1879 / 73 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

und andererseits überhaupt sein Ziel besser crreichen zu kön- nen. Jn den Distrikten von Chin-chou und Lien-hou *), wo Li-yang-tsai viel gelebt hat, sind besondere Vorsichtsmaßregeln etroffen worden. Sollte es etwa später nothwendig werden, ie Zahl der Kaiserlichen Freiwilligen zu R so be- hält sich der General - Gouverneur weiteren Bericht dar- über vor. j

Soweit die offizielle Berichterstattung. Neueren Mit- theilungen zufolge scheint es jedoch außer Zweifel, daß Li- yang:tsai, troß aller vom General-Gouverneur der beiden Kuang angewandten Vorsichtsmaßregeln, die cinesish-anna- mitishe Grenze überschritten und au bereits einige Vortheile gegen die Annamiten errungen hat.

Die französishe Regierung, welhe nicht unbedeutende Interessen in Cochinchina zu vertheidigen hat, foll sich bis jeßt damit begnügt haben, ihre in den geöffneten annamiti- hen Häfen stationirenden, allerdings unbedeutenden Streit- kräfte um einige hundert Mann und ein Kanonenboot zu vermehren. Eine thatsählihe Jntervention zu Gunsten des Königs von Annam scheint jedoch Seitens der französischen Regierung nicht beabsichtigt.

Nah chinesishen Zeitungsnotizen aus Hongkong hat Li-yang-tsai sein Hauptquartier in der annag- mitishen Stadt Peining aufgeshlagen, Viele alte Taiping - Rebellen haben sich zu ihm gesellt, und die Stärke seiner Armee wird auf nicht weniger als 100 000 Mann geschäßt. Er hat sich zum König ausrufen lassen wie dies die Art der meisten chinesischen Rebellen- häuptlinge ist und den Namen „Schun-ching“ angenommen. Einer der annamitishen Gouverneurs hat ihn auch bereits als König von Annam anerkannt und ihm ein Geschenk von 100 000 Taels angeboten. Li-yang-sai foll dies jedoh zurück- gewiesen und den Gouverneur beauftragt haben, für die dar- gebotene Summe Waffen und Pulver zu kaufen. Seine Truppen haben strengen Befehl, das Leben und Eigenthum der Eingebornen zu vershonen, und es wird berichtet, daß viele arme Annamiten aus verschiedenen Theilen des Landes in das Lager Li-yang:-tsai’'s gezogen kommen, um sich unter den Schuß des Rebellenhäuptlings zu stellen und ihm ihre Dienste anzubieten.

Japan. Tokio, 16. Januar. Vor einigen Monaten verbreitete sich hier die Nachricht, die japanishe Regie- rung beabsihtige, dem Nachbarlande Korea den Krieg zu erklären. Dies Gerücht gewann an Glaubwürdigkeit, nachdem das Auswärtige Amt in der in Tokio erscheinenden japa- nischen Zeitung eine Notiz veröffentliht hate, in der die foreanishe Regierung angeklagt wurde, japanischen Kauf- leuten gegenüber geseßwidrige Maßregeln ergriffen zu haben. Bald darauf verlautete cs auch, daß ein hochgestellter japanisher Beamter, Namens Hanabusa, an Bord des Panzers(isses „Que Kan“ na@ Korea abgercist sei. Derselbe ist jedoch am 10. Januar bereits nah Japan zurücgekehrt und man hat nun mit Bestimwtheit in Erfahrung gebracht, daß alle Differenzen zwischen Fapan und Korea glü&lih und friedlih beseitigt worden sind. Es ist nämlich dem japanischen Beamten gelungen, die bedingungs- lose Zurücknahme derjenigen Zollverordnungen zu erwirken, welche den ersten Anstoß zur Unzufriedenheit der japanischen Regierung abgegeben hatten.

Dem Vernehmen nach isst die so unerwartet rasche Er- ledigung dieses Zwischenfalls dem Umstande zuzuschreiben, daß, als die Koreanishe Regierung bereits im Oktober v. 7F., in Voraussiht mögliher Verwicklungen mit Japan, in Peking angefragt hatte, ob sie für diesen Fall auf die Unterstüßung des dortigen Hofes rechnen fönne, ihr vom Tsungli-Yamen die Antwort zu Theil wurde: China sei gegenwärtig mit seinen eigenen Angelegenheiten zu sehr beschäftigt, als daß es der Regierung von Chosen beistel en könne. Korea solle, äußersten Falles, den japanishen Forderungen nachgeben.

Das japanische Panzershif}} „Hiye Kan“, welches den Gesandten Hanabusa nah Nagafaci zurückgebracht hatte, ist heute wieder nach Korea abgegangen, um dort bis auf Wei- teres zum Schuß der japanischen Niederlassung von Fusan stationirt zu bleiben.

Aus Calcutta wird dem „Reuterfcchen BuU=- reau“ unterm 20. d. Mts. telegraphirt: „Hier veröffent- lichten Nachrickten aus Birma zufolge, ist König Thibo mit der Anlegung befesligter Werke und anderen kriege- rischen Vorbereitungen beschäftigt. Auch soll der König die birmanishen Einwohner in Rangoon zur Rückehr in ihr Heimathsland aufgefordert und im Weigerungsfalle mit der Hinrichtung ihrer Familien gedroht haben.“

Aus dem Wolffshen Telegraphen-BureaU.

Kiel, Mittwoch, 26. März. Die von dem provinzial- ständischen Ausschusse anläßlich der bevorstehenden goldenen Hochzeit des Kaisers intcndirte Stistung zur Unterstüßung Erblindeter beträgt, wie die „Kieler Zeitung“ berichtigend meldet, 60 000 M

London, Mittwoch, 26. März. Jhre Königlichen Ho- heiten der Herzog und die Herzogin von Connaught begeben Sich zunächst nach Andalusien und werden die Osterwoche in Sevilla zubringen.

Madrid, Dienstag, 25. März. Nach einem Telegramm aus Sevilla ist in dem Befinden der Jnfantin Christine eine Besserung eingetreten. Der Graf und die Gräfin von Paris find hier eingetroffen.

Neich3tags - Angelegenheiten.

Im 1. Potsdamer Wahlbezirk (Westpriegniß) ift an Stelle des verstorberen Ober-Präsidenten von Jagow der Erbjägermeister von Fagow-Rüh städt mit 5373 gegen 2764 Stimmen, welche Dr. Burg in Berlin erhalten hat, zum Mitgliede des Reichstages ge- wählt worden.

