Glasgow, 15. April, (F. T. B.) Boheisen. Mixed numbres warraBts 43 sh.
Die Verschiffangen der letzten Woche betrugen 12913 Tons, gegen 9441 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
C: L M
Eut, 15. April, Weizen unvérändert.
Getreidemarkt.
Faris, 15, April. (F. T. B.)
Prodaktenmarkt, Weizen hig, Mai §725, pr. Mai-Argust 27,25, pr. Fuli-Augnust mbig, pr. April 6000, pr Jrli-{ugust 59,75. Rüböl rubig, pr. 82,75, pr. Mai Angust 83,25, Pr.
(W. T. B.)
Paris, 15. April Nr. 10/13 pr.
Bohzneker ruhig, 49,75
St. Fetershurg, 15. April, (W. T. B.)
pre. Apel 77,50 „ _PE,
pr. Wai 59,25, pr. Mai-August 59,50, April 82,75, pr. September-Dezember
Spiritus fest, pr. Apr 54,25, pr. September-Dezember 56,25.
‘ April pr. Nr. 7/9 pr. Ap il pr. 106 Kilegrzmm 55,75. Zucker rubig, Nr. 3 pr. 1900 Kilo amm pr. April 59,50, pr. Mai 59 75, pr. Mai-Ánugust €0,C0, pr. Septbr.-Dezbr. 58,75.
Produktenmar L e loco 62,50. __ Weizen loco 13,50 |
Roggen loco 7,75. Hafer loco 4,7
Waarenbericht.
91. rohes Petroleum T3, do. Pipe Mehl 3 D. 80 C.
27,25. Mebl | clear) 54 C. Getreidefracht 5.
(9 Pud) loco 15,75. — Wetter: Kühl,
New-York, 15. April, (W. T, B.) Baumwolle in New - Yecrk 11, do. in New-Orleans 11%. Petroleum in New-York 94, do. in Philadelphia
Rother Winterweizen 1 D, 14 C. mixed) 46 C. Zucker (Fair refiaing Muscovados) £%. 133, Schmalz (Marke Wilcox) 6#, do. Fairbanks 65.
5. FHarf loco 34,00 Leinsaat
— D. 80 C.
Mais (old Kaffee (Rio-) Speck (short
line Certificats
Mai 84,75.
100 Kilogr. Weisser
Rhein - Nahe - Eisenbahn.
21 980 AÆ; Ruhland-Lauchhammer mehr 317 #Æ
Eisenbahn-Einnahmen.
Weimar - Geraer Elsenbahn. Im (+ 929 M), bis ult. März 101210 Æ (+ 2761 M).
(— 6655 M) bis ult. März cr. 716 459 A (— 23 179 M). Cottbas - Grossonhainer Eisenbahn. a./0.—Grossenhain 160 699 Æ (+ 6782 MÆ)., seit 1. Januar mehr
Mäïz cer. 37348 A
Im Wins &. 257.326 Im März cr. Frrankfazt
1543 M (— 57 A), seit 1, Jan. m
Generalversammilungen.
Siegersdorfer Werke, Aktien-Gesellsohaft in Li- uidation. Anusserord. Gen.-Vers, zu Berlin.
udwig Loewe & Co, Kommaudtit-Gesellsohaft anf Aktien, Berlin. Ord. Gen.-Vers, zu Berlin. BUEdorg Ie Ray Eisenbahn. Ord, Gen.- ers, Zu Italienische Tabaks - Aktien - Gesellsohaft, Ausser- ordentl. Gen.-Véers. zu Rom. Denutsche Vers!chernungs - Gesellsohzft in Bremen. Ord. Gen.-Vers, in Bremen,
Antwerpener Oentral- Bank, Werpen., Taornanu-Kralup-Prager Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers,
zu Prag.
ETeiiaok- Posener Eisenbahn, Den,
Bergbau-Gesellsohaft Nen-Essen zu Essen,
Gen.-Vers. zu Essen.
Moskau - Brest- Eisenbakn - Gesellsohaît.
ausserord. Gen.-Vers. zu St. Petersburg.
Wien.
Gen.-Vers. zu Ant-
Ord. Gen.-Vers, zu Ord. Ord, und
THEETEXT
Königlieke Schauspiele, Donnerstag: Orxernhaus. 94. Vorstellung. Die Maccabäer- Oper in 3 Aufzügen, nach Olto Ludwigs gleich" nami2em Drama von H. S. von Mosenthal. Musik von Anton Rubinstein. (Frl. Taglianag, Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. Bey, Hr. Ernst, Hr Fricke.) Anfang halb 7 Uhr. x Schauspielhaus. 98. Vorstellung. Zum ersten Male: Der Erbförster. Trauerspiel in 5 Auf- zügen von Otto Ludwig. In Scene geseßt vom
Direktor Deet. Z Freitag: Opernhaus. 95. Vorstellung. Der shwarze Domino. Oper ia 3 Aufzügen, nach dem Französischen des Scribe, für die deutfhe Bühne bearbeitet vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Auber. (Frl. Tagliana.) Anfang 7 Uhr. E i Schauspielhaus. 99. Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt: Der Erbförster. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Otto Ludwig. Anfang 7 Uhr. Saal-Theater: Donnerstag: 61. Vorstellung der franzésishenSchauspieler-Gesellshaft, unter Direktion von Emil Neumann. Première représentation de: Le fils de Gihoyer. Comédiè en 5 actes par M. Emile Augier. Freitag: Keine Vorstellung. E Sonnabend: 62. Vorstellung der französisWen Schauspieler-Gesellschaft, unter Direktion von Emil Neumann. PDeuxième représentat’on de: Les fils Gibhoser. Comédie en 5 actes par 2, Emile Augier.
