1879 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

TPDEGEEE,

Éöniglicke Schauspiele, Sonnabend: Dpernhaus. 68. Vorstellung. Martha, oder Der Markt zu Nihmond. Romantish-komische Oper in 4 Akten (theilweise nab dem Plane des St. Georges) von W. Friedrih. Musik von F. von Fiotow. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 72. Vorftellung. Die Komödie der Jrrunugen. Lustspiel in 3 Akten von Shakespeare, bearbeitet von C. v. Holtei. In Scene gesetzt vom Direïtor Dee. Vorher: Jugendliebe. Lustspiel in 1 Aft von A. Willbrandt. In Scene geseßt vom Direkter Deez. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: LOpzrnhaus. 69. Vorstellung. Fera- mors. Lyrrische Oper in 3 Aufzügen, nah Thomas Moore's Gedicht von Julius Rodenberg. Musik von Anton Rubinstein. Tanz von Paul Taglioni. (Fr. Mallinger, Fr. Lammert, Hr. Niemann, Hr. Frie, Hr. Oberhauser .) Anfang 7 Uhr.

Schauspiel. aus. 73. Vorstellung. Die Jäger. Ländliches Sittengemälde in 5 Abtheilungen von U. W. Iffland. Anfang 7 Ubr.

Saal - Theater. Sonnabend: 43. Vorstellung der französishen Schauspieler - Gesellschaft, unter Dirciticn von Emil Neumann. Première représen- tation de: MIademoiselle de Belle-Isle. Comédie en 5 actes rar Alexandre Dumas,

Sonntag: 44, Vorstellung der französishen Schau- spieler - Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neu- mann. Deuxième représentation*de :Madeno!- selle de Felle-Isle. Comédie en 5 actes par Alexandre Dumas,

Waliner-Theater. Sonnabend: Zum 1. M.: Bon Ohr zu Ohr. S@&wank in 4 Akten von A. Slottko. i

Sonntag: Zum 2. M.: Von Ohr zu Ohr.

Yictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonytag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, des Frl, v. Cscpcsanyi (Elmina), des Hrn. van Hell (Lord Glenarvan). Zum 1. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausftattungs- stück in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Großes Ballet: „Das Fest der Gold- aräber“, komponirt und arrangirt von Mr. Gredeluë. In Scene gefeßt von Emil Hahn. Anfang der Vot stellung 64 Uhr.

Die zu Sonnabend gc!öfen Billets haben Sonn- tag Gültigkeit.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Sonnabend und Sonn- taz¿ Zwei Damen.

Montag: Zum Besten der Unterstüßungskasse des Bereins „Berliner Presse“. Einmaliges Gastspiel der Frau Hedwig Niemann und des Herrn Carl D: Dora. Wie denken Sie über Nu fß- and?

National-Theater. Sonnabend: Bei aufge- hobenem Abonnement, zu gewöhnlichen Kasfsenpreisen. Parquet 1,50 4 Z. 7. Male: Atlantic Pacific oder: Ein ehrlizer Schwindler. Großes Aus- stattungsstük in 4 Akten und 10 Bildern von Pierre Laplance. In Scene geseßt von Paul Bcers- dorff. Die durchweg neuen Dekorationen find von Wiener Hoftheatermalern Hecren Brioschi, Burghardt und Kantsky gemalt, die Kostüme sind ebenfalls in Wien neu angefertigt, die Maschinerien find voa dem Dber-Maschinenmeister Hrn. Hirs aus XYvlen.

Stadt-Theater, Sonnabend: Male: Dorf und Stadt. von Charl. Birch-Pfeiffer. Logen 2, 3 u. 4 M.

__ Sonntag findet das erste Gastspiel der bisherigen Königl. Hofschauspielerin Frl. Anna Haverland be- stimmt ftatt. Die Künstlerin tritt zuerst als Medea auf. Nâheres die Tageszettel. Der Billet- verkauf beginnt {on heute.

Zum letten Schauspiel in 5 Akten Preise: Parquet 1,50,

Germauia-Theater, Connabend: Zu befonders ermäßigten Preisen, Parquct 1 M Gastspiel des Königl. Sächs. Hofschauspielers Hrn. Oden und Frau Dden-Poetsh. Der Veilchenfresser. Lust- 1piel in 4 Akten von G. von Moser.

Sonntag: Zu ermäßigten Sonntagspreisen die-

selbe Vorstellung. Selle - Alliance - Theater, Sonnabend: Crneucertes Gastspiel des Herrn Direktor Fürst mit Gescll\chaft aus Wien, bestehend aus 28 Personen. Zum 1. Male: Der Teufel im Kloster. Posse mit Gesang in 6 Bildern von Carl Elmar. An- fang 7 Uhr.

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Direktors Fürst mit Gesellschaft aus Wien.

Cirezs Salamcuskiy, Sonnabend: Kron- prinz, Schimmelhengst, geritten vom Direktor. Urf.reten der besten Kunstreiter Mr. Reed und Mr. Gärtner, der Parforcereiter Mr. Franks und Mr. Câfar, der Damen Fr. Salamonséky, Frls. Elise und Guilleaume. Mr. Edmonds mit seinem Elephanten. Die Nibelungen, oder der gehörnte Siegfried. j

Sonntag: 2 große Vorstellungen. Anf. der ersten 4 Uhr Nahm. (Halbe Kafsenpr.) Pariser Leben. Abds. 7 Uhr gewöhnl. Preise. Die Nibelungen.

Concert - Haus, Mius:fdirekiors Bilse.

Concert des Kêniglichen Hof-

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Julie v. Natmer mit Hru, Felix Frhrn. v, Wiitgenstein (Dortmund).

Verehelicht: Hr. Heinrich v. Hütsler mit Frl. Dora Reinhold (Göttingen— Bremen). Hr. Pre- mier-Lieutenant Harno v. Dassel mit Frl. Char-

Eine Tochter: Hrn. v. Neumann (Auer). Hrn. Frhrn. v. Buddenbrock (Pläswitß). Gestorben: Hr. Justizrath August Haack (Glogau). Hr. Bürgermeister a. D. Theodor Ludwig Poll- mann (Cleve). Hr. Oberst-Lieutenant a. D. August Freiherr v. Schorlemer - Hellinghausen (Potédam). Hr. Landrath a. D. Geheimer Regierungs-Rath Bernhard v. Beneckendorf und v. Hindenburg (Neudeck). Hr. Ritterguts- besißer Eugen v. Sperber (Gerskullen). Hr. Premier-Lieutenant Paul Carsted (Aurib). rau Adeline v. Gustedt-Dardesheim, geb. v. Marenhboly (Hannover).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den Schiffer und Getreide- höndlcr Ernst August Zabel, geboren 13. März 1843Zu Icacimsthal, ift die gerichtli&e Haft wegen gewe: bêmäßiger Hchlerei auf Grund der 8&8. 250, 2702, 262 Str. G. B. in den Akten Litt. K. No. 331 de 1878 1V. bes{lofsen worden. Die Verhaftung hat nit ausgeführt werden kênnen. Es wird er- sucht, den Eraft August Zabel im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadt- voigtei-Direktion Hierselbst abzuliefern. Berlin, den 6, März 1879. Königliches Stadtgericht, Ab- theilung für Untersuhungssahen. Deputation 1V. für Verbreben und Vergehen. Beschreibung. Alter: 34 Jahre, Geburtsort : IoaGimsthal, Größe: 170 Centimeter, Haare: blond, Augen: blau, - Augen- braven: blond, Nase: vorstehend, Kinn: oval, Ge- sihtsbild:ng: voll, Mund: gewöhnlich, Zähne : voll- ständig, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch, Ge- stalt: kräftig. Besondere Kennzeichen: Auf dem rechten Schulterblatt 2 und Mitte Kreuzbein 3 erbsengroße Narben. Mitte Nacken ein kleiner Leberfleck.

[2377] Stecbrief.

Gegen den Banquier Marimilian Luvwig Karl Noïda, geboren 31. August 1844 zu Neu- stadt a./D., ist die gerihtlihe Haft wegen wieder- holter Unterschlagung in den Akten Littr. N. No. 86 de 1878 IV. bes{lofsen worden. Die Verhaftung bat nit ausgeführt werden fönnen. Es wird ersucht, den 2c. Nolda im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sih-vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-Di- rektion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 10. März 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation 1V, für Ver- brechen und Vergehen.

Stebriefs-Erledigung. Der gegen den Schuster Wilhelm Heil von Flieden wegen Brandstiftung unterm 31. Dezember 1878 erneuert ergangene Steck- brief hat seine Erledigung gefunden. Fraukfurt a./M,, den 13. März 1879, Der Untersuhungs- Richter.

Der unterm 13. Oktober 1878 hinter dem Oeko- nomic-Handwerker Koselowsïy diesseitigen Re- giments erlassene Steckbrief ist erledigt. Stral- sund, den 12. März 1879. Königliches Kont- mando des 1. Pommerschen Feld-Artillerie- Regiments Nr. 2.

[2362]

Der Kellucr Augusi Karl König, geboren in Calbe a./S., den 29, Oktober 1859, ist nach Er- öffaung eines Beschlusses in einer hier wider ihn und Andere anhängigen Untersuchung zu vernehmen. Da sein gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermit- teln gewesen ist, wird derselbe andurch öffentlich vorgeladen, sofort zu seiner Vernehmung an unter- zeichneter Gerichtsftelle Harkortstraße 8, IL. Et, in Person zu erscheinen, oder doch Nacbricht über seinen Aufenthaltsort anher zu geben. Behörden und deren Organe ersucht mana, König’n im Betretungs- falle als der Flucht verdächtig zu verhaften und \bleunig Nachricht anher zu ertheilen.

Leipzig, den 13, März 1879.

Königl. Gerichtêamt im Bezirksgericht. Abth. 11 B. Bieler.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

Subhastations-Patent.

Nothwendiger Verkauf.

Die dem Vätermeister Otto Wietholz gehörigen, im Regenwalder Kreise beleaenen und im Grund- buche von Plathe Lanv IV. Blatt 132 Nr. 164 ‘erzeichneten Grundstücke, veranlagt zur Gebäude- steuer nach einem Nutzungéwerthe von 180 4, follen , am 15. Mai d. Z3.,, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Terminétzimmer Nr. 1 im Wege der notbwendigen Subhastation versteigert und das Ur- theil über die Ertheilung des Zuschlags

am 20. Mai d. Js., Mittags 12 Uhr, in unserm hiesigen Sibungésaale verkündet werden.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes find in unserem zweiten Bureau einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirfsamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra- gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert , dieselben bei Vermeidung der Aus- schließung spätestens im Versteigerungstermin anzu- melden.

Greifenberg in Pom., den 10. März 1879.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations-Richter.

[2374]

2380]

Auf Blatt 28 des Grundk us von Paulsdorf im Kreise Rosenberg, Oberschlesien, worin das dem König- lien Domänenpächter Wilhelm ven Pannwißz ge- hörige Rittergut Paulsdorf verzeichnet ist, steht in der zweiten Abtheilung unter Nr. 4 lite:a a, bis e. ein Erzförderungsrebt aus dem gerichtlichen Kaufver- trage vom 19. Mai 1850 zufolge Verfügung vom 4. Juni desselben Jahres für den Gutsbesitzer Wil- helm Freund cingetragen. Dieses Recht ist sodann auf Grund des notariellen Vertrages vom 12. Juni 1850 auf den früheren Eigenthümer des belasteten Gutes Wilhelm Scholz übergegangen und dieser Uebergang zufolge Verfügung vom 8. Februar 1851

loite v. Oblendorf (Hamburg). Geb: ren: Ein Sobn: auia}. Hrn. V. v. Sextliß (Magkeburg).

- Hrn. Dr, de Boa (Oker- !

im Grundbuch vermerkt worden. Hierauf hat der ¡ 2c, Scholz mittelst notariell beglaubigter Cession | vom 1. Mai 1878 das gedachte Recht an den Kauf-

mann Abraham Krolik zu Bernstadt abgetreten. Das über die gedahten Eintragungen gebildete Jn- strument soll verloren gegangen sein und wird zum Zwecke der Bildung eines neuen Instruments aufs geboten. Es werden daber alle Diejenigen, welche an das vorstehend bezeihnete Recht und das darüber gebildete Instrument als Eigenthümer, Cesfionarien, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber Ansprüche zu A baben, aufgefordert, dieselben spätestens in em

am 20. Zuni 1879, Vormittags 112 Uhr, vor dem Kreisrichter Herrn Weinberg, im Termins- zimmer Nr. 10 unseres Gericßtsgebäudes anftehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausges{lossen und das gedachte Instru- ment für kraftlos erklärt werden wird.

Rosenberg O./S., den 2 März 1879.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[2392] Bekanntmachung,

Uu den Antrag der Losfrau Véarie Skorupzki, geb. Viifolaizif, aus Gollubien A. ift zur Beant- wortung der von derfelben gegen ihren Ebemann, den Losmanu Johann Skorupëki, früher in Gollubien A., wegen bötwilliger Verlafsung und Chebruhs angestellten Klage cin Termin auf

den 25. Zuni 1879, Bm. 10 Uktxr, ror Herrn Kreisrichter Dr. Fritshen an ordent- liher Geribtestelle im Limmer 18 anberaumt worden.

Der |Lo3mann Zohann Skocupski, früher in Gollubien A., wird hierdurch aufgefordert, in dem Termine entweder selbst oder durch einen ge- hörig legitimirten Bevollmächtigten zu erscheinen, oder bis zu demselben eine den geseßlihen Vor- {riften entspreteude Klagebeantwortung zu den Aïten einzureichen, widrigenfalls in contumaciam gegen ihn angenommen wird, daß er den Klage- vortrag einräume.

Lyck, den 18. Februar 1879.

Königliczes Kreisgericht. I. Abtheilung. 973 Gegen den Fakrikarbeiter Johann Awe von hier, jeßt unbekannten Aufenthalts, hat scine Ehefrau Henriette, geb. Westmann, hier, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Be- antwortung d:r Klage und mündlichen Verhandlung der Sache ist ver unserem Kollegium ein Termin auf den 26. Mai 1879, Vormittags 91 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt und wird zu demselben der Beklagte geladen, unter der Ver- warnun7, daß, wenn er weder bis zum Termin sich melden, noch in dem Termine erscheinen follte, er der ihm zur Last gelegten böslihen Verlassung für geständig erachtet und demgemäß erkannt werden wird, was Rechtens.

Greifswald, den 17. Januar 1879.

Königliches Kreisgericht.

[1704] i

Die Domäne Cafimirsburg an der Coeslin- Colberger Chaussee im hiesigen Kreise, 3 Kilometer von der Ostsee und 12 Kilometer von dem hiesigen Bahnhofe der Stettin-Danziger Eisenbahn entfernt, foll für den 1S8jährigen Zeitraum von Johannis 1879 bis dahin 1897 im Wege der Lizitation ver- pachtet. werden.

Der Lizitationstermin ift auf Sonnabend, den 29, März cr., Vormittags

10 Uhr, in unserem Sißungssaale anberaumt.

Das Paqhhtobjekt enthält 481 Hektare, worunter 394 Hektare drainirter Aker und 83 Hektar Wiesen. Das Minimum des Pachtzinses beträgt 20 090 M Pachtbewerber müssen ein disponibles Vermögen von 110000 4 nachweisen.

Die Verpachtungsbedingungen können in unserer Domänen-Registratur und bei dem Herrn Amlts- rath Kayser in Casimirsburg eingesehen, auch ab- \chriftlich vorher von uns mitgetheilt werden.

Coesliæ, den 22. Februar 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Hoyer.

[10689]

Bon den Obligationen der Sozictät zur Ne- gulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra find ausgeloost und am 1. Juli 1879 einzulösen :

L Emission: Litt, A, à 3000 é. Nr. 21, Litt. B. à 1500 A Nr. 211 242 248, Litt, C. à 600 M Nr. 01 143 2053, ik D, à 300 & Ne 91 183, Litt, E, à 150 Æ Nr. 114 147.

IL. Emission: Lit. B. à 1500 A Nr. 60, Litt, E, à 150 M. Nr. 6.

111. Emission: Litt, B, à 1500 Æ Nr. 43, Litt, D, à 300 M. Nr. DL:

Aus früheren Jahren sind noch rückständig :

I, Emission: Litt, A, Nr 85, Litt. D, Nr. 134 137, Litt. E. Nr. 124. 11. Emission: Litt. D. Nr. 12, 1IL. Emission: Litt. C. Ne. 8, Litr. D. Nr. 9.

Merseburg, den 27. Dezember 1878.

Der Königliche Kommissarius, Regierungs-Nath Hoppe.

! 6 Wohen bei uns zu melden.

[2372] Berlin-Görlißer Eisenbahn.

Die am 1. April cr. fälligen Zinscoupons unserer 44 9% Prioritäté-Obligatioren Littr. C. werden von dem gedachten Tage ab bei unserer Hauptkaffe, Görlißer Bahnhof, der Diskonto-Gesellschaft hier und bei M. A. roa Rothschild & Söhne in Frank- furt a. M. eingelöft. ;

Mehrere zur Einlösung präsentirte Coupons sind mit einem Verzeichnisse, nah der Nummernfolge geordnet, einzureichen. Cto. 773:3.)

Berlin, am 11. März 1879. j

Die Di: ektion.

L Brkannitmatiung. Berliner Pfandbrief-Amt. Auf Grund der von mir, unter Zuziebung der für diesen Zweck deputirten beidea Mitglieder des engeren Ausschusses des Berliner Pfandbriefs Instituts, revidirten Bücher und Dokumente des Berliner Pfandbrief-Amts und in Gemäßheit des S. 12 der Staiuten für das Berliner Pfandbrief- Institut bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Gesammtbetrag der bis heute ausgefertigt:n 44 und 5proceätigen Berliner Pfandbriefe von 49 268 100 M den Gesammtbetrag der dem Jn- stitut zuitehenden hypothekarischen Kapitalforderungen niht übersteigt. Berlin, den 12. März 1879. Der Magistrats-FKommissarius. Runge. Stadtrath.

12378]

Vekanntmathung. Saal-Eisenbahu. In Bemäßheit des 8 4 des Emisfion8planes vo 14. September 1877 Seb : n am 1. April dieses Jahres, : 4 Mittags 12 Uher, in unferem Direktionsgebäude hier die zweite mäßige Ausloosung von : 34,500 M —. der 43°/igen garantirten Pricritäts-Obligationen der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft stattfinden.

Wir magen dies mit dem Bemerken hierdur bz- kannt, daß den Inhabern von Prioritäts-Obli- gationen die Befugniß zusteht, den Ausloosungsver- handlungen beizuwobnen. :

Jena, den 13. März 1879.

Die Direktion.

Berschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis-Wundarztstelle des Kreises Steinau, mit dem Wohnsiß in Köben, und einem JIahres- gebalt von 600 46, ist erledigt und soll anderweit beseßt werden. Medizinalpersonen, welche die Physikatëprüfung abgelegt, oder fi zur Absfolvirung derselben verpflibten, fordern wir auf, sofern sie auf die vorgedacbte Stelle reflektiren, sich unter Ein- rihung ibrer sowie eines kurzen Lebenslaufes binneu 6 LWod;en bei uns zu melden, Breslau, den 11. März 1879. Königliche Regierung. Abthcilung dez JFunern,

Die Kreis8wundarzt - Stelle des ‘Kreises Cochem, mit welcher ein Gehalt von sechs8hundert Mark jährlich verbunden , ift erledigt. Quali- fizirte Bewerber rollen si unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines curricalum vitae bis zum 20, April 1879 bei uns melden. Coblenz, den 10, März 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Juneru,. v. Faski.

[2386] Bekanntmachung.

Die Kommunnal-Försterstelle des Forstschuy- bezirks Großlittgen, im Kreise Wittlich, mit einem jährliwen Diensteinkommen von 900 (A baar und 14 Raummeter Derb- unnd 20 Naummeter Reiser- holz wird am 1. April d. J. vakant.

Anspruchsberehtigte Bewerber wcllen \i{ binnen 3 Monaten, unter Vorlegung ihrer Atteste, bei dem

[2397]

plan-

Unterzeichneten melden.

Mandzderscheid, den 12. März 1879, Der Bürgermeister. Heinr. Jos. Thielen.

Für dn nordwestlichen Theil der Stadt Brom- berg soll în dem etwa zwischen der Mittel- und Victoriastraße belegenen Theil der Bahnhofstraße eine neue Apotheke errichtet werden. Qualifizirte Bewerber uvm die zu ertheilende Konzession fordern wir auf, sich unter Einreichung ihres Lebenslaufes, der Approbation, ihrer Lehrlings- und Gehülfen- Zeugnisse, sowie der Atteste über ihre Führung und Leistungen nah cmpfangener Approbation, binnen Der Bewerber hat außerdem den beglaubigten Nabweis des Besitzes der zur Errichtung und zum Betriebe der Apotheke erforderliden Mittel zu führen und gleichzeitig pflih1mäßig zu versichern, daß er noch keine Apotheke besessen hat, oder sofera dies der Fall sein sollte,

die Gründe anzugeben, aus denen er seinen Anspruch |

auf die Grlangung der Konzession herleiten zu kön- nen glaubt. Bromberg, den 11. März 1879. Königliche Negierung, Abthcilung des Funern,

[2396]

im Casino zu Oldenburg stattfindenden

7 ergebenst eingeladen. 1) Erstattung des Jahresberichts.

E. 28 und 38 der Statuten.

Die Herren Aktionäre,

8. 29 der Statuten über den Besiy von

auszuweisen. Oldenburg, den 12. März 1879.

Generalversammlung theilnehmen wollen, baben in Gemäßheit des au : } Aktien dur Deponirung derselben ohne Couponbogen oder dur Hinterlegung von Aktien-Depotscheinen der' Deutschen Reichsbank bis

spätestens deu 31. März, Abends 6 Uhr,

Dldenburgishe Spar- und Leih-Bauk. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am

Donnerstag, den 3. April 1879, Nachmittags 4 Uhr, siebenten ordentlichen Generalversammlung

Tagesorduung : 2) Beschlußfassung über die Vertheilung des erzielten Gewinnes in Gemäßheit der 3) Entlastung der Direktion event. Wahl von 3 Revisoren (8. 36 der Statuten).

4) Wabl von 3 Mitgliedern für den Verwaltungsérath. E welhe an den Berathungen bezw. Abstimmungen der bevorstehenden

au auf unseren Aktien abgedruckten

in Oldenburg bei unserer Kasse, in Brake, Wilhelmshaven und Osnabrü& bei unseren Filialen sich

Der Verwaltungsrath der Oldeuburgischeu Spar- und Leih-Bank.

Johanuncs Schaefer, Vorsikender.

Approbation und sonstigen Zeugnisse, |

E ter untd

* gneister der

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

b] j Das Abonuemzeit beträgt 4 A 59 ch4

h für das Hierteljahr.

| Insertiozxpreis sür den Raum einer Drncizeile §9 di

Æ J

s E 4 Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

i 2 ATORN f | für Berlin außer des Post-Änftalten auh die Ecpe- |

M 64.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Kreisgerich:s-Rath Fest zu Posen den Rothen Adler- Orden dritter Klasse mit der Sthleife; dem Superintendenten Zietlow zu Pyriß, bisher zu Neumark i./Pomm., und dem Rektor Eickholt zu Warendorf den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Rentner und Stadtverordneten Borberg zu: Hamm den Königlichen Kronen-Orden driiter Klasse; dem Kreisgerichts - Sekretär, Kanzlei-Rath von Tessen-Wen- sierski zu Berent, Regierungsbezirk Danzig, und dem Auktionator und städtishen Auktionskommissar für Kunst- sahen, Rudolf Lepke zu Berlin, den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse; sowie dem Bezirks-Feldwebel Escchholz im Reserve-Landwehr-Regiment (Berlin) Nr. 35, dem Musik- direktor Adam beim 1. Großherzoglih Hessishen Jnfanterie- (Leibgarde) Regiment Nr. T5, - dem pensionirten Steuer- Aufseher Salier zu Aschersleben, dem Gerichtsboten und Exekutor Kettner zu Salzwedel und dem Amtsgerichtsboten Volk zu Brotterode im Kreise Schmalkalden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädig? geruht: den nawbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Großoffizierkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone: dem Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck und Pyr- mont, von Sommerfeld zu Arolsen ; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzogli ch e fahsen-er ek n Haus-Ordens:

j E, SEELIE L MES: T: t Or , andwehr-Kavallerie Fedor André zu Berlin; - des Königlich spanischen Militär-Verdien st- Ordens zweiter Klasse:

dem preußischen Staatsangehörigen Dr. Wilhelm Mohr, Korrespondenten der „Kölnischen Zeitung“ zu Rom; des Fürstlih reußischen (älterer Linie) Civil- hrenkreuzes zweiter Klasse: __ dem: preußischen Unterthanen, General-Direktor der Säh- sishen Vieh-Versicherungs-:Bank zu Dresden, Roemer; des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse: dem preußischen Staatsangehörigen Felix Kock, Be- amten der Ottomanischen Bank zu Konstantinopel ; des tunesishen Nishä n-el-Fftikhar-Ordens zweiter Klasse: dem Weingroßhändler Karl Arminius Samuel Baldenius zu Berlin ;

des Fürstlih schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse:

dem Königlichen Hof-Juwelier Jean Pierre Godet zu Berlin ; der Großherzoglih mecklenburgishen Verdienst-

Medaille in Silber:

dem Polizei-Wachtmeister Siecke zu Berlin; sowie

der Königlich portugiesischen silbernen Verdien st- Medaille: dem Königlichen Vorreiter Hacker.

Deutsches Neich.

Veranntmach ung

Telegraphischer Verkehr mit Desterreih-Ungarn.

Vom 1. April 1879 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Desterreih-Ungarn ohne Unterschied der Entfernung eine Grundtaxe von 40 „5 für das Telegramm und eine Wort- taxe von 10 S für jedes Wort erhoben.

Berlin, den 15. März 1879.

Der General - Postmeister. Stephan.

Bekanntmaghung.

Postkarten mit Antwort im Verkehr des Weltpo st- Vereins.

Vom 1. April ab werden Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Belgien, Ftalien, Luxemburg, Nie- derland, Norwegen, Portugal Rumänien, der Schweiz und der Argentinischen Republik zugelassen. Die Taxe beträgt 20 .

ZU derartigen Sendungen sind die für Postkarten mit Antwort im inneren deutshen Verkehr bei den Postanstalten verkäuflihen Formulare mitzubenußen , nachdem auf jeder Hälfte des Formula1s der S durch Hinzufügung einer Freimarke zu 5 S auf 10 S ergänzt worden ist.

Berlin W., den 14. März 1879.

Kaiserliches General-Postamt. Wiebe.

Berlin, Sonnabend,

den 15. März

Das im Jahre 1865 in Kingston (Canada) erbaute, bis

ländisher Flagge gefahrene Vollshif „Bali“,

Bremerhaven unter dem Namen „Ckara“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten | Schiffe, für welches die Eigenthümer Bremen zum Heimaths- hafen gewählt haben, ist am 8. d. Mts. vom Kaiserlichen Konsulate zu Rotterdam ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

der Universität zu Gießen Dr. Hermann Seuffert zum ordentlichen Professor in der juristishen Fakultät der Uni- versität zu Breslau zu ernennen.

Geseg, betreffend die Abänderung der: Wegegesetßgebung für die Provinz Schleswig-Holstein und die Herbei- führung eines Ausgleichbs in der Wegebaupflicht

verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monar(ie, was folgt: Es Abänderung des Netzes der Et und der Neben- landstraßên.

l Sud. Die Mi ceuad der WecZecorvung für Schleswig-

Holstein vort 3, Mätz 1842 (Chronolo{@e Sammlung der ger nungen 1842, S. 191 ff.), sowie hes Br rem 27. Dezember j betreffend verschiedene Abänderungen der Vorschriften der Wege- verordnung über die Inftandseßung und Unterhaltung der Neben- landstraßen und die Beaufsichtigung der Nebenwege (Verordnungs- blatt für das Herzogthum Holstein, 1866, S. 1 ff.) festgestellten Verzeichnisse der Haupt- und der Nebenlandstraßen sind von dem Provinzial-Landtage einer allgemeinen Revision zu unterwerfen und können durch Beschluß desselben unter Gen:hmigung der Ressort- Minister bei Gelegenheit dieser Revision, sowie bei demnächst ein- tretendem Bedürfnisse, nah Maßgabe der folgenden näheren Bestim- mungen abgeändert und ergänzt werden.

F. 2, Soll nach dem Beschlusse des Provinzial-Landtazes eine Hauptlandstraße in die Klafse der Nebenlandftraßen oder der Neben- wege, oder eine Nebenlandstraße in die Klasse der Nebenwege, oder endlih ein Nebenweg in die Klasse der Nebenlandstraßen verseßt werden, so sind vor Ertheilung der Genehmigung die be- theiligten Kreistage darüber zu hören. Î

S. 3. Die Genehmigung des Beschlusses, durch welchen eine ausgebaute Hauptlandstraze in die Klasse der Nebenlandstraße.: oder der Nebenwege oder eine ausgebaute Nebenlandstraße in die Klasse der Rebenwege versezt werden soll, kann davon abhängig gemacht werden, daß Demjenigen, auf welchen die Unterhaltungspflicht über-

geht, dafür von dem bisherigen Unterhaltungsverpflichteten eine ent-

sprehende Entschädigung gewährt werde.

Verpflihtung zum Ausbau und zur Unterhaltung der Haupt- und der Nebenlandstraßen.

F. 4. Die Hauptlandstraßen sind von dem Provinzialverbande auszubauen und zu unterhalten.

F. 5. Die sämmtlichen noch nicht ausgebauten Nebenlandstraßen find von den Kreisen auszubauen.

Bei dem Ausbau der in den bisherigen Verzeichnissen der Neben- landstraßen enthaltenen und nachþ dem Beschlusse des Provinzial- Landtages darin verbleibenden Straßen sind die Kreisangehörigen derjenigen Kreistheile, welhe zu den seither verpflihteten Wegever- bänden den Wegedistrikten und den Wegekommünen gehören, mit einer Quote der veranschlagten Bausumme im Voraus zu be- lasten. Die Quote dieser Vorausbelastung if durch Beschluß des Kreistages unter Berücksichtigung der bisherigen Bau- und Unter- haltungêpfliht festzustellen und kann nah dem Beschlusse des Kreis- tages durch Naturalleiftungen erseßt werden. Beschwerden über solche Beschlüsse sind innerhalb einer präklusivishen Frist von actund- zwanzig Tagen bei dem Landrathe anzubringen und von dem Ober- Präsidenten nah Anhërung des \tändishen Verwaltungsaus\{chuf}ses zu entscheiden. | :

Sämmtliche Nebenlandstraßen, und zwar sowohl die bereits aus- gebauten, als die in Folge diefes Geseßes erst auszubauenden, sind, infofern die Verpflihtung zu deren Unterhaltung nicht dem Provin- zialverbande obliegt oder nah Maßgabe des §8. 11 dieses Gesetzes von demselben übernommen wird, von den Kreisen zu unterhalten. Für die noch auszubauenden Nebenlandstraßen ‘tritt diese Unterhal- tungspfliht erst mit dem vollendeten Ausbau ein.

Aufhebung der Wegedisftrikte.

F. 6. Die bisherigen Wegedistrikte bleiben nur so lange, als dies zur Abwielung ihrer privatrechtlihen Verbindlihkeiten er- forderlich ift, und lediglich zu diesem Zwecke bestehen und werden, E die Abwickelung erfolgt ist, durch die Bezirksregierung auf- gelöst,

Die Auflösung der einzelnen Wegedistrikte ist durch das Amts- blatt bekannt zu machen.

Art und Weise des Ausbaues und der Unterhaltung der Haupt- und der Nebenlandstraßen.

S. 7. Betreffs des Ausbaues und der Unterhaltung der Haupt- [andftraßen verbleibt es bis auf Weiteres bei den bisherigen geseßz- lichen und reglementarishen Bestimmungen. /

Die Nebenlandstraßen, gleihviel ob deren Unterhaltung auf die Provinz oder auf die Kreise übergeht, sind entweder als Kies- oder

als gewöhnlihe Pflasterstraßen, oder kunstmäßig und zwar als

zum Jahre 1869 unter britisher und von da ab unter Crd | rüher ; „Rothley“, von 1076,03 Register-Tons _Ladungs fähigkeit | hat durch den Uebergang in das aus\{ließlihe Eigenthum | von Gottfried Steinmeyer und Genoffen zu Bremen bezw. |

den Großherzoglih hessishen ordentlihen Professor an |

¿wischen den Herzogthümern S{leswig und Holstein. | Wir Wilhelm, von Gottes Guaden König von Preußen 2c., |

dition: 5W. Wilhelmstr. Nr. 38,

E ls S

1879.

Abends.

Klinkerstraßen, Straßen mit chausseemäßigem Pflaster, Steinschlag- oder Grandchaufseen auszubauen.

Welche Herstellungêart zu wählen, ift für jeden einzelnen Bau, für welchen eine Unterstüßung des Provinzialverbandes in Anspru genommen wird, von der Vertretung der Kreise mit den Organen der Provinzialverwaltung zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zu Stande und müssen die Kreise deshalb auf die Unterstüßung verzichten, oder ift eine solche von ihnen überhaupt nit in Anspru genommen, so entscheidet die Bezirkêregierung über die Her- stellungs8art. ;

Die Unterhaltung der ausgebauten Nebenlandstraßen erfolgt bis auf Weiteres nah den bisherigen Bestimmungen. :

§. 8. Für den Ausbau der Hauptlandstraßen, sowie für die Unterhaltung derselben und der Nebenlandstraßen, deren Unterhaltung nach vollendetem Ausbau auf den Provinzialverband übergeht, können von dem Provinzial-Landtage neue allgemeine Normativbestimmungen beslofsen werden. L 7

Gbenso können die Kreistage solch: Bestimmungen für den ibnen obliegenden Ausbau der Nebenlandstraßen und die Unterhaltung der- selben beschließen. À

In beiden Fällen unterliegen die Beschlüsse der Genehmigung des Ressort-Ministers. Vor Ertheilung der Genehmigung der Be- \{lüsse der Kreistage ist der ständische Berrwaltunacansiduk über dieselben zu hören.

Aufbringung der Kosten des Baues und der Unter- haltung der Haupt- und der Nebenlandfstraßen.

8. 9. Ueber die Art der Aufbringung der Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Straßen beshließ-n bezw. der Provinziakl- Landtag und die Kreiétage in gleiher Weise, wie über die Auf- bringung der sonstigen Provinzial- bezw. Kreislasten. Vorschriften über die Erhaltung der Nebenlandstraßen

und den Verkehr auf denselben.

8. 10. Auf die ausgebauten Nebenlandstraßen finden die zum Schie und zur Erhaltung der Hauptlandstraßen, sowie zur Rege- lung des Verkehr® auf denselben bestimmten geseßlichen Vorschriften bis auf Weiteres Anwendung.

Ausgleich zwischen S(leswig und Holstein.

8. 11. Behufs Anssleichuns- der zwischen den «+Herzogthur:- Scch{leswig und dem Herzogthum Holstein beskehenden Ungleichheit der Wegebaupflicht bes{ließt der Provinzial-Landtag:

1) welche Nebenland|traßen nah ordnungêmäßigem Ausbau derselben von dem Provinzialverbande zu übernehmen find, und welche Vergütungen den Wegeverbänden, insbesondere für die abgegebenen Klinkerstraßen und die Brückenbauten, zu ge- währen find; S über die weitere Erhebung des bisher aus\ch{ließlich von dem Herzogthum Holstein aufzubringenden Landesbeitrages zur Unterhaltung der Provinzialhaufseen und der auf den Pro- vinzialverband übergegangenen Nebenlaudstraßen, beziehungs- weise über die Heranzietung des Herzogthums S{hleswig zu demselben. L n

Die Beschlüsse unterliegen der Genehmigung der Ressort-Minister.

Aufhebung des Patents vom 27. Dezember 1865.

S. 12. Das Patent vom 27. Dezember 1865 (Verordnungsblatt für das Herzogthum Holstein 1866, S. 1 ff.) wird mit der aus der Bestimmung des §8. 11 Nr. 2 sich ergebenden Maßgabe aufgehoben. Es behâlt jedoch bei dem Verzeichniß der Nebenlandstraßen im Her- zogthum Holstein bis zur Abänderung desselben (8. 1) sein Bewenden. Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung der Nebenwege, Aufbringung der Kosten derselben, sowie

Beaufsichtigung der Nebenwege. j)

S. 13. Die städtischen oder ländlihen Gemeinden und selbst- ständigen Gutsbezirke bilden fortan als solche die zur Herstellung und Unterhaltung der Nebenwege und Fufßsteige innerhalb ihrer Bezirke verpflichteten Wegeverbände (Wegekommünen). : i :

In den Kreisen Norder- und Süder-Dithmarschen bleiben, bis zu einer anderweitigen Bildung der Gemeindebezirke, die Dorf- und Bauerschaften als Wegekommünen bestehen. : ;

Die mehrere ganze Gemeinden beziehungsweise Gutsbezirke, in den Kreisen Norder- und Süder-Dithmarschen, Dorf- und Bauer- schaften umfassenden Verbände zur Herftellung und Unterhaltung der Nebenwege bleiben als solche bestehen. Auch können künftig mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke mit Genehmigung der Bezirksregierung für diesen Zweck zu cinem Verbande zusammentreten. Die Verhält- nisse dieser Verbände, insbesondere die Art der Beschlußfassung über emeinschaftliche Angelegenheiten, die Vertretung na außen und die Formen der Verwaltung, sind, soweit die Verfassung der bestehenden

esammtwegeverbände niht durch statutarische Vorschriften geregelt ist, durch ein zwischen den betheiligten Gemeinden zu vereinbarendes, in Ermangelung einer Vereinbarung nah Anhörung der Betheiligten von dem Kreistage zu beshließendes und von der Bezirksregierung zu bestätigendes Statut zu regeln. 7

S. 14. Die Bestimmungen des §. 225 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 finden fortan auf alle öffentlichen Nebenwege, in8befondere auch auf die nur der Aufsicht der Distriktsobrigkeit und der Lokalwegebeamten unterworfenen Nebenwege die sogenannten Nebenwege 5 Klafse (§. 228 a. a. O.) mit folgenden Maßgaben gleichmäßig Anwendung. H / ,

Wenn innerhalb einer ländlihen Wegekommüne eine neue Ver- theilung der Wege erforderlich ift oder von der Kommüne beschlossen wird, so ift dieselbe unter Berücksichtigung des Grundsteuerreinertrages vorzunehmen, auch ift den Kommünen gestattet, die den einzelnen wegepflihtigen-Grundbesißern obliegenden Wegearbeiten zu überneb- men und die Kosten nah Landbesiy unter Berücksichtigung des Grundsteuerreinertrages zu vertheilen. :

Ueber die Vertheilungsnorm der den Wegekommünen als sol{en nah §. 225 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 zufallenden Kosten ist den Gemeinden, bezw. den Vertretern der Gesammt- Wegekommünen gestattet, in gleiher Weise wie über die Auf- bringung der sonstigen Gemeindelasten besondere Beschlüsse zu

assen. Die ftädtishen Gemeinden beschließen über die Aufbringung der Wegekoften, wie über diejenige der sonstigen Gemeindelasten.