1940 / 204 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 31. August 1940. S. 2

(2) Nur solche Personen oder Unternehmungen, die im Besiy einer Genehmigung gemäß 8&9 sind, dürfen gebrauchte Säcke an Verbraucher verkaufen.

8 15 Vorschriften für gebrauchte Umhüllungs- gewebe.

(1) Für den“ Verkehr mit gebrauchten Umhüllungs- geweben En die 88 7, 9, 10, 11 sowie 14.

(2) CC-Garnspinner dürfen grobfädige amerikanische SAR R LEN CARE Ten A ohne den nah Absay 1 vorgeschriebenen Ausweis unmittelbar bei den An- fallstellen aufkaufeñ.

\ : E. Schlußbestimmungen. & 16 Ausnahmen. ___ Die Reichs\telle für Papier und Verpackungswesen kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

S 17 Uebergangs8regelung.

(1) Die von der Fachuntergruppe Sack-, Plan- und Zelte- herstellung für Sackfabriken und Aufkäufer bisher aus8ge- stellten Ausweise sowie die an Landhandel und Genossen- {chaften erteilten Ausweise gelten bis zum Ablauf eines

Monats nach Jnkrafttreten dieser Anordnung als Genehmi-

gungen im Sinne des § 9.

(2) Nach Ablauf der in Absay 1 bestimmten Frist sind diese Ausweise an die Ausgabestellen zurückzugeben. Die Aus- gabestellen sind verpflichtet, die Ausweise einzuziehen, soweit sie nicht zurückgegeben werden.

8 18. Strafvorschristen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den SS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Bei Zuwiderhandlungen gegen § 13 finden die Strafvorschriften der Verordnung Über e A und Straf-

verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen reisvorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesebbl. 1 S. 999) Anwendung.

8 19

.Jnkrasttreten. i _ Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 31. August 1940.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dorn.

Anoròönung bF 4 der Reichsstelle für Bastfasern. Vom 28. August 1940.

n Grund dex *Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) in N mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung

vom 18. August. 1939 (Deutscher Os, N Preuß.

Staatsanz. Nr. 192 vom 21. - August 1939) wird mit Zu-

stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A. Grundsägliches Berkehrs- und Verarbeitungsverbot. 81

Der Verkehr (Ein- und Verkauf, Lieferung, Abnahme und Uebernahme) mit denjenigen Waren des Zuständigkeits- bereichs der Reichsstelle für Bastfasern, die diese im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgibt (bewirtschaftete Waren) sowie die Be- und Verarbeitung ist ohne eine entsprehende Genehmigung einer Reichsstelle der

Spinnstoffwirtschaft verboten.

B. Regelung des Verkehrs und der Verarbeitung. Herstellungs8anweisung (Her ssta).

(1) Die Hersteller von Spinnstoffwaren, die laut elen

ern n von der Reichsstelle M ntrag n A ( : iese um- ln sämtliche Gespinste, die zur Erzeugung der in der Her-

derer Ls von der Reichsstelle für Bastfa betreut werden, erhalte oder von Amts wegen Herstellungsanweisungen.

N Die Reicit genannten Waren benötigt werden.

(2) Die À Berilelsa kann Verteilungsstellen mit der Aus-

fertigung von Herstellung8anweisungen beauftragen.

S3

Einkauf und Uebernahme.

gemäß 1 bewirtschafteten Wareu sin

sind. Das gleiche gilt für den Ein ganz oder teilweise aus Ee

gung von der Reichsstelle für Bastfasern betreut werden.

__ (2) Die Reichsstelle kañn Verteilungsstellen oder Orga- nisationen der gewerblichen Wirtschaft mit der Ausfertigung von Gutscheinen Aasfüilheag oder e Unternehmungen

zur selbständigen Ausfüllung von Gutscheinen ermächtigen.

(3) Erst mit der Aushändigung der ordnungsgemäß ausgestellten in Valin, oder eere mon en Ges ausch-

fommt das erkaufé

n u zustande. Ein- und geschäfte sowie Lie

edeckt sind, sind verboten. erkehrSbeschein

Devisenbescheinigung. 8 4

Be- und Verarbeitung.

(1) Die auf Grund des § 3 bezogenen bewirtschafteten Waren dürfen ‘nur unter Beachtung der aus der Herstellungs- anweisung ersichtlihen Vorschristen be- und verarbeitet

werden. G ,

ungsanweisung nicht vor, so darf nur unter Beachtung der bekannt- Verbotslisten erfolgen. ßige Begrenzung -der Ver- aren nur im Rahmen dec von der Reichsstelle festgeseßten Verarbeitungsmengen be- oder verarbeitet werden.

(4) Diese Vorschriften gelten auch, für aus dem Lager entnommene Spienstoffe und Gespinste. de und nicht verspinnbare Bastfaserabfälle, 8 3 gegen Gutschein bezogen worden sind, dürfen frei verarbeitet werden.

