1901 / 264 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

U,

vid C:

fs

Großhandels - Durchschnittspreise vou Getreide an auferdeutshen Börsen-Plätzen für die Woche vom 28. Oktober bis 2. November 1901 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche.

Zusammengestellt im Kaiserlihen Statistishen Amt. 1000 kg in Mark.

(Preise für prompte [Loco-] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)

Woche | Da- 28./10. | gegen I, OT- w Wien. | e Srogoen, eli: O R LSS os

E S P EOE 54,

R Od pa. Eo 2

E e L 150,04| 149,92

Budapest. groggen, M L EO T0 zen, e L S 46 Hafer, j C SE E Bt a i C 10008 St. Petersburg. |

G Odessa. |

Nogoen, 71 bis 2K ver L T auiol 83326

3 L 5 |

Wetzen, Ulli 75 bis Ba A 103,97 Nil a.

Roggen, 71 bis 72 kg per I... . .. . , .} 9603| 96,08

Weizen, 75 76 A 0s 119,77 aris.

esgen | lieferbare Waare des laufenden Monats | M t 1E eE

05 j; Antwerpen. |

Donau, millel a Le G ALOBOE 1060

Med Win N es ee s l L2TAOL 12850

L Californier E So 120 79

Weizen S s E S 5A N aua Da e e ies P Ba LAR E

Li Plata M ¿aa as cl LIOBOl 119/60 SUVEGee: E e E O 051

d Amsterdam. Gd dal R

B M s S L 99 ¡D oggen | St. Petersburger . . : ¿| 10435] 103,99 Weizen, amerikan. Winter- . E 126,43! 121,20

London. a. Produktenbörse (Mark Lane).

a L O E ae A L OO B88 O O o C E TOCEO E26 Wei b. Gazette averages.

Weizen E ; 122,52] 121,23 Hafer Mitten englisches Getreide, 12667 125,34 Gerste Mittelpreis aus 196 Marktorten 150 77 15063 Donau E 118,94] 119,76 Walla Walla . . 128,55] 128,18 G A 131,58] 131,70 Weizen 2 Northern Duluth Nr. 1 131,58} 130,29 0 Hard Kansas 128,08] 127,71 Manitoba Nr: 1 s 135,80! 136,13 Australier G 135,57] 135,19 R E 1B 6D C engl. wetter 30,07! 128,9 Vaser i E i 122.78 122.66 - J Californier Brau- . . | 126.68| 126,55 Gerste \ Mahl. . l 102.64! 102 91 Chicago. N : per Oktober 107,57] 107,51 Weizen, Lieferungs-Waare { per Dezember . . 108,70! 109,14 E... «T Jd E New Yoxr?k.

( Red Winter Nr. 2 o f 123,00] 122,19 I per Oktober . ¿4 110471 LIOOE FERDEN | Lieferungs-Waare / per Dezember . . .| 117,92] 118,26

| ver Mai 121/85! 122/33

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen ; 1 Imperial-Quarter ist für die Weizen- notiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet ; fur die Gazette averages, d. h. die aus den Umsägen an 196 Markt- orten des Königreichs ermittelten Durbschnittävreise für einheimisches Getreide, ist 1 Imperial-Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund englisch angeseßt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfund englis ; 1 Pfund engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen =- 2100, Weizen = 2400 kg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung \ind die aus den einzelnen Tages-Notierungen im „Deutschen Reichs- und Staats- Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts-Wecbselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und war für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New York die Kurse auf New Vork, für St. Peters- burg, Odefsa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Personal-Veränderungen. Königlich Preußische Armee.

Beamte der Militär-Justizverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums. 17 Of - tober. Boie, Kriegögerichtêrath von der 2. Div., zum Gouver- nement in Thorn, Dr. Claaßen, Kriegsgerichtêratb vom Gouver- nement in Thorn, zur 2. Div., zum 1. Dezember 1901 versetzt

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerböchsten Abschied. 17. Oktober. Arn- boldt, Ober-Zablmstr. von der Militär-Turnanstalt, bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungs- rath verliehen

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums 26. A ugusi Wagner, Zablmstr. vom Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Ne. 14, zum 11. Armee-Korps versetzt

24. September. Dänicke, L. a. D. Magdeburg angestellt 27. September. Wettig, Garn. itadt, auf seinen Antrag zum 1. November Ruhestand versetzt. Richter Garn. nah Sélettstadt, Nyßel, Garn. Verwalt. Kontroleur in Glay, als Verwalt. Insp. nach Oppeln, Stade, Drews, Kasernen- guipektoren in Neubreisah bezw. Mey, nach e i. E. bezw.

als Kaserneninsy. in

Verwalt Insp. in Schlett- 1901 mit Pension in den Verwalt. Insp. in Oppeln,

eubreisah, verseyt. Stirnagel, Feldlazareib-Insp. vom Oft E Expeditionskorps, als Kasernen-Insp. in Breslau wieder- angettellt.

30. September. Bulle, Zablmstr. vom 3. Bat. Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, zum XVIIIk. Armee-Korps

verseßt. N 5 Oktober. Böning, Garn. Verwalt. Aspir., als Kasernen- Insp. in Altona angestellt.

11. Oktober. Markmann, Intend. Rath und Vorstand der Intend. der 8. Div., zu der Intend. des Garde-Korps, Dr. Kayser, Intend. Assessor von der Intend. des 1. Armee-Korps, als Vorstand zu der Intend. der 8. Div., verseßt.

12. Oktober. Conrad, Kasernen-Insp. in Dt. Eylau, nah Danzig, Brueß, Kasernen-Insp. in Danzig, als Kontrolführer auf Probe nach Dt. Eylau, versetzt.

15. Oktober. Seemann, Garn. Bauinsp. in Berlin, zum 1. April 1902 nah Bitsch versetzt.

16. Oktober. Kuhl, Garn. Verwalt. Ober-Insy. in Dieden- hofen, nah Schleswig, Lindau, Garn. Verw. Insp. in Goslar, nah Diedenhofen, verseßt. Welt, Güdel, Schult, Kasernen- Inspektoren in Charlottenburg bezw. Jnowrazlaw und Neuruppin, zu Garn. Verwalt. Kontroleuren ernannt.

18. Oktober. Ruske, Ober-Zahlmstr. von der Kriegsschule in Neisse, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1902 mit Pension in den Ruhestand verseßt.

