1901 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Landschaft durch § 288 B. G.-B. und Art. 10 Ausf.-Ges. zum B. G.-B. nit berührt werden.“ IV. An Stelle des § 22 N DgenDes Paragraph :

„S 2.

Die geseßlihen Vorschriften über die Umschreibung von Inhaber- papieren auf den Namen eines bestimmten Berechtigten, sowie über die Rükverwandlung in eine Schuldverschreibung auf den Inhaber sind s für Pfandbriefe maßgebend.“

un V. folgende Anmerkung dazu: „Die Außerkursseßung und Wiederinkursseßung von Pfandbriefen findet nah dem 1. Januar 1900 niht mehr statt. Die bisher er- folgten Außerkursseßungen verlieren mit diesem Zeitpunkte ihre Wirksamkeit (Art. 176 Einf.-Ges. zum B. G.-B.).* VI. Im § 163 Abs. 2 sind die Worte „SS 20—27 des Geseßes vom 13. Juli 1883" A Be und zwischen den Worten „der“ und „bevorrehtigten" ein- zuschieben: „gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 des Reich8geseßes über die Zwangs- versteigerung und Zwangsverwaltung vom 24. März 1897." VII. An Stelle des bisherigen § 168 tritt folgender neuer Paragraph :

«S 168.

__ Abs. 1. Die Ostpreußische Landschaft ist befugt, den gericht- lichen Zwangsverkauf eines bepfandbrieften, mit landschaftlichen Zahlungen an Zinsen, Tilgungsraten oder geleisteten Vorschüssen im Nückstande gebliebenen Gutes mit Uebergehung des Versuchs der Verpachtung und der Einleitung der Zwangsverwaltung oder mit Abkürzung der in Abs. 2 festgeseßten Zeitdauer der etwa \{chwebenden S zu bewirken, wenn nah dem pflihtmäßigen rmessen der General-Landschafts-Direktion weder die Verpachtung noch die Zwangsverwaltung zulänglihe Mittel gewähren können, die landschaftlihen Forderungen und die bereits (vil L oder mit Grund zu besorgenden Zwangsverwaltungs - Vorschüsse herbei- zushaffen. Vor der Beschlußfassung über die Zwangsversteigerung

ist, wenn angänglich, der Guts8eigenthümer zu hören.

Abs. 2. Als Zeitdauer einer Zwangsverwaltung gilt bei Gütern mit einem Tarwerthe oder, falls ein folher nit vor- banden ist, mit einem leßten Erwerbspreise über 100 000 Æ ein Jahr, falls der Eigenthümer binnen eines Monats, nahdem ihm der die Festseßung einer früheren Zwangsversteigerung anordnende Beschluß der General-Landschafts-Direktion zugestellt ist, Wider- spruch erhebt:

Ist der Aufenthalt des Eigenthümers bei der General- Landschafts-Direktion nicht bekannt, so gilt die Aufgabe dieses Be- \{lusses zur Post mittels eingeschriebenen Briefes nah seinem leßten bekannten Wohnorte als Zustellung.

Abs. 3. Uebersteigt der leßte Taxwerth oder, falls ein folcher nicht vorhanden ist, der leßte Erwerbspreis niht 100 000 MÆ, so ift die General-Landschafts-Direktion an eine bestimmte Zeitdauer der Zwangsverwaltung niht gebunden. i

Abs. 4. Die Gerichte sind verpflichtet, auf Antrag der General- Landschafts - Direktion die Zwangsversteigerung ohne vorgängiges Erkenntniß einzuleiten.“

__ VIIT. Zu X des IV. Nathtrags der Landschafts-Ordnung sind in Abs. 2 die Worte : eder Verordnung“, „vom 7. September 1879 (G.-S. S. 591)“ zu streichen. i B

Zweiter Nachtrag

zu den Abs{chäzungs - Grundsä en der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1895,

T. In § 2 Abs. 3 ist hinter dem leßten Saße noch binzuzufügen: „Gehört indessen zu einem Grundstücke ein Antheil an unge- trennten Hofräumen, auf welhem sich Gebäude des Targutes be- finden, so ist noch vor der landschaftli hen Beleihung die Auf- messung dieses Antheils durch den Katasterkontroleur und die Zu- schreibung der fo ermittelten Fläche im Grundbuche zu bewirken.“

ITL. § 27 Abs. 5 erhält folgenden Zusay:

„Ebenso ist zu verfahren, wenn ein Mangel an Gebäuden, für den bei der Taxaufnahme Abzüge gemacht sind, nachträglih ganz oder theilweise gehoben wird."

ITI. Die Abshäßungs-Grundsäte erhalten folgenden Anhang: 10) Werthschäzungen der Waldungen nach dem Ertrage. (Forstertragstaren.)

S: 1.

Abs. 1. Bei einem Forstbesi von mindestens 100 ha kann auf Antrag des Besißers dem nah § 34 der Abschägungs-Grundsäte fest- geseßten Grund- und Bodenwerthe des Gutes der Forstertrags- werth mit der Einschränkung des § 9 hinzugerechnet und bis zu F des ermittelten Werthes beliehen werden, wenn der Besißer die in die Schuldurkunde aufzunehmende Verpflichtung übernimmt, eine nah den Grundsäßen der staatlichen Forstverwaltung geregelte Forstwirthschaft unter landschaftlicher Kontrole zu betreiben.

Abs. 2. Unter Forstertragswerth ift der kapitalisierte, nahhaltige Reinertrag aus der Holznußung zu verstehen.

