1901 / 272 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

[61602] Côncordia, Cölnische Lebens-Versich.-Gesel!schaft.

Die Herre”; Aktionäre werdey hiermit zu der am Samstag, den 23. November a. €e., Vor- miitags L027 Uhr, im Kasino am Augustiner Plat hierselbst abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammluug ergebenst eingeladen.

Eintrittskarten werden am 21, u. 22. No- vember a. €. in unserem Geschäftslokal (Maria-Ablaßplatz Nr. 15) ausgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen find. :

Zur Theilnahme an der Generalversammlung Eönnen nah Vorschrift des Statuts 36) nur solche Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktienbesitz spätestens am 30. August a. e. in die Bücher der Gefellshaft haben eintragen lassen.

Gegenstand der Verhandlung : Antrag betreffs Genehmigung neuer Statuten.

Der Entwurf derselben, welcher auf Antrag dec Direktion und des Aufsichtsraths ter Generalver- famnilung unterbreitet werden- wird, hat folgenden Wortlaut:

Das bisher in Geltung gewesene Statut der durch Allerhödbste Bestätigungs-Urkunde vom 27. Sep- tember 1853 zu Cöln a. Rh. errihteten Aktiengesell- schaft unter der Firma: Concordia, Cölnische Lebens- Berger na Sen Van, abgeändert im Jahre 1878 und durch Beschluß der Generalversammlungen vom 11. November 1899 und 28. März 1900 neu auf- gestellt, wird dur das nachfolgende Statut erseßt.

Abschuitt L.

SK Die Gesellschaft führt die Firma: Concordia, Cölnische Lebens-Versicherungs@-Gesellschaft, und hat ihren Sig in Cöln. Jhre Dauer ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

A

Gegenstand des Unternehmens ift:

a. Versicherung auf das Menschenleben, namentli Versicherung von Kapitalien und Renten für den Fall dés Todes wie für den Fall der Erreichung eines gewissen Lebensalters, sowohl einer als mehrerer Personen, sowohl mit als ohne Nücksicht auf ein anderweites Ereigniß, Versicherung von Kapitalien und Renten für eine imivoraus bestimmte Zeit,

Verwaltung von Vereinen zu gegenseitiger Versicherung auf das Menschenleben für einen oder mehrere der sub a. bezeihneten Fälle.

Die Versicherungsgeschäfte können unmittelbar oder zugleich auch mitfelbar (durch Nückversicherung) betricben werden.

Die Gesellschaft ist bere(tigt, die nah Vorstehendem bei ihr Versicherten sowie die Interessenten der von ihr begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine an dem Gewinn der Gesellschaft zu. bethei- ligen. Die Quote dieser Betheiligung sowie die Bedingungen derselben werden von der Direktion unter Zustimmung des Aufsichtsraths festgesegt.

Abschnitt Ux. Grundkapital, Aktien, Aktionäre. S 3.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt dreißig Millionen Mark, getheilt in zehntausend Aktien von je dreitausend Mark.

Die ausgegebenen Aktien \ind bisher nah Maß- gabe des früheren Statuts von dem Vorsißenden und 2 Mitgliedern der früheren Direktion unterzeichnet und vom General - Direktor gegengezeihnet. Von nun an müssen neu auszufertigende Aktien, sowie die Uebertragungen von Aktien die Unterschriften der Direktion und eines Mitgliedes des Aufsichtsraths tragen.

Jeder Aktie sind Gervinn- Antheilsheine beigegeben. Die Erzeuerung der Gewinn - Antheilscheine erfolgt alle 10 Jahre, und werden der jeweiligen Ausgabe Erneuerungsscheine beigefügt

Auddie Aktiea find je zwanzig Prozent baar ein- geza nd über den Restbetrag von je achtzig Pro zent a-Wechsel der Aktionäre bei der Gesellschaft binterlegt. ?

Wann und zu welckem Betrage auf diese Wechsel Zahlung zu leiflen ist, seßt der Auffichtsrath auf den Antrag der Direktion fest, wenn es nah seinem Ermessen îim Geschäftsinteresse erforderlich ist. Der- selbe ist jedoch verpflichtet, cinc Einzahlung von mindestens 5 9/9 des Grundkapitals sofort anzu- ordnen, wenn die Gesellshaft nah Ausweis der Bilanz in einem fo beträchtlichen Verluste sich be- findet, daß nit über 5 9% des Grundkapitals aus den früheren Einzablungen vorhanden ist.

Die Einfvrderung selbst geschieht alsdann von der Direktioa unter Beobachtung der geseßlichen Be- stimmungen, die auch für die gegen säumige Aktionäre zu unternehmenden Schritte auss{ließlih maßgebend sein sollen.

8 4. ie von der Gesellschaft ausgehenden öffentlichen anntmahungen sind in dem zu Berlin erscheinen-

„Deutschen MReichs- und Kal. Preußischen atd-Anzeiger“ zu erlassen.

& 5, Die Aktien lauten auf den Namen sind nach Namen beuwv. nah Wobnort in das Aktienbuch der zutragen.

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Die Aktionäre Firma, Stand und Gesellschaft cin-

Kein Aktionär darf mehr als fünfzig Aktien

besitzen. G Ta

Ueber die Zulassung der als Aktionäre in Vor- s{lag gebrachten Personen entscheidet der Aufsichts- rath, fo lange das Aktienkapital nicht voll eingezahlt ist. Die Zulassung kánn ohne Angabe der Gründe verweigert werten.

Die Uebertragung wird mittels Eintragung in das Aktienbub der Gesellschaft bewirkt, nahdem der neue Aktionär die dem früheren Aktionär zurück- zugebenden Wechsel durch neue erseyt haben wird.

Diese Uebertragung wird auf dem Aktien-Dokument bescheinigt, und gehen alle mit ter Aktie verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Tage der Eintragung ins Aktienbuch vollständig und untheilbar auf den neuen Aktionär über, unbeschadet jedoch der gesetzlich festgelegten subsidiarishen Haftpflicht des Rechts- vorgängers.

