1879 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

T R N E R F A Ae:

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Die Herstellung und Legung des Kabels ist vön Deutschland übernommen und einem bewährten Unternehmer übertragen worden. Obwohl die Zeit ziemlich kurz ist, so hofft man doch, daß die Legung des Kabels vor Eintritt der Herbststürme be- endet und die direkte Verbindung zum 1. Oktober in Betrieb sein wird. Von Norwegen werden besondere Landleitungen zum Anshluß an das Kabel bis Christiania hergestellt, so daß von Berlin, Hamburg 2. nah Arendal und Christiania po Unterwegsaufnahme der Telegramine gesprochen werden ann.

Jn den deutschen Münzstätten sind bis zum 12. April 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1 258 041 020 \# Doppelkronen, 405 307 370 M Kronen, 27 969 925 M Halbe Kronen , hièrvon auf Privatrechnung 371 704550 /& Vorher waren geprägt: 1257 072360 M Doppelkronen, 405 307 370 M Kronen, 27 969 925 46 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 370735890 Summa 1 691 022 755

Die Entwendung von Bäumen, die zur Ver- s{önerung öffentliher Anlagen dienen und dur deren Entfernung die Anlage an Schönheit einbüßt, ist nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom, 12. März 1879, sowohl wegen Sachbeschädigung unter erschwerenden ÜUmstän- den (8.-304 d. Str G. B.), als auch wegen Felddiebstahls in idealer Konkurrenz zu bestrafen.

Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster hat London mit kurzem Urlaub verlassen, um \ich auf seine Be- sißungen zu begeben. Während der Abwesenheit des Bot- schafters fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Bot- schafts-Rath Freiherc von den Brincken.

Der Kaiserliche Geschäftsträger in Lima, Dr. Lührsen, hat einen ihm aus Gesundheitsrücsichten Allerhöchst bewillig- ten längeren Urlaub angetreten. Mit der interimistishen Wahrnehmung der Geschäfte der Kaiserlichen Mission ist der Konsul Ondereyck beauftragt worden.

Bayer#. München, 19, April. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat die allgemeine Bauordnung für die Haupt- und Residenzstadt München vom 2. Oktober 1863, dann die zu derselben nachträglih erlassene Verordnung vom 23. Januar 1872 einer Nevision unter- ziehen lassen und auf Grund derselben nunmehr im Hinblick a S. 367 Biff. 15 und §8. 368 Ziff. 3 und 8 des Reichs- Strafgeschbuches bezw. auf Grund des Art. 2 Ziff. 11 und 14, dann des Art. 101 des Polizei-Strafgeseßbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, hinsichtlich der Bauführung in München eine neue Allerhöchste Verordnung erlassen. Diese Verordnung wird heute im „Geset- und Verordnungs- blatt“ Nr. 22 publizirt. Dieselbe hat dreißig Tage nach der heutigen Verkündigung in Wirksamkeit zu treten.

Desterreich-Ungarn. Wien, 19. April. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Belgrad: Der Kampf der arnautishen Banden mit den serbischen Grenz- wachen bei Prepolaß dauerte gestern den ganzen Tag hin- durch und wurde heute fortgeseßt, nachdem inzwischen reguläre serbishe Truppen den Grenzwachen zu Hülfe gekommen waren. Die Nachricht von dem Vordringen der Arnauten bis Kurschumlja ist bis jeßt noch nit bestätigt.

20. April, Ler Käfer empfing heute die Glücwunsch - Deputation der Eisenbahn - Verwaltungen, welhe Sr. Majestät eine fünstlerish ausgestattete Adresse überreichte. Nah dem nunmehr festgestellten Cere- moniell wird der Empfang der Gratulations-Depu- tationen in der Hofburg in folgender Ordnung stattfinden : Am Montag werden die Mitglieder der drei Ministerien, fer- ner die Deputation der Magnatentafel, des ungarischen Ab- geordnetenhauses und alle übrigen Deputationen aus den Ländern der ungarishen Krone empfangen. Dienstag wird der Empfang der Deputation des österreichischen Herrenhauses und Abgeordnetenhauses, ferner der cisleit anischen Länder- und Städtevertretungen stattfinden. Mittwoh komnien so- dann die Deputationen des Episkopats, der Handelskammern und der übrigen Korporationen an die Reihe.

Pest, 19. April. (Pr.) Die Agenden des Reihs- tags für die bis Mai zu erstreckende Sessionsdauer sind wie folgt festgeseßt, außer den die Theißregulirung und Szegedin betreffenden Vorlagen : das Forstgeseß, der Entwurf über die Administration Bosniens, über die Jnartikulirung und Ein- verleibung Spizzas und das Einquartierungsgescß. Jm Falle Zeit übrig bleibt, kommt die Kaschau-Oderberg-Vorlage zur Berathung.

Schweiz. Vern, 18. April. (Bund.) Die Ratifika- tionen zu der Konsularkonvention mit Brasilien find am 16. d. M. durch den Bundespräsidenten und den brasilianischen General-Konsul ausgewethselt worden, und es ist somit die Konvention von diesem Tage an auf die Dauer von fünf Fahren in Kraft getreten. d

