1879 / 73 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

und andererseits überhaupt sein Ziel besser erreichen zu kön- nen. Jn den Distrikten von Chin-chou und Lien-hou *), wo Li-yang:-tsai viel gelebt hat, find besondere Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Sollte es etwa später nothwendig werden, die Zahl der Kaiserlichen Freiwilligen zu vermehren, so be- hält sich der General - Gouverneur weiteren Bericht dar- über vor. x :

Soweit die offizielle Berichterstattung. Neueren Mit- theilungen zufolge scheint es jedoch außer Zweifel, daß Li- yang:tsai, troy aller vom General-Gouverneur der beiden Kuang angewandten Vorsichtsmaßregeln, die chinesisch-anna- mitishe Grenze überschrinten und auch bereits einige Vortheile gegen die Annamiten errungen hat. j

Die französishe Regierung, welche niht unbedeutende Interessen in Cochinchina zu vertheidigen hat, foll fich bis jeßt damit begnügt haben, ihre in den geöffneten annamit1- ichen Häfen stationirenden, allerdings unbedeutenden Streit- fräfte um einige hundert Mann und ein Kanonenboot zu vermehren. Eine thatsählihe Jntervention zu Gunsten des Königs von Annam scheint jedoch Seitens der französischen Regierung nicht beabsichtigt.

Nah chinesishen Zeitungsnotizen aus hat Li-yang-tsai sein Hauptquartier in mitishen Stadt Peining aufgeschlagen Taiping - Rebellen haben sich zu ihm gesellt, und die Stärke seiner Armee wird auf nicht weniger als 100 000 Mann geschäßt. Er hat sich zum König ausrufen lassen wie dies die Art der meisten cchinesishen Rebellen- bäuptlinge ist und den Namen „Schun-ching“ angenommen. Einer der annamitishen Gouverneurs hat ihn auch bereits als König von Annam anerkannt und thm ein Geschenk von 100 000 Taels angeboten. Li-yang-sai foll dies jedoch zurück- gewiesen und den Gouverneur beauftragt haben, für die dar- gebotene Summe Waffen und Pulver zu kaufen. Seine Truppen haben strengen Befehl, das Leben und Eigenthum der Eingebornen zu vershonen, und es wird berichtet, daß viele arme Annamiten aus verschiedenen Theilen des Landes in das Lager Li-yang-tsai’'s gezogen kommen, um sich unter den Schutz des Rebellenhäuptlings zu stellen und ihm ihre Dienste anzubieten.

Japan. Tokio, 16. Januar. Vor einigen Monaten verbreitete sih hier die Nachricht, die japanishe Regie- rung beabsichtige, dem Nachbarlande Korea den Krieg zu erklären. Dies Gerücht gewann an Glaubwürdigkeit, nachdem das Auswärtige Amt in der in Tokio erscheinenden japa- nischen peng eine Notiz veröffentliht hatie, in der die foreanishe Regierung angeklagt wurde, japanischen Kauf- leuten gegenüber geseßwidrige Maßregeln ergriffen zu haben. Bald darauf verlautete cs auch, daß ein hochgestellter japanisher Beamter, Namens Hanabuja, an Bord des Panzerschisses „He Kan na@ Korea abgercist sei. Derselbe ist jedoch am 10. Fanuar bereits nah Japan zurückgekehrt und man hat nun mit Bestimwtheit in Erfahrung gebracht, daß alle Differenzen zwischen FFapan und Korea glü&lih und friedlih beseitigt worden sind. Es ist nämlich dem japanischen Beamten gelungen, die bedingungs- lose Zurücknahme derjenigen Zollverordnungen zu erwirken, welche den ersten Anstoß zur Unzufriedenheit der japanischen Regierung abgegeben hatten.

Dem Vernehmen nah isst die so unerwartet rasche Er- ledigung dieses Zwischenfalls dem Umstande zuzuschreiben, daß, als die Koreanishe Regierung bereits im Oktober v. F., in Voraussiht möglicher Verwicklungen mit Japan, in Peking angefragt hatte, ob sie für diesen Fall auf die Unterstüßung des dortigen Hofes rechnen fönne, ihr vom Tsungli-Yamen die Antwort zu Theil wurde: China sei gegenwärtig mit seinen eigenen Angelegenheiten zu sehr beschäftigt, als daß es der Negierung von Chosen beistel en könne. Korea folle, äußersten Falles, den japanischen Forderungen nachgeben.

Das japanische Panzerschiff „Hiye Kan“, welches den Gesandten Hanabusa nach Nagasacki zurückgebracht hatte, ist heute wieder nach Korea abgegangen, um dort bis auf Wei- teres zum Schuß der japanischen Niederlassung von Fusan stationirt zu bleiben.

Aus Calcutta. wird dem „Reuterschen Bu- reau“ unterm 20. d. Mts. telegraphirt: „Hier veröffent- lihten Nachrickten aus Birma zufolge, ist König Thibo mit der Anlegung befesligter Werke und anderen kriege- rischen Vorbereitungen beschäftigt. Auch soll der König die birmanishen Einwohner in Rangoon zur Rückkehr in ihr Heimathsland aufgefordert und im Weigerungsfalle mit der Hinrichtung ihrer Familien gedroht haben.“

Hongkong der anna- Viele alte

Aus dem Wolffschen Telegraphen-BureaU.

Kiel, Mittwoch, 26. März. Die von dem provinzial- ständishen Ausschusse anläßlih der bevorstehenden goldenen Hochzeit des Kaisers intcndirte Stistung zur Unterstüßung Erblindeter beträgt, wie die „Kieler Zeitung“ berichtigend meldet, 60 000

London, Mittwoch, 26. März. FJhre Königlichen Ho- heiten der Herzog und die Herzogin von Connaught begeben Sich zunächst nah Andalusien und werden die ODsterwoche in Sevilla zubringen.

Madrid, Dienstag, 25. März. Nach einem Telegramm aus Sevilla ist in dem Befinden der Jnfantin Christine eine Besserung cingetreten. sind hier eingetroffen.

Nei3tags - Angelegenheiten.

