1940 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8- und Staatsanzeïger Nr. 181 vom 5. August 1940. S. 2

_Wirtschaftsteil.

. - - ce „Ss gibt teine KriegSgewinne! Der Reic&skommifsar für die Preisbildung lber aëftuelle Fragen der Preisbildung im Krieg.

Der Reichskommissar für die Preisbildung, Gauleiter Josef Wagner, sprah vor dem Beirat dex Reichsgruppe Jndustrie über aftuelle Fragen der Preisbildung im Krieg. Er erinnerte daran, daß die Ausrihtung dex Wirtschaft im § 22 der Kriegs- wirtschaftsverodnung für das Gebiet der Preispolitik ihren “Aus- druck gefunden hat. Danah müssen alle Preise und Entgelte nah den Grundsäßen der kriegsverpflichteten Wirtschaft gebildet werden. Feder Unternehmer tut deshalb gut daran, sein ge- schäftlihes Verhalten immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob es mit den Jnteressen der Allgemeinheit, wie sie nun einmal durch den Krieg bedingt sind, übereinstimmt. Andere Länder haben es für notwendig gesunden, durh radikale Kriegsgewinn- steuern jeden Kriegsgewinn überhaupt von vornherein zu be- seitigen. Nach der Auffassung des Preiskommissars ist in Deutsch- land das Wort Kriegsgewinn überhaupt fehl am Playe. Die wirtschafts- und finanzpolitische Linie kann während des Krieges nur so verlaufen, daz die Wirtschaft instandgehalten wird, den Krieg mit all seinen Anforderungen durchzustehen, und daß sie nah Abschluß des siegreichen Krieges sih in einem Zustand be- findet, der es thr ermögliht, den neuen Aufgaben gegenüber an- treten und sih durhseßen zu können.

Es ist selbstverständlich, so betonte der Preiskommissar u. a. weiter, daß Preise nux in solcher Höhe gefordert werden, die eirte Entstehung unmäßiger Kriegsgewinne ausschließen, so daß für eine Kriegsgewinnsteuer einfach kein Raum ist. Es ist ein all- gemeiner nationalsozialistisher Grundsaß, daß die Leistung ent- lohnt wird, und es ist daher niemals ein Gewinn unzulässig,

wenn mit ihm eine besondere Leistung abgegolten wird. Jede Hemmung wirtschaftlichen Unternehmergeistes Gef der Preis- politik fern, die ausdrücklich für besondere Leistungen einen Sondergewinn zuerkannt hat. Einen Anspruch auf Leistungslohn hat aber nur der überdurchschr.ittlich Tüchtige.

Der Preiskommissar betonte am Schluß seiner Rede, daß er auf dem Gebiet der Preispclitik zu gegebener N alle Maß- nahmen treffen würde, die den wirtschaftlichen Fortschritt und damit den tüchtigen Unternehmer begünstigen. Es brauche des- halb niemand zu fürchten, daß fkriegsbedingte Ausgleich8maß- nahmen der Beginn einer Leistungsnivellierung auf dem Niveau des shlechten Betriebes sein solle.

Rekordbeteiligung des Auslandes an der Deutschen Ostmesse.

Die Beteiligung des Aulandes an der vom 11. bis 14. August in Königsberg fattfindenden ersten Kriegsmesse wird die umfang- reichste sein, die die Deutsche Ostmesse seit ihrer Gründung aufzu- weisen hat. Bisher haben folgende ausländische Staaten thre Teilnahme, größtenteils dur Kollektiv-Ausstellungen, ange-

die Sowjetunion, Norwegen, Schweden, Finnland,

meldet: 1 ‘ugoslawien, Jtalien, die Türkei, Fran, Mandschukuo, Cs A n i Protektorat

China, das Generalgouvernement Polen und das- J Böhmen und Mähren. Für Geschäfte mit Rumänien sind Messe- sonderkontingente bewilligt. Die Auslands - Ausstellungen der 98, Deutschen Ostmesse geben eine Uebersicht über die gesamte Produktion der Länder von der Nordsee bis zum Stillen Ozean. Die Aue angel engen am 12. August werden die deut- chen Kaufleute mit den ausländischen Ausstellern zur Aussprache über Geschäftsmöglichkeiten im Osten zusammenbringen.

E N E I E R E E S N N E T R M T E C I e C A S T

TBirtschaft des Auslandes.

Preisftop in den Niederlanden. KRüctgängig- machung der bereits erfolgten Preiserhöhungen.

Amsterdam, 3. August. Das niederländishe Wirtschästs- ministerium und das Landwirtschaftsministerium haben eine ge- meinsame Verordnung erlassen, die jede Preiserhöhung verbietet. Danach ist es verboten, Waren zu höheren Preijen anzubieten oder zu verkaufen, als für Waren gleicher Art, Menge und Güte am 9. Mai 1940. erzielt wurden. Die Bestimmungen finden ent- sprechend Anwendung auf das mietweise Anbieten und Ueber- lassen von Gegenständen und für Dienstleistungen. Auch jede mittelbare oder unmittelbare Verschlehtecung der Lieferung wird als Preiserhöhung angesehen. Die - Verordnung gilt niht für obrigfteitlih festgeseßte oder genehmigte Preise, für Tarife oder Preise für den Transport von Personen und Gütern, füc Ar- beitslöhne und für später aus dem Ausland eingeführte Waren. Bereits voxgenommene Preiserhöhungen müssen jofort xückgängig gemacht «werden.

Wiederingangsezung der luxemburgischen Eiseninduftrie.

