1901 / 265 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

[61602] Concordia, Cöluische Lebens-Versich.-Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Samstag, deu 23. November a. e., Vor- mittags 102 Uhr, im Kasino am Augustiner

[ai hierselbst abzuhaltenden außerordentlichen

encralversammlung ergebenst eingeladen.

Eintrittskarten werden am 21. u. 22. No- vember a. €. in unserem Geschäftslokal (Maria-Ablaßplay Nr. 15) ausgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nah Vorschrift des Statuts 36) nur folche

- Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktienbesiß spätestens am 30. August a. e. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.

. Gegenstand der Verhandlung: Antrag betreffs Genehmigung neuer Statuten

Der Entwurf derselben, welcher auf Antrag der Direktion und des Aufsichtsraths der Generalver- sammlung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut:

Das bisher in Geltung gewesene Statut der durh Allerhöchste Bestätigungs-Ürkunde vom 27. Sep- tember 1853 zu Cöln a Rh. errichteten Aktiengesell- al! unter der Firma: Concordia, Cölnische Lebens-

ersiherungs-Gesellshaft, abgeändert im Jahre 1878 und durch Beschluß der Generalversammlungen vom 11. November 1899 und 28. März 1900 neu auf- gestellt, wird dur das nachfolgende Statut erseßt.

¿ M I.

8 1. Die Gesellschaft führt die Firma: Concordia, Cöluische Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, und hat ihren Siß in Cöln. Ihre Dauer ist auf eine bestimmte Zeit nicht BEIQIAIS,

Gegenstand des Unternehmens ist: i a. Versicherung auf das Menschenleben, namentlich Versicherung von Kapitalien und Renten für den Fall des Todes wie für den Fall der Erreichung eines gewissen Lebensalters, sowohl einer als mehrerer Personen, sowohl mit als ohne Rücksicht auf ein anderweites Ereigniß, . Versicherung von Kapitalien und Nenten für eine im voraus bestimmte Zeit, “f . Verwaltung von Vereinen zu gegenseitiger Versicherung auf das Menschenleben für einen oder mehrere der sub a. bezeihneten Fälle. Die Versicherungsgeshäfte können unmittelbar oder zugleih auch mittelbar (durh Nüversichèrung) betrieben werden. i Die Gesellschaft ist berechtigt, die na Vorstehendem bei ihr Versicherten sowie die Interessenten der von ihr begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine an dem Gewinn der Gesellschaft zu bethei- ligen. Die Quote dieser Betheiligung sowie die Bedingungen derselben werden von der Direktion unter Zustimmung des Aufsichtsraths festgeseßt. Abschnitt Ux. Grundkapital, P Aktionäre.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt dreißig Millionen Mark, getheilt in zehntausend Aktien von je dreitausend Mark.

Die ausgegebenen Aktien sind bisher nah Maß- gabe des Feiberei Statuts von dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern der früheren Direktion unterzeichnet und vom General-Direktor gegengezeihnet. Von nun an müssen neu auszufertigende Aktien, sowie die iebertragungen von Aktien die Unterschriften der Direktion und eines Mitgliedes des Aufsichtsraths tragen s l

Feder Aktie sind Gewinn-Antheilscheine beigegeben. Die Erneuerung der Gewinn-Antheilscheine erivigt alle 10 Jahre, und werden der jeweiligen Ausgabe Erneuerungsscheine beigefügt. |

Auf die Aktien \ind je zwanzig Prozent baar ein gezablt und über den Restbetrag von je achtzig Pro- ent Sola-Wechsel der Aktionäre bei der Gesellschaft

interlegt. “5 :

Mann und zu welhem Betrag: auf diese Wechsel Zablung zu leisten ist, seyt der Aufsichtörath auf den Antrag der Direktion fest, wenn es nah seinem Ermessen im Geschäftsinteresse erforderlih ist. Der- selbe ist jedoch verpflichtet, cine Einzahlung von mindestens 50/9 des Grundkapitals sofort anzu- ordnen, wenn die Gesellschaft nach Ausweis der Bilanz in einem \o beträchtlichen Verluste sich be- findet, daß nicht über 59/9 des Grundkapitals aus den früheren Einzahlungen vorhanden ist.

Die Einforderung selbst geschieht alédann von der Direktion unter Beobachtung der geseßlichen Be- stimmungen, die au für die gegen säumige Aktionäre u unternebhmenden Schritte ausschließlih maßgebend ein sollen.

Die von der Gesellschaft ausgebenden öffentlichen Bekanntmachungen sind in dem zu Berlin erscheinen- den „Deutschen Reichs- und Kgl. Preußischen Staats-Anzeiger“ zu erlassen.

S 9.

Die Aktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre ind nach Namen bezw. nach Firma, Stand und

Jobnort in das Akltienbuch der Gesellschaft ein- zutragen.

S 6. darf mebr als fünfzig Aktien

Kein Aktionär

besitien.

S (.

Ueber die Zulassung der als Aktionäre in Vor- {lag gebrahten Personen entscheidet der Aufsichts- rath, Flanes das Aktienkapital nicht voll eingezahlt ist. Die Zulassung kann ohne Angabe der Grüride verweigert werden.

Die Uebertragung wird mittels Eintragung in das Aktienbuch der Gejelllchaft bewirkt, nahdeim der neue Aktionär die dem früheren Aktionär zurück- zugebenden Wechsel durch neue ersetzt haben wird.

Diese Ucbertragung wird auf dem Aktien-Dokument bescheinigt, und gehen alle mit der Aktie verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Tage der Eintragung ins Aktienbuch vollständig und untheilbar auf den neuen Aktionár über. unbeschadet jctoh der gesetlih festgclegten subsidiaklschen Haftpflicht des Rechts- boraängers.