(2) Liegt eine Herstell die Be- und Verarbeitun gegebenen Erlaubnis- un

(3) Soweit eine mengenmä besteht, dürfen

5) Polsterhe Grund des

Lohnverarbeitung.

Die Erteilung und die Uebernahme von . Lohnaufträgen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Reichsstelle.

C. Schlußbestimmungen.

Verbot von Kovplungsgeschäften.

(1) Es ist verboten, im Jnlandsverkehr bei dem Verkauf oder der Lieferung bewirtschafteter Waren neben der Liefe- m Abnehmer verlangten oder vom Lieferer an- n andere Warenlieferungen, Werk- oder dex sonstige Leistungen zu vereinbaren, als langt oder der Lieferer angeboten hat. ay 1 bezeichneten Art haftung handelsüblih

rung der vo gebotenen Ware Dienstleistungen o sie der Abnehmer ver

(2) Soweit Geschäfte der in Ab in der Zeit vor der Rohstoffbewirt waren, fallen sie nicht unter das Verbot des Absatzes 1.

Ausnahmen. Die Reichsstelle für Bastfasern kann Ausnahmen von den Bestimmungen diesex Anordnung zulassen. ; b) an Gläu

Zuwider

Zuwiderhandlungen den §8 10, 12—15 der

handlungen.

egen diese Anordnung werden nach erordnung über den Warenverkehr

Géltungs8bereidch, g gilt auch in den eingegliederten Ost-

Diese Anordnun ebieten von Eupen,

ebieten und in den almedy und

d) an Gläubiger, die ihre An

JFnkrasttreten. Mit FJnkrafttreten dieser Anordnung treten di ordnungen BF 1 vom 24. Juli 1939 (Deut Staatsanz. Nr. 170 vom

BF 2 vom 4. Sept. 1939 (Deutscher Reichs Staatsanz. Nr. 205 vom 4. Sept. 19

J 1 vom 6. Sept. 1939 (Deutscher Staatsanz. Nx. 207 vom 6. Sept. J 5 vom 23. Mär

Staatsangz.

außer Kraft. Berlin, den 28. Au Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. Dr. Ruoff.

ex Reichsanz. und Preuß. . Zuli 1939), b

nz. und Preuß. 30 Preuß eichs8anz. und Preuß.

ch8anz. und Preuß.

1940 (Deu März 1940)

r. 71 vom 2

gust 1940.

des Warenverkehrs

1, Bekauntmachutig

der Anordnung BF 4 der stelle für Bastfasern. Vom 28. August 1940,

Die Bestimmungen der Anordnu astfasern vom 28. August 19 reuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 31. August 1940) den Verkehr mit folgenden bekanntzugebenden

über. den Geltungsbereihh

F 4 der Reichs-

stelle für B Deutscher Reichs-

emäß § 1 dex Anord-

gelten für aren (bewirtschaftete

nung BF ’: 4 Il, Spinnstoffe einschließlich der Abfälle und sonstige mern 28 c, d, f, 470 a des Sta-

e, g, aus 28 p, 470 b des

aus 28 p, aus sse®). E tatisti-

Rohstoffe.

Flachs (Einfuhrnum tistishen Warenverzei Hanf (Einfuhrnummern 2 / Statistishen Warenverzeichni Hartfasern (ÉEinfuhrnummern 28 470 c des Statistischen Warenverzei uhrnummern 28 i, aus 470c d

arenverzeinisses). Ramie (Einfuhrnummern 28 h, aus 470 c des Sta- tistishen Warenverzeichnisses). Abfälle der Einfuhrnumme Warenverzeichni Spinnpapier (Verteilung und Verarbeitung).

nux soweit sie als Halbfabrikate - zur n JFndustrie und Gewerbe verwendet

Jute (Ein

des Statistischen Polsterhede.

Mit seiner Einführung war vor allem eine tarifliche renzgebiete Staffeltarif handelt es sich um ein Tarifsystem, bei dem die Frachten mit zunehmender e ea abneh

Grundsay wird auch in Zukunft S je

(1) Zum Einkauf, Tausch und gur Uebernahme der S nux Personen oder Unternehmungen berechtigt, die entweder im Besiy einer Ver- as oder eines Ane der Reichsstelle aut von Gespinsten, die

Weiterverarbeitung î

uhrnummern 472 bis 474 des

Leinengarne (Ein e arenverzeichni

6 4 fu füh anfgarne nfuhrnummern us 477 a, aus 477 c des

(Einfuhrnummern 478 bis 480 des Sta- tistishen Warenverzeichnisses). j arne (Einfuhrnummern aus 475 c, 7 b des Statistischen Warenverzeichnisses).