Ueber die Verhandlungen der Kommission, welche den vom eigenössishen Handelsdepartement vorgelegten Geseß- entwurf über den Schuß der Handels- und Fabrik- marken vorzuberathen hat, meldet der „Bund“ weiter: Die Kommission sprach sich über die Frage der Konstitutio- nalität eines solchen Geseßes einstimmig bejahend aus, indem sie dafür hielt, es sei der Markenschuß ein Bestandtheil des dem Bunde überwiesenen Gebiets des Obligationenrehtes, wie sih au der shweizerishe Juristenverein in seiner L r Hauptversammlung in Genf in gleicher Weise ausgesprochen hat. Zweifel über die Konstitutionalität bestehen nur betreffs des Muster- und Patentshußzes. Ueberhaupt sind die Anschauungen be- züglich des leßtern, so große Bedeutung demselben auch von allen Seiten beigemessen wird, noch niht so abgeklärt, wie bei der Frage der Fabrik- und Handelsmarken, und es billigt daher die Kommission den Vorschlag des Handelsdepartements, vorläufig nur die leßtere Materie geseßlih zu reguliren. Eine Verschiebung bis zum Erlaß des dgenöfsischen Obligationen- rehtes wurde abgelehnt, da man niht gezwungen ist, das Schickfsal dieser dringlihen Sache mit jener zu verquicken. Auch weiß man ja jeßt con, daß wahrscheinlich noch einige eit vergeht, bis ein eidgenössisches Obligationenreht zum

urchbruch kommt. Die Prinzipien des Gefseßentwurfes für den Markenschuß sind zum großen Theile noch in Diskussion im Schooße der Kommission. Bekanntlich findet sich eine Menge einshlägiger, wid tiger Fragen in den verschieyenen Ländern verschieden gelöst, L AG! gerade die neueste Zeit darüber eine ungemein reichhaltige Literatur zu Tage gefördert. Die Kom-

mission berücksichtigt im Allgemeinen in ihren Berathungen stets die Beschlüsse des leßten Pariser Kongresses (vom Sep- tember Le weit aber überall von den bezüglichen Pariser Verträgen ab, wo sie eine für unsere s{weizerishen Verhält- nisse passendere Lösung zu finden glaubt.

Wie der „N. Zürch: Ztg.“ gemeldet wird, hat die Kom- mission nah dreitägiger Berathung einstimmig den Geseßz- entwurf genehmigt und seine Erledigung mit Nücksicht auf die abzuschließenden Handelsverträge als dringlich erklärt.

Großbritannien und Jrland. London, 19. April. (Allg. Corr.) Jhre Königlichen Hohciten der Herzog und die Herzogin von Connaught verließen am 17. Abends Gibraltar, um sich nah Algier zu begeben.

In der gestrigen Sißung des Unterhauses bildeten U. A. die Voranschläge für den Civildienst Gegen- stand der Berathung. Das Haus votirte 35 540 Pfd. Sterl. für die Königlichen Paläste, 94 261 für die ZFnstandhaltung der Königlichen Parks und Lustgärten, 199 800 Pfd. Sterl. für die Vollendung des neuen Justizpalastes, 111 100 Pfd. Sterl. für die Vermessung des Vereinigten Königreiches, 39 476 Pfd. Sterl. für die Errichtung eines naturwissenschaft- lichen Museums, 7500 Pfd. Sterl. für die Londoner Feuer- wehr, 12110 Pfd. Sterl. für die Errichtung und Jnstand- haltung von Leuchtthürmen im Auslande, 43 224 Pfd. Sterl. für die Gehälter und Unkosten der Beamten des Hauses der Lords, 41 244 Pfd. Sterl. für die Gehälter und Unkosten des Hauses der Bemeinen; 89 502 Pfd. Sterl. für das Ministerium des Fnnern, 72490 Pfd. Sterl. für das Auswärtige Amt, 39 209 Pfd. Sterl. sür das Kolonialamt, 30 609 Pfd. Sterl. für das Geheimrathsamt, 2270 Pfd. Sterl. für das Gehalt des Geheimsiegelbewahrers (nah Verwerfung des üblichen Oppositionsantrages auf Streichung des Postens) und 38 776 Pfd. Sterl, für das Handelsamt.

(E. C.) Se. Majestät der Kaiser Alexander von Rußland hat bei Empfang der Glüdwünsche Earl Bea- consfields seiner Ueberzeugung Ausdruck verliehen, daß ein gutes O CLIINN Rußlands und Englands im höchsten Interesse Europas sei. Für Erhaltung der guten Beziehun- gen rechne Se. Majestät auf den britishen Premier.

Lord Derby hat bei Empfangnahme des Berichts der konservativen Vereine von Lancashire unter dem 13. April an den Sekretär geschrieben: „Jch bedauere, unter gegen- wärtigen politishen Umständen nicht länger als Mitglied jener Körperschaft handeln zu können, und habe Sie daher zu ersuhen, meinen Namen aus der Liste zu streichen.“ Lord Derby war bis jeßt mit Lord Beaconsfield Patron der „Lan- cashire Union of Conservativs and Constitutional Association“.

19. April. (W. T. B.) Aleko Pascha hat die Er- nennung zum General-Gouverneur von Ostrumelien angenommen und begiebt sich am nächsten Mittwoh über Wien nach Konstantinopel. Der russische Staatssekretär von Hamburger hat heute Abend die Rückreise nach St. Petersburg angetreten. Wie die „Agence Havas“ erfährt, bestätige es si, daß zwishen England und Ruß- land über die wesentlihsten Punkte des neuen Arrangements in Betreff Ost rumeliens eine Uebereinstimmung er- zielt sei. England und Rußland feien übereingekommen, durch identishe Noten dieses Arrangement bei der Pforte zu bittplblèm: Ueber zei Punkte des Arrangements werde jedoch noch zwishen England’ und Rußland verhändelt.

Frankreich, Paris, 20. April. (Nép. fr.) Die „Agence Havas“ versichert, daß ein Dekret, welches 800 Kommun e- Verurtheilte begnadigt, noch heute dem Präsidenten der Republik zur Unterzeihnung unterbreitet werden wird.

21. April, früh. (W. T. B.) Bei den gestern für die Deputirtenkammer stattgehabten engeren Wahlen wurde im 8. Arrondissement von Paris der Bonapartist Godelle mit 6509 Stimmen gewählt; sein republifanischer Gegenkandidat Clamageran erhielt 5011 Stimmen. In: Dou - deaux wurde mit 6801 gegen 5330Stimmen, welche Lavertujon (Republikaner) erhielt, Blanqui gewählt. Bei allen übrigen Stichwahlen siegten die republikanishen Kandidaten.

21. April. (W. T. B.) (Weitere Meldung.) Nach dem nunmehr definitiv festgestellten Ergebniß der gestrigen Stichwahlen sind in Gris der Bonapartist Godelle, in Bordeaux der Radikale Blanqui, in Muret der Konservative Niel und in den 5 übrigen Wahlbezirken die republikanischen Kandidaten gewählt worden.

