1879 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Ermittelung perues achten Aufenihaltes ein E.tschädigungsanspruh in keinem Falle zu. : . 9. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der 88. 1 bis einshließlich 8 werden mit einer Geldstrafe bis zu 100 Æ bestraft. Für die Geldstrafe und die Koften, zu denen der Führer eines rwerkes 2c. verurtbeilt wird, find im Falle des Unvermögens des rtheilten die Eigenthümer des Fuhrwerkes 2c. und der Bespan- nung als solidarisch haftbar zu erklären. : Gegen den als baftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geld- strafe eine Freiheitsstrafe niht ein. S S S. 10. Eine wiederholte Bestrafung wegen auf derselben Reise fortgeseßter Zuwiderhandlungen tritt nur dann ein, wenn der Zuwider- handelnde die Reise über den nächsten Ort hinaus, an welchem es ihm möglich war, den vorschriftswidrigen Zustand seines Fuhr- werks oder defsen Ladung zu beseitigen, ohne eine solche Aenderung fortgesetzt hat. - : 28 8. 11. Die auf Grund dieses Geseßzes von den Gerichien er- Tannten Geldstrafen fließen zur Hälfte in die Staatskasse, zur Hälfte in die Kafse derjenigen Verwaltungen (Provinzialverband, Wege- verband, Gemeinde), auf deren Straße der Zuwiderhandelnde be- troffea ift. L E 12. Auf die Fuhrwerke der Militär- und der Reichspostver- waltung finden die Vorschriften dieses Geseßes niht Anwendung. 8, 13. Die Vorschriften der &8. 24 bis eins{ließlich 28 des Hannoverschen Gesetzes über die Weggeldshebung, den Gebrauch der Chauffeen und die Wegepolizei vom 4. Dezember 1834 werden auf-

gehoben. Z : S L : S: 14. Dieses Geseh tritt mit dem 1. April 1879 in Kraft. Für Fuhrwerke, welche vor dem 1. April 1879 in Gebrau ge- nommen find, treten mit dem genannten Tage nur die Vorschriften über die ebene Beschaffenheit der Radfelgenbesläge (8. 1) und über Ladungëtran2porte von mehr als 7500 beziehungëweise 3750 kg Ss 4 und 6), alle übrigen Vorschriften mit dem 1. April 1884 in aft. Werden solche Fuhrwerke nah dem 1. April 1879 mit neuen Rädern versehen, fo unterliegen sie von da ab sämmtlichen Vorschriften des Gesetzes. E E S Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeten Berlin, den 22. Februar 1879. L E) Wilhelm, Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. Friedenthal. vonBülow. Hofmann. GrafzuEulenburg. Maybach. Hobrecht.

Ter ore Ee:

betreffead dieUebertragung der der Curhavener Eisen“ bahn-, Dampfsciff- und Hafen-Aktien-Gesellschaft für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stade nach{ Cuxhaven und von Stade nah Harburg ertheilten Konzessionen auf die unter der Firma „Unter-Elbe'sche Eisenbahn-Gesellschaft * neu zu gründende Aktien- Gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem zwischen der Curhavener Eisenbahn-, Dampfschiff- und Hafen-Aktien-Gesellsaft und der Société Belge de chemins de fer zu Brüffel unterm 6. Dezember v. J. ein Vertrag abgeschlossen worden, dur welchen die erstere Gesellschaft sich verpflichtet, im Falle der landesherrlihen Genehmigung die ihr unter dem 22. Mai 1872 für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stade na Guxrhaven und unter dem 15. März 1873 für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stade nah Harburg ertheilten Konzessionen auf eine von der Société Belge de chemins de fer unter der Firma „Unter-Elbe’sche Eisenbahn-Gesellschaft“ neu zu gründende Aktien- esellschaft zu übertragen, wollen Wir hierzu Unsere landesherrliche

ehmigung unter den nachstehenden Bedingungen ertheilen. E

Das Baukapital der Unter-Elbe’shen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf 23 500 000 Æ festgeseßt. Die Zeichnet der in Höhe dieses Kapitals auszugebenden Aktien haften unbedingt für Volleinzablung der Aktien und können von dieser Verpflihtung durch die Organe der Gesellschaft niht entbunden werden.

Auf den Inhaber lautend, dürfen die Aktien niht vor Inbetrieb- nahme der beiden Bahnen ausgegeben werden. A

IL. Die der Curxhavener &Éisenbahn-, Dampfshiff- und Hafen- Aktien-Gesellschaft in den genannten beiden Konzessionen auferlegten Bedingungen sind, soweit folhe niht durch Nachstehendes eine Aen- derung erleiden, auch für die Unter-Elbe’sche Eisenbahn-Gesellschaft maßgebend. S

IIT, Die Bauarbeiten an beiden Bahnen müssen innerhalb dreier Monate nach Aushändigung dieser Konzession wieder aufge- nommen und ohne Unterbrechung derart weiter geführt werden, daß längftens bis zum 1. Januar 1882 die Bahnen fertig gestellt und in Betrieb genommen werden. Für die Vorlage der speziellen Bau- projekte, sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Voll- endung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke können vom Handels - Ministerium besondere Fristen festgeseßt werden.

