1879 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

über die Unterbringung der kranlen Soldaten versiändigen. Hierauf wurde der Antrag der Kommission genehmigt.

Für den Neubau eines Garnisonlazareths in Spandau, erste Rate, wurden statt 200 000 nur 125 000 Æ bewil- ligt. Die zum Bau eines Fortifikations-Dienstgebäudes zu Torgau gefordeten 38500 # wurden gestrichen. Das Extraordinarium des Militäretats für Sachsen wurde mit Ausnahme eines Postens von 205 000 für den Neubau einer Dampfmahlmühle in Dresden in Höhe von 91195 bewilligt. Desgleichen das Extraordinarium für Württem- berg in Höhe von 631 318 E

“Bei dem außerordentlihen Etat des Extraordinariums brachte Abg. Graf von Frankenberg den Umstand zur Sprache, daß seit einigen Jahren für Staatsbauten ameri- fanishe Bauhölzer, besonders yxyellow-pine und pitch-pine, in zu hohem Maße Verwendung finde. Die amerika- nischen Hölzer seien nit allein niht besser, sondern häufig \{ledter als die deutschen ganz vorzüglichen Hölzer, besonders die Kiefer. Es komme hinzu, daß sh das amerikanische Holz bedeutend theurer stelle. Das Beispiel der Hintanfeßung der heimishen Produkte, die von oben gegeben werde, führe dazu, daß ein immer größeres Mißtrauen in die Qualität des deut- schen Holzes Plat greife. Schon jeßt sei in dem Holzverkauf aus den Staatsforsten ein bedeutender Rückgang zu konsta- tiren, und er möchte die Reichsregierung bitten, dafür zu for- gen, daß das heimishe Holz in Zukunft mehr benußt werde bei Staatsbauten und nicht ohne Grund zurückgeseßt werde, zum Nachtheil Deutschlands und zum Vortheil des Aus- landes.

Der Bundesbevollmächtigte, S'aats-Minister von Kameke erwiderte, es verstehe ih von selbst, daß die einheimischen Produkte den fremden nach Möglichkeit vorgezogen würden. Wenn troßdem amerikanische Hölzer verwendet worden }eien, }o liege das darin, daß die deutshen Hölzer nah dem Urtheile der Architekten das nicht leisteten, was die amerikanischen leisten, die elastischer, gerader gewachsen und astloser seien als die deutshen. Dieselben würden niht da verwendet, wo man Kiefernholz anwende, sondern da, wo man Eichenholz verwecn- den müßte. Schon von anderer Seite sei dieselbe Klage laut geworden. Verwendet seien bei sämmtlichen fortifikatori- | ichen Arbeiten nur neun Kubikmeter. Bei den anderen | Bauten, Kasernen und Lazarethen, wo die Dielung und die Treppenstufen eine höhere Haltbarkeit erforderten, als das Kiehnholz gewähre, sei auf amerikanishes Holz im Werthe von 450 000 M in einer Bauzeit von 5 Fähren kon- trahirt worden, so daß also jährlich 90 000 für ameri- kanishes Holz verausgabt seien. Das sei doch ein verschwin- dend kleiner Bruchtheil gegenüber dem gesammten Holz- verbrauh der Militärverwaltung. Ein Versprechen, gar kein amerikanisches Holz mehr zu verwenden, könne er niht ab- geben; denn die Durchführung desselben wäre unmöglih. Er könne nur versprechen, daß die inländishen Produkte nah Möglichkeit vorgezogen würden.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er hätte an dieser Stelle die Eröffnung des Zollkrieges von Oberschlesien nicht erwartet. Bisher sei der Krieg nur zu Lande gegen die Eisenbahnen geführt worden, jeßt kehre man sich auch gegen die Einfuhr des Holzes zu Wasser. Jeder Verkäufer lobe gern seine Waare, und im Abgeordnetenhause habe unlängst ein Kollege beim landwirthschaftlihen Etat die Karpfen aus dem Spreewalde gelobt. Zu welhen Konsequenzen würde man kommen, wenn ebenso, wie vom Grafen Frankenberg, auch von anderer Seite Gutachten von Junteressenten über die Vorzüge der Waaren, die sie verkgufen möchten, hier verlesen würden ? Bereiis in der Budgetkommission sei dem Grafen Frankenberg die Auskunft geworden, daß die Militärverwaltung jährlih noch nicht für 30 000 Thlr. amerifta- nisches Holz verbraucht habe, aber wie auch die ziffernmäßigen Widerlegungen gegen die Herren nihts nüßten, habe Graf Frankenberg auch hier die Klagen vom Rückgange der Holz- preise in Deutschland in Folge der Einfuhr amerikani)chen Holzes wiederholt. Nicht ein Viertel des Holzes preußischer Staatsforsten sei Lau- und Nuzholz, und der Rückgang der Preise hänge einfah damit zujammen, daß jeßt Überhaupt weniger gebaut werde. Die Militärverwaltung möge sih dur diese Bestürmungen der JFnteressenten nach keiner Richtung beirren lassen und dort kaufen, wo es für die Staatskasse am vortheilhaftesten sei. Gerade die Art, wie die offizióse Presse jeßt gegen das amerikanishe Holz aufstrete habe doch das Wolfsshe Telegraphen-Bureau Artikel der „Nordd. Allg. Ztg.“ in dieser Beziehung verbreitet mache ihn miß- trauish gegen die Anfechtungen, welche die Urtheile unbefangener Architekten über den verschiedenen Werth der Hölzer anstellten. Ein Unbcfangener müsse finden, daß wenn jeßt die inlän- dischen Holzproduzenten ihr Holz nicht so theuer verkauften, wie sie wünschten, dies diesclben Gründe habe, aus denen jeßt allgemein die Preise niedriger seien, nur daß nit jeder Andere

die Möglichkeit finde, sich hierüber im Reichstage zu be- schweren.

Der Abg. Frhr. von Mirbach bemerkte, daß in den preußishen Forsten nicht blos Brennholz geshlagen werde; besonders die Staatsforsten lieferten die feineren Qualitäten Kiefernnuzholz, die noch lange nicht so verwerthet würden, wie sie es verdienten. Uebrigens handle es sih gar niht um Privatinteressen, denn in Privatforsten seien diese feineren Qualitäten gar nit vorhanden, es kämen lediglich die Staats- forsten in Betracht.

Der Abg. Graf Frankenberg erklärte, der Abg. Richter stelle beim Etat immer die Sparsamkeit in den Vordergrund; er sollte es auch hier thun, denn das amerifanische Holz sei theurer als das deutsche. Wenn er so fortfahre, sich des amerifanishen Holzes anzunehmen, dann werde er der Ehren- mitgliedshast des Cobdenklubs nicht mehr lange entgehen. Uebrigens müsse ex dem Abg. Richter noch bemerken, daß man das Holz eben, wenn es als Bauholz nit zu verwerthen sei,

als Brennholz eins{lage, daher rühre denn die große Pro- duktion von Brennholz. Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, tas Haus werde es verstehen, wenn er es verschmähe und unter seiner Würde halte, auf derartige Jnsinuationen irgend etwas zu erwidern. Graf Frarkenberg wisse so wenig von preußishen Staats- forsten, daß ihm nit bekannt sei, wie unter ganz normalen Verhältnissen der Holzertrag derselben an Bau- und Nußholz noch nicht ein Viertel des gesammten Holzertrages sei! Er stelle allerdings die Jnteressen der Sparsamkeit immer voran und wünsche deshalb fein Monopol in der Versorgung mit Holz. Uebrigens möchte er die Herren bitter wenn fie wieder einmal über die bessere oder geringere Qualität gewisser Holz- torten debattiren wollten, gleih Proben mitzubringen und auf

Der Abg. Graf Frankenberg bcmerkte, er überlasse es ; dem Urtheile des Hauses, wer mit Jnsinuationen begonnen habe. Der Vorredner habe es nicht unterlassen , ihm sofort ein Privatinteresse in die Schuhe zu schieben.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Titel 1 genehmigt. Sodann wurden statt 505624 # für den Er- weiterungsbau des Baradcken-Kasernements bei Hagenau nur 212 400 F bewilligt. Die Position „Neubau und Ausstat- tung einer Kaserne von fünf Compagnien des 20. Jnfanterie- Regiments in Wittenberg 200000 Æ#“ war schon vom Bundesrath in der Budgetkommisfion zurückgezogen, es er- folgte demgemäß die Streihung. Tit. 48 verlangt als erste Rate für den Bau eines Kasernements für das 1. Bataillon des 6. Westfälischen Fnfanterie-Regiments, welches bisber in Soest kasernirt war, in Detmold 50000 M

Der Abg. von Bockum-Dolffs brachte einen Brief der Lokalbehörden von Soest zur Kenntniß des Hauses, worin

Bataillons, namentlich die mangelnde Beschaffung eines ge- eigneten Schießplaßes, demnächst beseitigt sein würden.

hältniß flar.

gezeigt. Deshalb beantragte willigung der Position.

Der Bundesbevollmäthtigte General - Lieutenant von

sei, nur lokale Verhältnisse bedingten die Dislokation. ' Der Abg. Richter (Hagen) hielt die Schießstantsfrage in

Garnison zu nehmen.

wollte, wo bereits genügende Kasernements vorhanden seien. Beide beantragten, die Position für dieses Jahr abzulehnen.

Der Bundesbevollmächtigte General-Lieutenant von Voigts- Nhet stellte es als zweifeilos hin, daß ein für die Adjazenten genügend sicherer Schießstand in Soest nicht zu finden sei. Auf die Frage, ob Osnabrück an Stelle von Detmold zu seßen, tönne er jeßt nit eingehen.

Der Abg. von Bocum-Dolffs wies darauf hin, daß die Stadt Soest Bauplat und Material für ein neues Kaserne- ment bewilligen wolle, daß also gegen Detmold eine erhebliche Ersparniß erzielt würde.

Der Abg. von Kleist-Reßow hielt das Dislokationsreht der Truppen für ein Reservatrccht des Kriegsherrn, in das der Reichstag nit eingreifen dürfe.

Der Bundesbevollmäthtigte Staats-Minister von Kat:eke versprach sich von der Vertagung der Entscheidung kein für Soest günstiges Resultat.

Die Abgg. Windthorst, Richter (Hagen) und Referent Hammacher erklärten fich gegen den von dem Abg. von Kleist- Retow proklamirten Staatsrehtssa, wenn eine Geldbewilli- gung mit der Dislokation verbunden sei, Die Position wurde abgelehnt.

Tit. 55. Ein weiterer Antrag der Budgetkommission ging dahin, 125 000 M als erste Rate zum Neubau eines Kaserne- ments für zwei Escadrons des Hesfishen Husaren-Regiments Nr. 14 in Ca sel zu freichün.*

Der Abg. Freiherr von Ende bat unter Hinweis auf die gegenwärtige geradezu gesundheitsgefährliche Lage der Kaser- nenloftalitäten um die Bewilligung der Position. Eine Schwa: dron sei in Wilhelmshöhe untergebracht, eine im Marstall in Cassel, beides gänzlih ungeeignete Lokalitäten. Fm Uebrigen seien zwei Escadrons miethSweise auf sechsmonatlihe Kün- digung untergebraht und zwar ebenfalls in durchaus gesund- heitsschädlihen Räumen.

Der Abg. Dr. Weigel konnte die Ausführungen des Vorredners vollinhaltlih nur bestätigen und bat ebenfalls um die Bewilligung.

Nachdem auch der Bundesbevollmächhtigte General- Lieutenant von Voigts-Rheßz fih für die Genehmigung ausge- sprochen hatte, bewilligte das Haus den Titel.

Statt 900 000 Æ zum Neubau und Ausstattung von Kasernen nebst Zubehör für 2 Bataillone 1. Hessishen Jn- fanterie-Regiments Nr. 81 in Frankfurt a. Main (dritte Rate) wurden nur 700 000 # bewilligt, zu welcher Höhe die Forderung bereits von Seiten des Bundesraths ermäßigt worden war.

Die zum Bau eines Kasernements für das von Grimma und Lausigk nah Leipzig zu verlegende 2. Husaren-Regi- ment Nr. 19 als erste Rate geforderten 1 000000 A be- antragte die Kommission zu streichen, welher Antrag ohne jede Diskussion angenommen wurde.

Hiermit war das Extra-Ordinarium des Militäretats erledigt. :

Es folgte der mündliche Bericht der Budgetkommission über den Titel des Etats des Auswärtigen Amts „zur Unterstüßung deutsher Shulen und anderer vater- ländisher Unternehn: ungen im Auslande 75 000 H“. Die Kommission beantragte, diefe Summe zu bewilligen, gleih- zeitig aber

1) den Reichéfanzler ¡u ersuen, bei Aufstellung des nächst- jährigen Reichéhauthalts-Etats darauf Bcdacht zu nehmen, daß „der zoologishen Station in Neapel“ ein erhöhter Zuschuß im Gesammtbetrage von 30000 F überwiesen werde ;

2) dur diesen Beschluß die Eingabe der Professoren Helm- hol, Virhow und du Bois-Reymond vom 6. März d. I. für erledigt zu erklären.

Der Abg. Dr. Lucius erklärte, nur dann dem Antrage der Budgetkommission zustimmen zu können, wenn der Beitrag ein widerruflicher bleibe. Uebrigens sei er zweifelhaft, ob es nicht besser sei, die Unterstüßung auswärtiger Fnstitute den betreffenden Regierungen oder auch Privaten zu überlassen, zumal die Finanzlage des Deutschen Reiches sehr nothwendige Ausgaben, wie den Ankauf eines Gebäudes für das Reichs- Gesundheitsamt, nicht gestatte.

Der Abg. von Bennigsen konstatirte, daß das Reich eine dauernde rechtliche Verpflihtung mit der Gewährung des Zu- schusses niht übernehme. Augenblicklich könne man das mit ihweren Opfern zu seiner jeßigen Höhe gebrachte Jnstitut, das auch im Auslande viel Anerkennung gesunden habe, nicht Le ihm durch finanzielle Noth drohenden Untergange über- assen.

Der Abg. Windthorst wollte die Position genehmigen, behielt sich aber für jedes folgende Jahr die Prüfung der Sachlage vor.

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, das Jnstitut, von einem deutshen Gelehrten im Auslande gegründet, habe außeror-

Den Tisch des Hauses niederzulegen.

dentlihe wissenschaftliche Früchte getragen. Es befinde fich in

dieselben erklärten, daß alle Motive für eine Dislokation des |

Der Referent Abg. Or. Hammacher legte das Sawper- | [tnii Das Bataillon müsse jeßt auch in Soest neu ; kasernirt werden; ein geeigneter Schießplaß sei bis jeßt nicht | vorhanden und die Dislokation des Bataillons daher jeßt an- | die Budgetkommission die Be- | | gerichtsbarkeit, eingegangen fei. L S ne “a : Y: N. | Stumm in einer fTurzen Bemerk vor der Tages

Voigts-Rhez konstatirte, daß das Einvernehmen zwischen Be- | zj : einer turzen Bemerkung vor der Tagesordnung völkerung und Garnison in Soest bisher das beste gewejen |

Soest bis jeßt niht so vollf:ändig geklärt, um Soest seine | r Gleicher Ansicht war der Abg. Windt- | horst, der eventuell Osnabrück an Stelle von Detmold segen |

einer finanziellen Krisis und laufe Gefahr, wenn i§m nich: die feste Zusicherung einer Unterstüßung geceben werde, zu Grunde zu gehen. :

Der Abg. Freiherr von Maltzahn-Gölg trug bei der knappen Finanzlage des Reiches Bedenken die Bewilligung auszusprechen.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, es handele sich überhaupt niht um eine Bewilligung, sondern um die Ueberweisung einer Petition an die Reichsregierung, welche gewiß die vollste Berücssichtigung verdiene, weil es sich um die Jnteressen der Wissenschaft handele und die Petition von den drei für die vo-liegende Angelegenheit kompetentesten Gelehrten Europas unterzeihnet sei. Hierauf wurden die Anträge angenommen.

Es folgten Wahlprüfungen: Die Wahl des Abg. Nein- hardt (Schwarzburg Sondershausen) wurde auf den Antrag des Referenten der Wahlprüfungskommission Abg. Dr. Mayer (Donauwörth) beanstandet, und der Reichskanzler ersucht, be- züglich der eingegangenen Proteste die nöthigen gerichtlichen R zu veranlassen, worauf sich das Haus um 41/5 Uhr vertagte.

In der heutigen (24. )Sißung des Neichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes- rath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Geseßentwurf, betreffend die Konsular- Sodann bestätigte der Abg.

die thatsähliche Richtigkeit der gestern von dem Abg. Sonne- mann gemachten Angaben, entschuldigte jedoch sein Miß- verständniß mit einem Artikel der „Frankfurter Zeitung“.

Die Fnterpellation der Abgg. Dr. Witte (Rostock) und Dr. Stephani, die Betheiligung deutsher Jndustrie an den in Sidney und Melbourne in Australien projektirten Ausstellung betreffend, vermochte der Präsident des Reichs- kanzer-Amts heute nicht zu beantworten, weil die Antwort noch von einigen s{webenden Ermittelungen abhänge. Er versprach einen geeigneten Tag zur Beantwortung der Interpellation mit dem Präsidenten des Hauses zu vereinbaren. Der Antrag des Abg. Kayser, betreffend die Aufhebung der gegen den Abg. Frißsche bei dem Königlichen Stadtgericht zu Berlin s{webenden Strafverfahren während der Dauer der Session wurde ohne Debatte angenommen. Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Seydewitz, von Helldorff-Bcdra, ALlermann, welcher lautet : er Reichstag wolle bes&ließen :

den Herrn Reichékanzler zu ersuchen, einen Geseßentwurf vor- zulegen, durch welchen die Gcewerbecrdrung nach folgenden Richtungen hin abgeändert wird.

I. Zu S. 32; Die Erlaubniß zum Betrieb des Gewerbes als Scausrielunternehmer isi dann zu versagen, wenn die Behörde auf Grund von Thatsacen die Ueberzeugung gewinnt, daß dem Nacbsuchenden die zum Betrieb des beabsittigten Gewerbes er- forderlihe Zuverlässigkeit oder Bildung abgeht.

IT. Zu §8. 33: Die Erlaubniß zum Betricbe der Gastwirth- saft, Shankwirthschaft oder des Kleir handels mit Branntwein oder Spiritus ift auch dann zu versagen, wenn ein Bedürfniß zu einer solben Anlage nicht vorliegt.

1II, Zu §8. 34, 26, 56—61, 63: 1) Das Gewerbe von Auk- tionatoren darf nur von Personen betrieben werden, welche als solche von den v-rfafsungs8mäßig dazu befugten Staats- und Kom- munalbeh5rden oder Korporationen bestellt - und konzessionirt sind. 2) Bei dem Gewcrbebetriere im Umherziehen if der Verkauf der Waaren im Wege der Verjteigerung zu ver- bieten. 3) Die Heranziehung der Wanderlager zu den Ge- meindelasten ist an jedem Orte, in welchem dieser Gewerbe- betrieb stattfindet, bis zu demjenigen Betrage zu gestatten, welcher von dem Betriebe eines stehenden Gewerbes von gleichem Umfançe für die Dauer eines Jahres zu leisten wäre. 4) Zur Sicherung dieser Bestimmung ist den Inhabern von Legitimationsfcheinen, welche Waaren in ihren Verkauft stellen feilbieter, die Verpflich- tung zur Anmeldung dieses Gewerbebetriebes bei der Ortsbehörde aufzuerlegen.

IV. Der Titel VI. (§8. 84—104) üter die Innungen ift im Sinne weiterer Entwick-lung der den Innungen zustehenden gewerbe- rechtlichen Befugniffe vollständig um uarbeiten und dabei insbesondere von folgenden Gesichtëpunkten auezugehen: 1) Die Innungen sind für bestimmte Bezirke zu bilden u::d kênnea aus Gruppen verwandter Gewerbe bestehen. 2) Ein Zwang zum Eintritt in die Innung fin- det nit statt. 3) Vom Eintritt in die Innung sind diejenigen ausgeshlofien, welche sich; nit im Besiß der bürgerlihen Ehren- rechte befinden und welde in Folge gerihtliher Unord- nung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt find. 4) Die Theilnahme an der Innung kann von statutarisch festzustelenden Vorauésetungen, inétbesondere rüctsichtlih der Lehr- lings- und Gefellenverhältnifse, sowie eines Eintrittsgeldes ab- hängig gemadt, auc die Ablegung einer Meisterprüfung gefordert werden. 5) Bei Bildung einer neuen Innung bezüglih Umkbildung einer bereits bestehenden Innung nah Maßgabe dec hier nieder- gelegten Grundsäße, muß denj-nigen, welche das betreffende Ge- werbe mindesters ein Jahr lang selbständig bctrieben haben, die Mitgliedschaft bei der Innung au obne Nachweis über die Lehr- lingës- und Gesellenzeit, rnd ohne Mcisterprüfung auf Ver- langen gewährt werden. Gewerbetreibenden, welche aus Bezirk:n, in denen Innungen nicht bestehen, ibren Wohnsiß in den Bezirk der Innung verlegen, darf der Zutritt zu derselben bei Erfüllung der scnstigen statutenmäßigen Bedingungen nicht versagt werden, wenn sie den Nachweis der Befähigung durch längeren selbständigen Betrieb des Gewerbes oder Ablegung einer Prüfung geführt haben. 6) Die Innung ist die legitime Vertreterin des be- treffenden Gewerbes. Ihr steht die Wahl für die Scbieds- gerihte und etwaige höhere gewerblihe Vertretungékörper zu. Sie ist über die den fragliden Eewerbszweig be- treffenden öffentlichen Einrichtungen gutahtliÞ zu hören. 7) In den Bezirken, und für diejenigen Gewerbe, für welche In- nungen na Maßgabe diefer S gebildet worden sind, können nur Mitgiieder der Innung Lehrlinge zur Ausbildung an- nehmen. 8) Die Inuunz hat die Aufgabe, durch geeignete Ein- richtungen den Gemeingeift unter den Meistern zu wahren, und das Bewußtsein der Stande2ehre, der Rechte und Pflichten selb- ständiger Meister gegenüber den Lehrlingen und Gesellen, den VPéitmeistern und dem Publikum lebendig zu erhalten. 9) Der Innung steht zu: a. die Aufsiht über die Fach- \{ulen; b. die Abnahme von Gesellen- und Meisterprüfungen und Ausstellung der desfallsigen Zeugnisse; ec. die Aufficht über das Lehrlingêwesen, inébefondere die Entscheidung über die Aufhebung oder Dauer dcs Lehrverbältnisses oder den Uebergang in ein an- der. 5 Gewerbe; 6. die Aufsicht über das Gesellenwesen, intbesondere über die von den Gesellen zu führenden Legitiinationen; e. die Verwaltung der Kranken-, Hülfs-, Spar- und Invalidenkafsen der Innung; f. die Fürsorge für die invaliden Gesellen, wie für die Wittwen und Waisen der Innungsmitglieder und Ge- fellen. 10) Die Gesellen der Innung find berechtigt, durch ge- wählte Vertreter in einem durch Statut festzustelenden Umfange, an den Lefugaiïen der J anungEverwaltung, {peziell bei den Ge- sellenprüfungen, den an invalide Gesellen, Wittwen und Waisen von Gesellen zu gewährenden Unterstüßungen und bei der Kassenverwaltung Theil zu nehmen. 11) Die exekutivishe Bei-

vo

n D _-

treibung der Innungébeiträge und der von den Innungsgenossen i wegen Verleßung statutarischer Vorschriften verwirkten Geldstrafen

E E N

Bi

S Ta REEZ

S

im Verwaltungêwege, durch die Gemeindebehörden, kann durch die Landesgesezgebung festgestellt werden. behörden steht das Recht ¡u, die Innungen zu überwachen, und die Abhülfe etwaiger Mißstände herbeizuführen.

Auflösung einer Innung bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungébehörde. 13) Die zur Zeit geseßlih kestehenden

säße abändern.“

Seite stehe. onte mit den analogen in früheren Sessionen von seiner Partei gestellten Anträgen.

erforderli, zu der ursprünglihen Regierungsvorlage für die Gewerbeordnung zurüdzufkehren.

Die Fragen der Beschränkung der Schankkonzessionen und | der v rgane des der Besteuerung der Wanderlager seien {hon vielfach im | AEG, von der Rückficht für das Wobl der Gesammtheit geleitete | und getragene

| Bürgschaft für die weitere gedeihlihe Entwickelung unseres Gemeia-

Reichstage erörtert worden und auch eine zeitgemäße Rekon- struktion des Fnnungswesens sei durchaus nothwendig. Er

empfehle seinen Antrag dem Hause zur Annahme. Der Präsident |

des Reichskanzler-Amts crklärte, daß dem Bundesrathe ein Ge- seßentwurf, betr. die Ergänzung des §. 32 der Gewerbe- ordnung zur Berathung voriiege, welcher bald an das Haus gelangen werde. Die

ichon jeßt werde man Mißstände in diesen Gewerbebetrieben auf dem Verwaltungswege abstellen, indem selben allgemein als Gewerbebetriebe im qualifizirt und sie der Kommunalbesteuerung unterwirft.

Die Maßregeln behufs Wiederbelebung des Jnnungswesens |

werde von den Resultaten der durch das Cirkular des preu- ßishen Handels-Ministers* Tangeregten Versuche abhängen. Ohne Noth werde die Regierung nicht an den Grund- lagen der Gewerbeordnung rütteln. führte aus, daß er es für eine Lebenzaufgabe der liberalen Parteien halte, den von fkonservativer Seite

Da, wo gewisse Einschränkungen derselben im Jnteresse des

allgemeinen Wohles nothwendig seien, habe die Regierung |

Vorlagen in Aussicht gestellt, es sei also jegt nicht angezeigt, solche aus der Jnitiative des Hauses vorzubringen. Deshalb

bitte er um Ablehnung des Antrags. Der Abg. Dr. Frhr. von |

Hertling sprach im Namen seiner politishen Freunde dem

fommissarishe Berathung desselben.

Galen zur Gewerbeordnung, zum Ausdruck komme. des Blattes.)

Der Diskont der Reichsbank ist heute auf 3 pCt. | und der Lombard-Zinsfuß für Waaren wie Effekten auf |

4 pCt. ermäßigt worden. Der finnische Eingangs3zoll auf verzinntes

Eisenblech is durch Beshluß des Senats für Finnland | | . , JS- ( E: ch 1 durch BesGuß S A Y | wurde auf Bericht der Wegebau-Kommisfsion genehmigt.

auch für das Jahr 1879 auf 1 # Fin. pro Lispfund fest- gescßt worden.

Nach einem Erkenntniß des Ober-Verwaltung gerihts vom 15. Januar d. J. bezieht sih §. 76 Nr. 1 de Gesetzes vom 3. Juli 1875 (die Erhebung eines s

Pauschquantums findet nicht statt, wenn der unterliegende |

Theil eine öffentliche Behörde is) nur auf die Fälle, in denen die Behörde als sole für sih selbst Partei ist, niht auf die- jenigen, in denen fie nur als Organ, als Vertreterin eines anderen Nechtssubjekts (z. B. einer auftritt.

Das Gericht, bei welhem eine stempelpflihtige nit

verpflichtet, den Stempel einfach naczukassiren und vom Pro- duzenten mit den Gerichtsgebühren einzuzichen.

der Königliche Kommissarius, Ober-Präsident von Horn den

zweiten Provinzial-Landtag der Provinz Dsts-

preußen heute geschlossen hat, lautet wie folgt : Hochgeehrte Herren !

Die ungewöhnlich große Zabl der zu Ihrer Berathung und Beschlußfaffung gelangt-n, zum niht geringen Theile Angelegenheiten hat Ihrer diesjährigen Session eine längere Dauer gegeben, als Ihren persönlichen Interefsea zusagen konnte.

Mit Befriedigung aber werden Sie auf das Ergebniß Jhrer, |

in anstrengender Thätigkeit geführten , durch gründliche Vorarbeiten Jhres Aussc{busses und Ihrer Kommissionen vorb:reiteten Verhand- lungen bliden fönnen.

Ohne der Provinz neue Opfer anzufinnen, haben Sie mit Be-

willigung auéreihender Mittel für die Provinzialverwaltung und für | die Erweiterung mehrerer Provinzialanstalten den Haushalts-Etat | ( - 1: n 0 fondern in einer der nächsten Plenarsißungen zu verhandeln.

für das bevorstetende Rehnungéjahr festitellen können.

Durch Ihre Beschlüsse ist der Weiterbau von Provinzial- und ; Kreischausscen für die nächsten Jahre gesichert, wegen der für gewisse |

Oertlichkeiten sich empfebhlenden Kieëchausseen eine allgemeine Be- stimmung getroffen, und auch der Verbesserung von Semeindcwezen Berücksichtigung zu Theil geworden.

Die von Ihnen gefaßten Beschlüsse, betreffend erleihterte Be- dingungen bei Gewährung von Darlehnen zu Bodenverbesserungen, entsprewen ohne Zweifel dem Bedürfnisse dec Sache, da es Beruf der Provinz ift, -Unternehmungen dieser Art, wenn sie zweckmäßig

die Ueberzeugurg eines günstigen Erfolges niht gewähren, eine För- derung Seitens der Provinz nit erwarten dürfen.

Ihre Entschließung, die Taubstummenanstalten der Provinz zu erweitern, ift als ein höbst erfreulihes Ereigniß zu bezeihnen. Denn

Ihr: Bewilligung einer Summe zur Inventarisirung der Bau-

forshung, der Kulturgeschichte und der Kunstgescihte der Provinz jede Förderung verdient, und, wie zu

anreihen wird.

