RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 245 vom 18. Oktober 1940. &.2
Anordnung
über Höchstpreise sür elektrishe Heizsonnen und elektrische _Heizöfen,
Vom 16. Oktober 1949.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zux Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vier- jahresplan angeordnet:
81
Die Hersteller von elektrischen Heizsonnen und elektrischen Heizöfen haben für ihre Erzeugnisse Bruttolistenpreise fest- Zuscßen. Die Bruttolistenpreise bedürfen der Genehmigung durch den Reichskommissax für die Preisbildung.
82
Jm inländischen Geschäftsverkehr dürfen die von den Her- stellern für elektrische Heizsonnen und elektrische Heizöfen fest- geseßten Bruttolistenpreise nicht überschritten werden.
83
(1) Die Hexrsteller haben die Genehmigung der Brutto- listenpreise bis zum 31. Oktober 1949 beim Reichskominissar für die Preisbildung zu beantragen. Fn diesem Antrag ist außer der Leistung in Watt anzugeben, ob das Erzeugnis den VDE-Bestimmungen entspricht. Ferner ist dem Anirag eine nah Stoff, Lohn, Gemeinkosten, Gewinn und Handelsspanne aufgegliederte Kalkulation beizufügen. :
(2) Diejenigen Hersteller, die Mitglieder von Gliede- rungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder des Reichs\tandes des Deutschen Handwerks sind, haben den An- trag über die für sie zuständigen Gruppen oder Fnnungen zu stellen. Das Eiureichen bei den Gruppen oder Fnnungen genügt zur Wahrung der Frist des Abs. 1.
(3) Wenn die Herstellung eines Erzeugnisses nah dem 31. Oktober 1940 neu aufgenommen wird, ist der Antrag auf Genehmigung vor dem Fnverkehrbringen zu stellen.
S 4 Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be- stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
S5 Z Der Reichskommissax für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen erlassen die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts- und Ver- waltungsvorschristen. 8 6 Die Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1940. Dex Reichskommissar für die Preisbildung. F. V.: Dr. Flottmann.
Anordnung zur Preisbildung in der Flacchstrumpswirkerei. Von 14. Oktober 1940 *),
Auf Grund des § 2 des Geseyes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29, Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 927) und des § 28 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1609) wird ange- ordnet:
8 1.
(1) Für Strumpfwaren, die ganz oder teilweise aus Baumwolle, Kunstseide, Seide, Wolle oder ett n Halb- oder Fertigware auf Flahwirkmaschinen hergestellt und im inländischen Geschäftsverkehr verkauft werden, hat der Her- steller den höchstzulässigen Preis zu bilden aus
den Werkstofskosten,
den Fertigungslöhnen,
den Fertigungsgemeinkosten,
den Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten, - den Sonderkosten,
den Aufschlägen für Färben, Appretieren, Formen, Aufmachung und besondere Be- und Verarbeitungs- vorgänge,
7. dem Wagnis- und Gewinnaufschlag,
8, den Vertriebssonderkosten, s
9. den sonstigen zulässigen Aufschlägen.
(2) Dex Reichskommissar für die Preisbildung kann be- stimmte flachgewirkte Strumpfwaren von den Vorschriften dieser Anordnung ausnehmen und andere Strumpswaren in sie einbeziehen.
(3) Die Vorschriften der Verordnung über die Preis- bildung für ausländische Waren (Auslandswarenpreisver- ordnung) vom 15. Juli 1937 (Reichsgeseßbl. T S. 881) bleiben unberührt.
S 2.
(1) Die Werkstoffkosten sind nah den Richtlinien der An- lage 1 **)- zu ermitteln.
(2) Auf die Kosten für Hilfs\toffe zur Vorbehandlung der Gespinste finden die Vorschriften des Abs. 1 Crisprecende Anwendung.
8 3.
(1) Die Fertigungslöhne sind nah den Richtlinien der Anlage 2 **) zu ermitteln.
(2) Soweit nach diesen Richtlinien die zulässigen Ferti- ungslöhne — auch für Teilarbeiten — im Einzelfall nicht festzustellen sind, dürfen die üblichen Fertigungslöhne ver- gleichbarer Betriebe eingeseßt werden.
S 4. _Als eee dürfen höchstes die nah den i voin der Anlage 3**) ermittelten Beträge eingeseßt werden. i
C Do be
*) Betrifft nicht die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.
+*) Die Anlagen werden im Mitteilungsblatt Teil 11 des Reichskommissars für die Preisbildung abgedruckt; außerdem wtrd die Fachuntergruppe Flachstrumpfwixkerei sie ihren Mitgliedern besonders bekanntgeben.
