1879 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

auf den 30. Juni 1877: Litt. B. Nr. 78 254, Litt, D, Nr. 386 694 704 708 792 1572 1637 und 1922,

auf den 30. Juni 1878: Litt. B. Nr. 231 235 442 44 550 706, Litt. C. Nr. 6 568 627, Liäitt. D. Nr. 6 104 333 372 395 508 662 686 705 806 1038 1947 1170 1181 1406 1470 1490 1611 1721 1762 1992 und 1993. ,

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. 5 .

Wiesbaden, den 14. März 1879. E

Der Regierungs - Präsident. v. Wurmb.

Bekanntmachung,

Die Immatrikulation auf hiesiger Universität für das bevor-

stehende Sommersemester 1879 findet am . 26. und 30. April, 3. und 6. Mai cr., Nachmittags 3 Uhr, : ,

im Prüfungszimmer des Universitätsgebäudes statt.

Behufs derselben haben die Studirenden, welche von einer an- deren Universität kommen, ein vorschriftêmäßiges Abgangszeugniß von jeder früher besu{hten Universität nebst dem Schulzengniß im Original, diejenigen Inländer und Angehörigen anderer deutschen Staaten, w-lche die Studien erst beginnen, Zeugnisse d.r Reife, die Ausländer wenigstens einen Paß oder sonstige Legitimationspapiere vorzulegen.

Nachträgliche Immatrikulatio.:2en bedürfen einer besonderen Be- willigung.

Halle a./S., den. 31. März 1879. i Der Rektor ter vereinigten Friedrihs-Universität Halle-Wittenberg.

Volkmann.

Nichfamtlicßes. Deutsches eich.

Preußen. Berlin, 7. April. Se. Majeslät der Kaiser undKönig empfingen am gestrigen Sonntage Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrih Carl nah Höchstdessen Rückkehr aus Oldenburg, sowie später den zu dieser Charge beförderten Legations-Rath Grafen zu Ranßau und den aus St. Petersburg hier eingetroffenen Botschafter und Gencral- Adjutanten von Schweiniß.

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Meldung des aus Hannover hier eingetroffenen Commandeurs der 20. Di- vision, General-Lieutenants von Voigts-Rheß, entgegen, empfingen den zu dieser Charge beförderten Hauptmann Süß der Garde-Jnvaliden-Compagnie, kommandirt zur Schloß- Garde-Compagnie, welcher die von ihm geschriebene Geschichte dieses Truppentheils, der heute sein fünfzigjähriges Bestehen feiert, zu überreichen die Ehre hatte, und hörten den Vortrag des Chefs des Civil-Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.

tittags um 11/2 Uhr empfingen Se. Majestät den aus Wiesbaden hier eingetroffenen Hofmarschall Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Grafen zu Eulenburg.

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta-Hospi- tals bei und war Abends in der jährlichen Generalversamm- lung des Magdalenenvereins anwesend.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl ist am Sonnabend Abend von den Tauffeierlichkeiten aus Olden- burg hierher zurüdckgekehrt.

In der unter dem Vorsiße des Staats-Ministers Hofmann am 5. d. M. abgehaltenen Sizung des Bundes- raths wurde zuvörderst ein Antrag Mecklenburg-Schwerins, betreffend die Veranlagung der Gewerbesteuer der Rüben- zuckerfabriken, den zuständigen Ausschüssen überwiefen und fodann ein das Pensionsverhältniß eines elsaß-lothringischen Friedensgerichts\hreibers betreffender Antrag eingebracht, über welchen in einer der nächsten Sißungen Beschluß gefaßt wer- den soll. Darauf wurden auf den Bericht der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen die Geseßentwürfe, betreffend die Besteuerung des Tabaks, und betreffend die Erhebung einer Nachsteuer vom Tabak und von Tabakfabrikaten, nah den Vorschlägen der Ausschüsse mit einigen Aenderungen angenommen.

_— Dos „Pourna! de Sl. Pelerovourg Ver: öffentliht das Protokoll über die 10. Sißung der dem Grafen Melikoff beigegebenen sanitären Kommission. Die Verhandlung betraf folgenden Gegenstand:

Die Kalmücen von etwa 1800 Kibitken bringen den Winter auf den Wolga-Jnseln zu und pflegen beim Beginn des Frühlings sich nah dem reten Flußufer zu begeben, wo sich zwischen Zamiany und Tschornyjar auf einem Raume von 212 Werst ihre Steppen befinden. Da ihr Winter- aufenthalt im Bereiche des Sanitäts-Kordons belegen ist, 10. ment „Ne, Vevor fle. Die (SUeppen . PexIeNeN- eine Quarantäne abhalten. Es fragt fich, wie leßteres für 9000 Seelen und mindestens 20000 Stück Vieh aus- geführt werden soll, während nur 2 Quarantäne-Anstalten, nämlich in Svetly-Yar und Zamiany zur Verfügung stehen.

Jn Anbetracht der obwaltenden Schwierigkeiten beschloß die Kommission einstimmig, die Kalmücken sofort auf - dem rechten Flußufer zuzulassen, sie jenseits der Grenze des Sa- nitäts-Kordons nah den Steppen geleiten und dort einer strengen zehntägigen Quarantäne unterwerfen zu lassen.

Was das Vieh bet: ift, so soll dasselbe, nachdem es den Sus auf dem Eise überschritten und da es jih in den Steppen beständig in freier Luft befindet, als genügend des- infizirt angesehen werden.

Die Lokalregierung in Malta hat mittelst Verfü- gung vom 29. v. M. die Dauer der für die Provenienzen aus dem Schwarzen und Asowschen Meere, aus der Türkei, Montenegro und Tripolis angeordneten Quarantäne auf

drei Tage herabgeseßt.

