1879 / 54 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Was jedo die akute Jufektionsform der Kraukbeit ankbctrifft, Jo giebt der Umstand, daß die Leber und die Milz nicht ange- schwollen find, daß der Fieberzustand von zu kurzer Dauer war, daß die Krankheit einen sehr lanasamen Verlauf hat, sowie der Mangel eines Hinweises Seitens des Kranken auf die Möglichkeit irgend einer Ansteckung, troß des Vorhandenseins einiger Hautflete, kein Recht, die Krankheit für eine mit der Astrachanschen Epidemie analoge anzuerkennen, um so mehr als der Kranke ungefähr einen Monat lang unter sehr s{lechten hygienischen Bedingungen gelebt und, obglei er mit vielen Personen in Berüh- rung fam, seine Krankheit auf Niemand übertragen hat.

Die Originalverhandlung haben unterzeichnet :

der Leibmedicus Zdekauer,

der Direktor des Medizinaldepartements Rosow,

der gelehrte Sekreiär des Medizinal-Raths Lenz,

der Oberarzt des Marine-Hospitals Kade,

der Oberarzt des Obuchowschen Hospitals Hermann,

der älteste Medizinalbeamte für besondere Aufträge bei dem Medizinaldepartement Hofrath Kastorski.

Auf Grund der obigen ärztliben Zeugnisse beabsichtigt man schon jeßt die strengen Maßregeln aufzuheben, die hinsichtlib der mit Prokofjew in Berährung gewesenen und seit dem 14. Februar in einer besondecen Observations - Abtheilung in Ekatherinenhof unter- gebrachten Personen ergriffen wurden.

Die Lokalregierung in Malta hat mittelst Verfügung vom 24. v. Mts. die gegen die Provenienzen aus Griechen- land, Egypten und Tunis \. Z. erlassenen Quarantänevor- schriften wieder aufgehoben.

Der Ausschuß des Bundesraths für Rehnungs- wesen, sowie der Aus\huß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Situngen.

In der heutigen (14.) Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes- rath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Antrages des Abg. Stumm, betreffend die Einführung von Altersverforgungs- und JFnvalidenkassen für alle Fabrikarbeiter gewählt sei und sich wie folgt konstituirt habe: Abgg. Dr. Hammacher (Vorsißender), Uhden (Stellvertreter), Dr. Gareis, (Schriftführer), Dr. Franz (Stellvertreter). Sodann wurden die Uebersichten der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78 auf den Antrag des Abg. Rickert an die Rehnungskommission verwiesen.

Darauf trat das Haus in die erste Berathung des Ge - seßentwurfs, betr. die Strafgewalt des Reichs- tages über seine Mitglieder. Der Präsident dcs Reichs-Justizamts, Staatssekretär Dr. Friedberg, erinnerte daran, daß einzelne deutsche Landesvertretungen sich schon in sehr frühen Stadien gegen diesen Gesezentwurf erflärt hätten. Nachdem der Wortlaut, wie er vom Bundesrath beschlossen, bekannt geworden sei, hätien sich die Angriffe gegen denselben gemildert, so daß er auf Annahme desselben im Reichstage hoffe. Er verwies darauf, daß im Reichs- tage Aeußerungen von Abgeordneten gefallen seien, welche der Präsident selbs als Provokation zum Aufruhr, also als verbreche- rische charafkterisirt habe. Autonom könne der Reichstag weder einen solhen Redner länger als für die betreffende Sißung vom Worte auss{chließen wenigstens sei diese Frage streitig noh könne er ohne Hülfe der Geseßgebung die straffreie objektive Verbreitung verbrecherisher Aeußerungen durch die Presse hindern. Diesen Bedürfnissen solle der vorliegende Gesetzentwurf genügen, ohne die verfassungsmäßigen Pri- vilegien des Hauses anzutasten. Der Abg. Fürst zu Hohen- lohe-Langenburg sprach sein Bedauern darüber aus, daß der Reichskanzler in dieser Materie den Weg der Geseßgebung beschritten habe, anstatt die Jnitiative des Reichstages ab- zuwarten. Kein Parlament könne \ih sein Hausrecht antasten lassen. Zwar erkenne seine Partei wohl mit dcr Majorität des Hauses in Hinblick auf die jüngsten Erfahrun- gen eine Nothwendigkeit der Revision der Geschäftsordnung an; es müsse RNemedur geschaffen werden gegen die straffreien Beleidigungen außerhalb des Hauses stehender Personen von der Tribüne aus und gegen die straffreie Verbreitung staats- gefährlicher Aeußerungen, welche im Parlament gefallen sind, durch die Presse. Viele Bestimmungen des vorliegenden Gc- seßentwurfs seien unannehmbar, andere disfutabel. Die Vor- lage sei daher amendirungsbedürftig, aber auch amendirungs- fähig, und diesem Standpunkt werde seine Partei dur eine Resolution in zweiter Lesung Ausdruck geben. Der Abg. Frhr. von Heereman bezeichnete die Vorlage als einen direlten Eingriff in diejenigen verfassungsmäßigen Rechte der Nation, welche logishe Konsequenzen der Repräsentativverfassung seien. Nach dieser Vorlage werde die Freiheit der Rede und Veröffentlihung in die Willkür der Majorität gestellt, sie alterire das passive Wahlreht und verleße die der Regierung coordinirte Stellung des Par- lamentes. Deshalb sei die Vorlage für ihn unannehmbar. Die Gefahr des gegenwärtigen Zustandes werde von der Regierung übertrieben, die gegenwärtigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und die bisherige Praxis reichten voll- fommen zur Handhabung der Ordnung aus. Er hoffe des- halb, das Haus werde den Geseßentwurf a limine abweisen. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. von Helldorff-Bebra das Wort.

Mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 20. Februar d. Js. ist bestimmt worden, daß nach den diesjährigen Herbst- übungen das Füsilier-Bataillon 3. Ostpreußischen Grenadier-Regiments Nr. 4 von Culm nach Danzig und das Füsilier - Bataillon 4. Ostpreußischen Grenadier-Regiments Nr. 5 von Danzig nah Culm verlegt wird.