Luxemburg, 3. August. Beim Hüttenkongern Arbed wurde jeßt ein stilliegender Hochofen wieder in Betrieb genommen. Es werden bereits Maßnahmen getroffen, um bald “wettere folgen zu lassen. Auf den Walzenstraßen wird in. diesen Tagen ebenfalls die Afbeit wieder aufgenommen werden. Man hofft, daß es mög- lih sein wird, den Avrbeitsprozeß allmählih wiedex allgemein in Gang zu bringen,

Sentrasisation îm luxemburgischen Erzbergbau.

Luxemburg, 3. August. Nach einem Beschluß der luxem- burgischen Landesverwaltungskommission unterliegen die Fn- betriebnahme einer Erzgrube oder die Wiederinbetriebsezung einer

stilliegenden Grube sowie der Versand der Erze einer vorherigen

behördlihen Genehmigung. Bei der Erteilung dieser Genehmi- gung wird gleichzeitig die zu fördernde und zu versendende Höchst- menge festgelegt. Diese Maßnahme gilt als erster Schritt auf dem Wege zur Zentralisation und Kontrolle des luxemburgishen Erg? bergbaues durch den Staat.

Die Bevölkerung der Sowjetunion.

Aus derx Ergebnissen der lezten Volkszählung in der Sowjet- union, die im Januar 1939 ben lp hat hatte, bringt das neue Heft von „Wirtschaft und Statistik“ einen aufschlußreihen Bericht über die Gliederung der Bevölkerung der Sowjetunion a Nationalitäten, sozialen Gruppen, Alter und Bildung. Dana leben auf dem Gebiet der Sowjetunion 47 verschiedene Nationali- täten. Den Hauptbestandteil bilden mit 99 Mill: oder 58 %. der Gesamtbevölferung die Russen. Jn weitem Abstand folgen die Ufrainer mit 28 Mill. oder 16 und die Weißrussen mit 5,3 Mill. oder 3%. Von den übrigen 44 Nationalitäten haben einen An- teil von mehr als 1 % an der Bevölkerung nur noch die Usbeken, Tataren, Kasaken, Juden, Aserbaidschaner, Grusinier und. Arme- nier. An Deutschèn wurden 1,4 Mill. oder 0.8 % gezählt.

Der sozialen Gliederung nach bilden die Kollektivbauern mit 75,6 Mill. oder 44,6 % die ärkite Bevölkerungsgruppe. - Auf die Arbeiter in Stadt und Land entfallen dagegen nur 32,2 % und auf Angestellte 17,5 %. Von besonderem Fnteresse sind auch die vom Bericht gebrachten Angaben über die Veränderung der sozialen Gliederung der Bevölkerung im Laufe des lezten Fahrzehnts. Jnfolge der Jndustrialisierung und. dex Kollektivierung ist danach von 1928 bis 1939 der Anteil der Arbeiter und Angestellten von 17 auf 49,7 % und der Anteil der Kollektivbauern einschließli der genossenschaftlich organtsierten Heimarbeiter von 3 auf 46,9 % angewachsen. Der Anteil der Einzelbauern dagegen ist von 73 auf 2,6 % gesunken. i

Argentinisch-brafilianische Zusammenarbeit zur Beseitigung der gegenwärtigen Ausfuhr- \chwierigteiten.

Die Vertreter Argentiniens und Brasiliens auf der pan- amerikanishen Konferenz in Havanna haben* eine Erklärung vnterzeihnet, wonach beide Abordnungen von der Möglichkeit weiseitiger Abkommen über einen für beide Teile vorteilhasten, loboxtinen Verkauf der gegenseitigen Ausfu rübershüsse überzeugt sind und deshalb Bie Cg gen die Aufnahme von Bespre- chungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Handelsabkommens mit der Us der gegenseitigen Ausfuhr gewisser Erzeugnisse vorschlagen. Der argentinische Außenminister hat dazu in einer Presseerklärung geäußert, daß diese bevorstehenden Verhandlungen eine Ausgestaltung der vorhandenen handelspolitischen Ab- machungen zwischen den beiden Ländern bezwecken, nachdem sich deren gegenseitiger Wirtschaftsaustaush in den leßten Fahren als sehr entwicklungsfähig erwiesen habe. Zweifellos haben die Re- ierungen. dieser ‘großen südamerikanischen Länder mit diesem Plan einen für sie vorteilhafteren und zweckmäßigeren Weg zur Beseitigung ihrer derzeitigen nur vorübergehend gegebenen Außen- handelsschwierigkeiten beschritten, als ihn die Gründung eines Pee en Wirtschaftskartells unter der Hegemontie der Vereinigten Staaten: bedeittet. hätte.

f

Weitere organisatorische Zusammenfafsung des iranischen Außenhandels.

Teheran, 3. August. Fn Anwendung des Ueberwahung8- programms für die Zubereitung und die Ausfuhr von Waren hat man N im Fran außer der Zentrale für Früchte eine solche Ge Wolle und Häute geschaffen. Jeßt sollen nah Teheraner Pressemeldungen weitere Erleichterungen für die Gründung von Hentralen auch für andere Warengebiete eschaffen werden, die einen bemerkenswerten Play in der Ausfuhr des Landes haben. Nach und nah sollen alle bedeutenderen Ausfuhrzweige Zentralen erhalten, die die Ausfuhrgeshäfte regeln werden. Unter Be- achtung der Richtlinien des Finanzministeriums und unter Wahrung des Grundsates des freien Wettbewerbes werden diese Organisationen alle Ausfuhr Nate zusammenfassen. Sie wer- den auf diese Weise leichter alle Vorbereitungen und Vertretungen verwirklichen und werden die Verantwortung für die Geschäfte gegenüber den ausländischen Märkten sicherstellen.