Jn den deutschen Münzstätten sind bis zum an Goldmünzen: 405 178 270 M Kronen, 27 969 145 M Halbe Kronen , hiervon auf Privatrechnung 1 255 670 260 M Doppelkronen, 405 307 370 /6 Kronen, 27 969 925 Á6 Halbe Privatrehnung 869 333790 î

29, März

1879 gers worden , 1 256 205 220 M

oppelfronen , 370 034 430 /(6 Vorher waren geprägt:

Kronen, hiervon auf Summa 1 689352635 M

Die Handlungen eines örtlih oder sahlich unzuftändi- gen Richters, welche wegen einer sträfbaren Handlung gegen den Thäter gerichtet sind, unterbrechen, nach einem Erkenntniß

des Ober-Tribunals vom 4. März 1879, ebenso die Ver- jährung der Strafverfolgung wie die Handlungen eines örtlih und sahlich zuständigen Richters.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Königlich baye- risher Ober-Appellationsgerihts-Rath Kastner, Königlich sächsisher Staats-Minister Freiherr von Könneriß, König- lih württembergischer Staats-Minister Dr. von Mittnacht, Großherzoglih badischer Ministerial-Rath Lepique, Groß- herzoglich hessisher Ministerial-Rath Müller, Großherzoglich oldenburgisher Staatsrath Selkmann, Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen Dr. Gildemeister und Bürger- meister der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Kirhenpauer sind von Berlin wieder abgereist.

Dér General - Lieutenant Graf von Kanißt, à la suite der Armee, hat sich nah Pommern zurückbegeben. t =

Der General - Lieutenant von Voigts-Rhet, à la suite des Königs - Grenadier - Regiments (2. Westpreußischen) Nr. 7 und Commandeur der 20. Division, ist von Hannover hier eingetroffen.

22

Se. Durthlaucht der Prinz Friedrich von Anhalt, Seconde-Lieutenant im 2. Garde-Regiment z. F., hat einer: mehrwöchentlihen Urlaub nach Jtalien und Frank- reih angetreten.

Cf E E S. M. Kanonenboot „Wolf“, 4 Geschüße, Komman- dant Korv.-Kapt. Bes, ist am 26. Februar cr. in Hongkong eingetroffen. Es

S CREZZZZE

Celle. 5 April (W. T. B) In dom Harburger Aufruhrprozesse sind zufolge heutigen Urtheilsspruches freigesprochen worden: Roggenkamp, Weseloh, Fimmel, Deter, Jahn, Schlumbohn, Dechau, Buchop, Ottomanns, Schmaus, Schröders, Beckedorf und Knupper; verurtheilt, jedoh aus der Haft entlassen sind: Anke, Heider, Voß, Meier, Zastrow, Brandes, Scheunemann, Johannsen, Moriß, Roering, Engel- brecht; verurtheilt und verhaftet sind: Mahsberg, Verloh, Gottschalk, Kohfahl, Rabeler, Renners, Rennemann, Diederich, Bolte, Albers und Wortmann. Die Verurtheilungen erfolgten wegen Sn mit Ausnahme derjenigen des Meier, Moriß und Bolte. Rennemann ist mit 2 Jahren und Verloh mit 1 Jahr 1 Monat Zuchthaus bestraft worden. - Die übrigen Verurtheilten sind mit Cefängnißstrafen von 11/; Fahren bis herab zu 3 Monaten unter verhältnißmäßiger Anrehnung der Úntersuchungshaft bestraft worden. ß 8 1 CAER

Bayern. München, 5. April. (Allg. Ztg.) Die Allerhöchste Verordnung über die Bestimmung der Gericht s- siße und die Bildung der Gerichtsbezirke ist von Sr. Majestät dem König vollzogen worden und wird in den nächsten Tagen im „Geseßz- und Verordnungsblatt“ zur Ver- öffentlihung gclangen. Dieselbe giebt im Wesentlichen den Inhalt des Organisationsplans wieder, wie er von der Staatsregierung den Kammern des Landtags mitgetheilt wurde, und weicht hinsichtlih der Bildung der Landgerichts- bezirke von jenem Plan nur insofern ab, als das Amtsgericht Burglengenfeld dem Landgericht Regensburg, das Amtsgericht Nabburg dem Landgericht Ambcrg, die Amtsgerichte Shwa- bah und Roth dem Landgeriht Nürnberg, das Am:sgericht Windsheim dem Landgèritht Fürth, endlih das Amtsgexicht Heidenheim dem Landgericht Ansbach zugewiesen sind. Jn Furth, Weidenberg und“ Höchstädt an der Donau werden Amtsgerichte bleiben, dagégen werden in Dießen, Hornbach, Göllheim, Falkenstein, Markt-Bibart, Leutershausen, Rothen- me S und Grönenbach keine Amtsgerichte mehr errihtet.

