1940 / 178 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Donnerstag, den 1. August, abends

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Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die Umsäze im Juli 1940.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1940.

Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse in den beseyzten Gebieten. Vom 27. Juli 1940. -

Anordnung Nr. 16 der Reichsstelle für Holz über Regelung des Erwerbs forst- und holzwirtschaftliher Erzeugnisse aus den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 29. Juli 1940.

Berichtigung der Zweiten Durhführungsanordnung der Reichs- stelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 2 des General- bevollmächtigten für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung (Beschlagnahme von Baueisen), in Nr. 177.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil L, Nr. 135.

WMmtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

__ Die Umsaßfteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Juli 1949 werden auf Grund von § 5 Absag 1 Say 2 des Umsaßsteuergeseßes vom 16. Ofttober 1934 (Reichsgesegbl. 1 S. 942) in Verbindung mit Z 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsay- steuergeses vom 23. Dezember 1938 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1935) wie folgt festgeseßt: s

Lfd. Nr. Staat : Einheit RAM 1 Aegypten 1 Pfund 9,90 2 .| Afghanistan 100 Afghani 18,81 3 | Argentinien 100 Papierpesos 54,15 4 | Australien 1 Pfund 7,92 9 | Belgien 100 Belga 40,07 6 | Brasilien 100 Milreis 13,10 7 | Briti\h-Indien 100 Nupien 74,95 8 | Bulgarien 100 Lewa 3,05 9 | Dänemark 100 Kronen 48,26 10 | Estland 100 Kronen 62,50 11 | Finnland 100 Mark 9,07

12 | Frantkreich 100 Francs 5,61 13 | Griechenland 100 Drachmen 2,15 14 | Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 15 | Holland 100 Gulden 132,70 16 | Iran 100 Mials 14,60 17 Island 100 Kronen 38,46 18 | talien 100 Lire 13,10 19 | Japan 100 Yen : 58,60 20 *| Jugoslawiïen 100 Dinar 5,70 21 | Kanada 1 Dollar 2,10 22 | Lettland 100 Lat 48,80 23 | Litauen 100 Litas 41,98 24 | Luxemburg 100 Francs 10,02 “25 | Neuseeland 1 Pfund 7,92 26 |‘ Norwegen 100 Kronen 56,82 27 | Palästina 1 Pfund 9,90 28 | Portugal 100 Csfudos 9,48 29 | Rumänien 100 Lei 1,92 30 | Schweden 100 Kronen 59,52 31 .| Schweiz 100 Franken 56,66 32 | Slowakei 100 Kronen 8,60 33 | Spanien 100 Peseten 23,98 34 | Südakrikanishe Union 1 Ptund 9,90 39 | Türkei 1 e 1,98 36 | Ungarn 100 Pengöò 61,22 (bei Ausfuhr nah Ungarn) 37 | Uruguay 1 Peso 0,92 38 | Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,50 von Amerika

Die Umrechnüngssäße für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgeseßt werden.

Berlin, 1. August 1940. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

——

Die NReichsinderxziffer für die Leben8haltungskosten im Zuli 1940.

Nach der M n EGNe für die Lebenshaltungskosten D die Preise sr die Güter des täglichen Bedarfs im urchschnitt des Monats Fuli 1940 gegenüber dem Vor- monat hauptsächlich unter jahreszeitlichen Einflüssen um

0,7 vH. angezogen. Die Gesamtindexziffer stellte sich im Fuli auf 131,7 (1913/14 = 100) gegenüber 130,8 im Funi.

Die Fndexziffer für Ernährung hat sih von 129,1 auf 130,7 (+ 1,2 vH.) erhöht; dies ist auf die Einbeziehung der Preise für Kartoffeln neuer Ernte zurückzuführen. Die Preise für Gemüse haben sich teilweise ermäßigt. Die Fndex- ziffer für Bekleidung hat von 138,9 auf 139,1 (+ 0,1 9H.) und die Fndexziffer für „Verschiedenes“ von 146,4 auf 146,7 (+ 0,2 vH.) angezogen. Fm übrigen sind die Fnderxzifférn für Heizung und Beleuchtung (124,0) und für Wohnung (121,2) unverändert geblieben.

Berlin, den 31. Fuli 1940. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse in den beseßten Gebieten.

Vom 27. Juli 1940.

Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von S ld in den besetzten Gebieten vom 15. Mai 1940 (Reichsgeseßbl. T S. 771) wird am 29. Juli 1940 eine Reichskreditkasse in

Saarburg (Lothringen) eröffnet.

Die Reichskreditkasse wird durch ihren Vorstand gericht- lih und au erger vertreten. Erklärungen des Vor- standes einer Retichskreditkasse sind verbindlih, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern As werden.

Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus- hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.

Z. Zt. Brüssel, den 27. Fuli 1940.

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wil z.

Anordnung Nr. 16 der Reichsstelle sür Holz. Betr.: Regelung des Erwerbs forst- und holzwirtschastlicher Erzeugnisse aus den E R Eupen, Malmedy und oresnet.

Vom 29. Juli 1940.