TV. Die Bestimmungen der Nummern IIl, und V. der für die Wein es Stade nach Harburg ertheilten Konzession kommen in

all,

Die Verbindung der Harburg-Stader Bahn mit der Hannover- shen Staatsbahn erfolgt durch eine Seitens der Unter-Elbe'schen Eisenbahn-ESesellshaft in Straßenhöhe auszuführende Verbindungs- bahn zwishen dem Bahnhof Harbura der Harburg-Stader- und dem Güterbahnhof der Hannoverschen Staatsbahn. Der Betrieb dieser Verbindungébahn hat nach den desfalls unter Berücksichtigung des Bahnverkehrs auf der einen und des städtishen Verkehrs auf der anderen Seite ergehenden jeweiligen Anordnungen des Handels- Ministers zu erfolgen.

Die Ueberführung des Verkehrs zwishen der Harburg-Stader einerseits und der Venlo-Hamburger Bahn andererseits erfolgt ver- mittelst der zwishen der Hannoverschen Staatsbahn und der Venlo- Hamburger Bahn bestehenden Verbindung.

Veber die nähere Art und Weise dieser Verkehrsüberführung |

und die dieserhalb Seitens der Unter-Elbe’shen Eisenbahn-Gesell- s{aft an die Hannovershe Staatéëbahnverwaltung zu zahlende, na Maßgabe der Selbstkosten zu berehnende Entschädigung werden die beiden betheiligten Eisenbabnverwaltungen spezielle Vereinbarungen ¿u treffen suhen. Eventuell wird der Handels-Minister hierüber endgültig entscheiden.

V, Die Seitens der Curhavener Eisenbahn-, Dampfschiff- und Hafen-Aktien-Gesellschaft der Staatsregierung zur Sicherstellung der Tonzessionsmäßigen Ausführung und Auérüftung beider Bahnen be- stellten Kautionen, einshließlich der aus dem Erlöse der dazu ge- hörigen Zinécoupons beschafften resp. noch zu beschaffenden Effekten find der Staatsregierang für die Erfüllung der der Unter - Elbe'shen Eisenbakn - Geselishast Inhalts der ge-

enwärtigen Ordre obliegenden Verpflichtungen, und zwar die ezüglih der Bahn von Stade nah Cuxhaven gestellte Kaution auch für die der Unter - Elbe’shen Eisenbahn - Gesellshaft be- trefs der im Hamburgishen Gebiete belegenen Bahnstrecke Seitens des Senats der freien und Harsestadt Hamburg auferlegten Verpflichtungen, verhaftet und werden eine jede für sich nur in dem Be resp. dann zurüdckgegeben, wenn die Gesellschaft bezüglih der ahn, für welhe die Kaution gestellt worden ift, allen ihren Ver- pflihtungen nah dem Ermessen des Handels-Ministers nahgekommen ift. Ueber den Tag der Inbetriebsezung der Bahnen hinaus soll’ die betreffende Kaution jedoch event. nur in Höhe desjenigen Betrages zurücckbehalten werden, welher nach dem Ermessen der Aufsichts- behörde zur Herstellung bezw. Fertigstellung der etwa dann noch rüdständigen Arbeiten und Bescaffungen erforderlich ift,

Außerdem ift zur ferneren Sicberftellung für die Erfüllung der Verpflibtungen der Unter - Elbe’shen Eisenbahn - Gesellschaft eine Kaution in Höhe von Einer Million Mark bek der Preußischen General-Staatsfkafse hinterlegt worden, welche Summe jedoch son

dann zurüdckgegeben werden soll, sobald die Gesellshaft auf den Bau der Bahn von Stade nach Mark nah der Feststellung mäßig verwendet hat.

rburg die Summe von Drei Millionen r Eisenbahn-Aufsichtsbehörde vorschrifts-

VI. Die Bestimmungen der Nummern X. und XI. der für die

Bahn von Stade nach Cuxhaven ertheilten Konzession werden auf- gehoben und durch Ene erseßt:

Die Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung der Unter-Elbe-

schen Eisenbahn - Gesellschaft ift einem Vorstande zu übertragen, welcher die Geschäfte nad Maßgabe einer von dem Minifter für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu genehmigenden und

event. festzustellenden Geschäftsordnung führt. S i

Die Wahl des Vorsitzenden und des technisden Mitgliedes des Vorftandes unterliegt der Genehmigung des Ministers. l

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes muß die Mehrheit ihren Wohnsiß im deutschen Reichsgebiete haben. Der Vorsißende des Aufsichtsrathes und dessen Stellvertreter sind stets aus den im deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen.

VII. Die Zurücknahme der ertheilten Konzessionen unter Ka- duzirang der für deren Auëführung bestellten Kautionen wird für den Fall vorbehalter, daß entweder die unter pos. TIT. für die Wiederaufnahme der Bauarbeiten festgeseßte drei- monatlihe Frist Seitens der Unter - Elbe’shen Eisenbahn- Gesellschaft nicht innegehalten oder eine der für die Aus- führung von Arbeiten von dem Handels-Minister bestimmten Fristen um mehr als drei Monate überschritten werden sollte. Die Veber- \chreitung wird in diesem Falle lediglih dur die Anzeige der zu- ständigen Eisenbahn-Auffichtsbehörde festgestellt.

Die Zurücknahme der Konzession erfolgt eintretenden Falls ohne Weiteres auf den Antrag des Staats-Ministeriums durch landesherr-

lichen Erlaß. A s Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. s Gegeben Berlin, den 26. Februar 1879. (L. 8.) Wilhelm. Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk.

von Kameke. Friedenthal. von Bülow. Hofmann.

Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Justiz-Ministerium.