Der neue Aktionär hat eine Uebertragungsgebühr von drei Mark pro Aktic an dic Gesellschaftskasse zu entrihien.

& 8.

Alle Aktionäre haben in Gesellschaftssachen ihr

Domizil in Côln. Diejenigen, die kein besonderes

2

Domizil gewählt haben, follen angesehen werden, als hätten fie ihr Domizil am Sitze der Gesellschaft.

Wohnt der Aktionär in einem Lande, in welchem die Allgemeine deutsche Wechselordnung nicht gilt, oder verlegt er seinen Wohnfiß in ein solches Land, so muß er einen dem Auffichtsrath genehmen Wechselbürgen stellen, welcher in einem Lande wohnt, in dem diefe Mei clordunng gilt.

Stirbt ein Aktionär oder erlischt eine als Aktionär betheiligte Firma, so haben die Erben bezw. Rechts- nachfolger die Verpflichtung, binnen sech8 Monaten vom Sterbetage bezw. Tage der Erlöschung der ema für jede Aktie, die der Erblaf er oder die érloschene Firma besessen hat, einen neuen Aktionäx in Vorschlag zu bringen. Geht ein folher Vorsch]ag binnen dieser Frist nicht ein odex ist der Vorgeschlagene dem Aufsichtsrath niht genehm oder i} die Ueber- tragung nach Î 6 nit zulässig, so läßt die Direktion die Aktie durch einen vereideten Makler für Nehnung der Erben bezw. Rechtsnachfolger verkaufen. Sollte sih ein dem Aufsichtsratt denehmer Quar mit Rück, sicht auf § 6 zuläsfiger Käufer niht finden oder follte der aus dem Verkauf zu löfende Betrag nicht hinreichen, die Schuld des Erblassers bezw. der er- loschenen Firma gegen die Gesellschaft zu decken, fo nimmt die Gesellschaft die Erben bezw. Nechtsnach- folger, nöthigenfalls auf gerihtligem Wege, in Anspruch. / ;

Falls die alte Aktie nicht eingeliefert wird, verliert sie durch den Verkauf von selbst ihre Gültigkeit. Es wird dem Ankäufer eine neue Aktie unter gleicher Nummer ausgefertigt, welche als allein gültiges Duplikat bezeichnet wird; die alte Aktie wird in dem Aktienbuch gelö\{cht und die neue -in dasfelbe ein- getragen, und endlih wird das Erlöschen der alten jowie die erfolgte Ausfertigung der neuen Aktie von der Direktion öffentlich N gemacht.

Der Aufsichtsrath ist verpflichtet, mindestens ein- mal jährlih die von den Aktionären hinterlegten Wechsel nah ihrer Sicherheit zu prüfen. Diejenigen Aktionäre, deren Wechsel als nicht mehr vollkommen sicher betrachtet werden, sind von der Direktion zur Bestellung einer annehmbaren Bürgschaft oder Sub- stituierung eines anderen Aktionärs aufzufordern. Wird dieser Aufforderung binnen vier R niht genügt, so werden die betreffenden Aktien für Rechnung und Gefahr des Aktionärs in der im 8 9 beschriebenen Art verkauft, und es treten dabei dieselben Nechte der Gesellschaft wegen eines etwaigen Ausfalls ein. Wegen Löschung der alten und Aus- fertigung der neuen Aktien kommen ebenfalls die Vacirilten des § 9 in Fumendung

Ist eine Aktie abhanden gekommen oder vernichtet, so wird sie nach Maßgabe der geseßlihen Be- stimmungen für kraftlos erklärt. Auf Grund des rehtskräftigen Aus\{lußurtheils werden neue Aktien nebst Erneuerungs- und Gewinn-Antheilsheinen auf Kosten des Eigenthümers ausgefertigt.

8 12.

Eine Erhöhung des Grundkapitals dur Aus- aabe neuer Akiien kann erfolgen, ohne daß zuvor die Vollzahlung des bisherigen Grundkapitals statt- gefunden hat.

Diese neuen Aktien können für einen böberen als den Nennbetrag ausgegeben werden.

& 13.

Die Einziehung (Amortisation) von Aktien mittels Ankaufs darf nah Maßgobe der geseßlihen Bestim- mungen erfolgen.

Abschnitt Uxx. Vorftaud. S 14.

Den Vorstand der Gesellshaft im Sinne des Ge- setzes bildet die Direktion; dieselbe vertritt die Ge- sellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Die Direktion besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, deren Ernennung durch den Aufsichts- rath erfolgt.

Die Zahl der Vorstandémitglieder bestimmt der Aufsichtörath, welchem ebenso das Recht zusteht, Stellvertreter zu ernennen. Der Nachweis der Notbwendigkeit der Stellvertretung kann niemals erfordert werden; ebensowenig kann dritten Personen der Einwand entgegengeseßt werden, daß ein Fall der Stellvertretung niht vorgelegen habe.

Die Direktion kann mit Zustimmung des Auf- sihtsraths Prokuristen bestellen.

Die Direktoren, deren Stellvertreter und die Pro- kuristen legitimieren sich durch Auszug aus dem Handelsregister.

Die Mitglieder der Direktion haben ihre ganze Zeit und Thätigkeit den Interessen der Gesellschaft zu widmen, zur Uebernahme jeder anderen Funktion bedürfen sie der Genebmigung des Aufsichtsratbs.

Die Bestellung der Direktoren und deren Stell- vertreter kann jeder:eit von dem Aufsichtèrathe wider- rufen werden, unbeschadet ihres Anspruchs auf die vertragämäßige Vergütung aus den mit ibnen ab- gesblossenen Anstellungêverträgen, insofern nicht gesetz- liche Gründe zur Entlassung vorliegen.

