1901 / 284 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 100. Sißung vom 29. November 1901. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner.

Vor dem Siß des Präsidenten ist ein Blumenarrangement aufgestellt, welches die ebenfalls in Blumen ausgelegte Zahl „100“ zeigt. S

Präsident Graf von Ballestrem; Ich eröffne die hundertste Sißzung in dieser Session. Aus diesem Umstande haben die Herren Sébriftführer Veranlassung genommen, den Präsidentensiß fo herrlich zu schmüdcken. Ich spreche Ihnen dafür meinen Dank aus.

Die zweite Lesung des Entwurfs einer Seemanns- ordnung wird bei dem § 33 fortgeseßt, welcher lautet:

„Uegt das Schiff im Hafen oder auf der Nhede, fo ist der Schiffsmann nur in dringenden Fällen \{uldig, länger als zehn Stunden tägli zu arbeiten. In den Tropen wird diese Zeit auf aht Stunden beschränkt. Bei Berechnung dieser Arbeitsdauer ist der Wachtdienst in Rehnung zu bringen. Diese Vorschriften finden auf Schiffsoffiziere keine Anwendung. Den Schiffsoffizieren ist im Hafen oder auf der Nhede eine Nuhezeit von mindestens aht Stunden innerhalb jeder 24 Stunden zu gewähren“.

Die Abgg. Albrecht und Genossen (S0z.) wollen die Arbeitszeit in den Tropen auf höchstens 8 Stunden normiert wissen. :

Ein Antrag des Abg. Dr. Stockmann (Rp.) will da- gegen die Beschränkung auf 8 Stunden nur gelten lassen, „}o- weit es sich niht ausschließlich um Aufsichtsdien|t oder Arbeiten zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Personen handelt.“ Am Schlusse des 8 33 schlägt der An- irag Stockmann bezüglich der Ueberstundenarbeit den Zusaß vor:

„Soweit sie niht zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Personen, zum Seekflarmachen des Schiffes oder zur Sicherung des Schiffes in dringender Gefahr erforderlih ist.“

Abg. Metzger (Soz.): Wir halten die Vorschriften bezüglich der Tropenarbeit für nicht har? genug und bitten, das Wort „höchstens“ einzufügen. Aeußerungen aus Rhederkreisen, denen selbst die Formu- lierung der Kommission noch zu weit geht, lassen_uns die durch dieses Gesetz bedingte größere Sicherstellung des 8-Stundentages in den Tropen durchaus erforderlih erscheinen. Den Antrag Stockmanu, welcher diese Erleichterungen der Schiffsmannschaften in den Tropen wieder in Frage stellen würde, bitten wir abzulehnen.

Abg. Dr Stockmann: Wir haben in der neuen Seemanns- ordnung eine Reihe von Erleichterungen und Verbesserungen des gegenwärtigen Zustandes für die Seeleute geschaffen. Wir haben aber nicht das Recht, eine Materie einseitig zum Besten nur des etnen Theils der daran Interessierten und zu Ungunsten des anderen Theils, bier der Rhederei, zu regeln. Wir dürfen über das als absolut noth- wendig erkannte Maß nicht hinausgehen. Diesem Standpunkt ent- sprechen die von mir gestellten Anträge. i

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Nothe: Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. Dr. Stockmann gestellten Anträge bitte ih aus den dafür angeführten überzeugenden Gründen anzu- nebmen, dagegen den Antrag der Herren Abgg. Albrecht und Genossen nicht anzunehmen. Dieser Antrag will in den zweiten Saß des S 33 das Wort „höchstens“ einfügen, sodaß der Say lauten würde: in den Tropen wird diese Zeit auf höchstens 8 Stunden beschränkt. Wenn die Absicht gewesen sein sollte, durch diesen Zusaß dafür Sicherheit zu schaffen, daß nicht länger als 8 Stunden Arbeit gefordert werden darf, so wäre der Antrag entbehrlich; denn das liegt {hon in dem Beschluß der Kommission, die Arbeitszeit auf 8 Stunden zu beschränken, das heißt zweifellos: mehr darf nicht verlangt werden. Ver Antrag muß also etwas Anderes bedeuten, und nah den Aus- führungen des Herrn Abg. Meyger it dies auch anzunehmen. Gr sildert die Schwere der Arbeit in den Tropen und cheint den Wunsh zu haben, daß man noch unter 8 Stunden heruntergeben dürfe. Das würde sih nur dadurch bewerkstelligen

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zu Gunsten des Schiffemanns abgeändert werden fann. Ist der Antrag so zu verstehen, so setzen sich die Herren Antragsteller damit in cinen auffallenden Gegensatz gegen das Prinzip, für das sie während der bisherigen Berathungen aufs eifriaste gefämpft haben, daß nämlich freie Veceinbarung überall auëges{lossen sein soll, auch wo sie zu Gunsten des Schiffsmanns getroffen werden sollte. So ist es den Herren Antragstellern gelungen, auch aus diesem Paragraphen die Klausel der Regierungévorlage herauezubringen, welche bier die freie Bereinbarung zulassen wollte unter Umständen aber auch zu Gunsten der anderen Partei Der Antrag würde die Folge baben, daß die Hafenarbcit des Schiffsmanns îin den Tropen auf weniger als aht Stunden festgeseßt werden kann, niht dagegen uf mebr. Es steht das im Gegensay zu der Gestaltung welche die Vorlage in der Kommission unter Mitwirkung der Herren Antrag- steller erbalten bat, und insofern auch im Gegensaß zur NRegierungs- vorlage, als die Abweichung von der eseßlihen Regel hier nur ein seitig zu Gunsten des Schiff:nanns zula!ng el! ürde. Da nun die Arbeit in den Troven schon aus

Absicht der Regierungsvorlage

lich fleinerer Segelschiffe in den :

so möckte ih glauben, daß die Vorlage bereits |c rie man zu Gunsten des Schiffsmanns in dei ropen nur geben in. Dazu fommt, daß: die Scbiffsarbeit in den pen meistens von den Ein- acborenen, der farbigen Bevölkerung, verrichtet wird. » mödcbte Sie dringend bitten, den Antrag abzulebnen, der in hi Form bei späteren Paragraphen wiederkehrt, und r cin Prinzip und ¡war ein den Vorgängen widerstreiten darstellt.

