1940 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Sep 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8-: und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. Sevtember 1940. &.2

Irichtamtliches. Un2s der Verivalitg.

Steuererleichterungen aus Anlaß des Umtausches

der ReichSbahnvorzugSattien:.

Die Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn sind zur Ein- lösung am 1. Fuli 1941 aufgerufen worden. Den Fnhabern der erd y ou vis ist der Umtausch in eine neue mit 4 v. H. ver-

)e Reichsbahnanleihe mit 25 jähriger Laufzeit angeboten worden. Die Umtauscbenden erhalten für je 100 &#{ Nennwert der Vorzugsaktien 120 NAÆ Nennwert der neuen Anleihe und vorzeitig eine Barvergütung von 71/2 v. H., womit die Dividende

zinsli

%

Die Deutsche Reichsmark besser als Gold.

Staatssekretär Dr. Landfried zu den deutsch- jugofslawischen Wirtschaftsbesprechungen. Belgrad, 28. September. Staatssekretär Dr. Landfried

vom Reichswirtschaftsministerium sprach auf einem Kamerad- schaftsabend der Belgrader Ortsgruppe der NSDAP. und der DAF. über die gegenwärtig von ihm geführten deutsch-jugoslawi- hen Wirtschaftsbesprehungen.

_ Staatssekretär Dr. Landfried führte u. a. avs, die deutsche Wirtschaft habe durch die bisherigen Kriegsereignisse keinerlei Be- eintrahtigung erfahren, im Gegenteil hätten die Exportziffern alle Erwartungen übertroffen. Die Hoffnung des Reichswirtschafts- ministers Funk, 70 % des Friedensexports halten zu können, sei wesentlich übertroffen worden. Weltgeschichtlihe Entscheidungen bahnten sih an. Die Erkenntnis von der Berücksihtigung der Lebensnotwendigkeiten beginne sih übera!l durchzuseßen. Es hebe nicht nur eine Umgestaltung des politischen, sondern auch des Wirt- schaftslebens an. Febt schon werde deutscher- und italienischerseits vorbereitet, was nah dem gewonnenen Krieg zu geschehen habe. Dabei sei es klar, daß mindestens in Europa die Achsenmähte das Bestimmungs- und Entscheidungsreht in Händen hätten.

Nichts sei im übrigen falscher, als wenn das Ausland glauben wolle, daß die Staaten der Achse sih wirtshaftlih abschließen woll- ten von ihrer Umtvelt. Fhr Streben nah Autarkie bedeute nur, daß für den äußersten Ernstfall das Leben der Nation unabhängig vom guten oder shlechten Willen der anderen Völker gesichert sein tolle. Unnötige Güter müßten dann auf ein Minimum beschränkt werden, während umgekehrt in Friedenszeiten gerade der Aus- tausch dieser Güter eine wertvolle Bereicherung der Wirtschaft zwischen den einzelnen Staaten bilden werde. Fm übrigen werde sich auch die neue im Entstehen begriffene europäische Wirtschafts- gemeinschaft niht gegen Uebersee abschließen.

_ Eines der wesentlichsten Ziele sei der Abbau aller unnatür- lichen Hindernisse. Auf dem Wege zu diesem Ziele sei heute bereits mancher Schritt getan. Fnsbesondere habe die Devisenfrage, d. h. die beschränkte Gültigfeit der einzelnen nationalen Währungen, heute [hon aus eigener Kraft heraus weitere Fortschritte gemacht, Deutschland biete allen Staaten, die guten Willens sind, die Ein- ladung zu einer großzügigen Verrehnung an. Wenn nämlih das

LBirtschaft des Wuslandes.

Das Verhältnis der Slowakenkrone zur Tschechenkrone.

Preßburg, 29. September. Mit der Einverleibung des Pro- tektorates in das Zollgebiet des Reiches wird bekanntlih auch der gesonderte Verrechnungsverkehr zwischen der /Slowakei und dem Protektorat aufhören. Nach dem 1. Oktober werden somit alle Zah- lungen zwischen der Slowakei und dem Protektorat über die Ver- rechnungskasse in Berlin geleitet werden.

Bisher war im Zahlungsverkehr mit dem Protektorat eine Slowakenkrone einer Tschechenkrone gleichgestellt; künftig ist jedoch für 10 Tschechenkronen 1 Reichsmark, das sind 11,62 Ks, zu zahlen. Diese Tatsache hat zur Folge, daß noch in den leßten Wochen ver- stärkte slowakische Bestellungen im Protektorat mit entsprehenden Vorauszahlungen erfolgten. Wenn nämlich einer der beiden Kon- trahenten aus Warenverbindlichkeiten vor dem 1. Oktober Zah- lungen leistet, gelten noch die Bestimmungen des bisherigen Clea- rings zwischen der Slowakei und dem Protektorat.