Die Mitglieder der Direktion werden besoldet, auch fann ibnen neben dem Gehalt ein Antheil am Geschäftägewinn bewilligt werden

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Die Direkticn führt Dritten gegenüber die Ge- schäfte der Gesellichaft selbständig.

Gegenüber der Gesellschast ist sie verpflichtet, sich an das Statut, die Beschlüsse der Gegeralversamm- luna, sowie an die für sie vom Aufsichtêrathe auf- gestellte Geschäftsordnung zu balten

S8 16.

Zu Willenserklärungen für die Gesellschaft, ins- besondere zur Zeichnung der Firma, bedarf es der Mitwirkung zweier Direktoren oder eines Direktors in Verbindung mit einem stellvertretenden Direktor oder cinem Prokurifien oder der Unter- {rift von wei stellvertretenden Direktoren oter eines stellvertretenden Direktors in Verbindung mit einem Prokuristen. Bei der Firmenzeichnung baben die stellvertretenden Direktoren wie auch der Pro- furist einen dieses Verhältniß andeutenden Zusaß bei- zufügen.

617

Dié Direktion stellt die Beamten und Hilfsarbeiter des inneren und äußeren Dienstes an und eutläßt dieselben. Beamte, die nur mit Genehmigung des Aufsichtêraths entlassen werden lönnen, fann die Direktion bis zu der vom Aufsichtérath zu treffenden Entscheidung ihres Amtes cntheben.

Sie beruft die Generalversammlungen, insoweit nicht auch der Aufsichtörath oter andere Personen

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| dazu befugt sind.

5 # Fie - E n

Die Direktion hat die Jahresrechnung zu legen, die Bilanz, sowie kinen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellshaft entwickelndeck Bericht aufzustellen und mit den Vorschlägen der Gewinn- vertheilung dem E vorzulegen.

Die vorübergehende nußbare Anlegung der Gelder, welche nah Ansicht der Direktion flüssig gehalten werden müssen, erfolgt durch die Direktion unter Mittheilung an den Aufsichtsrath.

Die Ubaaea Anlegung derjenigen Gelder dagegen, deren Flüssfighaltung na Ansi t der Direktion nicht erforderlich ist, erfolgt durch die Direktion mit Zu- stimmung des Aufsichtsraths:

Lai Pypothefen oder Grunds{ulden und Renten- briefen, sofern diese den für die Belegung von Mündel- geldern in dem Lande, in welhem das beliehene Grundfstück liegt, geltenden Gesehen entsprehen. Ab- weihungen sind nur bei städtischen Grundstücken innerbalb der nach folgenden Grundsäßen festgestellten Beleihungsgrenzen tulälsig.

Städtische Grundstücke follen in der Negel nur be- liehen werden, wenn fie in Städten von mehr als 10 000 Einwohnern liegen, hauptsählich Wohnzwecken dienen und einen Werth von mindestens 20 000 haben. Ausnahmen hiervon follen nur unter be- sonders günstigen Sicherheitsverhältnissen stattfinden.

Mübhlengrundstücke dürfen nicht beliehen werden.

Die Feststellung des Werthes erfolgt nah Maßgabe

1) des Bodenwerthes und des Bauwerthes der aufstehenden Baulichkeit,

2) des reinen Miethsertrages und S

3) des leßten Kaufpreises, wenn seit dessen Be-

zahlung nicht mehr als 10 Jahre verflossen, und wenn seitdem an dem Grundstücke keine Veränderungen vorgenommen worden sind.

Der von dem Vorstande bestellte Bau-Sachver- ständige der Gesellshaft {äßt den Bauwerth der Gebäude und den Bodentwerth ab, bei letzterem gilt als Grundlage der Betrag, welcher in den leßten Jahren vor der Beleihung für ähnlihe Grundstücke in derselben Ortsgegend als Preis gezahlt worden ist.

Bei Rohbauten bildet allein der fo gefundene Bau- Und r Grund- und Bodenwerth den Beleihungs- werth.

Der Micthsertrag wird durch die geltenden Mieths- verträge oder an Hand des amtlihen Gebäudesteuer- Nugungswerthes festgestellt. Nicht vermiethete Räumlichkeiten werden nach mäßigem Anschlage geschäßt.

Der ermittelte Miethsertrag wird zum Zinsfaßz von 5 9/6 kapitalifiert. j

Als Beleihungswerth des Grundfstücks ift der Regel nah der Durchschnittsbetrag der nah Ziffer 1 bis 3 ermittelten Werthe zu betrahten und, falls einer der Faktoren nicht zuverlässig zu ermitteln ift, der Durchschnitt aus den beiden añderen Faktoren. Die Gesellschaft kann bebaute städtishe Grundstücke bis zu 609% des fo berehneten Beleihungswerthes belcihen, jedoch darf die Beleihung in keinem Falle diejenige Suite übersteigen, welche sich aus Zu- fammenzählung des Feuerfassen- bezw. Bauwerthes und der Hälfte des Bodenwerthes ergiebt.

Nohbauten follen nur bis zur Hälfte des wie vor- stehend angeseßten Beleihungswerthes beliehen werden.

Auf solche Hypotheken und Grundschuldbricfe kann auch ein Lombarddarlehn gegebea werden;

Is. in JInhaberpapieren oder E A E En welhe von dem Deutschen Reih oder von einem deutshen Bundesstaat oder von einer deutschen Ge- meinde ausgestellt oder garantiert oder von der Neichs- bank als lombardfähig zugelassen und mit einem festen Satze verzinélih sind. Die Belegung in anderen Werthen ist nur soweit und in dem Umfange statt- haft, als von einem fremden Staate für die Zulassung zum Geschäftsbetriebe in demselben eine Hinterlage in dessen Papieren erfordert wird;

[iT. in mündelsicheren Lombarddarlehen ;

[IV. durch verzinslihe Darlehne auf Kapitalver- sicherungen bis zur Höhe des Zeitwerthes ;

V. in Grundstüden, aber nur insoweit es sih um Beschaffung von Geschäftslokalitäten oder um Siche- rung von ausftehenden Forderungen handelt. _

Sobald, für die Vermögensanlage der Versiche- rungsgesellschaften dur Vieihs- oder Landesgeseßze andere Normen festgestellt werden, treten diese an die Stelle der vorstehenden Bestimmungen.

