1879 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachun @s& Nachdem die Tilgungsfonds - Rechnungen der Staats- schulden-Tilgungskasse und der betreffenden Provinzialkafsen für das Jahr 1876 und das erste Vierteljahr 1877 von den beiden Häusern des Landtages dechargirt worden, sind von den nach diesen Rehnungen eingelösten Staatsshulden-Doku- menten und Eisenbahnaktien und Obligationen die in der Bekanntmachung vom 1. September 1877 bei der Einlösung aus 1876 unter 1 bis 31 und bei der Einlösung aus dem Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1877 unter 1 bis 21 aufgeführten, in den Anlagen der eben bezeihneten Bekannt- machung nach Littern, Nummern und Beträgen einzeln ver- zeichneten derartigen Dokumente heute im Beisein von Kom- missarien der Staats\chulden-Kommission und unserer Ver-

waltung durch Feuer vernichtet worden, nämlich:

A. aus dem Jahre 1876: M.

8239 Stück über 6 009 900 21 930 1657 800 1405 500 391 809 15 600

842 100 91 500

1 050 300 15 600 104 400 163 809 229 200 351 900 36 900 41 775 251 100 1923 309 752 850

1) Staats\chuld\ch{eine ¿5A 2) Staatsanleihe von 1848 , . L s g 3 1850 E E L P : Z E 6) L E 28 7) Staats « Prämien - Anleihe von I e A 8) Staatsanléibe von 1855 A, 151 9) Î E Co 10) ¿ E T 11) 5 proz. Staatsanleihe von 1859 215 12) zweite Staatsanleihe von 1859 282 13) Staatsanleihe von 1862 . . 86 14) Z E 15) s E 16) z I 207

|

S T 0. Q

17) 1807 D. 947 18) 1868 4/649 19 L 1500 6. 280 20) Kurmärkishe Schuldverschrei- P s e zit s S DOE 34 21) Neumärkishe Schuldverschrei- 4 P r eie e e 58 22) Schuldanerkenntnifse der Re- gierung in Münster über pro- vinzielle Schuldkapitalien . 23) Aktien und Obligationen der Nieders{lefisch - Märkischen Ga A 24) Aktien und Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn . 25) Prioritäts - Obligationen der Taunus-Eisenbahn . . . 26) Swleswigsche und Holsteinsche Obligationen S 27) Hannoversche Obli „ationen 28) Kurhbessishe Obligatiouen . 29) Nassauische Obligationen . . 30) Hefien - Homburgische Obliga- H S e 59 f 15 600 05 31) Obligationen der Stadt Frank- E E O00 Z - 480 772 32 Summa A. 33146 Stüdck über 18980 775 14 B. aus dem Vierteljahre vom 1. Januar bis 31. März 1877:

L ELIA S S L H

321 090 684 840 709 294

t S Staats\{uldscheine S Staatsanleihe von 1848 , 10 : E 2 Staats - Prämien - Anleihe von I R E BI 5) Staatsanleihe von 1855 A. . 1 6) Z O 40 7) 5 proz. Staatsanleihe von 1859 20 8) zweite Staatsanleihe von 1859 6 9) Staatsanleihe von 1864 . . 28 10) ; 17 145 s a 21 R 6 12) H A 143 13) Aktien und Obligationen der Nierershlesisch - Märkischen a 14) Aktien uvd Obligationen der Münfter-Hammer Eisenbahn . 45 15) Prioritäts - Obligationen der Taunus-Eisenbahn . . ._. 10 16) Swleëzwigsche und Holsteinsche SIDRGUHONIEN a 5 17) Hannoversche Obligationen . 64 18) Kurhessishe Obligationen . . 3200 19) Nassauische Obligationen . . Z 20) Heffen - Homburgische Obliga- E e eo 1 é L 21) Obligationen der Stadt Frank- ui

furt a./Main E Summa B. 7575 Stüdck über 3018896 91 Hierzu: Summa A4. 3316 , » 13980775 14 überhaupt 40721 Stü über 21 999 672 05 Dies wird nach der Bestimmung im §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Ges. S. S. 57) zur öffentlichen Kenntniß gebraht mit dem Bemerken, daß die in der Be- kanntmachung vom 1. September 1877 bei der Einlösung aus 1876 unter 32 aufgeführten 5 Stück Schleswig- Holsteinische Obligationen über 1980 #Æ, welhe auf Namen lauten, und deren Littern, Nummern und Beträge gleihfalls in den Anlagen der Bekanntmachung vom 1. Sep- tember 1877 veröffentlicht sind, in Gemäßheit des 8. 4 des Geseßes vom 11. Februar 1869 (Ges. S. S. 355) einst- weilen von der Vernichtung ausgeschlossen worden sind. Berlin, den 26. März 1879. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering. Rötger.

2 400

2021 Stüd über 1791900 i 600

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24 300 300 36 000

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132 514 52

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

In Gemäßheit des §8. 6 des Geseßes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozial- demokratie bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß die Nrn. 5, 6 und 8 der in der s{hweizerischen Vereins- buchdruckerei in Hottingen-Zürich erscheinenden Zeitung „Der Patriot“, sowie die Nr. 23 der Zeitung „Der freie Schweizer“ auf Grund des §. 11 des erwähnten Gesetzes heute von uns verboten worden sind.

Darmstadt, den 28. Värz 1879. L

Großherzoglich Hessishes Kreisamt Darmstadt.

Nichtamíliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 31. März. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen gestern das Präsidium des Reichs- tages, sowie das Staats-Ministerium und den Präsidenten des Ober-Kirchenraths, welche Allerhöchstdenselben die ehr- furhtsvolle Theilnahme an dem Trauerfalle ausdrückten, der die Kaiserlichen Großeltern tief darniederbeugt.

Se. Majeslät der Kaiser und König nahmen heute militärishe Meldungen, sowie den Vortrag des Geheimen Civil- Kabinets entgegen.

JFJhre Majestät die Kaiserin - Königin wohnte gestern mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden der Einsegnung in der Kaiserin-Augusta-Stiftung bei.

FJhre Kaiserlihen und- Königlihen Ho0o- heiten die Kronprinzlihen Herrschaften wohnten gestern Vormittags um 10 Uhr dem Gottesdien| in der Kapelle des Kronprinzlihen Palais bei.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz empfing heute das Präsidium des Reichêtages, welches die Theilnahme des Reichs- tages an dem Hinscheiden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Waldemar aussprach, und aus demselben Anlaß später das Staats-Ministerium.

Fhre Kaiserliche Hoe die Kronprinzessin begab Sich zum Besuch Jhrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen um 10 Uhr nah Potsdam und kehrte um 12 Uhr nah Berlin zurück. :

Heute Abend um 10 Uhr werden Sih Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschasten mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm und Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe zu einem mehrwöchentli&en Aufenthalt nah Wies- baden begeben. s

Jm Gefolge der Höchsten Herrschaften werden sich der Hof- marschall Sraf zu Eulenburg, die Palastdame Gräfin Brühl, der Kammerherr Graf von Seckendorff, der persönliche Adjutant Major von Panwit, die Ober-Gouvernante Fräulein von Perpigna und der Erzieher Sr. Königlichen Hoheit des ver- storbenen Prinzen Waldemar Dr. Delbrü, sowie der Leibarzt, General-Arzt Dr. Wegner, und der zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm kommandirte Seconde-Lieutenant von Jacobi befinden.

Auf die Sr. Majestät dem Kaiser und König zum Allerhöchsten Geburtstage von dem hiesigen Magistrat überreihte Glückfwunschadresse haben Se. Majestät Folgendes erwidert:

„Verbindlich dankend für die Mit von dem Magistrat zum 22, März dargebrachten Glückwünsche, gebe Ih dem Magistcat gern zu erkennen, daß die in seiner Adresse sich autsprechende Theilnahine an den Betrachtungen, zu welchen Ich durch die Wiederkehr Meines Geburtstages naturgemäß angeregt werde, Meinem Herzen sehr wohlgethan hat. Sie bestärkt in Mir das angenehme Bewußtsein, daß ungeachtet des Persoriennlechsels, welcher sih von Zeit zu Zeit bei der oberen Leitung der Stadtverwaltung vollzieht, in dem Verhältniß zwischen Mir 1% dem: Magistrat die alte gute Stim- mung aufre#t erhalten s Ih lege Werth darauf, daß dasselbe sih je länger desto fester gestaltet. Dies zu hoffen, finde Ich willkommenen Aniaß nicht allein in den Wünschen des Ma- gistrats, daß die göttlihe Vorsehung, Mein ferneres Wirken fegnend, manche herbe Erfahrung Meines verflossenen Lebensjahres aus- gleichen möge, fondern auch in dem Vertrauen, das der Magistrat in Meinea Willen seßt, der äußeren wie der inneren Sicherheit des Vaterlandes die wiedererlangte Kraft in vollem Maße zu widmen. Diesem Vertrauen wird entsprohen werden. Wenn Ich demnach die unau®geseßte Förderung der geistigen und materiellen Wobßkfahrt in der gesammten Nation als das höchste Ziel Meines fürstlihen Stre- bens hinstele, so will Jh Tir doch immerhin vergönnen, nah wie vor der gedeihlihen Entwiäelung Meiner Haupt- und Residenzstadt Berlin Mein besonderes Int-resse zuzuwenden.

Berlin, den 26. März 1879.

Wilhelm. Aa den Magistrat der Haupt- und Residenzstadt Beclin.“

Der Bundesrath hielt am Sonnabend, den 29. März, eine Plenarsißung, in welcher theils der Reichs- Roten theils der Staats-Minister Hofmann den Vorsitz führten.

Es wurde berathen über den Antrag, betreffend die Rege- lung des Gütertarifwesens auf den deutshen Eisenbahnen. Die Beschlußfassung wurde noch ausgeseßt.

Vorlagen, betreffend die Uebersicht über den Stand der französischen Kriegskostenentshädigung, und betreffend die Ent- würfe von Geseßen über T. die Erhöhung der Brausteuer und IT. die Erhebung der Brausteuer wurden den bezüglichen Aus- shüssen überwiesen.

Zur Vorlage kam das Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die Beschlüsse des Reichstags zu dem Entwurf eines Geseßes wegen Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1879/80.

Der Geseßentwurf nebst Etat wurde nah den Beschlüssen des Reichstags genehmigt. Das Gleiche fand statt bezüglich der Gesezentwürfe wegen Abänderung der Gesetze über den Reichs-Jnvalidenfonds und wegen Aufnahme einer Anleihe.

Auf Bericht der Aus\s{hüs}se von Elsaß-Lothringen und für Rechnungswesen wurde sodann der Gesehentwurf wegen Fest- stellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für 1879/80 mit den vom Landesaus\{huß für Elsaß-Lothringen beshlossenen Aenderungen genehmigt.

