1923 / 208 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Sep 1923 18:00:01 GMT) scan diff

304889.

J „df, Walderich“

31/3 1923. Branntweinbrennerei und Likörfabrik (Kocher) Abteilung der Nährmittelfabrik

Neuenstadt Neuenstadt A,-G., Neuenstadt a. Kocher. 25/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Branntweinbrennerei und Likör-

fabrik. Waren: Spirituosen, Liköre.

B. 45051.

304891. S.

Hindont

31/3 1923. G. Sindorf, Hamburg, Saling 18 25/8 1923. | G 5

Produkte. Waren: Parfümerien,

und Stärkepräparate, Fleckenentfernungs-, Rostschuß-

Puyÿ- und Poliermittel (ausgenommen für Leder).

47139.

Geschäftsbetrieb: Fabrik chemischer und kosmetischer ko3metische Mittel, f ätherishe Öle, Seifen, Wash- und“ Bleichmittel, Stärke

9b,

,

25/5 1923. Julius Engels u. Sohn, Remscheid- Vieringhausen 102. 27/8 1923. 2 Ga j

16b, 304890. B. 45380. | Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Werkzeugen und 14/6 1923. Fa. Richard Bernau, Berlin- x ¿ uan, Waren: Werkzeuge für Holz- und Metallbear- Griedenau. 25/8 S eitung. eshäftsbetrieb: -Likörfabrik. Waren3z aPDIe! ) | ; Wein und Spirituosen. 9b. 304906 E. 15793. 16b. 304892. K. 40717. ¡ 16b, 304893. K. 40719. 1.

ZECHENGOLD-

16/1 1923. Hartwig Kantorowicz Alktiengesellshaft Berlin. 25/8 1923. G lia

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Likören, Spirituosen und Fruchtsäften, Handel mit Wei- nen. Waren: Weine 'uund Spirituosen.

KANTOROWIGCZ SENIOR

16/1 1923. Hartwig Kantorowicz Aktieugesellschaft, Berlin. 25/8 1923. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Likören, Spirituosen und Fruchtsästen, Handel mit Wei- nen. Waren: Weine ‘und Spirituosen.

16b.

12/4 1923. Krieger & Weber, München. 25/8 1923. O

Geschäftsbetrieb: Dampfbrennerei und Likörfabrik. Waren: Liköre.

304894.

K. 41181.

16b. M. 35484.

8/12 1922. Manow & Gosse H. Meins Nf\l., Ham- burg. 25/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Spirituosenfabrik. Waren: Liköre und andere Spirituosen. i 16b. 304896. "M. 35903.

MmeRGESTELLT

& Bayer Altiengesellsha#}t, Neukölln. 25/8 1923.

Arzueimittel, chemishe Produkte für medizinische und hygienishe Zwéecke, pharmazeutishe Drogen und Präpa- rate, Pflaster, Verbandstosse, Tier- und Pflanzenvers tilgungsmittel, Desinfektionsmittel.

304899.

Naftalentum

16/3 1923. Chemishe Fabrik Hoeckert, Michalowsly

S. 47075.

Geschäft3betrieb: Chemische Fabrik. «Waren:

ooVitanufrin b. H., Rudolstadt. ‘25/8 1923. tischer und kosmetisher Präparate. Waren: Tier- und

Pflanzenvertilgungsmittel, Konservierungsmittel für Le- bensmittel.

304900. C. 24459.

20/11 ‘1922. -Chemishe Werke Rudolstadt G. m.

Geschäftsbetrieb: Fabrik chemischer, pharmazeu-

27/8 19283.

Arzneimittel, chemishe Produkte für medizinische und hygienishe Zwette, pharmazeutishe Drogen und. Prä- parate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier- und Pflanzenver- tilgung3mittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel.