Einzelheiten der jugoslawischen Außenhaändels- krontrolle.

Belgrad, 29. September. Wie bereits kurz gemeldet, ist nunmehr die „Verordnung über die Außenhandelskontrolle“ im Amtsblatt erschienen. Es handelt \sich hierbei erst um eine Rahmenverordnung, dies die entsprehenden Vollmachten zur Durchführung dex Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle enthält. Be- E bemerkenswert ist die Verordnung ' aber insofern, daß urch sie die Kontrolle des Außenhandels nunmehr an einer Stelle, und ¿war bei der Direktion für den Außenhandel, zu- sammengefaßt wird. Sie ermähtigt den Handels- und Jndustrie- minister, nach Anhören des Áußénhandeldrates Verordnungen zu exlassen, welche Art Waren unter Ein- oder Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Diese werden im Amtsblatt veröffentliht. Solche Waren, die unter Kontrolle. gestellt werden, dürfen nur mit be- Eee Bewilligungsbescheinigung, die die Außenhandels3- irektion oder von ihr ermächtigte Organe ausgeben, ein- bzw. ausgeführt werden. ‘Die Außenhandelsdirektion vird Ein- und Ausfuhrgenehmigungen nach einem bestimmtent Plan und im Rahmen vorhandener Zahlungsmittel ausgeben.

Der Minister für Handel und s kann nach Anhörung ‘des Beirates für den Außenhandel und im Einvernehmen mit dem Banus des BVanats Kroatien die Bildung von Pflichtver- eintgungen von Fmporteuren bzw. Exporteuren einzelner Waren- arten anordnen. Die Direktion für den Außenhandel kann auf Beschluß des Beirates für den MROTIDA Einfuhrbewilligungen erteilen mit der Verpflihtung für die Fmporteure, eine be- stimmte Warenqualität oder Waren bestimmten Ursprungs an- zuschaffen oder die Ware zu an Preisen zu Ten Ebenso kann die Direktion Ausfuhrbewilligungen mit der Ver- pilihtung für den Exporteur erteilen, eine bestimmte Qualität auszuführen, die Ausfuhrware zu bestimmten Preisen zu kaufen oder zu verkaufen oder in einem bestimmten Verhältnis zur Ausfuhr die staatlichen oder die Banatsstellen zu versorgen.

__ Handelsministec Dr, Andres. gab bei Gelegenheit der Ver- öffentlihung der neuen Verordnung eine Erklärung ab, in der er

24. September in den Tageszeitungen veröffentliht worden. Der Reichsminister der f

ahnanleihe, die sie im Umtausch

leßten Buchwert der umgetaushten Reichsbahnvorzugsaktien.

Für den Fall der Einlösung von Reihsbahnvorzugs- aktien, die zum Betriebsvermögen gehören, sind steuerlihe Ver- günstigungen n i ch t vorgesehen.

afistcil.

Clearingsystem zwischen einer Vielzahl von Staaten zugleih an- gewandt werde, verringere sih die Gefahr der Clearingspite. Besser als Gold sei heute die deutshe Reichsmark, hinter der das ganze Können und die Arbeitskraft eines 85-Millionen-Volkes stehe. Deutschland erhebe berechtigten Anspruch, daß die Mark die führende Devise im neuen Europa werde. Man könne es auch nicht weiter dulden, daß irgendein Land die Reichsmark niedriger bewerte als andere Devisen, gz. B. den Dollar. Deshalb sei auch bei den jeßigen Belgrader deutsch-jugo- slawishen Besprehungen- mit der Unterbewertung der Clearing- mark aufgeräumt worden. Allerdings habe Deutschland auf die jugoslawishe Wirtshaft Rücksiht genommen und niht mit Ge- walt den Kurs sofort auf die Dollarbasis erhöht, DERN ih mit einem Mittelkurs vorläufig begnügt. Um schädlihen Rülk- wirkungen auf das jugoslawishe Wirtschaftsleben vorzubeugen, habe das Reich weiterhin ein starkes Entgegenkommen dahin ge- eigt, daß bei der Kursumseßung ein langer Uebergangszeitraum en einzelnen jugoslawishen {Fmporteuren zugestanden werde, der notfalls verlängert werde. Deutschland set außerdem bereit, bei der Preisordnung in Fugoslawien, d. h. bei der Festhaltung der Preise, seine Hilfe niht zu versagen. - Abschließend erklärte der Staatssekretär, eine Reihe von Völkern löste sich aus den Fesseln des Goldes. Doch dürfe nicht an die Stelle unnötiger bisheriger Hemmnisse ein shrankenloser Privategoismus treten, sondern eine planvolle Wirtschaft müsse ordnend eingreifen. Deshalb müßten sich auch die Wirtschafts- praktiker der verschiedenen Länder zusammenseßen, um die Be- dürfnisse ihrer Länder abzustimmen, damit jeder Staat wirkli wirtschaftlih arbeite. Beispielsweise erkenne Deutschland das Recht eines rohstoffreihen Landes n die Möglichkeit zureVer- edlung und Verarbeitung dieser Rohstoffe in seinem eigenen Lande an. Sinnlos wäre aber der Aufbau eigener Fndustrien dort, wo ein Land diese Artikel in besserer Qualität und billiger von seinem Handel3spartner, der praktisch meist Deutschland sei, be- ziehen könne. Auch hier komme es darauf an, daß nicht mehr nur zwei Länder, sondern mehrere Länder ihré Vertreter zu solchen Besprechungen entsenden, um einen Aufbau der neuen Wirtschaft vorzubereiten, die in einem durh Adolf Hitler ge- schaffenen glückliheren Europa weit das Tor zum Handel mit der übrigen Welt öffnen werde, unbeschadet von den bisherigen