In diesem Jahre werden zwei Fnformationskurse für Stabsoffiziere der Jnfanterie in der Dauer von je drei und einer halben Woche bei der Militär-Schießschule zu Spandau abgehalten werden. Zu jedem derselben find pro Armee-Corps zwei, vom XI. Armee-Corps drei Stabsoffiziere einzuberufen; auch sind die Commandeure der Unteroffizier- schulen und die Lehrer der Taktik an der Kriegsakademie in entsprechender Vertheilung heranzuziehen. Der Zusammentritt der fommandirten Offiziere zu diejen Kursen hat am 29. Mai bezo. 2. Oftober zu erfolgen. Die Kurse shließen mit dem 21. Juni bezw. 25. Oktober d. J. ab.

Das Geseß vom 13. März v. J., betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, ift mit dem 1. Oktober v. F. in Kraft getreten, nachdem der Minister des Innern bereits in einem Cirkularerlaß vom 14. Juni v. J.

die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlihen Erläuterungen | «Fn diesem Erlaßzist bereits |

und Anweisungen ertheilt hatte,

anerkannt, daß es, wenn der heilsame Zweck des Gesetzes er- reiht werden joll, der Mitwirkung größerer Kreise bedürfe, gleihviel ob dieselbe von einzelnen Personen oder von Vereinen und Anstalten ausgehe.

Jn dieser Beziehung glaubt der Minister des Jnnern vornehmlich auf das Jnteresse der Pfarrgeistlichhen rechnen zu dürfen, und hat demzufolge den Evan- gelishen Ober-Kirchenrath ersucht, die Pfarrgeistlihen auf die Bedeutung des Geseßes und auf den hohen Werth auf- merksam zu machen, welcher ihrer Hülfeleistung bei Ausfüh- rung des erwähnten Geseßes beizulegen sei. Der Evangelische Ober-Kirchenrath hat demgemäß durch einen Cirkularerlaß vom 8. Januar d. J. die Geistlichen der Landeskirche veranlaßt, Alles, was in ihren Kräften stehe, zu thun, und jede Gelegen- heit, die sich ihnen biete, zu ergreifen, um die heilsamen Zwecke des erwähnten Geseßes zu fördern und seiner Aus- führung jede irgend thunliche Hülfe zu leisten. Dabei ist besonders darauf hingewiesen worden, daß die Geistlichen vielfah in der Lage sein werden, den Behörden bei der Ermittelung von Familien, welche sich zur Aufnahme verwahrloster Kinder eignen, sowie bei der Ueberwachung der Familien pflege, welcher solhe Kinder anvertraut sind, und bei der Beschaffung von Unterkommen für diejenigen Kinder der gedahten Kategorie, welhe aus der Zwangserzichung ent- lassen werden, hülfreihe Hand leisten zu können. Auch dürfe der Geistliche, wenn Familien aus seiner Gemeinde sich mit der Erziehung solcher Kinder befassen, sich nicht damit be- gnügen, die Erziehung zu überwachen, sondern müsse es fh auch angelegen sein lassen, den Familien mit Rath und That beizustehen. Jnsbefondere sind auch die aus der Zwangserziehung Entlassenen denjenigen Geistlihen ans Herz gelegt worden, in deren Gemeinden dieselben ein Unter- kommen gefunden haben.

Der Minister des Jnnern hat diesen Erlaß den Ober- Präsidenten unterm 8.v. M. mitgetheilt und dabei hervorgehoben, daß die Mithülfe der Geistlichkeit als ein wesentlicher Faktor für die ersprießlihe Ausführung des Geseßes vom 13. März v. F. anzusehen sei, gleichzeitig auch die Ober-Präsidenten ersucht, dahin zu wirken, daß die Behörden von dieser Mit- hülfe der Geistlichkeit wie der evangelischen so auc, soweit thunlich der fkatholishen Gebrauch machen und den Geist- lichen Gelegenheit geben, ihr Jnteresse an der Fürsorge für die verwahrlosten Kinder zu bethätigen.

Die geseßliche Autorisation des Exekutors zur Voll- streckung von Pfändungsbefehlen die Wohnung des Ere- quendus nöthigenfalls mit Gewa!t zu eröffnen, {hließt, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, vom 30. Ja- nuar 1879, die Autorisation zur gewaltsamen Eröffnung der Hausthür in sich, auch wenn der Exequendus nicht selbst Eigenthümer oder Besißer des Hauses ist und darin nur ein- zelne Räume bewohnt. Der Widerstand gegen diese Eröff- nung der Hausthür Seitens des Hauswirths oder eines Anderen ist nah 8. 113 d. Str. G. B. zu bestrafen.

Die im §. 22 des Stempelgeseßes vom 7. März 1822 gegen jeden Vorzciger einer stempelpflihtigen, aber nicht gestempelten Urkunde angedrohte Stempelstrafe findet, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, I. Senats, vom 22. November 1878, auch Anwendung auf Jeden, welcher sih auf eine ungestempelte, bei den gerichtlichen Akten befind- liche Urkunde, ohne si€zvórzeigen zu können, bei Gericht zum Zwecke der Einsicht und Prüfung derselben Seitens des Rich- ters beruft. R I E

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, von Sommer- feld, ist aus Arolsen hier angekommen. K.

Als Aerzte haben si niedergelassen die Herren Dr. Westholt und Dr. Brüning in Lippstadt, Dr. Seligmann in Hilchenbach, Dr. Fricke in Hagen, Dr. Reinicke in Neunkirchen, Kreises Siegen, Dr. Lindemann in Geilenkirchen, Dr. Reinhard in Niedermarsberg, Dr. Krauthausen in Duisburg, Dr. Flas- kamp in Bee,

—- S. M. Glattdecks-Korvette „Freya“, 8 Geschüße, Kommandant Korvetten-Kapitän von Nostiß, ist am 14. Januar cr., nah Anlaufen von Takao und Tai-wan-fu (Formosa), vor Foochow eingetroffen.

__ Gumbinnen, 1. März. Gestern Abend verstarb hier- selbst der Negierungspräfident Graf von Westarp.

Bayern. München, 3. März. (W. T. B.) Der Landtag ist heute durch eine Botschaft Sr. Majestät des Königs bis auf Weiteres vertagt worden.

