1879 / 43 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Frankreich. Paris, 18, Februar. (W. T. B.) Der chemalige Finanz-Minister Magne ist gestorben. Der Ministerrath genehmigte die Xnnullirung der Tagesordnung des Munizipalraths von Paris, in welcher dieser sich das Recht vorbehielt, eine Kontrolle über die Präfektur auszuüben. :

19. Februar. Alle Morgenblätter bestätigen, daß das Ministerium sich mit dem Entwurfe der Amnestie- kommission einverstanden erklärt habe. Das vom „Journal des Débats“ erwähnte Gerücht von der Demission des Muni-

ipalraths von Paris wird von der „Agence Havas“ ur unbegründet crklärt.

Spanien. Madrid, 16. Februar. (Ag. Hav.) Die amtliche Zeitung veröffentliht ein Detret, welhes vom 1. Januar 1880 an in allen spanishen Besißungen die An- wendung des metrisch-dezimalen Systems obligatorish

Türkei. Konstantinopel, 19. Februar. (W. T. B.) Die Pforte hat die französishe und englishe Regierung er- Jult, ihre Delegirten für die Kommission zu ernennen, welche das Finanzprojekt des Marquis von Tocqueville prüfen soll. Sabri Pascha wird dieser Kommission prä- fidiren.

Numänien. Bukarest, 18. Februar. (W. T. B.) Der Ober-Sanitätsrath hat in Uebereinstimmung mit den ungari- schen Delegirten der Sanitäts-Kommission dahin entschieden, daß der Pestkordon diesseits der Donau gezogen werden solle. Man glaubt, daß die Differenz zwishen Rußland und Rumänien in der Angelegenheit des Forts Arabtabia durch ein gütliches Uebereinkommen beglichen werde.

19. Februar. Die Deputirtenkammer genehmigte das Gesetz über die Organisation des Ministeriums des Auswärtigen mit 66 gegen 5 Stimmen mit den Amendements des Senates unter Streichung der für Brüssel Und Bern beantragten Gesandtschastsposten. Die Errichtung derselben wird einem besonderen Gesete vorbehalten.

Dänemark. Kopenhagen, 18. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Landsthing gab auf die An- meldung einer Jnterpellation darüber, ob über die Ver- handlungen anläßlih des Artikels V. des Prager Frie- dens eine Mittheilung Seitens der Regierung zu erwarten stehe, dér Conseils - Präsident folgende Erklärung außerhalb der Tagesordnung ab: Die Regierung würde auch ohne Aufforderung die betreffenden Aufklärungen dem Reichs- tage geben und zwar fobald und in dem Umfange, als es, ohne das Landesinteresse zu beeinträhtigen, ges{hchen fönne. Wenn aber die angemeldete Fnterpellation Diskussionen hervor- rufen sollte, würde die Negierung augenblicklich niht im Stande sein, an einer Diskussion über die Beziehungen zum Auslande Theil zu nehmen.

Afrika. Egypten. Kairo, 18. Februar. (W. T. B.) Eine Anzahl in Folge der Reduktion der Armeekosten ver- abschiedeter Dffiziere und Soldaten begab sich vor das Hotel des Finanz-Ministers und verlangte die Auszahlung des rückständigen Soldes , indem sie zugleih gegen die Ein- schränkung des Effektivbestandes der Armee protestirten. Die Menge drang in das Hotel ein und insultirte Nubar Pascha und Wilson. Bei der Ankunft der Truppen zogen sich die Ruhestörer indessen zurück und zerstreuten sich; mehrere Per- sonen wurden verhaftet. Der Khedive und die auswärtigen Konsuln befanden sich während dieses Vorganges in dem Finanz-Ministerium. Das Hotel des Justiz-Ministers, Nubar Pascha, wurde ebenfalls von den Anführern umzingelt, aber von den Truppen wieder entsetzt.

19. Februar. An der bereits gemeldeten Ruhe- störung nahmen gegen 400 ohne Sold verabschiedete Offiziere Theil, der Khedive war herbeigeeilt, forderte wiederholt, aber vergeblich, die Ruhestörer zum Auseinandergehen auf und wurde selbst insultirt. Erst als die Leibgarde des Khedive anfam, gelang es, die Aufrührer auseinander zu treiben. Nubar Pascha und zwei Diener des Khedive sind verwundet.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersbura, Mittwoch, 19. Februar, Vormittags. General Loris-Melikoff meldet aus Zarizin, vom 18. d. M. : Aus den infizirten Ortschaften eingegangenen Berichten zu- folge sind weder neue Erkrankungsfälle noch Todesfälle an der Epidemie vorgekommen. Das Thaumwetter dauert an allen Orten fort. Die Ueberfahrt über die Wolga ist im ganzen astrahanishen Gouvernement sehr s{hwierig, bei Astrachan selbst vollständig abgebrohen. Die be- rathende Sanitätskommission hat bereits zwei Sitzungen abgehalten und beschäftigt sich gegenwärtig noch mit der Berathung der Frage über das Herauslassen von Arbeitern zum Fischfang aus dem Quarantäne-Rayon unter Anwen- dung von Vorsichtsmaßregeln, sowie mit der Berathung der Organisation eines Sanitätsdetachements behufs Desinfizirung der infizirten Ortschaften des Generalgouvernements. Der von der Moskauer Stadtduma abgesandte Professor an der Universität Kiew, Dr. Minck, sowie der von der Gesellschaft des Nothen Kreuzes delegirte Professor an der Charkowschen Universität, Kryloff, sind hicr eingetroffen, um an den Kom- missionsarbeiten Theil zu nehmen.