Endlich wurde eine den Zolltarif betreffende Eingabe zur Kenntniß der Versammlung gebracht.

Die vereinigten Ausshüsse des Bundesraths für gor und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sizung zusammen.

_ Dureh eine britische Verordnung vom 22. d. M. ist bestimmt worden, daß von diesem Tage ab zur Vermei- dung einer Einschleppung der Pest alle Schiffe, Personen, Waaren und Güter jeder Art, welche sih auf aus (russischen) Ostseehäfen oder aus dem Schwarzen, Asowschen und Mar- mora-Meere kommenden Schiffen befinden, oder einen Theil der genanüten Meere bez.“ dortherige Provenienzen berührt haben, ciner Quarantaine unterliegen sollen. Die Be-

stimmung über den Ort der Abhaltung, sowie über die Dauer der Quarantaine, deren Modalitäten sich im Uebrigen nah den früher erlassenen Vorschriften regeln, is einer ferneren Verordnung vorbehalten worden.

_ Das neueste Telegramm des Grafen Melikoff ist aus Zarizyn vom 26. d. M. datirt und lautet wie folgt : „Jh bin heute hierher zurückgekehrt. Neue Erkrankungsfälle sind nit vorgekommen. Die Sachlage is so günstig, daß ih meine täglihen Telegramme über die Epidemie für entbehrlih halte und dieselben von heute ab einzustellen beabsichtige , in- sofern keinerlei Veränderung eintritt. Jh werde mi deshalb darauf beschränken, von Zeit zu Zeit über die zur Assainirung des Landes getroffenen Maßregeln zu berichten, welche unaus- geseßten Fortgang nehmen und schon zu wichtigen Resultaten geführt haben. Die von mir längs meines Reiseweges bis nah Zarizyn hin besuchten volkreihen Orte befinden ih Dank dem Eifer der Bewohner und der Leitung Seitens der Aerzte in einem völlig befriedigenden Gesundheitszustande.“ __— Die medizinische Zeitung in Warschau konstatirt, daß bei zwei in der dortigen Universitätsklinik befindlichen Kranken, von denen der eine an einer Lungenentzündung, der andere an Jntestinaltyphus litt, in der vorigen Woche eine An- {hwellung der Leistendrüsen eingetreten ist, wobei leßtere als- bald in Eiterung übergegangen find. Jenes Blatt äußert \ih mit Bezug hierauf dahin, man müsse nach allen ähnlichen Vorgängen, welche in St. Petersburg, Odessa, Zarizyn 2c. konstatirt worden sind, den Schluß ziehen, daß zur Zeit in Rußland eine Krankheitsform vorkommt, welhe einen noch nicht endgültig bestimmten Jnfektionscharakter hat und bei mehreren gewöhnlichen Krankheiten zu Komplikationen führt. Das „Journal de St. Pétersbourg“ veröffentlicht die Protokolle vom 24. und 25. v. M. über die 7. und 8. Sizung*) der dem Grafen Melikoff beigegebenen Sanitäts-Kom-

mission.

Gegenstand der Berathung waren zunächst die hin- sihtlich der Fischereien zu treffenden Maßnahmen. Fn dieser Beziehung wurden namentlich folgende Beschlüsse ge- faßt: 1) Spezial-Kommissionen sollen sämmtliche Fischereien untersuchen und alle verdorbenen Bestände an Fischen und Lake vernichten. 2) Die seit einem Jahre in Gebrauch be- findlihe Lake soll stets als verdorben gelten. 3) Das ge- jalzene Fischfett soll ers nach häufiger Waschung zum Ver- kauf gebraht werden dürfen. 4) Alle Lake-Behälter sollen desinfizirt und event. vernichtet, resp. an einem gemein- samen Orte außerhalb des Dorfes (und zwar womöglih nörd- lih von demselben, tamit der Südwind die Ausdünstungen niht dem Dorfe zuführt) untergebracht werden. 5) Die Fisch- blasen find, ehe dieselben weggeworfen werden, entzwei zu drücken, weil sich sonst in ihnen Ausdünstungen ansammeln. 6) Die verdorbenen Fische sind zu. verbrennen. Auch die Fürsorge für die Einrichtung der Wohnungsräume und für die Lebensweise der Fischereiarbeiter war Gegenstand der Be- \{lußnahme der Kommission. Dieselbe beschäftigte sih ferner mit einem Vorschlag des Ministeriums für Kommunikationen, betreffend die auf den Eisenbahnen zu nehmenden Vorsichtsmaß- regeln. Danach soll von Einrichtung einer Quarantäne aus verschiedenen Gründen abgesehen, dagegen von allen Reisenden, welche in Zarizyn sowie an gewissen näher bezeichneten, inner- halb eines Bereiches von 88 Werst belegenen Stationen ein- steigen, ein Certififkat darüber, daß sie von nicht infizirten Vrten kommen, beigebracht werden.

Falls die Epidemie in den von der Eisenbahn berührten Vrtschaften auftritt, sollen die Züge daselbst niht anhalten, auch jedesmal einen besonderen Wagen zur Aufnahme von unterwegs krantwerdenden Reisenden erhalten.