Wallner-Theater, Donnerstag und folgende Tage: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson.
Yictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Zum 32. Male: Gastspiel der ersten Solo-Tänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, des Frl, v. Cfepscanyi und des Hra. van Hell. Die Kinder des Kapitain Graut. Großes Ausftattungsftück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d’Ennery. Deuts von R. Swelcher. Musik von C. A. Naida. Die Balletmufik von Debillemont.
Familien-Nachrichten.
B erlobt: Frl. Jenny Seehausen mit Hrn. Gymnasiallehrer Ludwig Genther (Eiëleben — Wittenberg). — Frl. Martha v. Waldow mit Hrn. Rittmeister und Escadron - Chef Otto v. Quast (M.hrenthin). — Frl. Orla v. Walden- burg mit Hrn. Major Alexander Freiherr v. Ro- senberg (Würben—Berlin). — Frl. Ida v. Kalck- reuth mit Hrn. Premier-Lieutcnant Alfred v. Zim- mermann (Weißenscee—Züllichau).
Verehelicht: Hr. Major a. D. Oskar v. Chap- puis mit Frl. Bertha Laue (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister Hermann Hoffmann (Ratebuhr i. P.) — Hrn. Stabsarzt Dr. Herter (Weißenfels), — Hrn. Kataster-Controleur Ledon (Bukliß). — Eine Tocbter: Hrn. Nittmeister und Escadron-Chef Constantin v. Braun (Frankfurt a. O.) — Hen. Rechnungs-Rath William Grabu (Clausthal). Gestorben: Hr. Past.r emerit. Zacharias (Cöln). — Hr. Oberförster Franz Hoffmann (Hanédorf) -—— Frau Florentine Bange, geb. Harraßowitz (Cottbus). — Hr. Rittergutsbesißer Otto Fret- herr Prinß v. Buchau (Hermenhagen). — Hr. Regierungs - Rath SEustav Wenghoffer (Gum- binnen). — Eräfin Amalie v. Monts (Breslau). — Frau Oberst Clotilde v. Colomb, geb. Gräfin zu Dobna (Liegniß) — Hr. Pfarrer Dr, theo]. Simon David Gloël (Osterweddingen). — Hr. Oberst z. D. und Bezirks-Commandeur Hermann v. Anderten (Göttingen).
[3416]
Subhasiationspatent und Ediktalladung.
In Zwangsvolstreckung der Sparkafse des Amts
Burgdorf, wider die Vormundschaft der minder-
jährigen Kinder des weil. Bäckermeisters H. Chr.
Gottlieb Wolpers in Burgdorf, soll das Neihe-
bürgerhaus Nr. 13 an der Pofistraße in Burg-
dorf, zwischen Tesmer und Bodenstab belegen,
öffentlich meistbietend am
Sonnabend, 17. Mai d. Z., Morgens 10 Uhr,
verkauft werden.
Die Verkaufébedingungen liegen zur Einsicht in
der Gerichtsschreiberei aus. _
Alle, welhe an das Kaufobjekt Eigenthumss-,
lehnretlide, fideicommifsarishe, Pfand- oder andere
dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder
In Scene geseßt von Emil Hahn.
Realbecrechtigungen zu haben vermeinen, haben solche
Residenz-Theater. Donrerftag: 3. 97. M. Die Fourchambault.
Krolls Theater. Donnerstag u. folg. Tage: Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. L'Arronge. Vorher großes Concert. Preise: I. Parquet und Tribüne 2 F, IlI. Parquet und Logenplaß 1,50 Æ, Entrée 1 4 Abonnementsbillets gültig bis 1. Oktober das Dußend 9 4 Billet- verkauf: an der Kasse des Krollswen Etablissements von 9 Uhr früh an; im Invalidendank, Mark- grafenstr. 5la., in den Cigarrengeshäften von Bac, Unter den Linden 46, und Lindenberg, Leipzigerstr. 50. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Direktion: Engel-Lebrun.
Krolls Etablifsement.
Täglich Diners von 3 # ab sind im Entrée. Speijen à la carte zu jeder Tageszeit. Be- stellungen auf Diners werden an der Kasse des Ftablifsements entgegengenommen.
N | E I. C. Engel.
Stadt-Theater. Donnerstag: Heute aus- nahmsweise halbe Kassenpreise (Parquet M 1. 50, Logen 2, 3 und 4 4). Nochmaliges Gastspiel des Hrn. Emil Thomas und der Fr. Betty Thomas- Damhofer vom Thalia - Theater zu Hamburg : Luftschlösser. Posse mit Gesang in 3 Akten und 5 Bildern ton Mannstaedt und Weller, Musik von A. Mohr. Pinneberg: Emil Thomas. Josephine Grillhofer: Fr. Betty. Thomas-Damhofer.