S 5. Als Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten dürfen höchstens die nach den Richtlinien der Anlage 4 **) ermittelten Beträge eingeseßt werden.
8 6.
Als Sonderkosten dürfen nur Lizenzgebühren und solche Kosten von Entwicklungsarbeiten berücksichtigt werden, die der Nr. 41 der Leitsäße für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber (LSÖ) vom 15. November 1938 entsprechen.
S 7
(1) Aufschläge für Färben, Appretieren, Formen, Auf- machung und besondere Be- und Verarbeitungsvorgänge dürfen hochstens in der aus Anlage 5 **) ersichtlichen Höhe eingeseßt werden.
(2) Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Ar- beiten in eigenen Betrieben oder Betriebsanlagen oder durch solche Unternehmen, die den Kartellverbänden der Veredlungs- industrie niht angehören, ausgeführt werden.
8 8.
Als Wagnis- und Gewinnaufschlag dürfen höchstens die nach den Richtlinien der Anlage 6/44) ermittelten Beträge eingeseßt werden.
8 9.
Als Vertriebssonderkosten dürfen höchstens die notwendi- gen Aufwendungen für Umsaßsteuer, Skonto und Vertreter- provisionen, jedoh nicht mehr als 7 vom Hundert des Ver- kaufspreises, eingeseßt werden.
8 10.
__Als sonstige Aufschläge dürfen höchstens die nah den Richtlinien der Anlage 7**) ermittelten Beträge eingeseßt werden.
8 11.
Bei der Preisbildung für andere flahgewirkte Strumpf- waren als Damen-, Damenknie- und Kinderstrümpfe tritt an die Stelle der in g 1 Abs. 1 zu Ziffer 3 bis 9 genannten Preisbestandteile der Unterschiedsbetrag zwischen dem im zweiten Halbjahr 1939 für gleihe oder vergleihbare Waren überwiegend erzielten Verkaufspreis und dem in diesem Ver- faufspreis enthaltenen Gesamtbetrag der Werkstoffkosten und der Fertigungslöhne. i
8 12.
Zur Abgeltung der Mindererlöse für das Aussortieren der Waren zweiter und dritter Wahl oder der Kiloware darf beim Verkauf ausgerüsteter und handelsfertig aufgemachter Fertigwaren der Verkaufspreis der Waren erster Wahl unter Berücksichtigung der Mengen um den Betrag erhöht werden, um den die Preise für Waren zweiter und dritter Wahl oder der Kiloware gegenüber dem nach diesen Vorschriften höchst- zulässigen Verkaufspreise ermäßigt werden.
S 13.
Beim Verkauf von flachgewirkten Damen- Damentknie- und Kinderstrümpfen darf! der Hersteller die Éinheitsbedin- gungen der deutschen Textilindustrie anwenden. Bei Nicht-
anwendung dieser Ea und beim Verkauf aller an-,
deren flachgewirkten Strumpfwaren darf der Hersteller die im zweiten Halbjahr 1939 angewandten Lieferungs- und Zah- E gen nicht zum Nachteil- der Abnehmer ver- ändern.
8 14. Flachgewirkte N Oven zweiter Wahl sind mit einem unauswischbaren alfenkreuz, flahgewirkte Fertigwaren
dritter Wahl mit zwei Balkenkreuzen in der Spihe zu kenn- zeichnen. 8 15. Die Entgelte für die ta der in § 1 genannten Waren in Lohn unterliegen ausschließlich der Verordnung
über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 955).
8 16. (1) Der Reichskommissaxr für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
(2) Die Anlagen kann dexr Reichskommissar für die Preis- bildung durch Erlaß an die Fachuntergruppe Flachstrumpf- wirkerei oder die zuständige Gliederung des Reichsstandes des deutschen Handwerks ändern. Die Aenderungen treten für die Mitglieder der Fachuntergruppe Flachstrumpfwirkerei am Tage nah dem Zugehen der Benachrichtigung durch die Fachuntergruppe, für die übrigen Hersteller am Tage nach dem Bdhen der Benachrichtigung durch diejenige Gliederung der Organisatior! der gewerblichen Wirtschaft, der sie angehören, in Krast.
8 17. /
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, finden mit dem Jnkrafttreten dieser Anoroönung für ihren Geltungsbereich die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 4 des Spinnstofsgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1411), die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 955), die Verordnung zur Preis- bildung in der Spinnstoffwirtschaft vom 9. Dezember 1937 O I S. 1351) und die Vorschriften der §8§ 23 is 27 der Kriegswictschaftsveroxrdnung vom 4. September 1939 (Reichsgesetbl. T S. 1608) keine Anwendung mehr.
