1879 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

dem Obersten z. D. Ule, bisher Bezirks-Commandeur des 1. Bataillons (Ruppin) 8. Brandenburgischen Landwehr- Regiments Nr. 64, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Obergerichis-Anwalt und Notar, Justiz- Rath Jüdell zu Celle, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Obersten z. D. Bleibtreu, bisher Commandeur des 6. Pommerschen Fnfanterie-Regiments Nr. 49, den König- lihen Kronen-Orden zweitcr Klasse; sowie dem Medizinal- Nath Dr. Schwarz zu Fulda den Königlichen Kronen: Orden dritter Klasse zu verleihen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Militär-cFntendantur-Rath Lampe vom 11, Armee- Corps zum Militär-Jntendanten, sowie

den Bergwerks-Direktor, Bergrath Broja, zu Zabrze und den Bergrevierbeamten, Bergrath Fung, zu Dortmund zu Ober-Bergräthen zu ernennen; und

der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Bresiau getroffenen Wahl gemäß, den Nechtsanwalt Justiz-Rath Friedensburg daselbst als erstén Bürgermeister der Stadt Breslau, unter Verleihung des Titels „Ober-Bürgermeister“ für diejes Amt, sowie den Stadtsyndikus Dickhuth eben- daselbst als zweiten Bürgermeister der genannten Stadt auf die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Auf Jhren Bericht vom 27. Januar d. 7F. will Jch ge- nehmigen, daß zur Verwaltung und Betriebsleitung der Fisenbahnstreck&e Berlin-Blantenßeim tine von der Direktion der Niederstlesisch-Märkishen Eisenbahn ressortirende Cisen- bahn-Kommission mit der Firma: „Königliche Eisenbahn- Kon.mission (Berlin-Blankenheim) zu Berlin“ nach Maßgabe des Berichts und der in Meinem Erlasse vom 28. Septembe, 1872 (Gescß-Sammlung für 1872 Seite 637) gegebenen Be- stimmungen eingeseßt und dieser Eisenbahn-Kommission gleih- zeilig die Abwicelung der Geschäste der aufzulösenden Kom- mission für den Bau der Bahn Berlin-Nordhausen übertragen wird. Dieser Erlaß is dur die Gesez-Sammlung zu ver- öffentlichen.

Berlin, den 29. Fanuar 1879.

Wilhelm. Maybach.

An Eu Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar- eiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Titular-Oberlehrer Gorius bei dem Gymnasium an Marzellen in Cöln ist zum etatsmäßigen Oberlehrer ernannt worden.

Dem Oberlehrer am Königlichen Gymnasium zu Brauns- berg, Kawczyúski, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt Worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlice Arbeiten.

Nachdem des Kaisers und Königs Majestät mittelst des in beglaubigter Abschrift anliegenden Allerhöhsten Erlasses vom 29. Januar d. J., welcher demnächst in der Geseßz-Sammlung erscheinen wird, zu genehmigen geruht haben, daß zur Ver- waltung und Betriebsleitung der Eisendahnstrede Berlin- Blankenheim eine von der Königlichen Direktion der Nieder- \chlesisch-Märkischen Eisenbahn ressortirende Eisenbahn-Kommis- sion mit der Firma: (Berlin-Blankenheim) zu Berlin“ nah Maßgabe meiner Vor- jichläge und der in dem Allerhöchsten Erlasse vom 28. Sep- tember 1872 (Ges.-Samml. für 1872 S. 637) gegebenen Be- stimmungen eingeseßt und dieser Eisenbahn-Kommission gleich- zeitig die Abwick@elung der Geschäfte der aufzulösenden Kom- mission für den Bau der Bahn Berlin-Nordhausen übertragen wird, bestimme ih, im Anschluß an die Verfügung vom 11. d. Mts. 11. 1316, daß die neue Eisenbahn-Komuission mit Rücksicht auf die derselben zu übertragenden Vorbereitungs- geschäfte für die zum 15. April d. F. für den Güterverkehr und zum 15. Mai d. J. für den Personenverkehr in Aussicht genommene Berriebseröffnung der Strecke Berlin-Blankenheim ihre Wirksamkeit am 1. April d. J. beginnt und die bis- herige Kommission für den Bau der E Berlin-Nordhausen an demselben Tage ihre Thätigkeit einjtellt. Zugleich über- trage ih der neuen Eisenbahn-Kommission die Abwickelung der Geschäfte der aufzulösenden Baukommission.

Berlin, den 25. Februar 1879. e Der Minister für Handel, L und öffentlihe Arbeiten.

Maybach. An die Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn hier.

Berlin, Sonnabend,

„Königliche Eisenbahn-Kommission.

