anzunehmen, ungültig seien. „Man redet unaufhörlih“, sagt der Bischof von Grenoble, „von den Geseßen, welche außer- halb der Konkordate entstanden sind. Natürlich sind dieselben null und nichtig und können die Kirche niht binden, da diese sie niht unterzeihnet hat. Um die Ordnung nicht zu stóren, fügen sich die einzelnen Kirchen und die Katholiken in diese Gesche; darum haben sie aber für die katholische Kirche, welche sie weder mit berathen noch ihnen zugestimmt noch fie unterzeihnet hat, noch lange keine bindende Kraft.“ „Dieser Gehorsam,“ sagt dagegen der Minister, „ist nicht etwa eine bloße Toleranz Seitens der französischen Katholiken und Kultusdiener, er ist eine Pflicht. Die entgegengeseßte Lehre, wie Ew. Hohwürden sie vorträgt, wäre in Widerspruch mit den sichersten Grundsäßen unseres öffentlihen und Kon- kordatsrechts. Diese Grundsätze verbürgen die freie Aus- übung der Staatsgewalt in den Materien, die niht dem rein geistlichen Gebiete angehören. Dieses Recht, ein wesentliches Attribut der Landeshoheit, welche jeder Staat in seinem Ge- biete ausübt, könnte nur dur förmliche Verträge einge|hränkt werden. Das Konkordat vom 26. Messidor des Jahres IX., welches die Regierung achtet und auch von den Vertretern der kirclihen Autorität geachtet zu sehen wünscht, gewähr- leistet in Frankreih die freie Ausübung des katholischen Glaubens und die Oeffentlichkeit seines Kultus; aber es macht durchaus nicht die Rechte, welche der Regierung in den Fragen der öffentlihen Ordnung, hinsichtlih des Negimes des Unter- rihts und der geistlihen Kongregationen zustehen, von der Genehmigung der Kirche abhängig. Was die Kongregationen betrifft, jo glaube ih Ew. Hohwürden daran erinnern zu müssen, daß dieselben zu der Zeit, da das Konkordat unter- zeichnet wurde, in Frankreih nicht anerkannt, in keiner Be- stimmung dieses Verfahrens vorausgesehen waren und mit- hin geseßlih unter der ausscließlihen Herrschaft des Staats geblieben sind. Meines Erachtens is also, Monseigneur, in der Lehre, welche Sie zu meinem Bedauern in Jhrem Hirten- briefe vom 15, März vortragen, das Konkordat nicht minder verkannt, als das bürgerliche Geseß. Diese irrthümliche Lehre ist stets tadelnswerth, selbst wenn sie in einer amtlichen Mittheilung eines Prälaten an die Gläubigen sciner Diözese verkündigt wird. Es steht zu befürchten, daß sie dann von dem Parteigeiste als eine Aufreizung zum Ungehorsam gegen die Geseße ausgelegt werden fönnte“.
— 26. März. Aus dem heutigen „Fournal o ergiebt sich, daß durch Dekret des Präsidenten vom 25. d. M. die drei bisherigen Präfekten Algeriens durch drei Republikaner erseßt worden sind. Einer der neuen Präfeîten ist der Pariser Gemeinderath Graurx, der die Vräfektur von Konstantine erhält. — General Saufsier (früher Mitglied der Linken der Nationalversamm- lung) is zum Ober-Befehlshaber des 19. Armee - Corps (Algerien) ernannt worden.
— 2 M (W S. B) Der Prastoent Gréoy begab sich heute Nachmittag um 11/5 Uhr nach der großf- britannishen Botschaft, um FJhrer Majestät der Königin Victoria einen Besuch abzustatten. Die Königin hat Nach- mittags um 41/, Uhr mittelst Separatzuges ihre Reise nah Jtalien auf dem Wege über Modane fortgesett.
Die Bureaux sämmtlicher Gruppen der Linken des Senats wie der Deputirtenkammer haben ihre Mitglieder zu Plenarsizungen, behufs Verständigung über die Nü ck- verlegung der Kammern nach Paris für morgen nah Paris berufen. Die Gri.ppen der Linken der Deputirten- kammer sind bereit, jede Garantie zu leisten, welche der Senat für die Beschränkung der Arbeiten des Kongresses verlangen könnte.