Der neue Aktionär hat cine Uebertragungsgebühbr von drei Mark pro Aktie an die Gesellschaftskasse zu entrichten

S haven in WCienigen, die

Gefellscaftssachen ihr fein besonderes

Alle Altiónáäre Domizil in Côla

Domizil gewählt haben, follen angesehen werden, als hätten sie ihr Domizil am Siße der Gesellschaft. : Wohnt der Aktionär in einem Lande, in welchem die Allgemeine deutshe Wechselordnung nit gilt, oder verlegt er seinen Wohnsiß in ein Folches Land, fo muß er einen dem Aufsichtsrath genehmen Wechselbürgen stellen, welcher in einem Lande wohnt, in dem diese Wedhielovunga gilt.

Stirbt ein Aktionär oder erlischt eine als Aktionär betheiligte Firma, so haben die Erben bezw. Nechts- nachfolger die Verpflichtung, binnen \sechs Monaten vom Sterbetage bezw Tage der Erlöschung der Biene für jede Aktie, die der Erblasser oder die erloshene Firma besessen hat, einen neuen Aktionär in Vorschlag zu bringen. Geht ein solcher Vorschlag binnen dieser rist nicht ein oder ist der Vorgeschlagene dem ufsihtsrath nicht genehm oder ist die Uceber- tragung nach § 6 nicht zuläfsig, so läßt die Direktion die Aktie durch einen vereideten Makler für ers der Erben bezw. Nechtsnachfolger verkaufen. ollte ih ein dem Aufsichtsrath genehmer oder mit Nück- iht auf § 6 zulässiger Käufer nicht a oder ollte der aus dem Verkauf zu lösende Betrag nicht hinreichen, die Schuld des Erblassers bezw. der er- loshenen Firma segen die Gesellschaft zu decken, fo. nimmt die Gesellschaft die Erben bezw. Rechtsnach- rger, nöthigenfalls auf gerihtlihem Wege, in n\pruch.

Falls die alte Aktie nicht eingeliefert wird, verliert sie durch den Verkauf von selbst ihre Gültigkeit. Es wird dem Ankäufer eine neue Aktie unter gleicher Nummer ausgefertigt, welche als allein gültiges Duplikat bezeichnet wird; die alte Aktie wird in dem Aktienbuch gelösht und die neue in dasselbe cin- etragen, und endlih wird das Erlöschen der alten owie die erfolgte Ausfertigung der neuen Aktie von der Direktion öffentlich ean gemacht.

Der ras ist verpflichtet, mindestens ein- mal jährli die von den Aftionären hinterlegten Wechsel nah ihrer Sicherheit zu prüfen. Diejenigen Aktionäre, deren Wechsel als niht mehr vollkommen sicher betrachtet werden, sind von der Direktion zur Bestellung einer annehmbaren Bürgschaft oder Sub- stituierung eines anderen Aktionärs aufzufordern. Wird dieser Aufforderung binnen vier Wochen nicht genügt, so werden die betreffenden Aktien für Rechnung und Gefahr des Aktionärs in der im § 9 beschriebenen Art verkauft, und es treten dabei dieselben Nechte der Gesellschaft wegen eines etwaigen Ausfalls ein. Wegen Löschung der alten und Aus- fertigung der neuen Aktien kommen ebenfalls die Vorschriften des § 9 in Anwendung. EL

Ist eine Aktie abhanden gekommen oder vernichtet, so wird sie nah Maßgabe der geseßlihen Be- stimmungen für kraftlos erklärt. Auf Grund des rechtskräftigen Aus\s{chlußurtheils werden neue Aktien nebst Erneuerungs- und Gewinn-Antheilscheinen auf Kosten des Eigenthümers ausgefertigt.

2 19

Eine Erhöhung des Grundkapitals durch Aus- gabe neuer Aktien kann erfolgen, ohné daß zuvor die Vollzahlung des bisherigen Grundkapitals statt- gefunden hat.

Diese neuen Aktien können für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben werden.

Die Einziehunç (Amortisation) von Attten mittels Ankaufs darf nah Maßgabe der geseßlihen Bestini-

mungen erfolgen.

Abschuitt ïxx.

Vorstaud,

& 14.

Den Vorstand der Gesellschaft im Sinne des Ge- setzes bildet die Direktion; dieselbe vertritt die Ge- sellschaft gerihtlich und außergerihtlich. Die Direktion bestcht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, deren Ernennung durch den Aufsichts- rath erfolgt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtêrath, welhem ebenso das Necht zusteht, Stellvertreter zu ernennen. Der Nachweis der Nothwendigkeit der Stellvertretung kann niemals erfordert werden; ebensowenig kann dritten Personen der Einwand entgegengeseßzt werden, daß ein Fall der Stellvertretung nicht vorgelegen habe. Die Direktion Lann mit Zustimmung des Auf- sihtsraths Prokuristen bestellen. Die Direktoren, deren Stellvertreter und die Pro- furisten legitimieren fich durch Auszug aus dem Handelsregister. Die Mitglieder der Dircktion haben ihre ganze Zeit und Thätigkeit den Interessen der Gesellschaft zu widmen, zur Uebernahme jeder anderen Funktion bedürfen sie der Genehmigung des Aufsichtsraths. Die Bestellung der Direktoren und deren Stell- vertreter kann jederzeit von dem Aufsichtsrathe wider- rufen werden, unbeschadet ihres Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung aus den mit ihnen ab- geshlojsenen Änstellungsverträgen, insofern nicht gesey- lie Gründe zur Entlassung vorliegen

Die Mitglieder der Dircktion werden besoldet, auch fann ibnen neben dem Gehalt ein Antheil am Geschäftägewinn bewilligt E

S 19.

Die Direktion führt Dritten gegenüber“ die Ge- {äfte der Gesellschaft selbständig.

Gegenüber der Gcsellschaft ist sie verpflichtet, sich an das Statut, die Beschlüsse der Gencralversamm- lung, sowie an die für sic vom Aufsichtsrathe aufe gestellte Geschäftsordnung zu halten.

& 6

Zu Willenterklärungen für die Gesellschaft, ins- besondere zur Zeichnung der Firma, bedarf es der Mitroirkung zweier Direktoren oder eines Direktors in Verbindung mit cinem stellvertretenden Direktor oder einem Prokuristen oder der Unter- {rift von uvei stellvertretenden Direktoren ‘oder eines stellvertretenden Direktors in Verbindung mit einem Prokuristen. Bei der Firmenzeichnung haben die stellvertretenden Direktoren wie auch der Pro- kurist einen dieses Verhältniß andeutenden Zusay bci- zufügen. A

Q ù T

Die Direktion stellt die Beamten und Hilféarbeiter des inneren und äußeren Dienstes an und eniläßtk dieselben. Beamte, die nur mit Genchmigung des Aufsichtsraths entlassen werden können, kann dic Direktion bis wu der vom Aufsichtsrath zu tresfenden Entscheitung ihres Autes entbeben.

Sie beruft die Gencralrersammlungen insoweit

nicht au der Aufsichtörath oder andere Personen dazu befugt sind.

_Die Direktion hat die Jahresrechnung zu legen, die Bilanz, sowie einen den Vermögensstand und die Verhältniffe der Gesellschaft entwidelnden Bericht aufzustellen und mit den Vorschlägen der Gewinn-

vertheilung dem Aufhanatos vorzulegen. :

Die vorübergehende nußbare Anlegung der Gelder, welche pr Ansicht der Direktion flüssig gehalten werden müssen, erfolgt durch die Direktion unter Mittheilung an den Aufsichtsrath.

Die zinsbare Anlegung derjenigen Gelder dagegen, deren Flüssighaltung nah Ansicht der Direktion nicht erforderlih ist, erfolgt dur die Direktion mit Zu- stimmung des Aufsichtsraths:

T. in Hypotheken oder Grundschulden und Renten- briefen, fofern diefe den für die Belegung von Mündel- e in dem Lande, in welchem das beliehene

rundstück liegt, geltenden Geseßen entsprehen. Ab- weihungen sind nur bei ftädtishen Grundstücken innerbalb der nach folgenden Grundsäßen festgestellten Beleihungsgrenzen zulässig.

; Städtische Grundstücke Polen in der Regel nur be- liehen werden, wenn sie in Städten von mehr als 10 000 Einwohnern liegen, hauptsächlich Wohnzwecken dienen und einen Werth von mindestens 20 000 M. haben. Ausnahmen hiervon follen nur unter be- sonders günstigen Sicherheitsverhältnissen stattfinden. Mühlengrundstücke dürfen nicht beliehen werden.

1) des Bodenwerthes und des Bauwerthses der aufstehenden Baulichkeiten,

2) des reinen Miethsertrages und

3) des leßten Kaufpreises wenn seit dessen Be- zahlung nicht mehr als 10 Jahre verflossen, und wenn seitdem an dem Grundstücke keine Veränderungen vorgenommen worden sind.

Der von dem Vorstande bestellte Bau-Sachver- ständige der Gesellschaft {ägt den Bauwerth der Gebäude und den Bodenwerth ab, bei letzterem gilt als Grundlage der Betrag, welchber in den leßten Jahren vor der Beleihung für ähnliche Grundstücke in derselben Ortsgegend als Preis gezahlt worden ift.

Bei Nohbauten bildet allein der so gefundene Bau- mi Grund- und Bodenwexrth den Beleihungs- werth.

Der Miethsertrag wird durch die geltenden Mieths- verträge oder an Hand des amtlichen Gebäudesteuer- Nuzßungswerthes festgestellt. Nicht vermiethete Räumlichkeiten werden nah mäßigem Anschlage

geshäßt. : ermittelte Miethsertrag wird zum Zinsfaßz

Der yon 5 9/6 kapitalisiert.

Als Beleihungswerth des Grundstücks is der Regel nach der Durchschnittsbetrag der nach Ziffer 1 bis 3 ermittelten Werthe zu betrahten und, falls einer der Faktoren nicht zuverlässig zu ermitteln ift, der Durchschnitt aus den beiden anderen Faktoren. Die Gesellschaft kann bébaute städtis@e Grundstücke bis zu 60% des so berechneten Beleihungswerthes beleihen, jedo darf die Beleihung in keinem Falle diejenige Summe übersteigen, welhe sich aus Zu- sammenzählung des Feuerkassen- bezw. Bauwerthes und der Hälfte des Bodenwerthes ergiebt.

_ Rohbauten sollen nur bis zur Hälste des wie vor- stehend angeseßten Beleihungswerthes beliehen werden.