Hessen. Darmstadt, 3. März. (W. T. B) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz is heute Vormittag 11 Uhr zum Besuch des Großherzogs hier ein- getroffen und wird noch im Laufe des heutigen Tages die Weiterreise nach Bonn fortsetzen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 3, März. (W. T. B.) Die

„Polit. Korresp.“ meldet: Aus Adrianopel vom 2. d. M. Ein Demonstrationsversuch bewaffneter Bulgaren vor dem englischen Konfsulatsgebäude wurde dur russishes Militär vereitelt. Der Kaiser von Rußland hat den General Tot- leben telegraphisch angewiesen, die Attentäter gegen die griehishen Erzbischöfe auf das Strengste zu bestrafen. 16 Personen sind aus dieser Veranlassung verhaftet worden.

Pest, 3. März. Jn der heutigen S ßung des Budget- ausschusses der Reichsrathsdelegation brahte der Re- serent Sturm folgende Anträge ein: 1) Die Berathung und Beschlußfassung über das außerordentliche Heereserforderniß anläßlich der Offupation von Bosnien und der Herzegowina erfolat unbeschadet des Rechtes der Reichsvertretung, bei der Bedeckung dieses Erfordernisses die geseßliche Kraft des Ber- liner Vertrages zu prüfen und zu beurtheilen. 2) Die Aus- folgung des vom Kriegs-Ministerium über den ursprünglich bewilligten 60 Millionen-Kredit hinaus beanspruhten Betra- ges von 41 720 000 Fl. wird vorbehaltlih einer späteren Be- \chlußfassung über die Ergebnisse der Shlußrehnung nach- träglih genehmigt. 3) Die Delegation spricht ihr Bedauern darüber aus, daß die Offupation von Bosnien und der Her- zegowina mit unzureichenden Vorbereitungen unternommen, im weiteren Verlaufe aber mit unverhältnißmäßigem Auf- wande ausgeführt wurde. Jn der heutigen Situng wurde nur über den ersten Antrag verhandelt und derselbe mit 11 gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Schweiz. Bern, 1. März. (N. Zürch. Ztg.) Der Bundesrath hat in Ausführung des Art. 69 der Bundes- verfassung vom 29. Mai 1874, betreffend die dem Bunde zu- stehende Geseßgebung über die gegen gemeingefährliche Epi- demien zu treffenden gesundheitspolizeilihen Verfügungen, den Beschluß gefaßt, eine unter dem Departement des Jnnern stehende, vom Bundesrathe auf die Dauer von drei Jahren zu wählende Sanitätsfommission einzuseßen, welche die Aufgabe hat, alle vom Departement ihr überwiesenen, in den Be- reich des Art. 69 der Bundesverfassung fallenden Angelegenheiten, soweit dieselben niht Prüfungen betreffen, vorzuberathen und zu begutahten, und in Sanitätssachen, soweit sie in die Be- fugniß des Bundes fallen, die Jnitiative zu ergreifen und bei dem Departement des Jnnern diejenigen administrativen und legislativen Schritte anzuregen, welhe ihr im Jnteresse des Landes geboten erscheinen. Die Kommission besteht aus 5 Mitgliedern und wird vom Departementschef präsidirt. Für besondere Angelegenheiten zieht der Vorsteher des Departements weitere geeignete Sachverständige bei. mission bestcht aus den Herren Dr. Sonderegger in St. Gallen, Dr. Loß in Basel, Dr. Kummer in Aarwangen, Dr. Zehnder in Zürich und Dr. de la Harpe in Lausanne.

Großbritannien und Jrland. London, 1. März. (Allg. Korr.) Die „London Gazette“ veröffentlicht die zwischen Großbritannien und der Schweiz am 13. Dezember 1878 geschlossene Konvention, wonach der Auslieferungsvertrag vom 31. März 1874 um 12 Monate, vom 22. Dezember 1878 ab, verlängert wird.

Die ‘dem Parlament unterbreiteten Flottenvor- shläge für 1879/80 betragen 10586894 Pfd. St. gegen 11 053 301 Pfd. St. im vorhergehenden Jahre. Die Abnahme is indeß lange nicht so bedeutend, als sie im ersten Augenblick erscheint. Das Flottenbudget für 1878/79 um- faßte einen Supplementar-Etat in V von 1 076 000 Pfd. St. für außerordentlihe Rüstungen. Nach Abzug dieser Summe reduzirt sih die Verminderung zu Gunsten der Voranschläge für 1879/80 auf 467 007 Pfd. St. Diese Abnahme vertheilt sih hauptsächlih auf Viktualien und Bekleidungsgegenstände, Flottenvorräthe für den Schiffsbau und Schiffsrepara- turen, Maschinen und Schiffe, die von Pritvatfirmen gebaut wurden, und die Arsenalverwaltung Die Be- mannung beträgt, einshließlich der Küstenwache, 58 618 Mann gegen 60000 im Vorjahre. Die Gesammt- zahl der Schiffe ist auf 255 angegeben, nämlich 71 Segel- schiffe und 184 Dampfschiffe, davon sind indeß nur 120 wirklih in Dienst gestellt. Der dem Etat beigefügte Schiffs- baubericht weist nah, daß 37 Kriegsschiffe im Bau begriffen sind, nämlih 9 große Panzerschiffe, 8 Korvetten, 1 Avisoboot, 6 Schaluppen, 9 Kanonenboote und 4 andere Schiffe. Der Doe Ausbau ist jedoch für das Finanzjahr nicht vor- gesehen.