Sachsen -fWeimar-Eisenach. Weimar, 3. April. (Th. C.) Der Landtag wird seine Thätigkeit bis Dstern zum Abschluß gebraht haben und alsdann ge\{chlossen werden. Im Laufe des Herbstes findet die Neuwahl desselben statt. Der von dem Ausschuß erstattete Beriht über den Perso0- nal- und Besoldungsetat der neuen Justizbehör- den äußert sich mit den allgemeinen zu diesem Etat von der Negierung aufgestellten Grundsäßen einverstanden. Hinsicht- lih der Details s{lägt er eine Beseßung des Landgerichts in Weimar mit 8 statt mit 9 Richtern vor und wirft die Frage auf, ob es niht thunlich wäre, einige der kleineren Amts- gerihte mit einem statt mit zwei Richtern zu beseßen. Fn Bezug auf die Besoldungen beantragt der Ausschuß, mit Nücksicht auf die Differenz zwishen den vorgesehenen Be- zügen der höchsten Stellen bei den Landgerichten und denen der übrigen höheren Staatsdiener, eine etwas geringere Fixi- rung der Besoldungen der Präsidenten und Lirek- toren, die statt 6500—7000 H, resp. 5500—6000 (4 er- halten sollen 6200, 6600, resp. 5400—5800 / Die Besol- dungen der Amtsrichter billigt der Auss{huß, doch beantragt er, noch eine unterste Besoldungsstufe zu schaffen, so daß die Besoldungen von 2300 bis zu 4000 s steigen würden. Ferner beantragt er eine Beschränkung der Funktionszulage für die- jenigen Amtsrichter, die die Dienstaufsicht über das Gericht führen, auf 1200 / im Maximalsaß. Unter den Ein- gängen beim Landtage befindet sich auch der Entwurf eines Gesebes zu dem deutschen Gerichtskostengeseß, doch er- scheint es fraglich, ob dasselbe noch wird durhberathen werden fönnen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird dasselbe als provisorishes Gesetz erlassen werden. Jn seiner heutigen Sizung erledigte der Landtag, nachdem die auf die Disziplin bezüglichen Bestimmungen als dur Statut zu erledigen aus- geschieden worden, das Gese über die Rechtsverhältnisse der Studirenden und die Zuständigkeit des Universitäts- amts der Universität Jena durch Annahme desselben unter diesem neuen Titel.

b. April. (W. T. B.) Der Landtag hat : heute ten neuen-Etat für die Justizverwaltung mit un- wesentlihen Abänderungen genehmigt. Heute und morgen tagt hier der Ausschuß des Vereins für Sozial-

Politif.

Oldenburg. Oldenburg, 5. April. (Weser-Ztg.) Gestern hat die Taufe der Tochter Fhrer Königlichen Hoheiten des Erbgroßherzoglihen Paares statt- gefunden, welche die Namen Sophie Charlotte erhielt. Der Urgröóßvater Und die’ Großeltern, FJhre Königlichen Hoheiten der Prinz Carl, sowie der Prinz und die Prinzessin Friedrich Carl wurdén vorgestern bei der Ankunft von den Bewohnern der Résidenzstädt aufs Herzlichste begrüßt. Nach der Tauf- handlung fuhr der Prinz Friedrih Carl in Begleitung des Erbgroßherzogs auf einige Stunden nah Wilhelmshaven.

Oesterreich-Ungarn.

Wien, 5. April. (W. T. Das Abgeordneten haus D

hat heute die Berathung des

Budgets fortgeseßt und fih schließli} bis zum 17. April

vertagt.

6. April. Die „Montagsrevu-“ \{reibt, daß für die Verwirklihung der Jdeen der Kongreßbeschl üffe in die- sen Tagen zwar keine neue Bürgschaft erlangt, aber die {hon existirende zu neuem Ausdruck gebracht worden sei. Die un- geschriebene Allianz, von der Graf Karolyi in seinem Toaste gesprochen habe, sei bereits auf dem Kongresse in den Vorder- grund getreten. Jn den Worten des Grafen An drassy in der Delegation über die Zielpunkte der österreichischen Politik daß man den Berliner Vertrag wolle und zwar den ganzen Vertrag und nihts anderes, habe man die Basis dieser Allianz zu erkennen; sie bezeihne keine Umkehr, keine Wendung.

Schweiz. Bern, 4. April. (N. Zür. Ztg.) Der Bundesrath hat auf den Antrag des Post- und Eisenbahn- departements in Betreff der Organisation der staatlichen Aufsicht über den Bau des Gotthardbahn-Unter- nehmens folgenden Beshluß gefaßt :

1) Der Bundesrath nimmt das Recht in Anspru, in den Verwaltungsrath der Gotthardbahn einen Viertheil der Mitglieder nah freier Wahl zu ernennen und ohne daß die Wahlfähigkeit an den Besiß von Aktien oder an irgend w elche andere Bedingungen von Seite der Gesellschaft geknüpft wer- den kann. Dieses Wahlrecht des Bundesrathes ist in die Statuten der Gesellshaft aufzunehmen.

2) Die Gotthardbahngesellshaft hat dafür zu sorgen, daß die Artikel 36—40 der jeßigen Statuten aufgehoben werden, und auf entsprechend abzuändernde neue Bestimmungen (unter Berücksichtigung des obigen Beschlusses) zur Wahl eines neuen Verwaltungsrathes zu schreiten.

3) Die Wahl des Ober-JFngenieurs, sowie der mit diesem abzuschließenden Anstellungsvertrag unterliegen der Genehmi- gung des Bundesraths.

4) Der Bundesrath nimmt die Befugniß in Anspru, von den Verhandlungen und der Geschäftsführung der Gesell: schaft (Direktion, Verwaltungsrath und Generalver sammlung) nach Gutfinden, sei es durch Abgeordnete zu den Sißungen, sei es durch Einsicht der Akten und Einvernahme der Behör- den, jederzeit Kenntniß zu nehmen.

5) Abgesehen von denjenigen Fällen, in denen nach den Gesetzen, Bundesbeschlüssen und internationalen Verträgen dem Bundesrathe ein Entscheidungsrecht zukommt, sind Be- {lü}sse und Verfügungen der Gesellschaftsvehörden, welche für den gehörigen Fortgang der Arbeiten von Wichtigkeit find, sowie wichtigere Verträge über Bahn- und Hochbau, An- \haffungen und Lieferungen, auf Verlangen des an einer Sitzung theilnehmenden Abgeordneten der Wiedererwägung zu unterstellen und dürfen bis zur Vornahme derselben nicht vollzogen werden. :

6) Die Gotthardbahngesellshaft is verpflichtet, während der Bauzeit der Bahn an die Bau- Aufsichtskosten einen P durch den Bundesrath zu bestimmenden Beitrag zu eisten.