geben. Da jedoH der Bedarf Spaniens von

daranf hinwies, daß schon bisher in Fugoslawien eine teilweise Kontrolle des Außenhandels ausgeübt wurde. Die Kontrolle der

egoistishen englishen Störenfrieden, welche jede wahre Weltwirt- Det planmäßig verhindert Vttone : / i

Ausfuhr von Vieh und tierishen Erzeugnissen wurde noch im Jahre 1951 eingeführt, im selben Fahr auch die Kontrolle von Wetzen, Roggen und Mehl. Fm Fahre 1936 wurde die Ausfuhr verschiedener Waren nah Clearing-Ländern unter Kontrolle ge- stellt. Die Kontrollmaßnahmen im Bereiche des Außenhandels ivurden während jenes Zeitabshnittes ad hoc eingeführt, und zwar anf Grund der augenblicklihen Erfordernisse des Marktes. Die Bedeutung der jeßt veröffentlichten Verordnung liege vor allem in der Zentralisierung der ganzen Außenhandelskontrolle bei der Außenhandelsdirektion, außerdem in der Verwirklichung einer systematischen und planmäßigen Arbeit bei der Durch- führung der Kontrollmaßnahmen. Der Außenhandelsdirektion wurde bei der ihr anvertrauten Kontrolle größte Bewegungs- tas eingeräumt. Sie werde in ihrer Arbeit von den Wirt- chastsorganisationen unterstüßt. Das neue System der Kontrolle des jugcslawishen Außenhandels entspreche niht nux den Forde- rungen der heutigen Zeit, sondern auch den berechtigten Fnter- essen der Wirtschaft selbst.

Stetige AufwärtS8entwicklung der belgischen Metallindustrie.

Brüssel, 28. September. Fn der belgishen Metallindustrie ist den Umständen entsprechend eine stetige, wenn auch langsame Auf- wärtsbeiwwegung zu verzeihnen. Bisher sind es fast aus\chließlich Jnlandsfirmen, die die Hauptaufträge an die Fabriken geben. Den größten Anteil hieran nehmen die zahlreihen Bauten ein, die bei der Wiedererrihtung von Brücken und anderen größeren Bau- vorháben notwendig werden. Die Belgische Eisenbahngesellschaft stellt ebenfalls einen bedeutenden Abnehmer für Erzeugnisse der Schwerindustrie dar. Hier kommen insbesondere Lokomotiven und rollendes Material in Frage, die in den leßten Tagen in bedeuten- dem Umfange in Auftrag gegeben wurden. Deutschland hat im übrigen einen Beitrag zur Änkurbelung der belgishen Metall- industrie und zur Absorbierung der Arbeitslosen geleistet, indem es sowohl für seinen eigenen Bedarf als auch für das Ausland große Arbeiten bei den belgishen Firmen in Auftrag gegeben hat.

Kräftiger Anstieg der spanischen Kohlen- förderung.

Madrid, 28. September. Nah halbamtlihen Erhebungen ist die Kohlenförderung Spaniens im ersten Halbjahr 1940 gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres stark Mg Die Förderung von Anthrazit stellte sih im ersten Halbjahr 1940 auf 532 976 | gegenüber 253249 t in der gleihen Zeit des Vorjahres. Die Steinkohlenförderung stieg auf 3741 053 t (2668 767 1) und die Braunkohlenförderung auf 259 647 (65 269) t. Die Förderzahlen legen Zeugnis von einem intensiven Abbau ab, der sogar die monatlichen Durhschnittszahlen des Rekordjahres 1930 übertrifft. Untex Beibehaltung des gleichen Arbeitstempos würde Va demnach eine jährliche Rekordförderung von insgesamt etwa 9 Mill. t er-

) e ( e ahkreisen auf min- destens 10 Mill. t geschäßt wird, würde sih demnach wie in der Vorkriegszeit noch immer ein Zuschußbedarf von 1 Mill. t ergeben.

