3. Braunk oblen: Schuiid-
Gustav bei Schwan- — Ken- Dettingen e D 9,0L 9,01 16,34
Großwéil, Passau, Ponholz C E S: ort. Förderkohlen .. Briketts . . e Brikettspäne Klarteihkoßlen . . T Sts: u. Nußkohlen . 9,99
Die vorstehenden Preise sind Goldmark-Preise. olgt die Zahlung in Papiermark, so werden die O nach der amtlichen Dollarnotierung an - der Berliner Börse (Mittelklurs zwishen Geld- und Briefkurs; ein Dollar = 4,20 Goldmark) am Tage nah Zahlungseingang in Goldmark gutgeschrieben.
Der Rechnungsbetrag soll spätestens bis zum Ablauf des fiebenten Tages nach dem Versande beim Syndikat L So Bei Ueberschreitung der siebentägigen Frist sind Zinsen gemäß den besonderen Syndikatsbedingungen zu zahlen; auch ist es in diesem Falle zulässig, sofern die Mark sih inzwischen gebessert haben sollte, den leßten vor der Lieferung beschlossenen Gold- markpreis zn „dem Kurse des Tages, an dem die Preise be- schlossen sind, in Papiermark zu berechnen. j
__ Die Preise verstehen fih je Tonne einschließlich der vom Reich erhobenen Kohlen- und Umsaßsteuer und einschließlich der Zuschläge für die Errichtung von Bergmannswohnungen. Sie gelten, sofern in der vorstehenden Bekanntmachung nicht E Paar pndlage S ist, frei Eisenbahn- vagen ad Wert. Be erten ohne Eisenbahnanschluß gelt die Brennstoffverkaufspreise ab Werk. l a F a
Die Preise dürfen weder von den Syndikaten noch vom Handel überschritten werden, es sei benn, daß der Bauen Kreditgewährung oder sonstige besondere Leistungen des Ver- käufers (z. B. Aufwendungen, um Zahlungen wertbeständig zu machen) in Anspruh ‘nimmt. E e für Kredit- gewährung oder sonstige besondere Leistungen sind für jede einzelie Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.
Für besondere Marken können von den Syndifaten ent- sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs- preise festgeseßt werden, die der Handel nicht uungunsten des Käufers ändern darf. Der Reichskohlenverband hat das Recht, eine Abänderung dieser Festsezungen zu verlangen. Der Reichs- fohlenverband ist auf Anfrage des E zur Auskunft über die Höhe des festgeseßten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet,
Berlin, den -17. September 1923. Aktien-Gesellschaft Reichskohlenverband. Keil. . Löffler.
4,67 4,67 14,73 9,82 4,91
5,16
Gie
Bekannimachung.
Auf Grund des § 10 des Geseßes vom 1. Juni 1898 betreffend die elektrishen Maßeinheiten, sind die S Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüsämter im Deutschen Reiche zuge- lassen und ihnen die beigeseßten Systemzeichen zuerteilt worden:
I. Zweiter Zusaß zu System er Formen D7 und ZD7, JIn- duktionszähler für mehrphafgen Wechselstrom,
IL. Zweiter Zusaß zu System a Formen D8 und ZD8, JIn- duktionézähler für Drebstrom mit und ohne Nulleiter,
. Dritter Zusaß zu System E E Formen D7BV und ZD7BV, Snduktionszähler für Drehstrom ohne Nulleiter zur Messung des Blindverbrauchs, _— Dritter Zusay zu System a Formen D8BV und ZD8BV, Induktionszähler für Drehstrom mit Nulleiter zur Messung des Blindverbrauchs, sämtlich hergestellt von den Siemens-Schuckeriwerken in Nürnberg. Eine Beschreibung wird in der „Elektrotechnischen Zeitschrift“ ver- öffentlicht, von deren Verlag (Iul. Springer in Berlin W. 9, Link- straße 93/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. Charlottenburg, den 4. September 1928. Der Präsident der E Neichsanstalt. ern
IV.
Bekanntmachung,
betrèffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf “den Jnhaber.
Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würz- burg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der (g: und sagungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, aut den JIn- haber lautende, in Stücke zu 1 000 000, 500 000, 200 000, 100 000 und 50 000 4 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr. zu bringen:
a) 1000 Millionen bis zum Jahre 1928 unverlosbare und un- fündbare, im übrigen“ seitens der Bank“ vom Ausgabetag an binnen 60 Jahren im Wege der Verlosung, Kündigung oder des freihändigen Nückkaufs tilgbare Kommunalschuldvershreibungen (Folge 4),
b) 500 Millionen Mark seitens der Bank vom Ausgabetage an binnen 69 Jahren ‘im Wege der Verlosung, Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare KönmunalshülbversWteibungen
(Folge 9).
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen unter a und þ erfolgt zum Reichsbankdiskontsay abzüglih 2%, jedoch mit höchstens 20/7 und mindestens 7°/,.
