1879 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Feb 1879 18:00:01 GMT) scan diff

nach dem Geseße baftpflichtig ist, die Entshädigungspfliht auf die

für die verbündeten Reziecungen nit gegeben war, Erhebungen zu s Ut, d Madigur J G Versicherungégesellshaft überträgt, cine Beeinträchtigung der vorbeu-

veranstalten, wie die Interpellation sie bezeicnet. Er hat aber mit ngêgelel 1 l i ebensoviel Ret bemerkt, daß für die verbündeten Regierungen eine | genden Wirksamkeit des Gesehes mit si bringt. i dringende Aufforderung in den damaligen Verhandlungen gelegen Es hat abec diese Versierung gegen die Unfälle des Haftpflicht- habe, \sich materiell mit der Frage ciner Revision des Haftpflicht- gesepes auch noch den weiteren Uebelstand zur Folge, daß die Gesell- dieser indirekten Auf- chaftczn nur dann zahlen, wenn der Unternehmer gerichtlih ver-

ejeßes zu beschäftigen. Meine Herren, C ¿n PV n, 1 k ert C i e ou an, sind du TaiGabeten E S wenigstenë die Reichs- urtheilt ift und daß fomit für all: Fälle dieser Art nicht eine guUtk- regierungen in vollem Maße nachgekommen. Es ist die Frage | lihe Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, fondera die der Revision des Haftpflicbtzeseßes in all den Beziehungen, welche in Nothwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens mit all seinen Ge- der vorigen Debatte zur Sprache kamen, einer gründlihen Erwägung | häfsigkeiten herbeigeführt wird. Insofern wirkt das Haftpflicht- unterzogen worden. Allerdings wurde es dabei nicht für nöthig und | gese, wie es Jeßt zur _Auéführuvg gelangt, geradezu zweckmäßig erachtet, zunächst Erhebungen zu veranstalten, wie der | verstimmend _auf das Verhältniß zwishen_ Arbeiter und Herr Interpellant sie in seiner Anfrage näher bezeihnet, und ih er- Arbeitgeber ein. Es hat die entgegengelep e Wirkung von der, laube mir zunäbst die Gründe darzulegen, aus welcben eine sole | die man von ihm hoffte, nämlich auf die Stimmung des Arbeiters Enquete über die Möglichkeit einer Aenderung des Haftpflichtgeseßes | g-genüber dem Arbeitgeber vesöhnend einzuwirken. : nit für ersprießlid gehalten wurde. Meine Herren! Wenn man Es kommt weiter, meine Herren, bei der Frage in Betract, ob nit die Fragen, um die es si handelt, nämlih einmal die Frage der | der Weg im_ Allgemeinen vorzuziehen ist, auf den der Antrag des Ausdehnung der Haftpflicht auf andere Gewerbe, als diejenigen, die | Hrn, Abg. Stumm im Allgemeinen hinweist ih will dabei nicht jeßt unter das Gesetz fallen und die Frage der „Beweiélast“, um es | gerade von der speziellen Richtung, von der Art der Ausführung, die furz zu sagen, auf Grund thatsächlihecr Ermittelungen untersuchen | der Abg. Stumm empfiehlt sprechen aber darauf möchte ih aufmerk- wollte, so müßten diese Ermittelungen einen Umfang an- | sam machen, daß vielfahe Bestädigungen der Gesundheit der nehmen, der nicht dur{zuführen wäre ohne geseßlide Maßregeln. | Arbeiter, wie auch der Herr Vorredner angedeutet hat, durch die Es würde nit genügen, daß man die Zahl der Unfälle konstatirt, | allmählichen shädlihen Einflüsse bestimmter Fabrikationszweige ent- es würde nit genügen, daß man die Veranlassung der eingetretenen | stehen und daß diese Beschädigungen uicht unter das Haftpflibtgeseß Beschädigungen in den einzelnen Fällen, so weit es möglich ist, kon- | fallen Nach diesem Gefeß werden nur Verleßungen afuter Natur, ftatirt, es müßte auch für jeden Fall untersucht werden, ob unter den | wenn ih mi so ausdrücken darf, berüfictigt, während dann, wenn bestimmten Verhältnissen eine Versbuldung des Unternehmers vor- | der Arbeiter dur die langsam wirkenden Folgen der Arbeit selbst handen war und ob es an der unrichtigen Vertheilung der Beweis- | seine Gesundheit auss Spiel sett und dies ift, auch abgesehen last lag, daß das Geseßz niht wirksam, eine Entschädigung nit | von den besonderen gesundbeitéshädlihen Einflüssen, bestimmter Fa- gezahlt wurde. Eine solhe, auf die einzelnen Fälle eingehende | brikatior8zweig-, nur zu häufig der Fall das Haftpflichtgesey ihm Untersuchung würde vorauétseßen, daß die Verhältnisse nach allen | keine Hülfe leistet.

Richtungen hin genau ermittelt werden könnten, und es würde dazu Sollen wir nun das ist die Frage lieber auf dem Wege eine geseßliche Verpflichtung der Unternehmer gehören, über alle diese | der Invalidenversorgung die ein soziales Band zwischen Arbeit- Punkte Auskunft zu geben. Aber abgesehen davon würde eine fole | geber und Arbeiter knüpft Abhülfe {afen oder follen wir es auf jeden einzelnen Fall speziell eingehende Untersuhung eine enorme | thun auf dem Wege der Verschärfung des Haftpflichtgeseßes, welches Zeit und einen Aufwand von Kosten in Auspruch genommen haben, | in jedem einzelnen Falle der Anwendung den Arbeiter in einen der mit dem Resultat einer \solchen Ermittelung nit im Verhältniß | juristishen Gegensaß, in eine feindlihe Stellung zu dem Arbeitgeber gestanden haben würde. Denn, meine Herren, es liegen ja | treten läßt? Meine Herren, nachdem ic die verschiedenen Gesichts bereits in der preußishen Unfallstatistik, wenn sie aub nit ganz | punkte vorgetragen habe, die bei der bisherigen Erörterung der Frage vollständig ift, es liegen in den Berichten der Fabrifin]pek- | im Schoße «der Reichsregierung zur Sprache gekommen sind, kann toren, die der Herr Vorredner {hon angeführt hat, Materialien be- id nur wiederbolen, daß die Regierung dieser Angelegerheit ihr leb- rcits vor, und i darf mi vielleicht darauf beziehen, daß der Herr Vor- | haftes Interesse nah wie vor zuwendet, daß es aber nicht möglich ift, redner selbt bei der Debatte im vorigen Jahre den Antrag, Er- | eine Vorlage für die jeßige Session mit Sicherheit in Auësicht zu hebungen zu veranlassen, bekämpft hat. Es war damals dieser An- | stellen. : :

