1901 / 281 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 97. Sigzung vom 26. November 1901. 2 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner.

Der Präsident Graf von Ballestrem eröffnet die Sißung mit folgenden Worten :

F erlaube mir nah der längeren Pause sämmtliche Mitglieder auf das Herzlichste zu begrüßen.

Meine Herren! Wir haben zunächst eines unendlich \{merzlichen Ereignisses zu gedenken (die sämmtlichen Mitglieder des Hauses mit Einschluß der Sozialdemokraten erheben sich), welhes Seine Majestät den Kaiser und Sein Allerhöchstes Haus, die deutshen Fürsten und das deutsche Volk auf das Tiefste ershüttert hat, welches auch zahl- reiche, außerhalb unseres Volkes stehende Kreise mit \chmerzlichster Antheilnahme erfüllt hat. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Pun Niftoria Adelheid Marie Luise, Prinzeß Noyal von Groß- ritannien und Irland, Herzogin zu Sachsen, diese erhabene, mit den glänzendsten Gaben des Geistes und Herzens von Gott ausgezeichnete und begnadete deutshe Fürstin, die geliebte, unvergeßliche Mutter unseres Kaisers, die Wittwe unseres Heldenkaisers Friedrich, die Be- \{hüßerin alles Guten und Edlen auf der Welt, wie auch segensreidhe Helferin des Aermsten und Elendesten, ist am 5. August d. J. aus diesem Leben geschieden. Ihr gesegnetes Andenken wird in ihrem Volke fortleben. Namens des Reichstages habe ih alsbald nah dem Tode der Kaiserin Mutter Seiner Majestät dem Kaiser dem tiefen Schmerze, welcher den Reichstag beseelt, Ausdruck verliehen, wofür Seine Majestät huldreichst gedankt hat. :

Der Präsident fährt sodann fort: Aus Veranlassung des fluch- würdigen Attentats auf den verstorbenen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika habe ih namens des Reichstages die tief- gefühlteste Theilnahme dem hiesigen amerikanishen Botschafter aus- gedrückt, welcher dem Nei Stage für diese Kundgebung, für sih und im Namen des amerikanischen Volkes auf das Herzlichste gedankt hat. Jm Namen des Reichstages habe ih aus Veranlassung des Todes des dritten Reichskanzlers, Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillings- fürst, dem ältesten Sohne desfelben das berzlihste Beileid ausgedrückt und die amtliche Niederlegung eines Gedächtnißkranzes an dem Sarge des Verstorbenen bewirkt. Der Sohn des verstorbenen Reichskanzlers hat für diese Kundgebung des Reichstages herzlichst gedankt und dabei der langjährigen innigen Beziehungen seines verstorbenen Vaters zu dem Deutschen Reichstage gedacht.

Seit dem 15. Mai sind die Mitglieder des Reichstages Bender (Zentr.), Wintermeyer (\r. Volksp.), Dr. von Siemens (fr. Vag.), Johannsen (b. k. F.), Dr. Schönlank (Soz.) und Dr. Lehr (nl.) verstorben. Das Haus ehrt das Andenken an die Dahingeschiedenen in der üblihen Weise.

Der Abg. Dr. von Frege-Welßtien hat einen längeren Urlaub nachgesuht und sein Amt ats Erster Vize-Präfdent niedergelegt. Der Präsident behält sih vor, in den nächsten Tagen auf die Frage der Wiederbeseßung des erledigten Postens zurückzukommen. 28 j

Darauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein.

Der Entwurf eines Gesehes zur Abänderung der Sirandungsordnung vom 17. Mai 1874 war der Kom- mission für die Seemannsordnung zur Vorberathung über- wiesen worden. Es handelt sih im wesentlihen darum, durch eine neue Fassung des § 2 die Befugniß der Behörden, im Interesse des ungehinderten Schiffsverkehrs die Beseitigung von die Schiffahrt hemmenden Hindernissen zu veranlassen, dahin zu erweitern, daß die Behörde zur Deckung der durch die Beseitigung entstandenen Kosten die beseitigten Gegenstände öffentlih verkaufen kann. Die Kommission hat der neuen gopung mit der Maßgabe zugestimmt, daß dieje erweiterte

efugni}z eintreten soll, „soweit nicht Sicherheit gestellt wird“. Im übrigen ist der Entwurf nur redaktionell verbessert worden. Referent ist der Abg. Dr. Semler (nl.). ;

Ohne Debatte wird die Vorlage in der Fassung der Kom- missionsbeshlüsse angenommen. | i

Es folgt die zweite Berathung des Entwurfs einer Seemannsordnung, welche die geltende Seemannsordnung von 1872 erseßen soll. Den schriftlihen Bericht über die Ver- handlungen der VI. Kommission darüber hat der Abg. Dr. Semler erstattet. Zu den Kommissionsbeschlüssen liegt cine große Anzahl Amendements der Sozialdemokraten vor.

Nach 8 1 des Entwurfs sollen dessen Vorschriften auf alle Kauffahrteishiffe Anwendung finden, welhe zur Führung der Reichsflagge berechtigt sind geht dahin :

„Sie sind der Abänderung durch Vertrag entzogen, soweit nit eine anderweitige Vereinbarung auédrücklih zugelafjen ist Durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths kann be- stimmt werden, inwieweit die Vorschriften dieses Geseyes auf Binnenschiffe Anwendung finden, welche das Recht, die Reichsflagge

1 führen, ausüben dürfen."

