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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 199 vom 26. August 1940. S. 2
3. „ den Abschnitt Ma 1 62,5 g Margarine oder 50 g Speisesl, e Z Ma 2 125 g Margarine; 4. „, die Abschnitte-1—3 „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineshmalz“ je 62,5 g Speck oder Schweinerohfett oder je 50 g Schweineschmalz; D S Z 1—4 „Käse“ je 62,5 g Käse. Ne: 2. Fettzusazkarte sür Schwerarbeiter. 1. Auf die Abschnitte a 1—a 4 je 40 g Butter oder Mar-
garine oder je 32 g Speiseöl, b 90 g Butter oder Margarine; „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ je 125 g Speck oder Schweinerohfett oder je 100 g Schweineschmalz. Nr. 3. Fettzusaßkarte für Schwerstarbeiter . Auf die Abschnitte a 1—a 4 je 40 g Butter oder Mar- garine oder je 82 g Speiseöl, b1 u. b2 je 125 g Butter oder Margarine; b3 90 g Butter oder Margarine; 1—3 „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ je 875 g Speck oder Schweinerohfett oder je 300 g Schweineschmalz, 4 „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineshmalz“ 250 g Speck odex Schweinerohfett oder 200 g Schweineschmalz. Nr. 4. Reichsfettkarte für Kinder bis zu 3 Fahren. Auf die Abschnitte Bu 1—Bu 4 je 125 g Butter; 14 „Käse“ je 62,5 o Käse; F3 125 g Kunsthonig, F 4 62,5 g Kakaopulver (Sonderzu- teilung), F5 62,5 g Kafkaopulver. N 5 Reichsfettkarte sür- Kinder von 3—6 Fahren 1. Auf die Abschnitte Bu 1 und Bu 3 je 250 g Butter, Bu 2 und Bu 4 je 125 g Butter; 1—4 „Käse“ je 62,5 g Käse; F3 125 g Kunsthonig,
„ den Abschnitt 2, „ die Abschnitte 1 u. 2
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s V et F4 625 g Kafaopulver (Sonder- zuteilung), D be u F 5 62,5 g RKafaopulver. Nr. 6.
Reichsfettkarte für Kinder von 6—14 Fahren. 1. Auf die Abschnitte Bu 1 und Bu 2 je 250 g Butter, Bu 3 und Bu 4 je 125 g Butter; Ma 1 62,5 g Margarine oder 50 g Speisesl, die Abschnitte Ma 2 und Ma 3 je 125 g Margarine; G Á 1—4 „Käse“ je 62,5 g Käse;
E U F1 und F2 je 100 g Marmelade,
„ den Abschnitt F 3 125 g Kunsthonig,
2 L F4 625 g Kakaopulver (Sonder- zuteilung), E si F 5 62,5 g Kafaopulver.
B. Sonderzuteilung von Kakaopulver,
Kindec bis zu 14 Jahren erhalten neben ihrer regel- mäßigen Zuteilung von 62,5 g Kakaopulver als Sonder- zuteilung wiederum weitere 62,5 g Kakaopulver. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte F 4 und F 5 der Reichsfettkarten für Kinder mit je 62,5 g. Der Absatz des Kakaopulvers, bei dem es sich um eine kakaopulverhaltige Mischung handelt, hat den Erwartungen nicht entsprochen. Es ist deshalb beabsichtigt, von der 16. Zuteilungsperiode ab unter Aufbruch der Be- stände an fafaopulverhaltigen Mischungen Schokoladenpulver und Malzkakao auszugeben. Um die ausreichende Beliefe- rung des Groß- und Kleinhandels mit diesea Erzeugnissen rehfzeitig sicherzustellen, werden abweichend von der bis- herigen Regelung neben den Abschnitten F 5 der be- zeichneten Karten auch die Abschnitte F 4 über „62,5 g Kakaopulver-Sonderzuteilung“ als Grundlage für die weitere Buteilung von kakaopulverhaltigen Mischungen bzw. Schoko- ladenpulver und Malzkakao zugelassen. Die Verteiler haben die Abschnitte F 4 und F 5 der 15. Zuteilungsperiode bei den Ernähxungsämtecn odex den damit beauftragten Stellen zwecks Ausstellung von Bezugscheinen einzureichen. Die Aus- tellung dieser Bezugscheine hat auf „Kakaopulver“ zu er- olgen. Zur Vermeidung von Verwechslungen der von den Kleinverteilern eingesammelten und ausbewahrten Ab- schnitte F 4 der früheren ie np Oen mit den gleichen Abschnitten der 15. Zuteilungsperiode sind die Zahlen „4“ und „5“ dex Abschnitte F 4 und F 5 der 15. Zuteilungsperiode besonders stark gedruckt worden. Die Ernährungsämter oder die von diesen beauftragten Stellen dürfen mithin nur Ab- schnitte mit diesen stark gedruckten Zahlen als Grundlage für die Ausstellung von Bezugscheinen für Kakaopulver entgegen- nehmen. Die Entgegennahme von Abschnitten F 4 aus früheren Zuteilungsperioden, die durch die kleingedruckte „4“ ohne weiteres kenntlich sind, sind abzulehnen. i
IV,
Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittelkarte. Einteilung in Berbrauchergruppen.