Nach einer in diesen Tagen eingegangenen amtlichen Mittheilung veranstaltet der „Verein zur Ermunterung des Gewerbsgeistes in Böhmen“ in der Zeit vom 10. bis spätestens 28. Mai d. J. auf der Shüßeninsel zu Prag eine Ausstellung der Metallindustrie. Die Ausstellung wird folgende Abtheilungen umfassen: 1) Metalle aller Art und desgleichen Metallkompositionen. 2) Werkzeuge und Maschinen zur Metallbearbeitung, insoweit \olche im Handwerk zu verwenden sind. 3) Metallwaaren. 4) Ma- schinen und Werkzeuge von Metall. .5) Kunsterzeugnisse von Metall. 6) Metallalterthümer. An der Beschickung der ersten beiden Abtheilungen können sich auch auslän- dische, insbesondere deutsche Aussteller betheiligen, ihre Bethei- ligung in anderen Fächern zuzulassen, hat sich das Aus- stellungscomité für jeden einzelnen Fall vorbehalten. Der Anmeldungsschein ist von der Vereinskanzlei, Prag Galli- kloster Nr. 539 T. 2. Sto zu beziehen. Für den Ausfstellungs- raum ist eine Gebühr zu entrihten. Auf Anmeldungen, welche erst nach dem 1. April eingehen, wird nur nah Maß- gabe des noch verfügbaren Naumes Rücksicht genommen.

Nach amtlicher Mittheilung wird die diesjährige internationale Ausstellung in Sydney niht am 1. August, sondern am 1. September eröffnet werden.

Im weiteren Verlaufe der Vere (29.) Sitzung ging der Reichstag zur ersten Berathung des Geseßen: wurfs, betreffend das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähnlihe Schuldverschreibungen über. Der grund- legende §. 1 des Entwurfs lautet:

„Korporatio:en, Aktiengesellshaften, Kommanditgeselschaften auf Aftien und eingetragene Genossenschaften, welche statutenmäßig auf Grund hypothekarisher Beleihung von Grundeigenthum Schuldverschreibungen (Pfandbriefe) ausgeben, deren Gesammthöhe nah dem Nennwerthe den Gesammtbetrag der hypcthekarischen Forderungen nit übersteigen darf, fönnen den Pfandbriefsgläubigern an den hypothbekarishen Forderungen (Hypotheken, Grundschulden, Ponte, Renten) ein Faustpfandrecht im Sinne des §8. 40 der

‘onfurs8ordnung gewähren.“

Der Bundesfommissar Geheime Regierungs- Rath Dr. Hagens charakterisirte den Regierungsentwurf als hervor- gegangen aus einer am 21. Dezember 1876 vom Reichstage angenommenen Resolution :

„den Reichskanzler zu ersuchen: womöglich noch vor dem JInkraft- treten der Konku: êrordnung die einheitlihe Regelung des im §8. 17 des Einführunsgeseßes behandelten Gegenstandes im Wege der Reichsgeseßzgebung herbeizuführen.

Die Vorlage entspreche diesem Verlangen des Reichstages, und solle noch im Laufe dieser Session durch eine weitere Vorlage über das Pfandrecht an Eisenbahnen ergänzt werden. Eine große Zahl von genossenschaftlihen Jnstituten und Aktienver- einen führe bekanntlih dem Grund und Boden durch die Aus- gane von Pfandbriefen reihliches Kapital zu und zugleih dem

apital eine Form der Anlage von ganz besonderer Sicherheit. Soweit durch die Zusicherung in dem Statut

*) S. „Reichs-Anzeiger“ vom 24, d. M,

und die Bezeihnung der Werthpapiere als Pfandbriefe e Best | seß obligatorish sein. Es : t { von Bankgeschäften bei Pfandbriefinstituten ganz zu verbieten ! Bei den schon bestehenden werde dies | | Die richtige Grenze zwischen der Ausmessung der zu erhebenden 50 Gebühren und dem, was ohne große Last getragen werden tur sei er zweifelhaft, ob es nit ;

der Glaube verbreitet sei, daß die in dem Besiß des Instituts befindlichen Hypotheken für die Pfandbriefe hasteten, elte es, diesen Glauben wahr zu machen oder doh gegen Zweifel zu sichern. Jnsoweit aber auch eine solche juristische Vorstellung von einem Pfand- oder Prioritätsrecht nicht be- stehe, sei es doc ein vollverehtigtes Verlangen, daß die Mög- lichkeit gewährt werde, die Hypotheken, deren Erwerb dur das Geld der Pfandbriefgläubiger geshehe und die wirth- \chaftlihe Grundlage für die Ausgabe der Pfandbriefe ermög- liche, für diese auch rechtlich haftbar zu machen. n könnten die bestehenden Znstitute in Bezug auf die thatsäch- lie Sicherheit der von ihnen ausgegebenen Pfandbriefe ein großes Maß von Vertrauen beanspruchen, aber man werde auch mit der Möglichkeit rechnen müssen, daß Jnstitute zum Nach- theil der Pfandbriefgläubiger über ihre Hypotheken verfügten und daß sie in Konkurs geriethen. Tri olche M ) ein, so würde die Enttäushung der Pfandbriefgläubiger Di- mensionen annehmen weit über den Kreis des betr. Fnstituts hinaus, es würde sich überhaupt das Kapital von dieser Art der Anlage zurückziehen. Fnsofern bestehe unverkennbar zwi- schen allen Jnstituten, welhe Pfandbriefe ausgeben, eine ge- wisse Solidarität und es entstehe cin Jnteresse an dem ZU- standekommen dieses Geseßes auch für solche Jnstitute, die für sich allein des Geseß:s nicht bedürftig zu sein glaubten. Der Entwurf unternehme es also, die rehtliche Sicherung der Pfandbriefgläubiger sowohl gegen nachtheilige Verfügungen der Anstalt über die Hypothekenforderungen als gegen den Zugriff anderer Gläubiger auf dieselben zu ermöglichen. Der Entwurf suche daher auf Grund der Resolution d:s Hauses dasjenige Maß der Sicherstellung, welches in den Statuten den Pfandbriefgläubigern zugesichert sei, diesen auch wirklich zu gewähren und zu wahren. Derselbe müsse sih aber allerdings auf die rehtliche Sicherung der Pfandbriefgläubiger beschränken ; aus dem mwirthschaftlihen Gebiet nehme derselbe nur die Grundlage für seine rehtlihe Konstruktion. Für eine Regelung der wirthschaftlihen Fragen würde ein Bedürfniß zur Zeit nicht anerkannt werden können, auh würden sich hier die Schwierigkeiten gegenwärtig kaum überwinden lassen. Fm Allgemeinen möchte er davor warnen, daß der Werth dieses Geseßes nicht übershäßt werden möge. Die reichsgeseßliche Regelung der Sache biete Übrigens ganz erheblihe Schwierig- keiten. Solle der Entwurf die Ausgabe erfüllen, einheitliche Grundsäße für das ganze Reih aufzustellen, so sei es unum- gänglih nothwendig, hier und da in das Partikularreht ein- zugreifen. Er nehme an, daß die Vorlage in eine Kommission verwiesen werden würde, wo sich Gelegenheit genug bieten werde, die Grundsäße des Entwurfs im Einzelnen zu ver- treten.