Der Kreisri@ter Radtke in Alt-Landsberg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgeriht in Wriezen und zuglei zum Notar im Departeinent des Kammergerichts mit Anwei- jung seines Wohnsißes in Wriezen ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung

wegen Ausreihung der neuen Zinscoupons Serie IV. zur Preußischen Staats -Prämien - Anleihe

i vom Jahre 1855.

Die Coupons Serie IŸ. Nr. 1 bis 8 über die Zinsen der Preußischen Staats-Prämien-Anleihe für die Zeit vom 1. April 1879 bis 31. März 1887 nebst Talons werden vom 17. d. M. ab von der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranien- straße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr mit Aus- nahme der Sonn- und Festtage und der drei leßten Werktage des Monats, ausgereicht werden.

Die Coupons können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder dur die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks- Hauptkassen in Hannover, ODsnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt am Main bezogen werden.

Wer das Erstere wünscht, hat die alten Talons mit einem Verzeichnisse, zu welchem entksprehende Formulare bei der gedachten Kontrole und in Hamburg bei dem Postamte unent- geltlich zu haben find, bei der Kontrole persönlih oder durch einen Beauftragten abzugeben.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so is das Verzeichniß nur einfa, dagegen von denen, welche eîne Bescheinigung über die Ab- gabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In leßterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurü.

Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus- händigung der neuen Coupons zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrole der Staats- papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnenden Fnhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Coupons durch eine der oben genannten Pro- vinzialkassen bcziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureihen. Das eine Ver- zeihniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen soglei zurüdgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wicder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen und der Königlichen Finanz-Direktion in Hannover in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben,

Der Einreihung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen sind, und zwar sind in diesem

| Falle die betreffenden Dokumente an die Kontrole der Staats-

papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Berlin, den 3. ti 1879. Hauptverwaltung der Staatsschulden. LOwe. Hering Notger.

Bekanntmachung. Die Kandidaten der Baukunst, welche in der diesjährigen Frühjahrsperiode das Examen als Bauführer im Bau- und Maschinenfache abzulegen beabsichtigen, werden hierdurch auf-

| gefordert, bis zum 31. d. Mts. sich schriftlih bei der unter-

zeichneten Kommission zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen.

Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem- nächst das Weitere eröffnet werden. j -

Meldungen nach dem angegebenen S{lußtermine müssen unberüsitigt bleiben.

Hannover, den 4. März 1879.

Königliche technishe Prüfungs-Kommission.

Jn der T pt Handelsregister - Beilage wird Nr. 10

der Zeihenregister-Bekanntmachungen veröffen:lit,

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die tägli"en Vorträge entgegen und empfingen den Ober - Regierungs-Rath von S@hlieckmann. : C Mittags um 1# Uhr verabschiedeten Sich Se. Königliche vei der Erbgroßherzog und Jhre Kaiserliche Hoheit die

bgroßherzogin von Mecklenburg-Shwerin von den Kaiser- lihen Majestäten. 3

Um 4 Uhr r Se. Majestät dem Oberst- Kämmerer Grafen Redern eine Audienz.

Fhre Majestät die Kaiserin - Königin erschien gestern in dem Bazar zum Besten der hiesigen Kleinkinder- bewahranstalten. Z

Bei der gestrigen musikalishen Abendunterhaltung im Königlichen Palais wirkten unter Leitung des Ober-Kapell- meisters Taubert Madame Artôt, Frl. Lehmann und die Herren Bet und Ernsi mit.

Der Bundesrath hielt gestern eine Plenar- sißung unter Vorsiß des Präsidenten des Reichskanzler- Amts, Staats-Ministers Hofmann.

Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sizung wurde Mittheilung gemacht über die erfolgte Ernennung des Senators Dr. Plessing zum Bevollmächtigten zum Bundesrath für die freie und Hansestadt Lübe.

Zur Vorlage kamen die Schreiben des Präsidenten des Reichstags, betreffend die Veschlüsse des Reichstags über: a. die Auslegung des Geseßes vom 21. Oftober 1878 gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie; b, den zu Paris am 1. Juni 1878 unterzeihneten Weltpost- vertrag 2c.; c. eine Petition wegen der in Oesterreih-Ungarn gewährten Exportprämie für Spiritus.

Vorlagen, betreffend den Entwurf eines Geseßes über die Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Konkurs- verfahrens, und betreffend den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß-Lothringen über die Entlastung der Bezirke von den Kosten für Gefängnisse, wurden den Ausschüssen überwiesen,

Von einem Antrag Waldecks, betreffend die Ausführung der Gewerbeordnung bezüglich der Aufficht über die Verhält- nisse der Fabrikarbeiter, wurde Kenntniß genommen.

Ueber einen Antrag, betreffend das Pensionsverhältniß mehrerer Beamten der Postverwaltung, soll in einer späteren Sizung Beschluß gefaßt werden.

e5ür die vakante Stelle eines Mitgliedes der auf Grund des Geseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie gebildeten Reichskommission wurde der König- lih preußische Ministerial-Direktor Meinecke gewählt.

Ausschußanträge wurden erstattet über a. den Antrag Bayerns und Württembergs auf Erstattung der nach dem L Zuli 1871 erwasenen Demobilmachungskosten 2c. Ein bezüglicher Vergleihsvorshlag wurde genehmigt; b. eine Ein- gabe, betreffend die Gewährung der Exportbonifikation für eine nach Dänemark ausgeführte Sendung Zucker. Es wurde ablehnende Bescheidung beschlossen ; c. die Erwerbs- und Her- stellungskosten der Post- und Telegraphengebäude 2c. und den Ankauf eines Grundstücks für Zwecke der Post- und Tele- graphenverwaltung; d. die Berehnung des badischen Anth:-ils an den Post-Ueberschüssen für die Zeit vom 1. April bis [lebten Dezember 1879.

Die Gegenstände zu c. und d. wurden nah den Aus\{huß- anträgen erledigt.

Endlich wurde eine Reihe von Eingaben vorgelegt und theils den Ausschüssen, theils der Zolltarif-Revisionskommission überwiesen.

Jn der heutigen (16.)Sißung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Etats der Neichs- Post- und Telegraphenverwaltung gewählt sei und sih wie folgt, konstituirt habe: Abgg. Ackermann (Vors.), Gerwig Stellv. ), Möring, Dr. Majunke (Schriftf.).

_Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Strafgewalt des Reichstages über seine Mitglieder. Die Diskussion über die §8. 1—4 wurde vereinigt. Dazu lagen die An- träge der Abgg. von Helldorff-Bedra und von Goßler vor, welche lauten :

„Der Reichstag wolle bes{ließen :

1) die Uebers{rist wie folgt zu fassen: Gesetz, betreffend die Disziplin des Reichstags über seine Mitglieder.

2) S. 3 wie folgt zu fafsen: Der Reichstag ift befugt, in sei- ner Geschäftsordnung zu bestimmen, daß ein Mitglied im Weg: der Disziplin aus dem Reichstage auf eine gewisse Zeitdauer, jedo höchstens bis zum Ende der Session, ausges{lossen werden Fann. Die Aus\cließung eines Mitgliedes hat den Verlust der Wähl- barkeit für die Dauer der Aus\{ließung zur Folge.

3) S. 4 wie folgt zu faffen: Der Reichstag it befugt, in seiner Geschäftsordnng zu bestimmen, daß, wenn ein Mitglied wegea einer in öôffentliher Sißung des Reichstags gethanen Aeußerung zur Verantwortung gezogen wird, diese Aeußerung von der Aus- nahme in den stenographischen Bericht ausgeschlossen werden kann.

4) §. 8 wie folgt zu fassen: Der Reichstag ist b-fugt, in seiner Geschäftsordnung zu bestimmen, daß der Präsident das Recht hat, Aeußerungen, wegen welher Mitglieder zur Ordnung gerufen wor- den sind, von der Aufnahme in den stenographishea Bericht vor- läufig auszuschließen. /

5) S. 9 wie folgt zu fassen: Werden in die Geschäfi8ordnung des Reichstags Bestimmungen im Sinne der 8. 4, 8 aufgenom- men, so ist jede Veröffentlihung der betreffenden Aeußerungen dur die Presse im Falle des §. 4 überhaupt, im Falle des 8. 8 vorläufig v:rboten, auch werden Zuwiderhandlungen gegen solches Verbot mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nicht nach Maßgabe des Inhalts der erfolgten Veröffentlihung eine shwerere Strafe verwirkt ist.“ :

_ Der Abg. Dr. von Treitschke bemerkte, er vermöge die sittlihe Entrüstung vieler Vorredner über diese Vorlage nit zu theilen. Zwar sei in der bisherigen Praxis dcs Reichs- tages ein Bedürfniß, Außenstehende gegen Beleidigungen dur Abgeordnete zu schüßen, nit besonders hervorgetreten. Ernster sei aber derjenige Grund, der sich auf die sozialistishe Gefahr stüße, namentlich im Hinblick auf die demnächst in Frankreich in Ausficht stehenden Zustände. Auf die verurtheilenden Stimmen der ausländischen Presse gebe er nicht viel, die- selben würden erst verstuminen mit der Auflösung des Reiches. Er müsse die Haltung der Einzellandtage vor der Einbringung dieser Vorlage mißbilligen. Aber er könne sich von

der ane feinen solhen Erfol versprehen, daß er deshalb einen Verfassungsartikel

verlegen könnte

Das Haus möge die Vorlage ablehnen, müsse aber autono- mis das Berechtigte in der Regierungsvorlage gestalten. Der Abg. von Goßler spra die Ansicht aus, daß dur eine Ver- weisung der Vorlage an eine Kommission es gelungen wäre, das nicht Verfassungsmäßige heraus zu amendiren. gebt habe seine Partei diesen Versuh mit ihren n- trägen allein machen müssen. Dieselben beruhten auf dem Grundgedanken der Machterweiterung des Prä- fidenten. Die nationalliberale Presse habe von Anfang an nah dem Bekanntwerden der Vorlage ein Bedürfniß und einen berechtigten Kern derselben anerkannt und dieselbe in sachlicherer Weise behandelt, als dies von den meisten Rednern im Haute geschehen sei. Der Abg. Dr. Zimmermann vermißte den Nach- weis des Bedürfnisses des vorliegenden Geseßes. Er wies darauf hin, daß in England die Disziplinarbefugnisse des Parlaments nit durch cin organisches Gesetz, sondern nur von Fall zu Fall geregelt worden seien, daß daselbst mit den offiziellen Parlamentsberihten übereinstimmende Veröffent- lihungen straffrei seien, die strafbaren aber von Ge- s{hworenen beurtheilt würden. Redner mißbilligte ferner, daß die Majorität des aus 7 Mitgliedern bestehenden Spruch- follegiums die rihterlihe Gewalt im Namen - des gesammten Reichstags ausüben solle. Beim Schluß des Blattes sprach Abg. Windthorst (Meppen) gegen die §8. 1—4.