19. Oftober. Stirnagel, Kasernen-Inspektor in Breslau, als Kontrolführer auf Probe nach Glatz verseßt.

Durch g der General-Kommandos. Ober- E und Zahlmeister: a. verseßt: Reins vxm Füs. Bat.

ren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, kom- mandiert bei der Intend. 11. Armee-Korps, zum 3. Bat. 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49, Thomas vom 3. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 zum 1. Bat. 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Ritter vom 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 zum 1. Bat. 9. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Klip p vom 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 99 zum 2. Bat. Fuß-Art. Regts. Nr. 13, Piwinsfki von der 2. Abtheil. zur 1. Abtheil, Popiske von der 1. Abtheil. zur 2. Abtheil., Feld-Art.-Regts. Nr. 35, Bulle vom Kür. Negt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß) Nr. 5, Krüger vom 3. Bat. Inf. Negts. Graf Dönhoff (7. Oftpreuß.) Nr. 44, gegenseitig, Besser von der 2. Abtheil. Feld-Art. Negts. Nr. 40 zum 2. Bad. Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Marx von leßterem Truppentheil zur 2. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 75; b. infolge Versetzung bezw. Ernennung zugetheilt: Wagner dem Füf. Bat. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, Bulle dem 2. Bat. 2. Nassau. Inf. Negts. Nr. 88, Seeger der 2. Abtheil. 1. Garde-Feld-Art. Negts., Blanke der 1. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 44, Bott dem 2. Bat. 1. Hess. Inf. Regts. Nr. 81, Dombrowe der 1. Abtheil. Set eld-Art. Regts. Nr. 20, Degenhardt dem 2. Bat. Inf. Negts. von Boyen (5s. Ostpreuß.) Nr. 41, Richter dem 2. Bat. 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm 1. Nr. 110, Kusian der Reitenden Abtheil Feld-Art. Regts. Nr. 15, Gericke dem 3. Bat. 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, Albrecht dem 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 175, Jürgens dem 3. Bat. Inf. Negts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25. Deckert dem 2. Bat. Inf. Negts. Herzog Karl von Mecklen- burg-Streliß (6. Oftpreuß ) Nr. 43, Neinhardt dem 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 130, Loebel dem 2. Bat. Füs. Negts. General-Feld- marschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36.

Kaiserliche Marine.

Neues Palais, 31. Oktober. Paraquin, Lt. im 1. See- Bat., Kriebel, Lt. im 2. See-Bat., behufs Rücktritts in Königl. bayer. Militärdienste aus der Marine ausgeschieden. Paschen, Lt. im 2. See-Bat., in das 1. See-Bat. versetzt.

Neues Palais, 1. November. Sack, Kontre-Admiral, Vor- stand der Waffen- Abtheil. des Reichs-Marineamts, zum überzähl. Vize-Admiral befördert.

Literatur.

Das Handelsgeseßbuch vom 10. Mai 1897 (mit Aus- {luß des Seerechts), äuf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs erläutert von lr. A. Düringer, Ministerialrath im badiscben Fustiz- Minifterium in Karlsrube, und Dr. M Hach enburg, Nechts- anwalt in Mannheim. 11. Band: Allgemeine Vorschriften über die Handelsgeschäfte. Verlag von I. Bensheimer, Mannbeim. Pr. geb. 13,50 M Nachdem im ersten Bande dieses Kommentars zum

H.-G.-B. das vom Handelsstande handelnde erste Buch des Gesetzes erlautert worden ist, haben \ich die Verfasser ent-

{lossen, zunähst die Bearbeitung des dritten Vorschriften über die Handel8geshäfte, herauszugeben. Schon bei der Besprehung jenes ersten Bandes wurde hervorgehoben, daß der Kommentar die ergänzenden Bestimmungen des Bürgerlichen Geseßz-

Buches, der

buchs eingehend mitbebandelt, ja zum Ausgangspunkte der ganzen Darstellung macht. Dies vor allem giebt dem Werke seinen eigen- thümlichen Charakter und verleibt ibm besonderen und dauernden

Werth neben den anderen vorhandenen Kommentaren, von denen keiner den Düringer - Hachenburg"shen nah dieser Richtung erreiht. Das Bedürfniß nah einer Bearbeitung des neuen Handelörechts auf der Grundlage des Bürgerlichen Geseßbuhs ift nun nirgends so dringend wie auf dem Gebiete der Handelsgeschäfte.

Deshalb wird die Bevorzugung des von diesen handelnden dritten Buches vor dem zweiten über die Handelsgesellshaften der Praris

Cr

Da auf jenem Gebiete das neue bürgerliche von dem allgemeinen Begriff des Rechts- geschäfts bis zu den Einzelvorschriften über die speziellen Handels- geschäfte —, so haben die Verfasser der Kommentierung der einzelnen Paragraphen eine eingehende Darstellung der für Rechtägeschäfte maßgebenden Prinzipien des B. G. - B. vorangestellt. Es sind dies namentli die grundlegenden Lehren über Rechtägeschäft und Willenserklärung, Anfechtung der Nechtsgeschäfte, über Vertrags- abschluß, über die Grundsäße des gegen)eitigen Vertrags, über den Verzug und seine Folgen, sowie über die Regelung der Beweislast.

sehr willkommen sein Ret überall cingreift

Dann folgt die Erläuterung der §8 343—372 des H.-G.-B,, also der allgemeinen Vorschriften über die Handelégeschäfte; in Ver-

bindung mit denselben sind mit Rücksiht auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs weitere ergänzende Bestimmungen des B. G.-B. be- handelt, u. a. diejenigen über Verkehrssitte, Vertretung von Vorsfatz und Fahrlässigkeit bei Schuldverhältnissen, Vertragéstrafe, Formen der Rechtsgeschäfte, Schuldversprechen und Schuüldanerkenntniß, Bürg- s{aft, Anweisung, gufgläubigen Erwerb und über das Pfandrecht, Materien, die täglich auch im faufmännischen Verkebr und in der Praxis der Kammern für Handelssachen Anwendung erfahren. Dur die von den Verfafsern gegebene eingehende Darstellung der bandels- rechtlihen Normen in Verbindung mit den zivilrechtliden, welcbe die von den gesetzgebenden Faktoren selbst vorausgefeute Ergänzung des V.-G.-B. dur das B. G.-B. wirkungésvoll fördern dürfte, wird erst flar, wie eng fortan das Handelöret mit dem allgemeinen bürger- lichen Recht verwachsen ist. Außer durch autgiebigste Verwerthung der Ergebnisse wissenschaftliher Forshungen anderer Schriftsteller zum B. G.-B. und der bisherigen Rechtsprechung zum H.-G.-B. zeichnet sie sih dur eine Fülle neuer Gesichtépunkte und cigener Gedanken der Verfasser aus; sie zeigt eine Schärfe der Auffaffung, eine Be- herrschung des gesammten Stoffes und cine Durchsichtigkeit, die es leiht macht, ten Ausführungen zu folgen, und vergessen läft, welche Vorarbeit und Mühe erforderlih war, um diese Früchte zu zeitigen. Der dritte Band des Werkes soll die Bestimmungen des B. G.-B. über den Kauf behandeln und die Erläuterung der §8 373—473 des H.-G.-B. enthalten