Das „Reutersche Bureau“ hat via Madeira fol- gende Depesche erhalten :

„Capstadt, 11. Februar. Aus Natal liegen keine neuen Nach- ridten von Wichtigkeit vor. Alles geht gut mit den britischen Truppen. Oberst Brller hat eine Rekognoszirung vorgenommen und den militärishen Kraal in Bangalusini niedergebrannt. Die britishen Verschanzungen bei Ekowe und Helpmakaar sind gesichert. Die aktive Armee der Zulus wird am unteren Tugela zu dem Be- hufe zusammengezogen, um in Natal einzufallen, aber der Ueber- gang über den Fluß ist in Folge des anhaltenden heftigen Regens unmöglich. Sir Bartle Frere hatte eine wihtige Unterredung mit Herrn Joubert und einigen Delegirten aus Transvaal, in welcher der Gouverneur denselben auseinanderseßte, daß Trantvaal unmög- lih seine Unabhängigkeit wieder erlangen könnte. Sir Bartle Frere wies auf den Mangel an Vorsicht hin, den die Boers entfalteu, in- dem sie eine neutrale Haltung annahmen, die den Interessen der Civilisation zuwider und eine Ermunterung für Cetewayo sei. Ein zwischen Cetewayo und den Führern in Transvaal gepflogener Schrift- wesel ift aufgefangen worden, in welchem der Zulukönig in die Boers dringt, sich gegen die britishe Herrschaft aufzulehnen, oder af alle Vâlle eine neutrale Politif einzuschlagen. Cetewayo hat in Folge der enormen Verluste, welche die Zulus bei Rorkes Drift erlitten haben, seinen Truppen anbefohlen, die vershanzten Positionen der britishen Streitkräfte niht anzugreifen. Die Fahne des 24. Regi- menis ist sammt den Leichen der Lieutenants Melville und Ccghill, denen es gelungen, dieselbe zu retten, dreihundert Ellen diesseits vom Buffalo-Flusse aufgefunden worden.“

Der Agent von Lloyds in Madeira telegraphirt:

„Der „Warwick Castle“ bringt nichts Neues aus Natal. General Lord Chelmsford agirt bis zur Ankunft von Verstärkungen s\trikte auf der Defensive. Der Tugela-Fluß ist nicht passirbar.“

Brieflich eingegangenen Nachrichten zufolge liegen über die bei Isandula erlittenen Verluste noch ‘keine genauen Schätungen vor. Annähernd wird der britishe Verlust einshließlich der Offiziere des Eingeborenen-Kontingents auf 400 Mann angegeben, während es wahrsceinlich ist, daß der Verlust der eingeborenen Truppen ein- {ließli der Fuhrleute, Viehtreiber und anderer, sich reihlih auf die Laas Anzahl beziffert, nach Einigen sogar aut mehr als 1000

{aun.

3. März. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erklärte der Unter-Staatssekretär Bourke auf eine ronrage Dilke's: Die Unterhandlungen betreffs der Konsulargerichtsbarkeit auf Cypern würden mit den betheiligten Mächten, die ihre Rechte nicht aufgegeben hätten, noch fortgeseßt. Der Staatssekretär des Krieges, Stanley, begründete und erläuterte das von ihm vorgelegte Kriegs - budget und wies darauf hin, daß der ursprünglih auf- gestellte Voranschlag in Folge der veränderten Verhältnisse ae abgeändert werden müssen. Bezüglih der auf Cypern efindlihen Truppen sei hervorzuheben, daß sih der Ge- sundheitszustand derselben gebessert habe.

Kalkutta, 3. März. Offizielle Meldung. Eine Abtheilung der Akazais- und Duranisstämme in einer Stärke von 1500 Mann griff die Nahhut des Generals Biddulph an, als dieser von Girishk zurückehrte. Der Angriff wurde indessen zurückgeschlagen; der Verlust des Feindes betrug 150 Todte, derjenige der Engländer 15 Mann.

Frankreich. Versailles, 3. März. (W. T. B.) In der heutigen Sizung der Deputirtenkammer griff Clémenceau (radikal) den Minister des Jn- nern, de Marcère, wegen der bezüglih der Polizei- präfeftur getroffenen Maßregeln auf das Lebhasteste an und hob hervor, daß eine Reorganisirung dieser Behörde, sowie eine Purifikation des Personals derselben er- forderlih gewesen wäre. Der Minister des Jnnern erklärte hierauf zunächst, daß er in seinem eigenen Namen und nicht im Namen seiner Kollegen sprehe. Eine Purifikation des Personals der Polizeipräfektur würde einer Art von (204 skription der betreffenden Personen gleihgekommen /fein. (Widerspruch von Seiten der Linken.) Die Untersuchung über die Polizeipräfektur sei geschlossen worden, weil dieselbe die erforderlichen Resultate ergeben habe. Clémenceau bean-

Die neu kreirte Koms- '

tragte eine Tagesordnung, in welher die Kammer ihr Bedauern darüber ausspreche, die Erklärungen des Ministers des Jnnern als ungenügend bezeihnen zu müssen. Auf An- trag Rameau’'s wurde die Sißzung hierauf vorübergehend suspendirt. R

l P Während dieser Unterbrehung trat der Ministerrath zusammen. t ,

Nah Wiederaufnahme der Sißzung brahte Rameau einen Antrag auf Annahme der einfachen Tagesord- nung ein, mit welchem sich Clémenceau einverstanden er- klärte, da dieselbe die nothwendige Folge seiner Jnterpellation sei. Die einfahe Tagesordnung wurde darauf fast einstimmig angenommen. Der Minister des Jnnern, de Marc ère, hat in Folge dessen dem Conseils-Präsidenten Waddington sein Entlassungsgesuch übergeben. .

In der heute Vormittag stattgehabten Sißung der Kom- mission für die Untersuchung der Amtshand- lungen des Ministeriums vom 16. Mai 1877 gab der Conseils-Präsident Waddington ein Exposé über die Mo- tive, aus welchen sich die Regierung dagegen erklären müsse, die Minister in Anklagezustand zu verseßen. Die Kommission vertagte ihre Entschließung bis Mittwoch.

Spanien. Madrid, 4. März. (W. T. B.) Der Conseils-Präsident Canovas del Castillo hat dem König gestern Abend das Demissionsgesuch des Gesammt- kabinets überreiht. Der König hat die Demission ange- nommen und Canovas del Castillo mit der Bildung eines neuen Kabinets beauftragt.

Ftalien. Rom, 3. März. (W. T. B) Eine Anzahl Prälaten sind von ihrer bevorstehenden Ernennung zu Kardinälen verständigt worden. Das bezügliche Konsi- storium soll am 4. April stattfinden.

