1879 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Apr 1879 18:00:01 GMT) scan diff

hier anwesenden Notabilitäten beiwoßnten. Der Kaiser, die Kaiserin und der Kronprinz Rudolf wurden bei ihrer Ankunft und bei der Abfahrt von der in der Nähe der Kirche ver- sammelten Volksmenge mit stürmischen Zurufen begrüßt.

Wie die „Wien. Ztg.“ meldet, hat der Kaiser aus Anlaß der Feier der silbernen Hochzeit durh Widmung von Kapi- talien aus dem Allerhöchsten Privatvermögen vierzig Stipen- dien zu dreihundert Gulden in Gold für dürftige und würdige Hörer einer der vier Fakultäten an den Universitäten der österreichisch-ungaris{en Monarchie, ferner zwanzig Freipläße in den Offizierstöhter-Erziehungsinstituten zu Hernals und Oedenburg, welche jedoch nach Zulässigkeit der Räumlichkeiten nur allmählih zu beseßen sein werden, und zehn eFreipläße im Militär-Waisenhause zu Fischau gestiftet. Von den Sti- pendien, welche den Namen „Franz-Joseph-Elisabeth-

Goldstipendien“ zu führen haben , sind je sieben für die |

Universitäten von Wien und Pest, fünf für die Universität von Prag und je drei für jene von Graz, Jnnsbruck, Krakau, Lemberg, Czernowiß, Klausenburg und Agram bestimmt. Weiter hat der Kaiser anläßlih der Feier der silbernen Hochzeit, zugleich im Namen der Kaiserin, zehntausend Gulden zur Vertheilung an die Armen Wiens gespendet und diesen Betrag dem Bürgermeister Dr. Ritter von Newald übergeben lassen.

Die Wiener Blätter, theilweise in festlicher Ausfstat- tung erschienen, bringen schwungvolle Festartikel. Siebetonen zumeist, daß die Feier niht blos ein Familienfest, sondern ein wahres Reichsfest sei. Die „Deutsche Zeituna“ blickt angesichts des Aufshwunges, welchen die Künste und Gewerbe unter der Regierung des Kaisers genommen, hoffnungsvoll und zuver- sihtlih in die Zukunft. Die „N. fr. Vr.“ erblickt in der dynastishen Treue, die sih ringsum in so gewaltigen Zeichen offenbaret, eine Grundbedingung und ein Lebenselement für den Bestand des österreih- ungarischen Staatswesens. Die „Pre}e“ sagt: Nicht blos die altangestammte Treue und Gefinnung macht das Kaiferliche Familienfest für den Oesterreicher zu einem Jubeltag, seine Huldigung gelte den höchstpersönlichen Werken und Vorzügen des Kaiserlihen Zubelpaares. Er ver: ehret die häuëlihen Tugenden, wie sie von jeher auf dem Habsburgischen Throne heimisch seien. Das „Fremdenbl.“ preist die Weisheit, die Milde und den Rehtssinn des Monarchen, welcher für unlösbar gehaltene staatlihe Pro- bleme in einer Weise gelöst habe, welche frohen Blickes in die Zukunft sehen lasse. Die „Morgenpost“ shreibt: Alt-Wien ist unter dem Scepter des Kaisers herrlich und zauberhaft ver- jüngt. Der Völkerjubel bezeugt, daß die alte glorreiche Monarchie und das alte Desterreih der Habsburger aus dem Schutt des Mittelalters zu einer zweiten Jugend emporblüht.

Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Belgrad: Die von Samakowa vertriebenen Arnauten haben si in der Stärke von 3000 Mann, worunter sich zwei reguläre Bataillone Nizam-Truppen befinden, am Fuße des Kapavnik-Ge- birges festgeseßt. Ein zurückbehaltener angeblicher tür- tisher Parlamentär sagt aus, die Arnauten würden von einem Pascha befehligt, hätten eine 3000 Mann starke Reserve und unterhielten eine Verbindung mit der Liga in Prizrend. Von türkishen Truppen ift, obschon die türkishe Regierung die Iiachriht hierher gelangen ließ, daß eine ganze Truppen- brigade gegen die Arnauten entsendet worden fei, bisher fein Mann eingetroffen. Heute hat hier unter dem Vorsiß des Fürsten ein Kriegsrath stattgefunden.

Pest, 24. April. Das amtliche Blatt veröffentlicht die anläßlih der silbernen Hochzeitsfeier vom Kaiser bewilligte Amnesiie, die sih auf 212 Verurtheilte erstreckt.

Velgien. Brüssel, 22. April. (Cöln. Ztg.) Heute hat in der Kammer die Verhandlung über die SHul- frage begonnen. Der Finanz-Minister legte den Aus- weis über die Lage des Staatsschatzes vom 1. Februar d. E vor. Der Entwurf zu dem Budget für 1880 veranschlagt die Staatseinnahmen auf 263 720 560 Fr., die Ausgaben auf 276 375 086 Fr., so daß also leßtere die ersteren um 12 654 526 Fr. übersteigen würden.

GroßFßbritannien und Jrland. London, 23. April (Allg. Corr.) Jm Kriegs-Ministerium ist von dein Oberst Bellaire aus Durban in Südafrifa nachstehende De- pesche eingelaufen :

Da mir Berichte über wichtige Siege, welche Lord Chelmsford und Oberst Wo od errungen haben, zugegangen sind, so habe ih es auf mich genommen, die Post um einen Tag früher von Capetown zu befördern und den Befehl zu ertheilen, daß in St. Vincent angelegt werde, damit Sie die Nachrichten früher als über Madeira erhalten.