Gebeimer Ober-Regierungörath im Ministerium für Handel und Gewerbe von der Hagen bittet ebenfalls sten Antrag Stock- mann auf jeden Fall anzunehmen. D l bedereien würde eine nit zu bewältigende Belastung zugem1 , wenn es ausgeschlossen werden sollte, den Aufsichtsdienst übe ie Verpflegungs- und Be- dienungsarbeit auch außerhalb der ac ederen Schiffs- versoual zu übertragen

Abg. Schwar y-Lübeck (Soz) dienst“ für so debhnbar und vieldeutig, daf zu der Verwerfung des Antrags Stockmani1 vflegungs- und Bedienungtarbeit anbetrefe i Stewards und die Köche in den Tropen mehr als bisher ges{üyt rverden

Aba. Raab (Reformy.): Auch ih halte für sehr erwünscht, daf fr die Stewards und Köche in jedem Hafen eine Freiueit mindester in Höhe des Kommissionévorschlages gewährt wird. Ich bitte daher, die Anträge Stockmann abzulehnen. Den Antrag Albrecht eb als überflüssig an.

Abg. Bargmann (fr. Volksp.) {ließt sich in allen Punkten dern Vorredner an.

Abg. Metzger beanstandet noch besonders die Forderung tes An- trags Stockmann, daß au Ueberarbeit zum Sceklarmachen nicht be- ¿ablt werden solle. Zum Seeklarmachen gehöre au das Abs(euern des Decks mit Kies, wobei die Mannschaften stundenlang auf den Knicen herumrutschen müßten

Aba. Kir \ch (Zentr.): Den Antrag Albrecht lehnen wir ab, weil wir die Vorlage für genügend präzise balten. Die Anträge Stockmann lehnen wir ebenfalls ab mit der Ausnahme daß wir für die Nichtvergütung der Ueberarbeit bei dringender Seegefahr stimmen.

Frese (fr. Vag.): Es ist nicht richtig, wenn im allge- meinen debauptet wird, taß dice Stewards und Köche überbaupt nicht ¡um Sitzen kämen. Auf den großen Dampfern ist das Bedienungs- versonal ein sehr großes und hat cine Menge freier Zeit zur Ver- fügung Den Antrag Stockmann empfehle ih gerade bezüglich der auf das Seeflarmachen bezüglichen Arbeit

Aba. Dr. Stockmann: Wenn cin teutsher Schiffsmann in den

lassen, daß die Vorschrift des Gesetzes im Wege des Vertrages L ßz

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so steht doch fest, daß diese Arbeit weit weniger anstrengend ist als die sonstige Thätigkeit der Schiffsmannschaft, daß es also unbedenklih ift, hier eine E der Arbeitszeit auf 10 Stunden zuzu- lassen. Dem Abg. Metzger erwidere ih, daß auch bei Annahme meiner Anträge so viel Vortheile für die Seeleute in der neuen See- mannsordnung übrig bleiben, daß Sie Bedenken tragen werden, diese preiszugeben. j

Abg. Sch wartz- Lübeck: Gerade die beim Löschen oder Beladen oder an den Hilfsmaschinen die Aufsicht führenden Schiffsleute sind die allerangestrengtesten; die müssen den ganzen Tag arbeiten; und nun will man ibnen auc in den Tropen, wenn das Schiff im Hafen oder auf der Rhede liegt, die freie Zeit verkürzen, indem der Auf- sichtsdienst nit als Arbeit gelten foll.

Geheimer Ober-Regierungsrath im Reichsamt des Innern von Fonquières bittet, bei der Abstimmung zu beachten, daß der § 33 fich nur auf die Arbeitszeit im Hafen oder auf der Rhede beziehe. Die Verhältnisse auf der Fahrt felbst seien hier niht maßgebend und kämen für die Beschlußfassung über § 33 nicht in Betracht; sie wären von ver- schiedenen Rednern ganz zu Unrecht mit in die Erörterung gezogen worden. Deshalb empfehle sich die Annahme des Antrages Stock- mann bezügli der Ueberstundenarbeit des Verpflegungs- und Be- dienungspersonals. s i E

Abg, Frese: Auf - den LAoyddampfern ist thatsählich ein mehr als ausreihendes Bedienungspersonal vorhanden, wie überhaupt der Dienst auf diesen bequemen und komfortablen Dampfern weit an- genehmer ist als auf den ausländischen Linien.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) legt im einzelnen dar, welche Arbeitslast den Stewards obliege, und fragt, ob man für die Stewards in den Tropen den Schuß nicht für erforderlich halte, der sonst für jeden Schiffsmann verlangt werde. Dieselben hätten auch in den Tropen schwere Arbeiten zu verrihten, die Treppen herauf- und hin- unterzulaufen, die Matraßten auszuklopfen, das gesammte Geschirr zu puten, die Treppen und Fußböden zu \cheuern 2c. 2c.

Die Anträge Stockmann werden angenommen, der Antrag Albrecht abgelehnt. Der § 33 im Ganzen gelangt in dieser Modifikation zur Annahme. 2 :

Der 8 34 enthält folgende Vorschriften über den Wacht- dienst auf See :

„Auf See geht die Mannschaft des Decks- und Maschinendienstes

Wache um Wache. Die abgelöite Wache darf nur in dringenden

Fällen zum Schiffsdienst verwendet werden. Auf Dampfschiffen ist

die ablösende Maschinenwache verpflichtet, das vor der Ablösung er-

forderliche Aschehieven zu besorgen. Diese Vorschriften gelten nicht für Fahrten von niht mehr als zehnstündiger Dauer.

Auf Dampfschiffen in transatlantischer Fahrt wird für das Maschinenpersonal der Dienst in drei Wachen eingetheilt.