2) Mit dem Fnkrafttreten fo tas Anordnung treten alle auf Grund des § 18 des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 S I S, 1411) und des § 8 der Verordnung übex das Verbot von Fregero augen vom 26. November 1936 (Reichsgesehbl. 1 S. 955) zugelassenen Ausnahmen für die in § 1 dieser Anordnung genannten Waren außer Kraft.
8 18. E Die Anordnung tritt am 1. November 1940 in Kraft. Berlin, den 14. Oktober 1940,
Der Reichskommissar für die Preisbildung. F. V.; Dr. Flottmann. 4
e)
Anordnung 92 der Reichsstelle sür. Lederwirtschaft (Einführung von Vorschriften über den Verkehr mit Fellen
und Häuten in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet).
Vom 16. Oktober 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) tn Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenver- kehrs in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Funi 1940 (Reichsgeseßbl. T S. 893) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1 Die Anordnung 56 der Reichsstelle für Lederwirtschaft, (Verkehr mit Fellen und Häuten) vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatisanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) gilt mit der Maßgabe auch in den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, daß Häuteverwer- tungen im Sinne dieser Anordnung die dem westdeutschen Häuteverwertungsverband G. m. b. H., Essen, angeschlossenen Hâäuteverwertungen sind. 82
Diese Anordnung tritt am 16. Oktober 1940 in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Steit. :
Anordnung 93 der Reichsstelle sür Lederwirtschast (Einführung von Vorschristen über den Verkehr mit Gerb-
stoffen, von Gerb- und Fettungsvorschristen sowie von Vor-
schriften über die Herstellungshöchstdauer von Rindleder in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet).
Bom 16. Oktober 1940.
af Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Waren- verkehrs in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Juni 1940 (Reichsgeseßbl. I S. 893) wird mit Zuz- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
81 Jn den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet gelten: 5
1. die Anordnung 60 der Reichsstelle für Lederwirt-. schaft (Verkehr mit Gerbstofsen) vom 27. Oktober .
1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz.
Nr. 253 vom 28. Oktober 1939);
2. die Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirt- haft (Eerb- und Fettungsvorschristen) vom 27. Ok- tober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 253 vom 28. Oktober 1939) mit der Maßgabe, daß die restlose Umstellung der Gerbver- L sowie die Durchführung der Vorschriften des
8 bis zum 31. Dezember 1940 beendet sein müssen;
3, die Bekanntmachungen zur Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirtschaft:
a) die 1. Vekanntmahung der Reichsstelle für Ledertwirtschaft zur Anordnung 61 (Zulassung von Austauschgerbstoffen) vom 15. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 294 vom 15. Dezember 19839);
b) die 2. Bekanntmachung der Reichsstelle für
" Lederwirtschaft zur Anordnung 61. (Zulassung von Austauschgerbstoffen) vom 26. Fanuar 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 24 vom 29. Fanuar 1940);
c) die 3. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 61 (Zulassung von Austauschgerbstoffen) vom 15. Februar 1940 (Deutscher Reichs8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 40 vom 16. Februar 1940);
d) die +4. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 61 S von Austauschgerbstoffen) vom 13. August 194 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nx. 198 vom 13. August 1940);
4. die Anordnung 70 der Reichsstelle für Lederwirt- haft (Herstellung von Rindkleder) vom 28. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 73 vom 28. März 1940) mit der Maßgabe, bas die Anordnung bereits auf nah dem 1. August 1940 eingearbeitete Rindhäute oder Teile von f"%Hen An- wendung findet. f
S2 : Diese Anordnung tritt am 16. Oktober 1940 in ¿. cáft. Berlin, den 16: Oktober 1940, ch1
. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Stei.
——
Bekanntmachung.
Die am 16. Oktober 1940 ausgegebene Nummer 181 des Reichsgesehblatts, Teil I, enthält:
Verordnung Üübex die Neufassung des Militärstrafgeseßbuchs. Vom 10. Oktober 1940. fassung arent
Dritte Verordnung zur Aenderung der Kriegssonderstraf- rechtsverordnung. Vom 10. Oktober 1940.
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 k... Postver- sendungsgebühren: 0,03 N. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser ostschecktonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 17. Oktober 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.
Kit
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 245 vom 18. Oftober 1940. S. 3
VBekanntmachung.
Die am 16. Oktober 1940 ausgegebene Nummer 182 des Reichsgesetzblatts, Teil L, enthält:
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die grund- bum tige Behandlung der in den Grundbüchern des Reichs- aues Sudetenland und der in die Länder Preußen und Bayern owie die Reichsgaue Ober- und Niederdonau eingegliederten udetendeutschen Gebiete für den ehemaligen tschechojlowakischen
Staat eingetragenen Rechte. Vom 26. September 1940.