Der am 16. Februar zwishen Warschau und Góra Kalwarya erfolgte Durchbruh des Weichscldammes ist durch die Anstauung von Eisblöcken bei Willanow und Gosy, ungefähr 14 Werst oberhalb von Warschau, verursacht worden. Ein Verlust an Menschenleben i} glückliher Weise nicht zu beklagen gewesen. Die Bewohner der übershwemm- ten Dörfer wurden nach anderen Orten geschafft und mit den nothwendigen Nahrungsmitteln versehen.

Nachdem in den leßten Tagen die angehäuften Eisschollen, welche den Durhbruch des Dammes herbeigeführt, theils von selbst in Gang gekommen, theils durch Pulversprengungen beseitigt worden sind, is gegenwärtig die Weichsel bei War- schau frei von Eisschollen und bewegt sich in ihrem normalen Flußbett. Das Wasser ist von den übershwemmten Dörfern und Feldern zurückgetreten, die Dorfbewohner sind in ihre Wohnungen zurückgekehrt. Der dur die Uebershwemmung angerihtcte Schaden ist niht so bedeutend, als Anfangs be- fürchtet worden war.

Nah einem Spezialerlaß des Ministers des Jnnern vom 17. v. M. haben die Geistlichen für die den Ersaß- behörden zu liefernden, zur Ausstellung und Berichtizung der Rekrutirungs-Stammrollen erforderlihen Auszüge so wenig wie die Standesbeamten Gebühren zu beanspruchen.

S. M. Glattdecks-Korvette „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korv.-Kapt. Sattig, ist am 28. Januar cr. von Puerto Cabello in See gegangen und am 29. des. Mts. in Curaçao eingetroffen.

S. M. Panzer-Korvette „Hansa“, 8 Geschüße, Kom- mandant Korv.-Kapt. Heusner, befindet si, telegraphischer Nachricht zufolge, seit 5. März cr. in Puerto Plata.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Mä:z. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Budgetausschusses der österreichischen Delegation sprach sih Graf Andrafs\y in einer längeren Rede über die Kompetenzfrage in den An- gelegenheiten der Administration Bosniens und der Herzegowina aus; derselbe erklärte, daß es Aufgabe beider Regierungen sei, sich über diesen Gegenstand zu einigen. Jn gewisser prinzipieller Richtung seien die Regierungen auch schon darüber einig, entweder dur formelle Erklärungen oder dur eine Bill ad hoc eine provisorishe Lösung der noch offenen Fragen in den An- gelegenheiten Bosniens den Legislativen vorzuschlagen. Defi- nitive Maßnahmen wären dabei natürlih ausgeschlossen und ganz den Legislativen vorbehalten. Der Reichs-Finanz- Minister Hofmann erklärte, die von den Zeitungen verbrei- tete Nachricht, daß die bosnische Kommission ju existiren aufgehört und daß er die Kompetenzen derselben übernommen habe, sei vollständig unbegründet. Die Kommission, welche ein berathendes Organ der gemeinsamen Regierung sei, be- stehe nah wie vor in ihrer früheren Zusammenseßung fort.

Die „Pol. Korr.“ aus Konstantinopel meldet: Die Spannung zwischen den Bulgaren und Griechen in Ma- cedonien ist im Wachsen und werden bei der demonstrativen Propaganda der Bulgaren gegen die Abtretung von Janina an Griechenland Kollisionen als unausbleiblich angesehen. Die Bulgaren paktiren ganz offen mit den Albanesen in Epirus und haben den Letteren bewaffnete Hülfe angeboten.

est, 6. Matz. (W.- T. B) Die österreichische Delegation genehmigte in ihrer heutigen Sitzung die Nach- tragskredite für die diplomatische Vertretung Oester- reih-Ungarns in Rumänien, Serbien und Mon- tenegro. Graf Andrassy erklärte, die Verhandlungen wegen der neuen Handel sbeziehungen zu Serbien hätten zwischen der österreichishen und der ungarischen Regierung thatsählih be- gonnen; er hoffe, daß dieselben bald zu einem befriedigenden Resultate gelangen würden.

Der Budgetauss\chuß der österreichishen De- legation verhandelte über die Resolution des Delegations- mitglicdes Sturm, welche die Regierung auffordert, die für die Okkupation bewilligten Gelder niht für Admini- strations- oder Jnvestitionsauslagen zu verwenden und bis zu der verfassungsmäßigen Bewilligung solher Auslagen Staats- mittel zu Administrations- und «Znvestitionszwecken für Bosnien und die Herzegowina nicht flüssig zu mahen. Nach der De- batte und nahdem die Sizung behufs Besprehung der Aus- s{ußmitglieder kurze Zeit unterbrochen war, hielt der Delegirte Sturm den ersten Theil seiner Resolution aufrecht, jog da- gegen den zweiten Theil unter der Voraussezung zurück, daß in den E ein Passus aufgenommen werde, welcher besage : „Nach den Erklärungen der Regierung glaube der Ausschuß, von der Beantragung der Refolution über die Kompetenz zur Geldbewilligung für Administrations- und Jnvestitions- zwecke in Bosnien und der Herzegowina absehen und sich in dem Berichte auf Konstatirung der Ansicht beschränken zu können, daß die Entscheidung der Kompetenzfrage beiden Legis- lativen zustehe.“ Bei der Abstimmung wurde der erste Theil der Resolution sowie der vorstehende Passus mit allen Stím- men gegen die Stimme des E Dunajewski ange- nommen. Der zweite Theil der Resolution wurde damtt wegfällig. Der Delegirte Sturm wurde als Referent für das Plenum erwählt. Nächste Sißung Sonnabend Abend oder

Sonntag.