italien. Nom, 27. Marz. (W. T. B): Die De=- putirtenkammer seßte heute die Berathung des Ein- nahmebudgets fort. Minghetti begründete die von ihm eingebrahte Tagesordnung, wona die Kammer die wei- tere Enlshließung sich bis nah Vorlegung des Finanzexposes vorbehalten follte, und führte dabei aus, daß er in vielen Stücken mit dem Finanz-Viüinister übercinstimme. Der Ueber- \chu§ von 14 Millionen, der si crgeben habe, sei nicht aus- reihend, um die Abschaffung einiger Steuern zu recht- fertigen; die Aufhe:ung der Mahlsteuer müsse dur die bei anderen Abgaben vorzunehmenden Reformen ermögliht werden. Er fönne, damit das Gleichgewicht niht gestört werde, so lange nicht für die Aufhebung von irgend welchen Steuern stimmen, als nicht für diese Steuern ein anderweiter Erfaß geschaffen sei. Cairoli beantragte und begründete eine Tagesordnung, wonach die Kammer ihren Beschluß von: 7. Juli v. J. in Betreff der Aufhebung der Mahlsteuer aufrecht erhält und erklärt, daß sie die in dem Programm der Linken enthaltenen Reformen annehme. Cairoli ging dabei auf eine Kritik der Verwaltung der Rech- ten ein und befürwortete das Programm der Linken, das hauptfächlich die Aufhebung der die ärmeren Bevölke- rungsflassen bedrüCenden Steuern be;wecke. Zugleich forderte er die Fraktionen der Linken auf, von allen Rekrimi- nationen abzusehen und sich zur Durchführung des Pro- gramms der Linken unter einander zu verständigen. Darauf sprach Crispi den Wunsch aus, daß der Tagesord- nung Cairoli’s noch die Worte „indem die Kammer von den Erklärungen des Ministeriums Akt nimmt“ hinzugefügt wer- den möchten. Nicotera beantragte dagegen die Annahme einer Tagesordnung, wonach die Kammer einfach Akt von den Erklärungen des Ministeriums nehme. Ercole be- antragte eine andere, wona die Kammer, indem sie von den Erklärungen der Minister Akt nehme, die bereits früher aus- gedrückten Beschlüsse bezüglich einzuführender Ersparungen und der Steuerreform aber aufrechterhalte. Fm weiteren Verlaufe der Sitzung sprahen noch Bertani, Righi und Seïila. Leßterer wies die Beschuldigungen Cairoli's gegen die Rechte zurückE. Schließlih wurde die Fortseßung der Debatte auf morgen vertagt.
Türkei. Konstantinopel, 27. März. (W. T. B.) Der Sultan läßt aus den überflüssigen Gold- und Silber- gegenständen in den Kaiserlichen Palästen Geld zum A nkauf von Kaimes prägen.
Philippopel, 26. März. Der ostrumelishe Finanz- direktor Schmidt hat sein Demissionsgesuch eingereiht. Die internationale Kommission hat in Folge dessen beschlossen, bei den europäischen Kabinetten die offizielle Anzei-e zu erstat- ten, daß sie den Art. 19 des Berliner Vertrages nit durch- zuführen vermocht habe.
Skutari, 27. März. Zehn türkische Bataillone werden aus Konstantinopel hier erwartet. Es hat den An- schein, als ob die türkische Regierung \sich entschlossen habe, die Albanesen zu entwaffnen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 2. März. Die Mittheilung des „Prawitelstwennyj Westnik“ (Regie- rungsboten) über das gestern Nachmittag um 1 Uhr auf den Chef der Gensd’armen, General-Adjutanten Drenteln ver- übte Attentat lautet nah dem „St. Pet. Herold“ wie folgt:
General-Adjutant Drenteln fuhr in einer Kutsche auf der Lebjashij-Chaussee, längs dem Sommergarten, von seiner Wohnung aus zum Winterpalais hin, zur Sißung des Mi- nister-Comités. Auf der Mitte der Chaussee holte ein junger Mann zu Pferde die Kutsche ein und hielt sich auf der linken Seite, übrigens nur kurze Zeit, in gleiher Höhe mit der- selben, spornte darauf aber sein Pferd zu shnellerem Gange an und \{oß, indem er sich dann {nell umwindte, aus einem Revolver auf den in der Kutsche sitzenden General- Adjutanten Drenteln. Die Kugel traf das rechte vordere Fenster der Equipage und fuhr quer durch das Fenster der reten Thür wieder heraus, wobei die Scheiben beider Fenster zer- \{hmettert wurden. General-Adjutant Drenteln blieb, Gott jei Dank, unversehrt, behielt seine volle Geistesgegenwart und befahl seinem Kutscher, die Pferde rasch anzutreiben und den davonsprengenden Bösewicht zu verfolgen. Ungeachtet der Sónelligkeit, mit welcher der Reiter davonjagte, ver- loren die Verfolger denselben bis zur Ecke des Quai und der Gagarinskaja, in welche Straße derselbe einbog, nicht aus dem Auge. General-Adjutant Drenteln bog in diese Straße ein, fuhr weiter und traf bereits auf der Ecke der Woskressenskaja und Sacharjewskaja einen Gorodowoj, welcher das Pferd des Bösewichts am Zügel hielt. Der Gorodowoj rzählte, daß der Bösewicht mit dem Pferde gestürzt war, dasselbe verlassen und sich auf einem Miethsfuhrwerke ent- fernt hatte. Es ist sehr erklärlih, daß die Verfolgung eines Neiters, welcher ras dahinsprengte, in einer Equipage keinen vollkommenen Erfolg haben konnte; daher hatte auch der Gorodowoj, welcher das zurückgelassene Pferd aufgriff, keine Ahnung von dem Vorgefallenen und verfolgte den fich flüchten- den Verbrecher niht. Zur Ergreifung des Verbrechers wurden sofort die nöthigen Maßregeln ergriffen. :
— Jn Twer ist am 24. März nach einem kurzen , shweren Leiden der Erzbischof von Twer und Kaschin, Eusebius, verstorben. — Jn diesen Tagen wird die Ankunft des pers i- schen Erbprinzen hier erwartet.