Nußland und Polen. St. Petersbur g, 4. März. (W. T. B.) Der seither als Leiter des Ministeriums des Innern fungirende Geheime Rath, Staatssekretär Mafkow, ist definitiv zum Minister des Fnnern ernannt worden.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Dienstag, 4. März. General Loris- Melikoff meldet aus Astrachan, vom 3. d., daß keine an der Epidemie Erkrankten vorhanden sind. : ;

St. Petersburg, Dienstag, 4. März. Ueber die vor einiger Zeit in Kiew stattgehabten Ruhestörungen wird amt- lih aus Kiew gemeldet : Jn Folge einer Mittheilung über das Vorhandensein einer geheimen Buchdruckerei fanden am 23. Februar Abends 8 Uhr in zwei Wohnungen Haussuchun- gen statt. Bei denselben wurden die Gensd'’armen und Po- lizeibeamten mit einem Hagel von Schüssen empfangen und erstere gezwungen, auch ihrerseits von den Waffen Gebrauch zu machen. Ein Unteroffizier wurde getödtet, ein Offizier kontusionirt, zwei Polizeisoldaten und ein Gensd’arm ver- wukhdet. 5 Frauenzimmer und 11 Männer wurden arretirt, unter leßteren 4 {wer Verwundete. Bei den Haussuchun- gen wurden verschiedene Schriften, eine Buchdruckerei nebst Zubehör, falsche Siegel verschiedener Anstalten, gefälschte Dokumente, revolutionäre Brochüren, Revolver und Dolche gefunden. Die Untersuchung ist eingeleitet worden. ——

Serajewo, Dienstag, 4. März. Nach einer Mitthei- lung der „Bosnishen Korrespondenz“ sind die Gerüchte von einer Ansammlung größerer Massen Arnauten in Bielopolje und Mitrovißa übertrieben, jedoh hätten wichtige Punkte des Paschaliks Novibazar vorübergehende Befestigungen erhalten. Der Bevölkerung soilen Waffen zugestellt werden; die Bevöl- kerung verhält sh indessen ablehnend.

Ny 4 des Central - Blatts Ur das VDeutswe Rei ch“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden In- halt: Allgemeine Verwaltungssacen: Bekanntmachung, betreffend Rinderpest; Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Einnahmen der Post- und Telegraphenverwaltung, der Reichs-Eisenbahnverwaltung und vom Spielkartenstempel bis zum Schlusse des Monats Januar 1879, Zoll- und Steuer- wesen: Nachtrag zu dem Bundesrathsbes{luß, betreffend das zur Deaaturirung von Salz zuzulassende Wermuthpulver; Errichtung und Befugniß einer Steuerstelle. Münz- und Bankwesen: Ucber- sicht über die Ausprägung von NReichs-Goldmünzen; Goldankäufe der Reichsbank; -— Statistik der deutshen Banknoten Ende Januar 1879, Marine und Schiffahrt: Erscheinen der amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handelt-Marine für 1879, Konsulatwesen : Ernennung; Entlassung; Erequatur-Ertheilung.

Das Beiheft (1.) zum Militär-Wochenbla t. hat fol- genden Inhalt: Die Königlich preußische Landetaufnahme.

Nr. 6 des „Armee - Verordnungs-Blatts", heraus- gegeben vom Kriegs-Minifterium, hat folgenden Inhalt: Bestim- mungen über Kriegsranglisten und Kriegsstammrollen. Infor- mationskurse für Stabs8offiziere der Infanterie bei der Militär- Schießshule. Formation der Militär-Schießschule für 1879. Dislokation der Füsilier-Bataillone 3. Ostpreußischen Grenadier-Re- giments Nr. 4 und 4. Ostpreußischen Grenadier-Regiments Nr. B s Abänderung des ODruckvorschriftenetats. Veränderung der Nang- listen. Magazin-Dienstordnung. Marschkompetenzen der Unter- arzte des Beurlaubtenstandes bei der Einberufung zur Uebung 2c. Vertheilung der gedruckten Fortseßung der Abänderungs- beziehungs- weise Ergärzungsbestimmungen zum Friedens-Lazarethreglement aus dem Jahre 1878. Beschaffung der Platten für die Reparatur des Verschlusses an den Schußwaffen M/71. Verrechnung des Servises für die Truppenkommandos zu den Absperrmaßregeln gegen die Rinderpest. Fortschaffung der zum Ersatzgeschäft Tommandirten Mannschaften sowie der Papiere und des Meßgeräths. Verlegung des Einsendungstermins der Nachweisungen von den militärgerictlih erkannten Geldstrafen. Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1878 verabreichten Naturalien. Eröffnung der Eisenbahn München-Gladbah—Rörmond, Abänderung des Reglements über die Organisation der Feldgeasd'armerie. Be- egguntmachung der Lebensversicherungsanfstalt für die Armee und

arine.

Nr. 3 des „Archivs für Post und Telegraphie“ hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Aufsäße: Die Abtheilung für Telegraphie im Museum der Reichs-Post- und Telegraphenverwal- tung zu Berlin. Die Brücken und ihre Bedeutung für den Ver- kehr. (Erster Artikel.) Die Seismochronographen (System von Lasaulx) und das Erdbeben am 26. August 1878. Die geschicht- lihe Entwickelung des französishen Kolonialwesens. Kleine Mit- theilungen: Aus dem Rapport des Postamts III. in Friedrichsruh. Verminderung der Betriebsstörungen auf den Reichs-Telegraphen- leitungen. Revue des Postes et Télégraphes, Deutsche Sprach- briefe von Prof. Dr. D. Sanders. Zeitschriften-Ueberschau.

Nr. 5 des Central - Blatts der Abgaben-, Ge- werbe- und Handelsgeseßgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten enthält : Anzeige der in der Gefeß» Sammlung und im Reichs-Geseßblatte erschienenen Geseße und Ver- ordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände : Justifikation der

Ausgabe an Porto und Frahtgebühren. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Jn- direkte Steuern; Zoufreiheit des zur Stärkefabrikation verwendeten Reismebls. Tarifirung der sog. Nottingham Trimmings. Er- kenntniß: Branntweinsteuer. Maische. Uebershöpfen. Do- lus. Erbschaftssteuer. Berechnung von Erbschaftsftempeln. Fortseßung des Vertrages zwishen Preußen und Oldenburg wegen der Zoll- und Steuerverhältaisse des Fürstenthums Lübeck und der mit demselben zusammenhängenden oldenburgischen Gebietstheile. Personalnachrichten.

Neichstags- Angelegenheiten.

