Sa
Ss
tektorats Böhmen und Mähren) aufhalten und niht ander- weit einen geseßlihen Anspruch auf Krankenpflege haben, Kratkenvflege im gleichen Umfang wie Versicherte. Von den Kosten für Arznei und kleinere Heilmittel werdén siebzig vom Hundert erstattet. Wegen der Beteiligung an den Kosten der urztlichen Behandlung (Zahnbehandlung) gilt § 6 Abs. 4 ent- \prechend. :
(2) Für die Krankenhauspflege gilt § 6 Abs. 3 mit der Maß- gabe, daß in ein und demselben Krankheitsfall längstens für 13 Wochen ein Zuschuß von fünfzig vom Hundert der durch die Unterbringung in der untersten Verpflegungsklasse ent- stehenden Kosten Übernommen wird.
S9 . Familienwochenhilfe
- Wochenhilfe erhalten auch die Ehefrauen sowie solche Töchter, Stief- und Pflegetöchter der Versicherten, welche mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn
1. sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich Ne des Protektorats Böhmen und Mähren) aben, A, sie niht anderweit einen geseßlihen Anspruh auf Wochen- oder Familienwochenhilfe haben. Jür die Leistungen gilt § 7 entsprechend.
8 10 Familiensterbegeld
_ Der Versicherte erhält beim Tode des Ehegatten oder eines Kindes und sonstiger Angehöriger, die mit ihm in häus- licher Gemeinschaft lebten und überwiegend unterhalten wor- den sind, Sterbegeld. Es beträgt, wenn der Verstorbene
bis zu 2 Jahren alt war. . «10 Reihsmark, wenn er bis zu 14 Fahren alt wax. . 20 Reichsmark, bei einem höheren Alter . 30 Reichsmark. Es ist um den Betrag des Sterbegeldes zu kürzen, auf das der Verstorbene selbst geseßlich versichert war.
8 11 Jnanspruchnahme der Leistungen
(1) Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, auf Grund welcher Ausweise der Versicherte die Leistungen in Anspruch nehmen kann.
(2) Alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (Landkranken- kassen) des Reichs sind verpflichtet, auf Antrag Versicherten, die in ihrem Bezirk wohnen oder während eines vorüher- gehenden Aufenthalts außerhalb ihres Wohnorts erkranken, auf Kosten der Allgemeinen Ortskrankenkasse Aussig (Abtei- lung Krankenversiherung der ehemaligen öffentlihen Be- diensteten) die Leistungen der Krankenpflege (Familienkranken- pflege) zu gewähren. Die §8 219, 220, 222 der Reichs=- versicherungsordnung gelten sinngemäß.
(3) Bei Gewährung von Krankenhauspflege (§ 6 Abs. 3, 8 8 Abs. 2) gelten die Vflegesäße, die die örtliche Allgemeine Ortskrankenkasse (Landkrankenkasse) zu zahlen hat.
Abschnitt 3 S 12 Beitrag
(1) Der Beitrag beträgt vier vom Hundert des Grund- lohns. Er wird vom Versicherten und der Stelle, die das Ruhegehalt (den Ruhe- oder Versorgungsgenuß, die Leistun- gen) zahlt, je zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Versicherten ist von der zahlenden Stelle im Wege des Ab- zugs einzuheben. Beim Ruhen der Bezüge hat der Versicherte den Beitrag allein zu tragen.
(2) Der Beitrag ist bis zum 15. eines jeden Kalender- monats durch die zur Zahlung des Ruhegehalts (des Ruhe- oder Versorgungsgenusses der Leistungen) verpflichtete Stelle, beim Ruhen der Bezüge durch den Versicherten unaufgefordert an die Krankenkasse zu zahlen.
(3) Soweit die Landesversicherungsanstalt Sudetenland nah Abs. 1 zur Zahlung des Beitragsanteils für Gefolg- \chaftsmitglieder der ehemaligen tschecho-slowakishen Tabak- regie verpflichtet ist, erhält sie vom Reich Ersaß.
8 13 Verfahren
Für das Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften der Reichsversicherung8ordnung mit der Maßgabe, daß als zweite Fnstanz das Oberversicherungsamt Aussig aus\h{ießlich pons ist, Dieses entscheidet auch in anderen Fällen, in enen nach den Vorschriften der Reichsversicherungs8ordnung die Entscheidung eines Oberversicherungsamts vorgesehen ist.
