1879 / 64 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

ThESter r s. * T N ® s Königliche Schauspiele, Sonnabend: Opernhaus. 68. Vorstellung. Martha, oder Der Markt zu Nihmond. Romantis-komische Oper in 4 Akten (theilweise nach dem Plane des St. Georges) von W. Friedrih. Musik von F. von Flotow. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 72. Vorstellung. Die Komödie der Jrrunugen. Lustspiel in 3 Akten von Shakespeare, bearbeitet von C. v. Holtei. In Scene geseßt vom Direktor Deetz. Vorher: Jugendliebe. Lustspiel in 1 Aft von A. Willbrandt. In Scene geseßt vom Direktcr Deezg. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: L pzrnhaus. 69. Vorstellung. Fera- mors. Lrrisbe Oper in 3 Aufzügen, nah Thomas Mocre's Gedi{t von Julius Rodenberg. Musik von Anton Rubinstein. Tanz von Paul Taglioni. (Fr. Mallinger, Fr. Lammert, Hr. Niemann, Hr. Frie, Hr. Oberhauser .) Anfang 7 Uhr.

Schauspiel. aus. 73. Vorstellung. Die Jäger. Ländliches Sittengemälde in 5 Abtheilungen von A. W. Iffland. Anfang 7 Ubr.

Saal - Theater. Sonnabend: 43. Vorstellung der französishen Schauspieler - Gesellschaft, unter Gircition von Emil Neumann. Première représen-

Eine Tochter: Hrn. v. Neumann (Auer). Hrn. Frhrn. v. Buddenbrock (Pläswiß).

Gestorben: Hr. Justizrath August Haack (Slogau). Hr. Bürgermeister a. D. Theodor Ludwig Poll- mann (Cleve). Hr. Oberst-Lieutenant a. D. August Freiherr v. Schorlemer - Hellinghausen (Potsdam). Hr. Landrath a. D. Geheimer Regierungs-Rath Bernhard v. Beneckendorf und v. Hindenburg (Neudeck). Hr. Ritterguts- besizer Eugen v. Sperber (Gersfullen). Hr. Premier-Lieutenant Paul Carsted (Auri). Frau Adeline v. Gustedt-Dardesheim, geb. v. Marenholy (Hannover).

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

_Steckbrief. Gegen den Schiffer und Getreide- höndlcr Erufi August Zabel, geboren 13. März 1843zu Ioawimsthal, ift die gerictlice Haft wegen gewe:bémäßiger Hchlerei auf Grund der S§. 250, 2703, 262 Str. G. B. in den Akten Litt. K. No. 331 de 1878 IV. bes{lossen worden. Die Verhaftung hat nit ausgeführt werden kênnen. Es wird er- sucht, den Ernft August Zabel im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfindenden Gezenständen und Geldern an die Königliche Stadt-

mann Abraham Krolik zu Bernstadt abgetreten. ] [2372] Das über die gedachten Eintragungen gebildete In-

Pfand- oder sonstige Briefsinhaber Ansprüche zu

am 20. Zuni 1879, Vormittags 113 Uhr, vor dem Kreisrichter Herrn Weinberg, im Termins- zimmer Nr. 10 unseres Gericht8gebäudes anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren 12378 Ansprüchen ausges{lossen und das gedachte Instru- ment für kraftlos erklärt werden wird.

Rosenberg O./S., den 2. März 1879.

[2392] Bekanntmachung,

Ehebruchs angestellten Klage ein Termin auf

Berlin-Görlißer Eisenbahn. E i ) Die am 1. April cr. fälligen strument soll verloren gegangen sein und wird zum | 44% Prioritäts-Obligationen Littr, C. werden von Zwecke der Bildung eines neuen Instruments auf- | dem geda(ten Tage ab bei unserer Hauptkasse geboten. Es werden daher alle Diejenigen, welche | Görlitzer Bahnhof, der Diskonto-Gesellscaft hier an das vorstehend bezeichnete Recht und das darübez | und bei M. A. roa Rothschild & Söhne in Frank- gebildete Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, | furt a. M. eingelöft. / | 1 j Mehrere zur Einlösung präsentirte Coupons sin machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in | mit einem Verzeichnisse, nah der unent fts dem geordnet, einzureichen.

Berlin, am 11. März 1879. Die Di: ektion.

Bckanntmatliung.

] Berliner Pfandbrief-Amt.

Auf Grund der von mir, unter Zuziehung der für Mitglieder dez f er V Pfandbrief F Instituts, revidirten Bücher und Dokumente dez

Auf den Antrag der Losfrau Véaric Skorupski, Berliner Pfandbrief-Amts und in Gemäßheit des geb. Vikolaizif, aus Gollubien A. if zur Beant- | § 12 der Staiuten für das Berliner Pfandbrief] wortung der von derselben gegen ihren Chemann, | Institut bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß den Losmanu Johann Skorupsëki, früher in | der Gesammtbetrag der bis heute ausgefertigt:n Gollubien A., wegen böéwilliger Verlafsung und | 44 und dprocentigen

Könialiches Kreisgericht. I. Abtbeilung. diesen Zweck deputirten beiden S engeren Ausschusses

inêcoupons Unserer

Cto. 773 3)

u _ Berliner Pfandbriefe von f 49 268 100 A den Gesammtbetrag der dem Jr-

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnemeit beträgt 4 A 59 ch für dus Bierteljahr.