304901. W. 310783.

25/5 1923. Fa. Wittrock & Siler, Leipzig-Gohlis. Geschäftsbetrieb: Pharmazeutische Fabrik. Waren: |.

t Rar

(ck (7 B A c m

26/3 1923. Carl Mampe Altiengesellschaft, Berlin. 25/8 1923. f O Geschäftsbetrieb: Likörfabrik, Handel mit Spiri- tuosen und Wein, Betrieb von Trinkstuben. Waren: Spirituosen.

2.

27/8 1923. -

Arzneimittel, chemishe Produkte für medizinische - und hygienishe Zwecke, pharmazeutishe Drogen und Prä- parate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier- und Pflanzenver- tilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel.

304902. W. 31075.

Taeniasan

25/5 1923. Fa. Wittrock & Sihler, Leipzig-Gohlis. Geschäftsbetrieb: Pharmazeutische Fabrik. Waren:

16b. 304897. N. 11497.

Sanktdonatus Lincensis

14/8 1922. Neuerburg Aktiengesell Linz a. Rh. 96/8 1923. gefellshaft, Linz a. Rh Geschäft3betrieb: Weinbrennerei, Likörfabrik, Wein- kelterei, Weinhandel. Waren: Spirituosen, Brandwein, Weinbrand, Liköre.

16b. 304898.

Hyrguentum

gesellschast, Radebeul-Dresden. 27/8 19283.

304903. C. 25021.

8/5 1923. Chemishe Fabrik von Heyden Altien-

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren:

W. 30846.

29/3 1923.- Y:

dingen/Baden. ‘25/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Weinen und Spirituosen. Waren: Weine, Spirituosen, alkoholfreie Getränke. :

M Wertheimer & Co., Emmen-

Chemisch-pharmazeutishe Präparate. 9b. |

Engels u. Sohn, Remscheid- Uag panien 102. 27/8

brikation und Export. Waren: Werk- zeuge für Holz- und Metall- bearbeitung. Z

304904. E. 15791

25/5 1923. Julius

Geschäftsbetrieb: Fa- von Werkzeugen

25/5 1923. Julins Engels u. Sohn, Remscheid- Vieringhausen 102. 27/8 1923. Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Werkzeugen uud pon, Waren: Werkzeuge für Holz- und Metallbear- eitung.

9b.

304907. E. 15794.

: S

25/5 1923. Julius Engels u. Sohn, Remscheid- Vieringhausen 102. 27/8 1923. W is Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Werkzeugen und Shore, Waren: Werkzeuge für Holz- und -Metallbear- eitung. *

27.

304908. S. 30614. V X

S O O0 O O O Ö ° O O0 O bs O Ö s 2 0 O O S O O @ O0 00 O Ö . Us SEE O O O G Q O O S 5 O ms O Ö

17/5 1923. Schroeder’she Nes Gebr. Séhroeder,

Golzern (Mulde). 27/8 192

Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Waren: Wert- titelpapiere. 27. . 304909. S. 30615.

17/5 1923. C Gren Ie BEptetaees Gebr. Schroeder,

Golzern (Mulde). 27/8 19 Geschästsbetrieb: Papierfabrik. Waren: Wert- titelpapiere, ;

27.

304910.

Sh. 30621.

26/5 1923. Séhroeder” apie abrik Gebr. S roeder Golzern (Mulde). L T OE M : ÿ 5 Waren: Wert-

Geschäft3betrieb: Papierfabrik.

E. 15792.

Waren: Raúchtabak.

9b. 304911.

SOL INGOR

28/5 1923. Fa. Otto Lingo 1923. gohr, Geschäftsbetrieb: Herstellung und gy Solinger Stahlwaren. Waren: Messersc J Rasiermesser, Rasierapparate, Haarschneidemzi, ruxgise Instrumente und Justrumente für j pflege. 4 4

38.

Solin

304912. g

Deljas

S 1923. Bödelmann & Co, Hersgj

Geschäftsbetrieb: Zigarren- und Rau

Kl. 2 228872,

Kl. 26e.