Asien. China. Peking, 25. Dezember 1878. Das chbinesische offizielle Blatt, die „Peking Zeitung“, veröffentliht am 13. Oftober, am 18. November und am 12. Dezember zwei Kaiserliche Edikte und den Bericht eines Provinzial-Gouverneurs, welche ein trauriges Licht auf die Hungersnoth in China und auf einige dort noch herrschende, in Europa kaum geahnte abscheuliche Mißbräuche, wie das Ertränken der Kinder weiblihen Ge- \{lechts, werfen.
Diese Edikte und der Bericht lauten in der Uebersezung wie folgt :
Nothstand in China. Edikt vom 13, Oktober 1878. (Kuangsü 4 J. 9 M. 18 T.)
„Nachdem im vergangenen Jahre Shansi von einer so {weren Hungerênoth heimgesucht worden war, trafen im Sommer dieses Iahres glücklicher Weise Nachrichten von dort ein, des Inhalts, daß im 5, Monat (Juni 1878) der Himmel sein segensreiches Naß gespendet und man konnte wieder Hoffnung fassen. Leider aber ist darauf . in vielen Distrikten der Provinz im 6, Monat (Juli cr) wieder „eine \ch{reckliche Trocken- heit eingetreten. Die Aussichten für den kommenden Winter und Frühling sind dadurch sehr trübe geworden. Um im Vorau? gerüstet zu fein, wird daher dem Gouverneur von Shantung be- foblen, ohne Verzug 120 000 Piculs*) Reis von dem Reistribut seiner Provinz in der Weise nah Shansi zu schaffen, daß vor Ende des Jartres die gesammte Quantität dort anlangt. Abgesehen von anderen kleinen Nebenausgaben, für welche der Gouverneur von Shbantung gleihfalls zu sorgen hat, sind aber die sehr erbebliben Koften des außerordentli s{hwierigen Transports zu decken. Zu dicsem Zwecke wird das Finanz-Ministerium angewiesen, 200 000 Taels**) zur Verfügungzu halten. Schließlich werden der KaiserlicheSvezialk-mmifsar für Shansi, Yen-ching-ming, und der Gouverneur von Skansi, Ts\êng-kno-chüan (Bruder Tsêng-kno-fan's, Onkel des als cinesiscer Gesandter nah England gescbickten Tsêng-chi-tsê), ermahnt, die bei Vertheilung des Getreides 2c. nöthigen Maßregeln auf das Sorg- samste zu leiten“.
Bericht des Gouverneurs Tan-chung-lin über die Unterdrückung der Opium-Kultur in der Provinz Shansi, 18. November 1878.
(Kwangsü, 4. 10. 24.)
Jm Eingang bemerkt der Gouverneur, daß er sich in Gemeinschaft mit dem General-Gouverneur von Shensi und Kansu, Tso-tsung-tang, die große Dürre des vorigen Herbstes, wo das Land mit Mohn ebenso wie mit anderen Feldfrüchten nur in beshränktem Maßstabe habe bestellt werden können, zu Nugen gemacht habe, um den wiederholten Kaiserlichen Dekreten nachzukommen und der Mohnkultur in seiner Pro- vinz ein Ende zu machen.