Oberst Woods Depeschen melden, daß am 29. Mhlo- bain erfolgreih angegriffen wurde. Das berittene Corps und die Eingeborenen nahmen einige tausend Stück Vieh weg, allein die Zulus mackten, 20 000 Mann stark, einen neuen Angriff, wobei wir beträchtlihe Verluste erlitten und das er- beutete Vieh verloren. Weatherley's Corps wurde abgeschnitten und gänzlich aufgerieben, mit Ausnahme von Hauptmann Denison und einigen Mann der leihten Grenzreiterei unter dem Rittmeister Barton (Goldstream Guards), im Ganzen sieben Mann. Elf Offiziere und achtzig Mann werden als ge- tödtet gemeldet. Dem Oberst Wood wurde das Pferd unter dem Leibe getödtet. Am 29. griff die Zulu- Armee, deren Regimenter aus Ulumdi herbeimarshirt waren, das Kamb lafa Lager an. Das Gefecht begann gegen 11/2 Uhr Mittags und dauerte vier Stunden; der Feind wurde zurückgeshlagen und sieben Meilen durch die berittenen Truppen verfolgt. Sein Verlust is sehr bedeutend; in unmittelbarer Nähe des Lagers wurden 500 Leichen und 300 Flinten aufgefunden, darunter verschiedene Henry-:Martini. Der Feind kam bis ganz in die Nähe; einige seiner Leute drangen sogar in das Viehlager ein. Unser Verlust an Todten beträgt 80 im Ganzen. Fast sämmtlihe Eingeborenen sind desertirt. Unymana, des Königs Minister und Ober-Kommandirender, nahm niht am Gefecht Theil.

Am Mittag des 1.d. M. lagerte die Entsezunaskolonne unter Lord Chelmsford in der Nähe von Gingholova. Hestiger Regen fiel während des Abends und der Nacht. Am 2. Mor- gens 6 Uhr griffen die Zulus das Lager zwei Mal nach ein- ander an. Zwei getrennte Truppenförper nahmen an dem Angriff Theil. Der Feind rückte höchst muthig vor, kam aber dem Schußgraben nie über 20 Yards nahe. Um 71/2 Uhr war der Angriff zurückgewiesen ; der Feind zog sich rasch zurü und wurde mehrere Meilen dur die berittene frei- willige Fnfanterie und die eingeborenen Truppen unter Barrow, Barton und Nettletons Bataillon des eirtzeborenen Kon- tingents verfolgt; die Säbel der berittenen Jnfanterie räumten gewaltig unter dem fliehenden Feinde auf. Das Gefecht wurde

von Ekowe aus beobachtet und Pearson spiegelte seinen Glück- wuns an den General zurück. Verlust an Todten : Lieutenant | Johnson und 4 Soldaten. Shwerverwundet Oberst L Leicht ! verwundet Major Barrow, Hauptmann Hinxman; 29 Sol- | daten und Matrosen verwundet; ein Eingeborener getödtet, |

Dr. Longfield von Jh:er Majestät Schiff „Tenedos“.

nur 10 verwundet. Tausend Yards vom Lager entfernt lagen

471 todte Zulus. Das hohe Gras und Gebüsch begünstigte | die Annäherung und den Rückzug des Feindes; sein Total- |

verlust muß das Doppelte betragen. Gefangene melden, daß

195 Compagnien am Gefecht betheiligt waren, was, die Com- |

pagnie zu 60 Mann gerechnet, eine Macht von 11 000 Mann repräsentiren würde. leßten Angriff. Somapo führte den ford beabsihtigt, Ekowe aufzugeben, da die beiden Straßen dahin große S@wierigkeiten bieten. Wir werden eine

permanente Post der Küste entlang einrihten. Das Gingholova- | Verthei-

Morgen geht | U n3 : C rd L E dingung, die er gewähren könnte, würdz die sein,

lager wird verkleinert werden, um dessen digung der Garnison überlassen zu können.

der General mit drei Regimentern und andern Truppen-

theilen nah Ekowe ab. Gefangene meldeten, daß Tags zuvor | Boten angekommen seien, welhe die Nachriht von Woods |

Sieg (29. März) gemeldet. Ferner sind aus dem Kaplande via St. Vincent noch

folgende Depeschen. über diese Erfolge der britischen | Unterhauses Raf | Goldsmids der Schaßkanzler ! werde, da er von seinem Posten

Waffen gegen die Zulus eingetroffen :! 5 Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus der Kapstadt unterm 8. April berichtet :

n

Eftowe, wurde am 2. April bei Tagetanbrac von 11 000 Zulus an- | Der Feind mate | hâufige und verzweifelte Angriffe auf allen Seiten, wurde aber mit ;

gegriffen. Das Treffen dauerte zwei Stunden. großem Verluste zurückgeworfen und verfolgt. 471 todte Zulus wur- gs . " 4 - _ « den um die Shüßengräben herum vorgefunden. Dabulamanza, der Zuluführer bei Isardula leitete den leßten Angriff.

Oberst Northey vom 60. Regiment und Dr. Longfield von Ihrer Majestät Korvette „Tenedos“ und 15 Mann wurden \{wer, Oberst

Crealock, Major Barrow, Kapitän Hirrman und 10 Mann leit | Armee und Flotte im Betrage von 1 730 000 Lfd. Sterl

verwundet.

Am 4. April verließ Lord Chelmsford mit dem 91., 60. und 57. Regiment und einer Abtheilung Marinesoldaten von Ihrer Ma- jestät Schiff „Schah* das Lager und entsette Ekowe während derselben Nacht.

Oberst Pearson und die Garnison von Ekowe erreibten Um- surdusi und werden morgen am Tugelafluïse anlangen. Gernirung von Efkfowe starben 28 Mann und 120 erkrankten. ist gänzlih geräumt worden.

In dem Gefecht am 28. März zwischen Oberst Woods Kolonne und den Zulus unter Umbelini wurde den britishen Truppen der Rückzug abgeschnitten, und es entstand ein Handgemenae. Der Ge-

Efkowe

sammtverluft an den beiden Kampftagen am 28. und 29. März wird |

auf 220 Todte und Verwundete auf britisher Seite und 2500 auf Seiten der Zulus ges{äßt.

Nachrichten aus Praetoria und Natal zufolge, beabsittigen die Boers Praetoria einzus{ließen und drohen, Sir Bartle Frere als Geißel zu behalten, falls ibrem Verlangen nach Wiede: herstel- lung ihrer Unabbängigkeit nit stattgegeben wird. Es geht das Gerücht, Sir Bartle Frere sei auf der Rückebhr nach Natal be- griffen.

Das Tranéportdampfer „Clyde“ hat auf der Höbe der Drers- Insel Scbiffbruh erlitten. Die Mannschaft wurde gerettet, aber die Vorrätbe sind betloren gegangen, und das Swiff sank.“

Eine zweite, etwas später aufgegebene Depesche des „Reuterschen Bureaus“ aus der Kapstadt vom 8. d. Mts. meldet :

Lord Chelméford langte auf seiner Nückehr von Ekowe am 6. April wieder in Gingholova an. In dem am 2. April stattae- fundenen Gefe{t wurden 1200 Zulus getödtet. Kapitän Wood be- ribtet aus dem Basutolande die Erbeutung von 22 000 Rindern, 240 Pferden und 3000 Schafen, obne Verluft auf britischer Seite.