Eine kurze systematische Darstellung des neuen Handelörechts (obne das Seerecht) erschien unter dem Titel „Katechismus des deuten Handelsrechts nah dem Handelsgesetbuch für das Deutsche Reich bom 10. Mai 1897*, verfaßt von Robert Fischer, Gebeimem Regierungsrath (Verlag von I. J. Weber in Leipzig; Pr. geb. 2 4). Sie {ließt sih genau an die Legalordnung und den Wortlaut des

Handelsgeseßbuhs an, do ist das Mamumengehäthn mehr aneinander. gerückt und dadur eine bessere Uebersichtlihkeit erzielt. Vielfach find auch hier die Vorschriften des Bürgerlichen G-\e8buchs zur Ergänzung herangezogen. Am Schlusse findet \ih eine Zusammenstellung der Reihenfolge der Paragraphen des \andelsgeseßbuchs mit Angabe der betreffenden Seitenzahlen des Katechismus. Das Bändchen ist nament, lih für Kaufleute bestimmt, die sih nicht mit dem einfachen Gesetzes. text begnügen, aber auch einen 2 er Kommentar desfelben nit benugen wollen. Auch den Handelslehranstalten kann der Katechismus als geeignete Unterlage für den Unterricht dienen. i

Lextiton des deutschen Strafrechts nach den Ent, scheidungen des Reichsgerihts zum Strafgeseßbuche zusammengestellt und herausgegeben von Dr. M. Stengle ir Neichsgerichtsrath a. D. Sc{hlußlieferung, S. 1441—1926. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. reis 6,39 4, des ganzen Werkes (2 Binibe) ab 2M _Veberrashend \chnell ift dieses große Werk, welches beredtes Zeugniß von dem ablegt, was die Praris aus dem todten Buchstaben des Geseßes gestaltet hat, zum Abschluß gebraht worden. ‘Die Urtheile aus s weniger als 30 Bänden der von Mitgliedern des höchsten deutschen erichtshofs herau8gegebeney „Entscheidungen des Neichsgerihts in Strafsachen", 10 Bänden der von Mitgliedern der Neichsanwaltscaft veröffentlichten „Nechtsprehung des deutschen Reichsgerihts in Strafsachen“ und 14 Bänden von Goltdammer's „Archiv für Strafreht“ werden hier in zwei handlichen Bänden in übersichtlicher lerikalischer Form dargeboten. Der Heraus, geber hat sie unter fast 450 alphabetisch geordnete Stihwörter, als welche ihm alle strafrechtlih erheblihen Begriffe gedient haben, ein- gereiht und zwar niht in der ursprünglichen Ausführlihkeit wieder-

gegeben, fondern nur die wesentlihen Entscheidungsgründe, diese aber stets mit den Worten des Erkenntnisses felbst,

und das zum Verständniß eines Urtheils Wesentlihe des That: bestandes mitgetheilt. Diese alphabetishe Ordnung hat den Vorzug, daß die zusammengehörigen Entscheidungen aneinander gerüdckt sind und niht aus verschiedenen Bänden herausgesucht zu werden brauen. Bei umfänglicheren Artikeln ist der Stoff nah vorangeschickten Ueber: sichten geordnet, was in Verbindung mit der am Rande neben jedem Urtheil sich findenden kurzen Angabe seines Jnhalts und der in Grage kommenden Paragraphen des trafgescßbuchs das Auffinden sehr

erleichtert. Für die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Zusammenstellung bürgt der Name des Herausgebers, der fast 20 Jahre hindurh an der strafrechtlihen FJudikatur des Reichsgerihts thätigen Antheil genommen hat und in weiteren Kreisen durch frühere Werke bekannt geworden ist.

Durch diese Arbeit ist jet der Praktiker, insbesondere der Straf- richter, Anwalt und Verwaltungsbeamte, der bei der Anwendung des Strafgesezbuhs das Bedürfniß hat, auf das Urtheil des Reichs- gerihts über einen gleihen oder analogen Fall zurückzugreifen, wie au jeder Laie, der si gelegentlich über die Rechtsprechung des Neichsgerichts informieren will oder muß, in den Stand gesetzt, sofort festzustellen, wie der höchste deutshe Gerichtshof die Frage entschieden hat, und selbst die Gewichtigkeit der Gründe desselben naczuprüfen. Auch die gelegentlichen Hinweise auf das Bürgerliche Geseßbuch und die Nebengeseße sind nicht unwillkommen. Lit die Anordnung des Stoffes an und für \sich {hon eine übersihtlihe und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende, so wird die Auffindung der einzelnen Er- kenntnisse noch weiter dadurch erleichtert, daß dem Werk in der Sclußlieferung außer einem alphabetishen Verzeichniß der Stich- wörter noch vier nah den verschiedensten Gesichtspunkten angelegte Register beigegeben sind, nämlih ein systematishes na& den Para- graphen des Strafgeseßbuchs, ein Verzeichniß der aufgenommenen Ur- theile nah der Reihenfolge in den drei benutten Sammlungen und ein solhes in chronologisher Reihenfolge, endli ein ausführlihes alphabetisches Sachregister. Es ist also alles ge- schehen, um die Brauchbarkeit des Werkes zu erhöhen, durch welches, wie der Senats-Präsident beim Kammergericht, Geheime Ober-Justizrath Groshuff in feinem Urtheil über dasselbe bemerkt hat, die Rechtsprehung des Reichsgerihts Gemeingut aller praktischen Kriminalisten wird, und so dürfte \sih die Hoffnung erfüllen, welche der Herausgeber im Vorwort ausgesprochen hat: daß diese größte Arbeit seines Lebens, der er nahezu ununterbrochen drei Jahre ge- widmet hat, der Strafrechtspraxis auch wirkli zu gute fommen möge. Nachträge, durch welche die späterhin ergangenen Entscheidungen in gleicher Weise bekannt gemaht werden sollen, sind in Aussicht ge- nomznen.

Im neuesten Heft des „Preußishen Verwaltungs- blatts“ (Karl Heymann's Verlag, Berlin) untersucht der Regierungs- rath Dr. Immich (Liegniß) in Anknüpfung an den Fall Kauffmann die Frage, ob bei der Wiederwahl eines von dem König nicht bestätigten Gemeindebeamten eine erneute Entscheidung des Königs über die Bestätigung in jedem Falle erforderlih ist. Die Entstebungsgeschichte und der Wortlaut des § 33 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 ergeben nah des Verfassers Ausführungen gleich- mäßig, daß schon durh die bloße Wahl eines Nichtbestätigten die Regierung zu einer kommissarishen Verwaltung der Stelle ermächtigt wird Der Verfasser unternimmt weiter den Nachweis, daß seine aus der Entstehungsgeschihte und dem Wortlaut gewonnene Auslegung auh dem Sinne des Gescßes durchaus entsprehe. Demnach bestreitet er, daf; eine Pfliht der Staatsbehörde bestehe, bei der Wiederwahl eines Nichtbestätigten cine nochmalige Allerhöchste Entscheidung nachzusuhen. Als niht ausgeschlo)hen betrachtet er dagegen das Recht der Staatsbehörde, in geeigneten Fällen \sich no{b- mals an den König zu wenden, um eine erneute Entscheidung berbeizuführen. Den städtishen Behörden sei es nit verwebrt, in einer Immediat-Eingabe ihre für eine Bestätigung au gegenüber einer schon getroffenen landesherrlihen Entscheidung \prechenden Gründe und Darlegungen zur Kenntniß des Landesherrn zu bringen und seine Entscheidung noch einmal anzurufen. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß în dem Fall Kauffmann den gesetlihen Bestim mungen durchaus entsprochen worden sei, und erklärt diese Bestim- mungen selbst für zweckmäßig und ausreichend. a

Land- und - Forstwirthschaft.

Die Verbreitung und Bekämpfung der Reblauskrankbeit in Deutschland im Jabre 1899

Das Kaiserlihe Gesundheitsamt bat in diesen Tagen die 22. Denkschrift über die Organisation der Reblausbekämpfung unt den Stand der Reblauskrankheit im Deutschen Reiche, über die Thätigkeit der Rebenveredelungéstationen in Preußen, über dic Beobachtungen des biologishen Verhaltens der Reblaus und über den Stand der Reblauékrankbeit im Auslande veröffentlicht, die ih auf das Jahr 1899, in ihrem finanzstatistishen Theile auf das Hauehalts- jahr 1898/99 (in Preußen, Württemberg, Hessen und Elsaß-Lothringen) beiw ebenfalls auf das Kalenderjahr 1899 (in Bayern, Sachsen und Baden) bezieht. Nach dieser Denkschrift haben die in Reblaus- angelegenheiten von deutshen Einzelstaaten indem genannten Jahre aufgewendeten Kosten 716440 M betragen. Insgesammt sind bis zum Schlusse des Berichtsjahres für jene Zwecke von den Einzelstaaten 8 812 350 „A und außerdem vom Reiche seit dem Jahre 1879/80 bis zum Schlusse des Rechnungsjahres 1898 59 950 M aus- gegeben worden. Von dem Gesammtbetrag der seitens der Einzel- taaten im Berichtsjahre aufgewendeten Kosten (716 440 4) entfallen auf Preußen 384290 M4 ohne die mit den Versuchen zur An- pflanzung amerifkanisher Reben verbunden gewesenen Kosten, welche sich im Etatsjahr 1898/99 auf 24665 M beliefen —, auf Bayern 9517 K, auf das Königreih Sachsen 6643 4, auf Württemberg 58533 #4, auf Baden, wo ein Auftreten der Reblaus auch im Berichtsjahre nicht beobachtet wurde, 3770 4, auf Hessen 16 146 #4 und auf Elsaß-Lothringen 237541 M

Der Umfang der im Berichtsjahre der Vernichtung unter- worfenen Flächen beträgt 25,4639 ha und zwar in“ Preußen 124068 ha, in FBürttembera 04450 ha und in Elsaß-Lothringen 126121 ha. An Entschädigungen für vernichtete Reben 2c. wurden im Berichtsjahre insgesammt 174 497 „M gezahlt; davon entfallen auf Preußen 70 069 K, auf Sachsen (als nachträg-

äglih bewilligte Entshädigung aus Anlaß einer früher bewirkten Debinfektion eines Reblausherdes) 75 4, auf Württb 2843 M. und auf Elsaß-Lothringen 101 510

Im Jahre 1899 find 5 zur Bestrafung gebrahte Fälle der Zuwiderhandlung gegen die auf den Verkehr mit Reben bezüg- sichen Vorschriften der e Bageleggebung bekannt geworden. Zuwider- handlungen gegen die zur Abwehr und Unterdrückung der Reblaus erlassenen polizeilichen Vorschriften sind in 82 Fällen zur Bestrafung gelangt. Es handelte fi dabei zumeist um in dem Regierungsbezirk (Cöln hne polizeilihe Erlaubniß ausgeführte Anpflanzungen von MWeinreben.

Ueber den Stand der Reblausfkrankheit in den ein- zelnen Weinbaugebieten Deutschlands im Jahre 1899 entnehmen wir der genannten Denkschrift die folgenden Mittheilungen:

In der Rheinprovinz lieferten die Revisionen der in den Vorjahren vernichteten NReblausherde wiederum ein günstiges Ergebniß. Es fonnten nur in vereinzelten Fällen an den Herdgrenzen Stockausshläge in geringer Zahl beobachtet werden. Lebende Rebläufe an im Boden noch verbliebenen Rebentheilen konnten nur in einem einzigen Falle gefunden werden. Es handelte fich dabei um einen früheren Reblausherd, auf welchem infolge besonderer ört- licher Verhältnisse von einer Desinfektion des Bodens seiner Zeit hatte Abstand genommen werden müssen. Die ausgefügrten engeren Unter- suhungen und Begehungen führten zur Auffindung von 15 Reblaus- herden mit 548 befallenen Reben. Der Vernichtung unterworfen wurden im Ganzen 51088 Rebstöke auf einer Gesammtflähe von 7 ha 56 a 43 qm. In dieser Fläche ist eine Weinbergsflälhe von 4ha 8 a 67 qm enthalten, auf welcher die Reben obne vorherige Untersuhung und Zählung vernichtet worden sind.

In der Provinz Hessen-Nassau ergab die zweimalige Revision der 1890 bis 1898 aufgefundenen Reblausherde weder die Entdeckung von Rebläusen, noch von Spuren solcher. Die Untersuchungen führten in den auch im Vorjahre verseuchten Gemarkungen Diedenbergen, Lorh und Biebrich zur Feststellung von 16 Neblausherden: ein in Wiesbaden ermittelter Herd war auf eine 1887 aufgedeckte Infektion zurückzuführen. Insgesammt waren 379 Reben befallen. Dem Ver- nihtungsverfahren wurden im Ganzen 26252 Reben auf einer Gesammtfläche von 1 ha 86 a 76 qm unterworfen.

Die in der Provinz Sachsen ausgeführten Untersuhungen er- 0 insgesammt 14 Reblausherde mit 458 verlausten und vernichteten eben.

In der Pfalz sind im Jahre 1899 weder in der Umgebung der alen Herde bei Sausenheim, noch sonst Neblausherde aufgefunden worden.

Dagegen wurden im ersten Aufsichtsbezirk des Königreichs Sachsen während des Jahres 1899 in den Gemarkungen Naundorf, Lindenau, Wahnsdorf, Oberlößniß und Niederlößniß im Ganzen

169 Reblausherde aufgefunden, welhe zusammen eine Fläche von 64 a 74 qm umfaßten. Die Gesammtzahl der kranken Reben betrug 3055, die der mitvernihteten gesunden Reben 5329. Bei den Arbeiten wurde von dem alten Verfahren nur insofern abgewichen, als, anstatt der Einbezirkung eines

3 m breiten Gürtels gesunder Neben in den eigentlihen Herd, vor- läufig nur ein folher von 1 m Breite in Anwendung kam. Das hatte einerseits eine Vermehrung der Reblausherde, andererseits eine Verminderung des Umfanges derselben zur Folge.

Die im Königreih Württemberg in den Gemarkungen Neckarweihingen, Neckarsulm, Kochendorf, Oedheim, Criesbach und Niedernhall 1899 ausgeführten Untersuhungen haben im Ganzen zur Auffindung von 61 neuen Reblausherden mit insgesammt 663 be- fallenen Rebstöcken geführt. Es find der Vernichtung anheimgefallen im Ganzen 71 836 Rebstöcke auf einer Gesammtfläche von 7 ha 98 a 96,5 qm. Davon entfallen auf Neckarweihingen 2 Reblausherde von 0,19 a Ausdehnung mit 2 a 785 qm Sicherheitsgürtel, 18 franfen Rebstöcken nebs 1 Stockausschlag und 281 gefunden Reben; auf Neckarsulm 25 Herde von zusammen 3 a 90 qm

Ausdehnung mit 79 a 17 qm Sicherheitsgürtel und 2 ha 45 a 52 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Flähe mit 292 Pranfen und 23543 gesunden Rebstöcken; auf Kochendorf

2 Herde von zusammen 25 qm Ausdehnung mit 4 a 20 qm Sicher- heitsgürtel und 41 a 94 qm weiterer der Vernichtung unter- worfener Fläche, 19 kranken und 4397 gesunden Rebstöten ; auf Oedheim 14 Herde von zusammen 1 a 42 qm Ausdehnung mit 35 a 51 qm Sicherheitsgürtel und 1 ha 45 a 41 qm weiterer der Ver nihtung unterworfener Fläcbe, 119 franken und 14 189 gesunden Reb- itôcken; auf Criesbah und Niedernhall 18 Herde von zusammen 1 a 67 qm Ausdehnung mit 76 a 22 qm Sicherheitsgürtel und 1 ha 60 a 77 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche, 215 kranken und 28 762 gesunden Rebstöcken. y In Elsaß-Lothringen wurde im Jahre 1899 in der bis dahin für reblaubsfrei gehaltenen Gemarkung Uffbolz, Bezirk Ober- Elsaß, ein Reblausherd aufgefunden. Die im Berichtsjahre in der Gemarkung Alt. Thann, Bezirk Ober-Elsaß, ausgeführten Untersuhungen haben auf §8 verschiedenen Parzellen 6 Reblausherde mit zusammen 233 von der Reblaus befallenen Weinstöcken ergeben. Jn Lutterbach sind 4, in Rufah 6 Reblausherde mit im Ganzen 207 und 96 verseuchten Reben ermittelt worden. Seitens der Bezirkäregierung zu Colmar wurden unter dem 3. Februar und 18. Juni 1900 Polizeiverordnungen, betreffend die Kontrole der Rebpflanzungen und die Ueberwachung der Anlagen von amerifanishen Reben, In Lothringen sind 1899 in den 13 Gemarkfungen Ancy, Bornv, Chütel - St. Germain, Jouy-aux-Arches, Lessy, Longeville, Novéant, Nozérieulles, St. Julien, Scy-Chazelles, Vallières, Vantoux und Villers l’Orme im Ganzen 168 neue Reblausherde mit zusammen 12 306 von der Reblaus be- fallenen Weinstôcken ermittelt werden. Am 7. Februar 1900 er 1 Lothringen mit den oberelsässischen Verordnungen vom 3. Februar und 18. Juni 1900 im wesentlichen gleihlautende Bezirks - Polizei- derordnungen, betreffend die Kontrole der Rebpflanzungen und die Ueberwachung der Anlagen von amerikanischen Reben. _ In der Ze:t von Mitte August bis gegen Mitte September 1899 wurden in einem Weinberg der Provin Sachsen Beobachtungen nd Versuße zur Feststellung des biologishen Ver- baltens der D Wetter war bis

î Reblaus ausgeführt. Das 1 jum 10. September 1899 im allgemeinen trocken und warm D und daber der unt

l Entwickelung der geflügelten Rebläuse 1 threr Nachkommen günstig ¡altes

Darauf trat regnerishes und [

Wetter ein, welches den Abbruch der Beobachtungen veranlaßte. Im Ganzen wurden in der Zeit vom 21. August bis 12. September 1899 im Freien 186 Exemplare der geflügelten Phylloxera vaata- trix beobachtet. Von diesen zeigte sih die größte Zahl în der Zeit don 2 bis 5 Uhr Nachmittags. És hat sich demna ergeben, daß die geflüugelte Form der Reblaus felbst în einem so nördlih gelegenen Weinbaugebiete, wie es die Provinz Sachsen darstellt, wenigstens in warmen und trockenen Sommern, in reihliher Menge auftritt. Von 129 geflügelten Rebläusen, welche behufs Züchtung ihrer Nahkommen auf die Blätter zu diesem Zwette bergerihteter Topfreben gebraht worden waren, sind nur 9 oder rund % zur Ablage von zusammen 12 Eiern gekommen; von den ÿteren kamen îim Ganzen 7 Exemplare zu vollständiger Entwickelung und lieferten 6 Weibchen und 1 Männchen der Geshlectsform der Reblaus. Die erwähnten Eier besaßen eine Länge vor 0,38% mm bis 026 mm und eine größte Breite von 0,19 bis 0,13 mm. Das Ei, dem das Männchen entschlüpfte, zeigte eine Länge von 0,26 1m bei einer Breite von 0,14 mm. Vie Dauer der Entwickelung der Geschlehtsthiere von der Ablage des Eies durch das geflugelte JInsekt bis zur ersten Ortsveränderung des diesem Ei entshlüpften Thieres s{hwankte zwischen 10 und 27 Tagen fürzeste Entrwickelungsdauer von 10 Tagen zeigte das Männchen

In Uebereinstimmung mit früheren Beobachtungen hat sich ergeben, daß von den geflügelten Rebläusen erheblih mehr Eier hervorgebracht werden, welche Weibchén, als solche, welche Männchen zu liefern bestimmt find. Es wurde ferner beobachtet, daf von den Eiern, welche Männchen u liefern bestimmt waren, nux ein verhältnißmäßig kleiner Theil zur ntwickelung gelangte, während für die Eier, aus welchen die weiblichen Geschlechtöthiere entstchea, das Umgekchrte zutraf

erlaîen.

ergingen

é Ta C

Endlich sei noch erwähnt, daß eine der gewöhnlichen Wurzelform an- gehörende Reblaus beobachtet werden fonnte, welhe in 6 Tagen 78 Eier ablegte.

„Darmstadt, 5. November. (W. T. B.) Die „Darmstädter Zeitung“ meldet amtlih, das Baccelli’she Verfahren sei mit theil- weisem Erfolge bei frischen Fällen von Maul- und Klauenseuche angewandt worden. Nach einem Beschluß des Ministeriums solle die An- wendung des Verfahrens auf Wunsch der betreffenden Besitzer und auf Kosten der Staatskasse erfoigen.

Handel und Gewerbe.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, wie in deren Sigßung vom 4. d. M. bekannt gegeben wurde, für die Geburtstags- Glückwunsch-Adresse derselben mit folgendem Allerhöchsten Schreiben gedankt:

„Die Aeltesten der Kaufmannschaft haben Mir wiederum in kunst- voll ausgestatteter Adresse namens der Korporation der Berliner Kaufmannschaft ihre freundlihen Glückwünsche zu Meinem Geburtstage ausgesprochen In königstreuer und patriotischer Gesinnung gedenken Sie der Trauer, welche das vergangene Jahr dem Königshause gebracht hat ; Sie erwähnen in Dankbarkeit die vielen unter M

( in die unter Meinem Schutze stehenden Arbeiten der geistigen und leiblihen Fürsorge für unser Volk. An

den Erfolgen auf diesen Gebieten, vor allem in unserer Neichshaupt-

stadt, gebührt ein niht geringer Antheil der Berliner Kaufmannschaft,

und Ich bitte dieselbe, daß Sie mich in diesen vielseitigen und

wichtigen Arbeiten, welche {hon so viel zur Linderung der Noth

unserer großen Volksmassen und zur Förderung der Nächstenliebe in

weiten Kreisen beigetragen haben, auch weiterhin unterstüßen mögen.“ Neues Palais, den 30. Oktober 1901.

Auguste Victoria, I. R.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Oesterreich-Ungarn.

Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber für den Monat November. Laut Verordnung des österreihishen Finanz-Mini- steriums vom 19. Oktober d. J. ist im Einvernehmen mit dem unga- rischen Finanz-Ministerium für den Monat November 1901 festgesetzt worden, daß în denjenigen Fällen, in welchen bei Zahlung von Zöllen und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung dieser Abgaben statt Goldgulden Silbergulden zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 19,05% in Silber zu entrichten ist. (Verordnungsblatt für den Dienstbereih des K. K. Finanz-Ministeriums vom 23. Oktober 1901.)

Zollabfertigung der aus dem Ausland einlangenden Gegenstände für die von der photographischen Gesell- schaft in Wien zu veranstaltende Jubiläums- Ausstellung. Die photographische Gesellshaft in Wien veranstaltet anläßlih des vierzigjährigen Jubiläums ihres Bestandes in der Zeit vom 6. No- vember bis zum 6. Dezember 1901 in den Räumen der K. K. Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien eine Ausstellung.

Die K. K. Grenzzollämter sind angewiesen, die zu dieser Aus- stellung aus dem Ausland einlangenden Gegenstände behufs Vor- merkbehandlung dem Hauptzollamt Wien zu überweisen. (Ebenda.)

Die Entwickelung der Afktiengesellschaften in Nußland.

Im Jahre 1854 beschränkte sich das Gesammtkapital der in Rußland bestehenden Aktiengesellschaften auf nicht mehr als 21,74 Millionen Rubel. Zu Beginn der 60er Jahre stieg das Kapital der jährlihen Gründungen und Emissionen um einige Millionen Rubel später um mehrere Dutzend Millionen und hat eit dem Jahre 1895 einige hundert Millionen errei. Im Durchschnitt der fünf Jahre 1890 bis 1894 wurden alljährlich Aktiengesells{aften mit einem Kapital von 47,355 Millionen gegründet; bereits 1895 betrug diese Ziffer 129.36, im Jahre 1896 {hon 232,64 Millionen Rubel, im Jahre 1897 um etwa 7, im Jahre 1898 um fast 24 Millionen mebr als im Jahre 1896. Das Jahr 1899 brachte mit 430,88 Millionen Rubel Emissionskapital die größte bisher erreihte Ziffer, gegen welche die an und für sih sehr bedeutende des Iahres 1900 mit 336,83 Millionen einen beträchtlihen Abfall bedeutete. Diese Zahlen umfassen nur die in Rußland selbs begründeten Aktien- unternehmungen, nicht die zwar in Rußland thätigen, aber im Aus- lande begründeten.

Das Emissionékapital des Jabres 430,88 Millionen Nubel (im Jahre 1900 336,83 Millionen) vertbeilte sh auf 445 (im Jahre 1900 330) Gesellschaften, von denen 325 (im Jahre 1900 202)

,

1899 An

1/4

Neugründungen entfielen. mit einem Kapital von gehörten der Bergwerks- fabrikation an

Wie bedeutend selbst noch im Jahre 1900 die Emissionätbätigkeit in einigen Produktionszweigen war, geht aus nachfolgenden Angaben

139 (im Iahre 1900 81) 188,44 (im Jahre 1900 13854)

und Hüttenindustrie, sowie der

hervor: Die Emissionen für Maschinenfabriken betrugen 63,76, für Elektrotehnik 20,40, für Zudckerraffinerien 6,95 Milli i MNubel Außerdem wurden im Jahre 1900 40 ausländische Aktiengesellschaften zur Thätigkeit in Rußland zugelassen, bierunter 13 in der Montan- industrie. Unter den 40 Gesellschaften befanden sh 25 belgisd (gegen 42 îim Jahre 1899), 6 englische (gegen 10 im Iabre 1899 4 französische (gegen 13 im Jahre 1899), 3 deutsche (gegen 2 im Jahre 1899), 1 {weizerisde und 1 \{wetis{he Gesellschaft Nach cinem Bericht des österreihis{ch-ungarishen General-Konsulats in St. Peter burg, veröffentlicht îim öfterreihishen Handels-Museum. )

_— Die Einfuhr von Drogen, Farben und chemischen Präpa

rafen Jahre 1900

nach Konstantinopel im I Der Absay von Chinin war zufriedenstellend, obwohl de Preise wegen nichts auf Spekulation gekauft wurde, sonde die allerdringendsten Bestellungen gemacht wurden. De in Leberthran war im vergangenen Jahre größer a beiden Vorjahren, da der Winter ftrenger und die Preis waren. Der Konftantinopeler Play dürfte jährlid 550—600 Faß im Durschnittêäwerth von 90—100 Fr. beziehen. Nah mebrfachen Mittheilungen soll das Geschäft in leßter Zeit immer weniger Deutschland zufallen. Der früher üblihe Versand in Fäfsern zu 105 kg hat ganz aufgedört. In Glycerin war die Nachfrage s{chwach. Die feinere Waare kommt zumeist aus Deutschland, do liefert au Oesterreich Primawaare. Karbolsäure wurde wegen der Pest in Smyrna und Alexandrien etwas mehr als in den Vor- jabren nach Konstantinopel importiert. Sie kam zum größten Theil aus Deutschland. Man unterscheidet zunächst die rohe, 98 bis 100 prozentige, welhe, je nach Bedarf, bis zu 2099/4 verdünnt wird. Sie kostet 41 Fres. pro 100 kg f. o. b. Konstantinopel und wird in Fässern von 125—200 kg versandt. Außerdem kommt aber au die feine, weiße, fkrystallifierte Waare nah Konstantinopel. Sie kostet 260 Fr. erflusive Emballage f. o. h. Konstantinovel und wird in Flaschen zu } und 1 kg versandt. Der Absay von K ampher hat sich gegen das Vorjahr erheblich gebessert, troydem die durschnittlih hoben Preise zu größeren Abschlüfsen niht animierten. Weinstein- säure fommt faft auss{licßlih aus Vesterreich-Ungarn, besonders aus Wien, mit welchem nur gelegentlich eine deutsche Fabrik konkurriert. Auch Frankreich (Marseille) liefert zuweilen, aber die französishe Waare hat cinen Stich ins Gelbliche, weshalb ihr die fehr weiße öôster- reichische ovenienz vorgezogen wird. Man verkauft den Artikel für 250 Fr. pro 109 kg f. o. h. Konstantinopel. Essigessenz die erst seit einigen Jahren in Aufnahme gekommen if, wird, obwoh1

s in den e niedriger

| j j Ï Ï Ï Î

nicht aus\{l[i handelt.

cli deutshe Waare, nur durch deutshe Häuser ge-

Die für technishe Zwecke bestimmte Waare kommt theilweise

immer noch aus Marseille; ihr Konsum ift derselbe geblieben. Die

Einfuhr der für Genußzwecke bestimmten deutschen Der Gesammtimport dürfte einen Werth von Gelatine liefert meist Frankreih (Manufacture

beblih zugen

50 000 haben.

ommen.

aare hat er-

Gélatine in Annonay), weil es billiger ist als Deutschland; im leßten Iabr waren die Preisunterschiede sogar ret erheblich. Die deutschen

¿h eaemós Éô

nnen nur,

ahlungsbedingungen machen, zu ( f «e den Jodpräparaten, die wie die Brompräparate seit vielen

Jahren Konventionsartikel find,

wenn sie besondere Konzessionen in den

zu einem Geschäfte fommen. Von

ist das wichtigste Jodkalium. Es

kommt aus Deutschland und Frankreich. Jodoform wird fast aus-

\{ließlich aus der Schweiz eingeführt, wo

man eine besondere

Fabrifationsmethode für den Artikel hat. Auch Italien stellt Jod-

präparate her.

Brompräparate [ Bleiweiß kommt aus Belgien, Mülheim a. Rh. und Genua.

Deutschland. Am

fommen meist aus

meisten gefragt ist die billige belgische Waare; dann folgt Mülheim mit seiner guten und zuleßt Genua mit seiner Ertrawaare, von der jedoch wenig gekauft wird.

infolge des

Insgesammt dürfte der jährliche Umsaß an Bleiweiß 300 000 Fr. betragen. znnehmenden Verbrauchs

Der Konsum von Indigo geht von Kunstprodukten ständig

zurück. In Seifen und Parfümerien s{hickt Deutschland jeßt schon eben so gute Waare nah Konstantinopel wie die französische

Industrie. zugt.

Indeß wird das französische Fabrikat noch immer bevor- Meist liefert Deutschland mittlere und billige Seifen, Zahn-

pasten und Mundwasser. Frankreich verkauft gute und beste Toiletten- seifen, alte bekannte Extrakte, Zahnpasten dies Geschäft ist ziemlich

belangreich

und

_Mundwasser. df Spezialitäten in Seifen, feinen Ertraften, Riechsalzen u. \. w.

England führt meist bessere ein.

Die österreichishen Seifen und Parfümerien find billigen Genres. Seit etwa einem Jahre bringt Amerika außerordentlich billige Seife. Zwei ebenfalls hierher gehörige, niht unbedeutende Importartikel

find Ceresin und Paraffin.