Im 1. Potsoamer Wahlbezirk (Westpriegniß) ift an Stelle |

des verstorberen Ober-Präsidenten von Jagow der Erbjägermeister von Fagow-Rüh städt mit 5373 gegen 2764 Stimmen, welche Dr. Burg in LBer!in erhalten hat, zum Mitgliede des Reichstages ge- wählt worden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Greifswald, 25. März. Heute früh ift hiersclbst der Philo- loge Sch ômann, 86 Jahre alt, gestorben. Derselbe hat sich be- sonders dur seine Arbeiten übér griechisches Gerichtswesen auê- gezeichnet.

Der ch4. Band von Theodor Martins „Life Prince Consort“ erscheinen; er seyt die Biographie bis zum Jahre 1859 fort. Beendigung des Werkes ist ein fünfter Band erforderlich.

*) Neber Lien-chou cf. die erste Anmerkung oben. (auf den Karten auch Kiu geschrieben) gleihfalls in Kuangtung etwas nordwestlich von Lien-chou.

Der Graf und die Gräfin von Paris

è } of the | wird, dem „Athenäum“ zufolge, am 1. Mai ;

Zur |

Chin-chou |

Gewerbe und HSandeL.

Die Rombergshe Zeitschrift; für Baukunst (Re- daktion: Neuenburgerstraße 31), hat soeben als Separatausgabe ein großes Tableau einer Totalansicht der Berliner Gewerbe- Ausstellung nebst Situationsplan in Rovalformat, verbunden mit auc führlihem Tert von fachmännisher Seite, au®*gegeben. Der Preis stellt ih auf 1,50 n

In der Generalversammlung der Schlesischen Porzel- lan- und Steingut-Manufafktur, Aktiengesellschaft, wurde die vorgelegte Bilanz pro 1878 ohne Debatte genehmigt und die Dividende auf 4,50 # pro Aktie, gleich 14/9, festgeseßt. _

Der Verwaltungsrath der Bank für Handel und In- dustrie in Darmstadt hat, wie die „B. Börs. Ztg.“ mittheilt, die Dividende nunmehr definitiv auf 63/9 festgestellt. :

Nach dem Geschäftsbericht der Zwickauer Bank keträgt der im Iahre 1878 erzielte Bruttogewinn 209 036 #4, der R:in- aewinn 118 620 4 Davon erhalten die Aktionäre 105 000 #4 oder 79/9 Dividende, zum Reservefouds kommen 2181 Æ, auf Tantièmen entfallen 8600 Æ Die Bank war genöthigt, für Verluste auf Conto- Corrent-Conto 36 000 Æ abzuschreiben. Jn der Bilanz figurirt der Reservefonds mit 33 609 4, das Delcredere-Conto mit 45 000 4 und die laufenden Accepte mit 273900 # Die Effectenbestände be- laufen sich auf 108 237 Æ, die Wechselbestände auf 1236 328 A und die Debitoren auf 1096 514 , denen 627 303 # Kreditoren gegenüberstehen. -

Die Baverische Notenbank hat den Wechseltiéfont auf 3, den Lombard- Zinsfüuß auf 4’/9 festgeseßt.

Haag, 23. März. (Leipz. Ztg.) Nach einer amtlichen Mitthei- lung ist die Eröffnung des Betrie! es auf der ganzen Eisenbahn- linie von Antwerpen nah Gladbach auf den nächsten 1. Mai festgeseßt.

Paris, 24. März. (Fr. Korr.) In Rouen hat, wie man den Blättern von dot meldet, gestern eine bedeutend: Versammlung von Arbeitern und Werkfügzrern stattgefunden, welche persönlich oder durch Vollm=ckch{t ungefähr 29 090 Spinnerei- und Web-reiarbeiter repräsentirten. Nach einer Verhandlung, die in bester Ruhe verlief, beschloß man, eine Deputation an di: Regierung abzuordnen, um ihr die trostlose Lage vorzustellen, in welcher sih die Arbeiterklasse in Folge der Herabseßung der Arbeitszeit oder des vollkommenen éFeierns der Fabriken befände. Fünfzehn Delegirte werden demnach am Donnerstag in Paris eintreffen und sich mit dem Handels-Minister, wenn möglich auch mit dem Präsidenten der Republik in Verbin- dung seßen.

Berlin, den 26, März 1879.

Georz Heinrich Friedrich Hitig.

Am 26. März sind fünfzig Jahre verflofsen, seit einer der arößten Arcbitetten unseres Vat.rlandes mit dem Eintritt in den vreußishen Staatsbaudienst seine künstlerisbe Thätigkeit begann, der jetzige Geheime Regierungs- und Baurath Hit ig.

Georg Heinrich Friedrih Hißig wurde als Sohn des bekannten Kriminalisten Hitig, am 8. April 1811, zu Berlin ge- boren. Seine Schulbildung erhielt er zuerst auf dem Friedrit- Wilhelms-Gymnasium und dann auf der damals eben begründiten Gewerbe’chule unter von Klödens Direktorat. Nach kurzem akade- mischen Studium bestand er gegen Ende des Jahres 1828 sein Feld- messereramen, worauf er am 26. März des nâhften Jahres als solcher ver:eidiat wurde. Nach achtzehnmonatlicher Beschäftizung als Kondulteur an dem Küstriner Oderbrükenbau kehrte er im Herbst 1830 nach Berlin zurück, um unter Schinkels Leitung an den Arbeiten der Sternwarte Theil zu nehmen, in welchem Jahre ilm Heinrih Strack ein treuer Genosse wurde. In dieser Zeit vertiefte fch der junge Architekt in ein umfang- reiches, mehrjähriges theoretishes Studium, das er mit einer in Begleitung seines Vaters unternommenen Pariser Reise zum Ab- {luß brachte, und nach welcher er zu Anfang des Jahrs 1837 die Baumeisterprüfung ablegte. Um sich der Ausbildung des Wohn- gebäudes, dessen Vervollkommnung und Verschönerung seinen Ruhm dauernd begründen sollte, hinzugeben, trat Hibig jeßt, ebenso wie Knoblauch, aus dem Staatêdienst, und beide etablirten sich als erste Privatbaumeister in Berlin, in welhec Eigenschaft sie bald eine rege Bauthbätigkeit entfalteten, die sich nicht bles auf die Haupt- stadt beschränkte, sondern im Laufe der Jahre mit dein wachsenden Rufe auf die Provinzen urd ferneren Länder übertrug. Beide, ob- wohl im Großen und Ganzen von gleihen Plären und Se- finnungen erfüllt, waren doch in der Art ihres Schaffens wesentliÞ ven einander verscieden. Bei Hibig waltcte -das malerishe Prinzip vor, offenbarte sich wohl die Vorliebe, landschaftliche Reize îin die architektonishe Anlage zu ziehen. Durch die Villenanlagen bei Potédam hatte Schinkel den ersten Impuls zu dieser von Hißig sowohl wie ron Persius weiter ent- wickelten n-uen Gestaltung des Wohnkauses gegeben, die in einer freien Auffassung desselben beruhie und die Mitte hielt zwisle1 dem gewöhnlichen Wohngebäude und dem alten römischen oder griechischen Landhaus, An keinem einigen Werke verleugnen fich die Eigen- thümlichkeiten Hitigs, und eine überall durchgeführte Konsequenz, die für das Schaffen des Architekten vcn nicht zu untershätender Wich- tigkeit ift, gab stets zu glüdlihen, maß- und ftylvollen Resultaten Anlaß. Die Vauweise des Mittelalters, besonders die Gothik mit ihren {weren düstern Formen, liegt unserm Künstler, der seinen Werken die heitere Stattlichkeit, verbunden mit gesunder Lebenslust, aufzuprägen pflegt, meist fern. Dagegen giebt er den Rundbogen bäufig Anwendung, und von den Renaifsanceformen der leßten Jahr- hunderte ertheilt er mit besonderer Fixirung des forinthishen Ka- pitäls den deutschen gern den Vorzrg, wobei er den antikisirenden Charafkter seiner Schule überwiegen Iäßt.