Kunst, TWissenschaft und Literatur.

Greifswald, 25. März. Heute früh ist hierselbst der Philo- loge Sch ômann, 86 Jahre alt, gestorben. Derselbe hat sich be-

sonders durch seine Arbeiten übér griechisches Gerichtswesen auë- j

gezeichnet.

Der 4. Band von Theodor Martins „Life of the | Prince Consort“ wird, dem „Athenäum“ zufolge, am 1. Mai ; erscheinen; er seyt die Biographie bis zum Jahre 1859 fort. Zur ! | Bellevue- und Lennéstraßen-Ecke. Sowohl die Entwürfe aller der i bisher erwähnten Gebäude, als auch der hier niht erwähnten

Beendigung des Werkes ist ein fünfter Band erforderlich.

*) Ueber Lien-chou cf. die erste Anmerkung oben. Chin-chou (auf den Karten auch Kiu geschrieben) gleihfalls in Kuangtung etwas nordwestlich von Lien-chou.

Gewerbe und HandeL.

Die Rombergshe Zeitschrift; für Ba ukunft (Re- daktion: Neuenburgerstraße 31), hat soeben als Separatausgabe ein großes Tableau einer Totalansiht der Berliner Gewerbe- Ausstellung nebst Situationsplan in Rovalformat, verbunden mit aucführlichem Tert von fahmännisher Seite, au®gegeben. Der Preis stellt sih auf 1,50 4

In der Generalversammlung der Schlesischen Porzel- lan- und Steingut-Manufaktur, Aktiengesellschaft, wurde die vorgelegte Bilanz pro 1878 ohne Debatte genehmigt und die Dividende auf 4,50 Æ pro Aktie, gleih 14/9, festgeseßt.

Der Verwaltungsrath der Bank für Handel und In- dustrie in Darmstadt hat, wie die „B. Börs. Ztg.“ mittheilt, die Dividende nunmehr definitiv auf 63°/o festgestellt. Z

Nach dem Geschäftsbericht der Zwickauer Bank keträgt der im Jahre 1878 erzielte Bruttogewinn 209 036 #4, der R-in- aewinn 118 620 A Davon erhalten die Aktionäre 105 000 #4 oder 79/9 Dividende, zum Reservefouds kommen 2181 AÆ, auf Tantièmen entfallen 8600 4 Die Bank war genöthigt, für Verlufte auf Conto- Gorrent-Conto 36 000 Æ abzuschreiben. Jn der Bilanz figurirt der Reservefonds mit 33 609 Æ, das Delcredere-Conto mit 45 000 4 und die laufenden Accepte mit 273900 # Die Effectenbestände be- laufen sib auf 108 237 Æ, die Wechselbestände auf 1236 328 M und die Debitoren auf 1096514 #, denen 627 303 # Kreditoren gegenüberstehen. L :

Die Baverische Notenbank hat den Wechseltiékont auf 3, den Lombard-Zinsfüuß auf 4/5 festgeseßt. :

Haag, 23. März. (Leipz. Ztg.) Nach einer amtlichen Mitthei- lung ist die Eröffnung des Betrie! es auf der ganzen Eisenbahn- linie von Antwerpen nah Gladbach auf den nächsten 1. Mai festgeseßt.

Paris, 24. März. (Fr. Korr.) In Rouen hat, wie man den Blättern von dot meldet, gestern eine bedeutend: Versammlung von Arbeitern und Werkfüzrern stattgefunden, welche persönli oder durch Vollm2cht ungefähr 29 090 Spinnerei- und Web-reiarbeiter repräsentirten. Nach einer Verhandlung, die in bester Ruhe verlief, beschloß man, eine Deputation an di: Regierung abzuordnen, um ihr die trostlose Lage vorzustellen, in wmelcher sich die Arbeiterklasse in Folge der Herabsezung der Arbeitszeit oder des vollkommenen Feierns der Fabriken befände. Fünfzehn Delegirte werden demnach am Donnerstag in Paris eintreffen und sih mit dem Handels-Minister, On L auch mit dem Prâäsidenten der Republik in Verbin- ung seßen.

Berlin, den 26, März 1879.

Georz Heinrich Friedrih Hitßig.

Am 26. März find fünfzig Jahre verflossen, seit einer der größten Arcbitetten unseres Vat.rlandes mit dem Eintritt in den vreußishen Staat8baudienst seine künstlerische Thätigkeit begann, der jeßige Geheime Regierungs- und Baurath Hit ig.

Georg Heinrich Friedrih Hißig wurde als Sohn des bekannten Kriminalisten Hibßig, am 8. April 1811, zu Berlin ge- boren. Seine Schulbildung erhielt er zuerst auf dem Friedric- Wilhelms-Gymnasium und dann auf der damals eben begründcten Gewerbe cule unter von Klödens Direktorat. Nach kurzem akade- mischen Studium bestand er gegen Ende des Jahres 1828 sein Feld- messerexamen, worauf er am 26. März des nähften Jahres als solcher vereidigt wurde. Nach achtzehnmonatlicher Beschäftigung als Kondulteur an dem Küstriner Oderbrückenbau kehrte er im Herbst 1830 nach Berlin zurück, um unter Schinkels Leitung an den Arbeiten der Sternwarte Theil zu nehmen, in welchem Jahre ibm Heinrih Strack ein treuer Genosse wurde. In dieser Zeit vertieste sich der junge Architekt in ein umfang- reiches, mehrjähriges theoretisches Studium, das er mit einer in Begleitung seines Vaters unternommenen Pariser Reife zum Ab- {luß brachte, und nach welcher er zu Anfang des Jahrs 1837 die Baumeisterprüfung ablegte. Um sich der Ausbildung des Wohn- gebäudes, dessen Vervollkommnung und Verschönerung seinen Ruhm dauernd begrür. den sollte, hinzugeben, trat Hibig jeßt, ebenso wie Knoblauch, aus dem Staatsdienst, und beide etablirten sich als erste Privatbaumeister in Berlin, in welchec Eigenschaft sie bald eine rege Bauthätigkeit entfalteten, die fih nit blos auf die Haupt- stadt beschränkte, sondern im Laufe der Jahre mit dein wachsenden Rufe auf die Provinzen urd ferneren Länder übertrug. Beide, ob- wohl im Großen und Ganzen von gleichen Plären und Ge- finnungen erfüllt, waren doch in der Art ihres Schaffens wesentliÞh ven einander verschieden, Bei Hitßig waltcte -das malerishe Prinzip vor, offenbarte sich wohl die Vorliebe, landschaftlice Reize in die architektonishe Anlage zu ziehen. Durch die Villenanlagen bei Potédam hatte Schinkel den erften Impuls zu dieser von Hivig sowohl wie ron Persius weiter ent- wickelten nzuen Gestaltung des Wohnhauses gegeben, die in einer freien Auffassung desselben beruhte und die Mitte hielt zwische1 dem gewöhnlihen Wohngebäude und dem alten römischen oder griechischen Landhaus, An keinem eimigen Werke verleugnen sich die Eigen- thümlichkeiten Hitigs, und eine überall durchgeführte Konsequenz, die für das Schaffen des Architekten von nit zu untershäßender Wich- tigkeit ist, gab stets zu glüdlihen, maß- und stylvollen Refultaten Anlaß. Die Bauweise des Mittelalters, besonders die Gothik mit ihren {weren düstern Formen, liegt unserm Künstler, der seinen Werken die heitere Stattlichkeit, verbunden mit gesunder Lebenelust, aufzuprägen pflegt, meist fern. Dagegen giebt er den Rundbogen häufig Anwendung, und von den Renaifsanceformen der leßten Jahr- hunderte ertheilt er mit besonderer Firxirung des forinthishen Ka- pitäls den deutschen gern den Vorzug, wobei er den antikisirenden Charafter seiner Schule überwiegen [äßt. :