Der „Standard“ bringt aus der Feder seines Spezial-

forrespondenten im Hauptquartier Lord Chelmsfords folgenden Sd&lachtbericht, datirt Gingholova, 4. April:

Am 1. d. kei Tag-éanbruch verließen wir unser Lager am reten Ufer des Matacula und marscirten 7 Meilen weit nah diesem Orte. Hier bildeten wir eine Wagenburg (laager) uud warfen starke Verschanzungen rings um das Lager auf. És ift auf etwas bügeligem Terrain gelegen, und der Thurm von Efowe ist sicht- bar von hier aus. Bald nachdem wir das Lager bezogen, fignalisirte Oberst Pearson, daß der Feind auf dem Marsbe nach Snyanzana wäre, und daß es ni&t rathsam sein würde, unser Vieh außerhalb der Wagenburg grasen zu laffen. Die Nat verstrih rohig, aber um 54 Uhr Morgens sah man große Mafsen des Feindes von Nordosten ber naben. Sie überschritten den Fluß Inyanzi und formirten si auf den Hügeln in der Umrunde in einer Art von Halbmondform für den Angriff. Das 60. Süßen Regiment deckte die Front des Lagers binter Bruíst- wehren. Zu seiner Rechten befand sich Bracktenburg vom „Sah“, dessen Gatlings im Winkel der Schanzen aufgestellt waren. Nächst ihm kam das 57. Regiment unter Clarke. Im zweiten Winkel be- fanden si zwei 9-Pfünder, und das 91. Regiment bildete die Nab- hut. Im näbsten Winkel waren wieder etlide Gatlings placirt, dann kamen ¡wei Compagnien des 91. Regiments, 3 Compagnien der 3 Buffs und das 99. Regiment. Unweit des linken Flügels war die Racketen-Batterie unter Lieutenant Cane vom „Schaþ“ placirt.

Der Feind drang mit großer Geschwindigkeit nab der Fronte vor, wurde aber von den Schüßen mit einem furchtbaren Feuer empfangen. In einer halben Stunde war dem Vordringen der Zulus an diesem Punkte Einhalt gethan, und gegen 61 Uhr stellten die Süßen ihr Feuer ein, indem der Feind an diesem Punkte zurüdckgesblagen worden.

Der Feind matte dann eine ents{chlossene Anstrengurg, unseren rechten Flügel zu forciren, aber er wurde durch das fürterliche Feuer des 57. und 91. Regiments in Schach gehalten. Nicvts konnte imponirender sein, als die Weise, in welcher diese Massen von Ein- geborenen mit ihren weißen Schildern, ihren Kopfzierrathen aus Leopardenfellen und Federn und dea von ihren Hälsen herabbängenden Ochsenshweifen, den Assegai ia der Hand, canzungzn Schuß ab, aber in der Regel tanzend, gegen unsere Schanzer linie vor.

rüdten sie stetig, sein, als ob sie troß des Kugeclregens aus unseren Hinterladern Handgemenge verwandeln würden.

an zurückzuweicen. t 4 l i vallerie aus dem Lager in der Front einen Ausfall urd

auf die Verschanzungen unterhielt, höchft wacker an. Wenige Minu-

ten nach 7 Ubr, nachdem der Flankenangriff zurückgzeschlagen war, | verließ das Eingeborenenkontingert die Wagenburg und fiel über den

Feind ber, der nun nach allen Richtungen hin die Flucht ergriff. Um 74 Uhr war alles rorüber.,

Martinigewehre befanden, ohne Zweifel ein Theil der bei Jsandula

Dabulamanza leitete zu Pferde den Oberbefehl. Lord Chelms- |

Lord Chelmsfords Lager in Gingholova, auf der Straße na i

: Lieutenant | Johnson vom 99. Regiment und vier Gemeine wurden getödtet, |

| theidigte sodann die Bestrebungen der Regierung,

Während der

I : d, gegen unsere Ver- | vorrückten. Etlihe feuerten hin und wieder einen | i f fast | zer li Ungeachtet des furt- ! baren Gewehrfeuers drangen fie in der topfersten Weise geradezu } auf unsere Verschanzungen vor, und,es hatte eine Zeit lang den An- |

Der Sieg war ein ganz voll- | ständiger. Barrows Kavallerie verfolgte den Feind bis Inngefant. | Sehr viele Zulus warfen ihre Waffen weg, worunter si viele

Dauer ein

erbeu‘cten. Der Angriff war während- seiner ganzen l Schanzen

wüthender, und Todte wurden 30 Ellen vor unseren massenhaft vorgefunden.

Die Zulu-Armee zählte dem Vernehmen noch etwa 7000 Mann. Sie war aus auterlesenen Mannschaften von fünf der Lieblings- Regimenter des Königs unter dessen Bruder Dabulamanza und meb- rercn tausend Kriegera des Eingeborenenstammes Utegurichi zue sammenzesezt. Die Gefangenen sagen aus, daß die Greise si größtentheils bei dem Könige in Jublatyi befinden. Die Frauen und das Vieh sind in Umhla, Tusi und ÎIngogo.

Am 4. bei Tagesaubruh marschirte eine fliegendz Kolonne, be- stehend aus dem 91., 69. und 57. Regiment und etlicen Mearine- soldaten. aus, das 99. Regiment, die Flottenbrigade und das Eins gebornenkontingent zum Schuß des Lagers zurücklafsend. Die Ent- saßkolonne langte bei Oberst Pearson 20 Minuten nab 5 Ubr an und fand die Garnison durch Krankheiten sehr verringert.

Am Tage na der Stlacht kam ein Parlamentär vom Bruder des Königs in das Lzger und {lug eine Uebergabe vor. Bis jett ist noch nit bekannt, ob das Anerbieten ein aufritiges ist, oder ob es nur den Zwed bat, unseren wahrs{- inliden Vormarsc auf Ulundi binzubalten, Lord Chelméford erwiderte: di cinzige Be- {ämmtli%e Häuptlinge . und deren Mannschaften \ich als KriegEgefançgene ergäben. : L:

Lord Chelméêford und das Gros seiner Streitmact kehrten so-

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| fort nach dem Tugelaflusse :urück.