3 ie Anlage des Thiergartenstadttheils mit feinen œarakteriftiscen, reizvollen Wohnhäusern ift in der Hauptsa®e von Hitig in der erften Periode seiner praktischen Thätigkeit ausgegangen. Aus dem ehe- maligen Kemperbof {uf er die elegante Victoriastraße, und auch der später angelegte Theil der sog. Künstlerstraßen, auf dem früheren Albrehtshof, unter denen si auch eine mit dem Namen ihres Schöpfers befindet, ist auss{ließlich ein Werk Hißigs.

Hierbei heben wir als besonders arafkterifirend für die künsti- lerisen Betr bungen des Meisters in der ersten Periode seiner Laufbahn die Häuser Lennéstrafße 8 ia seiner villenartigen Grup- pirung, und Königgräterstraße 3, mit balkonartigen Karyatiden, Vorhalle und reliefgeschmüdcktem Tempelgiebel, hervor. In dieselbe Zeit ungefähr fallen großartige Moni mentaibauten in Triest, wie der Palast von Revoltella, und in Medlenburg Schöpfungen in Renaifsanceformen, die in ihrer äußeren Erscheinung in der Lösung des Grundrisses und übec Raumentfaltung der Säle und der Haupt- Vestibüle vortrefflich dastehen. Neuerdings kam zu dieser Gruppe auswärtiger Pracktbauten das Palais des Barons von Kroneberg in Warschau mit einem imposant wirkenden Treppenhause, das mit zu den glanzrollsten Schöpfungen in der profanen Bau- kunft zählt. Von den Berliner Werkeu, die zwiscen dem fünfmonatlichen Erholungs8aufenthalt in Ftalien im Jahre 1845 und einer größeren Reise dur Egypten, Griechenland und Konstan- tinopel im Jahre 1857, sowie auch nachher entstanden sind, erwähnen wir nur das Palais des Grafen Pourtalés, Köuigtplat 7, welches sih durch eine eigenartige Entwickelung des Erurdrifses und die künstlerishe Durchbildung des innern Ausbaues auszeichnet, ferner der Umbau der Villa Gerson in der Thiergartenstraße, das Wohn- haus des Bankier Krause in der Wilhelmstraße in französischen Renaifsanceformen und endlich das Gerfonshe Wohnhaus an der Bellevue- und Lennéstraßen-Ecke. Sowohl die Entwürfe aller der bisher erwähnten Gebäude, als auch der hier niht erwähnten welche die bei weitem größte Zahl autmacben —, {ind theils im Verlage von Ernft und Korn mit Text in 3 Sprachen erscienen, theils fand ihre Veröffentlihung in der Erbkami'schen Zeitschrift

für Bauwesen statt, die auf Hibigs eigenes Betreiben und auf speziellen Vorschlag des Kultus-Minifters im Jahre 1851 gegründet wurde, und zu deren Redaktionskommission der Jubilar noch gegen- wärtig gehört.

Bon öffentliden Bauwerken fi:d in der Haupttadt dur Hitig vor allem entstanden: 1) die Börse in der Burgstraße in den Jahren 1859—1864, ein \{on vermöge seiner günstigen Lage stattlich wirkender Bau in ernsten und gemessenen Renaissarceformen, mit vorgelegten korinthishen Säulen, welche sich durch die beiden oberen Steckwerke ziehen und mit einer den Geschäftsverkehr ausdrüden- den offenen Säulen-Vorhalle. Der Bau ift anch insofern epoche- madhend gewesen, als er zum ersten Male in Berlin eine vollständige Ausführu! g der Façaden in Sandstein zeigte, ein Beispiel, das bald bei den meisten öffentlihen und hervorragenden privaten Gebäuden Nachahmung gefunden hat. 2) Der imposante Bau der Reichsbank in der Jägerstraße, mit prächtigem Vestitüle, großarti:em, mit Glas überdahtem Treppenbaue und großem und geschmadckvoll dekorirtem Sißungésaal. Die Façaden dieses prächtigen Bauwerks, welbes an der Front der Jägerstraße mit eiuer in Form einer Attika erhöhten Mittelpartie versehen ift, zeigen reich vrofilirte Sandstein; esimse und an dea Flächen eine zartgemusterte Boksteinverblendung. Ein entshied-ner Gegner alles unorganishen aufgeklebten Schmudckes erschien ihm stets, was auch {on Schinkel erkannt, der Sandstein als das geeignctste Baumaterial zur Auétftattung der Façaden, aus dem \ich das Ornament organisch uzd wirkîam herau®- entwidckelt. Alsdann sind noch zu erwähnen der durch den Bau dcr Stadtbahn vor Kurzem beseitigte Circus Renz, der sih durch seine originelle und glücklihe Dachkonstruktion auszcihnete, die Markt- hallen in der Karlstra5e, das Lokal der Gesellschaft der Freunde in Renaifsanceformen, das in den Jahren 1870—1871 entftandene, opulent im rothen Backstein autgeführte Reichenheimsche Waiser haus im Rundbogenftil, und \{ließliÞ das provisorish in der Leipziger Straße errichtete Reichétagsgebäude mit großem Oberliht-Saal. Gegenwärtig ist der Jubilar damit beschäftigt, das Schlütersche Zeughaus in ein Waffenmuseum und eine Ruhmeshalle umzubauen, und seit Richard Lucae's Tode nehmen ihn auch die Neubau - Ent- würfe zu einem großartigen Polytechnikum bei Charlottenburg in Anspruch.