Unter welchen Umständen im übrigen eine Mannschaft in mehr als zwei Wachen zu gehen hat, bestimmt der Bundesrath.“

Nach den Anträgen dèr Abgg. Albrecht und Ge- nossen soll in Absag 1 der leßte Saÿ „Die Vorschriften u. s. w.“ gestrihen werden. Der Absag 2 foll folgende Fassung erhalten :

„Auf Dampfschiffen wird für die den Dienst auf Deck ver: ebenden Schiffsoffiziere, soweit niht unter besonderen Umständen eine doppelte Besetzung des Wachtdienstes erforderlich wird, und für das Maschinenpersonal der Dienst in drei Wachen eingetheilt.“

Ein Antrag des Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) will als Absatz 4 hinzugefügt wissen :

„Die Mannschaft zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Personen ist nur in dringenden Fällen schuldig, länger als 10 Stunden zu arbeiten.“

Abg. Frese bittet, cs bei den Kommissionsbes{hlüssen zu belassen und die Anträge abzulehnen. Wenn auch für die Dekoffiziere ein Drei-Wache-Svstem eingeführt werden solle, so müßte ein dritter Offizier angestellt werden, der nit immer das Schiffer: Patent habe und nit nur sein eigenes Schiff, sondern auch ein begegnendes fremdes Schiff in Gefahr bringen könnte.

Abg. Schwartz - Lübeck empfiehlt den Antrag auf Streichung der Worte „in transatlantisher Fahrt“ damit, daß unter dicsem Ausdruck eigentlich nur die Fahrt nah Amerika zu verstehen sei. Der Antrag zu Gunsten der Deckoffiziere sei eigentlich selbstverständlich, da die Deckoffiziere einen anstrengenderen Dienst hätten als die eigent- liden Seeleute, die Verantwortung zu tragen und alle Arbeiten zu überwachen hätten.

Aba Raab hält den Antrag auf Streichung der Worte „in transatlantischer Fahrt“ für ‘rihtig, beant ragt aber, eventuell dafür zu seßen „in großer Fahrt“. Mit der Bezeichnung „transatlantisbe Fabrt“ wisse man in seemännischen Kreisen nihts anzufangen. Diese Bezeichnung komme nirgends vor. Die Prüfungsordnung für Schiffer fenne nur eine große und fkleine Fahrt und eine Küstenfabrt, aber feine transatlantiide. Die Dedckoffiziere hätten eine schwere und ver antwortungêvolle Arbeit. Das Unglück der „Cratbie“ sei durch den s{lafenden Deckoffizier veranlaßt worden. Die Seeoffiziere hätten in cindringlibster Form immer flarzumachen versucht, daß ihnen bei der deutscben Marine der aleihe Schuß und die gleihe Schonung geboten werden müßte wie den englischen Offizieren, für welce der D MWachendienst eingeführt sei. Auch der Deutsche Nautische von dem für die Offiziere niht viel Freudiges zu erwarten fei

23 gegen 5 Stimmen den Drei-Wachendienst für die 2 edoffiziere

großer Fabrt gefordert. Es müsse dafür gesorgt

immer die besfen Kuäfte des deutschen Seeoffizierstandes i Marinen übertreten.

Abg. Schwar -Lübeck empfiehlt

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rbeitêzeit müsse für die an Bord

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sammenzu}eßzen würden. Aber die Offiziere c Mannschaft zu gewährleisten. s sei nic mer offiziere zu erbalten, die \{on das Zeugniß für große So müßten Offiziere mit dem zweiten Zeugniß die Wache beziehen und Entscheidungen treffen, die besser durh Offiziere mit dem Zeugniß für aroße Fahrt getroffen würden. Dem kleinen Rheder dürfe das Leben nit zu sehr erschwert werden. Dem Abg Molkenbuhr bestreitet der Redner, daß z# wenig Personal an Bord des Schiffes sei. Die Stewards bätten in dem Hafen keineêweas mchr zu thun als auf See Die großen Dampfer bätten jeyt eine Liegezeit von 6 und 7 Tagen, und in dieser Zeit hätten die Stewards ausnehmend viel Muße und Rube

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe: Meine Herren! Die Bestimmungen des § 34 find von der Kommission in drei Berathungen auf das Eingehendste durhgesiebt und es find alle die Einwendungen, die hier der Herr Abg. Schwary vorgetragen bat, auf das Sorgfältigste erörtert worden. Die Kommission ist zuleyt wu der Fassung gelanat, wie sie Ibnen vorliegt, und i darf wobl annebmen, dak die Mebrbeit des hohen Hauses auch in diesem Punkte es bei den Kommissionsbesblüssen wird belassen wollen. Einen ge- wissen Eindruck scheint mir der Herr Abz. Schwary damit gemacht zu baben, daß er darauf hinwies, der Ausdruck „transatlantische Fabrt“ in Abs. 2 wäre niht feststehend Richtig ift, daß er in die Geseßgebung bisher noch nicht aufgenommen ift. Jn ter Praxis der Seescbiffahrt besteht aber kein Zweifel dar- über. was .transatlantishe Fahrt“ ist, weder bei der Marine noch bei der Handelsschiffabrt. Auch hat die Seeberufsgenossenschaft in ihren Unfallverbütungèevorschriften den Begriff so umschrieben. daß die Praxis wenig Zweifel baben wird. Streicht man, bloß weil man den Begriff des Wortes noch nit für völlig feststehend ansieht, die Worte „in transatlantisher Fahrt“, dann fommt heraus, daß auf Dampfschiffen in jeder Fahrt das Maschinenperfonal in 3 Wachen eingetheilt sein soll. au innerbalb der Ostsce und der Nordsee, soweit nicht § 120