Der Abg. Fürst zu Haßfeld-Trachenberg bemerkte, de Kreditverbände der Landschaften befriedigten das Kapitals- bedürfniß des Grundbesizers niht ausreihend. Sie be- shränkten sih auf ein gewisses räumliches Gebiet, und die Schwerfälligkeit ihrer Verwaltung hindere sie an vielen Ge- schäften. Der Hypothekennoth abzuhelfen, seien seit 1862 etwa 30 größere Hypothekenbanken entstanden, welhe über 1 Milliarde Mark Pfandbriefe ausgegeten hätten, deren Jn- haber, der solideste Theil des Publikums, camit ein wirkliches Pfandrecht an dem Grund und Boden erworben zu haben glaubten. Dies sei niht der Fall. Das ganze Pfandbrief- Kreditwesen würde aber erschüttert werden, wenn durch den Konkurs auch nur cines Jnstituts das Vertrauen des ent- täuschten Publikums zu den Pfandbrief-FFnstituten überhaupt vershwände. Der Geseßentrourf solle nun dem Glauben des Publikums eine reale Grundlage geben. Dies müßte durch ein Reichsg seß geschehen, weil viele Hypothekenbanken ihren Geschäftskreis weit über den Partikularstaat, in dem sie do- mizilirten, ausgedehnt hätten. Der Gesetzentwurf wolle nun dem Pfandbriefinhaber unabhängig von dem Ausgang des Konkurses ein Objekt der Befriedigung gewähren. Dieses Recht des Pfandbriefinhabers zu wahren, sci Aufgabe des Pfandhalters. Ob dies, wie der Entwurf vorschreibe, ein Notar oder ein Regierungskommissar sei, sei gleih; nur müsse es ein mit den Geschäften vertrauter und das Vertrauen des Publikums genießender Mann sein. Er beantrage, den Geseß- entwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Der Abg. von Alten-Linden (Göttingen) hielt es für be- dauerlich, daß diesGeseß kein zwingendes für dieAktiengesellschaften sei. Jndeß, es handele sich um ein Kapital von 1463 Millionen, welches bei diesem Geseßge interessirt sei, und so glaube er, daß augenblicklich vielleiht nicht mehr zu erreihen wäre, als der Entwurf vorschlage. Darum sei es auch nicht angänglich, die Vorlage zu bekämpfen. Die Banken gingen gewöhnlih mit größter Vorsicht zu Werke, kaum die Hälfte der Be- leihungsanträge werde befriedigt, darum sei es vom fkauf- männishen Standpunkte durchaus geboten, geseßlih die Ge- währung einer größeren Sicherheit zu ermöglihen. Es sei nöthig, daß niht mehr Pfandbriefe ausgegeben würden, als durch das Grundkapital sichergestellt seien, und diese Sicher- heit solle ebenfalls dur dieses Geseß statuirt werden. Das Jnteresse der Aktionäre und der Pfandbrief-Jnhaber sei sehr oft ein entgegengeseßtes. Eine Anzahl von Punkten werde am besten in der Kommission erörtert werden, und {ließe er ih darum dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kom- mission an.

Der Abg. Dr. Schulze-Delißsch erklärte, auch er trete dem Antrage auf eine Ueberweisung an eine Kommission bei. Er sei der Ansicht, daß der Grund, weshalb es oft so s{hwierig jei, Geld auf Hypotheken zu erlangen, weniger in der man- gelnden Sicherheit, als in der mangelnden Mobilisirung liege. Es werde nothwendig sein, wenn man Kapital gewinnen wolle, die Hypotheken und besonders die Pfandbriefe auf den Namen in lettres au porteur zu verwandeln. Die Vorlage enthalte jedenfalls {on eine Anzahl dankenswerther Fortschritte, welche er und seine Freunde schon lange gefordert hätten, ja, im Jahre 1866 im ersten Notddeitschen Reichstage habe er be- reits einen analogen Entwurf eingebracht, und er freue si, daß seine damaligen Ansichten endlih auch von anderen Seiten als richtig anerkannt seien.