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Insertionupreis sür den anm einer Drnzeile 389 S

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Alle Poft-Anftolten nehmen Bestellung an; n

j T TOR | : S | für Berlin außer des Post-Anstalten auch die Expe- i

dition: SW. Wilhelmstr, Nr. 32,

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tation de: Mladrmcoiselle de Belle-Isle. voigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berkin, den 25. Juni 1879, Bu. 10 Ut titut zuitehenden hypothekarischen Kapitalforderung Comédie en 5 actes far Alexandre Dumas, a März 1879. Königliches Stadtgericht, Ab- ror Herrn T E Dr. Srltiden g E e p wes 0 E ENerCRNE _ Sonntag: 44. Vorstellung der französishen Schau- e R ne D I G I Na Den, Deputation 1V. | liger Gerichtsstelle im Zimmer 18 anberaumt | Berlin, den 12. März 1879. spieler - Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neu- für Verbreben und Vergehen. Beschreibung. | worden. Der Magistrats-Fommissarius.

den 15. März. Abends.

M 64. Berlin, Sonnabend,

1879.

mann. Deuxième représentation’de:Madenmoëi- Selle de Belle-Isle. Comédie en 5 actes par Alexandre Dumas,

Wallner-TFheater. Sonnabend: Zum 1. M.: Von Ohr zu Ohr. S@&wank in 4 Akten von A. (ck11 Slottko.

Sonntag: Zum 2. M.: Von Ohr zu Ohr.

Vietgria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Senytag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in aris, des Frl. v. Csepcsanyi (Elmina), des Hrn. van Hell (Lord Glenarvan). Zum 1. Male: Die

Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausftattungs8- iüdck in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennerv. Großes Ballet: „Das Fest der Gold- aräber“, komponirt und arrangirt von Mr. Gredeluë, Sn Scene gesetzt von Emil Hahn. Anfang der Vok tellung 64 Uhr.

Die zu Sonnabend ge!öfen Billets haben Sonr- tag Gültigkeit.

Montag: Dieselbe Vorfiellung.

BResidenz-Theater, Sonnabend und Sonn- tags Zwei Damen.

Montag: Zum Besten der Unterstützungskafse des Vereins „Berliner Presse“. Einmaliges Gastspiel der Frau Hedwig Niemann und des Herrn Garl Helmerding. Dora. Wie denken Sie über Nzufß- land?

National-Theater. Sonnabend: Bei aufge- bobenem Abonnement, zu gewöhnlichen Kafsenpreifen. Parquet 1,50 (A 3. 7. Male: Atlantiic Pacific oder: Ein ehrlicer Schwindler. Großes Aus- statiungsstück in 4 Akten und 10 Bildern von Pierre Laplance. In Scene gefeßt von Paul Bers- dorf. Die durchweg neuen Dekorationen sind von Wiener Hostheatermalern Herren Briosci, Burghardt und Kantsky gemalt, die Kosiüme find ebenfalls in Wien neu angefertigt, die Maschinerien sind voa dem Ober-Maschinenmeister Hrn. Hirsch aus Wien.

Stadt-Theater, Sonnabend: Zum leßten Male: Dorf und Stadt. Schauspiel in 5 Akten von Charl. Birch-Pfeiffer. Preise: Parguet 1,50, Logen 2, 3 u. 4 M

Sonntag findet das erste Gastspiel der bisherigen Königl. Hofschauspielerin Frl. Anna Haverland be- stimmt statt. Die Künstlerin tritt zuerst als Medea auf. Nâheres die Tageszettel. Der Billet- verkauf beginnt {hon heute.

Germauia-Theater, Sonnabend : Zu besonders ermäßigten Preisen, Parquct 1 #(# Gastspiel des Königl. Sächs. Hofschauspielers Hrn. Oden und Frau Oten-Poetsh. Der Veilchenfresser. Lust- \riel in 4 Akten von G. von Moser.

Sonntag: Zu ermäßigten Sonntagspreisen die- selbe Vorstellung.

{olle - Alliance - Tacater, Sonnabend: Ecneucrtes Gastspiel des Herrn Direktor Fürst mit Gefclischaft aus Wien, bestehend aus 28 Personen. Zum 1. Male: Der Teufel im Kloster. Posse mit Gesang in 6 Bildern von Carl Elmar. Än- fang 7 Uhr.

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Direktors Fürst mit Gesellichaft aus Wien.

C:r2zs Salamcuskiy, Sonnabend: Kron- prinz, Schimmelhengst, geritten vom Direktor. »17:f.reten der besten Kunstreiter Mr. Reed „und Mr. Gärtner, der Parforcereiter Mr. Franks und Mr. Câfar, der Damen Fr. Salamonéky, Frls. Elise und Guilleaume. Vêèr. Cèmonds mit seinem Elevhanten. Die Nibelungen, oder der gehörnte Siegfried.