Germania-Theater. Donnerstag: Ermäßigte Preise. Benefiz für Hrn. Ludwig Menzel (früher am National-Theater). Dr. Wespe. Lustspiel in 5 Akten von Roderih Benedix.
aeg Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden. Poffe mit Gesang in 4 Abtheilungen von Guftav Räder.
Belle-Ailliance-Theater. Donnerftag: Gaf- spiel des Hrn. Eduard Weiß vom Krollshen Theater. Zum 7. M.: Mit neuen Couplets: Der Ver- lobungsteufel. Humoristises Gesang in 3 Akten von Orchesterdiezer : Hr. Ed.
Reich.
hen Theater als Debüt.) Anfang 7 Uhr.
Freitag : ] 1 Familiengemälde mit Gesang Jacobson. Weiß als Gast. 5
Concert -Uaus, Concert tes Königlichen Hcf-
Lebensbild mit ; (Eisbodck, Weiß als Gast. — Kommerzienräthin Stern: Frl. v. Hahn vom Kroll-
Zum 5. M.: Bummelfrize. Komisches in 3 Aften von (Rohrmann, Tischlermeister: Hr. Ed.
zum obigen Termine bei Strafe des Verlustes der- selben im Verhältniß zum neuen Erwerber anzu- melden. Burgdorf, den 4. April 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Culemann.
Vom 15. dieses Monats ab bis auf Weiteres beträgt der Verkaufépreis auf dem hiesigen Werke für gewöhnlihe Bansteine a. für den Land- und Wasserdebit 6 & pro Kubikmeter und b. für den Eisenbahndebit 29 S pro Centner. Nüders- dorf, den 10. April 1879, Köntgliche Berginspek- tion,
[3332] Märkish-Poseuer Eisenbahn.
Von den auf Grund des Privilegiums vom 21. August 1871 emittirten Prioritäts-Obligationen der diesteitigen Gesellschaft kommen in diesem Jahre 6200 Thlr. oder 18 600 Æ zur Tilgung. Zu diesem Zweck sind 9 Stück à 500 Thlr. = 4500 Thlr. oder 13 500 A und 17 Stü à 100 Thlr. = 1700 Thlr. oder 5100 M angekauft, und diese, so- wie die in den voraufgegangznen Iabren ausgelooften und zur Einlösung gekommenen Obligationen vor- \cchriftémäßig vernichtet worden. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß von den bisber ausgeloosten Obligationen noch nicht ein- gelöft sind: a. aus dem Jahre 1874: Nr. 4714 à 300 Æ, b, aus dem Jahre 1875: Nr. 151 à 1500 , Nr. 1533 2171 à 300 Æ, c. aus dem Jahre 1876 : Nr. 1328 1537 à 300 Æ, d. aus dem Jahre 1877: Nr. 1303 1690 2204 4642 e. aus dem Jahre 1878: Nr. 3915 à 300 M Die Direktion.
à 300 M,
[3355 Submission. l Bei dem unterzeichneten Artillerie-Depot soll die Lieferung folgenden Bettungs-Materials : 3 Stoß- resp. Grenzbalken à 4,5 m lang, 0,30 m [D] ftarf,
stark, 60 Rixpen à 6 m lang, 0,16 m [] stark, 400 Rippen à 4,5 m lang, 0,16 m [] stark, 400 Rivren à 3 m lang, 0,16 m [] ftarf,
0,08 m starf, sämmtlich von Kiefernholz,
den, wozu ein Termin auf
10 Halbhsölzer à 6 m lang, 0,3 m breit, 0,16 m
im Wege der öffentlichen Submission vergeben mer-
im Bureauxdes unterzeichneten Artillerie-Depots an- beraumt iff Das Nähere hierüber besagen die Submissions- bedingungen, welche im diesseitigen Bureau zur Ein- sicht ausliegen oder gegen Einscndung von 1,50 Kopialien absc{riftlih bezogen werden können. Die Abgabe der Preisforderungen findet nur mittelst \riftlicher Offerten statt, in welchen die Anerkennung der Lieferungébedingungen ausdrücklich ausgesproch:n sein muß. Cöln, den 9. April 1879.
Artillerie-Depot.
[3249] Bekanntmachung. L Bei dem Artillerie-Depot zu Glogau foll auf dem Submissions8wege die Lieferung von: 30 E à 6 m lang, 0,16 im Qu. stark, 200 Bettungsrippen à 4,5 m lang, 0,16 im Qu. stark, 215 Sen à 3 m lang, 0,16 im Qu. tart, 300 Bettungsboblen à 3 m lang, 0,3 m breit und 0;08 m ftark, vergeben werden. Es ift hierzu Termin auf Freitag, den 25. April 1879, früh 10 Uhr, im Bureau des Artillerie-Depots angeseßt, bis zu welcher Zeit Le Unternehmer versiegelte Offerten mit der Auf- {chrift „Submission auf die Lieferung von * Bettungsmaterial“ abzugeben haben. Die Bedingunçen liegen im Bureau des Artil- lerie-Depots zur Einsicht bereit. Glogau, den 8. April 1879. Artillerie-Depot.