[44
2 den Abschnitt
Jm Hinblick auf ere Kaffee-Zuteilungen, die in \päteren Zuteilungsperioden an Personen über 18 Fahre
eplant sind, ist es erforderlich, zwei getrennte Nährmittel- arten für Normalverbraucher sowie r Kinder und Jugend- liche bis zu 18 Jahren auszugeben. Die lehtere Verbraucher- gruppe umfaßt Kinder und Fugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (vgl. Schlußbestimmungen meiner Erlasse vom 6. Oktober 1939 — Il C 1-1110 — und vom 15. Fanuar 1940 — I1I C 1-200 —). Ein La Zugen er ist A der Aushändigung der Nährmittelkarte also als rmalverbraucher zu behandeln. Die Bestimmungen des uni 1940 — II C 1-2800 — über die Einführung einer Reichsbrotkarte A für Fugendliche von 10 bis 20 Jahren werden hierdurch nicht berührt, Ein BVer- braucher im Alter von 18 bis 20 Jahren gilt also im Sinne dieses Erlasses hinsichtlih der Brotrationen als Fugendlicher,
Erlasses vom 25.
Ur aus der Nährmittelrationen jedo} als Normalver- raucher.
Die nachstehenden Einzelbestimmungen über die Zu- teilungen auf Nährmittelkarte für die 15, Zuteilungsperiode gelten einheitlich für Normalverbraucher sowie für Kinder und Fugendliche bis zu 18 Fahren.
Unveränderte Zuteilüngen. Der wahlweise Bezug von Hülsenfrüchten und Kondens-
milch an Stelle von Nährmitteln bleibt: gegenüber der 14. Zu-
teilungsperiode nah Maßgabe der beim Einzelhandel vor- es Bestände unverändert. Die Vorschriften meines rlasses vom 25. Pia 1940 — IIC1-2800 — über den Bezug von Hülsenfrüchten und Kondensmilh finden An- wendung. 3 Die Höhe der Teigwarenrationen bleibt ebenfalls unver- ändert. Für den Bezug, den Wiederbezug und die örtliche Bekanntgabe der Teigwarenregelung finden die Vorschriften des Erlasses vom 25. Juni 1940 — IIC1-2800 — Erster Abschnitt Ziffer IV. unter A entsprechende Anwendung. Gleichfalls unverändert bleibt der Bezug von Kaffee- Ersat- und Zusatmitteln. Veränderte Zuteilungen. i
Die seit dem 6. Mai 1940 auf die Abschnitte N 25—N 29
erfolgendè Zuteilung von 125 g Reis an Stelle anderer Nähr- mittel kommt in For Demgegenüber werden die bisher mit einem liegenden Kreuz bedruckten Abschnitte N 5, N 9, N 10, sowie die Abschnitte N 28 und N 29 für den Bezug von je 25 g Nährmitteln auf Getreidebasis (Graupen, Gersten- rüße, Buchweizengrüße, Weizengrieß, Maisgrieß, Hafer- lockden, Hafermark, Hafergrüte, Sateemehl und sonstige Nähr- mittel, die vorstehende Erzeugnisse enthalten) zugelassen. Die Abgabe von Reis und von Teigwaren auf diese Abschnitte ist nicht zulässig. Es wird Cini hingewiesen, daß die Abgabe von Nährmitteln auf Kartoffelbasis (Sago, Kartoffelstärke- mehl, Puddingpulver, Reisflocken oder andere ähnliche Erzeug- nisse) nur auf die Abschnitte N 21 und N 22 statthaft ist.
/ Kartengestaltung.
Die Aufteilung der Bezugsberechtigten in zwei Ver- brauchergruppen hat die Schaffung einex neuen „Nährmittel- karte für Kinder und Fugendliche bis zu 18 Fahren“ nah anliegendem Muster erforderlih gemacht *). Die Nährmittel- karte für Normalverbraucher ist gemäß dem anliegenden Muster gestaltet worden *). Die Umgestaltung der Ab- schnitte N 27 und N 30 ist mit Rücksicht A beabsichtigten Kaffeezuteilungen erfolgt. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß lediglih die Karten mit den ge- ringsten Teigwarenzuteilungen zum Abdruck gelangt sind. Die Nährmittelkarten für die Gebiete mit höherer Teigwaren- zuteilung sind entsprechend gestaltet.
Zweiter Abscchnittt Kuchenbezug durch Selbstversorger.
Um den Selbstversorgern die Möglichkeit zu geben, ge- legentlih Kuchen in Gaststätten oder Konditoreien verzehren zu können, haben die Ernährungsämter oder die damit beauf- tragten Stellen den Selbstversorgern auf Antrag Reise- und Gaststättenmaxrken für Brot auszuhändigen. Die ausgegebenen Mengen sind auf die Reichsmahlkarte anzurechnen.
Dritter Abschnittz: Schlußbestimmungen. Abgabe der Bestellscheine.
