1901 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

der Serien XTITI & XIV:

L#. E zu M 2000 per Stü die Num: 49276

Lit, F zu M 1000 per Stück die Num: 97407 127126

Lit. G zu Æ 500 per Stück die Num.: 6794 17582

Lit. H zu Æ 200 per Stück die Num.:

1394838 141502 147023 147260 150787 152020

Lit, J zu Æ 100 per Stück die Num.: 44525 45022 46037 49110 52866 53785 55066 56283 58851 62258 63112 64358 66218

Die den Nummern uuserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen, z. B. 000181, 006181, 015432 2c. 2c. finden in vorstehender Liste keine Berückfichtigung.

Die Erhebung des Neunwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kann unter entsprechender Stückzin8ausgleihung schon von jeßt an geschehen, Die couponsmäßige Verzinsung endet mit ZL Dezember dieses Jahres.

Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien TX—XILT vom L Juli 1895, der Serien XII und XIV vom 1. Februar 1898 an verrehnet.

Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten- und spesenfrei geleistet bei unseren Kassen in München: Promenadestraße Nr. 10, Theatinerstraße Nr. 11 und unserer Filiale in Landshut, den Filialen der Bayerischen Notenbank in Augsburg, Kempten, Ludwigshafen, Nüruberg, Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Noten- bank in Lindan, ferner bei der kgl. Hauptbank in Nüruberg und den kgl. Filialbanken in Amberg, Ausbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Kempten, Landshut, Ludwigshafen, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei dem Bankhause Doerten- bach & Cie. in Stuttgart, der Dresdner Bauk in Dresden, der Direktion der Diskonto- gesellschaft in Berlin und Frankfurt a. M., der Leipziger Filiale der Deutshen Bank in Leipzig, endlich bei der Subdirektion der Versicheruugsanstalten derBay erischeu Hypotheken- nund Wechselbank in Berlin, Kochstraße 53,

Auf Namen umgeschriebene Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderli ist.

An Stelle der verloosten oder gekündigten Pfandbriefe können bei der unter- fertigten Bank in München, sowie deu oben verzeichneten Einlöse-Stellen neue Stücke zum Tageskurse bezogen werden.

Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.

München, den 2. November 1901,

Bei dieser Gelegënheit gestatten wit uns darauf hinzuweisen, düß unser Instity sowohl 31/2 °/gige als auch 49/zige Pfandbriefe ausgibt, welche völlig unverloosb und für einen Zeitraum von 10 Jahren vom Emissionsdatum ab au unkündbqy find. Nach Umsluß dieser Zeit erfolgt die Einlösung derselben (vom freihändigen Rückkauf abgesehen) innerhalb 70 Jahren zum Nennwerthe auf dem Wege der Kündigung und beabsichtigen wir die Eigenthümer dieser Werthe so lange alz irgend thunlich im ungestörten Besiße derselben zu belassen.

Die Aulage von Mündelgeldern jeder Art, insbesondere auch von Kapitalien der Stiftuligen, Gemeinden und Sparkassen 2c. ist in allen Categorien unsere, Pfandbriefe zu Folge höchster Entschließungen der königlich bayeri])chen Staats, ministerien zulüssig.

Speciell zur Erleihterung der Verwaltung von Stiftungen, Mündelgeldern x, werden neben den bisher bestehenden Titres von M 100—2000 auch Stüde zu 4. 5000 ausgegeben.

Wir erlauben uns die neuen unverloosbaren 4°/„igen Pfandbriefe besonderz bei Neuanlagen von Kapitalien zu empfehlen. Daneben bilden nah wie vor unsere 31/29/ (igen verloosbaren und *unverloosbaren Pfandbriefe im Hinblick auf ihren niederen Anschaffungspreis empfehlenswerthe Kapitals8anlagen, insbesondere, nachdem sie früher oder später al pari zur Einlösung gelangen müssen.

S (T T M T A E ( T T M A L M ZAREO D C R I A G R S S R S P Zur Aufbewahrung vou Werthpapieren und Werthgegenständen

empfehlen wir die in unserem L Neuen Zankgeväude, Theatinerstrasse No. 11—14 rungen der Technik vollkommen feuer- und einbruchsicher erbauten

nach den neuesten Erfa Œœ Tresore. 2 Wir übernehmen Werthpapiere aller Art als I. Offene Depots

in Verwahrung, besorgen deren vollständige Verwaltung und stellen unter Ertheilung aller wünshens8werthen Auskünfte unseren Deponenten alle Einrichtungen und Vor- theile, welche eine regelmäßige Bankverbindung bietet, zur Verfügung. ZJnsbesondere besorgen wir auch den An- und Verkauf von Werthpapieren und gewähren Vor- schüsse auf die hinterlegten Degois, Die Gebühren betragen 50 Pfenuige pro tausend, für Depots unter 10,000.-— Mk. 5.— pro Jahr.

Werthpapiere, Documente und Pretiosen und sonstige Werthgegenstände in Enveloppen oder Behältern verpackt, die von den Hinterlegern zu verschließen und zu versiegeln find, können als

II. Geschlossene Depots mit und ohne Werthangabe übergeben werden. Für die deklarirté und versicherte Werths\summe haftet die Bank.

Auch vermiethen wir (CF" Eiserne Kassetten, S3) geeignet zur Auf- bewahrung oben genannter Gegenftände, die ebenfalls vom Deponenten zu ver- siegeln sind, und deren Jnhalt die Bank zum deklarirten Werth versichert.

Geschlossene Depots können gegen eine Gebühr von Mk. 2,— an pro Jahr hinterlegt werden.

(34 ; In unserer Stahlkammer vermiethen wir | à 6

III. Eiserne Schrankfücdher

unter Selbstvershluß der Miether in vier vershiedenen Größen von Mk. 25.— bis Mk. 100.— pro Jahr. Zur ungestörten Manipulation mit dem Jnhalte der guter und Depots stehen im Vorsaale der Tresore vershließbare Cabiuette zur Verfügung.

Paterefiertin laden wir zur Besichtigung dieser neuen Einrihtung und Ent- gegennahme näherer Auskünfte ein.

Reglements werden hier und bei den Filialen und Agenturen unserer und der Vayer. Notenbank abgegeben oder auf Wunsch unentgeltlih zugesandt.

eue und geschlossene Depots können auch bei unserer Filiale in

Landshut binterlegt werden.

Bayerische Hypotheken- & Wechsel-Bank.

aas a e anat S Dr. Wild'iche Buchdrudckterei (Gebr, Parcus) München

Deuksi

und

er Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 4 A 50 ».

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosteu 25 .

M 267.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 20 K. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des’ Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 372.

1901.

Inhalt des amtlichen Theils: POrdensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssezung der Zwanzig- pfennigstüde aus Silber.

Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Glasgow.

Bekannimachung, De die Eintragung von Post- anweisungen, Werthsendungen 2c. in das Annahmebuch der Landbriefträger und Posthilfsstelleninhaber.

Mittheilung, betreffend die Termine der nächsten Seeschiffer- und Seesteuermanns-Prüfungen.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakiecverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die landesherrliche Genehmigung von Nachträgen zur Ostpreußischen Landschafts-Ordnung und zu den Abschäßungsgrundsäßen der Ostpreußischen Landschaft.

Seine Majestät der König haben Allergnädiast geruht:

dem Hauptmann Trott, aggregiert dem Eisenbahn: Regiment Nr. 1, bisher Kommandeur der Ostasiatischen Korps? Telegraphen - Abtheilung, dem Rittmeister a. D. Cramer von Clausbruch gu Wernigerode, bisher im Braun- \{hweigishen Husaren-Regitnent Nr. 17, den Oberlehrern a. D., Peofefioren Karl Ast zu Görliy und Max Werther zu Pleß, dem Bergwerks - Direktor Albrecht Ziervogel zu Halle a. S. und dem Polizei - Jnspektor von Saucken zu Danzig den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Lehrer des Chinesishen am Seminar für orientalische TrcagÓn an der Friedrih-Wilhelms-Universität in Berlin, oke or- Karl Arendt den Königlichen Kronen-Orden dritter Klafîse,

dem Lehrer a. D. Karl Pohl zu Bernstadt im Kreise Oels, bisher in Breslau, und dem Eisenbahn-Stations- Assistenten a. D. Heinrih Höwel zu Braunshweig den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Hauptlehrer, Küster und Organisten Dürschlag zu Ober-Wilcza im Kreise Rybnik, den emeritierten I rery Jaeshke zu Frankenstein, bisher zu Liebenau im Kreise Münsterberg, Raupr ich zu Frankenstein, bisher zu Hertwigs- walde im Kreise Münsterberg, Schülke zu Zarben im Kreise Greifenberg, Weynand zu Weiden im Landkreise Aachen und Zipp zu Üchercheiu im Landkreise Frankfurt a. M., bisher zu Sulzbach im Kreise Höchst, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie

dem bisherigen Amtsvorsteher Erih Petersen zu Jerrishoe im Landkreise Flensburg, dem Sama Wachtmeister a. D. Reinhold Brallentin zu Breslau, dem Sanitäts-Sergeanten Johannes Lübe, bisher beim Fel:lazareth Nr. 1 des Ostasiatishen Expeditionskorps, dem Fahrsteiger Karl Hempel zu Hergisdorf im Mans- felder Gebirgsfreise, dem Polizeidiener a. D Wilhelm Riedesel zu Heddesdorf im Kreise Neuwied, bisher o Erndte- brück im Kreise Wittgenstein, den Bahnwärtern a. D. Marx zu Trabiy im Kreise Kalbe, bisher in Padep, Moriß u Barby im Kreije Kalbe, Weber zu Groß - Salze

selben Kreises, bisher in Eggersdorf, und Wesche pu Paebush im Kreise Salzwedel, dem Kutscher Karl Haacke zu Schloß Domnau, dem herrshaftlihen Diener Wilhelm Scheide zu Gallingen, dem Hirten Friedrich Spanne- crebs Arthurswa de, sämmtilih im Kreise Friedland, dem Gutsnahtwächter Joseph Redwanz zu Mcckrau im Kreise Koniy und dem Arbeiter Friedrich Reinhardt zu Domäne ees im Saalkreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten onen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Orden zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß- herzoglih hessishen Verdienst-Ordens Philipp 's des Großmüthigen: dem Geheimen Ober-Negierungsrath Dr. Christ, vor- tragendem Rath im Ministeritm dee öffentlichen v M

des Nitterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: furt Ly Dasser-Bauinspektor, Baurath Hahn zu Frank-

des Ehrenk d li mecklenburg- Fe s Amdzial cs Ton erdaglO me E

des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Regierungsrath Schwabach, Mitgliede der Eisen- bahn-Direfktion zu Altona ;

des Nitterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sahsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem Regierungs-Assessor Melchers, Mitgliede der Eisen- bahn-Direktion in Erfurt ; der Ritter-JFnsignien erster Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Elbstrombau-Direktor, Geheimen Baurath Höffgen zu Magdeburg; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes vierter Klasse: dem Ober-Sekretär, Kanzleirath Eduard Hoffmann zu Erfurt ; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippishen Haus-Ordens: dem Amtsgerichtsrath Klemme zu Rotenburg a. F. ; des Fürstlich lippischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Eisenbahn-Stationsvorsteher zweiter Klasse Lingner zu Rotenburg a. F.; ferner:

des Königlich serbishen Takowo-Ordens dritter Klasse:

dem Rechtsanwalt Dr. jur. Thebesius zu Frankfurt a. M.; sowie y

des Ritterkreuzes des Fürstlich bulgarischen Zivil-Verdienst-Ordens:

dem Eisenbahn-Stationsverwalter Baumert zu Primkenau.

Deutsches Reich.

DéerauntmaGoung, betreffend die Außerkursseßung der Zwanzigs- pfennigstücke aus Silber.

Vom 31. Oktober 1901.

Auf Grund des Artikels TT des Gesehes, betreffend Aende- rungen im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichs-Geseßbl. S. 250) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen :

S1

Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom 1. Ja- nuar 1902 ab nicht mehr als geseßliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einlösung be- auftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in

Zahlung zu nehmen. 3 S2

Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs- und Landeskassen zu Jos eseylihen Werthe sowohl in Zahlung als auch zur

d

elung angenommen.

Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (8 2) findet auf durchlöcherte und anders als dur den ge- wöhnlihen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf ver- fälshte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, Din 31. Oktober 1901. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Thielmann.

Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Glasgow. Vom 8. November 1901. des 8 25 des k d die Be- ein blie Ae seiedes vom 30, Juni 1900 chbl. S. 306) und der enf r von

Neichs- bie Ein- und Durchfu be Cholera-

Auf Grund fämpfun i

werden hiermit Vorschriften vom Tage ihrer Ver- fünd ab in 1) Die Ein- alten und

bat dem O A Ps Mitgliede der Eisen-

3) Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von dem Verbot unter Anordnung der erforderlihen Vorsihtsmaßnahmen zuzulassen. Berlin, den 8. November 1901. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.

Bekranntmahun @ck

Jeder Landbriefträger und Posthilfstelleninhaber hat bestimmungsmäßig ein Annahmebuch zu führen, das zur Eintragung der angenommenen Postanweisun- gen, Werthsendungen u. st. w. dient. Den Auflieferern steht es frei, die Eintragungen in das Annahmebuch des Land- briefträgers oder der Posthilfstelle selbst zu bewirken. Bei Ein- tragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger oder Posthilfstelleninhaber ist der Absender befugt, sich von der erfolgten Buchung zu überzeugen.

Da die Haftpflitht der Postverwaltung mit der durch die Eintragung in das Annahmebuh nachweisbaren Uebergabe der Sendungen an den Landbriefträger beginnt, das Eintragen in das Annahmebuch mithin von entscheidender Bedeutung ift, so kann dem Publikum zur eigenen Sicherstellung nur immer von neuem empfohlen werden, von der erwähnten Einrichtung in jedem Falle Gebrauch zu machen.

Berlin, den 6. November 1901.

Kaiserliche Ober-Postdirektion. Griesbach.

Mit der nächsten Seeschiffer - Prüfung für große Fahrt wird in Leer am 22. November d. J., mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen in Papenburg am 2. Dezember und in Geestemünde am 13. Dezember d. J. begonnen. Mit der Prüfung in Geestemünde wird eine Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt verbunden werden.

KNöuigeeickch Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem etatsmäßigen Professor an der Technishen Hochschule in Aachen Dr. Stahlschmidt den Cyarakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Rawitsch getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister dieser Stadt, Edgar Krakau, in gleiher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von zwölf J:hren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi: dem Bauuntecnehmer Josef Kiefer in Duisburg den Charafter als Kommerzienrath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 7. d. M. will Jh den anbei zurüd- folgenden, vön dem 44. ordentlihen General-Landtage der Ostpreußischen Landschaft beschlossenen 5. Nachtrag zur Of preußischen Landschafts Ordnung vom 7. Dezember 1891 und den 2. Nachtrag zu den Abschäßungsgrundsäßen der Of preußischen Landschaft vom 18. Juni 1895 hiermit Landes herrlih genehmigen.

Neues Palais, den 16. Oktober 1901.

Wilhelm k Zuglei für den Justiz-Minister: von Podbielski. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz-Minister.

A. Fünfter NaSGchtrag zur Ostpreußischen Landshafts- Ordnung vom 7. Dezember 1891.

L, 5 erhal t folgende Anmerkung:

„De dbrief find zur Anlegung von Mündelgeld Lie E 74, 7 “5 Abi. 2 Ausf.-Ges. zum B. G..B. e ecex Uni G.-B.). Pfandbriefen auf 9 s

von Pfandbriefen auf Namen vergl. § 22.° IL im § 11 find die Worte:

in den §4 25 bis 27 des Gesehes vom 13. Juli 1883, betreffend bie sireckung in das unbewegliche Vermögen aufgeführten" I E e Miligerierns ler die Zwangiversteigerung und ng uni

E de März 1 c

A Lx g FA, a? l ) aufrecht erbalten. bt der Zins-

der

E D A

R 2 L BG T A E DEEE den B C si Bct Sd C R Gh E Ac m A En E E E Si R R E R S t Rae I I R E R A

par Haas

ine at mp uind v A R: Di Y Ser 22? fd aaa 0 Gt E Vi Hi E H os Q T O E IED

q Ai P Q 64

aaa di E

P pon Ap ¡Me

“e

L E r E cel aaa r Nr: E T Aue at ra atn

E

wre

I E s Ea Z A “em caauR. gms A rag r E E M Md