München, den 13. September 1923.
Bayer. Staatsministerium für Handel, Judustrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner.
Bekanntmachung
über Ausgabe von Schuldverschreibungen “auf den Jnhaber.
Mit Min.-Entshl. von heute ist genehmigt worden, daß die Sa Ae ee München nah dem jeweiligen Reichsbankdiskont abzüglih 2 vH, jedoch nicht über 20 und nicht unter 8 vH verzinslihe Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamtbetrag von 150 Milliarden Mark, und zwar Stücke zu 5, 10, 20, 50 und 100 Millionen Mark, in den Verkehr bringt. |
München, den 13. September 19283.
Staatsministerium des Junnern, J. A.: Schmitt.
——
[
au
Angestelltenversicherung verficherung vom 29. August 1923 (RGBl. I S. 846, Reichs- s Nr. 200) muß es im Artikel 2 Ziffer 2 Zeile 2 an-
Der Stadt Baden-Baden wurde die Genehmigung
erteilt, wertbeständige Schuldverschreibungen auf den Jnhaber bis zum Gegenwert von ITI. Klasse sowie die
E 50 000 Festmetern Nadelnußholz zugehörigen Zinsscheine auf den-Jnhaber 3zugeben. Karlsruhe, den 13. September 1923. Der Minister des Innern. A.: Dr. A. Jung.
— —
Druckfehlerberichtigung.
Jn der dritten Verordnung über Gehaltsfklassen in der und Lohnklassen in der JInvaliden-
280 000 4“ heißen „288 000 4“.
Ge Ne [leit
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Nr.
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fremden
1922 (Geseßsamml. S. 211 dieses Geseßes bei der Ausübung des vor Enteignungsrechts anzuwenden sind.
= s a E ou L s raße von Gro eide nah Gutsh im Kreise Mari d erforderliche, im Grundbuch u Groß Weis “Band VI
Grundeigentum im oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden eshränkung zu belasten. : i j
von Re ck aus Hannover zum Landrat ernannt. Landratsamt in Stolzenau übertragen worden.
Zifff
der Wirkliche ; Gustav von Velsen. Der Verstorbene wurde am 11. De-
1 zember 1847 zu Unna in Westfalen geboren. Jm Jahre 1870
Vreufßen,
Dem Kreise Waldbröl wird hierdurch auf Grund des seßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das ht verliehen, das zur Herstellung einer Hochspannungs- ung erforderliche, in diesem Kreise und dem Siegkreise ge-
legene Grundeigentum im Wege der Enteignu ng zu erwerben
r, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be- en. Auf staatlihe Grundstücke und flaatlihe Ne ü an Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Geseßes über vereinfachtes E vom 26. Juli bestimmt, n die Vorschriften
ehend verliehenen
Berlin, den 9. Juni 1923. Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Kro hne.
Dem Kreise Marienwerder wird hierdurch auf ind des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßjamml. t verliehen, das zum Bau einer Kunst-
101 Artikel Nr. 2 Parzellen 1, 2, 3 und 4 eingetragene
Wege der Enteignung zu erwerben
Gleichzeitig wird auf Grund des §8 1 des Geseßzes über
ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 2.
1922 (Gesezsamml. S. 211) Lai ; L
einfa , s Ra e Cas ein ver- e nteignungs8verfahren na en Vo
an stattfindet. : 7 E d
aß bei der Aus-
Berlin, den 14. September 1923. ; Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.
Der Minister des Innern. Severing.
Mtnrsrnerrum oes Cyr
Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungs-
aesor Neumann aus Gumbinnen zum Landrat ernannt. Ihm ist das Landratsamt in Pr. Eylau übertragen worden.
Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungsrat
Lichtenberg. aus Minden zum Landrat ernannt. Jhm ist das Landratsamt in Neustadt a. Rbg. übertragen worden.
Das Preußische Staatsministerium hat: den Regierungsrat Ihm ist das
Der Landrat Dr. Herrmann in Breslau ist zum Re- ungsrat in Sonderstellung ernannt und als solcher der
ier Meceruie in Frankfurt a. O. zugeteilt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst s und Volksbildung.
Die Wahlen des Studiendirektors Dr. Hakmann am
Cpnalun zu Torgau zum Oberstudiendirektor an einer ó
eren Lehranstalt des Patronatsbereichs der Stadt Lüneburg, Direktors Dr. Wacke des Sophien-Lyzeums zum Ober-
studiendirekior des Sophien-Lyzeums nebst Studienanstalt in Berlin und der Studienrätin Dr. Morisse an der Auguste Viktoriashule zur Oberstudienrätin an der Auguste Viktoria- schule in Bielefeld sind bestätigt worden.