Spanien. Nach aus Havanna über New-York einge- gangenen Nachrihten des „W. T. B.“ vom 19. d. M. hat der neue Generalkapitän Blanco eine Proklama- tion erlassen, in welcher er erklärt , daß er die Politik seines Sa, des Generals Martinez Campos, fortseßen werde.

Italien. Rom, 17. April. (Tel. Stef.) Die „Gazzetta Ufficiale“ meldet: Der Präfekt von Bari, Salaris, ist zum Präfekten von Novara, der Präfekt von Modena, Calvino, zum Präfekten von Bari, der Präfekt von Aquila, tet um Präfekten von Modena und der Präfekt von assari, Vacces, zum Präfekten von Aquila ernannt worden.

18. April. (Gazzetta d’Jtalia.) Heute Vormittag nahm der Papst in Gegenwart der Kardinäle der Kongregation der Propaganda Fide und des orientalischen Ritus den Wider- ruf des früheren Patriarhen der armenischen Schismatiker, Msgr. Cupelian, entgegen. S

Der „Osservatore Romano“ veröffentlicht folgendes Tele- gramm an den pästlihen Staatssekretär Nina: „Der Kaiser ist lebhaft bewegt von den Sympathiebezeugungen, die er aus Anlaß des Attentats auf sein Leben, von dem ihn die Gnade Gottes so wunderbar errettete, von Sr. Heiligkeit erhalten hat. Se. Majestät bitte Ew. Eminenz, bei Sr. Heiligkeit der apa er seiner Empfindungen sein zu wollen.“ gez. Gort-

atoff. Das Ministerium wird dem Senat einige geringe Modifikationen in dem Gesezentwurf , betreffend die Ab- schaffung der Mahlsteuer, vorschlagen. Indessen soll der in Rede stehende Entwurf erst zur Genehmigung an die Kammer zurückgelangen, nachdem sie einige dreißig Millionen neuer L E bewilligt haben wird. :

21. April. (W. D. B) Dié epirotishen Dele- girien überreihten dem General-Sekretär im Ministerium des Auswärtigen, Tornielli, ein Memorandum, in welchem hervorgehoben wird, daß Epirus einen Theil Griechen- lands bilde und die Bewohner von Epirus die Vereinigung mit Griechenland wünschten. Griechenland würde ohne Epirus ohne Vertheidigungslinie bleiben. Griechenland sei der Wünsche der epirotischen Bevölkerung so sicher, daß es bereit sei, die Entscheidung einem Plebiszite anheim zu stellen,

Türkei. Konstantinopel, 2. April. (W. T. B.) In Folge energisher Jntervention von diplomatischer Seite, und zwar namentlih seitens des englishen Geschäftsträgers Malet, zu Gunsten der Konvention wegen Novibazars hat der Sultan ein Jrade zur Unterzeihnung der Konvention ergehen lasscn. Der Großpvezier, Khereddin Pascha, sowie der Minister des Auswärtigen, Karatheodori Pascha, welche wegen Hinausschiebung der Unterzeihnung ihre De- mission beabsichtigt hatten, haben sih in Folge hiervon ver- anlaßt gesehen, ihre Portefeuilles zu behalten.

Nußland und Volen. St. Petersburg, 19. April. (Journ. de St. Pét.) Das Gefsetßblatt veröffentlicht den Text einer unter dem 27. Februar/11. März von dem Reichsrath gefaßten Entschließung, die am 19 /31. März dem dirigirenden Senate mitgetheilt worden ist und si auf die Errichtung einer mit dem Ministerium des Innern ver- bundenen Generaldireftion der Gefängnisse bezieht. Der „Russische Jnvalide“ veröffentlicht die Ernennung des General-Adjutanten, Generals der Kavallerie Gurko zum Gehülfen Sr. Kaiserlichen Hoheit des Ober-Kommandirenden der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militär- bezirks, unter Belassung in der Stellung eines General- Adjutanten. Der General-Adjutant, General der Jnfanterie Baron Biström, der diesen Posten bisher bekleidete, ist zum Mitgliede des Militär-Conseils ernannt worden.

__— 19. April. (W. T:BV) Die „Deutsche Zeitung“ bringt ein Telegramm des Grafen Melikoff, wona die Niederbrennung aller infizirten und verdäch- tigen Häuser in den Dörfern E: 2litrennoje, Michai- lowskoje und Udatshnoje am 11. d. M. beendigt und der Shäßungswerth den Besißern ausbezahlt worden ist. Jm Gouvernement Astrachan seien mithin infizirte Häuser nicht mehr vorhanden.

20. April. (W. T. B.) Der „Russische Jnvalide“ veröffentliht einen Befehl Sr. Majestät des Kaisers, von gestern, wonach 3 Regimenter der Grenadier-Divi- sionen und 35 Regimenter der Armee-JFnfanterie-Di- visionen fortan aus 4 Bataillonen, zu je vier Compagnien per Bataillon, bestehen sollen.

Der „Regierungsbote“ publizirt einen Kaiserlichen

Erlaß, wonach zu provisorishen General-Gouver- neuren ernannt worden sind: der General-Adjutant Graf Totleben in Odessa, der General-Adjutant Graf Loris- Melikoff in Charkow und der General-Adjutant G urko in St. Petersburg. _, Heute fand im Winterpalais die Feier der Voll- jährigkeit Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus, ältesten Sohnes des Großfürsten Michael Niko- lajewitsch, statt, wobei von en der Huldigungseid ge- [leistet wurde. Der im Hotel der deutshen Botschaft zu Gunsten der Hülfsbedürftigen der deutschen Kolonie ver- anstaltete Bazar wird aus allen Kreisen der Gesellschaft sehr zahlreich besucht.

Amerika. Washington, 18. April. (Allg. Korr.) In der heutigen Sißung des Repräsentantenhauses stellte Mr. Blackburn Seitens der Demokraten jede Absicht, die konstitutionellen Amendements zu beeinträchtigen, in Abrede.