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für Serlin aufec den Boßf-Anftaltes auch die Expe-

dition: SVW. SPBilhelmitr, Lir. 32, ———————— ai

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lm Donnerstag ist der um 6 Uhr früh von Lang- wedel nah Bremen fahrende, mit zwei Maschinen bespannte Personenzug zwishen Langwedel und Achim in Folge von Schneeverwehungen entgleist, wobei die Maschinen auf das zweite Geleise gestürzt sind, Der fast um dieselbe Zeit von Achim nah Langwedel abgelassene, ebenfalls von zwei Maschinen bejörderte Personenzug ist an dcr Unfallsstelle auf die Maschinen des ersteren Zuges gerathen, wobei ein Führer und ein Heizer erheblih, wenn au nicht lebensgefährlih verle:t worden find.

Ministerium des Jnnern.

Befkftanntmachunsg.

Jn Gemäßheit der Vorschrift im 8. 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. d. M. (Neihs-Gesegblatt S. 9), nah welcher jeder aus Rußland kommende Reijende verpflichtet ift, beim Eintritte über die Reichsgrenze behufs Gestattung der Weiterreise seinen Paß „der diesseitigen Grenzbehörde zur Visirung vorzulegen, sind nachstehende Behörden mit der Visirung ver zu Schiff aus Rußland kommenden Reisenden beauftragt worden :

I, in der Provinz Pommern:

die Königliche Scbiffahrts-Kommission zu Swinemünde, die Königlichen Hauptzollämter in Colbergermünde, Rügenwalde und Stolpmünde, die Polizei-Direktion in Stralsund, der Magistrat in Greifswald, der Magistrat in Wolgast, der Magistrat in Barth; IT. in der Provinz Schleswig-Holstein : die Polizei-Verwaltung zu Kiel, die Polizei-Verwaltung zu Flensburg, vioPolisei-Verwait. ae, zu Altone, ie BPolizei-Verwalcung zu Glüctstädt. Berlin, den 28. Februar 1879. Der Minister des Jnnern. Jm Austrage: Nibbeck. Justiz-Ministerium.

Der Neferenzar Katenhausen aus Hannover ist zum Advokaten im Bezirk des. Königlichen Appellationsgerichts zu Celle mit Anweisung seines Wohnsißes in der Stadt Hannover ernannt worden.

Verseßt sind: der Kreisgerichts - Rath Schmidt in Gollnow an das Kreisgeriht in Stettin, der Rechtsanwalt und Notar Nickell in Marggrabowa an das Kreisgericht in Lyck und der Rechtsanwalt und Notar Urban in Franken- stein an das Kreisgericht in Liegniß.

Dem Kreisgerichts-Rath Richter in Delißsch ist die nah- gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Die Verseßung des Ober - Amtsrichters Hohenstein in Battenberg an das Amtsgericht in Königstein ift auf seinen Antrag zurückgenommen.

Der Appellationsgerihts - Rath Große in Hamm, der Obergerichts-Direktor Neuß in Osnabrück und der Advokat Dr. von der Hellen in Medingen sind gestorben.

Kriegs-Ministerium.

Dem Militär - Jntendanten Lampe is die Militär- Intendantenstelle des Il. Armee-Corps übertragen worden.

Ahgereist: Der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Gre iff nah Breslau.

Bêkanntms&GUÜAigen auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Dêtober 1878.

Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlih preu- ßishen Regierung zu Breslau vom 17. d. M. (Reichs-Anzeiger Nr. 44) die Nummer 61 des 2. Jahrgangs der in Philadelphia erscheinenden periodishen Druckschrift „Philadelphia Tageblatt“ verboten worden ist, wird auf Grund des §. 12 des Gesehes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbrei- tung des Blatts „Philadelphia Tageblatt“ im Reichsgebiete hierdurch verboten.

Berlin, den 27. Februar 1879.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.

Die Probenummer der in London erscheinenden perio- dishen Druckschrift: „Tessendorf“ wird von der unter- zeichneten Landespolizeibehörde auf Grund der §8. 11 und 12 des ‘Gesezes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 hierdurch verboten.

Altenburg, den 27. Februar 1879.

Herzoglich sächsisches Ministerium, Abtheilung des Fnnern. Gerstenberg.

den 1. März, Abends.

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1879.

Auf Grund des 8§. 12 des Reicsgesehes gegen die ge- meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie voin 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom Verein zur Verbreitung radikaler Prinzipien inm «Jahre 1873 herausgegebene nit periodishe Druckschrift : „Sin neues Wintermärchen. Besuch im neuen Deutschen Reich der Gottesfurcht und der frommen Sitte von Heinri Heine“, erste Ausgabe der gleichbetiteiten, im Jahre 1875 zu Zürich herausgegebenen und durch Verfügung der unter- zeichneten Landespolizeibehörde vom 23. Oftober 1878 verbo- tenen Druckschrist, nach 8. 11 des genannten Gesetzes ver- boten ift.

Berlin, den 28. Februar 1879.

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Uichtamtlih Deutsches Neich.

Preubon, Berlin, L Mars: Majestät déx Kaifer und König nahmen heute den Vortrag des Mili- tär-Kabinets durch den Chef desselcen, General-Adjutanten General-Major von Albedyll entgegen.

Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha ver-

abschiedete Sich gestern von den Kaiserlichen Majestäten. j Heute verabschiedeten Sih Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Friedrih Carl und die Prinzessin Luise Margarethe vor Jhrer Abreise nach den Niederlanden und England von den Kaiserlichen Majestäten.

Den Kammerherrndienst bei Jhrer Kaiserin - Königin übernehmen heute die Königlichen Kämmerherren Graf von Voß-Bucch und von Klinäowström.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärishe Meldungen entgegen und empfing den Grafen von Tschirshky-Renard.

Nachmittags um 2 Uhr begleitete Höchstderselbe Se. Hoheit den Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha in das Museum und ertheilte hierauf dem Rechtsanwalt Haenle Audienz.

Das Diner nahm Se. Kaiserlihe Hoheit bei Fhren Majestäten ein.

Majestät der

Der gestrige „Russishe Regierungsbote““ veröffen.lich zwei Protokolle vom 26. und 27. v. M., in denen als Ergev- niß wiederholter Untersuhung konstatirt wird, daß der von dem Dr. Botkin bezeihnete Erkrankungsfall in St. Pe- tersburg syphilitisher Natur ist und keincrlei Analogie mit der in Astrachan aufgetretenen Epidemie hat.

Von den nah dem Pestgebiete entsandten deutschen Aerzten haben sich der Geheime Medizinal-Rath, Professor Dr. Hirsch und der Privatdozent Dr. Küßner gestern von Zarizyn nah Wetljanka begeben.

Die deutsche „St. Petersburger Zeitung“/ vom 27. v. M. veröffentliht den Wortlaut der Verfügung des russischen Ministeriums des Jnnern, durch welche der Einzelverkauf der Zeitung „G olos“ verboten wird. Zur Begründung dieses Verbotes verweist die Verfügung auf die in Nr. 25 der ge- dachten Zeitung enthaltene, als unwahr erwiesene, Nachricht, daß die Pestepidemie unter den Kalmücken unweit Fenotajew wüthe, sowie auf sonstige „hartnädig von der Zeitung „Golos“ verbreitete unwahre und übertriebene Nachrichten.“

Die deutsche „St. Petersburger Zeitung“ enthält fol- gende fernere Telegramme des Grafen Melikoff vom 91., 22., 23. und 24. v. M. über den Stand der Eptdemte:

St. Petersburger deutsche: Zeitung Nr. 42 vom 23./11. Februar 1879. Zarizyn, 21./9. Februar.

Jm Gouvernement Astrachan, in der inneren Bukejewschen Horde und in den übrigen Ortschaften des mir anvertrauten Gebietes sind neue Erkrankungs- und Sterbefälle an der Epi= demie nicht vorgekommen. Auf Grund eines Beschlusses, welcher von der bei mir fkonstituirten fonsultativen Sanitäts- fommission unter Betheiligung aller anwefenden Spezialisten gefaßt wurde und in Uebereinstimmung mit Artikel 1407 des Quarantänestatuts, ist die Quarantäne-Umzingelung deSck Dorfes Prischib, wo seit dem leßten Erkrankungsfalle mehr als 42 Tage verflossen sind, gestern aufgehoben worden ; dieje Maßregel wurde von der Einwohnerschaft mit der lebhaftesten

reude aufgenommen. Bezüglich der Dörfer Nikolskoje und

tarizkoje, bei denen die geseßlidz vorgeschriebene Frist der Quarantäne-Einschließung gleichfalls abläust, sind wegen Auf- hebung derselben Anordnungen getroffen und werde ih nah Einlauf der Berichte seinerzeit Mittheilungen darüber machen. Die allmählichze Aufhebung der Umzingelung wird nah Maß- gabe des Ablaufes der geseßlich bestimmten Q,gaarantänefristen auch auf die übrigen infizirten Punkte aus3gedehnt werden ; nichtsdestoweniger bleibt die Linie der aügemeinen Quaran- täne-Einschließung bestehen, und bleiben außerdem in Prischib, Nikolskoje und Starizkoje die einzelnen Häuser, in denen Erz