Der Etat für das Reihs-Eisenbahn-Amt auf das Sn 1879/80 ift in den Einnahmen (2339 4) unverändert geblieben.

Die fortdauernden Ausgaben (260750 4) sind um 12000 M. berabgeseßt worden. Zu einmaligen Ausgaben sind 180 000 Æ behufs Tilgung der auf dem Grund... ük des Reichs: Eisen- bahn-Amts haftenden Hypothekens{huld ausgeworfen. -

Der Etat für das Reichskanzler-Amt für Elsaß- Lothringen hat sich zwar in einigen Positionen unwesentlich geändert, schließt aber im Ganzen mit derselben Summe wie der laufende Etat (171 760 4). L

Im Etat der Reihs\cchuld (9082500 4) is eine Er- höhung um 2301 000 M eingetreten, und zwar ergiebt sich für die Verzinsung der 4 prozentigen Reichs\{chrld (welche am 1. April 1879 etwa 150 000 000 Æ, am 1. Oftober 1879 etwa 175 000 000 Æ be- tragen wird) der Bedarf von 6 000000 #4 oder 3241000 4 mehr als nach dem laufenden Etat. Dagegen werden an Zinsen auf Schuldverschreibungen oder Schat:anweisungen nur 600 000 M oder 940 000 weniger als nach dem Etat 1878/79 erfordert.

Im Etat für den Rechnungshof des Deutschen Reichs haben sih die fortdauernden Ausgaben (460 798 4) um 10 288 Æ erhöht, hauptsählich weil Po:8dam in die erste Servis- klasse versetzt ist, und sib demnach die Wohnungsgeldzuschüsse um 9688 M. erhöht haben. Die einmaligen Ausgaben (10 000 4 für d der Kriegskoftenrechnungen 1870 —71) sind unverändert geblieben. : :

Der Etat über den allgemeinen Pensionsfonds bleibt in den Einnahmen (10776 4) unverändert. Die Ausgaben (17 784736 M) erhöhen sich um 231531 A Von den Ausgaben treffen auf die Verwaltung des Meichsheeres 16 651 999 Ab. (+ 370 39) A), die Marineverwaltung 335 503 (+ 35 623 M), die Civilverwaltung 230 234 M. (+ 8509 M4) auf sonstige Pensionen 567 000 6. (— 183 000 M. : f

Der Etat über den Reichs-Invalidenfonds für das Etatéjahr 1879/80 weist 31433 326 M4 (— 619813 A) Ausgaben nach, die durch 24 288 103 Æ Zinsen (— 248 371 M) und 7 145 223 M4 Kapitalzuschuß (— 371 460 4) gedeckt werden. Die einzelnen Aus- gabetitel find: Verwaltung des Reichs-Invalidensonds 65 060 (— 408 M). Zuschuß zu den Kosten der Verwaltung des Reichs- heers 55 363 H. (+ 362 1). Invalidenpensionen in Folge des Krieges 1870/71 (Reich8heer 26 257 040 M [— 720 991 6), Kaiser- liche Marine 20 621 X [— 198 M]) 26 277 661 M (— 720 793 A6). Invalidenpensionen in Folge der Kriege vor 1877 (Reichsheer 4 513 590 A [+72 832 A in Folge des Reicb8geseßes vom 17. Juni 1878], Kaiserliche Marine 1304 4 [—100 4], sonstige Pen- sionen 472000 M [— 20000 M] 4989 894 A (+92 (32 M). Chrensold für die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 48 348 „4. auf Grund des Geseßes vom 2. Juni 1878 neu in den Etat gestellt. '

Ín der preußischen Militärverwaltung erhalten in Folge des Krieges von 1870—71 42 830 Invaliden vom Feldwebel abwärts 10 406 637 M Pension, 2426 Offiziere und Aerzte 5842 122 M, 208 Beamte 363 413 4, 448 Wittwen der Oberklassen 443 700 A, 707 Kinder desgl. 111 900 (, 8 Eltern desgl. 1200 4, zusammen 11€3 Hinterbliebene der Oberklassen 556 800 4, 5252 Wittwen der Unterklassen 991 800 4, 11530 Kinder desgleichen 1489 554 A, 3864 Eltern desgl. 486 864 K, zusammen 20 646 Hinterbliebene der Unterklafsen 2968218 :

In der sächsishen Militärvermaltung werden unterstüßt: 1983 Invaliden vom Feldwebel abwärts mit 571578 4, 200 Offiziere mit 490 788 M4, 12 Beamte mit 6984 4, 47 Hinterbliebene der Oberklassen mit 23 100 Æ und 949 Hinterbliebene der Ünterklassen mit 140 976 M : : i

Die württembergische Militärverwaltung zahlt an 1036 Invaliden vom Feldwebel abwärts 327 911 A, an 109 Offiziere 344 174 M, 3 Beamte 8763 A, 35 Hinterbliebene der Oberklassen 18 300 M und 174 Hinterbliebene der Unterklassen 26082 4; die bayerische Militärverwaltung 6990 Pensionen an Feldwebel 2c. (1828 758 46), 956 (2092 242 6) an Offiziere, 92 (177 678 \) an Beamte, 131 (68 497 6.) an Hinterbliebene der Oberklassen und 243 (30 618 4) an Hinterbliebene der Unterklassen. : ;

Die Einnahmen des Reichs an Zöllen, Ver- brau steuern Und Aver ur vas Gtatsjahr 1879—80 find auf 251 698 360 M veranschlagt (+ 1 371 520 4). Zum Ansay gebracht sind die Zölle mit' 104 404 040 A. (— 2146430 M4); die Rübenzuckersteuer mit 51422850

+- 4056130 M); die Salzsteuer mit 3455278 F 572 600 M); die Tabaksteuer mit 899 590 4A (— 41 910 M); die Branntweinsteuer und die Uebergangsabgabe vom Branntwein mit 39 599 290 6 (— 1 202110 M) und die Brausteuer mit der Vebergangsabgabe vom Bier 15 955 300 #4 (+ 9740 4); zusammen 246 833 850 Æ (+ 1 248 020 6). Diefe Schlußsumme würde nur 241 581 100 M. betragen, wenn nit der Reichstag sich dafür ent- schieden hätte, daß diese Einnahmen mit Rücksicht auf die Zunahme der Bevölkerung grundsäßlih um 2% höher zu veransclagen seien, als sie in drei Jahren, auf deren Ergebnisse der Etat sich gründet, sich dur{hschnittlih gestellt haben. e G