Geresin, zu gelben Kirchenkerzen ver-

wandt, kommt zu 70 %/ aus Deutschland, der Rest aus Desterreich. Paraffin, vielfach durch deutshe Kommissionshäuser vermittelt, wird

aus England und Amerika bezogen und zu den besseren Hochzeits- und Taufkerzen verwandt.

1 en weißen Der Bedarf von Ceresin hat

sehr abgenommen, weil die Priester verboten haben, Kerzen aus Ceresin, d. i. Kunstwabs, zu benüßen, da ihr Nauh die Kirchen-

sachen beschädige.

auf 100 000

M bewerthen.

Der Gefammtumfsay in beiden Artikeln dürfte sich Ebenfalls ziemlich beträchtlih ift der

Absatz in Stärke, die einerseits zum Stärken der Wäsche, anderer-

seits zur ta verwendet wird. 2

gewisser

nationaler Süßigkeiten (Lokum, Helva)

m geshäßztesten ist eine englische Sorte, von welcher

jährlih 2000 Kisten im Gewicht von je 25 kg abgeseßt werden. Die

Kisten enthalten 12 Padckete à

9 1

T A

Außerdem werden 3000 Kisten

belgisher und 1500 Kisten deutscher und ungarischer Stärke abgeseßt. Die bei der Erzeugung von Süßigkeiten verwendete Stärke kommt

in Kisten zu 75 kg Nettogewicht.

hierin ehemals herrs{chende

E Die

französishe Produktion mußte den Markt mit der deutschen theilen. In Wichs,e wird der deutsche Import 25 000 4, der französische

20 000 Æ und der italienische 15 000 Æ betragen.

Wichse ist sehr billig.

Konfulats

Ein Zeichen

1 Konstantinopel.)

Die italienische

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen General -

Einfuhr von Maschinen nah Meriko.

von den Fortschritten der merikanischen Industrie

ist die Zunahme der Einfuhr von Maschinen, von Fabrikeinrihtungen,

landwirthschaftlihen Geräthen, Bau-

und Eisenbahn-Material. In

den leßten aht Jahren erreichte die Einfuhr von Eisen und Stahl zu Bau- und Industriezwecken fowie von Maschinen aller Art nah Meriko die folgenden Wertbziffern :

C 4 A

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900

Eisen und Stahl für Bau

ahr

94

95

96

97

YS

_ E 1900 1901 (6

Monate) .

iger Zeit ift eine

Maschinen und

ind Industrie- und FFndu'trie Apvarate

wecke Z Werth in Peso 1 250 582 3 399 331 1543 451 3 574 507

2015 769 2 066 387 9 203 199

4 942 920 4 347 428 6 039 476

2953 6085 7 733 407 4 150 704 9 532 270 l 907 291 4 705 976 (El Economista Mexicano.)

ilt wissenschaftliÞch noch nit voll-

ständig erforsht. Vor eini im Norden des Landes 1 ) z die sih durh ihren Süßigkeitägebalt aus- de irektor des Agronomishen Instituts, Bertoni 1itlih untersucht und beschrieben worden Î nze, die von Bertoni nah dem paraguaviscwen Chemiker Ovidio Rebaudi botanisch Eupatorium Rebaudianum getauft worden ift, wird v der paraguavischen Guarani-Bevölkerung (Caú-hôé oder l á-caá oder eíra-caá genannt, was süße Yerba, Zu fer-Yerba oder Honig-Berba bedeutet Vie Pflanze ift ein unscheinbares Kraut wenige Dezimeter bo, mit kleinen Blättern und winzigen Blütl Ihre Heimath bilden die bochgelegenen Kampflächen, die den Gebiras zug Amambáäy vom äußersten Norden bis zu den Quellen des Rio Mondaÿ umgeben Sie kommt nirgends in größeren Massen vor, findet \ich abe: in einzelnen Kampîtellen oft in zablreihen Gruppen. Bemerkens- werth ift ihr starker Gehalt an Sükßigkeit. Wenige Blätter ge um eine große Tasse Thee oder Kaffee zu süßen. Nimmt man nur ganz kleine Theilchen der Blätter der Pflanze in d

Ipúrt man den

schâdlihe S

Bertot als beim Zu

sein. Berto

chemischen S

werden muß

Eine praktische,

Süßigkeitégehalt einc

Stunde [lan

ubstanzen entbält sie nicht

li bält es für ausges{hlossen, daß von Zucker zurückzuführen ist, da die Kraft r oll der in der Pflanze enthaltene Süß- stoff im Gegensay zum Zucker durch Hefe niht in Gährung zu brina vielmehr an, daß es

der.

Außerdem f

ni nimmt toff handelt, der

industrielle

tial oit SOURICI

di t zu süßen viel aröße

nd um einen neuen

dur chbemisdhe Analyse erst getunden

Verwendung hat die Pflanze bisher

nicht gefunden, doch glaubt Bertoni, daß sich später ibre Anpflanzung

und demnächstige industrielle Ausbeutung ermöglichen

Von ei

nem Deutschen

Anpflanzungöversuhe gemacht

Blätter mit bringen

dem

werden zur Zeit în N

Paraguavthee (Yerba) gemischt în den (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Asuncion.)

laffen wird Nueva Gerinania Ausficht genommen, die

Vandel zu

Auch ift in

Einfuhr amerikanishen Stabeisens nah Australien Die außergewöhnliche Steigerung der Preise für britisches Stab- eisen zu Anfang des Jahres 1900 eröffnete dem amerikanishen Stab-

eisen den auf

fielen

andauernd, l britishen Markt ab und den Vereinigten

tralishen Markt. und die

Die Preise für amerikanisches Eisen Aufträge wendeten sich daher bom Staaten zu Jum theil

ließen indessen die amerikanischen Fabriken die günstige Gelegenheit

unbenuyt vorübergehen, und anstatt alles zu thun, Macht stand, um sih den australischen verwendeten fie nur weni

sichern,

kfommenden

Auge, der ohnehin

was in ibrer für die Zukunft zu die ibnen zu-

Markt Soráfalt auf

Ene und fafiten mebr den cinbeimishen Markt ins ch

on hinreichend versorgt war

Sie verabsáumten,

sich den Anforderungen der australishen Importeure anzupassen, und

folaten ibren cigenen Ansichten zu ihrem Schaden

! die Agenten

der New Yorker

Ueberdies suchten Ners(biffungsfirmen in dem eifrigen

Se Sa

V“ R Tv L s E A

Sig 4.

E E

t 1

È, j

5 1

z '

# 4

i H

f

:

_

|

[4

1

-

j

l t Ez

ube

“ha: s Aa, jh pot f: A