24. April.

n Ap1 (W. T. B.) Jn der heutigen Sitzung des nterhauses

erklärte in Beantwortung einer Anfrage Northcote: Rivers Wilson in Egypten entlassen sei, bald nach England zurückehren und wieder in den englischen Dienst eintreten. Wann dies geschehen werde, könne er heute noch nicht sagen. Von dem Deputirten RNylands wurde eine Resolution beantragt, die sich über die große Vermehrung der Staatsausgaben tadelnd aus- spriht und die sofortige Reduktion derselben empfiehlt. m Laufe der Debatte vertheidigte der erste Lord der Admiralität, Smith, die Regierung, welche für die Zustände der leßten Jahre niht verantwortlich sei. Die einzige Vermehrung der Ausgaben, für welche die Regierung verantwortlich gemacht werden fönne, sei diejenige für die Smith ver- Englands Die Debatte

Diese könne auch die Opposition nicht reduziren.

Stellung als Großmacht aufrecht zu erhalten.

| wurde s{ließlich auf Montag vertagt.

25: April. (W. T B) Wie die Times“ erfährt, hat sich der englishe Generalkonsul in Kairo, Vivian, auf seinen Posten zurückbegeben. Den „Daily News“ wird aus Gundamuck vom 24. d. M. gemeldet : Jakub Khan habe si bereit erklärt, die englischen Ab- gesandten zu empfangen: Major Cavagnari werde si demgemäß mit einer hinreihenden Esforte nah Kabul be- geben, sobald die erforderlichen Details geordnet sind.

Frankreih. Paris, 23. April. (Fr. Korr) Das „Journal officiel“ shweigt au heute über die Ergebnisse der Deputirtenwahlen vom leßten Sonntag, doch zweifelt

man nit mehr, daß es die Wahl Blanqui's als That-

sache, ohne damit der Rechtsfrage präjudiziren zu wollen, ver- zeichnen wird, sobald die Zählungskommission in Bordeaur das Resultat ihrer Arbeiten angezeigt hat, was heute oder morgen geschehen sein wird. Nach Lage der Gesetze hat diese Kommission nur diejenigen Stimmzettel auszuschließen, welche unbeschrieben sind, auf denen der Gewählte nicht deutlich be- zeichnet ist oder der Wähler seinen Namen angegeben hat. Die Frage hingegen, ob der Ernannte wählbar ist oder nicht, fällt nah dem Verfassungsgeseße von 1875 ausshließlih unter die Kompetenz der Kammer; weder der Zählungsausshuß, der aus drei Mitgliedern des Generalraths besteht, noch der Präfekt oder die Regierung haben sich mit dieser Frage zu befassen. Bei der Erörterung derselben in der Kammer kann aber natürli die Regierung ein Wort mitreden. Man kann {con jeßt mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen, daß die Kammer, weit entfernt, sich eine souveräne Gewalt über das bestehende Geseß anzumaßen, die Wahl Blanqui's mit großer Majo- rität für ungültig und mithin Lavertujon für gewählt er- flären wird.

Elysée Reclus, der eben erst als Communard be- gnadigte Gelehrte, is bereits im Viertel des Santé-Hospitals als Kandidat für den Pariser Gemeinderath in einer dort am 4. Mai anstehenden Wahl aufgestellt worden ; seine Ernennung kann faum einem Zweifel unterliegen.

Italien. Rom, 23. April. (JFtalie.) Die amtliche Zeitung veröffentliht ein Dekret, wodur eine En quete- fommission ernannt wird, welche beauftragt ist, die Maß- regeln zu prüfen und in Vorschlag zu bringen, welche zu treffen sind für die Umgestaltung des Tabak mono- pols bei dem Erlöschen der am 2. Juli 1868 abgeschlossenen Uebereinkunft mit der anonymen Geseuilschast der mitbethei- ligten Regie. -

Turin, 23. April. (Ag. Hav.) Jhre Majestät die Königin Victoria ist heute Nahmittag um 3 Uhr zu Wagen von Baveno abgercist und Abends um 71/5 Uhr hier eing:troffen. Die Behörden der Stadt und zahlreiche Damen brachten der Königin ihre Huldigungen dar. Nach kurzem Aufenthalt setzte Jhre Majestät die Reise nah Paris fort.

Numáänien. Bukarest, 24. April. (W. T. B.) Der Austausch der Ratifikationen zu der zwischen der Türkei und Rumänien wegen der Entschädigung für den Unter- halt der türkischen Kriegsgefangenen abgeschlossenen Konvention foll morgen erfolgen. Die erste Entschädigungs- rate von 500 000 Frcs. ist 3 Monate nach erfolgter Natifika- tion zahlbar.

Serbien. Belgrad, 25. April. Das serbische Ge- biet ist von den Arnauten wieder gänzlich gesäu- bert; die Arnauten haben über 200 Leichen zurückgelassen. Bei einer Pulverexplosion, welche die Serben vorsä lih in Kurschumlje verursachten, sind 30 Arnauten in die Luft ge-

si einen Weg in die Schanzen - bahnen und den Kampf in ein | Iprengt.

Nach einigen Minuten indeß, | erwies sich das Feuer als zu beftiz für sie; sie zauderten und fingen ! Um 6 Uhr 40 Minuten machte Barr-ows Ka- ! griff den ! Feind, der, in den Gebüschen dase! bs verborgen, ein saumseliges Feuer

Bulgarien. Tirnowa, 24. Apuil. (W. T. B.) DieNota- belnversammlung begann heute die dritte Lesung des Ver- fassungsentwurfs und wird ihre Sißung am Sonnabend shließen. Die Wahl der Deputirten, denen die Ernennung des Fürsten obliegt, hat bereits in ganz Bulgarien stattgefun- den; die neu gewählten Deputirten find zu Sonntag, den 27. d. M., einberufen und werden ihre Berathungen am 28. d. M. beginnen. Die Wahl des Fürsten soll sofort und ohne De. atte erfolgen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. April. (St. Pet. Herold) Das bedeutendste polnishe Organ,

die Krakauer Zeitung „Czas“, schreibt anläßlih des Atten - tats auf Se. Majestät den Kaiser:

Hand führte, welche auf Kaiser Alexander gezielt hat; welcher | Art auch der Anlaß zu diejem Verbreczen sein mag: er ver- | dient die unbedingte Verurtheilung aller rechtlihen Menschen |

und aller gesunden Elemente der Gesellschaft. Wir, als pol- nishes Organ, beeilen uns, diese Verurtheilung in der tiefen Ueberzeugung auszusprehen, daß wir im gegenwärtigen Augenbiick die Gefühle des ganzen polnischen wenigstens des unvergleihlich bedeutenderen Theiles des- selben, den allein man hierbei in zum Ausdruck bringen. Wenn aber

das Verbrechen

die Frucht einer sozialistishen Vershwörung war, so können |

und müssen wir im Namen des polnischen Volkes hinzufügen,

daß im Kampfe gegen die sozialistischen Prinzipien die Polen, |

wie au die Ausnahmen sein mögen, welche sih in der Mitte des polnischen Volkes kund geben, : eintreten. Und von diesem Gesidtspunkt wir mit Unwillen das Attentat auf Kaiser Alexander. Verbrechens suchen.“

30. April. (W. T. B.) Wie die „Neue Zeit“ meldet, findet heute vor dem hiesigen Militär-Kreisgerict, unter Anwendung der Bestimmungen des abgekürzten Ge-

rihtsverfahrens, die Aburtheilung des Offiziers Dubro- | pin | he 19rend einer bei ihm vorgenommenen | Hausfsuchung auf einen Gensd'armen geschossen hatte. Morgen |

win statt, welher während

beginnt hier der Prozeß gegen die hasteten, des Hochverraths russishen Studenten mann.

Amerika. Washington, 22. April. Im Repräsentantenhause wurden lagen eingebracht,

drei in Königsberg ver- 9s gegen Rußland angeklagten Furel1ß, Ahronsohn und Lieber-

j 1 gestern 1355 Vor- darunter viele finanzieller Natur. Eine

von Mr. Fernando Wood eingebrachte bringt die Beiseite- |

legung von 100 000 000 Dollars jährli für den Tilgungs- fonds und die Verzinsung der Staats\{uld in Vorschlag. New-York, 22. April. (Allg. Korr.) Der General John A. Dix i} hier im Alter von 81 Jahren gestorben. Die hiesigen Zeitungen veröffentlichen ein Schreiben des deutschen General-Postmeisters, worin hauptung bestritten wird, daß amerikanishe Briefe in Deutschland geöffnet oder geflissentlich zurückgehalten worden seien. Der amerikanische General-Postmeister erklärt seiner- seits, daß solhe Beschuldigungen nicht von ihm herrührten.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau,

Konstantinopel, Donnerstag, 24. April. Die europäische Kommission für Ostrumelien hat die Stlußrevision des orga- nishen Statuts in Angriff genommen und zu diesem Zweck eine Subkommission niedergeseßt, welche aus dem ersten fran- zösischen, dem zweiten russischen Delegirten und einem von der Pforte ernannten französishen Juristen besteht.

Nr. 8 des „Archivs für Post und Telegraphie“, Bei- heft zum Amtéblatt der Deutschen Reiché-Post- und Telegraphen- verwaltung, enthält: Aktenstüle und Aufsäße: Der Etat der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung für das Jahr 1879/80 im Reichstage. Neuere Erfahrungen betreffs der elektrisben Beleuch- tung. Emdens Hocbseefischerei. Kleine Mittheilungen: Vervoll- ständigung des unterseeischen Telegraphennetzes. Telegraprhie in Victoria. Das Reichs-Postamt zu Trier im Jahre 1775. Briefboten aus älterer Zeit. Der Jahresberiht der Direktion der Hamburg- Amerikanischen Paketfahrt-ktien-Gesellschaft für 1878.

U

Zeischriften-Ueberschau.

Neichstags - Angelegenheiten.

Geseßentwurf wegen Erhebung der Brausteuer. (Schluß. S. Nr. 96 des „Reichs-Anz.*) 2) Brausteuerdefraudation.

S. 29. Wer es unternimmt, die Brausteuer zu hinterziehen, verfällt wegen Defraudation in eine Geldstrafe, welhe dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Abgabe gleichkommt. Diese Strafe soll jedo in keinem Falle weniger als 50 A betragen.

Die Steuer ist voa der Strafe unabhängig zu entrichten.

.__ Kann der Betrag der vorenthaltenen Steuer überhaupt nit festgestellt werden, so tritt statt des vierfachen Betrages der Steuer eine Geldstrafe von 50 bis 3000 M ein.

§. 30. Eine Brausteuerdefraudation liegt insbesondere vor:

1) wenn von einem Brauer oder für einen solchen ungebrocbe- nes Malz in eine öffentlihe Mühle obne den vorgeshriebencn Mabhl- hein odcr in einer Menge eingebracht wird, welche da» im Mahl- {ein angegebeae Maß um mehr als 12/9 übersteigt ;

2) wenn in einer öffentliden Mühle ungebrohenes Malz ohne den vorgeschriebenen Mahlschein übernommen, oder die Vermessung des Malzes unterlassen, oder zu niedriges Maß eingetragen oder allestirt wird (vergl. §8. 22); :

3) wenn unerlaubter Weise zugelassen wird, daß auf der Pri- 9 Yewlateis eines Braontweinbrenners (§. 17) ein Anderer Malz bricht;

4) wenn Malz, welches außerhalb des Geltungsbereihes dieses

eseßes gebrohen worden ist, ohne Erlaubniß schein oder in einer Llenge eingeführt wird, welcbe das im Erlaubnißschcin angegebene Naß um mehr als 12/9 übersteigt ;

9) wenn Jemand O i

3, auf einer zum Malzbrehen überhaupt nicht oder für ihn nit

zugelassenen Malzmühle Malz briht oder :

b, steuerfrei gebrohenes Malz unerlaubter Weije an einen An-

deren abläßt. @ ; i

S. 31, Wird nachgewiesen, daß der Beschuldigte eine Defrau- dation niht habe verüben können, oder daß eine solhe nicht beab- ¿migt gewesen fei, so findet nur Ordnungsstrafe nah Vorschrift des

6 statt.

3) Nückfall.