Einzelheiten des neuen nordchinefischen EiínfuhHrlizenzsystems. -

Peking, 3. August. Nah YJnformationen von maßgebender Seite wird das neue nordchinesishe Einfuhrlizenzsystem keines- wegs nah starren Grundsäßen gehandhabt. So wird vor allem keine Liste von bevorzugten Waren veröffentliht. Vielmehr wer- den alle Jmportlizenzen nah eingehender Prüfung der Sachlage von Fall zu Fall vergeben. Der unter den gegenivärtigen Um-

ständen nur shwer zu verwirklihende Grundgedanke ist dabei ein .|.

Ausgleih von Jmport und Export untex bevorzugter Behandlung der Einfuhr von. Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Waren. Allerdings will man gewisse Arten von Luxuswaren durchaus nicht in ihrer Pa verbieten. t ( keineswegs die Absicht, die Einfuhren so zu beshränken, daß eine Knappheit an Gütern und sogenannte schwarze Märkte entstehen könnten. Jm ganzen gesehen richtet sich die Einführung des Jmportlizenzsystems zwar auf eine Einschränkung der Einfuhr; da aber die nordchinesische Ernte dieses Jahres voraussichtlih sehr ünstig ausfallen wird, dürfen vorläufig keine einshneidenden Be- (räntun en nötig sein. Zm- übrigen besteht die Absicht, eine Verbrauchskontrolle für gewisse Waren, wie beispielsweise Gasolin, einzuführen, durch die die Einfuhr automatish vermindert würde.

T ae G

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für BegtttSe Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ a 5. August auf 74,00 K. (am 3. August auf 74,00 K4) für 00 kg.

Berichte

von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 3. August, (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin —,—, Zörih 6662, Oslo 667,00 nom,, Kopenhagen 566,50 nom., London*) 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 99,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 469,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., E&5,08 nom., Athen 23,15 nom.

*) Für innerdeutshen Verrechnungskurs. |

Budapest, 3. August: Geschlossen. (D. N. B)

London, 5. August, (D. N. B.) New.

Belgrad 66,00 nom., Sofia

—,—, Brüssel —,—, Ftalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,70—17,80, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,— Buenos Aires (offiz.) 16,90—17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) 0/3,25 nom. ,

Paris, 3. August: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen.

(D. N. B.) Amsterdam, 3. August. (D. N. B.) [Amtilich.] Berlin ork 1882/6 188/16, Paris

75,28—75,43, London —,—, New Y i —, Brüssel 30,11—80,17, Schweiz 42,72—42,81, Helsingfors 3,81—3,82, Jtalien *—,—, Madrid Oslo —,—, Kopen- hagen —,—, Stockholm —,—, Prag —,—. ürich, 3. August. (D. N. B.) [11,40 Uhr] Paris 9,70, nd 17,50, New Hort 440,00, Brüssel —,—, Mailand 22,20, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 175,75, Stockholm 105,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 525,00, Budapest 85,50, Belgrad 10,00, Athen 800,00, - Konstantinopel 350,00,

A T O I T

| ew-York 402,50—4083,50, | Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B, Amsterdam 1

Fortseßung aus der nächsten Seite.

edenfalls besteht :

/o « A0 Neinnikel, 98—9I 9/6 Antimon-Negulus Feinsilber . . . «4

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .....« Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia) .… “Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval/Talinn) …. Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) Griechenlanb (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Jran (Teheran) Ssland (Reykjavik) . Ztalien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb) . Kanada (Montreal) Lettland (Riga) .….…. Litauen (Kotwwno/ Kaunas) Luxemburg (Luxem- burg) Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) ‘Sloivakeiï (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik.Union(Pre- toria, Johannesbg.) Türkei (ZFstanbul) .…. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

der Kommisfion de

(Die Preise verstehe

. | 100 Gulden

Notierungen s Verliner Meta vom 5. August 1940. | n ih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 9/6 in Blölken desgl. in Walz- oder Drahtbarren 0

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.-Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas3 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Krotrert'

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengöò 1 Goldpeso

1 Dollar

Amerika (NewYorfk)

[lbörsenvorstandes

13300 AæA für 100 kg

137,00

5. August

Geld

18,79 0,548

39,96 0,130 3,047

48,21

a———

62,44 5,06

2,148

132,57

14,59 38,42

13,09 0,5865

5,694 48,75 41,94 '

9,99

59,46

56,69 118/691!

23,56

1,978 0,879 2,498

* * 35,50—38,50

Brief

18,83 0,552

40,04 0,132

3,053 48,31 62,56

6,07

2,152

132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,706 48,85 42,02 10,01

59,58 56,81 (8/609 23,60

1,982 0,881

2,502

Ï

fein

Fn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoien Telegraphishe Auszahlung.