7) Der Tundesrath behält sich vor, seiner Zeit für die Betriebsperiode weitere Beschlüsse zu fassen.

8) Das Eisenbahndepartement is mit der Vollziehung diefes Beschlusses beauftragt.

Nach einem Telegramm des „Bund“ hat die Gott hardtunnel-Unternehmung die Arbeit der Abattages in Folge ihrer Differenzen mit der Direktion wegen der Ausmauerung überall eingestellt. Die Arbeiten im Nichtstollen werden dadurch nicht beeinträchtigt. Um allfälligen Ruhestörnngen unter den durch das Vorgehen des Hrn. Favre erbitterten Ar- beitern vorzubeugen, haben die Regierung von Uri und Tessin die geeigneten Vorkehrungen getroffen. :

Luzern, 6. April. (W. T. B.) Ueber die jüngste Ein- stellung von Arbeiten an dem St. Gotthard-Bahn- Tunnel wird von authentischer Seite gemeldet: Der Bau- unternehmer Favre habe schon vor drei Monaten auf die Eröffnung der Gesellschast, daß sie einige Strecken im festen Gebirg unausgemauert zu lassen beabsichtige, die partielle Ar- beitseinstellung angedroht und ohne die Entscheidung des kompetenten Bundesrathes abzuwarten seine Drohung nun- mehr durch Entlassung von etwa 100 Arbeitern, die mit der fseit- lichen Erweiterung des Tunnels beschäftigt waren, ausgeführt. Der Bundesrath habe gegenwärtig die Eingabe Favr e'skurz zurücgewiesen. Jm Uebrigen werde dem Vorgange nur ge- ringe Bedeutung beigemessen.

Großbritannien und JrlandD, (W. T. B.) Nah aus Capetown Nachrichten, vom 18. v. M.,, waren mehrere Trans- porte mit englishen Truppen daselbst angekommen. FJrgend welche erheblichere militärische Bewegung hatte nicht stattgefun- den. Die Zulus hielten Ekowe eingeschlossen. Der Gesundheitszustand der Garnison von Ekowe war gut, jedo machte sich Mangel an Lebensmitteln fühlbar. Eine englische Truppenabtheilung befand sih auf dem arshe nah Ekowe, um diesen Plaß zu entsezen. Oham, der Bruder des Königs Cetewayo, und der älteste Sohn Dhams haben sich mit 300 Zulus den Engländern unterworfen. :

Aus Larnaka auf Cypern, wird der „Polit.

Korr.“ unter dem 20. März über die Errichtung des neuen Hafens von Fama gosta geschrieben : Aus dem der Admiralitôt vom Vize-Admiral Hornby erstatteten Berichte geht hervor, daß der Hafen von Famagosta weit größer, sicherer, bequemer und vortheil hafter werden wird, als es der Hafen von La Valetta auf Malta ist; denn während in diesem Hafen nur 9 Fregatten, und zwar in einer Distanz von nur } Kabeln ankern föônnen, werden in dem neuen Hafen von Famagosta 14 Fregatten auf einmal, und zwar bei einer Distanz von 1 Kabel ankern können. Der Grund in diesem Hafen ist vorzüzlih. Ferner wird er einen Raum von 80 Acres bei 24 Fuß Tiefe für die Ha.delsschiffe bieten. Es steht darum zu erwarten, daß in Zukunft sowohl Kriegs- als Handelés{ch!ffe den Hafen von Famagosta weit mehr besuchen und darin besseren Schuß finden werden, als es im Hafen von La Valeita der Fall ist, wo die Gregalwinde zuweilen den ankernden Schiffen sehr nacbtheilig werden. Der Hafen von Famagosta bietet anderntheils auch seiner geographischen Lage wegen sowo. l den Kriegs- als: den Handels\{hiffen ungewöhnliche Vortheile; er befindet sih nur 250 (engl.) Meilen von der Einfahrt in den Suez-Kanal, und kaum die Hälfte dieser Distanz von den Küsten" von Syrien, Karamanien, von St. Jean d’Acre, Beyrut, Tripoli, Latakich, Alexandretta u. a. m. gelegen. Mit Sicherheit is anzunehmen, daß der ganze Handel dieser Küstenpläße sich in Zukunft in dem neuen Hafen “von Ee als dem einzigen Hafen konzentriren were, der die voll“ ommenste Sicherheit und alle Vortheile zur {nellen Umladung der Waaren bietet, deren besonders Handelsschiffe bedürfen.

Frankreih. Paris, 4. April. (Fr. Korr.) Die kehr der Kammern nach Paris, sagt die „France“

London, 6. April, eingegangenen

fann keinem Zweifel mehr unterliegen; aber sie wird erst dann stattfinden, wenn der Luxembourg-Palast und das Palais Bourbon für die Aufnahme der beiden Häuser in Stand ge- sezt sein werden. Der Gemeinderath von Paris, welcher ge- genwärtig im Luxembourg tagt, wird provisorish die Mairie des vierten Arrondissements beziehen; man glaubt, daß das neue Stadthaus vor Beginn des Jahres 1881 zu seiner Ver- fügung stehen wird.

Einem von Genf aus erlassenen Proteste gegen die Amnestie, weihen die „Révolution française“ gestern ver- öffentlihte, sind, wie sie heute selbst gestehen muß, von 228 in Genf wohnhaften Flüchtlingen nur 70 beigetreten.