„Die Provin,ialrihter, Schaßmeister und Kreisintendanten“, fährt der Berichterstatter fort, „wurden mit der Instruktion ver- sehen, alle Dörfer und Weiler durch tüchtige Delegirte bereisen zu lassen und alle Mobnpflanzen mit Stumpf und Stiel auszurotten. Der detfälligen Berichterstattung der Ortsbehörden und der Dele- girten entnehme ih nun, daß in manchen Fällen die Landbevölkerung, dem ertbeilten Befehle freiwillig nachkommend, die Zerstörung der Mohnpflanzungen selbst vorgenommen und die Aecker mit an- deren Feldfrüchten bestellt hat, in anderen Fällen dagegen ihre W-iber und Töchter abschickte, um \sich dem Voll- zuge des amtlichen Befehls zu widerseßen; auch in diesen Fällen jedoch genügten freundlich und ernstmahnende Worte, um sie zum Ausrupfen des schâdlihen Gewächses zu bewegen. An anderen Orten dingten die Beamten Leute aus dem Volk, die sonst nichts zu essen hatten, und ließen dur dieselben gegen Arbeitslohn die jungen Sprößlinze ver- tilgen. Auf diese Weise is, wie ich dur zu diesem Zweck heimlich entsandte Militärmandarinen habe feststellen lassen, die Mohnblume selbft in den abgelegenen und dünnbevélkerten Distrikten der Provinz verschwunden. Sn größeren Mengen wurde der Mohn im laufeiden Jahr überhaupt nur auf beiden Ufern des We-’ho (Flusses We) vor- gefunden, während er in den entlegeneren Gegenden nur wenig ver- treten und nur in kleineren Quantitäten unter Korn und Bohnen gemischt war. Als nun die Bau:rn gewahr wurden, daß die von den Behörden zu diesem Zweck gemietheten, armen, Hunger leidenden Leute hingingen, den Mohr zu zerstören und dafür Catti-weise be- zahlt wurden, da legten fie au selbs Hand ans Werk und boten die auf Karren hberangeschleppten ausgerissenen Pflanzen den Beamten zum Verkauf an. Auf diese Weise ging die Ausrottung rasch von
Statten.“ Edikt vom 12. Dezember 1878. (Kuangsü 4. 11. 19.) „Der Censor Wanghsi hat in einer Denkschrift an den Thron auf grobe Mißbräuche, die bei Ausführung der Maßregeln zur Hebung des
*) 1 Picul = 60 kg. **) 1 Tael = 5 M
Nothstandes in Shansi vorgekommen sein sollen, aufmerksam gemacht. In vielen Fällen soll die Entrichtung der Steuern, troß der Kaiserlichen Edikte, durch welche dieselben erlassen worden waren, erzwungen, resp. um Erlaß der Abgaben erst eingekommen worden sein, nah- dem die Erkebung der Steuern beinake- vollendet war; in anderen Fällen unterdrückte man die Kaiserliben Edikte, durch welche die Steuern erlassen wurden, so lange, bis die Steuern eingetrieben worden waren. Das Unterpersonal der Amtediener hat besonders das Seinige in Erpressungen geleistet. Die Geld- und Naturalier spenden der Regierung sind daher nur zum Theil zur Vertheilung gelangt, und if auf diese Weise das Volk der Huld seines Souveräâns vielfa verlustig gegangen.
Die Hungerênoth in Shansi (heißt es nach obiger Angabe des Inhalts der Eingabe des Censors im Edikte weiter) ist Gegenstand unserer ernsten und sorgenvollen Erwägung.
Was nügen aber alle uasere Bemühungen, wenn d:8, was der Cenfor berihtet, der Wahrheit gemäß ist? Der Kaiserlide Kom- missar Yen-thing-ming uad die Ober-Provinzialbehörden werden an- gewiesen, strenge Untersuhungen anzustellen und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Opiumkultur und den Ersaß derselben dur Seidenkultur, worüber der Censor in einer anderen Eingabe kerihtet hat, angehend, jo ist der Anbau der Mohnpflanze, weil die Interessen des Volkes \{ädigend, {on längst verboten, und an dessen Statt Getreidebau angeordnet worden. Der Boden ift jedo nicht gleihmäßig rei und wird es sih daher empfehlen, die weniger ergiebigen Ländereien auézufondern und mit Baumwolle und Maulbeerbäumen zu bepflanzen.
_, Die abscheulide Sitte ferner, Kinder weiblicen Geschlechts zu ersâufen, die in Shansi in großem Umfange eingerissen it, wird LOMES wie son dur viele frühere Edikte, hiermit aufs Strengste verpönt.“
Zu dem Berichte vom 18. November und dem Edikt: vom 12. Dezember ist zu bemerken, daß durch den Anbau der Mohnpflanze in China in der That ein großer Theil des- jenigen Areals fortgenommen wird, welches zum Anbau des jür die Ernährung der Bevölkerung erforderlihen Reises und Weizens unentbehrlich ist. Troß energisher Maßregeln einzelner Gouverneure is es der Regierung bisher nit gelungen, dem Umsichgreifen der Opiumkultur in China Ein- halt zu thun. Vielmehr beginnt seit einigen Jahren der ein- heimische Opium dem aus Jndien importirten auf dem chine- sischen Markte eine erfolgreiche Konkurrenz zu machen.
Statistische Nachrichten.