Auf folhe Hypotheken und Grundschuldbriefe kann au ein Lombarddarlehn gegeben werden ;

[T. in Inhaberpapieren oder Schuldverschreibungen,

welche von dem Deutschen Neih oder von einem veursWeu Vuinycofluul Sis

ver VUI lrer Soutsdg

meinde ausgestellt oder garantiert oder von der Reihe: bank als lombardfähig zugelassen und mit einem festen Saye verzinslich sind. Die Belegung in anderen Werthen is nur soweit und in dem Umfange statt- haft, als von einem fremden Staate für die Zulassung zum Geschäftsbetriebe in demselben eine Hinterlage in dessen Papieren erfordert wird;

ITL. in mündelsicheren Lombarddarlehen;

1V. dur verzinslihe Darlehne auf Kapitalver- sicherungen bis zur Höhe des Zeitwerthes ;

V. in Grundstücken, aber nur insoweit es \fih um Beschaffung von Geschäftslokalitäten oder um Siche- runa von ausstehenden Forderungen handelt.

Sobald für die Vermögensanlage der Bersiche- rungsgesellshaften durch Reichs- oder Landes eseße andere Normen festgestellt werden, treten diese an die Stelle der vorstehenden Bestimmungen.

& 19.

Die Maßnahmen der Direktion unterliegen der Zuitimmung des Auffichtéraths in allen im § 29 aufgeführten Fällen.

L G 8 20.

Jedes Mitglied der Direktiou auch die stell- vertretenden Mitglieder muß Cigenthümer von mindestens zehn auf seinen Namen eingetragenen Aktien der Gesellschaft sein, die es während seiner Dienstzeit nicht veräußern darf. Diese Aktien werden bei der Gesellschaft. hinterlegt, und der Aufsichtsrath ist unter persönlicher Verantwortlichkeit seiner Mit- glieder gehalten, seine Zustimmung zur Uebertragung dieser Akticn unter allen Umständen zu versagen.

La

Die Direktoren sind berechtigt und auf Verlangen des Aufsichtsraths verpflichtet, an den Siyungen des Aufsichtöratbs tbeilzunebmen. Diese Berechtigung entfällt bei den Berathungen derjenigen Angelegen- heiten, die si auf. die Personen des Vorstandes be-

ziehen. As IV. Auffichtsrath. 4 6608

Der Aufsi{btärath besteht aus mindestens 12 und hôhstens 22 Mitgliedern, weldhe von der General- versammlung gewählt werden. i

Von den Mitgliedern scheiden jedesmal in der ordentlichen Generalversammlung in möglichst gleicher Anzahl nah ihrer Amtsdauer so viele aus, daß die Amtsdauer jedes cinzelnen Mitgliedes spätestens in der 5. ordentlichen Generalversammlung nah seiner Wabl ibr Ende erreiht. Soweit ein Turnus noch nicht bestebt, wird die Reibenfelge des Ausscheidens durch das vom Vorsitzenden des Aufsichtöraths zu zichende Loos bestimmt, bis sih cin regelmäßiger Turnus gebildet hat.

Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.

Scheidet vor Ablauf der Wablperiode aus irgend ciner Veranlassung ein Mitglicd aus, so ist eine Ersatwabl bis zur nächsien ordentlichen Generalver- sammlung nit erforderlich. insofern wos mindestens fünf Müitgliedec im Amte bleibea. Bei Ersaywahlen für Mitalicder, welche vor Ablauf ihrer Amtédauer ausscheiden, erfolgt die Wabl stets für den Rest der Amtsdauer des anbgeiMedenen Mitgliedes.

23.

JIcdes Mitglied des Aufsichtsraths muß Eigen-

Die Feststellung des Werthes erfolgt nah Maßgabg,

thümer von fünf Aktien sein, die es während gliner | en

mtsdauer/ niht veräußecn darf. werden bei der Welt an E

Der Aufsichtsrath wählt jährlih nach dem S der ordentlichen Generalversammlung aus seiner M einen Ml und einen Stellvertreter. Im Falle der Abwesenheit beider führt das dienstälteste Mit, glied den Vorsiß.

Jede Aenderung in den Personen der Mitglieder des Aufsichtsraths ist von dem Vorstand unverzügli bekannt zu machen. Der Vorstand hat die Bekannt. machungen zum O einzureichen.

H.

Die Berufung des Aufsichtsraths erfolgt dur d Vorsißenden oder in dessen Verhinderung durch \ eina Vertreter mittels schriftlicher Einladung; sie muß er. folge, wenn drei Mitglieder des Aufsichtsraths oder ein Mitglied der S beantragen.

Zur Fassung gültiger Beschlüsse muß mindeste die Hälste der im Amt befindlichen Mitgliede n wesend sein. Die Beschlüsse werden nah einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; ist Stimmengleichheit vor: handen, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden,

Diese

Eiù Beschluß über die Entlassung eines Mitglieds |

der Direktton kann jedoch nur dann gültig gefaßt werden, wenn sih mindestens zwei Drittel der sämmtlichen im Amt befindlihen Aufsichtsrathsmit. glieder dafür entscheiden.

Ueber die Sißungsverhandlungen wird ein Protokoll geführt, welches von den Anwesenden unterzeichnet

ird.

Willenserklärungen, Urkunden und Befkannt- machungen des Aufsichtsraths erfordern die Unter- schrift des e s oder seines Stellvertreters, Im übrigen feßt der Auffichtsrath selb seine Geschäftsordnung fest. 7

Der Aufsichtsrath stellt die Grundsäße der Ver- waltung fest; er überwacht die Geschäftsführung dez Vorstandes und find sowohl der Vorsitzende wie dessen Stellvertreter oder einzelne von dem Aufsichts rathe B bestimmende Mitglieder befugt, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft von allen Protokollen, Büchern, Papieren und Dokumenten, sowie von der Geschäfts- und Rechnungsführung zu jeder Zeit MUnG zu nehmen.