Die Verbrauchex haben die Bestellscheine, einschließlich
des Bestellseins 15 der Reichseierxkarte, in der Woche vom
16, bis 21. September 1940 bei den Verteilern abzugeben.
Maternübersendung.
Die gemäß den Vorschriften Be Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der. Deutschen Zentral- druckexei übersandt.
Die Druckmatern der Nährmittelkarten sind sofort nah ihrem Eingang hinsihhtlih der Verteilung von Teigwaren auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Dex Bedarf an Matern dex Nährmittelkarten für Nor- malverbrauchher und für Jugendliche bis zu 18 Fahren ist auf Grund der bisherigen Bedarfsmeldungen geschäßt wokden. Die Landes-(Provinzial-)Ernährungsämter haben etwaige Wünsche hinsichtlih der Anzahl dieser Matern unmittelbar an die Deutsche Zentraldruckerei unter abschriftlicher Mitteilung an mich zu richten,
JFnkrafttreten.
Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu- teilungen für die Zeit vom 23. September bis 20. Oktober 1940 treten am 23. September 1940, die übrigen Anord- nungen sofort in Krast.
Berlin, dent 17. August 1940.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft. J. V.: Bade.
*) Hier nicht abgedruckt.
Leipziger Herbstmesse eröffnet.
Verkehr wie auf den besten Friedensmessen. — 5000 ausländische Einkäufer. — Lebhafte Umsätze zu erwarten. i
Die Leipziger Herbstmesse hat am Sonntag S be- gonnen. Obneohl Sonnabendnaht noch unendlich viele Besucher A waren, brachte der Sonntag unaufhörlih neue Fnter- essenten heran, so daß sih ein Verkehrsbild bot, das an die besten Friedensmessen gemahnte.
Durch die Straßen der Fnnenstadt, die mit Fahnen festlih ge- chmüdckt waren, stromten die TORRO in die essehà ser. Îm aufe des Vormittags nahm der Andrang namentl d auf der Textil- und Bekleidungsmesse und im Ring-Messehaus fast be- ängstigende Formen an. an {hob sich nur langsam an den Ständen vorbei; vor den Mustert chen stehen in Doppelreihen die Käufer, die — wie die Dialekte erkennen ließen — gus allen Teilen des Reiches gekommen waren. Man hörte mb} on viel remde Sprachen, ein Beweis, daß die Erwartung über eine rege eteiligung des Auslandes si erfüllt hat. Namentlih aus dem Südosten und dem Norden [reiche Vunienessenten einge- troffen. Wie das A eamt mitteilt, konnten zu Beginn dexr Messe bexeits 5000 ausländishe Einkäufer festgestellt werden.
Wirischafistcil.
WVerorduung über Aenderung des Gebiets des Freihafens Memel.
Vom 21. August 1940,
Auf Grund des § 5 Absaß 2 des Zollgeseßes vom i ras 1939- (Reichsgeseßbl. 1 S. 529) wird iaedes vers ordnet: 81
Der nördliche Teil des Freihafens Memel (sog. Frei- hafenzone „Nord“) wird in das Dollgebiet E N 9
S2
Die Zollgrenze um den Freihafen Memel beginnt auf der Kaimauer des Winterhafens in Höhe der Südwand des sog. Sandeli3-Schuppens, verläuft rechtwinklig zur Kaimauer bis zum Transformatorenhaus, biegt im rechten Winkel nah Süden ab und e sih an der Rüdseite der bebauten Grund- stückde der Holzjtraße entlang. Sodann springt sie auf die Holzstraße zu, zieht sih an dieser hin bis in Höhe des Süds fais, holt im stumpfen Winkel nah Südwesten aus und ver- läust in fast westlicher O auf die Eisenbahngeleise zu. Vor letzteren biegt sie rechtwintlig nah Süden ab und dann die Eisenbahngeleise umfassend nah Westen bis zur e scheibe an der Südosteckde des Winterhafens. Die U 6 é einshließend, stößt sie auf den Südkai nah dem Süd- ende des Ostkais und läuft auf diesem an der Wasserkante entlang bis in Höhe der Südwand des Sandelis-Schuppens.
83 Diese Verordnung tritt am 27. August 1940 in Kraft. Die Verordnung über das Gebiet des Frethafens Memel vom 10, Fanuar 1940 (Reichsministerialbl. S. 11) tritt außer Kraft.
Berlin, 21. August 1940.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Wuche L.
Bekanntmachung.
Nachdem die Regelung der amtlichen Prüfung von Vers dunkelungsmitteln für Lufischupzwecke endgültig abgeschlossen ist, wird die durxh meinen Erlaß vom 6. August 1937 — WB 1973 IT — ausgesprochene vorübergehende Beibehaltung der bisherigen Prüfweise hiermit aufgehoben. Berlin, den 17. August 1940. Dex Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Fn Vertretung des Staatssekretärs. Krümmel.
Berichtigung.