Lie Anlage des Thiergartenstadttheils mit feinen œarakteriftiscen, reizvollen Wohnhäusern ift in der Hauptsace von Hißig in der erften Periode seiner praktischen Thätigkeit ausgegangen. Aus dem ehe- maligen Kewperhof {uf er die elegante Victoriastraße, und auch der später angelegte Theil der sog. Künstlerstraßen, auf dem früheren Albrechtshof, unter denen sich auch eine mit dem Namen ihres Schöpfers befindet, ist ausschließlich ein Werk Hißtigs.

Hierbei beben wir als besonders charakterisirend für die künsti- lerishen Beftr bungen des Meisters in der ersten Periode seiner Laufbahn die Häuser Lennéstrafe 8 ia sciner villenartigen Grup- pirung, und Königgräterstraße 3, mit balkonartigen Karyatiden, Vorhalle und reliefgeschmüdtem Tempelgiebel, hervor. In dieselbe Zeit ungefähr fallen großartige Monr mentalbauten in Triest, wie der Palast von Revoltella, und in Medlenburg Schöpfungen in Renaifsanceformen, die in ihrer äußeren Erscheinung in der Lösung des Grundrisses und übec Raumentfaltung der Säle und der Haupt- Vestibüle vortrefflich dastehen. Neuerdings kam zu dieser Gruppe auswärtiger Practbauten das Palais des Barons von Kroneberg in Warschau mit einem imposant wirkenden Treppenhause, das mit zu den glanzrollsten Schöpfungen in der profanen Bau- kunft zählt. Von den Berliner Werkeu, die zwiscen dem fünfmonatlihen Erholung8aufenthalt in Jtalien im Jahre 1845 und einer größeren Reise dur Egypten, Griechenland und Konsftan- tinopel im Jahre 1857, sowie auch nachher entstanden sind, erwähnen wir nur das Palais des Grafen Pourtalés, Köuig?plaß 7, welches si durch eine eigenartige Entwickelung des Erurdrifses und die künstlerishe Durchbildung des innern Ausbaues auszeicbnet, ferner der Umbau der Villa Gerson in der Thiergartenstraße, das Wohn- haus des Bankier Krause in der Wilhelmstraße in französischen Renaifsanceformen und endlich das Gerfonshe Wohnhaus an der

welche die bei weitem größte Zahl auëmacben —, {ind theils im

| Verlage von Ernft und Korn mit Text in 3 Sprachen erschienen, | * theils fand ihre Veröffentlihung in der Erbkami’schen Zeitschrift

für Bauwesen statt, die auf Hibigs eigenes Betreiben und auf speziellen Vorschlag des Kultus-Ministers im Jahre 1851 gegründet wurde, und zu deren Redaktionskommission der Jubilar voch gegen- wärtig gehört, F

Bon öffentli&en Bauwerken \i:d in der HauptF&adt dur Hißig vor allem entstanden: 1) die Börse in der Burgstraße in den Jahren 1859—1864, ein {on vermöge seiner günstigen Lage stattlih wirkender Bau in ernsten und gemessenen Renaifsarceformen, mit vorgelegten korinthishen Säulen, welche sih dur die beiden oberen Stockwerke ziehen und mit einer den Geschäftsverkehr ausdrüden- den offenen Säulen-Vorhalle. Der Bau ift auch insofern epoche- madhend gewesen, als er zum ersten Male in Berlin eine vollständige Ausführu! g der Façaden in Sandstein zeigte, ein Beispiel, das bald bei den meisten öffentlihen und hervorragenden prioaten Gebäuden Nachahmung gefunden hat. 2) Der impofante Bau der Reichsbank in der Jägerstraße, mit prächtigem Vestitüle, großarti:em, mit Glas überdahtem Treppenhaue und großem und geschmadckvoll dekorirtem Sitzungésaal. Die Façaden dieses prähtigen BVauwerks, welches an der Front der Jägerstraße mit einer in Form einer Attika erhöhten Mittelpartie versehen ift, zeigen reich profilirte Sandfteinc esimse und an dea Flächen eine zartgemusterte Boksteinverblendung. Ein entschied:ner Gegner alles unorganishen aufgeklebten Schmudckes erschien ihm stets, was auch {on Scbinkel erkannt, der Sandstein als das geeignetste Baumaterial zur Autstattung der Fagçaden, aus dem sich das Ornament organish uzd wirksam herau®ë- entwickelt. Alsdann find noch zu erwähnen der durch den Bau dcr Stadtbahn vor Kurzem beseitigte Circus Renz, der sich durch seine originelle und glücklihe Dachkonstruktion auszcichnete, die Markt- hallen in der Karlstraze, das Lokal der Gesellschaft der Freunde in Renaifsanceformen, das in den Jahren 1870—1871 entftandene, opulent im rothen Backstein ausgeführte Reihenheimshe Waisenhaus im Rundbogenstil, und \{ließlid das provisorish in der Leipziger Straße errihtete Reichétagsgebäude wit großem Oberlicht-Saal. Gegenwärtig ist der Jubilar damit beschäftigt, das Schlütersche Zeughaus in ein Waffenmuseum und eine Ruhmeshalle umzubauen, und seit Richard Lucae's Tode nehmen ihn auch die Neubau - Gnt- würfe zu einem großartigen Polytehnikum bei Charlottenburg in Anspruch.