Der §8 2 der Vorlage bestimmte:

Schiffer im Sinne dieses Gesetzes ist der Führer des Schiffes (Scbiffskapitän), in Ermangelung oder Behinderung deéselben deifen Stellvertreter.“

Die Kommission hat hier und durhweg in dem ganzen Entwurf für den Ausdruck „Schiffer“ die Bezeichnung „Kapitän“ eingeseßt. Weiter besagt der Ÿ 2:

„Sciffsoffiziere im Sinne dieses Geseyes find Unterstützung des Kapitäns in der Führung des Schiffes bestimmten Angestellten, welche zur Ausübung ihres Dienstes cines staatlichen

_Befäbigungsnachweises* bedürsen. Außerdem gelten als Schiffs offiziere die Aerzte, Proviant

und Zahlmeister

Schiffêmann im Sinne dieses Gesetzes it jede Dienste auf dem Schiffe während der Fahrt Rheders angestellte Person, obne Unterschied, ob di erfolgt ist und Pflichten des Schiffömanncs mann. Die Gesammtheit der mann\ch{aft.“

Zu §8 1 ist von dem Abg. Dr. Stockmann (Rp.) Eraänzung beantragt, welhe die vor kurzem ergangene Novelle zum Gesey, betréffend das Flaggenrecht der Kauf fahrteishiffe, ausdrücklich als maßgebend für die Seemauns ordnung hinstellt

sonstige zum Anmusterung oder nicht.

ILEUS Sit

s .. SMIN 9:

Der Lootse gilt nie als Schiffêäleute bildet die

cune

Mit diesem Antrag, den der Antragsteller kurz begründet, |

wird der Ÿ a G)

e

1 ohne weitere Debatte angenommen, desgleichen ebenso L 3, welcher das dienstliche Verhältniß dem Kapitän, den Schiffsoffizieren und den Schiffsleuten regelt

Nach §8 3a, der von der Kommission neu eingefügt ist, | erläßt der Bundesrath Bestimmungen über die Zahl und Art | der Schifisoffiziere, mit welchen die Schiffe zu besehen sind,

sowie úber den Grad des Befähigungszeugnisies, das der Ka

Kenntnisinahme vorzulegen.

Ein Antrag der Abga. Albrecht und Genossen (Soz.) | hinter dem Wort „Schiffsoffizier“ einzushieben

gcht dahin, „und Schiffsleute“

Aba. Schwark - Lübeck (Soz) begründet den Anirag damit, daß Bestimtm 1ngen úber dic Besatzungsverbältnisse nah Ten Scbifféklassen nothwendig seien. Ein Schiff könne auch

« t. unter minder

Ein Zusaß der Kommission |

DICICNIgen JUT } Q 4 e e 0 o z G EIe Ly | und uvei Beisigern besetzt scin sollten, von denen einer den Krei)en

für Rechnung des | Auch die weibliche Angestellte hat die Rechte | | der Schi

zwischen |

einzelnen |

werthiger Fieung eher gehen, als unter einer minderwerthigen Be- saßung. Das Hauptgewicht bei der Schiffahrt liege in der Besaßung; denn ein {lecht ausgeführter Befehl könne Schiff und Ladung ge- fährden. Es müßten Bestimmungen über die Zahl der see- männis gebildeten Mannschaften nah Raumgehalt und Segelfertig- feit der Schiffe getroffen werden. Die Zahl der Besaßungsmann- schaften auf den Segelschiffen sei immer mehr beschränkt worden. Ein genügend technisch g E Personal sei durchaus nothwendig, und zu thm müßten auch ortskundige Leute gehören. Es müßte bestimmt werden, wieviel Mann mit Fachkenntnissen und Fahrkenntnissen im Verhältniß zur gesammten Mannschaft auf einem Schiffe sein müßten. Viele überseeische Schiffe führten nur eine ganz geringe europäische Mannschaft neben den aus fremden Bevölkerungen bhergenommenen Mannschaften, welche häufig auf der Straße aufgelesen seien und unter der Aufsicht der geringen Zahl der seemännischen Leute Dienst thun müßten. Die fremden Leute verständen die deutsche Sprache nicht und begriffen die Kommandos niht. Es müßten ferner Vorschriften erlassen werden, daß die Zahl der Heizer auf den Dampfern erhöht werde; ebenso sei die Erhöhung der Zahl der Trimmer eine sehr wichtige Frage. Viele Selbstmorde auf den großen transatlantischen Dampfern seien eine Folge der Ueberbürdung der Trimmer. Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe führt aus, daß der Antrag der von der Kommission beschlossenen Resolution widersprehe; wonach die Frage der Bemännung und andere Fragen durcl) Gesetz E werden follten. Der Antrag stelle dem Bundes- rath eine Aufgabe, von deren Schwierigkeit der Vorredner keine Vorstellung habe. Diese Aufgabe sei überhaupt nicht lösbar; wenigstens sei es bisher noh in feinem Lande der Welt gelungen, sie in dem Um- fange zu lôsen, wie es der Vorredner fich vorstelle. In E sei zwar nat jahrelangen Berathungen dem board of trade die Ermächtigung ertheilt, solhe Bestimmungen zu treffen. Sie beschränke sih aber nur darauf, daß auf größeren Dampfschiffen bei den Seefahrten mindestens zwei Steuerleute und fech8s Matrosen sein müßten. Eine folhe Be- stimmung sei aber für die deutshen größeren Dampfschiffe garnicht nothwendig. Es hätte zwar kein Bedenken, in dieser Weise vor- zugehen, und die See-Berufsgenossenschaft sei veranlaßt worden, im Sinne der englishen Bestimmungen Unfall-Verhütungsvorschriften auszuarbeiten; damit sei der Vorstand der See-Berufsgenossen- schaft gegenwärtig auch beschäftigt. Der Bundesrath würde auch

nichts Anderes thun können.