IIT. Futegarne einschließlih Nähgarne und Stopfzwirn n 481 a, b und 482 des Statisti und mehrdräht und mehrdrähtig ute, Jutea offen, Zellwo

ellwolle, Baumwolle odex Wolle bestehen und von solchen Herstellern von Spinn- stoffwaren N werden, die laut besonderer Benachrichti-

a, aus 476, Statistishen Warenver- daß das Reichsgebiet dur abgetrennter Gebiete erweitert worden ist, und da das von der Reichsbahn bediente Streckenney bedeutend eLiéitert Gleichzeitig bezweckt die Maßnahme auch eine Ein

von Güterwagen, da ¿evt ein Anreiz geschaffen V Güter na

Möglichkeit niht aus

iehen. Zum gleichen Zeitpunkt werden bei Frahtberechnung nah en Nebenklassen um 2000 kg erhöhte Mindestgewichte eintgeführt.

Ramiegarne aus 476,

(Einfuhrnummer

Warenverzeichnisses) sowie

ferner ein-

nnpapier und anderen pflanzlichen Spinnst oder Draht.

IV. Neue Gewebe ganz oder teilweise

iex, auch in Verbind n, sowie mit Zellwolle,

Papiergarn

erungen und Abnahmen, die nicht durch garne aus

entsprechende gp 8anweisungen und Be Bunge : i gungen oder utscheine erseÿen nicht die für die Einfuhr notwendige

, Zelljute

aus Jute oder ung mit an

uteabfällen oder Pa Y | os Zelljute oder

pflanzlihen Spinnstof raht hergestellt.

Mit dem Jnkrcafttreten dies

1. Bekanntmachung über den Geltun BF 1’der Veberwachungsstelle für

er Bekanntmachun tritt die Sbereich der

nordnung astfasern (Regelung der

E

Bastfaserwirtschaft) vom 24. Juli 1939 (Deuischer Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 170 vom 26. Sul 1939) mus

Berlin, den 28. August 1940.

Der Reichsbeausftragte für Bastfasern. Dr. Ruoff.

Bekanntmachung

betreffend die Ausgabe verzinsliher Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche e Had G Ee x

G Ee hierdurch bekannt, daß wir auf Grund des e h 9. F 1933 and vom 9. Juni und gemäß § 5 unserer Saßzung in der Fassung der Bekanntmachung A 28. Oktober 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 248 vom 27. Oktober 1937) auch für die im 2. Halb- jahr 1940 fälligen Ertragsforderungen die

3 %igen auf Reihsmark bzw. auf ausländische

er Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Aus=-

Währung lautenden Schuldverschreibungen der Kons-

versionskasse für -deutshe Auslandsschulden - „Neue

Ausgabe“

ausgeben, die bisher für Ertragsfälligkeiten aus der Zeit vom 1. Fanuar 1937 bis 30. Funi 1940 ausgegeben wurden. Wir verweisen hierbei auf die Bekanntmachung des Reichsbank- direktoriums vom 29. August 1940 (Deutsch und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 202 vom 29. August 1940) und machen insbesondere aufmerksam auf Abschnitt 4 der Bekanntmachung, in dem gesagt ist, daß S uldverschrei- bungen nicht ausgegeben werden

a) an Gläubiger, die Feinde im Sinne der Verordnung

er Reichsanzeiger

über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15; Fanuar 1940 RGBl. I S. 191 vom 20. Fanuar 1940 Tis

äubiger, die nah dem 1. September 1939 ihre Ansprüche von einem unter a) genannten Gläubiger erworben haben.

Eine Aushändigung von Schuldverschreibungen erfolgt ferner

c) an Gläubiger, die die Staatsangehörigkeit Polens, Norwegens, Hollands, Belgiens oder Luxemburgs be-

siven, oder die, soweit es sich um juristische Personen handelt, unmittelbar oder mittelbar unter maß- ebendem polnischen, norwegischen, holländischen, elgischen oder E Einfluß stehen,

| prüche von einem unter c genannten Gläubiger erworben haben, und zwar na dem 1, September 1939 von polnischen, nach . dem 8. April 1940 von norwegischen und nah dem 10. Mai 1940 von holländischen, belgischen . odex luxemburgi- {hen Gläubigern.

Wir bieten hiermit den berechtigten Gläubigern von im 2. Halbjahr 1940 bei der Konversionskasse eingezahlten Er- tragsforderungen, die nicht nach einem der in Kraft befind- lichen Sonderabkommen befriedigt werden können, die Ab- geltung ae Ansprüche mit den obengenannten 3 %igen Schuldver der vorstehend genannten Forderungen haben ihre Ansprüche | auf die Schuldverschreibungen bis zum 31. März 1941 geltend gu machen. Bei - Anträgen, die bei dex Konpersionskasse nah dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung der Schuldverschreibungen. erst mit dem ersten Tage des» jenigen Kalenderhalbjahres, in dem der Antrag gestellt wird. Gläubiger deutscher, in Amerika begebener Anleihen, haben die fälligen Zinsscheine wie bisher bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin C 111, einzureichen. Die Berechtigung zum Bezug der Schuldverschreibungen wird geprüft. E

Berlin, den 31. August 1940.

reibungen „Neue Ausgabe“ an. Die Gläubiger

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 30. August 1940 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgeseßblatts, Teil 11, enthält:

Dreizehnte Verordnung 44 Aenderung der Wehrmacht-Eisen- bahn-Ordnung. Vom 13.