Troven beauftragt wird, die Arbeiten ter Farbdigen zu beaufsichtigen, | für ganz kleine Fahrten Ausnahmen gestattet. Das geht zu weit und

würde von kleineren Rhedereien nit zu leisten sein. Uebrigens ver- ichtet au die Vorlage niht darauf, in der niht-trans8atlantischen Fahrt, wenn die Umstände es erfordern, die Eintheilung in 3 Wachen \erbeizuführen; denn Absatz 3 lautet: „Unter welchen Umständen im übrigen“ also auch bei Dampfern auf nicht-tran8atlantischer Gr „eine Mannschaft in mehrals 2 Wachen zu gehen hat, bestimmt der Bundes- rath.“ Gerade weil die Sache sih nicht shablonenhaft regeln läßt, ist fie hier dem Bundesrath übertragen. Zwei Worte möchte ih noch sagen zu dem von den Herren von der Linken neu beantragten Absayz 4, wonach für das Aufwärterpersonal, im Gegensaß zu allem, was sonst bisher beschlofsen ist, auch auf See ein Mindestarbeitstag, und zwar von 10 Stunden, festzuseßen sei. Jh wollte diese Gelegenheit nun benußen, um darauf aufmerksam zu machen, daß analoge Fragen auf dem Lande \{chweben. Bekanntlich hat die Kommission für Arbeiter- statistik Untersuhungen angestellt über die Arbeitszeit der Gehilfen in Schank- und Gastwirtbschaften und ist dabei zu dem Ergebniß ge- fommen, daß bei der Eigenthümlichkeit des Dienstes der Kellner und Köche des Dienstes, den auf Schiffen die Stewards versehen —, man bôstens eine gewisse Ruhezeit vorschreiben könne, dagegen nit eine Mindestarbeitszeit, am wenigsten in dem Maße, wie das in dem Antrage vorgesehen ist. Nach den Vorschlägen der Kommission für Arbeiterstatistik würde eine Arbeitszeit für die Kellner von 16 Stunden immer noch geseßlich zulässig sein, da sie eine Mindest- ruhe von 8 bis 9 Stunden vorgeschlagen hat.

Abg. Molkenbuhr behauptet, daß die Vorschläge der Kommission für Arbeiterstatistik die Stewards weit mehr überbürdet haben würden, als die Kellner es {hon seien.

Abg. Raab ersucht die Regierung um eine authentishe Inter- pretation, was unter „transatlantis{ch“ zu verstehen sei. Eventuell würde er beantragen, statt „transatlantisch“ zu seßen „große Fahrt“.

Vorsteher der Nautishen Abtheilung im Reichs - Marineamt, Kapitän zur Se Schmidt: Meine Herren! Das Wort „große Fahrt“ ist ein Erxamensbegriff, erfunden für die Schiffer- und Steuermannêpatente. Durch Annahme des Antrages YNaab würde jedes Schiff, welches innerhalb der Dst- und Nordsee fährt, wie der Herr Unter - Staatssekretär schon ausgeführt hat, mit drei Wachen beseßt sein müssen. „Transatlantishe Fahrt“ ist aller- dings ein durch Geseß nicht festgelegter Begriff, er ift aber troßdem {hon sanftioniert durch die Unfallverhütungsvorschriften der See- berufsgenossenshaft. Diese kennen die „Watt-nfahrt“, die „kleine“, die „große“ Küstenfahrt, die „atlantishe“ und die „lange“ Fahrt. Die atlantishe Fahrt ist die Fahrt innerhalb des Atlantischen Ozeans und die Fahrt innerhalb des Indishen und Stillen Ozeans, also diejenige Fahrt, die über den Kanal in die fremden Gewässer geht. Die lange Fahrt ist die, die über diese Grenzen noch hinaus8geht. Diese beiden Fahrten werden durch das Wort „transatlantisch“ ge- troffen, die atlantishe und die lange Fahrt. Sobald für die fleine Fahrt innerhalb der Nord- und Ostsee es erforderlich erscheint, drei Wachen einzuführen, ist der Bundesrath in der Lage, dies anzuordnen.

Abg. Naab verzichtet nach dieser Erklärung auf seinen Antrag.

Unter Ablehnung aller Anträge werden die Kommissions- beshlüsse zu: § 34 unverändert angenommen. :

Der §8 35, der die Sonntags arbeit im H'fen und auf der Rhede regelt, bestimmt im eriten Absaß, daß an Sonn- und Festtagen Arbeiten einshließlich des Wachtdienites nur gefordert werden dürfen, soweit sie unumgänglich ‘oder unauf- schieblih oder dur den Personenverkehr bedingt sind.

Der Absatz 2 lautet:

„Dampfschiffe in transatlantischer Fahrt dürfen an Sonn- und Festtagen planmäßig innerhalb des Neichsgebiets die Ausreise nicht vornehmen. Ausgenommen sind die Dampfschiffe, welche die Kaiserlich deutshe Post befördern.“

Der Abg Dr. Stockmann will den ganzen Absatz «2 be- seitigt haben; ein sozialdemokratisher Antrag geht auf Streichung des Wortes „planmäßig“. En Antrag des Abg. Cahensly (Zentr.) will nur die vom Reich subventionierten Dampfer ausgenommen wi}fen.

Nach Absaß 3 dürfen mit Löschen und Laten, so lange das Schiff innerhalb des Reichsgebiets im Hafen oder auf der Rhede licgt, die zur Schiffsbesagung gehör!g: n Personen an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden. A

Der Antrag der Abgg. Albreht und Geno)}e1 will die Worte „innerhalb des Reichsgebiets“ ersegen durch „im Jnlande“.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Gesandter der Freien und Hansestadt Lübeck Dr. Klügmann: Meine Herren, die Kom- misñen bat als Absatz 2 des § 35. um Ihnen das noch_ einmal zu wiederholen, vorges{lagen die Bestimmung: „Dampfschiffe in trans- atlantisher Fahrt dürfen an Sonn- und Festtagen planmäßig inner- balb des Reichsgebiets die Auéreise niht vornehmen. Ausgenommen sind die Damvfichiffe, welche die Kaiserlich dzutsche Post befördern.“

ï Abgg. Dr. Herzfeld -und Genossen wollen das

äßig streichen, also die Bestimmung autdehnen

Damvfichiffe in transatlantis her Fahrt. Der Herr

benély will dag die Ausänabme beschranken auf die vom subventionierten Dampfer. Der Kommissionsbericht verzeichnet

