Gegenstand des Unternehmens: Brenn- material im großen einzukaufen und im fleinen an die Mitglieder zum eigenen Bedarf abzugeben. Zwei Vorstandsmit- lieder sind zur Zeichnung für die Genossen- daft dadur berechtigt, daß sie der Firma ihren Namen hinzufügen. (Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.)
Anmerkung: Die () bedeuten „nit cin- getragen“. i
Amtsgericht Ludwigsburg.
Lüneburg. : [74648]
Fn das Genossenschaftéregister ist bei ver Vereinsbank Lüneburg e. G. m. b. am 192. 9. 23 eingetragen: Durch Be- {luß der Generalversammlung vom 29. August 1923 is die Haftfumme auf 9 000 000 M erhöht: Durch gleichen Be- {luß siud die §8 46 Abs. 1 und 47 Abs. 1 ter Statuten geändert. j
Lüneburg. den 9. Oktober 1923.
Das Amtsgericht.
Meppen. [74649]
In das Genossenschaftsregister Nr. 61 ist cingetragen : Edeka Großhandel, ein- etragene Genossen)chaît mit beschränkter aftpflicht, Meppen (Ems). Gegenstand des Unternehmens is der Einkauf von Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und deren Abgabe zum HandeWetriebe an die Mitglieder, die Errichtung dem Kolonial- wärenlandel und dem “Bätereibetriebe dienender Anlagen und Betriebe zur För- derung tes Erwerbes ' und der Wirtschaft ihrer Mitglieder, die Förderung der &nteressen des Kleinhandels. Vorstands- mitglieder sind: Karl Kellersmann, Eduard Ler, Artur Stürzel, sämtlich zu Meppen. Haftsumme 5 Milliärden pro - Anteil à 1 Milliarde. Höchstzahl der Geschäfts- anteile 100. Statut vom 19. 9. 1923. Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft \ in der Zeit- \Mrift „Edeka. Deutsche Handels.- Nund«
“schau”, Berliù, und- im Nichtecscheinungs- {
falle im „Deutschen Neichsanzeiger“. Tie Willenserklärungen des Verstands.érfölgeu. durch mindestens ‘zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Vorstands- mitglieder ihre Namensunterschrift der Firma der Génossenschaft beifügen. “ Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienslstunden des Gerichts jedem gestattet. Anitsgericht Meppen, den 8. 10. 1923.
Meppen. ' [74650] _Vn das Genossenschaftsregister Nr. 60 il eingetragen: Konsumverein Haselünne, eingetragene Genossens{äft mit. be- {ränkter Haftpflicht, Haselünne: Gegen- fland des Unternehmens ist gemeinschaft- lie Beschaffung von Lebens- und Wirt- schaftäbedürfnissen im großen imd Ablaß glieder. Die Bafisüimne "q; die Mit- Betrage der übernomimenenGeschäftsanteile. Geschäftsanteil: 15 000 Æ. Zahl der Ge- \{chätfsanteile: 10. Vorstandsmitglieder sind : Wilhélm Kemper, Oberzoll sekretär, Clemens Morgner, Gasmeister, Alfred Koch, Kauf- mann, sämtlih in Haselünne. Statut vom 15. April -1923. Die Bekannt- machungen erfolgen unter der Firma’ der Genossenschaft, unterzeichnet von 2-Vor- standsmitgliedern, in der Hafelünuer Zeitung und, wenn “diese eingeht, im Deutschen Meichéanzeiger. Dice Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch 2 Mitglieder. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden ‘zu der. Firma der Ge- nossenschaft thre Namensunterschrift hinzu- fügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Geschäftsstunden des Gerichts jedein gestattet. - / Amts8gericht- Meppen, 27. 8. 1923,
__Meschede. [74651] Fn- unser unter Nr..45 die . Wein u. Spirituosen Cin- und: Verkaufégeuossenschaft.e. G. 1. b. H. -eingétragen,. wel.he ihren Sih von Berlin nah. &slobe verlegt hat. -
Meschede, 30. September 1923.
Amtsgericht.
Münder, Delster. [74652]
Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei Nr. 17, der „Gewerbebank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Münter“, heute eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung der Gewerbebanf e. G. m. b. H. in Münter hom 23. 7. 1925 ift die Haftsumme auf 90 000 4 und die Zahl der zugelassenen Geschäftsanteile auf 100 erhöht. Durch weiteren Beschluß vom 15, 9. 1923 ift die Haftsumme auf 100 Millionen Mark erhöht.
Amtsgericht Münter, 16, 10. 1923.
Münstermaifeld. N In das Genossenschaftsregister ist be dem Münstermaitelder Acetylen-Gaéwerk, e. G. m. b. H. in Münstermaikfeld, unter Nr. 9 heute eingetragen worden: Die
Genossenschaft ist aufgelöst. Münstermaifeld, den 6. Oktober 1923.
- Amtsgericht.
Neckarbischorsheim. (74654)
Im Genossen\chaitäregister wurde heute die durch Statut vom 26. August 1923
errichtete „Obergimperner Naiffeisen-Spar- | O
und Darlehenskasseu-Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hatt: yflicht“ in Obergimpern eingetragen. Gegenstand des Unternehmens: Die Be- schaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlihen Geld- mittel und die Schaffung weiterer Ein- richtungen zur Förderung der wirts{haft- lien Lage der Mitglieder. Rearbischofsheim, den 15. Oktober 1923. Bad. Amtsgericht.
Neuenbürg, [74656]
Gintragung in das Genossen\chatfts- register vom 15. Oktober 1923: Darlehens- fasseuverein Langenbrand eingetragene
Genossenschaftsregisier ist.
Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Langenbrand. Datum des Statuts 26. August L D eres i Tones weck, seinen Mitgliedern die zu ihrem BrtEktte und Wirtschaftsbetrieb nötigen Geldmittel in verzinéliden Darlehen zu besthaffen sowie Gelegenheit zu geben, müßig liegende Gelder verzinslich anzuiegen. Außerdem kann derselbe für seine Mit- glieder den gemeins{aftliden Ankauf landwirtschaftlicher Bedarfsgegenstände sowie den gemeins{chaftlidhen Verkauf land- wirt\chaftlicher Erzeugnisse vermitteln. Mit dem Verein kann eine Spa1kasse
H verbunden twerden.
Württ. Amtsgericht Neuenbürg.
arte mere ate:
Neustadt a. Rübenberge. [746595] In das hiesige Genossenschaftsregister ist unter Nr. 33 zu der Konsum-, Spar- und Baugenossenschaft für Neustadt a. Rbge. und Umgegend, eingetragene Genossen- \{aft mit beschränkter Haftpflicht in Neu- stadt a. Rbge. am 3. 10, 23 folgendes eingetragen worden: i Die Haftsumme ist dur Beschluß der Generalversammlung vom 2. August 1923 auf einhunderttausend Mark (die dem Betrag eines Geschäfsanteils gleich- fommende Summe) erhöht. § 33 der Satzung ist in der aus dem Protokoll vom 2. 8. 23 ersichtlichen Form abgeändert. Der Fräfer Eduard Meier ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an dessen Stelle Albert Friedri, Werkführer in Neustadt a. Nbge., getreten. Amtsgericht Neustadt a. Nbge. amm
Northeim, Hann. [74657] Jn das Genossen\schäftsregister ist heute unter Nr. 63 die Spiegelscheiben-Cinkaufs- Genossenschaft ‘für Northeim und Um- gegend, eingetragene -Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Northeim, ein- getragen. Das Statut der Genossenschaft datiert vom 1. März 1923, Gegenstand des. Unternehmers ist gemeiuschaftlicher. igkauf- und Verwertung. von gele {eiben Die:Haftfümute beträgt 10000 .4,. die höchste Zabl der. Geschäftsanteile 20. Vorstandsmitglieder sind die Kaufleute Peri Schneider, Bernhard Treu und
ermann Osten, alle. in Northeim. Die Bekannkmachungen erfolgen unter der Q in den Northeimer Neuesten Näch- richten. l L
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem geslattet. A i
Amtsgericht Northeim, den 18. 10. 23.
Oldenburg, Oldenburg. { 74658]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter-Nr. 142 die Genossenschaft in Firma Beamten - Wirtschaftsgenossen schaft, einge- tragene Genosseischaft . mit beschräukter Haftpflicht in Oldenburg, “ eingetragen
Vary
Das. Statut ift am .20. - September 1923 festgestellt. Gegenstand des Uniter- nehmens ist, den Mitgliedern dur ge- nossenschaftlile Bedarfsversorgung wirct- schaftlide Vorteile zu verschaffen, nament- lih durd); gemeinsauten Einkauf von Lebens- und Wirtschaftebedürfnissen im großen unter Benußung der Zentraleinkaufsstellen des Deutscben Beamten-Wirtschaftsbundes und Abfay im kleinen.
Dex Betrieb der Genossenschaft ist nicht auf Erwerb gerichtet. Die Genossenschaft arbeitet, den Grundsägen des Deutschen Beamten-Wirtschaftsbundes ‘ entsprechend, aus\{ließlich gemeinnügzig nah wirtschaft: lichen Gesichtspunkten.
Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während tèr Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. R 7 | «Oldenburg, ‘den 29. September 1923.
Amtsgericht. “Abt P Oppeln.
unter Nr. .132 -dèr Gemeinnüßtge Siédé- lungspéreln * Fricdrihsgräß. eingetragene Génossenschast mit. beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Friedrih8gräß, Deutsch Oberschlesien, eingetragen worden. Das Statut ‘ist am 2. September 1923 fest- gestellt. Gegenstand des Unternehmens-ist die Erbauung von Häusern zum Vermieten oder zum Verkauf, jedoch nur an Ge- nossenschaftsmitglieder. Der Zweck der Ge- nossenschaft ist ausscließlih darauf ge- richtet, gesunde und zweckmäßig ein- gerichtete Wohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. Amtsgeriht Oppeln, den 16. Oktober 1923.
Osnabrück. [74660] In unser Genossenschaftsregister ist heute eingétragen worden :
Electrizitätsgenossen)|chaft, eingetragene Ge- nossenschaft _ mit beschränkter Haftpflicht in Bissendor|: Die Genossenschaft ist durch Generalversammlungsbeshluß vom 2. Juni 1923 aufgelöst. Neubauer Wil- helm Beinker und Kaufmann Johannes Stock, beide in Bissendorf, \ind Liqui- datoren
Bei Wareneinkaufsgenossenshaft der vereinigten Händler, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpyfliht in 8gnabríüick: Durch Generalversammlungs- beschluß vom 26, Februar 1923 is das Statut geändert. Die höchste Zahl der Geschästsanteile ist 20. Beim Eintritt cines Genossen müssen mindestens 10 An- teile erworben werden.
Amtsgericht Osnabrük, 11. 10. 23.
Pforzheim. [74661] Genossenschaftsregistereintrag. Auflösung der Firma Ländlicher Credit- verein Dill - Weißenstein, e. G. m. unbe- schränkter Hastpflicht in Pforzheim - Dill- weißenstein, durch Beichluß der General- ‘versammlung vom 23. September 1923. Amtsgericht Pforzheim.
Splegele } é
‘und Verkau
S ihren Wohnsigz {n e L e ITABOOIE & In Unser Genossenschaftsregister ist heute
Bei Heimatliche Wohlfahrtspflege- und |
Rastatút. [74662] In das Genossenschaftregister wurde heute zur Spar- u. Darleihkasse Bietig- heim e. G. m. u. H. in Bietigheim, ein- getragen: Die Genossenschaft ist aufgelöst. Gen.-Vers.-Beshluß vom 31. Mai 1923. Liquidatoren sind: Lorenz Rittler L., Pius Fung 11, Iosef Mcckert 1IL, alle in Bietigheim.