Vierte Verordnung über die Vereinfachung der Verwaltung.
Vom 11. Oktober 1940.
Verordnung über die Einführung von Wehrreht im Pro- tektorat Böhmen und Mähren. Vom 12. Oftober 1940. j
Verordnung zur Einführung der Reichspachtschußordnung in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 14. Oktober 1940.
Umfang: 1/2 Vogen. Verkaufspreis: 0,30 NA. Postver- sendungsgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 17. Oktober 1940. Reichsveclagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung.
Die am 17. Oktober 1940 ausgegebene Nummer 183 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Einführung dex Verordnungen über die Bildung allgemeiner Tarifpreise für die Versorgung mit elek- trisher Energie (Tarifordnung für elektrishe Energie) und über die Bildung allgemeiner Tarifpreise für die Versorgung mit Gas (Tarifordnung für Gas) in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 7. Oktober 1940.
Verordnung über Reich8markeröffnungsbilanzen - und Um- lu alilmen in den Gebieten von Eupen, . Malmedy und oresnet (Umstellungsverordnung). Vom 8. Oktober 1940,
A über die Preisbildung für Schuhwaren im Einzelhandel. Vom 12. Oktober 1940.
Umfang: 11/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 K. Postver- sendungsgebühren: 0,03 KNAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser cltschecktonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 490, den 18. Oktober 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubri ch.
Bekanntmachung.
Die am 16. Oktober 1940 ausgegebene Nummer 35 des Reichsgeseßblatts, Teil IL, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Vier- zehnten Zusaßvereinbarung zum deutsh-hweizerishen Abkommen Uber den gegenseitigen Warenverkehr." Vom 11, Oktober 1940.
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch- \hweizerischen Verrehnungsabkommens und eines Zusaßabkom- mens_ zum Verrechnungsabkommen. Vom 11, Oktober 1940.
Umfang: 1!/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 l. Postver- sendungsgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 17. Oktober 1940. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.
Breußgzen. Bekanntmachung.
Geseßsammlung enthält unter (Nr. 14 532.) Zweite Verordnung zur Durchführung des Ge- eves zur Regelung der Erbenzins- und Erbpachtverhältnisse in
en Fehn-Kolonien der Provinz Hanngver vom 24. Fanuar 1934 (Geseßsamml. S. 49). Vom 7. Oktober 1940.
__ Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: —,20 NA; zuzüglich einer Versandgebühr von 3 Fe. Zu beziehen durh: R. v. Decker's Verlag (G. Schenk), Berlin W 15, Ließenburger Straße 31, und durxh den Buchhandel. j
Berlin, den 18. Oktobex 1940. Geschäftsstelle der Preußischen Geseßsammlung.
Frichtamtliches. Deutsches Neich.
Der Königlih Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 12. Oktober 1940 ver- lassen. Während seinex Abwesenheit führt Herr Legations- rat von Po st die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Geschäftsträger der Vereinigten Staaten von Amerika, Herx Alexander Kirk, ist von hier abberufen. Ex hat Berlin am 12, Oktober 1940 verlassen. Die Geschäfte der Botschaft führt als Geschäststräger ad interim Herr Bot- schaft8rat Leland B. Morris.
_ Nummer 42 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Funerun (herausgegeben vom E des Jnnern) vom 16. Oktober 1940 hat folgenden Fn d. be
eßt, Gebiete. — RdErl. 10. 10. 40, Behandlg. der in d. Frei-
machungsgebiet d. Westens heimkehrend. Behördenbediensteten. — |
RdErl. 11. 10. 40, Bewirtschaftg. v. Baraken. — Kommunäl- verbände. RdExl. 9. 10. 40, Verleihg. v. Ehrenbürgerrechten.
— RdErl. 12. 10. 40, Pflichtprüfg, d. Bahnen d. allg. Verkehrs U." d. nebenbahnähnl. Kleinbahnen, soweit sie gemeindl. Wirtschafts-*
betriebe sind. — Sammlungs- v. Lottériewesen. RdErl. 3. 10. 40, Mitgliederwerbg. f. d. N“? — Polizeiver- w altung, RdErl. 8. 10. 40, Zehrkos. ¿vergütg. -—— RdErl. 11. 10. 40, Veri
vendg. v. S L — RdErl. 7. 10. 40, Erg. u. Aend. d. -PDV. 33. — RdöErl. 8. 10. 40, Schlacht- u, Gefechts- bezeihngn. — RdErl. 11. 10. 40, Benuyg. d. 2. Eisenbahnwagenkl. bei Dienstreisen v. Pol.-Beamten in Ünif. — RdErl. 8. 10. 40, Reitlehrg. an d. Pol.-Reitshule in Rathenow. — RdErl. 190. 10. 40, Sig-Runen auf d. Unif. d. OrdnPol. — RdErl. 7. 10. 40, Anord- nungen üb. d. Bau v. Feuerwehrfahrz. — RdErl. 8. 10. 40, Be- schaffung v. Feuerlöshgeräten. — RdExl. 7. 10. 40, Amtl. Verlaut- barungen z. Or — RdEr!l. 8. 10. 40 a Ae: zu § 12 d. I, Durchf -V . 3. Luftschußges. — RdErl. 10. 10. 0, Umbenenng. einer Druckschrift. — Staatsangehörigkeit, Paß- und Ausländerpolizei. RdErl. 8. 10. 40, Sichtvermerke P Reisen a Ftalien. — RdErl. 11. 10. 40, Verlust d. slowak. Staatsangehörigkeit. — Wehrangelegenheiten. Fami- lienunterhalt, RdErl. 8. 10. 40, Sachschädenfeststellungs- VO,; Feststellungsbehörden in d. eingegliedert. Ostgebieten. — RdExl. 9, 10, 40, Wehrmachtfürsorge- u. Inge irkseinteilg. — RdEvrl. 9. 10. 40, Sachschädenfestftellungs-V V Einführg. in d.
Die heute- ausgegebene Nummer 13 der Preußischen 7 Wien durchgeführt wurde, fand ihren Abschlu
alt: All f em. Verwaltun p : RdExl. 8. 10. 40, Studienreisen in"
(Abn. 150),
wiedervereinigt. Gebieten v. Eupen, Malmedy U. Moresnet. —
RdExrl. 12. 10. 40, Sachschädenfeststellungs-VO.; Ersatleistg. in |
Natux. — RdEr!. 12. 10. 40, Schadenfeststellg. u. Vorschußgewährg. bei kriegszerstörten Gebäuden. — RdErl. 12. 10. 40, Vorsch. z. Ein- kellecung v. Speisekartoffeln f. Familieuunierhaltsberehtigte. — Vermessungs- u. Grenzsachen. Aend. in d. Liste d.
Oeffentl. bestellt. Verm.-Fng. — Volks gesundheit. RdErl. 7, 10. 40, Heilpraftiferges. — RdErl. 10. 10. 40, Vorbereitungskurse f. Röntgen-, Strahlen- U. Laboratoriums-Schubprüfgn. — RdErl. 10. 10. 40, Vorbereitungskurse l Röntgen-, Strahlen- u. Labora-
10. 10, 40, Reisekosten f. notdienst-
toriums-Schußprüfgn. — RdEr
Handwerkeranfiedlung und haudwerkliche i Kriegswirtschaft.
Das Handwerk hat für die Großaufträge der Aufrüstungs- periode und der Kriégswirtschaft durch Gemeinschaftsein- richtungen große Wirtschaftskörper geschaffen, die bei großen Lieferungen und Massenbauvorhaben als Auftragnehmer auf- treten. Uebex diese Einrichtungen sprach auf der Tagung von Amtsträgern und Geschäftsführern im Reichsstand des Deutschen Handwerks Generalsekretär Dr. Schüle r.. Er betonte u. a., daß diese Einrichtungen auch nah dem Kriege gewaltige Aufgaben haben werden, daß der Handwerksmeister darüber aber niemals die Pflege der privaten Kundschaft vernachlässigen dürfe. Die wirtshaftlihen Einrichtungen des Reichsstandes seien niemals Selbstzweck; die Aufträge daraus haben für den Meister nur zu- ae © Bedeutung.
Der Leiter der Ausfuhrstelle des es F Handwerks Conzen stellte die handwerklihe Ausfuhrsörderung in den großen Rahmen des werdenden europäischen Wirtschafts- raumes. Fn s{chöpferischem vis holt die Ausfuhrstelle aus dem Handwerk gerade die Erzeugnisse heraus, die in die staatliche Außenhandelslenkung hineinpassen, und \cafft so “eine Synthese der Gesamtmaßnahmen und der R e R Liefermöglichkeiten.
Von den weittragenden ufgaben der Handwerker- ansiedlung in den befreiten Ost- und Westgebieten und in den Großsiedlungen des Altreihs R a der stellvertretende Gene- ralsekretär des Reichsstandes Dr. Breyler. Die Träger von Tp siedlungen, wie Fallersleben und Salzgitter, berät der Reichsstand, damit die nötigen anwe e ees fr die Versorgu.ng der Ein- wohner von vornherein in der zweckvollsten Weise vorgesehen werden; er schafft au Mustergrundrisse für die wichtigsten Typen solcher Handwerksbetricbe in Stadt und Land. : E
Jn die Zufammenhänge zwischen staatliher Preispolitik und géordneter Buchführung und Kalkulation des Handwerksbetriebes führte Prof. Dr. ibe ie ein. — Ein- gehende Beratungen galten der Vorsorge füc die Land- maschineninstandsezung durch leistungsfähige Hand- werksbetriebe, die auch einem weiteren rashen Ausbau des Land- maschinenwesens gewachsen sind. Der Geschäftsführer des Reichs- furatoriums für die Technik in der Landwirtschaft, Diplomland- wirt Stauß, legte die Grundlagen für diese wichtige ZU- sammenarbeit von Handwerk und Bauerntum dar.
Tagungen der Lichttechniker in Stuttgart
und Efsen.
Die 28. Jahresversammlung der Deutschen Lichttehnischen Gesellshaft im NS.-Bund Deutscher Technik, die wie bekannt an Stelle der üblichen alljährlihen Reichstagung in diesem Fahre in Form von Teiltagungen in Berlin, Danzig, Kattowiy und
k durch Tagungen in Stuttgart und Essen. 5 :
Jm Großen Saal des Württembergishen Landesgewerbe- amts Stuttgart eröffnete der Leiter der DLTG.-Bezirksgruppe, Obexbaurat Dr. H. Jacob, DLTG,, die Tagung, wobei er ein- leitend besonders herausstellte, welhe Bedeutung der Lichttechnik als selbständige tehnishe Disziplin, insbesondere dur die Ent- wicklung in. den leßten Fahren, zukommt. Die auf dem Gebiete der Technik erstmalig vom Amt „Schönheit der Arbeit“ der DAF. getragene Gemeinschaftsarbeit aller am Licht und dex Beleuchtung interessierten Kreise haben diese Entwicklung sehr stark gefördert und die Forderung nah Fem Licht als soziale Forderung heraus- gestellt. Hieraus erwachsen dem Lichttehniker neue und ver- verantwortungsvolle Aufgaben, die von ihm weit über den Rahmen seines engeren Fachgebietes hinausgehende Kenntnisse verlangten. Die Losung dieser Aufgaben fordere die enge ZU- sammenarbeit mit den Fngenieuren anderer Fachrichtungen, ins- besondere auch mit den Architekten. Dies gelte für die richtige Ausnuzung des Tageslichtes ebenso wie für die Planung der Beleuchtung mit künstlihem Licht. Dr. Jacob gab der Hoffnung Ausdruck, daß die gemeinsame Tagung, die ie E, und Technik veranstaltet, mit dazu beitragen möge, die [hon so viel- fältig begonnene Gemeinschaftsarbeit weiter M vertiefen. Es folgten Vorträge von Professor Weigel, Dr. Knoll, Oberbaurat Dr. “g Facob, Dr. Se und Dr. Klein. i |
Jn Essen fand die Tagung im Großen Hörsaal im „Haus der Technik“ statt, und zwar unter der Leitung des Bezirks- rup Sen, Direktor Dr. L. Hentschel, DLTG., Münster. Dr. Hentschel wies einleitend darauf hin, daß entgegen früherem Brauch die Tagung nicht unter ein S Thema gestellt ist, die Vortragsfolge vielmehr die Behandlung von Gegenständen aus der Lichtmeßtechnik, dex Leuchttehnik und der Beleuchtungs- technik vorsieht. Dennoch sei es ein Leitgedanke, dem die Vor- träge folgen, nämlich Pflege der Gemeinschaftsarbeit aller an der Entwicklung von Licht und N R arbeitenden gan genossen. Es folgten Vorträge von Professor Weigel, Dr. Knoll, Dr. Heutschel, Dr. Rüttenauer und Oberingenieur Stege.
Ausweise ausländischer Rotenbanken.
London, 16. Oktober. (D. N. B.) Wochenausweis der Vank von England vom 16. Oktober 1940 (in Klammern Zu- und Abnahme îm Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Ymn Umlauf befindlihe Noten 597 720 (Abn. 3620), hinterlegte. Noten 32520 (Zun. 3610), andere its acag ip 66A heiten der Emissionsabteilung 615 890 (Abn. 60), andere Sicher- heiten dec Emissionsabteilung 3080 (Zun. 50), Silbermünzen- bestand der Emissionsabteilung 10 (unverändert), Goldmünzen- und Barrenbestand dec Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen" der Regierung 19850 (Zun. 760), andere Depositen: Banken 109 150 (Abn. 6150), Private 52240 (Zun. 270), Regierungssicherheiten 139 000 (Abn. 7230), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 5390 (Abn. 1220), Wertpapiere 21 550 Gold- und Silberbestand der Bankabteilung 440 (Abn. 120). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 18,18 gegen. 15,81 9%.
Eine Schraube ohne Ende. — 1 Mrd. Pfund neueKreditermächtigung der britischenRegierung Die britishe Regierung hat dem Unterhaus den Antrag
auf eine neue Kreditermächtigung in Höhe von einer Milliarde
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Wirtschaft des Auslandes.
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verpflihtete Hilfskassenärzte. — RdErl. 7. 10. 40, Durchf. d. Wei geseßes in d. Reichsgauen d. Ostmark v. im Sudetengau. Veterinärverwaltung. NdErl. 5, 10. 40, Einnahmen à amtstierärztl. Gebühren. — RdErt. 10. 10. 40, Pauschbeträge \ächl. Vecwaltungsausg. d. beamtet. Tierärzte. — Versi denes. Handschriftl. Berichtig. — Neuerscheinungen. Stellenausscchreibungen v. Gemeindebeamtetß — Zu beziehen durch alle Postanitalten. Carl Heymanns Verla Berlin W 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlih 2,15 N. für Aus# l A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 fi M für Ausgabe B (eit eitig bedruckt).
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Berliner Börse vom 17. Dftober.
Die Geschäftstätigkeit an den Aktienmärkten war bei Fest« sebung der. ersten Kurse auch am Donnerstag nux gering. Dié Kursgestaltung war wiederum uneinheitlich. Die Kursgewinns entsprachen sowohl zahlenmäßig als auch in ihrem Umfange dert Abschlägen, daneben blieben zahlreiche Pabiexe unnotiert.
Von Montanaktien stiegen Buderus um % und Klöckner um 1!/2 %. Andererseits büßten Hoesch 4, Harpener 4 und Stols berger Zink 1 % ein. Rheinstahl und Verein, Stahliverke sowis Mannesmann blieben unverändert. Von Braunkohlenwerten erhöhten sich Deutsche Erdöl um "/s %, hingegen büßten Flss Genußscheine 1 % ein. Kaliwerte lagen f-ster, wobei Wintershallk 34 und Salzdetfurth 14 % gewannen. Fn der chemishen Gruppe erhöhten sih v. Heyden und Rütgers je um !/2 und Goldschmidt um 21/4 %. Niedriger lagen Schering um 4 und Farben unf 4 %. Gummi- und Linoleum-, Metall-, Bau- und Textilwertä veränderten sich nur geringfügig. Elektro- und Versorgung anteile lagen überwiegend chwächer. A E G verloren 4, Siemens® Vorzüge 1/2, Siemens und R WE je 134, Lichtkraft und Dessauex Gas je 14 und Lahmeyer 14 %. Accumulatoren und Rheag erschienen anfangs mit Minus-Minus-Zeihen. Die Notiz füx Rheag lautete später um 5 % niedriger. Deutshe Atlanten ge# wannen 1/2 und EW Schlesien 6 %. Bei den Autowerten ers höhten sich BMW um 1 %. Ausgesprochen fest lagen die Anteils von Maschinenbaufabriken. Hier stiegen Berliner Maschinen uns Demag je um 1, Deutshe Waffen und Schubert & Salzer is um 2 %. Hervorzuheben sind noch Brauereiwerte, so Auhertezt
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mit + 1214 und Dortmunder Union mit — 2!/2 %. Außerdê Hotelbetrieb mit + % und Gebr “Funghans mit —+ 2% andererseits Süddtsch. Zucker mit — 114, Zellstoff Waldhof mit — 1% und Allgem. Lokal u. Kraft mit — 2%.
Jm weiteren Verlauf war die Kursentwiklung überwiegend nach unten gerichtet, wobei vielfah Rückgänge bis zu ?4 % ein- traten. Verein. Stahlwerke notierten 1364 und Farben 188!/2 Junghans verloren 1%. B MW 1%, Erdöl 1%, Salzdetfurth und Feldmühle 14, Schultheiß 126, Klöckner, Gesfürel, Golda {midt und Verkehrswesen 1 und Daimler ?/s %. Höher bewertet wurden RWE mit + 4 und Deutsche Linoleum sowie Engel4 hardt mit +1 %.
Bei stillem Geschäft {loß die Börse leiht erholt. Verein, Stahlwerke handelte man schließlich mit 1374 und Farben mit 1894. Siemens-Vorzüge, Verkehrswesen, BMW, Deffauer Gas und Gesfürel befestigten sich um —/2%. Scchwächer waren EW Schlesien mit — 4 %.
Am Kassamarkt entwictelten Banken sich nicht einheitli®, Höher veranlagt waren u. a. Deutsche Bank mit + 1, Berlinev Handelsgesellschaft mit + 2, Dresdner Bank und Commerzbk, mit + 14 und Adca mit + 1/2 %. Andererseits verloren U. q, Deutsche Ueberscebank 2%, Bayerishe Vereinsbank 11/2 un Niederlausißer Bank 1/2 %. Von Hypothekenbanken seien ge- nannt Deutsche Hyvothekenbank mit +214, Hamburger Hypos thekenbank mit +14 und Rheinische Hypothekenbank mit — 2 %, Am Shchiffahrtsaktienmarkt befestigten sih Hapag und Nordlloyh um 1 und Hamburg-Süd um 154 %, während Hansa Dampf um 1/2 % nachgaben. Von Bahnen waren Halberstadti-Blankenburg mit — 24 und Schipkau-Finsterwalde mit + 2% % stärker vers ändert. Von Kolontalanteilen hwächten sich Kamerun um h Schantung um !/2% und Otavi um % A ab. Neuguinea notierten Strich-Geld. Am Kassamarkt der Fndustriepapiere waL die Haltung geteilt. Nur vereinzelt gingen die Kursverändes rungen über 3 % hinaus. Zu nennen sind Linde's Eis mit — 5, Necktarwerte mit — 6, Boswau & Knauer mit — 4 und Betott- und Monierbau mit — 44 %.
Steuergutscheine T nannte man wieder mit 1024. Auth Steuergutscheine 11 wurden zu unveränderten Kursen notiert.
Im variablen Rontenverkehr notierten Reichsaltbesiß 15376 nah unverändert 154. Reichsbahnvörzüge waren umsaßlos.
Am Kassarentenmarkt hielt die Nacfrage nach Pfandbriefen erte 16 der Deutschert
weiter an. Die 4%igen Pfandbriefe
| Centr. Boden wurden erstmals notiert; der Einführungskur
stellte sich bei nur 8%iger Zuteilung und einem Umsaß vort 1 Million N AÆ auf 99!4. Stadtanleihen blieben nahezu umsaßz- los. Gemeindeumshuldung lag ebenso wie Dekosama I—II1 un- verändert. Länderanleihen waren behauptet; 26er Meckl.- Schwerin gingen um 4 % zurück. Von Altbesizemissionen sind Hamburgex mit — 54, Westfalen mit — 4 und Ostpreußen mit + 1/2 2% zu erwähnen. Am Markt der Reichsanleihen ermäßigten sih 35er Reichsschäße (41—45) und 36er Folge 2 und 3 um 8 %, während 38er Folge 1 um !4 % anzogen. Reichspostshäße waren mit 102,20 knapp behauptet. Fndustrieobligationen lagen kaum verändert. i
Der Privatdiskontsay lautete wieder 24 % in der Mitte.
Am Geldmarkt ermäßigte sih der Saß für Blanko-Tagesgeld um % auf 1% %—174 %.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keines Veränderungen "ein.
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Pfund Sterling zugeleitet, nach dessen Genehmigung sich die gesamten Kreditermächtigungen für die britische Regierung seit Kriegsausbruh auf 2,7 Mrd. Pfund Sterling. belaufen werden. Troßdem werden von Sachverständigenkreisen in England schott jeßt begründete Befürhtungen geäußert, daß auch dieser Ry Betrag nicht ausreihen wird, um die staatlichen Finanzbedürfä nisse des laufenden Haushaltsjahres zu decken. j
Besondere Schwierigkeiten zeigen sich dem englischen Staat neuerdings bei der Verwirklihung seiner Kreditermächtigungett Die seit Ende Juni zur Zeichnung aufliegende Rüstungsanleißs
ist in ihrem Ergebnis bis jeyt reihlich mager und enttäushens
ausgefallen, und ebenso ist das Ergebnis der mit großem Propa* gandaaufwand betriebenen Sparkampagne {hon seit Monatè von Woche zu Woche zurückgegangen, \o daß seit einiger Zeit führende g A agg! des Schatzamtes, besonders der Schgß- kanzler Sir Kingsley Wood selbst, sowie Lord Stamp und Six Robert Kindersley in kurzen Abständen flehentlihe Aufrufe an das englishe Volk richten.
Stetig steigende Arbeitsiosigkeit im englischen Kohlenbergbau.
i Stockholm, 18. Oktober. Nachdem die englische Kohlenausfuh infolge de deutschen Gr enblodade auf unüberwindliche Schwieri