-
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 14 Abs. 2 in Verbindung mit §8 7 er 4, 5 und 6 des Geseßes zum Schuße der Republik vom Juli 1922 (RGBI. S. 585) und der Preußischen Verordnung
zur Ausführung des Reichsgeseßes vom 21. Juli 1922 zum Schuße der Republik vom 19. Oktober 1922 (Pr. Geseßsamml. S. 312) habe i den mit ihr
Wander- und Schüßenverein“ Provinz Ostpreußen aufgelöst und verboten.
die Vereinigung „Tatbereitschaft“ und in Verbindung Fielendei „Königsberger für das Gebiet der
Königsberg, den 12. September 1923.
Der Oberpräsident. Siehr.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Neichsrat hält morgen, Dienstag, den 18. Sep- tember 1923, 1 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsizung. ' E
Preufzen.
Am 183. d. M. starb in Zehlendorf im 76. Lebensjahre Geheime Rat, Oberberghauptmann a.
trat er als Bergeleve in den Staatsdienst, w referendar und. 1874 zum Bergassessor B iurbe N ce Tätigkeit als Bergwerksdireftor der Königin-Luis j Oberschlesien wurde er 1891 mit der Leitung der Be tion Saarbrücken betraut. Jm Jahre 1896 zum \uverkdires, mann und Oberbergamtsdirektor des Oberbergamts is ernannt, wurde er im Jahre 1900 zum Oberberghaupt n Ministerialdirektor befördert. -Am 1. Oktober 1917 t ¿unn unh seinen Wunsch als 70 jähriger ‘in den Ruhestand N Tr auf hindurch ist Oberberghauptmann von Velsen “dos Jahn des preußischen Bergbaues gewesen. Jn dieser Zeit Pühre bei vielen für den preußischen Bergbau wichtig Jen Seine
e in
Fragen fördernd und entscheidend mitgew; ganz besondere Fürsorge galt dem Staütöberat e d pri At ns G ena itfelte. Sein Strel ging dahin, auch in dem bedeutendsten ; Bergbaugebiete Tages L, aug dufunftreichsiey dem Bergfiskus den ihm gebührenden Plaß zu si Im Jahre 1902 sah er dur den Erwerb der Steing elder im Vest Recklinghausen diesen Plän verivirklicht o)lew taatlichen_ Steinkohlenbergwerke zu Gladbeck, Buer Die Waltrop sind ein Denkstein seiner Taten. Unermüdlih w uu aber auch nah diesem Erfolge weiter bestrebt, den Einfluß he Preußischen Staates im Bergbau zu erweitern. Eg fol ua der Erwerb des Kaliwerkes Vienenburg und endli dien langem Kampf als Krönung seines Lebenswerkes ug vor seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst, - dex Erwer der Bergwerks - ktien - Gesellschaft Hibernia zu He E Seine großen Verdienste um den Preußischen Star ganz besonders aber um den preußischen Bergbau, hat ihm s Staat dur Verleihung der höchsten Ehren gedankt die Z einem Beamten zuteil werden lassen kann. Stets ist 'Erzell J von Velsen aber der s{hlihte, aufrechte Mann. geblieben desse warmherzige Fürsorge für seine Untergebenen vielen zum Se % gereiht hat. Sein Wirken ist ein Merkstein in der Gescidi wird seine unermüdliche Arbeilsfraft meg esgen Bergbeamia nermüdliche Arbeitsfraft und sei e Piichts treue stets ein Vorbild sein. E 0 Mid
dem niederrheinisch - westfälischen,
Verkehrswesen.
Jm Telegramm verkehr sind die vom 16. September 1923 a !
für Ferntelegramme: Grundgebühr
und außerdem für jedes Wort . . - Ortstelegramme: Grundgebühr . « -
und außerdem für jedes Wort .* . « Zustellung bei gengener Anschrift . É « Vorausbezahlung der Eilbestellung (XP) wt Nea L des
ehnungêbetrags, außerdem für jedes Telegramm Vom 1. Oktober 1923 an: / 4 A für abgekürzte Telegrammanshriften jährlih. . . 120000 « regelmäßige besondere Zustellung 120 000 Vereinbarungen über abgekürzte Telegrammans{hriften sowie solds
über regelmäßige besondere Zustellung der Telegramme können big zum 30. September 1923 zum 1. Oktober 1923 gekündigt werden.
Fernsprechgebühren vom 16. September 1923 an: Die Gebühr für ein Ortsgesprähh von einer Teilnehmerstelle oder einer öffentlihen Sprechstelle aus 500 Tausend Mark. Mindestens werden für einen Hauptanschluß monatlih angerehnet: in Ortsnezen mit Or als 50 Haupt- 100 Hauptanschlüssen . . . 30 Ortsgesprähe, mehr als 1000 bis ein\chl. / 10.000 Pauptant ilen _. 40 Ortsgespräche, mehr als 10 000 Hauptan- ;
. schlüssen . . 650 Ortsgesprähe. Für ein Ferngespräch - von nicht mehr als 3 Minuten Dauer
werden erhoben: Tausend Mark 500
bei einer Entfernung bis zu 5 km einschl. . ..
von mehr als- b bis 15 km einschl. : 1228
20 DO 7 L « 3000 " v " 90 "” 100 " “ M 9 4500 für jede angefangenen 100 km mehr .. . . . 1500 Für dringende Gespräche das Dreifahe, für Bliß-
gespräche das Der lace der Gesprälhsgebühr für ein gewöhnliches Ferngespräch.
