokalkommission zur Abshäßung der durch Feuer zu vernihtenden unbeweglichen und beweglichen Besißlichkeiten und Ertheilung einer Entschädigung für diejelben.

12) Alle Ministerien und Ressorts erweisen dem General- Adjutanten Grafen Loris-Melikoff jegliche Unterstüßung.

16. Februar. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ veröffentlicht ein Manifest Sr. Majestät des Kaisers vom gestri- gen Tage, betreffend die am 8. Februar erfolgte Ratifikation des definitiven Friedensvertrages mit derPforte, und den in Folge dessen an die Truppen erlassenen Befehl, in die Heimath zurückzukehren. Fn dem Manifeste werden alle hervorragenden Ereignisse aus dem Kriege mit der Türkei sowie die mit der Pforte stattgehabten Verhandlungen hervor- gehoben. - T4 M ? con E A s E N om eneral WIaf ZOTIS: D ELTLO Tf 1IICLUCEL VOII Lo, U. les daß die beiden Persouen in Kamennyjar, welhe am Tage na ihrer Erkrankung starben, nit von der Epidemie ergriffen waren, und daß eint neuer Erkrankungsfall an der Epidemie überhaupt nicht vorgekommen ist. Ferner sei am!lih konstatirt, daß in den von der Epidemie heimgesuhten Ortschaften weder neue Epidemie-Erkrankungen, noch neue Sterbefälle vorgekommen seien. Ueber die in Kamennyjar vorgekommenen Erkrankungen wür- den von den durch den Gouverneur von Astrachan dorthin

Krankheitsfall vorgekommen. Alle in dieser Beziehung in Umlauf geseßten Gerüchte seien deshalb vollkommen unbe-

gesendeten Aerzten weitere Mittheilungen erwartet; übrigens