Dem Verweser des Ministeriums des Jnnern, Makoff, war die Nachricht von dem Ausbruche einer Krankheit in dem Dorfe Malichef (Gouvernement Wladimir) zugegangen, welcher derjenigen in Astrahan ähnlih sein sollte. Eine in Folge dessen in jenem Orte angestellte Untersuhung stellte jedo fest, daß die Krankheit nur die Windpocken seien.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

_ eDer Bär,“ Zeitschrift für vaterländishe Geschichte (Nico- Taische Verlagebuchhandlung, R. Stricker, hierselbst) entwickelt sich mit jeder »?ummer mehr zu einem Iofalgesbitlichen, interessanten, periodischen Unt.rrehmen. So enthält die soeben ershicnene Nr. 4 einen Beitrag vo.1 Dr. Sello: „Markgraf Ludwigs d. Aelt, Neu- mûrfisbes Judenpr.“vileg vom 9, September 1344“; diesem rekt ih ein Aufsatz von E, z.*rause über drei sehr originelle Trinkgefäße des aiten Berliner Raths mit Abbildung an, und in einer (ape er- Heiternden Entwickelungs, tesbichte aus dem Leben und Treiben der Lerliner Nawtwächter ührt uns ferner R. Fisher dur alle adíen des ‘Nahtwachtwe) “ens, Vereinemittheilrwaciz machen den

ckS l 5 der Nummer. iz : e bon der Verlage bubhandlung Hermann Costenoble in ete Volks- urd ¿Tamilienausgake der gesammelten

taz. 7 B 1 : “Arr von Friedrich VerstäFer ift mit dem soeben er-

schienenen 21. Bande der zweiten Serie zum Abs{chluß gelangt. Derselbe bildet den 2. Band der kleinen Erzählungen und nac- gelafseneu Schriften. Bei dem großen Umfang (43 Bände), welchen das interessante Werk gewonnen hat, ift es dankend anzuerkennen, daß diesem Schlußibande ein Generalregister über sämmtliche Bände beider Serien beigefügt ist,

München, 16. Februar. Die „Allg. Ztg.“ s{reibt: Zur Feier des 100jährigen Geburtstages Friedri Karl von Savigny's wird am 21. d. Mts., Vormittags 11 Uhr. in der großen Aula unferer Universität ein feierlicher Redeakt statt- finden und der ordentliche Professor des römischen Civilrebts, Hr. Dr. von Brinz, die Festrede halten. Der berühmte Rechtélehrer war von 1808 bis 1810 eine der Zierden unserer Ludwig-Marimilians- Universität, die sih damals noch in Landshut befand, so daß es ihr auch {hon deshalb besonders zusteht, seinen 100jährigen Geburtstag feierlih zu begehen.

Gewerbe und Sandel.

Nacrichten aus Triest zufolge ift amtlich konstatirt worden, daß die Rinderpest in den Orten Goëpié, Divosello und Bjelaj (zur Gemeinde Gospié gehörig), sowie Begdanic (Gemeinde Smiljan) ausgebrochen ift, und die Dörfer Kula, Borleta Osfiek und Esmiljan in Kroatien diefer Krankheit verdächtig sind. :

In Folge dessen hat die Seebehörde zu Triest im Einvernehmen mit der zu Fiume angeordnet, daß das von der Secseite aus dortigen Orten nach öôfterreihis{en Häfen kommende Vieh, sowie dessen Ab- fälle der vorgeschriebenen Kontumaz-Behandlurg zu unterwerfen sind.

Breslau, 18. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Oberschl esishen Cifenbahn beschloß in feiner heutigen Sitzung die Einberufung einer außerordentlihen Generalversamm- lung b:hufs Kündigung resp. Konvertirung der S5prozentigen Priori- tätcn in 4Zprozentige, sowie behufs Aufnahme einer neuen 43prozen- tigen Prioritäteanleibe im Betrage von 15 500000 # zur Bestrei- tung der Mebrausgaben -für den Bau der Mittelwalder Bahn.

London, 18. Februar. (W. T. B.) Zu der heute begonnenen Wollauktion sind bis jeßt 256321 Ballen angemeldet. Die Aukiion ift gut besubt, das Geschäft belebt. Preise gegen die der leßten Auktion behauptet.

New-York, 17. Februar. (W. T. B.) Weizenverschif- fungen der leßten Woche von den atlantishen Häfen der Ver - einigten Staaten nach England 95000, do. nach dem Kon- tinent 60 0090, do. von Kalifornien und Oregon nach England 50 090 Qrtrs. Visible Supply an Weizen 20 562 000 Bushel.

Verkehrs-Anstalten.

Die Ria\chs8k-Wjiasma-Eisenbahn hat die Haftpflicht

für rechtzeitige Lieferung der Frachtgüter mit dem 15, Januar cr.

alten Styls wieder aufgenommen. Southampton, 19. Februar. (W. T. B.) Der Dampfer

des Norddeutschen Lloyd „Mosel“ ist hier eingetroffen.

Berlin, 19. Februar 1879. Kiel, 19. Februar, Vormittags. Die heute fälligen

Posten aus Norwegen und Shweden find ausge- blieben ; ebenso fehlen noch die gestern fällig gewesenen.

JFnternationale Ausstellung der Königlichen Land- wirthschafts-Gesellshaft von England in London vom 30. Juni bis 5. Juli 1879.

Die jährliche große landwirthschaftlihe Ausstellung der Königlichen Landwirthschafts-Gesellschaft von England wird in diesem Jahre in London abgehalten. Während für gewöhnlich diese Ausstellungen nur für die englishe Landwirthschaft und landwirthschaftlihe Maschinen-Jndustrie bestimmt sind, hat man in diesem Jahre beschlossen, die Ausstellung als eine internationale zu gestalten. Gleichzeitig hat man, um der Ausstellung speziell für das Londoner Publikum eine größere Anziehungskraft zu geben, das Gebiet der auszustellenden Gegenstände erweitert und umfaßt das Programm außer den landwirthschaftlichen Zuchtthieren, landwirtbschaftlichen Pro- dukten und Maschinen auch noch die verschiedenen Käsesorten, Fleis, Fleischpräserven, sowie Bier und Aepfelwein und die Produkte der Bienenzucht.

Die Bedeutung der Ausstellung mag man daraus er- kennen, daß die noch niht abgeschlossene Preisliste allein für die oben genannten Gegenstände mit Ausnahme der land: wirthschaftlihen Maschinen eine Summe von 351 200 A als Preise in den verschiedenen Klassen aufweist. Jn Bezug auf die Maschinenausstellung verfolgt die Königliche Landwirth- schaftsgeselshaft die bewährte Praxis, in jedem Jahre nur eine bestimmte Kategorie genauer zu prüfen und zu prämiiren, da es nur auf diesem Wege erreiht werden kann, daß die Prüfungen wirklih exakt ausfallen und demgemäß die Prä- miirungen geschäßt werden. Für ganz hervorragende und neue Erscheinungen auf den übrigen niht zur Prämiirung stehen- den Gebieten und für Schußvorrihtungen an Maschinen können einige Medaillen verliehen werden. Auf der bevorstehenden Lon- doner Ausstellung gilt diesmal die Spezialprüfung einer Konkur- renz von Plänen zu Farmgebäuden und sind 4 Preije von je50 Pfd. Sterl. ausgeseßt für solhe Pläne für Ackterbauwirthschasten über und unter 300 Akres und Weidewirthshaften über und unter 100 Akres. Die betreffenden Pläne sind im Maßstabe von 8 Fuß auf den Zoll engl. mit vollständiger Spezififkation und Kostenanslog vor dem 26. Juni bei dem Sekretär der Ge- sellschaft, H. M. Fenkins, London W. Hanover Square 12, einzureichen. Außerdem sind noch ausgeseßt eine Gold- medaille und 50 Pfd. Sterl. für die beste Konstruktion eines Eisenbahnwaggons zum Transport von Fleisch, Geflügel, Fish 2c. auf Reisen von über 500 engl. Meilen, wobei die Temperatur im Waggon während 6 Tagen nicht über 7 bis 809 Cels. steigen darf. /

Aus der Liste der für Vieh und Produkte ausgeseßten Preise seien hier nur diejenigen Klassen angeführt, welche für Deutsch- land spezielles Jnteresse haben, wobei allerdings zu bemerken ist, daß ausländishes Vieh nur dann zur Ausstellung zuge- lassen wird, wenn zur Zeit der Ausstellung der Viehverkehr mit dem betreffenden Lande freigegeben is und auch dann noch muß das auszustellende Vieh vorher in London eine Quarantäne durchmachen. Unter den Pferden sguriren in der Liste außer Perherons, Normannen und Anglo-Normannen und Flamländern noch zwei Klassen für ausländische s{hwere Qua erde und ausländishe Reit- und Wagenpferde, jede

lasse mit 3 Preisen von 50, 20 und 10 Pfd. Sterl. für Hengste von 3 Fahren und älter und 3 Preisen vor 30, 20 und 10 Psd. Sterl. für Stuten mit oder ohne Fohlet. Für gusländishes Rindvieh find ausgeseßt u. A. für europäische, aber niht großbritannishe Shorthorns für Bullen über 2 Jahre ali 3 Preise von 25, 15 und 10 Pfd. Sterl., Bullen nicht über 2 Zahre alt 25, 15 und 10 Pfd. Sterl., Kühe über 3 Jahre 25, 15 und 10 Pfd. Sterl., Nin- der unter 3 Fahre 25, 15 und 10 Pfd. Sterl. Außerdem können diese Shorthorns noch mit um die beiden Champion-

preise von je 100 Pfd. Sterl. für das beste männliche und weiblihe Exemplar von Shorthorns in der ganzen Ausstel- lung konkurriren. Für Angeler Vieh sind in denselben Ab- theilungen wie bei den Shorthorns Preise: von 25, 15 und 5, 15, 10 und 5, 20, 10 und 5 und 15, 10 und 5 Pfd. Sterl. ausgeseßt. Jn gleicher Weise dieselben Preise für \chlesw ig- h age es Marschvieh. Sodann find zwei besondere

lassen mit den gleihen Unterabtheilungen und den gleichen Preisen für alle anderen ausländischen Racen zur Fleischproduktion und solche für Milhproduktion aufgestellt. Für Schafe kommen hier in Betracht deutshe Merinos mit 2 Preisen von 15 und 10 Nfd Sterl. für Böte und denselben Preijen für Loose von 5 Mutter- hafen oder Jährlingen. Gleiche Abtheilungen und Preise bestehen für andere langwollige -und kurzwollige Schafe. Für Ziegen sind 3 Preise von 8, 4 und 2 Pfd. Sterl. für Böte und 8, 4 und 2 Pfd. Sterl. für melkende oder trähtige Ziegen ausgeseßt. Von den Produkten- preisen sind zu erwähnen für fremden Hopfen in Ballen 3 Preise von 20, 10 und 5 Pfd. Sterl., für neue Weizen- varietäten, welhe mit Muster im Stroh unter der Ver- pflichtung einzuliefern sind, einen Sack voll der neuen Varietät am 1. Oktober 1879 resp. am 1. Oktober 1882 einzuliefern, 2 Klassen mit 2 Preisen von je 25 und 10 Pfd. Sterl. Von Wolle sollen alle die Sorten prämiirt werden, für deren Träger bei den Schafen spezielle Preisklassen gebildet sind. Die Wollproben müssen aus 3 ganzen Vließen bestehen, die Preise betragen für jede Klasse 3 und 2 Pfd. Sterl. Von den für die verschiedenen Buttersorten ausgeseßten Preisen erwähnen wir hier 2 Preise von 5 und 3 Pfd. Sterl. für Dauerbutter in Proben von mindestens 14 Pfd. und einen Championpreis für die beste Dauerbutter in allen Klassen von 10 Pfd. Sterl. und eine silberne Medaille. Sodann 3 Preise von 6, 4 und 2 Pfd. Sterl. für die beste englische oder ausländische frishe Butter in Proben von mindestens 6 Pfd. Ausstellen dürfen in diesen Klassen nur die wirklichen Produzenten und bona fide Besißer der Butterproben, also nicht die Butterhändler. Für deutsche Käse sind keine besonderen Preise ausgeseßt und zweifeln wir, ob in den Klassen für schweizer und holländischen Käse deutshe Produzenten nah schweizer oder holländer Art gemachter Käse konkurriren dürften. Für nichtenglische oder amerikanishe Schinken und Speckseiten sind 2 Klassen mit Preisen von je 15, 10 und 5 Pfd. Sterl. für Loose von 6 Swinken von 10 zu 28 Pfd. und 3 Specseiten von je 40 Pfd. ausgeseßt, au hier sind Händler von der Konkurrenz ausgeschlossen, fofern fie niht gleichzeitig das Einpökeln und Räuchern be- treiben. Für Fleischpräserven sind folgende Preise ausgeseßt. Ein Preis von 10 Pfd. Sterl. für präser- virtes Rindfleisch, 1 do. für Hammelfleish, 1 do. für Shweine- fleish, 1 Preis von 5 Pfd. Sterl. für Geflügel, 1 do. für Wild, 1 do. für irgend eine andere Fleishpräserve. Die be- treffenden Muster müssen mindestens 6 Monate vor der Eröff- nung der Ausstellung zubereitet worden sein und mindestens 1 Monat vor der Eröffnung der Ausstellung eingeschickt wer- den. Für amerikanisches oder europäisches frisches Fleis ch sind 4 Preise von je 25 Pfd. Sterl. ausgeseßt für 2 Hinter- und 2 Vorderviertel Rindfleish, welche mindestens eine Reise von 1000 englischen Meilen gemacht haben, für 4 aus3ge- shlahtete Hammel, welche eine gleiche Tour gemacht haben, für 2 Hinter- und 2 Vorderviertel Rindfleish, welche minde- stens 14 Tage vor der Ausstellung geschlachtet worden sind, desgl. für 4 Hammel. Für die Bienenzucht sind in 4 Klassen je 3 Preise von 3,2 und1 Pfd.Sterl. ausgeseßt, 1) für den besten Observationsstock mit Volk, alle Waben müssen von 2 Seiten sichtbar fein, 2) für den besten Stock mit beweglichen Waben, 3) für Honigproben von mindestens 12 Pfund in Waben von niht mehr wie 3 Pfund jede, 4) für den Konkurrenten, welcher auf die beste Weise die Bienen von einem Strohkorb in einen Mobilbau übersiedelt, Schleier oder Handschuhe dürfen hierbei niht getragen werden. Außerdem joll der höchstprämiirte Aussteller in jeder Klasse der Bienen- zuht voch einen Ehrenpreis, bestehend in einem englischen Mobilbau-Bienenkorb, erhalten.

Alle Anmeldungen zu dieser Ausstellung müssen auf For- mularen erfolgen, welhe von dem Sekretariat der Königlichen Gesellschaft in London W. 12 Hanover Square verabfolgt werden und is dabei die Klasse und die Anzahl der auszu- stellenden Thiere anzugeben, da für jedes derselben ein eigenes Certifikat ausgestellt werden muß. Der Schlußtermin für die Anmeldungen ist auf den 1. Mai festgeseßt. Von ausländi- schen Ausstellern wird bei Vieh und landwirthschaftlihen Pro- dukten kein Standgeld erhoben.

Für die von dem Verein Berliner Presse veranstaltete, am 23. Februar im Saale der Loge Royal York stattfintende Ge - dächtnißfeier zu Ehren der verstorbenen Herren George Hilil, A. E. Brachvogel und Karl Gußkow ift folgendes Programm auf- gestellt: Gesang: „Selig siad die Todten, die in dem Herrn sterben“, von Kaehler , Doppel-Quartett des Königlichen Domchors. Dann folgt eine Gedächtnißrede, die einer der ersten Schriftsteller unserer Stadt übernommen hat, Hr. Dr. Julius Rodenberg, Herausgeber der Deutschen Rundshau. Epilog von Hermann Klettke, gesprochen vom Hosfschausvieler Hrn. Berndal. „Ruhn in Frieden alle Seelen“, von Schubert, Doppel-Quartett des Königlichen Domchors..

Tepliß, 18. Gr, (W. T. B.) Die Stadtverord-

neten haben bes{lossen, den Ingenieur Sigmondi aus Pest tele-- graphisch in der Angelegenheit der Heilquellen zu berufen und

leichzeitig bei der Regierung behufs Rückerstattung der durch die Ürbeiten zur Wiederherstellung der Quellen verursachten Kosten Schritte zu thun. Ferner soll der Beginn der Abteufung der Quellen dur eine einfache bürgerlihe Feier eingeleitet werden und sodann in den Kirchen aller Konfessionen cine religiöse Feier statt- finden ; au soll die Berghauptmaunschaft telegraphisch um Schuß der Süßwasserleitung gebeten werden, Seitens des Ackerbau-Mini- steriums ist Professor Süß zur Untersuhung des Thermen-Unglücks

hergesandt worden. Kopenhagen, 18. Februar. (W. T. B.) Die Hamburger oft von gestern ist via Kiel Hier eingetroffen. Nöérdlich von Îlensburg wird vor heute Abend 10 Uhr tein Zug äbgehen. Auf ünen liegt der Schnee bis gegen 5 Fuß hoch, und im südlichen und E: Jütland ist der Schaecfall noch erheblich stärker gewesen.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (eins{hließlich Börsen-Beilagz?).

Berlin;

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Königreich Preufßen.

Verte nm wegen Emission von Prioritäts - Obligationen der Cöôln - Mindener Eisenbahngesellshaft zum Betrage

von 19450 000 M Wir Wilhelm, von Gottes Gaaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft in den General- versammlungen ihrer Aktionäre vom 20. Februar 1872, 30. Juni 1874 und 30. Juni 1876 beschlossen hat, ihr Unternehmen auf den Bau und Vetrieb

1) einer von ihrem Babnhof Bottrop abzweigenden Bahn, Behufs Verbindung ihrer Emscherthalbahn mit ihrer Hauptbahn,

2) einer Bahn von Wesel nah Bocholt,

3) einer Bahn von der an ihrcr Stammbahn kelegenen Station Beckum nach der Stadt Beckum und der zum Anschluß der in- dustrielen Etablissements in der Umgebung von Beckum dienlichen Bahnen und \

4) einer Bahn von Herford nach Detmold auszudehnen, und das dazu erforderliche Anlagekapital durch eine Prioritätsaaleihe auf- zubringen, und nachdem dieselbe auf Grund der vorbezeihneten, sowie der in der Gereralversammlung ihrer Aktionäre vom 30, Juni 1876 efaßten Beschlüsse darauf angetragen hat, ihr zu diesem Zwecke, owie zur Bestreitung der Kosten a. der vollständigen Herstellung der Emscherthalbahn und der Wagen-Reparaturwerkstätte bei Dortmund und b. der Herstellung verschiedener, theilweise bereits aus8geführter, theilweise noch in dec Ausführung begriffener Anschlußbahnen im westfälischen Kohlenrevier die Aufnahme einer ferneren Anleihe von 19 450 000 M gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinéscheinen versehener Obligationen zu gestatten, so ertheilen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnüßzigkeit jener Unternehmungen und in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 durch gegen- wärtiges Privilegium Uvsere landesherrliche Genehmigung zur Emis- sion der gedachten Obligationen (V1IL, Emission) unter folgenden Be- dingungen : A L

8. 1. Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlau- fenden Nummern nach dem beigefügten Schema A. ausgefertigt.

Dieselben zerfallen in:

2500 Stü VIII. Emission zu 3000 A Nr. 1

E a6 S 6000 Stü VIII. Emisfion zu 1500 Æ Nt O O ar 5900 Stück VIiI. Emission zu 500 Mr E O C

= 7 500000 = 9 000 000

= 2950 000 M Summa 19 450 000 M

Jeder Obligation werden “Zinscoupons für fünf Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren nah den weiter beigefügten Schemas B. und C. beigegeben. Die Coupons fowie der Talon werden alle fünf Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. i N ;

Auf der Rüdckseite der Obligationen wird das gegenwärtige Pri- vilegium abgedruckt. E i u

8, 2. Die Prioritäts-Obligationen werden mit 4j Prozent jähr- lich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Joli eines jeden Jahres in Cöln und Berlin, sowie in den- jenigen Städten, welche etwa fonst noch von der Dircktion der Cöln- Mindener Eisenbahngesellshaft bestimmt werden, postnumerando be- zahlt. Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung inner- halb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zablungstage ab niht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Ge- ellschaft.

j es Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der in denselben verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nah 8, 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Cöln-Mindener Cisenbahn- gesellshaft und daber befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen sich an das gesammte Vermögen der Gesellshaft und dessen Erträge mit unbcdingter Priorität vor den Inhabern der Aktien und deren Divi- dende zu halten. Außerdem steht denselben in Ansehung der vorhin unter 1 bis 4 gedachten Eisenbahnen das Vorzugsreht vor allen übrigen Prioritäts- und sonstigen Gläubigern der Gesellschaft zu.

Dagegen bleibt bezüglih des übrigen Gesellshaftsvermögens den in Gemäßheit der Privilegien vom 8. Oktober 1847, 30. März 1849, 14. Februar 1853, 1, September 1853, 26. Juli 1855, 12. April 1858, 28. Oktober 1861, 17. September 1862, 4. September 1869, 23. Oktober 1872, 3. September 1873 und 31. August 1874 emittir- ten Prioritäts-Obligationen im Gesammtbetrage von 350 323 500 M nebst Zinsen, sowie den auf Grund der Privilegien vom 4. September 1869 und 23. Oktober 1872 noc weiter zu emittirenden Priori:äts- Obligationen V1. und 1V. Emission Lit, B,, fowie den auf Grund des Privilegiums vom 17. September 1862 noch zu emittirenden Prioritäts-Öbligationen V. Emission im Betrage von Einer Million Thalern (Drei Millionen Mark) nebst Zinsen das Vorzugsrecht vor den auf Grund -des gegenwärtigen Privilegiums zu emitlirenden Prioritäts-Obligationen nebst Zinsen ausdrücktlih vorbehalten und esichert. : _ on Eine weitere Vermehrung des Gesellschaftékapitals durch Emis- sion von Aktien oder Prioritäts-Obligationen darf nur dann erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten, sowie den auf Grund des Privilegiums vom 17. September 1862, 4. September 1869 und 23. Oktober 1872 noch weiter zu emittirenden Prioritäts-Obligationcu nebst Zinsen das Vorzugsrecht auédrüdtlich eingeräumt und sicher gestelit ist. Eine Veräußerung der zum Bahn- förper und zu den Bahnhöfen erforderlihen, der Gesellsbaft ge- hörenden Grundstücke ist unstatthaft, so lange die Prioritäts-Dbli- gationen der gegenwärtigen Emission nit eingelöst sind oder der Einlösungsbetrag derselben nicht gerihtlich deponirt ist. Diese Ver- äußerungsbeshränkung bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlihen Grundftücke, aub nicht auf folhe, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder andere juristische Personen zu öffentlihen Zwecken abgetreten werden

möchten.

8. 4, Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, |

Berlin, Mittwoch, den 19. Februar

die mit dem Jahre 1884 beginnt und durch aljährlihe Verwendung von #°/9 oder rot. 97500 Æ und der auf die eingelösten Prioritäts- Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird.

Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts- Obligationen werden alljährlich im Monat Juli durch das Loos be- stimmt und binnen 14 Tagen öffentli bekannt gemacht. Die Aus- zahlung des Nominalbetrages der zur Amortisation gelaagenden Prioritäts-Obligationen erfolgt am 2. Januar des nächstfolgenden Jahres, also zum ersten Male am 2. Januar 1885.

Der Cöln-indener EisenbahageseUschaft bleibt jedo das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amorti- fationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts- Döéligationen zu beshleunigen, wie auch sämmtlihe Prioritäts- Obligationen durch die öffentlihen Blätter mit sech8monatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerths einzulösen. Die Kündigung darf jedoch nit vor dem 1. Januar 1884 geschehen. Ueber die erfolgte Amortisation wird Unserem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten alljährlih ein Nachweis eingereidt. __§. 5. Die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obliga- tionen geschieht in Gegenwart zweier Mitglieder der Direktion und eines protokollirenden Notars in einem mindestens vierzehn Tage vorher zur öffentlihen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welhem den Inhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt gestattet ist.

§. 6. Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäte-Obligationen erfolgt in Cöln und Berlin, fowie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direktion der Cöln-Mindener Eijenbahn- gesellshaft bestimmt werden, an die Vorzeiger der betreffenden Prio- ritäts-Obligationen gegen Aushändigung derselben und der dazu ge- bôrigen, nicht fälligen Zinêcoupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden, von dem Kapital- betrage der Prioritäts-Obligationen gefürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselbcn zur Zahlung präsentirt werden.

Im Uebrigen erlisht die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinfung einer jeden Prioritäts-Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies ge- schehen, bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obligationen werten in Gegen rart zweier Mit- glieder der Direktion und eines protokollirenden Notars verbrannt, und es wird, daß dies geshehen, durch die öffentlichen Blätter be- kannt gemacht.

Die in Folge der Kapitalrückforderung von Seiten des Inhabers (S. 7) oder in Folge einer Kündigung (S. 4) außerhalb der Amorti- sation eingelösten Priorität:-Dbligationen hingegen ist die Geseli- schaft wieder auszugeben befugt.

. 7. Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht be- rechtigt, die Zahlung der darin verschriebenea Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der in den 88. 4 und 6 getroffenen Bestimmun- gen zu fordern, ausgenommen:

a. wenn ein Zahlungstermin durch Verschulden der Eisenbahn- verwaltung länger als drei Monate unbericbtigt bleibt,

b, wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Trans- portbetrieb auf einer der Eingangs unter 1 bis 4 gedachten Bahnen länger als sechs Monate gänzlich eingestellt gewesen ift,

c, wenn die im §8, 4 festgeseßte Amortisation niht înne- gehalten wird.

In den Fällen -a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintriti, zurückgefordert werden, und zwar:

zu a, bis zur Zablung des betreffenden Zinécoupons,

zu Þ., bis ¡ur Wiederherfkellung des unterbrochenen Transport- betricbes.

In dem zu e. gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündigungs- frist zu beobahten, auch faun der Inhaber einer Prioritäte- Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innnerhalb dreier Mo- nate von dem Tage ab Eebrauh machen, wo die Zahlung des Amertisationsquantums hätte stattfinden sollen. Die Kündigung verliert ihre rechtlihe Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nahholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nah erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen nachträglich bewirkt.

8. 8. Diejenigen Prioritäts-Obligationen, w: lche ausgelooft oder gekündigt sind und der Bekanntmachung dur die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht rechtzeitig zur Mealisirung eingehen, werden während der nähsten zehn Jahre von der Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellshaft alljährlich einmal öffentlih aufgerufen; gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem leßten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, fo erlischt ein jeder An- spruch aus denselben an das Gesellshaftsvermögen, was unter An- gabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Direktion öéffentlih bekannt zu machen ift.

8, 9. Sind Prioritäts-Obligationen, Zinscoupons oder Talons beschädigt, oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesent- lichen Theilen dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahn- gesellshaft ermächtigt, gegen Einreihung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen. Außer diesem Falle ist die Ausfertigung und Aus- reihung neuer Prioritäts-Obligationen an Stelle beschädigter, an- geblich vernichteter oder abhanden gekommener Prioritäts-Obligationen nur zulässig nach gerihtlicher Mortifikation der letzteren. ie Di- rektion erläßt des Endes auf Antrag der Betheilgten dreimal in Zwischenrämen von wenigstens vier und höchstens sech8 Monaten eine öffentliche Aufforderung, jcne Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen. Sind vier Monate nach der lezten Aufforderung vergangen, ohne daß die Dokumente einge- liefert, oder etwaige Rechte auf dieselben geltend gemacht worden find, und ift außerdem seit der ersten Aufforderung der Fälligkeits- termin des ersten Zinécoupons einer neuen Coupont-Serie verstrichen, ohne daß hierbei innerhalb mindestens sech8 Monaten nach dessen Ab- lauf die betreffenden Priorität:-Obligationen zum Vorschein gekommen sind, so spricht das Königliche Landgeriht in Cöln auf Grund jenes Aufgebots die Mortifikaticn aus, worauf die Direktion dieselbe zur öffentlihen Kenntniß bringt und an Stelle der mortifizirten Doku-

1879.

mente neue unter denselben Nummern ausfertigt, auf welchen be- merkt wird, daß fie als Ersaß für mortifizirte dienen. Die Kosten des ice fallen niht der Gesellschaft, sondern den Betheiligten zur Last.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch mortifizirt werden, jedo soll demjenigen, welcher den Verlust von Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (Z. 2) bei der Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft anmeldet und den stattgehabten Besiy durch Vorzeigung der Prioritäts-Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin . niht vorgekommenen Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Auch findet eine gerihtlihe Mortifikation beshädigter, angeblich vernichteter oder abhanden gekommener Talons zum Empfange neuer Zinscoupons nicht statt.