Der Abg. Dr. Harnier bemerkte, es wäre eine für die Kommission unlösvare Aufgabe, dieses wichtige von dem Vor- redner angeregte Thema gleichzeitig mit dem Geseßentwurf zu erledigen. Der Geseßentwurf sei in juristischer und technischer Beziehung eine sehr verdienstvolle Arbeit. Man müsse nur zwischen denjenigen Hypothekenbanken unterscheiden, welche fih nur mit der Beleihung von Grundstücken befaßten, und denen, welche daneben Bankgeschäfte in größerem Umfange betrieben. Während die ZZnstitute der ersteren Art an dem Geseß kein Interesse hätten, da die Pfandbriefinhaber fast ihre alleinigen Gläubiger seien, sollte für die Jnstitute der zweiten

Gewiß !

Träten solche Mißstände |!

Kategorie die Bestellun n ¿5a1 nDern n ? s wäre eigentlih nöthig, den Betrieb

oder zu beschränken.

| nit mögli sein, wohl aber bei den neu zu gründenden.

Der Abg. Staudy 4E aus, seine Partei stimme diesem Geseße vollkommen zu. i 0 )

besser gewesen wäre, ein allgemeines Geseß über die Hypo- thefenbanken vorzulegen. Die Landschaften, welche sich nur

mit dem Realkredit befaßten , und bei denen meist alle Kredit- |

von Faustipfändern nach diesem Ge- .

bedürftigen den Gläubigern solidarisch verhaftet seien, würden !

sich dur Unterwerfung unter dieses Gese unnüße Kosten und Weiterungen machen. ] : rehtlihe, nicht wirthschaftlihe Sicherheit

geschaffen; man

dürfe daher niht glauben, daß nach dem Erlaß dieses Gesetzes | die Schuldverschreibungen der Aktiengesellschaften denen der |

eigentlihen Pfandbriefinstitute völlig gleichständen,

| 2000 M Idägen.

Der Abg. Dr. Beseler fand in der Geseßvorlage eine starke | Beeinträchtigung der Nechte der Grundbesißer und der nicht | auf Pfandbriefen ihre Forderungen stüßenden Gläubiger ge- | rade derjenigen Hypothekenbanken, welche Bankgeschäfte in |!

größerem Umfange betrieben, und bat deshalb zu erwägen,

| dann von 1000 zu 1000 markweise springe.

ob das Gesey nicht auf diejenigen Jnstitute zu beschränken | | | | an, welches überhaupt die erste Anregung zu einer solchen

sei, die sih nur mit dei Realkredit beschäftigten.

Der Abg. Dr. Lasker erklärte, die Vor!age biete jeden- ! g

falls der Kommission viel Material, und es sei an- zuerkennen, daß das Prinzip des §. 1 vorzüglih im ganzen Gefeß durchgearbeitet sei. Er wünsche sehr, daß das Geseh in dieser Session zu Stande käme, da es einem wirklichen Be- dürfniß zu Hülfe komme. Auch ihm wäre es lieber, wenn alle änstitute gezwungen wären, sich unter dieses Geseß zu stellen. Denn auch die soliden Jnstitute würden nicht gefährdet, wenn sie unter das Geseh fielen. Wenn durch unglücklihe Verhält- nisse ein Krach unsolide Jnstitute erfasse, dann würden die soliden ebenfalls von demselben Mißtrauen erfaßt. Vor allem jei es aber dringend nothwendig, eine Trennung des sichern Jmmobiliarkredits von dem unsichern Mobiliarkredit vorzu- nehinen, und zwar entgegen den Bestimmungen des Geseßes. Der Verkehr in der Landwirthschaft und an der Börse kenne ganz verschiedene Rücsichten, und der Landwirthschaft werde es besonders wohl thun, wenn diese beiden Prinzipien in der Beleihung streng geschieden würden. Er glaube, daß der Ruin des Grundbesißers {hon beginne, wenn ihm das Darlehn halb auf seine Person, halb auf das Grundstück gewährt werde. Auch seien die Bestimmungen des Entwurfs über Zwangsliquidation verschiedener Abänderungen bedürftig. Er bitte um Verweisung der Vorlage an eine Kommission. Er möchte nur noch die Mitglieder der zu bestellenden Koin- mission bitten, nicht zu streng die Frage zu erörtern, ob die einzelnen Bestimmungen des Geseßes mit den partikularrecht- lichen Landesbestimmungen zusammenpaßten. És handele \sich um ein Geseß für ganz Deutschland. Jm Allgemeinen würden in den Berathungen der Kommission die wirthschaftlihen Er-

wägungen vorherrschen , die juristishen Erörterungen seien | ab - | ordnung abgeseßt.

durch die Vorarbeiten der Regierung sehr leiht gemacht.

Darauf ging der Entwurf widerspruchslos an eine be- sondere Kommission von 21 Mitgliedern. 4

Ueber den am Freitag angenommenen (nur handschrift- lih vorhanden gewesenen) Antrag des Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld), die Pläne für das neue Kollegienhaus der Uni- versität Straßburg unter einstweiliger Sistirung des Façaden- baues nochmals an maßgebender Stelle ciner Prüfung zu unterwerfen, wurde heute nochmals definitio abgestimmt ; das Resultat war die Ablehnung des Antrages mit 132 gegen 97 Stimmen.