[3422] Bckanutmachung. Die Lieferung des Iahresbedarfs an Maschiuen- fohlen joll in dem auf Dienstag, den 6. Mai a. e-., Vormittags 10 Uhr,
in meinem Gescäftszimmer anberaumten öffent- liden Submisfionstermin vergeben werden. Die Offerten mit der Aufschrift: „Offerte, betreffend die Lieferung von Maschinenkohlen“, und die Kohblenproben sind vor Beginn des Termins einzu- reichen. Die Lieferungsbedingungen liegen vorher zur Einsicht aus und werden, gegen Erstattung der Kopialien, auch abschriftlih mitgetheilt. Neufahrwasser, den 15. April 1879.
Der Hafen-Bau-Juspektor
Fr. Schwabe.
Bei der beute in Gegenwart eines Notars öffent- lich bewirkten Verloosung von Prioritäts-Aktien der Niederschlefisch-Müärkishen Eisenbahn sind die in der Aulage aufgeführten
436 Stück Ser. 1. à 100 Thlr. und
344 L L. O2E
gezogen worden. :
Dieselben werden den N peen mit der Auffor- derung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zablbaren Zinêcoupons Ser. VII. Nr. 2 bis 8 und Talons vom 1. Juli d J. ab in den ge- wöhnlihen Geschäftsftunden bei der Staatss{ulden- TE E ngoralle hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, zu erheben.
Königlichen Regierungs-Hauptkafsen, sowie bei decr Kreiskasse in Frankfurt a./Main und den Bezirks- Hauptkafsen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden. :
Zu diesem Zwecke sind die Aktien nebst Coupons und Talons einer der Regierungs- bezw. Bezirks- Hauptkafsen oder der Kreiskasse in Frankfurt a./Main einzureichen, welche sie der Staats\{hulden-Tilgungs- fafe zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat. . Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird
Die Einlösung der Aktien kann auch bei den-
Vom 1. Zuli d. J. ab hört die Verzinsung obiger Prioritäts-Aftien auf. 7 Zugleih werden die bereits früher au?geloosten, auf der Anlage verzeihneten noch rüdckständigen Aftien wiederholt und mit dem Bemerken aufge- rufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1, Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. Berlin, den 5. April 1879. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering. Rötger.
Verschiedene Bekanntmachungen. Landgräfl. Hessische coucessiouirte I Landesbank.
Die 24. 0rdeutlice Geueralversamm-
lung der Aktionäre wird am
: 17. Mai d. J., Nachmittags 35 Uhr, im Lokale der Landesbank zu Homburg v. d, Höhe stattfinden, und werden die Herren Afttionäre zur Theilnahme ecgebenft eingeladen.
Gegenstände der Verhandlung.
1) Allgemeiner Rechenschaftsberict.
2) Besclußfafsang . wegen Vertheilung des Reingewinnes,
3) Vorlage eines neu bearbeiteten Statuts und eventuelle Beschlußfassunz darüber, unter Berüdctsfichtigung des 8. 17 Abf. 2 des be-
__ stehenden Statuts.
Die erforderlichen Eintrittskarten können nach Mabashe des S. 16 des Statuts bis zum 14. Mai
¿Ie bei der Landgräflih Hessisch:n concessionir- L ten Landesbank in Homburg v. d. Höhe
oder
bei den Herren von Erlanger & Söhne in
Frankfurt a. M. gegen Hinterlegung der Aktien in Empfang genom- men werden.
Druckeremplare der sub 3 gedachten Vorlage wer- den den Herren Aktionären bei der Aktie-Anmel- dung oder auf Anfordern Seitens der Direktion ausgehändigt. Ï
Homburg v. d. Höhe, den 12. April 1879.
Der Verwaltungsrath.
[3415] Crefeld-Kreis Kempener Judustrie - Eisenbahn, Betriebs-Einnahmen pro Monat März 1879.
- 1879 1879 j 1878 mehr wenig. M
t. t. M |
A. Betriebs - Ein- ie B. Außerordentliche Einnahmen Summa Einnahme pro Mäârz1878 mithin Mehr-Einnahme
pro März 1879 . 144} — Die Verwaltung
15 009] 13 916/ 1104| 11
1091} 2040 949 16 100] 15 956] 1 104/ 960 15 9561 — —_— | —
dund S B
inol. Färbeapp.
Druck - Apparat / zum Selbstanfertigen von Etiquettes, Briefköpfen,
irostempel etc. |
en gros mit bed, Rabatt, ‘L 110]
N Ny 1 2ZL T 2222005440367 f SG777120II 007 R: 5GO bec IEr f -
4200 BUCHST & N°. {4
AUTVJIA ‘Sf 11092 ‘NO
SELBSTFÄRBER zum Binsetzen der pat.
Buohst. à 12 Mk, incl. 100 Buchst. n. No.
vom Kapitalbetrage gekürzt.
[3404]
des Actiencapitals;
Abends 6 Uhr, thre Actien
interlegen. i Breslan, ten 12. April 1879.