E

3. August

Geld

18,79 0,546

39,96 0,130

Brief

18,83

0,550

e

40,04

0,132

3,047 83,053

48,21

62,44 5,06

48,31

62,56 6,07

2,1488 2,152

14,59 38,42

13,09

132,57 132,83

14,61 38,50

13,11

0,585 0,587

5,694 48,75 41,94

9,99

59,46

56,69 8/591

23,56

5,706

48,85 42,02 10,01

566,88 9,61

59,58 66,81

8,609

23,60

1,978 1,982

0,879 0,88L

2,498

2,502

Frankreich

Kanada

Sovereign3 .....-- 20 Francs-Stüde „…. Gold-Dollars .. Aegyptische Amerikanische: 1000—s Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische ««« - Australische ooooo. Belgische .. «ooo. Brasilianische «4-5 - Brit.-Jndische o... Bulgarische .....«« Dänische: große 10 Kr. u. darunter Englische: große 1 £ u. darunter „., Estnische L abs See oo i ranzösisce Co A A Holländische ......- Ftalienische: große . 10 Lire u. darunter . Jugoslawische: große 100 Dinar ..…... Kanadische „.....«- Lettländishe ...%.. Litauische: große 100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische Rumänische: 1000Lei und neue 500 Lei . unter 500 Lei Schwedische: große . 60 Kr. u. darunter . Schweizer: große .…. 100 Frs. u. darunt. Südasfr. Union Türkische Veo va

‘Ungarische o...)

| Notiz ür

*1 Stü

1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.-Peso 1 austt. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire“ 100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lat3 100 Litas3 100 Lita3 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Fes.

1 südafr. Pfd.

1 türk. Pfund]

100 Pengöò

England, Aegypten, Südafrik, Union .

Australien, Neuseeland ............. Britisch-Jndien 000000000000...

5, August

Geld

20,38

16,16 4,185 5,74

2,59 2,59 0,47 4,24 39,92 0,095 49,40

48,06 6,49 6,49

4,79 4,99 132,43

13,07

5,64 1,69

41,70

9,98 56,61

7 T2 4 E r e E ERS M M N f O 2 per

Geld 9,89 65,599 7,912 74,18 2,098

Brief

20,46

16,22 4,205 5,76

2,61 2,61 0,49 4,26 40,08 0,105 49,60

48,26 6,51 6,51

4,81 5,01 132,97 13,13

5,66 1,61

41,86 10,02 56,83

69,54 56,76

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurs

Brief 9,91 “6,611 7,928

74,32 2,102

Aus3ländische Geldsorten und Vanknoten.

* o

p

Geld

20,38

16,16 4,185 5,74

2,59 2,59 0,47 4,24 39,92

49,40

48,06 6,49 6,49

4,79 4,99 132,43

13,07

5,64 1,59

41,70 9,98 56,61

0,095

3. August

Brief 20,46 16,22

4,205

5,76

2,61 2,61 0,49 4,26 40,08 0,10 49,60

48,26 6,51 6,51 4,81 5,01

132,97

13,13 5,66 1,61

41,86

5

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 181 vom 5. August 1940. S. 3

Bukarest 230,00, Fapan 103,00. Kopenhagen, 3. August. (D. N. B.) New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen —,—, Uri 117,95, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,50, *8lo 117,73, Helsingfors 10,50, Prag —,—, Warschau —,—. Stockholm, 3. August.

Helsingfors -900,00,

(D. N. B.)

Buenos Aires 97,00, London 20,12, Madrid —,—, London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B.,, Paris 940G., 9,80 B,

Brüssel —,—,

Schweiz. Pläve 95,00 G., 95,80 B, Amsterdam

—,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B,,

Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B, Warshau —,—.

Os lo, 2. August. (D. N. B.) London —,—, Berlin 176,00 G., 177,50 B., Paris —,—, New York 435,00 G., 440,00 B.,. Amsterdam —,—, Zürih 99,75 G., 101,25 B., Helsingfors 8,50 G., 9,20 B., Antwerpen —,—, Stockholm 104,75 G., 105,25 B., Kopenhagen

84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,00 B., Prag 14,75 G., 15,00 B. Warschau —,—.

London, 2, August.

D. N. B. abends geschlossen. ( M

Edelmetallbörse Sonn-

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 3. August. (D. N. B.) Reichs - Alt- besiganleihe 150°/,, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 122,50, Cement Heidelberg 172,25, Deutsche Gold u. Silber 252,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 131,50, Felten u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 197,50, Gebr. Fungs-

hans 120,00, Lahmeyer 136,50, Laurahütte 30,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 175,50, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff Waldhof 149,50.

Hamburg, 3. August. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 1237/z, Vereinsbank 141,00, Hamburger Hochbahn 105?/,, N burg - DRLLE Paketf. 96,00, Hamburg - Südamerika —,—, cordd. Lloyd 95,50, Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel —,—, Guano 103,00, Harburger Gummi 191,00, Holsten- Brauerei 160,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—

Wien, 3. August. (D. N. B.) 614% Ndöst. Lds. - Anl, 1934 99,85, 5% Oberöst. Lds.-Anl. 1936 99,85, 612% Steier- mark Ls. - Anl 1934 99,75, 6% Wien 1934 99,80, Donáau- Dampfsch. - Gejellschaft —,—, A. E. G. - Union Lit. 4 —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 14,75, Brau - AG. Oesterreih —,—, Brown - Boveri 70,50, Egydyer Eisen u, Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Jnd. 27,10, Enzesfelder Metall Felten - Guilleaume 158,75, Gummi Semperit Hanf - Jute - Textil 88,00, Kabel- u. Drahtind, —,—,

Finze AG. 68,00, Leipnik - Lundb. —,—, Leykam -

thal —,—, Neusiedler AG. 116,00, Perlmooser Kalk 185 ex. 60/7 brutto 5,10 netto, Schrauben - Shmiedew. —,—, Siemens- Schuckert —,—, Simmeringer Mh. —,—, „Solo“ Hünd- waren —,—, Steirishe Magnesit 199,00, Steirishe Wasserkraft 147,00, Steyr-Daimler- Puh 128,00, Steyrermühl Papier 56,25, Veitscher Magnesit —,—, Wagner - Biro 155,00, Wienerberger Ziegel —,—.