In der eutigen Sibung des Senats beschuldigte Mr. Hoar während der Debatte über das Armeegesez den Sce- nator Beck, die Drohung geäußert zu haben , daß, falls der Präsident Hayes das Geseß mit feinem Veto belegen sollte, das Haus die Gelder für den Staatsdienst verweigern würde. Hr. Bedck, stellte in Abrede, daß er eine solche Drohung ge- äußert habe, und erklärte, die demokratische Partei würde im Falle cines Vetos erst zu erwägen haben, welches Verfahren sie einschlagen sollte. Seit dem Beginn der Auswanderung der Farbigen aus den Südstaaten haben 6000 Neger St. Louis auf ihrer Reise nah Kansas passirt.

New-York, 18. April. Die Meldung, daß ein Syt- dikfat 150000000 Dollars 4prozentiger Bonds und 40 000 000 Dollars . Fundirungs - Certifikate ge- zeihnet habe, hat sich bestätigt. Die früheren cich- nungen beliefen sich auf 48 000 000 Dollars. Der S a ß- sekretär Sherman hat sein Cirkular vom 16,-D. M, welches den obenerwähnten Betrag zur öffentlichen Zeichnung anbot, zurücckgezogen, da sämmtlihe Bonds bereits ab- geseßt worden. Gleichzeitig hat der Schaßsekretär 160 000 000 Dollars Zehnvierziger Bonds zur Amortisation einberufen, so daß nur noch 30 000 000 Dollars ausstehen.

Jn Süd-Carolina hat ein verheerender Wirbel- sturm gehaust, wodurh mehrere Menschen ihr Leben ver- loren. Die Vereinigte Staaten: Korvette „Alaska“ ist von Sitka zurückgekehrt. Jhr Kapitän berihtet, daß in diesem Territorium überall Ruhe herrsche und weitere Ruhe- störungen nicht zu erwarten seien. Die jüngste Aufregung der Bevölkerung schreibt ex grundlosen Besorgnissen vor Aus- schreitungen der Jndianer zu. :

20. Aptil (W. T. B) Jn EUreta, im. Staate Nevada, hat eine Feuersbrunst stattgefunden, durch welche gegen 2000 Personen obdachlos wurden. Der Vver- ursachte Feuershaden wird auf eine Million Dollars geschäßt.

(E. C.) Der ehemalige Präsident der kfonföderirten Südstaaten Nordamerikas, Mr. Jefferson Davis, der si bislang von der Politik fern gehalten hat, beabsichtigt, wie Berichte aus Amerika zu melden wissen, wieder in der Arena zu erscheinen.

Süd-Amerika. (Allg. Korr.) Bras ilien. Rio de aneiro, 30. März. (Per Telegraph von Lissabon.) Die rinanzkommission der brasi ianishenDeputirten- ammer hat einen Bericht erstattet, wonach die außeror-

dentlihen Ausgaben des Reiches um 8 900 000 Milreis herabgemindert worden sind. Die Gesammtausgaben für das aufende Finanzjahr werden auf 132 600 000 Milreis ge- s{häßt. Der Ertrag der neuen Steuern wird auf 12 000 000 Milreis und der verschiedenen anderen Einnahme- quellen auf 3000 000 Milreis veranschlagt. Die Gesammt- einkünfte sind auf 116 000 000 Milreis veranschlagt, Es ist Dea) ein ungedecktes Defizit von 17 000 000 Milreis vor- anden. Bolivia. Tupisa, 17. März. (Per Telegraph _von Lissabon.) Ein Dekret des Präsidenten von Boliviv verbietet den Verkehr mit Chile und befiehlt allen in Bolivia ansässigen Chilenen das Land binnen zehn Tagen zu verlassen. Das Dekret verfügt ferner die Beschlagnahme chilenishen Eigenthums. i : i Chile. Valparaiso, 22. März. Die chilenischen Truppen haben Cobija, Tocapilla und Catama beseßt, ohne auf Widerstand zu stoßen. Die chilenishe Regierung

will die Ermähtigung zur Bildung einer Armee von 20 000 Mann “und zur Aufnahme einer Anleihe von 5 Mill. Pesos nalsuchen. ;

Argentinien. Buenos-Ayres, 23. März. Die Argentinische Republik hat in Uebereinstimmung mit dem Schiedsspruche des Präsidenten Hayes die Stadt und den Distrikt Villa Occidental an Paraguay abgetreten.

Afrika. Egypten. Kairo, 2. April. (W. T. B.) Die Kommission für die egyptische Staatsschuld hat die strikte Ausführung der Dekrete vom November 1876, betreffend die Regelung der Staats\chuldverhältnisse, verlangt. Die Dekrete, betreffend das neue nationale Finanzprojekt, sind heute unterzeihnet worden.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Wiesbaden, Montag, 21. April. Se. Majestät der Kaiser besuhte am Sonnabend die Vorstellung im Theater und wurde bei Seinem Erscheinen daselbst mit enthusiastischen Kundgebungen begrüßt. Gestern machte der Kaiser mit- Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden mehrere Be- suche und Spazierfahrten und erschien Abends wiederum im Theater. Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, entgegen und empfing den diesseitigen Botschafter in London, Grafen zu Münster.

Wien, Montag, 21. April, Nachmittags. Der Kaiser nahm heute die Glückwünsche der österreichishen und unga- rishen Minister, der Präsidenten der Centralbehörden und der Deputationen des ungarischen Reichstags, des ungarischen Episkopats und des kroatischen Landtags zur silbernen Hoh- zeitsfeier entgegen und dankte denselben auf das Wärmste für ¡hre loyalen Kundgebungen. Ueberall sind die Vorbereitungen zur Feier des Festes im Gange.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 21. April. Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vorgelegt worden :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c... ; verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Neichstags, was folgt: I. Besteuerung des Tck#baks. Eingangsabgabe.

8. 1. Vom an ift an Eingangszoll zu erheben von 100 kg :

1) Tabakblätter, unbearbeitete und Stengel, auc Tabaksaucen

120 M,

2) fabrizirter Tabak:

a. Cigarren und Cigarretten . 270 M,

M

Besteuerung des inländischen Tabaks. A. Gewichts steuer.

8. 2, Der innerhalb des Zollgebiets vom an erzeugte Tabak unterliegt einer Steuer von 80 ( für 100 kg nah Maßgabe des Gewichts des Tabaks in fermentirtem oder getrocknetem fabrikationsreifem Zustande.

In welchen Fällen an Stelle dieser Steuer die Entrichtung einer Abgabe nah Maßgabe des Flächenraums des mit Tabak be- pflanzten Grundftücks tritt, ist in den 88. 23 u. ff. bestimmt.

Anmeldung der Tabakpflanzungen.

S. 3. Jeder Inhaber eines mit Tabak bepflanzten Grundstücks (Tabakpflanzer), auch wenn er den Tabak gegen einen bestimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen dur einen Anderen an- pflanzen oder behandeln läßt, ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablaufe des 15. Juli die bepflanzten Grundstücke einzeln nah ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft \chriftlid anzugeben. Derselbe erhält darüber vou der gedachten Behörde eine Bescheinigung.

In Betreff der ers nach dem 15, Juli bepflanzten Grundstücke muß die Anmeldung spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Bepflanzung bewirkt werden. i

S. 4, Die Angaben (§. 3) werden Seitens der Steuerbehörde georntt, welche dabei von dem Gemeindebeamten zu unterstüßen ift.

Ero ieen dürfen dem Tabakpflanzer hierdurch nicht er- wachsen.

Hastung des Tabakpflanzers für die Vorführung des Tabaks zur Verwiegunag.

S. 5. Der Inhaber eines mit Tabak bepflanzten Grundftücks haftet für die Gestellung des auf demselben erzeugten Tahaks zur amtlihen Verwiegung. Diese Verpflichtung geht, wenn nach der An- meldung (8. 3) und vor Beendigung der Ernte ein Wechsel in der

erson des Inhabers des Grundstücks eintritt, auf den neuen ÎIn- aber über ohne Rücksiht auf die von den Interessenten getroffenen Verfügungen. Von jeder solhen Veränderung ist binnen 3 Tagen nah dem Eintritt der Steuerbe örde eine \{riftlihe, von dem neuen Jrhaber, und im Falle der freiwilligen Veräußerung, auch von dem bisherigen Inhaber zu unterzeichuende Anzeige zu machen.

Ermittelung der zu vertretenden BVlätterzahl oder

Gewichtsmenge.

S. 6. Um die vollständige Gestellung des erzeugten Tabaks zur Verwiegung zu sichern, ist die Steuerbehörde befugt, vor dem Beginn der Ernte zu einer für den Inhaber des Grundstücks verbinblichen Feststellung der Blätterzahl oder der Gewichtsmenge zu s{reiten, welhe mindestens zur Verwiegung gestellt und, soweit dies nicht ge- shehen und auch der Abgang nicht vorschriftsmäßig vacgewiesen ist S. 9), versteuert werden muß, In dem Falle der Feststellung der Vlätterzahl wird der Steuerbetrag für die niht zur Verwiegung ge- stellten Blätter (8. 21) na dem für gleichartige Blätter ermittelten Durchschnittsgewicht berechnet.

„Z. 7. Die behufs amtliher Festsezung der zu vertretend:n Vlätterzahl oder Gewichi8menge erforderlihen Ermittelungen werden an Ort und Stekle, und zwar erstere dur Steuerbeamte, welche dabei durch einen ecigneten Stellvertreter der Gemeindebehörde zu Unterstüßen sind, leßtere durd eine Schäßungskommission vorge- nommen, die aus dem Ober-Controleur, einem von der Gemeinde- bie und einem von der Steuerbehörde ernannten Sachverständigen

esteht. Der zur Vornahme der örtlicten Ermittelungen beziehungsweise Abshäßung anberaumte Termin ist der Gemeindebehörde und durch diese den Labakpflanzern vorher bekannt zu machen. Jedem Tabak- e, ist gestatte, den Ermittelungen auf seinen Grundstücken eizuwohnen. , Das Ergebniß wird für jedes einzelne Grundstü in ein Negister eingetragen und durch Offenlegung des leßteren in der Gemeinde oder Zustellung eines Auszugs an den Tabakpflanzer bekannt emacht. Innerhalb eiuer präklusivishen Frist von 3 Tagen nach der in orléüblicher Weise erfolgten Bekanntmachung der Öffenlegung des Registers beziehungsweise nah dem Empfang des Auszugs, kann der abakpflanzer gegen die Feltsegung Einspruch erheben. Der Ein- spruch ist in die dazu bestimmte palte des Registers einzutragen oder der Steuerbehörde schriftli zuzustellen und muß in allen Fäl- Ten den Betrag der verlangten Ermäßigung genau bezeichnen.

Die Entscheidung über den Einspruch wird von der für den be- treffenden Bezirk niedergeseßten Kommission erlassen, welhe aus dem Ober-Inspektor oder dem von ihm beauftragten Dber-Contro- [eur und von der höheren Verwaltungsbehörde des Bezirks er-

nanuten vereideten Sachverfiändigen besteht und ihre Beschlüsse nah Stimmenmehrheit faßt. Die Leitung der Verhandlungen ftebt dem Ober-Inspektor beziehungsweise Ober-Controleur zu.

Wird der Einspruch unbegründet befunden, so fallen dem Tabak- pflanzer die dur die Untersuung und Entscheidung entstandenen Kosten zur Last.

_S. 8. Die Festseßung der zu vertretenden Blätterzahl oder Ge- wicht8menge kann mit der im §8. 6 angegebenen Wirkung derch eine auf Erfordern der Steuerbehörde von dem Tabakpflanzer {riftli einzureichende verbindlihe Deklaration der Anzahl der Pflanzen und der dur{s{nittli6en Blätterzahl beziehungsweise der mindesten3 zur Verwiegung zu stellenden Gewichtsmenge erseßt werden, fofern bei Prüfung der Deklaration si gegen derea Inhalt nihts zu erinnern findet, oder die erhobenen Erinnerungen \ofort erledigt werden.