Es folgte die erste und zweite Berathung des Geseßz- entwurfs wegen Abänderung des Geseßes vom 10. Juni 1869, betreffend die Wechse.stempelsteu er:

Der Tarif, wie er im Artikel 1 des Entwurfs vorgeschlagen wird, beruht gleich dem durch §. 2 des Gesetzcs vom 10. Juni 1869 festgestellten auf der Absicht, eine Stempelabgabe von §4 auf das Tausend der Wechselsumme zu erheben. Bezüglich der Ab- stufung unterscheidet er sich von dem letzteren dadur, daß, wäh- rend bisher die Steuer bis zu einer Wecselsumme von 300 na Stufen von 150 F, darüber hinaus nach Stufen von 300 M. bercchnet wurde, fortan die Steuer innerhalb der ersten Tausend Mark in Stufen von 200 zu 200 Æ, bei höheren vot ais in Stufen von 1000 zu 1000 M erhoben wer- en Jou.

Der Abg. Boretius bemerkte, dieses Geseh solle nur den Zwet haben, den Wechselstempel in das jeßige Münzsystem umzurechnen, eine materielle Aenderung des Systems solle ausgeschlossen sein. Es entsprähen diesem Grundgedanken die ersten fünf Stufen mit Fntervallen von je 200 , denn die früheren von je 100 Thalern würden nicht in das Dezimalsystem passen. Das frühere Prinzip werde aber materiell geändert mit den folgenden Pareslonsftufen v0! je 1000 /6 mit 50 S Zunahme, während auch früher die Progressionsstufen da noh 100 Thlr. à 10 Pf. betragen hätten, Ès werde hierdurch eine höhere Besteuerung herbeigeführt, Die Handelskammer von Halle mit vielen anderen habe gegen diese Aenderung hauptsächlih deshalb protestirt, weil dadur der Verkehr mit vielen kleinen Wechseln belästigt würde, denn siatt des einen Wechsels von 1200 4, der 1 M koste, werde Feder zwei Wechsel, von 1000 M à 50 „S und 200 M à 10 S, also zusammen für 60 S ausgeben, wodur er 40 spare. Er (Redner) werde in der zweiten Lesung einen Antrag stellen, auch innerhalb des zweiten Tausend Mark noch Pro- An Ren à 200 M mit Zunahme von je 10 bestehen u lassen.

h Der Abg. Dr. Zimmermann erklärte, diese Vorlage be- friedige einen Wunsch der Handelswelt, aber die Abstufungen von je 1000 M involvirten eine zu harte Belastung. Er werde deshalb in der zweiten Lesung, die er von der heutigen Tages- ordnung abzuseßen bitte, den Antrag stellen, generell die Ab- stufungen von je 200 4 zu normiren. Er wolle noch die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vielfahen Vexationen lenken, welche die detaillirten Bestimmungen des Bundesraths über die Verwendung des Wechselstempels veranlaßten. Der- selbe solle z. B. oben am Rande aufgeklebt E Nun wisse in der Handelswelt Jeder, daß „oben“ die linke Shmalseite des Wechsels sei. Ein preußisher Staatsanwalt wollte aber darunter die obere Breitscite verstehen, und auf diese Ansicht hin sei ein Kaufmann in zwei Fnstanzen zur Zahlung des fünfzigfahen Betrages des Stempels verurtheilt worden. Das Ober-Tribunal habe allerdings das Erkenntniß vernichtet. Gegen solche Belästigungen müsse Abhülfe geschaffen werden.

Der Abg. Melbeck kündigte für die zweite Lesung einen von mehreren rheinishen Handelskammern befürworteten An- trag an, wonach die Progressionsstufen generell 100 4 à 5 S betragen sollten.

Der Abg. Dr. Bamberger führte aus, in dem Entwurfe seien seine Anschauungen, wie er fie bei der leßten Verhand- lung über diesen Gegenstand vorgetragen habe, bis auf einen Punkt, den er noch aufrecht erhalte, zum Ausdruck gekommen.

könne, müsse nah feiner Ansicht da gefunden werden, wo zu befürchten stehe, daß der Aussteller eines Wechsels, um einer höheren Besteuerung zu entgehen, sich lieber die Mühe nehmen werde, eine Reihe von kleinen Wechseln auszustellen, als etwas mehr zu zahlen. Er glaube, der rihtige Ausdruck, wo eine

y | niht zu große Besteuerung des Gebührenzahlers einträte, sei Durch das Geseß werde nur |

der, wo man sich sage, man wolle lieber für das Tausend 50 „S zahlen, als sich die Mühe nehmen, mehrere Wechsel zu machen, um 30 oder 20 4 zu sparen, und nach seiner Erfahrung könne man diese Grenze ruhig in der Nähe von 0 Er empfehle deshalb die Annahme eines Ver- befserungsantrages, den er zur zweiten Lesung einbringen werde, nämli, zu dem Geseß hinzuzufügen, daß zwishen 1000 und 2000 # noch eine Grenze gemaht werde, indem für 1500 M der Saß von 75 _ S eingefügt werde, und daß es

s Der Reichstag \hlösse sich damit dem französishen Geseß vom Jahre 1854

Stempelgeseßgebung gegeben habe. Da s\ich übrigens der in- ländische Verkehr bei kleineren Summen allmählich immer mehr vom Wesel zurückziehen werde, so würde man kein allzugroßes Gewicht darauf zu legen haben, ob man das Halbe vom Tausend allzu streng einhalte. Redner wünschte \{ließ- lich eine bessere Farbe für die Wechseisiempel. Die jeßige habe sich in der Praxis nicht bewährt, da sie sich zu wenig von der Farbe der Dinte unterscheide, und überreihe er den Ver- tretern der Regierung zur Erleichterung ihrer Arbeit einige Stempel aus dem Auslande und ein Exemplar des sehr empfehlenswerthen braunshweigishen Landesstempels, der als Wegweiser dienen könne, um Ünklarheit und Verkehrtheit zu vermeiden. (Redner überga® dem Bundesfommissar diese Stempelmarken.