Amsterdam, 3. August. (D. N. B.) Die Amsterdamer Effektenbörse bleibt an den Sonnabenden geschlossen.

1 1

Biüchertis ch.

BVGB., Kommentar von Reichsgerichtsräten.

Das Bürgerliche Geseßbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerihis (Kommentar von Reichs- A vi Ae erläutert von Dr. Bessau, Reichsgerichtsrat; Dr. Buchwald, Reichsgerichtsrat; Dr. Hallamik, Reihs- g G D O ;

r, Degg, Senatspräsident a. D.; Dr. Scha ck, Reichs- erihtsrat; Seyffarth, Senatspräsident a. D.; Dozent Dr, habil. Beitké, für das österreichishe Recht und das Ein- a angageles! andgerthtsdirektor Erler, für das Einfüh- rungsgeseßz. Neunte, völlig umgearbeitete Auflage. Groß-Oftav. 5 Bände. Gesamtpreis etwa 150,— KA. Verlag Walter de Gruyter u. Co., Berlin.

__ Erschienen sind bis jetzt in drei Bünden die drei ersten Bücher des Bürgerlichen Geseßbuches: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld- verhältnifse und Sachenreht. Ausgabe dieser Besprehung kann es nicht sein, die shlechthin beherrschende Stellung dieses Groß-Kom- mentars. in der Rechtswissenschaft und in der Praxis unseres Rechtslebens eingehend darzulegen; das würde den Rahmen der Besprehung überschreiten. Was niht hoh genug angeschlagen werden kann, ist die Tatsache, daß die Herausgeber es bewußt auf sih genommen haben, in einem Zeitalter fließender Rechts- erneuerung in bewußtem Aufbau auf den bewährten Grundlagen des Bürgerlichen Gesebuchs uns neue Perspektiven zeitgenössischen Rechtsdenkens aufzuzeigen; sie führen in vollendeter Meisterschaft den Beweis, daß es sehr wohl möglih ist, ausgehend von den klaren Rechtsnormen des alten Rechtsgutes in ihrex zum Teil kristallenen Schärfe eine Vershmelzung mit dem Gedankengut das q Rechtserneuerung zu erzielen. Und zwar in dem Sinne,

Senatspräsident a. D.;

daß gerade -die- leitenden Gedanken unserer Rechtserneuerung-jeden rechtlich erheblihen- Vorgang automatish unter dem allein ent- sheidenden Blickwinkel angesehen wissen wollen: Welche -Rük- wirkung hat die oder jene Beurteilung für die Allgemeinheit? Kommt die oder jene Beurteilung einer Rechtssache der in jedem Falle möglichst zu erstrebenden Synthese von Recht und völkishem Rechtsempfinden am nächsten? Welche Lösung el ein charakter- lich und verstandesmäßig wohlgearteter Durchschnittsmensh im

_ deutschen Volke, der keine rehtswissenshaftliche Vorbildung be-

sist, als gerecht, vernünftig und anständig an, m. a. W., was sagt as gesunde Volksempfinden dazu?

___ Diesen Leitsäbßen, dem geistigen Eigentum jedes Recht8- wahrers unserer Zeit, hat der Großkommentar in t neuesten Auslage weitestgehend Verankerung gegeben und hat damit die Grundlage für eine weite und freie Enttwicklung geschaffen.

Es ist niht Aufgabe des Referènten, hier zu der Frage Stel- lung zu néhmen, ob das BGB. im Hinblick auf zahlreiche bedeu- tende Vorzüge wenigstens im wesentlichen als Kernstück der neuen Rechtsentwickelung in eine kommende Zeit wird übergehen können. Jedenfalls steht das eine fest: Bereits in seinen ersten drei Büchern hat der -Kommentar erwiesen, daß die zeitlos wert- vollen Gedanken des BGB. sehr wohl eine organische Verschmel- zung mit dem neuen Rechtsdenken einzugehen in der Lage sind. Er läßt erkennen, daß nicht weniger wesentlih wie die beste und härfste Formulierung eines Gesetzes seine vorbildliche Auslegung im Sinne der Bedürfnisse der Allgemeinheit ist.

So kann man mit Befriedigung feststellen, daß die Ver- fasser es nit A haben, in . ihren Erläuterungen beispielsweise der §8 133 und 157 des . BGB. (Auslegung einer Willenserklärung und Auslegung von Verträgen) -niht nux die U Bedeutung dieser beiden“ Vorschriften im rein juristishen Sinne gegeneinander abzugrenzen und zu präzisieren, sondern daß sie auch die rehtsgrundsäßliche Be- eutung dieser Vorschriften vollkommen der An Lun e des erneuerten Rechtsdenkens unterworfen haben. Sie aube in ihrer Ce des auh in wetteren Bestimmungen des Geseßbuchs enthaltenen O von. Treu und Glauben einen lebendigen und fesselnden Begriff über die Dynamik, die die neue Rechtsanschauung der Vorstellung von Treu und Glauben verleiht und die ste zu einem beherrshenden Mittelpunkt unseres gesamten Rechtsdenkens macht, Dasselbe gilt von der geradezu hervor- ragenden Präambel zum „Recht der Schuldverhältnisse“ und von der sih alsbald anshließenden Besprehung des § 242.