(W. T. B.) Aus Serajewo, 6. März, wird ge- meldet: Die muselmännishen Flüchtlinge aus Nikjic find heute dorthin zurückgekehrt, von der Regierung wurd2en denselben Transportmittel zur Verfügung gestellt.

Velgien. Brüssel, 6. März. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Repräsentantenkammer erklärte in Beantwortung einer an ihn gerichteten Anfrage der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Frêre-Orban: Die kürzlich verbreitete Nachricht, daß zwischen der Regierung und dem Vatikan über die Unterhaltung eines Gesandten bei der päpstlichen Kurie ein Einverständniß hergestellt worden sei, entbehre der Begründung; in der Saglage sei seit der leßten von ihm abgegebenen bezüglichen Erklärung überhaupt keine Aenderung cingetreten. Unrichtig sei ferner auch, daß der Papst oder der Kardinal-Staatsjekretär über den kürzlih von den belgishen Bisch öfen erlassenen Hirten- brief ihre Ansicht ausgesprochen hätten.

Großbritannien und Jrland. London, 5. März. (E. C.) Jm Oberhause fragte heute Lord Abinger an, ob Maßregeln gegen die Desertion im Heere beabsihtigt würden. Lord Bary erwiderte: Zwar sei die Rekrutirung gut vor sich gegangen, do sci freilih die Ausdehnung der Desertion eine bedauerliche. Die Regierung beabsichtige aber nicht , auf die früher üblihe Brandmarkung der Deserteure zurückzukom- men. Der Herzog von Cambridge behauptete in Erwide- rung auf eine Bemerkung des Lord Truro, die Bestrafungen jeien niht die Ursache der Desertionen. Lord Walsingham fragte, ob die Regierung für die Gegend von Punjaub über Mangel an Getreide zu berihten habe und ob Vorsichtsmaß- regeln gegen eine möglihe Wiederkehr der Hungersnoth ergriffen worden seien. Lord Cranbrook erklärte: Jn Punjaub sei großer Mangel an Regen gewesen, doch dürfe man hoffen, daß die Folgen nit gefährlih sein würden. Der Vize-Gouverneur hätte einen großen Theil der Provinz be- sucht und melde, daß während der jüngsten zwei Wochen Regen gefallen sei und die Ernte besser stehe, als man erwartete. In Kaschmir erwarte man Dürre, die Regierung habe daher 4000 Tons Getreide in jene Gegend geshickt. Wenn au die Preise hoch seien, so werde doch keine Hungersnoth be-

fürchtet.

6. März. (W. T. B.) Jm Unterhause erklärte heute auf eine Anfrage Cogans der Unter-Staatssekretär Bourke: Die Regierung habe den Antrag der Vforte auf Ernennung eines Finanzkommissärs in Erwägung gezogen und unterhandle au mit der französischen Regierung ; jeder Schritt in dieser Angelegenheit werde dem Hauje mit- getheilt werden. Lord Hartington richtete die Anfrage an die Regierung, ob das Gerücht begründet sei, daß man wegen der Unruhen in Birma britische Truppen dorthin ge- sendet habe, DerSchatkanzler Northcote erwiderte: Wederer, noch au der Unter-Staatssekretär Bourke hätte von einem folchen Gerüchte gehört, er müsse dasselbe deshalb für unbegründet halten. Endlich antworlete der Unter-Staatssekretär Bo urke auf eine Anfrage Whitwells: Die ostrumelishe Kom- mission habe bereits 6 Kapitel der Verfassung für Ost- rumelien, darunter das Kapitel über das Finanzwesen, aus- gearbeitet; er sei überzeugt, daß dieselbe ihre Aufgabe voll- ständig lösen werde. Die Räumung Rumeliens von Seiten der russischen Truppen werde mit Ablauf der im Vertrage bestimmten Frist erwartet; der Pforte sei ver- tragsmäßig gestattet, einige Grenzgarnisonen zu unterhalten und im Falle von Unruhen Truppen in die Provinz cin- rüden zu lassen.

7. März. (W. T. B.) Wie dem „Reutershen Bureau“ aus Konstantinopel, von gestern, gemeldet wird, hat die Pforte ein Cirkularsch reiben erlassen, in wel- hem angegeben wird, daß die Verzögerungen der Verhand- [lungen der griehisch-türkischen Grenzregulirungs- kommission verursaht worden seien durch das Verlangen Griechenlands, auss{hließlich die vom Berliner Kongresse em- pfohlene Linie festzuhalten.

Frankreich. Paris, 6. März. Das heutige „Journal officiel“ veröffentliht die {hon telegraphisch gemeldete Ernennung des Deputirten Tirard zum M inister für Landwirthschaft und Handel an Stelle des Herrn Lepère, welcher zum Minister des Fnnern und des Kultus ernannt wird. Unter dem 4. is ferner der Deputirte Martin-Feuillet zum Unter-Staatssekretär im Ministerium des Fnnern an Stelle des Herrn Develle und der Deputirte Andrieux zum Polizeipräfekten an Stelle des Herrn Albert Gigot ernannt worden.