Montag, den 28. April cr.,
Muafiktirekters Bilse.
Vormittags 10 Uhr,
Breslauer Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft.
Zweite ordentlihe Generalversammlung.
Die Herren Actionaire der Breslauer Straßen-Eisenbahn-Gesellshaft werden hierdurch zu der am
Sonnabend, den 26. April 1879, Vormittags 11 Uhr, im Bureau der Gesellshaft, Kaiser - Wilhelmstraße Nr. 98, zu Breslau abzuhaltenden zweiten ordentlihen Generaleersammluag eingeladen. Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Geschäft8beriht über das Geschäftsjahr 1878 und Bilanz pro 31. Dezember 1878 und Bescblußfafsunz über Ertheilung der Decharge und Verwendung des Reingewinnes ; 2) Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge auf die Rehnungêablage über Verwendung
3) Beschlußfassung über die Festseßung der Gewinnbeiheiligung der Stadtgemeinde Breslau;
4) die Ergänzung des Aufsihtsraths gemäß §8. 16 des Statuts der Gesellschaft.
Diejenigen Herren Actionaire, welche an dieser Generalversammlung Theil neh
werden ersucht, gemäß §8. 25 des Statuts, spätestens zwei Tage vor derselben,“ also bis zum
entweder bei der Gesellshaftskafse, Kaiser-Wilhelmstraße Nr. 98, in Breslau,
oder e ien Herren u jSanger & Ee n anti a. M.
z L : oder bei den Herren Emile Erlanger o. in London, S
650 Bettungsbohlen à 3 m lang, 0,3 m breit, gegen Aushändigung des Ée Einlaßkarte zur Generalversammlung dienenten Depositionsscheines zit
Der Auffichtsrath der Breslauer Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft.
men wollen, 24. April d. a
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
für das Vierteljahr.
a
„¿ 90.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4 ‘ 7 A s G F: 5 L M
Berlin,
Donnerstag, . April,
Abends.
— —— E Das
Alle Post-Anftalten unehmen Bestellung au .
für Berlin anßer den Pest- Anstalten auh die Expe- ‘
dition: SW. Wilhelmstr. Nr.- 32.
1879.
Se. Majestät-der König haben Allergnädigst gerußt : dem bisherigen Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Riemer zu Halle a./S. den Rotyen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts-Sekretär und Kanzlei- Direktor a. D., Kanzlei-Rath Brüder zu Merseburg, dem Ober-Postkommissarius Fetting zu Soest, und den Seminar- lehrern Schönke und Wolinski zu Posen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs-Rath Drewiß zu Erfurt den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; fowie den pensionirten Schußzmännern Burchard Feldmann und Julius Beer zu Berlin, und dem Berg- häuer Karl Trespe zu Eckersdorf im Kreise Neurode das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Major Prinzen Alfred zu Ysenburg und Büdingen, à la suite der Armee, verliehenen Commandeur- kreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglih braun- shweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, sowie zur Anlegung des den Flügel-Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Groß- herzogs von Baden, Rittmeister Freiherrn von Schönau- Wehr und Hauptmann Freiherrn von und zu Bodman, verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli ba- dishen Ordens vom Zähringer Löwen.
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reiches den Dr. Karl Ossenkop an Stelle des aus dem Reichsdienste geschiedenen Fohann Hämmerlé zum Konsul in Berdiansk (Rußland), sowie
den Kaufmann E. Saltkorn zum Konsul in Saigon zu ernennen geruht.
Se. Majestät der Kaiser haben das Gemeinderaths- mitglied Franz Kunß, Acerer und Gärtner zu Schiltig- heim, im Bezirk Unter-Elsaß, zum ersten Beigeordneten dieser Gemeinde zu ernennen geruht.
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Stornoway (Schottland), Normann Mac Jver, ist am 2. d. M. verstorben.
BEläanntmagung.,
betreffend die Herausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Fahr 1879. __ Von dem Reichskanzler-Amt wird für das Fahr 1879 eine neue Ausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs veranstaltet. Das Werk erscheint im nächsten Monat im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 4,00 4 für ein Exemplar ge- liefert. Fm Buchhandel ist es zum Preise von 5,00 für ein Exemplar zu beziehen. Berlin, den 16. April 1879. Der Präsident des Reichskanzler-Amts. Hofmann.
Königreich Preufen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Kaufmann und Delikatessenhändler Ern st Mante zu n das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Aueh agel eh zumDeutschenGerichtskostengeseßeundzudenDeutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für
Zeugen und Sachverständige.
Vom 10. März 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
I. Gerichtskosten. 8. 1, Das Deutsche Gerichtskostengeseß vom 18. Juni 1878 findet Anwendung: : 1) auf die vor besondere Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die Deutsche Civilprozeßordnuag oder die Deutsch2 Straf- prozeßordnung Anwendung finden ;
… 2) auf Zwangsvollstreckungen, welche vor dem Inkrafttreten die- | les Gesetzes anhängig geworden sind, soweit dieselben nach den Vor- | | nit beendigten Vormundschaften und Pflegshasten kommt der Be- | trag der nah den bisherigen Vorschriften in Ansaß gebrachten oder | zu bringenden Gekühren und Stempel auf die na | des Tarifs zu erhebenden Gebühren in Anrechnung, soweit nicht jene | Stempel und &ebühren lediglih bei der Revision und Abnahme der | von dem Vormunde oder Pfleger gelegten Rechnung entstanden sind,
shriften der Deutschen Civilprozeßo1dnung erledigt werden.