Im Jahre 1850 wurde Hißig Mitglied der Königlichen techni- {en Ober-Baudeputation, im nächsten Jahre erhielt er den Charakter eines Königlichen Bauraths und im Jahre 1863 den Titel eines Ge- heimen Regierungs-Rathes. Seit dem Jahre 1875 i Hißbig all- jährli zum Präsidenten der Königlichen Akademie der Künste, deren Mitglied er {hon seit dem Jahre war, erwählt worden.

Hoffentlich wird der Jubilar, dessen lange Berufsthätigkeit einen glänzenden Abschnitt der Baugeschichte Pr.ußens ausfüllt, der Kunst noch lange erhalten bleiben !

Cóln, 26. März, 12 Uhr 34 Min. Nachts. Die en g- lishe Post vom 25. März früh, planmäßig in Verviers um 821 Uhr Abends, ist ausgeblieben. Grund: Ungünstiges Wetter im Kanal.

Unter den verschiedenen Stiftungen, welhe zur Erinnerung an das goldene Hochzeitsfest Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin beabsichtigt werden, verdient dics jenige eine besondere Erwähnung, welche auf Anregung des Krieger- vereinécomités für das auf dem Niederwald zu errichtende National- denkmal von den deutschen Kriegervereinen ins Werk geseßt wird. Dieselbe soll in Herstellung einer besonderen Figur an dem genannten Denkmal, und zwar in der Figur des Krieges bestehen, die in Erz ausgeführt werden und die Inschrift „Von den deutschen Kriegervereinen gestiftet“ tragen wird.

Wie das „Rügensche Kreis- u. Anz.-Bl.“" mittheilt, ist am 21. d. M. wieder der Brückenkopf der Lauterbacher Landungs- brüdcke bei Putbus durch Eisgang vollständig demolirt worden. Der übrige Theil der Brücke ist intakt geblieben. Ein zwischen der Insel Vilm und Rügen feststehender Theil noch alten, sehr starken Eises seßte sib bei heftigem Ostwind in Bewegung, und in vielleicht einex halben Stunte war das Zerstörungswerk vollendet.

Teplitz, 22. März. (Allg. Ztg.) Die Teufungsarbeiten an der Urquelle, welhe dem sprengtechnisWen Bureau von Mahler in Wien übergeben wurden, find in der leßten Zeit in Folge des riesigen Wafserandranges etwas langsamer als Anfangs vorge- geschritten; immerhin verdient es aber rühmend erwähnt zu werden, daß dieselben überhaupt noch weitergeführt werden können. Der Wasserspiegel wurde überraschend {nell erreicht, die Beschaffung der nöthigen Pumpen und Masckinen war vorbereitet, aber eben nicht für solhe Wassermengen berechnet. Heute arbeiten zwei Centrifugal- pumpen, die eine mit 160, die andere mit 104 mm weitem Rohre; der Antrieb erfolgt durch ein 25pferdiges Locomobil. Die Schabtzimmcrung reiht bis auf 14 w unter den Tagesfkranz; die tiefste Stelle, der Pumpensumpf, stet 2,5 m unter der Zimmerung. Der stetige Zu- fluß wurde am 20. März mit 40—41 Kubikfuß (1,25 cbm) per Mi- nute bemessen. Die Sprengarbeiten liefern gute Resultate, obgleich nur fleine Ladungen angewendet werden; dagegen ist das Fördern ungemein erschwert, da die Arbeiter es in dem heißen Wasser (38,69 R.) nur kurze Zeit aushalten und die geringste Zwishenpause den Wafser- \spiegel aufwärts steigen läßt, z. B. bei einem Stillstande von 9 Mi- nuten um 80cm, Die geleist.ten Arbeiten spreben nit mit riesigen Ziffern, aber sie zeigen enorme technishe und lofale Schwoierigkeiten, wel: so glüdlih zu überwinden den Ingeuieuren alle Ehre macht.

: Frau CharlotteWoslter seßte gestern imResidenz-Theater ibr diesjähriges Gastspiel als „Gräfin Camilla von Vardes“ in Octave Feuillets „Eine vornehme Ehe“ fort. Das Stü ift auch hier seit Iahren bekannt, seine stark zu Tage tretenden Schwächen sind oft ge- rügt worden und durch sih selbst würde dasselbe wohl faum im Stande gewesen sein, eine so zahlreiche Versammlung anzuziehen, wie es gestern, wo das Residenz-Theater bis auf den leßten Plaß beseßt war, der Fall gewesen. Der starke Besuch galt sicher nicht dem Stücke, sondern der hervorragenden Künstlerin, der Darftellerin der weiblichen Hauptrolle. Diese Rolle ist nun keineswegs eine dankbare, und wenn Fr. Wolter troßdem eine ungemein interessante, in allen großcn wie kleiren Zügen vorzügliche dramatische Leistung gab, so lieferte sie damit wiederum einen vollgültigen Beweis füx ihre hohe künstlerische Meisterscaft; in weniger berufenen Händen würde diese Rolle vor einem deutschen Publikum weniz Verständniß und Anerkennung fin- den. Das trefflide Spiel des gefeicrten Gastes aber läßt alle kritischen Bedenken, die das Stück selbst fort und fort bervor: uft, vollständig in den Hintergrund trcten. Fr. Wolter wurde denn auch nah jeder Szene mit lebhaften Beifallébezeugurgen überhäuft. Die Küvsilerin wurde vcn den heimishen Mitgliedern des Residenz-Theaters wirksam und mit gutem Erfolge unterstüßt. In erster Reihe zeichnete sich Hr. Keppler dur die sehr gelungene Darstellung der männlicen Hauptrolle (Graf Gontran von Vardes) aus. Neben ihm verdienen für die Dur&%führung der übrigen größe- ren ihnen zugefallenen Partien lobende Erwähnung Frl. Castelli, Fr. Ernst, Fr. Schmidt und die Herren Beckmann, Haack und Egge- ling. Alle Anerkennung ist auch der ges{mackvollen und reichen Tatrattang sowie dem sorgfältig vorbereiteten Zusammenspiel zu zollen.