für 1940 mitabgegolten is. Das Umtauschangebot ist am

inanzen gewährt aus Anlaß dieses Umtausches Steuererleihterungen. Das Ausgeld von 20 v. H. ist hei Steuerpflichtigen, bei denen die Vorzugsaftien zum Privat- vermögen gehören, nicht einfommensteuerpflihtig, Die Bar- vergütung von 7!/2 v. H. ist bei diesen Steuerpflichtigen nur in Höhe von 7v. H. den Einkünften ‘aus Kapitalvermögen zuzu- rehnen. Steuerpflichtige, bei denen die Reichsbahnvorzugsaktien A Betriebsvermögen gçhören, brauchen die Reichs-

ie i gegen Reichsbahnvorzugsaktien erwerben, nicht mit einem höheren Wert anzuseßen als mit dem

Originalhüttenalumi

desgl. in Walz- ode 99 0

Antimon-Negulus è Feinsilber

/a d a 1G Neinnickel, 98—99 %

Notierungen

vom 30. September 1940.

Lieferung und nium,

99 9% in Blöten . . . ..

x Drabtbarren

Bezahlung):

133 Ea

137

35,50—38,50

ck

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

(Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte

für 100 kg

fein

Zun Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphishe Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .……... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval/Talinn) Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.-Petj. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 eftn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

30. September Geld Brie!

18,79 18,83

0,578 0,582

39,96 40,04

0,130 0,132

3,053 48,31

3,047 48,21

62,44 5,06

62,56 - 5,07

28. September Geld . Briei

18,79 18,83 0,578 0,582

39,96 40,04

0,130 0,132

3,047 3,053 48,21 48,31

62,44 62,56 5,06 ‘5,07

Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. September 1940. S. 3.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deut he Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 30. September auf 74,00 A (am 28. September auf 74,00 E)

für 100 kg

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen. (D. N. B.) Amsterdam Umrehnungs- Zürich 700,50, Osló 667,00 nom,, Kopenhagen 566,50 nom., London*) 116,20, Madrid ——, Mai- land 152,20 nom., New York 29,34, Paris*) 65,78, Stocholm 698,50, Brüssel 469,50 nom., Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,90 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.

*) Für innerdeutshen Verrechnungskurs.

Budapest, 28. September. (D. N. B.)

Prag, 28. September. Mittelfurs —,—, Berlin —,—,

Alles in Pengö.]

- Amsterdam 183,45, Berlin 136,80, Bukarest 34,50, London 13,45,

Mailand 17,7782, New York 345,60, Paris —,—, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 79,074, Slowakei 9,65. j London, 23. September: Notierungen mcht eingetroffen.

(D. N. B.) y :

Paris, 30. September: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.) /

Amsterdam, 30. September. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,28—75,43, London —,—, New York 1883 a— 188/16, Paris —,— Brüssel 80,11——30,17, Schweiz 43,06-—43,15, Helsingfors 3,81—3,82, Ftalien (Clearing) 9,837, Madrid ——, Oslo —,—, Kopenhagen ——, Stockholm 44,81—44 90, Prag —,—.

Amsterdam, 28. September. (D. N. B.) [Ami!lich.] Berlin 75,28—75,43, London —,—, New York 188?9/14—188°/16, Paris —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 42,91—43,00, Helsingfors 3,81—3,82, Jtalien (Clearing) 9,87, Madrid —— Oslo ——, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag ——.

Züri, 28. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.| Paris 9,85, London 16,90, New York 437,00, Brüssel Mailand 22,05, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 175,20, Stockholm

104,40, Oslo —,—, Kopénhagen —,—, Sofia 535,00, Budapest 85,50, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 280,00, Bukarest 225,00, Helsingfors 887,00, Buenos Aires 101,00, Japan 103,00.

Kopenhagen, 28. September. (D. N. B.) London 20,91,

New York 518,90, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen ee ürich 118,80, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stocktholm 123,45, slo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,— Madrid —,—,

Warschau —,—. Alles Brief.

Stockholm, 28. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B.,, Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9,40 G., 9,80 B., Brüssel 67,40 G., 68,00 B, Schweiz. Pläye 95,65 G., 96,45 B., Amsterdam 222,30G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95G., 8125B., Oslo 95,25 G., 95,55 B. Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B.,, Rom 21,20G., 21,40 B,, Prag 14,30 G., 14,50 B., Madrid —,—, Warschau —,—. 4

Oslo, 27. September. (D.N.B.) London —,—, Berlin 175,25G., 176,75 B., Paris —,—, New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,—, Zürich 99,75 G., 101,25 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,—, Stockholm 104,75 G., 105,25 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B. Prag 14,75 G., 15,00 B., Warschau —,—.