Sonntag: 2 große Vorstellungen. Anf. der ersten 4 Ubr Nawm. (Halbe Kaßenpr.) Pariser Leben, U6dé. 7 Uhr gewöhnl. Preise. Die Nibelungen.

Concert - Haus, Goncert des Königlichen Hof- Min fdiretiors Bilse.

Familien-Nachrichten.

lobt: Frl. Julie v. Naßmer mit Hrn. Felix grn, v. Wiitgenftein (Dortmund). i ebelicht: Hr. Heinrich v. Hüts&ler mit Frl. : Reinhold (Söttingen— Bremen). Hr. Pre- nier-Lieutenant Har.no v. Dassel mit Frl. Ghar- G otiz v. Dblendorif (Hamburg).

auic). Hrn. B. v. Sextliß (Magdeburg).

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2a: Ein Sobn: Hrn. Dr. de Boa (Ober- ;

Alter: 34 Jahre, Geburtsort : Joachimsthal, Größe: 170 Centimeter, Haare: blond, Augen: blau, Augen- braven: blond, Nase: vorstehend, Kion: oval, Ge- sitsbildng: voll, Mund: gewöhnlich, Zähne: voll- ständig, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deuts, Ge- stalt: kräftig. Besondere Kennzeichen: Auf dem reten Scbulterblatt 2 und Mitte Kreuzbein 3 erbsengroße Narben, Mitte Nacken ein kleiner Leberfleck.

[2377] Stectbrief.

Gegen den BVanguier Maximilian Ludwig Karl Noïda, geboren 31. August 1844 zu Neu- stadt a./D., ist die gerichtliche Haft wegen wieder- helter Untershlagung in den Ukten Littr. N. No. 86 de 1878 IV. bes{lofsen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden fönnen. Es wird ersucht, den 2c. Nolda im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich-vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-Di- rektion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 10, März 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation 1V. für Ver- brechen und Vergehen.

Stectbriefs-Erledigung. Der gegen den Schuster Wilhelm Heil von Flieden wegen Brandstiftung unterm 31. Dezember 1878 erneuert ergangene Steck- brief hat seine Erledigung gefunden. Frankfurt a./M,, den 13. März 1879, Der Untersuhungs- Richter.

Der unterm 13. Oktober 1878 binter dem Oeko- nomic-Haudwerker Koselowsïy diesseitigen Re- giments erlassene Stcckbrief ist erledigt. Stral- sund, den 12. März 1879. Königliches Kont- mando des 1. Pommerschen Feld-Artillerie- Negimcnts Nr. 2.

[2362]

Der Kellner Augusi Karl König, geboren in Calbe a./S., den 29. Oktober 1859, ist nach Er- ¿ffnung eines Beschlusses in einer hier wider ihn und Andere anhängigen Untersuchung zu vernehmen. Da sein gegenwärtiger Aufenthalt nit zu ermit- teln geroesen ist, wird derselbe andurch éffentlih vorgeladen, sofort zu seiner Vernehmung an unter- zeichneter Gerichtsstelle Harkortstraße 8, IL Et, in Person zu erscheinen, oder doch Nachricht über seinen Aufenthaltsort anher zu geben. Behörden und deren Organe ersucht man, König’n im Betretungs- falle als der Flut verdächtig zu verhaften und \chleunig Nachricht anher zu ertheilen.

Leipzig, den 13, März 1879.

Königl. Gerichtzamt im Bezirksgericht. Abth. 11. B. Bieler.

Der |Lo3manun Zohann Skorcupski, früher in Gollubien A., wird hierdurch aufgefordert, in dem Termine eutweder selbst oder durch einen ge- hörig legitimirten Bevollmächtigten zu erscheinen, [2397] oder bis zu demselben eine den geseylihen Vor- schriften entspretende Klagebeantwortung zu den Akten cinzureichen, widrigenfalls in contumaciam gegen ihn angenommen wird, daß er den Klage- vortrag einräume.

Lydck, den 18. Februar 1879.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

973] Henriette, geb. Westmann, hier, wegen böslicher

der Sache ist vor unserem Kollegium ein Termin auf den 26. Mai 1879, Vormittags 94 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle anberaumt und wird zu

Runge-. Stadtrath.

Bekanntmachung.

Saal-Eisenbahu.

In Gemäßheit des § 4 des Emissionsplanes vom| 14. September 1877 E | , n am 1. April dieses Jahres,

; : Mittags 12 Uhr, in unserem Direftions8gebäude hier die zweite plan- mäßige Ausloosung von e ere Arie Ÿ Gegen den Fabrikarbeiter Johann Awe von hier, | der £2 /oigen garan irten Prioritäts-Obligationen F jeßt unbekannten Aufenthalts, hat seine Ehefrau | dek Saal-Cisenbahn-Gesellshaft stattfinden. y E en E A hierdur b: f Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Be- 1a, 0 en Inhabern von Prioritäts-Obli-y antwortung dcr Klage und mündlichen Verhandlung gationen die Befugniß zusteht, den ;= l handlungen beizuwohnen. Jena, den 13. März 1879. Die Direktion.

Ausloosunçs8ver-: F

demselben der Beklagte geladen, unter der Ver- warnunz, daß, wenn er weder bis zum Termin sich melden, noch in dem Termine erscheinen follte, er

wird, was Rechtens. Greifswald, den 17. Januar 1879. Königliches Kreisgericht.

beseßt werden.

Berschiedene Bekanntmachungen.

) ne inen 1c e Die Kreis-Wundarztstelle ves Kreises Steinau, der ihm zur Last gelegten böslichen Verlassung für | mit dem Wohnsiß in Köben, und einem Jahret-| geständig erahtet und demgemäß erkannt werden } gehalt von 600 1, ist erledigt und soll anderweit

31 de Medizinalpersonen, Physikateprüfung abgelegt, oder si zur Absolvirung derselben verpflichten, fordern wir auf, sofern s} auf die vorgedacbte Stelle reflektiren, sich unter Ein- [1704] r:ibung ihrer Approbation und sonstigen Zeugnisse,

die

Die Domäne Cafimirsburg an der Coeslin- | sowie eines kurzen Lebenslaufes binnen 6 Woien

Colberger Chaussee im hiesigen Kreise, 3 Kilometer von der Oftiee und 12 Kilometer von dem hiesigen

bei uns zu melden,

i Breslau, den 11. März 1879, Königliche Regierung. Abthcilung dez Funern,

Bahnhofe der Stettin-Danziger Eisenbabn entfernt, Die Kreiswundarzt - Stelle ‘reise

s T ERIN di e : i , foll für den 18jährigen Zeitraum von SFohannis Cochem, mit welcher ein Gehalt von sechshundett

pachtet. werden. O Der Lizitationstermin ift auf

10 Uhr, in unserem Sitzungssaale anberaumt. Das Pahtobjekt enthält 481 Hektare, worunter 354 Hektare drainirter Aker und 83 Hektar Wiesen. [2386] Das Minimum des Pachtzinses beträgt 20 000 M | “7

den 10, März

von 110 000 4 nachweisen.

rath Kayser in Casimirsburg eingesehen, auch ab- \chriftlich vorher von uns mitgetheilt werden. Coecslia, den 22. Februar 1879.

Königliche Negierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Hoyer.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

9274 di f 0 [2374] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verïtauf.

Die dem Bäckermeister Otto Wietholz gehêrigen, im Regenwalder Kreise beleaenen und im Grund- buche von Plathe Lanv IV. Blatt 132 Nr. 164 verzeichneten Grundstücke, veranlagt zur Gebäude- steuer nach einem Nuzungêwerthe von 180 Æ, sollen

am 15. Mai d. Zs3., Vormittags 19 Uhr, im hiesigen Terminétzimmer Nr. 1 im Wege der notwendigen Subhastation versteigert und das Ur- tbeil über die Ertheilung des Zuschlags

am 20. Mai d. Z3., Mittags 12 Uhr, in unserm hiesigen Sibßungésaale verkündet werden.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuwblattes sind in unserem zweiten Bureau einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in tas Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra- gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der Aus- schließung spätestens im Versteigerungstermin anzu- melden.

Greifenberg in Pom., den 10. März 18379.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

2380]

Auf Blatt 28 des Grundk us von Paulsdorf im Kreise Roseaberg, Oberscblesien, worin das dem König- lihen Dcmänenpätter Wilhelm ven Pannwiß ge- höórige Rittecgut Paulsdorf verzeichnet ist, steht in der zweiten Abtheilung unter Nr. 4 lite:s a, bis e. ein Grzförderungsrecht aus dem gerichtlichen Kaufver- trage vom 19. Mai 1850 zufolge Verfügung vom 4, Juni desselben Jahres für den Gutébesißer Wil- belm Freund cingetragen. Dieses Recht ijt sodann auf Grund des notariellen Vertrages vom 12. Juni 1830 auf den früheren Eigenthümer des belasteten Gutes Wilhelm Scholz übergegangen und dieser Vebergang zufolge Verfügung vom 8. Februar 1851 im Grundbuch vermerkt worden. Hierauf hat der c. Scholz mittelst notariell beglaubigter Cessicn | vom 1. Mai 1878 das gedahte Recht an den Kauf-

Litt, E. à 150 M Nr. 114 147. à 150 M Nr. 6.

à 300 6. Nr. §1. . - Aus früheren Jahren sind noch rüdständig :

Merseburg, den 27. Dezember 1878. Der Königliche Kommissarius, Regierungs-Nath Hoppe.

nen glaubt.

E Oldenburgishe Spar- und Leih-Bauk.

Die Herren Aftionäre werden hierdurch zu der am im Casino zu Oldenburg sftattfindenden

: ergebenst eingeladen. Tagesordnung : 1) Erstattung des Jahresberichts.

1879 bis dahin 1897 im Wege der Lizitation ver- | Mark jährli verbunden , ist erledigt.

2 anif ines Sonnabend, den 29. Närz cr., Vormittags an E il 1879 L e E

( Königliche Abtheilung des Zunern.

s Beta ems, - S 7 2 R Die Kommunal-Försterstel Pachtbewerber müßen ein disponibles Vermögen bezirks Em F R mit einen d M Ï F t A t j r s E 28 Die Verpachtungsbedingungen fönnen in unserer e e E Son Ii Meile : Domänen-Registratur und bei dem Herrn Amls- holz wird am 1. April d. F. vakant : Anspruchsberechtigte Bewerber welen 3 Monaten, unter Vorlegung ihrer Atteste, bei dem Unterzeichneten melden. Manderscheid, den 12. März 1879. Der Bürgermeister. Heinr. Jo]. Lhielen.

Donnerstag, den 3. April 1879, Nachmittags 4 Uhr, siebenten ordentlichen Generalversammlung

Quali fizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer curricalum vitae bis zum Coblenz, Regierung, v, Sab

des Forstschut-

[len si binnen

[10689] Z Für d:n nordwestlichen Theil der Stadt Brom

Von den Obligationen der Sozictät zur Re- | berg soll în dem etwa zwischen der Mittel- und gulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra | Victoriastraße belegenen Theil der Bahnhofftrake sind ausgeloost und am 1. Juli 1879 einzulösen : | eine neue Apotheïe crrihtet werden.

I. Emission: L\&. A4, à 3090 é. Nr. 21, Litt. B. Bewerber um die zu ertheilende Konzession fordernf à 1500 Nr. 211 242 248, Litt, C. à 600 Æ | wir auf, sich unter Einr Nr. 31 143 203, Litt. D. à 300 e Nr. 91 183, | der Approbation, ihrer

Qualifizirtt

eihung ihres Lebenslauf, Lehrlings- und Gehülfen Zeugnisse, sowie der Atteste über ihre Führung und A IL. Emission: Lit. B. à 1500 M Nr. 60, Litt, E. } Leistungen nah cmpfangener Approbation, binne! F 6 Wochen bei uns zu 1IIL. Emission: Litt. B. à 1500 4. Nr. 43, Litt, D. } außerdem den beglaubig der zur Errichtung und zum erforderlihen Mittel 1. Emission: Litt. A, Nr 85, Läitt. D, Ne. 134 | yflih1mäßig zu versi 137, Litt. E. Nr. 124. 11. Emission: Litt. D. Nr. } besessen hat, oder 12. 111. Emission: Litt. C. Nr. 8, Litr. D. Nr. 9. | die Gründe anzugeben, aus denen er feinen auf die Erlangung der Konzession herleiten zu Bromberg, den 11. März Königliche Negierung, Abthcilung des Junerk

Der Bewerber ten Nachweis des Be| Betriebe der Apothek zu führen und gleihz daß er noch keine Apothet fofera dies der Fall sein jo

18730

2) Beschlußfassung über die Vertheilung des erzielten Gewinnes in Gemäßheit d

&8, 28 und 38 der Statuten.

3) Entlastung der Direktion event. Wahl von 3 Revisoren (8. 36 der Statuten).

4) Wahl von 3 Mitgliedern für den Verwaltungsrath.

Die Herren Aktionäre, welhe an den Berathungen bezw. U : Generalversammlung theilnehmen wollen, haben in Gemäßheit des au auf unseren Aftien abgedru 8, 29 der Statuten über den Besiy von Aktien dur Deponirung derselben ohne Couponbogen oder

Hinterlegung von Aktien-Depotscheinen der Deutschen Reichsbank bis

spätestens deu 31. März, Abends 6 Uhr,

in Oltenburg bei unserer Kasse, in Brake, Wilhelmshaven und Oênabrück bei

auszuweisen. y Oldenburg, den 12. März 1879.

Der Verwaltungsrath der Oldeuburgisheu Spar- und Leih-Bank.

Johauncs Schaefer,

Borsißender.

Abstimmungen der bevorstehend

durs

unseren Filialen f

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Kreisgerih!:s-Rath Fes zu Posen den Rothen Adler- Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Superintendenten Zietlow zu Pyriß, bisher zu Neumark i./Pomm., und dem Rektor Eickholt zu Warendorf den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Rentner und Stadtverordneten Borberg zu Hamm den Königlichen Kronen-Orden driiter Klasse; dem Kreisgerichts - Sekretär, Kanzlei-Rath von Tessen-Wen- siersfi zu Berent, Regierungsbezirk Danzig, und dem Auktionator und städtischen Auktionskommissar für Kunst- sahen, Rudolf Lepke zu Berlin, den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse ; sowie dem Bezirks-Feldwebel Esch olz im Reserve-Landwehr-Regiment (Berlin) Nr. 35, dem Musik- direktor Adam beim 1. Großherzoglich Hessischen Jnfanterie- (Leibgarde) Regiment Nr. 15, dem pensionirten Steuer- Aufseher Salier zu Aschersleben, dem Gerichtsboten und Exekutor Kettner zu Salzwedel und dem Amtsgerichtsboten Volk zu Brotterode im Kreise Schmalkalden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädig® geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Großoffizierkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Ei henkrone: dem Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck und Pyr- mont, von Sommerfeld zu Arolsen; des Ritterkreuzes. erster Klasse des Herzogli ch