KI. 34. 28326

KI., 6. Kl. 3b. 293847. Umgeschrieben auf: Leder

Kl. 2. 2777183. KI. 3b. 260010,

KI. 32. 278225. Kl. 2. 132939,

Kl. 2. 111295, | E 141293, 144616, 150877, 1880.4 Kl. 23. 88406, 100278. | RI. 26d. 58958,

Kl. 26e. i Kl. 34. 134281, 134282, 142603.

Kl. 20b. 26223, 27091, 52358, 87341. Kl. 20c.

_ Umschreibungen, Berichtigung und sonstige Nachträge,

233026, 240351, 4 254267, 269996, 276879, 2871 geschrieben auf: Kukirol-Fabrik Kurt @rs Salze bei Magdeburg.

179111, 180649. Umgeshrihy Theodor Haller Gesellschast mit beschrä tung, Friedrichsdorf a. Taunus.

Kl. 35. 184340. -Jeziger Vertreter; 9 Dipl.-Jng. Dr. Landenberger, Berlin, Kl. 16c. 70244. Umgeschrieben . auf: C, ÿ

Co. gn t, Mergentheim.

, 283476. Umgeschrieben Me Horb a. N. Aktiengesells| a. N.

KI. 26d. 294449. Firma geändert in: Ers

Brentenfabrik Johann C. Schnittker „F Bremen. 292585. Jetziger Wohnsiß: Hambu

Ackva Aktiengesellschaft, Kreuznach.

Ri. 2. 236446, 240585, 243113. Ung

auf: Ferdinand. Kost, Dresden. Umgeschrieben auf: Jnim Proprietaries, Jnc., Dayton, Dhio, (L. 6 Vertr.: Pat.-Anw. C. Wessel, Berlin. 269583, 293499, 303268. Firma geändert in: Wilhelm | dorf & Söhne, Nürnberg. Umgeschrieben auf: Rolu A.-G. für Hartgummi-Jnudustrie, Berlin. 229357, 229516, f 244676, 268094, 268095, ‘269306, 278028, 1281589, 2481590, 283981, 1 285184, 285185, 286219. Umg auf: Chemische Fabrik M. Schneider, 6. Herdecke-Ruhr. ' 124393, 132892,

109615.

177038, 179495, 18 196585, 196586, 197805, 2023472 202379, 203718.

262655.

Umgeschrieben auf:

Florian-Werk Alti schaft, Berlin-Briy. i

23202. Firma geändert in: Höfler-Ulmann All . schaft, Nürnberg. i

Kl. 38. 301539. Das Zeichen bleibt für | KI. 38. 302414. Für Zigarren gelöscht.

Kl; 2. 188106. Für al, 6. 301921,

j

Kl. 9b. 183183. - Für cirurgishe Scheren

Kl, 9f.

Kl.

K

e.

Kl,

Kl. 26b. 187283. Das Zeichen

KI. 26b. 207078. Für Speck gelöscht.

Kl. 35. 182061. Das Zeichen bleibt für PW für die anderes

titelpapiere.

Verlag der Expedition (i. V. Meyer) in Verlin. Drueck von P. Stankiewicz? Buchdruikerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Voruburgesstr. 14.

Teillöschungen. 28, 8. 1923.

bestehen; für den Rest gelöscht.

29, 8. .23. Messershmiedeiwaret

301922. Für Rossi Asphalt, Teer, Baumaterialien gelöscht.

zeuge gelöscht.

maschinen, Streichriemen, Hühneraugen) sierpinsel, Seife, Lederetuis und Blech löscht. . 63593. Für Fahrradglocken, Laden Ladenhaken, Briefklammern, Briefwagen, M halter, Nußbrecher gelöscht. | 13. 190818. Für Waren aus Cunl Guttapercha zu - tehnischen Zwedcken, teh und Fette, Schmiermittel, Speiseöle gelö

, 16e, 183070. Das Zeichen bleibt für ® stehen; für die anderen Waren gelöscht.

30. 8. 1923.