(Fr. C.) Der Ausschuß der Deputirtenkammer für die Enquete über den 16. Mai trat gestern Mittag im Palais Bourbon unter dem Vorsiße des Dep. Albert Grèvy zusam- men, um über die Schlußanträge des Berichts des Dep. Henri Brisson, nah welchen bekanntlih ein neuer Aus\huß ernannt werden soll, um, mit den Gewalten eines Untersuchungsrichters ausgesta!tet, die Enquete zu vervollständigen, eine Entszeidung zu treffen. Das Ergebniß dieser wichtigen Sitzung ist noch nit bekannt. Gewiß ist nur, daß die Regierung den dringenden Wunsch geäußert hat, den Bericht in kürzester Frist eingebracht und auf die Tagesordnung geseßt zu sehen, daß sie sich einstimmig gegen die Verseßung der früheren Minister in Anklagezustand zu erklären und hieraus eine Kabinetsfrage zu machen, daß endlih Hr. Waddington bei dieser Gelegenheit die allgemeine Politik des Ministeriums, seine Pläne und Ziel ausführlih darzulegen und sih ein für n N hierüber offen mit der Kammer auseinanderzuseßen gedenkt.

Spanien. Madrid, 6. März. (W. T. B.) Der Marschall Serrano is hier angekommen und hat alsbald mit dem Könige eine Unterredung gehabt.

Jtalien. Neapel, 6. März. (W. T. B) - Die Schwurgerichtsverhandlungen in dem Prozesse gegen Passavante haben heute begonnen. Der Saal des Gerichts sowie die Zugänge zu demselben waren von einer osen Menschenmenge angefüllt. Die nach der Anklage ver- esenen Schriften des Angeklagten enthalten verworrene Jdeen, fordern ein eigenes Regierungssystem und entwickeln die Grundzüge des leßteren. Das Eintreten Cairoli's und Giovanini's rief in dem Auditorium eine lebhafte Bewegung hervor. Die Aussagen Beider enthielten einfa Berichte über den Vorgang bei dem Attentate. Sodann fand das Verhör des Vaters des Angeklagten, der Quartierfrau desselben und des Verkäufers des von Passavante bei dem Attentate ange- wendeten Messers statt. Nachdem noch einige andere Personen vernommen worden waren, wurde die heutige Sißung ge-

2A 389 000 A), so daß

, Griechenland. Athen, 6. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Preseva sind die muselmännischen Albanesen von den türkishen Behörden veranlaßt worden, den hiesigen Konsuln der europäishen Mächte Bittschriften zu überreichen, in welchen sie ganz Epirus als ihnen angehörig bezeihnen und gegen jede Annerion an Griechenland pro- testiren. Ebenso wurden die christlihen Einwohner von Paramythia und Margariti von den türkishen Behörden hierher berufen, um dieselben zur Unterzeihnung ähnlicher Bittschriften zu bewegen.

Türkei. Konstantinopel, 6. März. (W. T. B.) General Skobeleff hat den türkishen Behörden angezeigt, daß die Räumung Adrianopels und Thraziens in 14 Tagen beendet sein werde und daß das Hauptquartier nah Slion verlegt werde. General Totleben verbleibe bis zu seiner Rückehr nah Rußland in Varna.

Nu§land und Polen. St. Petersburg, 7. März. (W. T. B.) Der General To tleben ist, thier eingetroffenen Nachrichten zufolge, von Adrianopel abgereist. Vor seiner Abreise stellten sih ihm Deputationen von Einwohnern aller Religionen, Türken, Griechen, Bulgaren, Juden und Armenier vor. Dieselben überreichten dem General Adressen, in welchen sie ihn bitten, Sr. Majestät dem Kaiser Alexander ihre unbegrenzte Dankbarkeit für seinen großmüthigen Schuß und für die loyale, rechtshafene und gutmüthige Haltung der russishen Truppen auszudrücken.

Amerika. Washington, 6. März. (W. T. 1 parlamentarischen Kreisen erwartet man, daß die Botschaft des Präsidenten Hayes, anläßlih der Wieder- erôfsnung des Kongresses am 18. d. Mts., sich auf die Fragen der Kreditforderungen und der durch die Neduktion der Tabakssteuer nothwendig gewordenen Vermehrung der Steuern beschränken werde. i

Nr. 14 des „Amtsblatts der Deutscen Rei s-E Posft- und Telegraphenverwaltung® hat folgenden Inhalt : Verfügung vom 20. Februar 1879; Entschädigungen auf Kafsen- ausfälle für Postunterbeamte.

__— Nr. 4 des „Archivs für Postund Telegraphie*, Bei- heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphen- verwaltung, entbält : Aktenstücke und Aufsätze: Das Ubrenstellen und die Normaluhr bei dem Kaiserlichen Haupt-Telegraphenamt zu Ber- lin. Professor David Edwin Hughes. Die Brücken und ihre Bedeutung für den Verkehr. (Scluß). Der neue französische Oft- fanal, Kleine Mittheilungen: Einheitlicbe Farben für die Poît- freimarken im Weltpostverkehr. Ministerium für Post und Tele- graphi: in Frankreich. Elektropyr und Elektrophar. Der „Sounder“ in England. Der elektrishe Bleistift von Bellet. Literatur des Verkehrswesens : Zeitschrift für angewandte Elektrizi- tâtslehre mit besonderer Berücksichtigung der Telezraphie, des elek- trishen Beleutungêwesens, der Galvanoplastik und verwandter Zweige, von Professor Dr. Pb. Carl. Zeitschriften-Ueberschau.