Nicht minder anerkennenswert ist die Durchdringung der Lehre vom Eigentum mit den Grun Gw unseres erneuerten Rechtsdenkens. Dies um so mehr, als das Recht vom Eigentum dêr am engen in sih geschlossene Komplex unseres bisherigen Rechtslebens ist, und als ia hier die Hinweise des Kommen- tars als wohltätige Auflockerung der überkommenen Begriffe bei A A strenger Ablehnung und Vermeidung den Eigentums- Ae dee find fe Tendenzen in : Abri treten. Diese Ge-

)t8punkte sind in voller Klarheit ersihtlih aus der Erörterung

i 4 Ms estimmungen über den Fnhalt des Eigentums 88 903 ff.

So läßt das bisher Gebotene uns in zuversichtliher Er- wartung dem Erscheinen der noch ausstehenden Bände „Famtilten- reht“ und „Erbrecht“ entgegensehen. Bei einer für das erneuerte Gemeinschasts- und Familiendenklen so überaus wesentlichen Ma- terie wie der des Familienrechts kann man mit Sicherheit darauf rechnen, daß in klarster und anschauli®ster Formultierung wert- volle Grundlagen einer künftigen Weitergestaltung ge]haffen werden, Abschließend sei es dankbar begrüßt, daß es den an fährender Stellung unseres Rechtslebens stchenden Verfassexrn elungen ist, von ihrem weiten 2 esa und ihren viel- ältigen praktishen Erfahrungen aus so T R zu schaffen, es zwangsläufig seinen Einfluß ausüben muß auf den Ge- seßgeber der kommenden Zeiträume.

Rechtsanwalt Dr. Kleibömew«-Berlin,

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Neues „xechtswissenschaftliches Schrifttum.

Die im Zuge unserer Rehtsexneuerung notwendig gewordenen vielfahen Aenderungen auch des bürgerlihen Rechts haben das Bedürfnis nach einer Textausgabe des BGB. verstärkt, die dem jeßigen Stande entspricht. Dem trägt die jeßt in 19, Auflage in der handlihen Form der Guttentagshen Sammlung er- shienene Textausgabe Rechnung ( enes Geseßbuch nebst Einführungsgeseß. 861 Seiten, Preis geb. 3,80 f... Verlag Walter de Gruyter u. Co., Bexlin). Sie enthält das BGB. in der im März- 1940 geltenden Fassung, wobei die Aenderungen des Gesezeswortlauts in den Text eingearbeitet und drucktechnis{ch herausgehoben sind. Ein SaGuedler von über 100 Seiten Umfang erhöht sehr die Brauchbarkeit der Ausgabe.

Jm gleichen Verlag ist der zulegt im Fahre 1926 ershienene Handkommentar zum Handel3geseubuch von Geh. Justizrat Prof. Dr. Heymann in völlig neuer Form herausgegeben worden (Handelsgeseßbbuch}h ohne Seereht —. Mit Erläuterungen von Geh. Justizrat Prof. Dr. E. Heymann unter Mitarbeit von Rechtsanwalt H.-W. Kötter, Berlin. 560 Seiten, Preis geb. 10,— R.AÆ. Verlag Walter de Gruyter u. Co., Berlin W 35). Das Aktienrecht ist in dem Kommentar nicht behandelt, da über Hter Rechtsgebiet in der gleihen Guttentagshen Sammlung Deutscher Reichsgeseße bereits ein Erläuterungswerk erschienen ist. Recht- sprehung und Geseßgebung 2 vollständig berüdcksihtigt. Daß dies ea derx Fülle des Stoffes auf erstaunlih engem Raum erfolgen fonnte, ist der souveranen Beherrshung der Materie ebenso wie der gewählten Form der Erläuterung zu danken, die knapp, straff u präzise alles Wesentliche erfaßt.

Von besonders aktueller Bedeutung sind zwei durch die Kriegsgeseßgebung bedingte Neuerscheinungen, von denen die erste die deutshen Maßnahmen. über die Behandlung des feindlichen

Vermögens durch die Sachbearbeiter im Reichsjustizministerium..

erläutert. Behandlung des feindlichen Vermögens: Kom- mentar zur Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940, zur Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. 10. 1939 und den Durchführungs- verordnungen nebst dem Wortlaut aller ergänzenden Geseße, Ver- ordnungen, Erlasse und Entscheidungen von Ministerialrat Karl Krieger und Landgerihtsrat Wolfgang Hefermehl, beide im Reichsjustizministerium. Loseblattausgabe, 291 Seiten. Preis 8,50 N. Verlag C. H. Beck, München und Berlin.)

Die in dem Kommentar zusammengefaßten ren stellen die deutshe Antwort auf die Maßnahmen der Feindstaaten dar, mit denen sie wie im Weltkrieg den Wirtschaftskrieg gegen uns zu führen gedachten. Fn den ersten vier von insgesamt sieben Hauptteilen werden fortlaufend die grundlegende Ver- ordnung über die Behandlung feindlihen Vermögens v. 15, Fanuar 1940 und die Verordnung über die Abwesenheitspflegshaft v. 11. Oktober 1939 samt den dazu ergangenen Durchführungs- verordnungen sahkundig und mit vielen Beispielen erläutert. Fn den weiteren Abschnitten werden die Runderlasse, Einzelanordnungen der Man Reichsminister und des Reichskömmissars für die Behandlung feindlihen Vermögens, Entscheidungen der Gerichte sowie die en Mi id Vorschriften behandelt. Schließlich rundet noch ein Anhang mit wichtigen Nebenbestimmungen und ergänzen- den Geseßen im Wortlaut das Bild der Vollständigkeit dieser Spezialmaterie ab.