Der Finanz-Minister Léon Say hat {hon gestern in der Kammer einige Aufs{hlüsse über die Kosten gegeben, welche die vorjährige Emission von 3prozentiger amor - tisirbarer Rente verursaht hat. Der „Temps“ kann diese Mittheilungen noch spezialisiren. Die Gesammtkosten der Operation betrugen darnach 768,000 Frcs. und vertheilten sich wie folgt: Außerordentlihe Arbeiten, Entlohnung der Beamten und Hülfsbeamten 45 000, Druckosten 60 000, Platten für die Rententitel 82300, Maschinen für die Num- merirung der Titel 38 700, verschiedene Materialausgaben 76 000, Courtage 421 000, Publizität 45 000 Frcs. Die Kosten betrugen im Ganzen nur 17 Cent. pro 100 Fres. Kapital, während sie sich für die Zweimilliarden-Anleihe auf 1 Frc. 57 Cent. und für die Dreimilliarden-Anleihe auf 1 Fre. 18 Cent. pro 100 belaufen haben. :

6. April, Abends. (W. T. B.) Von den heute statt- gehabten 21 Ersaßwahlen zur Deputirtenkammer ist das Resultat erst aus 2 Wahlbezirken bekannt. Jm achten Arrondissement von Paris erhielt der Bonapartist Godelle 4074, der Kandidat der Linken, Clamageran, 3018 Stimmen ; es ist daher eine Stichwahl nothwendig. Bei der Wahl konfurrirten überhaupt 3 konservative und 3 republi- kanishe Kandidaten. Die ersteren vereinigten zusammen 7193

- Stimmen auf sih, während die 3 republikanischen Kandidaten

zusammen 4798 Stimmen erhielten. Jm ersten Wahl- bezirk von Bordeaux erhielt der Republikaner Lavertujon 4706 und der Kandidat der Radikalen, Blanqui, 3700 Stim- men ; es ist hier ebenfalls eine Stichwahl erforderlich.

Betriailles, 5; pril, Abends. (W. T. B) Dex Senat hat die Kreditforderung von 300000 Frcs. für die Repatriirung der Amnestirten genehmigt.

Der Senat hat J bis zum 8. Mai- und die Deputirtenkammer bis zum 15. Mai vertagt.

5. April. (République française.) Ein neues A m- nestie-Dekret, welhes 232 Kommuneverurtheilte betrifft, ist gestern unterzeichnet worden. Die mit der Prüfung des Laisant’schen Antrags über die Rekrutirung beauf- tragte Kommission hat die Herabseßung des Militärdienstes auf drei Jahre und die Aufhebung des Freiwilligensystems berathen. Die Mehrheit ist dem Antrage günstig. Jndessen will man vor einer definitiven Beschlußfassung die Meinung des Kriegs-Ministers anhören.

Spanien. Madrid, 5. April. (Ag. Hav.) Der Gesundheits- zustand der Prinzessin Christine hat sih bedeutend ge- bessert. Die Gerüchte über Veränderungen im Mini- sterium, die neuerdings von einigen Fournalen ausgestreut worden sind, haben keine Begründung.

Italien. Rom, 6. April. (W. T. B.) Die hier erwartete albanesishe Deputation bestcht aus mehreren mohame- danischen Notabeln, welche zum Theil Beamte der Pforte sind. Der Zweck der Deputation besteht darin, die europäischen Kabinete zu bewegen, von dem Gedanken einer Abtretung von Epirus an Griechenland Abstand zu nehmen. Die Deputation wird sih, nach mehrtägigem Aufenthalt hierselbst, auch nach Paris, Wien, London, Berlin und St. Petersburg begeben. Se. Majestät der König hat Garibaldi, wel- cher gestern hier eingetroffen ist, durch den General Medici begrüßen lassen. /

Das Konsistorium - behufs Ernennung neuer Kardinäle findet am 21. d. M. und das Konsistorium zur Vornahme der Ceremonie des Mundschließens am 24. statt. Der Deputirte und ehemalige Minister Pi sa- nelli ist gestern gestorben.

Sire, Konstantinopel, 5, April. (W.. T. B.) Mehrere Ulemas, welche in dem Verdachie stehen, gegen den Sultan konspirirt zu haben, sind in die Verbannung ge- schickt worden. Auf der Pforte ist man mit dem Ent- wurf einex neuen griehis{ch-türkischen Grenzlinie beschäftigt.

Numäníen.

A

p E T D

: Bukarest, 5. April. (W. T. B.) Die Aufhebung des Vertrages mitder Tabaksmonopol-

gesellschaft wird nach einem gütlihen Uebereinkommen nunmehr stattfinden. Jn Folge dieses Uebereinkommens zahlt die Gesellschaft die rüdsändigen Raten und führt die Regie bis zum 18. April c. fort. Die Regierung kauft die Tabak- vorräthe, sowie die Gebäude der Gesellschaft an. Zur Wieder- verpahtung des Monopols wird eine Lizitation ausgeschrieben. Sollte diese niht den gewünschten Erfolg haben, so wird an Stelle des Monopols die Regierung den Tabaksvertrieb in eigener Regie ausveuten.

6. April. Der Senat und diè Deputirten- kammer haben nunmehr nah mehreren bis in die Nacht hinein währenden Sißungen sämmtliche Gegenstände, welche ihnen zur Berathung vorlagen, erledigt. Der Geseßentwurf über die Abänderung der Verfassung und die Konvention, be- treffend die Aufhebung des Vertrages mit der Tabaksmonopol- Gejellschaft, sind gestern in dritter Lesung angenommen worden. Von dem Minister des Jnnern wurde eine Botschaft des Fürsten verlesen, in welcher allen Deputirten, wel He sih in Erfüllung ihrer hohen Mission unter Hintanseßung ihrer Parteiinteressen durch ihr Votum für die Unabhängigkeit Ru- mäniens um das Vaterland wohl verdient gemacht haben, die Medaille der „Vertheidiger der Unabhängigkeit“ verliehen wird. Heute Mittag um 1 Uhr find die Auf- lösung der Kammern unter Verlesung einer Thronrede des Fürsten statt.