Auf Grund von S8 5 und 7 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBI. I S, 1677) und des § 1 Nr. 1, 12, 13 und § 4 der Verordnung über die Einführung von Vorschriften - auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Juni 1940 (RGBl. 1 S. 893) ordne ih mit Genehmigung des Reichsforst- meisters an: i sy

Jn den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet dürfen natürliche oder juristische Personen, Behörden und Dienst- stellen jeder Art, die thren Wohnsiß, geschäftliche Niederlassung oder Siß der Verwaltung im übrigen Gebiet des Deutschen Reiches einschließlih der cingegliederten s a haben, nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Holz

Nadelstammholz und Nadelderbstangen (auch. zur Her- stellung von Schwellen und Masten u. ä.), Laubnugzholz,

Berliner Börse vom 31. Zuli.

Das Geschäft war an den Aktienmärkten am Mittwoch nux in einzelnen Werten etwas lebhafter. Die Kursgestaltung war wiederum nicht einheitlich, jedoh entwidckelte sich unter Führung von Verein. Stahlwerke eine leichte Aufwärtsbewegung.

Am Montanmarkt fanden, wie bereits erwähnt, Verein. Stahlwerke das Hauptinteresse. Nah unveränderter Eröffnung zog der Kuxs alsbald um % an. Rheinstahl gewannen 4, Hoesh 4 und Mannesmann %% %. Bei den Braunkohlenwerten wurden Rheinebraun um 2% heraufgeseßt, während Jlse Ge- nußscheine 11/2 % verloren. Von Kaliaktien stiegen Salzdetfurth im leßtgenannten Ausmaße. Am Markt der chemischen Papiere befestigten sih Farben um % % auf 176. Bei den Elektro- und Versorgungswerten wurden AEG um !/2, Wassex Gelsenkirchen um 34 und Accumulatoren um 1% heraufgeseßt. Siemens lagen um 4 % höher, Andererseits büßten HEW und Licht-

Wirischaftsteil.

Nadelgrubenholz, Faserholz und Schihtnußtderbholz (Nadelholz, Buche u. Aspe),

Nadelschnittholz erwerben und in das übrige Gebiet des Deutschen Reiches einschließlih der eingegliederten Ostgebiete verbringen oder bereits erworbenes dorthin verbringen.

S2 Die Genehmigung zum Erwerb und' Verbringen wird auf Antrag durch das Forst- und Holzwirtschaftsamt, Ab- teilung Absaßlenkung, in Düsseldorf durch Anbringung des Ueberdrucks „Nur gultig zum Einkauf in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet“ auf den Einkaufsscheinen bzw. Einkaufskarten erteilt. Antragsteller haben Einkaufs=2 scheine bzw. Einkaufskarten, die sie für diesen Zweck benöti=- gen, aus den für den Bezug von Holz im übrigen Reichs=- gebiet erhaltenen zu entnehmen und dem Forst- und Holzwirt=- schaftsamt, Abteilung Absablenkung, in Düsseldorf zur An=- bringung des Ueberdrucks zugleich mit ihrem Antrag ein- zureichen. i S8

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen

den Strafbestimmungen der Verordnung über den Waren-

L in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I . 1430).

S4 Die Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 29. Fuli 1940. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmaun.

Verichtigung.

Jn der in Nummer 177 des Deutschen Reichsanzetgers und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Zweiten Durch- führungs-Anordnung der Reichsstelle sür Eisen und Stahl muß es im § 1 Abs. 1 statt „OB-Bau-Kontrollnummer““ richtig „GB-Bau-Kontrollnummer“ heißen.

Bekanntmachung.

Die am 31. Juli 1940 ausgegebene Nummer 135 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

B zur Aenderung des Geseßes über das Kredit- wesen. Vom 23. Fuli 1940.

Verordnung Uber die Wiederherstellung zerstörter oder ab- en gekommener Grundbücher und Urkunden. Vom 26. Fuli 1940.

Verordnung über das Patent- und Gebrauhsmusterrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich. Vom 27, Fuli 1940. Z

Verordnung zur Einführung reihsrechtliher Vorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 28. Fuli 1940.

Verordnung über die Einführung der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preis=- vorschriften in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 29, Fuli 1940,

Umfang: 11/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,380 N. Æ. Postversen- dungsgebühren: 0,03 K Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 1. August 1940. Reichsverlags8amt. Dr. Hubridc.

kraft je !/2, ferner Deutsche Atlanten bei einem Umsay von nur 4000 f 254 % ein. Von Autowerten stellten fich BMW um 4 % höher. Bei den Maschinenbaufabriken gewannen Berliner Maschinen 1/2 und Demag 1 %. Von Zellstoffaktien ermäßigten sih Feldmühle um 1/2, von Brauereianteilen Dortmunder Union um 1%. Textilwerte erhielten durchweg keine Anfangsnotiz, in Metall- und Bauwerten gingen die Vexänderungen nicht über 4 % hinaus. Zu erwähnen sind noch Bank für Brauindustrie mit 14 und Conti Gummi mit 4 %.

Bei stillem Geschäft trat im Verlauf kein Stimmungswechsel ein. Ver. Stahlwerke gingen mit 124 um. Deutsche Atlanten erholten sich um 1%; îim gleihen Ausmaß befestigten sich auch Bekula. Feldmühle stiegen um 1/2 %. Verschiedentlih traten Werterhöhungen um 4 % ein. Zur Schwäche neigten AEG und Hotelbetrieb mit % und EW Schlesien mit 1/2 %.

Die Börse {loß bei anhaltender Geschäftsstille im wesentlichen

behauptet. Verein. Stahlwerke stellten sih schließlich auf 12374