Rastatt, 15. Oktober 1923.
Amtsgericht.
Reichenbach, Vogtl. [74663] In das Genossenschaftsregister für den Amtgsgerichtsbezirk Reichenbach / i. V. ist heute eingetragen worden auf Blatt 37 die Firma Kreditgenossenschaft Mylau i. V., eingetragene Genossenschaft
ist Mylau i. V. Der Gegenstand des Unternehmens ist miltels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes der Betrieb von Bank- geschäften, zum Zwecke der. Beschaffung der für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder nötigen Geldmittel und aller Unternehmungen, die- geeignet sind, die wirtschaftlihen Interessen der Mikt- lieder zu fördern. Der Geschäftsbetrieb bleibt auf die Mitglieder beschränkt. Das Statut vom 20. Juni 1923 befindet fich in Urschrift Blatt 6 der Es Amtsgericht Gens i. V,, den 19. Oftober 1923.
Rodenberg. [74664] In unsec Geuossenschaltsregister Nr. 14 ist bei dem Haushaltsverein für Riehe und Umgegend e. G. m. b. H. in Niehe eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 17. Juni 1923 sind die Statuten wie folgt geändert: 8 44. Der Geschäftsanteil jedes Mit- gliedes beträgt die Hälfte des amtlich notierten Preises für einen Dollar. § 46. Die Haftsumme wird auf das Vierfache des Geschäftsanteils festgeseßt. Amtsgericht Nodenberg, den 8.Oktober 1925: Sagan: E s E e [746601 “Genossenschaftsregister Nx: ‘42: --*Eln- ifetenofenswaft der Büter- meister von Sagan und Umgegend e. G. m. b. H. ist durch Beschluß der General- versammlung bom 5. September 1923 auf- gelöst. Liguidatorén : Hermänn “Borras. )aul Winkler, Willy Joseph. Amtsgericht Sagan, 13.10. 1923.
Sehleswlig. i [74666]
Am. 17. Oktober 1923 wurde in das Gen «Register die Saßung der Spär- und Darlehnskasse, eingetra ene Genosscuschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu. Klein Bennebek, vom 5, Oktobèr 1923 ein- getragen. - Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Dar- lehnskasse zum Zweck: 1. der Gewährung poit „Darle n n die Senglen E Förderung des Sina ltobetr ieb, fans von Spareinlagen, 3. des gemeinsamen Bezugs landwirtschaftliher Bedarfsartikel.
Aints8geriht Schleswig.
Schwerin, Warthe. [74667] In unser Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 35 die durch Statut vom 14, Juli 1923 errichtete „Elektrizitäts- Verwertungs-Genossenschaft Kalzig, ein- etragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitze îù Kalzig“" ein- getragen worden Gegetfstand des Unter- für Licht- uud Kraft zwecke von der Ueber- landzentrale Birnbaum-Meseriß-Schtverin a. W., eingetragene Genossenschaft mit be- {ränkter Haftpflicht, und die Weitergabe des Stromes an die No a2 {nsoweit fie tg haben. Amtsgeriht Schwerin à. W., * “den 21, September 1923.
SCDATALE, B a e 104009. “Jn uter Génossens{aftsregister ist leute bei der ‘„Hengsthaltungs - Genossenschaft Alt Ufkfta, e. G. m. b. H. in Alt Ukta“ (Nr. 18 des Registers) folgendes einge- tragen worden“
“Die Vorstandsmitgliedèr Neiner und Gustav Sadowski sind aus dem Vorstand ausgeschieden.
Durch. Beschluß der Generalverfamm- lung vom 30. Juni 192F ist die Genossen- saft aufgelöst. Zu Liquidatoren sind er- nannt: 1, Besiger Gottlieb Steffan in Alt Ufta, 2. Besißer Otto Sadowski in Kamien.
Sensburg, den 12. Oktober 1923,
Das Amtsgericht. Abt. 1.
Sensburg. [74670] In ‘das Genossenschaftsregister ist unter r. 34. die L E Muntowen, eingetragene - Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Muntowen, und ferner folgendes eingetragen worden :
Gegenstand des Ünternelinens ist: Bezug und Verteilung von elektrisher Arbeit sowie Errichtung und Erhaltung der hierzu notwendigen Anlagen und Maschinen und die Beschaffung von Geräten.
Der Geschäftsanteil beträgt 1 000 000.4 bei 100 Geschättéanteilen.
Als Vorstandsmitglieder sind gewählt : 1. Neubacher, Otto, Gutsbesiger tn Mun- towen, 2. Wichmann, Johann, Besiger in Muntowen, 3. Popihn, Franz, Besißer in Muntowen.
Das Statut ist am 29. August 1923
tet.
Die öffentlichen Bekanntmachungen er- gehen in der „Georgine". Beim Ein- gehen dieses Blattes haben die Bekannt- machungen bis zur nächsten Generalver- sammlung durch den Deutschen Netichs- anzeiger zu erfolgen.
Das Geshäftssahr {s das Kalendersahr. Die Willenserklärungen des Vorstands
erfolgen durch mindestens zwei Vorftands-
mit beschränkter Saftpflicht. Der Siy |-
nehmens ist der Bezug elektrishen Stromes:
der- Weise, da5 die Zeibnenden zur Firma der Genosseutchast ihre Namensunterschrift beifügen. ; Die Einsicht der Listen der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem estattet. Y ¿ior den 13. Oktober 1923.
Das Amktsgericht. Akt. 1.
Sögel. 5K r In das Genossenschaftsregister ilt heute eingetragen diz EGlektrizitätsgenossenschaft Neubörger e. G. m. ü. &, iu eubörger. Gegenstand des Unternehmens ist die ge- meinschastliche Beschaffung von elektrischem Strom. Statut vom 27. August 1923. Amtsgericht Sögel, 17. Oktober 1923.
Stadthagen. [74672] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei dem unter Nr. 22 eingetragenen Spar- und Darlebnsverein in Lindhorst, eingetragene Genossenschaft 2 mit unbe- {ränkter Haftpflicht, eingetragen worden, daß dur Beschluß der Generalversamm- lung vom 23. September 1923 die Ge- nóssenschaft aufgelöst ist. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind zu Uquidatoren bestellt. H Amtsgericht, 111, Stadthagen,
den 15. Oktober 1923.
Stmttgart. E [74668] Genossenschaftsregifstereintrag vom 20. Ofk- tober 1923. SHeimstätten - Bauverein öffentlih-rehtlicher Beamter, einge- tragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht, Sitz Stuttgart: Durch Generalversamnlungébes{hluß vom 3. Sep- tember 1923 ist das Statut durchgrelfend eändert. Gegenstand des Unternehmens {t nun der Bau und der Erwerb - von Häusern zum Vermieten oder zum Ver- auf. Der Zweck der - Genossenschaft ist aus{cließlih darauf gerichtet, auf. gemein- nüßziger Grundlage minderbemittelten Fa- milien von Genossen und alleinstehenden minderbemitteltèn ‘Genossen :
Amtsgericht Stuttgart Stadt.
Weener. i [74673]. In das hiesige Genossenschaftsregister Band L ist bei dex unter Nr, 7 ein- getragenen Firma „Spar- und Darlehns- fasse Neiderländer Geest, eingetragene Genossenschaft mit besdränkier Haftpflicht iín- Stapelmoor heute eingetragen: Die Genossenschaft i dur Beschluß der Generalverfammlung vom 17. September 1923 aufgelöst. er Generalversamni- lungsbes{luß befindet sich Blatt 169 der Registerakten. Die bisherigen Vorstands- mitglieder Arend Ghmon, Jasper Mölen- ‘dorp und Jau M. Sanders in Stapel- moor sind die Liquidatoren. Die Ligqui-
datoren zeichnen rechtsverbindlih. für die Wenofen1walt, wenn zwet von thnen zu
der Firma der Genossenschaft ihre Namens- unterschrift beifügen. Amtsgericht Weener, 15. Oftober 1923.
Weinheim. [74674]
Im Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 14. Juli 1923 er- richtete „Genossenschaft zur Förderung der Kaninchenzucßt, e. G. in. b, H.“ in Weln- heim eingetragen. Gegenstand des Unter- nehmens ift eeméinscaftliGer Einkauf von Futtermitteln und gemeinscaftlidßer Ver- fauf - der Erzeugnisse der Kaninchenzucßt.
Weinheim, den 15. Dktober 1923.
i Amtsgericht. T, ’
Weinheim. -[74675) Zum: Genosseuschaftsregisler .D.-Z. 14 zur---Firmag -,„Landwirtschaftl|cher -Konsum- verein und- Absagverein. e. G, m. .u. H:“ in Leutershaüsea wurde / eingetragén : Durch Beschluß der Generalv cawRcana vom 12. August 1923- wurde das Statut „geändert. :- -- E E: Weinheim, den 18. Oktober 1923. ' Amtsgericht. I.
Winsen, Luhe. [74676
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 6 bei der“Spar- und Darlehns- fasse, e. G. m. u. H. in M fol- gendes eingetragen: Die Vorstandsmit- glieder Hans Westphal und Wilbelm Niebesell find ausgeschieden “und an ihre Stelle Maurermeister August Niebesell in Hanstedt - und Schmiedemeister August giegler daselbst in den Vorstand gewählt
as ausgeshledene Vorstandsmitglied Abbauer Wilhelm Wille in Hanstedt ist wiedergewählt.
Amtsgericht Winsen a. L., 21. 9, 23,
Witten. [74677] In unser Genossenschaftsregister ist heute
bei Nr. 22 (Werkvereinigung selbständiger
Schuhmacher e. G. m. b. H. in Witten)
eingetragen, daß die Vertretungsbefugnis
der Liquidatoren beendigt ist. Die Firma
ist demzufolge im Negister gelö1cht. Witten, den 13. Oftober 1923.
Das Amtsgericht.
5. Musterregister.
(Die ausländiscchen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Tuttlingen. [75442] In das Musterregister wurde cingetragen: Am 5. Oktober 1923 für die Firma Matth. Hohner Aktieugesellschaft in Trossingen: Eine Mundharmonika mit Etui, Fabriknummer 13, in versiegeltem
ses Jahre, angemeldet am 3. Oktober 1923; Vormittags 9 Uhr. Württ. Amtsgericht Tuttlingen.
Berlin.
Moabit, e. G. m. b. H. in Ligu., Lübeder Straße 16,
Berlin, Gipsstr. 15,
ésfunde: und}: Der
¿zweckmäßig. - eingerichtete . Wohnungen wmf: B A ‘\etbsterbauten oder ‘angekausteir Häusern manóre T “tróds zu möglichst billigen Preisen zu verschaffen. Das Konkursverfahre“ über den Nadlij
] bof betragen fünftig. unter:
Paket, plastishes Erzeugnis, Schutztkrist | —O
"7K
7. Konkurse.
: 79439]
Aufgehoben sind die Konkur}e: 1. infolge Schlußverteilun
a) Syar- & Darlehnskusse,
b) Bucbbindermeister Arthur
2, infolge Einstellung \naugels Masse: % Kaufmann Karl indler, Berlin, Luisenstr. 21,
b) Nawlaß des vexitorbenen Kaufrnanng G. H. Victor Leske Berlin, Karlstr. 39, c) Nachlaß des Herstordenen, in Berlin, Jagowstr. 8, wohkhaft gewesenen Rechts anwalts Dr. Gtav Eich,
d) Pluto-WMrke, Motor- und. Loko R a . b. H., Berlin, Dessauer Straße &
e) Glektrot¿chnische Fabrik Paul Neichardt G. m. b. H. /Berlin, Hollmannstr. 32,
f) Preußische Werkzeug- u. Maschinen S S R P H. in Liqu, Berlin, Gitschinef Str. 38, ; Alfred Genuürih, Berlin, Wilhelm, (Firma Alfred Gennrih & Co.)