“In den vor die Gewerbegerichte im Bezirke des Appellations- gerichtshofes zu Cöln gehörigen Angelegenheiten sind jedoch Gerichts- gebühren nur in der Instanz der Rechtsmittel oder auf Grund des 5. 48 des Deutschen Gerichtskostengesetzes zu erheben.
8. 2. Die auf die Kosten in Strafsachen bezüglihen Vorfchrif-
ten des Deutschen Gerichtskostengesetzes finden auf die nah dem Ge- | seße vom 15. April 1878, betreffend den Forstdiebstahl, zu behandeln- | | wären.
den Strafsachen mit folgenden Maßgaben Anwendung :
L Pi
___1) Ist nicht auf Grund der §8. 6, 8 des Geseßes vom 15. April 1878 auf Strafe erkannt worden, fo werden für jede Instanz, in welcher eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, vier Zehntkeile der Säte des §. 62 erhoben.
__ 2) Jst in Fällen, in welchen der Erlaß eines Strafbefehls zu- lässig ist, ohne Erlaß eines solchen zur Hauptverhandlung geschritten und die Verurtheilung auf fofortiges Geständniß ohne Beweisauf- nahme erfolgt, so werden in erster Inftanz zwei Zehntheile der Säße des §. 62 erhoben.
__3) Ist nach §. 17 des Gesetzes vom 15, April 1878 durch Straf- befehl oder Urtheil auf die Einziehung von Holz erkannt, so ift der Werth des Holzes an Stelle der Strafe für die Höhe der Gebühr maßgebend; die Gebühr beträgt jedoch in jeder Instanz höchstens fünf Mark. y _ S. 3. Die auf die Kosten in Strafsachen bezüglihen Vor- schriften des Deuishen Gerichtskostengeseßes finden auf das nah den Artikeln 5, 6 des Einführung2geseßes zum Handelsgeseßbuhe vom 24, Juni 1861 eintretende Verfahren mit folgenden Maßgaben Anwendung: 3
__1) Wird eine Strafe auf Grund des Artikels 5 festgeseßt, ohne daß die im Artikel 5 S. 3 bestimmte Verhandlung stattgefunden hat, fo werden zwei Zehntheile der Säße des 8. 62 erhoben.
_2) In allen anderen Fällen der Straffestseßung werden für jede Instanz, in welcher die Terminsverhandlung stattgefunden hat, fünf Zehntheile der Sôße des §8. 62 erhoben.
3) Die Beschwerde steht im Sinne des §8. 66 Nr. 2 der Be- rufung gleich.
4) Für tie Androhung von Strafen werden Gebühren und Aus- lagen nicht erhoben.
S. 4. Die Vorschriften des Deutschen Gerichtékostengeseßes S8. 4 bis 7, 9 bis 14, 16, 17 finden in geri{tlichen Angelegenheiten, auf welche die Deutschen Prozeßordnungen nicht Anwendung fiaden, nach Maßgabe der nachstehenden &S8. 5 bis 8 entsprechende An: wendung.
S. 5. Bei Akten der freiwilligen Gecichtsbarkeit ist die zum Zwecke der Stempelerhebung erfolgende Berechnung des Werths des Gtegenftandes auch für die Erhebung der «Gecichtsgebühren maß- ge - F b Ki Die Vorschriften des § 8 Nr. 5 LckA»ifs zur Grundbuch- ordnung vom 5. Mai 1872, des §8. 8 Nr. 3 des Tarifs zu dem Eé- seße, betreffend das Grundbuhwesen in der Provinz Hannover, vom 28. Mai 1873 und des Artikels 2 §8. 11 des Geseßes vom 22. Juni 1875, betreffend das Sportel-, Stempel- und. Taxrwesen in den Hohenzollernschen Landen, bleiben in Kraft.
8. 6. Die Aenderung einer Werthfestseßung von Amtswegen kann bei den in §8. 4 bezeihneten Angelegenheiten auchß nach Been- digung derselben erfolgen.
Soweit die Aenderung einer Werth- oder Kostenfestseßzung von Amtswegen oder die Verhandlung und Entscheidung von Beschwerden den Ober-Landesgerihten als den Gerichten höherer Instanz oder Beschwerdegerichten zusteht, ist das Ober-Landesgericht zu Berliu aus\{ließlich zuständig, sofern niht ein anderes Ober-Landesgericht gleichzeitig über eine Beschwerde in der Angelegenheit, für welche Kosten zum Anfaßz gebrat worden sind, zu entscheiden hat. Die Entscheidung erfolgt in einem Civilsenat.