__ Nr. 4 des „Marine-Verordnungs8-Blattes8*“ hat folgenden Inhalt: Versorgung der Schiffe mit Trinkwasser. Instruktion über die Schießzübungen S. M. Swiffe und Fahrzeuge mit Geshüßen. Instruktion für den Hafcnkapitän von Kiel. Besteckarten der Schiffskemmandos. Uebungsberichte. Preise für Matrosen-Bekleidungsstücke neuartigen Schnittes. Verbot des Gebrauchs der Gewehrbücsen beim Reinigen der Jäzerbüchsen M/71. Gesundheitspaß. Munitiontergänzung der dauernd in außer- heimishen Gewässern verbleibenden Schiffe und Fahrzeuge. Per- fonalveränderungen. Benachrichtigungen,

Nr. 9 des „Justiz - MiisterialeBla 15" enthält: eine Bekanntmachung vom 26. Februar 1879, betreffend das Er- scheinen eines besonderen Abdrucks der mit den Reichs-Justizgesetzen in Kraft tretenden preußischen Gesetze.

Neichstags - Angelegenheiten.

Die Einnahme des Deutschen Reihs an Spiel- kartenstempel ift für das Etatéjahr 1879/80 auf 1216000 veranschlagt worden, wobei der Saß von 3 S pro Kopf zu Grunde gelegt ist. Von dem Stempelertrage kommen auf: in Preußen (58195 F, Bayern 171000 #, Sahsen 78 660 , Baden 72 969 4, Elsaß-Lothringen 43 700 #4 :

Der Ectrag der Wechselstempelsteuer ist auf 6 922 000 M brutto und 6577 300 M netto angeseßt. Von den Brutto-Einnahmen fallen auf Preußen 3995 300 #, Bayern 420 000 Æ, Württemberg: 216 000 Æ

Der Etat der Reichspost- und Telegraphen- verwaltung für das Etatsjahr 1879—80 weist 132023 559 M (+ 3155550 Æ) Einnahme auf. Das Porto und die Telegramm- gebühren sind auf 117 800000 Æ oder um 3 800000 höher an- geseßt als im laufenden Etat. Dagegen sind die Einnahmen aus dem Perfonengelde wegen Aufhebung von Personenposten um 1 009 000 Æ (auf 4 300 (000 MÆ) ermäßigt worden. Jn Folge der Zunahme des Verkehrs haben die Gebühren für Bestellungen von Postsendungen am Orte der Postanstalten um 278 000 # (auf 390000 Æ) erhöht werden können. Bei den Einnahmen des Post- Zeitung8amts sind 32000 A neu eingestellt worden, welche die preußisch- Regierung nah einem mit derselben getroffenen Abkommen jährlih für den Vertrieb der Geseßsammlung als Pauschsumme be- zahlt. Der Erlös aus verkauften Grundstücken ist um 60100 höher a!s im Vorjahre veranschlagt worden.

Die fortdauernden Ausgaben stellen si auf 116 400 592 A (+ 2821000 Æ, und zwar: Besoldunzen 48047420 (+ 738 300 A); Wohnungsgeldzuschüse 7 247 774 M (+ 158 600 M); andere persönliche Ausgaben 14 933 590 M (+ 74940 4); Betriebs8- kosten 27 968 200 Æ (+ 772 200 M); säâbhliche und vermishte Aus3- gaben 11819010 A (+ 416 960 4); Baukosten 1176 000 M (+ 150000 4); sonstige Ausgaben 5 208 598 K (+ 510 000 4).

Es giebt sich hiernach ein Ueberschuß von 15 622958 (+ 334 550 M). /

Zu einmaligen Ausgaben (Bauten) sind 2527 480 (— 16765 M) bestimmt, wodurÞ sich der Uebershuß auf 13 095 478 Æ (+ 351 315 A6) vermindert, Außerdem zahlen Bayern und Württemberg 29 268 #4 zu den Kosten der Centralverwaltung des Post- und Telegraphenwesens.

Der Etat für dieVerwaltung der Eisenbahnen er- giebt in den Einnahmen (36 337 009 4) gegen den laufenden Etat einen Ausfall von 1835000 A, welhe zum größten Theil (1 739 000 Æ) durch die langsame Entwickelung des Verkehrs auf den neuen zur Förderung der Landeswohlfahrt und im Interesse der Landesvertheidi ¡ung gebauten Linien veranlaßt ift. 92500 A Patht für die Streke Weißenburg-Grenze sind abgeseßt worden, weil das Pachtverhältniß mit der pfälzischen Eisenbahngesellschaft gelöst wor- den ist. Der Erlös aus dem Verkauf von Altmaterialien konnte auf 116 144 Æ mehr veranschlagt werden.

Die fortdauernden Ausgaben betragen 26 427 000 M ein Uebershuß von 9910000 M

1446 000 M) verbleibt. Zu einmaligen Ausgaben sind

400088 M (+ 13113 Æ#) Subvention zum Bau der St. Gotthard- Eisenbahn und 16800 #4 (+ 400 4) 8. Rate zum Ankauf der Eisenbahn Colmar-Münster, ausgeworfen worden.

zusammen 416 888 A (+ 13513 A)

schlossen.

Auf die Reichs-Eisenbahnen sind bis zum Schlusse des Etat8-