Redacteur: J. V.: Riedel. Drudck: W. Elsner.

Berlin: T Veriag der Expedition (Kessel).

Drei Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

M73.

Berlin, Mittwoch, den 26. März

Königreich Preuße Geseß,

lihe Vermögen. Vom 4. März 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des der Monarchie, was folgt:

I, Allgemeine Bestimmungen.

8. 1. In Ansehung der Zwangsvollstreckung gehören zum un-

beweglihen Vermögen außer Grundstücken diejenigen Sacken und

Rechte, deren Zwangsverkauf na den kestehenden Vorschriften in | Forderung in einem Grund- oder Hypoth-kenbucbe erfolgt auf den

| unmittelbar an den Grund- oder Hypothefenbuchrichter zu r:chtenden

dem für den Zwangöverkauf voa Grundstücken bestimmten Verfahren erfolgt. E E

Zu de- Immobiliarmafse gehören auch diejenigen beweglichen Gegenstände, auf welche das bezüglih eines unbeweglihen G-gen-

standes besiehende Pfand- oder Vorzugérecht kraft Geseßes sich mit |

erstreckt. : S / 8. 2. Neben den allgemeinen Bestimmungen der deutschen Civilprozeßordnung über die Zwangsvollftreckung finden auf die

wang8vollstreckXung in das unbewegliche Vermögen die nachstehenden | g

Borschriften Anwendung.

8, 3. Die Vorscbriftea des §. 755 Abs. 2 und des §. 756 der deutschen Civi: prozeßordnung finden bei der Zwangsvollstreckung in Gegenstände des unbeweglihen Vermözens außer Grundstücken ent- \prechende Anwendung.

& 4. Die Entscheidung über den Antrag, nab Maßgabe des

streckungsgericbte zu bestellen, kann ohne vorgängige mündliche Ver- bandlung erfolgen.

Der Beschluß ist von Amtswegen zuzustellen.

Eine Anfechtunz des Beschlusses, dur welchen das Vollstrelungs- g:rit bestellt wird, findet nit statt. L ——

& 5, Die in den einzelnen Landestheilen bestehenden Vorschrif-

ten über die Zulässigkeit der Zwang-vollstreckung in das unbeweg- |

lie Vermögen aus anderen als den in den 88. 644, 702 der

den einzelnen Landestheilen bestehenden Vorschriften. S Die Zulässigkeit ist jedoch nicht davon abhängig, daß die

gefunden hat.

8 7, Die Ausfücrung einer angeordneten Maßregel der Zwangsvollstreckung erfolgt nach den in einzelnen Landestheilen be- |

Itehenden Vorschriften, soweit nicht aus den nachfolgenden SS. 8 bis 21 sich Abweichungen ergeben. i

8. 8. Zustellungen erfolgen rach den Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnung, sofern dieselben na den bisherigen Vorschriften dur. Aufgabe zur Post bewirkt werden können, nah den Vorschrif- ten der 8. 161, 17 derselben. S

Bei der Zu'‘ellung durch Aufgabe zur Post sind die Postsendun- gen mit der Bezeichnung „Einschreiben“ zu Deren.

Unberührt bleibt die bestehende Verpflichtung der Gerichte, Zu- siellungen und Behändigungen von Amtêwegen zu betreiben.

8, 9. Die bei der Ausführung einer Bollstreckungëmaßrezel den Gerichten zustehenden Entscheidungen, insbesondere über den bei der Zwangeverst-igerung zue ertheilenden Zuschlag, erfolgen durch das Bo!lstrefung8geriht. Die Entscheidungen können ohne vorgängtge mündlihe Verhandlung erfolgen. Gegen dieselben findet nur 10- fortige Beschwerde sttt. Wird gegen die Ertheilung des Zuschlags rechtzeitig Beschwerde eingelcgt, so dürfen vor Erledigung der Be- \{werde Eintragungen im Grund- oder Hypothekenbuche auf Grund des Zuschlags nur nach Maßgabe des F. 658 der deutschen Civil- prezeßordnung ez folgen.

Die in dea 8. 668, 68s bis 690, 696 der deutschen Civik- |

prozeßordnung bezeiwneten Einwendungen u1d Widersprüche sind rah den Vorschriften dieser Paiagraphen zu erledigen.

8. 10. h i, t 8&8 668, 686 bis 690, 696 der deutshen Civilprozezordnung bezeich- neten Einwendungen und Widersprüche erfolgt nur na den Bo1- {christen dieser Paragraphen und der 88. 691, 692 daselbst.

In den Fällen der Nr. 4, d des §. 691 erfolgt die Einstellung des Verfahrens nur auf Grund einer nach den Vorschriften des 8. 688 zu erlaffenden Anordnung. E

Ob die Einstellung der Zwan zsversteigerung von einem bestimm- ten Abschnitte des Verfahrens an überhaupt nit mehr stattfindet, bestimmt si nach den bitherigen Borscpristen. S _

8, 11, Die Vorschriften der §8. 2 bis 5 der \chleswig-holstei- rien Verordnung vom 14. April 1849 bleiben in Kraft.

8, 12. Die bisherigen Vorschriften, nah welchen die Zu- stellun; einer verkündeten Entscheidung nit erforderlich ift, bleiben in Kraft.

íInscweit die Zustellung niht erforderlich is, beginnt die Nothfrist der sofortigen Beschwerde mit der Verkündung der Ent- \cheidun1. | 8. 13, Im Verfahren der Zwangsversteigerung kann der Ver- steizerungstermin nah dem Ermessen des Gerichts an der Gerichts- stelle oder an einem anderen Orte des Gerichtsbezirks anberaumt werden. :

8 14. Fit im Verfahren der Zwangsversieigerung dec ge- richtlihe Zuschlag versagt und gegen die Entscheidung Bescbwwrde innert:alb der Nothfrist nicht eingelegt worden, so ist der Bieter an sein Gebot nit mehr gebunden. l

8, 15. Wird ein in der Zwangsversteigerung den Zuslag er- theilendes Urtheil aufgehoben, fo if auf Äntrag auch übcr Rük- gewähr des auf Grund des Urtheils Gezahlten oder Geleisteten zu entscheiden. i : i

8, 16. Jst mit der Zwangsvollstreckung ein Aufgebotsverfahren verbunden, fo ist eine Anmeldung, welche vor Erlaß des Auss{luß- urtheils erfolgt. als eine rechtzeitige anzusehen.

