stellscheine für Unterleder und Lederfaserstoff möglichst bis zum 18. September 1940 geordnet den Bezirks-Ledergreß- händlern einzusenden. Artikel VI : (1) Die für den Verteilungszeitraum August/September 2 % d 3 d) J 7 T 3 Bas (C Se : 1940 ausgegebenen Bestellscheine für Sohlenmaterial werden am 30. September ungültig; sie können nicht in neue Be- stellscheine umgetauscht werden. für Sol Lieserfirmen der Selbstbesohler bis zum 30. September 1940 an ihre Vorlieferanten weitergegeben werden. Auf Bezug- scheine, die vor dem 1. Mai 1940 ausgestellt worden sind, darf Sohlenmaterial nah dem 31. Zuli 1940 nicht mehr ge- liefert iverden. : Artikel VEtI Verstoze gegen diese Bekanulmachung twerden nah § 7 Anordnung 81 Hostrgft : V LDitliidi Ox VCRLGTE, n 30, Juli 1940.
Let
cerchSbeauftragte für Lederwictschaft. MDOBALO: HetmEx:
Anordnung Ir. 11 : der Rei elle für Ruß vom 27. Juli 1940, (KRegeiung der Beschafsung, Berteilung, Lagerung, des )¡ayes und Verbrauchs von Ruß)
Au r Verorduung über den Warenverkehx in der ¿rasung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen Zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs von 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81 Geltungsbereich
(1) Wer Ruß beschafft, verteilt, lagert, abseßt oder ver- braucht, unterliegt dieser Anordnung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: L (2) Als Ruß im Sinne dieser Anordnung gelten Gas-, Azetylen- und Flammruß sowie hieraus hergestellte Ruß- gemische. L (3) Gasruß im Sinne dieser Anordnung is auch ein Mischruß, der mehr als 45 v. H. Gasruß enthält. L (4) Azetylenruß im Sinne dieser Anordnung ist auch ein Viischruß, der mehr als 45 v. H. Azetylenruß enthält. (5) Flamraruß im Sinne dieser Anordnung find auh
Kien-, Oel- und Lampenruüß sowie solche Mischruße, die mehr als 55 v. H. Flammruß G 9 us /
82 Einkaufsregelung
…__(1) Wer Gas-, Azetylen- oder Flammruß in- oder aus- L i Ga oder Ausland erwirbt, bedarf azu 1m Eiuzelfalle der ausdrüdcklichen vorherigen Zustimmun der Reichsstelle (Einkaufsbewilligung). A s _ (2) Bei Einkauf im Fnland is die Einkaufsbewilligung gleichzeitig mit der Auftragserteilung dem Verkäufer auszu-
händigen. (3) Der Verkäufer darf ohne Aushändigung d in- kaufsbewilligung nicht liefern : E E
83 BVerbrauehsregelung
(1) Wer Gas- oder Azetylenruß in- oder ausländischer Herkunft verbraucht, bedarf dazu der vorherigen Zustimmu der Reichsstelle (Beet D E
(2) Die Verbrauchsbewilligung gilt als erteilt an Ver-
Auf Grund der
(2) Die nach dem 1. Mai 1940 ausgestellten Bezugscheine Sohleninaterial (§ 5 der Anordnung 81) können von den |
der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. T S. 1430) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Überwachung 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsangz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird zur Durchführung und zur Ergänzung der Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 118 vom 23. Mai 1940) (Beschlag- nahme von Baueisen) im Einvernehmen mit dem General- bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft mit Zu-
a) Hexrstellern, Händlern sowie solHen Verarbeitern von n , die im Besiß einer Verbrauchsbewilligung gemä als 100 kg an Ruß verarbeiten
vorhergehenden Monat sowie die Lagerbestände
am Ende des vorhergehenden Monats.
b) Herstellern und Händlern von Ruß — unbeschadet
der Meldepflicht zu a — ;
bis zum 5. jeden Monats die im vorhergehenden
Monat ausgeliefertèn Mengen.
Dieser Meldung find auch die auf die Namen der Käufer
lautenden, mit dem Liefervermerk versehenen Einkaufs-
E über Gas-, Azetylen- und Flammruß beizu-
ügen.
__ (2) Verarbeiter, deren monatlicher Rußverbrauch die für
die Erstattung der Meldungen festgeseßte Mindestmenge nicht
mehr erreicht, unterliegen so lange der Meldepflicht, bis ste
von dieser Pfliht von der Reichsstelle ausdrücklih ent- bunden sind.
88
Nachweispflicht
Die Richtigkeit der der Reichsstelle erstatteten Meldungen
muß buchmäßig durch Untexlagen nachweisbar sein.