Die Verfügung der Geheimen Staatspolizei — Staat3s polizeistelle Linz vom 25. 5. 1940, B. Nr. 10 138/39 — IT E/Spi, veröffentlicht im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 126 vom 1. Funi 1940, wird dahin richtig- gestellt, daß mit dieser Verfügung das gean im Deutschen Reich vorhandene Vermögen, einschließlih aller Rechte und Forderungen des Juden :
Leopold Fsrael Holzbauer, geb. am 26. 7. 1899 in Rosenberg (nicht, wie versehentlih angegeben, „am 4. 12. 1895“ geboren), zuleßt wohnhaft gewesen in Budweis, beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs- minister der Finanzen, eingezogen wurde. i
Berichtigung.
Fn der in Nummer 197 abgedruckten Anordnun — Z 12 — der Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zell- wolle muß am Schluß der Anlage 2 folgender Absatz einges fügt werden:
Diese Verkaufspreise gelten je Kilogramm Nettogewicht, bei Zau dag Konditioniergewicht ab deutschem Lagerort bzw. ab Ort der Aufbereitungsanstalt, Zahlung netto Kasse inner- halb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. :
Bekanntmachung.
Die am 24, August 1940 ausgegebene Nummer 151 des Reichsgesebblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Aenderung der DOERs brauchsregelung für Spinusiofiinaren. Vom 20.
Umfang 24 Bogen. Verkaufspreis 0,45 kNA. Post versendungsgebühren: 0,04 NÆ für ein Stüdck bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 26. August 1940. Reichsverlags8amt. Dr. H ubri ch.
über die Ver- August 1940.
Die F der deutschen Fa ist sehr groß und êr- treckt si auf alle Arten des täglihen Bedarfs. Die Bote Mang atten alle Hände voll zu tun, die Aufträge entgegenzunehmen. ae nteresse trat für Galanteriewaren und Geschenk- tikel, Metallwaren, Reisegepäck, Koffer und S E Gh he
ahen. Be en Gesämt-
ar vor, die einen dihten Kranz von Kauflustigen um si dieser Fülle war es unmöglich, einen Ueberblick über umsay zu gewinnen. Verschiedentlih hörte man, da auch das Ausland zu Auftragserteilungen geschritten sei. Ein l ftes Ge» chäft fanden Haus- und Küchengeräte; die Fnlandskund chast sehte ih vornehmlih aus Einzel- und Großhandelskreisen zusammen.
uf der Textilmesse war ein Me eEa wie man T seit Jahren nicht gesehen De Jn beiden Messehäusern dieser Fachmesse wur- den unaufhörlih Aufträge erteilt.
Lebhafte Beachtun Findet auch die Ausstellung der deuten Wehrmacht auf dem Augustusplay, die die zopuren des Sieges im Westen geigt — Uebex einen guten Besuch können die aus- ländischen ektivausstellungen berihten; kurzum, es gab am Sonntag kein Gebiet der Mesie das ruhig gewesen wäre.
Selten hat es einen solchen Aufta für eine pr y egeben, wie er diesmal eingetreten ist Demzufolge sehen auch die Aus- steller der weiteren Entwicklung des Messegeschäftes in bester Stimmun entgegen Das Angebot der esse besveist, daß die aus deutschen stoffen hergestellten Fertigwaren von vor- zügliher Qualität sind und einen Dauerwert haben.
Der Groß- und Außenhandel in den neuen Ostgebieten. — Aktuelle Fragen auf der Leipziger Herbstmefse. :
Auf einer Fachtagung der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel im Rahmen der Letpziger S sprach der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Wirt a] as Dr. Heinrih Dohrendorf, über Fragen des Einsaßzes des Großhandels innerhalb der A aft. Der Großhandel habe die vielgestaltigen Versorgungsau gaben gegenüber dem zivilen und industriellen, niht zuleßt auch dem militäri chen Be- darf auf Grund einer in allen seinen Betrieben int der BVorkriegs- zeit planmäßig gerer Vorratshaltung erfüllen können. le dezentralisierte Sun der Verbrauchsgüter und der Er- zeugnisse, die der Versorgung unserer Wehrmacht und der weiter- verarbeitenden Jndustrie dienten, habe zur allgemeinen Versor- qungssficherheit und damit zur Stärkung der deutshen Wirtschafts- kraft im Kriege beigetragen.
Dex Wirkungsbereih des Großhandels habe sih aber nicht nux auf den großdeutschen Raum beschränkt, sondern sih au auf die Feimäeleliczen Ostgebiete ausgedehnt. Nach der siegreichen Beendigung des Polenfeldzuges habe der Handel in deutsche Hände übergeleitet werden müssen, wobei zunächst der volfsdeuische Händel zu berücksichtigen war. Jm Zusammenhang mit der Ge-
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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 199 vom 26, August 1940. S. 3
staltung eines deutschen Handels in den Lsigeieten habe sich auch der deutsche Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel mit besonderem Ein- say um die Lösung der Ostprobleme gekümmert. Der Großhandel habe, wie Dr. Dohrendorf im einzelnen ausführte, einen praf- tishen Beitrag für die : i tan J Ein- und Ausfuhrchandels durh die berufsgemeinshaftliche ratung und Betreuung der vordringlih zum Einsaß gelangenden Volksdeutshen und der veutshen Rückwanderer aus dem Ausland eleistet und habe außerdem an der Gewinnung geeigneter Treu- bänder für die zunächsr fommissarishe Verwaltung der frei- gewordenen Betriebe mitgewirkt. Das Ziel dieser heute no in Fluß befindlihen Arbeiten sei der Aufbau einer rein deutschen Berufsgruppe des Groß-, Ein- und Ausfuhrhandels in den neuen Gebieten. Diese Aufgabe werde erst ihr Ende finden, wenn au der Teil der zunächst nur treuhänderish verwalteten Betriebe restlos in die Hände persönlich und sachlich geeigneter Kaufleute geführt sei. Hierbei würden in erster Linie die aus dem Felde zurückkehrenden Kaufleute des Großhandels berüfsichtigt. Dar- über hinaus sei auch noch Bedarf an qualifizierten Großhandels- faufleuten aus dem Altreih vorhanden, denen sih im deutschen Osten ein weites Betätigungsfeld öffnet. Auch im General- gouvernement sei durch den planmäßigen Ansay deutscher Firmen die Basis für eine Ueberleitung des Groß-, Ein- und Ausfuhr- handels in deutsche Hände gesichert, deren Dach die „Handels- gesellschaft deutscher Kaufleute in Polen“ darstellt. -
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Kopplungsverbot weiter in Kraft. — Ein Hinweis des Preiskommissars.
Der Reichskommissar für die Preisbildung weist darauf hin, daß Kopplungsgeschäfte jeder Art mit Nahrungs- und Genuß- mitteln wie bisher streng verboten ang Erzeuger, Hercsteller, Einfuhrhändler, Versandhändler, Großhändler und Kleinhändler, die verknappte Ware nux in Verbindung mit reichlich vorhandener Ware abgeben, verstoßen gegen das Kopplungsverbot und machen sih strafbar. — Zeitlih und örtlih begrenzte Ausnahmen vom Kopplungsverbot, die nur bei Vorliegen wichtiger volkswirtschast- liher Gründe eingeräumt werden fönnen, hat sih der Reichs- kfommissar für die Preisbildung selbst vorbehalten.
Vom Handel muß verlangt werden, daß ex Kopplungsver- suche seiner Vorlieferanten ablehnt. Er ist ebenso wie die Er- zeuger verpflichtet, bei Warenüberfluß die Preise zu senken und sich auch einmal mit einem bescheideneren Gewinn zu begnügen, wenn es gilt, eine“ Verderb von Lebensmitteln zu vermeiden. Die bevorzugte Abgabe knapper Ware an Stammkunden, beson- ders an fkinderreihe Familien und werktätige Frauen, ist selbst- verständlih nicht strafbar; es sei denn, -daß bie Ware nur an zahlungskräftige, sogenannte gute Kunden, bevorzugt abgegeben wird. An die deutsche Hausfrau ergeht die Aufforderung, nicht gerade die Waren zu verlangen, die aus jahreszeitlihen oder anderen Gründen knapp sind, sondern z. B. die Gemüse- und Obstsorten zu bevorzugen, die reihlich vorhanden sind.
Günstige Wirtschaftslage im Protektorat.
Prag, 25. August. Der Bankrat der Nationalbank für Böhmen und Mähren in Prag hielt am 24. d. M. seine ordentliche Monatssizung ab. Dem Geschäftsberiht für den Zeitabschnitt vom 16. Juli bis 15. August 1940 jufolge war auch im verflosse- nen Monatsabschnitt der Geldmarkt flüssig wie bisher. Freie Kapitalien suchen Verwendung durch Anlage einerseits in den neu ausgegebenen 314 %igen Kassenscheinen dec Protektorats- finanzvérwaltung, die von den Geldanstalten glatt übernommen wurden, S ibevevicita au in reihsdeutshen Anlagewerten. Jm privaten Börsenhandel hat die Notiz der Schuldverschreibungen des Protektorats bei lebhafter gewordenem Geschäft angezogen. Ebenso ist es in den Dividendenwerten zu einer Besserung der Kurse gekommen, wobei sich das Geschäft etwas gehoben hat. Die ruhige Entwicklung des Preisniveaus is wie in den Vormoitaten gewahrt geblieben. Zur Beurteilung des Standes dexr indu- striellen Produktion ist u die andauernd gute Verfassung des Arbeitsmarktes zu verweisen. Beschäftigungsgrad und Leistung sind auf Vormonatshöhe geblieben. Die Warennachfrage aus den Kreisen der heimishen Abnehmer wie auch aus dem Gebiet Groß- deutschlands hat unverändert angehalten. Die Ausfuhr in einige neutrale Länder hat O etwas gebessert. Die Bautätigkeit ist ret lebhaft. Der Außenhandel im Fuli hat sich in der Einfuhr wie in der Ausfuhr auf der Juni-Höhe gehalten. An der Be- wertung der Krone hat sich auf den neutralen Devisenmärkten nichts geändert.
ENMEIRE I O C S C E I E T? R E S E I A T S S T T O N I
Wirtschaft des Auslandes.
Ausweis der Dänischen Irationalbank.
