Sorten.
marckhütte (Concordia und Abwehr)
Donners-
Castellengo
Stückohlen
Würfelkohlen 1... Nußkohlen La, gew. .
Ia
Nußkohlen IIa, gew... Ila .
Erbskohlen . . , Förderkohlen « « Kleinkohlen . . « Nätterklein . « « Kokskohlen . Fettshlammkohlen
vate
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Do S | & —_—
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3 o R
Gräfin- Johanna- - Schacht
Schachianlage Sosnigza
Stückkohlen Würfelkohlen I... Nußkohlen ah gew.
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Nußkohlen 11a, gew. . Ila .
Erbskohlen Ÿ .. Ra A
einfohlen . « % Nätterklein . . . Kokskohlen ...
Fettshlammkohlen . E
Stüdkkoks Würfel 1 bis Nuß IL
144 E
EID 0° 0
4
D
Erbskoks i : N
Kleinkoks . Koksgrus
S Hohenzollern
do Rai n pad pk
Briketts im Hausbrand- und größeren Industrie- format des mitteldeutshen Kernreviers und
der übrigen Reviere außer Cassel . .
Nußbriketts Nüßchenbriketts
Briketts des Casseler Reviers
Brikettspäne
46,87 . 50/65 44,95 42/51 21,23 ée 27/80
VäIL. Mitteldeutsches Braunkohlensyndikat.
¿e « “L908 . 19,71 20,39
24,17
« « 1431
T TAHN
dO d9 ETE Don Co R
1K. Rheinisches Braunkohlensyndikat. Kölner Gruben.
i A 2400
Doofbriketts . 24,76 / örderfohlen Se E I Es A s
Brikettabrieb Gewerkschaft
mit Frachtgrund- lage Liblar
ab Werk
Förderkohlen der Juntersdorf ….. „…. 14,66
Wis Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern.
1. Oberbayerishe Pehkohlen: Hausham, Penzberg, Peißenberg, Marienstein: Stüde über 200 mm 6 R 10
75—200 S 38,18
._ 50—75. S 38,18
25—50 s 38,18
12—25 38,18
6—12 35,68
0—6 28,54
¿B19 . 14,27
S S 0 S ck D D D. 0.0 §6 #0 S. §0’ S0 D: (D
2, Steinkohlen:
- Steckheim, König Ludwig, Vereinigte Erbendorfer Gewerkschaft :
Schmiedekohlen oooooooo e: 29,44 Gasfkohlen S S. S 2.0 D: 0 M S 29,44 Fördersteinkohlen . . . 29,44
3, Braunkohlen:
Gustav bei Sc{hwan- Dettingen dorf
örderfohlen. .. .. 7,63 7,47 ort. Förderkohlen . . 7,63 7,47 Briketts ¿2051 20,98 Nußbriketts . . 22,40 Brikettspäne . . « « « 13,98 Klarteichkohlen . . . 7,84 Würfel- u. Nußkohlen —
Schmid- H i warzen- B feld 7,80 7,80 22,40
14,34
——
Die Preise verstehen sih je Tonne. Sie gelten, sofern in der vorstehenden Bekanntmachung nicht eine andere pr rundlage angegeben ist, fre Eisenbahnwagen ab Werk, Bei Merken ohne Eisenbahnan\chluß gelten die Brennstoffverkaufs- preise ab Werk. Die Preise dürfen weder von den Syndikaten noch vom Lane überschritten werden, es sei denn, daß der Käufer reditgewährung oder sonstige besondere Leistungen des Ver- käufers (z. B. Aufwendungen, um Zahlungen wertbeständig zu machen) in Anspruch nimmt. . Die Zuschläge für Kredit- gewährung - oder sonstige besondere Leistungen sind für jede
j welchem Zins-
anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel sind von ne teben der Hauptverwaltung der Staatss{hulden zu unterschreiben. j : E : (3) Die Schuldverschreibungen, Schaßanweisungen, etwa zugehörige Zinsscheine und Wethsel können auh fämtlih oder teilweise auf aus- ländische oder nach einem bestimmten Wertverhältnis auf in- und ausländische Währung“ fowie im Auslänbe zahlbar gestellt werden. (4) Die Schaßanweisungen und Wechsel können wiederholt aus- egeben werden. fs (5) Die Mittel zur Einlösung der Shhaganweisungen und Wechsel fönnen durch Ausgabe von Schaßanweisungen und Wechseln odek von Schuldverschreibungen in dem erforderlihen Nennbetrage beschafft
werden. : :
(6) Shukdverschreibungen, Schagzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung: fällig werdender Schagzanwetisungen oder Wechsel be- stimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsshulden auf An- ordnung des Finanzministers 14 Tage vor der Fälligkeit zur Ver- fügung zu halten. Der Umlauf und gegebenenfalls die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, mit
“dem die Umlauffähigkeit und die Verzinsung der einzulösenden Schuld-
i ört. au (7) are durch welche Stelle und in welchem Betrage, zit
oder dg C u welchen Bedingungen der Kündigung oder mit welchem E igkeitstage sowie zu welchem Kurse die SchuidverfWreibungen, chaganweisungen und Wechsel aus- egeben werden sollen, bestimmt der Finanzminister; ihm bleibt im Falle des Abs. 3 die Festseßung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für die Zahlung im Ausland überlassen.
3. - Die Ausführung dieses Glebes erfolgt durch die zusländigen
Minister. “ Das vorstehende, vom Landtag- beshlosseue Geseg wird hiermit taatsrats- sind
verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des gewahrt. i Berlin, den 24. September 19W. Das Preußische Staatsministerium. Braun. “ Siering. von Richter.
Ministerium des Jnnern.
Der Regierungsrat in der Reichsfinanzverwaltung Langss dorff in Schneidemühl ist zum Regieruungsrat ernannt worden.
Ministerium für Volkswohlfsahrt. Ausführung§verordnung
um Geseß über Mietershuß und Mièteinigungs- ; nat vom 1. Juni 1923 (NGBl. 1 S. 353).
Vom 25. September 1923.
Auf Grund der §8 30 Abs. 2, 37 Abs. 2, 38 Abs. 5, 39 bf 1 und 2 und Îs Abs. des Mieterschußgeseßzes be- stimme ich wie folgt: :
_——— - G _—
-
zum Deutschen ReichSanzei
Itr. 227. Nichtamiliches.
Deutsches Reich.
P vom einigen -+ erhoben wurde, und beschäftigte sich
änder des Tabafkst
E A
Der Reichsrat uahm in seiner vorgestrigen Sißung, die
Vizekanzler Schmidt geleitet wurde, Kennt 2 chlüssen des Reichstags, gegen die kein Einspruch sodann mit einer Ab- euergeseßzes. Die Regierung hatte
s von
eine Abänderung beantragt einmal in der Richtung, daß die
Tabafksteuer wertbeständig gemaht werden sollte und dahin, daß die zurzei
sodann
t geltenden Bestimmungen über den
Zählungsaufshub beseitigt werden sollen. Die Regierung hatte vorgeschlagen, daß die Tabaksteuer künftig in Gold
zu entrichten ist. Die
Erörterungen in den Ausschüssen des
Reichsrats haben, wie der Berichterstatter, badischer Ministerial- direktor Kempf, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins
deutscher Zeitungsverleger hervorhob, ergeben, daß dies nicht möglich ist. dem Moment, in dem
zurzeit
Man glaubte, daß es nicht angängig sei, in die Regierung im Begriffe ebe ein
neues Zahlungsmittel einzuführen, în einem anderen Ge-
die Steuer sondern in
nicht _ in
bestimmen, daß Goldmark
seße Ae, 0
neuen werden
zu
diesem bezahlt
lte, weil dann die Gefahr beständez daß das
neue Zahlungsmittel hierdurch disfreditiert und so der Effekt
der neuen Wöährungsreform würde. Daher find die Ausschüsse den trsten N ift. Munsch d auf den zweiten Wun er Reichsregierung, des bèstehenden Steuerzahlungsaufshubs.
e Stundung auf \echs Monate eintreten bei
. ome Leist
zu dem Beschluß ge
von vornherein E ommen, Punkt zurücfzustellen bis die Währungsreform er- . Danach ist die ganze Sache zusammengeschrumpft , die Beseitigung urzeit muß eine ; L t icherheitsleistung, ung von Sicherheit kann die Steuerzahlung auf drei
Monate gestundet werden. Weil nun ein jeder von diesen Be- - stimmungen Gebrauch macht, so wird die Steuer erst nach drei bis
hs Monaten bezahlt. Während nun aber die Reichsregierung die Stundungsvorschriften überhaupt beseitigen wollte). haben die
Ausschüsse die Stundun leistung, auf zwei Monate beschränkt. Jn di
9, und zwar immer gegen Sicherheits- cles Fassung - wurde
die Vorlage vorgestern von der Vollversammlung des Reichs-
"ats augenommen.
Reichsratsaus\{hüsse über die neue.
B
Srste Beilage
Berlin, Montag, den 1. Hktober
wertungsproblems. Es wurde s{ließlich eine ganze Reibe von Anträgen gestellt und angenommen, die sih beziehen auf die Anhörung des Neichswirtschaftsrats bei der Aufstellung der Satzungen der Bank, bei der Durchführung des Gesetzes und der Verwaltungs- anordnungen. Anträge auf Erhöhung des Zinssazes im S 12, tür die Vereinfachung des Verfahrens im Hinblick auf die Bestimmungen des Grundbuchrehts wurden der Regierung zur Kenntnis weitergegeben. Die Vorlage wurde _s{chließlich mit 15 Stimmen entsprehend der nachstehenden Entschließung angenommen, wobei 8 Stimmen auf die Abteilung 1 (Arbeitgeber), 3 Stimmen auf die Abteilung 2 (Arbeit- nehmer) und 4 Stimmen auf die Abteilung 3 (Verbraucher) ent- fielen. Dagegen stimmten 3 Vertreter der Abteilung 2, 3 Vertreter der Abteilung 3. Der Stimme enthielten sich 3 Mitglieder. Die T IEA amis M er Finanzpolitische Ausschuß des Neichswirtschaftsrats stimmt dem Gesetzentwurf über die Errichtung einer Währungsbank zu troß der Bedenken, die sih gegen die vorgeshlagene Zwischen- [lôfung vom Standpunkt reiner währungspolitisher Grundsäße aus vorbringen lassen. Es wird indessen nötig sein, daß die Lebens- dauer der Währungsbank beschränkt und so {nell wie möglich durch die Wiedereinführung einer wirfklichen Goldwährung abgelöst wird. Der Finanzpolitische Aus\huß möchte auch bei dieser Ge- legenheit no einmal auf das E darauf hinweisen, da weder die Goldwährung, noch irgend eine andere Währung | wertbeständig erhalten läßt, wenn es nicht gelingt, das ee Minus unserer Volkswittschaft durch stark erhöhte Produ tionsleistung und Beseitigung des Leerlaufs in unserer Arbeit aus der Welt zu schaffen. Jn dieser vol wirtschaftlichen Minderleistung liegt, ab- gesehen von den Reparationsverpflihtungen, der t'efste Grund für den Verfall unseres Geldes und unserer Wirtschaft; ohne? seine Beseitigung kann eine dauernde Besserung nicht erwartet wérden. %
Verkehrswesen.
Die Postve rwältu n g beabsi(ßtigt, . im Januar 1924 ein neues Fernsprechbus far Berlin und Umgegend herauszugeben. it den Vorarbeiten zu dieser Neuauflage ift bereits begonnen worden, und es ist zu. erwarten, daß au die Segtz- und Druckiarbeiten zum neuen Fernsprechbuch rechtzeitig zum Abs{luß kommen. Anträge von Teilnehmern auf Aenderung oder Streichung der Eintragungen können jedoch nur dänn Berücksichtigung finden, wenn sie späte{tens bis 10. Oktober bei dem. zuständigen Fern|prech- amt vorliegen. Etwaige Wünsche wollen daher bis zu dem genannten Zeitpunkt an diejenige Vermittlungsanstalt gèerihtet werden, an die der Teilnehmer angeschlossenist.
& am
ger und Preußischen Staatsanzeiger
1923
————————
—- Die am 29. v. M. abgehaltene Generalversammlun Elektrowerke Attlengesellschaft, Berlin erobiate die Regularten und beschloß die Aus\chüttung von 200 vH für das am 31. März 1923 beendete Geschäftsjahr. Neugewählt wurden in den Aufsichtsrat Generaldirektor Henrih (Deutihe Werke), Baurat Jani\h (Bayrische Stickstoffwerke), Direktor Dr. Oliven (Gesellichaft für eleftrische Unternehmungen) und Generaldireftor Dr. von der Porten (Vereinigte Aluminiumwerke). j
London, 27. September. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 27. September (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleih zur Vorwoße in Pfund Sterling): Gesamttreserve 23 406000 (Abn. 609000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 124002 000 (Zun. 618000) Pfd. Sterl., Barvorrat 127 658 000 (Zun. 9000) Pfd. Sterl., Wechselbesiand 71 164 000 (Abn. 616 000) Pfd. Sterl, Guthaben der Privaten 104 563 000 (Zun. 53 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 13 517 000 (Abn. 4 569 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 21 576 000 (Abn. 618 000) Pfd. Sterl, Regierungssicherbeiten 41 780 000 (Abn. 3 284 000) Pfd. Sterl. — Verhältnis der Ne- serven zu den Passiven —,— gegen 19,82 vH in der Vorwoche. Clearinghouseum ag 604 Millionen, gegen die entsprehende Woche des Vorjahrs weniger 6 Millionen.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts. m 28. September 1923: Obershlesishes Revier: Gestellt 2398 Wagen, nicht gestellt —,-— Wagen, beladen zurükgeliefert
2398 Wagen. S
Berlin, 29. September (Vial. B.). Richtpreise in Berlin im Nahrungsmittelgroßhandel und im Verkehr mit dem Einzelhandel, offiziel festgestellt durh den Landesverband Berlin und Brandenburg des Neichs- verbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sch für # kg ab Lager Berlin. In Tausend Mark: Gerstenflocken, lose —,— #, Gerstengrauven, lose 10200—11040.4, Gerstengrüge, lofe 10200—10540 .4, Haterfloden, lofe 10255—125060 .4, Hatergrüge, lose 10421—11283 .4, Hafermebl, Tose —.— M, Maisgrieß 8414—8625 4, Maismehl —,— 4, Mais- puder, lose 9094—9127 .4, Kartoffelstärkemeh! 6100—7165 .Æ, Mais- floden, lose —,—.4, Makkaroni, lose 15220—18220.4, Schunittnudeln,lese 12540—13780.4, Burmareis8880—9765.4, glas. Tafelreit9765—12330 Mark, grober Bruchreis 7210 —8025 .4, Reisgrieß, lose 6900—7100 .4, Reismeh]l, lose 6900—7050 .4, Ningäptel, amer. 28200—33200 A, getr. Aprikosen, cal. 33000—50200.4, getr. Birnen, cal.24500— 390004, getr. Pfirsiche,cal.29300—33000.4, getr. Pflaumen! 1900—16800.4, Korinthen 29000—36250.4, Rosinen, fiup. carab., 1922 er Ernte 20100—28900 .4, Sultaninen in Kisten, 1922 er Ernte 28900—38450 4, Mandeln. bittere
“De I EA der Währungsbank find zum Abschluß gekommen, so daß die Vorlage von der Tagesordnung der | - Vollsizung abgeseßt werden mußte. s
F 1. ; / is ) In den Fällen, in denen die geseßliche Miete gilt, ist der Ver- vorgestern noch nicht
mieter wie der Mtieter berechtigt zu verlangen, daß der Mietzins in Monatsabschnitten gezahlt wird.
é 4 8 A i : 2
Die Mieteinigungsäniter sind von den Gemeinden zu errichten.
Die Einrichtung gemeinschaftlicher Mieteinigungsämter für mehrere
* Gemeinden, einen Amtsbezirk oder sonstige Kreisteile oder für den ganzen Kreis, gegebenenfalls mit Auss{luß von Gemeinden, ist zulässig.
einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.
Für besondere Marken können von den Syndikaten ent- sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverklaufs- preise festge)eßt werden, die der Handel nicht umgunten des Käufers ändern darf. Der Reichskohlenverband hat das Recht, s Festseßungen zu verlangen. Der Reichs-
Anfrage des O ur Auskunft über
ushlags oder Abzugs verpflichtet. Im übrigen gelten
die Zahlun gs- bedingungen:
1. Die Preise sind Goldmarkpreise, errechnet e dem den jeweiligen Preisfestseßungen zugrunde gelegten Dollar- stand, der bei allen Umrechnungen in Papiermark nicht unterschritten werden daxf (d. i. 142800000). 5
, Erfolgt die Zahlung in Papiermark, so werden die Papiermarkbeträge nah der amtlichen E ofe an der Berliner Börse / ittelkluxs zwischen Geld- un Briefkurs; ein Dollar = 4,20 Goldmark) zu dem Dollar- stand des Tages R Abgang der Ware umgerechnet, wenn Fe bis zum 4. Tage nah Abgang der Ware beim Syndikat in spesenfreier Kasse eingegangen ist.
. Bei Ueberschreitung der zu 2 genannten Frist sind Zinsen bis auf weiteres in Höbe von 10 vH pro Jahr s der zurzeit des Sahlunggeinganss event. geltende höhere Goldmarkpreis zu zahlen. Als Umrechnungskurs der Goldmark in Papiermark gilt in diesem Falle der amtlihe Dollarkurs am Tage des Zahlungseingangs, mindestens aber deelenige Kurs, welcher der Bescluh- fassung des am Liefertage E jeden Gold-
30000—31750 4, Mandeln, süße 45400— 54600 4, Kaneel 65600 bis 90200 4, Kümmel 64800—72600 4, schwarzer Pfeffer 21200 bis
7 « Nr. 52 des „Reihsministerialblatts" (Zentralblatt | 31500 4, weißer Pfeffer 44600— 15100 .Æ, Kaffee prima roh, ch s bla (Zentralblatt | 31500 M, eihe T cie C000 4 RUL
das Deutsche Reich), herausgegeben voin Reichsministerium des* , «Ber van M niet 1925 at folgidey Anbalt: Sieute |, Lee, 20 179000 ¡A Sinn hung, 209 Laas 2008 8 und Zollwesen: Ausführungsbestimmungen Wechselst x « watgialee T ' getreide s g C D N trapv( eiae. Kakaopulver 65000—80000 #4, Bohnen, weiße 10350—13310 .4,
709/96 Weizenmehl 7496—8031 4, Weizénauszugsmehl 8414—8914 Mark, Kleine Erbsen 11732—13671 .4, Riesenerbsen 13565—14780 Mark, Weizengrieß 8766—10460 46, Unjen 12063—19105 .Á, Purelard 43500— 44000 4, Bratenshmalz 43500—44000 Æ, Speck, gesalzen, fett 40000--41000 4, Molkereibutter 53275 bis 94340 6, Margarine 24500—32000 Æ, (Corned beet-12/6 1bs per Kiste 1675000—1700000 .4, Marmelade, Mehrfrucht 1497018850 .4, Marmelade, Einfrucht 18900—20570 .4, Kunsthonig 14974—15555 Æ, : Inlandszucker bâsis melis 9610,— bis — 4, Tee in Kisten® 130000 Unsiadan, | G Dres Gd Dalet | 18 L d Nas LiN0— Bao ¿8 Mil B Bo f s : imen , Roggenmehl 6420—64 , Steinfalz GLLELAR, 94762500 95237500 | 82443500 62756500 fis 2206 4, Siedesalz 2252 bis 2569 M. (Papierpeso)| 80199000 80601000| 53067000 53333000 E Kartotfelpreise der Hotaiuzranibenen des Deutschen
Brüssel und Antwerpen .| 12568500 12631500 8279250 8320750 | Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffeln in 38304000 38496000 | 25336500 25463500 | Mark je Zentner ab Verladestation:
Christiania . . Kopenhagen . 43092000 43308000 | 28329000 . 28471000 Berlin, 28. September: Frühkartoffeln 50—55 Millionen. c Königsberg, Pr., 28. September: Weiße 70—75 Mill,
tockholm u. Gothenburg | 64239000 64561000| 42294000 42506 L : Pi ; 2 ingfors. | 46483750 6516250 | 4389000 1411000 D Millionen, gelbfleishige 75 Millionen, blanke 70—80 «Ae R Köln, Nh., 29. September: Nheinishe gelbe 95 Millionen.
talien. . ..} 10972500 11027500 London .. / 1097250000 1102750000
159600000 160400000 SSAS 9775500 9824500
A York . .| 241395000 242605000 28329000 28471000
aris... . .] 14763000 14837000
dweiz .. .| 43092000 43308000 Spaniea …… .| 32917500 33082500 | 21945000 22055000 Lissab. Oporto 9576000 6982500 7017500 76807500 77192500
9624000 apan ...| 118702500 119297500 Rio deJaneiro | 22942500 23057500 | 15162000 15238000 Wien (1 Kr.) 3412 224137 225563 rag 4788000 4812000
3428 E N 7231875 7268125 MRolTa len (Agram und
Belgrad) . .
Naßpreßsteine Ï 18,13
— Bei Lieferungen aller Brikettsorten (außer Casseler Briketts), Brikettspäne und Naßpreßsteine nah S nördli und westlih der Streckde Torgau—Eilenburg—Halle—Oberröblingen am See—Querfurt und Vitzenburg—MReinsdorf—Bretleben—Griefstedt, einshließlih der an diejer Linie gelegenen Stationen ; Luftlinie Grief- stedt—Hohenebra, Bahnlinie Hohenebra—Sondershausen—Wolkrams- haufen—Leinefelde—Eschwege—Malsfeld, einschließlich der an diesen Eisenbahnlinien gelegenen Stationen, erfolgt die Lieferung auf Fraht- rundlage Luckenan. Bei Lieferungen nach dem Gebiete rechts der lbe, im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge—Neustadt a. d. Dosse—Paulinenaue, aus[{chließlich der an diefer Linie gelegenen Stationen, auf Frachtgrundlage Senftenberg.
Nohbkohlen (14 hl = etwa 1 6).
M neu les Gebiet und Anhalter Tagebau- werfe.
Förderktohlen
Siebkohlen
Stückkohlen i
Die Nohbfkohlen aus Werken des Geiseltals und aus Werken
E Oberröblinger Neviers werden auf Frachtgrundlage Frankleben verta? t.
Magdeburg-Helmstedter Nevier. a) Tagebauwerke einschl. Gewerkschaft Humboldt-Wallensen. Förderkoblen 7,04
Siebkohlen 8,80 Stückkohlen 9,86
Parlamentarische Nachrichten.
Der Finanzpolitishe Aus\chuß des Vorläufigen Neichswirtschaftsrats beschäftigte sich vorgestern mit dem Getez einer Währungsbanfk.- In Aussprache über den Geseßentwurf, au der fast alle Mitglieder dès Ausschusses be- teiligten, erstattete zunähst Geheimrat Dr. B ü cher Bericht über die Vorgänge, die zu dem Entwurf geführt haben, und führte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger im wesentlichen aus: Jede Reform ist zwecklos, wenn nicht ‘alles getan wird, um neue Devisen hereinzuholen, wenn nicht gleich- zeitig eine Reform der deutshen Wirtschaft erfolgt, neue Mittel zur - Produfktionssteigerung gefunden und Wege zu einer anderen Wirt- schaftspolitik beschritten werden, die frei von den bisherigen und vertbeliästige Hemmungen is. Erste Voraussezung für eine neue
eine Abänderun fohlenverband ist au die Höhe des festgeseßten
Handel und Gewerbe. Berlin, den 1. Oktober 1923. Telegraphische Auszahlung.
1. Oktober 28. September
‘29180; R Das Miieteinigungsamt besteht aus deni Vorsienden und je
folgeuden | einem Beisiger aus dem Kreise der Vermketèr und der Mieter.
84. :
Die Beisißer der Mieteinigungsämter sind von den Gemeinde vertretungen oder Stadtverordnetenverfamnlungen (Bürgervorsteher- kollegien), im Falle des 3 2 Say 2 vom Kreisausschuß zu wählen. Die 3 2 bis 5 und 88 7 bis 10 der Mea rung uug des Preußischen Justizministers vom 15. August 1923 (Geseßsamml. S. 405) finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß an Stelle des Landgerichtspräsidenten und des Amtsrichters bezw. Ants- gerihts der Vorstand des Kommunalverbandes tritt.
Sind örtliche Hausbesizer- oder Mietervereine- niht vorhanden, oder reihen sie Vorschlagslisten nicht ein, oder {ind die eingegangenen Vorschlagslisten zur Auswahl der erforderlichen Zahl - von geeigneten Beisißzern oder Stellvertretern nicht ausreichend, \o_ sind die Bet« fißer und Stellvertreter oder die noch fehlende Anzahl von der Ge- meindevertretung oder Stadtberordnetenversammlung oder dem Kreis- aus\{chuß auf Vorschlag des Vorstands des Kommunalverbandes
unmittelbar zu wäblên.
S9. i : N Die Entschädigung der Besser der Mieteinigungsämter wird von den Gemeinden geregelt. :
Die Amtszeit der erstmalig gewählten Beisiger erstreckt si auf die Zeit vom 1. Oktober 1923 bis zum 31. Dezember 1924. Jhre Wahl oll dur die Vega oder Stadtverordnetenversamm!lung
A bis zum 20. C er 1923, ihre Auslosung dur den andes binnen einer weiteren Woche vor-
mens
wertbeständige Währung i, ohne Rücksiht auf De das Vertrauen des Auslands. Auch die Industrie steht auf dem Standpunkte, daß eineueue Währung nur auf der Goldbasis geschaffen *, werden könne. Die Vorausseßungen hierfür sind jedoch augénblicklich nicht vorhanden. Mit Rücksicht auf die Mobilifierung- der Ernte und um überhaupt über die allernächste Beit hinwegzukommen, muß unbedingt eins Zwischen- lösung gefunden werden, wie fe der vorliegende Entwitrf vorsieht. Troß mancher Bedenken, die f g eun den vorgeschlagenen Weg er- heben, ist er jegt der einzig mög de. Er {afft kein ‘unmittelbar realfundiertes und garautiert wertbeständiges Ote : Er bietet jedoch größeres Vertrauen als alle anderen Projekte, deren Summen niht ausgereiht hätten, um den Bedarf
b) Tiefbauwerke.
örderkohien IL
iebkohlen I... Stückkohlen 11 11,44 örderkohlen L 106 Gruben Friederike, Emma,
Speisefette. Beriht von Gebr. Gause vom 29. Seps tember 1923. Butter: Die Marktlage ist unverändert fest, Zus fuhren sehr gering. Die Notierung * blieb mit Nücksiht auf die übrigen Fettmärkte unverändert. Die amtliche Preisfestsezung im Verkehr | zwishen Erzeuger und Großhandel (Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten) war für Ta Qualität am: 27. September 1923
Millionen Mark, 28. September 1923. 40 Millionen Mark, 29. September 1923 40 Millionen Mark. — Margarine: Es sind wenig Angebote zu hören und“ es herrscht eine starke Knappheit, so daß der Nachfrage niht genügt werden konnte. Schmalz. Bei starker Konsumnachfrage gingen die Schmalz preise weiter erheblich in die Höhe. Verursacht wurde die Steigerung nicht allein dur die steigenden Divijenkurse, sondern auch die Feslig- keit der amerikanischen Fettwarenmärkte und die höhereà Frachten. Infolge der starken Nachfrage haben sich die Läger hier sehr ge- räumt, so daß eine empfindlihe Knappheit an Ware eingetreten ift. 4 Auch in Hamburg i} Lokoware knapp. Bei der Zuteilung der
“Devisen seitens der Reichsbank wurden wieder Nepartierungen vor- genommen, so daß die Aufträge nur teilweise ausgeführt werden konnten. Die Notierungen find nominell. — Speck. Starke Nachfrage bei sleigenden Preisen. :
e an neuem wertbeständigem Gelde zu deden. Dies kann für eine Uebergangszeit durch den vor- geshlagenen Weg erfolgen, wenn die Vorausseßungen in der Wirt- schaft geschaffen werden, damit das Geld wertbeständig bleibt und die | Diskontpolitik der „Reichsbank eine Neuauflage der bisherigen Er- scheinungen verhindert. Troß aller Shwähen empfiehlt er die An- nahme des Entwurfs. — Gegen die Annahme des Entwurfs wendet sich der Korreferent Bernhard. Auh er hä Vorbereitung einer
markpreises zugrunde gelegen hat. ußerdem kann die Aufrehnung der jeweiligen Geldbeschaffungskl'osten vor- behalten werden. : Berlin, den 1. Oktober 1923.” : Aktien-Gesellschaft Reichskohlenverband. Brecht. Löffler.
iebkohlen I 11,06 Prinz Wilhelm und StückkohlenL ..„.. 12,39 Neue Hoffnung. Anhalter Tiefbauwerke. Perlen ‘e... 8,14) Gruben Marie - Preußlig, iebkohlen . .. . « 10,18 Solyaywerke, Franzk'ohlen- Stükohlen .., . « « « « 11,40) werk, Leopold-Edderig. Casseler Nevier. “ Förderkohlen iebkohlen . Stüdckohlen . . Grudekoks. Grudekoks 4 09/04
Die Lieferungen von Nachterstedter und Margaretekoks erfolgen auf Frachtgrundlage Luckenau.
VITI. Oftelbisches Braunkohlensyndikat.
Briketts | Briketts i. Haus» im - kÉleinen-
brand- u, größ. Ind.-| Industrie- format |
Format
orstand des Kommunalver genommen werden.
87.
Der Vorsigende des Mieteinigungsamts- kann Vorverbaueliunen abhalten, insbesondere einen Augenschein einnehmen, und, falls nit ein Vergleich zustande kommt, eine Entscheidung treffen, - wenn sie \sos fort erfolgen kann und die Beteiligten es beantragen.
ält zur Geldwährung eine Zwischenlösung“ erforderlih, während der dem Reiche für beihränkte Zeit Mittel zur Befriedigung seines etats- H mäßigen Bedarfs zur Verfügnng gestellt werden müssen. Diese | £ Kr;=1Din. Zwischenlötung müsse aber deutlich als folhe erkannt werden, es | Budäpest. 12967 seien daher alle Methoden einer Zwischenlöfung abzulehnen, S 224437ó welde die Gefahr weiterer Jnflation und neuer dauernder Ver- |- D knüpfung der Gelds{chöpfung mit dem Neichsdefizit in ih berge. Zur Durchführung dieser Zwischenlösung hält er (orREs Maßnahmen für erforderlich: 1. Die Reichsbank diskontiert keine Schaßwechsel des Neis mehr; 2. die Reichsbank diskontiert uur Wechsel auf Goldmark = !/, Dollar und gibt nur nach Lombard Geldkredite ; 3. die Reichsbank eröffnet verzinslihe Goldkreditkonten gegen Ein- L zahlung von Papiermark; 4. alle Verordnungen, die die freie Ver- R S wendung von Devisen hindern, werden aufgehoben; 5. das Reich er- U hält“ das Recht, ‘ weitere Beträge der Goldanleihe zu emittieren in . einem Betrag, der zur Deckung des Defizits für höchstens vier Monate . genügt; die Goldanleihe ist durch Verpfändung besonderer Steuern ”, b oder durch Spezialgarantien einzelner Gewerbeverbände oder nötigen- innische
falls dur die Hinterlegung von Geld und Devisen zu fundieren. p ari
Schaffung eines realfundierten Zahlungsmittels, und zwar fundiert olländi]
durh Grundschuld und Schuldverschreibungen der gesämten deutschen Ee ai ¿ai Wirtschaft; 6. Die Abschnitte der Anleihe dürfen für „eine geseslidh ugoslawische (1 Dinar = J) festgelegte ganz kurze Zeit als Zahlungsmittel gelten; fic müssen be orge
allen öffentlichen Kassen des Reichs, der Länder und der Gemeinden | OesterreiwisWe - “voi * * und deren Betriebskafsen, vor allem für Steuerzwecke in Zahlung ge- | Rumänische ; v “a R nommen werden." Ein diesbezügliher Antrag Bernhard wurde ab- e unter R os gelehnt. — Das Mitglied Dr. Brandt betonte, daß, so notwendig | Schwedische . auch die deutsche Währung befestigt werden müsse, man dem Versuch“ weiter. einer Zwischenlösung auf dem Wege über eine Währungsbank bei den offenbar gegen sie bestehenden Bedenken nur zustimmen könne, wenn versichert werde, daß es sih um cine Uebergangsmaßnahme von kürzester Dauer handle. Für eine längere Dauer könne eine Sachwertbelastung in Form von Grund\chuldbriefen nur nach einer neuen Vermögens- s{ägung erfolgen. Werde die Hilfswährung der Neumark durch- geführt, so müsse die Papiermark sofort in größerem Umfange ein- gezogen werden. Die Gefahr müsse vermieden werden, das neue Institut wieder ein Kreditinstitut des Reihs werde. — Im Mittelpunkt der Debatte stand die. Betrachtung des Ent-
1855390
7980 1536150
2807000 1864650
13033} 2259625
2793000
Preuß ên:
Geseg für die Bewilligung von f lnt elg zur Erschließung der Elbinsel Wilhelmsburg.
(Veröffentlicht in der am 29. September ausgegebenen Nummer 59 der G.-S. S. 452.)
Der Landtag hat folgendes Geseß beschlossen : die Erschließung der
1643850 TA v
A J h 8 Höhe der Gebüh e Mieteinigu t frei L E T Die Höhe der Gebühren segt das Mieteinigungsamt nah freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Bestimmung § 46 Abs. 1 des Mietershußzgesetes fest. s
Bei der Sen pung der Gebühren. ist der Jahresbetrag der geseß- lichen Miete auf Grund des Monatsbetrags der geseplihen Miete zu ermitteln, der für den der Entscheidung des eteinigungsamts vorhergehenden Monat Geltung hatte. -
Alle vor dem Erlasse dieses Geseßes ergangenen Gebührens ordnungen bleiben in Kraft, sofern sie den geseßlihen Bestimmungen
nicht entgegenstehen.
ç 9, Die Bestimmungen dieser iaibaina treten, foweit- es die Vor- bereitung der Durchführung des Geseges erfordert, sofort, im übrigen am 1. Vftober 1923 in Kraft. | j i Berlin, den 25. September 198. Der Minister für Volkswohlfahrt. - Hirtsiefer. :
. J . 9.90 eam
z — Ausländische Banknoten vom 1. Oktober.
Banknoten Geld Brief Amerikanische 1000—5 Doll. . 241395000 242605000 2 und 1 Doll. . 241395000 242605000
L E 12568500 12631500 9244000 2256000 43092000 43308000
1097250000 1102750000 1097250000 1102750000
6483500 - 6516500 | 14763000 14837000 94762500 95237500 10972500 11027500 2793000 - 2807000 38304000 38496000 * 3410 3430 1147000 1153000 748000 752000
- 64239000 64561000 43092000 43308000 32917500 33082500
7231500 7268500
m ———— ————
Wollversteigerung am 28. Septemmber 1923 ig Berlin. Die mit ca. 1100 Ztr. beschickte 12. diesjährige Woll« * versteigerung des Wollverwertungsverbandes Deutscher Landwirtschafts- kammern wurde zum ersten Male uf Goldmarkbasis von der ‘Deutschen Wollgesellschaft abgehalten. Der Erfolg war bedeutend. Das ganze Quantum fand zu hohen; Preisen Nehmer.
Man bezahlte: je Zentner je Kilogramm fabrik-
i Schmutwolle gewaschen ohne Spesen
Goldmark: 1 Dollar = 4,20 4
im Durchschnitt 8,00 .4
81. Das Staatsministerium wird ermächtigt, für Elbinsel Wilhelmsburg, und zwar: a) für den Ausbau des Reiherstiegs und der Rethe einen Betrag von . . ..…, (Sechsundfünfzig Milliarden Mark) b) für den Bau eines Kanals im Ostteil P “der Insel einen Betrag von . ¿ 44 Milliarden Mark (Vierundvierzig Milliarden Mark)
/ / zusammen 100 Milliarden Mark (Einhundert Milliarden Mark) nach Maßgabe der- von dem zuständigen Minister festzustellenden Pläne zu verwenden. : 2
(1) Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im § 1 erwähnten Aufwendungen - eine Anleihe durch Veraus- gabung eines entsprehenden Betrages von Schuldverschreibungen aufs- zunehmen. Die Verwaltung der Anleihe wird der Hau tverwaltung der Staatsschulden übertragen. Die Anleihe ist in der Art zu tilgen, daß jährlih 1,9 vH deé für den Anleihezweck aufgenommenen Schulds- kapitals unter Hinzurehnung der ersparten infen zur Tilgung der 7,77 8,78 4,54 gesamten Staatsschuld oder zur. Verrehnung auf bewilligte An- ; 7,33 8,30 4,49 Soi a Ieipgen f Als C Linsen R vH der zur
gung diejer Anleihe ausgewendeten oder auf bewilligte Anleihen | 8,07 9,12 4,95 verrechneten Beträge anzuseßen. | L /
r
Da
Brikett-
k Naßpreß- \päne
Briketts steine
56 Milliarden Mark
16,31 17,27 17,27 16,31
17,93
14,30 16,92 15,31 14,30
15,76
19,08 22,99 20,41 19,08
20,39 23,87 21,82 20,39
22,42
Niederlau. Gruppe . .
forster Gr Gruppe Ausgewachsene Merino-A-
und A/B-Wollen . . . 120—150 4 Halblange A- und A/B- 5 A0 : 6,50 ,
Wollen … L „ » Aa durschnitt- lich C-Feinheit .... 70—100 , x s 6,00 Hochrendierende Lammwollen brachten mehr: Zu Zukunft werden alle Versteigerungen auf Goldmaikbasis abgehalten. ie nächsten Versteigerungen finden statt: 2. November 1923 in Berlin, 14. Dezember 1923 in Berlin. Bumeelsungen an die Deuts(hè Wollgesellshaft, Berlin SW. 11, Anßaltstraße erbeten. Anruf Nollendors 4830 und 8251. :
otster Gruppe . . \ örlißer Gruppe. . . „Glückauf“, Lichtenau l „Olba“ - „Stadt Görliß“ ..
(Nichtamtliches in der Ersten Beilàge.)
Siebkohle Said
“ Stück-
kohle und darüber. . . ü
Tsecho-\low. Staatsnot. unter 100 Kr. 7231500 7268500 Ungarische Banknoten . E Ls 9975 10025.
“ Die Noti „Telegraphische Auszahlung" sowie „Banknoteu" ver- pel sich für k 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländishe Mark, Lire,
Nohfkohle Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Menger in 6) in Berlin.
Druck der Norddeutschen B derei und Ver talt. Berlin, Wilhelmstr. 32. arg
8,30 9,50
4,49
7,33 : 4,64
Niederlau. Gruppe . . 8,43
Frankfurter Grupye
alia Gruppe örlißer Gruppe . . ludauf“, Lichtenau
esetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar. Peso, Yen und Milreis und ür 1 österreichische Krone.
-
„S Olba“- /
“Stadt Görlig“ . Wellm. Braunk.-Werke
7,77
8,78
4,54
(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend |
Schagzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schayz-
Zwei Beilagen und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.
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