Die Anfechtung des Aus\chlußurtheils erfolgt nur nach den Vor- schriften der 88S. 834, 835 der deutschen Civilprozeßordnung.

L 17. Das nah 8. 8 der rheinishen Subhastationsordnung den Hypothekcngläubigern zustehende Reht af Beschlagnahme von Miethen und Pächten, sowie auf Einerntung und Verkauf von Früchten ist durch den Antrag auf Erlaß eine: einstweiligen Ver- fügung nah den Vorschriften der §8. 815 bis 822 der deutschen Civilprozeßordnung geltend zu machen. S e

8. 18. Vertheilungsstreitigkeiten (Streitigkeiten über die Rich- tigkeit oder das Vorrecht einer Forderung) find in besonderen Pro- ¡fen zu erledigen.

Die Vorschriften des §. 764 der deutschen Civilprozeßordnung sind hierbci anzuwenden. Erforderlichenfalls bestimmt das Voll- streckfungzgeriht, welcher der streitenden Theile Klage zu erheben hat.

Die bestehenden Vorschriften, na welchen die Vertheilung durch den Widerspruch eines Betheiligten nicht gehemmt wird, blei- ben in Kraft. E i i

8. 19, Das Aufgebot der bei einer Vertheilung gebildeten Spezialmafsen erfolgt nah den Vorschriften über das Aufgebots- verfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung von Urkunden über demi “frag welche in einem Grund- oder Hypothekenbuche eingetra- gen find.

Die Einstelung des Verfahrens wegen der in den |

8 20. Die Anordaung des anderweiten Verkaufs eines ver-

| steigerten Gegenstandes wegen unterlassener Erfüllung der Kauf-

L Z V 2 | bedinguna?r fol: i3heri( Vorschriften. betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbeweg- | bedingung-n erfolgt nah den bishertgen Vorschrift

21. Die nua den bestehenden Vorschriften zulässige

Zwangsooll streckung wegen des Kaufzeldes eines versteigerten Gegen-

standes erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zu-

s erfol Landtags | Slaggurtbeils.

| VollstreEungsfklau!el zu erwähnen. Die

Die Ueberweis..ng des Kaufgeldes an den Gläubiger ist in der Zustellung einer Urkunde über die Ueberweisung ift nicht erforderlich.

8. 22. Die nach den bestehenden Vorschriften im Wege der Zwangsvollstreckung zu beanspruchende Eintragung einer vollstreckbaren

Antrag des Glä bigers. Die Beglaubigung des Antrags ist nicht erforderlich.

Die auf Grund erkannter Immission zulässige Eintragung er- folgt auf das von Amtswegen zu erlassende Ersuchen des Voll- streckungsgerichts.

A328 einem nur vorläufig vollstreckbaren Urtheil ift nur eine Vormerkuang einzutragen.

8. 23, Insoweit nach den bisherigen Vorschriften die Zwangs- vollstreckung in beweglihe Gegenstände, welche zur Immobiliarmasse gehören, nah den Vorschriften über diz Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögzn zu erledigen ist, finden lediglih die Vorschriften der deuiscen Civilprozeßordnung, des Ausführung8geseßes zu der- selben und des Gesetzes, betreffend die Uebergangsbestimmungen zur

| deu!schen Civilprozeßordnung und deutschen Strafprozeßordnung, über

S: s ivil efi ( i H t 2 I! j , - ° L , - y S. 756 der deutshen Civilprozeßordnung ein Gericht zum Boll- | die Zwangsoollstreckung in das beweglihe Vermögen Änwend!1ng.

8 24. Die Vollziehung von Arresten in unbeweglihes Ver- mögen bestimmt ih nah den in den einzelnen Landestheilen be- stehenden Vorschriften.

L 25. Das Rangordnungsoerfahren der rheinischen Civilprozeß- o: dnung gehört zur Zuständigkeit der Landgerichte. Gegen die Ent- scheidung des beauftragten Richters findet vorbehaltlich der weiterea Bestimmungen dieses Paragraphen sofortige Beschwerde nach den

D

c t E : ; 2 L | Vorschriften der deutschen Civilprozeßordnung statt. deutsben Civilprozeßordnung bezeichneten Titeln bleiben, unbeschadet | He : 9 3 der Vorschriften des §. 669 ter deutschen Civilprozeßordnung, in Kraft. | in besonderen Proz:ssen zu entscheiden. Die §8. 764 bis 768 der 8, 6, Die Zulässi:keit der verschiedenen Arten der Zwangsvolil- streckung in das unbeweglihe Vermögen bestimmt sich nach den in |

Ueber Einsprücbe gegen den vorläufigen Rangordnunzsplan ist

deutshen Civilprozeßordnung finden entsprehende Anwendung. Die Zinser des zu einer Zahlungtanweisung bere@tiat-n Gläu-

| bigers laufen bis zu dem Tage, an: weldem nach S Ie des E E / : Z O | Ansprucs und der vorzehende: Ansprüche die endgültige Zahlungs- Zwangsêvolistreckung in das beweglihe Vermögen ohne Erfolg statt- | L L :

anweisung beansprucht werden kann. ITI. Uebergangsbestimmungen.

L. 26. Die Vorschriften der §8. 19 bis 23 des Gesetzes, be- treffend die Uebergangsbestimmungen zur deutschen Civilprozeßordnung und deutschen Strafprozeßordnung, finden auf die Zwangévolistreckung in das unbew-glihe Vermögen entsprehende Anwendung. |

Die Zulässigkeit von Einwendungen gegen eincn nah den bis- herigen Vorschriften volUstr.dbar gewordenen Anspruch bestimmt si na den bisherigen Vorschriften

Die Vorschriften der rheinischen Civilprozeßordnung über die Einstellung der ZwangsvollstreŒung auf Grund der Einlegung eines

| Rechtsmittels gegen ein nah den bisherigen Borschrifsten erlassenes

Urtheil bleiben in Kraft. :

L 27. Eine vor dem Inkrafttceten dieses Sesehzes beantrazte Zwangsvollstreung und ein Rangordnung2verfahren, für welches vor dem erwähnten Zeitpunfte die Ernennung eines Richterkoinmissars na Artikel 751 der rheinis{hen Civilprozcßordnun stattgefunden hat, sind nah den bisherigen Vorschriften zu erledigen, soweit nicht in den nachfolgenden 88. 28 bis 55 etwas Anderes bestimmt ist.