8 19.

Die Maßnahmen der Direktion unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsraths in allen im § 29 aufgeführten Fällen.

S 20. p

Jedes Mitgliod der Direktion auch die stell- vertretenden Mitglieder muß Eigenthümer von mindestens zehn auf scinen Namen eingetragenen Aktien der Gesellschaft sein, die es während feiner Dienstzeit niht veräußern darf. Diese Aktien werden bei der Gesellschaft binterlegt, und der Aufsichtsrath ist unter persönlicher Verantwortlichkeit seiner Mit- glieder gehalten, scine Zustimmung zur Uebertragung dieser Aktien unter allen SURRS zu versagen.

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Die Direktoren sind berechtigt und auf Verlangen des Aufsichtsraths verpflichtet, an den Sitzungen des Aufsihtäraths theilzunehmen. Diese Berechtigung entfällt bei. den Berathungen derjenigen Angelegen- beiten, die ih auf die Personen des Vorstandes be-

zichen. Abschnitt XF. Aufsichtêrath. & 22.

Der Aufsichtsrath beiteht aus mindestens 12 und höchstens 22 Mitgliedern, welhe voa der General- verfammlung gewählt werden. i

Bon den Mitgliedern scheiden jedesmal in der ordentlichen Generalversammlung in möglichst gleicher Anzahl nah ihrer Amtsdauer so viele aus, daß die Amtédauer jedes einzelnen Mitgliedes spätestens in der 5. ordentlichen Generalversammlung nach seiner Wabl ihr Ende erreicht. Soweit ein Turnus noch nicht bestebt, wird die Neibenfolge des Ausscheidens dur das vom Vorsizenden des Aufsichtsraths zu zichende Loos bestimmt, bis sih ein regelmäßiger Turnus gebildet hat. L

Die Auescheidenden sind wieder wählbar.

Scheidet vor Ablauf ter Wablperiote aus irgend einer Veranlassung cin Mitalied aus, fo ist eine Ersatzwahbl bis zur nächsten ordentlichen Generalver- | sammlung nicht erforderlich, insofern noch mindestens | fünf Mitglieder im Amte bleiben. Bei Ersaÿroablen für Mitalieder, welche vor Ablauf ihrer Amtsdauer ausscheiden, erfolgt die Wahl stets für den Rest der Amtédauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.

§ 23. x Jedes Mitglied tes Aufsichtöraths muß Eigen-

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tôdauer nit verä varf. D : wérbile. het der Gesellichaft biaterleg tese Artie

Der Aufsichtsrath wählt jährlich nach dem Schlusse der ordentlichen. Generalversammlung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Im Fall der Abwesenheit beider führt das dienstälteite Mit, glied den Vorsiß.

Jede Aenderung in den Perfonen der Mitglieder des Auffichtsraths ist von dem Vorstand unverzüglich bekannt zu machen. Der Vorstand hat die Bekannt: machungen zum Dandeltreaier einzureichen.

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Die Berufung des Aufsichtsraths erfolgt dur den Vorsitenden oder in Ca Ba biatccana durch seinen Vertreter mittels shriftliher Einladung; sie muß er- folgen, wenn drei Mitglieder des Aufsichtéraths oder ein Mitglied der btb aas beantragen.

Zur Fassung gültiger Beschlüsse muß mindesteng die Hälfte der im Amt befindlichen Mitglieder an- wesend sein. Die Beschlüsse werden nah einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; is Stimmengleichheit vor- handen, fo entscheidet die Stimme des Vorsißenden.

Ein Beschluß über die Entlassung eines Mitgliedes der Direktion kann jedoch nur dann gültig gefaßt werden, wenn fich mindestens zwei Drittel der sämmtlichen im Amt befindlichen Aufsichtsrathsmit. glieder dafür entscheiden.

Ueber die Sißungsverhandlungen wird ein Protokoll gn, welches von den Anwesenden unterzeichnet wird.

Willeneerklärungen, Urkunden und Befkannt- machungen des Aufsichtsraths erfordern die Unter- rift des Vorsißenden oder feines Stellvertreters, Im übrigen seßt der Aufsichtsrath selbft seine Geschäftsordnung fest.

Der ate stellt die Grundsäße der Ver- waltung fest; er überwaht die Geschäftsführung des Vorstandes und sind sowohl der Vorsitzende wie dessen Stellvertreter oder einzelne von dem Aufsichts- rathe zu bestimmende Mitglieder befugt, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft von allen Slviokollen, Büchern, Papieren und Dokumenten, sowie von der Geschäfts- und Rechnungsführung zu jeder Zeit Kenntniß nehmen.

Er hat die von der Direktion vorzulegende Jahresrechnung und Bilanz zu prüfen, darüber der Ls Bericht zu erstatten und unter trenger Würdigun der etwa zweifelhaften Aktiva und unter sorgfältiger Berech- nung aller eventuellen Verbindlichkeiten, die aus den zur Zeit laufenden Versicherungen entspringen, Be- stimmung zu treffen, welcher Theil des Jahresüber- \husses zur Verstärkung der Reserven, welcher Theil zur Vertheilung unter die Aktionäre und welcher Theil zur Ueberweisung an die Versicherten sowie die Interessenten der von der Gesellschaft begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine der Generalversammlung vorgeschlagen werden soll.