Abschnitt 4 8 14 Jnkrafttreten und Uebergangsvorschriften
(1) Diese Bestimmungen treten am 1. Oktober 1940 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt ab sind alle unter § 1 fallenden Versicherten Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse Aussig (Abteilung Krankenversicherung der ehemaligen öffent- lichen Bediensteten).
(2) Eine Vermögensauseinandersezung mit anderen Allgemeinen Ortskrankenkassen in den im § 1 Abs. 1 ge- nannten Gebieten unterbleibt.
(3) Für am 1. Oktober 1940 laufende Versicherungsfälle gilt § 212 der Reichsversicherungsordnung sinngemäß. Die Allgemeine Ortskrankenkasse Aussig (Abteilung Kranken- versicherung der ehemaligen öffentlichen Bediensteten) ist E berechtigt, Härten, die sih im Einzelfall aus der Ueber- eitung auf die neuen Bestimmungen ergeben, auszugleichen.
(4) Die nah § 12 zur Beitragszahlung verpflichteten Stellen haben der Allgemeinen Ortskrankenkasse Mus (Ab- teilung Krankenversicherung der ehemaligen öffentlichen Be- diensteten) bis zum 25. September 1940 alle unter § 1 Cin Jiri Versicherten unter Angabe ihres Ruhegehalts (ihres
ersorgungsgenusses, ihrer Leistungen) zu melden. Hierbei sowie für spätere Aenderungen zu verwendende Vordrucke werden von der Krankenkasse ausgegeben.
8 15 Aufhebung früherer Bestimmungen
Die Bestimmungen des Reichsarbeitsministers vom 6. März 1939 (Reichsarbeitsblatt 1939 S. IV 139), vom
17. Fuli 1939 (Reich8arbeitsblatt 1939 S. IV 488) und vom 10. Februar 1940 (Reichsarbeitsblatt 1940 S. II 81) werden aufgehoben.
Berlin, den 4. September 1940. Der Reichs8arbeitsminister, J. A.: Sauerborn.
Bekanntmachung. Betr.: Verbot ciner ausländishen Druekschrift.
Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis ‘auf weiteres im Fnlande die Verbreitung sämtlicher Schriften von Alma Mahler, a algiata im Verlag Allert de Lange in Amsterdam, ver-
oten.
Berlin, den 29. August 1940.
Der Reichsführer # und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnern. J. V.: Heydruicdc.
Anordnung zur Preisbildung für Tüll-Gardinengewebe.
Vom 5. September 1940. °
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) und des § 28 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (Reichsgesebßbl. 1 S. 1609) wird mit Zu-
stimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan ange-
ordnet: 81
(1) Für Tüll-Gardinengewebe, die von einem Mitglied der Fachuntergruppe Gardinen-, Tüll-, Spißen-, Congreß- stoff-, Tapisseriestoffweberei, Tambur- und Spachtelindustrie hergestellt und im inländischen Geschäftsverkehr verkauft wer- den, hat der Hersteller den höchstzulässigen Preis nach den vom Reichskommissar für die Preisbildung erlassenen Richt- linien zu bilden. Diese Richtlinien wird die genannte Fach- untergruppe den betroffenen Mitgliedern zuleiten.
(2) Als Tüll-Gardinengewebe gelten Gewebe, die mit Tüllgardinenmaschinen hérgestellt werden.
82
Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be- stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. Der Reichskommissar für die Preisbildung kann die in § 1 Abs. 1 genannten Richtlinien durch Erlaß an die Fachuntergruppe Gardinen-, Tüll-, Spiten-, Congreßstoff-, Tapisseriestof}f- weberei, Tambur- und Spachtelindustrie ändern; die Aende- rungen treten für die einzelnen Mitglieder der Fachunter- gruppe nah dem Zugehen der Benachrichtigung durch die Fachuntergruppe in Krast.
(1) Soweit nihts anderes, bestimmt ist, finden mit dem SFnkrafttreten dieser Anordnung für ihren Geltungsbereich die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 4 des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 1411), die Ver- ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. No- vember 1936 (Reichsgeseßbl. T S. 955), die Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtshaft vom 9. Dezember 1937 (Reichsgeseubl. 1 S. 1351) und die Vorschriften der 88 23 bis 27 der Kriegstwirtschaftsverordnung vom
. September 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1608) keine An- wendung mehr.
(2) Einen Monat nah dem Fnkrafttreten dieser Anord- nung treten alle auf Grund des § 18 des Spinnstoffgesezes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 1411) und des 8 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 955) zuge- lassenen Ausnahmen für die in § 1 dieser Anordnung ge- nannten Gewebe außer Kraft. ;
4 Die Anordnung tritt M 15, September 1940 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 5. September 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. F. V.: Dr. Flottmann.
RNeih3: und Staatsanzeîger Nr. 212 vom 10. September 1940. S.S2
Anordnung Ir. 4b
der Reichsstelle für technishe Erzeugnisse (RtE) über Aus-
dehúuung der Anordnung Nr. 4 auf den Rundfunkgroßhandel vom 9. September 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßblatt T Seite 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscheë Reichsanzeiger und PreußischeL Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu=- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
S1 Rundfunkmarkengeräte dürfen, soweit sie unter die Be- stimmungen der Anordnung Nr. 4 vom 15. Februar 1940 Über Verteilung von Rundfunkgeräten (Deutscher Reichs=- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 40 vom 16. Fe- bruar 1940) fallen, an Rundfunkgroßhändler nur gegen die auf Grund des § 2 der Anordnung Nr. 4 ausgegebenen Bezugs- berechtigungs\scheine der Serie B veräußert und von thnen nur gegen Abgabe diesex Bezugsberechtigungsschheine bezogen werden. 82
1. Hersteller dürfen Rundfunkgeräte nux an Rundfunk= großhändler veräußern, die am 1. September 1939 Mitglieder der Wirtschafts\stelle Deutscher Rundfunkgroßhändler e. V, Berlin SW 11, Großbeerenstr. 95, waren. -
2. Bis zum 1. August 1940 zur vorläufigen Belieférung freigestellte Großhändler bleiben von dieser Regelung während der Dauer der Freistellung unberührt.
83 Die Al kann auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen (Ausnahmegeneh- migung). Sie kann die Ausnahmegenehmigungen mit Auf- lagen oder Bedingungen versehen.
84 Die Reichsstelle kann zur Ausführung dieser und dex Anordnung Nr. 4 vom 15. Februar 1940 weitere Vorschriften erlassen (Richtlinien). 85
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnung werden gemäß §8 10, 12 bis 15 der Verordnung Über den Warenverkehr bestraft. :
S6 : :
1. Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verküna dung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Krast. 4 i
2. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 9. September 1940.
Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. _Schwarzkopf.
sim —————
Druckfehßlerberichtigung.
Fn dem Nachtrag 4 zur. Anordnung Nr. 2, der. Reichs- stelle für Napier und Verpackungswesen vom 5. September 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 210 vom 7. September 1940) sind folgende Berichtigungen vor- zunehmen: :
1. in § 1, TT, Abs. (1), Ziff. i ist zwischen 250 und 300 die Zahl „275“ einzufügen; :
2. in § 1, I, ist bei Gruppe 4 hinter dem Wort (Stofsllasse die Zahl „4“ einzufügen;
3. an der gleichen Stelle ist unter Gruppe 5, e) hinter den Worten „Schreib einschl. Normal 6 a“ ein Punkt statt des Kommas zu seßen. :
Srichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nr. 31 des Reichsministerialblatts vom 6. September 1940 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorslstraße 4, zu beziehen. Fnhalt: Allgemeine Ver- waltungssachen: Einundachtzigste Anordnung über die Neugestal- tung der Dae Berlin. — Konsulatwesen: Ernennun- en. — Luftshußangelegenheiten: us aus der Dienstanwei=- ung für das Präsidium des Reichslufts A — Statistik: Zweite Anordnung über die Außenhan d A — ‘Steuera4 und Zollwesen: Dienststrafordnung für den Zollgrenzshug.
Etrfolgreicher Abschluß der Wiener Herbstmesse 1940. Der áchte Messétag.
Wie die Messeleitung bekanntgibt, hielt im Messepalast die rege Geschäftstätigkeit bis zur legten Stunde des ahten Tages der Wiener Herbstmesse 1940 an. Jm Jnlandsgeschäft war zwar eine gewisse Beruhigung eingetreten, doh trafen noch zahlreiche Auslandskunden ein, die teils neue, teils an früheren Tagen an-
ebahnte Geschäfte erfolgreich abshlossen. Auf Herren- und Damenschirme liefen Bestellungen aus einigen Balkanstaaten ein,
auf Strümpfe aus Dänemark. Fn einigen Geschäftszweigen trat"
die Slowakei als Käufer auf, hauptsächlich bei Möbeln, Glas- waren, Musikinstrumenten, lVaretiben Artikeln und Shmuck- waren. FJugoslawien und Ungarn waren Abnehmer für Toilette- garnituren, Eßbestecke gingen nah mehreren Südoststaaten. Auch in Leder- und Reiseartikeln herrshte noch verhältnismäßig reger Verkehr. | .