Umfang: 4 Bogen, Verkaufspreis: 0,15 NA. Postversen- dungsgebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. August 1940.

ugust 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hub ri ch.

p A A O

Nichtamtliches. Tertkehrstuci Cen.

Zur Aenderung des Reichsbahn-Staffeltarifs.

Mit Wirkung vom 1. September 1940 ist der Staffeltarif der Deutschen Reichsbahn geändert worden. Der Staffeltarif 1st bekannt- lih vor etwa 20 rung (am 1. Dezember 1920) ane worden.

esserstellung es Deutshen Reihs (Ostpreußen) bezweckt. Beim

men. An * diesem oh sinkt dét Tarif in den hohen Entfernungen über 900 km nicht mehx. Die rmäßigung des Deutss tritt bei Entfernungen über?800 km

ein. Damit trägt die Deutsche Reichsbahn der Tatsache r politi

ie S has dea A amit’au arun

ntfernungen von mehr als 00 km zu ‘be-

n bei Frachtherechnung nah den Sägen der 10-Tonnen-

Nebenklasse ein Gewicht von mindestens 12 000 kg, nah den Säßen der 6-Tonnen-Nebenklasse ein Gewicht von mindestens 7000“kg in Betracht zu ziehen. i

pacD

Positivesen.

Postanweisungs- und Postüberweisungsdienst

mit Luxemburg.

Vom 1. September 1940 an wird der Postanweisangsdienst . mit Luxemburg in beiden Richtungen nach : den ‘innerdeutsche Vorschri ten “und unter Erhebung der JFnlandsgebühren“ aus-

enommen. Zu den Postanweisungen sind die innerdeutschen ormblätter zu verwenden, auf denen der Betrag ln Reichsmark anzugeben ist. Der Postüberweisungsdienst mit Luxemburg

. (unbare Ueberweisungen von Konto zu Konto) wird vom 1. Sep-

tember 1940 ab ebenfalls wieder aufgenommen. Die Ueber- weisungen sind auf Reichsmark auszustellen, sie werden ge-

bührensrei ausgeführt.

Aufnahme des Postanweisungs-, Poftschect- und Postreifeschectdienftes mit dem Elsaß und mit : Lothringen. :

Vom 1. September 1940 an wird der Postanweisungs-, Post- \{heck- und Postreisescheckdienst mit dem Elsaß und mit Lothringen in Reihsmarkwährung nah den innerdeutschen Vorschriften und unter Erhebung der Jnlandsgebühren aufgenommen. Der Höchst- betrag einer Zahlkarte für Einzahlungen 1m Elsaß und n Lothringen wird bis auf weiteres auf 1000 M festgeseßt. Be- wohner des Elsaß und Lothringens, die sih an den gropdeutschen PofsGedienst anschließen wollen, müssen sich ein Konto bei einem reihsdeutschen Postschekamt einrichten lassen. Für Be- wohner des Elsaß kommt hierfür zweckmäßig das Postsheckamt Karlsruhe (Baden), für Bewohner Lothringens das Pojtjche&amt Saarbrücken in Frage.

Ferniprechdienst mit Portugal.

Jm Fernsprehdienst mit Portugal tritt vom 1, September 1940 an eine Ermäßigung der Gebühren für Gespräche aus Orten der 4. deutshen Zone (West- und Ostpreußen) dadur

ein, daß dieses Gebiet mit der 3. deutschen Zone vereinigt wird.

Ueber die Höhe dex neuen “Gebühren geben die Vermittlungs- stellen Auskunft.

zarasé teru6 TDisjerchaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 1. bis 9. September.

Staatsoper.

Sonntag, 1. September: Der RosenkavalieL. Musikalische

Leitung: Schüler. Beginn 1824 Uhr.

Montag, 2. September: Die Macht des Schicksals, Musi-

kalishe Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr.

Fahr der Bewährung auch für die EcnährungS- wirtschaft. Deutschland ift nicht auszußhungern.

Das jeßt abgelaufene Kriegsjahr 1939/40 ist auch das Fahr Werk der nationalsozialistishen Agrar- und Ecnährungspolitik, wie es unter Leitung Darrés so 1933 aufgebaut worden ist. Noch f es zu früh, die Ge-

der Bewährung gewesen für das

cite der deutshen Ernährungswirtscha Dr: Clauß ‘vom Reichsernährungsministerium in- der

folgende Feststellungen treffen:

Die Versorgung des deutschen Volkes mit Nahrungsmitteln fonnte in dem erforderlichen und bei Kriegsbeginn vorgesehenen Ausmaß unter voller Aufrechterhaltung des friedensmäßigen

Preisniveaus in jeder Beziehung sichergestellt werden. Niemand ‘brauchte in Deutschland troß der großen Schwierigkeiten, die vor