S. 32. Im Falle der Wiederholung der verbotswidrigen Ver- wendung von Malzsurrogaten oder der Brausteuerdefraudation nach vorbergegangener Bestrafung wegen einer dieser Zuwiderhandlungen tritt Verdoppelung der Strafmaße der §8. 28 und 29 ein.

Jeder fernere Rückfall zieht Gefängnißstrafe bis zu zwei Jahren nah sih. Doch kann nach rihterlihem Ermessen, mit Berüsich- tigung aller Umstände der Zawiderbandlung und der vorausgegan- genen Fälle, auf Haft oder auf Geldstrafe nicht unter dem Doppelten ues für den ersten Rüfall bestimmten niedrigsten Maßes erkannt

erden,

„, §. 33, Die Straferhöhung wegen Rücfalls tritt ein ohne Rück- lit darauf, ob die frührere Bestrafung in demselben oder einem an- dern Bundesstaate des Gcltungsgebiets dieses Gesetzes erfolat ist. Ote ift verwirkt, auch wenn die früheren Strafea nur theilweise rerbüßt oder ganz oder theilweise erlassen sind. -

Dieselbe ist dagegen ausgeschlossen, wenn seit der Verbüßung

„Wer auch die | Zuwiderhandlung 3 Jahre verflossen sind.

Volkes, |

Betracht ziehen kann, |

[nischen Volk ) , fest und mit Selbstoerleug- | nung für die göttlihe und mens{hliche Ordnung der Dinge | aus verurtheilen ! Inw s Nie- | mals darf ein Volk seine Befriedigung auf dem Wege des |

(Allg. Korr.) |

die Be- |

j Oder dem Erlasse der legten Strafe bis zur Begehung der neuen

Theilnehmer einer Zuwiderhandlung unterliegen der Straf- erböhurg wegen Rütfalls nur insoweit, als sie sih selbst eines Rück- | falls s{uldig gematt haben. | 4) Rechtswidrige Gewinnung einer Steuervergütung. | 8. 34. Wer es unternimmt, elne Skeuervergütung (S. 7) zu ge- | winnen, welche überhaupt nicht oder nur zu einem geringeren Ver- | gütungssate oder für eine geringere Menge zu beanspruben war, bat eine dem Vierfahen des zur Ungebühr beanspruchten Vergütungs- | betrages alcibfommende Geldftrafe verwirkt.

Im Falle der Wiederholung nab vorkbergegangener Bestrafung wird die Geldstrafe auf das Acbtfache des zur Ungebühr beanspruchten Bergütungsbetrages erhöht. Hinsichtlih der Bestrafung des ferneren | Rüdckfalles kommt die Bestimmung im zweiten Absatz des 8. 32 zur Anwendung. i | 5) Verbotene Einwirkung auf den Meßapvparatk.

S. 35. Mit Geldftrafe von 200 bië zu 3090 ( wird bestraft, wer obne Genehmigung der Steuerbehörde die Konstruktion des an einer Privatmalzmühle oder den Mahblgang einer öffentlichen Mühle angebrachten Meßapparats (8. 9 und 18), desgleichen der Sicher beitêvorribtungen (8. 12 Absatz 3) ändert oder wer vorsäßlih oder aus Fahrlässigkeit die Sicherheitsvorrihtungen oder den Apparat | beshâdigt oder den leßtern in seiner regelmäßigen Thätigkeit stört, | den amtlihen Verschluß öffnet oder verleßt.

6) Ordnungs strafen.

9.96. Ale Zuwiderhandlungen gegen dieses Gese, sowie gegen | die dazu erlassenen Verwaltungs8vorschriften unterliezen, soweit nit eine Strafe nach den 88. 28, 29, 30, 32 bis 35 verwirkt ist, einer Ordnungéstrafe bis zu 150 M

| In Fällen nicht rechtzeitiger Erstattung d.r na 8. 14 Absatz 1, | S. 18 Absatz 1, §. 21 Absaß 1 den Brauern und Müllern obliegen- den Anzeige darf nit unter 39 X und kann bis zu 300 4 erkannt werden.

7) Unerlaubte Beeinflussung oder Behinderung

der Steuerbeamten.

§. 37. Mit Ordnungsstrafe (8. 36 Absatz 1) wird ferner belegt :

1) wer einem zur Wahrnehmung des Steuerinteresses verpflich- teten Beamten oder dessen Angehörigen wegen einer auf die Erh-bung oder Beaufsichtigung der Brausteuer be;ügliben amtlichen Hand- lung, cder der Unterlassung einer solchen, Geschenke oder andere Vortheile anbietet, verspridt oder gewährt, sofern nit der That- beftand d:r Bestehung (§8. 333 des Strafgeseßbuchs) vorliegt ;

2) wer sich Handlungen oder Unterlafsungen zu Sculden kom- men läßt, durch welche ein sclcher Beamter in der rewtmäßigen Au€übung seines Amts in Bezug auf die Brausteuer gehindert wird, sofern nit der Thatbestand der strafbaren Widersetzlihkeit (8. 113 des Strafgeseßbuchs) vorliegt. : 8) Vertretungsverbindlickeit Geld-

ftrafen.

8. 38, Müller, Besizer von Privatmalzmühlen mit oder obne Meßapparat, desgleiben Bier- und Essigbrauer haben für ihre Ver- walter, Gewerbsgehülfen, Dienstleute und Hausgenofsen rücksitlih der Geldstrafen und Prozeßfkofîten zu haften, in welce die bezeichneten Personen wegen Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der dazu erlassenen Verwaltung8vorschriften verurtbeilt sind, die sie bei Ausführung der ihnen von den subsidiarisch Verhafteten im ein- zelnen Falle oder eix für alle Mal übertragenen oder überlafsenen Verrichtungen zu beobachten hatten.

Die Steuerverwaltung ist jedoch befugt, statt der Einziehunz der Geldstrafe von den subsidiarisch Verhafteten und unter Verzicht hierauf die im Unvermögencfalle an die Stelle der Geldstrafe zu verhängende Freiheitsstrafe sogleid an dem eigentlihen Schuldigen rollstrecken zu lasen.

Die subsidiarishe Haftpfliht greift nicht Plat, wenn nadb- ewiesen wird, daß die strafbare Handlung oder Unterlassung gegen cfonderes Verbot oder besonderen Auftrag der subsidiarisch Verhaf- teten geschehen ift.

für verwirkte

9) Verjährung.