23. 183005. Das Zeichen bleibt eisenwaren,“ nämlih; Stifte, Nägel, Wl Nieten, Haken, Fassonhaken, Plättchen, 2 Ringe, Dékorationsnägel, Agraffen, * Sénallen, Haken und Ösen, Korsettöseh/ waren, Blehwanen, Zwikständer, Nag

* Stisténteller, Dreifüße, Knieständer, 7 \honer, Hosenknöpfe bestehen; für die Wäxen gelöscht. j

bleibt ff

und Milchpulver, Kindermilch,- Trodenn! densierte Milch, gegorene Milt, gesäuert sterilisierte Milch, pasteurisierte Milch, B Rahmgemenge, Käse, Kunstbutter, tier pflanzlihe Margarine, Speisefette und bestehen; für die anderen Waren gelöst

Spielwaren bestehen; gelöscht. ; : Berlin, den 7. September 19283. Reichspatentamt.

Bekanntmachung, betreffend

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

aatsanzeiger.

-

Der Bezugspreis beträgt monatlih 4 500 000 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; sür Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmsiraße Nr. 882.

Einzelne Nummern kosten 500000 Mk.

o

Tel, : Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573, o

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1 509 000 Mk., einer 3 gespalt. Einheitszeile 2 500 000 Mk.

freibleibend. Anzeigen nimmt an:

die Geschästsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Nr. 208. Reichsbantgirokonto. Berlin, Sonnabend, den 8. September, Abends. Poftschectkonto: Berlin 41821, 1923

pu -

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

e” Alle zur Veröffentlichung im Reichs- und Staats- anzeiger bezw. im Zentral-Saudelsregister bestimmten Druckaufträge müssen künftig völlig druckreif ein- gereicht werden; es muse aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen, Schriftleitung undGeschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. “S@

JFuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Neich. Ernennungen 2c.

Verordnung über Devisenerfassung.

S g nes zur Verordnung über Devisen- erfassung. :

Verordnung über die steuerlihe Behandlung ablieferungs- pflichtiger ausländisher Vermögen3gegenstände.

Bekannimachung über Umrechnungskurse auf Grund des § 17 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ablieferung ausländischer D Ine aae

Ergänzung der Anlage A zur Be- E betreffend erleichterte Ausfuhr, vom 19. Mai

Bestimmungen über die Freigabe von Sprit zur Trink- branntweinherstellung.

Bekanntmachung, betreffend die 4. Sißung des Landeseisenbahn- rats Hannover.

Entscheidungen der Filmprüfstelle in Berlin.

Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufpreise. :

Vekannimachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Hypo- theken- und Wechselbank in München.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Darmstadt.

Bekanntmachung, "betreffend Einlösung der Zinsscheine der Anhaltischen Roggenwertanleihe.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. s

IV, Nachtrag zur Preußischen Ausführungsanweisung über die Versorgung mit Zucker -im Betriebsjahre 1922/23. Bekanntmachung, betreffend Ziehung der 3. Klasse der 22. Preußish-Süddeutschen (248. Preußischen) Klassenlotterie. Aufhebung eines Handelsverbots.

E I A E E I E

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Legationssekretär im Auswärtigen Amt, Legationsrat

Bt iep, ist zum Ministerialrat in der Reichskanzlei ernannt orden,

Jm Bereiche des Reichsverkehrsministeriums ist verseßt:

der Negierungsbaarat Robert Krafft, bisher in Neusièbi

i, Schw., zur Reichsbahndirektion nah Karlsruhe. : Ueberwiesen : der Eisenbahnamtmann O Zimmer-

mann, bisher bei der Bahnbauinspektion 2 in Karlsruhe, zur

Vahnbauinspektion 1 daselbst.

E Jn den Ruhestand getreten: der Eisenbahnamtimann,

isenbahndirektor Bahr in Rosto.

Der Negierungsmedizinalrat Dr. Brauer vom . Ver- ea Chemniß und ' der Regierungsmedizinalrat : Pepe jgemnig sind auf ihren Antrag unter Gewährung ichen Ruhegehalts in den Ruhestand verseßt worden.

anr

es geseßz-

Verordnung des Reichspräsidenten über Devisenerfassung. Vom 7. September 1923. O (Veröffentlicht in Nr. 83 des RGBl. Teil 1 S. 865.)