\ J ( (o) - rw 4 ; , rag gesteut von den Herren bag. StruEann n ern, wenn | Auf Antrag- ves Frhrn: zu Frankenstein wurde in dieser Antrag angenommen würde, der zunäcbst nur Erhebungen ver- | tine Besprechung der Fnterpellation eingetreten. de anlassen wolle, denn die seien niht mehr nöthig. : Der Abg. Bebel glaubte den wahren Hauptgrund für

Meine Herren ! Die Regierung hat von Ermittelungen, von | die Zögerung der Regierung darin zu erkennen, daß bei einer thatsählihen Erhebungen zunächst abgesehen, sie hat fi aber die | Aenderung des Haftpflichtgeseßes besonders dem Staat als Frage vorgelegt, wie das Haftpflichtgeses auf Grund des bereits iebt | größtem Arbeitgeber neue Verpflichtungen auf-rlegt werden vorhandenen Materials etwa abzuändern sei, und so sehr die Reichs- ps S t T, Lanat L regierung die Gründe anerkennt, die dafür sprechen, daß dem Haft- möchten. Ueberhaupt gehe die Gesebgebung ang, wen die pflichtgesez eine größere Ausdehnung und eine eingreisendere Wirk- Rechte der besißenden Klassen getroffen würden. V1le nothwendige samkeit beigelegt werden möge, so war es doch bei den großen Schwie- | Klarheit über diese Materie müjje sich die Regierung uns{chwer

verschaffen können. Die Haftpflicht, die der §. 1 für Eisen- bahnen vorschreibe, müsse unbedingt für alle Gewerbe

rigkeiten der Frage, die auch der Herr Vorredner anerkennt, nit möglich, jeut {hon zu einem Resultat zu gelangen. Es ist gewiß j l gt für eingeführt werden, so daß ausshließlich der Unter-

rihtig, und ih erkenne es vollkommen an, daß gerade die

jeßige Zeit, daß die Verhältnisse, die uns zum Erlaß des Geseßes gegen die Sozialdemokratie genöthigt haben, eine ernste Aufforderung enthalten, auch positiv vorzugehen und insbesondere auf dem hier in Rede stehenden Gebiete den Arbeiter gegen Unrecht zu \{üßen. Aber, meine Herren, man muß dabei doch mit großer Vorsicht zu Werke gehen, wena man nicht in den dopp lten Fehler verfallen will, ein- mal eine Prämie für den leichtsinnigen und nalässigen Arbeiter zu \caffen, und auf der anderen Seite die In- dustrie mit einer Last zu beladen, welche sie in der jetzigen Zeit am wenigsten zu tragen im Stande ist. Meine Herren, man muß in dieser Beziehung vorsichtig sein, hauptsächlih bei der Frage der Aenterung der Beweislast, denn wie diese Aenderung wirken wird, das ist sehr {wer zu sagen. Ih mache übrigens bei diesem Anlaß auf cinen Punkt aufmerksam, ter sowohl in der Debatte vom vorigen Jahre, als auch heute wieder vom Herrn Vorredner, wie mir scheint, nicht genügend hervor- gehoben ist. Der §. 2 des Hafipflihtgeseßes macht aller- dings den Unternehmer nur dann \{chcadenersaßpflihtig, wenn seinen Leuten cine Verschuldung zur Last fällt, die Beweislast selbs aber wird prozessualisch dur das Haftyflichtgeseß niht nor- mirt, im Gegentbeil bestimmt 8. 6 des Haftpflichtgeseßes, daß der Richter in dieser Sache nah seizer freien Ueberzeugung zu urtheilen hat. Das Gericht hat, wie es in §. 6 wörtlich heißt, „über die Wahrheit der thatsächlihen Behauptungen unter Berüsichtigung des gesammten Inhalts der Verhandlungen nach freier Ueberzeugung zu entscheiden“. Es ist also dem Richter keineswegs verwehrt, au ohne ein föôrmlibes Beweisverfahren in dem Sinne, daß die Rolle des B weises und Gegenbeweises zwischen dem Kläger und dem Be- klagten vertheilt wurde, auf Grund der Ermittelung der gesammten Thatsacben ein Urtheil zu fällen, und nun wird sich die Sache in der Regel so gestalten, daß die Präsumtion, die der Herr Vorredner vom Gesetze aufgestellt wissen möchte, vom Richter 1elbst aufgestellt werden muß. Eine geseßkihe Aufstellung derartiger Präsumtionen ist deshalb fehr bedenklich, weil man sehr leicht dazu kommt, eine Prä- fumtion aufzustellen, die im Einzelfall nit richtig und vielleicht für den Arbeitgeber viel zu günstig is. Es fönnen ja alle dur Geseß oder Verordnung verlangten Vorsibtsmaßregeln wirklich vorhanden gewesen sein, und es kann dennoch durch Verschuldung eines der Beauftragten des Arbcitsgebers ein Unfakl veranlaßt sein. Fedenfalls würde es niht genügen, wenn das Gese nur ganz all- gemein Merkmale aufstellen wollte, unter welchen der Arbeitgeber von der Verpflichtung frei wird. Das ist au, wenn ih nicht irre, die Ansicht des Herrn Vorredners und die Ansicht, die der Hr. Abg. Dr. Lasfer im vorigen Jahre ausgesprochen hat, daß für jeden ein- zelnen Gewerbsbetrieb nah dessen Natur die Punkte bezeichnet werden müssen, die, wenn sie vom Arbeitgeber bewies-n werden, ihn von der Haftpflicht befreien, und das wird erst dann mögli sein, wenn Act. 120 der neuen Gewerbeordnung zur Ausführung kommt, wenn also der Bundeërath, bezw. die Landesregierungen für den cinzelnen Fabrifkbetrieb bestimmt haben werden, welche Schußmaßregeln noth- wendig sind. Ehe solche Bestimmungen vorliegen, würde eine all- gemeine Aenderung der Bewzislaft, wie cesaagt, sehr leiht entweder dazu führen, daß ein Unternehmer auch in solchen Fällen, wo ihn Feine Schuld trifft, haftpflihtiz würde, oder daß er haftfrei würde, obgleich eine Schuld vorhanden ift. i Meine Herren! Ich deute diese Schwierigkeiten niht an, um überhaupt abzulehnen, daß eine Aenderung des Geseßes auch in dieser Richtung eintreten könnte, sondern nur, «m Ihnen klar zu machen, welhe Schwierigkeiten es hat, in dieser Richtung vorzugehen, und weshalb es bis jetzt den verbündeten Regierungen noch nicht möglich war, einen Geseßentwurf über Abänderung des Haft1 flicht- gesetzes vorzulegen. Dabei möchte ich noch auf einen Punkt hin- weisen, der auch von d:m Herrn Vorredner {on berührt ist. Er sieht einen wescntlihen Nußen des Geseßes in dessen vorbeugender Wirk- samkeit, er erwartet auch von der Verschärfung des Haftpflichtgeseßzes vor allem die Wirkung, daß wéniger Unfälle vorkommen. Meine Herren, ih bin damit vollkommen einverstanden, aber m dem Haft- pflihtgesetze diese Wirksamkeit zu sichern, dazu gehört nicht allein, daß wir seine Bestimmungen verschärfen, sondern cs gehört auch dazu, daß wir gewisse Ursachen beseitigen, die in der bezeichneten Richtung die Wirksamkeit des Haftp flichtgeseßes abgeschwäht haben. Hierbei kommen die Unfallsversiherung en, ih meine diejenigen Ver- ficherungen in Betracht, die gerade für die demHaftpflichtgeseß unter- liegenden Unfälle eingegangen werden. Es ift in den Berichten der Fabriken-Inspektoren, auf die auch der Herr Vorredner Bezug nahm,