Anfßland und Polen. St. Petersburg, 6 April. (W. T. B.) Die „Agence russe“ weist auf die Schwierig- keiten hin, denen die Ausführung der projektirten gemisch- ten Ofkupation Ostrumeliens begegne, und betont, daß Rußland, nachdem es Alles gethan habe, um den von ihm vor- hergesehenen Ereignissen vorzubeugen, im ungünstigen Falle niht die Verantwortung zu tragen haben werde.

Ein Kaiserlicher Befehl ordnet an, daß behufs Ab- shaffung der Kopfsteuer mit dem anderweitigen Ersaß

eine Spezialkommission unter dem Vorsiß des Finanz- Ministers zu berufen seïi. Es ist dies eine wihtige und in finanzieller und volkswirthschaftliher Hinsicht unzweifelhaft erfolgreiche Maßregel. Die Kommission besteht aus höheren Beamten der Ministerien der Finanzen, des Jnnern, der Domänen, der Justiz, des Reichs-Kontrolamtes und der zweiten Abtheilung der geheimen Kanzlei Sr. Majesiät des Kaisers. Der Finanz-Minister ist ermächtigt worden, außer- dem noch andere Fahmänner an den Kommissionsarbeiten theilnehmen zu lassen.

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.

__ Paris, Montag, 7. April, Mittags. Von den gestern stattgehabten 21 Ersazwahlen zur Deputirtenkammer sind nunmehr 18 bekannt. Gewählt wurden 11 Republikaner und 1 Legitimist; in 6 Wahlbezirken sind Stichwahlen erforderlich. Viele Wähler haben sich der Stimmabgabe enthalten. Der Polizei-Präfekt Andrieux wurde in Lyon gewählt. Jm Allgemeinen haben die gemäßigten Republikaner über die Radikalen gesiegt.

Gegenüber den fortdauernd kursirenden Gerüchten über einen Rücktritt des Minister-Präsidenten Waddington* wird von bestunterrihteter Seite bemerkt, daß die Position Wad- dingtons für befestigter als je und als in keiner Weise be- droht angesehen wird; alle bei früheren Anlässen an den Grafen St. Vallier gerihteten Aufforderungen wegen Ueber- Aae eines Portefeuilles sind von demselben abgelehnt worden.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin’, 7. April. Dem Reichstage-ift folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, vorgelegt worden :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutshen Reichs, nah erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

8. 1. Bei der Einfuhr von Waaren werden Zölle nah Maß- gabe des nabfolgenden Zolltarifs erhoben. Derselbe tritt vom I . 18... ab an die Stelle des Vereins-Zolltarifs vom 1. Oktober 1870 und des denselben abändernden Geseßes vom 7. Juli 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 241).

8, 2. Die Gewicbtszölle Bruttogewichte erhoben:

a, wenn der Tarif dies ausdrüdlich vorschreibt,

b. bei Waaren, für welhe der Zoll 6 A von 100 kg nit übersteigt.

Im Uebrigen wird den Gewichtszöllen das Nettogewicht zu Grunde gelegt.

Bei der Ermittelung des Nettogewihts von Flüssigkeiten wird das Gewicht der unmittelbaren Umschließungen (Fässer, Flaschen, Kruken und dergleichen) nicht in Abzug gebracht.

Der Bundesrath bestimmt, bei welchen Waarengattungen das Nettogewicht na Prozentsäßen des Bruttogewichts berechnet werden kann, und. stellt diese Sätze fest.

8. 3. Von der Verzollung befreit sind:

a, die mit der Post aus dem Auslande eingehenden Waaren- fendungen von 250 g Bruttogewicht und weniger,

b, alle der Gewichtsverzollung unterliegende Waaren in Mengen unter 50 g. -

Zollbeträge von weniger als fünf Pfennigen werden überhaupt nit, höhere Zollbeträge aber nur soweit sie durch 5 theilbar find, unter Weglassung der überschießenden Pfennige erhoben.

Der Bundesrath ift befugt, in allen zuvor gedachten Beziehungen im Falle des Mißbrauchs örtlihe Beschränkungen anzuordnen.

8, 4, Die folgenden Gegenstände bleiben vom Eingangszoll frei, wenn die dabei bezeihneten Vorauésezungen zutreffen:

1) Erzeugnisse des Ackerbaus und der Viehzucht eines einzelnen, von der Zollgrenze durbs{nittenen Landguts, dessen Wohn- und Wirthschaftsgebäude innerhalb dieser Grenze belegen sind.

2) Kleidungestücke und Wäsche, gebrauchte, welche niht zum Nerkauf eingehen; gebrauchte Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte Fabrikgeräthschaften und gebrauhtes Handwerkszeug von Anziehenden zur eigenen Benußung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleidungs- \tücke, Wäsche und Effekten, insofern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sih aus Veranlassung ihrer Verheirathung im Lande niederklafsen.

3) Gebrauchte Hauëgeräthe und Effekten, welche erweislich als Erbschaftsgut eingehen, auf besondere Erlaubniß.