Abg. Frese (Fr. Vgg.) bittet gleichfalls, den Antrag Albrecht abzulehnen. In der Kommission seien alle Gründe für und wider eifrig erwogen worden. Die Gründe des Vorredners seien widerlegt worden. Der Antrag stelle dem Bundesrath eine nicht zu be- wältigende Aufgabe, und die Stellung des Bundesraths werde in un- zulässiger Weiss alteriert.

Abg. Kirsch (Zentr.) hält den dem Antrage zu Grunde liegenden Gedanken für gerechtfertigt ; au die Kommission habe ihr grund- säßzliches Einverständniß ausgesprochen und sih über die son er- wähnte Resolution verständigt. In der Art, wie der Antrag ge- stellt sei, muthe er dem Bundesrathe eine für diesen unlösbare S zu. Das Haus müsse es also bei dem Vorschlage der Kommission elassen.

Abg. Schwartz: Der Unter - Staatssekretär geht offenbar von der Auffassung aus, daß es sih in § 3a nur um den Befähigungs- nahweis der Schiffsoffiziere handelt. Das is ein Irrthum; es ist ausdrücklich auch von der Zahl und der Art der Schiffsoffiziere die Rede. Was der Bundesrath in diesem Falle kann, wird er auch be- züglih der Schiffsleute können. Was andere Staaten thun oder nicht thun, braucht doch für uns nicht maßgebend zu sein.

Abg. Dr. Stockmann bittet, den sozialdemokratishen Antrag abzulehnen. Allerdings sei es wünschenswerth, daß das Schiff auf bober See eine genügende Besaßung habe. Das liege aber im Interesse der Rheder selbst, ganz abgesehen davon, daß die vorgeschlagene Bestimmung unausführbar sei. Höchstens könnte man eine folche Forderung dem Bundesrath zur Prüfung nahelegen.

Damit schließt die Diskussion. Für den Antra Albrecht stimmt außer den Antragstellern nur die Freisinnige Volks- partei. Der § 3 a wird unverändert angenommen.

Der § 4 besagt im ersten Absah:

„Seemannsämter mit den durch dieses Gesetz ihnen zugewiesenen Befugnissen und Obliegenheiten sind im Reichsgebiet die landes- rechtlich, in den Schutzgebieten die vom Reichskanzler bestellten Be- börden, im Auslande die Konsulate des Reichs für Hafenpläye.“

Der zweite Absaß lautet nah den Beschlüssen der Kom- mission :

„Die Einrichtung der Seemannsämter im Reichsgebiete steht den Landesregierungen nah Maßgabe der Landesgeseße zu. Ihre Geschäftäfübrung unterliegt der Oberaufsicht des Reiches. Bei der Entscheidung in den in § 111 (Zuständigkeit des Seemannsamts zur Beurtheilung von Strafsachen) bezeichneten Fällen müssen die Seemannsämter innerhalb des Reichsgebiets mit einem Vorsigenden und zwei \{iffahrtskundigen Beisizern bescit sein.“

Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen, den lezten Sah des zweiten Absaßes, wie folgt, zu fassen:

„Bei der Verbandlung und Entscheidung in den im § 111 be- ¿cibneten Fällen müssen die Seemannsämter innerhalb: des Reichs- gebiets außer mit dem Vorsißenden mit zwei Schöffen besetzt sein, von welchben ciner den Kreisen der scebefahrenen Schiffsleute ent- nommen werden muß. Die Verhandlung vor dem, erkennenden Seemannsamt eins{ließlih der Verkündung der Urtheile und Be- {lüse desselben erfolgt öffentlich und mündlih. Die Schöffen er- halten außer den Reisekosten cine Vergütung von 5 K für jede Siyung, an der sie theilnehmen.“

Abg. C abenslv (Zentr.) befürwortet cine andere Fassung des- selben Satzes, wonach bei der Entscheidung în den erwähnten Fällen die Seemannéämter innerhalb des Reichsgebiets mit einem Vorjihßenden der sccbcfabrenen Schifföleute entnommen sein muß. Den zweiten Theil der sozialdemokratischen Anträge, Bezahlung der Schöffen u. \. w., lebnt Nedner entschieden ab

Aba. Metzger (Soz.) tritt im Interesse der Schiffsleute lebhaft für den Antrag sciner Parteigenossen ein. Die Vorlage überlasse bezüglih der Zusammenseßung der Scemannsämter als Strafgerichte Alles dem Belieben der Landesgeseßgebung; die Kommission lasse wenigstens wes schiffahrtskundige Beier vorscreiben, die Interessen féleute würden aber nur dann in diesen Schöffengerichten audreiend gewahrt sein, wenn mindestens einer der Beisizer dem

| Freise der Schiffsleute selbst entnommen werde. Redner weist auf die

Statistik bin; die Zabl und Höhe der bekannten Strafen, insbesondere der drückenden Geldstrafen, bezecuge das Vorhandensein eines ganz

| außerordentlichen Mifwerbältnisses, wie cs nicht weiter geduldet werden

| DUTIe

ür Darüber seien sh die Seeleute durhaus einig: auch in der tecnischen Kommission habe man den Ruf nach einer Reform als be- rectiat anerkannt. Natürlich müßten den Schöffen Reisekosten Diäten gezablt werden, ebenso sei die Oeffentlichkeit der Verhand- luna und der Verkündung der Urtheile im Interesse der Scbiffsmann- ichaften, denn nur auf diese Weise werde es gelingen, die shandbaren Norkommnisse von Mikhandlungen auf den Schiffen unmögli zu machen oder doch ecinzushränken. Es sei vorgekommen, daß Schiffs- favitáne durch Drobungen ihre Schiffäleute, wenn sie vom Seemanns- amt w Geldstrafe verurtbeilt worden seien, verhindert hätten, den Nechts-

114% ik

| weg danach zu beschreiten. pitän und die Schiffsoffiziere besiten müssen. Die Bestimmungen | sind dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt zur |

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister von Posadowsk y-Wehner:

Meine Herren! Ih kann Sie nur bitten, nah Maßgabe der Kommissionsvorlage zu beshlichen und demgemäß sämmtliche Anträge abzulebnen.