Auf Grund des Artikel 48 der Verfassung des Delttschen

Reichs wird folgendes verordnet:

' ; 8 1. j / A L „, Die Reichsregierun bestellt einen Kommissar für Devisenerfassung mit außerordentlichen Vollmachten, Der tis ist befugt,

ändische

Abhlungsmittel und Forderungen “in ausländischer Währung, aus-

———————————————————————

von der - Orthopädischen Versorgungsstelle

Wertpapiere und Edelmetalle für das Neih in Anspruch zu .

einschließlich des VBortos abgegeben.

nehmen. Zu diesem Zwecke werden die Artikel 115, 117, 153 der Reichsverfassung außer Kraft geseßzt. Der Kommissar für Debisen- A ist eine Behörde, die dem Neichswirtschaftsminister untersteht.

8 2, Die Reichsregierung erläßt die zur Erfüllung der Belugn isse des Kommissars erforderlichen Bestimmungen - und regelt das Verfahren. Sie kann dem o ae für Devisenerfassung nnd den von ihm bestimmten Stellen die Regelung im einzelnen überlassen. Sie kann

uwiderhandlungen gegen die Durchführungsbestimmungen mit

reibeitsstrafen, Geldstrafe und mit Einziehung bedrohen und bei

uwiderhandlungen gegen die Devisengesetgebung oder Anordnungen des Kommissars Ordnungsstrafen, Sicherstellung und Verfall- ccvait Vi ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung androhen.

Berlin, den 7. September 1923. Der Reichspräsident. Ebert.

Der Neichskanzler. Stresemann.

Ame ————

Durchführungsbestimmungen

zur Verordnung des Reichspräsidenten über Dev isen- erfassung.

i Vom 7. September 1923. (Veröffentlicht in Nr. 83 des RGBl. Teil 1 S. 866.)

Auf Grund des § 2 der Verordnung dés Reithspräsidenten über Devisenerfassung vom 7. September 1923 wird folgendes

verordnet :

81.

Wer Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländisher Währung, ausländische Werlpapiere oder Edelmetalle besigt, hat fie auf An- ordnung -des Kommissars für Devisenerfassung gegen Gosldanleihe an das Reich abzuliefern. - Mit -Einverständnis des Kommissars kann die Uebernahme auch- gegen Reichsmark oder Goldgutschrift oder einen anderen Gegenwert: erfolgen. : 5 :

Die Nechte Dritter an den- abgelieferten Vermögensgegenständen gehen auf den vom Reich geleisteten Gegenwert über.

Die- Ablieferung- von- Zahlungsmitteln und Forderungen in aus- ländischer Währung kann nicht gefordert werden, foweit diese nah der Feststellung des Kommissars in einem den Lebens- und Wirt- \chaftsverhältnissen des Versfügungsöberechtigten notwendigen Umfange zu Vertvendungézweckèn gehalien werden, die nach der Devisengeseßz- gebung was sind, insbesondere auch zur Abdeckung aus- ändischer Kredite. wu Die Ablieferung von Zahlungsmitteln oder Boperunes in aus- ländischer Währung kann ferner niht gefordert werden, soweit diefe vou einer Person oder Personenvereinigung, die ihren Wohnsiß oder Siß im Auslande hat, als Unterhaltsbeitrag oder in Erfüllung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rüdcsicht übersandt oder zur Verfügung gestellt find oder werden, wenn sich der Betrag in angemessenen Grenzen hält und die Ueberlassung ohne

; t erfolgt. - i O blteferun ausländisher Wertpapiere kann nit gefordert werden, soweit ihr Verbleib in der Hand des Besißers im Zuteresse eines inländischen Unternehmens oder der deutshen Wirtschaft liegt.