8, 28. Die Erledigung einer vor dem Inkrafttreten dieses Ge- ekes leantragten Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermözen rfolgt durch die Amtsgerichte.

\ e j L S Die örtlide Zuständigkeit der Amtsgerichte bestimmt fih nach

| ven W8 684, 755 der deut]chen Civilprozeßordnung.

V 99. ‘Die Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung iber den bei der Zwangsver |teigerung zu ertheilenden Zuschlag und für die Entscheidung über Streitigkeiten, welche nicht durch eine bee sonders zu erhebende Klage zu erledigen find, bestimmt sich nach den bisherigen Vorschriften unter Anwendung der S8. 7 bis 12 des Ge- setzes, betressend die Uebergangsbestimmungen zur deutshen Civil- pro:eßordnung und deutschen Strafprozeßordnung.

8& 30. Die Gerichtsbarkeit für die Verhandlung und Ent- {eidung derjenigen Streitigkeiten, welche na den bisherigen Vor- schriften von dem Ober-Tribunal zu erledigen gewesen wären, wird durch ein besonderes Gesetz geregelt, sofern diese Gerichtsbarkeit nicht in Gemäßheit des §. 15 des EinsührungêEgeseßes zum deutshzn Ge- ritsverfassung8geseße dem Neich8geriht übertragen wird.

8 31. Rüfsichtlich der Zustellungen in einem n-ch den bisheri- gen Vorschriften zu erledigenden Verfahren finden die Vorschriften des 8. 2 des Gesetzes, betreffend die Uebergangsbeftimmungen zur deutshen Civilprozeßordnung und deutschen Strafprozeßordnung, und die Verschriften des §. 8 des gegenwärtigen Gesep-8 An-

ng. s R Die Vorschriften der deutsben Civilprozeßordnuag über die Einstellung, Beschränkung und Aufhebung der Zwangsvoll- streckung finden auch dann Anwendung, wenn die Zwangsvollstreckung im Uebrigen nach den bisherigen Vorschriften zu erledigen 1st.

& 33. Wird das Aufgebot der bei einer Vertheilung gebildeten Spezialmasse nach dem Inkrafttreten dieses G setzes beantragt, fo findet der §. 19 di:ses Gesezes Anwendung. _ E

8. 34. Der Beitritt zu einer vor dem Inkrafttreten dieses Ge- setzes beantragten Zwangsvollstreckung erfolgt nah den Vorschriften des 8. 755 der deutschen Civilprozeßordnung und des §. 3 dieses

Gesetzes.

E 35. Auf Streitigkeiten, welhe durch eine besonders zu er- hebende Klage zu erledigen sind, finden, unbeschadet der bisherigen Vorschriften über die örtlihe Zuständigkeit des mit der Zwangsvoll- streckung befaßten Gerichts, die Vorschriften der deutschen Civil- prozeßordnung oder, wenn der Rechtsftreit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anhänzig geworden ist, die Vorschriften des Geseßes, betreffend die Uebergangsbcstimmungen zur deutschen Civilprozeß- ordnung und deutsh:n Strafprozeßordnung, Anwendung.

1ÎLI, Schlußbestimmungen.

8, 36. Die Vorschriften der §§. 755 bis 757 der deutschen Civilprozeßordnung und dieses Gejeyes finden entsprechende An- wendung:

1) es folche Zwangsversteigerungen, welche niht im Wege der

Zwangsvolstreckung wegen Geldforderungen beantragt find;

2) auf ein Rangordnungsverfahren (S. 25), welches niht in Folge

der Zwangsvollstreckuna beantragt M :

8. E Dieses Seleh e gleichzeitig mit dem deutschen Ge- rihtsverfassungsgeseß in Krask. E j i

Y e E niere Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeken Berlin, den 4. März 1879.

(L. 8) Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. Prien than von Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg.

Maybach. Hobrecht.

Wilhelm.

| Ministeriums seine 13. Generalversammlung ab. | 7 Ubr erschien die Allerhöchst: Protektorin des Vereins, Ihre Ma-

| ein3 für Jhre Anwesenheit E | wesenden Lertreter des Bayerishen Frauen- Vereins, des sächsischen | Albertvereins, des württembergiswen Wohlthätigkeitêvereins, des

| der Verein außerordentlie Mittel zur Linderung

Vereinstwwesein.

Der Vaterländische Frauen-Verein hielt am M-ita Abend in dem mit tropishen Gewächsen und den Büsten des Katser3 und der Kaiserin ges{müdckten Festsaal des landwirthscafilichen Kurz nah

jestät die Kaiserin-Königin, begleitet von der Frau Groß- herzogin von Baden, der Frau Großherzogin von Sachjen-Weimar, der Prinzessin Albrecht und der ÉErbprinzessin von Hohenzollern. Die Hohen Herrschaften wurden am Eingang zu den Festräumen von deu Damen und Herren des Vorstandes begrüßt und in den Saal geleitei, wo an der Westwand hinter eincm Hain bochstämmiger Palmen und Blattpflan;en auf erhöhter Estrade Pläße für diefelben reservirt waren. Die Versammlung wurde tur das alte Lied „Alta trinitas*, voa dem Domchor unter Hrn. v. Herzbergs Leitung vorge- tragen, eröffnet. Hierauf ergriff der Staats-Minister Dr. Frieden- thal das Wort, um den erschienenen Fürstinnen den Dank des Ver- auszusprechen, sodann die an-

Badischen Frauenoereins, des Hessischen Alicenvereins, der Zweig- vereine und der Vereine, die ähnliche Bestrebungen verfolg:n, zu be- grüßen. Sodann getachte der Redner derer, die der Verein im ver- flossenen Jahre dur den Tod rerloren, insonderheit der Hochseliger Frau Großherzogin vcn Hessen. Die Versammlung erhob sich zum Zeichen der Anerkennung von den Pläyen. Die lauae Reihe von Zuwendungen, die der Staatëe-Minist.r Dr. Friedenthal hierauf ver- laz, zeigte, welch crweitertes Terrain der Verein im deutschen Batcr- lande gewonnen. Der Geheime Legations-Rath z. D. Dr. Hepke er- stattete alédann den Generalberiht füc 1878, der eine erfreuliche Erweis t-rung u..d innere Vertiefung des Vereinslebens konstatiren konnte. Die bereits früher angebahnte Vereinigung aller Vereine des rothen Kreuzes ist im Vorjahre weiter fortges der engere Verein sämmtlicher Frauenvereize hat durch die von Ihrer Majestät der Kaiserin selbst angeregte Bildung eines ständigen Ausschusses an Solidarität und Festigkeit gewonnen, im Preußischen Landeésverein ist die Vereinigung der Zweigvereine zu Bezirks- und Provinzial- vereinen dür das Entitehen des Brandenburgischen Provir