1 Absay mit Stimmenmehrheit und unter dem

Negierungsvertreter angenommen worden it Jh

von dem Herrn Abg Dr. Stockmann

diesen Absay wicder aus dem Entwourf zu (l, von einer unrichtigen Vorausseczung

in trangatlantisWer Fahrt in einer

un x stellen, als alle anderen Schiffe in

als alle Sciffe gleicher Art in den übrigen Häfen

er Welt und als alle gleichartigen fremden Schiffe in deuten Häfen gestellt sind. Nach dem Bericht soll das acscheben, weil die Sluêreise eines großen Passagiertampfers die Sonntagérube im Va stôrt : weiteres ist als Motiv niht angeführt worden. Es soli a Förderung der Sonntagsrube hiermit erreicht werden Dabei gebt

on der Annabme aus, das Auslaufen aus den Häfen führe b ondere Arbeitêleistungen berbei, welche die Sonntagsrube becinträch-

rinae Lärm, Unarube in den Hafet Diese Annahme 1!

unbegründet. Alle {wie si rängenden Arbeiten,

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] erigen, nck@ T mit dem Auslaufen cines Schiffes verbunden sind, müßen, enn das Schiff Sonntags auéläuft, nothwentig Sonnabends son beendigt sein: alles Cinnehmen von Koblen, Einnehmen Ladung, Proviant, ja auh des {weren Gepädcks, in den Fällen avch die Einnahme der Zwischendeckspassagiere, sodaf: bei den großen Schiffen, um die es sih bier handelt, in der That am Sonntag nur noch die Einnahme der sogenannten Kajütpafsagiere übrig bleibt. Und den Befürwortern dieses Antrages wird es nicht wenig ass mir befannt sein, daß in Hamburg die Einnahme der Kajul- passagiere nicht im Hafen selbst erfolgt, sondern in Cuxhaven, wodin die Kajütpassagiere auch niht zu Wafjer, sondern mittels der Eisen- babn befördert werden. Wenn Sie nun tie Abfahrt am Sonntag verbinder wollen, so würte nichts übrig bleiben, als den Montag W nebmen. Dadurch würde selbstverständlih die Sonntagsarbeit nit vermindert, sondern erbeblich vermehrt und die Behörde bestürm!? werden mit Auaträgen auf Gestattung der Sonntagsarbeit, damit die Scbiffe am Montag expediert werten können. Denn es wäre wirt \Haftlih ja garnicht zu rechtfertigen, wollte man diefe groye Schiffe ctwa Tage lang unbeshäftigt im Hafen liegen lassen. Vaëb Auéelaufen der Schiffe am Sonntag läßt sich nicht vermeiden, et findet auch in ganz Europa aus allen Häfen statt. Bei Festseyung der Fahrpläne um an die bier zunächit ins Auge gefaßten Sie näber beranzutreten sind ie Rhedercien ebdenio weng frei wie die Eisenbahnen im internationalen Verkehr; ja, es läßt sich sehr wotl cinseben, daß die Schifförhedereien unter dem Zwange der Konkurrenz viel stärker leiden als die Eisenbahnen, tesbald viel mehr darauf an- gewiesen sind, ihre Fahrpläne den vorliegenden Bedürfnissen in aller Hâfen, welche bei der Fahrt angelaufen werden, entsprechend „fein, setzen. Die großen Linien sind sämmtlih in der That nur ESlicder

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eines großen - Zusammenhangs vor allem auf dem Atlantischen Ozean —, welcher durch Vereinbarung reguliert wird; die Abfahrts- zeit SE im engsten Zusammenhang mit der Zeit des Anlaufens des iffs in den Zwischenhäfen und dem Anfkunftsort. Es ist in der That wie ein großes Uhrwerk, aus dem nicht obne weiteres ein Tag oder ein Ort MNSRS werden fann. Geschieht dies durch einen Mikfßgriff der Geseßgebung, so wird der Hafen eben außer Konkurrenz geseßt und kein Hafen ist mächtig genug, um eine solche Ausschaltung ohne die s{hwersten Schäden zu tragen. Es ist bebauptet worden, diese Bestimmungen würden nur die fogenannten X -Dampfer der Hamburg-Amerika-Linie treffen, die vereinbarungs- gemäß am Sonntag auslaufen. Das ist durchaus nit der Fall. Auch die Woermann-Linie ¿z- B. muß in ihrem Weltbetriebe regelmäßig Sonntags Dampfer erpedieren und ebenso alle diejenigen Linien, welche die Abfahrtstage auf bestimmte Monatsdaten gestellt haben, wenn solche auf eincn Sonn- oder Festtag fallen Es ist mir heute eine Aufstellung der an Sonn- und Festtagen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. No- vember 1901 aus dem Hamburger Hafen abgegangenen Schiffe zugegangen. Daraus ergiebt sich, daß an den 50 Sonn- und Festtagen durh- schnittlih 25,9 Schiffe ausgefahren sind; deutshe Schiffe in der ganzen Zeit 755, das sind 59,3 9%; englishe Schiffe 998, das sind 23,4 9/0, und sonstige fremde Schiffe 221, ‘das sind 17,3 9%. Die Mehrzahl der Schiffe sind regelmäßig Reihenfahrer, also plan- mäßig fahrende Schiffe, welhe am Sonnabend fertig beladen sind und die Nacht vom Sonnabend zum Sonntag zur Abreise benußen. In die Stunden von 12 Uhr Mitternachts bis 9 Uhr Morgens fallen alle Abreisen von Schiffen, die vor 12 Uhr Nachts der Wasserstände wegen den Hafen nicht haben verlassen fönnen. In die fpäteren Sonntagsstunden fallen nur wznige Abreisen solcher Schiffe, die während des Nachthohwassers nicht reisefertig oder für welche die Wasserstände nicht auêreihend waren, oder die aus anderen Gründen die Tagestide benugen mußten. Sie seben also, in welhem Umfange englische Schiffe, worauf ih nacher noch näher eingehen werde, vom Hamburger Hafen am Sonntag abfahren. Daß eine Bestimmung, wie die vorgeschlagene, weder in Frankreih noch in Belgien noch in Holland besteht, wird von keiner Seite bezweifelt werden. Wie aber liegt es in England? Nun, allgemein befannt ist, daß die Cunarckz-Line, die