Das diesjährige Februarheft (Nr. 202) ter „Mittheilungen der Großherzogli hessisben Centralstelle für die Landesftatistik“ ent- hâlt eine Statistik der Gymnasien, Realschulen und bh öhe- ren Mädchenscbulen im Großherzogttum Hessen während des Schuliahres 1877/78. Wir entnehmen derselben folgende Angaben: An den 6 Gymnasien zu Darmstadt, Bensheim, G'eßen, Büdin- gen, Mainz und Worms waren in dem genannten Jahre 95 ordent- liche Lebrer und 27 außerordentlihe und Hülfslehrer, im Ganzen also 122 Lehrer thätig. Von denselben waren definitiv angestellt 89, akademisch gebildet 84, seminaristisch gebildet 10, bis zu 25 Iah- ren alt 9, über 60 und darüber 4, Das Diensteinkommen be- zifferte si von 1500 bis 5400 Die Zahl der Klassen an die- sen 6 Gymnasien war 64. Die Gesammtzahl der Schüler betrug 2083, von denen die erste Klasse besuhten 281, die zweite 428, die dritte 425, die vierte 292, die fünfte 283, die feste 354. Von diefen Schülern hatten das niedrigste Alter von 9 Jahr.n 77, 151 wacen 19 Jahre und darüber alt. Zur evangelishen Koxfcssion ¿âhlten 1295, zur römis-katholisben 523, zur alt-katholishen 10, zur deutsch-katholischen 13, zur israelitischen 212, zu anderen Kon- fessionen 10 Schüler. Aus dem Orte der Anstalt waren 1312, aus anderen hesfischen Orten 600, aus anderen Staaten des Reiches 145, aus’ nichtdeutscen Staaten6 Schüler. Abgegangen sindmit dem Zeugniß der Reife für die Universität und gleicbgestellte Anstalten am Sd Tusse des Sculjahrs 125 Sdüler, von welchen 6, 17 Fahre alt ; 44, 18 Jahre alt; 26, 19 Jahre alt, und 49, 20 Jahre und darüber alt waren. Mit dem Zeugniß der Befähigung zum eirjährigen Militärdienst im Laufe und am S{lufse des Schuljahres wurden entlassen 66; davon waren 25 unter 17 Jahre, 16, 17 Jahre, 14, 18 Jahre, 10, 19 Jahre und 1 darüber alt. Die mit Maturitätszeugnissen Entlassenen gingen zu folgenden Berufsfächern über: evangel:\{e Theologie 10, katholische Theologie 5, Jurisprudenz 34, Medizin 31, Philologie 17, Kameral- wissenschaft 2, Forstwissenshaft 7, Bau- und Ingenieurfah 4, Mas- \chinenfach 1, Mathematik und Naturwissenfhaften 9, Chemie L Militär- und Marinedienst 3, Poft-, Telegraphen-, Eisenbahndienst 1. Schulgeld zahlten 1972, kein Schulgeld zahlten 108 Schüler. An Schulgeld ift eingegangen im Ganzen 126778 4 — An den 15 Realschulen zu Darmstadt (2), Offenbach (2), Mainz (2), Große - Umstadt, Michelstadt, Gießen, Alsfeld, Friedberg, Alzey, Bingen, Oppenheim und Worms unterrichteten 133 or- dentlide und 168 außerordentlihe und Hülféleyrer, von denen 86 afkademisch und 40 seminaristisch gebildet waren. Von diesen Lehreru standen im Alter von 20—25 Jahren 8, 60 und darüber Jahre alt waren 10. Das geringste Diensteinkommen von 1509 # und weniger hatten 7, das höchste Diensteinkommen über 500? bis 5400 4 _ hatten 2 Lehrer. Die 15 Realschulen hatten zusammen 115 Klassen, welhe von 4616 Schülern besuht wurden, und zwar besuchten die erste Klasie 334, die zweite 537, die dritte 652, die vierte 657, die fünfte 793, die sechste 700, und die Vorschulen 943 Schüler. Von diesen Schülern zählten das niedrigste Alter, nämlich 6 Jahre, 125, das höchste Alter, 19 Jahre und darüber, 21. Zur evangelishen Konfession zählten 3085, zur rômisch-katholiswen 786, zur alt-katholishen 31, zur deutsh- katholishen 37, zur ijraelitishen 674, und zu anderen Konfeisionen 3 Schüler. Aus dem Orte der Lehranstalt waren 3013, aus anderen hessishen Orten 1304, aus anderen Staaten des Reiches 265, aus nichtdeutschen Staaten 34. Mit dem Zeugniß der Reife abgegangeu sind 23, mit dcm Zeugniß der Befähigung zum einjährigen Militärdienst 276. Von den mit Maturitätszeugniß Gntlafsenen find zu folgenden Berufsfächern übergegangen : _Thier- beilkunde 1, Philologie 5, Kameralwifsenschaft 1, Forftwissenschaft 2, Bau1- und JIagenieurfah 1, Masthinenfah 3, Mathematik und Naturwifsenschaften 7, Chemie 2, anderer Beruf 1. Schulgeld zahlten 4346 Schüler, kein Scbulgeld zahlten 171. Schulgeld ift eingegangen im Ganz n 222109 46 — An höheren Mädchen- \chbulen besaß das Großherzogthum in dem genannten Jahre 2, eine zu Darmstadt und eine zu Offenba. An den- selben wirkten 23 ordentlißze Lehrkräfte, 15 Lebrer und 8 Lehrerinnen und 31 außerortentlizke und