Der Aufsichtsrath muß jährlich mindestens zweimal unter Zuziehung eines Mitglieds der Direktion dur eines oder mehrere seiner Mitglieder eine Nevision der Kasse und der Werthpapiere vornehmen, fowie die Kontrole über die Belegung der disponiblen Be- stände ausüben, und ist durch ein \peziell gefaßtes Protokoll darzulegen, in welcher Weise dies geschehen ist. Auch hat der Auffichtsrath mindestens einmal im Jahr die im § 10 des Statuts vorgeschriebene Revision der von den Aktionären hinterlegten Wechsel vorzunehmen.

8 28

Es liegt dem Aufsichtsrath ferner ob:

a. Der Abs{luß -der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern ; i

b. die Feststellung der erforderlihen Geschäfts- ordnungen ;

c. die Bestimmung des Zeitpunktes und der Beträge, mit denen auf die nah § 3 aus- estellten Wechsel weitere Einzahlungen von ämmtlihen Aktionären zu leisten find:

. die Vertretung der Gesammtheit der Aktionare im Falle einer Klage gegen die Direktion;

. cine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft er- forderlich ist. y

O Abgesehen von den in den Geschäftsordnungen bestimmten Fällen, unterliegen der Genchmigung des Aufsichtsraths folgende Maßnahmen der Direktion:

a. Anstellung und Entlassung der Profkuristen und Nevisionsärite,

Hilfsarbeiter mit cinem jährlichen festen Gebal von 3000 M und mehr,

. Bewilligung von Belohnungen und ZU wendungen an Beamte der Gesellschaft, owie an deren Familien oder Hinterbliebene,

. Errihtung und Auflösung Agenturen, s

. Feststellung und Abänderung der Versicherung?- bedingungen, der Tarife, sowie der Nechnungk- grundlagen, nah welhen die Tarife und die v wr Sha wg nebst Prämien-Uebertragen

rechnet werden, sowic des Maxrimums der von der Gesellshzft auf ein einzelnes Leden für eigene Gefahr zu übernehmenden Summe,

, Ankauf, Belastung und Veräußerung p Immobilien, sowie zinsbare Anlegung der jenigen Gelder, deren Flüssighaltung nah Aw sicht des Vorslands nicht erforderlich ist

s. Abschluß von Rückversicherungsverträgen

& 30. ;

Der Aufsichtsrath ist befugt, die spezielle Kontroic der Geschäftsführung der Direktion, die Ueber- wachung der Kasse und des Rechnungswesens, i Mitwirkung bei der Anlegung der verfügbaren Fonds , sowie sonstige ibm obliegende cinzeine Funktionen, soweit dies geseulih zulässig ist, cinem Ausschusse oder einzelnen Mitglietern zu übertragen- & 31

Die Mitglieder des Aufsichtêraths erhalten feine Besoldung; der Aufsichtsrath bezieht vielmehr eines Antheil am Geschäftägeröinn in Höhe von Len N desjenigen Betrages, welcher über vier Prozen! R eingezahlten Aktien-Kapitals hinaus als Dividead an die Aktionäre zur Auszahlung gelangt. m

Die Vertheilung dieses Gewinn-Antheils 1 die Mitglieder ift dem Aufsichtsrath anheimgege®

Abschnitt V. Generalversammlung.

§ 32. bie Die Rebte der Aktiónäre werden durch Beschl9s fassung in der Generalversammlung ausgeübt.

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auéländisdher

tbümer von fünf Attien sein, die es während seine

3a

Die Generalverfammlungen finden in Cöln statt. Dieselben werden -durh nt yeimatige öffentliche Be- fanntmahung berufen, von denen die erfte mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermine erfolgt.

Die ordentliche Generalversammlung findet spätestens im Mcenat Mai eines jeden Jahres statt und wird dur die Direktion berufen.

Außerordentliche Generalversammlungen beruft die Direktion soweit niht dazu nah dem E oder den Statuten auch andere Personen befugt find —, so oft sie es den La angemessen erachtet.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind alle Aktionäre Fe welche seit zwei Monaten vor dem Tage der Berufung im Aktienbuch ein- getragen sind.

In der Generalversammlung hat der Inbaber

von 1 bis ‘5 Aktien 1 Stimme,

B 1D CGlimuién,

"” 11 u 15 w w ! und so fort in Abstufungen von je 5 Aktien, sodaß der Inhaber von 46 bis 50 Atftien 10 Stimmen hat Abwesende Aktionäre können sih nur dur an- wesende, stimmberehtigte Aktionäre vertreten lassen. Der Vertreter hat die desfallsige chriftliße Voll- mat spätestens an dem ver Generalversammlung vorhergebenden Tage bei der Gesellschaft niederzu- legen. Mehr als 10 Stimmen kann kein Aktionär in Vollmacht ausüben.

S 34.

In der Generalversammlung führt der zeitige Vorsitzende des Aufsichtsraths oder dessen Stellver- treter oder ein anderes vom- Aufsichtsrath zu be- ftimmendes Mitglied den Vorsitz, bestimmt den mit der Protofollführung zu betrauenden Notar und ernennt die Stimmzähler. Zu folhen können die Mitglieder der Direktion und die Angestellten der Gesellschaft nicht ernannt werden.

In den ordentlichen Generalversammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Ordnung verhandelt :

1) Bericht der Direktion über die Lage des Ge-*

{chäfts im allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere ;

Bericht des Aufsichtsraths über die statt- gefundene Nevision der Rechnung; Beschlußfassung über die Beüebiniaung der Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung sowie über die Entlastung der Direktion und des Aufsichtsraths;

4) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths;

5) Berathung und Beschlußfassung über die An- träge der Direktion oder des Aufsichtsraths fowie über die Anträge einzelner Aktionäre.

& 35.

Die Beschlüsse und Wahlen der Géneralversamm- lung vollbringen sich mit absoluter Stimmenmehrkeit. Ergiebt sih bei Wahlen Gleichheit der Stimmen, so giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Auf Verlangen des Vorsigenden oder auf Ver- langen von fünf Alktionären muß sowohl über die Wablen als auch über andere Gegenstände geheime Abstimmung stattfinden. Dié Protokolle der General- versammlungen sind von einem Noiar aufzunehmen.

Abschnitt VLX. Bilanz und SEETEADE tens: S 36.

Die Bücher der Gesellschaft werden mit dem 31. Dezember jeden Jahres ge\{lossen und die Bilanz auf diesen Tag von der Direktion gezogen.

Die Grundsätze der Bilanz sind folgende:

Aus der Jahreseinnahme werden vorweg cnt- nommen:

a. die Pramienl ter rbge und die Prämienreserve; die hierfür zurückzustellenden Beträge sind fo zu bemessen, daß sie in Verbindung mit den fünftigen mathematischen Nettoprämien aus allen am Jahresschlusse noch bestehenden und erneuerungsberechtigten Versicherungen min- destens die re{chnungsmäßig zu leistenden Zah- lungen der Gesellschaft decken ;

. cine Reserve für die bis zum Jahres\{luß auf Versicherungs - Verträge der Gesellschaft fallig gewordene, noch unbezahblte Forderungen (Schadenresexve), bestehend aus ten vollen Summen der Forderungen ;

». diejenigen Beträge, die der Kriegsreserve, dem Beamtenpensionsfonds und etwa sonst noch nothwendig werdenden Reserven zu- zuweisen sind.

Sodann werden aus der Jahreéeinnahme gedeckdt :

. die laufenden Verwaltungskosten ;

», etwaige Abschreibungen ;

. die im Laufe des Jahres bezablien Versiche- rungs-Käpitalien und Renten, insofern dafür nicht eine Schadeureserve aus früheren Jahren (h) vorhanden ift

Von dem nah Bestreitung der vorstehend aufge- führten Posten verbleibenden Ueberschvuß; können nah Zurükstellung der gescßlih vorgeschriebenen Kapital- Resecve in moximo 209/69 auf Konto der Reserve für eventuelle Verluste und Bedürfnisse -übertragen werden. Ueber diese Reserve steht der Gesellschaft jederzeit freie Verfügung zu zur Bestreitung geschäft- liher Bedürfnisse, sowie zur Verbesserung der Dividenden. Sodann kommt in Abzug die etwa vertragömäßig an Versicherte und andere Betheiligte (S 2) zu leistende Gewinnbetheiligung. Aus dem verbleibenden Reste wird unter Berücksichtigung der vertraglichen und statutarishen Gewinnaatheile (S 14 und 31) die Dividente der Aftionâre ausgezahlt.

Sollte die Iahrescinnahme nach Entnahme der Reserven ud a. und b. und der unter e. vorgesehenen Zurückstellungen nicht ausreichen, um die Ausgaben ad d, 6, und f. m decken, so erfolgt diese Deckung unächst aus der Reserve für eventl. Verluste und Bedürfnisse, sodann aus dem Reservefonds; demnächst, sofern diefer niht ausreihtk, aus dem Grundkapital. _ Entsteht solchergestalt ein Verlust an dem leßteren, so erfolgt cine Dividendezahlung erst nah CErgän- jung des Grundkapitals aus den Uebershüssen fünftiger Jahre.

Die Bilanz muß längstens im Monat April von der Direktion aufgestellt und dem Aufsichtörath zur Prüfung übergeben sein.

„Die von der Generalversammlung festgesehte Vividende der Aktionäre ist spätestens am 1. Juli jeden Jahres zahlbar.

Alle Dividenden, welehe nicht binnen fünf Jahren âäbgehoben werden, verfallen zu Gunsten der Gescll»

haft. s 37.

î Die behördliche Beaufsichtigung tes çanzen Ge- Yttäbetriebes erfolgt na rige der geseßlichen en.

Versch

Abschnitt VIx. Abänderung der Statuten, Auflösung und E der Gesellschaft.

Nur in einer außerordentlichen Generalversamm- lung kann eine Abänderung der Statuten und eine Erhöhung des Kapitals durh Ausgabe neuer Aktien beshlossen werden und nur mittels einer " drei Vier- theile der abgegebenen Stimmen darstellenden Mehr- heit. Die Beschlüsse über solche Abänderungen be- dürfen der staatlichen Cenehnigung,

Die Auflösung der Gesellschaft findet außer in den geseßlih bestimmten Fällen nur statt:

a. wenn die Hälfte des gezeihneten Grund- Kapitals der Gesellshaft verloren gegangen ist und wenn bei Eintritt eines solchen Falles nicht von sämmtlichen Aktionären einstimmig die Wiederergänzung des ursprünglichen Kapitals beschlossen werden ollte;

. wenn die Inhaber bezw. Vertreter von drei Viertheilen der begebenen Aktien in einer Generalversammlung die Auflösung verlangen. Der Auflösungsbeshluß bedarf der \taat- lichen Genehmigung. ]

§8 40.

Die Liquidation wird durch Beschluß der General- versammlung der Direktion oder besonderen Liquida- toren übertragen und nach den geseßlichen Bestim- mungen durchgeführt.

Cöln, den 6. November 1901.

Die Direktion.

[64301] Brauerei Kempf, Actien-Gesellschast, Frankfurt a/M.

Vilanz-Konto per 31. August 1901. Activa. M. [A Immobilien-Konto . .. 1 686 985 50 Elektrische Anlagen . .. 35 186 Fastagen-Konto: Lagerfässer S 40 520/60 / Berau al 1|— Maschinen-Konto . E 264 202/10 Fuhrpark-Konto 28 28270 Ütensilien-Konto E 67 686/50 Eismaschine-Neuanlage-Konto 24 191/48 Da Ea S 281 845|— Nee A t 23 092|— Wechsel-Konto . N G20 2 170/28 E 8 823/26 3 232 986/42 PasSsiva.