g i z 4 von Liverpool fommt, Sonntag in Queenstown Pafsagicre und“

Güter einnimmt und Jrland verläßt. Ven Southampton gehen regelmäßig die Schiffe der American - Line aus. Auch die Wilson- und Furneß Leyland-Line, die Atlantic-Transport- Line und die Chasepeake- Line expedieren am Sountag ihre Dampfer, wie dies durch die Inserate in der englishen Schiffszeitung „Fair Play“ die ih Ihnen hier zur Einsicht stelle, für alle Herren, die \ih dafür interessieren möchten, bezeugt wird. Meine Herren, das Gebiet des Atlantischen Ozeans is viel umstritten, auf dem unsere Rhederecien mit subventionierten auêwärtigen Linien zu ringen baben unter geographisch ungünstigen Verbällnissen. Unsere Schiffe müssen immer nach den deutschen Häfen 600 Seemeilen mehr leisten, ohne irgend eine ent- sprechende Gegenleistung. Dabei kann in diesem Gesetz die Bestimmung nur für deutshe Schiffe getroffen werden, nicht für ausländishe. Wir würden alfo in unseren eigenen Häfen die dentshen Schiffe ungünstiger stellen als die ausländischen. Den ausländischen können wir das Auslaufen aus einem Hafen nit verbieten, jedenfalls nit in der Seemannsordnung. Der Wettbewerb in der Hochseefahrt wird immer \chärfer; troßdem, daß der gegenwärtige Rückgang in der Konjunktur den Blick in die Zukunft jehr trübt, schen wir nichts-

destoweniger Frankrei, Rußland, Italien, Oesterrei und die Ver-

einigten Staaten am Werk, ihre Rhedereien in jeder Weise, au mit großen Opfern aus öffentlichen Mitteln, zu stärken und auszudehnen Unter folhen Umständen der heimischen Nhederci eine Bestimmung aufzuerlegen, die ibren Zweck nicht erreicht, aber die Bewegungsfreiheit der Rhederei hemmt und mit den unabänderlicen Bedingungen in unseren Hâfen sih nicht vereinigen läßt: das ift nah Ansicht : verbündeten Regierungen niht zu verantworten. Jch ersuche demnach, dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Stockmann Folge geber zu wollen.

Abg. Cahensly: Bis auf weiteres möchte ih doch troy der Ausführungen des Regierungsvertreters zum Absatz 2 bei meinem An trag stehen bleiben. Jn anderen Staaten laufen die Schiffe nit am Sonntag aus. Die _„Hamburg-Amerika-Linie" ist die einzige, die am Sonntag ihre Schiffe auslaufen läßt. Und namentlich in Han verursacht das Nafseln der Fuhrwerk: zum Hafen e S vielen Beamten wird die Sonntagsruhe ve1

Abg. l)r. Stockmann: Obgleich ich streichen, wird mi rube vorwerfen.

Grade schädlich

linien, die nicht

Vertrag zu besitzer

die solhen Vortbeil haben.

benachtheiligt. Dazu kommt,

Bahn-, der Hafen- und Küstenverkel

besteht. Unfer t vermehrt, es wird

lihen Verbindung zwisc das Auéëlaufen am Sonnt fh das Ausland des ] wird nicht am S

jeden Monats, un

ien Sonntag fallen

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Staatssekretär dcs Jnnern von Posadowsky-Wehner: Meine Herren! Einer der

Anführungen des hanseat

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g halten muß, Nachbarn, bis mir Die geehrten Herren wert Bemerkung finden: White Sta Queenstown jeden Donnerëêtag 1 eibe ferner dabei auf Grund day die P Brindisi abgeht. Jh behaupte ferner daß die Dampfer der Messageries Maritimedt ¡weiten Sonntag von Marseille abgehen, S Linie nah Australien jeden vierten Sonnt Marseille abgehen läßt, Seite 707 c. Meine Herren, nach öffentlichen Anzeigen, die ih aud ferner, bis mir tas Gegentbeil nachgewiesen wird, be day die Wilson and Furneß-Levyland Line nah Boston jeden von London abgeht. Dazu kommt der Verkehr der Red Star-Li Sonntag von Southampton, desgleichen der Loyddampfer am von Southampton oder Cherbourg. Jch glaube, aus diesen Anf ergiebt sih doch s{hon eins, daß der Abgang transa ein Glied ift in dem großen Weltverkehr, und unse ( fremden Landestheilen über den Ozean hat meines Erachtens eine so große handelspolitische, wirthschaftliche und politische Bedeutung, daß id diesem Interesse selbst die Interessen der Sonntagêsruhe unter Um- ständen unterordnen müssen. So weit können wir daf wir unsere großen Weltinteressen dem Interesse der Sonntagsrude in folhem Umpfange opfern. Jch glaube, dann würden wir {ließli ¿u einer Gestaltung des allgemeinen Verlkehrêwesens kommen, gegen die fich das hohe Haus selbst auf das allerentschiedenste sträuben

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würde. Meine Herren, ich bin in einem fremten Lande gewesen, das ih nicht näher nennen will, wo ih einmal Sonnabend Mittags einen Brief erpedieren wollte; da hat man mir gesagt: Sie können ja den Brief aufgeben es war eine Bahnstation —, aber viel nützen wird es Ihnen nit ; denn vor Montag Mittag geht überhaupt fein Zug ab. Ich glaube niht, daß man nah ‘der deutschen Auffassung solche Verhältnisse in Deutschland herbeiführen könnte; so gutmüthig sind wir nicht. e /

: Was würde nun die Folge sein, wenn Sie diese Bestimmung aufrecht erhalten und den Antrag Stockmann ablehnen würden? Es sind da zwei Möglichkeiten. Entweder wir verbieten auch fremden Schiffen das Auslaufen am Sonntag; wir könnten, glaube ich seitens der einzelstaatlihen Regierungen solche Sonntagsvorschriften erlassen. Dann würden andere Staaten sich wahrscheinli revancieren würden das Auslaufen unserer Dampfer unter Umständen Son Southampton, Cherbourg u. \. w. am Sonntag verbieten, und damit würde in der That unser ganzer Dampferverkehr nach Ost-Asien nach Amerika unter Umständen die \{werste Schädigung erfahren. Oder es würde der andere Fall eintreten, den ih für viel wabrs{ein- liher halte: fremde Linien würden, wenn wir nit ein gleih- artiges Verbot für fremde Schiffe auch erlassen, die Gelegenheit mit Vergnügen benußten, ihrerseits Dampfer von Hamburg, Bremen u. R Sonntags ausgehen zu lassen, uud selbstverständlihß würden dann die Leute, die einmal Sonntags aus geschäftlichen Interessen reisen wollen, auch diese fremden Dampfer benutzen, und wir würden also dur solche Bestimmung gerade eine fremde Konkurrenz begünstigen, die uns im gegenwärtigen Moment sehr gefahrdrohend ist. Es ist allbekannt, daß man in fremden Staaten große Anstrengungen macht, den internatio- nalen Ueberseeverkehr in die eigene Kontrole zu bringen, und es stehen solchen Bemühungen fo außerordentlih große Kapita ‘râtte zur Seite, daß darin eine ernste Bedrohung unserer heimischen Uebersee- siffahrt liegt. Würden wir also eine solche Bestimmung ein- führen, so würde hierin das einfachste Mittel liegen für auswärtige Linien, ihrerseits einen Sonntagsdienst zu etablieren und sich damit in den deutschen überseeishen Verkehr einzuführen. Meine Herren, ich kann Ihnen versichern, ih stehe durhaus auf dem Standpunkt, daß wir den arbeitenden Klassen den Sonntag erhalten müssen, und ich glaube, wir werden da auf manchen Gebieten noch viel weiter gehen müssen, als wir bisher gegangen sind. Die Sonntagsruhe ist für die arbei- tenden Klassen nicht nur eine wirthschaftlihe, eine hygienische Frage, sondern auch vielleiht die allerwichtigste sittlihe und Familienfrage : aber ih glaube, wir fönnen nach deutsher Auffassung auch im Interesse unseres Weltverkehrs, unseres Verkehrs überhaupt, nicht so weit gehen, um im Interesse der Sonntagêrube auch solche großen internationalen Verbindungen wie die überseceishen zu unterbrechen. Deshalb möchte ich an Sie das dringendste Ersuchen richten, Antrag Stockmann anzunehmen.

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Ich spreche hier nicht in meinern eigenen Namen, ih \pre@e im Namen der verbündeten Regierungen, und ich fann Ihnen die ernste Versicherung geben, daß die Aufrech erhaltung dieser Bestimmung dem Gesetze gegenüber den verbündeten Regierungen, und mir selbst, dieses Gese bei den verbündeten Regierungen durc{zubringen, die allerernstesten, vielleiht unübersteiglide Schwierigkeiten bereitet. (Hört, hört! rechts.)

Abg. Frese (fr. Vgg.): in ein und demselben Hafe tionalität verschiedenen Gesetzen unterworfen wären. Zweifel, wenn wir den auéländishen- Schiffen verbieten, am Sonntag vei uns auszufahren, werden Nepreffalien e Ein außerordentlich rtehr findet auf transatlanti}ce al nach Amerika via statt. Große, mächtige Dampfer z. B. fahren bi b, um am Sonntag in Southc herb 1 anzulaufen und dort Passagiîi der dort abzusezen. Je

msatlantis{er Fabrt zum Ruhm:

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machen, und deshalb ift Fahrt* und „plan-

prefsalien Engalands ift un- fr die Streichung des

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worden. Die Behauptung des Herrn inie“ ibre Dampfer Sonntags eit unrichtig ; es bandelt sich{ Ausêslaufen des Damrbfers

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Der Antrag der Kommission ist aus dem | in den Hafenstädten Sonntagörube zu lie TOITTO

so wird damit den im Gegentheil: außerdem be- tein Zwischenteckspassagier (ritt e Montags audbfahren, würden

ibertaupt niht daben

der polizeiliche Gesichtépunkt gewesen, der zu dem Kom-

C, r 95 ”z -.

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M eaoe ah geführt hat. Aus den in der Diskussion ent- M ae ründen werden wir für die Streichung des zweiten Absatzes ___ Abg. Metzger: Es wird immer offenbarer, daß alles, was wir einigermaßen als Vortheil der Seeleute erreiht haben, ‘ießt von Herrn Frese im Verein mit den verbündeten Regierungen wieder über den Haufen gerannt werden soll. Die Anträge, welche unter der Flagge des Herrn Stockmann segeln, \{heinen mir wentger von diesem Kollegen als von der Regierung aus- zugeben, denn für den jeßt zur Verhandlung stehenden Antrag Stockmann hat ein Mitglied der verbündeten Regierungen das Wort zur Begründung ergriffen. Als Haupteinwand gegen den Kommissions- beschluß und unsere Err veiterung8anträge wird geltend gemacht, daß die Seeleute mehr Arbeit haben würden, wenn das Auslaufen am Sonntag

ja die Kautelen dagegen, daß keine Mißbrä ‘tri

dIe L , daf: e Mißbräuche getrieben werden

verstärken. ( d A AEE 9 g o, 2 4. P In2 Q r C

i Abg. Cahens[1 : Wenn auch einzelne Ausnahmen bei den außer-

deutschen Unlen vorkommen mögen, fo steht doch fest, daß in der

Regel ein Auslaufen am Sonntag nicht stattfindet. j

Damit shließt die Diskussion. Alle Anträge werden ab- gelehnt, desgleichen der Absatz 2. :

Abg. Meyger befürwortet darauf die Anträge zu Absatz 3, welche bezweckten, die Sonntagsruhe für die Seeleute so viel wie möglich wirklich zur Durchführung zu bringen. Es sollen danah Löschen und Laden im Inlande, wozu auch die Schutzgebiete gehören, verboten sein, auch solle nicht jede Behörde, sondern nur eine höhere ree von der Zentralbehörde des Bundesstaates mit er Berechtigung, iu Nothfällen Ausnahmen zu ges rs

j ( N T0 «US zu ges]latten, vere E C zu gestatten, versehen

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Koerner bittet, diesen leßteren Antrag abzulehnen, da doch in den Schutgebieten leiht Ver- ¿Rap 5 S Non Nat 4 R N zögerungen in nothwendigen Verrichtungen eintreten könnten.