S. 9. Die festgeseßte Tabakm*nge erleidet eine Verminderung:

1) in Folge etwaigek vor der amtlichen Verwiegung eingetretener Unglücksfälle (wozu auch ein durh ungewöhnliche Verktältnifse nach Feststellung der Blätterzahl, bezw. der Gewichtsmenge, herbei- gesahrter Mißwachs zu renen), soweit dadur erweislich die

lätterzahl oder die Gewichtsmenge des erzeugten Tabaks ver- mindert ift.

Von jedem derartigen Unglüsfalle ist spätestens am 2. Tage na dessen Eintreten und, wenn derselbe den Tabak auf dem Felde betroffen hat, jedenfalls vor vollendeter Ernte der Steuerbehörde \chriftlih Anzeige zu machen, welche die amtliche Erhebung des Ver- lustes zu veranlassen und über den Anspruch auf Minderung der zu vertretenden Blätterzahl beziehungsweise Gewicht8menge zu ent- scheiden hat;

_2) in Folge des unter gewöhnlichen Verhältnissen bis zur Ver- wiegung entstehend-n Abganges an Bru und Abfall.

Wegen des hierfür zuzugestehenden Abzugs, sowie wegen des Verfahrens in den unter Ziffer 1 gedahten Fällen find die von dem Bundesrath zu erlassenden Anordnungen zu beobachtzn.

Besuch der Trockenräume.

S. 10: Den Steuerbeamten ift der Zutritt zu denjenigen Näu- men gestattet, in welchen der geerntete Tabak getrocknet oder bis zur Verwiegung aufbewahrt wird. Dieselben können jederzeit die Uchber- gabe zur Îdentifizirung des Tabaks geeigneter Proben verlangen, welche nah Feststellung der Steuer zurückzugeben sind.

Veräußerung des Tabaks vor der Verwiegung.

8. 11. Bevor der im §8. 5 gedachten Verpflichtung genügt ist, darf der Tabakpflanzer sih des Besißz2s des auf dem angemeldeten Grundstück erzeugten Tabaks oder eines Theils davon bei odcr nach der Ernte nicht entäußern, außer mit Genehmigung der Steuer- behörde und Unter den von derselben hinsichtlih der Sicherstellung des Steueranspruchs zu stellenden Bedingungen.

„_ Die Auéfuhr des noch nicht zur Verwiegung gestellten Tabaks über die Zollgrenze ift nur nach vorheriger Anmeldung und unter amtlicher Kontrole gestattet.

Verwiegung.

S. 12, Das Gewicht des Tabaks wird nach bewirkter Trocknung und vor Beginn der Fermentation durch amtlihe Verwiegung bei der Steuerstelle des Bezirks oder der nach Bedürfniß eingerichteten besonderen Verwiegungsstelle ermittelt.

Verpackung des Tabaks zur Verwiegung.

„_§. 13. Zu diesem Behuf sind die Tabakblätter nah dem Ab- hängen nach Maßgabe der von der Steuerbehörde bekannt gemachten a: in Büschel und Bündek zu verpacken und zur Verwiegung zu stellen.

Außerdem sind die gewonnenen Grumpen, Bru und fonstige Abfälle zur Verwiegung vorzuführen. Die für die Umschließungen des verwogenen Tabaks zu vergütende Tara wird auf Grund von Probeverwiegunzen bestimmt.

E Zeit der Verwiegung.

__ S. 14. Die Steuerbehörde hat die Zeit, wann beziehungsweise die Frift, bis“ zu deren Ablauf die Vorführung des Tabaks zur Revision und Verwiegung ges{hehen muß, zu bestimmen und durch Lf Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu assen.

„Wo das Bed rfniß vorliegt, die amtliche Verwiegung der Sand- blätter früher, als diejenige des Obergutes zu veranlassen, hat die Gemeindebehörde von dem Beginn des Abhängens der Sandblätter der Steuerbehörde besondere Anzeige zu machen,

: Verfabren.

S. 15. Die Anzahl der zur Berwiegung gestellten Bündel (S. 13) ist vor dem Beginn der Revision und Verwiegung dem Waagebeamten \chriftlich anzumelden. Ergeben sich aus der An- meldung oder bei der Revision oder Verwiegung Anstände, die eine weitere Urtersfuhung nöthig machen, so hat sich der Inhaber des Tabaks gefallen zu lassen, daß derselbe auf seine Kosten unter amt- lier Verwahrung und Verschluß gehalten wird, bis die Abfertigung der unbeanstandeten Posten beendet ift. ;

_ Die bei der Revision und Verwiegung nöthigen Handdienst- [leistungen hat der Jnhabcr des Tabaks zu verrihten oder auf seine Kosten verrichten zu lassen.

Feststellung der Steuer. j

S 16. Ueber das Ergebniß der Berwiegung wird eine amtliche Bescheinigung ertheilkt. Demnächst erfolgt die Feststellung des Steuerbetrages und dessen Bekanntmachung an den zur Entrichtung der Steuer Verpflichteten. Hierbei wird das ermittelte Gewicht des dachreifen Tabaks nach Abzug von einem Fünftel desselben als das steuerpflihtige Gewicht des Tabaks in fermentirtem oder getrockcknetem, fabrifkationsreifem Zustande angenommen.