Im Jahre 1850 wurde Hißig Mitglied der Königlichen techni- {en Ober-Baudeputation, im nächsten Jahre erhielt er den Charakter eines Königlichen Bauraths und im Jahre 1863 den Titel eines Ge- heimen Regierungs-Rathes. Seit dem Jahre 1875 if Hitig all- jährlih zum Präsidenten der Königlichen Akademie der Künste, deren Mitglied er {hon feit dem Jahre war, erwählt worden.

Hoffentlich wird der Jubilar, dessen lange Berufsthätigkeit einen glänzenden Abschnitt der Baugeschichte Pr.ußens ausfüllt, der Kunst noch lange erbalten bleiben !

Cöln, 26. März, 12 Uhr 34 Min. Nachts. Die en g- lishe Post vom 25. März früh, planmäßig in Verviers um 821 Uhr Abends, ist ausgeblieben. Grund: Ungünstiges Wetter im Kanal.

Unter den verschiedenen Stiftungen, rwvelhe zur Erinnerung an das goldene Hochzeitsfe|\t Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin beabsichtigt werden, verdient dics jenige eine besondere Erwähnung, welche auf Anregung des Krieger- vereinécomités für das auf dem Niederwald zu errichtende National- denkmal von den deutschen Kriegervereinen ins Werk geseßt wird. Dieselbe soll in Herstellung einer besonderen Figur an dem genannten Denkmal, und zwar in der Figur des Krieges bestehen, die in Erz ausgeführt werden und die Inschrift „Von den deutschen Kriegervereinen gestiftet“ tragen wird.

Wie das „Rügensche Kreis- u. Anz.-Bl.“ mittheilt, ist am 21. d. M. wieder der Brückenkopf der Lauterbacher Landungs8- brü cke bei Putbus durch Eisgang vollständig demolirt worden. Der übrige Theil der Brüde ift intakt geblieben. Ein zwischen der Insel Vilm und Rügen feststehender Theil noch alten, sehr starken Eises seßte fi bei heftigem Ostwind in Bewegung, und in vielleicht einex halben Stundte war das Zerstörungêwerk vollendet.

Teplitz, 22. März. (Allg. Ztg.) Die Teufungsarbeiten an der Urquelle, welhe dem sprengiechniswen Bureau von Mahler in Wien übergeben wurden, find in der leßten Zeit in Folge des riesigen Wafserandranges etwas langsamer als Anfangs vorge- gescritten; immerhin verdiert es aber rühmend erwähnt zu werden, daß diesellen überhaupt noch weitergeführt werden können. Der Wasßerspiegel wurde überraschend {nell erreicht, die Beschaffung der nöthigen Pumpen und Masckinen war vorbereitet, aber eben nicht für solche Wassermengen berechnet. Heute arbeiten zwei Centrifugal- pumpen, die eine mit 160, die andere mit 104 mw weitem Rohre ; der Antrieb erfolgt durch ein 25pferdiges Locomobil. Die Schachtzimmerung reit bis auf 14 w unter den Tageskranz; die tiefste Stelle, der Pumpensumpf, stet 2,5 m unter der Zimmerung. Der stetige Zu- fluß wurde am 20. März mit 40—41 Kubikfuß (1,25 cbm) per Mis- nute bemessen. Die Sprengarbeiten liefern gute Resultate, obgleich nur fleine Ladungen angewendet werden; dagegen ift das Fördern ungemein erschwert, da die Arbeiter es in dem heißen Wasser (38,69 R.) nur kurze Zeit aushalten und die geringste Zwischenpause den Wafser- \piegel aufwärts steigen läßt, z. B. bei einem Stillstande von 9 Mi- nuten um 80cm, Die geleist.ten Arbeiten sprehen nicht mit riesigen Ziffern, aber sie zeigen enorme technische und lofale Schwierigkeiten, wel: so glücklich zu überwinden den Ingeuieuren alle Ehre macht.

Frau CharlotteWoslter seßte gestern imResidenz-Theater ibr diesjähriges Gastspiel als „Gräfin Camilla von Vardes“ in Octave Feuillets „Eine vornehme Ehe“ fort. Das Stü ift auch hier seit Iahren bekannt, seine stark zu Tage tretenden Schwächen sind oft ge- rügt worden und dur sich selbst würde dasselbe wohl faum im Stande gewesen sein, eine fo zahlreibe Versammlung anzuziehen, wie es geftern, wo das Residenz-Theater bis auf den leßten Plaß beseßt war, der Fall gewesen. Der starke Besuch galt sier nicht dem Stücke, sondern der hervorragenden Künstlerin, der Darftellerin der weiblihen Hauptrolle. Diese Rolle ist nun keineswegs eine dankbare, und wenn Fr. Wolter troßdem eine ungemein interessante, in allen großcn wie kleiren Zügen vrorzüglihe dramatische Leistung gab, fo lieferte sie damit wiederum einen vollgültigen Beweis für ihre hohe künstlerische Meisterscaft; in weniger berufenen Händen würde diese Rolle vor einem deutschen Publikum weniz Verständniß und Anerkennung fin- den. Das trefflice Spiel des gefeicrten Gastes aber läßt alle kritiscen Bedenken, die das Stück selbst fort und fort bervor: uft, vollständig in den Hintergrund trcten. Fr. Wolter wurde denn auh nach jeder Szene mit lebhaften Beifallébezeugurgen überhäuft. Die Künstlerin wurde vcn den heimishen Mitgliedern des Residenz-Theaters wirksam und mit guter Erfolge unterstüßt. In erster Reibe zeichnete sih Hr. Keppler durch die fehr gelungene Darstellung der männlichen Hauptrolle (Graf Gontran von Vardes) aus. Neben ibm verdienen für die Dur&%führung der übrigen größe- ren ibnen zvgefallenen Partien lobende Erwmrähnung Frl. Castelli, Fr. Ernst, Fr. Schmidt und die Herren Beckmann, Haack und Egge- ling. Alle Anerkennung ist aub der ges{mackvollen und reichen Zutatiaag sowie dcm sorgfältig vorbereiteten Zusammenspiel zu zollen,

Nedacteur: F V.: Kiéedel. Druck: W. Elsner.