Vortagsanmeldung
Auskunftsgebühr -
Streichungsgebühr für Gespräche 5
XP-, V- oder N-Gebühr für eine Person je « .
für jede weitere Person 1
Unfallmeldegebühr
wichtigsten Gebühren
Tausend Mark 800 400 400 200 1200 1500
e œ e 90 Ortaanfuvrkda
: Am 13. d. M. verschied in Berlin-Zehlendörf das Mitglied unserés Aufsichtsrats der Wirkliche Geheime Rat, f Oberberghauptmann a. Df
Gustav von Velsen, Exzellenz.
R Mit ihm ist einer der Führer des preußischen Bergbaues M - dahingegangen. Einen besonders {weren Verlust aber erleidet unsere Gesellschaft, deren Erwerb durhch den preußishen Staat sein Werk war. In fkluger und weit- k s{auender Weise hat er in der shwierigen Zeit der Veber- führung in den Staatsbesiß die Geschätte des BVor- | sigenden geführt. Auch nah seinem - Aus|heiden aus dem E Staatsdienst hat er als Mitglied des Autsichtsrats und dessen Beauftragter sein hervorragendes Wissen und L großen Erfahrungen in den Dienst unserer Gesellschaf gestellt. Sein Name wird bei uns unvergessen sein. _ Der Aufsichtsrat i der Bor glas aas e D IERERA Sibernia. ang.
(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlott L
Verantwortlich für den Anzeigenteil : Der Vorsteher der Geshà - Rechnungsrat Mengering in Berlin. : Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
_Druck der Norddeutschen Buchdrulerei“ und Verlagsanstal!. Berlin, Wilhelmstr. 32. H
Zroei Beilagen
und Erste bis Fünfte Zentral-Handelöregister-Beilage.
Anträge
- Geseßentwurfs wegen Uebertragun
- verstärkte Aus\huß für Handel und Gewerbe hat den
Erhöhung des Aktienkapitals, soweit die
Nit 15 gegen 11 Stimmen hat einheitliche Gesellschaft enischieden.
| bon der Aktiengesellschaft übernommenen
| dem Staatsdienst
| geehrten Damen und Herren!
E
T S1 fa Taf Pu TAFT
Erste VBVeiílage
zun Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 215. : Nichtamtliches.
Forisebung aus dem Hauptblali.] Preußischer Landtag.
970. Sißzung vom 15. September 1923, Vormittags 11 Uhr.
{Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *®).)
Dem Verlangen, eine Reihe kommunistischer a und auf die Tagesordnung zu seßen, kann nicht stattgegeben werden, da Widerspruch erhoben wird. Auf der Tagesordnung steht als erster Punkt die Beratung der Verordnung vom 1. September 1923 zur Anpassung der
Steuergeseße an die Geldentwertung.
Nach der Verordnung erfolgt die Anpassung der Steuern an die Geldentwertung für jedes Kalendervierteljahr oder für eden Kalendermonat durch Vervielfahung der für das erste bhrteljahr oder den ersten Monat des e 1923 geltenden Steuerbeträge. Als Höchstgrenze für die Verviel- uiuns wird vom Staatsministerium eine Verhältniszahl
“festgeseßt.
Abg. Dr. Kae hler (D. Nat.) erklärt, daß mit der Steuer- politik auch der Plan der Schaffung einer neuen Währung im engen Zusammenhang stehe. Es handle {ih dárum, die wirtshaftlich zweck- mäßigste Form zu finden.
Der Verordnung wird darauf in allen drei Lesungen zu-
“gestimmt.
Es folgt die zweite Beratung des Geseßentwurfs,
; betr. Uebertragung staatlicher Elektrizitätsanlagen an eine Aktiengesellschaft.
Abg. Dr. P inkerneil (DVp.) berichtet über die Verhand- lungen des Ausschusses. Nach der Vorlage wird das Staatsministerium ennähtigt, für die Stromversorgung im Weserquell- und Maingebiet eine Aktiengesellschaft mit dem Sitze in Cassel zu gründen, mit der Maßgabe, daß sämtlihe Aktien in den Besiß des Staates gebracht werden und eine Veräußerung der Aktien nur mit Zustimmung des Undtags möglich ist. Zugleich werden die staatlichen Anlagen in Oörverden nebst Hochspannungsleitungen mit Umspannwerken* der Aktiengesellschaft „Großkraftwerk Hannover“ übereignet.
Abg. Weisfermel (Dnat.) hält eine Kontrolle des Landtags über die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft für unerläßlih, ins- A auch eine. solche der Oberrehnungskammer für die Ver- gangenheit.
Hierauf wird der Entwurf in zweiter Lesung unverändert nah den Aus\chußbeschlüssen angenommen ; die dritte Lesung
“soll am Dienstag erfolgen.
Das Haus geht über zur zweiten Beratung des der Verwaltung und Ausbeutung des staatlihen Bergwerksbesißzes an eine Gesellschafi mit beshränkter Dane Der
E a O eingehend beraten und empfiehlt für den gedachten Zwe M dre G. m. b. H., sondern eine Alktiengesell chaft w...hildon. (Hovrou. Cnt “uUofiömmen werden soll. Der andels- und der Finanzminister vertreten den Staat als ftionär der A.-G. zu gleichen Teilen; der Finanzminister ann einen Teil der durch ihn vertretenen Aktien widerruflich an die Preußische Staatsbank (Seehandlung) übertragen. Die Veräußerung von Aktien, die Ausgabe von Vorzugsaktien, die Aktien nicht in der
Hand des Staates bleiben sollen, werden an die Zustimmung
. des Landtags gebunden. Zur Deckung der Mittel für die Ueber-
nahme der Aklien wird der Finanzminister zur Aufnahme einer werlbeständigen Anleihe bis zur Höhe von 5 Millionen Goldmark
ermächtigt. Aus\chußreferent ist Abg. Osterroth (Soz.). sih der Ausschuß für eine ; Ueber die Zusammen- ebung des Vorstands sei der Ausschuß erst nach Ueberwindung tarler Meinungsverschiedenheiten zu einem Mehrheitsbeschluß geflommen. Der Vorstand soll aus höchstens 7 von der General-
der
versammlung unter E des Aufsichisrats bestellten er
ordentlichen Mitgliedern bestehen, Aufsichtsrat aus mindestens 15 von der Generalversammlung zu wählenden Personen. Die hwierige Veamtenfrage sei shließlih auch befriedigend gelöst worden und die gefundene Lösung habe die einmütige Zu- stimmung des Ausschusses gefunden. Danach sollen die Beamten als ohne
Gehalt nah Ablauf
unwiderruflich beurlaubt gelten; von 5 Jahren nah ihrer Uebernahme scheiden sie aus aus, sofern sie niht spätestens Fab Monate vorher dem Handelsminister \chriftlich erklärt Cl ên, daß sie mit dem Ablauf des Urlaubs ihre Tätigkeit im
galdienst wieder aufnehmen wollen. Niemand im Ausschuß lie e daran, die Staatsbergwerke dem Privatkapital auszu- N M noch daran, das Privatkapital zur Verwaltung und «iSveutung heranziehen zu wollen. Nach dem Vertragsentwurf
q ägt der Staat der „Preußischen Bergwerks- und Hütten-
6.“ in Berlin auf län
| tens i ind Ausbeutung der bis N Bee Bec Cuno
er der Bergabteilung des Handels-
| inisteriums unterstehenden Betriebe und der dem Preußischen
Staat zust ‘ t luß fat T a Gerechtsame und Berechtigungen. Der Aus-
\mmunisten den Entwurf einstimmig angenommen.
Minister für Handel und Gewerbe Siering: Meine sehr des 1 Nach den eingehenden Darlegungen e errn Berichterstatters kann ih mich wohl auf- einige allgemeine u orungen, beschränken, was ja auch bei der Geschäftslage des e sicherlich außerordentlih wünschenswert sein dürfte. Jch darf
4 dem Herrn Berichterstatter Dank dafür sagen, daß er die Das s dieses Gesebes so besonders betont und hervorgehoben hat. e seß ist niht deshalb nur bedeutungsvoll, weil es einen außer- Gefell. großen Umfang des Staatsbesißes umfaßt und in eine andere 1 haftsform bringt — es bringt 31 \taatseigene Betriebe und Arbeit, Vaftôwerke mit einer Gesamtbelegshaft von rund 50 000 nit e e en unter eine gemeinsame Wirtschaftsform —, i At ist es bedeutungsvoll, sondern es ist au bedeutungs-
… ©) Mit Ausnahme der d dru her t deren Minister, die im Wortlaute tedereghen f even
Gesamtabstimmung und in Abwesenheit der
* preußishen Staates
Verlin, Montag, den 17. 6eptember
voll in seinen wirtshaftlihen Auswirkungen. Das, was wir gegen- wärtig an Staatsbergbau, Hütten und Salinen haben, hat sh mehr oder minder historisch entwidelt. Steinkohle is zur Braunkohle gekommen. Erze, Metalle, Speisesalz, Kali, Bernstein und Kalk sind mehr oder minder in einer historishen Entwicklung aneinander- gekommen. Der Ausgang des Krieges hat uns im Staatsbergbau gußerordentlih große Wunden geschlagen. Die sehr wertwollen Saar- gruben haben wir abtreten müssen, und auch die wertvollsten Teile Oberschlesiens. Leider sind wir nicht in der Lage, diese ehemaligen preußishen Staatsbergwerke jeßt noch mit einbeziehen zu können, aber ih darf wohl der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß einmal der Tag kommen wird, wo wir auch die jeßt vorübergehend vielleicht nur abgetrennten Werke dem staatlichen Bergbau wieder angliedern können. (Bravo!) Besonders wichtig sind die staatlichen bergbaulihen Be- triebe im Ruhrgebiet, wo wir zusammen mit der Hibernia einen außer- ordentlih großen Teil der dortigen Wirtschaftsbetriebe, der dortigen Bergwerke für uns in Anspruch nehmen können, ist doch die Beleg- \chastsziffer und Förderungsziffer der Staatsbergbaubetriebe ungefähr 1/10 des gesamten Ruhrbergbaues, wenn man in die Staatsbetriebe die A.-G. Hibernia mit einbezieht. Bei diesem Geseßentwurf kommt die Aktiengesellschaft Hibernia niht in Frage. Der ursprüngliche Beschluß des Landtags ging dahin, das Staatsministerium zu ersuchen, einen Geseßentwurf wie den vorliegenden vorzulegen und die Aktien- gesellschaft Hibernia mit einzubeziehen. Bei der eingehenden Durch- prüfung dieses Landtagsbeschlusses bin ih niht in der Lage gewesen, diesem Wunsche des Landtags Rechnung zu tragen, und ih darf zu meiner großen Freude feststellen, daß dieser Mangel im Geseh von allen Parteien niht als Mangel empfunden worden ist. Es ist kein Wort der Kritik nah der Richtung geübt worden. Man hat die von mir in Gemeinschaft mit dem Herrn Finanzminister vorgeschlagene Lösung, die die Staaksregierung eingebraht hat, im wesentlichen als richtig bezeichnet und anerkannt.
Der Wunsch, die \taatlihen Bergwerksbetriebe aus der Hoheits- verwaltung loszulösen, ist sehr alt. Er ist hon im alben Abgeordneten- hause wiederholt zum Ausdruck gebracht worden, als besonders die Verhältnisse der Saargruben hier erörtert wurden. Er ist aber auh während der Kriegszeit und in der Nalhkriegszeit in den Vorder- grund der Betrahtungen gestellt worden. Bei jeder Etats- beratung is der Wunsh schon unter meinem Amtsvorgänger vorgetragen worden. Die Umstellung is niht nur gewünscht worden, um die Betriebe von der Hoheitsverwaltung loszulösen und den bisherigen bürokratishen Gang zu beseitigen, der natur- gemäß in der Hoheitsverwaltung vorhanden sein muß, sondern dieser Wunsch ist deshalb betont worden, um eine größere Wirt- schaftlihkeit der Betriebe siherzustelen. Ganz besonders katastrophal und nachteilig war die Entwicklung des Staatsbergbaues innerhalb der Hoheitsverwaltung während einer Perivve fortwährend steigender Seleybngrin gui gw Gin imon TabatonDoit durchgemacht haben,
Uptzwe, den die Umstellung des staatlichen Bergwerksbesißes haben soll, geht dahin, die Selbständigkeit der Werke in weitestem Umfange s\icherzustellen, die Arbeitsfreudigkeit der verantwortlichen Werksleiter zu fördern und damit unseren ganzen Bergbaubesiß ertragreicher zu gestalten. Jch unterschreibe nach der Richtung alle Ausführungen, die der Herr Berichterstatter namens des Ausschusses vorgetragen hat. Es wurde bisher als wesentlicher Mangel angesehen, daß die historish entwidelten Einzelgebilde kaum eine organische Verbindung miteinander haben, ein Mangel, der \ich in der bis- herigen Gestaltung kaun vermeiden ließ. Mehr oder weniger hatte Der Staat in der Nachkriegszeit kaum noch Mittel zur Verfügung, um diese Wirtschaftsaufgaben "ediglich aus den Erträgen, die der Staat sonst auf allen Gebieten hat, durchzuführen. Aus dem Grunde hatte ih kein Bedenken, den Herrn Finanzminister von Ansang an und nachher bei Durchführung des Geseßes mitwirken zu lassen. Es is ein gewisses Vorrecht, das der Ressortminister, der Handelsminister, dabei aufgibt. Bisher haben ihm im MNahmen des Etats die Werke allein unterstanden. Jh halte es durchaus für gerechtfertigt, daß in den Geseßentwurf, den die Staatsregierung ein- gebracht hat — nit erst durch den Aus\huß ist diese Bestimmung hineingekommen —, daß der Finanzminister und der Handelsminister gemeinsam als Mitglieder der Generalversammlung, als künftige Vertreter des Bergwerksbesißes angusehen sind. Wenn die Durch- führung der Umstellung erfolgt sein wird, wenn die Werke auf eine andere Wirtschaftsform eingestellt sind, und eine gewisse Zeit der Entwicklung vorübergegangen sein wird, dann werden Sie hoffentlich auch im Landtag feststellen können, daß dieser Entwicklungsgang nicht bedauert zu werden braucht, sondern wesentlich zur Förderung der staatseigenen Betriebe beigetragen hat.
Der Herr Berichterstatter hat großen Wert darauf gelegt, die Erklärung abzugeben, daß die für die neue Aktiengesell\ haft in Frage kommenden Anteile, die Aktien, im Alleinbesiß des preußischen Staates verbleiben sollen. Das ist auch die Ansicht der Staats- regierung. Wir sind sogar der Auffassung, daß eine Erweiterung dieses staatseigenen Besißes gerade im Interesse einer organischen wirtshaftlihen Verbindung vorteilhaft und wünschenswert sein würde. Jch teile niht die Bedenken, die zum Teil von den Par- teien gegenüber § 5 der Aus\hußbeshlüsse geäußert sind, die an der [t R des Geseßentrourfes mitgearbeitet haben. Dort ist vor- gesehen:
b) Der A. G. kann durch Vertrag das Recht eingeräumt werden, die von ihr verwalteten Grundstüde sowie die von ihr ver- walteten Gerechtsame und Berechtigungen, für welche die sih auf Grundstücke beziehenden geseßlichen Vorschriften gelten, mit Zu- stimmung des Ministers für Handel und Gewerbe und des Finanz- ministers, zu veräußern.
Es wurde gewünscht, daß hier auG eine gewisse Mitwirkung des Landtags eingeseßt werden müsse. Es Fkönnte sonst dahin kommen, daß wohl alle Aktien in der Hand des verbleiben und ohne Zustimmung des Landtags nicht veräußert werden können, daß aber, wie mir einer der Herren gelegentlih so s{chöôn sagte, die beiden Minister, den Besiß veräußern könnten, Es könnte vielleicht ein: ganzes Bevg-
1923
werk verkauft werden, denn nur die Verwaltung und Ausbeutung wird der Gesellshaft übertragen. Daß wir beide nicht daran denken, gilt allerdings zunächst nur für unsere Person; darin haben die Herren recht. Aber ih bin der Ueberzeugung: An dem bisherigen Zustans wird auch na der Richtung hin nichts geändert werden dürfen. Auch jeßt hat die Staatsregierung ja die Pflicht, bedeutsame Verkäufe, wenn sie wirklih in die Erscheinung treten, was ih kaum glaube, dem Landtag niht nur mitzuteilen, sondern ihm darüber Bericht zu erstatten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dazu kommt, daß bei allen größeren Fragen — ih denke niht an Kleinige keiten, an kleine Gerehtsame, die der Ressortminister bisher gang allein gemacht hat, an denen nicht einmal der Finanzminister beteiligt war und auch nicht beteiligt zu sein brauhte — künftig der Ressorts minister auf alle Fälle beteiligt sein wird. Jch glaube, daß Bedenken: nah der Nichtung hin wirklich nicht vorgetragen werden können. Weiter kommt hinzu, daß in dem Aufsichtsrat dieser Gesellschaft fünf, Mitglieder des Landtags Siß und Stimme haben und damit jederzeit ein wahsames Auge auf die Durchführung solher Maßnahmen haben können. Die hier und da aufgetretenen Befürchtungen sind unbegründet und können durch meine Erklärung sicherlih als erledigt angesehen werden.
Es wurde au die Frage aufgeworfen, ob wir in absehbarer Zeik auf eine größere Ertragsfähigkeit unserer Werke rechnen können. Die preußischen staatlichen Bergwerke nud Hütten können wir im alle gemeinen als wirtschaftlih gut aufgebaut bezeihnen. Unstreitig ist aber ein erheblicher Teil- der Werke veraltet und muß einmal neu durchgearbeitet werden. Diesen Ausbau aber durchführen zu können, dazu soll uns au das Geseß hilfreiche Hand leisten, weil wir fürchten müssen, daß der Staat gegenwärtig die Mittel für so erhebliche Aus- bauten nicht zur Verfügung stellen kann. Dazu bedarf es dann nachher niht mehr des Staatskredits, sondern in erster Linie glauben wir diese Mittel durch Anleihen aufbringen zu können, Wir haben in den staatseigenen Werken Arbeiter, Angestellte und Beamte als tühtige Mitarbeiter zur Verfügung. Wir müssen ihnen die An- erkennung zollen, daß sie mit dem Privatbergbau jeden Vergleich aus- halten, so daß wir auch in dieser Beziehung sicherlich keine Aenderung wünschen. Wir übernehmen den vorhandenen Bestand in jeder Form in die neue Gesellschaft, und deshalb wird auch eine wesentliche Aenderung darin kaum einzutreten brauchen. .