‘allem der außergewöhnliche Winter bereitete, zu hungern. Die Festgeseßten Lebensmittelrationen standen nicht, wie so oft im Welikrieg, auf dem Papier, sondern sie konnten dank der Orga- nisation des Reichsnährstandes immer“ voll geliefert werden. Darüber hinaus war es sogar möglich, ‘bei grundsäßlich gleich- bleibenden Rationen immer wieder Verbesserungen und Sonuder- zuteilungen auf den verschiedensten Gebieten vorzunehmen. Deutschlands Ernährungslage wurde nicht, wie Churhill es er- hosft hatte, von Monat zu Monat s{hlechter, sondern eher besser. Erst die Geschihte wird einmal die Größe der _wirtshasts- trategisheu und organisatorischen Leistung voll würdigen, die hon allein in der Tatsache liegt, daß die LebenSsmittelrationen

eute noch genau so hoh sind wie bet der Festseßung furxz nah

Kriegsbeginn. Noch wichtiger aber ist die Tatsache, daß es deutschen Landwirtschaft nicht

nux in jeder Weise zu erhalten, sondern auf einigen Gebieten sogar erheblih zu erhöhen. So wurden die Anbauflähen für

A V T E I

n gegen den Verlaufsstand um 1, lse Genuß, Siemens, Felten Und

gelang, die Leistungsfähigkeit der

Berliner Vörse vom 30. August.

Am Freitag eröffneten die Aktienmärkte wiederum uneinheit- li, wobei Bn Gewinne und Abschläge etwa die Waage hielten.

Das Geschä

An i * und Linoleumwerten fie

Maschinen um 2% an, während Bahnbedarf u1

außerdem von je —%. Am l 6 ! 117%, ferner gewannen Bank für Brauindustrie 1 %.

Jm weiteren Verlauf konnte sih unter Führung von Elektro- und Versorgungspapieren eine kräftige Befestigung durchseßen. Gesfürel stiegen um 3, Siemens um 214, Dessauer Gas um 24, Bekula, Erdöl und Eisenhandel um je 2, Jlse Genußscheine und Conti Gummi um 124, Felten und Winters all um 14 und AEG

um 114 %. Eine Reihe Ee Montanwerke [verzeichneten ( %. Vereinigte Stahlwerke stellten

Wertexrhöhungen bis zu \sih auf 12814 und Farben auf 185.

Gegen Ende des Verkehrs blieb die Haltung fest, so daß die !

Börse zu den höchsten Tageskursen \{chloß. Man handelte Le eku

lih Vex. Stahlwerke mit 128%, Farben mit 1864 und

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 31. August 1940. S. 3

Figaros Hochzeit. Musikalische VespeTr.

Dienstag, 3. September: Leitung: Heger. Mittwoch, 4. September: kalishe Leitung: Donnerstag, 5. September: van Kempen. Beginn: 19 Uhr. 6. September: Cavalleria ru e Leitung: Lenzer. ) Ul eptember: Tiefland. Musikali Schüler. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, 8. September: Musikalische Leitung: Lenzer. Montag, 9. September. Tosca. Beginn: 19 Uhr.

Sizilianisce Beginn: 19 Uhr. Martha. Musikalische sticana/Bajazzo. Beginn: 19 Uhr.

\he Leitung:

für den Zaren. inn: 19 Uhr. Musikalische Leitung: Lenzer.

Sonnabend, 7. Das Leben

Schauspielhaus. Fiesco. Beginn: 19 Uhr.

Sonntag, 1. September: L: Frau Jnger auf Oestrot.

Montag, 2. September: ginn: 20 Uhr. : : i Dienstag, 3. September: Neu einstudiert. Antigone.

Frau Jnger auf Oestrot. Be- Beginn: 19 Uhr.

Beginn: 20 Uhr. Der Wald.

)

Mittwoch, 4. September:

ginn: 20 Uhx. Donnerstag, 5. September: Hamlet. Freitag, 6. September: Sounabend, 7. Septeneber:

ginn: 1924 Uhr. Sonntag, 8. September: Montag, 9. September:

ginn: 20 Uhr.

Antigone. Zum 1. Male.

Der Wald. Beginn: 1924 Uhr. Frau Juger auf Oestrot.

Kleines Haus.

Kleines Genie.

Beginn: 20 Uhr. Götter auf Urlaub. Beginn:

Sonntag, 1. September: Montag, 2. September:

)V. L Dienstag, 3. September: Götter au f Urlaub. Beginn: U

Mittwoch, 4. September:

Donnerêtag, 5. September:

j fällt. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, 6. September: 20 U

i hr. Z ; Sonnabend, 7. September: Wie es euh gefällt. Beginn: L. Seiner: Wie es euch gefällt. Beginn: Beginn: 20 Uhr.