Kopenhagen, 25. August. Der Ausweis der Dänischen Nationalbank über die dritte August-Woche zeigt eine Zu- naÿme der ausländishen Guthaben auf Clearingkonto um etwa 8 auf 2622 Mill. Kr. bei einer gleichzeitigen Abnahme der Clearingschulden um etwa 4 auf rund 6 Mill. Kr. Der Bank- notenumlauf ist in der vergangenen Woche um rund 12 auf 616,6 Mill. Kr. zurückgegangen gegen 372 bzw. 363 Mill. Kx. in der gleihen Zeit des Vorjahres.
Schlechte Propaganda mit Englands NNußenhandelsziffeLn.
Die britische Presse und der Londoner Rundfunk nehmen die Veröffentlihungen der britischen Außenhandelsziffern für den Monat Juli zum Anlaß für eine Reihe maßlos übertriebener Propagandameldungen über die Entwicklung des britishen Außen- handels. Voll Stolz wird verkündet, der Gälamtwert der britischen Ein- und Ausfuhren in den ersten sieben Monaten 1940 liege um 177 Mill. Pfund Sterling über dem Ergebnis der ersten sieben
Monate des Jahres 1939, und dies sei ein Beweis dafür, daß
Englands Schiffahrt uneingeschränkt in der Lage geblieben sei, die Znsel mit notwendigen Lebensmitteln und Rohstoffen zu ver- sorgen. Man vergißt in London allerdings zu erwähnen, daß ein einfacher Vergleich der Wertziffern des Vorjahres mit denen von 1940 aus einer Reihe von Gründen überhaupt niht möglich ist und ein völlig falsches Bild gibt. Das britische Pfund Sterling ist bekanntlich seit dem August 1939 um etwa 20 % im Wert ab- gesunken, was selbstverständlih eine entsprehende Verteuerung der Eig- und Ausfuhren bewirkte, so daß allein {hon aus diesem Grund die in diesem Fahr erhöhte Wertziffer keineswegs eine Steigerung dex Menge in derx Ein- und Ausfuhr bedeuten muß. Jn gleicher Weise haben sih auf die Wertzisfern die allgemeine Steigerung des Preisniveaus an den Weltmärkten ausgewirkt und weiterhin vor allem noch die gewaltige Steigerung der Trans- portkosten nah dex britishen Jnsel. Eine genaue Berücksichtigung aller dieser Faktoren würde zweifellos ergeben, daß der ritische Außenhandel, obwohl zwar wertmäßig epa mengenmäßig einen gewaltigen Rückshlag gegenüber dem Vorjahr aufzuweisen hat.
Nicht minder wichtig bei der Betrachtung dex neuen briti- shen Außenhandelsziffern ist aber die Tatsache der gegenüber dem Vorjahr eingetretenen gewaltigen Verschiebung im briti- hen Außenhandel zwischen der Einfuhr und der Ausfuhr. Es ist bekannt, daß die Notwendi
/ ny erheblicher und vor allem teurer Rüstungskäufe in den Vereinigten Staaten seit Kriegs- ausbruch den
assivsaldo der britishen Handelsbilanz von Mo- nat zu Monat gewaltig erhöhten, aß also wertmäßig ausge- drückt die Einfuhr monatlih um 50 bis 60 Mill. Pfund über der britishen Ausfuhr liegt. - Die Folgen dieser Entwicklung ind für England keineswegs |o günstig, wie es die Londonex Pro- pagandastellen für La1enkreise darstellen möchten. Die britischen
“ Goldbestände sind nämlich zum größten Teil bereits nach den
{rEMaan Staaten abgeflossen, und auch die früher als un- ershöpflih bezeihneten Auslandsguthaben des britishen Reiches sind schon so sehr zusammengeshrumpft, bay die britishen Re- gierungsfreije heute mit ernster Besorgnis Ueberlegqungen wegen ün künftigen Finangierung Auslandskäufe anstellen müssen,
_ Der Rückgang der | britischen Ausfuhr wird heute von keinem ernst denkenden Menschen in dex Welt mehr bestritten, und über die Feststellung, daß Großbritannien dabei sei, seinen Ausfuhrhandel beträchtlih zu erweitern, wird man überall nur ein mitleidiges Lächeln haben, denn die Tatsachen sprechen allzu sehr gegen derartige Propagandasäye. j
ihrer
Wachsende finanzielle Schwierigkeiten Englands.
Aus London wird berichtet, daß sid im Unterhaus eine Gruppe von Abgeordneten gebildet hat, die eine Aufhebung der Notenausgabere te der Bank von England beantragen will. Es wird dadurch eine Begrenzung des Wirksamkeitsbereihs der Bank auf die Tätigkeit einer gewöhnlichen C er- trebt. Jn lebter Zeit ist überhaupt ein stärkeres Jnteresse es englishen Parlaments für die Tätigkeit der Bank von Eng- land festzustellen, und wenn auch die Pläne der erwähnten
Abgeordnetengruppe wahrscheinlich nur demonstrativen Charakter haben dürften, da die britishe Regierung eîne entsprechende Debatte wohl kaum zulassen dürfte, so sind sie doch auf alle
Fälle sehr aufshlußreih sür gewisse Strömungen in England
“und die in weiten Kreisen herrschende finanzielle Besorgnis.