Die Schägung des Forstertragswerthes erfolgt nur als Zuschlags- tare zu einer bereits aufgenommenen oder gleihzeitig beantragten Grund- und Bodentare. s

3.

Abs. 1. Die Schätzung erfolgt durch eine Kommission, bestehend aus dem Landschaftsrath und einem Forstsahverständigen, welcher die Befähigung zum Staats-Oberförster haben muß.

Abs. 2. Die Kommission hat die Ergebnisse der Schäßung in einer ausführlihen Abshäßzungsschrift darzulegen und Tax- Revisions-Kollegium resp. Tax-Revisions-Aus\{huß zur Festseßung zu unterbreiten.

Abs. 3. Können die beiden Kommissare nicht zu einer Einigung liber den Forstertragöwerth kommen, so begründet jeder der Kom- missare scine Ansicht in einer R Abschätzungsschrift.

4

Auf die Wiederholung einer Forstertragstaxe findet § 44 Abs. 1 der Abshäzungs-Grundsähe sinngemiße Anwendung. )

Mit dem Taxantrage sind keine besonderen Erfordernisse ein- ureihen; es genügt die Bezugnahme auf die zu dem Antrage auf Musnabae der Grund- und Bodentaxe eingereihten Erfordernisse, \o- ern niht eine Erneuerung oder Ergänzungd derselben nah Be- timmung der General-Landsthafts-Direkkion nothwendig ist. 6

Abs5. 1. Das Tax-Revisions-Kollegium oder der Tax-Revisions- Aus\huß, wenn dieser die Grund- und Bodentarxe festgeseßt hat, n den Tarwerth als Zuschlag zu der festgeseßten Grunde und odentaxe fest. Abs. 2. Dieser Zuschlagswerth bildet zusammen mit dem nah der Grund- und Bodentaxe festgeseßten Tarwerth den nah § 18 L.-O. zu beleihenden Gutswerth.

8 7. ur das Schäßungsvecfahren gelten folgende Vorschriften: bi. 1. Umtriebszeit. Die Umtriebszeit ist nah den maß- ebenden Verhältnissen sachverständig zu bestimmen. Wenn hiernach ber Taxator von dem vorgefundenea Umtriebe abzuweichen befindet, so ist die Abweichung besonders qu E: Grundsätlih darf die Umtriebgzeit 1) für Weidenheeger nicht unter 4 Jahren, sofern pit auf Korbmacherruthen gewäirths werden soll, in welchem Falle der einjährige Umtricb zulässig ift, 2) für Niederwald unter 10 Jahren, 3) für Erlene+ und Birckenwald, in welhem Klafterholz er- werden soll, niht unter 30 Jahren, 4) für Ho wald nicht unter 60 Jahren angenommen werden.

Abf. 2. Periodenbildung, Ueberweisung der Bestände.

1) Nachdem die Umtriebszeit festgestellt ist, erfolgt die Perioden- bildung und Aufstellung eines generellen ata ans. Die ganze Umtriebszeit wird je nach ihrer kürzeren oder Rg Dauer und der Größe des Waldes in Perioden t deren Dauer bei dem Hoch- walde auf 20 Jahre zu bemessen ist.

2) Demnächst werden die Bestände den einzelnen H ibrer über-

wiesen und zu diesem Zweck die Flächen nah Verhältniß ihrer Boden- üte und Holzhaltigkeit, sowie mit geor er Berücksichtigung des Holzalters er Bestände zur Zeit des Abtriebs dergestalt vertheilt :

a. daß jeder Periode Bestände von möglichst gleihßer Bodengüte überwiesen werden,

b. daß die Bestands8güte der jeder Periode zu überweisenden Ab- triebsflächen möglichst gleih auéfalle, und ;

c. daß das Alter der Bestände zur Zeit des Abtriebs (also in der Mitte der entsprehenden Abtriebsperiode) der für das Revier an- genommenen Umtriebszeit möglichst gleihfkomme.

Hiernach werden zwar in der Regel die Hölzer nah ihren ver- chiedenen Altersklassen den verschiedenen Perioden zugetheilt werden. Es bleibt aber dem Ermessen der Taxkommission überlassen, auch jüngere im Zuwachs zurückstehende Bestände, insoweit derartiges Holz zu der Zeit, da es zum a kommen foll, nur überhaupt nußbar und zu verwerthen ist, in \rühere Seite und andererseits auh ältere und bessere Bestände in spätere Perioden einzuweisen. Namentlih dürfen auch der ersten Das jüngere Hölzer zugetheilt werden, als bei alleiniger Berücksihtigung der Um- triebszeit und des Altersklassenverhältnisses in diese gehören würden, wenn nur nachgewiesen wird, daß solhe Holzsortimente, wie fie zur Zeit des Abtriebs von ihnen zu erwarten sind, wirklich dauernd verwerthet werden können.

3) Wenn eine Forst derartig abnorm bestanden ift, daß darin gar keine Hölzer enthalten de welche alsbald zu verwerthen sein würden, wenn also gar feine Bestände der ersten Periode zugetheilt werden können und ein Ertrag aus der Holznußung in der ersten Zeit gänz- lih ausfallen müßte, fo kann auch ein Ertrag aus der Holznußung nicht ausgesprochen werden.