BIL

Redacteur des „Sporn“, Ba R erie Fedor André zu Berlin ; ° des Königlich spanischen Militär-Verdien st- Ordens zweiter Klasse:

dem preußischen Staatsangehörigen Dr. Wilhelm Mo hr, Korrespondenten der „Kölnischen Zeitung“ zu Rom; des Fürstlih reußischen (älterer Linie) Civil- Ehrenkreuzes zweiter Klasse: __ dem preußischen Unterthanen, General-Direktor der Säh- sischen Vieh-Versicherungs-Bank zu Dresden, Roemer; des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse: dem preußishen Staatsangehörigen Felix Kock, Be- amten der Ottomanischen Bank zu Konstantinopel ; des tunesishen Nishän-el-Fftikhar-Ordens zweiter Klasse: j dem Weingroßhändler Karl Arminius Samuel Baldenius zu Berlin ; des Fürsilih schwarzburgishen Ehrenkreuzes —_%. deitier Klasse: dem Königlichen Hof-Juwelier Jean Pierre Godet zu Berlin; der Großherzoglih mecklenburgishen Verdienst- __ Medaille in Silber: dem Polizei-Wachtmeister Siecke zu Berlin; sowie der Königlich portugiesischen silbernen Verdienst - s Medaille: dem Königlichen Vorreiter Ha cker.

Deutsches Neich.

Bekanntma Ung-

Telegraphischer Verkehr mit ODesterreih-Ungarn.

__ Vom 1. April 1879 ab wird im telegraphishen Verkehr mit Oesterreih:Ungarn ohne Unterschied der Entfernung eine Grundtaxe von 40 S für das Telegramm und eine Wort- taxe von 10 S für jedes Wort erhoben.

Berlin, den 15. März 1879. Der General - Postmeister. Stephan.

Bekanntmachung.

Postkarten mit Antwort im Verkehr des Weltpost- Vereins.

__ Vom 1. April ab werden Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Belgien, Jtalien, Luxemburg, Nie- derland, Norwegen, Portugal Rumänien, der Schweiz und der Argentinischen Repub lik zugelassen. Die Taxe beträgt 20 S.

Zu derartigen Sendungen sind die für Postkarten mit Antwort im inneren deutschen Verkehr bei den ostanstalten verkäuflihen Formulare mitzubenugen , nachdem auf jeder Hälfte des Formulars der Frankobetrag durch Hinzufügung einer Freimarke zu 5 S auf 10 S ergänzt worden ist.

Berlin W., den 14. März 1879.

Kaiserliches General-Postamt. Wiebe.

d Sudd Mia { Holstein vont 3:

Das im Jahre 1865 in Kingston (Canada) erbaute, bis zum Jahre 1869 unter britischer und von da ab unter nieder- ländischer Flagge gefahrene Vollshif „Bali“, früher „Rothley“, von 1076,03 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das aus\{ließlihe Eigenthum von Gottfried Steinmeyer d Genossen zu Bremen bez. Bremerhaven unter dem Namen „Clara“ das Recht zur Führung der deutshen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Bremen zum Heimaths- hafen gewählt haben, ist am 8. d. Mts. vom Kaiserlichen Konsulate zu Rotterdam ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Großherzoglih hessishen ordentlihen Pro essor an der Universität zu Gießen Dr. Hermann Seuffert zum ordentlichen Professor in der juristishen Fakultät der Uni- versität zu Breslau zu ernennen.

Gefe,

betreffend die Abänderung der Wegegeseßgebung für die Provinz Schleswig-Holstein und die Herbei- führung eines Ausgleichs in der Wegebaupflicht zwishen den Herzogthümern Shleswig und Holstein.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monar(ie, was folgt: EN

Abänderung des Netzes der Haupt- und der Neben-

. landstraßén.

ie «auf Grund der Weg-„erorvrung für Schleswig- nungen 18427 S. 191 ff.), sowie tes Hale vem 27. Dezember 1865 betreffend verschiedene Abänderunßen der Borschriften der Wege- verordnung übér die Inftandsezung und Unterhaltung der Neben- landstrafen und die Beaufsichtigung der Nebenwege (Verordnungs- blatt für das Herzogthum Holstein, 1866, S. 1 f.) festgestellten Verzeichnisse der Haupt- und der Nebenlandstraßen sind von dem Provinzial-Landtage einer allgemeinen Revision zu unterwerfen und können dur Beschluß desselben unter Gen:hmigung der Ressort- Minister bei Gelegenheit dieser Revision, sowie bei demnächst ein- iretendem Bedürfnisse, nah Maßgabe der folgenden näheren Bestim- mungen abgeändert und ergänzt werden.

& 2, Soll nah dem Beschlusse des Provinzial-Landtages eine Hauptlandstraße in die Klafse der Nebenlandstraßen oder der Neben- wege, oder eine Nebenlandstraße in die Klasse der Nebenwege, oder endlih ein Nebenweg in die Klasse der Nebenlandstraßen verseßt werden, so sind vor Ertheilung der Genehmigung die be- theiligten Kreistage darüber zu hören.

8. 3. Die Genehmigung des Beschlusses, durch welchen eine ausgebaute Hauptlandstraße in die Klasse der Nebenlandstraße:1 oder der Nebenwege oder eine ausgebaute Nebenlandstraße in die Klasse der Rebenwege verseßt werden soll, kann davon abhängig gemacht werden, daß Demjenigen, auf welchen die Unterhaltungspflicht über- geht, dafür von dem bisherigen Unterhaltungsverpflichteten eine ent- \prehende Entschädigung gewährt werde.

Verpflichtung zum Ausbau und zur Unterhaltung der Haupt- und der Nebenlandstraßen.

8. 4, Die Hauptlandstraßen find von dem Provinzialverbande auszubauen und zu unterhalten.

8. 5, Die sämmtlichen noch nicht ausgebauten Nebenlandstraßen sind von den Kreisen auszubauen.

Bei dem Ausbau der in den bisherigen Verzeichnissen der Neben- landstraßen enthaltenen und nach dem Beschlusse des Provinzial- Landtages darin verbleibenden Straßen sind die Kreisangehörigen derjenigen Kreistheile, welche zu den seither verpflichteten Wegever- bänden den Wegedistrikten und den Wegekbommünen gehören, mit einer Quote der verans{hlagten Bausumme im Voraus zu bes lasten. Die Quote dieser Vorausbelastung ift durch Beschluß des Kreistages unter Berücksichtigung der bisherigen Bau- und Unter- haltungspfliht festzustellen und kann nach dem Beschlusse des Kreis- tages durch Naturalleistungen erseßt werden. Beschwerden über solche Beschlüsse sind innerhalb einer präfklusivischen Frist von actund- zwanzig Tagen bei dem Landrathe anzubringen und von dem Ober- Präsidenten nah Anhërung des ständishen Verwaltungsaus\chusses zu entscheiden.

Sämmtliche Nebenlandstraßen, und zwar sowohl die bereits aus- ebauten, als die in Folge dieses Gesebes erst auszubauenden, sind, insofern die Verpflichtung zu deren Unterhaltung nicht dem Provin- zialverbande obliegt oder nah Maßgabe des d 11 dieses Gesetzes von demselben übernommen wird, von den Kreisen zu unterhalten. Für die noch auszubauenden Nebenlandstraßen tritt diese Unterhal- tungspflicht erst mit dem vollendeten Ausbau ein.

Aufhebung der Wegedistritte.

8. 6. Die bisherigen Wegedistrikte bleiben nur so lange, als dies zur Abwickelung ihrer privatrechtlihen Verbindlichkeiten er- forderlich ist, und lediglich zu diesem Zwecke bestehen und werden, E die Abwickelung erfolgt ist, durch die Bezirksregierung auf- gelöst.

Die Auflöfung der einzelnen Wegedistrikte is durch das Amts- blatt bekannt zu machen.

Art und Weise des Ausbaues und der Unterhaltung der Haupt- und der Nebenlandstraßen.

8. 7. Betreffs des Ausbaues und der Unterhaltung der Haupt- landstraßen verbleibt es bis auf Weiteres bei den bisherigen gesehz- lichen und Eren Bestimmungen.

Die Nebenlandstraßen, gleihviel ob deren Unterhaltung auf die Provinz oder auf die Kreise übergeht, sind entweder als Kies- oder

¡1842 (Ghrönoloadte Sammlung der Vétord- /

Klinkerstraßen, Straßen mit chaufsceemäßigem Pflaster, Steinslag- oder Grandchaufseen auszubauen. Welche Herstellung8art zu wählen, ift für jeden einzelnen Bau,

| für welchen eine Unterftüßung des Provinzialverbandes in Anspruch

genommen wird, von der Vertretung der Kreise mit den Organen der Provinzialverwaltung zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nit zu Stande und müssen die Kreise deshalb auf die Unterstüßzun verzichten, oder ist eine solche von ihnen überhaupt nicht in Anspru genommen, so entscheidet die Bezirksregierung über die Her- stellungsart.

Die Unterhaltung der ausgebauten Nebenlandstraßen erfolgt bis auf Weiteres nah den bisherigen Bestimmungen.

8. 8. Für den Ausbau der Hauptlandstraßen, sowie für die Unterhaltung derselben und der Nebenlandstraßen, deren Unterhaltung nach vollendetem Ausbau auf den Provinzialverband übergeht, können von dem Provinzial-Landtage neue allgemeine Normativbestimmungen besblofsen werden.

Ebenso können die Kreistage folhz Bestimmungen für den ihnen

| obliegenden Ausbau der Nebenlandstraßen und die Unterhaltung der-

selben beschließen. H

In beiden Fällen unterliegen die Beschlüsse der Genehmigung des Ressort-Ministers. Vor Ertheilung der Genehmigung der Be- \{lüfe der Kreistage ist der ständische Verwaltung: aus\chuß über dieselben zu hören.

Aufbringung der Kosten des Baues und der Unter- haltung der Haupt- und der Nebenlandstraßen.

8. 9. Ueber die Art der Aufbringung der Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Straßen beschließen bezw. der Provinzial- Landtag und die Kreiétage in E Weise, wie über die Auf- bringung der sonstigen Provinzial- bezw. Kreislasten. Vorschriften über die Erhaltung der Nebenlandstraßen

und den Verk ehr auf denselben.

8. 10. Auf die ausgebauten Nebenlandstraßen finden die zum Sc{ute und zur Erhaltung der Hauptlandstraßen, sowie zur Rege- lung des Verkehrs auf denselben bestimmten geseßlichen Vorschriften bis auf Weiteres Anwendung.

S ei én SLeawig Loo ee ib

85 6 ehu ußäleihung der zwischen. dem «Herzogthur- Sc{leswig und dem Herzogthum Holstein beskehenden Üngleihheit der Wegebaupflicht beschließt der Provinzial-Landtag: :

1) welche Nebenland|straßen nah ordnung8mäßigem Ausbau derselben von dem Provinzialverbande zu übernehmen find, und welhe Vergütungen den Wegeverbänden, insbefondere für die abgegebenen Klinkerstraßen und die Brückenbauten, zu ge- währen sind; es

über die weitere Erhebung des bisher aus\{ließlich von dem

Herzogthum Holstein aufzubringenden Landesbeitrages zur

Ünterhaltung der Provinzialhausseen und der auf den Pro-

vinzialverband übergegangenen Nebenlaudstraßen, beziehungs- weise über die Heranzietung des Herzogthums Sbleswig zu

demselben. S

Die Beschlüsse unterliegen der Genehmigung der Ressort-Minister.

Aufhebung des Patents vom 27. Dezember 1865.

8, 12. Das Patent vom 27. Dezember 1865 (Verordnungsblatt für das Herzogthum Holstein 1866, S. 1 ff.) wird mit der aus der Bestimmung des §. 11 Nr. 2 sich ergebenden Maßgabe aufgehoben. Es behält jedo bei dem Verzeichniß der Nebenlandstraßen im Her- zogthum Holstein bis zur Abänderung desselben (8. 1) sein Bewenden.

Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung der Nebenwege, Aufbringung der Kosten derselben, sowie Beaufsichtigung der Nebenwege.

8. 13. Die städtischen oder ländlichen Gemeinden und selbst- ständigen Gutsbezirke bilden fortan als folche die zur Herstellung und Untcrhaltung der Nebenwege und Fußsteige innerhalb ihrer Bezirke verpflichteten Wegeverbände (Wege ommünen). : ;

In den Kreisen Norder- und Süder-Dithmarschen bleiben, bis zu einer anderweitigen Bildung der Gemeindebezirke, die Dorf- und Bauerschaften als Wegekommünen bestehen. 2 :

Die mehrere ganze Gemeinden beziehungswei]e Gutsbezirke, in den Kreisen Norder- und Süder-Dithmarschen, Dorf- und Bauer-

chaften umfassenden Verbände zur Herstellung und uterpag der Nebenwege bleiben als solche bestehen. Auch fönnen künftig mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke mit Genehmigung der Bezirksregierung für diesen Zwedk zu cinem Verbande zusammentreten. Die Verhält- nisse dieser Verbände, insbesondere die Art der Beschlußfassung über emeinschaftliche Angelegenheiten, die Vertretung na außen und die Formen der Verwaltung, sind, soweit die Verfatsung der bestehenden

esammtwegeverbände nicht dur statutarische Vorschriften geregelt ist, durch ein zwischen den betheiligten Gemeinden zu vereinbarendes, in Ermangelung einer Vereinbarung na Anhörung der Betheiligten von dem Kreistage zu beshließendes und von der Bezirksregierung zu bestätigendes Statut zu regeln.

8, 14, Die Bestimmungen des §. 225 der Wegeverordnung voux 1, März 1842 finden fortan auf alle öôffentliben Nebenwege, insbesondere auch auf die nur der Aufsicht der Distriktsobrigkeit und der Lokalwegebeamten unterworfenen Nebenwege die sogenannten Nebenwege 5 Klasse (8. 228 a. a. O.) mit folgenden Maßgaben gleichmäßig Anwendung. S Bn

Wenn innerhalb einer ländlichen Wegekommüne eine neue Ver- theilung der Wege erforderlih ist oder von der Kommüne beshlofsen wird, so ist dieselbe unter Berücksichtigung des Grundsteuerreinertrages vorzunehmen, auch is den Kommünen gestattet, die den einzelnen wegepflihtigen Grundbesißern obliegenden Wegearbeiten zu überneh- men und die Kosten nah Landbesiy unter Berücksichtigung des Grundfsteuerreinertrages zu vertheilen.

Ueber die Vertheilungsnorm der den ego als solchen: nach §8. 225 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 zufallenden Kosten ist den Gemeinden, bezw. den Vertretern der Gesammt- Wegekommünen gestattet, in gleicher Weise wie über die Auf- bringung der sonstigen Gemeindelasten besondere Beschlüsse zu

fassen. N Die ftädtishen Gemeinden beschließen über die Aufbringung,

als gewöhnlihe Pflasterstraßen, oder kunstmäßig und zwar als

der Wegekoften, wie über diejenige der sonstigen Gemeindelasten.