4) Reisegeräth, Kleidungsstücke, Wäsche und dergleichen, welches Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Gebrauche, au Hand- werkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und In- strumente, w:lche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufs mit ih führen, sowie andere Gegenstände der bezeihneten Art, welche den genannten Personen vorausgeben oder nachfolgen; Verzehrungs- gegenstände zum Reiseverbrauhe. _ i

5) Wagen einschließlich der Eisenbahnfahrzeuge, welche bei dem Eingange über die Grenze zum Personen- und Waarentransporte dienen und nur aus dies-r Veranlassung eingehen ; auch leer zurückommende Cisenbahnfahrzeuge inländisher Eisenbahnverwaltungen, sowie die bereits in den Fahrdienst eingestellten Eisenbahnfahrzeuze auslän- disher Eisenbahnverwaltungen. i :

Wagen der Reisenden auf besondere Erlaubniß auch in dem Falle, wenn sie zur Zeit der Einfuhr niht als Transportmittel ihrer Besitzer dienten, fsofern sie nur erweislich schon seither im Gebrauche derselben sih befunden haben und zu deren weiterem Ge- brauche bestimmt sind. i :

Pferde und andere Thiere, wenn aus ihrem Gebrauche beim Eingang überzeugend hervorgeht, daß sie als Zug- oder Lastthiere zur Bespannung eines Reise- oder Frachtwagens gehören, zum Waaren- tragen oder zur Beförderung von Reisenden dienen. :

6) Fässer, Säe 2c., leere, welhe entweder zum Behufe des Einkaufs von Oel, Getreide u. dergl. vom Auslande mit der Be- stimmung des Wiederausganges eingebracht werden, oder welche, nah- dem Oel 2c. darin ausgeführt worden, aus dem Auslande zurück- kommen, in beiden Fällen unter Festhaltung der Identität und, nah Befinden, Sicherstellung der Eingangsabgabe. Bei gebrauchten leeren Säen, Fässern 2c. wird jedo von einer Kontrole der Identität ab- gesehen, fobald kein Zweifel dagegen besteht, daß dieselben als Em- ballage für ausgeführtes Getreide 2c. gedient haben, oder als folche zur Ausfuhr von Getreide 2c. zu dienen bestimmt sind.

7) Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, welche nur zum Gebrauche als folche geeignet sind.

8) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landes- herrliche Kunstinstitute und Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere wissenshaftlibe Sammlungen öffentliher Anstalten, ingleihen Naturalien, welche für wissenschaft- lihe Sammlungen eingehen. : ;

9) Alterthümlihe Gegenstände (Antiken, Antiquitäten), wenn ihre Beschaffenheit darüber keinen Zweifel läßt, daß ihr Werth bauptsähli nur in ihrem Alter liegt, und sie si zu keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen eignen.

F 5. Waaren, welche aus Staaten kommen, welche deutsche Schiffe oder Waaren deutscher Herkunft ungünstiger behandeln, als jene anderer Staaten, oder welche deutsche Erzeugnisse mit einem erheblih höheren Einfuhrzoll belasten, als solcher von ausländischen

werden von dem

Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet erhoben wird, können, soweit nit Vertragsbestimmungen entgegenstehen, mit einen Zuschlage bis zum Doppelten der tarifmäßigen Eingangsabgabe be- legt werden.

_ Die Erhebung eines solHen Zushl1ges wird nah erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths durch Kaiserliche Verordnung angeordnet.

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

Sat}, ; 1) Abfälle. __ a. Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenpfeil- \spähne) und von Eisenblech, verzinntem (Weißblech) und verzinktem; von Glashütten, aub Scherben von Glas- und Thonwaaren; von der Wachsbereitung; von Seifensiedereien die Unterlauge; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenußte alte Lederstücke uad fonstige lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfälle frei.

b. Blut von geshlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes ; Thierflechsen; Treber; Branntweinspülig; Spreu; Kleie; Steine kfohlenashe; Dünger, thierisher, und andere Düngungsmittel, als: ausgelaugte Asche, Kalkäsher. Knochenshaum oder Zuckererde frei.

__ Anmerkung zu b.: An sich zollpflihtige Düngungsmittel, künst- lihe, und Düngesalz werden auf besondere Erlaubniß, und leßteres nur unter der Kontrole der Verwendung, zollfrei zugelassen.

c. Lumpen aller Art; Papieripäne; Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte Fischerneßte, altes Tauwerk und alte Strike; gezupfte Charpie frei.

__ Anmerkung: Abfälle, welche nicht besonders genannt find, werden wie die Rohstoffe, von welchen sie herstammen, behandelt. 2) Baumwolle und Baumwollenwaaren:

a. Baumwolle, rohe, kardätschte, gekämmte, gefärbte frei.

b. Baumwollwatte 100 kg 1,50 Æ

c. Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen, e, Wolle oder anderen vegetabilishen oder animalishen Spinn- iToffen :

1) eindrähtiges, roh a. bis zur Nr. 19 englisch 100 kg 12 , g. über Nr. 19 bis Nr. 45 cnglish 100 kg 18 Æ, x. über Nr. 45 bis Nr. 59 englisch 100 kg 24 ä, 9. über Nr. 59 bis Nr. 79 100 kg 30 Æ, e. über Nr. 79 englis 100 kg 36 Æ,

2) zweidrähtiges, roh a. bis zur Nr. 19 english 100 kg 15 , s. über Nr. 19 bis Nr. 45 englisch 109 kg 21 Æ, x. über Nr. 45 bis Ne. 59 englisch 100 kg -27 #M, 0. über Nr. 59 bis Nr. 79 100 kg 33 MÆ, e. über Nr. 79 english 109 bg 39 Æ,

3) ein- und zweidrähtiges, gebleicht oder gefärbt a. bis zur Nr. 19 englisch 100 kg 24 Æ, s. über Nr. 19 bis Nr. 45 englisch 100 kg 30 M, x. über Nr. 45 bis Nr. 59 englisch 100 kg 36 A, 9d. über Nr. 59 bis Nr. 79 englis 100 kg 42 M, e. über Nr. 79 english 100 kg 48 Æ,

4) drei- und mehrdrähitiges, roh, gebleicht, gefärbt 100 kg 48 M,

5) mehrfach gezwirnter Nähfaden, auch afkkomodirter (zum Einzelverkauf vorgerichteter) Nähfaden 100 kg 70 Æ,