Der festgestellte Betrag ist bei der erstmaligen Veräußerung des Tabaks, spätestens jevoch am 31. März des auf das Erntejahr fol- genden Jahres zu zahlen, soweit nicht Kredit bewilligt, oder der Tabak zur Ausfuhr über die Zollgrenze oder zur Aufnahme in eine für unverzollte Waaren bestimmte, oder mit Bewilligung der Stuer- behörde aus\chließlich für diesen Ziveck eingerichtete öffentliche oder unter amtlihem Mitvershluß stehende Privatniederlage ab efertigt wird. Die Lagerung und Versendung von unversteuertem Tabak unter- liegt der amtlichen Kontrole nah den hierüber vom Bundesrathe getroffenen Bestimmungen. E j

Die Versteuerung unterbleibt, foweit die Vernichtung des Tabaks bei der Lerwiegung beantragt und demnächst unter amtlicher Aufsicht vollzogen wird. Desgleichen wird von dem auf der Niederlage gänzlich verdorbenen und unbrauchbar gewordenen Tabak, nachdem derselbe unter amtliher Aufsicht vernichtet worden, Steuer nicht erhoben. Wird der noch im Ganzen beim Tabakpflanzer vorhandene Tabakgewinn dur Feuerschaden mindestens zu einem Viertel erweis- lih vor dem 1. April des auf das Erntejahr folgenden Jahres zerstört, \so soll ein verhältnißmäßiger Erlaß der Steuer eintreten.

. 17. Wenn inländischer Tabak in eine Niederlage für unver- zollte Waaren aufgenommen wird, so finden auf denselben die für die betreffende Niederlage überhaupt geltenden Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß in allen Fällen das Foriagerungêgewiwht der weiteren Abfertigung der abgemeldeten Mengen zu Grunde gelegt wird und die beim Uebergang in den freien Verkehr zu entrihtende Steuer nah dem Saße von 80 für 100 kg zu bemessen ist, Da- gegen erlisht die Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer, welche bei der in Gemäßheit des 8. 16 vorgenommenen amtlichen Ver- wiegung für den in die Niederlage aufgenommenen Tabak festgestellt war. Demgemäß wird von dem Steuerbetrage, welchen der Nieder- leger in Gemäßheit der nah §. 16 erfolgten Feststellung, oder in Folge späterer Uebernahme (§. 19) zu entrichten hat, bei der Aufnahme einer Tabakmenge in „die Niederlage regel- mäßig derjenige Betrag abgeseßt, wclcher für ein gleihes Gewicht Tabak in dachreifem Zustande ermittelt ist. Wenn jedoch nah der amtlichen Verwiegung (8. 16) und vor Einlieferung zur Niederlage noch eine Lagerung stattgefunden hat, so kann für die Eintrocknung während dieser Lagerung und während des Transports nach den von dem Bundesrath zu treffenden näheren Bestimmungen noch ein ent- fprehender Zuschlag zu dicsem Gewichte gewährt und der sich hier- nah ergebende höhere Betrag von der ursprünglich festgestellten

Steuer (§. 16) abgeseßt werden.

Auf besoaderen Autrag kann die Aufnahme des unversteuertez

Tabaks in cine Niederlage der bezeihneten Art au mit der Wir- fung zugelassen werden, daß derselbe in Bezug auf die fernere Ab- fertigung dem unverzollten ausländis{en Tabak gleichgestellt und beim Uebergange in den freien Verkehr der Eingangsabgabe (§8. 1) unter- worfen wird. __ §8. 18. Auf die mit Bewilligung der Steuerbehörde aus\chließ- li für die Aufnalme von unversteuertem inländishem Tabak ein- gerichteten öffentliben oder unter amtlihem Mitvers{luß stehenden Pcivatniederlazen finden die Bestimmungen in SS. 97 bis 104, be- ztehungsweise in §8. 108 des Vereinszollgeseßzes mit der vorstehend in 8. 17 Absatz 1 bezeichneten Maßgabe analoge Anwendung.

Die näheren Bedingungen für die Bewilligung und Benutzung solcher Niederlagen, sowie die speziellen Verschriften über die Ab- fertigung des zu denselben gelangenden und aus ihnen zu entnehmer- den Tabaks enthält das zu erlaïende Regulativ. :

(Schluß folgt.)

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffcntlicbung:n des Kaiserliben Gesund- heitsamts sind in der 15. Jahreswoße von je 1090 Le- wohnern, auf den Jahresdurbs{nitt bereWnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 26,6, in Breslau 32,9, in Königsberg 286, iz Cöln —, in Frauffurt a. M. 24,3, in Hannover 15,4, in Cassel 184, in Magdeburg 29,9, in Stettin 12,3, in Altona 28,9, in Straf- burg 39,1, in München 38,4, in Nürnberg 26,2, in Augsburg 42,9, in Dresden 27,4, in Leipzig 25,0, in Stuttgart 20 3, in Braunschweig 32,0, in Karlsruhe 25,0, in Hamburg 24,8, in Wien 33,7, in Buda- pest 45,1, in Prag 49,3, in Triest 33,7, in Basel 27,9, in Brüffel 30,2, in Paris 31,0, in Amsterdam 27,0, in Kopenhagen 280, in Stoholm 24,5, in Christiania 16,1, in St. PetersLurg 53,3, in Warschau 24,2, in Odessa 39,2, in Bukarest t, m Nom 235, in Turin 429,0, in Athen —, in Lissabon 33,2, in London 25,7, in Glasgow 23,0, in Liverpool 23,9, in Dubliz 27,9, in Edinburgh 19,8, in Alerandria (Egypten) 36,3. Ferner aus früheren Wochen: in News Vork 28,6, in Philadelphia 17,8, in St. Louis 11,0, in Chicago 16,7, in San Franzisko 11,1, in Calcutta 29,7, in Bombay 34,6, in Madras ?.

Die in den ersten Tagen der Berihtswohe an den meisten deutschen Beobachtunçsftationen vorherrschenden südlichen (\üdöftlichen und füdwesftlichen) Luftströmungen gingen um die Mitte der Wocbe fast allgemein in nördliche und nordwestlihe über und blieben auh bis zum Schlusse der Wocdbe an fast allen Stationen vorwiegend. Die Anfangs dex Wode höhere Temperatur der Luft sank mit dem Umgange des Windes nach Nord erheblich (in Bremen bis unter 6 Gr. C.). Niederschläge erfolgten nur an süddeutschen Statio- nen ergicbiger. Der Lüuftdruck sank in den ersten Tagen der Woche auf einen ungemein niedrigen Standpunkt, stieg aber in der zweiten Wochenhälfte wieder rasch.