89 Die Reichsstelle kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.
8 10
“ Strafen
Zuwiderhandlungen gegen diese Anorduung werden nach
den Vorschriften der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl, 1 S. 1430)
bestraft, i 8 11
__JFyukrasttreten
__ Diese Anordnung tritt am 12. August 1940 in Kraft.
Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie für die
Gebiete von Eupen, Malmedy und Moxesnet. Gleichzeitig
treten folgende Anordnungen außer Kraft:
Nr. 7 vom 20. Funi 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 141 vom 21. Juni 1938), Nr. 8 vom 2. September 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats- anz. Nr. 206 vom 5. September 1938), Nr. 9 vom 21. April
1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 93 vom 24. April 1939), Nr. 10 vom 8. April 1940 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 83 vom 8. April 1940). Der Reichsbeausftragte für Ruß.
Fehle.
Zweite Durchführungas-Anordnung der Reichsstelle sür Eisen und Stahl zur Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen- und Stahl-
bewirtschaftung (Beschlagnahme von Baueisen) vom 31. Juli 1940,
E Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
und Regelung des Warenverkehrs vom
braucher, die im Besiy vön Genehmigungen gemä 3 der Anordnung Nr. 5 vom 17. April 1936. (Dectshe, Reichs: anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 91 vom 20, April 1936) oder gemäß § 3 der Anordnung Nr. 7 vom 20. Juni 1938 Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 141 vom 1. Juni 1938) oder gemäß § 3 der Anordnung Nr. 8 vom 2. September 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- anz. Nr. 206 vom 5. September 1938) sind.
(3) Wer vierteljährlich nicht mehr als 60 kg Gas- und Azetylenruß oder vierteljährlih niht mehr als 60 kg Gas- oder Azetylenruß verbraucht (Kleinverbraucher), bedarf keiner Verbrauchsbewilligung (Freigrenze).
84 Verarbeitungsregelung
(1) Wer im Besig einer Verbrauchsbewilligung gemä S 3 ist oder wer gemäß § 3 Abs. 3 einer solchen nicht E ist berechtigt, Gas- und Azetylenruß im eigznen Betrieb zu verarbeiten.
(2) Die Reichsstelle für Ruß seßt Höhe und Zusammen- seßung der Verarbeitungsmenge e S N _ (3) Eine Verarbeitung außerhalb des eigenen Betriebes ist nur mit vorheriger Zustimmung der Reichsstelle zulässig.
Ausfuhr
Zur Ausfuhr bestimmte, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen der Reichsstelle hergestellte rußhaltige Waren dürfen nur zur Ausfuhr verwendet werden. Unterbleibt die Ausfuhr, so ist dies der Reichsstelle unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen. Solche nicht ausgeführten ruß- haltigen Waren dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Reichsstelle im Fnlande in den Verkehr gebracht werden.
86 Bewilligungen
Die auf Grund dieser Anordnung erteilten Bewilligungen sind nicht übertragbar und jederzeit widerruflih. Sie Gnuen mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
S7 Meldepflicht (1) An Meldungen sind auf besonderen bei der Reichs-
stimmung des Reichswirtschaftsministers folgendes angeordnet:
8 1.
- Eisen- und Stahlhändler haben mit Wirkung vom 1. August 1940 nah Erhalt eines mit einer OB-Bau-Kontroll- nummer erteilten Aufirages auf Lieferung von E
reitslanschträgern, Monierceisen, Betonsonderstählen
durch unverzügliche Anfrage unter Angabe der Kontroll- nummern bei der für ihren Bezirk zuständigen Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen festzustellen, ob das be- stellte Material den pes der Anordnung 2 des General- bevollmächtigten für die Eijen- und Stahlbewirtschaftung vom 23. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 118 vom 23. Mai 1940) beschlagnahmten Beständen ent- nommen werden kann.
Aufträge auf A ia des in Abs. 1 genannten Ma- terials an die Werke bzw. Verkaufsverbände der eisen- schaffenden Fndustrie sind erst zulässig, wenn dur eine Be- scheinigung der zuständigen Obersten Bauleitung nachge- wiesen ist, daß das bestellte Material nicht den beschlagnahm- ten Beständen entnommen werden kann. i
8 2. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautohahnen sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Hu ang der An- fragen entweder das erforderliche Material bereitzustellen, oder aber mitzuteilen, daß das Material nicht aus den be- shlagnahmten Beständen entnommen werden kann.
S3.
Die Werke bzw. Verkaufsverbände der eisenschaffenden' Jndustrie dürfen nah dem 1. August 1940 erteilte Aufträge des Eisen- und Stahlhandels auf Lieferung der in § 1 ge- nannten Waren nur verbuchen, wenn der Bestellung eine Erklärung der für den Ort der Niederlassung des Eisen- und Stahlhändlers zuständigen Obersten Bauleitung der Reichs- autobahnen beigesügt ist, daß das bestellte Material nicht aus den beshlagnahmten Beständen entnommen werden kann.
8 4. :
t er Hansestadt gestaltung der Uber die Einnahmen i l Abgaben in der Zeit vom 1. April 1940 bis 30. Funi 1940. — Konsulatwesen: Exequaturerteilung und Erlöschen von Exequatur» erteilungen. — ) Jnselbäder der Nordsee im Sommer 1940, — Steuerx- und wesen: Verordnung zur Durchführung des § 388 der. Reichs-
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 81. Juli 1940. S.2
3 sind oder mouatlih durchshnittlich mehr -
R {
M
den 27. cFuli 1940.
kehrende Naturalleistungen.
Romalo, hat Berlin am 26. Juli d. J. verlassen. W seinex Abwesenheit führt der bevollmächtigte Gesandte, Herr Victor Brabeyianu, die Geschäfte der Gesandtschäft,
Chieh, hat Berlin am 26. Zuli d. seiner Abwesenheit führt Herr Botschastsrat Beue Tann die Geschäste der Botschaft. ini
ad
Der Eisen- und Stahlhandel ist verpflichtet, die zuge-
stelle erhältlichen Vordrucken zu erstatten von
t ri Materialien gemäß den Preisbestimmungen der | 1, Durhführungs-Anordnung zur Anordnung 2 des General-
: 4 | brau ir die gemä bis zum 5. jeden Monats Zu- und Abgang im | E E U LE
Anordnung fallen unter nüng über den Warenverkehr.
gebieten.
Vom 22. Juli 1940.
verordnung in 25. Juli 1940.
ünfzehnte Anordnung über die Neugest urg. — Sechzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Hanse-
s E W- S A As à
bevollmächtigten für die Eisen- und ‘Sta! \ vom 15. Juni 1940 zu Mhérnemies ahlbewirtschastüng
Der Eisen- und Stahlhandel is berechtigt, vom Ver
übernommenen Mengen die je zu fordern.
§5.
Die Obersten Bauleitungen der Reichsautob îüber- nehmen folgende Bezirke: g )Sautobahnen über
OBR Berlin Wehrkreis 111, Berli
Stra 60196 , Berlin W 35, Potsdamer
DBVR Breslau Wehrkreis VIII, Breslau, Elfer
OBR Dresden Wehrkreis IV ohne Rec Beritt Sale Merseburg, Dresden A, Bismaréplay 5,
ta s bal g Bez. Wirtschaftsamt V1 a, Essen, Krupp-
raße 30,
OBR Frankfurt/M. Wehrkreis XII i : Hohenzollernanlage 30, : E
E Dane Qaale, Bes Wixtschasidami IX.b und Re-
ierungéveziri Halle-Merseburg, Halle/S., j 2
hof, Delizicher Str. 83, | f De E
OBR Hamburg Wehrkreis X, Hamburg-Altona, Mu-
as, E L ;
DBV t Hannover Wehrkreis XI, Hannover, Lavestr. 77
OBR Kassel Bez. Wirtschaftsamt IX a, Raf Son prinzenstr. 1—2, : :
OBR Köln Bez. Wirtschaftsamt VI b, Köln, Am alten
OBR Königos (Pr) Wehrk
DBR Königsberg (Pr ehrfreis I, Wehrkrei Königsberg (R), Galerie, 19, : 4 E
OBR Linz Reichsgau Oberdonau, Linz, Straße d. Su- detendeutschen,
OBR München Wehrkreis VIl1 und Reichsgau Tirol- Vorarlberg, München, Maillinger Str. 38,
OBR Nürnberg Wehrkreis XI11, Nürnberg, Sandstr. 34
OBR Stettin Wehrkreis IT, Stettin, Grabower Str. 2
OBR Stuttgart Wehrkreis V, Stuttgart, Jägerstr. 11, “
OBR Wien Reichsgau Wien und Niederdonau, Wien I Dr.-Loeger-Playt 3, i
OBR Villach Wehrkreis XVIII1 ohne Reichsgau Tirol- Vorarlberg, Warmbad Villach, Haus Schüller.
8 6.
Qu Derhandlangen gegen die Bestimmungen dieser ie Strafvorschriften der Verord-
weils geltenden Lagerpreise
S 7.
Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost-
Berlin, den 31. Fuli 1940,
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiege l.
Bekanntmachung. :
A Ne juli 1940 ausgegebene Nuntmer 134 des eichsgeseyblatts, Teil I, enthält: - ors
Verordnung. über die Einführun riften in den Gebieten von Eupen, M
Die am 30.
Vor- ovresnet.
preisrechtlicher almedy und
Verordnung zur Einführung der See den eingegliederten OÖistgebieten. Vom
Verordnung über die Einführung der außenhandels\tatisti- en Vorschriften in den Gebieten von Gut "Malmedy s oresnet. Vom 25. Fuli 1940.
Verordnung über Zolländerungen, Vom 26. Juli 1940.
Verordnung zux Einführung des Reichsleistungsgesebes - in Gebieten von Eupen, Malmedy und S Vom
Verordnung über Forderungen und Rechte auf wieder- Vom 29. Juli 1940. / Verkaufspreis 0,15 A. Post-
Umfang: 1 Bogen.
versendungsgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckkonto: Bexlin 96 200.
Berlin NW 40, den 31. Fuli 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hub ri ch.
Itichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Lettische Gesandte in Berlin, Herr Edgar Kre e-
winsch, hat Berlin am 27. Juli 1940 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär, Herr JFuris Vigrabs, die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Kgl. Rumänische Gesandte in Berlin, Herr dllexander re
Der Chinesishe Botschafter in Berlin, Herr Chen , verlassen. Während.
Nr. 25 des Reichsministerialblatts vom 27. Juli 1940 ist soeben
erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhörst-
Für
e 4, zu beziehen. Fnhalt. Allgemeine Verwaltungssachen: e E I fialtung dex Hanse lben
t Hambuxg. — Siebzehnte Anorduung über die Neugestaltung amburg. — Achtzehnte Anordnung über die Neu-
A Hamburg. — Finanzwefen: Uebersicht es Reichs an Steuern, Zöllen und anderen
lizeiwesen: Anordnung über den Besuch E ollv
abgabenordnung.
e ———
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 31. Juli 1940. S. 3
Wirischaftsteil.
»Wertkftoffe und Chemie.“ Eröffnung der Kongreßschau in Breslau.
Am Dienstagnachmittag fand in dec Staatenhalle auf dem Breslauex Messegelände die feierliche Eröffnung der Kongreß- hau „Werkstoffe und Chemie“ statt. Der Vorsizende der Dechema, Professor Dr. Duden, begrüßte die zahlrei ershienenen Vertreter des Staates, der Partei, dex Wissenschaft, Wirtschaft, des Handels und der Wehrmacht. Mit den Worten: „Holt auch auf eurem Gebiet des Apparatebaues aus den che- mischen Stoffen alles heraus, was sie irgend hergeben, untex Ein-. sparung von devisenbelasteten Frentdstoffen, selbstverständlich aber ohne Konzession an die Güte der Werklstücte, sondern im Gegen- teil, mit einem Mehr an Qualität und Verwendbarkeit“ umschrieb Professox Duden kurz Sinn und Ziel der Kongreßshau. Ex wies dann auf die großen Fortschritte hin, die insbesondere in den legten drei Jahren, seitdem der Vierjahresplan läuft, shon er- reiht wurden, Erfolge, die ohne gründliche deutsche wistenschast- liche Forschung undenkbar wären. Die Kongreßjhau „Werksiosfe und Chemie“ möge zux weiteren Erreihung der Ziele des Vier- jahresplanes einen wertvollen Beitrag leisten und darüber hinaus der Notwendigkeit, untfassende wisjenschastlihe Forschung auch in Zukuft zu betreiben, sichtbaren Ausdruck verleihen.
Nach der Begrüßungsansprache nahm für den verhinderten Reichsminister Dr. Todt Staatsrat Dr. Schieber das Wort und führte im Auftrage Reichsministers Dr. Todts u. a. aus: Wenn
_sich in diesen Tagen und Stunden derx heranreifenden Entschei-
dung Erzeuger und Verbraucher chemischer Apparate zu einer Wertistoff\chau zusammenfauden, so konnte dies nur erfolgen, weil die Veranstalter dabei eine besondere Aufgabe übernahmen. Fm Bewußtsein des kommenden deutshen Sieges müssen s{chon im Kriege den ¿evt zum deutschen Wirtschaftsorgan gestoßenen Völkern nnd Landsmannschaften in einprägsamer Form die tech- nische Hilfe und alle technishen Möglichkeiten aufgezeigt werden. „Von Breslau aus gehen die Tore und Wege nah dem Osten und Südosten, und ih wünsche der an daß es ihr gelingen möge, dexr ihr gestellten Aufgabe gerecht zu werdén, bei- zutragen zum endgültigen deutshen Siege, der es der deutschen Technik ermöglihen wird, im friedlichen Leistungskampf die Segnungen ihres Schaffens zur sozialen Höherführung niht nur den Pas Menschen, sondern auch den Völkern der dem Großdeutichen Reich befreundeten Nationen zu bringen“. Staats- rat Dr. Schiebèr ergänzte dann von sich aus diese Ausführungen und ging auf die eitalisthen Blockadeabsihten ein. Fm Gegensaß zl diesen Plänen wollen die deutshe Wirtschaft und die deutsche
echnik troy ihrer Kriegsaufgaben allen europäishen Ländern helfen, und die Handelsverträge und die Wirtschaftsabmachungen, die das Großdeutsche Reich mit vielen at ab crditesten hat, seien die Helfer im Kampfe dieser Länder gegen Englands Anmaßung und Wahnwiß.
Meikttelbare übersehbare Kriegsschäden werden von den SachversicherungsSunternehmungen tiber- nommen.
& 1 Nx. 7 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen sowie die gleichartigen Bestimmungen in anderen L rungszweigen sehen bekanntlich vor, daß eine Hastung der Sach- vexsicherungsunternehmungen für mittelbare und unmittelbare Kriegsshäden entfällt. Diese Bestimmung ist notwendig gewesen, um die Versicherungsunternehmungen niht durch Uebernahme von in ihrer Auswirkung unübersehbaren Kriegsshäden in ihrer Leistungsfähigkeit zu gefährden. Durch ein Rundschreiben des Leiters der Wirtshastsgruppe Sachversihecung 1 ist jedoch Vor- sorge getroffen worden, einen Ueberblick über das Ausmaß der mittelbaren Kriegsschäden zu gewinnen und insbesondere die Schäden zu erfassen, bei denen es zweifelhaft sein kann, ob es sih um einen reinen Versicherungs- oder um einen mittelbaren Kriegsshaden handelt. Die Sachversiherungsunternehmungen sind aufgefordert worden, alle Schäden, die die Unternehmungen als mittelbare Kriegsschäden unter Berufung auf die Kriegsaus- \{hlußklausel ablehnen wollen, dem Leiter der Wirtschaftsgruppe Sathversicherung vorher zur Kenntnis zu bringen, damit die Wirt-
Anschließend sprach Professor Dr. Aubin von der Uni- versität Breslau über „Die nationalpolitishe Bedeutung von Ge- werbe und Jndustrie in Ostdeutshland“, wobei der Vortragende folgendes hervorhob: „Wenn wix heute vor einer vollkommenen Neugestaltung des Ostraums stechen, dann genugt, um etnen dauernden Grenzwall unseres Volkes aufzurihten, keineswegs ein noch so gesundes Bauerntum. Es bedarf vielmehr einer wohl- geschichteten Gesellshaft, und nur allein die genügende Durch- sezung des Ostens mit Gewerbe und Fudustrie ist, wie das Mittel- alter gezeigt hat, imstande, dem Osten jeine volfspolitishe Wider- standsfraft zu geben. z : E
Der Präsident der Judustrie- und Handelskammer Breslau, Fitnexr, behandelte sodann die kommenden Aufgaben der Wirt- schaft im Osten, wobei er die Aufgaben des Gewerbes im Osten in folgende Punkte zusammenfaßte: 1. Das Rohstoffgebiet der Mitte zwischen Weichjel und Oder muß vorbereitet sein, die Er- zeugung seinex Grundstoffe und Halberzeugntsje }o zu steigern, daß die Wünsche des Ostens und seiner Nachbarländer befriedigt werden können; 2. die Gewerbe der Fertigungsjette mujjen 10 weit wie möglih über den Osten verbreitete Standorte wählen; 3. die Landwirtschaft wird neben ihren allgemeinen -„Fntere]]en auf die Erzeugung von industriellen Ausgangssormen Wert legen müssen; 4. alle Gewerbe mussen etnen ausreihenden, Anteil an den wehrwirischaftlihen Anforderungen des Reiches übernehmen können. Präsident Fißner {loß seine Ausführungen mit dem Hinweis, daß die großen Aufgaben im Osten am besten von denen geleistet werden würden, die bereit seten, wirflihe Pioniere u sein. A / y Die Kongreßschau „Werkstoffe und Chemie“ beschränkt sich auf die für chemishe und verwandte Betriebe in Betracht fommenden Werkstoffe sowie auf gewisse Laboratoriums- und Betricbskontrollgexäte und besondere neuartige Anwendungs- formen der Werkstoffe. Sie gliedert sih in drei große Teile, die den wissenschaftlichen Geräten, den metallischen Und nihtmetalli- hen Werkstoffen gewidmet sind. Aus der Fülle der in Betracht fommenden wissenschaftlichen Geräte sind in exster Linie die- jenigen ausgewählt, die neu und besonders E b sind, so daß der Besucher in diesem Teil der Schau Gelegenheit hat, eine große Zahl neu entwickelter Apparate und «Fnstrumente kenuenzu- lernen. Der zweite den metallischen Werlstoffen gewidmete Teil der Schau gibt einen umfassenden Ueberblick über den heutigen Stand der Entwicklung chemisch und thermish hochresistenter Metall-Legierungen. Der dritte Teil der Schau enthält nicht- metallishe Werkstoffe und umfaßt insbesondere Glas, Porzellan, Steinzeug, säure- und feuerfeste Steine, Quarz, Kautschuk, tunst- fauti@uk sowie die zahlreihen A A Kunststoffe, ferner Schuzüberzüge aus Eisen, Beton, Holz usw., aus Glas, Emaille, Gummi, Ann und anderen Erzeugnissen. Eine Dechema- Lehrschau, die das Schrifttum der Dechema, den Aufgabenkreis der Forshungs- und Beratungsstelle, das Ergebnis der Normungs- arbeiten und dexr Bearbeitung von Werkstoff-Blättern zeigt, jowie eine Literaturshau der Chemie vervollständigen die Kongreßschau.
shaftsgruppe darüber entscheiden kann, ob nah ihrer Auffassung die Ablehnung berechtigt ist oder nicht. Die eingegangenen Mel- dungen lassen erkennen, daß der Umfang der bis zum 1. Juli 1940 angemeldeten Schäden sich in einem tragbaren Rahmen hält. Die Versicherungswirtschaft, so heißt es in etnem Rundschreiben des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung, will und soll nah Kräften dazu beitragen, daß in ihrem Bereich die durch den Krieg eingetretenen Schäden möglichst schnell und reibungslos beseitigt werden. Jn Berücksichtigung dieser Erw nen ist das Reichs- Cann der Auffassung, daß die Sahversicherungsunter- nehmungen diese übersehbaren mittelbaren Kriegsshäden über- nehmen und insoweit von der Einwendung der Kriegsflausel keinen Gebrauch machen sollten. Jm Fnteresse einer gleihmäßigen Be- handluug der Versicherten wie der Versicherungsunternehmungen selbst wird daher angeordnet, daß die Sachversicherungsunter- nehmungen die mittelbaren Kriegsschäden, die sie bis zum 1. Juli 1940 der Wirtschaftsgruppe Sachversicherung T zu melden hatten und die nicht bereits von der Wehrmacht oder einem anderen erseßt worden sind, in Abweichung von den bedingungsmäßigen Verein- barungen übernehmen. Unberührt hiervon bleibt die Geltend- machung etwaiger Regreßansprüche der Unternehmungen gegen das Reich oder andere Dritte.
Wirtschaft des Auslandes.
England zu einem Verbot des Getreideeinkaufs in Llebersee gezwungen.
Rom, 30. Juli. Wie Stefani aus San Sebastian meldet, hat die britische -Regierung den Ankauf von Getreide in ehn Ländern verboten. Diese für die Lage der englishen Schiffahrt außerordentlich bezeichnende Maßnahme hat in der Bevölkerung lebhafte Beunruhigung ausgelöst, da m offentundig macht, daß die Lage. der englischen Handelsschiffahrt katastrophal sein muß. Weit davon entfernt, die Blokade gegen die Achsenmächte zu ver- \härfen, sieht England sih heute in die Notwendigkeit verseßt, die. Gürtel enger zu shnallen, um den Wirkungen der Gegenblockade zu begegnen. i
———
Zerfall des Londoner Silbermarktes.
Jn einer der leßten Nummern der „Financial Times“ ist zu lesen, daß der Londoner Silbermarkt eine sehr nebensähliche An- gelegenheit geworden sei. Den Berichten führender Maller zufolge werde das Geschäft mehr und mehr beshränkt und nur gelegentlich durch Silberverkäufe der Erzeuger belebt. Die Kapitulation
rankreichs8 B die Nachfrage aus diesem Land völlig abge- chnitten, und auch die indien Juteressenten zeigten wenig Neigung zu Geschäften, teilweise, weil sie zu wenig Gelegenheit dazu sehen und teilweise wegen der Ungewißheit der Verschiffungs- möglichkeiten.
Dieser kurze Bericht läßt deutlich erkennen, daß London seine früher sehr bedeutende Stellung am Wesltsilbermarkt infolge des Krieges vollständig eingebüßt, ebenso wie es bekanntlich auch seine us L Stellung als Finanzzentrum und als Kohstofsmarkt ver- oren hat.
_Dänisch-shwedisches Warenaustausch- und Zahlungsabkommen unterzeichnet.
Kopenhagen, 30, Na Nach langen und eingehenden Ver- Len zwischen Dänemark und Schweden ist zwischen den eiden Ländern ein Warenaustaush- und Zahlungsabkommen ab-
an Gültigkeit hat und duxch welches der Handel zwischen en beiden Ländern für das 2. Halbjahr 1940 geregelt worden ift, ist sofort in Kraft getreten, Das Zahlungsabkommen legt fest, an der dänish-[chwedishe Handel auf der Clearing-Basis er- folgen soll. /
R worden. Das Warenaustauschabkommen, de U t
Ì 4 R Ma M. : i.
_Die exsten Ergebnisse bei Weizen liegen ebenfalls vor.
das vom .
Gute ESrnteaussichten in Rumänien.
Bukarest, 30. Juli. Die Ernteaussihten Rumäniens müssen infolge anst: er Weiterlage in den E Wochen als normal bis gut bezeihnet werden. Die Hülsenfruchternte, dié in vollem Gange ist, ist als gut anzusprehen. Die Haferernte ist bei er- höhter Anbaufläche ebenfalls als gut zu bezeichnen. Obgleich Rumänien kein Haferexporteur ist und die Qualität sehr leicht ift, dürfte mit einer ausfuhrverfügbaren Menge von 70—80 000 | gerechnet werden. Auch bei Gerste sollen die Aussichten gut sein. Der Ausfuhcübershuß dürfte nach sicheren Schäßungen Uber 300 000 t betragen und günstigenfalls sogar 500 000 | ues, amtausfuhrüberschuß ist hier häßungsweise mit 300—400 000 | ee oraussezung, daß der normale Eigenver- brauch von 3,5 Mill. t jährlih nicht ungebührli überschritten wicd. Ju ganzen betrachtet, hängen die weiteren Ernteaussichten im wesentlihen von der Demobilisierung ab.
Dex Saatenstand bei Mais verbessert sich ständig, wenn aud in den e deN Gebieten eine grüne Ernte befürchtet wird. Au hier kann nur eine sofort wirksame Demobilisierung gewisse Schäden der Vergangenheit wiedex gutmathen. Entsprechend dem Charakter dieser Frucht sind Voraussagen im jeßigen Zeitpunkt nux shwer zu machen; troydeum darf damit gerechnet werden, daß der normale Ausfuhrübershuß erzielt wird. Dieser dürfte für Rumänien ohne die abgetretenen Gebiete mit mindestens 500 000 | anzuseßen sein. Aber auch hier ist E EN daß eine sofortige Demobilisierung wirksam exfolgt und daß damit sowohl die not- wendigen Arbeitskräfte für die Häufelung freigegeben werden und dex normale ZFnlandsverbrauch durch Herstellung normaler ZU- stände wieder herbeigeführt wird.
chinefischen Außenhandels im Zuni.
Der chinesishe Außenhandel zeigte im 2 V der Einfuhr wie bei
Schrumpfung des
Schanghai, 30. Fuli. Juni 1940 gegenüber dem Vormonat l V dex Ausfuhr eine starke Schrumpfung. Der Ua machte xund 11 Mill. USA-Dollar und die Ausfuhrminderung rund 3 Mill. USA-Dolklar gegenüber dem Vormonat aus. Jm Rahmen des SBPON Außenhandels n r im übrigen der Üüber- aus B Anteil des Hafens Sangya! bemerkenswert, der mehr als die Hälfte des Außenhandelsvexrkehrs der Gesamtchinahäfen auf sih vereinigte. Jm einzelnen betrug die Juni-Einfuhr 53,8
egen 64,8 Mill. USA-Dollarx im Vormonat und die Juni-Aus- fuhr 8,3 gegen 11,3 Mill. USA-Dollar.
Berliner Börse vom 30. Zuli.
Das Geschäft an den Aktienmärkten hat auch am Dienstag keine Belebung erfahren, so baß den ersten Notierungen vielfah wiedex Mindejtorders zugrunde lagen. Die Kursgestaltung wax wie bereits in den leßten Tagen nicht einheitlich, jedoch überwogen leihte Gewinne. Das nah wie vorx vorhandene Anlagebedürfnis fommt an den Rentenmärkten und in einigen Spezialpapieren gum Ausdru,
Montane waren überwiegend leiht rückgängig. So büßten Mannesmann 26, Verein. Stahlwerke 4, Hoesh !/2, Rheinstahl T6- und Stolberger Zink 1 % ein. Fm leßtgenannten Ausmaße höher lagen Klöckéner. Bei den Braunkohlenwerten veränderten sich nur Deutshe Erdöl (+4 %). Von Kaliaktien stiegen Wintershall um den gleihen Prozentsay. Bei den chemis{chen Werten jeßten Farben mit 17574 um 4 % niedriger ein. Schering verloren 1%. Von Gummi- und Linoleumiverten erhöhten fsih Conti Gummi, von Autowecten BMW um je 4 %. «Fn Elektro- und Versorgungswerten traten keine nennenswerten Kursrüd=- gänge ein. Höher lagen Siemens, Rheag, Dessauer Gas und EW Schlesien um je !/2, AESZ um 76, Wasser Gelsenkirchen um 14 und Bekula um 1/2 %. Von Maschinenbaufaßriten lagen De um 1/2 % befestigt, während Schubert & Salzer 12s % her Hervorzuheben sind noch Deutscher Eisenhandel mit + Dortmunder Union und Hotelbetrieb mit je 1-1 %. Berger ver- loren % und Aschaffenburger Zellstoff % %. Reichsbank notiert 112% gegen 11224. S |
Jm weiteren Verlauf konnie sih verschi?edentlich eine leichte Befestigung durchseßzen. Die Führung hatten Berliner Maschinen mit +2 und Junghans mit +1 %. Vereia, Stahkwerfe |! selten den Befiyer mit 124 und Farben mit 1751/2, AECG ge- wannen 4 und Hotelbetrieb !/2%. Bekula mußten 1 % ihres Anfangsgewinnes wieder hergeben.
Gegen Ende des Verkehrs kennzeihnete sih die Haliung als gut behauptet. Verein. Stahlwerke schlossen mit 12374 und Farbem mit 175%. EW Schlesien gewannen gegen den ersten Kurs 1 %.
Am Kassamarkt schwächten fich Banken in Reaktion auf die vorangegangene Aufwärtsbewegung überwiegend ab. U. a. ver- lozren Berliner Handelsgesellschaft 4, Commerzbank 1!/2 und Dresdner Bank 1 %. Höbher veranlagt waren Vereinsbk, Ham- burg mit + 54 %. Von Hypothekenbanken stiegen Bayerische Hyp. um 54 °% und Mecklenburgische Hyp.- u. Wechsel gegen leßten Kuxs um 2%. Jm übrigen kom es meist zu Rückgängen. So verloren u. a. Deutshe Centr. Boden 4 und Meininger Hyp. 1%. Unter den Schiffahrtswerten waren Hapag 1 % und Hansadampf 4 °/o niedriger angeboten. Von Bahntwerten sind Deutsche Eisenbahnbetrieb mit + 14 hervorzuheben. Am Markt der Kolonialanteile verzeihneten Kamerun mit +7 und Neu- guineca mit +3 %, beide bei Repartierung, beachtliche Gewinne, während Doag und Otavi zur Shwäche neigten. Der Kassamarkt der Jndustriepapiere trug bei meist geringen Veränderungen fein einheitlihes Gepräge. Wir erwähnen Gildemeister mit T as C. V. Kemp mit +15 und Verein. Glanzstoff mit —2!/2%._
Steuergutscheine T nannte man unverändert mit 99,92!/2 bis 99,95. Staärkerer Nachfrage begegueien Steuergutscheine II, die bei größerem Umsay für alle Termine um % % heraufgeseßt wurden. :
Von variablen Renten notierten Reichsaltbesiz 150% nah unverändert 1504 und Reichsbahnvorzüge 126% (1264).
Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe und Kommunals- obligationen gefragt. Stadtanleihen waren gut gehalien. Ge- meindeumschuldung stellte sich wiedex auf 99/4.— Dekojama TT und IIT waxen mit + !/2 bzw. —!/2% im Verkehr. Delosama I waren geringfügig befestigt. Von Länderauleihen wurden 27er Baden, 28er Meckl.-Shwerin und 30er Meckl.-Streliß um 4 % heraufgeseßt. Unter den Altbesiz-Emissionen verzeichneten Ham- burger mit + 4 und Rheinprovinz mit + 1/2 % leichte Gewinne. Am Markt der Reichsanleihen waren Reichsshäße unverändert. Die 27er Reichsanleihe stieg um %, während 40er Postschäße in
leihem Ausmaße nahgaben. Reichsbahnschäße lagen bei geringen AbweiGungen niht einheitlih. Fndustrieobligationen wiejen feine nennenswerten Veränderungen ‘auf.
Dèrx Privatdiskontsag lautete unverändert Mitte. L N S
Am Geldmarkt stellte sh der Sah für Blanko-Tagesgeld wieder auf 174—2% %. | j
Bei der amtlichen Berliner Devisennotiecung traten keine
Veränderungen ein.
934 % in dex
Vörsentennziffern für die Woche vom 22. bis 27. Juli 1940.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börfenkennziffern stellen sid in der Woche vom 22. bis 27. Juli 1940 im Nergleich zur
w wie folgt: Gt pan Es Wochendurhschnitt Monats- vom 22. 7. 40 vom 15. 7. 40 dur{fchnitt bis 27. 7.40 bis 20. 7. 40 Junî
127,85 128,27 127,96 118,78 118,70 118,32 126,17. 126,29 125,69
123,06 123,16 122,72
Aktienkurse (Keunziffer
1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Nerarbeitende Induftrie . « Handel und Verkehr . « «
Gesamt . . Kursniveau der 43z °/igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- aktienbanken Pfandbriefe der öffentlih- rechtlichen Kredit-Anfstalten Kommunalobligationen « « Anleihen der Länder und
Gemeinden . . . . «.«
Durchschnitt . » «
Außerdeni : : 5 9/aige H N E ga on en 103,97 49/ige Gemeinde- umschuldungsanleibe 99,72
I H T O E
Wieder Mitteilung über Reich8martkurs
in Mexiko. — Sterlingnotierung eingestellt.
-Mexiko-City, 29. Juli. Das mexikanische _Finanzblatt „Boletin financiero minero“ hat die Mitteilung Uber _Reichs- markkurse, die seit Kriegsbeginn eingestellt war, wieder aufgenom- men. Die Sterlingnotiecung wurde dagegen jeßt gestrichen.
S E E E N S
Devisenbewirtschaftung.
Neuregelung des Zahlungsverktehrs mit den Ariederlauden. U Durch Runderlaß 55/40 D.St. 19/40 R.St. des Reichswirts shaftsministers ist der Zahlungsverkehr mit den Niederlanden neu geregelt worden. Danach sind E sämtliche Zahlungen nah den Niederlanden — und umgekehrt — im Verrechnungs- wege zu leisten.
100,97 100,99
100,95 100,43
100,81 100,84
100,97
100,95 100,43
100,85 100,84
100,94 100,35
100,73 100,82 103,92
99,69
103,81 99,79