Abs. 3. Massenermittelung. Die der ersten Periode über- wiesenen Bestände und Aushiebe sind, soweit irgend angängig, zu kfluppen. Aus dem Kluppresultat und der Bestandshöhe sind die Massen zu ermitteln. Jst bei jüngeren Beständen die Kluppe niht anwendbar, so ist die Abshäßung der Masse nach Ertragstafeln zu bewirken. Die ermittelte Holzmasse einshließlißh des zehnjährigen Jateagies bildet, durch 20 dividiert, den ahresabnußungssaß. Stockholz und Reisig kommen ebenfowenig in Ansatz, wie die Durchforstungs- und Totalitäts- L Ihre Erträge werden gegen die Werbungskosten des ganzen

inshlags aufgerechnet. 4s

Ermittelung des Geldwerthes.

Abs. 1. Der Apngangolas wird nah der Beschaffenheit des R den Ergebnissen der üblichen Aufarbeitung und der bisherigen Verwerthung des Holzes in drei Sortimenten :

Nußholz, Kloben und Knüppel zerlegt, wobei das Nutholz bei Fichten 80 9/9, bei Kiefern 709/69, bei Eichen 60 9/6, bei Hartholz 30 9/6, bei Weichholz 20%/% in der Regel nicht überschreiten darf und Ausnahmen besonders zu begründen sind.

Abs. 2. Der Geldwert h der ermittelten Sortimente wird nach den 6 jährigen Durchschnittspreisen, wie dieselben sich aus den Rechnungen des ges{häßten Waldes selbst oder eines benachbarten Königlichen, städtishen oder privaten Reviers ergeben, nah Nükschlag von 10 9%/% zur Sicherung gegen die Schwankungen der Holzpreise be- rechnet Hiervon werden in Abzug gebracht :

a. die Verwaltungs- und Beaufsichtigungskosten mit 2 bis 6 M pro Hektar Waldfläche, i

h. die Kulturkosten mit 20 bis 100 (G pro Hektar der in der I. ‘Periode durchschnittlich jährli zu kultivierenden Fläche, wobei die Größe der Fläche der I. Periode in der Weise festgestellt wird, daß die wirklihe Waldflähhe dur die Periodenzahl dividiert wird. x

Abs. 3. Mittel- und Niederwald werden in Jahresshläge eingetheilt. Der zu erwartende Durhschnittsertrag der Schläge bildet den Abnußungszusag. Das Reisig ist, da bei diesen Betriebs- arten hieraus der größte Theil des Materialertrages besteht, entgegen dem Verfahren bei der Hochwaldshäßung mit zur Berechnung zu ziehen. Von dem Geldertrage sind dann aber die Werbungskosten in Abzug zu bringen. Die Kulturkosten sind auf 10 bis 40 & pro Hektar zu verans{lagen. i i

Abs. 4. Der Plenterbetrieb darf niht beibehalten werden, weil bei dieser Betriebsart, wenn sie au an sih zweckmäßig wäre, die Abnutzung nach Masse und Werth zu sehr der Kontrole sich entzieht.

8 9, Feststellung des Beleibungswerthes.

Der nah § 8 ermittelte Reinertrag ist mit 20 zu Le und dann um den Betrag zu kürzen, welcher nah dem Taxwerth des Grund und Bodens auf die Waldflähe entfällt. Der dann ver- bleibende Werth bildet den zu beleihenden Ertragswerth.

8 10.

Abs. 1. Wenn ein Gut, dessen Forst nach vorstehenden Be- stimmungen ges{äßt worden ist, demnächst auf Grund der Forst- ertragstare bepfandbrieft wird, so muß die Abnußung nach diesen Vor- schriften insofern eingerihtet werden, als der nah § 7 ermittelte Ab- nuyungifaz, unter Berücksichtigung des etwaigen Mindereinschlags der Vorjahre, nicht überschritten werden darf. Die bepfandbrieften Forsten werden daber ciner dauernden Kontrole seitens der General- Landschafts-Direktion unterworfen. : ,

Abs. 2. Der Waldbesizer hat über den jährlichen Einschlag in der von der General. Landschafts-Direkton im Einvernehmen mit einem Forstsachverständigen bestimmten Form Buch zu führen. Ueber den Jahreseins{lag und die ausgeführten Kulturen ist jährlih eine Nach- weisung aufzustellen und der General-Landschafts-Direktion ein- zureichen.

Abs. 3. Nah Bedarf, aber mindestens alle 3 Jahre, findet einé örtlihe Besichtigung durch den von der General-Landschafts Direktion zu bestimmenden Forstsahverständigen statt. Die Be- sichtigung erstreckt sih niht nur auf die Feststellung, ob der Betriebs- plan eingehalten ist und die Kulturen mit Erfolg vorgenommen sind, sondern au auf die Ermittelung, ob die Nachhaltigkeit der Material- erträge durch besondere Uñglücksfälle, durch übermäßige Durchforstungen und Lichtungen, durch Verkauf von ldstreu u. a. m. gefährdet worden ist. 6-11

Abs. 1. Die Tilgungspflicht der nah der Grund- und Boden- tare gewährten Ms ehen wird durch die Erhöhung des beleibungsfähigen Gutswerthes um den Forstertragswerth nicht berührt Auch ist der Tilgungdfonds für die nach der Forstertcagstare ge- währten Pfandbriefsdarlehen besonders anzulegen und zu verwalten.

Abs. 2 Im übrigen finden die Vorschriften der §# 178, 178 a—e der Landschafts-Ordnung auf die nah der Forstertrags- taxe gewährten Pfandbriefödarlehen mit der Maßgabe Anwendung, daß dieselben in voller he mit 1 9% jährlich zu tilgen sind und eine Verfügung über das Tilgungsgut nur zur Löschung oder Ab- tretung des abgezablten Kapitals zulässig ift.