Kleines Genie. Beginn: 20 Uhr. Zum 1. Male. Wie es euch ge-

auf Urlaub. Beginn:

0 U Sonntag, 8. Montag, 9. September: Kleines Genie.

- : - d

D iriscchHasfistecii. o vermehrt, daß wir in diesem Hackfruchternte erwarten können. heute um etwa ein Drittel höher die Gemüseerzeugung wurde um ch unsere Vorratswirtschaft ist t, sondern nah wie vor

nforderungen voll einsaß- d praktish heute noch genau unsere Vorräte an Butter, Eiern Die Hoffnung Englands, Unsere Er-

Kartoffeln und Zuckerrüben \ Sahre eine besonders groß “Die Buttererzeugung lieg als bei Kriegsbeginn etwa ein Drittel ge durch das. Kriegsja üx den Ausgleih auß Unsere Brotgetreide! ‘groß wie bei Kriegsbeginn, und Fleisch sind heute größer | Deutschland aushungern zu fönr nährung ist, solange :der Krieg

hr niht geschwä ergewöhnlicher t in diesem Kriege zu vorrâte sin chreiben. Dennoch können wir aber, wie EIDET Sen erun L

S.-

| “‘Landpost ausführt, schon heute: am Schluß dieses Kriegsjahres, ien, ist zerschlagen.

auch dauern mag, gesichert.

Weitere Kriegsleistung der privaten Krauëenversicherung.

dem Bestreben, die Wider tandsfraft und

8 auf den höchsten Stand gzu

kenversicherung auf Grund einer

e NSV bei der

chidckung weitest-

Ausgehend von Leistungsfähigkeit unseres Volke bringen, hat sich die p Anregung des Reichsau von diesex durchgeführten gehend zu unterstüßen. Krankenversicherung, Grund dessen die ihr angeschlof rungsunternehmun ( Kosten für alle jene Mi ihnen versichert sind. jedem Falle prüf gehalten, d

rivate Kran 0 fsiht8amtes entschlossen, di Mütter- und Kindervers Die Wirtschafstsgruppe Lebens- und g Krankenversicherung, hat auf senen privaten Krankenversiche- die der NSV entstehenden inder zu übernehmen, die bei Die Dienststellen der NSV werden in b eine Versicherung besteht, und sind dann rnahme aufzufordern. (ls wieder wie alle bi8- nderweitige Leistungs- ht die private Krankenver- dem Wege der Gesundheits-

tionalsozialistischen Volksgemeinschaft.

gen aufgefordert, itter- und K

chaft zur Kostenübe ch diese Mehrleistung, die gleichfa e Beitragseryhöhun ernommen wird, citeren Schritt au

herigen ohne jed einshränkung üb ichexung einen w etreuung der na

mit 2044. Rheinmetall Braubank um %, Hoesch, Waldhof um !6' %.

amarkt wurden Banken größtenteils zu unveränderten lt. Erwähnt seien Dresdner Bank u mit 4 und Deutsche Bank mit üßten Bayer. H Werten - dieses Marktgebietes 14 9% nicht hinaus. lloyd um 4 %- A egen leßte Notiz bei Repartierung Auch Schantung er Einheitsmarkt der

Haltung. Nah monatelan und Preu

nd Vereins8- 4 %. Von Bei den übrigen ingen die Veränderungen über ahrtswerten befestigten si Nord- m Markt dex Kolonialanteile wurden Kamerun um 4 % heráäufgeseßt. und Otavi waren gut b Jndustriepapiere ex Untexbrehung engrube 28141 %

Kursen gehande bank Hambur Hyp.-Banken

t verlief allgemein ruhiger. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gingen die Wertschwankungen über 25% nicht hinaus.

Am Montanmarkt ermäßigten sich Buderus um 4 und Rheinstahl um 1%. Hoesch und Maunesmann stiegen anderer- seits je um 4, Vereinigte Stahlwerke um 4 und Stolberger Zink um % %. Bei den Braunkohlenwerten verloren Jlse Ge- nußscheine 14 %. Deutsche Erdöl lagen unverändert. Von Kali- aktien ermäßigten sich lediglich Wintershall um % %. Chemische Papiere wurden zumeist unverändert bewertet oder erxhieltea keine

ngonatia Farben gen um % nach. Bei den Gummi- en Conti Gummi durch eine Steigerung um 24 % auf. Dt. Linoleum büßten 14 % ein. Elektro- und Versorgungswerte zogen überwiegend leiht an. Hervorzuheben ind RWE mit + %, Lichtkrast und Gesfürel mit je + 4 und EG mit + % %. Niedriger lagen Siemens um 1 und Bekuila um 1/4 %. Am Markt der Maschinenbaufabriken gogen Berliner L 1d Rheinmetall Borsig je 1% hergaben. Hervorzuheben sind noch Brauerei- aktien, von denen Schultheiss 1 und Engelhardt 14 % gewannen. - Niedriger lagen von Bauwerten Berger mit 1%, von Textil- | werten Bem 4 mit 11%, von Autowerten BMW mit 4,

yp. 7 % ein. Von Schif

tiecgen um

überwiegend in fester ten Bremer Vulkan 344 % Notiz, beide bei Repartierung.

ine I hörte man wieder mit 100. Auch Steuer- den durchweg zu Vortagskursen umgeseßt.