Berlin: T AT a Veriag der Expedition (Kessel). Drei Beilagen

(einschließlih Börsen-Beilage).

R R E U R G A E B e I N

U la S E wan:

s/ g Gebe a2

Königreich Preuße Wee. betreffend die Zwangsvollstreckung in das lihe Vermögen. Vom 4. März 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

I. Allgemeine Bestimmungen.

8. 1. Jn Ansehung der Zwangsvollftreckung gehören zum un- beweglihen Vermögen außer Grundstücken diejenigen Sachen und Rechte, deren Zwangsverkauf nach den kestehenden Vorschriften in

Zwangsverkauf voi Grundstücken bestimmten Verfahren

- Immwmobiliarmafse gehören auch diejenigen beweglichen Gegenstände, auf welhe das bezüglih eines unbeweglichen G-gen- standes befiehende Pfand- oder Vorzugéret kraft Gesetzes sich mit erstreckt.

& 2. Neben den allgemeinen Bestimmungen der deutscher Civilprozeßcrdnung über die Zwangs8vollftreckung finden auf die Zwang8vollstre®ung in das unbeweglihe Vermögen die nachstehenden Borschriften Anwendung.

755 Abs. 2 und des §. 756 der er Zwangsvollstreckung in s außer Grundstücken ent-

8. 3. Die Vorschriftea des 8. deutschen Civi: prozeßordnung finden bei Gegenstände des unbeweglichen Vermözens sprehende Änwendung.

8 4. Die Entscheidung über den Antrag, nah Maßgabe des

756 der deutschen Civilprozeßordnung ein Geriht zum Voll- itreckungêgericbte zu bestellen, kann ohne vorzängige mündliche Ver- andlung erfolgen.

Der Beschluß ist von Amtêswegen zuzustellen.

Eine Anfebtunz des Beschlusses, dur welchen das Vollstreungs- g:ribt bestelit wird, findet nit statt. L: E 8. 5. Die in den einzelnen Landestheilen bestehenden Vorschtrif- ten über die Zulässigkeit der Zwang: vollstrekung in das unbeweg- lihe Vermögen aus anderen als den in den 8S. 644, 702 der

deutsben Civilprozeßordnung bezeichneten Titeln bleiben, unbescbadet

der Vorschriften des §8. 669 ter deutschen Civilprozeßordnung, in Kraft.

8 6. Die Zulässi:keit der verschiedenen Arten der Zwangsvoll- streckung in das unbewegliche Vermögen bestimmt fich nach den in den einzelnen Landestheilen bestehenden Vorschriften.

Die Zulässigkeit ist jedoch nicht davon abhängig, daß die Zwangêvolistredung in das beweglihe Vermögen ohne Erfolg statt- gefunden hat. :

G Me einer angeordneten Maßregel der Zwangsvollstreckung erfolgt nach den in einzelnen Landestheilen be- itehenden Vorschriften, soweit nicht aus den nachfolgenden §S. 8 bis 21 sich Abweichungen ergeben. : :

8 8. Zustellungen erfolgen rach den Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnung, sofern dieselben nach den bisherigen Vorschrifter dur. Aufgabe zur Post bewirkt werden können, nah den Vorschrif- ten der 88. 161, 175 derselben.

Bei der Zu*‘ellung durch Aufgabe zur Post sind die Postsendun- gen mit der Bezeichnung „Einschreiben“ zu versehen.

Unberührt bleibt die bestehende Verpflichtung der Gerichte, Zu- siellungen und Behändigungen von Amtêwegen zu betreiben.

8, 9. Die bei der Ausführung einer Vollstreckungemaßrezel den Gerichten zustehenden Entscheidungen, insbesondere über den bei der ZwangeEverst-igerung zu- ertbheilenden Zuschlag, erfolgen durch das Bollstreung8geribt. Die Entscheidungen können ohne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen. Gegen dieselben findet nur ]0- fortige Beschwerde stxtt. Wird gegen die Ertheilung des Zuschlags redtzeitig Beschwerde eingelcgt, so dürfen vor Erledigung der Be- \{chwerde Eintragungen im Grund- oder Hypothekenbuche auf Grund des Zuschlags nur nach Maßgabe des §. 658 der deutschen Givil- prezeßordnung e: folgen. S : n

Die in dea S8. 668, 68s bis 690, 696 der deutschen Civil- prozeßordnung bezeiwneten Einweidungen u1d Widersprü:he sind rah den Ver!chriften dieser Paragraphen zu erledigen. :

8 10. Tie Einstellung des Verfahrens wegen der in den 88 C68, 686 bis 690, 696 der deutschen Civilprozeßordnung bezeih- neten Einwendungen und Widersprüche erfolgt nur na den Vo.- christen diescr Paragraphen und der §8. 691, 692 dafelbit.

In den Fällen der Nr. 4, d des §. 691 erfolgt die Einstellung des Verfahrens nur auf Grund einer nach den Vorschriften des 8. 688 zu erlassenden Anordnung. :

Ob die Eizstellung der Zwan z8versteigerung von einem bestimm- ten Abschnitte des Verfahrens an überhaupt nit mehr stattfindet, bestimmt sich nach den bitherigen Vorscbristen : R

8, 11. Die Vorschriften der §8. 2 bis 5 der s{leswig-holstei-

isen Verordnung vom 14. April 1849 bleiben in Kraft. 7 8 12. Die bisherigen Vorschriften, nach welchen die Zu- ftellun ; einer verkündeten Entscheidung nicht erforderlich ist, bleiben in Kraft. E - : i Inscweit die Zustellung nicht erforderli is, beginnt die Nothfrist der sofortigen Beschwerde mit der Verkündung der Ent- sceidun1. :

8. 13. Im Verfahren der Zwangsversteigerung kann der Ver- steizerung8termin nah dem Ermessen des Gerichts an der Gerichts- stelle oder an einem anderen Orte des Gerichtsbezirks anberaumt werden.

8 14. It im Verfahren der Zwangsversieigerung dec ge- rictlihe Zuschlag versagt und gegen die Entscheidung Beschworde inner‘alb der Nothfrist nicht eingelegt worden, so ist der Bieter an sein Gebot niht mehr gebunden. E ,

8, 15. Wird ein in der Zwangsveriteigerung den Zusblag er- theilendes Urtheil aufgehoten, jo ift auf Antrag auch übcr Rüd- gewähr des auf Grund des Urtheils Gezahlten oder Geleisteten zu entscheiden. i 4 s

8 16. Jst mit der Zwangsvollstreckung ein Aufgebotsverfahren verbunden, fo ist eine Anmeldung, welche vor Erlaß des Ausf{luß- urtheils erfolgt. als eine rechtzeitige anzusehen. :

Die Anfechtung des Ausschlußurtheils erfolgt nur na den Vor- {riften der §8. 834, 835 der deutschen Civilprozeßordnung.

8& 17. Das nah §. 8 der rheinishen Subhastationsordnung den Hypothekcngläubigern zustehente Reht a.if Beschlagnahme von Miethen und Pächten, sowie auf Einerntung und Verkauf von Früchten ist durch den Antrag auf Erlaß einec einstweiligen Ver- fügung nah den Vorschriften der §8. 815 bis 822 der deutschen Civilprozeßordnung geltend zu machen. S L 4

8. 18. Vertbeilungsstreitigkeiten (Streitigkeiten über die Rich- tigkeit oder das Vorrecht einer Forderuog) sind in besonderen Pro- ¡essen zu erledigen. x a L

Die Vorschriften des §. 764 der deutschen Civilprozeßordnung sind hierb-i anzuwenden. Erforderlichenfalls bestimmt das Voll- ftrefungzgeriht, welcher der streitenden Theile Klage zu erheben hat.

Die bestehenden Vorschriften, nach welchen die Vertheilung durch den Widerspruch eines Betheiligten nicht gehemmt wird, blei-

ben i T: l : 7 C E Das Aufgebot der S Cou Dee Es S L

ial lat nach den Vorschriften über das Aufgebots- C A ® Sectloseeriärung von Urkunden über

verfahren zum Zwecke der 1 Anspcüche, iun in einem Grund- oder Hypothekenbuche eingetra-

gen find.

Ausfüc:rung

{ V

| Antrag des Glâà bigers.

pro:eßordnung

| schriften von dem Ober-Tribunal zu erledige

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preuf

Berlin, Mittwoh, den 26. März

L. 20. Die Anordaung des anderweiten Verkaufs ei steigerten Gegenstandes wegen unterlassener Erfüllung de bedingungen erfolgt nah den bi3herigen Vorschriften.

8, 21. Die na% den bestehenden Vorschriften zulässige Zwangsvoollstrekung wegen des Kaufgeldes eines versteigerten Gegen- standes erfolat auf Grund einer vollitreckbaren Ausfertigung des Zu- \{chlagEurtbeils. n

Die Ueberweis..ng des Kaufgeldes an den Gläubiger ift in der Vollstreckungsfklau!el zu erwähnen. Die Zuftellung einer Urkunde über die Ueberweisung ift nit erforderlich.

S 22 nach den bestehenden Vorschriften im Wege der Zwangsvollstreckung zu beanfpruchende Eintragung einer vollstreckbaren Forderung in einem Grund- oder Hypoth-kenbuche erfolgt auf den unmittelbar an den Grund- oder Hypothekenbuchricbter zu r:chtenden Die Beglaubigung des Antrags ist nicht

ne8 ver- c Kauf-

Es C

erforderlih. e —- : Die auf Grund erkannter Immission zulässige Eintragung er- von Amtswegen zu erlassende Ersuchen des Voll-

S8 I Lu

E S E tnaSgertMts. T j einem nur vorläufig vollstreckbaren Urtheil ift nur eine ormerkung einzutragen. ; : S “i : eit nah den bisherigen Vorschriften die Zwang®-

Vermög:n zu erledigen ist, finden ledigli die Vorschriften Tivilprozeßordnung, des Ausführung8geseßzes zu der- 8 Gesetzes, betreffend die Uebergangsbestimmungen zur Fivilprozeßordnung und deutschen Strafprozeßordnung, über

8¿ollstreckung in das bewegliche Vermögen Anwend!ng. Nollzichung von Arresten in unbeweglihe8 Wer- mi sich nach den in den cinzelnen Landestheilen be-

stehenden Vorschriften.

S 25. Das Rangordnunasoerfahren der rheinischen Civilprozeß- o:dnung gehört zur Zuständigkeit der Landgerichte. Gegen die Ent- scheidung des beauftragten Richters findet vorbehaltlih der weitere Bestimmungen dieses Paragraphen sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnung statt. :

Ueber Einsprücbe gegen den vorläufigen Rangordnun1splan ist in besonderen Proz:ssen zu entscheiden. Die SS. 764 bis 768 der deutscben Civilprozeß ordnung finden entsprehende Anwendung.

Die Zinser. des zu einer Zahlungztanweisung berechtiat:n Gläu- bigers laufen bis zu dem Tage, an: welwem naw Feststellung des Anspruchs und der vorzehende1 Ansprüche die endgültige Zahlungs- anweisung beansprucht werden fann.

I. Uebergangsbestimmungen. Vorschriften der 88. 19 bis 23 d bergangsbestimmungen zur deutschen Ci

: Strafprozeßordnung, finden auf die Zwangé w-glihe Vermögen entsprehende Anwendung. ifigkeit von Einwendungen gegen eincn nah den bis-

g \&:riften volistr.dbar gewordenen Anspruch testimmt si nab den bisherigen Vorschriften Vorschriften der rheinishen Civilprozeßordnung über die der ZwangsvollstreckŒung auf Grund der Einlegung eines i Borschristen erlasenes

s Geseßtze8, be- ilprozeßordnung volistreckung

L y L y 4

Die Einstellung Rechtémittels gegen ein na den bisberigen Urtheil bleiben in Kraft.

8. 27. Eine vor dem Inkrafttceten dieses b Zwangsévollstreckung und ein Rangordnung2verfahren, für welches vor dem erwähnten Zeitpuntte die Ernennung eines Richterkoinmissars nad Artikel 751 der rheinisben Civilprozcßordnunz stattgefunden hat, sind nach den bisherigen Vorstyriften zu erledigen, foweit nicht in den nabfolgenden 88. 28 bis 55 etwas Anderes bestimmt ist.

8 28. Die Erledigung einer vor dem Inkrafttreten dieses Ge- setzes leantragten Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermözen erfolat durch die Amtsgerichte. : s H S e örtlide Zuständigkeit der Amtsgerichte bestimmt sich nach 34, 755 der deut!{chen Civilprozeßordnung.

Die Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung

A

Gesches beantra zte

29. über den bei der Zwangsver ¡ieigerung zu ertheilenden Zuschlag und für die Eatsheidung über Streitigkeiten, wele niht durch eine be- sonders zu erhebende Klage zu erledigen find, bestimmt sih nach den bisherigen Vorschriften unter Anwendung der SF. ( bis 12 des Ge- setzes, betressend die Uebergangébestimmungen zur deutschen Civil- | und deutshen Strafprozeßordnung.

& 30. Die Gerichtsbarkeit für die Verhandlung und Ent- scheidung derjenigen Streitigkeiten, welhe na den bisherigen Vor- gewesen wären, wird dur ein besonderes Gesetz geregelt, sofern diese Gerichtsbarkeit nicht in Gemäßheit des §. 15 des Einsührungêgeseßes zum deutsch2n Ge- ritsverfassunagsgescße dem Reichsgericht übertragen wird. y i

31 Rücksichtlich der Zustellungen in einem n-ch den bisheri-

gen Bo schriften zu erledigenden Verfahren finden die BVorschrifter des Gesctzes, betreffend die ÜVebergangsbestimmungen zur

n Civilycozeßordnung und deutshen Strafprozeßordnung, ie Verschriften des §. 8 des gegenwärtigen Gesey-8 An-

ch& den S8 S

_ Die Vorschristen der deutsdben Civilprozeßordnuag über die Einstellung, Beschränkung und Aufhebung der Zwangsvoll- streckung finden auch dann Anwendung, wenn die Zwangsvollstreckung im Uebrigen na den bisherigen Vorschriften zu erledigen 1k.

& 33. Wird das Aufgebot der bei einer Vertheilung gebildeten Spezialmasse nach dem Sn dieses G setzes beantragt, îo findet der S. 19 di:ses Gesezes Anwendung.

E 8 34 Der Beitritt zu einer vor dem Inkrafttreten dieses Ge- setes beantragten Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Vorschriften des 8. 755 der deutshen Givilprozeßordnung und des §. 3 dieses

fetzes. vid A Auf Streitigkeiten, welche durch eine kesonders zu er- hebende Klage zu erledigen sind, finden, unbeschadet der bisherigen Vorschriften über die örtlihe Zuständigkeit des mit der Zwangsvoll- streckung befaßten Gerichts, die Vorschriften der deutschen Givil- prozeßordnung oder, wenn der Rechtsftreit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anhänzig geworden ist, die Vorschriften des Gesetzes, betreffend diz Uebergangsbcstimmungen zur deutshen Civilprozeß- ordnung und deutsh:n Strafprozeßordnung, Anwendung. 1iLI, Schlußbestimmungen.

8. 36. Die Vorschriften der SS. 755 bis 757 der deutschen Civilprozeßordnung und dieses Ge]eyes finden entsprechende An- wendung: —_ E

1) auf solche Zwangsver|teigerungen, welche niht im Wege der

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen beantragt sind ;

2) auf ein Rangordnungsverfahren (§. 25), welches nit in Folge

der Zwangsvollstreckuna beantragt ist. j

8. 37, Dieses Geseß_ E gleichzeitig mit dem deutshen Ge- rihtsverfassungsgeseß in Krafk. E ;

s E A Ne Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

j in, den 4. Mârz 1879. Gegeken Berlin, den (L 8.) Wilhelm, Leonhardt. Falk.

von Bülow. Hofmann.

Hobrecht.

a SEY zu e , von Kameke. riedenthal. Graf zu S abara May ba ch.

4

i)

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heu Staats-

Vereinstwwesen.

Der Vaterländische Frauen- Verein hielt am Mita Abend in dem mit tropvishen Gewäcbsecn und den Büsten des Katler3 und der Kaiserin geschmüdckten tíaal des landwirthscafilichen Ministeriums feine 13. Gener Kurz nah 7 Uhr erschien die Allerhöchst Ihre Ma- jestät die Kaiserin-Königin, Frau Groß» herzogin von Baden, der Frau Großherzogin von Sacjen-Weimar, der Prinzessin Albrecht und der Erbprinze Hobenzollern. Die Hohen Herrschaften wurden am Einganç räumen von deu Damen und Herren des Vorstandes begrüßt und in den Saal geleitet, wo an der Westwand hinter Hain bochstämmiger Palmen und Blattpflan:en auf erhöhter Estrade Plätze für diefelben reservirt waren. Die Versammlung wurde tur das alte Lied „Alta trinitas*, voa dem Domgthor unter Hrn. v. Herzbergs Leitung vorge- tragen, eröffnet. Hierauf ergriff cktaats-Minif: Dr, Friedens thal das Wort, um den erschienenen Fi es Ver- eins für Anwesenheit auszusprechen, sodc die an- wesenden 2 3 Bayerischen F Verein Albertvereins, Badischen Frauencerei: 1e vereine und der Verein e Bestrebunget d r Redner derer, die verlorzn, infonder der Hochseligen Die Versammlung erhob sich zum Die lauce Reibe von iedenthal hierauf ver- deutschen Batcr- Or Dee ers

Ge : T E, : Der eine erfreuitlce Griveis

elicm

Gei id e

Berein im ver-

flosenen Jah ;

Frau Großherzogin ven

Zeichen der Anerkennung von den P

Zuwendungen, die de aate-Minist.r Pr

laz, zeigte, welch crweitertes Terrain der

lande gewonnen. er Geheime Legation®ê-

stattete alédant :nerailber

t-rung u..d

Die bereits frühe

Kreuzes is im Vorij

fämmtlicher Frauenvereize

Kaiserin selbst angeregte

Solidarität und Festigkeit gewonnen, im

ist die Vereinigung der Zweigvereine zu

vereinen dur das Entitehen des V {ben Pr ic

gefördert. Die Zahl der neuen Zweigvereine, die im ver-

floïsencn Jahre ins Leben getreten sind läuft d auf )

x ( S On :4 T7 2 189 neuen Mitgliedern

X : ck 0 E 4 i

Chro 18 Jahre 104

» f D 754 1 4 A 5 { A5 iten dieje auyerordentlie

(Grotnn tio (Ireign ten

¿W fammenhang mit den traurigen Handscreiben der Kaiserin vom 2. Juli 1878 Frauen aufrief, mitzuarbeiten an -der Linderung der Zeit, hat Tausende dem Vereine zugeführt. Fabres zählte der Preußische Verein mit den \chen Vercinen 458 Zweigvereine mit 42000 Vit ging nunmehr auf die Thât!i des Vereins 1878 von großen elementaren i

der Verein außerordentliche

Nothstände nicht aufzubringen

meine Armenpflege von den

Baar über 200000 # und von 9009 M. autgegeben. Das Hauptfeld

war auc in diesem Jahre die Krankenpflege, die Kinderrettung un Erziehung. 13 Institute zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen sind von den Zweigvereinen mit 43! 00 #, 54 Krankenhäujer mit 85000 M. unterstüßt worden. 250 Krankeapslegerinnet

[+T} A C; »vrhtolto 5 weltlicze find, erhielten

rPtAa1 Sreig

Mittel

von den Zweigrereinen usammen 30609 4, 24 Waifenanstalten wurden bewabraistalten 15000, 13 Retitungs- und Erziehung und 30 Industciesculen 1390 Æ überwiesen. Der Ha wendete für Waisenpflege 3000, für Krankeapflege 8000 bewatrung 9900 und für Kindererziehung 5009 wurden also für Kranken- und Kinderpflege von den Zweig- vereinen 215000 #& und von dem Hauptverein 29 000 M ausgegeben. Außerdem hat der Hauptvercin 12 500 #. als Darlehn

den Qweigvereinen überwiesen. Die Geldmittel, weile dem Berein R F E ; r 1% î î zuflo)sen, haven 1m Haupt-,

für Kinder- Im (Ganzen

A o7 Den

wie in den Zweigvereinen zug ebenso freilich auch die Ausgaben. Einschließlich dem Vorjahre belief sih die Einnahme des 306 122 M, die Au8gabe auf 57124 M, es Bestand von 248 997 # oder etwas weniger wie 1 vereine hatten 937417 H# Einnahme und 414 (413 o. Ausgabe, es verblieb hier 522674 __ M. _Gesammt- vermögen des Vereins beträgt somit 741 61 A einem kurzen Vortrage \cilderte- sodann der Geheime Archiv-Rath Dr, Hassel die nationale Organifation der Deutschea Frauen-Bereine unter dem rothen Kreuz, die formell als abgeschlossen zu betrachten ist. Ver Vejang: „W Herr, mein Gott, erhôre mi“ [loß die Geier. Nach Beendigung des- selten dankte, wie bereits gestern mitgetheilt, Jhre Majeftät die Kaiserin im Namen der anwesenden sowie im Namen der abwesenden deut]chen Fürstinnen dem Vaterländischen Frauenverein für seine Leistungen und für seine Treue, aber au dem ganzen Deutschen Frauenverbande für seine nationale Organisation, die Bürg] raft leiste, day das große Werk, für die Zukunft geschaffen, au für die Zukunft wirksam sein werde.

Sewerbe und SandeL.

Die Amsterdam -Rotterdamer Eisenbahn (Hollän- dishe Eisenbahngesellschaft) hat, dem Geschäftsbericht pro 1878 zu- folge, zufriedenstellende Resultate erzielt. Die Gesammt-Einnahmen betrugen 4 687 505 Fl. oder 241 144 F. mebr als im Voriahre, wobei zu berücksihtigen ist, daß durch die am 15, Viai 1878 erfolgte Inbetriebsezung der Linie Amsterdam-Zaardam und die am 24, Suli ecfolgte Eröffnung der Linie Zetphen-Winter8wyk die Länge des von der Gesellshaft exploitirten Neves fich vermehrt hat ; das filo- metrische Erträgniß ift durschnittlid von 14999 1. im Vorjahre auf 14 468 Fl. în 1878 zurückgegangen. le Gesammtbetrieb8aus-

aben betrugen 2 543 731 Fl., der Uebers{uß also, von 2 143 564 F. Die Verzinsung der Anleihen erforderte 1 005 298 Gl, die Amor- fisation 92 350 Fl., die Beamten erhalten eine Remuneration von 5400 FL. und die Aktionäre eine Dividende von 61,75 Fl. per Aktie oder 67/40 9% gegen 54/5 °%%/ pro 1877. Davon sind 20 Fl. als vor- läufige Dividende am 1. Oktober 1878 ausgezahlt worden. Im Reservefonds ist das Maximum von 1 000 000 S1. bereits vorhanden.

Dessau, 25. März. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der AuhaßteDe}saui Sen Landesbank hat die Dividende

84 °%/o festge]eßt. : E R a Vie, (W. T. B.) Bei der heute von der niederländishen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zuckerauktion wurden 100 Fässer Surinamzucker zu 23{— 264 Fl., 191 gahaen zu 25t— 27 Fl. zum Verkauf gestellt. Es lles verfaust. / e e ore, 24. März. (W. T. B.) Weizen-Verschiffun- gen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Ver- einigten Staaten nah England 98 000, do. nach dem Kontinent 150 000, do. von Kalifornien und Oregon na England 8000 Qrtrs.

Visible Supply an Weizen 21 000 000 Bushel. Verkehrs: Anftalten.

Southampton, 2. März. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Main“ ift hier eingetroffen.

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