5. 3. Sucht der Besitzer von neuem ein Darlehn an Stelle des getilgten Darlehns nach, so ist eine erneute Schägung des Forst- besizes nah den vorstehenden mungen noth Y

Î 12.

Bei Verminderung der t des aas einer Forsftertrags- taxe E landschaftlichen Darlehns finbet § 19 der Landschafts- Ordmung sinngemäße PREER ug

Die Kosten der Taxe und der Revision sind von dem Besiher zu tr | und au Erfordern der General-Lands Direktion vorschuf

zu zadien.

14. Auf die Beschwerden findet î 117 L.-O. sinngemäße Anwendung.

8 15.

Beabsichtigt ein Besitzer über seine nah dem tertragsw belichene Forst Verfügungen ju teen welche den forlccirap! r estellten Betriebsplan überschreiten, so hat er dazu die Genehmigung er General-Landschafts-Direftion einzu holen. Dieselbe verfährt in finngemäßer Anwendung des § 19 T

8 16.

Abs. 1. Insoweit Bestimmungen der Ostpreußischen Land x Ordnung vom 7. Dezember 1891 durch diese Abschühungs-Grebtte SeEniunaen oder Abänderungen erfahren, treten nunmehr die leßteren in Kraft.

N 2. Im übrigen finden alle die Shäßung und Belei betreffenden Vorschriften der SaL Bafis Ordn U der Abs Hägunn Gie finngemäße Anwendun

bs. 3. Die erforderlichen Rusführungs-Bestimmun en werd von der General Lans is Dicetlien erlassen. 9 E

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Kreis - Bauinspektor Abesser ist von Marienburg nah Wittenberg verseßt worden.

Justiz-Ministerium.

Dem Amitisgerichtsrath Kasel in Breslau is die nac-

gesun Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

erseßt sind: der Amtsgerichtzrath Criegee in Braun- fels als Landgerichtsrath nah Düsseldorf, die Amtsrichter Wagler in Havelverg und von alts in Rosenberg i. Westpr. an das Amtsgericht T in Berlin, der Amtsrichter Hoß in Düsseldorf als Landrichter nah Cöln.

Der Amtsrichter Kramer in Bensberg ist infolge seiner Ernennung zum Regierungsrath in der allgemeinen Staats- verwaltung aus dem Ju'tizdienst geschieden.

Der Kabrikbefiger von Münstermann in Kattowiß ist zum S bei dem Landgericht in Beuthen i. O.-Schl. ernannt.

Jn der Liste der Rehtsanwälte sind gerei: die Rechts- anwälte Justizrath Barhewiß bei dem Oberlandesgericht in Breslau, Stettiner bei dem Landgericht T in Berlin und Höfer in Schleiden bei dem Amtsgericht in Gemünd.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind Eger aaen die Rechtsanwälte Neumann aus Rotenburg a. F. bei dem Land- gena T in Berlin, Stettiner vom Landgericht T in Berlin

ei dem Landgericht IT in Berlin, Plehn in Erfurt bei dem

Amtsgericht daselbst, Wize aus Posen bei dem Amtsgericht in Bentschen, die Le Dr. M) bei dem Amtsgeriht und dem Landgericht in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen und Doetsch bei dem Amtsgericht in Euskirchen.

Der Amtsgerichtsrath Eitrich in Namslau ist gestorben.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Squllehrer-Seminar zu Elsterwerda ist der bisherige fommissarishe Oberlehrer, Seminarlehrer Kauffmann endgültig als Seminar-Oberlehrer angestellt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. November.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute Vormittag den Vortrag des Stellvertreters des Chefs des Marinekabinets, Kapitäns zur See von Müller.

Um 11/4 Uhr fand bei FZhren Kaiserlihen und Königlichen Ma E S R Ehren des Geburtstages Seiner Majestät des Königs von Großbritannien und Jrland eine arSE E Tafel statt.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin haben an den Vorstand des VaterländishenFrauen-Vereins das folgende Allerhöchste Handschreiben gerichtet :

Ich habe die Glückwünsche des Vorstandes des Vaterländischen Frauen-Vereins, welche derselbe in diesem Jahre, wiederum im Namen seiner Zweig-Vereine und der ihm angeschlossenen Verbände, zu Meinem Geburtsfest an Mich gerichtet hat, mit aufrihtigem Dank entgegengenommen und kann es Mir nicht versagen, bei diesem Anlaß die Freude darüber zum Auédruck zu bringen, daß die Ausdehnung dieser Vereins-Organisation in so stetigem Zuwachs begriffen ist. Vor einiger Zeit hat der Vaterländishe Frauen - Verein den tausendsten Zweig - Verein in seine Reihen aufgenommen, und seitdem ist bereits au diese Zahl \{on wesentlih überschritten worden. Ih verfolge die Ausbreitung seines Vereins- neyes mit um so größerer Befriedigung, als Jh dieser in Krieg und Frieden bewährten Schöpfung der Kaiserin Augusta die Anerkennung gern entgegenbringe, welhe ihren gemeinnüyigen Leistungen auf ver- schiedenen Gebieten der Wohlfahrt gebührt, und Jch erbitte für dieselbe auch ferner den göttlichen Segen, der ihre Erfolge bisher begleitet hat.

Neues Palais, den 30. Oktober 1901. Auguste Victoria, 1. R.