gefördert. Die Zahl der neuen Zweigvereine, die im ver- flofsencn Jahre ins Leben getreten sind, beläuft sich auf 56 mit 7189 neuen Mitglicdern gegen nur 15 Verei im Jahre 1877. Es steht diese außerordeutlice Zunahme in engem Zu- sammenhang mit den traurigen Ereignissen des Borjahres. Jenes Handschreiben der Kaiserin vom 2. Juli 1878, das die deutschen Frauen aufrief, mitzuarbeiten an -der Linderung der sittlichen Noth der Zeit, hat Tausende dem Vereine zugeführt. Am Ende vorigen Jahres zählte der Preußische Verein mit den 24 anderen norddeut- hen Vereinen 458 Zweigvereine mit 42000 Mitgliedern. Redner ging nunmehr auf die Thätigkeit des Vereins über. Da das Jahr 1878 von großen elementaren Ereigzsissen vershont blieb, brauchte | allgemeiner Troudem Ul [ur guge

( cky í

Nothsiände nicht aufzubringen. roß r, meine Armenpflege von den Yweigvereinen aüein an Baar über 200000 # und von dem Hauptverein gegen 9000 6 autgegeben. Das Hauptfeld der Thäiigkeit des Vereins

| war auch in diejem Jahre die Krankenpflege, die Kinderrettung und

Erziehung. 13 Institute zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen sind von den Zweigvereinen mit 43:00 E, d1 Krankenhäuser mit 85000 M unterstüßt worden. 250 Krankeapflegerinnen, von denen 3 weltlicze sind, erhielten von den Zweigrereinen eine Beihülfe von usammen 30609 4, 24 Waisenanstalten wurden 18000, 63 Kinder- bewabraistalten 15000, 13 Rettungs- und Erziehungéanstalten 1700 und 30 Industcieshulen 1390 4A überwiesen. Der Hauptverein ver- wendete für Waisenpflege 3000, für Krankeapflege 8000, für Kinder- bewabrung 9900 und für Kindecerziehung 50009 A Im Ganzen wurden also für Kranken- und Kinderpflege von den Zweig- vereinen 215000 A und von dem Hauptverein 25000 ausgegeben. Außerdem hat der Hauptvercin 12 500 als Darlehn

| den Zweigvereinen überwiesen. Die Geldmittel, welche dem Verein

zuflossen, haben im Haupt-, wie in den _Zweigvereinen zugenommen, ebenso freilich auch die Ausgaben. Einschließlih dem Bestand aus dem Vorjahre belief sich die Einnahme des Hauptverecins auf 306 122 M, die Au8gabe auf 57 124 4, es verblieb somit ein Bestand von 248 997 oder etwas weniger wie 1877. Die Zweig- vereine hatten 937417 #Æ# Einnahme und 414 (43 M. Ausgabe, es verblieb hier 522674 # Das Gesammk- vermögen des Vereins beträgt somit (41671 # In einem kurzen Vortrage \cilderte- sodann der Geheime Arhiv-Rath Dr. Hassel die nationale Organisation der Deutshea Frauen-Vereine unter dem rothen Kreuz, die formell als abgeschlossen zu betrachten ist. Ver Gesang: „W Herr, mein Gott, erhôre mi“ [chGloh die Feter. Nach Beendigung des- selten dankte, wie bereits ge|tern mitgetheilt, Jhre Majestät die Kaiserin im Namen der anwesenden sowie im Namen der abwesenden deutschen Fürstinnen dem Vaterländischen Frauenverein für seine Leistungen und für seine Treue, aber auch dem ganzen Deutschen Frauenverbande für seine nationale Organisation, die Bürgs vaft leiste, daß das große Werk, für die Zukunft geschaf\en, auc für die Zukunft wirksam sein werde. Gewerbe unò Sanudel.

Die Amsterdam - Rotterdamer Eisenbahn (Hollän - dische Eisenbahngesellschaft) hat, dem Geschäftsbericht pro 1878 zu- folge, zufriedenstellende Resultate erzielt. Die Gesammt-Einnahmen betrugen 4 687 505 Fl. oder 241 144 Fl. mehr als im Vorjahre, wobei zu berücksihtigen ist, daß durch die am 15. Mai 1878 erfolgte Inbetriebsetzung der Linie Amsterdam-Zaardam und die am 24, Juli ecfolgte Gróffnung der Linie Zetphen-Winter8wyk die Länge des von der Gesellschaft erploitirten Nees sih vermehrt hat; das filo- metrishe Erträgniß ift durchschnittlich von 14896 Fl. im Vorjahre auf 14 468 Fl. in 1878 zurückgegangen. Die Gesammtbetrieb8aus- aben betrugen 2 543 731 FI., der Uebershuß also von 2 143 864 Fl. ie Verzinsung der Anleihen erforderte 1 005 258 F[., die Amor- tisation 92 350 Fl., die Beamten erhalten eine Remuneration von 5400 F[. und die Aktionäre eine Dividende von 61,75 Fl. per Aktie oder 67/40 °%/% gegen 54/5 °%% Þpro 1877. _Davon sind 20 Fl. als vor- läufige Dividende am 1. Oktober 1878 ausgezahlt worden. Im Reservefonds ist das Maximum von 1 000 000 F. bereits vorhanden. Dessau, 25. März. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Anhalt-Dessauischen Landesbank hat die Dividende pro 84 9% festgeseßt. i On 95. Märi. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländishen Hand elsgesellschaft abgehaltenen Zuckerauktion wurden 100 Fässer Surinamzucker zu 23¿{— 264 Fl., 191 Fäßdben zu 25t— 27 Fl. zum Verkauf gestellt. Es e Alles verkauft. : E ae Port, 24. März. (W. T. B.) Weizen-Verschiffun- gen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Ver- einigten Staaten nah England 98000, do. nah dem Kontinent 150 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 8000 Qrtrs. Visible Supply an Weizen 21 000 000 Busbel.

Verkebrs:Anftalten.

Southampton, 25. März. (W. T. B.) Der Dampfe.r des Norddeutschen Lloyd „Main“ ift hier eingetroffen.