Wenn der Herr Vorredner auf die großen Summen hingewiesen bat. die bei den Seemannsämtern an Strafgeldern so kommt cs doch darauf an, wie viele Strafgelder

6a

F p g g E Schifföleute sitzen, Dr. Graf | Vertreter der Schiffsle Be

eingehen, |

sind im Verhältniß zur seemännishen Bevölkerung, und man hat auch fein Recht, glaube ih, dieserhalb die Rechtsprechung der Seemannsämter zu verdächtigen, wenn man nicht die Fälle kennt, für welche diese Strafen festgesetzt sind. Sollte es richtig fein, daß Kapitäne sich herausgenommen haben, einen Seemann dur Drohungen zu verhindern, den geordneten Rechtsweg gegen die Festseßung der Seemannsämter zu beschreiten, so ist das nah dem Neichs-Strafgesezbuch das Vergehen der Nöthigung, und bei dem Vergehen der Nöthigung ist bekanntlich {hon der Versuch strafbar. Sollten also solche unlauteren Maßnahmen in der-That gegen die Seeleute gerichtet worden sein, um sie zu bewegen, fi ihres geseß- lien Rechts zu begeben, fo haben die Seeleute nur eins zu thun: d. h. hiergégen den Strafrichter in Anspruch zu nehmen. (Zuruf bei dèn Sozialdemokraten.) Meine Herren, bei den Seeämtern liegt der Fall ganz anders, ebenso wie bei den fozialpolitishen Schied8gerichten und den Gewerbeschiedsgerichten. _"

Was zunächst die Seeämter betrifft, so sind dies Fachbehörden, die keine Strafjustiz zu üben, sondern die lediglich Seeunfälle fest- zustellen haben, und namentlich festzustellen haben, ob ein Grund vor- liegt, einem der hierbei betheiligten Offiziere sein Patent zu entziehen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Auf Grund der Gewerbe- ordnung, aber niht auf Grund des Strafgeseßbuhs! Das ist gewiß ein Unterschied, meine Herren!

Ferner die gewerblichen Schiedsgerichte, ebenso wie die sozial- volitishen Schiedsgerichte, entscheiden lediglich über zivilrecht- lihe Ansprüche. Es hieße ein vollkommen neues Element in unsere Strafgeseßgebung einführen, wenn man die ent- scheidenden rechtsprehenden Instanzen nah Berufs klassen zusammen- segen wollte. Es wäre das in der That die Einführung einer Standesgerichtsbarkeit.

Abgesehen davon, daß die verbündeten Regierungen, mit denen ih über alle diese streitigen Punkte in Unterhandlung getreten bin, gegen die beantragte Bestimmung den allernahdrücklihsten und ernstesten Widerspruch erhoben, möchte ih noch darauf hinweisen, welche Bedenken es bei der eigenthümlichen Gestaltung des seemännischen Berufs hat, wenn unter Umständen der Seemann über die Ver- gehungen des Kapitäns und der Schiffsoffiziere entscheiden follte. Es würde das und ich gebe hier das wieder, was die verbündeten Regierungen erklärt haben ein \{werer Eingriff in die Disziplin und damit eine {were Gefährdung derselben sein, der Disziplin, die für den scemännishen Beruf nothwendig is, und daß sih Jeder dieser Disziplin zu fügen hat, muß der Seemann wissen, der diesen Beruf ergreift.

Man könnte nun, meine Herren, einen Ausweg suchen und be- stimmen: das Mitglied aus der Schiffsmannschaft hat niht mit- zustimmen, wenn es sich um eine Verhandlung gegen Schiffsoffiziere bandelt. Aber gerade wenn man diesen Ausweg wählte, würde es erst recht zum Ausdruck kommen, daß man hier zum ersten Male in unserer Strafgesetzgebung wieder das Prinzip der Standesgesetzgebung, der Standesrehtsprehung einführt, und das, meine Herren, halten die verbündeten Regierungen der Seestaaten übereinstimmend für voll- kommen unzulässig.

Ich kann Sie aus diefen Gründen nur bitten, alle Anträge, die zu den Kommissionsbeschlüssen gestellt sind, abzulehnen.

Ich bemerke \{ließlich, daß im § 111 dieses Entwurfs eine wesent- liche Verbesserung enthalten ist, indem hiernach, wenn ein Schiff sich auf die Reise begiebt und der Seemann deshalb niht mehr die Möglich- keit hat, innerhalb der Frist, wo er sich noch an Land befindet, gegen eine Entscheidung des Seemannsamts auf gerichtliches Verhör anzu- tragen, er innerhalb der geseylihen Frist diesen Widerspruch beim Kapitän zu Protokoll geben kann, und daß der Kapitän verpflichtet ift, diesen gegen die Entscheidung des Seemannsamts erbobenen Wider- spruch in das Schiffstagebuh einzutragen. Dadurch ist eine voll- kommene Kontrole geschaffen, daß dem Seemann sein Necht auf gerihtlihes Verhör nicht verkürzt wird. Ih glaube also, die Kautelen sind gegen den bisherigen Zustand wesentlih vershärft, und die Theilnahme von seces{hiffahrtskundigen Beisizern, sowie die zuleßt angeführte Bestimmung sind eine ausreichende Gewähr, daß der Sciffsmann gerecht und sahlich behandelt wird. Glaubt er, daß et nit gesehen ist, so steht ihm eben das Recht zu, auf gerichtliches Gebör anzutragen, und dann finden alle Rechtsvorschriften des gericht lichen Verfahrens statt, einschließli der vollen Oeffentlichkeit.

Aba. Kirs{ weist darauf hin, daß der Kommissionsbeshluß bereits cine Verbesserung der Regierungsvorlage sei, da er vorschreide, daß das Seemannsamt fkollegialish zusammengeseßt sein solle, und set die technishen Schwierigkeiten auseinander, die dem Antrag ent- gegenstehen ; es werde sih garnicht die genügende Anzahl von Schöffen finden. In Gemäßheit des Gerichtsverfassungsgesezes müßten Bor \chriften über die Berufung der Schöffen und dergleichen erlafen werden. Durch diesen Paragraphen allein ließen sih die Schöffen gerichte niht einführen.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) meint, daß die Seemannsämter nich die soziale Gerechtigkeit ausübea könnten. Der Antrag fei nur ein Schritt auf dem Wege zur fozialen Gerechtigkeit. Die Berufung an das ordentliche Gericht könne nicht genügen. Die Seeleute seien 0: nit im stande, die Berufung einzulegen, und die Secemannsamic seien tbatsälih eigentlich die einzige Instanz für die Seeleute, daru: müßte diese so gestaltet werden, daß die Seeleute Gerechtigkeit erfahren Die \cifabrtskundigen Beisiter würden sicherlich keine Arbeiter ein Die Interessen der Schiffsleute der niederen Chargen müßten von den Seemannéämtern wahrgenommen werden können. (s handle sich j3 dabei na dem §111 oft um strenge Bestrafungen und sogar um Gefängn!k strafen... Im weitern Verlauf seiner eingehenden Ausführungen vertheidigt der Redner namentli die Forderung der Ocffentlichkeit der Verhand- lungen vor den See-Schöffengerichten und findet es unbegreiflich, daß sich Reichêtagêmitglieder finden sollten, die gegen dieses Prinzip Front maden, daß insbesondere das Zentrum sich für dicsen Theil des Antrags nit erwärme. Der Antrag sei von dem Gedanken der sozialen Zu! sorge eingegeben, die nicht auf dem Papier stehen bleiben dürfe. die beantragten Erweiterungen werde die sceemännische Bevölkerung von den Fortschritten der Seemannsordnung keinen Nuyen baben Wenn in Hamburg und Bremen die Regierungen die Scemannsämter nah dem Kommissionsbeschluß zu beseen hätten, so seien doch diese Regierungen abbängig von dem hervorragendsten Stande der beiden Hansestärte, von den Nhedern. Es handle sich in zabllosen Fälle um Vergebungen der Kapvitäne, deéhalb müße in dem Kollegium ein um deren Interessen wahrzunebine

Bevollmächtigter wum Bundesrath, Senator der freien Hansestad! Bremen De. Pauli: Daß der gestellte Antrag nicht das Richtige trifft, zeigt am besten die eben gehörte Rede und der Hinweis dara" daf es si vielfach um Vergehungen der Kapitäne handle, über ? nothwendig ein Vertreter des Schiffsmannsstandes fein Urtheil fállen müße. Es kommt toch{ nur darauf an, Garantie für cine gereMte Rec iprecbuna zu schaffen. Der Abg. Herzfeld hat gemeint, die bauptsächlihite" Seemannsämter scien in Hamburg und Bremen, und hat fich dani erlaubi ju sagen, die Regierungen dieser Hansestädte scien abhängig von E

n D onc

Rhederstande. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Ich bitte Herrn aus der A Bremens nachzuweisen, wo der Bremer

edern Bremens Ea gemacht habe; er

egen die Mitwirkung

Bebel, Senat

wird um ein Beispiel in Verlegenheit sein. tüchtiger, bewährter, von der Agitation unbeeinflußter Schiffsmänner im Seemannsamt habe ih garnihts einzuwenden, aber als obliga- torishe Vorschrift darf so etwas nicht in das Geseß aufgenommen

ih von den N

werden.

Geheimer Ober-Regierungsrath im Reichsamt des Innern von

utóres: Man hak wiederholt mit der ungeheuren Höhe der rafen operiert, welche der Hamburger Wassershaut verhängt hat, und wiederholt die Summe von 10- bis 12000 Æ genannt. Durchsicht der genauen Statistik ergiebt, daß in 161 Fällen Strafen von 3 bis 10 M verhängt sind, in 297 Fällen die Strafen den Be- aber unter dem Maximum von Behauptung

Geldst

trag von 10 # überschreiten, 30 f noch zurückbleiben. in viel fertigen. l übe, die Spiße abzubrechen, geshlagen.

weiter.

verständniß untergelaufen.

Darnadh

erscheint Licht,

: jene als es die

{limmerem Thatsachen

In anderen Staaten gehen

Vertrauen!

Abg. Dr. Paasche (nl.): Ih muß entschieden bestreiten, daß dies Gefeß nicht den Geist fozialer Fürsorge athmen würde, wenn der sozialdemokratische Antrag abgelehnt wird. wird sein Recht finden.

Wir

uns davor hüten, Standesgerichte wieder aufleben zu lassen.

Abg. Bargmann (fr. Volksp.) erklärt sich für die Oeffentlichkeit und Münölitßkeit der Verhandlungen vor den Seemannsämtern, um

deren Entscheidungen einen größeren Werth zu geben.

Darauf wird um 51/2 Uhr die weitere Berathung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. Präsidenten des Reichstages und Verlesung dcr Jnterpellation Bassermann, betreffend die Duellaffäre in J

(Vorher Wahl des Ersten nsterburg.)

Um dem Angriff, doß ein Einzelner dieses Strafrecht aus-

jat die Vorlage ein Kollegium vor- aten _die Strafbefugnisse viel Was die Frage der Disziplin betrifft, so is wohl ein Miß-

Es ist den Landesregierungen durchaus überlaffen, welhem Grade, welcher Charge die Beisißer entnommen werden sollen; schenken Sie ihnen das hier unbedingt erforderliche

abg Der Seemann n. Die îm Laufe der Verhandlungen aufgestellte Bebauptung, daß die von dem Hamburger Wassershaut getroffenen Strafverfügungen zu hart gewesen seien, trifft nicht zu. i

Die

recht-

oll und

müssen

Vize-

Nr. 93 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 23. November, at folgenden Inhalt : amtliches: Das Prinzregenten. Theater in München. Die Schnell- fahrversuhe der Studiengesellshaft für eleftrishe Schnellbahnen. Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe für ein Geschäftshaus der Spar- und Leihkasse Glückstadt. Wettbewerb um Entwürfe zu einer Lungenheilstätte in Sorg bei Adorf. Wettbewerb um Pläne ; t der Domkirch in Brünn. Asphaltstraßen, in welche Straßenbahngleise eingelegt sind. Zwei Eisenbetonbrücken oberhalb des Niagarafalles. Bearbeitung von Spundpfählen.

zur Wiederherstellun

Amtliches: Dienst-Nachrichten.

Nördlichste Eisenbahnbrücke der Welt. Bücherschau.

Statistik und Volkswirthschaft.

Neligionsbekenntnisse.

(Stat. Korr.) Bei der ersten Veröffentlihung des endgültigen Ergebnisses der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 im Vreußis@en Staate*) ist bereits mitgetheilt worden, daß im jeßigen Umfange des Staatsgebietes seit dem 2. Dezember 1895

die Zahl der

DIuden Bekenner

bezw. Personen mit

niffe

austausche zuzuschreiben.

ortsanwesenden Personen . Evangelischen Kalßolileu

iten Christen

anderer Religionen

um

. 2 617 386 . 1466 129 . 1114 165 19 882 12 606

un- bekanntem Neligionsbekennt-

R R e 4 604 zugenommen hat. Dagegen befrug während ebenfalls im Staatsgebiete jeßigen Umfangs die jährliche Zunahme vom Tausend der ortsaitwesenden Personen 12,4, der Evangelischen 11,4, der Katholiken 14,2, der anderen Christen 45,7, der Juden 4,1 und der Perfonen mit anderem oder unbekanntem Bekenntnisse 21,1. _Das schnellere Anwachsen der Katholiken gegenüber den Evan- gelischen ist wohl namentlich dem zwischen Preußen einerseits und den süddeutschen Staaten andererseits stattfindenden Bevölkerungs- au U Wenigstens ist für den Zeitraum 1871/90 festgestellt, daß der verhältnißmäßigen Abnahme der Evangelischen im Königreih Preußen eine Zunahme derselben in Baden, Württemberg und vor allem in Elsaß-Lothringen entsprah, während bei den Katholiken genau das Umgekehrte beobachtet wurde. daher die Vermuthung nahe und dürfte sih dur die weiteren Fest- stellungen für sämmtliche deutshen Bundesstaaten bestätigen, daß auch im leßten Jahrzehnt die geringere Vermehrung der Evangelischen in der preußischen Monarchie in erster Linie der Abwanderung in süd- deutsche Landestheile zuzuschreiben ist. zur Erhöhung des fkatholishen Bevölkerungsantheils bei, daß die natürliche Bevölkerungszunahme der überwiegend dem Bekenntniß angehörenden polnishen Bestandtheile eine starke ist, daß ferner die sich stetig vermehrenden Ausländer in der großen Mehr- zahl Katholiken sind, sowie daß die preußische, im Auslande befindliche Schiffsbevölkerung sih namentli aus der ganz überwiegend evan-

Nicht: gelischen Küstenbevölkerung ergänzt.

vermindert.

Antheil hat sh im V

l Er betrug 1880 13,33 v. T,., 1895 11,92 und 1900 nur 11,4 v. T. Die auffallend geringe Zu- nahme der Juden beruht zunähst auf Auswanderung, an welcher die preußischen Juden von jeher stärker als Personen "der christlichen Be- kenntnisse betheiligt gewesen sind, sodann auf den zahlreichen Ueber-

d. i. aufs Tausend überhaupt um 82,17 72,04 101,29 166,73 33,20

um 15,9 14,0 19,5 31,3 6,6

383,89 135,0

Daneben trägt allerdings auch

ergänzt. Der auf die Juden entfallende erhältniß zur Gesammtbevölkerung beständig 1885 12,94, 1890 12,42,

tritten aus dem Judenthum zu anderen Bekenntnifsen.

_Die Vertheilung der wichtigeren Bekenntnißgruppen nach dem Geschlecht und deren durhschnittliche folgenden Uebersicht zu ent nehmen.

Es wurden in Preußen gezählt dem NReligionsbekenntnisse nach

I. Christen.

l) Evangelische: Lutheraner, Reformierte, Unierte 2) Katholiken:

a. b.

C,

3) An a. b. c. 1

A,

d. Englische und.

Römisch-Katholische .

aae Sao qa

Angehörige and. griehis{ch- (oriental.-) kath. Kirchen

Summe 2.

dere Christen :

Evangel. Brüder (Brüdergemeinde, Herrnhuter) .

Mennoniten A s s

Baptisten E e E E N \chottische Kirche, Presbyterianer

Methodisten und Quäker E E u f

{. Avpostolische (Irvingianer)

T4 _—

Deutsch- Katholische

1, Freireligiöse i. Dissidenten

Heilsarmee Son/stige

Summe 3.

il. Juden

[TL. Bekenner sonst. niht christl. Religionen [V. Personen anderen Bekenntnisses .

D in Preußen weniger zahlrei vertretenen Religionsgemeinschaften, be-

V, Dbne AngabedesRNeligionsbekenntnisses

as männliche Geshleht überwiegt also, abgesehen von

sonders bei den Dissidenten und Freireligiöfen.

D s

buter)

dagegen die der Russish-Orthodoren und Anhänger anderer griechisch- (orientalisch-) fkatholisher Kirchen, der Angehörigen der apostolischen

Kirche

tisten erbeblih gewachsen. lier Religionen

Gbinei

ie Zabl der evangelischen

Brüder (Brüdergemeinde, der Mennoniten

und Deutsc-Katholiken ist zurückge

(Irvingianer), der Methodisten und Quäker sowie 3 Zu den Bekennern sonstiger nicht sind unter Anderen gezählt worden: die

«F

Vertheilung der preußishen Bevölkerung

männliche Personen

10 698 574

6 004 703

1 742

6 802

17 146 947

2 288

14 753 581

4 890

16 472 142

2 645

68 413

192 99 689 4 622

l 455

cIntgen

Gerrii

An An AangcIi

dor

v

en, Türken, Zigeuner, Brahmanen, Buddhbisten, Vobamedanet

aleichen Ursache ist Herrn- | das Religionsbekenntniß niht zu ermitteln war, 1895 auf 2090 im Jahre 1900 gestiegen ist. fallen über 1100 solcher Personen, welche sih hauptsächlih aus Hotel- vorsibergehend Anwesenden zusammen]eßten der preußishen Bevölkerung einzelnen Provinzen giebt di

galten und anderen

am 1. Dezember 1900 weibliche Personen

11 119 003 6 107 777 107

1 083

(; 108 967

2289

7 074

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Ueber die

onsbekenntnisse auf

zusammen 21 817 577

12 110 299

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4031 13 876 38 143

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5 226 32 215

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Bertheilung

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(V) G 984 I 090

jährlich

Die Vertheilung der preußishen Bevölkerung nah dem

des Jahrfünfts 1890/95

Bayern,

Es liegt

fatholischèn

Zunahme aufs Tausend ist der

am 2. Dezember Fünfjährige

1895 überhaupt

20 351 448 72,0

10 997 559 101,2 1 946 732,3 10 999 505 101,3

4 300 13 951 31 877 2 49% 4 217 95 610 l 157 8 341

Br “1 H)

62,6 5,4 196,6 24,4 939,3

424,8

2 640

119 24) 166,7

79 716 35,2 202 2 698,4 4 379 594,0 628

daß die Zahl derer, für

von 628

nah

Zusammenstellung Auskunft

Zunahme aufs Tausend

9 328,9.

D Cr welche im Jahre Allein auf Berlin ent-

beter u _IJhre starke Zunahme läßt sich größtentheils wachsenden Erleichterung des Weltverkehrs erklären es zuzuschreiben,

dem bierunter

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Dstpre: : Westpreußen . Stadtkreis Berlin

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Westfalen Naffau Kbeinland . Vobtenjollern .

Danach waren am 1 bâltnifimäßia am zablreibsten îin Schleswig-Holstcin (972, ckcmmern (N14 v, T.) und Hannover (859,8 v. ), in Hohenzollern (943,8 v. T.-),

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Dezember 1900 die Evangelisc

(965.9 v. T.), Brandenbarg (935,4 v. dagegen

Rheinland (698,2

(678,3 v. T.), Schlesien (5504 v. T.) und Westpreußen (5 ist bemerkenêwerth, daß die Evangelischen im Staats8gebiete

Dabei

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äßiger vertheilt sind als die katholische Bevölkerung, welche |

Borure i: “E ck S A F dorzugeweise in den östlichen und westlichen Gebieten angehäuft ift

467,3 841 935,4 965 9 301 437,5 921 972 «O 482 M 7 285,8

12,6

sind näbsi der Reichs-Hauptistadt (43,5 v Vetten-Naffau

zablreichîten

in

Ms 4 “1E Westpreußen

134,8 511.9 99 8 51.6 23.3 678,3 5504 72,8 22,0 130 & 507.1 2795 698.2

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Veralcit man die- Zu- bezw. Abnahme der Angehörigen

en Religionsbekenntnifsse während des leyten Jahrzehnts in den | | nähernd den

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A 15 P is ° m | ps Ss | wägung augehend, dan! di ucllen der F

Provinzen, fo ergiebt fich, daß entsprehend dem Staatsdurhschnitt in den meisten von ihnen auch die Antheile der Evangelischen kleiner und diejenigen der Katholiken größer geworden find. Eine gegen- theilige Ausnahme machen neben Hohenzollern nur Rheinland und Westfalen, wo dem Anwachsen der Evangelischen jedesmal ein Ab- nehmen der Katholiken entspriht. Die Zahl der Juden ist in allen Landestheilen verhältnißmäßig geringer geworden, mit Ausnahme der Provinz Brandenburg, wo sie von 5,4 v. T. am 1. Dezember 1890 auf 8,3 v. T. der ortsanwesenden Bevölkerung am 1. Dezember 1900 gestiegen ift, entsprechend der stärkeren Zunahme der Zahl der in den Bororten und der weiteren Umgebung Berlins wohnenden Juden.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum Bergarbeiter - Ausstand in Frankreich (vergl. Nr. 279 d. Bl.) meldet „W. T. B.“ aus Denain (Depart. Nord) vom gestrigen Tage, daß dort sämmtliche Bergleute die Arbeit wieder auf- genommen haben. : /

In Pittsburg sind, wic dasselbe Bureau aus New York meldet, die Weich ensteller, welhe der Union angehören, wegen Lohndifferenzen än den Ausftand getreten. Hiervon werden alle in Pittsburg einmündenden Eisenbahnen, mit Ausnahme von zweien, betroffen. ;

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.) Großbritannien.

Alkoholgehalt der inNeu-Süd-Wales einzuführenden Spirituosen. Laut Bekanntmachung des Schaßamts der Kolonie Neu-Süd-Wales vom 6. September d. I. hat die dortige Regierung auf Grund des § 53 des Geseßzes über das öffentliche Gesundheits- wesen (Public Health Act, 1896) den Alkoholgehalt für Spirituosen, wie folgt, festgeseßt:

Brandy, Whiskey und Rum 25 Grad unter Probestärke, Genever 35 Grad unter Probestärke. (New South Wales Government Gazette vom 13. September 1901.)

Zuckereinfuhr nah Großbritannien in den ersten zehn Monaten 1901.

In den Monaten Januar bis Oktober d. Is. wurden nach Großbritannien an raffiniertem und Kandiszuccker insgesammt 16 380 645 cwts eingeführt gegen 14627027 cwts in denselben Monaten des Jahres 1900. Davon gingen ein aus Deutschland 9 776 178 cwts (1900: 9058 961), aus Frankreih 4 140 028 cwts (3 192 197), aus den Niederlanden 2 063 703 cwts (1843 989) und aus Belgien 387 135 cewts (400 233). Der Import von NRohzuer nah Großbritannien stellte sih in den ersten zehn Monaten 1901 auf 10 554 132 cwts, während er in dem gleihen Zeitraum des Vor- jahres 10 360 134 cwts betragen hatte. An dem Import 1901 war Deutschland mit 3 388 384 cwts (1900: 2 742 119) betheiligt, Frank reih mit 3 099 724 cwts (3727 714) und Belgien mit 1 129 375 cwts (1 174 932). (Nach The FEeconomist.)

Niedergang der Seefrachten und Aussichten für die Schiffahrt.

Der Niedergang der Frachtraten für den Seetransport und die ungünstigen Aussichten für die Schiffahrt rufen in englishen Rhederei- kreisen Befürchtungen für die Zukunft wah Die guten Erträgnisse der lezten Jahre haben zwar die Schiffahrt im allgemeinen für eine gewisse Zeit widerstandsfähig gemacht, doch wird befürchtet, daß die bevorstehende Krisis niht obne starke Ers{hütterungen vorüber gehen werde.

Als Hauptursachen der gegenwärtigen Depression wird in erster Linie das Uebermaß an vorhandenen Schiffsräumen und die in aller- nächster Zeit zu erwartende erhebliche Abnahme der zu transportieren- den Frachtmenge bezeihnet. Bei der fortdauernden Ueberfüllung der Schiffswerften mit Aufträgen für neue Schiffe ist eine Abhilfe in ersterer Richtung niht zu erwarten.

Hinsichtlih der vorhandenen Frahtmengen wird der Ausfall hauptsählich durch den s{lechten Ausfall der Maisernte in Amerika bewirkt, infolge dessen nur etwa ein Viertel der vorjährigen Menge zur Verfrahtung gelangen wird. Infolge der geringen Maisernte ist ferner der Bedarf an Oelkuchen in Amerika zur Viebfütterung ein so großer, daß auch in der Verschiffung dieses Artikels von dort ein erbebliher Ausfall zu erwarten steht, ebenso wie in der Verschiffung von Schweinefleis, Schinken und Speck. Auch die Baumwollernte Amerikas weist einen Minderertrag gegen das Vorjahr auf, und di Verschiffungen von Getreide aus Amerika werden infolge der vielen Frachtgelegenheit früher beendet sein als sonst. Als Gegengewicht fommt nur die zunebmende Verschiffung amerikanisher Kohle in Betracht, deren Ausdebnung sich indessen nah dem Bedarf richten wird. Dazu kommt, daß eine große Anzahl von Handelsschiffen noch immer zu Regierungswwecken in Süd-Afrika beschäftigt ist, die mit der Beendigung des Krieges frei werden, und daß Bunkerkohle im Preise erbeblih böber steht als im Jahre 1894, dem Jahre der leyten Depression.

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terihiffungen wie im vorigen Jah1 so zeigt ( Frachten, dai m demnächstigen erheblichen Nachlaß derselben gerechnet werden muß. Ein Theil der Schiffe wird jedenfalls auf gelegt werden müssen

Der britischen Rhederei mit dem Verkauf Konkurren: ferner den Erlös bei den |! in neuen Schiffen angeleg

Namentlich wird günstigten Bau tiefen Häfen v drückt werde:

ebenso umfangreich waren doch der Rückgang dert

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mnd eines fleinen wurde zuerit im es Bergtechnikers in dem Sande der Auf Grund Anfang 1870

[üfsen Goscioffi und Sargciokki in 5 welche etwa

rvedition wu den Karaschok ousgerüste foitete. ulte man nur Tur Unternehmungen n, und ert. im enacsellihaft zu Spitze derselben stand

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welcher 17 Jahre in Alasfa und dern zugebracht batte. Von der Er- t | Flûsñe, welde Goldsand das wichtigsie Goldzentrum dilden, ging Andersen an die Erforscuna der Moráne, aus welcher der Fluß Sargciolli fommt. In den übereisten Lebm- und Steinscbichten dieser Moräne wurde thatsächlich Gold gefunden, und zwar in ciner Menge dis zu wei Gramm auf den Kubikmeter des erdhaltigen Gesteins An- selben Goldgebalt wiesen die Moränen auf, welche die Flúse Bantaiokki, Anarokfi und Goseiokki speisen. Das Vorhbanden- sein bedeutenderer Goldmengen d bdauptsäblih in den tiefsten

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