nehmer mit seinem aufzukommen

Vermögen für seine Verpflichtungen habe. Thatsächlih würden allerdings Fälle eintreten, wo der Unternehmer nicht im Stande sei, denselben nachzukommen. Um dieser Eventualität vorzu- beugen, müsse die Versicherungspflicht der Unternehmer für ihre Arbeiter geseblich eintreten, und eine allgemeine Kasse unter direkter Leitung des Staates begründet und verwaltet werden. Da das Prinzip der Haftpflicht bereits feststehe und die Erweiterung ders, allseitig als Bedürfniß anerkannt werde, s& glaube er, vaß fein Vorschlag sich sehr zur Durch- führung empfehle. Der Abg. Dr. von Goßler erklärte, es bedürfe wohl kaum der Versichcrung, daß keine politishe Partei, namentlih nicht die seinige, dem Grundgedanken der Fnterpellation abgeneigt sei. Auch seine Partei halte ihrerseits den Antrag auf Re- vision des Hastpflichtgeseßes in sich begründet, weil sie si von vornherein darüber nicht getäuscht habe, daß das Geseß in die gemeinen Rechte der einzelnen Bundesstaaten tief ein- greife und weil es auf praktischen Erfahrungen beruhe, welche ihrer Natur nah im Laufe der Zeit zu Veränderungen führen könnten. Wenn er sich gegen die Jnterpellation zum Worte gemeldet habe, so sei dies natürlih nur in der Hinficht geschehen, daß er gegen die Direktiven Bedenken habe, welche der Reichs- regierung mitgegeben werden sollten, um das Geseß im Sinne der Jnterpellanten Wahrheit werden zu lassen. Namentlich habe er sih gegen die Anschauung des FJnterpellanten zu wenden, daß es bei dieser Materie wohl angezeigt sei, der Regierung den legislativen Stoff zu gewähren und sie zu ersuchen, dem Stoff die legislative Form zu gewähren. Der Stoff sei keines- wegs greifbar und begrenzbar, wie man es verlangen müsse. Der Jnterpellant selber habe in seinen Ausführungen damit geschlossen, daß es nothwendig sei, die Gesichtspunkte zu finden, unter denen man die Regelung des Gesetzes eintreten lassen solle. Er habe sie aber weder gegeben noch angedeutet, daß er sie mit einiger Sicherheit geben könne. Darin möchte er (Redner) aber dem leßten Vorredner auf das Bestimmteste widersprechen, daß die Gesichts- punkte, welche die Regierung abgehalten habe, bereits jeßt eine Regelung des Gesetzes eintreten zu lassen, nicht in den Motiven zu suchen seien, welche sie als maßgebend bezeichnet habe. Der Interpellant wolle zwar die Bestimmungen des Hastpflicht- eseßes in seinem 8. 2, also die Hastbarkeit der Unternehmer für die Schuld ihrer Angestellten, auf sämmtliche, besonders gefährlihe Gewerbebetriebe ausdehnen, der Vorredner aber wolle weit über die gestellten Anträge hinaus, wie bei den Eisenbahnen, auch bei den übrigen Gewerben dem Unter- nehmer die Beweislast dafür aufbürden, daß die Beschädigung dur höhere Gewalt oder dur eigenes Verschulden des Be- \chädigten erfolgt sei. Alle Diejenigen, welche die Geschichte des Gesetzes von 1871 kennten, würden die Gründe begreifen, welche zu einer Exemtion der Eisenbahnen geführt hätten. Er verstehe nicht, wie der Vorredner die ungemessene Hastbarkeit der Arbeit- geber mindern wolle, wenn uicht unter Anerkennung des im 8. 4 liegenden Prinzips. Der FJnterpellant habe nicht be- gründet, weshalb er abweichend von dem „Antrage Stauffen- berg“ und der Resolution der Gewerbekommission die Haft- pflicht statt auf andere Gewerbebetriebe auf sämmtliche aus- dehnen wolle. Der Jnterpellant scheide die für das Publikum besonders gefährlihen Betriebe, also die Transportgewerbe aus, und habe er (Redner) keine Wünsche vernommen auf Aenderung der diesbezüglihen Geseßesbestimmungen. Die Interpellation beziehe sich auf den Shus der Arbeitnehmer. És sei ein {öner Gedanke, daß der Jnterpellant den Schuß der Arbeiter außer bei akuten Unfällen au bei denjenigen Gewerben durchführen wolle, die erfahrungsgemäß langsam, aber sicher die Gesundheit des Arbeiters schädigen. Diesen

Einwirkung der Arbeit geschaffen werden, unb Arbeiterversiche-

rungen müßten eintreten. Man müsse sih beim Haftpflichtgeset

auf diejenigen Gewerbe beshränken, bei denen der Arbeiter

mit elementaren Kräften in Berührung trete; man dürfe auch

nur diejenigen Gewerbe treffen, welche objektiv gefährlich

seien und nicht nur durch den Zutritt besonderer Umstände.