Die Aversa sind veranschlagt: diejenigen, an welchen sämmt- liche Bund: sstaaten Theil nehmen, 3 560 880 F (—+ 122 120 M); an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Antheil haben (Branntweinsteuer), 916 700 4 (— 7310 H); an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen keinen Antheil haben (Brausteuer), 386 930 4. (+ 8690 46); zusammen 4864 510 A. (+ 123 500 M). |

Von den Zöllen (104 404 040 Æ) liefern ab zur Reichskasse : Preußen 63 120 240 4, Sachsen 10158 360 4, Elsaß-Lothringen 7 914 970 Æ, Bayern 5 105 360 4), Baden 4 166 799 H, Hamburg 3 661440 Æ, Württemberg 2332420 Æ, Hessen 2228 460 h. Bremen 1 422 180 4, Braunschweig 944 090 #4, Lübeck 774 680 4. U Wi

| Von der Rübenzuckersteuer (51 422 850 46) führt Preußen ab 40 133 460 4, Anhalt 5 894 650 4, Braunschweig 4 333 950 #, Württemberg 943 920 (, Sachsen - Weimar 529 610 Æ u. st. w. ; von den zu zahlenden Ausfuhrbon'fikationen fallen auf Preußen 6 293 260 M, Braunschweig 511 120 Æ, Bremen 802 860 H, Ham- burg 531 890 M : A

“ue Salzsteuer (34 552 780 46.) trugen bei: Preußen 29 622 830 4, Bayern 5 058210 #4, Württemberg 1432190 #6, Sachsen 1368 910 M, Baden 1 339 240 Æ, Sachsen-Meiningen 1 170 960 4, Elsaß-Lothringen 941 100 A, Sachsen 810 970 s, Braunschweig 469 100 A :

An der Tabaksteuer (899 590 4) partizipiren Preußen mit 292 910 A, Bayern 251 877 A, Baden 199 110 #4, Clsaß-Lothrin- gen 78 770 M, Hessen 45 650 M u. st. w. :

Zur Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein (36 599 290 M) tragen bei: Preußen 34165550 Æ#, Sachsen 2 031 680 A u. \. w., zur Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier (15955300 F)? Prevßen 11067110 g &, Sachsen 2448 490 M u. \. w.]

Statistische Nachrichten.

Die soeben erschienene Statistik der deutschen Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1877 (Berlin 1879, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober- E enaere, jeßt unter Reichsverwaltung) hat folgenden Inhalt :

ortemerkungen (Flächeninhalt und Bevölkerung, Betriebsanstalten, GesamnMtpersonal, Verkehrsergebnisse, Einnahmen und Ausgaben, Verordnungen 2c.) A. Postwesen: 1) Postanstalten (Poftämter, Poftagentur.n, Postbriefkasten 2c. 2) Personal. 3) Posthaltereien. 4) Postwagen. 5) Postverbindungen und deren Benutzung (auf Eisenbahnen, Landstraßen, Wasserstraßen, zurückgelegte Kilo- meter). 6) Uebersicht über die Gesammtleistungen im Beförderungs- dienste. 7) Gesammtbriefverkehr. 8) Briefverkehr innerhalb des deutschen Reichspostgebiets. 9) Briefverkehr mit dem Auslande (allgemeine Uebersicht; Briefsendungen aus dem Auslande nah dem deutschen Reic)spostgebiete; Briefsendungen nah dem Auslande aus dem deutschen Reichspostgebiete ; Briefsendungen vom Auélande nach dem Auslande im Durchgang durch das deutsche Reichspostgebiet). 10) Zeitungsverkehr. 11) Gesammtpäckerei und Baarsendungsverkehr. 12) Pâckerei und Baarsendungsverkehr innerhalb des deutschen Reichs- postgebietes. 13) Pâckerei- und Baarsendungsverkehr mit dem Aus- lande (aus dem Auslande nah dem deutschen Reichspostgebiete; nach dem Auslande aus dem deutschen Reicspostgebiete; vom Auélande nach dem Auslande dur das deutsche Reichspostgebiet). 14. Geldverkehr (allgemeine Uebersicht; Postanweisungen; Postauftragsbriefe; Post- vorschußsendungen). 15) Unbestellbare Postsendungen. 16) Verbrauch an Postwerthzeichen. 17) Reiseverkehr. B. Telegraphenwesen. 1) Telegraphenneß. 2) Telegraphenanstalten. 3) Personal. 4) Appa- rate. 5) Telegramme (allgemeine Uebersicht; Telegramme aus dem deutschen Reichs-Telegraphengebiete nah anderen Ländern; Gattung der Telegramme). 6) Rohrpost in Berlin. 7) Telegraphengebühren- Einnahme. C. Finanzergebnisse.t D, Verschiedenes. 1) der amtliche Schriftwechsel. 2) Versendung lebender Thiere mit der Post. 3) Aus dem Gebiete der Telegraphie. E. Statistik über den Post- und Telegraphenverkehr in Orten mit Post- amtern 1. Klasse.