Hülfs- lehrer und Lehrerinnen. Von den Lehrern waren 7 akademish und 8 seminaristisch gebildet. Die Mehrzahl dieser Lehrer und Lehrerin- nen, nämlich 15, standen im Alter von 30 bis 40 Jahren. Das niedrigste Einkommen von 1500 4G und weniger batten 6, das bôcbste von 4500 bis 5000 4 bezogen 2 Lehrer. Die beiden An- stalten hatten zusammen 22 Klafsen, welhe von 718 Sch(ülerinnen besucht wurden. Die erste Klasse besuhten 22, die zweite 42, die dritte 45, die vierte 70, die fünfte 69, die sechste 107, die siebente 94, die achte 100, die neunte 91, die zehnte 36, das Seminar 42. Im jüngsten Alter von 6 Jahren standen 52, im höchsten von 19 Jahren und darüber 5 Schülerinnen. Zvr evangelishen Konfession bekannten sich 578, zur römish-katholishen 42, zur alt-katholischen 2, zur deutsh-katholishen 26, zur israclitishen 70 Schülerinnen. Aus dem Orte der Lehranstalt waren 680, aus anderen hessischen Orten 32, aus niht-deutshen Staaten 6 Schülerinnen. Schulgeld zahlten 650, kein Schulgeld zahlten 5 Schülerinnen. Schulgeld ift eingegangen im Ganzen 41 390
. welche in dem vorgenannten Lokale werktägliÞ von
diesel
-. Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß | Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Änzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 32, 2E
1. Steckbriefe und Untersuchnungs-Sachen. 2, Btartatienen, Anfgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkänfe, Verpachtungen, Subnissionen etc.
4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung
u. s. Ww. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger. 7
95. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Läterarische Anzeigen.
8. Theater-Ánzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
Büttuer & Wiuter, sowie
/ In der Börsen- beilage.
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „æFuvalideudank“, Rudolf Mosse, Haasenstcin & Bogler, G. L, Daube & Co., E. Schlotte,
alle übrigen größeren
Anunonuncen-Bureaus.
L)
Verkänfe, Berpachtungen, Submissionen 2c.
[2822] Bekanntmathung. Die zum Neubau einer Kaserne für das Ost- preußishe Train-Bataillon Nr. 1 erforderlichen a. Grd- und Maurerarbeiten, ver- 52018,53 M
anschlagt auf . 29046,14 ,
b. Zimmerarbeiten incl. Materia-
lien-Lieferung veranlagt auf
c. Cisenguß- und Walzarbeiten,
Dea a 809201
d. Klempnerarbeiten, veranschlagt
e 8011
e. Stieferdeckerarbeiten, veran-
E a TOBIE
f. Schmiedeeisernen Anker, Sperr-
nägel 2c., veranshlagt auf A
sollen öffentlih im Wege der unbeschränkten Sub-
mission an den Mindestfordernden verdungen werden.
Hierzu ist T-:rmin auf
Dieustag, den 8. April cr., Vormittags 10 Uhr,
im Bureau der Unterzeihnung — Königstraße 45 — anberaumt. Die desfallsigen Lieferungsbedingungen, 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 7 Uhr Nachmittags zu Jedermanns Einsicht bereit lie- gen, find von den Submittenten vor der Eröf- nung der Submission zum Zeichen des Einver- ständnifses zv unterschreiben.
Die Offerten müssen versiegelt und neben der Adresse mit entsprechender Aufschrift versehen sein, die Forderung in Prozen'en von der Gesammt- ans{lagssumme angeben und die Versicherung ent- halten, daß die Gebote auf Grund der obener- wähnten Bedingungen aufgestellt sind.
Nachgebote und Nebenbedingungen der Offerenten bleiben unberüdcksichtigt. (Ag. Kbg. 98.)
Königsberg, den 23. März 1879. Königliche Garnison-Verwaltung.
[2823] Bekanntmachung.
Die zum Bau einer Reitbahn nebst Kühlstall für das Ostpreußische Train-Bataillon Nr. 1 — Ober- haberberg Nr. 6 — erforderlichen
infl. Materialien- Lieferung
Scblofserarbeiten . ; SIEMPNerarbeten Maler- und Anstreicherarbeiten . WlAerarvellt 423,60 , SMieferdeclerarbetlen .. . ., 554188 , sollen öffentlih im Wege der unbeschränkten Sub- mission an dez Mindestfordernden verdungen werden. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 7. April er., Vormittags 10 Uhr,
im Büreau der Unterzeichnung — Königsstraße Nr. 45 — anberaumt. Die desfallfigen Lieferungs- bedingungen, welche in dem vorgenannten Lokale werktäglih von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 7 Uhr Nachmittags zu Jedermanns Einsicht autliegen, find von den Submittenten vor Er- öffnung der Submission zum Zeichen des Ein- verständnisses zu unterschreiben.
Die Offerten müssen versiegelt und neben der Adresse mit entsprechender Aufschrift verschen sein, die Forderung in Prozenten von der Gcsammt-An- s{lagsfumme angeben und die Versicherung enthalten, daß die Gebote auf Grund der obenerwähnten Be- dingungen aufgestellt sind.
Nachgebote und Nebenbedingungen der Offerenten bleiben unberücksitigt. (Ag. Kbg. 97.)
Königsberg, den 23. März 1879.
Königliche Garnison-Verwaltung.
[2779] Hannoversche Staatsbahn,
Die Anfertigung und Aufstellung eines rot, 200 m langen \{chmiedeeisernen Geländers auf die Futter- mauer zwischen Carl- und Sandbachstraße auf Bahnhof Osnabrück, soll im Wege der Submission im Bureau des Unterzeichneten
Sonnabend, deu 5, April d. Js., Vormittags 11 Uhr, vergeben werden.
Vie Offerten sind portofrei und versiegelt mit entsprechender Aufschrift einzureichen. Bedingun- fen 2c. Tönnen im Baubureau während der Dienst- tunden eingesehen oder gegen Einsendung von 1,5 4. bezogen werden.
Osnabrück, den 24. März 1879.
Der Baumeister. Haeseler.
[81] Subwmissions-Anzeige.
Die Lieferung von rot. 240 cbw Granit in Werk- stücken zur Verblendung und Abdeckung der ufersei tigen Kaimauer westlih von den Hellingen auf dem Marine-Etablifsement zu Ellerbeck soll am 8. April d. J., Mittags 12 Uhr,
im Wege der Submission vergeben werden.
Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift :
„Submission auf Lieferung von Granit- Werkstücken“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Ter- mine der unterzeihneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden.
Die bezüglichen Bedingungen 2c. liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Verlangen werden jelben aub per Poft ausgehändigt. el, den 14. März 1879.
Kaiserliche Hafenbau-Kommission.
[2507] Bekanntmachung.
Für die untcrzeihnete Werft soll die Beleuhtung der Gebäude und des Terrains der Werft bei Éller- beck durch Steinkohlen-Leuhteas im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden.
Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift „Sub- mission auf Lieferung von Steinkohlen-Leuht- P bis zu dem am 5, Mai. er., Mittags
2 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbcdingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von M 1,0 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der unterzeihneten Werft zur Ein- idt aus.
Kiel, den 21. März 1879.
74 Stück Lokomotiv-Radbandagen und von : 406 „ Wagenradbandagen im Gesammtgewiht von ca. 115 750 Kilogr. soll im R der öffentlihen Submission verdungen werdzn.
Die Offerten sind bis zum Dienstag, den 24. April l. Js., Vormittags 11 Uhr, portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: «Submission auf Bandagen-Lieferung* versehen an die unterzeichnete Direktion einzureichen, welche dieselben zur genann- ten Terminsstunde in Gegeuwart der etwa erschiene- nen Submittenten eröffnen wird.
[2818]
Später eingehende Offerten bleiben unberücksidtigt. Die Uebernab
und können
au von da gegen Erstattung der Kosten
: eiben | Zum Erforderniß einer zulässigen Offerte gehört mébedingungen sind in dem Bureau | die Einreichung der von dem Submittenten unter-
der unterzeichneten Direktion zur Einsicht aufgelegt, zeihneten Submissionsbedingungen.
bezogen werden.
[2835]
Wiesbaden, den 22. März 1879. Königliche Eisenbahn-Direktion.
Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft,
Aktie über
Thlr. 1000 festgeseßt worden, und kann von heute ab an
Die Dividende für das Jahr 1878 ist auf 21 9% der Baar-Einzahlung oder 4 126 für die
unferer Hauptkasse hier —
Königsplaß Nr. 6 — gegen Aushändigung des quittirten Dividendenscheines Nr. 5 erhoben werden.
Bei mehr als 2 Div
zeichniß beizufügen. Breslan, den 26. März 1879.
Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft.
Der General- Director. H. Feller.
idendenscheinen ist denselben ein arithmetish geordaetes Nummern-Ver-
Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft,
, Die Herren Aktionäre der Schlesischen Fenuerversicherungs-Gesellschaft werden na Maßgabe der Bestimmungen des §, 14 des Gesellschaftsstatuts zu der L
Sonnabend, den 3. Mai d. I., Nachmittags 4 Uhr.
[2834]
in unserem Gesellschaftsgebäude — am Königsplaß Nr.
ordentlihen Generalversammlung
hierdurch ergebenst eingeladen.
Gegenstand der Ver tors, des Berichts des Verwaltungsraths über die
Decharge für den Rechnungsabschluß. s Die Vertretung abwesender Stimmberechtigter können anwesende Aktionäre übecnehmen, jedo müssen si dieselben spätestens am Tage vor der Generalversammlung dur \chriftlihe der Direktion einzureihende Vollmacht gehörig legitimiren, auch können sie in der Eigenschaft als Bevollmä Htigte nicht mehr als fünfundzwanzig Stimmen repräsentiren (§8. 16 d2s Statuts). i Breslau, den 26. März 1879.
Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft.
Für den Verwaltungsrath,
E. von Lieres und Wilkau.
vom 31. December 1878.
Hl
| PASSIVA,
6 — hier stattfindenden diesjährigen
handlung ist Entgegennahme des Geschäftsberihts des General-Direk- Prüfung der Jahresrechnung und
Ectheilung der
Der General-Direktor. L. Eeller.
Bilanz dex Cóöluischen Privat-Bank
1) Cafsen-Bestand : I, In der Bankcasse: . coursfähiges deutsches geprägtes O . Reichs-Cafsenscheine . . eigene Banknoten à 100 A, M 728 000. à 10 Ce. 630. 2M 1800 à 50 L L O90. O O00:
. Reichs-Banknoten . 4 110 (00. . Noten anderer Banken , 9 000. Aae IL, In der Einlösungs - Caffe in Frankfurt am Main. G eigene Noten à 100 M. .
Wechsel-Bestände :
I. Plaß-Wechsfel : — a. bis 15. Januar 1879 fällig . b. nach dem 15. Januar 1879 fällig
II, Remessen-We(hsel auf deutsche
läße: . bis 15. Januar 1879 fällig —- . nach dem 15. Januar 1879 fällig
Lombard-Forderungen : |
auf Cffecken der in 8. 13, Ziff. 3, Buchst. þb., c. des Bank - Gesetzes De A
Guthaben der Bank:
1) auf Giro-Conto bei der Reichsbank
2) bei 23 anderen Bankhäusern .
O der der Bank gehörigen Grund-
tüde:
1) Immobilien - Conto 1., Bank- E
2) Immobilien-Conto IL, auswärtige Grundstücke . S
6) Me
7) Betrag der fälligen aber unbezahlt
ebliebenen Wechsel . 8) Rüständige Lombard-Zinsen .
Cöln, den 31. December 1878.
Der Aufsichtsrath:
Chr. Noss.
| |
721 751/87 3 110 278 96
354 913 80 3 285 600 05
I Scala : |-
M
|
|
A S)
1667411 46 |
100 000 —
3832 030/83
3 640 513/85 30 195 79
51 565 19 .|__ 6244731
|| 1) Grund-Capital . 2) Reserve-Fonds (voll) 3) Delcredere-Conto 4) Noten-Capital : t Ne a 100 K. A 10 Dle, E O 0
|| 5) Guthaben der Giro- || “ Conto-Current-Gläubiger } 6) Betrag der Depositen:
i 1}
und
| à 2% mit 1 monatlicher
4 MUnddUna
| à 23% mit 2 monatlicher
KinodauUng
à 3 % mit 3 monatlicher Kündigung
7) Betrag der s{chuldigen De- Poel Sn 83) Veberhobene Zinsen
| 1767 |
|} 9) Reservirte Verwaltungs-Un- n. | 110) Tantième des Aufsichtsraths | 1/11) Unvertheilte Dividende:
| Bestand pro 1877 N O! ab: zur Vertheilung pro L O N
La j , ; c [12) Reingewinn, incl. Uebertrag 7 502 67047) vom Conto der unverthbeilten
[d Di | es oe R P A 6 an c weiter begebenen, im Inlande 99672666) ¡ahlbaren Wechseln 4 462170.
| j
114 012'50|
El L E N | | | | |
Vorstcheude Bilanz wird hiermit genehmigt.
10 065 051/32|
107 71875 30/—
| 13 086 76! 3 394/72)
1 L69130
; 17 926/39 —————_—_—_— ——
M. i 3-000 000|— 750 000|— 30 000|—
|
2 976 300|— | |
3 000 000 — 194 248/53
j
1039 176/93 | 76 — | | 4
18 201/37
210 000/—
Cöln, den 31. December 1878,
10 065 051/:
Cólnische Privat-Bank.
Die Direction: Bel. A. Wirtz.
Gewinu- und Verlust-Conto pro 31. December 1878.
Credit.
Debet.
Depositen-Zinsen (rückständig) phirc mg 0 ry a Tantième des Aufsichtsrathes Dividende pro 18318
M Al 85 673/32 | Disconto von Plaßwehseln .... 47 358/17 | Disconto von Wechseln auf auswärtige Pläße D N e, 210 000|— } Provisionen . . E R ip 6 a nie e etw s | Uebertrag vom Conto der unvertheilten Dividende 355 291/51 |
Ä [d 145 273 37 157 27248
32064 73
194291 81163 17 926/39
350 291/51