Moskau, 17. September. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,40, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 120,73, Berlin 212,90. L

Londou, 28. September. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn-

abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurta. M., 28. September. (D. N. B.) Reihs3-Alt- besiyanleihe 154,50, Aschaffenburger Buntpapier 104,75, Buderus Eisen 136,50, Cement Heidelberg 188,75, Deutsche Gold u. Silber 272,00, Deutsche Linoleum 177,00, Eßlinger Maschinen 152,50, Felten u. Guilleaume 185,75, Ph. Holzmann 234,00, Gebr, Fung- hans 136,25, Lahmeyer 150,00, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke —, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, gHellstoff Waldhof 166,50.

Hamburg, 28 September. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 138,75, Vereinsbank 152,50, Hamburger Hochbahn 113,25, Hamburg - Amerika Paketf. 96,75, Hamburg - Südamerika —,—,

Nordd. Lloyd 96,25, Alsen Zement 232,00, Dynamit Nobel —,—, Guano 111,50, Harburger Gummi 220,00, Holsten - Braueret 170,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—.

Wien, 28. September. (D. N. B.) 614 %% Ndöst. Lds.-Anl, 1934 100,10, 59/9 Oberöst. Lds.-Anl. 1936 100,20, 61ck 9% Steiers mark Lds.-Anl. 1934 99,85, 6%/9 Wien 1934 99,823, Donau- Dampfsch. - Gesellshaft —-,—, A. E. G. - Union Lit. A Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ —,—, Brau-AG. Oesterreich 309,00, Brown-Boveri —,—, Egydyer Eisen u, Stahl Si A f el Q Enzesfelder Metall —,—, Felten-Guilleaume 153,90, Gummi Semperit 160,00, Hanf - Jute - Textil 147,50, Kabel- und Drahtind., ey Lapp-Finze AG. —,—, Leipnik-Lundb. —,—, Leykam-Fosefs32 thal 73,00, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,— Schrauben - Schmiedew. 148 50K., Siemens - Shuckert —,— Simmeringer Msh. —,—, „Solo“ Zündwaren ——, Steirische Magnesit 209,75, Steirishe Wasserkraft 151,00, Steyr-Daimlerz Puh —,—, Steyrermühl Papier —,—, Veitsher Magnesit —,—, Wagner-Biro 196,00, Wienerberger Ziegel —,—.

Amsterdam, 28. September. (D. N. B) A. Forts laufend notierte Werte: 1. Anleihen: 49/9 Niederl, Staatsanl. v. 1940 S. I m. Steuererleihterung 100,00, 4 9/6 Niederl, Staatsanl. v. 1940 S. I[ ohne Steuererleihterung 96!/,5, 49%/ Niederl. Staatsanl. v. 1949 S. 11 mit Steuererleichterung 100,00 514 9/0 Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 514 °/o do. mit Kettenerkl. 40,00. 2. Aktien: Algemeene Kunstzijde Unie (AKU) 1085/¿*), Philips Gloe:lampenfabr. —,—, Lever Bros, & Unilever 116,25*), Anaconda Copper Mining 211/,*), Bethlehem Steel Corp. 65,75*), Republic Steel 16,25 *), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. Petroleumbronnen —,—, Shell Union 8,25 *), Nederl, Scheepvaart Unie —,—, Amsterdam Rubber Cultuur Mij, 191,50 *), Handelsvereeng. „Amsterdam“ 358,50*), Serembah Mij. 15600. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7°/) Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7%/6 do. mit Kettenerkl. 23,50, 40/6 Golddiskontbank pref. 9200, 2. Aktien: Holländ. Kunstzijde Unie 107,00, Fntern. Viscose Comp. 47,00, Nederl, Kabelfabr. 395,00, Rotterdam Droogdok Mij. 272,00, Ver. Kon. Papierfabr. Van Gelder & Zonen 130,00, Allgemeine Elektrizitäts- gesellshaft 125,00, F.G. Farben 136,00.

*) Mittel.

1

Griechenland (Athen) 2,14% 92,152f 2,1488 2,152 Holland (Amsterdam und Rotterdam) Jran (Teheran) ….. Jsland (Reykjavik) Ftalien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb) . Kanada (Montreal) . Lettland (Riga) Litauen (Kowno/ Kaunas) 100 Litas3 Luxemburg (Luxem- burg) 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling- ton) 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm Ga Göteborg) ….. weiz (Züri Basel t 0E Bath A Slowakei (Preßburg) Spanien (Modrid u. Barcelona) Südasfrik.Union( Pre- toria, Johannesbg.) Türkei (Fstanbul) Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 i8L. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 fanad. Doll. 100 Lats

132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 838,50

132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

132,83 14,61 38,50

13,09 0,585

13,11 0,587

13,11 0,587 5,604 6,616

5,604 656,616

48,75 48,86

41,94

48,75 48,85

41,94 42,02 42,02

9,99 9,99 10,01

100 Es3cudo ; j 10,01 100 Lei D.

100 Kronen 59,46

57,24 8,591

59,46 59,58

57,26 8,609

23,60

57,14 8,591

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

23,56 23,56

1,978 1,982] 1,978 1;982

0,919 0,921| 0,919 0,921

2,498 2,502| 2,498 2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 9,91. 5,599 5,611 7,912 7,928

74,18 74,32 2,098 2,102

England, Aegypten, Südafrik, Union

Frankreich Cte e Australien, Neuseeland „eo... British-Jndien 00000000 000000300055 Kanada

E T0000 000200.0.

Ausländische Geldsorten und Banknoten,

——

28. SGeptembe Geld Brief 20,388 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 3,74 83,76

2,49 | 2,48 2,49 0,49 2,76 40,08

30. September Geld * Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 3,89 3,91

Sovereigns ....…... Notiz 20 Francs-Stüe .…. | für

1 Stüd 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.-Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 0,105 0,105 100 Rupien 46,59 46,59 100 Lewa —- i 100 Kronen / 100 Kronen

1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden

100 Lire 100 Lire 13,07 100 Dinar 100 Dinar 5,60 5,62 | 6,60 656,62 1 fanad. Doll] 1,39 1,41 1,41 100 Lats f

100 Litas

100 Litas 100 lux. Fr.

100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

1 slidafr. Pfd,

Gold-Dollars ....…. Aegyptische ...«--. Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische Australishe ..-.«+ Belgische eo. .’. Brasilianische ...««. Brit.-Jndische o... Bulgarische i Dänische: große 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £ U. darunter... Estnische Finnishe o... Französische Holländische Ftalienische: große . 0 No ij darunter , ugoslawische: große 00 Dinar via Kanadische .…...... Lettländishe Litauische: große 100 Lita3 u. darunt. Luxemburgische i Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000Lei und neue 500 Lei . unter 500 Lei Schwedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große 100 Frs. u. darunt..-

2,47 2,50 2,50 0,49 2,76

40,08 .

48,90 49,10 3,99

49,10

4,19 4,21 4,01

4,81 5,01 133,27

4,79 4,99 132,73

4,79 4,99 132,73

4,81 5,01 133,27

13,13 | 13,07 183,13

10,02 67,11

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Ungarische 00e... l 100 Pengö

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1 türk, Pfund

100 Kronen 56,88

[29272]

Öffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangßsversteigerungeu,

3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7, Aktiengesellschaften, 8. Kommandiigesellschaften auf Aktien, - 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels- und Kommanditgesellshaften, 13. Unfall- und Fnvalidenverfiéherungen,

14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Drudcktaufträge müssen auf

völlig druckreif eingesandt werden.

einseitig beshriebenem Papier Änderungen redaktioneller

Att und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Verufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge find daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Drucvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nit völlig druckreif eingereiht werden.

L Untersuchungs- und Strafsachen.

[29405] Entziehungsbeschluß.

J.-Nr. 3933. Dem Werner Js\rael Stern, geb. am 9. 8.1905 in Ellen leßter inländisher Wohnsiß: Essen, a e 13, jeßiger Aufenthalt: Sydney, Autralien, ist gemäß §- 2 des Geseßes vom 14. 7, 1933 die deutsche StaatsLangehörigkeit aberkannt wor- den. Dadurch ist er des Tragens eines deutschen akademisch!n Grades untwür- dig. Der zuständige Ausshuß der Uni- versität Bonn entzieht ihm hiermit den ihm am 30. 4. 1930 von der rehts- und staatswissenschaftlihen Fakultät ver- liehenen Doktorgrád entsprechend § 13 Abschnitt e dex Promotionsordnung dieser Fakultät. q

Die Entziehung wird mit dex Ver- öffentlihung im Reichs- und Preußi- hen Staatsanzeiger wirksam. Ein Rechtsmitt?l ist niht gegeben.

Bonn, den 23. September 1940. Rhein. Friedr.-Wilh.-Universität. Der Rektor. Chudoba.

2 AR 1838/40. Jn dex Strafsache egen die Ehefrau Natalie Sara Schle- inger geb. Lewin in Schwerin (Warthe), Reuterstr. 4, wegen Devisen- vergehens wird der Ta vom 11, Oktober 1938 über die Beschlag- nahme des gesamten Vermögens auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim

Ÿ i" pad, in Meseriy aufgehoben. S

werin (Warthe), 17. 9, 1940. Das Amtsgericht. König.

[29406]

149 Gs. 448/40. 13 Js. 966/40. Fn dem Ermittelungsverfahren gegen den am 12. 8. 1892 in Frankenthal (Pfalz) geborenen Kaufmann Franz Rudolf Märkle, persönlich haftender Gesellschafter der Komm.-Ge{, Märkle & Co., der Komm.-Ges. Märkle & Knieshe, Mitinhaber der Firma Tenz- ler & Co., Kommanditist der Firma Ebert & Co., sämtlih in Leipsig, und Mitinhaber der Firma Wellholz, Märkle & Becher in Niederorschel, wohnhaft in Leipzig N 22, Kleiststr, 45, wegen Des visenvergehens wird auf Antrag des Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Leipzig gemäß § 78 des Devisengeseßes vom 12. 12. 1938 die Beschlagnahme des gesamten DALEE des Be- chuldigten angeordnet. Aintscaricht Leipzig, 24. Sept. 1940.

[29407] Steuerftectbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Damenkonfektionär Salo Fsrael Katz, geboren am 11. Dezember 1906 u Vynite (Rumänien), zuleßt wohn- haft in Wien, 1I1., Untere Viaduktgasse rx. 2 1/8, zur Zeit in Fugoslawten, nähere Anschrift unbekannt, s{chuldet dem Reich etne Reichsfluchtsteuer von 924 000, R.A, die am 30. September 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zu- schlag von eins ‘vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen- den angefangenen Monat. Dex Zu- schlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des. Rückstandes. : Gemäß § 9 Ziffer 2 f. des Reichs- fluhtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesegblatt T 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche M Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluchtsteuergeseßes Festzuseßende Geld- strafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren entstandenen und entstehen- dén Kosten beshlagnahmt. 5 Es ergeht hiermit an alle natür- lihen und juristischen Personen, die im Jnland einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lihen Aufenthalt, ihren Sit, ihre Ge- \häftsleitung oder Grundbesiy haben, das Vevbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge- fordert, unverzüglich, spätestens inner- halb eines Monats, dem unterzeichne- ten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun- gen oder sonstigéèn Ansprüche zu machen. Wer nah der Veröffentlihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist s 8 10 Absaß 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- {chlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Vershulden an der Unkennt- nis trifsst. Etgenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig niht erfüllt, wird nach 8 10 Absaß 5 des Reichsfluchtsteuer- qesebes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reich8ab- gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer- ordnungswidrigkeit 413 dex Reichs- abaabenordnunga) bestraft. ; Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergeseyes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes,' des

Steuerfahndungsdienstes und des' Zoll-

fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte derx Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan- waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, 08 er im Fnland betroffen wird, vor- äufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absaß 2 des Reichsfluchtsteuergeseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Be- zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien [, 26. August 1940. Finanzamt Jnnere Stadt-Osft, Wien.

[29408] Steuerstectbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Fruchthändler Leopold Fsrael Unger, geboren am 6. Mai 1899 zu Deutschkreuz, und seine Ehefrau Frieda Sara geborene Holländer, geboren am 19, September 1906 zu Nitra, zuleyt wohnhaft in Deutschkreuz, zur Zeit im Ausland, nähere Anschrift unbekannt, schulden dem Reich eine Reichsflucht- steuer von 10 417, M, die am 1. Of- tober 1938 fällig gewesen is, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig- keit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgeseyblatt I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inländishe Vermögen der Steuer- pflihtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluhtsteuergeseßes festzuseßende Geld- strafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren entstandenen und entstehen- den Kosten beschlagnahmit, a

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren B ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit A ines unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten lie amt Anzeige über die den Steuerpflich- tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach derx Veröffentlichung Rer Bekanntrinahung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuerg!seßes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn ex beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- shlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis Bes Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine A ee Es oder fahrlässig niht erfüllt, wird na 8 10 Absay 6 des Reichsfluchtsteuer- geseßes, ‘sofern nicht der Tatbestand der Steuerhiuterziehung oder der Steuer- gefährdung (88 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der

Nah § 11 Absatz 1 des Reichsflucht- steuergesetes ist jeder Beamte des Poli- ei- und Sicherheitsdienstes, des Steuer- Tibndiingsdlenstes und des Zollfahn- dungsdienstes sowie jeder andere Be- amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt- [haft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer- pflihtigen, wenn sie im JFuland be- troffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Jnland betroffen werdén, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- geseßes unverzüglißh dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, [1., 27. August 1940. Finanzamt Jnunere Stadt-Ost, Wien.

3. Ausgebote.

[29412] Aufgebot. Ï

3 F. 1/40. Die Frau Luise Förster, geb, Kolbe, in Mittwalde hat beantragt, thren verschollenen Ehemann Gustav Förster, zuleßt wohnhaft in Mittwalde, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, jo spä- testens im Aufgebotstermin am 16. De- zember 1949 vor dem unterzeihneten Gericht zu melden, Main er für tot erklärt werden kann. An alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, ergeht die Auffordekung, bis um 10. Dezember 1940 dem Gericht Anzeige zu machen.

Briesen, den 16. September 1940.

Das Amtsgericht.

[29581] Aufgebot.

Die RNecck'’sche Erbengemeinschaft, vertreten dur in Potsdam, Wilhelmplay 20, hat be- antragt, den verschollenen Fohann Al- bert Theodor Reck, geboren am 13. Mai 1859 în Lubow, Kr. Köslin, zuleßt wohnhaft in Seeger, Kr. Köslin, sür tot qu erklären. Der bezeichnete Ver- a ene wird gerer, tens in dem auf den 26. November 1940, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, exrgcht die Auffobdärung: spätestens im Aufgebotstermin dem Ge- Va Anzeige zu machen.

ubliß, den 24. September 1940. Das Amtsgericht.

E Erbenaufgebot

8 2358 Abs. 2 BGB.).

Am 13. Dezember 1989 ist die ledige Johanne Sophie Louise Volms in P R gestorben. Erben sind Ab- ommen ihrer beiderseitigen Großeltern. Gesuht werden noch Nachkommen des Gottlieb Heinrich Wilhelm Bolms, ge- boren 16, Februar 1817 in Seesen (Harz), der Fohanna Dorothea Friede- rike Müller, geboren 2. Oktober 1814 in Bockenau- (Harz), ferner Fohanne

Reich8abgabenordnung) bestraft.

Dorothea Karoline -Müller,. geboren

Rechtsanwalt Heinecke

ih späte- N

23. April 1839 ebenda, und Christian Karl Müller, geboren 10. November 1842 ebenda, oder Abkommen. Weiter erben folgende in Göttingen geborenen Personen oder Abkommen: 1. Erna Brecht, geboren 2. Oktober 1886, 1900 nach Geismer abgemeldet, 2. Louise, ge- boren 13. Oktober 1888, 3, Willi, ge- boren 19. März 1890, 1908 nach Hildes- heim, 1909 nach Hamburg abgemeldet, 4. Else, geboren 12. August 1893, 1915 nah Hildesheim abgemeldet. Mit- teilungen über Erbberechtigte sind spä- testens bis zum Ablauf von sechs Wochen nah der Einrückung dieses Aufrufs in den Deutshen Reichsan- zeiger an das Amtsgeriht Hamburg, Abt. 74, zu 74 V1. 2634/39 zu rien.

Hamburg 36, 25. September 1940. Das Amtsgericht Hamburg. Abt. 74.

[29410] Aufgebot.

1. Hauptmann a, D. Fohannes Deves, - Berlin - Lichterfelde, Chlumer Str. 3, als Pfleger a) des Nachlasses dex am 8, 8. 1939 verstorbenen, zuleßt in Berlin-Charlottenburg, Giejebrecht- straße 12, wohnhaft gewesenen Witwe Hulda Sara Zender geb, Hossmann 37, F. 48/40 —, b) des Nahlas|es der am 5. 4. 1940 verstorbenen, zuleßt in Berlin - Smargendorf, Ruhlaer Str. 27, wohnhaft gewesenen Witwe Gertrud Sara Wolf geb. Seligsohn 837. F. 75/40 —; 2. Rechtsanwalt Ernst Mendrzyk, Bexrlin-Schmargeu- dorf, Berkaer Str. 40, als Pfleger des Nachlasses des am 2. 1. ‘1940 verstor- benen, zuleßt in Berltn-Charlotten- burg, Horstweg 34, wohnhaft gewesenen Bildhauers Wilhelm Wuerz 37. F. 60/40 —; 3, FJustizoberinspektor a. D. Erih. Hildebrandt, Berlin-Halenfsee, Lüßenstr. 6, als Pfleger des Nachlasses derx am 17. 3. 1939 verstorbenen, zuleßt in Berlin-Wilmersdorf, Helmstedier Sir, 16, wohnhaft gewesenen Ste1»- typistin Henny Sara Cohn 37. F. 62/40 —; 4, Rechtsanwalt Wal er Maaß, Berlin W 30, Martin-Luth?r- Str. 96, als Pfleger des Nachlasses ver am 1, 6, 1940 verstorbenen, zuleßt in Berlin-Wilmersdorf, Geisenheimer Sir.

x. 45, wohnhaft gewesenen Witwe «Fulie Haberl geb. Lepsner 37. F. 70/40 haben das Aufgebotsverfahren um Zwecke der Ausschließung von Naa abi beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge- A ihre Forderungen gegen den tahlaß der Verstorbenen zu 1a Hulda Sara Zender geb. Hoffmann, zu 1b Gertrud Sara Wolf geb. Seligsohn, zu 2 Wilhelm Wuery, zu 3 Henny Sara Cohn, zu 4 Fulie Haberl geb. LepsneL pätestens in dem auf den 6- Dezeim-

er 1940, 12 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Amtsgerichtsplay, Zimmer 335, anberaumten Ausgebots§- termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche

eweisstücke sind in Urschrift oder .in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß- gläubiger, welhe sich nicht melden, konnen, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteil8- rechten, Vermächtnissen und Auflagen

berüdcksichtigt zu werden, von den Erben