Die zweite aktuelle Neuersheinung behandelt das Kriegs- strafrecht (Textausgabe, herausgegeben von Oberkriegsgerichtsrat H, Dombrowski. 28387 Seiten Taschenformat, Preis geb. 2,70 RÆ.- Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9). Die Ausgabe, die das gesamte Strafrecht und Strafverfahrens8recht im Kriege unter Verwendung amtliher Erläuterungen mit Anmerkungen hat ihre Brauchbarkeit bei Wehr- ten bereits unter Beweis gestellt. Fn der vorliegenden 3. Auflage M auh die 7. Durchführungsver- Le zur O otte ber Woehe v. 18. ai 1940 berüdcksichtigt, die die Zuständigkeit der Wehrmachtgerichte und der allgemeinen Gerichte bei Straftaten neu regelt, die eine U sezung der Wehrkraft darstellen. - R. L.

und Verweisungen enthält machtdienststellen ‘und Gerich

Deutsche Reichsgeseße. Sammlung der 294 wichtigen Gelne und Verordnungen c dem Gebiete des Verfassungs-, Gemeins-, Straf- und Verfahrensrechts, herausgegeben von Amtsgerichts- rat An N Schönfelder. 10. ergänzte Auf- lage. München und Berlin 1939. Verlag C. H. Beck. XIII, 2038 Seiten Handausgabenformat. Loseblattausgabe., Jn Leinenordner A 15,—. :

In die 10, Auflage der ile Sammlung - sind außer den s{chon in der Ergänzungslieferung zu den früheren Auflagen vom September 1938 enthaltenen Geseyzen (Ehe- gese, Textausgabe, S nere Gage) u.a. neu auf- enommen das Gesey über die Wiedervereinigung der sudotendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich, die neue Justizausbildungsordnung, die VO. zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken sowie die zweite AusführungsVO. über Kündi- gungsshus für Miet- und Pachträume. Eine für die Praxis esonders wertvolle Verbesserung erhält das Werk dadurch, daß bet allen in der der Sammlung abgedrucklkten oder erwähnten Verordnungen und sonstigen Bestimmungen angegeben wurde, wo die entsprechende Regelung für Oesterreih und das Sudeten- ad P eih8geseyblatt oder in der „Deutschen Justiz“ zu inden ist. | Durch inzwischen ershienene Ergänzungslieferungen ist das Werk auf neuen ‘Stand gebracht. Die 2, Cieferun Tnthält vor allem die wichtigen Kriegsvorschriften zum Verfa Kostenrecht, die neuen Strafrehtsverordnungen usw,

hrens- und

Die Reichsverteidigungsgeseßgebung. Herausgegeben von dert Staatssekretären Dr. Posse, Reichswirthaftsministerium, Dr. Landfried, Reichswirtichaftsministerium, Dr. Syru p, Reichsarbeitsministerium H. Backe, Reichsernährungs=- ministerium, und Fr. Alpers, Reichsforstamt. 2. Ergän zungslieferung 287 Seiten. Einzelpreis li 17,—z Hauptwerk in zwei Bänden jegt rund 2000 Seiten Hand- ausgabenformat. München, Berlin, Leipzia und Wien 1940. Verlag C. H. Beck und Otto Elsner Verlagsges. P ges in Leinenordner. Ermäßigter Gesamtpreis jeßt M 40,—.

Die plößlihe Umstellung der Friedenswirctschaft auf die Er- fordernisse des totalen Krieges ist in Deutshland verhältnismäßig reibungslos erfolgt. Das konnte geschehen dank der weitshauenden Planung der nationalsozialistishen Staatsführung, die wie auf allen Gebieten auch im Sektor der Wirtschaft Vorsorge getroffen hatte, so daß der uns aufgezwungene Krieg uns ncht unvor- bereitet fand.

Die Anpassung an die Kriecsverhältnisse hat eine Fülle eseßgeberisher Maßnahmen notwendig gemacht und fordert sie ausend weiter. Die genaue Kenntnis der Kriegsgeseßgebung ist für alle Betroffenen von entscheidender Bedeutung. Es ist daher nur zu begrüßen, daß die außerordentlih umfangreiche und zerstreute Materie geschlossen in einem Werke zur Darstellung gebracht und erläutert wird, dessen Bedeutung durch die Stellung der Herausgeber im öffentlihen Leben als Staatssekretäre der wichtigsten Ministerien besonders. hervorgehoben wird. Uebersicht- lihe Gliederung, Aufnahme aller wichtigen Durchführungsver- ordnungen und Ministerialerlasse und präzise, ershöpfende Er- läuterungen O die Hauptvorzüge des zwet stattlihe Bände umfassenden Kommentars. Seine foctlaufende Ergänzung ist durch die in diesem Fall gebotene Form der Loseblattausgabe gewähr- leistet. Es is gewiß, daß das Werk sowohl den Behörden als auch der Wirtschaft in ihrer verantwortungsvollen Arbeit ein wertvolles, zuverlässiges Hilfsmittel sein wird. N: B

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Alphabetishe Schlagwortsammlung zur Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs. Verjüngungs8ausgabe, umfassend die gültige Rechtsprehung des Reichsfinanzhoss der Fahre 1928 bis ein- \hließlih 1939. Herausgegeben- von Regierungsrat Hanns Ec stein, bearbeitet von Steuerberater und MWirtschaftstreu- änder H. Gegerle, Obersteuerinspektor Mondschein, Steuerinspektor Dipl.-Volkswirt Gallen a und SteuerinspektoL Tischler. 1268 Seiten, Format DIN A 4, Preis geby 49,50 R. AÆ, Soseblatt-Au8gabe A 48,—. Verlag Carl Gerber, München 5.