zern, j Perlag der Europäischen Staats- y, Wirtsshaftszeitung G. m. b. H. tun Liqu, Berlif, Dessauer Str. 36, ; i) {eutsche Kreditkasse e. G. m. b. H, Berfin, Prinzenstr. 94 : 4 kj} Kaufmann Abraham Fiedelholz, Juh, Firma A, Fiedelholz &“Co.; Betlii, Prezlaucr Str. 14/15, ; j 11 Deutsche Niederländische. Fruchtzulen und\Honigwerke Michels & Co., Berlin, Wasfertorstr. 46/47. L Gertchts\hreiber des miggeriie
““Berlin-Mitte, Abt: 154, 9,19
des Kaufmanns * Zander * aus Haw nover ist durch YÉchGluß des Amtsgerichts Hannover mang&{s Masse e A
r
Amtsgericht Hännover, 12, X
SyKe. e Das Konkursverfahren - ü mögen der Molkerekt- und handelsgefellschatt mi in Brinkum wird
Kosten des Ve fursmasse ni
- Amt
g. Tarif- und Fahrplan be?anntmachungen der _ Eisenbahnen.
[754413] “Neichsbahngütertarif Heft C I (Ausnahmetarife) Tfv. 5. Mit. Gültigkeit vom 24. Okiob 1923 tritt . die .Müllheim-Badeneil) Nebenbahn dem: Ausnahmetarif 13- bei. Berlin, den 22. Oktober 1923. Reichsbahndirektion.
[7ó das Ver ereiprodulten ränkter Haftu gestellt, weil etne det rens entisprechende Kon vorhanden ist. eriht Syke, 16. 10. 23.
Tarif für die Beförderuug v
Personen, Reiscgepäck und Expre
gut im Berliner Stadt-, Riug- u ‘_ Vorortvexkehr.
Mit Wirkung vom ‘25. Oktober 19 werden die Fahrpreise des Berliner Stadl Ning- und -Vorortverkehrs um ungefäl 100 vH erl-öht. Die fefte- Gebühr für Beförderung ‘eines Fahrrades: (vergl. d Ausf.- Best. B: zu §32 E -V.-D.)/belni Tüniftig 750.000 000-#;, das-Lagergeld! Reifegepäck- (hes. Ausf.-Best. zit E.-V.-D:)-600 000.000 4. Die in bes. Ausf.-Best. 1‘zu §47 E -V--D: gejehenen Frachten für Belürderura | Leiden nah Buch und Stahnösdorf Friß
r la 1: 1920 000 000.4; 3480 000000. I “6240000 000 .#,- 1a 2: 54000 000 000 4, : 1b 1: 2400 000 000 .#, 4 800 000 008 7 680 000 000 4, 1b 2: 69 600 000 000 M. j Die in der bes. Ausf.-Best. 4 zu ; E.-V.-O. angégebene Desinfektionége beträgt 5 712 000 000 M. Im Anhang „Abfertigung von e geväck von und nach Berliner Dll stationen im Fernyverkehr“ werden die | ersten Saß auf S. 15 des Tari!s G gebenen Uebezführungs- und Zuflihr" gebühren wie folgt geändert: A - Zu B
u uführungs- Zuführungé- J Pes -- Uebertührungègebüb 150 000 000, 150 000 000 4- 450000 tür je angefangene 10 kg. L Die vorstehenden Tarifänderungen wf, im Verfügungswege. durhgeführ, Tarifänderungen und die verkürz öffentlihungéfrist sind gemäß 2 Gr Eijenbahnverkehrsordnung bezw. ans der vorübergehenden Aenderung (RG der Eisenbahnverkehrsordnung 1914 S. 455) genehmigt. 93 Berlin, den 23. Oktober 1929. Reichsbahndirektion.
75635 5 Beutswer Saa erve mit S eu and. Mit Gültigkeit vom 29. Qr pen r tationen Su N Æ indfadenfabrik der wayn Bilenhöfen Dienstbeschränkung®F “Mit in n S U e e r6a j äheres im Tarif- u 2 Daunover, den 18, Oktober 19
mitglieder. Die Zeichnung | geschieht in
E ¿ » s G4 Í Se) Ll E cane v bar s h S S UIGR A E p d J Tar Fo 44G Wv js e D pa Prie Ad: 2E, : A rp, i As L, T 8 d; Teri ra r E a eten» i 8 As P F, S E d Sai EER T ebr e B R P R D E T2 0 A
Neichsbahidirektion.
‘Dutscher Reichsanzeiger
Preußischer Staatsanzeiger.
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Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 82, N
Einzelne Nummern kosten 200 000000 Mk. 2 Tel. : Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.
ITr. 249. Neichsbankgirokonto.
_ Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder
Juhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. A e : L - usfuyrungSbe|timmungen zur Verordnung über die Aufbringun g A r die Enverbslosenfürsorge. Saa wölfte Verordnung über die i - aestelltenverfiherung, E a die An
Anordnung über Art, Höhe und Dauer der Unterstüßung fü die Erwerbslosen und Kurzarbeiter. O Ae
Verordnung über die Erhöhung des Not j
: Privatnotenbanten. hung Notenausgaberechts der erordnung über die Erhöhung der Spielkartensteuer.
Verordnung über Wechselsteuermarken, 4
Vierte Verordnung über die Mitnahme nah dem Ausland. hme von Zahlungsmitteln
| Bekanntmachung über die Verhältniszahl nah § 1 der Ver-
ordnung zur Aenderung der Ermäßigungen nah § 46 Abs. 2 des Einkommenstenergeseßes. Feitiegung der Gebühren für Untersuchung des in das Zoll- inland eingehenden Fleisches. e E betreffend eine Anleihe der Gemeinde Wolter- Preußen.
Ernennungen und jonstige Personalveränderungen.
Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts.
Bekanntmachung, betrèffend Aenderung der Allgemeinen Be- itimmungen der Deutschen Arzneitaxe 1923.
Handelsverbot:. : j
V S O
Amtliches. Deutsches Reich,
Der Herr Reichspräsident hat das Mitglied des Reichs- tags Grafen von Kaniß zum Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ernannt.
Ausführungsbestimmungen
zur Verordnung über die Aufbringung der Mittel
für die Erwerbslosenfürjorge. Vom 25. Oktober 1923,
Auf Grund des 8 12 der Verordnung über die Auf bringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge vom 15. Ok- tober 1923 (NGBl. 1 S. 984) ordne ih an, was folgt :
Zu §1 Abf.1 und § 2 Abs. 3:
T, Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Zu- {üsse der Gemeinden sind zu verwenden: ; :
1, für die Kosten des öffentlichen Arbeitênahweises, auch soweit sie Verwaltungskosten für die Durhführung der Erwerbslosen- türsforge find, \
2. für die Unterstußung der Erwerbélosen und Kurzarbeiter sowie für die Versorgung Erwerbsloser für den Fall der Krankheit.
I1.. Die Gemeinde kann ferner mit Zustimmung des 2 T s\husses des öffentlichen Arbeitsnahweises oder eines aus dessen itte gebildeten Unteraus\chus}ses : :
1; für die unterstüßten E1werbslosen bei der Aufnahme von Arbeit außerhalb ihres bisherigen Aufenthaltéorts die Kosten der Reise nah dem Arbeitsort ganz oder teilweise bestreiten, soweit es niht üblich ist oder angemessen er\heint, daß der Arbeitgeber die Kosten übernimmt,
2, soweit unterstüßte Erwerbslose an der Aufnahme einer Arbeit verhindert sind, weil ibnen die erforderlihe Arbeitsausrüstung, die üblicherweise von ihnen beizubringen wäre, niht zur Ver- fügung steht, das Fehlende für sie beschaffen, jedoch im Einzel- falle hierfür nicht mehr aufwenden als das Zwsölj|tache des täg- lichen Unterstüßungssaßes des Empfängers, #
3. den unterstüßgten Erwerbslosen, die eine Arbeitéstelle ange- nommen häben, in der sie vollen Verdienst eist erreichen können, wenn sie die erforderliche Mat erlangt haben, bis zur Dauer von 8 Wochen einen Zuschuß zum Arbeitsentgelt aewähren. Arbeitsentgelt und Zuschuß dürten weder fünf Sechstel des vollen Verdienstes noch das Anderthalbfache der zuleßt gezahlten Erwerbslosenunterstüßung übersteigen.
111. Soweit die im Bezirk aufgebrahten Beiträge der Arbeit-,
“ heber, Arbeitnehmer und Zuschüsse der Gemeinden nicht bereits tür
die unter Nr. L und I1 genannten Aufgaben benötigt werden, kann die Gemeinde mit Zustimmung des Verwaltungëausshusses des öffentlihen Arbeitsnachweises Maßnahmen fördern , die geeignet sind, die Arbeitslosigfkeit zu verringern ; fie kann insbesondere Arbeits- gelegenheit (Notstandsarbeit) für die Erwerbélosen beschaffen.
Träger der Maßnahmen sollen in der Regel Körper1chaften des öffentlichen Rechts sein, private Unternehmungen nur, soweit sie ge- meinnüßige Zwecke verfolgen. Erwerbsunternehmungen dürfen nit gefördert werden. O
Die Höhe der Förderung soll in cinem angemessenen Verhältais
der ersparten Grwerbslosenunterstüßung (Zahl der vom öffentlichen rteitsnahweis dem Unternehmen zugewkèsenen Erwerbslosen K Zahl
Berlin, Freitag, den 26. tober, Abends.
Beiträge spätestens drei Tage nach ih
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einschließlich des Portos abgegeben.
der von ihuen geleisteten Tagewerke) stehen. Sie kann fn der Form von kurzfristigen, wertbeständigen Darlehen, ausnahméweise au von Zuschüssen. erfolgen. /
Die Entlohnung der Notstandsarbeiter ist so zu bemessen, daß der Anreiz zur Aufnahme anderer Arbeit nicht beseitigt wird. Sofern die Entlohnung nach einem auch außerhalb von Notstandsarbeiten geltenden Tarifvertrag erfolgt, darf der einzelne Notstandsarbeiter niht länger als 36 Stunden im Wochendurchschnitt beschäftigt werden. Soweit nicht tür alle Erwerbslosen eines Bezirks aus- reichende Arbeitsgelegenbeit beschafft werden kann, is ein Wechsel der Arbeitskräfte in angemessenen Zeitabschnitten, mindestens allmonatlich, vorzuichreiben.
Die Förderung von Maßnahmen auf Grund des 8 15 der Ver- ordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 1. November 1921 - (RGBl. S Conn D E va L l B Is ae Manalidei fort, ommt aver nur tür Bezirke in Frage, in denen die höchsten na 2 Abs. 3 zulässigen Beiträge erhoben werden. M V9
Zu8 2 Abs. 2 und 3:
Es ift zulässig, daß die Beiträge für die Erwerbskosenflirsorge in Bructeilen des Grundlohnes oder des wirklichen Arbeitsverdienstes ausgedrückt werden, da ja auch die Krankenkassenbeiträge nah dem Grundlohn (Lohnstufen, wirklicher Arbeitsverdienst) berechnet werden.
Ebenfo ist es statthaft, daß der Verwaltungsaus\chuß, wenn in dem Bezirke seines Arbeitsnahweises mehrere Krankenkassen ihren Sitz haben, die in der Bemessus#g -ihrer Beiträge von einander ab- weichen, die Beiträge für die -Erwerbsloseafürforge zur Herbeiführung eines Ausgleichs verichieden festsezt. . i
Wo ein endgültiger Verwaltungsaus\{huß noch nicht gebildet ist,
Steüe y tara3 Durch die Bezugnahme auf § 6 Abs. 2 wird klargestellt, daß, solange die Beihikfepflicht des Reichs und der Länder noch nicht ein- getreten ist, - weil-die Höchstbeträge noch niht zwei Wochen: hindurch erhoben worden find, unter Umständen vorübergehend auch höhere Beiträge als 20 vH des Krankenkassenbeitrags erhoben werden müssen, damit die Fürsorge für die Erwerbélosen gesichert ist.
Zu § 3 Abs. 1:
der Beiträge der Krankenkasse mitzuteilen, welhe Beiträge auf die Krankenverfichéruñg und welche Beiträge auf die Erwerbslosenfürforge entfallen. Unterbteibt “ die Mitteilung, so hat die Krankenkasse von der Annahme auszugehên, “daß in dem überwiefenen Betrage ein Zus chlag in Höhe des vom Verwaltungsaus\{chuß des öffentlichen Arbeits- nachweiies festgeseßten Hundertiages enthalten ist.
Soweit die Arbeitgeber gemäß Satzung der Krankenkasse zur Zahlung von Vorschüssen verpflichtet sind (§ 403 der Neichsversiche- rungsordnung), haben sie auch Vorschüsse auf die Beiträge zur Er- werbslosenfürsorge zu entrichten.
| Zu83 Abf. 2: Die Krankenkassen überweisen die vercinnahmten Vorschüsse und ret ihrer Einnahme an die Kasse der nah § 3 Abs. 2 zuständigen Gemeinde, fofern niht abweihende Be- stimmungen zwi|chen dieser und der Krankenkasse getroffen werden. Werden die Beiträge nicht rechtzeitig abgeführt, so find sie um den Betrag zu erhöhen, der dem Verhältnis der vom Statistischen Reichs- amt regelmäßig veröffentlihten Reichsrichtzahl der Lebenshaltungs- kosten am Fälligkeitstage zu der Reichsrichtzahl am Tage der Ab- führung entspricht, falls niht Ueberweisung in einem wertbeständigen Zahlungsmittel stattfindet. Dabei sind die Neichsrihtzahlen auf den
- nästhöheren, .durch eine Million teilbaren Betrag aufzurunden.
Ueber Streit entscheidet endgültig das Versicherungsamt.
Den Krankenkassen werden die durch die Durchführung der Ver- ordnung entstandenen Mehrkosten ersegt. Das Nähere bestimmt der Präsident der Neichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeits- vermittlung) im Benehmen mit dem Präsidenten des Neichs- versicherungsamts.
Die Krankenkassen überwachen die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Beiträge. Sie haben diese besonders zu verbuchen “und monatlich: bis spätesiens zum 15. des auf den Abrehnungsmonat folgenden Monats über die Gesamteinnahme an Beiträgen zur Erwerbslosenfürsorge unter Angabe : der Zahl der in diefem Zeitraum beitragépflichtigen Mitglieder Nechnung zu legen. Sie sind berechtigt, Beitragsrückstände niederzuschlagen, soweit sie auf die Einziehung der Beiträge für die Krankenversicherung verzichten.
Ersaßfassen tühren die Beiträge gleichtälls innerhalb dreier Tage an die Verwaltungsgemeinde des öffentlichen Arbeitsnachweises ab, in deren Bezirk sie ihren Siß- haben. Bezüglich des Arbeitgeberanteils dieser Beiträge gelten die: Vorschriften der Neichsversiherungsordnung über die Arbeitgeberanteile der Beiträge zu den Ersagkrankenkafsen entsprechend. f us
u :
Die Bildung einer erweiterten Gefahrengemeinschaft wird zweck- mäßigerweise erfolgen, wenn durch den größeren Bezirk die finanzielle Leistungs\ähigkeit der Erwerbslosenfürsorge gesteigert wird. Sie wird insbesondere notwendig sein, wenn die Wohngemeinden der im Bezirk eines öffentlichen Arbeitsnachweises beschäftigten Arbeitnehmer vielfach außerhalb dieses Bezirkes liegen oder wenn einer Krankenkasse - ein großer Teil von Mitgliedern außerhalb des Bezirks des öffentlichen
rbeitsnachweises angehört, in dem die Krankenkasse ihren Siß hat, und diese Mitglieder einen erheblichen BruŸteil der beitragspflichtigen Arbeitnehmer des Bezirks eines anderen öffentlichen Arbeitsnachweiies ausmachen (fknapp}chaftlihe Krankenkassen). Empfiehlt \ich die Bildung einer Gefahrengemeinshaft für Bezirke, die zu mehreren
Ländern gebören, fo sind Vereinbarungen zwischen diesen anzustreben.
die Geschäftsstelle des Reichs - und Staatsanzeigers,
tritt na 63 des Arbeitsnachwei g feu I Qui 1999. Aa è, -867) —ver worlkufi qs Ca ngigaeus an setne
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, gleichzeitig mit der Abführung -
c - Anzeigenpreis für den Raum einer s gespaltenen Einheitszeile 30 000 000 000 Mk. einer 3 gespaltenen Einheitszeile
50 000 000 000 Mk. freibleibend. Anzeigen nimm! an
_Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Poftschectkonto: Berlin 41821.
1923
vorherige Einsendung des Betrages
Zu §6:
Tritt die Beihilfepfliht des Neichs und der Länder ein, fo reichen die obersten Landesbehörden oder die von ihnen b zeihneten Stellen für die Arbeitsnachweise ihres Bezirks einen Abrechnungs- bordruck über die Ausgaben eines Monats zwecks Erstattung der Reichsbeihilfen an die Reichsarbeiteverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) nach besonderem Muster ein. Die Vorfißenden der öffeutlihen Arbeitsnahweise haben hierbei zu versichern, daß sie die höchsten, nah § 2 Abj. 3 zulässigen Beiträge erhoben und die Zuschüße der Errichtungsgemeinden erhalten haben. Für Städte mit einer Zahl von über 100 000 Einwohnern sind gesonderte Ueber- sichten beizufügen. Die Abrechnungen und Ueberfichten sind bis fpätestens zum 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Kalender- monats bei der obersten Landesbehörde oder der von dieser bezeichneten Stelle und bei der Reichsarbeitsverwaltung spätestens am leßten Tage des auf den Abrechnungsmonat folgenden Kalendermonats ein- zureichen. Werden - diese Fristen niht innegehalten, fo können eichs und Landesbethilfen versagt werten.
Für die Gewährung von Borschüssen auf die Neichs- und Landes- beihilfen gilt die Vorschrift des § 16 Abs. 2 der Verordnung über Erwerbslolenfürsorge vom 1. November 1921 (RGBl. S. 1337), Die Vorschußanträge find zu begründen.
Zu §8 Abf.1: Der Vorsigende des öffentlichen Arbeitênahweises kann die Aufs (abe übertragen. Er fann auch die Wohnortégemeinde des Erwerbss olen mit der Auszahlung dec Erwerbslosenunterstützung betrauen.
Zu §8 Abs. 2: freie Miiabimagr Clare E prag
Aen bs - Landl Ar eran as als See ” G - auês{chuß abgeändert, fo is er nah 230 des Arbeitênachweisgesezes vom 22. Juit 1922 (NGBl. L“ S.- 657) berectigt, innerhalb zweier Wochen die Entscheidung des Verwaltungsausschusses des Landesamts
anzurufen. Zu §9 Abs. 2:
Die Pflicht zur Arbeitsleistung liegt auch dem Kurzarbeiter ob soweit dies sein bestehendes Arbeitsverhältnis gestattet.
Zu § 10: Außer Kraft getreten sind die bisherigen Vorschriften :
a) über die Verteilung des Aufwandes der unterstützenden Erwerbslosentürsorge auf Reich, Länder und Gemeinden nah dem Schlüssel des § 4 Abi. 1 Sag l fowie die Gewährung von Neichs- und Landeébeihilten für überlastete Länder und Gemeinden gemäß § 4 Abf. 1 Sat 1 und 2 der Verordnung über Erwerbelosenfürsorge voin 1. November 1921 (RGBl. S. 1337);
b) über die Festseßung der Art und durch die Gemeinden (§ 9 Abs. 1 über Erwerbs[osenfürsorgz) ; :
c) über Vorausfeßzungen und Berechnung der Kurzarbeiter« untersiüßung (§ 9 Abs. 2 der Verordnung über Erwerbs lofenfürforge in der Fassung des Geseßcs vom 20. Februar 1923 RGBI. I S. 155);
d) über die Festsegung der Höchstsäße durh den Reichsarbeits« minister im Einvernehmen mit dem Neichêminister der Finanzen und mit Zustimmung des Neichsrats (§ 9 Abs. 4 der Verordnung über Erwerbtlosenfürsorge in der Fassung des Gefezes vom 21. März 1922 (NRGBI. [ S. 280};
©) über die Kranfenversicherung der Kurzarbeiter nah dem Grundlohn bei voller Arbeitszeit (§ 12 & der Verordnun über Erwerbslofenfürsorge in der Fastung des Gesetz vom 14. Mai 1923 (NGBl. 1 S. 287);
f) über die Einrichtung von Fürforgeaus\chüssen zur Durch- {ührung der Erwerbslojenfürforge (§ 13 der Verordnung über Erwerbslosenfürforge) ;
@) über die Gewährung von Unterstüßungen aus der Neichs« fasse an die mehr als ein Jahr im Tabakgewerbe und den durch dieses mitbeschäftigten Gewerben beschäftigt gewesenen arbeitslosen Hausgewerbet reibenden, Angestellten und Ar« beiter (§ 91 des Tabaksteuergeseßes vom 12. September 1919 [NGBl. S. 1667 | in der Fassung des Gesetzes vom 29. März 1923 {(RGBI. 1 S. 231).
Berlin, den 25. Oktober 1923.
Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.
öbe der Unterstüßung aß 1 der Verordnung
Zwölfte Verordnung
über die Versiherungspfliht in der Angestellten versicherung. *)
Vom 26. Oktober 1923.
Auf Grund des § 39 des Geseßes zur Erhaltun [leistungsfähiger Krankenkassen vom 27. März 1923 (NGBl. S. 225) wird bestimmt:
Der § 1 der Elften Verordnung über die Versicherungspflichl in der Angestelltenversiherung vom 20. Oktober 1923 (NGBI. 1 S. 986) wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 dur folgend Vorschrift ersetzt :
QUUN Ma der Versicherung nah § 1 des Versicherung& geseßes für Angestellte ist, daß der Jahresarbeitsverdienst im
*) Die Verordnung wird demnächst aud im MBeich8gesegblatt veröffentlicht werden.
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