Jn der am 7. d. M. unter dem Vorsiß des Staatssekretärs des Innern, Staats-Ministers Dr. Grafen von Bol adowsky- Wehner abgchaltenen Penarkitung des Bundesraths wurden die Uebersicht der Reichs - Ausgaben und -Einnahmen für 1900, die Uebersichten über die Einnahmen und Aus- gaben der Schuhgebiete für 1899 und 1900, der Entwurf einer Verordnung wegen Festsezung der Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor den Schiedsgerichten und dem Reichs - Versitherungsamt, sowie der Entwurf von Bestimmungen über das Verfahren zur der bei Anträgen auf Einführung eines Ladenschlusses er- otderlihen Zahl vón Ges, ftsinhabern V E Aus-

fia b Reiser u t breitenden Vorschla cid

ajestät aiser un ga

ung einer Mi liedstelle beim Reichs-Versicherungsamt sowie f verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Hansa“, Kommandant: Kapitän zur See Paschen, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer-Geschwaders, Kontre-Admiral Kir GLoff an Bord, und S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kom- mandant: Kapitän zur See Stein, am 7. November in Wusung eingetroffen.

S. M. S. „Jltis“, Kommandant: Korvetten-Kapitän Sthamer, ist heute von Canton in See gegangen.

S. M. S. „Vineta“, Kommandant: Kapitän zur See da Fonseca-Wollheim, und der Dampfer „Ascania“ mit dem Fähncichstransport für S. M. S. „Vineta“ an Bord, Transportführer : Aaüneich zur See von Voigt, sind am 7. November in St. Thomas angekommen.

Hessen. : Seine Königlihe Hoheit der Prinz Heinrih von Preußen is, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, gestern Vor- mittag in Darmstadt eingetroffen.

Oesterreich-Ungarn.

Der König von Griechenland ist, wie „W. T. B.“ meldet, mit dem Prinzen Georg gestern Abend von Wien über Triest nah Athen abgereist. j

Der Budgetaus\chuß des österreihishen Abgeord- netenhauses begann in seiner gestrigen Nachmittagssizung die Berathung des Budgets. Der Abg. Her old legte im Namen der czechishen Parteien gegen den Vorwurf der Erpresser- oder Postulatenpolitik Verwahrung ein. Jhre Forderungen der Einführung der czechishen Amtssprahe in der inneren Verwaltung und der Errichtung einer czehishen Universität in Mähren würden seit langem wegen Vereinfachung der Verwaltung, sowie wegen der Ucberfüllung der Universität in Prag erhoben. Die Erfüllung derselben würde von den Czechen nicht als Zugeständniß betrachtet. Nach der Stellung, welche die Regierung zu diesen NeO derungen einnehmen werde, würden die Czehen die Neu- tralität derselben beurtheilen. Die politishe Lage habe sich keineswegs gebessert. Sollte der gegenwärtige Zustand an- dauern, so würde sich dieselbe vershlimmern. Der Abg. Kramarc kritisierte das Budget und empfahl die Einführung eines Branntweinmonopols.

pn Wien veranstalteten gestern etwa 300 \lovenische Studenten an der dortigen Universität eine Kundgebung u Gunsten der Begründung einer slovenischen Universität in Laibach. Die Slovenen wurden von deutsch - nationalen Studenten aus der Aula hinausgedrängt. Der Rektor ver- weigerte ihnen die Bewilligung eines Saales zur Abhaltung einer Versammlung.

Jn Jnnsbruck fand an demselben Tage eine Kund- gean italienisher Studenten und Arbeiter vor

em Gebäude der Statthalterei statt. Die Polizei vertrieb die Manifestanten, welche mit Stöcken zuhieben, mit blanker Waffe. Es wurden zehn Verhaftungen vorgenommen.

In dem Befinden Koloman Tisza's isst, wie aus Budapest gemeldet wird, gestern éine entschiedene Besserung eingetreten.

Großbritannien und JFrland.

Der Herzog von Cornwall und York is gestern, wie „W. T. B.“ meldet, zum Prinzen von Wales und Grafen von Chester ernannt worden.

Frankreich.

Eine gestern ausgegebene Note der „Agence Havas“ be- sagt: Die Pforte habe mitgetheilt, daß sie beschlossen habe, ie verschiedenen Forderungen Frankreihs zu erfüllen Der Minister des Auswärtigen Delcassé habe darauf erwidert, sobald der französishen Regierung der Befehl des Sultans zugegangen sei, durch welhen der Beschluß der Pforte ratifiziert werde, solle das franzö- sische Geshwader Mytilene verlassen. Jn Pariser politischen Kreisen verlautet, dem „W. T. B.“ zufolge, zuverlässig, das französische Geschwader werde zwar sofort nah dem Eintreffen des be üglihen Jrades Mytilene verlassen, jedoch so lange in der Nähe der türkishen Gewässer verbleiben, bis die Mforte

mit der Ausführung ihrer Versprehungen begonnen habe. Die Deputirtenkammer nahm gestern nah einer Interpellation über die Arbeit der Eisenbahnbediensteten mit 330 gegen 116 Stimmen eine Tagesordnung an, dur welhe das Vertrauen zur Regierung ausgesprohen und be- [Glossen wird, am nächsten Donnerstag ein Geseß zu Gunsten

ieser Beamten zu berathen, |

Jn der Budgetkommission der Deputirtenkammer äußerte d gestern der Finanz-Minister Caillaux nochmals über die Vorlage, betreffend die Anleihe zur eung der hinesishen Kriegskosten. Die Kommission beschloß endgültig, die Höhe der in unfkündbarer Rente auszugebenden Anleihe auf 210 Millionen fest- jusehen. Dieser Betrag ist dazu bestimmt, zur Furt Tee r vom Staate für die China-Erpedition gegebenen Vorschüsse und zur Zahlung der an Privatleute und Agenten des französischen Staats zu gewährenden Entschädigungen verwandt þ werden, Der Rest der von China zu zahlenden ra ec

3 proz.

oll jährlich für die Entschädigungen Verwendung finden, wel äter durch die Sch.edsgerichts-Kommission für die Eisenbahn: ellschaft Hankau—Peking und für die Missionen werden festgeseßt werden. Der Referent der Kommission Hubbard wird am Montag der Kammer Bericht erstatten.