Die Ablieferung von Edelmetallen kann nicht gefordert werden, soweit. sie zur Fortführung eines inländischen Unternehmens für

jeweils zwei Monate notwendig sind.

8 2, ögensgzegenstände im Sinne dieser Durchführungs- R Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, ausländische Wertpapiere und Gdelmetalle.

Zahlungsmittel im Sinne diefer Durchführungsbestimmungen nd Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergl, Auszahlungen,

nweisungen, Schecks und Welhsel. : i Forderungen in ausländischer Währung im Sinne dieser Durch- führungsbestimmungen sind Forderungen, denen der Gläubiger Anspruch auf Zahlung n A ne und der Schuldner seinen

î islande haf. ,

Worb anbishe Wertpa Sinne dieser Durhführungs-

ändishe Wertpapiere im ne im Auslande ausgestellte Effekten aller Art, die

auf eine gun e e W ette. sowie Zins-, Gewinnanteil- eine solcher Effekten. j

e Ea Sinne dieser Durhführungsbestimmungen sind

Gold, Silber, Platin,:- Platinmetalle in- den in Handel mit foldhen

Metallen üblichen Formen. Ez

Der Kommissar für Devisenerfassung fann in Durchführung der

Neéordnung. - des Reichspräsidenten über die Devisenerfassung | vom 7 Septenber 1923 von jedermann jede von ihm für erforderli er-

te Auskunft fordèrn und bei jedermann “jede von ihm für er- id, eragtete Einsicht nehmen und Durchsuhung vornehmen. Die gleichen Befugnisse hat er gegenüber Reichs-, Staats- und Ge-

meindebehörden. i |

E : Der Kommissar für Devisenerfassung kann jedermann zur Er- klärung vorladen.

5, Der Komme für Devisenerfassung kann von jedermann die

‘eidesstattlihe Versiherung der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner - Angaben verlangen. . y 6 |

8 6.

Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, die entgegen den Bestimmungen der Valutaspekulationsverorduung er- worben sind, Vermögensgegenstände, die auf Erfordern des Kommissars für Devisenerfafsung gemäß § 3 nicht angegeben sind oder deren Ab- lieferung nit innerhalb einer vom Kommissar gestellten Frist erfolgt ist, können ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Hand- lung zugunsten des Reichs für verfallen erklärt werden. Die Verfallerklärung wird vom Kommissar für Devisenerfassung aus gesprochen. Das Eigentum geht auf das Neich über, sobald die Verfallerklärung dem Gewahrsamsinhaber zugeht.

Weist der von der Verfallerklärung Betroffene nah, daß ihm die Unrechtmäßigkeit des Erwerbes unbekannt war oder die Angabe oder die Ablieferung unverschuldet unterblieben ist, so kann die Vebernahme gemäß § 1 telcen: :

8 7, , i Besteht Grund zu dec Annahme, daß Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung entgegen den Bestimmungen der Devisengeseßgebung erworben oder Vermögensgegenstände von dem zur Auskunft aufgeforderten verheimliht oder von dem zur Ab- lieferung Aufgeforderten niht abgeliefert sind, so können sie vom Kommissar für Devisenerfassung und den Behörden und Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes vorläufig \ichergestellt werden.

: : 8 8. 4 Die vorläufig sichergestellten und für verfallen erklärten Vers mögensgegenstände gelten als in Beschlag genommen im Sinne ded 8 137 des Strafgeseybuchs.

; 8 9, Die Verfügung über die für verfallen erklärten Vermögens egenstände zum Zwecke ihrer Verwértung erfolgt durh den Kommnissax füc Devisenerfassung.

8 10.