Der Abg. Möring kündigte für die zweite Lesung einen Antrag an, wonach prinzipaliter die Progressionsstufe 100 à 5 S, eventualiter 200 4 à 10 betragen solle.

Der Bundeskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Aschen- born versprach, daß die Untersuchungen über die Farbe der Wechsel- stempelinarken in dem vom Abg. Bamberger angedeuteten Sinne angestellt werden sollten. Die Frage sei shwierig, die Farbe habe nit nur die Anforderung zu erfüllen, daß der Kassations- vermerk si deutlich davon abhebe, sondern auch, daß nicht durch chemische Reagentien der Kassationsvermerk beseitigt werden könne. Die früheren cingehenden Untersuchungen hätten deshalb nur eine kleine Auswahl geeigneter Farben ergeben. Zu den angekündigten Anträgen werde die Regierung in der zweiten Lesung Stellung nehmen.

Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt und die zweite Berathung von der heutigen Tages-

Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission über die Wahl im 8. Königsberger Wahlkreise (Osterode- Neidenburg). Die Kommission beantragte :

1) Die Wahl des Abg. Beer für gültig zu erklären ; 2) ten Reichskanzler zu ersuchen, über die in dem Protest behaupteten Thatsawen Erhebungen anstellen zu lassen, sowie eventuell eine Rüge des Kreis-Schulinspektors Czygan und Postmeisters Schwarz in Hobensftein, des Bürgermeisters Schawaller und des Gemeinde- vorftehers Gabriel in Sanden zu veranlassen.

Der Abg. Nichter-Hagen empfahl dagegen Beanstandung der Wahl, indem er eine Reihe neuer Thatsachen anführte, deren Feststellung nothwendig sei, ehe über die Gültigkeit der Wahl Beschluß gefaßt werden dürfe.

Der Abg. Dr. Hänel beantragte, den Wahlbericht mit dem Antrage Richter an die Wahlprüfungskommission zurüczu- weisen zur erneuten Berichterstattung.

Der Abg. Thilo hielt den Antrag Richter geschäfts- ordnungsmäßig für unzulässig, weil Wahlanfehtungen 2c. nur innerhalb zehn Tagen nach der Eröffnung des Reichstages oder bei Nahwahlen innerhalb zehn Tagen nah Feststellung des Wahlresultats zulässig seien.

Die Abgg. Dr. Hänel, Dr. Lasker und Windthorst wider- sprachen diefer Auffassung. Jedenfalls sei es nothwendig, daß die Kommission über die Frage, inwiefern nah den zehn Tagen noch neue Wahlanfehtungen vorgebracht werden könnten, einen prinzipiellen Beschluß fasse; zu diesem Zwecke sei die Ueber- weisung des Antrages an die Kommission empfehlenswerth. Das Haus besch:oß demgemäß, worauf sih dasselbe um 4!/, Uhr vertagte.

Fn der heutigen (30.)Sitßzung des Reichstages welcher der Präsident des Reichskanzler Amts, Staats-Minister Hofmann, der Staatssekretär Dr. Friedberg und mehrere an- dere Bevollmächtigte zum Bundesrath, sowie Kommissarien desselben beiwohnten, machte der Präsident von Forcken- be dem Hause, dessen Mitglieder sich von ihren Sigen erhoben hatten, folgende Mittheilung: Fn Folge des in der Sißung vom 27. d. M. dem Präsidium er- theilten Auftrages, Sr. Majestät dem Kaiser, FFhrer Majestät der Kaiserin, Jhren Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin die ehrfurhtsvoll innige Thcilnahme des Reichstages bei dem s#o plößlichen Tode des Prinzen Waldemar auszusprehen, habe das Prä- sidium des Reichstages die betreffenden Audienzen nach- gesuht. Se. Majestät der Kaiser haben darauf gestern Nachmittag um 3 Uhr das Präsidium des Reichstags in längerer Audienz huldreihst empfangen und das Präsidium ausdrüdlih beauftragt, dem Reichstage Seinen tiefgefühlten Dank für die ausgesprochene Theilnahme zu übermitteln. Un- mittelbar darauf geruhte JFhre Majestät die Kaiserin das Präsidium des Reichstages zu empfangen und den Ausdruck der Theilnahme entgegenzunehmen. Jhre Majestät die Kaiserin au tee das Präsidium ebenfalls, Fhren tiefgefühlten Dank dem Reichstage auszudrücken. Heute Morgen 111/, Uhr empfing Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz das Präsidium. Se. Kaiserliche Hoheit sprah in lebendigen war- men Worten für die Fhm wohlthuende Kundgebung der Theil- nahme Seinen besonderen Dank aus, und beauftragte das rä- sidium noch insbesondere, dem Reichstage mitzutheilen, wie tief es Jhn gerührt habe, daß die erste Kundgebung der Theil- nahme, die er überhaupt empfangen, die des Reichsta s in dem betreffenden telegraphishen Sißungsbericht gewesen fei.

Weiter theilte der Präsident mit, daß ein Geseßentwurf, betreffend die Anfehtung von Nechtshandlungen eines Schuld- ners außerhalb des Konkursverfahrens, eingegangen sei.

Das Haus trat sodann in die erste Berathung des von