Aktien-Kapital-Konto . . 1400 000|— P E NE E outo s l Ta 000 Dividenden-Konto pro 1899/1900 . 180|— Prioritäten-Zinsen-Konto : 15 590|— Hypotheken-Konto . ._. 240 571/43 Kreditoren . S L 206 396/95 Acceptations-Konto . .. 7 905|— Reservefonds-Konto . . . .. 250 000|— Spezial-Reservefonds-Konto . 90 000|— Delkrédere-Konto . -; . 5 103 348/75

ewinn- und Verlust-Konto:

Vortrag 31. August 1900 M 5917,64

| |

Reingewinn

1900/1901 174 576,65 | 180 494/29 3 232 986/42 Gewinn- und Verlust-Kouto

per 31. August 1901,

Soll. M. A An Rohmaterialien u. Betriebskosten 853 514/92

Abschreibungen 96 780/19

Reingewinn . 174 576/65

1124 871176 Haben. | Per Bier-Konto Lx 1 077 252/52 Treber-Konto 39 565!— Malzkeime-Konto . 8 054/24

1124 871/76

Fraukfurt a. M., den 31. August 1901.

Der Auffichtsrath. Der Vorstand. Mankiewicz, Rechtsanwalt. Kemvff.

Die in der beutigen Generalversammlung auf 8 9%, festgeseßte Dividende gelangt sofort gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 15 mit E A SO, p Ï

an der Kasse der Gesellschaft, Hainerweg Nr. 44, sowie bei der Deutschen Vereinsbank, hier, bei der Deutschen Effecteu- & Wecchsel- Bank, hier, bei dem Bankhaus Eml. Schwarzschild, hier, bei dem Bankhaus Philipp Elimeyer in Dresden zur Auszahlung. Frankfurt a. M., den 11. November 1901. Der Vorsitzende des Auffichtêraths: Mankiewicz, Rechtsanwalt.

[64319] did ‘Bürgerliches Brauhaus Hameln Actien Gesellschaft in Hameln.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellshaft beehren wir uns zu einer ordentlihen Generalversamm- lung auf Freitag, den 29. November 1901, Nachmittags 4 Vor im Geschäftslokal des Bank- hauses W. Silbershmidt in Hameln ergebenst ein- zulaten.

Tagesorduun : ]

1. Vorlage des Geschäftöberichts des Vorstands und des Aufsichtsraths, der Gewinn- und Verlustrehnung sowie der Bilanz für das Geschäftsjahr 1900/1901. u

[1 EEORUns des Vorstands und des Aufsichts-

raths.

111. Wabl ter Revisoren für das Geschäftsjahr

1901/1902.

1V. Verschiedenes.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung haben die ren Altionäre ihre Aktien nebst einem doppelten Nummernverzeichniß bis spätestens am 28, Novenber 1904 bei unserer Gesell- schaftsfkasse oder dem Bankhause W. Silber- chmidt in Hameln während der üblichen Geschäfts- turiten zu hinterlegen.

Hameln, den 11. November 1901.

Der Auffic§tsrath. W. Menge, Vorsiyender.

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[64312]

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Aktienbrauerei Rettenmeyer Stuttgart.

Die 13. ordentliche Generalversammlung findet am Samstag, 14. Dezember d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Wirtbschaftsfaale der Brauerei (in der Karlsvorstadt bier) statt. E Tagesorduuug : 3 Vorlage der Bilanz und Berichterstattung des Vorstands und Aufsichtsratks.

2) Ertheilung von Decharge an Vorstand und Aufsichtsrath. 3) Beschlußfassung über die Verwendung des Neingewinns.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder

Aktionär berechtigt; zur Abslimmung jedo

nur derjenige, welcher feine Aktien (ohne Dividendenscheine; spätestens 3 Geschäftstage vor dem Ver- sammlungstage bei der Gesellschaftskasse oder bei folgenden Bankhäufern: Württemb. Landesbank, Stuttgart,

Flesch & Ulricy, Augsburg,

A. Weisheit & Cie., Ulm a. D,., Deutsche Genossenschaftsbank von Soergel, Parrifius & Cie., Commandite,

Frankfurt a. M.,

oder bei einem Notar hinterlegt; in leßterem Falle jedoch ist die Bescheinigung über die materielle Hinter- legung bei einer der vorgeuaunten Hinterlegungsstellen innerhalb obiger Frist einzureichen.

Stuttgart, 10. November 1901.

Der Vorsitzende des Auffichtsraths: Rechtsanwalt Gauß.

[64225]

Activa. „Bilanz per

39,

E S;

Westf. Kupfer- und Messingwerke Act. Ges., vorm. Casp. Noell , in Vogelberg bei Lüdenscheid.

Juni 1901. _

P asSiva.

1) Grundstücke-Konto .

2 O O

3) Maschinen- und Anlagen-Konto

4) Inventar- und Utensilten-Konto

5) Wasserkraft-Konto . . A

6) Anschlußgeleise-Konto. . . .

7) Kassa- und Neichsank-Giro-Konto .

Be

9) Effekten-Konto .

10) Debitoren-Konto . . .

11) Metallvorräthe-Konto

12)- Bethbeiligungen-Konto R

13) Gewinn- und Verlust-Konto: Verlust in I C 42 847/49

abzgl. Vortrag aus 1899/1900 8 770,06

Soll. 1) Sämmtliche Unkosten und Betriebs- ausgaben, Gehälter, Löhne, Frachten, Neparaturen, Zinsen und Steuern

5 903 879 54 _Getvinn- und Verluft-Konto per 30. Juni L901.

1034 004

564 264/90 665 251/69 652 116/42 78 871/41 1

101|—

5 080/85

43 506/03

3 750|—

1 597 092/35 1 529 350/20 730 412/26

10M C o N

ar r

S N

34 077/43

Vortrag a

Aktien-Kapital-Konto . Obligationen-Konto .. Obligationen-Zinsen-Kto. Accepten-Konto . Kreditoren-Konto Delkredere: Konto i Ordentl. Reservefonds- Konto .