Reich8altbesiß auf 15224 nvorzüge unverändert auf

Steuergutsche gutscheine I1 wur

Von variablen Rentey stellten i gegen 1524 am Vortag und Reichsba

areutenmarkt hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen hen an. Gemeindeumschuldung bli verändert. Dekojama II1 zog erfuhren keine Veränderungen. Hamburger: um % 2% zurück. 38 ex Folge 111 und IV ermäßi Reichsbahnschäye lagen knapp Auch Jndustrieo Veränderungen zu verzeichnen.

Der Privatdiskontsay blieb mit 24 % in der Mitte un- verändert.

Am Geldmarkt blieb der Sag für Blankotagesgeld mit 14 ¡ bis 2/6 % unverändert.

eb mit 100 un- Länderanleihen Von Altbesizemissionen 36 er Reichs\häyé Folge 11 ten sih um 6 %. : ehauptet.. Reichspostshäye blieben bligationen hatten keine größeren

und- Stadtanleî

ellstoffaktien Aschaffenburger und Feldmühle mit ankenmarkt stiegen Reichsbank um 4 % auf 36 ex und 39 er

unverändert.

Berliner Börse am 31. August.

Die am Vortage zu beobahtende Aufwärtsbewegung der

Kurse seßte sich an den Aktienmärkten zum Wochenshluß fort obwohl im großen und ganzen die Kursgestaltung nicht einheitli war. Größere Gewinne waren in Montan-, Elektro- und Ver- sorgungswerten, Metallaktien sowie Bau- und Textilanteilen zu verzeihnen. Die an sih unbedeutenden Kursrückgänge entfielen zumeist auf Kali- und Chemiepapiere sowie Zellstoffaktien.

m Montanmarkt wurden Harpener um 4%°/o heraufgeseßt.

Klöckner gewannen 2/4 und Mannesmann 5/8 °%/%. Ver. Stahlwerke- famen um !/s% höher zur Notiz. Bei den Braunkfohlenwerten büßten Dt. Erdöl 1/4 und Rheinebraun 1/2 °/o ein. Am Kaliaktien- markt bröcelten Salzdetfurth um. 4 und Wintershall um % % ab. Ju der chemishen Gruppe wurden Farben !/4, von Heyden und Rütgers je !4 % niedriger bewertet, während Schering 2 % gewannen.

Bei den Elektro- und Versorgungswerten kamen lediglich Sie-

mens 1 % niedriger zur Notiz. Andererseits stiegen AEG. um 3%, Gesfürel und Dessauer Gas um je !/z2, HEWB. um 4 und Betula unm 13/4 sowie Accumulatoren um 2%, wodurch leßtere einen Stand von 301 erreichte. Größere Steigerungen erfuhren von Metallwerten Dt. Eisenhandel mit +3, und von Gummi- und Linoleumwerten Dt. Linoleum mit + 4%. Von Bauwwerten ge- wannen Berger und Holzmann je 1 %, von Lextilwerten Bember und Dierig je 14 %. Bei den Zellstoffaktien ermäßigten fd Waldhof um 4 und Feldmühle um 1% %. Süddeutsche Zucker und AG. füx Verkehr gewannen je 1 %. Demag wurden um 4 % höher, Bahnbedarf im gleichen Ausmaß niedriger angeschrieben.

Im weiteren Vexlauf kam es erneut zu Kurssteigerungen, die

verschiedentlih 2% und mehr ausmachten. Fn zahlreihen Fällen erhöhte sih das Kursniveau um bis zu 1 %

Fm einzelnen gewannen Gesfürel 2% 5, Rheinische Brauns

fohlen 21/2, Salzdetfurth 2/4 %, Demag 1/2 % und AEG 13/s %. Ver. Stahlwerke handelte man mit 129!/s und Farben mit 1861/2. Accumulatoren mußden 1 % ihres Anfangsgewinnes . wieder hergeben.

. Die Börse {chloß in fester Haltung, wobei gegenüber dem

Verlaufsstand vielfah Kurs|steigerungen um !/4—/2% zu beob- achten waren. Man handelte s{ließlich Ver. Stahlwerke mit 1291/4, Farben mit 187 nach zeitweilig 1871/4 und Dt. Linoleum mit 177!/2. Siemens stiegen gegen erste Notiz um % %.

Am Kassamarkt lagen Banken, soweit Veränderungen ein-

traten, nicht einheiilih, jedoch waren die Veränderungen gering» fügig. Genannt seien Berl. Handelsgesellschaft mit 4, Dresd- ner Bank mit 4 und Commerzbank mit + 4. Hyp.-Vanken lagen vereinzelt 4 % höher, Deutsche Hyp. zogen um 14 % an. Schiffahrtsaktien waren leicht befestigt. Genannt seien Hamburg Süd mit + 1 und Hapag mit + 4. Bahnen lagen durchschnitt» lih etwa 4—1 % hoher. Am Markt derx Kolonialanteile wurden Doag um 3 % heraufgeseßt. Schantung avancierten bei Repar-

tierung um 4%. Otavi stellten sich mit 33% um % N. A höher.

Der Einheitsmarkt dex Jndustriepapiere verkehrte, von einigen Ausnahmen abgesehen, in fester Haltung. Verschiedentlich traten

Steigerungen bis zu 3% ein. Reinecker gewannen 4 % und ebenso Grün & BVilfinger bet

Repartierung, Bremer Vulkan 6% und Habermann & Gudcke8 5 9%. Lettere ebenfalls bei Repartierung, J. O. Preuß s{hwächten

ih um 7 % ab. Ver. Harzer Portlandzement büßten gegen leßte otiz vom 3. Juli 20 % ein. Steuergutscheine T hörte man mit

100 Geld (100). Steuergutscheine T1 wurden duxhweg zu Vor-

tags gehandelt. :

Postshäâße waren unverändert. Jndustrieobligationen hatten keine nennenswerten Veränderungen aufzulveisen.

E Der Privatdiskontsay blieb mit 24 @#* in der Mitte unver- ändert. i

Devisenbewirtschaftung.

Aufhebung von devisenrechtlichen Beschränkungen unò Berboten im Berkehr mit Luxemdurg. Reichsmark geseßliches ZaHsungS8mittel

in Luxemburg.

_ Nach Rundexlaß 67/40 D. St. 24/40 R. St. des Reihs- wirtschastsministers vom 29. August 1940 werden im Verkehr zwischen dem Deutschen Reih (ohne Protektorat Böhmen und Mähren) und Luxemburg grundsäßlih alle devisenrechtlichen Be- {ränkungen und Verbote aufgehoben. Laut Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung gelten in Luxemburg die deutschen Devisenvorschriften. Der Runderlaß weist ferner darauf hin, daß nah einer Verordnung des Chefs - der Zivilverwaltung mit Wirkung vom 26. August 1940 neben luxemburgishen Franken und französishen Frauken au die Reihsmarï ge evliche8 Zahlungsmittel in Luxentburg ist.

I E T

Wirtschaft des Auslandes.

Quswirkungen des ESisen- und Staßlmangels ín England.

Die Preise für Stahlerzeugnisse sind in England allein im Zuli um über 10 % erhöht worden und die gur Roheisen um 4 %, womit eine im Mai eingetretene Frachterhöhung um 10 % wieder ausgeglichen wurde. Obwohl heute die Verwendung einheimischex britisher Eisenerze mit viel Mühe und Aufwand gegenüber früher etwas gesteigert werden konnte, ist die Roheisenknappheit niht be- seitigt und nicht einmal spürbar vermindert worden. Dieser Eisen-

mangel und die UVeberbeanspruchung der in ihrer O A

keit begrenzten Maschinenfabriken gas deshalb bereits dazu geführt, daß England die Etnfuhrzölle auf Werk eugmaschinen, landwirt- schaftliche Mashinen und Maschinenzubehör ausgehoben hat, um dadur die dringend benötigte Einfuhr aus dem Ausland zu er- leihtern. Diese Hilfsmaßuahme wird os ohne Erfolg bleiben müssen, da jeyt bereits weitgehend die ransportmöglichkeiten

fehlen. '

Die RNormalifierung des Geld- und Kredits wesens in Spanien. :

Madrid, 30. August. Nachdem durch die Ausgleihsauftauung die zweite Étappe der Freigabe der blockierten roten Bankkonten beéndet wax, ist nunmehr a eine Verfügu1g des Finanz- ministers vom 19. August die Grundlage für die dritte Etappe eshaffen worden, die sih auf die Vorarbeiten für Zuwach®2- onten, d. h. Bankkonten, deren Kreditsaldo seit Ausbruch des Bürgerkrieges bis zum Zeit unkt der Blockierung gestiegen ist, diskontierte Wechsel sowie Kredite und Darlehen von Kredits instituten bezieht. Während durch die Ausgleichs8auftauung etwa 5 bis 10 % dex blo@Œierten Konten erfaßt wurden, cte die neuen Ausführungsbestimmungen fast den gfangen Rest der in

vage kommenden Konten. Dex wichtigste Punkt der neuen Be- timmaungen besteht in der Anovdnung für alle Kreditinstitute nunmehr allen Kunden den Saldo ihrer blockierten Konten na

der Aufwertungsskala des großen reiggbegeleues vom 7. 12. 1939 mitzuteilen, Die freie Verfügung über diese Salden wird erst Gegenstand einer späteren erfügung. der Regierung. sein können, da diese fest entschlossen ist, au die weitere - urch- ührung des grundlegenden Freigabegesezes nur shritiweise zur

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine ;

_ Veränderungen ein. : ! markt zu verhindern.

'

urchführung zu bringen, um alle Störungen auf deu Geld-