Ueber die Rechtmäßigkeit der Verfallerklärung entscheidet auf Beschwerde des Betroffenen endgültig das Reichswirtschaftsgericht. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats seit dem Tage der Ver- fallerÉlärung beim Kommissar für Devisenerfassung anzubringen. Sie hat feine aufschiebende Wirkung. Stellt das Neichswirtschaktsgerichk die Unrechtmäßigkeit der Verfallerklärung oder die Gutgläubigkeit des Betroffenen fest, so erfolgt die Uebernahme gemäß § 1. Weitere Ansprüche des Betroffenen auf Grund der bestehenden Gesetze bleiben unberührt. i

Î |

Der Kommissar für Devisenerfassung kann jede für die Vor- nahme einer gerichtlihen Zwangsvollstreckung oder die Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren zuständige Stelle um die Voll- streckung ersuchen. Die Vollstreckung erfolgt auf Grund des Er- suchens. Die ersudhte Stelle verfährt nah den für sie allgemein geltenden Vorschriften. : j

Das Vollstreckungsorgan hat den Gegenstand der Vollstreckung unverzüglih gegen Cmpsangöbescfeinigung an eine Reichsbankanstalt oder ein Finanzamt abzuliefern und die ( mpfangsbescheini zung dem Kommissar für Devisenerfassung einzusenden.

§ 12. i Der Kommissar für Devisenerfassung kann die Verfallerklärun unter Angabe des Namens und der Anschrift des Betroffenen aut dessen Kosten öffentli bekanntmachen. Die Bekanntmachung kaun auch dur öffentlihen Anschlag erfolgen. Die Vorschriften des § 26 Abs. 3, 4 der Preistreibereiverordnung vom 13. Juli 1923 (RGBl. C S. 700) gelten entsprechend.

8 13,

Wer die erforderten Auskünste nicht, nit in der geseßten Frist oder unvollständig abgibt oder auf Vorladung nicht erscheint, känn zur Erfüllung dieser Pflichten durch Ordnungsstrafen angehalten werden. Die Ordnungs|\trafe kann wiederholt werden und darf tum Einzelfalle niht mehr als 10 000 4 Gold betragen.

8 14.

Wer den Vorschriften des § 4 Abs. 2 der Valutaspekulationss verordnung vom 8. Mai/29. Juni 1923 (RGBl. I S. 279, 9507) zuwider handelt oder die im § 4 Abj. 3 der Valutaspekulationss verordnung vorgeshriebenen- Angaben unvollständig oder falsch macht oder die im § 3 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Say 2, § 7a Say 2 der Valutaspekulationsverordnung vorgeschriebenen ‘Meldungen oder die im § 4 Abs. 4 der Valutaspekulationsverordnung aufgeführten Belege nicht oder nicht innerhalb der ge\egten Frist oder unvollständig eins reiht oder die Belegé nicht 3 Jahre aufbewahrt oder die gemäß: 88 6, 9 der Valutaspekulationsyerordnung geforderten Auskünfte me ; oder nicht innerhalb der gesétzten Frist oder falsch gibt oder dié * Unterlagen nicht oder nicht ‘innerhalb der geseßten Frist oder falsche - Unterlagen vorlegt, kann zur Erfüllung dieser Pflichten ohne Rückfichk “: auf Vershulden | durch Ordnungéstrafen angehalten werden. § 13: dieser Durchführüungsbestimmungen und § 381 der Reichsabgabens- - ordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBIl. S. 1993) gelten enk« sprechend. ? :

Das gleiche gilt für Zuwiderhandlungen gegen § 8 der Aus :: führungsbestimmungen zur Valutaspekulationsverordnung vom 8. Mai? 29, Juni 1923 (RGBl. I S. 279, 509) fowie wenn jemand das in? Nr. 8 der Ausführungsbestimmungen vom 24. Juli .1923 (RGBI. E2 S. 743) vorgeschriebene Devisenbuch nicht oder unvollständig führt oder die dort vorgeschriebenen Abschriften nicht, nicht rehtzeitig oder" unvollständig einreicht. “i

8 15. i

Die Ordnungsstrafe wird durch Bescheid des Kommissars für Devisenerfassung oder der ersuchten Behörde endgültig festgeseßt. Dies Ordnungösstrafe ist sofort fällig. Die Reichsstelle, an die die OrdsF nungsstrafe zu entrichten ist, fol in dem Bescheid angegeben werden: