1923 / 244 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

TTT. Vom 20. Oktober 1923 ab beträgt der Abzug vom Brannkt- weinaufs{lag nah § 79 des Geseßes über das Branntweinmonopol 13,78 Goldmark.

IV. a) Für den im unbeseßten Gebiet in landwirtschaftlihen Korn- und Getreidebrennereien, die in der Vorkriegszeit in der Regel das ganze Jahr im Betriebe gewesen sind innerhalb des Fahresbrenn- rechts hergestellten Branntwein aus Mais beträgt der endgültige

Zuschlag : für den in der Zeit vom 1.—14. August 1923 hergestellten Branntwein L .. 32967628 M, für den in der Zeit vom 15.—31. August 1923 hergestellten Braunen 8 22 467 628 M, für den in der Zeit vom 1.—7. September 1923 hergestellten Brantitwe o p ea «. .. 969 987 381 4, für den in der Zeit vom 8.—30. September 1923 hergestellten Banne s s «s D . . . 31,27 Goldmark

für das ki Weingeist.

b) Für den im besezten Gebiet in der Zeit vom 1.—14. August 1923 innerhalb des Jahresbrennrechts hergestellten Branntwein aus Mais beträgt der endgültige Zuschlag 70 610 502 4,

für den in der Zeit vom 15.—31. August 1923 hergestellten

E B L E ¿M

Branntwein dieser Art „a . 49610502 Æ, tür den in der Zeit vom 1.—7. September 1923 hergestellten Branntwein dieser Art .. : 1 853 268 593 Æ,

für den in der Zeit vom 8.—30. September 1923 hergestellten Branutwein dieser Art . .. « . 098,02 Goldmark für das h1 Weingeist.

V. Für den im beseßten Gebiet innerhalb des Fahresbrennrechts in der Zeit vom 1.—14. August 1923 hergestellten Melassebrannt- wein beträgt der endgültige Zuschlag ; 56 467 357 4,

für den in der Zeit vom 15.—31. August 1923 hergestellten

Branntwein dieser Art ......….. e 09467307 M für das h} Weingeist.

VI. Für den in der Zeit vom 1.—10. August 1923 abgefertigten und innerhalb des Jahreëbrennrechts hergestellten Branntwein aus Melasse wird außer dem bereits abshlagsweise gezahlten Ent- wertung8zuschlag von 200 pH des Unteicschiedösbetrages zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Zuschlag ein weiterer Entwertungs- zushlag nicht gezahlt. %,

Dagegen wird für den in der Zeit vom 11. bis 20. August 1923 abgetertigten Branntwein dieser Art ein weiterer Entwertungszuschlag bon 500 vH, für den in der Zeit vom 21. bis 31. August 1923 ab- gefertigten Branntwein dieser Art ein weiterer Entwertungszuschlag

Zutchlag gewährt." VII.

preises gewährt. VIII.

wird wendet wird

gegeben werden.

des Gesetzes)

des Gesetzes), 1. bei Lt ;

Erzeugnissen

: für das Ul Weingeist. Die befonderen Verkaufpreise für anderen Branntwein als un- filtrierten Primasprit und die Kleinhandelspreise werden noch bekannt-

IX. -Vom 29. Oktober 1923 ab l 1 1. für in AnreGnung auf das Betriebsreht oder Hilfsbetriebêrecht abgetertigte Essig)\äure

2. für andere Essig}äure dem Ausland eingehen : 5

für den Doppelzentner wasserfreier Säure.

X. Vom 20. Oktober 1923 ab beträgt 1. -der regelmäßige Monopolautgleih a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen if (8 152 E v s A 40 Goldmark

für 1 h1 Weingeist, b) wenn er von dem Gewichte zu bereGnen ist (§-153 Abs. 2

Vom 20. Oktober 1923 ab beträgt 1, der regelmäßige Verkaufpreis . E ae 2. der allgemeine ermäßigte Verkaufpreis. . 3. der Eisigbhranntweinpreis . 4. der be)ondere ermäßigte Verkaufp : der zur Herstellung von Heilmitteln und von Essenzen, für alkoholfreie Getränke, Backzwecke und Zuckerwaren verwendet 100 Goldmark,

fowie für Essigsäure u

2. bei Arraïk, Num und Kognak . . 3, bei anderem Branntwein . . „« für einen Doppelzentner ;

von 1000 vH und für den in der Zeit vom 1. bis 7. September 1923 abgefertigten Branntwein dieser Art ein Entwertungszuschlag von 300 vH des Unterschieds zwiscen dem vorläufigen und dem endgültigen

Den Brennereien des beseßten und des Einbruchègebiets wird für den im August und September 1923 hergesiellten Brannt- wein ein Zuschlag zum Uebernahmepreis in Höhe von 50 Hundert- teilen des Grundpreifses und für den im Oktober 1923 bergeftellten Branntwein ein Zuschlag in Höhe von 40 Hundertteilen des Grund-

ufpreis für ‘Brann

der ur i er tellun ‘von Riech- und Schönbeitsmitteln ver- O s 200 Goldmark

beträgt die Essigsäuresteuer

ôren und anderen weingeifthaltigen

. 324 Goldmark, 432 Goldmark, 540 Goldmark

600 Goldmark, 80 Goldmark, 80 Goldmark, twein,

. 956,07 Goldmark, nd ena

. 84,11

9

die aus oldmarf

2. der allgemein ermäßigie Monopolausgleih (

der

8 92 Abs. 1 des Gesetzes) a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist

für 1 h1 Weingeist,

b) wenn er von dem Gewichte zu bere des Geseyes),

2. bei Aetiber .

3. bei ätherbaltigen Etzeugnissen : tür einen Doppelzentner; igte Monopolausgleich 152 i. V. yj

. der besondere ermä

§ 92 Abs. 2 des Gelieyes),

tür weingeist- und ätherhaltige Heilmittel und für flellung von alfoholfreien Getränken, Backwaren od

20 Goldmas

hnen ist 153 Abs, 5

1. bei weingeisthaltigen Erzeugnissen « « 12 Goldm 6 Goldma e ooo 13 Goldma j

waren bestimmte weingeist- und ätherhaltige Essenzen,

a) wenn er von der

für 1 kl Weingeist,

für einen Doppelzentner, für weingeist- und ätherhaltige Nieh- und Schönheitsmitte,

eingeisimenge zu berechnen ist 40 Goldmay

b) wenn er vom Gewichte zu berechnen ist 153 Abs. Gesetzes) -

a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist für 1 11 Weingeist,

b) wenn er vom Gewi Geseßes) . . E für einen Doppelzentner. X1. Vom 29. Oktober 1923 ab beträ 480 Goldmark für 1 b1 Weingeist. XII. Die Umrechnung der Goldmark erfolgt nah dem Gol, umrechnungssaßze, der vom Herrn MNeichsminister der Finanzen gemi Aufwertungésverordnung vom 13. Oktober 1923 (NGBl,

S. 951) veröffentlicht wird.

Sämtliche Preise sind - vorläufige. Berlin, den 19. Oktober 1923.

chte zu berechnen ift (8 E

.

140 Goldmy

Abs, 2 Goldm

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.

pr mar e ra

er

S 152 i. V. y

aur Hey Zuefey

gt die Hektolitereinnahy

2 24 Goldma

Zwelte Anordnung

über die Abwälzung von Preiserhöhungen für se elektrische Arbeit (Reichsanzeiger Nr. 50).

Auf Grund der §8 3, 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung om 1. Fe bei 1919 über die schied8gerihtlihe Erhöhung on Preisen bei der Lieferung. von elektrischer Arbeit, Gas und eitungswasser (NGBl. S. 135) in der Fassung der Bekannt- nahung vom 16. Juni 1922 (RGBl. 1 S. 510) jowie des 1 der Bekanntmahung vom 1. Februar 1919 über die fhiedsgerichtlihe Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von «leftrischer A Gas und Leitungswasser (RGB!. S. 137) hestimme 1:

Die Weiterverkäufer von eleftrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser sind berehtigt, wenn für die von ihnen zu be- wirkenden Lieferungen und Leistungen infolge der Verordnung vom 1. Februar 1919 / 16. Juni 1922—über die schiedégericht- lie Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas und Leikung8wasser ihnen eine belenberE erhebliche Erhöhung ihrer Selbstkosten entsteht, Erhöhung der vertrag- lihen Preise ihrer Lieferungen und Leistungen von ibren Ab- nehmern und von ODriiten im Sinne des § 1 Abs. 2 der genannten Verordnung (Konzessionsgeber) zu verlangen. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kratt.

‘Berlin, den 19. Oktober 1923. i Der Reichskommifsar für die Kohlenverteilung. J. V.: Keil,

a ————_

Bekanntmachung,

hetreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber. i

Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würz- jurg wurde die Genehmigung erteilt, 10 Milliarden Mark jom Ausgabetage an binnen 60 Jahren im Wege der Kündi- ung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare fommunalshuldvershreibungen Folge VI auszugeben. die Verzinsung erfolgt zum jeweiligen Reichsbankdiskontsaßz tbzüglih 2 vH, jedoch mit höchstens 20 vH und min- destens 7 vH.

Enisczeidungen der Filmprüsstelle in Berlin in der- Zeit vom

9. bis einshließlich 16.

Ytiober 1923.

München, den 17. Oktober 1923.

Payer. Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lin dner.

Bekanntmachung her die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Mit Min.-Entschl. vom 12. 10. 23 ist in Abänderung der stin.-Entschl. vom 25. v.M. Nr. 3015e 107 genehmigt worden,

uam S Datum g E L i Erneut zu- E S gelassen nah é s Län d §2 == S Titel Ursprungsfirma Antragsteller Ursprungs Akte s ge z B:2 24 È S Beschwerde | Bemerkungen land in m Ent- f 2 ls 5.2 v S (Es 2E €© 1 S oder scheidung S 18 É S2 2 Widerruf 1923, Oktober Das unbekannte Morgen . . . . Korda-Film Korda-Film Inland 6 2280 10, 7769 -+ Die Straße. . . Cine Saa Stern-Film Stercn-Film : z 5 2057 10. 7775 -i- Die Hose des Onkels 5, Promo-Film Promo-Film L 1 358 11. 7771 -+ Kort mit. dem Alkohol... ., e « « | B. B. Film-Fabriklation | B. B. Film-Fabrikation - 2 673 f 11. 7779 + Nelly, die Braut ohne Mam. . . …. Zelnik-Mara-Film Zelnik. Mara-Film L 5 2004 12. 7782 + Bob und Mary (Eine Fahrt ins Glück) | Terra-Film Terra-Film S 5 2003 12. 7783 + Sie hat einen tollen Tg... Weltall-Film Weltall-Film L 1 165 13. 7770 + Der Filmstar aus Stockholm . . . , . | Marathon-Film Marathon-Film Á 2 618 13. 7772 +- Sie und ihr Vetter .. ...., . « | Weltall-Film WeltaUll-Film # L 187 13; 7778 -+ Naskolnikow (Schuld und Sühne) . . . | Star-Film Carl Hedinger Film- Oesterrei 4 1338 16, 7789 + Nackzensur vertrie Die ansteckende Blutarmut und ihre Be- TAINPfUNIA. « e ea e oe. «} Kühnemann-Film Kühnemann- Film nland 1 438 16. 7792 + Rein belehrend G werde C T + « « » « « | Vay Garxiazzo Sphinrx-Film. 4 Italien 7 2705 10. 7766 | + 2,40 : Deulig-Woche Nr. 41 . « . , . « « | Deulig-Film Deulig-Film Inland 1 131 10. 7774 | + Queenie als Tierarzt. „e e «ooo B Manu- Decarlki-Film Amerika 2 500 11. 7773 | + akturing Co.

Sicci und die Gleichgesinnten . . Se National-Film Inland 2 679 11. 7781 I + ilm-Union

Wie aus dem lütten Jan ein groter Jan A s

Wu Oa - . . | Deulig-Film Deulig-Film s 1 78 12. 7784 | + Der Weg nah Osten .. «o A Ï Í 6 878 13. 7788 | + L Deulig-Woche Nr. 42 e ee. v s 1 , 114 16. 7791 -+ Am Nordpol . .… „o. «e e e «+ , | Werbefilm Werbefilm L 1 80 16. 7793 | +

Berichtigungsvermerk. Er lautet jet „Die geheimnisvolle Dame“. worden. Er lautet jeßt „Seine Frau die Unbekannte“.

Berlin, den 18. Oktober 1923.

Filmprüfstelle Berlin. Mildner.

Bei dem im Reichsanzeiger Nr. 232 vom 6. Oktober 1923 veröffentlihten Bildstreifen

Vei dem im Reidsanzeiger Nr. 115 vom 19. Mai 1923 veröffentlichten Bildstreifen „Die Dame in Grau“, Prüfnummer 7237, ist der Haupttitel geändert wort „Sein wunderfames Abenteuer“, Prüfnummer 7738, ist der Haupttitel geändt

Entscheidungen der Filmprüfstelle in München in der Zeit vom 2. bis eins{ließlich 16. Oktober 1923.

|— n M Datum S O 2 L A is E S, ber ets | S 2 gelassen na Titel Ursprungsfirma Antragsteller Heiprungs Akte E Ent Z S „SV S S Beschwerde | Bemerkunget land in m n c = e S c= Se F S oder Î {eidung S S É S S Widerruf ' 1923, Oktober : | Vom Baumwollballen bis zum Rohgewebe } Bayer. Landesfilm G. m. | Bayer. Landesfilm G. m. | Inland 2 781 ° 2, 1208 | + Lehrfilin b. H., München H., München i Eine Perle des Allgäus (Jodbad Sulz- U es si s Ÿ ; & if L M ¿ Ÿ 1 142 2. 1209 |} -+ Der Borxerkönig von New York, 4. Episode : : Die aroße Niederlage B e h . | Universal-Film Manu- Bayer. Filmges. m. b. H., i Amerika 6 1705 3, 1210 + i ia f 4 SZTeR York g ante pti Filin ¡rob | -Qulank ¿ u s mut a P d astra «e... J. Perlerin m -Prod., . Perlerin m -Prod., an ai Fürstenfeldbruck-München | Fürstenfeldbruck-München Ein verflixtér Kerl. («a «ae a 66+ ag-Film A.-G., München | Karl Maier, München S 2 741 3. 1212 + Der Löwe von Venedig. « « - e - ünchener Lichtsplel-Kunst | Münchener Lichtspiel-Kunst ú 6 2089 6, 1213 f; + A.-G., München A.-G., München Verhängnisvolle Marionetten « « » - « ats G. m. b. H., De Klette, s 1 292 11. 1214 | -+ ünchen nchen Unter Blutshuld S6 bbn G. m. b. H., | Herpra-Film G. m. b. H,, Ä Vorsp., | 2251 16. 1215 + München München b Mer Lar een Nr. Lf An- tandslehre für junge Damen: Wie man : nit sigen soll n L Seel-Thomas-Film G. m. | Seel-Thomas-Film G, m. Á 1 203 16. 1216 + Müncbener Filmbilderb N E b. H., München b. H, München uUnchener 75uimbilderbogen Ver. : ors E der e M Folge d Z I t 1 130 16. 1217 -+ ‘ünchener Filmbilderbogen Nr. 48: Tor- : : iten O L a li! did S i ú 1 163 16. 1218 -+ inchener Filmbilderbogen Nr. 47 : i E e E S n : i ; 1 82 16. 1219 + a Leofilm A.-G.,, München | Leofilm A.-G., München 2 1 129 16. 1220 | -+ S Lehrfilm

München, den 17. Oktober 1923.

cilmprüfstelle München. s Dr. Le ibi

eibig.

j die Stadigemeinde Aschaffenburg Schuldverschrei- ngen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von drei Billionen start ausgibt. Jm übrigen hat es bei der angeführten Min.- isl. sein Bewenden.

München, 17. Oktober 1923.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Neubert.

Der Stadt Freiburg wurde die Genehmigung erteilt, ttibeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis ww Gegenwert von 60 000 Festmeter Nadelnußholz 11. Klasse wie die zugehörigen Zinsscheine auf den Jnhaber auszugeben.

Karlsruhe, den 17. Oktöber 1928.

Der Minister des Innern. J. A.: Weihl.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 101 s Reichsgeseßblatts Teil T enthält: :

die Verordnung über Aenderung und Ergänzung der Eich- dnung, vom 24. September 1923,

die Verordnung über die Neueichung selbsttätiger Balken- Magen, vom 24. September 1923,

die Verordnung über die Errichtung einer Restverwaltung t Reichsaufgaben, vom 15. Oktober 1923,

die Zweite Verordnung über die E nSerung der in der uuffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie der A P P beschäftigten, nach dem vierten Buche t Reichsversiherungsordnung versicherungspflichtigen Per- en, vom 17. Oktober 1923,

die Siebente Verordnung über Géhaltsklassen in der An- éstelllenversiherung und Lohnklassen in der Jnvalidenversiche- ung, vom 17. Oktober 1923,

die Verordnung zur Aenderung der Ermäßigungen nach 46 E 2 des Einkommensteuergeseßes, vom 17. Oktober

, un

die Verordnung über Teuerungszulagen in der Jnvaliden- nd Angestelltenverfiherung, vom 17. Oktober 1923.

Verlin, den 20. Oktober 1923. Geseßsammlungsamt.

Krause.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 102 } Reihsgeseyblatts Teil I enthält: die Verordnung über die Kohlenwirtschaft, vom 18. Oktober

die Verordnung über Steueraufwertung und Vereinfachungen

Vesteuerungsverfahren, vom 18. Oktober 1923, und

die Verordnung über Unterstüßung von Sozial- und Klein- tnlnern für die zweite Oktoberhälfte 1923, vom 18. Oktober 1923.

Verlin, den 19. Oktober 1923.

Geseßsammlungsamt. Krause.

Preuf:ten.

Finanzministerium. Grundgebühren der Katasterverwaltung. Die in meiner Rundverfügung vom 9. d. M. K. V.2 mitgeteilte Vervielfältigungszahl 750 für die Be-

dn , : tit i 1900 2ER der Katasterverwaltung wird hier-

Verlin, den 12. Oktober 1923.

Der Preußische Finanzminister. A A

_zeichnete es als unerhört, wenn au

Minisierium für Handel und Gewerbe.

__- Der Ser bepstegetin Kreyher in Ninden ist eine plan- mäßige Stelle einer Gewerbepflegerin verliehen worden.

Ministerium des JFnnern.

Der Regierungsrat Hohberg in Breslau is zum Ober- regierungsrat ernannt und als solher dem Oberpräsidium der Provinz Niederschlesien zugetéilt worden.

Justizministeriuzm.

Die LGRâäte und Vorsißenden einer K. f. H. S., Otto Mete und Nige b. d. LG 1 Berlin find zu LGDirektoren ernannt.

Es sind ernannt: GerAf}se}s. Dr. Brandenburg zum LGRat in Duisburg, AR. Strecker zum AGRat in Zeh en.

Zu Notaren sind ernannt: die RA. Dr. Johannes Krüger in Berlin (Amtssiß im Bez. d. AG. Berlin-Mitte), Theodor Brandt in Parhwigz, Dr. Max Hartmann in Wermelskirchen.

Ministerium für Volks3wohlfahrkt.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Hammer in Berleburg ist zum Kreismedizinalrat ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kun und Vetta btb N

Die Wahlen des Oberstudiendireftors Dr. Ost an der U IGgu in Essen und des Gewerbeschulrats r. Grundscheid zu Oberstudiendirektoren höherer Lehr- anstalten des Patronatsbereichs der Stadt Berlin sowie die des Rektors Eschbach von der bisherigen höheren Knabenschule in Schleiden zum Studiendirektor einer höheren Schule des Patronatsbereihs der Stadt Schleiden sind bestätigt worden.

Nichtamtliches.

Preußisher Staatsrat. Sißung vom 19. Oktober 1923. (Béricht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Preußische Staatsrat beschäftigte sich in seiner N Sihung zunächst mit einem Antrag über die B e - hebung der Erwerbslosigkeit.

Oberbürgermeister B oe ß - Berlin bedauerte als Berichterstatter lebhaft, daß die Staatsregierung zu dieser wichtigen Frage keinen Ber- treter in den Aus\huß entsendet ph Von der Regierung sei bisher nihts getan worden. Die Erregun Massen werde dadurch fort- dauernd gesteigert und führe shließlich zu Gewalttätigkeiten.

Der Staatsrat nahm darauf einstimmig den Antrag an, der das Staatsministerium ersucht, in weitestem Maße Not- stand83arbeiten anzuordnen und auh auf die Reichsregierun in diesem Sinne einzuwirken. Die Reichsregierung soll si ferner ausreihend an der Finanzierung der Notstands- arbeiten der Länder und Gemeinden beteiligen. Weiter sollen Meliorationen von Oedländereien und Mooren in größerem Umfange in Angriff genommen und eine der Geldentwertung entsprechende Erhs ung der Erwerbslosenunterstüßung herbei- geführt werden.

Dem Staatsrat lag dann eine förmliche Anfrage der Arbeitsgemeinschaft an . die Staatsregierung, betreffend den Kohlenbedarf der Reichsbetriebe, vor.

In der Anfrage wird darauf hingewiesen, daß die Nachfrage nah Kohlen in den Bergwerksbezirken derartig nachgelassen habe, daß die Grubenverwaltungen genötigt waren, Fetershihten einzulegen. Die

e lipe seien derart überfüllt, daß mit einer Vermehrung der

eierschichten zu rechnen sei. Entlassungen von Bergarbeitern seien chon die Folge sen. Andererseits beziehe die NReichsbahn- verwaltung fortlaufend erheblihe Kohlenmengen aus dem Auslande. Der Staatsrat ersucht um Auskunft, warum der Kohlenbedarf der Reichsbetriebe niht in höherem Maße von inländischen Bergwerken bezogen wird. Die Staatsregierung müsse mehr wie bisher bei der Neichöregierung darauf hinwirken, daß die a En der Ee regierung, insbesondere die Ei enbahn arifpolitik, den wirtschaftli Bedürfnissen des Preußischen Staates Rechnung tragen.

Geh. Mnetliera! Klöckner bestätigte die in der E an- geführten ‘Mißstän e. Man wisse in m tatsächlih nicht mehr, wo man die Kohlen lassen solle. Unverständlich sei es daher, daß die Eisenbahn, die sonst Hauptabnehmerin sei, ihre Kohlen aus England beziehe. Er habe am ‘Mittwoch früß eine Spreng mit dem Reichskanzler und dem Verkehrsminister gehabt. er Verkehrs-

minister habe bei dieser Gelegenheit Mitteilungen gemacht, die eine Abänderung dieser Zustände in Aussicht stellen. Ganz besonders wandte sich der Redner

gegen den NReichskohlenkommissar, der alles verkehrt mache. Unsere Wirtschaft könne nicht gesunden, wenn eine vom Reich eingeseßte Behörde derartig unsinnig wirtshafte wie das Reichskohlenkommissariat. In der Privatwirtschaft würde eine solche Behörde nicht 24 Stunden bestehen. Durch die Me ng des Reichskohlenkommissariats könnte das Reih 600 Arbeitskräfte sparen. Neichs- und Staatskommissar Mehl i ch - Dortmund (Soz.) be- (blcbien einlége, der eine Koble nad Dalane see ao

verein Feierschi einlege eine Kohle n and liefere, also einen ständi Meni abe. Der Wirtschaft müsse besser auf die Finger dtieben werden. /

Zur Beratung stand dann der Vergleichsvorshlag des Vorsigenden des Staatsgerichtshofes zur Beendigung des bekannten Rechtsstreites E dem Staatsrat und dem Staatsministerium über die Zuständigkeit des Preußischen Staatsrates.

Der Berglei e lag e dem Staatsrat auf Grund der Verfassung ein selbständiges Reht auf Information durh das Staatsministerium, nicht ein besonderes Mitwirkungsreht zu. Alle Gesebesvorlagen sollen dem Staatsrat vor ihrer Einbringung im Landtag zur Begutachtung vorgelegt werden. * Nachdem die Regierung im Ausschuß dem Vergleihsvorschlag ¿ugestimmt und eine loyale Durchführung zugesagt hatte, wurde er auch im Staatsrat angenommen.

die: Anpassung der Diäten der Staatsratsmit- glieder an die Geldentwertung. Entgegen der Re- gierungsvorlage wünscht der Staatsrat, die Aufwands= entshädigung seines Präsidenten auf zwei Drittel der des Sanbtagspräsidenték zu bemessen. Auch U geht der Antrag des Staatsrates über die Regierungsvorlage hinaus.

Der Staatsrat stimmte weiter. einem Geseßentwurf über die Verleihung von BVBraunkohlenfeldern an den Staat zu, der den Einfluß des Staates auf dem Ge- biete des Braunkohlenbergbaues verstärken will. Jn den Provinzen Hessen-Naussau, Sachsen, Brandenburg, Nieder-

s{hlesien, Oberschlesien, Posen-Westpreußen und im Gebiet

Angenommèn wurde dann auch ein Gesehentwurf über

dec Stadtgemeinde Berlin és dana die AufsuGung und Gewinnung von Braunïohle allein dem Staate zu. Be- stehende Ansprüche und Berechtigungen werden durch das Gese nicht berührt. /

Nach längerer Aussprache verabschiedete dann der Staat2s rat auch die preußische Kreisordnung. Er beshloß

- eine gauze Reihe von Abänderungen, die aber im wesentlichen dem Beschluß zur Städteordnung entsprechen.

In einer Entschließung fordert der Staatsrat die Neuregelung der Verfassung für die Landfreise. Er hält alle Maßnahmen füx roirkungélos, wenn nit die finanzielle Bewegungsfreiheit der kommu- nalen Körper haften in erheblih erweitertem Umfange sichergestell® wird. Die Staatsaufsiht müsse so eingeshränkt werden, daß Cin-

riffe in die Selbstverwaltung nur bei Gesegeéverlezungen möglich

find. Die gesamten Fragen des Umgemeindungsrechtes wünscht der Staatsrat in einem Sondergesey mögli dringlih behandelt zu sehen. Er fordert weiter, daß auch die Kreisoronung mit den zur Städte- und Landgemeindeordnung gefaßten Entschließungen in Ein- klang gebracht ivird, :

Zum Schluß erledigte der Staatsrat ohne Aussprache eine Ausführungs8anweisung zum Moorschußÿ§- gese und eine Novelle zum Feld- und Forst- polizeigeses, die au hier eine gewisse Wertbeständig- keit einführt. -

Damit war die Tagesordnung erschöpft, Die nächste Sißung- soll am 13. November stattfinden.

Varlamenutarische Nachrichten.

Der Ständige ARFTAUH des Preußischen Land- tages beendete gestern die Beratungen über die Erhöhung der Grundvermögens f euer. Laut Veriht des Nachkichten- büros des Vereins deut|her Zeitungsverleger wurde beschlossen, die Jahressäße auf Monatsraten zu bringen zur Vereinfachung der Vers anlagung, Verrechnung und Zahlung. Der städtishe Grundbesiß wird mit 20 Goldpfennig auf 1000 4, der ländliche mit 25 Goldpfennig auf 1000 (4 nach der Ergänzungssteuer belastet. Den Ausführungen der Abgeordneten Dr. Winckler (D. Nat.) und Baeder - Berlin (D. Nat.), die die Belastung als für die Landwirtschaft untragbar be- zeichneten, trat Finanzminister Dr. v. Richter entgegen. Er ver- wies auf die Not des preußishen Staates. Die Belastung durch die Grundsteuern würde gpetie für die Gat nicht zu hoh sein; Preußen müsse endlih auf eigene Füße gestellt werden. Die Deutschs nationalen hätten einen anderen Weg nicht gezeigt. Ännahme fand ferner die Bestimmung, A ine Gemeinden Zuscläge bis zu 100 vH erheben dürfen. Bei Zuschlägen über 100 vH bedarf es der Zu- stimmung nah den Vorschristeu des Kapitalabgabengeseßes. Abgelehnt wurde der deutschnationale Antrag, wonach die rordnung im April 1924 außer ele gesebt werden soll. In der Gesamta abstimmung fand das Ge a Annahme mit den Stimmen der Sozials demokraten, der Deutschen Volkspartei, der Deutschen Demokratischen Partei und des Abgeordneten Brust (Zentr.). Die anderen Zentrums- abgeordneten sowie die Deutschnationalen stimmten gegen das Gesetz. Ferner nahm der Ständige Ausschuß den Entwurf über die Erhöhung der Jagdscheingebühren an, die auf 5 Goldmark für den Jahresjagdschein an Buländer und auf 1 Goldmark für den Tagesjagds schein E wurden. Für Ausländer beträgt der Jahresjagdschein 100, der Tagesjagdschein 20 Goldmark.

Der Verstärkte Gemeindeaus\chuß des Dre atn Landtages nahm gestern die Beratungen über die andgemeindeordnung wieder auf. Jn der Aussprache wurde der uhtbspunkt hervorgehoben, daß eine allgemeine Sts vor? Landbürgermeistereien F feiner finanziellen Üeberlastung des flachen Landes führen dürfe. Vom Beri tatter Abgeordneten v. Eynern D. Vp.) wurde unter Hinweis auf die uet im Ständigen Aus- chuß zur Beratung stehende weitgehende astung dur die Grund- teuer die Frage an das Finanzministerium gerichtet, ob dadur sich ie Stellungnahme der Staatsregierung zum Entwurf geändert habe. A eide Aufge Seba U b a dg rant fien ine persönliche Ansicht gehe dahin, da ur ¡e Provin die Möglichkeit haben, die Einführung der Cat carcoriltetien ea auszuschieben, ein Schuß gegen Ueberlastung des Landes gegeben seil Au wurde von seiten der Regierung bestätigt, das Besoldungs- zuschüsse des Staates zu den Gehältern der ncu anzustellenden Be- amten nicht zu erwarten seien, wobei darauf verwiesen wurde, daß bis ur Einführung : E E! Miete mge pit Bir munddacia enl das System Besoldungszuschüsse überhaupt abgeändert sein werde.

Nr. 83/84 des „Zentralblatts*derBauverwaltung® vom 17. Oktober 1923 hat folgenden Inhalt: Bauten der Stadt

\ Forst in der Lausiß. Die Landstraßen Nordamerikas. Vers

mischtes. Löhne und Preise. Amtliche Mitteiluúgen.

Nr. 42 der „VeröffentliGhungen des Neis gefundheitsamts“ vom 17. Oktober 1923 kat folgenden Inhalt: Ankündigung. Gang ‘der gemeingefährliWen Krankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen gemneingefährliße Krankheiten. Geseßgebung usw. (Deutsches Reich.) Preise für Antisera des Neichss gelundheitsamts. (Preußen.) Impfstoffe. Beschaffungszusdlag auf Arzneien für das besetzte Gebiet. Deutsche Arzneitaxe, zebnte abgeänderte Ausgabe 1923. (Lübeck.) Einfuhr von Schweinefleisch. (Bremen.) Desgleichen. (Schweiz. Kanton Luzern.) Gesunds heitêwesen. Tierseuhen im Auélande. Desgleichen in Große britannien. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Deutsche Arzneitaxe, zehnte abgeänderte Ausgabe 1923. Kohlenoxvydvergiftung in Berge werken (Merkblatt.) Erkrankungen in den Heimkehrlagern. (Preußen.) Krankheits- und Sterblichkeitsverhältnisse der Arbeiter ir: den Steinkohlenbergwerken, 1920, (Sowjet-Rußland.) Malaria im Gebiet der Wolga-Deutschen. Wochentabelle über die Geburts« und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutshen Ländern. Witterung.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. Oktober 1923.

HeutkefindeteineNotierun Bath T ohlungen und ausländische Banknoten nicht a s

t

Nach einer durch „,W. T. B." verbreiteten Mitteilung der Retichsbank betrug der für die Durlhführung der Devifenverordnung maßgebende amtlihe Mittelkurs des Dollars am 19. Dftober 1923 12 000 000 000 4.

Die Roheinnahmen der Canada-Pacific-Eisen- bahn wiesen laut Meldung des W. T. B. in der zweiten Oktobers Pede E Dollar auf (Zunahme gegen das Vorjahr 46 000

ollar).

———

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 18. Oktober 1923: Oberschlesishes Nevier: Gestellt 2162 Wagen, nicht gestellt —,— Wagen, beladen zurüdgeliejext-

2162 Wagen. e