uf dem Gelände der tehnishen Abteilung herrschte bereits A den frühen Vormittagsstunden ein starkèr Besucherandrang, er nahmittags seinen Höhepunkt erreichte. Das Geschäft hat am vorleßten und a6 20 Messetag noch manche wertvolle Bereicherung erfahren. Man konnte zahlreiche Einkäufer begrüßen, die erst an
den beiden leßten Messetagen erschienen, weil sie von hier aus
leih zur Prager Messe weiter i wollen. Umfangreiche Ab- schlüsse konnten wieder in thermishen Apparaten, Schaltuhren, T und E Ce und e etätigt werden. Lebhaften Junlandsabsag verzeichnete die Beleuhtungs-
körperbranche. Auf der Landmaschinenmesse hielt die aroße Nach- frage an. Ein besonders gutes Geschäft hatten die auf dex Wiener Herbstmesse vertretenen Mühlenbauanstalten und deren Ver4 tretungsfirmen zu verzeichnen.
Zusammenfassend stellt der Bericht der Messeleitung über den leßten Messetag fest, daß dieser nicht nur eine nah Zehntausenden zählende BVesucherzahl, sondern auch noch bedeutende Aufträge brachte. Damit ist die Wiener Herbstmesse 1940 auch finanziell für die Aussteller zu einer der besten Messen geworden, die in Wien überhaupt stattfanden.
m ————
Kölner Herbstmesse nur für Wiederverkäufer.
Die Kölner Herbstmesse vom 13. bis 17. September wird, wie auch in den früheren Fahren, als reine e S durchgeführt, u der nur Wiederverkäufer Zutritt erhalten. Durch Kontrollen, ie im Einvernehmen mit ‘der Messeleitung die Organisation des Einzelhandels vor der Kasse der Messe vornehmen, wird Privat- publikum ferngehalten. Als Ausweis dienen: Gewerbeanmelde«4 bescheinigungen, aus denen hervorgeht, daß Handel betrieben wird, Mitgliedskarten der Wirtshaftsgruppe Einzelhandel, Beitrags quittungen dieser Gruppe oder ordnungsgemäße Geschäftspapiere. eFamilienangehörige und Angestellte müssen einen Ausweis des Geschäftsinhabers bei sich tragen. Auch zu der Gruppe Textil- waren haben nux Wiederverkäufer Zugang.
—
4
E. i à A h es E S i A E, 1 A E De e É
ê
A D. Í
L -
Wee ir Se Tir e 25 4 “s E 8
Neis. und Staats3anzeiger Nr. 212 vom 10. September 1940.
Brager Herbstmesse eröffnet.
Gauwaltung Sudetenland zeigt Aufgabe und Arbeit der DAF. ¿
Am 8. September 1940 wurde die diesjährige Prager Herbst- messe eröffnet. Um 10 Uhr vormittags fand eine Besichtigung der Prager Messe durch führende deutsche und tshehische Persönlich- keiten aus dem Wirtschaftsleben statt. Fm Lapidarium wurden die zahlreichen deutshen und tshechishen Wirtschaftsvertreter von Kommerzialrat Barta begrüßt.
Von den frühesten Morgenstunden an ershienen zahlreiche Interessenten, die auf der Messe wirklich gute Einkaufsmöglich- keiten fanden. Neben einer großen Anzahl von Besuchecn aus dem Gebiete des Protektorats sah man auf der Messe viele Be- sucher aus dem Altreih, dem Sudetengau und der Ostmark. Auch ausländishe Einkäufer sind erschienen, und zwar aus Ftalien, Schweden, dem Generalgouvernement, der Schweiz, der Türkei und Dänemark. Fn allen Fndustriezweigen konnte man bereits ein reges Geschäft beobachten. Die interessanten Lehrshauen, vor allem die Verkehrsshau, fanden starken Zuspruh von den breiten Massen der Messebesucer,
Zur gleihen Zeit fand die Eröffnung der von der Gau- waltung Sudetenland veranstalteten Ausstellung der DAF. statt. Mit dieser Ausstellung soll zum erstenmal die gewaltige Aufgabe der Deutschen Arbeitsfront in Wort, Bild und Schrift allen Ve- suhern der Messe vor Augen geführt werden.
Berliner Börse vom 9. September.