Der Absaz 3 wird gegen die sozialdemokratishen Anträge angenommen und schließlich auch der 8 35 im Ganzen. __ Nach § 36 der Kommissionsbeschlüsse darf auf See an Sonn- und Festtagen über das hinaus, was zur Sicherheit und zur Fahrt des Schiffes, zur Bedienung der Maschinen zum Segeltrockunen, Bootsdienst und zur Verpflegung und Be- dienung der an Bord befindlichen Personen unbedingt erforder- lih ist, der Mannswbaft nichts auferlegt werden, wenn es nicht dringend nothwendig ist. Gelegenheit zur Theilnahme am Gottesdienst ist zu gewähren. :

Der Abg. Cahensly beantragt folgenden Zusaß: Auch ist der Schiffsmannschaft auf Wunsch die Theilnahme an gemeinschaftlihen Andachten ihrer, Konfession zu gestatten. __ Nach kurzer Befürwortung dieses Antrags durch den Abg. Cahensly wird der 8 36 mit diesem Antrage angenommen. Nach § 836 b sollen die Vorschriften über die Zahlung der Ueberstunden auf Schiffsoffiziere keine Anwendung finden sofern nichts Anderes vereinbart ist. / h __ Abg. Schwarß -Lübeck befürwortet einen Antrag seiner Partei, diesen Paragraphen zu streichen. Er könne nicht einsehen, daß, wie in der Kommission geltend gemacht worden sei, die Disziplin gelodert werde, wenn die Schiffsofziere für die Ueberstunden bezahlt würden. Es sei heute aber Sitte geworden, die Schiffsoffiziere ebenso wie den Kapitän als Uebermenschen anzusehen. Wenn dieser Paragraph ge strichen wzrde, bleibe es den Offizieren überlassen, ob sie für ihre Veberstunden bezahlt werden wollten. ___ Abg. Megtger wendet sih gegen die Anschauung, daß die Dffiziere, wenn sie für Ueberstunden bezahlt würden, in den Verdacht fommen könnten, daß fie in eigenem Interesse Ueberstundenarbeit für die Mannschaft anordnen könnten, um für die Ueberwachung dabei jelbit bezahlt zu befommen, und daß dadurch die Autorität gegenüber den Schiffsleuten lei die Ehre der Offiziere verleßt werden fönnte. Höhere Offiziere verordneten sich auch Dienst reisen, um die Ï

1 ( ekommen, ohne daß fe dadur an ibrer (hre Schaden erlitten.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Senator der freien Hanse Bremen lr. Pauli: Erhalten die Schiffsoffiziece Entschädigun 0 Il aw 9 Tas » hr r ck S E R B e Ueberstunden, fo haben fie ihrerseits ein Interesse daran berstunden entstehen, während fie unbeeinflußt von diesem l e prompte Erledigung des Dienstes forgen werden wegen hat man m't fiziere fehr \dblechte Erfabrungen gemacht. nstordnung und E LOTLNUnNG Ung die Aufrechterhaltung der ganzen deutshen Schi n zur See H 1 : Nur die Steuer 1 Fahrzeuge haben die Gleichstellung mi

1 L iy As A n in „Tf n Din CT “— Ken Linien erblickexn darin eine

Mißtrauen des Senators L idigung auffassen. Diese ¡seßung von Ueberstunden nit

jeringea Lobn eine Aufbesserung.

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ner acitellt WwUTrdoeI Der 8 36 h wird nah Ab unverändert angenommen

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Die S8 37, 38 und 39 werden ohne Debatte ei _—

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a Der S 40 lautet: ie i der Abmusterunga, fall ienítantritt vorangebt, sonst vom Tage des Dien aus ala s vi 24 L He

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. Dic Abgg. Dr. Herzfeld und Metzger befürworten folgenden, von dem Abg. Albrecht beantragten Zusaß:

„und bis zur Abmuîteranga. jedo wenn diese obne Verzögerung Heise unausführbar ift, bis zur Beendigung des Dienstverbält

niftes Dieser Antrag wird abgelehnt und der angenommen

. Hicrauf wird um 5/ Uhr die weitere Berat jung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt.

OCT 11 J

10 un verändert

Statistik und Volkswirthschaft. Die deutsche Einfubr

im Spezialhandel obne Edelmetalle beziffert sih für das Iabr 1900 auf rund 5,8 Milliarden Mark, d. h. um 283 Millionen Mark bôher als 1899 und um 685 Millionen Mark oder 13,59% böber als 1898, während fie gegen das Jahr 1891 um 1,6 Milliarden Mark oder um 38,9 9% gestiegen it __ Vom Standpunft der inländishen Produktion und des in- ländischen Bedarfs zerlegt sih die Einfuhr am natürlichsten in die Klassen der landwirthschaftlihen Erzeugnisse, der Roh- stoffe nicht landwirthschaftliher Erzeugung (jedoch cein- \{liclich der Baumwolle), sowie der Halb- und Ganzfabrikate.

Um mit den an weiter Stelle erwähnten Robstoffen u be- ginnen, deren Einfuhr sich 1309 Millionen Mark belief, so stehen bei ibnen obenan :

verboten würde. Das ist nach Absatz 3 ausgeschlossen, und wir wollen:

ai au H ari rid euie aim T iS Ot A R: