1879 / 70 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Parade Rückmarsch nah Spandau. 30. Mai: Große Parade bei Potsdam. 30. Mai: Rückmarsch des 4. Garde-Regiments z. F. und des 3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisa- beth, sowie des 2. Bataillons Kaiser Franz Garde-Grenadier- Regiments Nr. 2 nah Spandau bezw. Berlin. 6. Juni: Bc- sichtigung der Garde-Feld-Artillerie-Brigade auf dem Tempel- hofer Felde bei Berlin. 13. Juni: Besichtigung des Garde- Kürassier- und 1. Garde-Dragoner-Regiments auf dem Exrerzier- plaße hinter der Hasenhaide bei Berlin. 14. Juni: Besichtigun des 2. Garde-:U:anen- und des 2. Garde-Dragoner-Regiments auf dem Exerzierplate hinter der Hasenhaide bei Berlin. 16. Juni: Besichtigung des Regiments der Gardes du Corps und des 3. Garde-Ulanen-Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam. 17. Juni: Besichtigung des Garde-Husaren- und 1. Garde:Ulanen-Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam. 17. Juni: Rückehr der detahirten Escadrons des Regiments der Gardes du Corps.

Die Bataillonsbesichtigungen haben mit dem 2. Mai ab- zuschließen, die Shwadronsbesichtigungen sind bis zum 27. Mai abzuhalten.

Die Besichtigungen finden an den einzelnen Tagen in der Reihenfolge der vorstehenden Zeiteintheilung statt und beginnen jedesmal bei Berlin um 9 Uhr; in oder bei Potsdam, wenn sie im Lustgarten abgehalten werden, um 9!/, Uhr, wenn auf dem «gans Felde, um 9/, Uhr; bei Spandau um 93 4 T

Die in der heutigen Börscn - Beilage abgedruckte tabellarishe Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 15. März cr. {ließt mi! folgenden summarishen Daten ab: Es betrug der ge- sammte Kafenbestand 699 480 000 (4 oder 13 291 000 6 mehr als in der Vorwoche; während der Wechselbestand mit 511 288 000 M eine Abnahme um 6436000 A und die Loutbardforderungen mit 78409000 M eine solche um 347 000 A zeigen; es betrug ferner der Notenumlauf 748 907 000 M oder 6963 000 M mehr als in der Vorwoche, wie auch die sonstigen täglih fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 266 677 000 6 der Vorwoche gegenüber eine Zu- nahme um 7 925 000 4 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten im Betrage von 52 687 000 M eine solche um 140 000 4 erkennen lassen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Landesdirektor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, von Sommer- feld, und Bürgermeister der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Kirchenpauer, sind von Berlin wieder abgereist.

Aus dem Wolsffschen Telegraphen-Bureau.

Kiel, Sonnabend, 22. März. Zur Feier des Gebur.s? tages Sr. Majestät des Kaisers fanden in der Universität und in sämmtlichen Schulen entsprechende Feierlichkeiten statt. Bei der Feier in der Universität hielt Professor Lübbert die Festrede. Ueber die Garnison wurde Parade abgehalten, während von den im Hafen liegenden Schiffen Salutshüsse abgegeben wurden. Die Stadt prangt im reisten Flaggen- \{chmucdcke.

Frankfurt a. M., Sonnabend, 22. März, Nachmittags. Das Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers wurde gestern Abend durch einen großen Zapfenstreih der Militär-Musikcorps ein- geleitet, heute früh 7 Uhr fand große Reveille statt. Um 10 Uhr wurden zahlreih besuhte Festgottesdienste im Dom und in der Paulskirhe abgehalten, um 11i/, Uhr fand eine große Parade der hier gar- visonirenden Truppen statt. Die Stadt ist ganz be- sonders reich mit Flaggen geshmückt, und die Hauptstraßen sind von einer festlich gekleideten Menge durhwogt. Die Spitzen der Militär- und Civilbehörden, die Mitglieder der Kommunal- behörden und die Honorationen der Stadt versammeln sich um 3 Uhr zu einem Festmahl in den Gesellshaftsräumen des Zoologischen Gartens.

München, Sonnabend, 22. März, Mittags. Sämmt- liche Staatsgebäude, das Rathhaus und zahlreihe Häuser der Stadt sind anläßlich des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers auf das Festlichste beflaggt.

Nürnberg, Sonnabend, 22. März, Vormittags. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers haben alle öffentlihen Gebäude und viele Privathäuser geflaggt. Nach- mittags finden Festmahle statt.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Statistische Nachrichten.

In der Statistik der deutshen Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1877, die wir in dieser Zeitung {on in früheren Nummern besprochen haben, findet fich unter der Rubrik „Verschiedenes“ ein ausführlicher Artikel über den amtlichen Schriftwechsel der Centralbehörde. Wir ertnchmen diesem Artikel folgende Daten: Nach Aus- weis der Amtsscriftenbüher wurden im Jahre 1877: a. bei dem General-Poftamte 41923 Geschäftsnummern; b. bei dem General-Telegraphenamte 19 751 Geschäftsnummern; e. bei den Vürcaus der Centralbehörde 66 674 Geschäftznummern, zusammen 128 348 behandelt. Die Anzahl der bei den O ber- Postdirektionen ein- und ausgegangenen Schriftstücke beziffert fih für derselben Zeitraum auf 1548231 Geschäftsnummern (darunter in Berlin 101 566, Arnsberg 62955, Stettin 53 957, Frankfurt a./O. 51 239, Cöln 50198 u \. w.). Die Zahl der bei fämmtlihen Post- und Telegraphenämtern im Jahre 1877 er- ledigten Scriststücke betrug 2452719. Hiernach ergiebt sich für den gesammten amtlihen Schriftwesel der Post und Telcgraphie eine Ziffer von jährlich 4 129 298 Geshäftenummern, ungerechnet jene erbeblicbe Menge von Scriftstücken, welchbe als regelmäßig wieder- kehrend oder als einer dauernden Bedeutung entbehrend nit gebucht werden. Der troß thunlichster Beschränkung des Scbreibwerks sehr umfangreiche Schriftwecbsel der Post- und Telegraphenämter erwächst in erster Linie aus ihren vielseitigen Beziehungen zum Publikum, dessen zahlreiche Arfragen zu beantworten, dessen Wünsche und Be- \chwerden zu erledigen find. Dazu kommen die einer \{riftliben Er- ledigung bedürfenden Aufträge der vorgesetzten Behörden, welce außerdem von allen wihtigen Vorfällen, Erscheinungen und Erfah- rungen im inneren und äußeren Dienste in Kenntniß zu seten sind. Auch die dienstlichen und mit dem Dienste im Zusammenhang stehen- den persönlih:n Verhältnisse der zahlreichen Betriebsbeamten ver- langen einen mehr oder minder ausgedehnten \chriftlichen Verkehr.

Der Schriftwechsel der Ober - Postdirektionen entspringt aus den vielseitigen Beziehungen, welche diese Provinziallehörden zu unterhalten haben. Ihnen liegt zunächst ob, die Befolgung und Ausführung der für das Post- und Telegraphenwesen bestehenden geseßlichen Bestimmungen und der mit fremden Poftverwaltungen

abges{lossenen Verträge zu überwachen. Recht bedeutend ift ferner der aus den Vorbereitungen dcs Etats erwasende Briefwechsel. Ausgedehnte Zweige des \hriftliden Geschäftsverkehrs bilden endli

die Verwaltung des Personalwesens, die Ueberwachung des Dienst- betriebes und Kassenwesens der untergebenen Aemter und der un- mittelbare Verkehr mit dem Publikum, insoweit dessen Wünsche und Beschw-rden nit von den Verkehréanstalten erledigt werden können.

Zu den eifrigstea Korrespondenten mit dem General-Postamt gehören die Sammler von Briefmarken und Autographen, sowie die Herausgeber von Bildnifsen. Aub bei wirklichen Sorgen wird das General-Postamt angerufen. Alle diese Zuschriften, Dru» sachen, Zeibnungen, Pläne u. \. w. müssen der Geschäftsordnung gemäß gelesen, durgesehen oder geprüft und, sofern sol{es erforder- li oder angemessen erscheint, auch beantwortet werden. Es ergiebt si daraus eine Arbeitsla\t, von der si die wenigsten der Brief- {reiber Rechenschaft geben mögen, und welche häufig in keinem ric- tigen Verhältnisse zu dem Werthe des Inhalts der Zuschriften steht.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Auf dem Gcorgesquare in Glasgow wurde am 19. d. M. in Eegenwart einer großen Volksmenge cin kfclossales Bronze- D des verstorbenen Afrikaforshers Dr. Livingstone enthüllt.

Es war ein rühmlihes und in hohem Grade dankenswerthes Unternehmen der Photographischen Gesellschaft hierselbft, die großen in der Nationalgalerie vereinigten Kartons von Cornelius, die einen unserec herrlichsten nationalen Kunstschätze bilden, in photographishen Nacbbildungen zum Gemeingut zu machen. Alle Vorzüge der Originale sind in den photograrhisch vollkommenen Spiegelbildern, welhe uns jene Strih für Strich wiedergeben, rein und unges{mälert entbalten. Nachdem die genannte Photo- graphisbe Gesellschaft die Kartons von Cornelius zum Campo sfanto in möalichst großem Format veröffentliht hat, fügt sie diesem Unternehmen nun noh ein anderes hinzu, indem fie in gleicher Weise auch die Kartons von Cornelius zu den Fresken der Glyptothek in München vervielfältigte. Abgeschen von ihrem hoben fkünstleris&en Werthe haben die letzteren jedenfalls einen glei hohen für die Geschihte der neuen deutshen Kunst und ihr Ver- hältniß zur nationalen Bildung der Zeit. Diese neue Publikation wird ohne Zweifel ebenso vielen Beifall finden, als die vielen ande- ren, welche die Kreise der Kunst und ihrer Freunde dem Institut bereits zu verdanken haben.

Bonn, 18. März. (Bonner Ztg.) Jn der Nähe von O ber- breisig wurde ein Gebäude von rechteckiger Form, ungefähr 70 Fuß lang und 30 Fuß breit, auf-edeck, welches zweifellos römischen Ursprungs ift, dessen Zweckbestimmung indeß erst die weitere Auf- deckung feststellen kann. Die Aut|grabuag steht in Zusammenhang mit derjenigen mehrfacher anderer römischer Baureste des dortigen Distrikts, besonders einer römischen Villa beim Orte Waldorf und einer römischen Straße, welche von Sinzig herkommt. Die Aus- grabungen im Bereiche des Bonner Kafstrums haben augenblick- lich wegen Bestellung der Felder bis zum Herbst Unterbrechung fin- den müssen, nabdem der grcße Abflußkanal, der von Westen nah Osten das ganze Kastrum durchzieht, in einer Länge von ungefähr 300 Fuß festgestellt worden ist. Dieser große Kanal vou theilweise 14 Fuß Tiefe der Soble und ciner Breite von 4 Fuß im Lichten wird seine volle Bedeutung für die Erforschung der Baueinrichtung des Kastrums erst gewinnen, wenn es gelingt, seinen Anfang und seinen Ausfluß in den Rhein festzustellen. Von großem Interesse dürfte auch das Resultat werden, welhes die Ausgrabung auf der reten Rheinseite, gegenüber dem Kastrum, bei Schwarzrheiudo Lf verspricht. Es ist bercits cin großer Mauerkomplex aufgedeckt, über dessen nähere Bestimmung indeß die Aufklärung noch zu erwarten bleibt. Uebrigens sind diese Baureste keineêwegs zufällig, sondern wohlbewußt von Professcr aus'm Weerth gesucht worden.

Land- und Forftwirtbschaft.

_ Die deutsche Molkerei-Ausstellung wurde gestern Vor- mittag um 10 Uhr von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Jiecklenburg-Schwerin und um 1X4 Uhr von Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, der Großherzogin und des Erb- prinzen von Baden besucht. Eine halbe Stunde später erschie- nen Ihre Kaiserliben und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit dem Prinzen Waldemar in der Ausftelluag. Der Minister für die laud- wirthschaftlihen Angelegenheiten Dr, Friedenthal hatte mit dem Vorstande die Ehre, die Hohen Herrschaften herumzuführen, und nah- men Höchstdieselben die ausgestellten Gegenstände und die ins Betrieb befindlihen Maschinen mit großem Interesse in Augenschein.

Gießen, 18. März. Hevte fand hier unter dem Vorsiß des Grafen zu Solms-Laubach in „Wenzels Garten“ eine zahlreich besuchte konservative Versammlung zur Besprechung des Kanzlerbriefes vom 15. Dezember v. J. ftatt. Es wurde vorgeschlagen, eine dem Wirthschaftsprogramm des Reichskanzlers zustimmende Adresse an ihn abzusenden. Die Versammlung erhob \ich fast einstimmig für diese Adresse, welche sofort mit zahlreichen Unterschriften bedeckt wurde. Auch wurde bes{lossen, dieselbe in weiteren Exemplaren zur Unterschrift cirkuliren zu lassen.

Gewerbe und Handeï.

Der Rechnungeabschluß der hiesigen Lebens8versicherungs- Aktiengesellschaft „Nordstern“ für 1878 gestattet nach Zurüd stellung der Reserven (dieselben vermehren sich neben der reh- nung8mäßigen Zunahme der Prämienreserve noch um den Betrag von 124000 (6) die Zahlung einer Dividende von 16% an die Aktionäre und von 21% an die am Gewinn betheiligten Ver- sicherten. Die Dividende der am Gewinn betheiligten Versicherten ¿ommt zur Auszahlung durch Anrechnung auf die im Jahre 1880 fälligen Prämien.

_Wien, 22. März. (W. T. B) Die Bilanz der Anglo-Bank weist cinen Reingewinn von 924 754 Fl. auf; der Generalrath beab- sichtigt, die Vertheilung einer Dividende von 6 Fl. per Aktie vorzu- \hlagen und den Rest vorzutragen. Unter den Gewinnen figuriren in der Bilanz: Zinsen mit 1 006 960 Fl., Provisionen und diverse Einnahmen mit 735 505 Fl. Die Verluste beziffern si{ im Konto- forrent auf 184 009 8I., an âlteren Syndikaten auf 213 423 Fl. ; an Gehbältern und Spesen sind 519 276 Fl. in Rechnung gestellt.

Verkehrs-Anstalten.

New-York, 21. März. (W. T. B.) Der Dampfer „Ca- nada“ von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie) ift hier eingetroffen.

Berlin, den 22. März 1879.

Verein für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin. Drei- zehnte Hauptversammlung am 12. März. Vorsißender Professor O. Vogel brachte ein Schreiben aus dem Kabinet Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen zur Kenntniß, aus welchem hervorgeht, daß Höchstderselbe von der Thätigkeit des Vereins Kenntniß genommen hat und es als desscn wichtigste Aufgabe ansicht, die Tendenzen des Gewerbemuseums in weitere Kreise zu verbreiten. Der Sekretär legt 25 Lichtdrudltafeln aus dem Werke: „Das grüne Gewölbe in Dreéden“ als Geschenk des Verlegers, Hrn. Bette, vor, wosür ihm der Vorsitzende den lebhaftesten Dank ausfprach. Hr. Baumeister Schäfer \prach über Glasmalerci. Redner führte die Haupt-Daten aus der Geschichte dieses wichtizen uad inter- essanten Kunstzweiges vor und verband damit die Beschreibung des tehnischen Verfahrens und die Charakterisirung der kün f:lerischen Eigenart der verschiedenen Epochen. Er schilderte den Rüdcgang der Kunst im 17., ihr Erlöschen im 18. und Wiederaufleben im 19. Iahrhund-rt, in welchem an Stelle der monumentalen Behandlung der Glasbilder eine mehr malerische getreten sei, welhe der Architektur si weniger gut anf{ließe, als die erstere. Leßtere Meinung theilt: Prof. W iß. Die lihtvolle Darstellung wurde wesentlich unterstüßt - dur Aus- stellung einer Anzahl von farbigen Zeichnungen, welche der Vortra-

S | dem folgenden Vortrage berichtete Hr. Görgens über die Eindrücke,

gende selbst nach mustergültigen Werken aufgenommen hat. Jön |!

welche er von der Möbelindustrie auf der Pariser Weltausstellung empfangen hat. Sein Bericht ist im Allgemeinen weniger günstig alÒ die Urtheile verschiedener Kritiker. Er kennt die Pariser Ver- bältnifse aus jahrelangem Aufenthalt und hat gegen früber feinen erheblihen Fortschritt beobahten könncn. Hr. Rosen- feld stellte einige eue, Hr. Lewy einige alte Wedgewood- Porzellane aus. Leßterer gab Erläuterungen über den betreffenden Industriezweig. Die Herren Thampson & Fürstenau zeigten ver- schiedene Polftermöbel von sehr ges{mackvoller vnd folider Ausftat- tung. Prof. Weiß spra gegen die vollständige Bekleidung der Holzs- theile mit Stoffen, die an zwei Stücken hervortrat, seine ästhetiscen Bedenken aus. Zum Schlusse verlas der Vorsitzende eine von De Hofantiquar Lewy d. ä. verfaßte Abhandlung über die Zu- tände des älteren und des beutigen Kunstgewerbes, worin der Autor nachweist, daß zur Hebung eines Kunstgewerbes vor Allem eine kunft- gewerblihe Schulung der Arbeiter nöthig sei.

Die Künstlerkreise, speziell die Arcitekten Berlins, sehen mit Spannung der Ausstellung von Reiseskizzen und Auf- nah men entgegen, weldhe am 15. April in dem provisorischen Aus stellungsgebäude eröffnet werden soll. Die weitläufigen Galerien dcs Ausstellungéhauses werden bald ia farbenreien Aqua- rellen die malerishen Ansichten deutscher und italienisbec Architek- turen, die prunkvollen Interieurs französiscer Schlösser, bald in Bleistiftskizzen das Anziehendste, was der Künstler an flüchtizeren Erinnerungen in seine Mappen bannt, in buntem Wechsel auf- weisen. Daneben werden in sorgfältigeren Aufmc}sungen die herr- lihen Dome und Rathhäuser unserer alten Städte in die Erschei- nung treten genug, es ift eine Kollektion zu erwarten, die jcdem Kun stfreund viel des Interessanten bieten wird.

Die vierzehnte Aus stellung des Charlottenburger Gar- tenbau-Vereins wird am 4., 5,, 6, und 7. Mai 1879 in dem großen Saale der Flora zu Charlottenburg stattfinden und Pflan;en, Blumen, Obst, Gemüse, Garteninstrumente, Pläne und dergleichen in dieses Fach einshlagende Gegenstände umfassen. Ehrenpreise sind, wie in früheren Jahren erbeten worden. Aus der Kasse d-s Vereins werden den Preiérib!ern 700 Æ zur Verfügung gestellt, die sie in Theilen bis zu 60 A vorzüglichen Leistungen, die den gestellten Auf- gaben entsprechen, zuerkennen fönnen. Außer den Geldpreisen dürfen auch Ehrendiplome verliehen werden. Für eine große, äâsthetish \bôn aufgestellte Pflanzengruppe, sind von der Gesellschaft „Flora“ Ein Hundert Mark den Preiétrihtern überwiesen worden.

LiterarisheNeuigkeiten und periodishe Scristcn.

_ Kaiser - Büchlein. Kaiser Wilhelm als Christ. Siebente verbessertz und bis auf die neueste Zeit fortgeführte Auf- lage. Heilbronn, Verlag von Gebr. Henninger. 1879.

Preußische Jahrbücher. Herauszegeben von H. von Treitshke und W. Wehrenpfennig. 43. Bd. 3. Heft. März 1879. Berlin 1879. Druck und Veriag von G. Reimer. Inhalt: Das höhere Schulwesen in Preußen um die Mitte des 18. Jahrhunderts. (Schluß) (Dr. Conr. Rethwisch). Lilli und Goethe. (G. Wendt.) Ladungen vor d:n Richterstuhl Gottes. (Dr. Fr. Oetlér) Die Parifer Kommune 1871, (Franz Mehring.) Michel-Angelo's Statue des Denkers über den Medicäergräbern in San Lorenzo. (Herm. Grimm.) Zur Lage. (Heinr. von Treitshke.) Notiz-n.

Sriedreichs Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei. Unter Mitwirkung der DDr. u. Profes. L, A. Buchner, H. Ranke, J. N. v. Nußbaum und v. Krafft-Ebing, her- ausgegeben von Dr. C. v. Hecker, Ob.-Med.-Rath u. o. s. Prof., und Dr. C. Klinger, Ob.-Med.-Rath. 30. Jahrg. 2. Heft. März und April. Nürnberg, Fr. Kornshe Buchandlg. 1879. Inhalt : Ein Fall von Gehirnhautentzündung mit tödlichem Ausgange in Folge von Mifhandlung ohne äußere Verleßung. Von Dr. H. Kornfeld. Zur Kasuistik gerichtsärztlicher Leichen-Oeffnungen nach eigenen Erfahrungen. Mitgetheilt von Dr. Alb. Weiß. (Fortsezung.) Schuß oder Stih? dur Lunge, Herzbeutel und Aorta. Mitgetheilt durch Dr. Kuby. Gerichtliche Entscheidungen.

Correspondenzblatt des niederrheinischen Vereins für öffentlihe Gesundheitspflege. Bd. 8. Nr. 2E Redaktion: Dr. Lent. Cöln, 1879. Fn Kommission: M. Dumont- Schaubergsdbe Buchhandlung. Inhalt: Fr. Sander, eine biographische Skizze ven Dr. Graf. Die \chädlichen Folgen der Trunksucht und die Bekämpfung derselten auf dem Wege der Gesetzgebung. Referat von Dr, Pelman. Diskussion über die von Dr. Pelman auf- gestellten Thesen. Zur Statistik der Geburten, Hei- rathen, Sterbefälle und der Sterbefälle an epidemischen Krankheiten in Cöln, von Dr. Lent. Ueber Ventilation durch Aspiration von Professor Dr, Nowak. Meortalitäts- Statistik von 24 Städten resp. Gemeinden und Standesamtsbezirken der Regierungsbezirke Düsseldorf, Cöln, Aachen, Minden und Arns- berg pro 1877. Maßregeln gegen tie Verbreitung des Scharlach- fiebers und der Rachenbräune, veröffentlitt durh das Ministerium des Innern im Großherzogthum Hessen. Ueber eine im Sommer 1878 in der Umgebung von München beobachtete Wild- und Rinder- seue, von Prof. Dr. Bollinger. Die Wasserversorgung der Stadt Iserlohn in sanitärisher Bezietung, von L. Disselhoff. Ueber das Vorkommen zinkhaltiger Verunreinigungen, von Dr. H. Fleck. Leichenshau-Ordnung für den Niederbarnimer Kreis vom 6. Sep- tember 1878. Bestimmungen für die Einführung des Tonnen- systems zu Heidelberg. Literatur.

Dramaturgische Blätter, Organ für das deutsche Theater, für 1879 (Verlag von Hermann Foltz in Leipzig, herausgegeben und redigirt von Wilhelm Henzen). Nr. 6 enthält Folgendes: Aufsätze : Die Dramatiker Jungungarns. Von Julian Weisz. Schillers dramatishe Muster. Von Friedrih Färber (Fortseßzung). Theater- briefe. Berlin 1. Von Adolf Gerstmann. Berlin 11. Von Otto Leßmann. Berlin 111. Von Hans Herrig. Dresden. Von Robert Prôlß. München. Von A. Benfey. Paris. Von Paul d'Abreft. Wien I. Bon A. Frank. Wien 11. Von A. Fran?. Wien 111. Von G. v. Gyhurkovics. Literaturberichte. Dramaturgische Aphorismen. Gesammelt und mitgetheilt von Theodor Rabe Beitgeshichtlihe Theaternotizen. Redigirt von Joseph

ürschner.

Forstlive Blätter. Zeitschrift für Forst- und Iagdwesen. Herausgegeben von J. Th. Grunert, Königl. preuß. Ober-Forst- meister 2c, und Professor Dr. Bern. Borggreve, Königl. preuß. Oberförster 2c. 16. (3. Folge 3.) Jahrg. 1879. Berlin und Leipzig, 1879. Verlag von H. Voigt. 4. 3. Heft: (März). Inhalt: 1, Aufsäße. Zur Lehre rom Reinertragswaldbau und deren neuesten, insbes. preußishen, Opposition; als Antwort auf des Hrn. Oberförst. Prof. Dr, Borggreve Aufforderung im 1878er Oks- toberhefte der „Forstl. Blätter.“ Von Preßler. Nochmals der Rechtébegriff „Forstdiebstahl“ von B. Borggreve. Offenes Schrei- ben an den Verfasser der „Forstreinertragélehre 2c.“ (Bonn 1878) von Dr. A. Held. I. Nittheilungen. Forst- und jagdrechtlich wichtige Entscheidungen deutscher Gerichtéhöfe. Das Forststrafgeseß in der 2. württemberg. Kammer. Aus dem Etat der preuß. Forst- verwaltung pro 1879—80 Betreffs des preuß. gewerblichen Ünter- rihtéwesens. Die jagdpolizeilihen Bestimmungen in Elsaß- Loth- ringen. Die deutsbe Central-Moorkommission. Eichenschälwal- dungen in Bayern, Forstlihe Vorlesungen an der Universität Gießen im Somwmer-Semester 1879. Büteranzeigen.

Heiteres aus dem Juristenleben, verfaßt und gesammelt von einem Advokatur-Kandidaten. Wien 1879. Kommissionsverlag von Moritz Perles,

Redacteur: J. V.: Riedel.

Veclag der Grpedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen {eins{liezliß Börsen-Beilage).

Berlin;

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C a Ba R R A TERE

| Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzei

Berlin, Sonnabend, den 22. März

ger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1879.

M 70.

E dns A M:

Königreich Preufßea2

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Provisorisches Bersassungs» Statut

er Königlichen technischen Hochschule zu Berlin. I. Allgemeine Bestimmungen.

S. 1. Die aus der Vereinigung der Königlihen Bau- und Gewerbe - Akademie entstandene technis be Hochschule zu Beclin hat den Zweck, für den technischen Beruf im Staats- und Gemeindedienft, wie im industriellen Leben die höhere Ausbildung zu gewähren, sowie die Wissenschaften und Künfte zu pflegen, welhe zu dem technischen Unterrichtsgebiet gehören. : ,

Die technishe Hochschule ist dem zuständigen Minister unmittel- bar unterstellt. S :

S. 2. An der tehnischen Hohschule bestehen folgende Ab- theilungen :

1) für Architektur,

2) für Bau-Ingenieurwesen, :

3) für Maschinen - Ingenieurwesen mit Einschluß des Schiffs- baues,

4) für Chemie und Hüttenkunde,

5) für allgemeine Wissenschaften, insbesondere für Mathematik und Naturwissenschaften. i

Es bleibt dem zuständigen Minister vorbehalten, sowohl die An- zahl dieser Abtheilungen, wie auch die ihnen überwiesenen Disziplinen nah Maßgabe des Bedürfnisses zu vermehren. :

Neben den Abtheilungen bestehen Werkstätten und Versuch2- stationen zur Förderung besonderer tebnish-wissenshaftliher Zwee.

8. 3. Mit den Vorträgen in den einzelnen Disziplinen sind je nah dem Bedürfniß des Unterrichts praktische Vebungen in den Zeichnensälen oder Laboratorien und Werk|\tätten, sowie Unter- weisungen in den Sammlungsräumen und bei Exkursionen ver- bunden.

8. 4. Der Unterricht ift nach Jahreskursen geordnet. Aus- nahmsweise erstreckt sich die Unterrichtsertheilung nur auf einen Theil des Jahres. Ferien finden statt vom 1. August bis 1. Okto- ber, sowie zu Weihnachten und Ostern auf je 14 E

Das Verzeichniß der Vorträge und Uebungen - ist spätestens sechs Wochen vor Begirn des Kursus bekannt zu maden. 4

S. 5. Den Studirenden steht die Wahl derjenigen Vorträge und Uebungen, an welchen sie Theil nehmen wollen, frei. Doch werden von jeder Abtheilung Studienpläne aufgestellt, deren Inne- haltung den bei ihr eingeschriebenen Studirenden empfohlen wird. Die Zulafsung zu solchen Vorträgen und Uebungen, welche zu ihrem Verständniß die vorherige Absolvirung anderer, vorbereitender Un- terriht8gegen stände vorausseten, kann von der vorgängigen Theil- nahme an den leßteren abhängig gemacht werden.

II. Von den Lehrkräften der technischen Hochschule.

8. 6. Der Unterricht wird von Professoren und Dozenten er- theilt. Zur Unterstüßung beider werden nach Bedürfniß Afsistenken, und zur L:itung der Werkstätten und Versuchsftationen, soweit sie niht den Dozenten selbst übertragen wird, gecignete Techniker bestellt.

. 7. Außer den Professoren und Dozenten haben die bei einer Abtheilung der technishen Hochschule habilitirten Privatdozenten das Recht, Vorlesungen und Uebungen abzuhalten.

Die Gesuche um Habilitation sind bei derjenigen Abtheilung einzureichen, in deren Unterrichtsgebiet der Nachsuchende zu lehren edenkt.

s Ueber die Zulassung bes{ließt die Abtheilung auf Grund der

Vorschriften, dur welche die, für die Habilitation bei der betreffen-

a Abtheilung zu erfüllenden Bedingungen festgestellt sind. (8. 21 b. 2)

Von der ftattgefundenen Habilitation ift unter s des Nachweises der erfüllten Bedingungen dem Minister durch Vermitte- lung des Senats Anzeige zu machen. e

Bis zum Erlaß der erwähnten Vorschriften bedarf die von einer Abtheilung besch{lossene Zulassung der Genehmigung des Mis- nisters.

: 111. Von den Verwaltungs8organen. i:

8. 8, Die Organe für die Leitung der technishen Hochschule ind: N 1) Für jede Abtheilung das Abtheilungskollegium und der Abtheilungsvorsteher.

2) Für die gesammte Ho&schule der Senat und der Rektor.

S. 9, Jede Abtheilung bildet ein selbständiges Ganzes. JInner- halb des Kreises der ihr zugehörigen Professoren und Dozenten (8. 6) wird das Abtheilungskollegium nah Maßgabe der darüber erge- henden besonderen Vorschriften gebildet.

8. 10. Das Abtheilungékollegium hat die allgemeinen ÎInter- essen des Unterrichts auf dem betreffenden Gebiete wahrzunehmen und für die Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit desselben Sorge zu tragen. Es ist dafür verantwortlih, daß jeder Studirende der Ab- theilung während der vorgeschriebenen Studienzeit Gelegeuheit hat, in den zu seinem Fach gehörigen Disziplinen in geordneter Folge die erforderlihen Vorträge zu hören resp. Uebungea durchzumachen. Wenn in dieser Hinsicht fih in dem Lehrgang Lücken oder Mängel finden, so hat das Abtbeilungskollegium darüber an den Minister durch Vermittelung des Senats rechtzeitig Bericht zu erstatten. /

8. 11. Das Abtheilungskollegium hat die Aufgabe, die bei seiner Abtheilung eingeschriebenen Studirenden in wissenschaftlicher Beziehung zu leiten, es macht die Vorschläge zu Benefizien und Prä- mien für dieselben. : :

Für diejenigen Studirenden, welche \sich im ersten und zweiten akademischen Semester befinden, sind, auch wenn sie bei einer Fach- Abtheilung inffkribirt sind, die Vorschläge in leßterer und ist die Leitung in ersterer Beziehung von der Abtheilung für allgemeine Wissenschaften zu übernehmen. L i :

8. 12. Zu den laufenden Geschäften des Abtheilungskollegiums

gehören insbesondere: J i

1) Die Entwerfung der Studienpläne der Abtheilung, sowie etwaige das Gebiet der Abtheilung berührende Vorsbläge zum Pro- gramm und Vorlesungsverzeihniß der Gesammtanstalt.

2) Die Anträge in Betreff des Bedarfs an Lehrmitteln, welche für die Unterrichtszwecke der Abtheilung erforderlich scheinen, dur Vermittelung des Senats, sowie in Betreff der Repartirung des derselben zugewiesenen Antheils an Lehrmittelfonds auf die einzelnen Lehrfächer. : :

3) Die Vorschläge wegen des Bedarfs von Assistenten und wegen der Vertheilung der nah Maßgabe der disponiblen Mittel zur Ver- fügung ftehenden Anzahl von Assistenten an die einzelnen Dozenten.

4) Die Anzeige der in dem LEvrgang der Abtheilung hervortre- tenden Lücken und Mängel, sowie die Abgabe von Gutachten wegen Berufung neuer Lehrkräfte für erledigte oder neu gegründete Lehr- \tühle. Diese Gutachten haben sih der Regel nah mindestens auf drei, für den Lehrstuhl geeignet \cheinende Personen zu erstrecken und deren Befähigung für das betreffende Amt eingehend zu erörtern.

9) Die Beschlußfofsung über die Zulassung von Privatdozenten zur Habilitation (nach den Bestimmungen der §§. 7. 22.). .

O Die Abgabe von Gutachten in Betreff der bei der Abtheilung inskribirten Bewerber um Stipendien und sonstige Benefizien.

S - A Ad Ez

7) Die Vorscläge über Stundung und Erlaß von Honorar.

S. 13. Zur Leitung feiner Geschäftz wählt das Äbtheilungs- kfollegium aus seinen Mitgliedern einen BVorfteher. Die Amtsperiode desselben ist einjährig und beginnt und endigt in der Regel mit dem 1. Juli. Die Wahl ift fo zeitig vorzunehmen, daß ihr Ergebniß; dem Minister vor dem 1. Juni behufs Bestätigung vorgelegt werden kann. Erfolgt die Bestätigung nicht, fo führt bis zu einer die Bestätigung findenden Neuwahl der bisherige Abtheilungsvorsteher die Geschäfte.

S. 14. Der Abtheilungsvorsteher vermittelt die Beziehungen des Abtheilungékollegiums zum Rektor und Senat. Er hat sih den dem Kollegium in Betreff der Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit des Unterrihts auferlegten Pflihten ganz besonders zu unterziehen und in der Abtheilung die in dieser Beziehung von ihm bemerkten Lücken und Mängel zur Berathung zu bringen. Er hat den Studiengang, sowie die disziplinare Haltung der Studirenden seiner Abtheilung zu überwachen, mit seinem Rathe ihnen zur Seite zu stehen, und ist be- fugt, denselben persönlih oder dur eines der Abtheilungsmitglieder als unteren Grad der Disziplinarstrafe eine Rüge zu ertheilen, wo- von dem Senat Mittheilung zu mahen i -

8. 15, Der Abtheilungsvorsteher beruft das Kollegium nah seinem Ermessen oder auf Antrag zweier Mitglieder zu Sitzungen, in welchen die Geschäfte der Abtheilung verbandelt werden und in denen er den Vorsitz führt. fs : | _—

Zur Gültigkeit von Beshlüfsen des Abtheilungékollegiums ist die Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder erforderli.

Die Berufung zu einer Sißung hat unter Mittheilung der für dieselbe bestimmten Tagesordnung zu erfolgen. L

Jedes Mitglied des Kollegiums ist befugt, die Beschlußfassung über Fragen, welche die Angelezenheiten der Abtheilung betreffen, zu beantragen und die Aufnahme der betreffenden Gegenstände in die Tagesordnung der näbsten Sißung zu verlangen. |

Jedem in einer Sißung anwesende1 Mitgliede des Abtheilungs- kollegiums ift es gestattet, seine von der Mehrheit abweicbende Ansicht zu Protokoll zu geben, sowie bei Gutachten und Berichten, welche durch Vermittelung des Senats an den Minister gelangen, sein sepa- rates Votum mit Motiven beizuuiegen.

8. 16. Um die gemeinsamen Angelegenheiten der tehnischen Howbschule zu leiten und über die Studirenden die allgemeine Auf- sicht und Disziplin zu üben, sowie zur Vermittelung des Verkehrs mit der vorgeseßten Behörde, wird aus den Abtheilungen der teh- nishen Hochschule ein Aus\{chuß gebildet, der den Namen Senat führt, und an dessen Spiße si als Vorsitzender der Rektor befindet.

8. 17. Der Senat besteht aus:

1) dem Rektor,

2) dem Vorgänger des Rektors (Prorektor),

3) den Abtheilungëvorstehern,

4) dem im §. 26 bezeichneten Verwaltungsbeamten,

5) einer der Zahl der Abtheilungen entsprechenden Anzahl von Senatoren, von denen jedes Abtheilungskollegium je einen aus seiner Mitte auf den Zeitraum von zwei Jahren wählt. Die Wahlen findea in den legien Tagen des Juni ftatt, so daß die Gewählten am 1. Juli ihr Amt antreten können. .

Alljährlih scheidet die Hälfte der gewählten Senatoren aus. Ist die Zahl derselben niht durch zwei theilbar, so bestimmt der Minifter den einzubhaltenden Turnus. /

In Betreff der Vertretung der zur Abtheilung für das Mascinen- ingenieurwesen gehörigen Techniker des Stwiffbaus dur ein in den Senat zu entsendendes Mitglied bleibt besondere Bestimmung in dem Regulativ über die Organisation der Abtheilungen vorbehalten,

8. 18. Der Senat hält auf Einla#ung und unter Vorsiß des Rektors an zwei bestimmten Tagen des Monats ordentliche und, fo oft es sonst die Geschäfte erfordern, außerordentliche Sitzungen.

8. 19, Ja Betreff der zur Gültigkeit der Beschlüsse des Senats erforderlihen Stimmenzahl, der Tagesordnung für die einzelnen Sißungen und der Befugnisse der einzelnen Mitglieder gelten die Bestimmungen des 8. 15. e

Die Beridbte an den Minifter tragen die Unterschrift: Rektor und Senat, und werde; von dem Rektor mit seinem Namen unter- zeichnet. | Ï S. 20. Der Senat ift die Disziplinarbehörde für die Gesammt- heit der Studirenden. In dieser Eigenschaft beschließt er über die Ertheilung von Verweisen vor versammeltem Senat, über die An- drohung des Ausschlusses und den wirklichen Auss{chluß von Studi- renden, über die Aufhebung von Honorarstundungen und Befreiungen, sowie über die bei dem Minister zu beantragende Entziehung von Stipendien und Unterstüßungen. ]

8. 21. Der Senat erläßt nah Anhörung der betreffenden Ab- theilungen und mit Genehmigung des Ministers 2

die Vorschriften für oie Benußung der zur tehnischen Hoch- \cule gehörigen Sammlungen und Institute, sowie -

die Anweisungen für die in den Sammlungen und Institu- ten, sowie beim Unterricht beschäftigten Anstaltsdiener. i

Der Senat hat ferner na Anhörung der betreffenden Abthei- [lungen dem Minister Vorschläge zu machen über

1) die Disziplinarvorschristen für die Studirenden, e

2) die Bestimmungen über die Zulassung, die Rechte und Pflich- ten und die Auss{ließung von Privatdozenten,

3) die Prüfungs8ordnung für die Diplomprüfungen, E

4) die zur Ausführung dieses Verfassungsstatuts sonst noch er- forderlichen Regulative. L 7 e 8, 22. Zu den laufenden Geschäften des Senats gehören ins- besondere:

1) Die Abfassung des Vorlesungsverzeichnisses, des Programms und Gefammtstundenplans unter Zugrundelegung der Stundenpiäne der Abtheilungen, fowie die Vertheilung der Hör- und ZeiÞnensäle.

2) Die Anmeldung der im Interesse der technischen Hochschule erforderli \scheinenden persönlichen und sächlihen Mehrausgaben für das nächste Etatsjahr; speziell die Berichterstattung über den Bedarf an Lehrmitteln, Hülfelehrern und Assistenten für die Gesammtanstalt, sowie über die Vertheilung der für diese Zwecke verfügbaren Mittel auf die Abtheilungen und auf die vershiedenen Sammlungen unter Berücksichtigung der Vorschläge der ersteren. ]

3) Die Berichterstattung über die Gutachten der Abtheilungen in Betreff des Lehrgangs derselben, sowie in Betreff der Berufung neuer Lehrkräfte. E i l :

4) Die Berichterstattung über die Besclüsse der Abtheilungen, in Bezug auf die Zulassung u. st. w. von Privatdozenten. (§8. 21. Nr. 2. :

5) Die Vorschläge über die Verleihung von Stipendien unter Berücksichtigung der Vota der Abtheilungen, sofern über jene Ver- lcihung nicht anderweitige Bestimmungen bestehen.

6) Die Beschlußfassung über die Stundung oder den Erlaß von Honoraren, a eie O Grenzen, unter Berücksichtigung der Vorschläge der eilungen. i

7) Die Festsezung des Beginns und des Schlusses der Weih- nachts- und Ösfterferien, unter Einhaltung der Vorschriften von §8. 4 alin, 1,

8) Die Berichterstattung über die zum Amte des Rektors und der Abtheilungsvorsteher stattgefundenen Wahlen und die Einholung

der Bestätigung derselben,

8. R Der Roktor hat im Senat die Leitung und den Vorfiß. Er vertritt die technishe Hochschule nach aupyen und in ihrem Ver- hältniß zu dem vorgeseßten Minister. Er at als Vorsißender des Senats für die Erfüllung der demselben obliegenden Pflichten und

Geschäfte zu sorgen. Er hat die Beobachtung des Verfassungsstatuts und die sonstigen Vorschriften zu überwachen und ift für die richtige Vertheilung der verwendbaren Mittel und die Einhaltung der etats- mäßigen Grenzen verantwortlich.

Dem Rektor steht die Vollziehung der Besblüfse des Senats zu. Erachtet er dieselben den Interessen der tehnishen Hochschule für nachtheilig oder sonst für bedenklib, so bleiben die Beshlüfse bis zur Entscheidung des Ministers, die unverzüglich nachzusuchen ift, suspendirt.

Dur den Rektor erfolgt nah Maßgabe der nachstchenden Be- stimmungen die Aufnahme der Studirenden und Hospitanten und die Einschreibung der ersteren in die Abtheilungen. -

Zur Wahrung der disziplinaren Autorität ist der Rektor befugt, auch ohne vorgängigen Senatébes{hluß Studirenden persönlich oder durch ein Senatsmitglied einen Verweis zu ertheilen

Der Rektor ist der Dienstvorgeseßte dec Subaltern- und Unter- beamten der Anstalt.

S. 24. Die Befugnifß, alljährlih dur eine stattfindende Wahl, eines ihrer Mitglieder für das Amt des Rektors dem Minister in Vorschlag zu bringen, steht der Gesammtheit der Abtheilungs- Tollegien zu.

Die Amtsperiode des Rektors is ecinjährig und beginnt und endet in der Regel mit dem 1. Juli.

Die Wahl ist \o zeitig vorzunehmen, daß ihr Ergebniß dem Minifter vor dem 15. Mai behufs Bestätigung der Wabl und Be- rufung des Gewählten für das Rektoramt vorgeleat werden kann. Erfolgt die Bestätigung nicht, so führt bis zu einer die Bestätigung findenden Neuwahl der frühere Rektor die Geschäfte. Das Gleiche gilt in dem Falle, daß am Schlusse der Amteperiode oder bei son- tiger FHCUgNng der Rektorstelle der Nachfolger noch nit ernannt sein sollte.

Der Rektor wird in Verhinderungsfällen von seinem leßten Amtêvorgänger, beziehungsweise von dem an Jahren ältesten anwe- senden Mitglied des Senats vertreten. :

Das Nähere über das Verfahren bei der Wahl, welche unter ME de bisherigen Rektors stattfindet, wird durch Regulativ eordnet.

G 8. 25. Die Wiederwahl d«s Rektors oder der Abtheilungs- vorsteher bei Ablauf ihrer Amtsperiode ist nit ausges{lofsen.

Wird ein Abtheilungsvorsteher zum Rektor gewählt und be- rufen, fo erlischt sein Amt als Abtheilungsvorsteher und is eine Neuwahl für die Dauer der laufeaden Amtsperiode vorzunehmen.

Die Wahl zum Rektor oder Abtheilungsvorsteher darf von den- jenigen Abtheilungsmitgliedern, welhe fest angestellte Professoren find, nur im Fall dauernder Krankheit oder Körpershwäche, die zur Führung der Geschäfte des Amts untauglih macht, abgelehnt werden.

S. 26. Für die Verwaltung der ökonomischen Angelegenheiten der tehnishen Hochschule, sowie zur Unterstüßung des Rektors in der ordnungsmäßigen Verwendung der für die Zwecke der Anstalt überwiesenen Mittel wird von dem Minister ein besonderer Beamter (Syndikus) bestellt. E

Derselbe ist Mitglied des Senats und, gleich dem Rektor, dafür verantwortlid, daß die zur Unterhaltung der Hochschule erforder- lichen persönlichen und sächlihen Ausgaben sich innerhalb der dur den Etat vorgeschriebenen Grenzen bewegen. L

Zur Erreichung dieses Zweckes steht ihm die Kafsenkuratel und die Abhaltung außerordentlicher und ordentlicher Revisionen zu. Er hat sämmtliche Zahlung8anweisungen mitzuzeihnen und das Spezial-

| aufsihtsrecht über die Kassen- und Rechnungsführung auszuüben.

Mit Ausnahme der Lehrmittel sind die Anschaffungen aller Art durch ihn zu bewirken und der hausbälterishe Verbrauch derselben durch ihn zu kontroliren. Bei der Ausführung dieser Geschäfte find die Verwaltungs- und Unterbeamten der Anftalt verpflichtet, seinen Weisungen zu folgen. Nähere Feftseßungen über die dem bezeichne- ten Beamten hiernach obliegenden Pflichten und zustehenden Be- fugnifse bleiben dem Minister vorbehalten.

IV, Von den Studirenden. o

S. 27. Die Aufnahme eines Deutschen als Studirenden in die technishe Hobschule ist durch die Beibringung des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums oder einer preußishen Real- resp. Gewerbeschule mit neunjährigem Kursus und zwei fremden Sprachen bedingt. E Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Diejenigen, welche von anderen polytechnischen Anstalten auf die technishe Hochschule übergehen. E

Welche außerpreußischen Lehranstalten den in Absatz 1 bezeih- neten Real- und Gêwerbeschulen gleichzustellen sind, bleibt ministe- rieller Entscheidung vorbehalten. : : E

Personen, welche nicht das deutshe Indigenat besitzen, Aus- länder, können als Studirende, jedoch ohne Anspruch auf Zulafsung zur Staatsprüfung immatrikulirt werden, wenn der Rektor im Ein- verständniß mit dem betreffenden Abtheilungsvorsteher die Ueber- zeugung gewinnt, daß dieselben ihrem Alter- und Bildungsgrade nach zur Immatrikulation geeignet sind. Im Falle des fehlenden Einverständnifses entscheidet der Senat. : |

S. 28. Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beim Beginn des Sktudienjahres statt, ist aber für solhe Vorträge und Uebungen, welche niht an einen Jahreskursus gebunden sind, auch semesterweise zulässig. : : E

Die Aufnahme erfolgt durh Ertheilung einer Matrikel, deren Gültigkeit sih auf vier Jahre erstreckt, nah Umständen jedoch ver- längert werden kann. i F ; :

Jeder Studirende hat bei der Aufnahme einer bestimmten Abthei- lung beizutreten, deren Wahl ihm freisteht. E Z

Die spätere Aenderung dieser Wahl ift hierdurch nicht aus- ges{lofsen. : E —— .

8. 29. Am Swlusse der einzelnen Studienjahre, sowie beim Verlassen der Hochschule wird den Studirenden auf ihr Verlangen eine Bescheinigung über den Besuch der Anftalt und die angenomme- nen Vorträge nnd Uebungen ertheilt. i :

Bei denjenigen Unterrichtsgegenständen, wele mit praktischen Uebungen verbunden sind, oder in welchen S UIpr Sagen ftattfin- den, kann den Studirenden, welwe sich an diesen Ue ungen und Prüfungen betheiligt haben, auf ihren Wunsch auc ein Zeugniß über die in den Fächern erzielten Erfolge Seitens der betreffenden Abthei- lung ertheilt werden. Ï :

a e Die Theilnahme an den in §. 29 Absay 2 bezeihneten rüfungen ift freiwillig. 5 i P uen e ie Staatsftipendien und Unterrichtsfreistellen sind je-

doch zur Theilnahme verpflichtet. j

y L L S tende welche den Lehrgang einer der Abtheilungen 1—4 zurüdgelegt haben, können auf Grund einer vor dieser Abthei- lung zu bestehenden besonderen Prüfung ein Diplom erhalten, welches ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung bekundet.

Die Diplomertheilung, sowte die für dieselbe zu bestehenden Prüf ngen werden durch besondere Vorschriften geregelt.

V. Von den Hospitanten und den zur Theilnahme an dem Unterricht berechtigten Pexsouen

S. 32. Personen, welche nicht die Qualifikation zum Eintritt als Studirende besißen und nur an einzelnen Vorträgen oder Uebungen Theil nehmen wollen, können unter der Vorausfeßzung, daß das Unterrichtsinteresse dadurch nicht leidct, als Hospitanten zugelassen

werden.