Rußland.

Der Finanz-Minister Witte hat, wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg vom heutigen Tage gemeldet wird, an dea Kaiser Nikolaus folgendes Telegramm gerichtet : „Am 19./7. Mai 1891 haben Eure Majestät eigenhändig in Wladiwostok das erste Glied der großen sibirishen Eisenbahn legt. te, am 3. November, dem Jahrestage der Thronbesteigung urer estät, ift die Unie der Of schen Eisenbahn beendigt. Aus voll Perptaesreude e rer Majestät meinen unter- thänigen Gl ckwunsh zu diesem tischen Ereigniß darzubringen. it der Schienenl in einer Länge von 2400 t von Transbaifalien bis Wiadiwostok und Port Atthur F unser Untetnehmen in der Mandschurei beendet, wenn auch noch nit völlig. der audnahmsweise A und der Zerstörung eines großen s der Linie im vorigen Jahre kann vom heutigen ganzen e ein provisorischer DAO P binnen zwei Jahren alle n gen Arbeiten werden und die Bahn für den beständigen regel- eröffnet werden wird.“

möhigen

Der Kaiser erwiderte hierauf :

__ „Ich danke ausricgtig für die freudige Mittheilung und beglück- wünsche Sie zur der eendigung eines der größten Eisenbahn. unternehmen der Welt in so kurzer Frist und inmitten der unglaub- lichen Schwierigkeiten.“

Die „Russishe Telegraphen - Agentur“ meldet, ein in St. Petersburg eingêtroffenes Telegramm aus Peking vom 7. d. M. besage, daß das Telegramm des „Reuter'shen Bureaus“ aus Peking über die Verhand- lungen, welche zwishen dem verstorbenen Bevollmächtigten Li- Hung-Tschang und dem russishen Gesandten Cesfar hinsichtlih der Mandschurei eingeleitet worden seien, die Thatsachen ungenau berichtet habe. Seit dem Monat rue, in welchem die Verhandlungen mit der russischen

egierung unterbrohen worden seien, sei, nach den von St. Petersburg aus eingezogenen Erkundigungen, den Chinesen seitens Rußlands über die mandshurishe Frage kein Vorschlag gemacht worden. Wenn die Verhandlungen über diese Frage wieder aufgenommen worden seien, so sei dis nur dank der Jnitiative der Chinesen selbst geschehen; irgend welche Vorstellung seitens des Gesandten Lessar habe nicht stattgefunden. :

Ftalien.

Das italien ishe Mittelmeer-Geschwader ist gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, von Castellamare wieder in Neapel eingetroffen. D1s Geschwader soll bis zum 11. d. M., dem Geburtstage des Königs, in Neapel bleiben und dann nah Augusta (Sizilien) in See gehen.

Spanien.

In der gestrigen Sißung des Senats warf der Bischof

von Oviedo, wie dem „W. T. B.“ berihtet wird, dem Minister des Fnnern Monet Atheismus vor und verbreitete sich über die Nothwendigkeit, die Vorrechte der Kirche zu hüten. Der Minister Monet erwiderte, das Dekret über die Kon- regationen sei von guten Absichten eingegeben. Der Bischof von Tortosa betonte, daß Jesus Christus die Apostel beauftragt habe, das Evangelium zu predigen, ohne die Kaiser und Könige um Erlaubniß dazu zu bitten. Nachdem noch der Erzbischof von Sevilla ge- sprochen hatte, beantragten mehrere Konservative die Aufrecht- erhaltung der gegenwärtigen Beziehungen zwischen der Kirche und dem Staate. Der M nister-Präsident Sagasta erwiderte, das bestehende Konkordat sei voll von Anachronismen, eine \o- fortige Reform sei deshalb nothwendig.

Infolge der gestern mitgetheilten Meinungsverschieden- heit, die zwishen dem Finan:-Minister Urzais und der Budgetkommission besteht, hat der Vorsißende derselben seine Entlassung eingereiht. Obwohl der Finanz-Minister erflärte, er mahe aus dieser Meinungsverschiedenheit keine Kabinectsfrage, beharrte der Vorsizende der Kommission bei seinem Nütritt.

Da anläßlih der demnächst stattfindenden Wahlen für die städtishen Körperschaften in Barcelona heftige Reibereien e Republikanern und Catalanen befürchtet werden, ist die Guardia civil mobil gemacht worden.

Niederlande.

Die Familie des niederländishen General-Konsuls in Pretoria soll, wie „W. T. B.“ aus dem Haag erfährt, ein niht unterzeihnetes Telegramm aus Pretoria erhalten haben, welches besagt, daß der General-Konsul Pretoria verlassen habe, um sich nach den Niederlanden zu begeben. Das Ministerium des Auswärtigen habe indessen keine Benachrichtigung bezüglih der Abreise des General-Konsuls oder der Ueber- tragung von dessen Geschäften an den französishen Konsul erhalten. Man nehme an, daß der Vertreter nicht so vor- gegangen sei, ohne seine Regierung davon zu benachrichtigen, wofern nicht die Reise ganz plößlich erfolgt und die Telegraphen- Verbindung unterbrochen sei.

Türkei.

Die Wiener „Neue Freie Presse“ veröffentliht den Jnhalt einer Zirkularn ote, welche der türkishe Minister des Aus- wärtigen Tewfik Pascha an die Vertreter der Pforte im Auslande gerichtet hat. Die Note führt nah einem geschihtlihen Rückbliick über den Verlauf der shwebenden Fraze aus, die Pforte habe viht nur die An gelegenheiten Lorando und Tubini erledigt, sondern Frank reih auc bezüglich seiner Forderungen, betreffend die Schulen, Wohlthätigkeitsanstalten und réllgifen Zween dienenden Ge bäude, volle Genugthuung gegeben. Die Pforte hoffe, daß Frankrei den versöhnlichen Geist, welcher die Pforte bei Aus- gleihung dieser Fragen geleitet habe, anerkennen und die unglüdcklicherweise TntecbraSeien Beziehungen wieder aufnehmen werde.

Griechenland.

Der „Agence Havas“ zufolge bestand das am Mittwoch im Hafen von Syra vor Anker gegangene [Tanger ige Geschwader aus vier Schiffen der Divijion des Admirals Caillard, welhe nach der Einnahme von Kohlen am Donnerstag wieder in See gegangen sind.

Amerika.

„Daily Chronicle“ meldet aus Washington, der Prä- sident Roosevelt habe in einer Konferenz mit dem Finanz- Comité des Repräsentantenhauses erklärt, er fei ein Gegner der Se und werde dieselbe in seiner Botschaft niht empfehlen.

Die brasilianishe Regierung hat, dem „W. T. B.“ ufolge, das vorläufige Abkommen mit Jtalien vom 5. Juli 1900 gekündigt, da fie über einen endgültigen Handelsvertrag mit Jtalien unterhandeln will. Das bisherige Abkommen tritt am 9. Mai 1902 außer Kraft.

Asien.

In Peking ist gestern, wie das „Neuter'she Bureau“

meldet, ein Kaiserliches Edikt eingetroffez, durch welches

uanshikai zum Gouverneur von Petshili und das

itglied des Kabinets FPaRg- wan off chao zum Nachfolger Li-Hung-Tschang's als Bevollmächtigten ernannt und beiden befohlen wird, fd sofort nah Peking zu begeben. Jn einem zweiten Edikt ist Li-Hung-Tschang zum Marquis ernannt und ihm der neue Name Li-wen-t\chung gegeben worden.

Der „Standard“ meldet aus Schanghai, daß Tschang- sent\schun, Getreidetransport-Kommissar in Tai-Ngan, zum Gouverneur von Schantung ernannt worden fei.

Ein Telegramm der „Times“ aus Hankau vom 3, d. M. giebt, dem „W. T.B.“ zufolge, den authentishen Wortlaut des Mandschureivertrageswieder, wie derselbevom Großen Rath

den südlichen Vize-Königen mitgetheilt worden sei. Durch die Ver- öffentlihung würden im allgemeinen die shon bekannten Mit- theilungen bestätigt, doc) werde die Zurücziehung der Truppen aus der andshurei von der Bedingung ab- hängig gemacht, daß kein neuer Aufstand dort ausbrehe und eine Aktion irgend einer anderen Macht dazwischentrete. Bezüglih der Provinzen Kirin und Heilungtschiang verspreche Rußland nur, daß im Jahre 1903 die Möglich- keit einer Zurücßziehung der Truppen von dort in Er- wägung gezogen werden folle. Die Zahl der chinesischen Truppen, welche in der Mandschurei gehalten werden jollen, werde im Einverständniß mit den russishen Militärbehörden festgeseßt werden. Zu diesen Truppen dürfe keine Artillerie gehören. Aus den vier südlichen Bezirken der Provinz Mukden bis zum Liau-Fluß sollten die russishen Truppen noch Ae En dieses Jahres zurückgezogen werden, desgleichen werde die Eisenbahn Schanhaikwan—Niutschwang den Chin-sen wieder übergeben werden. Während des Jahres 1902 sollten die dann noch in der Provinz Mukden stehenden russischen Truppen ebenfalls zurückgezogen werden. Jn diesem Vertrage werde nichts von Minen-, Handels- oder anderen ausscließ- lichen Vorrechten erwähnt.

Afrika.

Das „Reuter'she Bureau“ berichtet, es gewinne den Anschein, daß Miß Hobhouse in Süd-Afrika nicht ver- haftet, sondern ihr lediglich bei ihrer Wiederankunft die Landung verboten worden sei, weil sie niht die seit der Ver- hängung des Kriegsrechts nöthige Erlaubniß der Militär- behörden besessen habe; \hließlich sei ihr gestattet worden, an Bord eines abgehenden Transportdampfers nah Enzland zurückzukehren. Die ihr von dem Kriegsamt ertheilte Erlaubniß, wieder nah Süd-Afrika zu gehen, sei vor ihrer Abreise von England zurückgezogen worden.

Parlamentarische Nachrichten.

_ Die Tagesordnung für die 97. Plenarsißung des Reichstages (am 26. November) ist von dem Präsidenten, Grafen von Ballestrem, wie folgt, festgeseßt worden:

1) Zweite Berathung der Novelle zur Strandungs-Ordnung. 2) Zweite Berathung der Seemannsordnung mit ihren Neben- gesegen. Berichterstatter : Abg. Dr. Semler (nl.).