Er hat die von der Direktion vorzulegende Jahresrechnung und Bilanz zu prüfen, darüber der Generalversammlung Bericht zu erstatten und unter strenger Würdigung der etwa zweifelhaften Aktiva und unter foratältiger Bereh- nung aller eventuellen Verbindlichkeiten, die aus den zur Zeit laufenden Versicherungen entspringen, Be- stimmung zu treffen, welher Theil des Jahresüber- {usses zur Verstärkung der Neserben, welcher Theil zur Vertheilung unter die Aktionäre und welcher Theil zur Ueberweisung an die Versicherten sowie die Interessenten der von der Gesellshaft begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine der Generalversammlung vorgeschlagen werden foll.

Der Aufsichtsrath uus 1ährlih mindestens zweimal unter Zuzichung eines Mitglieds der Direktion dur eines oder mehrere’ seiner Mitglieder eine Revision der Kasse und der Werthpapiere vornehmen, sowie die Kontrole über die Belegung der disponiblen Bestände ausüben, und ist Lb cin speziell gefaßtes „Protokoll darzulegen, in welher Weise

A oa S Fc; rath mindestens ift mi pat der Aufsicht 8& 10 des Statuts vorgeschriebene Revision det von den Aktionären Rutertegien Wechsel vorzunehmen.

S 28.

Es liegt dem Aufsichtsrath ferner ob: |

a. Der Abs{luß der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern; s

b. die Feststellung der erforderlichen Geschäfts ordnungen ;

c. die Bestimmung des Zeitpunktes ‘und der Beträge, mit denen auf die nah § 3 aut gestellten Wesel weitere Einzahlungen von sammtlichen Aktionären zu leisten sind;

, die Vertretung der Gesammtheit der Aktionare im Falle ciner Klage gegen die Direktion:

, eine Generalversammlung - zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschast er forderlich ist.

8 29.

Abgesehen von den in den Geschäftsordnunges bestimmten Fällen, unterliegen der Genehmigung de Auffichtsraths folgende Maßnahmen der Direktion

a. Anstellung und Entlassung der Prokurist und Revisionsärzte, sowie der Beamten un Hilfsarbeiter mit einem jährlichen festen Gedall von 3000 und mehr, L

. Bewilligung von Belohnungen und J wendungen an Beamte der Gesellschaft, \owx an deren Familien oder Hinterbliebene,

. Errichtung und Auflösung auáländishea Agenturen, T , Feslstellung und Abänderung der Versicherung? bedingungen, der Tarife, sowie der Rechnungs? rundlagen, nah welchen die Tarife und Prâmien-Hteserven nebst Prämien-Ueberträg® rechnet werden, sowie des Maximumé ?C von der Gesellschaft auf ein einzelnes Lede für eigene Gefahr zu übernehmenden Sum . Ankauf, Belastung und Veräußerung ?@ Immobilien, sowie zinsbare Anlegung d enigen Gelder, deren Flüssighaltung nah As cht des Vorstands nicht erforderlich it, s. Abschluß von R N § 30 h

Der Aufsichtêrath ist befugt, die spezielle Kont? der Geschäftéführung der Direktion, die Uet wachung der Kasse und des Rechnungswesens Mitwirkung bei der Anlegung der verfügbarc! Fonds, sowie sonstige ibm obliegende einein Punttlonen, soweit dies geseplis zulässig ist, ein

uéshusse oder E itgliedern zu übertrog®

31,

Die Mitglieder des Aufsichtsraths erbalten f Besoldung: der Aufsichtêrath bezieht vielmehr eis Antheil am Geschäftsgewinn in Höhe von 122 7 desjenigen Betrages, welcher über vier Prozent eingezablten Aktien-Kapitals hinaus als Divide? an die Aktionäre zur Auszahlung gelangt. ur

Die Vertheilung dieses Gewinn - Antheils e die Mitalieder ift dem Aufsichtêrath anheimge@

Abschnitt V. Generalversammlung. § 32. s (t

Die Recbte der Aktionäre werden dur Beihi

fassung in der Gencrälversammlung meôgeübt.

Die Generalversammlungen finden in Cöln statt. Dieselben werden durch eine zweimalige öffentlihe Be- kanntmachung berufen, von denen die erste mindestens 90 Tage vor dem Versammlungstermine erfolgt.

Dieordentlihe Generalversammlung findet pätestens im Monat Mai eines jeden Jahres statt und wird dur die Direktion berufen.

Außerordentliche Generalversammlungen beruft die Direktion soweit nicht dazu nah dem Gesetze oder den Statuten au andere Personen befugt sind —, so oft sie es den R angemessen erachtet.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind alle Aktionäre berechtigt, welche seit zwei Monaten vor dem Tage der Berufung im Aktienbub ein- getragen sind. :

In der Generalversammlung hat der Inhaber

von 1 bis 5 Aktien 1 Stimme,

G O 2 Stimmen.

C A und so fort in Abstufungen von je 5 Aktien, sodaß der Inhaber von 46 bis 50 Aktien 10 Stimmen hat. Abwesende Aktionäre können sich nur dur an- wesende, stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen. Der Vertreter hat - die desfallsige schriftliche Boll macht spätestens an dem der Generalversammlung vorhergehenden Tage bei der Gesellschaft niederzu- legen. Mehr als 10 Stimmen kann kein Aktionär in Vollmacht ausüben.

In der Generalversammlung führt der zeitige Vorsitzende des Auffichtsraths oder dessen Stellyer- treter oder ein anderes vom Aufsichtsrath ‘zu be- stimmendes Mitglied den Vorsitz, bestimmt den mit der Protokollführung zu betrauenden Notar und ernennt die Stimmzähler. Zu folen können die Mitglieder der Direktion und die Angestellten der Gesellschaft niht ernannt werden.

In den ordentlichen Generalversammlungen werden die Geschäfte in nabfolgender Ordnung verhandelt:

1) Bericht der Dircktion über die Lage des Ge- {äfts im allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere;

2) Bericht des Aufsichtsraths über die statt- gefunbene Revision der Rechnung;

3) Beschlußfassung über die Senkartgima der Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung fowie über die Entlastung der Direktion und des Auffichtsraths;

4) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths;

5) Berathung und Beschlußfassung über die An- träge der Direktion oder des Aufsichtsraths sowie über die Anträge einzelner Aktionäre.

e, J.

Die Beschlüsse und Wablen der Generalversamm- lung vollbringen si mit absoluter Stimmenmehrheit. Ergiebt \sih bei Wahlen Gleichheit der Stimmen, so giebt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag. Auf Verlangen des Vorsißenden oder auf Ver- langen von fünf Aktionären muß sowohl über die Mahlen als auch über andere Gegenstände geheime Abstimmung stattfinden. Die Protokolle der General- versammlungen find von einem Notar aufzunehmen.

Abschuitt VA. Bilanz uud SENRADENBEMURg, 8 36.

Die Bücher der Gesellshaft werden mit dem 31. Dezember jeden Jahres geschlossen und die Bilanz auf diesen Tag von der Direktion gezogen.

Die Grund}äge der Bilarz sind {lo orwes e nommen:

a. die Prämienüberträge und die Prämienreserve; die hierfür zurückzustellenden Beträge sind fo zu bemessen, daß fie in Verbindung mit den fünftigen mathematischen Nettoprämien aus allen am Jahbres\{lusse noch bestehenden und erneuerungsberechtigten Versfiherungen min- destens die rechnungsmäßig zu leistenden Zah- lungen der Gesellschaft decken;

, eine Reserve für die bis zum Jahres\{luß auf Versicherungs-Verträge der Gesellschaft fällig gewordene, noch unbezahlte Forderungen (Schadenreserve), bestehend aus den vollen Summen der Forderungen ;

». diejenigen Beträge, die der Kriegsreserve, dem Beamtenpensionsfonds und etwa sonst noch nothwendig werdénden MReserven zu- zuweisen sind.

Sodann werden aus der Jahreseinnahme gedeckt :

. die laufenden Verwaltungskosten ;

. etwaige Abschreibungen ;

die im Laufe des Jahres bezahlten Versiche» rungs-Kapitalien und Renten, infofern dafür nicht eine Schadenreserve aus früheren Jahren (b) vorhanden ist.

Von dem nach Bestreitung der vorstehend aufge- führten Posten verbleibenden Uebershuß können nah Zurükstellung der geseulih vorgeschriebenen Kapital- Reserve in maximo 20 9/9 auf Konto der Reserve für eventuelle Verluste und Bedürfnisse übertragen werden. Ueber diese Reserve steht der Gesellschaft jederzeit freie Verfügung zu zur Bestreitung geschäft- licher Bedürfnisse, sowie zur Verbesserung der Dividenden. Sodann kommt in Abzug die etwa vertragêmäßig an Versicherte und andere Betheiligte 2) zu leistende GewinnbelheSgung. Aus dem verbleibenden Reste wird uater Berücksichtigung der vertraglichen und statutarischen Gewinnantheile 14 und 31) die Dividende der Aktionäre ausgezahlt.

Sollte die Jahreseinnahme nach Entnahme der Reserven ad a. und b. und der unter c. vorgesehenen Zurückstellungen nit audreichen, um die Ausgaben ad d., 6, und f. zu decken, so erfolgt diese Deckung zunächst aus der Reserve für eventl. Verluste und Bedürfnisse, sodann aus dem Reservefonds; demnächst, sofern dieser nicht ausreicht, aus dem Grundkapital. _ Entsteht solchergestalt ein Verlust an dem leßteren, so erfolgt eine Dividendezahlung erst nach Ergan- ny des Grundkapitals Ueberschüfsen künftiger Jahre. |

Die Bilanz muß längstens im Monat April von der Direktion aufgestellt und dem Aufsichtsrath zur Prüfung übergeben sein.

Die von der Gencralversammlung festgesetzte Dividende der Pitjonite ist spätestens am 1. Juli

E

Alle Dividenden, woe niht biunen fünf ren

Fhothoben werden, verfallen u Guoslon der Sesell-

S 37. Die bebördliche - BeaussiCgung des Ge- ldiübetriebes erfelgt a geo e der geleylichen

aus den

_ Abschuitt VAx. Abänderung der Statuten, Auflösung und E der Gesellschaft.

Nur in einer außerordentlichen Generalversamm- lung fann eine Abänderung der Statuten und eine Erhöhung des Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien beschlossen werden und nur mittels einer drei Vier theile Ae: abgegebenen Stimmen darstellenden Mehr- heit. Die Beschlüsse über folche Abänderungen be- dürfen der staatlichen Genehmigung.

39. Die Auflösung der Gefellschaft findet außer in den geseßlich bestimmten Fällen nur statt:

a. wenn die Hälfte des gezeihneten Grund- Kapitals der Gesellschaft verloren gegangen ist und wenn bei Eintritt eines solchen Falles nicht von sämmtlichen Aktionären einstimmig die Wiederergänzung des ursprünglichen Kapitals beschlossen werden sollte;

. wenn die Inhaber bezw. Vertreter von drei Viertheilen der begebenen Aktien in einer Generalversammlung die Auflösung verlangen. Der Auflösungsbeshluß bedarf der staat- lichen Genehmigung.

R § 40.

Die Liquidation wird durch Beschluß der General- versammlung der Direktion oder besonderen Liquida- toren übertragen und nach den geseßlichen Bestim- mungen durchgeführt.

Cöln, den 6. November 1901.

Die Direktion.

[59401]

Malzfabrik Hamburg.

Dreiundzwaunzigste Generalversammlung Sonnabend, den 23. November a. e., Nach- mittags 23 Uhr, im Patriotischen Gebäude.

: i Tagesordnung:

1) Bericht des Vorstands und Aufsichtsraths.

2) Vorlage der Bilanz

3) Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsraths.

Die Eintritts- und Stimmkarten für die Aktionäre find gegen Vorzeigung der Aktien bei den Notaren Dres. Bartels, Des Arts, von Sydow & Remé vom S8.—22. November a. e. in Empfang zu nehmen.

Geschäftsberiht, Bilanz, Gewinn- und Verlust- Rechnung liegen vom 8.—22. November a. c. im Komtor der Fabrik und bei den Notaren aus.

Malzfabrik Hamburg. er Vorstaud. G. Fischer.

[61916]

Hof-Bierbraucrei Hanau, Act. Ges. __ vorm. Gg. Koch.

Die diesjährige ordentliche Generalversamm- lung findet am 30. November, Nachmittags 3 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesellschaft statt.

_____ Tagesordnung:

1) Geschäftsberiht und MNechnungs8ablage des Vorstandes über das abgelaufene Geschäfts- jahr unter Vorlage des Prüfungsberichts des Aufsichtsraths.

) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. G Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts-

raths. elsUgIDahHI sur ole nay § 11x oer Sriatuten ausscheidenden Aufsichtsrathsmitglieder. Diejenigen Herren Aktionäre, welhe an der Generalversammlung theilnehmen wollen, werden ersucht, ihre Aktien exkl. Talons u. Dividendenscheine bis zum 20. ds. Mts. entweder bei unserer Gesellschaftskasse oder bei dem Hanauer Credit- verein, hier, oder bei dem Bankhause Gutleben «& Weidert in München zu hinterlegen, wogegen eine Eintrittskarte zur Generalversammlung aus- gefolgt wird. Hanau, 7. November 1901. Der Vorstand. S No@.

[61915] i Bierbrauerei „Bergschlößchen““ Act. Ges. Stade.

Genucralversammlung am Dienstag, den 3. Dezember 1901, Nachmittags 4} übr, im „Norddeutschen Hof“ in Stade.

Tagesordnung:

1) Vorlegung der Bilanz, der Gewinn- und

Verlustrehnung nebst Gewinn Vertbeilungs- plan und erlâuterndem Geschäftsbericht der Direktion, sowie dem - Geschäftsberiht des Aufsichtsraths. Beschlußfassung über die vorgelegte Bilanz nebs Gewroinn- und Verlustrehaung, über die Vertheilung des diesjährigen Gewinns, nament- lid über die Höhe der Dividende, über Dechargicrung der Direktion und des Auf- sihtôraths.

3) Statutenmäßige Aufsichtsrathswahlen.

Die Auégabe der Stiminkarten erfolgt durch Herrn

D. Bösch in Stade. Die Direktion. C. Karstens.

(61913)

Aktienge)

ellshaft Elektrizitätswerk & Verbindungsbahn Trossingen.

Generalversammlung am Mittwoch, den 4, Dezember d. J., Nachmittags 2 Uhr, im Rathb-aussaal dahier mit folgender Tagesordnung : Jahresbericht.

Genehmigung der Bilanz und Ertheilung der

Decharge. Beschlußfassung über Verwendung des Rein- gewinns. Die Bilanz, Gewinn- und Verluftrehnung, sowie der Bericht über den Vermögensftand ist vom 19. November d. J. an in dem Bahnhof-Bureau zur Einsicht der Aktionäre aufgelegt. Diejenigen Aktionäre, welwe ihr Stimmrecht in der Generalversammlung ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens 3 une vor der General- versammlung bei der sellschaft dahier zu hinterlegen Trossingen, den 6. November 1901. Vorstand.

K oth.

[61604]

2) Gebäude-Konto Aachen :

29/0 Abschreibung . . . . »

Zugang bis 30. Juni 1901 ,

3) Gebäude-Konto Eschweiler: Saldo am 30. Juni 1900 A. 20 Abba ch p

4) Maschinen- und Geräthe-Konto:

10 9/6 Abschreibung. .. .

Zugang bis 30. Juni 1901 , 5) Einrichtungs-Konto: Saldo am 30. Juni 1900 A. 209% Abschreibuig . . » Mb. Zugang bis 30. Juni 1901 , 6) Elektr. Lichtanlage-Konto: Saldo am 30. Juni 1900 4. 209/60 Abschreibung. . . . »

H Grundstück-Konto Aachen und Eschweiler . Saldo am 30. Juni 1900 4207 377,84

Á. 203 227,84 4 031,84

Saldo am 20. Juni 1900 # 192 677,50

M. 173 409,75 34 380,62

1971,24

Activa. Bilanz per 30. Juni 1991. Passiva.

M. e 101 704 2) Obligationen-Konto

M1 4 150, Ausgelooste Obliga- 907 259 Hoe p \culden

G C 4) Accept-Konto

280,— 12 880

Fonds

19 267,75 6) Reserve-Konto

8) Tantièmen - Konto,

207 790: zahlende Tantiòmen

9 771,24 80

1

17 1821,58

500,

t. Zugang bis 30. Juni 1901 ,„

1321,58

53,10 e

7) Erwerbs-Konto 8) Fabrifations- Konto :

9) Waaren-Konto:

Vorräthe am 30. Juni 1901 10) Kassa-Konto:

Bestand am 30. Juni 1901 11) Wechsel-Konto:

Bestand am 30. Juni 1901 12) Debitoren 13) Cffekten-Konto :

„Galfe“ 15) Patent-Konto

Abschreibung hierauf . 16) Verlust

Debet.

Zinsen

2) Miethe

3) Gebäude-Unterhaltungskosten

4) Verluste an Außenständen

5) Abschreibungen auf Maschinen und Geräthe . X. Gebäude Aachen . . Gebäude Eschweiler Einrichtungen Elektr. Lichtanlage . „_.

Vorräthe an Materialien am 30.

Nicht ausgegebene Obligationen . . .„ 14) Betheiligung bei der Motor-Fahrzeugfabrik 6. 399 730,05

M. 462 919,99 420 919,55

Gewinn- und Verlust-Kouto ver

1) Handlungsunkosten-Konto inkl. Steuern und

5 500|— 88 840: 321 0784 3 094/05

22 054/50) 344 E

Juni 1901

63 189,50 L

377 79974

1 800 273/57

C

114 296/90 2 445— 9 074/88 9 17978

Saldo - Vortrag 1899/1900 Waaren-Konto :

Nadelfabriken . . . 3) Verlust

19 267,75 | 4 150,— 280,— | 800,— |

Motorfahrzeugfabrik „Falke“

[61877] Activa.

E A4 Schiffahrts-Kanal-Grundstlick-Kto Gebäude-Konto . Maschinen-Konto . Geleis-Anlage-Konto i Brunnen- und Filter-Konto Pferd- und Wagen-Konto Ütensilien-Konto ai Obligationen-Tilgungs-Konto . . Versicberungs-Konto .

Kassa K onto G Konto-Korrent-Konto Wecbsel-Konto . .

Malz-Konto . .. Gerste-Konto

dafer-Konto . .. Malzkeime-Konto .

Debet.

An Abschreibungen . . . . . . „. « Gehälter, Steuern und Unkosten e Reingewinn

Der Aufsichtêrath.

Theodor Schwacz Bresêlau, den 25. Oktober

Geisler v.

6) Zurückstellung für vertrags8mäßig zu zahlende | Tantièmen und Gratifikationen D 7) Abschreibung auf die Betheiligung bei der

Die Dividende für das Geschäftsjahr 1900/01 ift auf G. v. Pachaly's Enkel hier lôst die Dividendenscheine vom 6, cr. ab cin Breslau, den 5. November 1901.

500,— 94 99775 j

6 250|— 420 9191/55

573 163/86 Der Vorstand.

Rheinische Nadelfabriken.

H. F. Neuß.

Schleicher.

Breslauer Actien-Malzfabrik.

Vilanz-Konto am 31. August 1901,

M. «Â 69 000/00 96 883/23 550 135/65 90 156150 1 00

Per Aktien-Kapital-Konto e Neservefonds-Konto / Spezial-Reservefonds-Konto

Hypotheken-Konto. . . .. 100

1:00

100

1100

92 50000 5 409/50 2 752125 656 389/61 7 8400 211 T7908 85 743/15 90/00

9 700/00

Unterstügzungs-Konto Dividende-Konto Gewinn-

1 871 395169

Gewinn- und Verlust-Konto am 31, August 1901,

39 939 74 51 325/28 934 058/69

318 323 71

Breélau, dea 31. August 1901.

Der Vorstand. Otto Gaebel

1901.

Die Nevisions-Kommission.

Mutius E. v. Wallenberg-Pachaly

12 9%, festgeseut.

Der Vorstand. O ti c Gaebel.

[61878] Wir machen bierdurch bekannt, daß laut Beschluß | der heutigen Generalversammlung die Herren |

Banquier Theodor Schwarz, hier, Justizrath Richard Geisler, bier,

Ernst v. Wallenberg-Pachaly, bier

den Auffichtsrath unserer Aktiengesellschaft bilden | Aftionären in Herr Kaufmann Julins Schluckwerder hier ist durch | hierselbft entgegengenommen werden Tod ausgeschieden

Breslau, den 5. November 1901.

Otto Gaebel

Generalmajor z. D. Peter v. Mutius, hier,

Breslauer Actien-Malzfabrik.

| [61618]

sammlun

der Lübed-Büchener babn-Gesellschaft vom 28. Ok-

tober 1901

Lübeck, den 5. Nevember 1901

1) Aktienkapital-Konto . . 92 000,—

ai 4 3) Kreditoren inkl. Bank-

5) Arbeiter-Unterstüßungs8- 7) Spezial-Reserve-Konto :

Gratifikationen .

aus

Bruttogewinn der

Spezial-Reservefonds-Konto 11 ,

Hypotheken-Zinsen-Konto . . ..

und Verlust-Konto . .

Per Brutto-Ertrag der Fabrikation .

M A 1 000 000|—

188 000|—

561 713/75 14 000 10 131/98 10 177/84 10 000|—

| 6 250|—

zu U.

190 219,37 377 79974 |

|

Passiva.

M: «Â

1 000 000 00 100 000 00 100 000/00 70 000.00 350 000/00 9 14500

15 000 00 192 00

934 05869

1871 395 69

Credit.

M el

318 323171

- N _ Das Bankhzu

Das Protokoll der außer ordentlichen Generalver-

der Aktionäre Fisen-

fann von den

unserem Verwaltung&burecau

Die Direktion der

| Lübeck -LKüchener Eisenbahn -Grsellschaft.

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