Man müsse das Prinzip des §. 2 beibehalten, einzelne

Gewerbe aufzählen und dieselben gewissermaßen klassifiziren ;

das sei aber sehr s{chwierig, weil die Gefährlichkeit vieler Ge-

werbe zweifelhaft sci, z. B. die Fischerei auf Flüssen und

Landseen sei gefahrlos, die Küstenfisherei dagegen äußerst ge-

fahrvoll. Ebenso sei es mit den Baugewerben und der Land-

wirthschaft ; der ländlihe Arbeiter könne aus einer Luke, vom

Heumwagen, fallen, sei darum die Landwirthschaft ein gesähr-

lihes Gewerbe? Sei es nicht viel gefährlicher, bei Glatteis

in Berlin über die Straße zu gehen, als alle solhe Gewerbe

zu betreiben ? Er möhte noch hinweisen, das sei heute noch

niht betont auf den Schuß, den heute schon der verleßte

Arbeiter darin finde, daß das Gericht die Höhe der Ent-

schädigung ganz frei und selbständig bemessen könne. - Das sei

ja schon eine wesentlihe Errungenschaft im Sinne der Fnter-

pellanten. Das Verhältniß zwishen Arbeitgebern und Arbei-

tern lasse sih nicht unter einige Rechtssäße fassen, es sei ein

auf persönlichen Beziehungen beruhendes. Die neuere Geseßz-

gebung habe dieses Band leider etwas gelockert; suche man

dasselbe wieder fester zu knüpfen, statt es weiter zu lockern.

Es würde sehr {wer sein, eine allgemeine Formel zu finden.

Jeder, der sich mit derartigen legislativen Aufgaben veschäftigt

habe, wisse, daß es schwierig sei, für alle Fälle einen richtigen Maßstab zu finden. Auf vielen Gebieten der Fndustrie wür- den die Paragraphen des Landrechtes vollständig ausreichen ; die Lösung der Frage sei überhaupt nicht auf dem speziellen Gebiet der Gewerbegeseßgebung, sondern nur auf dem Boden des gemeinen Rechts möglich.

Der Abg. Löwe (Berlin) betonte, er müsse gleichfalls erklären, daß er und seine Partei von der heutigen Auskunft vom Bundes- rathstisch höchst überrasht worden seien gegenüber der Ein- müthigkeit, mit welher das Haus im vorigen Fahre die Dringlichkeit der Regelung dieser brennenden Frage anerkannt habe. Mit dem Abg. Bebel sei Redner der Meinung, daß die Reichsregierung Anstand genommen hade, eine Regelung herbeizuführen, aus Gründen, die in der augenblicklichen wirthschaftlichen Konstellation lägen. Eine solhe Nücfsicht beeinträhtige aber die Jnteressen sowohl der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber. Die Berichte der Fabrikinspektoren stellten evident klar, daß noch nicht einmal diejenigen Sicher- heitêvorrihtungen überall angebrat seien, die das Hastpflicht- geseß von 1871 vorschreibe. Um so s{limmer stehe es dem- nah jeßt mit der Sorge für Leben und Sicherheit der Ar- beiter. Acht Jahre lang habe die Regierung Zeit gehabt, die Frage der Stellung der Baugewerke unter das Haftpflicht- geseß auch juristisch zu erwägen; aber troß der vorjährigen Berathungen stelle sie sich jet auf einen ablehnenden Stand- punkt. Die Ausführungen des Präsidenten des Reichskanzler- Amtsseiea durchaus ungenügend ; die Angelegenheit vertrage eine solche leichte dilatorishe Behandlung niht mehr. Die Zwangs- fassen, welche die Regierung vorshlage, würden den Zwedck durchaus verfehlen. Dagegen gehe der Abg. Bebel zu weit, wenn er die Ausdehnung des Geseßes auf alle Betriebe ohne Unter- \chied verlange; es werde doch Niemand zweifelhaft sein, daß der Eisenbahnbetrieb ganz anderer Natur sei als der gefähr- lihste Gewerbebetrieb im übrigen. Jedenfalls aber müsse das Haus auf der baldigen Vorlegung eines bezüglihen Geseß- entwurfs energisch bestehen.

Hierauf ergriff der Staats-Minister Hofmann noch einmal

das Wort : Meine Herren! Der Hr. Vorredner hat an einer Aeußerung, di ih in meinem ersten Vortrage gethan habe, eine Folgcrung geknüpft die mih fürchten läßt, daß diese Aeußerung nicht blos von ihm, son- dern vielleiht auch von anderen Mitgliedern diefes hohen Haufes mißverstanden sein kann.

Fch habe unter den verschiedenen Gesichtspunkten, die bei der Erwägung der Frage einer Revision des Haftpflibtgeseßes zur Gel- tung kommen müssen, auch denjenigen hervorgehoben, ob es nitt ri- tiger sei, die Zwecke, die man bei der Revision des Haft pflichtgeseßes im Auge hat, dadurch zu erreichen, daß man den Weg geht, welchen der Antrag des Hrn. Abg. Stumm im Allgemeinen bezeichnet, d. h. daß man Altersversorgungs- und Invaliden - Kassen für die Arbeiter ins Leben ruft, um auch diejenigen Arbeiter s{hadlos zu halten, die nicht dur cinen plötlihen Unfall, sondern dur die langsam wirkenden Schädlichkeiten des Fabrikbetriebs arbeiteunfähig geworden sind. Ih habe jedoh ausdrücklich erklärt, daß ih damit keineswegs den Antrag des Hrn. Abg. Stumm in allen seinen Theilen vertreten möchte, daß ih nur in der von mir bezeihneten Richtung den Gedanken für erwägungéwerth halte. Jch möchte aber hier noch auédrücklich bemerken, daß ich unter dem in dem Stummschen Antrage bezeichneten Wege auch eine Möglichkeit verstehe fakultativ derartige Altersversorgung#- und Jnvalidenkassen ins Leben zu rufen.