Zu Beginn der neuen Woche seßte sich die Aufwärtsbewegung an den Aktienmärkten fort, obwohl das Geschäft keine nennens- werte Ausweitung erfahren hat. Die Bankenkundschaft und auch der Berufshandel, schritten zu Anschaffungen und nur vereinzelt erfolgten Abgaben in einem Umfange, der Kurseinbußen zur Folge hatte. Neben Spezialpapieren wurden Montan- und Elek- trowerte etwas mehr beachtet.
Am Montanmarkt ermäßigten sich lediglich Rheinstahl um 4 und Klöckner um 4 %. Vereinigte Stahlwerke blieben unver- ändert. Höher lagen Buderus um !/s, Hoesch um 36, Harpener um 1% und Stolberger Zink um 124 %. Bei den Braunkohlen- werten gewannen Deutsche Erdöl 1s, Rheinebraun 1 und Flse- Genußscheine 14 %, Von Kaliwerten stiegen Salzdetfurth um 1s und Wintershall um 14 %, Am Markt der chemishen Papiere waren die Veränderungen nur gering. Farben blieben mit 188 un- verändert. v. Heyden ermäßigten sich um 4 %. Bei den Elektro-
“werten wurden AEG und Siemens je um 4, Deutsche Atlanten Gesfürel ver- -
um 4 und Lahmeyer um 154 % heraufgeseßt. loren 14 2%. Von Versorgungswerten stiegen Bekula um 4 und Dessauer Gas um 1%. Bei den Autowerten wurden Daimler um 1% % höher bewertet. Von n lagen Bahnbedarf um 4 und Demag um 1 % befestigt, während Rhein- metall-Borsig 4 5 hergaben. Bei den Bauwerten fielen Holz- mann durch eine Steigerung um 1!4 % auf, bei den Textilwerten jo en Bemberg um % und Bremer Wolle um 3% an. Dierig üßten hingegen 1 % ein. Hervorzuheben sind noch von Metall- werten Deutscher Eisenhandel mit + 14, ferner Süddt. Zucker
mit + 3 und Aschaffenburger Zellstoff mit + 1%. Deutsche Linoleum gaben 14 % her. : h S
Jm Verlauf machte die Befestigung weitere Fortschritte. Nur vereinzelt waren leichtere Rückgäange zu beobahten. Man han- delte Ver. Srahlwerke mit 129%, Farben mit 188 und“ Reichs- bankanteile mit 1184. Waldhof zogen um 14 % an, Bemberg, BMW und Ashaffenburger um 1 %. Jn zahlreihen Fällen waren Steigerungen um !4 % festzustellen. Andererseits gaben AEG um %, Siemens, Lahmeyer und Salzdetfurth um 7 % nah.
Gegen Ende des Verkehrs blieb die Haltung weiter fest. Ver- einigte Stahlwerke {lossen mit 130 und Farben mit 188%. Rheine- braun befestigten sich gegen den Verlaufsstand um 1, Stiemens- Stammaktien um 4, dito Vorzugsaktien sowte Junghans um 34 %. Deutsche Linoleum gewannen gegen erste Notiz 1%, wäh- rend Berger 124 % hergeben mußten. L :
Am Kassamarkt lagen Bankaktien nicht einheitlich, erwähnt seien Commerzbank mit — %, Berliner Handelsgesellschaft mit + %, Adca mit — 4, Berliner Kassenverein mit + 4, Bayer. Vereinsbank, Vereinsbank Hamburg und Schleswig-Holstein. Bank mit + 14. Von Hypothekenbanken sind Deutsche Central Boden mit + 24 und Hamburger Hyp. mit + 4 hervorzuheben. Am Schiffahrtsaktienmarkt kam es zu Rückgängen bis zu 4 % mit Ausnahme von Hansa-Dampf, die um 4 % anzogen. Von Kolo- nialanteilen büßten Doag 8 s ein, während Otavi um 4 liK auf 354 N A anzogen. Am Einheitsmarkt der Jndustriepaptere war die Haltung überwiegend fest, Zu erwähnen sind Bremer Vulkan mit + 9 gegen leßte Notiz, Hoh-Tief AG und Lindener Aktienbrauerei mit + 5, J. O. Preuß mit + 4, Hemmoor mit + 4% und Bergbau Ewald mit — 8!4 gegen leßte Notiz.
Steuergutscheine T nannte man mit 101 gegen 1004—101. Steuergutscheine Il wurden zu unveränderten - Kursen gehandelt.
Sm variablen Rentenverükehr stellte sich die Reichsaltbesißz- anleihe auf 15454 nah anfänglih 15474 (Vortag 1544). Die rentenähnlichen Reichsbahnvorzüge blieben mit 1264 unverändert,
Am Kassareytenmarkt stieß die Nachfrage nah Pfandbriefen wieder auf leere Märkte. Auch Stadtanleihen blieben größtenteils umsaßlos. - Gemeindeumschuldung -notierte wieder 99. Deko- sama I wurde um % % heraufgeseßt, während Dekosama Il um 1/8 %, nahgab. Länderanleihen lagen bei kleinen Abweichungen nicht einheitlich. Genannt seien 28er Bvaunschweig mit + 4, und 99er Mecklbg.-Shwerin mit — 4. Unter den Altbesißemissionen zogen Anhalter nah achttägiger Unterbrehnung um 1 % an. Hamburger und Lübecker wurden um 4 % heraufgeseßt. 35er Reichs\chäbte (41—45) und 36er Folge TT ermäßigten sih um "/s %, während 3ber Folge IIT um 1/8 % höher notiert wurde. Weitere Veränderungen waren hier niht zu verzeichnen. 40er Reichs- \chäße notierten wieder — Geld; Folge IV dieser Emission wurde erstmals notiert, wobei sich der Kurs auf 100 Geld repartiert stellte. 35er Reichsbahnschäße gingen um !/s % zurück. Fndustrie- obligationen hatten keine nennenswerten Veränderungen aufzu- weisen.
Der Privatdiskontsay blieb mit 2/4 % in der Mitte unver- ändert.
Am Geldmarkt blieb dex Saß für Blankotagesgeld mit 14 bis 2 % unverändert. : :
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der Escudo auf 9,90 gegen 9,80. Nennenswerte Veränderungen waren im übrigen niht zu verzeichnen.
Wirtschaft des Auslandes.
Vor Besprechungen liber Ausweitung des bulgarisch-jugoslawischenWarenaustausches.
Sofia, 9. September. Wie von amtliher Seite bekannt- gegeben wird, wird noch im Laufe dieses Monats mit bulgarisch- jugoslawishen Wirtschaftsbesprehungen begonnen werden, bei denen besonders die Möglichkeiten einer Ausweitung des Waren- austausches zwischen den beiden Ländern behandelt werden sollen.
L ———
. Papierpreiserßöhung in England.
___ Madrid, 9. September, Das britishe Ministerium für Ma- terialversorgung hat mit sofortiger Wirkung den Preis für be- stimmte Sorten Papier um elf Pfund Sterling je Tonne erhöhen müssen.
f —————
Gewinnrlictgänge in der britischen Kohlen- und Eisenindustrie.
Madrid, 9. September. Die Abschlüsse der beiden vereinigten Midland-Konzerne Staveley und Sheepbridge Coal and Fron Companies für das am 30. Funi abgelaufene Geschäftsjahr stehen im Zeichen stark rückläufiger Nettogewinne, die in der albge- schnürten Ausfuhr Großbritanniens ihren Ursprung haben dürften, obwohl sih der Geschäftsbericht bemüht, den Rückgang bei beiden Konzernen durch hohe Besteuerung erklären. Der Nettogewinn fiel bei Staveley auf 147518 (i. V. 461 291) £ und bei Sheep- bridge auf 222 161 (232 404) £.
Finnisch-ungarischer HandelSvertrag. Helsinki, 9. September. Der finnish-ungarishe Handelsver- trag wurde am Sonntag paraphiert. Die -Unterzeihnung des er- weiterten Clearing-Abkommens soll am 14. September erfolgen.
Vereinbarung über den Warenverktehr zwischen Schweden und den besetzten niederländischen und belgischen Gebieten.
Am 7. September 1940 ist in Stockholm zwischen dem deut- hen und dem E bwedischen Regierungsausshuß eine Vereinbarung über den Warenverkehx zwischen den beseßten niederländishen Ge- bieten und Schweden getroffen worden. Dieser Warenverkehr, der durch die Ereignisse der leßten Monate unterbrochen war, wird nach der Aer en Vereinbarung in einem den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßten Umfang wieder aufgenommen werden. Die Zahlungen erfolgen auf dem Verrehnungswege durch Ver- mittlung der Deutschen Verrehnungskasse in Berlin.
Am gleichen Tage haben die Regierungsauss{hüsse eine vor- läufige Regelung des Warenverkehrs zwishen Schweden und den beseßten belgischen Gebieten vereinbart.