Ich komme aun ganz kurz zu einer Besprechung der Fragen, die mit der Gesellshaftsform zusammenhängen. In den von mir bisher vorgetragenen Dingen haben wir keine Meinungsverschiedenheit be- obachten können. Dagegen sind, als die Vorlage dem Landtag unter- breitet wurde, Bedenken darüber aufgetauht, ob der von der Staats- regierung vorgeschlagene Weg, verschiedene Gesellschaften in einer Dacgesell{haft zu vereinigen, der richtige sei. Man kann verschiedener Auffassung darüber sein, ob der vom Ausschuß beschlossene oder der bon der Staatsregierung zunächst vorgeshlagene Weg der vorteil- haftere ist. Es ist auch die Frage aufgetaucht, ob man nicht überhaupt von irgendwelher Wirtschaftsform absehen und aus dem staatlichen Bergbau unter Lösung von den etatrechtlihen Bestimmungen eine Anstalt öffentlichen Nets machen solle. Aber dieser Plan ist nit weiter verfolgt worden, weil wir der Auffassung waren, daß unsere private Wirtschaft in gesunder Entwicklung uns den Weg gewiesen hat, den wir auch bei diesem Geseß zu gehen haben. Wir haben uns deshalb die Frage vorgelegt, ob wir die Form einer Aktiengesellshafk oder einer G. m. b. H. zu wählen hätten, wobei auch die andere, namentlih für Bergwerke noch in Frage kommende Form, die Gewerkschaftsform, von vornherein ausscheidea mußte. Bei der Viele gestaltigkeit des Besißes {ien das ja auch wünschenswert. Der Grund, weshalb wir bei unserm Geseßentwurf zunächst keinen Werk darauf legten, eine einheitliche Aktiengesellschaft vorzuschlagen, in dey alle Teile vereinigt werden sollen, lag lediglih in der Vielgestaltige keit unseres Besißes und ferner in dem Umstande, daß wir damik rechnen mußten, daß nicht alle Werke mit einem Male zu dieser Aktiengesellschaft verbunden werden können. Dieses Bedenken be- steht zwar nah wie vor, aber es ist niht von ausschlaggebender Be» deutung. Als dann der Staatsrat eine Form vorschlug, die \sih mit den jebigen Beschlüssen des Landtagsausschusses decki, und das Staatse ministerium vor die Frage gestellt war, ob es dieser Auffassung des Staatsrats und des Landtagsausschusses \stattgeben oder daraus eine Streitfrage großen Stils machen sollte, hat das Staatsministerium das leßtere nicht getan. Es hat sih dem Wunsche des Landtags an- geschlossen und is auch der Ueberzeugung, daß auch bei der Zusammens fassung aller Werke in einer einzigen Aktiengesellshaft eine gute Weiterentwicklung gesichert ist. Jm übrigen ist der Plan einer großen Aktiengesellschaft in unseren ersten Vorarbeiten stark in den Vorder- grund getreten. Ausgenommen sind hierbei selbstverständlich die Ge- meinschaftswerke, über die wir nicht allein zu entscheiden haben, Bei diesen kommt der Unterharzer Bergbau in Frage, wo der Freistaat Braunschweig Miteigentümer is, und das Gemeinschaftswerk in Oberkirchen, dessen Miteigentümer niht nur der Lippische Staat, sondern auh der Lippische Fürst ist. (Hört, hört! bei den Kom- munisten.) Die Frage, ob die Bildung einer einzigen Aktiengesell- shafb erfolgen sollte, ist im Landtagsausshuß heiß umstritten ge- wesen. Zu meiner großen Freude hat aber der unterliegende Teil — es war eine \tarke Minderheit des Landtagsaus\husses — sich nun niht etwa in einer verärgerten Stimmung der weiteren Mitarbeik entzogen, sondern ih freue mih, sagen zu können, daß auch die Parteien, die in dieser Frage den Standpunkt der Regierungsvorlage einnahmen und damit unterlegen sind, weiter freudig mitgearbeitet haben und bestrebt waren, den Geseßentwurf nunmehr so zu ver» abschieden, wie es die Mehrheit des Landtagsausschusses wünschte.
Einige kurze Ausführungen möchte ih dann noch zu den Beamten- fragen mahen. Das Staatsministerium hat geglaubt, mit seinen Vorschlägen für die Regelung des Beamtenverhältnisses bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen zu sein. Jch bemerke dabei, daß die jeßigen Beamten der Bergverwaltung späterhin bei der Aktiengesellshaft ja nicht mehr in dem Sinne Beamte bleiben, wie sie leßt neben den Angestellten und Arbeiten in den staatlihen Berg- werken, Hütten und Salinen Beamte sind. Wenn der Landtags-