Einer der Grundzüge unserer Zeit i die fortshreitend€ Rationalisierung der Arbeitstechnik, Leerlauf und unnüße Ver- {wendung von Arbeitskraft können wir uns heute weniger denn je leisten. Arbeitsfördernde technishe Hilfsmittel zu schaffen, erfordert oft große Le aber dieser Aufwand wird gerechtfertigt durch den Nugen, der der Allgemeinheit daraus erwächst. Das trifft auch im vorliegenden Fall auf die Schlag- wortsammlung zur Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs zu, die einen Ueberblick über mehr als 20000 Urtéile des Reihs= finanzhofs vermittelt. Die Sammlung enthält sämtlihe noch gültigen von 1928 bis 1939 evgangenen Entscheidungen und Gut=- achten des Reichsfinanzhofs, die im Reichssteuerblatt, in dev amtlihen Sammlung der Entscheidungen, in der Kartei voi Mrozek und in „Steuer und Wirtschast“ veröffentliht worden sind, darüber hinaus A diejenigen grundsäßlicher Art, welche vor 1928 erschienen sind. Neben der übersihtlihen drucktehnischen Einteilung liegt ein besonderer Vorzug der Sammlung darin, daß bei den Stichworten außer. der Anführung der ermähnten viée Fundstellen ein ausführlicher Hinweis auf den Fnhalt des Uxteils gebracht wird. Diese Fnhaltsangabe dürfte in vielen Fällen- be=- reits voll ausreichend sein, so daß sih damit das Aufjuchen des Originaltextes der Entscheidung erübrigt. Die Sammlung, die sih hon da, wo sie bereits eingeführt war, verdienter Wert- \häßung erfreute, wird sich auch in der Verjüngungsausgabs weitere Freunde - erwerben. k R. L.

Deutschland muß leben! Drei Jahrhunderte Kampf um den deutshen Lebensraum. Von Oberstleutnant. Dr. W. Hedler. 186 Seiten. Preis kart. 3,75 K. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9.

Das gewaltige Geschehen unserer Zeit wird in seiner ganzen Größe von-dem am tiefsten erfaßt werden, der den Daseinskampf unseres Volkes, die neue Epoche des deutshen Schicksals i m großen Nen Zusammenhang versteht. Es ist das Verdienst der vorliegenden Arbeit, daß sie. dafür den Bli s{härft, daß sie in einer instruktiven Schau über die Zeit seit Be«

inn des Cen Krieges die Triebkräfte der großen Politik und die Kriegsprobleme knapp und einprägsam darlegt. ie zeigt . insbesondere auch, wie Preußen—Deutshland, scine Daa e mochten noch g bescheiden sein, stets auf offene oder versteckte Feindschaft stieß, wie aber schließlich das Reich, allen Widerständen zum Troß, die - entscheidende europäishe Macht geworden ist. i;

Die verschiedenen Gesichtspunkte, unter denen der Verfassex methodish die 70 europäishen Kriege . von 1618 bis 1918 be» e sind au erordentlih aufs{chlußrceich; unter ihnen finden ih, um einen egry der Neuartigkeit wie der Gründlichkeit der Untersuchung zu geben, folgende: Zahl der Kriege, Beteiligung der europäishen Staaten an den Frieden, Zusammenschluß zu Kriegsallianzen, Zahl der Kampfhandlungen, Verteilung der Kampfhandlungen auf die einzelnen Länder, Kriege unter Be- trahtung der Dauer. der erfolgten Kampfhandlungen sowie der Dichte der leßteren, - personelle Gefechtsverluste und- ihne Ver- teilung. Besondere Abschnitte sind dem Weltkrieg, -den indirekten ersonellen Kriegsverlusten sowie den lig bid und ihrex Entwicklung o Anschließend folgt die Skizzierung der Gegenwartsge|hihte, angefangen von der UÜeberwindung von Versailles dur die deuts e Revolution Adolf Hitlers über die Schaffung des Großdeutshen Reichs bis zur Zershlagung des Einkreisungsrings der westlihen Plutokratien und bis zum Ende des polnischèn Feldzugs. :

ahlreiche statistishe Zusammenstellungen unterstüßen an: Gaul den Text. Man muß dem Buch, dem die do i Qualis ifation des Verfassers als Militär und als Volkswirtschaftler ihtbar zugute kam, eine weite Verbreitung wünshen. R. L.

Gefüge und Ordnung der deutschen Landwirtshaft. Als Gemetn-

shaftsarbeit des deutschen Forshungsdienstes herausgegeben und bearbeitet von Prof. Konrad Meyer. Reichsnährstand Verlags-G, m. b. H., Berlin 1939. 752 Seiten, Preis 19,50 A.

„__ Qu den Einrichtungen des Dritten Reichs, die sich seit langem bösartiger Angriffe und höhnisher Kritik dur ha Gégnos gu erfreuen hatten, gehörte mit besonderer Vorliebe die deutsche

grarpolitik und. Ernährungswirtschaft. Jn der Ordnung der deuten Landwirtschaft e die. Gegner nationalsozialistisher Grundsäte eine dex (h rlihsten Ers einungen unserer neuen Lebensordnung, von ihrem Standpunkt ‘aus. mit Recht, denn nie

at ein wirtshaftspolitisches System eine so stolze Bew - fabren wie das unstige in diesem: uns Staaten Rrieas T