Die Srhöhung der Lebenshaltungskoften h in der Schweiz. | Zürich, 9. September. Die amtliche Fndexziffer der Lebens- haltungskosten in der Schweiz für Ende August verzeichnet eine Teuerung seit Kriegsbeginn um 10 %. Die Teyxtilpreise zeigen weiter eine steigende Tendenz. Der Brennstoffindex wurde mit 136 für Ende August berechnet gegenüber einem Stand von 115 zur entsprechenden Vorjahrszeit. :
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D, N. B.“ fix N auf 74,00 2A (am 9, September auf 74,00 BA) Ur kg.
Berlin, 9. September. Preisuotierungen für Nahrungs3- mittel. (Verkaufspretise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Jnland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 567,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §)- 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *)- 33,95 bis 34,95, Arracan § *) 38,75 bis 39,75, FJtaliener ungl. § *) 40,00 bis 41,00, Bruchreis T 22,85 bis 24,25, Bruchreis Il 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrüße —,— bis —,—, Gerstengraupen, grob, C/4 37,00 bis 38,007), Gerstengraupen, Kälberzähne C/6*) 34,00 bis 35,00), Gerstengrüße, alle Kör- nungen*) 834,00 bis 35,007), Haférfloden [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00{), Hafergrüße [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,007), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Jnland 34,65 bis —,—, Weizen- grieß, Type 450 39,25 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,157), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zudter Melis (Grund-
forte) 67,90 bis —,—, Roggentktaffee, lose 40,50 bis 41,50), Gersren-.
taffee, lose 40,50 bis 41,50 f), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 f), Kaffee-Ersahmischung 72,09 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior &is Extra Prime §) ‘349,00 bis 8373,00, Röôöstkaffee, M amerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige ishung 130,00, bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pslaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand- gewählte, ausgewogen —&— bis ——4 Zitronat ——— bis ——a
„ Kunsthonig in 1% kg-Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz
183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineshm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder- talg in Kübeln-111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Taselmargarine 174,00 bis —,— Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackdt 8335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei- butter, gepadt 8327,00 bis —,—, Moslkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepadt 819,00 bis. j) Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Spéiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40% 190,00 bis —,—, echter Edamer 40% 190,00 bis —,—, bayér. Emmentaler (vollfètt) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.
§) Nach besonderer Anweisun verkäuflich. *) Nur für Zwedcke der menschlichen Ernährung bestimmt. f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Prag, 9. September. (D. N..B.) Amsterdam Umrehnungs- Mittelkurs 1,327, Berlin —,—, Zürich 668,00, Oslo 667,00 nom.,
‘Kopenhagen 568,50 nom., London*) 116,20, Madrid —,—, Mai-
land 152,20 nom., New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,00, Brüssel 469,50 nom., Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutshen Verrechnungskurs.
Fortseßung auf der nähsten Seite,
¡Zoe 4 A N:
S. 3
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 19. September 1940.
41
i R i e Lm
(Die Preise verstehen \sih ab Lager in Deutschland für prompte
Originalhüttenaluminium,
99 9/9 in Blöten .
desgl. in Walz- oder Drahtbarren 0
99 9/
S0: §4 Neinnickel, 98 — 99 9/0 6.4.0: @ D. Antimon-Negulus. « o o - o +
Feiasilbex .. »- »_
133 137
35,50—38,50
Liefecung und Bezahlung):
RA für 100 kg
Aa = &
feïn
Fn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand, Und R) ias Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Ae a Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .….... Brasilien (Rio de J) ees Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval/Talinn) .…. Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Fran (Teheran) JFsland (Reykjavik) Ftalien (Rom und Mala iss Fapan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb) Kanada (Montreal) . Lettland (Riga) Litauen (Kowno/ N) L Luxemburg (Luxem- D) ae iitees Neuseeland (Welling- O Sao aa etra Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) L Südafrik.Union(Pre- toria, Johannesbg.) Türkei (Fstanbul) Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
1 ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pav.-Pej. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar
1 fanad. Doll. 100 Lats
100 Litas3 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpejo
1 Dollar
10. September
Geld
18,79 0,575
39,96 0,130 3,047
48,21
—
62,44 5,06
2,148 132,57 14,59 38,42
13,09 0,585
5,604 48,75 41,94
9,99
n 2 ] O 3
59,46
56,84 8,591
23,56
1,978 0,904
2,498
Brie!
18,83 0,579
40,04 0,132 3,053
48,31
62,56 5,07
2,152 132,83 14,61 38,50
13,11 0,587
5,616 48,85 42,02 10,01
59,58
56,96 8,609
23,60
1,982 0,906
Geld
18,79 0,575
39,96 0,130 3,047
48,21
—
62,44 5,06
2,148 132,57 14,59 38,42
13,09 0,585
5,604 48,75 41,94
9,99 56,76
9,89
59;46
56,79 8,591
23,56
1,978 0,904
2,502
2,498
9, September
Brief
18,83 0,579
40,04 0,132 3,053
48,31
_——
62,56 5,07
2,152 132,83 14,61 38,50
13,11 0,587
5,616 48,85 42,02 10,01
59,58
56,91 8,609
23,60
1,982 0,906 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursei
Geld Brief England, Aegypten, Südasfrik, Union 9,89 | 9,91 SPaNIvei:. «e sab nas Ci Ca Sees 5,599 5,611 Australien, Neuseeland „....««‘..... 7,912 7,928 Bitsch diet ¿ava eageateaeoar u) T7418 74,32 Kanada G S000 00002.0000. 2,098 2,102 AusländisHe Geldsorten und Banknoten.
10. September | 9. September
Geld WBrie| | Geld Brief Sovereign3 ...... Notiz 20,388 20,46 | 20,388 20,46 20 Frances-Stücke .…. für 16,16 0 16,16 16,22 Gold-Dollars ...... 1 Stüdck 4,185 4,2051 4,185 4,295 Aegyptische .…..... | 1 ägypt. Pfd.| 3,99 4,01 | 3,99 4,01 Amerikanische:
1000—5 Dollar ..… | 1 Dollar 2,48 2,50 | 2,48 2,50 2 und 1 Dollar „.… | 1 Dollar 248 2,50 | 2,48 2,50 Argentinische .….... | 1 Pap.-Peso | 0,47 0,49 I 0,47 0,49 Australische ..+.«.«« | 1 austr. Pfd. | 2,99 83,01} 2,99 3,01 Belgische ...-.«««« | 100 Belga 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Brajilianische .««« ..| 1 Milreis 0,095 0,106] 0,095 0,105 A «eo. e | 100 Rupien | 46,91 47,09 | 46,91 7,09 Bulgarische .…..... | 100 Lewa — — — —— Dänische: große .…. . | 100 Kronen — — — — 10 Kr. u. darunter | 100 Kronen | 48,16 48,36 | 48,16 48,36 Englische: große .… |1 engl. Pfd. 4,99 5,01 | 4,99 5,01 1 £ u. darunter ... | 1 engl. Pfd. 4,99 5,01 | 4,999 5,01 Estnische .….…... .. . | 100 estn. Kr. | — — — — Finnishe .......«. | 100 finnl.M.| 4,79 4,81 | 4,79 4,811 Französishe .....«. | 100 Frs. - 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Holländische .….….. 100 Gulden [132,73 133,27 1132,73 133,27 Ftalienische: große . | 100 Lire — — — — 10 Lire u. darunter , | 100 Lire 13,07 13,13 | 13,07 183,13 Jugoslawische: große | 100 Dinar — — — — 100 Dinar ..... | 100 Dinar 5,60 5,62 | 5,60 5,62 Kanadishe .…...... | 1 kanad. Doll] 1,59 1,61 | 1,59. 1,61 Lettländishé ...... | 100 Lats — — — — Litauische: große . | 100 Litas _— — — — 100 Litas u. darunt. | 100 Litas — — — — Luxemburgische . | 100 lux. Fr. | 9,98 10,02 | 9,98 10,02
Norwegische, 50 Kr. U. darunter .….,., 100 Kronen | 56,89 57,11 | 56,89 657,11 Rumänische: 1000Lei und neue 500 Lei . | 100 Lei — — Lis va unter 500 Lei .….. | 100 Lei — —_— ien Gmnd Schwedische: große | 100 Kronen — — wis Lis 650 Kr, u. darunter | 100 Kronen | 59,30 59,54 | 59,30 59,54 Schweizer: große .. | 100 Frs, 56,69 56,91 | 56,64 56,86 100 Frs. u. darunt. | 100 Frs. 56,69 66,91 } 56,64 56,86 Südasxr. Union .. | 1 südafr. Pfd.| 3,99 4,01 | 3,99 4,01 | Türkische .....,+.+ | 1 türk. Pfund} 1,84 1,86 | 1,84 1,86 Ungariscle »aaaccckcA 320 Bengò A a A s Ga
S