S Die Strafverfolgung verjährt für die verbotswidrige Verwendung von Mal; surrogaten, die Brausteuerdefraudationen und die Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der 8. 34 und 35 in drei Jahren, für die übrigen Kontraventionen in einem Jahre, seit dem Tage, an welcbem sie begangen sind.

10) Anwendbarkeit des Strafgeseßbuchs.

S. 40. Treffen mit einer Zuwiderhandlung gegen die Bestim- mungen dieses Gesetes andere strafbare Handlungen zusammen oder ift mit der Defraudation zugleich cine Verletzung besonderer Vor- schriften dieses Gesetzes verbunden, fo finden die Bestimmungen des Strafgeseßbuchs (88. 74 bis 78) Anwendung.

Im Falle mehrerer oder wiederholter Zuwiderhandlungen gegen

S A S. 39.

dieses Geseßz, welhe nur mit Ordnungsftrafen bedroht find, soll, wenn die Zuwiderhandlungen derf-lben Art sind und gleibzeitig ent- deckt worden, die Ordnungsstrafe gegen denselbzn Thäter, sowie gegen mehrere Theilnehmer zusammen nur im einmaligen Betrage festgeseßt werden.

__Die Ummwandelung der nit beizutreibenden Geldstrafen in Frei- heitsstrafen erfolgt gemäß 8, 28 und 29 des Strafgeseßbuchs, jedo darf die Freiheitéstrafe im ersten Falle der Defraudation sech3 Mo- nate, im ersten Rüdckfalle ein Jahr, im ferneren Rückfalle zwei Jahre nicht überschreiten.

11) Untersuchungsverfahren.

S. 41. In Betreff der Feststellung, Untersuhung und Entschei- dung der Zuwiderhandlungen gegen die Beftin- mungen dieses Gesetzes oder die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, sowie in Betreff der Strafmilderung und * des Erlasses der Strafe im Gnadenwege kommen die Vorschriftea zur Anwendung, nach welchen sib das Ver- fahren wegen Zuwiderbandlungen gegen die Zollgeseze bestimmt.

_ Die nach den Vorschriften dieses Gesetzes verwirkten Geldstrafen fallen dem Fiskus desjenigen Staates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung erlassen ist.

__§. 42. Jede von einer na 8. 41 zuständigen Behörde wegen einer Zuwiderhanblung gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften cinzuleitende Untersuchung und zu erlassende Strafentscheidung kann auf diejenigen Theilnehmer, welche anderen Bundesstaaten angehören, auszedehnt werden,

_ Die Strafvollstreckung ist nöthigenfalls durch Requisition der zu- ständigen Behörden und Beamten deëjenigen Staats zu bewirken, in dessen Gebiet die Vollstreckungémaßregel zur Ausführung kom- men foll. . Die Behörden und Beamten der Bundesstaaten sollen si gegen- seitig thätig und ohne Verzug den verlangten Beistand in allen ge- lebliden Maßregeln leisten, welche zur Entdeckung oder Bestrafung der Zuwiderhand. ungen gegen dieses Gesetz dienlich sind. G. Uebergangsbestimmungen. 1) Dispensation von den 8. 9 und 18.

S. 43. Während einer vom Bundesrath bestimmten Uebergangs- peciode kann

1) den B-auern gestattet werden, entgegen dem 8. 9 Privat- nalzmühlen ohne Meßapparat zum Malzbre{en zu benuten ;

2) den Müllern in den Fällen des §. 18 dig 2 erlaubt wer- den. ohne Verwendung des Meßapparats Malz zu brechen.

2) Zuschuß zur Anschaffung von Privatmalzmühlen

S mit Meßapparat.

S. 44. Denjenigen Brauern, welche nah S. 11 sofort mit dem Inkrafttreten dieses Geseßes zur Benußung einer Privatmalzmühle mit Meßapparat verpflichtet sind, oder welche bei einem biéherigen Malzverbrauhe von jährlich mindestens 300 Centnern den Meß- apparat innerhalb des ersten Jahres nah dem Inkrafttreten des Ge- seßes fieiwillig anshaffen, wird dir Preis des Meßapparats nebst N S der sihernden Anbringung an der Privatmalzmühle erleß ° H. Schlußbestimmungen.

S. 45, Dieses Gese tritt mit deut 1, Juli 1880 in Kraft.

Mit dem Tage treten die Geseßze wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 und Erböbung der Brausteuer vom... ....,, ferner der §. 4 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Ver- saung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25. Juni 1873, jowie die in Elfaß-Lothringen bestehenden geseßlihen Bestimmungen über die Best-uerung d:s Biers außer Geltung. E Urkundlich 2c. j 2 Gegeben 2c. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Er- böhun- der Brausteuer, hat folgenden Wortlaut: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ch2. rordnen im Namen des Reis, nach erfolgter Zustimmung des Qundesraths und des Reichstags, für das inrerhalb der Zollinie s

s

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G

ie Gebiet des Reichs, jedod mit Aus\{luß der Königreiche 3 Württemberg, des Großherzoathums L aden, Elsaß-

Großherzogli fäbsishen Vordergerihts O theim rzoglid Jjasen - burg - gothaishen Amts Königsberg,

\ nd und

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B

S c: ¿o

Artitel L

An Stelle des §. 1 Absatz 1 und 2 des Gesetzes der Brausteuer vom 31. Mai 1872 treten nadbstehende Bestimmungen :

S. 1, Die Braufteuer wird von 1 nabbenannten Stoffen, wenn fie zur Bereitung von Bier verwendet werden, zu den folgenden Sägen erboben: / :

1) von Getreide (Malz, Schrot u. \. E. 8 M

2) von Reis (gemahlen oder ungemahlen u. \. w.) mit 8

3) von grüner Stärke, d. h. von solchec, die mindestens

30'/ Waffer enthält, mit E

4) von Stärke, Stärkemehl (mit Eins{luß des Kar-

tcfffelmebls) und Stärkegummi (Der rin) mit

9) von Zucker aller Art (Stärke-, Trauben- u. #. w.

Zuder), sowie von Zucker- Auflösungen mit

6) von Syrup aller Art mit __() von allen anderer Malzfurrogaten mit . für je 100 kz.