Denkmal landetsväterliher Fürsorge des ersten Rezenten des Herzog- thums Preußen aus unserem Herrscerhause bildeten, ist unter den

d 1 veränderten Umständen 12) Den Gemeinde- |

‘ten Anträg Die Theaterfreiheit habe si verderblich | erwiesen für die Moralität des Volkes und deshalb sei es |

hoffentlich |! 2 Frage der Wanderlager und Waarenauktionen werde im Zusammen- | hange mit einer Revision des Tit. IIl. der Gewerbeordnung | hoffentlich in der nächsten Session geregelt werden, jedoch |

R R, A 3

Der Abg. Wiggers /| l 9g 38 | Ausland

| Erleichterung an der direkten Befteuerung vershaffft werde.

nage Ç o r; angeregten Der Antrag is unterstüßt von 14 anderen Abgeordne en. |

Sturm gegen die Freiheiten der Gewerbeordnung abzuwehren. |

Eisenbahngesellschaft) |

| ertheilt,

Königsberg, 18. März. Die Ansprache, mit welcher | Marienstatt um Gewährung einer Unterstüßung wurde dem : „18; 3. , | | gabung der für Unterbringung der verwahrlosten Kinder aus- | geworfenen 6000 M überwiejen,

| um Entschädigung füc ein verunglücktes Pferd wurde zur wichtigen | Tagesordnung übergegangen, | höhung seiner Fnvalidenpension.

| Abg. Schneider seinen obenerwähnten Antrag in schr eingehen- | der und auf statistishe Beläge gestüßter Weise, und wurde | darauf die Jnbctrahtnahme des Antrages mit großer Ma-

eplant sind, nach Möglichkeit zu unterstüßen, während allerdings | Internehmungen, welche auf unsiheren Vorauceseßzungen beruhen, und |

wenn au. diese Maßregel dem anf dem Gebiete des Taubstummen- der Handelsvertrag mit Oesterreih bereits in Wirksamkeit ge- wesens leider obwaltenden Nothstande nicht völlig abhilft, so ist sie | 5 Ee e L , j * 4tliher Séri C rie Let T A T az, | den Reichstag, wurden, auf eine vom Münchener Handels- doch ein beträhtliher Schritt zur Erreichung befriedigender Zustände. | Verein eclanate Vorsihtsverfügung hin, zehn Wagen der

denkmäler der Provinz ist dankbar zu begrüßen als der erste Anfang | österreihishen Elisabethbahn im hiesigen Bahnhof mit

eines Unternehmens, welches im Interesse der einheimischen Geschichts- | ] ( nn L | Reichstages und damit auch der Art. 17 desselben Geseßeskrafst

hoffen, unter fernerer Pflege | Resultate haben wird, welche das Unternehmen ähnlichen Leistungen ; anderer, auf diesem Gebiet länger thätigen Prooinzialverbände würdig | Die Trennung des Marienstiftes von dem Löbenichtschen Hospitale, | Antrag abgelehnt, weil die Beschlagnahme vor der Genehmi- zweier Stiftungen, welche in ihrer Gesammtheit ein ehrwürdiges |

" fönne.

Anstalten in haben dieser

Grade Ihre

bobem Maßregel

TÄN für beide wünschenëwerth geworden. Sie

E E L | Zustimmung ertheilt, unv ihre Ausführung durch Bewilligung einer E e Vas Slatut, ]owle | | Beshlüsie über Abänderungen des Statuts und über Bildung oder |

entsprechenden Abfindungssumme für das Marienfstift ermöglicht. Die alsbald einzuleitenden weiteren Verhandlungen werden hoffentlich in

| Fer Kürze zu einem für beide Anstalten ersprießliben Absc{lufse E , L 4 L | Tubren. Innungen können ihre Statuten n:ch Maßgabe vorstehender Grund- |

Mit Wokblwollen haben Sie die Anträge von Anstalten, Vereinen

j : | und Gisellschaften, I [tbäti nd wissenschaftli wei _ Der Abg. Ackermann motivirte den Antrag mit dem Hin- | E Setne Ui anfgraommaea, bur cat:

weis, daß die Gewerbefreiheit nicht da als unantastbares |

Dogma gelten dürfe, wo ein guter Erfolg derselben nit zur |

Er betonte den Zusammenhang dieses Antrages | Ln! D hang \ ge | in ihren Bestrebungen zu Theil werden lassen. Ih mag es mir nicht

verfolgen, auf Gewährung von Beihülfen aufgenommen, dur ent- Iprechwende Bewilligungen berückfihtigt und damit den gedahten An- stalten und Genoffenschaften niht allein eine wesentliche materielle Unterftüßung, sondern au eine nicht minder werthvolle Ermuthigung

versagen, dem Danke, welchen Ihnen die Betheiligten \{chulden, auch meinerseits hiermit Ausdru zu geben.

_Mit Befriedigung darf es hervorgehoben werden, daß im Wesentlichen und in den meisten wihtigeren Fragen die Eine solche,

der verwaltenden Organe des Provinzialverbandes.

einmüthige Wirksamkeit gewährt cine erfreuliche welens. Möge inzwischen die uns Allen theure Provinz, m

| sammte Vaterland vor \{merzlihen und ershütternden

Ss bleiben, mözen beide einec glüdÆlihen Zukunft entge gehen.

__ Mit diescm Wunsche {ließe ih kraft der mir cewordenen Er- mäcbtigung den zweiten ostpreußishen Provinzial-Landtag.

_ Wiesbaden, 18. März. nbung des Kommunal-Landtages brachte nah Verlesung

man die- | des Protokolls der lezten Sipung der Abg. Schneider foigen-

Umherziehen |

den Antrag ein:

_ Der Kommunal - Landtag wolle beschließen, an die Königlich Staaittregierung das Ersuchen zu richten, vision der Reichsgesetzgcbung in Zollangelegenheiten und der Steuer- geseßgebung des Reichs, ihre Fürsorge dafür eintreten zu lassen,

| daß denjenigen Erwerbês;weigen, welhe dea Woblstand des biesigen | Bezirks in hervorragender Weise begründen, nämli:

y _YErvo elle vegrunDen, n Getreide- und Weinbau, die Viehzucht und die Eisenindustrie im Verhältnisse zum der erforderlide Schuz gewährt und eine entsprechende

Der Vorfißende gab zur Motivirung seines Antrages dem Abg. Schneider nach Erledigung der Tagesordnung das Wort.

Nachdem die eingegangenen Eingaben den betreffenden Kommissionen überwiesen waren, wurde in die Tagesordnung eingetreten.

Mit dem Bericht der Wegebaukommission, welhe bean-

e Fd ; E Sas . . z tra t die Bes Bf T) i ie Nücgaewä eines î Antrage seine Sypathien aus und wünschte eine eingehende | agte Beschlußfassung über die Rücgewähr eines im 1 Der Redner präzisirte | aber den Standpunkt, von welchem aus seine Partei in diese | Prüfung eintreten wolle, als denjenigen, welcher in den frü- | f E E y E ge ; A E, i Place | Tommissars nit e ard diese Angelege heren Anträgen seiner Partei, namentlich in dem Antrage | ars nit einverstanden, und ward diese Angelegenheit

(Schluß | gewiesen.

fiskalischen Walde belegenen Steinbruchsterrains an den Fiskus bis nah Einsicht der alten Akten auszusezen, erklärte nh der Landtag auf Widerspruch des Königlichen Landtags- zur anderweiten Berichterstattung in die Kommission zurück-

Ueber eine Eingabe der Grube Friedrihssegen wurde

R e Sd dia s S auf Antrag der Wegebau-Kommission zur Tagesordnung über-

gegangen.

_Der Antrag des ständishen Verwaltungsausschusses, be- treffend den Austaush von Chaussee-Grundeigenthum gegen Grundeigenthum der Hessishen Ludwigs-Eisenbahngesellschaft,

Auf die Berichte der Eingabenkommission: : 1) wurde die von dem ständishen Verwaltungsaus\{chuß

| getroffene provisorishe Wahl eines bürgerlihen Mitgliedes und | Stellvertreters der Ober-Ersaßkommission für die 4. Jnfanterie- | Brigade vom Landtage ratihabirt,

2) ein Gesuch der Feuerwehr zu Herborn, um Gewährung | | eines Zusczusses zur Anschaffung von Feuerlöschgeräthschaften, | wurde an den kommunalftändishen Aus\{uß zur ressortmäßiget | Beshlußfafsung verwiesen,

3) die Erhebung des vierfachen Betrages der Abgaben zu | | dem Fonds zur Entschädigung für getödtetes lungenseuchekrankes | L, ( 1 N | Rindvieh ward genehmigt, bestempelte Urkunde vor Ablauf von vierzehn Tagen | nach ihrer Ausstellung produzirt wird, ist, nach eincm Erkennt- | niß des Ober-Tribunals vom 18. Februar 1879, nicht |

4) wurde dem Reglement zur Ausführung des §. 13 des Geseßes vom 13. März 1878, betreffend die Unterbrin- gung verwahrloster Kinder die Genehmigung des Landtags

5) das Gesuch der Direktion der Rettungsanstalt zu

landständishen Ausschusse zur Berücksihtigung bei Veraus- 6) über das Gesuh des David Allendörfer zu Miehlen

7) desgleichen über das Gesuch des J. H. Besier um Er-

Nach Beendigung der Tagesordnung begründete der

jorität beshlossen. Jn der weiteren Diskussion wurde beschlossen, den Antrag Schneider nicht in eine Kommission zu verweisen,

Hiermit wurde die Sizung geschlossen.

Wiesbaden, 20. März. (W. T. B.) Der Kommu- nal-Landtag hat den Antrag, in welchem die Regierung um die Einführung von Schußzöllen ersucht wird, mit 18 gegen 5 Stimmen angenommen.

Bayern. München, 19. März. Das „Geseß- und Verordnungsblatt“ Nr. 9 publizirt das Gesez vom 23. Februar 1879 zur Ausführung der Reichhs-Civil- prozeßordnung und -Konkursordnung. Dasselbe tritt aleihzeitig mit dem GerichtsverfassungSgeseße für das Deutsche Reich, vom 27. Januar 1877, in Kraft. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: Nach dem. 1. Januar d. J., also zu einer Zeit, wo

treten war, jedoch noch vor der Genehmigung desselben dur

Beschlag belegt. Nachdem der Vertrag die Zustimmung des erlangt hatte, beantragte die genannte Bahn die Wiederauf- hebung der Beschlagnahme ihrer Wagen. Das Königliche Handelsgericht hierselbst hat jedoch vor einigen Tagen diesen

gung des Vertrages durch den Reichstag erfolgt sei und dem rt. 17 eine rückwirkende Geseßeskraft nicht eingeräumt werden

_ Braunschweig. Braunschweig, 20. März. (W. T. B.) Von dem vereinigten Magistrats- und Stadtverordneten- Kollegium is Heute der bisherige Polizeidirektor P odels zum Ober-Bürgermeister gewählt worden.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 20. März. (W. T. B.) A M „l; i Í S C +3 e Die „Polit. Korr.“ meldet aus Konstantinopel: Die Kundgebungen der Bevölkerung von Slivno gegen den Finanz-Direktor Schmidt haben sih auh am 17. d. fortgeseßt. Die bulgarishe Miliz war genöthigt, die Volksmenge, welhe die Wohnung Schmidts förmlich be- lagerte, mit den Gewehrkolben zu vertreiben; einige Miliz- männer wurden durch Steinwürfe verwundet.

Auffaffung | des Landtages \ih in Uebereinstimmung befunden hat mit derjenigen |

i erwiderte :

Jn der heutigen (3.) Plenar- |

M R E e N S AE 5 - t ; L j il gab nte de uver t Muiehru# dg op .S "ei der bevorstehenden: Re- | r ga ) C d L JHUVer T ZUSOTUC, aB C Cr

__ GroßSbritannien und Jrland. (E. C.) Jm Oberhause stellte Lord T Fnterpellation bezüglih der- Botschaft,

Majestät die Königin an Lord Chelmsford anläßlih der Niederlage bei Fsandula gerichtet hat. Earl ons field | Kraft der Reichsverfassung kann von der Krone nichts ohne den verantwortlichen Rath ihrer Minister gethan werden. Aber die Weise, in welcher der edle Lord seine An- srage gestellt hat, steht niht im Einklange mit dem allgemein beobaHteten fonstitutionellen Herkommen. Er weist auf eine Botschaft hin, die von Jhrer unter der Ver- antwortlihkeit der Regierung an den Ober-Befehls- haber der Truppen in Südafrika wurde. Als JFhre Majestät Kunde von dem Vorgange in die zelttheile erhielt, drüdckte sie ihre Sympathie mit ihrer in dem von derselben erlittenen großen Verluste aus i

gleicher

Lon Tru a

gestern seine

don, 19. März. ro t Weide Mee

N L

Majestät

) L L

Tp Fit T e Ps ° E E haber und seine Trupven im Stande ihren Ruf

| und es war ein Verfahren, wie

| und Praktische einer solchen nit einzusehen vermöge.

und ihre Ehre aufreckt zu erhalt:n, Eine solhe Antwort ge- ziemte ihrer erlauhten Stellung als Souveränin des Reiches Gelegenheiten beobahtet worden.

ihrer Absendung dem Parlament unterbreite

würde dies die eigentlichen sympathischen Gefüh

dru beabsihtigt war, vernichtet haben. Es ift 1 ichehen, was nicht stre:g konstitutionell ist. (Beifall)

m Unterhause erkundigte sih zunähst Mr. Richard ob ein Ultimatum an den König von Birma gesandt worden sei. Der Schatbkanzler erklärte, di ierun keine Kenntniß von einem solcher Robert Peel fragte an, ob die Ve uel welhe die Königin an Lord Chelmsford - sandte Sanction der Regierung sowie die des Höchstkommandirenden der Armee, des Herzogs von Cambridge, erhalten habe. Der Kriegs-Minister erwiderte: „Es ist wahr, daß beim Empfange der telegraphishen Nachricht von der erten Nieder- lage bei Fsandula von mir eine Vertrauensbotshaft an Lord Chelmsford gesandt wurde. Dies ges{,ah natürlich vor der Ankunft der amtlichen Depeschen und des Berichts der Unter- suhungsfommission. Die Botschaft war, wie schon gesagt eine persönlicher Sympathie und des Vertrauens in den edlen Lord im Allgemeinen. Jch wüßte nicht, daß sie Lord Chelms- ford als den Ober-Befehlshaber unserer Streitkräfte in Süd- afrifa bezeihnete. Sie wurde indeß von mir übermittelt, ohne daß ih es für nothwendig erachtete, meine Ko!!egen in der Angelegenheit zu Rathe zu ziehen. Jch allein bin ver- antwortlih dafür.“ E __— 20. März. (W. T. B.) Von der Regierung is heute die neuerdings zwischen dem Staatssekretär des Auswärtigen, e [

1 l

y L 5

C

D O0 U

Marquis von Salisbury, und dem russishen Reichskanzler,

Fürsten Gortschakoff, gewechselte diplomatische Kor-

| respondenz veröffentliht worden. Die Depesche des Marquis | von Salisbury vom 26. Fanuar d. F. ftimmt mit dem am 11.

d. M. von Wiener Blättern veröffentlichten Texte überein. Jn der vom 8. Februar datirten Antwort des Fürsten Gortschakoff heißt es: er wolle auf keinerlei Polemik eingehen, da er das Nüztli..e Uebrigens enthalte die Depeshe des Marquis von Salisbury nichts, vas nicht im Prinzip mit der Art und Weise übereinstimme, in welcher die russishe Regierung die Ausführung des Ber- liner Vertrags ansehe. Die Depesche lasse aber erkennen, daß die englishe Regierung fich einige Male über die Absichten der russishen Regierung und diejenigen ihrer politischen Agenten getäusht habe. Der Berliner Vertrag habe Prin- zipien aufgestellt, deren Auslegung und Anwendung Meinungs- verschiedenheiten hervorrufen könne. Die russishen Agenten seien durch den Gang der Ereignisse dazu berufen, innerhalb

| der Grenzen des Berliner Vertrages die Fnteressen der Be- | völferungen zu

wahren, zu deren Vertheidigung Rußland den Krieg gesührt habe. Die russishe Regierung glaube, daß das allgemeine Einverständniß (entente) sehr er- leihtert werden würde, wenn diese Bevölkerungen anderer- seits die Ueberzeugung gewönnen, daß ihre Jnteressen inner- halb der nämlichen Vertragsgrenzen wirksam gesichert sein würden, sobald die russishen Truppen nicht mehr da seien, um dieselben zu beshüßen. Alles, was die englishe Regie- rung und ihre Agenten als möglich und geeignet erachten würden, um den Bevölkerungen Vertrauen, Mäßigung und Resignation einzuflößen und so eine billige und friedlihe Aus- führung des Berliner Vertrags herbeizuführen, werde der Unterstüßung Rußlands begegnen.

Der Depesche des Fürsten Gortschakoff ist eine Notiz bei- gegeben, welche mehrere thatsächlihe Bemerkungen zu ver- schiedenen in der Depesche des Marquis von Salisbury er- wähnten Punkten enthält. 5

In der heutigen Sizung des Unterhauses er- widerte auf eine Anfrage Montagu's der Schaßkanzler Northcote: Er habe keine offizielle Kenntniß von einer Be- wegung russischer Truppen in der Gegend des Kaspishen Meeres, habe ab:r sonst davon gehört; die Bestimmung der gedachten Truppen sei ihm nicht bekannt.

Frankreih. Paris, 19. März. (Fr. C.) Dem Budgetausshuß der Deputirtenkammer ijt gestern ein Gesezentwurf des Viinisters des Fnnern zu- gegangen, nah welhem in dem Budget von 1879 ein Kredit von einer Million Francs zur Linderung der durch die Handelskrise verursachten Leiden ausgeworfen werden soll. Aus mehreren Departements, heißt es in den Motiven, haben wir Berichte erhalten, nah denen es unmöglih is, den Antrag auf einen außerordent- lichen Kredit zur Linderung des in den Gewerbs- bezirken dur die Arbeitslosigkeit herbeigef ‘hrten Nothstandes länger hinauszuschieben. Wir hatten gehofft, daß die von der Privatthätigkeit gebrachten Opfer genügen würden, alle Noth