Das Reichs-, Post- und Telegraphengebiet umfaßt 444 42844 qkm (ausfhließlid 4348,04 "qkm Wasserfläche ) mit 35 823 465 Einwohnern nah der Zählung vom 1. Dezem- ber 1875, Es entfallen hiernach durchschnittlich 81 Gin- wohner auf einen Quadrat - Kilometer. Der Vergleih zwischen den Jahren 1876 und 1877 ergiebt einen erfreulichen Fortschritt und ist zu konstatiren, daß fast in sämmtlihen Zweigen der Post- und Telegraphenverwaltung eine große Zunahme sich dokumentirte. Die Gesammtzahl der Postanstalten betrug im Jahre 1876 6664, im Jahre 1877 6839, der Telegraphenanstalten 1876 2532, 1877 3287, der Verkaufsstellen für P ostwerthzeichen 1876 5152, 1877 0408, Der Postbriestasten 136 38422, 1877 41705, der Beamten (Unterbeamten, Postillone, Posthalter) 1876 60 330, 1877 61148, der durch die Post beförderten Sendungen 1876 1103 299 853, 1877 1156 273 981, der beförderten Tele- gramme 1876 10649 994, 1877 11 391846. Der Gesammtwerth der durh die Post vermittelten Baarsendungen 1876 14 237 220 943 MÆ, 1877 14147 281 847 A Das Gesammtgewicht der durch die Post beförderten P äck ereien 1876 228 629 750 kg, 1877 241 594 100 kg. Es beliefen sih die Gesammteinnahme; 1876 auf 116967739 M, 1877 auf 122312238 # Die Ge, sammtaus8gaben 1876 auf 109414 845 M, 1877 auf 115731692 M; der Ueberschuß betrug hiernach 1876 7 552 894 4, 1877 6 580 546 A Durch die Post wurden befördert: Briefe 1876 516 407 730, 1877 021462490. Posttarten 1806 78586580 1807 92964270, Drucksachen .1876 92867490, 1877 104100720. Waaren- proben 1876 7523 130, 1877 8463070, Zeitungs8nummern 80 _ SOU DLU 141, 1877 314 557 590. Pacele ohne Werthangabe 1876 49447910, 1877 52436680, Geld- sendungen durh Briefe mit Werthangabe 1876 8371310 U Mil. (940016080 Æ, 1877. 7644040 Stü mit 7 664 109100 # Durch Packete mit Werthangabe 1876 3230450 Stück im Werthe von 4224770360 M, 1877 2915 530 Stück im Werthe von 4 215 719 510 4 Durch Postanweisungen 1876 31 230 392 Stück mit 1753 331 625 A, 1877 34 128 803 Stück mit 1922914660 Æ( Durch Postvorshußsendungen 1876 2 937 300 Stück im Wertle von 53 385 500 4, 1877 3 396 700 Stü im Werthe vo1 59132100 A Dur Postauftragsbriefe 1876 2275 870 im Werthe von 260717378 MÆ, 1877 2785 947 im Werthe von 285406477 A Unbestellbare Postsendungen waren im Jahre 1876 220 977 (23,2 9/0), 1877 229 094 (27,3 9/0). Die Bersenibuna lebender Shiere mib der Pos hal auc bedeutend zugenommen. Es wurden im Jahre 1877 beson- ders Singvögel, Tauben, Hühner, auch Affen, Hunde und Krebse, Austern u. st. w. versandt. Die größte Versendung fand in Hamburg statt, wo in einem sechsmonatlichen Zeitraum beinahe 2000 Sendungen lebender Lhiere, also im Durchschnitt mehr als 10 täglib aufgegeben sind. Nächstdem wurden im zweiten Halbjahr 1877 im Ober - Postdirektionsbezirk Braunschweig 1922 Sendungen (darunter 1729 mit Kanarienvögeln) mit der Post befördert. Ueber diese Versendung liegen fast durchweg günstige Resultate vor, da die Postbeamteu den Thieren manche Pflege, namentlich dur Darreichung von Futter und Wasser, angedeihen ließen, und für bevorzugte Unterbringung in den Packammern Sorge trugen. Mit der Post wurden Personen befördert 1876 3987054, 1877 3 633 924; jeder Reisende zahlte durchs{chnittlich an Personen- geld, Uebersrachtporto u. f. w. 1876 1 A 54 9, 1877 1 Æ 50 S; durch die R ohrpost in Berlin, welhe am 1. Dezember 1876 in Betrieb geseßt wurde, wurden im Jahre befördert 1048 953 Tele- gramme, 275 946 Briefe und Karten, in Summa 1 324899 Gegen- tände. | Die Länge des Rohrpoströhrenneßes betrug Ende 1876 26,28 km, Ende 1877 2941 kmz die Zahl der Rohrpostämter betrug Ende 1876 15, Ende 1877 19.

Kunst, TWissenschaft und Literatur.

In Carl Heymanns Verlag hierselbst ift jüngst der erste Band erschienen von: „Das deutsche Frachtrecht, mit beson- derer Berücksichtigung des Cisenbahnfrachtrechts. Cin Kommentar zu Titel 5 Buch 4 des deutschen Handelsgeseßbuchs und zu dem deutschen, österreih-ungarishen und Vereins-Eisenbahn-Betrieb®- Reglement. Bearbeitet mit Benußung der Akten des Königlich preußishen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, sowie der Protokolle des Vereins deutscher Gisenbahnver- waltungen, von Dr. jur. Georg Eger, Regierungs-Assessor und Hülfsarbeiter im Königlich preußishen Ministerium füc Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.“ Die- geseßliden und reglomen- tarishen Bestimmungen des deutschen Frabtrechts und seines wich- tigsten Zweiges, des Eisenbahnfrachtrechts, find, unseres Wissens systematisch zu einem Ganzen vereinigt noch nicht Gegenstand der juristishen Erläuterung gewesen. Und doch hat der vornehmlich durch die Eisenbahnen vermittelte, in ungeheuren Progrefsionen wachsende Verkehr, das immer engere und komplizirtere Eingreifen des Eisenbahntransports in alle anderen Transportarten eine mög- list vollständige Zusammenfassung und gemeinschaftliche Erläuterung der Bestimmungen des allgemeinen deutschen Frachtrehts und des sp ziellen Eisenbahnfrahtre{ts zu einem fühlbaren Be- dürfnisse gemaht. Den Ausgangspunkt für alle Geseße und Reglements auf dem Gebiete des deutschen Frachtrechts bildet Titel 5 Büch 4 des deutscheèn Handelsgeseßbuchs „Von dem Fracht- geschäft.“ Den einzelnen Artikeln desselben, als den leitenden Grund- fiben, {ließen sih sodann die bezüglihen Bestimmungen der Eisen- bahn-Betriebsreglements derartig an, daß sie, wenn auch zum Theil obiveichend von ihrer gewöhnlichen Reihenfolge, dahin gestellt sind, wohin sie nach ihrem inneren Zusammenhange mit den Artikeln des Handelsgeseßbuchs gehören. Durch diese Anord- nung ist der wesentlihe Vortheil erreiht, daß bei jedem

Artikel des Handelsgeseßbuchs die zugehörigen Bestimmungen