Die Ausreichung einer neuen Zinscoupons: Serie geschieht, wenn der Inhaber der Prioritäts-Obligation die Anweisung zum Empfange derselben nit einreihen kann, gegen Produktion der Pricritäts- Obligation, jedoch frühestens nah Ablauf des Fälligkeitstermins des zunächst fällig werdenden Zinscoupons. Ist aber vor Ausreic;ung der neuen Zinscoupons-Serie von einem Dritten auf die leßtere ein Anspruch erhoben worden, so wixd dieselbe zurückbehalten, bis der Streit zwishen beiden Theilen im Wege der Güte oder des Pro- zesses erledigt ift.

8. 10. Die in den 8. 1, 4—6, 8 und 9 ‘vorgeschriebenen öffent- lichen Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs-An- zeiger, die Cölnische, die Aachener und die Düsseldorfer Zeitung.

Im Falle des Eingehens des einen oder andercn diejer Blätter bestimmt die Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft da- für eine andere Zeitung, in welcher jene Bekanntmachungen mit ver- bindliwer Kraft erfolgen.

Zur Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Fn- habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge- währleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Berlin, den 5. Februar 1879.

(L, S.) Wilhelm. Maybach. Hobrecht.

SPema Prioritäts-Obligationen

VIII. Cmisffion.

Inhaber diefer Obligation hat cinen Antheil von an den in Gemäßheit Allerhöbster Genehmigung und nach den Be- stimmungen des umstehenden Privilegiums emittirten Kapitale von 19 450 000 Æ Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener Eiscnbahn- Gesellschaft. Cöln, den : Die Direktion. Der Spezial-Direktor. (Facsimile der Unterschrift (Facsimile der Unterschrift.) zweier Direktion8mitglieder.) . A 8gefertigt. (Unterschrift.) (Trockener Stempel.)

SMWema- B. Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. Talon

Inhaber empfängt am 18 . . gegen diese Anweisung

L (Kehrseite.) gens S. 1 des Privilegiums an den dur öffentlice Bekanntmachung ezeihneten Stellen die . . . Serie der Zinscoupons zur vorbezeich- neten Prioritäts-Obligation. Cóln, den 187

(Facsimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) : Ausgefertigt. (Facsimile (Stempel) der Unterschrift des Haupt-Kassirers.)

: SPGema C Cöôln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. r. 1, Zins-Coupon Eni. VIILI. zu der Prlos O lganon VIlI. Emission. T

N

18 . . gegen diesen Coupon

Inhaber empfängt am M als Zinsen

an den planmäßig bezeichneten Zahlstellen 18 5010 18

1ST. Die Direktion. (Facsimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) Ausgefertigt. (Facsimile (Stempel) der Unterschrift des Haupt-Kassirers.)

l 1 ebriee) Le von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahl, tage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft.

[Jns erate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32,

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

und GrosshandeL

8, Theater-Anzeigen. 9, Familien-Nachrichten.

L 2 6, Verschiedene Bekanntmachungen. Preußischen Staats-Anzeigers: 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.| 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Ámortisation, Zinszablung M u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeige. win mw merenermnnn m

| 5, Industrielle Etablissements, Fabriken

„Jnvalidenvauk“, Rudolf Mosse, Haasenftein

& Bagler, G. L. Daube & Co., E, Sehlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuuoncen-Bureaus,

In der Börsen- beilage. K C

Steck&briefe und Untersuchungs-Sachen.

Stetertes. Gegen s Bua en Carl Don ist die gerichtliche Haft wegen Beleidigung in dre N e E i Litt, M. Nr. 5€8 de 1878 f für eschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es - wird ersucht, den 2c. Manz im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfindenden Gegenftänden

den 15.

und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierselbft abzuliefern, Berlin, ebruar 1879. Mes Stadtgericht, Abtheilung für Untersuhungssa Voruntersuchungen. 3 Jahre, geb. 21./1. 56, Geburtsort: Größe: 160 Gentimeter, Haare: dunkelblond, Augen- brauen: dunkel, Nase: normal, Gesichtsbildung : länglich, Mund: normal, Zähne: gut und vollzählig,

Gese: blei, \{chwähl.

pelnden Gang.

en. Kommission I.

Beshhreibung. Alter:

Sprache: deut\ch, ch. Besondere Kennzeichen: hat einen trip-

Ste@briefs - Erledigung, Der améhurst, Try paris und Arbeiter Carl Wilhelm

ulius Berger in den Akten B. 79 de 1877 VII, wegen Verbüßung einer viermonatigen Cn strafe unter dem 12. Januar 1879 erlassene

brief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 12. Februar 1879. Königlihes Stadtgericht, Ab- theilung für Untersuhungssahen. Deputation VII. für Vergehen.

Stedcbriefs - é rere Der diesseitige Stedbrief vom 9. Januar 1879 wird mit dem Be- merken erneuert, daß der verfolgte Betrüger, welcher ted- ! fich für Philipp Weyrich von Kaiserslautern

Gestalt:

hinter den