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren Städte haben fich in der Berichtêwoche wieder etwas günstiger gestaltet. Die all- gemeine St?rblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte fank von 29,5 der Vorwoche auf 28,0 (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet) und weist sowohl eine größere Abnahme der Sterb- lichkeit des Säuglingsalters wie der höheren Altersklassen auf, fo daß von 10 000 Lebenden aufs Jahr berechnet 89,5 Kinder unter 1 Jahre starben gegen 92,8 der vorangegangenen Woche.

Unter den Todesursachen zeigen die Infektionskrankheiten meist ein ähnliches Verhalten wie in der Vorwoche, nur Todesfälle an Slecktyphus erscheinen nit unerheblich vermehrt. Masern herrs{en in Elbing, Heilbronn, Crefeld, Gladbach, Straßburg, Maunheirn, Karlsruhe, Pest, in Bremen und Frankfurt a. M. haben sie nad- gelassen. Das Scharlachfieber hat in Düsseldorf und Natibor grö- ßere Ausdehnung gefunden. Diphtherishe Affektionen forderten in Königsberg, Danzig, Berlin, Wien, Bromberg, Pest und in einer Anzahl rheinischer Städte noß immer zahlreihe Opfer. Todes-

fälle an Unterleibstyphus waren in Bromberg, München und Petersburg häufig. Der Flecktyphus zeigt sich wieder iun verschiedenen Städten Shlefiens häufiger. Todesfälle dar- an wurden aus Beuthen 1, aus Breslau, Posen, Könige- hütte je 2, aus Berlin 10, aus Stk. Petersburg 8 gemeldet ; Neuerkran- kungen aus Berlin 22, aus Breslau 25. Anch der RNkfallstyph1:3 herrs{t in Breslau noch unverändert; in der Berichts8woche er- krankten daran 11 Personen und starben 2. Darmfkatarrhe der Kinder verliefen in München, Straßburg und St. Petersburg häufig tödtlich. Die Pocken zeigen in Wien, London, Paris einen kleinen Nachlaß, in St. Petersburg eine Steigerung der Todesfälle, in Budapest blieb die Zahl der Letzteren die gleiche der Vorwoche, aus Prag und Barcelona werden 3, aus Triest 2, aus Dresden, Posen, Ratibor Genf je 1 Blatterntodesfall berichtet, Kunst, Wissenschaft und Literatur. Aus Anlaß des fünfzigjährigen Fubiläums des Kaiserlich

| Deutschen Archaeologishen Instituts erschien soeben im Verlage von

A. Asher & Co. in Berlin eine „Geschichte des Deutsch!n

Archaeologishen Fustituts 1829 1879, Fests{rift zum

21. April 1879, herausgegeben von der Zentraldirektion des Archaeolo-

gischen Instituts“ (bearbeitet vom Prof. Ad. Michaelis). Preis 6 4. Gewerbe und Handek.

Die Bilanz der hiesigen Diskonto-Gesellschaft für 1878 erg'ebt folgende Ziffern: Aktiva: Kafsenbestand 10-956 667 4, Wechselbestände 29 275 312 M4, Reports 5 261 012 M, Börsengängige Gffekten 13 695 985 46, diverse Werthpapiere 346 493 M, Werth- papiere mit Spezialreserve 27 938 508 (6, Deb'toren 51 827 638 M, Diverse 4 285 624 4, Passiva: Kapital 60 202 290 Æ, Allge- meine Reserven 6988 843 , Deposit - Rechnung mit Kündigung 72703357 Æ, Kreditoren 51 247 626 M, Accepte 10 288 414 Æ, Pensionskasse 680 977 (6, Dividende der Kommanditäre 3 909 000 A, Diverse 693 585 4, Reservevortrag 2312 148 M. ;

Breslau, 19. April. (W. T. B.) Der Handels-Minister hat die Dividende der Obershlesishen Eisenbahn auf 84% festgeseßt. :

Elberfeld, 19. April. (W. T. B.) In der heutigen General- verfammlung der Aktionäre der Vaterlä ndishen Feuer- versiherungs-AktiengesellschGaft wurde die Dividende per Aktie auf 210 M gleih 35% festgeseßt.

Wien, 19. April. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Anglo-Bank hat beschlossen, eine Dividende von 6 Fl. per Aktie, also im Ganzen 900 000 Sl, pro 1878 zur Ver- theilung gelangen zu lassen und den Rest des Reingewinns mit 24 755 Fl. vorzutragen. Die Anfragen eines Aktionärs über die Verhältnisse der Kohlenwerke, über die Realisirung des Effekten- portefeuilles und in Betreff der Errichtung einer Filiale in Pest wurden von Seiten der Verwaltung dahin beantwortet, daß die Ver- hältnisse der Kohlenwerke günstigere seien und bessere Erträgnisse er- warten ließen, daß die Cffekten zum größten Theile realisirt seien, und daß bezüglih der Errichtung ciner Filiale in Pest vielseitige Anregungen an die Direktion ergangen seien, leßtere jedo noc) nicht Stellung dazu genommen habe. Schliceßlih wurden die auëscheiden- den Generalräthe wiedergewählt. : Antwerpen, 19. April. (W. T. B.) Wollauktion. 1839 B. angeboten, 768 B. verkauft, Geschäft und Preise unver- ändert, Prima-Montevideo-Wollen, 39 à 40 %, erzielten 1 Fr. 95 Cts. bis 2 Fr. i s Glasgow, 19, April. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sid auf 245 200 Tons gegen 171 600 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 87, gegen 91 im vorigen Jahre. i

New-York, 19. April. (W. T. B.) Die von dem Syn- dikate auf 40 Millionen Dollars für fundirte Certis- fikate bewirkte Zeichnung ist von dem Schatzsekretär Sherman mit

der Erklärung abgelehnt worden, daß er diese 49 Millionen für die öffentlihe Subskription zurückbehalten wolle.