8. 7. Rüdsichtlih der als Gerichtskosten zu erhebenden Stem- pelbeträge, sowie der nah dem Geseße vom 22. Juni 1875 Artikel 2 in den Hohenzollernschen Landen zu erhebenden Abgaben findet gegen die Entscheidungen des Ober-Landesgerichts Beschwerde an den Justiz-Minister statt. fi
Der Justiz-Minister kann in allen Fällen den Ansatz dieser Be- träge von Amtswegen berichtigen. t
&. 8. Die Vorschriften des Geseßes vom 24. Mai 1861 wegen der Zulässigkeit des Rechtsweges über diz Verpflichtung zur Entrich- tung der im §. 7 erwähnten Stempel htnd Abgaben werden durch die Bestimmungen der S8. 4 bis 7 nig rührt.
Die erwähnten Stempel und e gben unterliegen nicht den BVorschristen über die Verjährung tee Spichtskosten, Der 8. 5 des Deutschen Gerichtskostengeseßzes fiel äuf dieselben nicht An- wendung.
8. 9. Die Bestimmung im §. 2 Nr. 6 des Geseßes vom 26. März 1873, betreffend die Aufhebung, bezw. Ermäßizung ge- wisser Stempelabgaben, findet auch für die auss{ließlich auf Lö- \chungen von Pfandrechten und Eigenthumsvorbehalten im Stockbuche fih beziehenden Beurkundungen der Feldgerichte und Amtsgerichte im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau Anwendung.
8. 10. Für Vormundschaftssachhen treten die nach Artikel 1 des Gesezes vom 21. Juli 1875 abgeänderten §8. 41 bis 46 des Tarifs zu dem Geseße vom 10. Mai 1851, der durch Artikel 2 des ersteren Gesetzes ausgedehnte §. 7 des Ge- seßes vom 19. Mai 1851 und der §8. 10 Nr. 3 des leßteren Ge- jeßes auch für die Bezirée des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M. in Kraft.
Die Berechnung der Kosten erfolgt dergestalt, daß die vollen Säße, welche für Beträge von 20, 30, 50 Æ u. \. w. bestimmt sind, auch für die nur angefangenen Beträge entrichtet werden.
Neben den Tarifsäßen werden Stempelabgaben nur erhoben, soweit dieselben als Urkundenstempel nach §. 1 der für das Gebiet der ehemals freien Stadt Frankfurt erlassenen Verordnung vom 16. August 1867 und den entsprehenden Positionen der im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln bestehenden Stempelgesete unter Berücksichtigung des Gefeßes vom 26. März 1873 zu erheben sind. Die im §. 44 des Tarifs bestimmte Befreiung von weiteren Kosten erstreckt sich auch auf die Stempelabgaben.
Bei den vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten, noch
den 88, 41, 42
oder nah den Vorschriften der §8. 44 bis 46 des Tarifs neben den in den §8. 42, 43 desselben bestimmten Gebühren zu erheben gewesen
- Pl E uu T I D
8. 11. Die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts durch das Vor- muvndscaftsgerict ift im ganzen Umfange der Monarchie stempelfrei. §8. 12, Im Kreise Herzogthum Lauenburg sind in Vormund- schaftssahen von den nach der hannoverschen Verordnung vom 31. Dezember 1813 zu erhebenden St mpelabgaben der ordentliche Stempel und die befondeten Stempel für Befstallungen, Konfirma- tionen, Bescheide, Rechnungen, Rechnungsauszüge und Protokolle nicht mehr zu erheben.
Die in §. 43 d:s Tarifs zu dem Lauénburgishen Geseße vom 4. Dezember 1869 nah dem Geseßze vom 25. Februar 1878 be- stimmte Befreiung der Bevormundeten von weiteren als den in dem Tarife bestimmten Kosten erstreckt sich auch auf die Stempelabgaben.
S. 13, Für die Angelegenheiten des Handelsregisters und des Genofsenschaftsregisters treten, unbeschadet der Vorschrift des §. 69 des Reich8gesetzes vom 4. Juli 1868, die 88. 2 bis 6, 8 der Ver- ordnung vom 27, Januar 1862 auch für die Provinz Hannover und den Kreis Herz; ogibum Lauenburg, sowie für die Bezirke des Appel- lation8geriht8hofes zu Cöln und des Appellationsgerichts zu Frank- furt a. M. in Kraft. :
Der nach §. 6 der erwähnten Verordnung zu erhebende Stempel- betrag wird für den Kreis Herzogthum Lauenburg und für den Be- zirk des Appellation8zgerihts zu Frankfurt a. M. auf eine Mark funfzig Pfennig bestimmt.
__ Die im §. 6 Abs. 1 der erwähnten Verordnung bestimmte zu- fäßlihe Gebühr von fünf Silbergroschen (funfzig Pfennig) kommt für den ganzen Umfang der Monarchie in Wegfall.
S. 14. Für die Angelegenheiten des Schifféregisters treten die SS. 9, 10, 13 der Vérordnung vom 27. Januar 1882 auch für die Provinz. Hannover mit der Maßgabe in Kraft, daß die in Bezug ge- nommenen S. 25 bis 30 des Tarifs zu dem Geseße vom 10. Mai 1851 und Artikel 17 des Gefeßes vom 9. Mai 1854 durch die S8. 1 bis 6 des dem Geseßze vom 28. Mai 1873, betreffend das Grundbuchwe?en in der Provinz Hannover, beigefügten Kostentarifs ersetzt werden.