6) Dothte, ungewebte 100 kg 24 M.

d. Waaren aus Baumwolle allein oder in Verbindung mit Metallfäden, ohne Beimishung von Seide, Wolle oder anderen unter Nr. 41 genannten Thierhaaren :

1) rohe (aus rohem Garn verfertigte) dihte Gewebe mit Aus- {luß der aufgeshnittenen Sammete 100 kg 80 A,

2) alle nicht unter Nr. 1 und 4 begriffene dichte Gewebe; rohe (aus rohem Garn verfertigte) undihte Gewebe mit Aus\{luß der Gardinenstofe; Strumpfwaaren ; Posamentier- und Knopfmacher- aaren; auch Gespinnste in Verbindung mit Metallfäden 100 kg 20 M,

3) alle undihte Gewebe, wie Jaconet, Musselin, Tüll, Marly, Gaze, soweit sie niht unter Nr. 2 begriffen sind, 100 kg 200 Æ,

4) Spitzen und alle Stickereien 100 kg 250 M. ia Anmerkungen zu d.: 1) Baumwollene Fischerneße, neu 109 kg 2 M.

2) Ganz grobe Gewcbe aus rohem Gespinnst von Baumwoll- abfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putlappen u. \. w. verwendet werden, auch in Verbin- dung mit anderen Spinnmaterialien oder eiazelnen gefärbten Fäden 100 kg 10 M.

3) Schmirgeltuh 100 kg 6 M.

3) Blei, auch mit Spießglanz, Zink oder Zinn

legirt, und Waaren daraus:

a. roh:8 Blei, Bruchblei; Blei-, Silber- und Goldglätte frei, b. gewalz;tes Blei; Buchdruckerschriften 100 kg 3 Æ, c. grobe Blei- waren, aub in Verbindung mit Holz, Eisen, Zink oder Zinn ohne Politur und Lack; Draht 109 kg 6 X, d, feine Bleiwaaren, auh lackirte; ingleihen Ble waaren i1 Verbindung mit anderen Mate- rialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 100 kg 24 Æ

4) Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren:

a. grobe: 1) Bürsten und Besen aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lak 100 kg 4 #, 2) andere, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack 100 kg 8 M,

b. feine, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadur nicht unter Nr. 20 fallen, 100 kg 24 #.

5) Droguerte-, Apotheker- und Farbewaaren:

a. Aether aller Art, Chloroform, Collodium; ätherische Dele, mit Ausnahme der nacbstehend uuter b, und g. begriffenen ; Essenzen, Extrakte, Tinkturen und Wäfser, alkohol- oder ätherhaltige, zum Gewerdbe- und Medizinalgebrauche; Firnisse aller Art, mit Ausnahme von Oelfirniß; Maler-, Wasch- und Pastellfarben ; Tusche; Farben- und Tuschkasten; Blei-, Roth- und Farbenstifte; Zeichenkreide 100 kg 20 M.

b. Wawholderöl, Roßmarinöl, Orxalsäure und oxalsaures Kalt 100 kg 12 M, E

c. Achkali, Aegnatron; Bleiweiß; Bletizucker; Grünspan; gelbes, weißes und rothes blausaures Kali; VDelfirniß; Weinsteinsäure; Zink- weiß 109 kg 4 Æ, E _

d. Alaun; Barytweiß; Buchdruckershwärze; Chlorkalk; Farb- holzertrakte; Gelatine; Kitte; Leim; Ruß; Schuhwise; Siegellack; Tinte und Tintenpulver; Wagenschmiere; Wasserglas; Zündwaaren 100 kg 3 , : S

e. Soda, kalzinirte; doppeltkohlensaures Natron 190 kg 2,50 Æ,

_ Soda, rohe, natürliche oder künstlihe; fkrystallifirte Soda; Pottasche 100 kg 1,50 M, - i E

g. rohe Erzeugnisse und emische Fabrikate für den Gewerbe- und Medizinalgebrauch, insbesondere auch Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren, alle dieje Gegenstände, insoweit fie nicht vorstehend unter a. bis f. oder unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind; Benzol und ähnliche leichte Theeröle; Terpentinöl; Harzöl; Thiersöl ; Mineralwasser, künstliches und natürliches, einsließlih der Flashen und Krüge; Mundlack (Oblaten); eingedilte Säfte, Schieß- pulver ; Weinhefe, trockene und teigartige ; Weinstein frei.

6) Eisen und Eisenwaaren:

a. Roheisen aller Art; Brucheisen und Abfälle aller Art von Eisen, soweit niht unter Nr. 1_ genannt, 100 kg 1 M S

b. Schmiedbares Eisen (Schweißeisen, Schweißstahl, Flußeifen, Flußstabl) in Stäben mit Einschluß des façonnirten ; Radkranzeifsen ; Dflugschaareneisen; Eck- und Winkeleisen; Eifenbahnsienen; Eisen- bahnlaschen, Unterlagéplatten und Schwellen 100 kg 2,50

Anmerkung zu R TUDDEE en: noch S{lacken enthaltend ; Rohschienen; Ingots ce 1, ;

n Platten aud Bleche aus s{miedbarem Eisen: 1) rohe 100 kg 3 M; 2) polirte, gefirnißte, ladckirte, verkupferte, verzinnte (Weiß- ble), verzinkte oder verbleite 100 kg 5M : k:

d. Draht, au verkupfert, verzinnt, verz;inkt, verbleit, polirt oder gefirnißt 100 kg 3 M

e. Eisenwaaren: Z L L y 1) ganz grobe: a. aus Eisenguß 100 kg 2,50 4, S. Eisen,

welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen roh vorges{miedet ift; Brücken und Brückenbestandtheile; Anker, Ketten