Der Bundesrath ift jedo ermächtigt, vorbehaltliß der nab- träglichen Genehmigung des Reichêtags, für andere als die unter Nr. 1 bis 6 bezeichneten Stoffe na Maßgabe ihres Brauwertbs den Steuersaß von 16 Æ zu ermäßigen.

: Artitel 2.

Die im §. 23 des Geseßes vom 31. Mai 1872 den beamten ertheilte Revisionsbefugniß Lagerung des bereiteten Biers mit der Maßgabe, daß die Steuer- beamten den Zutritt in die Lagerräume nur dann verlangen können, wenn in denselben gearbeitet wird.

Artikel 3.

Das Gesetz tritt mit dem

Urkundlich 2c.

Gegeben 2.

weg

+4 1

(Reihs-Gefetzbl. 1

: I 2 _Steuer- erstreckt si auf die Räume zur

in Kraft.

Statistische Nachrichten.

- Nach Mittheilung des statistishen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 13, April bis ine 19 April qux Anmeldung gekommen: 391 Cheshlicßungen, 792 Lebendgeborene, 32 Todtgeborene und 569 Sterbefälle.

Kunst, Tissenschaft und Literatur.

Die Herausgabe eines Handbuchs deutsche Sciffahrt war um so mehr seit Jahren ein Bedürfniß, als lowohl die neuere Konstruktion der Schiffe als auch die neuen Methoden der Ortsbestimmung auf See einem solchen unentbehr- lichen Hülfsbuch des Scemanns neue Aufgaben gestellt und zuglei neue Lösungen für sie gegeben hatten. Es handelte \sich daher um die Herausgabe eines Handbüchs, welches den Komraß und Chrono- meter besonders bterüdsidtigte und die neuesten Methoden der Rech- nung anwendete. In diesem Sinne ist das von dem hydrozraphisben Bureau der Kaiserlichen Admiralität soeben herausgegebene „Hand- buG der Navigation“ (bei E. S. Miltler únd Sohn, Königliche Hofbuchhandlung Berlin SW., Kothftraße 69/70) bearbeitet worden. Insbesondere ist darin das Verhalten der Magnetnadel auf den immer zahlreicheren eisernen Schiffen vntersuht, und, Dank der vorges(rittenen wissenschaftlihen Be- gründung der Lehre vom Magnet: êmus und unter Benußung der ver- dienstlichen englishen Fors bungen, insbesondere auch nach den man- nigfahen Erfahrungen unserer eigenen Marine in bestimmten Regeln faßlich dargestellt worden. Andererseits sind der Gebrauch der Schiffêch1onometer zur Bestimmung der Länge auf boher See und die Vorausberechnung des Ganges dieses wichtigen Meß-Instru- ments, auf Grund der fortgeseßten Beobachtungen des Kaiserlichen Observatoriums in Wilhelmshäven fowie der Königlichen Stern- warte in Kiel in diesem Werke vorzugsweise in Anwendung gebracht worden. Die allgemeinen Aufgaben der praktischen Nautik, die ver- schiedenen Arten der Orts- und Abstandsbestimmungen sind darin

der Navigation für die

einfach und zuverlässig gelehrt und alle Hülfstafeln für diese Rech- nungen keigegeben. Außer 104 d.n Text e:läuternden Abbildungen sind 17 Steindrucktafeln angefügt, welche theils die Rechnungsresultate graphisd darstellen, theils die Strömungen im englischen Kanal überfihtlih veranshaulihen. Ein bequemes Format und ein billiger Preis (6 A) erhöhen die Brauchbarkeit und vermehren die Vorzüge des Butbes.

___— Als interessante Neuheit der Kartographie erscheint jetzt eine „Garnison- und Entfernungskarte für die ge- sammte Deutsche Armee in ihrer territorialen Ein- theilung“, nah amtlichen Quellen bearbeitet und herausgegeben von dem vormaligen Militär-Jntendantur-Beamten Oscar Merres in Berlin, Schmidstr 46. Die Karte, im Maßstabe von 1 : 600 090, enthält sämmtlihe Garnisonorte der Deutschen Armee in auf- fallender Schrift mit Angabe der betreffenden Truppentheile; sodann sämmtliche Eisenbahnen in Nothdruck und vollfstäadig von einander abweichenden Zeichnungen, fo daß die Uebergänge von einer Bahn zur anderen sofort erkennbar sind; ferner die Dampfschifflinien und di: nächsten fahrbaren Landwege mit Angabe aller Entfernungen in Kilometern nach den neuesten amtlichen Veröffentlihungen. Die Karte wird also nit allein eine übersictliche Stand- und Quartier- liste der Deutschen Armee sein, sondern auch die Berechnung der Entfernungen von einem Garnisonsort zum andern möglichst ver- einfachen, dann aber au eine Verkehrskarte bilden, welche durch die auffallenden Verschiedenheiten in der Zeichnung die unter einer Verwaltung stehenden Bahnkomplexe den Verwaltungsbereih einer jeden Bahn sch{arf und deutli hervortreten läßt. Die Karte er- {eint vollständig in 16 Sektionen und einer Gesammtgröße von 170 cm Höhe und 225 cm Breite, zum Subskriptionspreise von 16 MÆ. (Ladenpreis 20 M).

Die von Otto Janke in Berlin herausgegebene und ver- legte belletristische Zeitschrift: „Romane des Auslan- des“, ist fortdauernd bestrebt, ihren Lesern die interessantesten und gediegenstcen Erscheinungen auf dem Gebiete der Romanliteratur des Auslandes in guten deutschen U: bertragungen zu bieten. Diese Ro- manbibliothek, deren Jahrgang von Oktober zu Oktober läuft, hat unlängst ihren zweiten Band des Jahrgangs 1879 abgeschlossen. Er enthielt fünf große hervorragende Romane und Erzählungen an- gesehener fremder Autoren, und zwar: „Für und wider“, Roman von Markus Clarke; aus dem Enlischen; „Das namenlose Schloß“, Roman vonz dem gefeierten ungarischen Autor Maurus Jókai; „Api- cius“, historishe Erzählung aus der römischen Kaiserzeit, aus dem Italienischen des A. Sergio; „Walters Wort“, Roman von James

Payn, aus dem Englischen; „André, der Bilderstecher“, Erzählung von L. Favre, frei nach dem Französischen bearbeitet von Alfred