Im Geltungsbereihe des Gesetzes vom 10. Mai 1851 treten
für die Angelegenheiten des Schiffêregisters die 8. 1 bis 6 des der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 beigefügten Kostentarifs an die Stelle der 88. 25 bis 30 des Tarifs zu dem Gesetze vom 10, Mai 1851, soweit niht die Verfügungen des Gerichts vor dem Inkraft- treten des gegentoärtigen Gesetzes erlaffen sind. 1 S d die Erledigung ‘der in dem Handelsgesebuch und in den Einführungs8geseßen zu demselben, sowie in dem Geseße vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtlibe Stellung der Ecwerbs- und Wirthschaftsgenofsenshaften, den Gerichten zugewiesenen, von den deutsh:2n Prozeßordnungen niht betroffenen Angelegenheiten, welche eine Entscheidung des Gerichts erfordern, mit Ausnahme der in den 88. 3, 13, 14 des gegenwärtizen Gesetzes erwähnten, werden fünf Zehntheile der Säße des §. 8 des Deutschen Gerichtskosten- gesetzes erhoben.
Wird der Antrag vor Erlaß einer Entscheidung in der Haupts- sache oder über das Verfahren zurückgenommen, so wird ein Zehn- theil der erwähnten Säße erhoben.
Für die höhere Instanz finden die §8 45, 46 und für alle Ine tanzen die Vorschriften der §8. 2, 101 des Deutschen Gerichtskosten- gesetzes entsprechende Anwendung.
Erfolgt in den Fällen der Artikel 348, 365, 407 des Handels3- gesezbuchs die gerihtlihe Vernehmung von Sachverständigen, fo E für dieselbe nochmals fünf Zehntheile der vollen Gebühr er- oben. :
S716, Dié Vorscrislen dés S. 15 Ul 1 bis 3 finden im Geltungsbereihe des Geseßes vom 10. Mai 1851 und im Kreise Herzogthum Lauenburg auch auf andere in §. 9 des Tarifs zu dem erwähnten Geseße bezeihnete Angelegenheiten Anwendung, soweit dieselben nicht dur das Deutsche Gerichtstostengesez betroffen werden.
8. 17. Bei dem Antrage auf Anordnung der Zwangsvollstreckung in Gegenstände des unbeweglichen Vermögens außer Grundstücken und bei dem Antrage auf Vollziehung eines Arrestes in unbewegliches Vermögen finden die Vorschriften des §. 35 Nr. 3 und des §&§. 46 des Deutschen Gerichtskostengeseßzes entsprehende Anwendung.
Im Geltungsbereiche der Subhastation2ordnung vom 15. März 1869, in Neuvorpommern und Rügen, in der Provinz Schleswig - Holstein, in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und deu vor- mals Bayerischen Gebietêtheilen, sowie im Kreise Herzogthum Lauen- burg wird die Gebühr für Anordnung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks oder eines anderen Gegenstandes des unbeweglichen Ver- mögens auf die nah den bestehenden Vorschriften für das angeordnete Berfahren zu erhebende Gebühr angerechnet.
8. 18, Bei Beschwerden in dem Verfahren der Zwangsvolls streckung in unbeweglihes Vermögen finden die Vorschriften der S8, a 46 des Deutschen Gerichtskostengeseßes entsprehende An- wendung.
Wird von dem Beschwerdegeriht im Verfahren der Zwangs- versteigerung der in unterer Instanz versagte Zuschlag ertheilt, so ift außer der nach den Vorschriften des §. 45 zu erhebenden Gebühr die Gebühr für Ertheilung des Zuschlags oder Ausfertigung und Bestätigung des Kaufbriefs und der tarifmäßige Stempel nah Maß- gabe der bestehenden Vorschriften zu erheben.
8. 19, Für die Erledigung des Ersuchens eines nicht preußi- \{chen Gerihts in Angelegenheiten, welhe durch das Deutsche Ge- rihtskostengeseß niht betroffen werden, sind außer den baaren Aus- lagen zu erheben:
1) wenn eine Handlung vorgenommen wird, für welche beson- dere Gebühren bestimmt sind, diese Gebühren ;
2) wenn nur um die Zustellung oder Aushändigung Schriftstücks ersucht ist, ein Zehntheil der Säße des S. Deutschen Gerichtskostengeseßes, jedo nicht über zehn Mark;
3) in allen anderen Fällen zwei Zehntheile der erwähnten Säße, jedoch nit über zwanzig Mark.
In den zu Nr. 2, 3 des ersten Absatzes bezeichneten Fällen wer- den im Bezirke des Appellationsgerihtshofes zu Cöln und in der Provinz Hannover die in_dem Geseße vom 26. März 1873.82 Nr. 1 bis 4 bezeihneten Stempelabgaben, im Kreise Herzogthum Lauenburg der ordentliche Stempel und die besonderen Stempel für
eines 8 des
Bescheide, Protokolle und Auszüge aus Rechnungen nit erhoben.