) Außerordentl. Reserve-

fonds-Konto E Rückständige Dividenden

T

us 1899/1900 .

) Fabrikationsgewinn .

[38] 3) Verlust .

1 032 004/38

Der Aufsichtsrath besteht aus den Herren Dr. jur. Hans Jordan,

Bruno von Roy, Elberfeld,

Elberfeld,

Kommerzienrath C. Klönne, Berlin, und Amtmann E. Opderbeck, Lüdenscheid.

[64028] Activa.

1) Kassa-Konto . .

A 3) Effekten- und Betheiligungs-Konto . 4) Debitoren

5) Konti der Besißungen und Anlagen des Verein

5:

a. Hermannshütte: T. Immobilien-Konto I. Maschinen ITT. Werfsgeräthe-Konto . IV. Mobilien-Konto s b. Hörder Hochofenwerk : V. Immobilien-Konto Ci E VI. Maschinen- und Hochöfen-Konto VITI. Koksöfen-FKonto .. VIII. Werksgeräthe-Konto. . .. c. Dortmunder Hochofenwerk : IX. Immobilien-Konto E X. Maschinen- und Hochofen-Konto X1. Koksofen-Konto . . . X11. Werksgeräthe-Konto . X111. Eisenbahnen-Kornto A d. Bergbauliche zen : Hörder Kohlenwerk: XTV. Immobilien-Konto E a X V. Koblen-Separationen und Wäschen XVI. Maschinen-Konto A X VII. Werkäçceräthe-Konto . X VIIT. Diverse Eisensteingruben . X1X. Grube Martini e. Eisenbahnen: X X. Verbindunes- und Koblenbabhn f. Vericbiedenes : X X1. Kalksteinbruh in Letmathe X X11. Kalksteinbruh in Hemer . a X X11L.‘Betheiligungs-Konto „Reichsland“ E u e XXV. Elektrische Zentrale . . .. XXVI. Ringofen- Anlage Eisenwerk FIRTIE B o Schleswig 6) Fabrikate und Materialien : a. Hermannshütte b. Hörder Hochofenwerk . c. Dortmunder Hocbofenwerk , L

. M 00

7) Unfall-Versicherungs-Konto 8) Feuer-Versicherungs-Konto 9) Lebens-Versicherungs-Konto

Gewiun- und Verlust-Konto 1900/1901,

A 1) Generelle Verwaltungskosten 1 099 896

n

2) Zinsen, Skonto und Provisionen . 461 597 9:

3) Vbligations- Zinsen ¿ 400 000 Q Veiuit af Ge. . , ch _ch_ 22 590 5) Abschreibungen auf Bezugsverpflich-

E: ck c eo e o ¿ 6) Abschreibungen 7) Saldo

500 000 2 2083 432 3 169 162

7 861 66:

und Fabrik-Mobilien-Kto.

Dr. C. Otto & Cie

2 1 G5

1 350 362.88 E 158 4°6G 05 10 587 10)

M a

59 903 98 149 S86 11

1 332 137/10 4 516 117/76

8055 06576 10 081 329/96 946 373/55 32 489/07]

9 699 54618 2 887 4841/23 719 444/19 40 000

143 873 29 904 199 130 058 10 000 322 261104

9 602 090/74 695 13002 574 3191592 95 009

42 440178

342 477/24 9 679 881/74

97 047!02 63 332130 2 135 764/90 I 1598 13 1 904 939/96 68 454/96 69 290176

8 682 237/96

13 68630 23 107/95 14 569 I

53 280 401124

A

571 1) Vortrag au | 2) Betricds-U j 3) Einnahme

75h 4) Verfallene | Î [

dende

42 19

1)

Hörder Vergwerks- & Hütten-Verein.

Vilanz am 30. Juni 1901.

1) Konto der Stamm- Aktien E

2) Konto der Priori- täts-Aftien

3) Obligationen-Konto Hypotheken-Konto Neservefonds-Konto Beamten- Pensions- fasse E Garantie-Konto Hochofen - Nepa- raturfonds-Konto . Reparatur- und Er- neuerung8fonds-Kto Delkredere-Konto . Reservefonds für Be zugöverpflihtungen Kreditoren . : Arbeiterlöhne-: Konto Kouto der rüd ständigen Prioritäts Aftien-Dividenden Konto der rüdck

ständigen Stamin

Gewinn- 1

lust-Konto .

3 000 000 1 000 000|— 10 000 429 535/36 1 344 001/22 37 605/66 32 58330 50 000 150

|

| | |

5 903 875 54 Haben. 991 156/89

34 077/43

1 034 004 38

Vorsitzender,

stellvertretender Vors., Geheimer Kommerzienrath H. Lueg, Düsseldorf,

Passiva. M. «A

528 000 |—

. 126 500 000|—

10 000 000'— 5 293170 1 475 973/37

500 000 300 000

500 000

500 000

S8 92 500 000

503 9644:

473 47111 14 300

33 420

187 S8SO

} 169 162 19

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18991904 verid j

Der Aussichtêrath unserer Gesellichaft besteht aus den Herren

D. S

Ad. Overweg, Nittergutsöbefiyer, sißender, Ÿ i

W. Th. Deichmann, Banquier,

rocter, Ober-Regierungörath a. ©

Reictêmarlk

44 1 ug

Côêln,

O. von Evnern, Rentner, Bonn,

L, Hagen, Banquier, Cöln, A. Heiliger, Justizrath, Cöln,

Gottl. Langen, Fabrikbesiyzer, Cöln,

W. Ludwig, Bergrath, Bochum,

Dr. R. Neuhoff, Rentner, Bonn, C. Siling, Geh. Baurath, Cöln.

Hörde, dén 12. 9 Tull[l.

ovember 1901. Die Leopold.

Direktion.

W. van Vloten.

, Côln, Vor sißender,

kei Mosthofen

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