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Unter den Arbeitern im Brester Kriegs hafen macht si, wie ,W. T. B.“ aus Paris vom gestrigen Tage erfährt, eine Aus- stand8bewegung geltend, welche sich auf die anderen Kriegshäfen aus- zudehnen droht. (Vergl. Nr. 262 d. Bl.)

Zum Bergarbeiter - Ausftand in Frankrei (vergl. Nr. 262 d. Bl.) meldet dasselbe Bureau ferner, daß der Aus\huß des Berg- arbeiterverbandes seinen Beschluß über den Gesammtausstand bis zum 25. d. M. vertagt hat.

Theater und Musik, Friedrih-Wilhelmstädtishes Theater.

Auch die Operette hat ihre Klassiker, und zu ihnen zählt in erster Linie Offenbach, der immer wieder in Erinnerung gebraht zu werden verdient. Dem Vorgehen des Direktors Fritsche, welher den Be- suchern des Friedrih-Wilbelmstädtishen Theaters die Hauptwerke des Komponisten in einem „,Offenbah-Cyclus“ vorzufübren gedenkt, gebührt daher volle Anerkennung. Schon früher, als er im Jahre 1897 noch das „Theater Unter den Linden* leitete, hat Herr Frißsche das Gleiche mit Glück unternommen, und es ist zu wünschen, daß er au dieêmal dem erforderlichen Interesse im Publikum begegnen möchte. Der gestrige erste „Offenbah-Abend* seßte sih aus drei Ein- aftern zusammen. Den Anfang mahte „Fortunio's Lied®, ein anmuthiges, melodiöses Werk, in welhem ein Liebeslied, das der Notar Fortunio in seiner Jugend gedihtet hat, sich in verstaubten Akten vorfindet und nun zum Aerger des Alten von seinem Eleven Valentin der noch jungen Frau des Notars vorgesungen wird. Die Operette fand eine musikalisch und darstellerisch recht flotte Wiedergabe. Gesanglich zeichnete sih darin besonders Fräulein Annie Calice in der Rolle des Schreibers Friquet aus. Fräulein Door spielte den Valentin recht gewandt, ließ aber, weil sie zu stark tremolierte, keine richte Freude an ‘ihrer sonst ansprechenden Stimme aufkommen. Geradezu must ergültig brachten dagegen die Damen Calice und Foreêcu die zweite Gabe des Abends „Frißchen und Lieshen“ zur Geltung. ein graziôóses Singspiel, in dem zwei französisch radebrehende Schwaben \ich in der Näbe von Paris zusammenfinden Die Sangesfreude und Lebendéluít, die in diesem Werkchen enthalten ist, wirkte zündend auf die Zuhörer und trug den Ausführenden den größten Beifall des Abends cin. Den Beschluß machte „Dorothea“, ein mehr possenhaft gehaltenes Stück, welches das s{üchterne Liebeswerben eines linkishen Dorfs{ullebrers um die Hand einer s{ôönen Shwarzwaldbäuerin vor Augen führt, die mit einem jahrelang abwesenden Ulanen-Unteroffizier verlobt ist. Die Rückehr des letzteren mit dem anfänglichen Vorhaben, die Braut heim- zuführen und Bauer zu werden, und s{ließlih sein Verzicht zu Gunsten des Schulmeisters bilden die weiteren Phasen der musikalish reizwoll illustrierten Handlung. Sie wurde dur Fräulein Reichöberg (Dorothea), die Herren Becker (Schullehrer) und Steiner (Wacht- meister) außerordentlich wirfkungsvoll vorgeführt. Alles in Allem, hinterließ der Abend den besten Eindruck.

Konzerte.

Das Programm des gestrigen dritten Symphonic- Abends der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Weingartner's Leitung im Königlihen Opernhause enthielt eine Reibe künst- lerisch wertbvoller Werke. Mit Mendelssohn's trefflich gespielter, frischer und markiger Ouverture zu „Ruy Blas* wurde das Konzert eingeleitet; an diese {loß sich die zweite Symphonie von Brahms (D)-dur) an, welhe Herr Weingartner mit vollster Hingabe und bin- reißendem Temperament dirigierte. Ueber mancherlei Einzelheiten seiner Auffassung ließe sih ja vielleicht streiten, so namentli über gewisse Nuancen im zweiten Saße, dem Adagio: ader der allgemeine, große Effekt, ten er mit der Symphonie, besonders mit dem entzücckenden Allogrotto grazioso, zu erzielen ver- stand, ist niht hinwcgzuleugnen und verdient volle Anerkennung. Auch mit der Neuheit des Abends, mit den „Variationen über cin eigenes Thema“ des hier bisher unbekannten englischen Komponisten Elgar erreichte der Dirigent einen günstigen Erfolg, aber wohl weniger durch das Tonwerk an sih als durch die musterhafte Vorführung dessclben. Der Komvonist bevorzugt in der Jn- strumentatión zu schr die krafsen Effekte und die shroffen Kontraste,

die Blechinstrumente sind namentlich oft und lärmend verwendet, aber er versteht dabei au zarte und leuhtende Farben recht ges aufzutragen, sodaß das Werk keineëwegs ohne Eindruck auf das Auditorium blich, wie sich teutlih aus dem reichgezollten Beifall erkenuen ließ. Mit Beethoven's \s{lichter, herzerquickender C-dur- Symphonie (Nr. 1) fand das Konzert seinen voll befriedigenden, s{ônen Abschluß;

(Die Fortsehung des Konzertberihts befindet sih in der Ersten Beilage.)

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