Ich möPte also meine Bemerkungen nit dahin mißverstanden sehen, als ob ih mi bereits für obligatorische Kassen, wie sie der Hr. Abg. Stumm ins Auge faßt, erkiärt hätte.

Der Abg. Dr. Han:macher bemerkte, ein Gewerbe, das an und für si gefährlih sei, gebe es nicht. Jn der dem Hause vorgelegten Denkschrift, welhe vom Geheimen Regierungs-Rathe Dr. Engel verfaßt sei, lese man, daß die meisten Unglücks- fälle bei der Fischerei vorkämen. Und doch sei an manchen Stellen dieselbe völlig gefahrlos, ebenso wie das Arbeiten in Bergwerken bald mehr oder weniger oder gar nicht gefährlich sei. Der §8. 4 des Hastpflichtgesezes sei in der That sehr be- denklih. Jedoch sei derselbe darum vorgeschlagen worden, weil man Streitigkeiten zwishen Arbeitgeber und Arbeit- nehmer in beider FJnterese möglichst vermeiden und so viel wie möglich friedlihe Beilegung vorhandener Differenzen herbeiführen wollte. Das ganze Gebiet, das das Haus heut diskutire, sei ein hoh wichtiges zur Pazifizirung und Harmonisirung der bürgerlihen Gefellshaft , darin stimmten alle Seiten des Hauses überein und sicherlich wollten Alle, daß eine möglichst humane und gerehte Auffassung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer mehr Platz greife. Wenn von Seiten der Regierung dem Hause in dieser Beziehung Vorschläge zu weiterer Ausdehnung des Hastpflichtgeseßzes gemacht würden, so sei er gern bereit mitzuarbeiten und eventuell seine Zustimmung zu geben.

Der Abg. Dr. Franz vertheidigte die Jnterpellation gegen die vom Staats-Minister Hofmann an ihr geübte Kritik und bedauerte, daß derselbe sich so starf negativ ausgesprochen habe. Die Einwürfe oder rihtiger Vórwürfe, die der Abg. von Gosler gegen die Jnterpellation erhoben habe, seien nit zutreffend, namentlih fei der Sprachgebrauh

Gedanken fönne man im Hastpflichtgesez nicht regeln ; hierbei

mehrfach darauf hingewiesen worden , daß wie diese Art der Versiche- rung, wonach der Unternehmer bei jedem Unfalle, wegen dessen er

müsse im Arbeitslohn eine Art Prämie gegen die s{chädlihe

„lcbensgefährlihe Jndustrien“ klar und bestimmt genug, um dem Richter die nöthige Direktive bei der Jnterpretation des

Geseßes über de Jofipllicit zu geben. wünsche ein herzlihes Verhältniß zwischen den Brotherren. Das {ließe aber nicht

nisse eine solide geseßliche Basis zu geben.

Die Diskussion wurde hierauf ges{lossen und war hier- worauf sih das Haus um 4

mit die Jnterpellation erledigt, Uhr vertagte.

Jn der heutigen (11.) Sizun is E T (11, g des Reichsta welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Mizister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes- rath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der + edern der aven : er laufenden Ver- waltung und auf Reste aus den Jahren 1871 bis 1876/77 Reichskommissars zu Ueberwachung des Auswanderungswesens für das Jahr

Präsident mit, daß eingegangen seien : ordentlichen Ausgaben und Einnahmen

und der Bericht über die Thätigkeit des

1877/78.

__ Sodann trat das Haus in die Berathung des

Stu mm und Senden, welcher lautet:

„Der Reichstag wolle beschließen: Den Herrn Reichs 4 : ed gen : T Hel etanz zu ersuh:n, dem Reichêtage in der nâbsten Session einen Ge entwurf vorzulegen, welcher auf die Einführung obligatorischer aus HER Sutter der bergmännischen Knappschaftsvereine zu bil- end.r Ullerversorgung8- und Invalidenkafsen für alle Fabrikarbeite gericbtet E g en für alle Fabrikarbeiter Dazu lag folgender Unterantrag des Abg. Gi i

Ubg. Günther - berg) vor: g er (Nürn

¡Der Reichstag wolle beschließen: Den H: i „De! _wc ve]Mlteßen: Den Herrn Reichskanzle zu ersuchen, unverzüglih die dur die Resolution s Jahres 1876 geforderten Erhebungen über Krankheits-, Invaliditäts- und Sterblichfe töstatistik vornehmen zu lafsea und na deren Abs{luß dem Reicbétage einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcber die on von E und Invalidenkassen auf Grund reiwiüiger genofen|caftliher Theilnahme für sämmtliche Berufs- flaffen ermöglibt und fördert“, ae E Ss E Abg. Stumm motivirte seinen Antrag mit einer längeren Darlegung der wohlthätigen Wirkungen, welche die bergmännischen Knappschaftsvereine ausgeübt hätten. Der Redner wandte sich sodann gegen die in Bezug auf seinen Antrag gefaßte und denselben entschieden verwerfende Reso- lution der Hirsch - Dunckerschen Gewerkvereine, welche voll- ständig grundlos sei. Sein Antrag sei auch keine unmittel- bare Folge des Sozialistengeseßes, denn schon in früheren Jahren habe er ähnliche, aber viel weitergehende Anträge ge- stellt. Derselbe bilde ein nöthiges Korrelat zum Hasft- pflihtgesez. (Beim Schlusse des Blattes dauerte der Vortrag des Nedners fort.)

E Der Kaiserliche General-Konsul zu Livorno, Christian Franz A ppelius, is daselbst am 19. d. Mts. gestorben. Der Kaiserliche Dienst verliert in ihm einen bewährten Be- amten, welcher 37 Jahre lang seiner konsularishen Wirksam- keit mit Eifer und Erfolg obgelegen hat. 4

_— Nachdem mittelst Allerhöchster Ordre vom 21. Oktobe v. F. für die Königlichen Oberförster der Rang der fünf ten Klasse der höheren Beamten der Provinzialbehörden (8. 5 der Verordnung vom 7. Februar 1817) anerkannt worden ist hat der Minister des Fnnern durch Cirkularerlaß vom 4. d. M. bestimmt, daß den Königlichen Oberförstern, sowohl den im unmittelbaren Staatsdienste, als auch den bei der Königlichen Hausfideikommiß-Verwaltung angestellten, auch für Dienstreisen, welche sie in der Eigenschaft als FForstpolizei- Anwälte vorzunehmen haben, Reisekosten und Tage- gelder nah den den Beamten der fünften Rangklasse ge}ebß- lich zustehenden Säßen, und zwar vom 21. Oktober v. J., dem Tage des Erlasses der Allerhöchsten Ordre ab, zu gewähren sind.

Die in vielen Miethskontrakten unter 8. 2 ent- haltene Bestimmung: „Die verabsäumte oder nicht vollständige Bezahlung der Miethe und der Nebenabgaben am festgesetzten Tage hebt diesen Vertrag vollständig auf, sodaß Miether auf Verlangen des Vermiethers die Wohnung ohne voraus- gegangene Kündigung, bei Vermeidung der Exmission sofort râumen muß; der Miether ist aber in diesem Falle ver- pflichtet, noch vor der Räumung die volle Miethe für die Dauer des Kontrakts zu bezahlen“ hat nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals, IV. Senat, vom 31. Oktober 1878, die Bedeu- lung, daß der Miether für die volle Dauer, in der er thatsählich in Ausübung des Miethsrehts bleibt, die Miethe zu zahlen hat; dagegen hat er, falls der Vermiether auf Grund dieser Bestimmung von seinem Exmissionsrecht Gebrauch macht, niht die Verpflihtung, die Miethe für den übrigen Theil des Quartals oder die folgenden Quartale zu entrihten, auch wenn der aufgelöste Miethskontrakt noch auf eine lange Zeit sich erstreckt kat. i

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlih s{chwarz- burg-fondershausensche Staats-Minister Freiherr von Ber- lepsch ist in Berlin angekommen.

Bayern. München, 24. Februar. (Allg. Ztg.) Die Kammer der Abgeordneten vollzog heute die Arb des Geseßgebungsausschusses. Hierauf folgte die Berathung des G.seßentwurfs, betreffend die Kosten der Gerichtsver- sajtung. Es waren «dazu 12 verschiedene Modifikations- anträge eingebraht worden, welche theils Vermehrung, theils Verminderung der Aemter und Gerichte bezwecken. Der Re- serent Hau und der Korreferent Vaillant retfertigten die Auss\chußbeschlüsse und sprachen für den Geseßzentwurf. Schels erklärte sih gegen den Örganisationsplan, ebenso Kopp. Der Minister des Innern und der Justiz-Minister vertheidigten eingehend den Organisationsplan, wobei leßterer die Anshul- digung Schels, daß man sich von politishen Gründen leiten ließe, mit Protest zurückwies.

25. Februar. Bei der heute in der Abgeordneten- kammer fortgeseßten Generaldebatte über den Geseßentwurf, betreffend die Kosten zur Dur(hführung der Gerichtsver- lassung, verlangte von Schlör eine bestimmte Erklärung: ob, ivie Crämer beantragt, die Regierung die Errihtung von 20 siatt 28 Landgerichten im Interesse des Landes für zulässig erachte. Frankenburger erörterte und vertheidigte eingehend den Crämerschen Antrag und die preußishe Gerichtsorganisa- tion, weil dieselbe größere Landgerichtssprengel einführe, als le hier beantragten. Horn erklärte sih gegen zu große Ge- rihts\sprengel und gegen den Antrag Crämer. Der Justiz- Ninister vertheidigte sehr entschieden, besonders Frankenburger pegenüber, seinen Organifationsplan. Xaver Frhr. von Hafen- rádl sprach gegen, Rußwurm für die Regierungsvorlage. Nachdem für dieselbe noch Dr. von Schauß gesprochen hatte, beschloß die Kammer den Schluß der Generaldebatte. Nach dem Schlußwort des Referenten, der für die Regierungsvor- lage eintrat, wurde der Beginn der Spezialdebatte auf mor-

Antrages

Auch er (Redner) den Arbeitern und aus, dem Verhält-

26. Februar. (W. D B.) Das Kollegium der hiesigen Gemeinde-Bevollmäctigten hat in “iner Oen Sißung den. Erlaß einer an den Reichstag zu übermittelnden, gegen Vieh- und Getreidezöle gerichteten Resolution mit 27 gegen 22 Stimmen abgelehnt.

/ Sachsen - Coburg - Gotha. Gotha, 26. Februar (Gothaische Ztg.) Der Cem uAA F ide Sahbiga hat gestern die Regierungsvorlag@n über die neue Organisa- tion der Justizbehörden, die Ausführungsgeseße zur deutschen Reichs-Justizgeseßgebung, das Gesetz über die Hülfs- vollstreŒung in das unbemeglihe Vermögen, die Straf- festseßung durch Verfügung dzr Polizeibehörden und die neue Schiedsmannsordnung durchneg nach den Anträgen der Rechts- kommission meist dur Enbloc-Annahme erledigt. Heute ijt der Landtag vertagt worden. Morgen tritt der

gothaishe Sonderlandtzg zusammen.

Oesfterreich-Ungarn. Wien, 26. Februar. Die „Polit Korresp.“ theilt mit: Um die Feierlichkeit der Sun der ersten bulgarischen Nationalversammlung zu er- höhen, wurden auch die Vertreter der Mächte hierzu ein- geladen. Dieselben sollten n Protokoll über die feierliche Eröffnungsfizung mitunterfertigen. Der öst:rreichish-ungarische Vertreter glaubte jedo, vorerst seine Unterschrift dem frag- lichen Protokolle entziehen zu sollen, weil dasselbe in russischer ihm nicht verständlicher Sprache, abgefaßt war. Derselbe stellte jedo seine Unterzeichnung für den WMoment in Aussicht, in welchem ihm eine authentische Uebersezung des Protokolls vorliegen wird. Aus Adrianopel meldet dasselbe Blatt: n Folge der gegen die Bulgaren wegen des Attentats auf den griechischen Metropoliten eingeleiteten Untersuhung und in Folae des Andranges von bulgarishen Auswanderern welche Numelien wegen der Näumung dur die Russen ver- lassen, herrscht hier große Aufregung. Die russishe Militär- behörde hat daher entsprehende Vorsihtsmaßregeln ge- troffen. Seit acht Tagen sind über 40 000 Bulgaren aus Rumelien nach Adrianopel gekommen. Die russishe Behörde und Reouf Pascha ergriffen Maßregeln, um dieselben zu be- Lten. E Len verlaygen Terrain zur An-

elung in Dstrumelien. Bis gesern verließen 60 ( Russen Rumelien. E

Niederlande. Haag, 23. Fétruar. (L. Ztg.) Der Kol onien-Mini ster van Bosse it zorgestern verstorben. Als ¿Finanz-Minister (viermal in den Zeitraume von 1848 bis 1871), als Kolonien-Minister (zweimal nach 1871), und in der Zwischenzeit als Abgeordneter zu der 2. Kammer der Generalstaaten, au für Amsterdam, libte er auf die politischen Ereignisse in den Niederlanden während der leßten dreißig Jahre einen großen Einfluß aus. Die interimistishe Ueber- nahme des vakanten Portefeuilles der Kolonien ist dem Minister des Fnnern, Kappeyne van de Coppello, übertragen worden.

Großbritannien und Frland. London, 25. Februar. (Allg. Korr.) Drei weitere Tránsportschiffe sind mit Truppen nach dem Kap abgegaigen. Der Dampfer „Ma- nora“ verließ London am Sonnabend mit einer Batterie der 5. Artillerie-Brigade und e#êr Train-Abtheilung. Er nahm auch einen Schleppdampfe? von 7 t mit, der zur Aus- schiffung der Truppen benußt werden soll. Die „Queen Margareth“ segelte am Sonrtag ebenfalls mit einer Train- Abtheilung, bestehend aus 240 Nann, 235 Pferden und Maul- efeln und 14 Waggons, ab. De „City of Paris“ verließ chueenstown am Sonnabend mit dem 21. Füsilier-Regiment. Gestern wurde in Southamptcn an Bord des „Olympus“ eine Batterie der Königlichen Artillerie, bestehend aus 150 Mann, 140 Pferden und 6 nzunpfündigen Geschüßen, ein-

geschifst.

27. Februar. (W. T B.) Der Schazkanzler Lord Northcote, wird heute erbaus cine Vor: lage, betreffend die Bewilliguag eines Extrakredits von 1 500 000 Pfd. Sterl. zur Bestreitung der Kosten des Krieges gegen die Zulus einbringen. Jn Bezug auf diese Vorlage erfährt der „Standard“, daß der verlangte Kredit unbeanstandet bewillig: und die am 19. d. M. von dem Deputirten Dilke angemeldete Rejolution zurückgezogen werden würde. Jn Wedderburn (?) ist bei der Wahl eines Unterhausmitgliedes der Kandidat der liberalen Partei Haddington, mit 921 Stimmen gewählt worden. Der Kandidat der konservativen Partei, Macdonald, erhielt 723 Stimmen.

S ‘iat tos B 26. Februar. Senator Claude (Departement Vosges) stellte heute de Minister-Präsidenten Waddington Âne E e Industriellen der Normandie, der Departements Somme Nord, Vosges, Aisne, Pas de Calais und aus Paris vor. Sti sei- nerErwiderung auf die Ansprache derselben erklärte Waddington : Die Regierung sei fest ents{lossen, die Aera der Diskussion so bald als mögli zu säließen und zum Handeln überzu- gehen. Der Amnestie-Geseßentwurf sei das leßte Wort der Regierung. Die Regierung werde ferner jedem Antrage auf Verseßung der Minister vom 16. Mai in den An- flagestand entgegentreten. Wenn diese Fragen erledigt sein würden, so würden sich die Kammern mit der wirthschaft- lichen Frage zu beschästigen haben. Der Minister-Präsident spra die Hoffnung aus, daß die Enquetekommission für die Tarife und die Steuern eine alle Jnteressen befriedigende Lösung herbeiführen werde. Brisson ist zum Prä siden- ten der Budgetkommission gewählt worden.

27. Februar. (W. T. B.) Major Labordère, der im Dezember 1877 seinen militärishen Oberen, weil er einen Staatsstreih für bevorstehend hielt, den Gehorsam ver- sagte und deshalb aus dem Dienste entlassen worden war ist nah der heutigen Publikation des „Journal officiel“ zum Bataillons-Chef ernannt worden. Der „Rappel“ n Mitte schreibt, Gam E selbst sei dagegen,

inisterium vom 16. i x P

gemacht werde. O M

Türkei. Konstantinopel, 26. Februar. (W. T. B

Die von der Pforte vorgeschlagenen Modifikationen e griechischen Grenze sind als unzureichend befunden wor- den und hat die Pforte deshalb den Kommissaren in Prevesa

wegen anderweiter Modifikationen der Gren i 2 tommen lassen. ! ze Jnstruktionen zu

Numánien. Bukaresi,

(W. T. B.) Der

26. Februar. (W. T. B.) Die

gen vertagt.

Deputirtenkammer hat beschlossen , die gegenwärtige

erscheinende:

Berathung- der Vorlage über die Revision der Verfas- Jung eintreten und so dem bezüglihen Beschlusse des Ber- liner Kongresses gerecht werden zu können. Die este Lesung des gedachten Geseßentwurfs wird unverzüglich in der Kammer wie im Senate erfolgen.

_ Bulgarien. Tirnowa, 2. Februar. (W. T. B.) Die Notabelnversammlung hat heute die Wahlprüfungen beendet und sämmtliche Wahlen bis auf 6 bestätigt. Außerdem wurde beschlossen, die Anträge der Delegirten aus Rumelien durch eine außerparlamentarishe Kommission von 20 Mitglie- dern, „welche sofort gewählt wurden, prüfen zu lassen. 15 Mitglieder der Kommission zählen zu der gemäßigten Partei. Vie nächste Sißung der Notabelnversammlung wurde auf nächsten Sonnabend anberaumt.

H Nußland und Polen. St. Petersburg, 26. Februar. (2: T: D.) Das auch von dem hiesigen „Herold“ reprodu- zirte Börsengerücht, der Finanz-Minister Greigh habe seine Entlassung gegeben und der Präsident des dritten Departe- ments des Reichsraths, Abaza, sei als sein Nachfolger designirt, ist durchaus unbegründet. Unrichtig ist ebenso die Behauptung von dem Scheitern einer ausländischen Anleihe, da es sich augenblicklih überhaupt um einen solchen Avsluß nit handelt. i L

Ver „Regierungsbote“ veröffentliht in einem Ertra- blatt folgende Mittheilung: Gestern früh erschien in vera dem Prof. Botkin stehenden therapeutishen Abtheilung der Michailoffschen Klinik der Bauer Prokoffjeff mit einem leichten Anfall „der Krankheit, welhe im Jahre 1877 in Astrachan durch Prof. Deppner beobachtet wurde. Bei dem Patienten war eines Zages ein ftranfkthafter Zustand eingetreten. Am darauf folgenden Tage hatte fich in der linken Achselhöhle eine Beule gebildet, welhe am 22. bv. aufbrach. Am 24. d bildete si in der rechten Acselhöhle eine Beule. Am 25. d. trat ein ziemlich bedeutender Fieberzustand cin, bei hoher Temperatur, und ‘die Haut bedeckte \sich mit einem Ausschlag. Professor Botkin hält dies für einen [leichten Fall der astrahanshen Krankheit. Die thera- peutische _ Abtheilung, in welcher ih der Kranke be- sindet, ist streng isolirt worden, und zur Beobachtung des Kranken find daselbst ein Arzt, zwei Studenten und zwei ztrantenwärter belassen worden. Die Sachen des Kranken wurden jämmtlih verbrannt. Die 48 Personen, mit welchen Prokoffjeff zujammen gewohnt hat, sind in ein besonders konstruirtes Dbservationslokal außerhalb ESt. Petersburg übergeführt worden, ebenso die Sachen derselben, leßtere um daselbst desinfizirt oder nöthigenfalls verbrannt zu werden. Dieses Lokal soll auf 42 Tage isolirt bleiben. Der Theil des Hauses, in welchem Prokoffjeff als Hausknecht gedient hat joll desinfizirt werden. Zu diesem Zwecke werden alle Be- wohner in d ou E _geräumige Wohnung übergeführt.

Zustand Pro ffs wird f ägli fizie

beridtet L On osle}\s wird fortan täglih offiziell

27. Februar. (W. T. B.) Bezüglih des Berichts des „Regierungsboten“ über den hiesigen angeblichen Pestfall sagt das „Journal de St. Pétersbourg“, daß die Sanitätskommission unter dem Vorsißze des Stadt- präsekten den Kranken untersuht habe und der Ansicht sei daß keinerlei Symptome der Pest vorhanden seien, jondern daß es sih nur um eine einfache lokale JInflammation handele; demnah sei auch keine Gefahr vorhanden gewesen. Mehrere Mitglieder des Medizinalraths werden den Kranken heute nohmals untersuchen und definitiven Bericht erstatten. 7 General Graf Loris-Melikoff telegraphirt aus ar1izin, vom 26. d. M.: Es sind keine neuen Er- krankungen oder Todesfälle an der Epidemie vor- gekommen. Die Kälte beträgt 8 Grad. Die Ueberfahrt über die Wolga bei Astrachan is ganz eingestellt. Gestern ist der Prosektor der Moskauer Universität, Bjelin, nah Se litren n abgereist, Behufs Desinfektion der Gräber und des Dorfes. Der österreihishe Arzt Dr. Bjesadeßky hat nch gestern nah Wetljanka begeben; ebendorthin werden morgen Professor Eichwald und Professor Hir \ch abreisen. g Tajchkent, 19. Februar. (Jnt. Tel. - Ag.) General Rasgonow wird mit der afghanischen Gesandtschaft am 21. Februar, um 11 Uhr Vormittags, in Taschkent ein- treffen.

_ Dr. Faworskij meldet aus

Schir Ali im linken Beine den [hon bis zum Knie erstrecke.

Ueber den

Masari-Scherif, daß den Brand habe, welcher \sih Sein Zustand sei hoffnungslos.

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.

Charkow, Donnerstag, 27. Februar. Der am 21. d. M. dur einen Schuß verwundete Gouverneur, General-Lieutenant Fürst Krapotkin, ist heute früh 6 Uhr gestorben.

Statistische Nachrichten.

Die Zeitungspresse in England. Dem „News

D ingspre/ z m „Newspaper- e R, i s Ln y Preß-Directory“ für 1879 zufolge werden jeßt im Vereinigten König-

reich von Großbritannien und Irland 1763 Zeitungen verö i Davon kommen 1366 auf England (in a Sn A ie den Provinzen 1027), 61 auf Wales, 174 auf S{otiland, 141 auf Irland und 21 auf die Kanalinseln. Von der Gesammtzahl sind 151 Tagesblätter, von denen 107 in England, 3 in Wales, 21 in Schottland, 18 in Irland und 2 auf den britishen Inseln erscheinen. Ein _Vergleich mit den Zeitungsstatistiken von 185X bekundet den Fortschritt, welchen die englische Presse während der leßten 25 Jahre gemacht hat, denn in dem gedachten Jahre gab es im Vereinigten Königreich nur 624 Journale, von denen 20 tägli erschienen. Die Zahl der gegenwärtig iu Großbritannien und Jrland herausgegebenen Monats- und Vierteljahrs-Zeitschriften beträgt 953, von denen 264 einen streng kirhlihen Charafter tragen, und die Staatsfkire, Römisch-Katholiken die Wesleyaner, Methodisten, Baptisten, Unab- hängigen und andere christliche Sekten repräsentiren.

Das britische Handelsamt hat einen Ausweis über den durch die Eisenbahnunfälle während der ersten drei Quar- tale des Jahres 1878 verursahten Berlust an Menschenleben veröffentliht. Danach beläuft sih die Zahl der Getödteten auf 797, die der Verleßten auf 4452, Durch Unfälle, welche Eisfenbahnzügen zugestoßen, wurden 17 Personen getödtet und 1020 verletzt, während durch andere Personen 357 Personen ihr Leben verloren und 603 Verleßungen davontrugen. Ferner wucden durch Unfälle auf Eisen- bahnen, die nicht durch die Bewegung von Zügen verursacht worden, 46 Personen getödtet und 1458 verleßt. 337 Bahnbedienstete und Bahnarbeiter wurden, während sie ihrem Berufe oblagen, getödtet

und 1371 verleßt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die in der Abenheimshen Verlagsbuchhandlung in Stuttgart „Deutsche Handwerker - Bibliothek“ ‘va

Session bis zum 27. März zu verlängern, um noch in die

S{midt-Weißenfels verfolgt die löblihe Absicht, dem Hand-