Die britishe Regierung hat kürzlih auch beschlossen, an Stelle einer Ausweitung der gewöhnlihen Schaßwechsel- emissionen einfach die Uebershußmittel der Clearingbanken auf dem Anleihewege abzushöpfen. Während des Weltkrieges, und zwar im Jahre 1916, hatte die englishe Regierung {hon einmal einen gleihen Finanzierungsweg beschritten, der damals erheb- lih zu den Währungsschwierigkeiten Englands am Ende des Weltkrieges beigetragen hat: Die Tatsache, daß England jeßt hon, vor Ablauf des ersten Kriegsjahres, die gleihen Maß- nahmen wieder ergreifen mußte, beweist deutlih genug, in wie ernsten Finanzshwierigkeiten sih der britishe Schabkanzler heute befindet.
—
Fugoslawische Außenhandelskontrolle vor
der FZnkraftsezung.
Belgrad, 24. August. — Wie bekannt wird, ist die schon les längerer Zeit angekündigte Verordnung über die Kontrolle es jugoslawishen Außenhandels nunmehr endgültig fertigge- stellt und bereits dem Ministerrat zur Entscheidung eingereiht worden. Es wivd damit gerechnet, daß die Verordnung in Kürze veröffentliht und damit gleihzeitig in Kraft geseßt wird. Jm Ministerium für Jndustrie und Handel wurde gleichzeitig eine weitere Verordnung ausgearbeitet, die eine einheitlihe Rege- lung der Erzeugung und des S zum Ziele hat und 1m Interesse einer gleihmäßigen Versorgung des Landes und der E Bevölkerung für bestimmte Artikel das Kartensystem vorsieht.
Argentiniens Außenhandel ‘in den erften 7 Monaten 1940.
Buenos Aires, 24, August. Der argentinische handel der ersten sieben onate 1940 erbrahte ei Ausfuhrübershuß ven nux 60 Mill. Pesos gegenüber 202 ill, Pesos im gleichen Bor U Sat er Ein- fuhrwert zeigte eine Erhöhung um 33 %, das Einfuhrvolumen eine Verminderung um 12%. Der Ausfuhrwert erhöhte sih um 10!/2%, während fi das Exportvolumen um 10 % ver- minderte. Hinsichtlih. lebenswichtiger Waren trat bei Brenn- und Treibstoffen eine Einfuhrminderung um 552 000 t und bei Eisen und Eisenprodukten eine solhe um 69000 t ein. Die Juli-Ziffern ergaben im einzelnen einen Einfuhrüberschuß von fast 37 Mill. Pesos, was auf die Ausfuhrverringerung zurück- zuführen war.
p T
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 26. August auf 74,00 K (am 24. August auf 74,00 L.4) für
100 kg. Berichte
Außen- einen
von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.
» Devisen.
Pra g 24. August. (D. N. B.) Amsterdam Amrechnungs- Mittelkurs 1,327, Berlin —,—, Zürich 668,00, Oslo 667,00 nom., Kopenhagen 568,50 nom., London*®) 116,20, Madrid —,—, Mai- land 152,20, New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 698,50, Brüssel 469,50nom., Budapest j Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutshen Verrechnungskurs.
Budapest ir d August : Geschlossen. (D. N. B.)
Lóndon Paris Berlin —— Spanien (Freiv.) 37,70 B., Montreal
4,43—-4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) Schweiz 17,65—17,75, Kopenhagen t
Sreiv.) —— olm res (offig.) 16,90—17,13,
16,85—16,96, —,—, Buenos Rio de Janeiro (inoffiz.) —,— nom. Fortsehung auf der folgenden Seite.
Schaffung eines bodenbeständigen E |
u, (D. N. B.) New York 402,50—403,50,
99 9/6 in Blôken desgl. in Walz- oder 99 % ° 0.6 020 Neinnickel, 93—99 9% Antimon-Negulus e Feinsilber
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5 Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 26. August 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deuts{land für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,
Drahtbarren
133
* 35,50—38,50
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05 € Ly
RA für 100 kg
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Fn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und. Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
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Aegypten (Alexand. und Kairo) .….….. Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires)
Den (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .…... Brasilien (Rio de Ane). oa Brit, Jndien (Bom- bay-Calcutta) .….….
Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval/Talinn) Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Sra (Téhérati) ¿ Fsland (Reykjavik) . Ftalien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Fugoslawien (Bel- grad und Zagreb) Kanada (Montreal) . Lettland (Riga) Litauen (Kowno/ Kaunas) Luxemburg (Luxem- B) a eee Neuseeland (Welling- ton) Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg) . Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik.Union( Pre- toria, Johannesbg.) Türkei (Jstanbul) Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
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26, August 24. August‘ Geld Briei | Geld Brief tue Bb — «T 100 Afghani | 18,79 18,83 | 18,79 18,83 1 Pav.-Pes. | 0,563 0,567| 0,563 0,567 1 austr. Pfd. | — E G L. 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 40,04 1 Milreis 0,130 0,132| 0,130 90,132 100 Rupien — A S a 100 Lewa 3,047 3,053| 3,047 8,053 100 Kronen | 48,21 48,31 | 48,21 48,31 1 engl. Pfd. _— —— —- —
. | 100 etn. Kr. | 62,44 62,56 | 62,44 62,56 100 finnl. M. | 5,06 8,07 | 5,06 5,07 100 Fres. — S Zis Zu 100 Drachm. | 2,1488 2,152| 2,148 2,152 100 Gulden [132,57 132,83 [132,57 132,83 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59: ' 14,61 100 isl. r. | 38,42 838,50 | 38,42 838,50 100 Lire 1309) 1811 [13/09 13,11 1 Yen 0,588 90,587| 0,585 90,587 100 Dinar 5,604 6,616] 5,604 5,616 1 kanad. Doll.| — — — -— 100 Lats 48,75 48,85 | 48,75 48,85 100 Litas 41,94 42,02 | 41,94 42,02 100 lux. Fr. | 9,99 10,01 | 9,99 10,01 1 neuseel. Pf. — — — — 100 Kronen | 56,76 56,88 | 56,76 56,88 100 Escudo | 9,69 9,71 | 9,69 971 100 Lei — -— — — 100 Kronen | 59,46 59,58 | 59,46 59,58 100 Franken | 56,84 856,96 | 56,84 56,96 100 ronen | 8,591 8,609| 8,591 8,609 100 Peseten ‘| 23,566 283,60 | 23,56 283,60 1 südafr. Pf. _—— — — —
1 türk. Pfund] 1,978 1,982} 1,978 1,982 100 Pengö — — — —
1 Goldpejo 0,879 0,881) 0,879 90,88L 1 Dollar 2,498 2,502| 2,498 - 2,502
Kanada
England, Aegypten, Südafrik, Union
Frankreih ...«-.«e- ooo 000 6e Australien, Neuseeland „eee o. Britisch-Jndien „..-„----.- dio Ca Me eso
Geld 9,89
5,599 7,912
74,18
2,098
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurses
Brief 9,91
5
F
| 74,32
„G11 928
2,102
Ausländische Geldsorten und Vaunknuoten.
per 26. August 24, August Geld Brief | Geld Brief Sovereigns ....... Notiz 20,38 20,46 | 20,388 20,46 20 Francs-Stücke .…. | für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars .….…. |) 1 Stück 4,185 4,205] 4,185 4,205 Aegyptische 1 ägypt. Pfd.| 5,74 5,76 | 5,74 5,76 Amerikanische:
1000—s Dollar .…. | 1 Dollar 2,68 2,60 | 2,60 2,62 2 und 1 Dollar …. | 1 Dollar 2,688 2,60 | 2,60 2,62 Argentinische 1 Pap.-Peso | 0,47 90,49 | 0,47 0,49 Australishe .…..- … | 1 austr. Pfd. | 4,24 4,26 | 4,24 4,26 Belgische .….--«. « « | 100 Belga 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Brasilianische S O 1 Milreis 0,095 0,105f 0,095 0,105 Brit.-Judishe .…..- 100 Rupien | 49,40 49,60 | 19,40 49,60 Bulgarische .…...-- 100 Lewa — — - ira Dänische: große .…. . | 100 Kronen — — E is 10 Kr. u. darunter | 100 Kronen | 48,06 48,26 | 48,06 48,26 Englische: große .. |1 engl. Pfd. 6,49 6,51 | 6,49 6,51 1£ u. darunter .…. |1 Mrg A 649 6,51 | 6,49 6,51 Estnische ………….…...+ 100 e 1 — — s — ice E 100 finnl. M. | 4,79 4,81 | 4,79 4,81 S anzohi as 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 e bilcho s 100 Men 132,73 133,27 [132,73 133,27 talienische: große .|1 ire — — — — 10 ae barunier « n S i 13,07 13,13 | 13,07 13,13 ugoslawische: große | 1 inar — — — — Bw nb i E . « « | 100 Dinar 656,60 65,62 | 5,60 5,62 Kanadische . « | 1 kanad. Dollj 1,59 1,61 | 1,59 1,61 Lettländische ee... 100 Lats E, FEEE Le E Litauische: große . | 100 Litas —_ — — — 100 Litas u. darunt. | 100 Litas — s — — Q rgishe \ Qr 100 lux. Fr. 9,98 10,02 | 9,98 10,02
Norwegische, s orwegihe, 90 le | 100 Kronen | 56,61 66,83 | 56,61 06,83 Rumänische: 1000Lei i und neue 500 Lei . | 100 Lei — — — — Sc Ae dieb P e 100 A da A M K we [24 É. “t —_— — — S Kr. es Ee 100 Kronen | 59,30 659,54 | 59,30 659,54 Schweizer: große .… . | 100 Frs. 56,69 6566,91 56,69 656,91 100 Frs. u. daruni. | 100 Frs. 56,69 656,91 | 56,69 656,91 Südafr. Union 1 \südasr. P\d.| 5,74 6,76 | 56,74 6,76 Türkische ……. .. [1 türk. R .1,84 1,86 f 1 1,86 Ungarische e... ... 100 Pengò E S — —