1845 / 25 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eines entsprechenden lung der betreffenden E

1gs - Ansprüche nieder,

eßt worden.

Betrags in 3proz. RentenchJuscriptionen gegeben werden sollen. Gleichzeitig f eine Konmission zur Prüfung und el-

Dem Vernehmen nah hat dies

Absluß bringen könnin und ee Es na i , Und da erst n G N du E Kiaerangen. wié der Vertheilun

bis jeßt

der aus-

geseßten Summe vorgeschritten werden kann, so is die definitive Re-

gulirung der

Angelegenheit in der nächsten Zeit nicht zu erwarten.

Unter diesen Umständen erscheint es sehr erwünscht, daß durch ein Königliches Arrêté vom Asten d. M., welches der Moniteur belge vom 5ten d. M. publizirt, eine Anordnung getroffen ist, wo- dur der Ungewißheit der Junteressenten über die zu erwartende Ent-

Ft riguag weni

elaufen, von der obenge Anweisungen auf die

stens theilweise ein Ende gemacht wird. en nämlich allen denjenigen Juteressenten, deren Forderungen be- reits festgestellt sind und sich auf den Betrag von 300 Fr. oder mehr

j dachten Liquidations-Kommission provisorische nftige Entschädigung nah einem vorgeschrie-

Hiernach

benen Formular ausgestellt werden. Diese Anweisun en werden außer einer E _— Summe, auf wie hoh der liguidirte Entschä-

digungs - Anspru

festgestellt ist, die Zusicherung enthalten, daß die

Entschädigung jedenfalls niht weniger als 50 pCt. des verlorenen

Kapitals lich die Entsh bar sein werden.

S weiz.

etragen, und daß die Renten-Juscriptionen, in denen schließ- as gewährt wird, vom 1. Februar 1843 an zins-

Kanton Aargau. Der Regierungs-Rath des Kantons hat das Sqhreiben des Vororts in Bezug auf die Beschwerde Luzerns über neue Organisirung von Freischaaren auf aargauischem Gebiete

beantwortet; er erflärt die Denunzirun

Luzerns für unbegründet

und auf Furt und \chlecht eingerichtete Kundschafterei beruhend. Jn Betreff des Freishaarenzuges am 8, Dezember v. J. widerlegt er die Darstellung Luzerns , als ob jene Freishaaren den Zug ua Lu- gern für sich hätten ins Werk seßen und die gegenwärtige dan gd - daselbs hätten umstürzen wollen, während sie doch nur auf den Ru ihrer Freunde im Kanton Luzern ausgezogen seien, um deren Unter-

nehmen zu unterstüßen. jedoch niht in Schuß genommen, ligt. Es sei aber bei der

tischgesinnten Bürger des Kanton gend ein Angriff auf die Regierung,

Diese Theilnahme an dem Aufruhr wird sondern entschieden gemißbil- gegenwärtigen Lage der antijesui- s Reim nicht zu besorgen, daß ir- von der luzernischen Bevölkerung

ausgehend, geschehe, noh weniger aber, daß aargaguische Freischaaren einen solchen unternehmen würden. Wenn auch die Regierung stets

darüber wae,

daß die Ruhe und Ordnung nicht : habe sie keinen Grund gehabt, außerordentlihe Ma wt um solhe Störungen zu hindern. Die Bevölke

estört werde, so regeln zu ergrei- rung des Aargau

wolle diese Ruhe und ra wie die Regierung; wenn sie aber, u

besonders der an den Kanton

zern angränzende Theil, ih durch

die Organisation des Landsturms in Luzern schon beunruhigt fühle und

sih in Verfassung sepe, ihre eigene Sicherheit

zu vertheidigen, so sei

dies nichts Befremdendes. Die anerbotene Hülfe des Vororts bedürfe

der Aargau nicht.

Kanton Zürich, Jn der Sihung vom 17, Januar hat

der Regierungê-

ath auf den Antrag des Staats-

Raths beschlossen,

den Vorort um Einberufung einer außerordentlichen Tagsaßung im

Namen des Standes Zürich anzugehen,

indem das Nihteintreten des

Großen Rathes von Luzern auf das Gesuch von Zürich einer aus- weichenden Antwort ia: und bei längerem Zögern der Be- e

hörden, bundesgemä

Prag arma;

M E E L E m” E E C e r O

—— —— ———————_—___—

Bekanntmachungen.

[66]

Es soll die Nachlaßmasse des am 28. Juni 1842 hierselb|t verstorbenen Königl. Majors a. D. Ernst von Hepdebrandt vertheilt werden, Die etwanigen noch unbekannten Gläubiger haben sich binnen vier Wochen zu. melden und die Richtigkeit ihrer Ansprüche nahzu- „weisen, widrigenfalls auf sie bei der Vertheilung der Masse keine weitere Rückssicht genommen werden wird,

Berlin, den 16. Dezember 1844, i

Königl, preuß, Kammergericht,

[67] _ Nothwendiger Verkauf. i tadigericht zu Berlin, den 28, Dezember 1844. Das in der Neanderstraße Nr, 5 belegene Grundstück t is E C L 0FC U Hen 2 E: ge- richtlih a igt zu 11,051 Thlr. gr., so am 15, Seutenider 1845, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

SARAS ————AS

[1620] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 29, November 1844, Die von den 5 Geschwistern Baumann von ihrer

Mutter, der Wittwe Baumann, Anne Louise, geborenen

Kowalsky, ererbte Grundstückshälste und der von der

anderen Grundstückshälfte der verehelichten Tauten-

ahn, Charlotte Wilhelmine, geborenen Baumann, üher Wittwe Blume, gehörige Antheil von Ltel, also

im Ganzen Ztel des in der Elisabethstraße Nr. 2 be-

legenen Baumannschen Grundstücks, dessen Gesammt-

Pa zu 8663 Thlr, 9 Sgr. 9 Pf, taxirt worden is,

ollen

am 29, August 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle engt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. j Die dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger : 1) D Ave Lemberg, Christiane Friederike, geborene eimboldt, 2) E Fauswzann Carl Theodor Böddinghaus zu Am- erdam, i 2 der Kaufmaun Bendix Anton Mohr zu Anisterdam, 4) der E dea Peter Böddinghaus, Christians Sohn, zu Elberfeld

werden hierdurch vorgeladen, /

[1142] Nothwendiger Verkauf.

tadigericht zu Berlin, den 30. August 1844, Das in der Ließmannsgasse Nr. 13 belegene Grund-

10 tein! m e222 2e. D Ee C M f

e zu Ñ r, s

. am 15. Apríl 1845, Vormittags 14 Uhr

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Mittel zur Lösung der Jesuiten - Frage anzu-

e d S

[1270]

lieb Bretschneider E s ah en Vabrik p odgedachtem Jahre keine Nachricht von sich gegeben hat, und ungefähr 130—140 Thlr. im Vermögen, besipt, auf den Antrag seiner Verwandten,

2) wegen des seit dem 23, Juni 1824 vermißten Be- sigers der hiesigen sogenannten olzmühle, îtlan Peyold, von welchem riht eingegangen is, und welcher ein Vermögen von uf Antrag des ihm bestellten Ab- wesenhcits Vormunds, nah Maßgabe des Mandats vom ovember 1779 Ediftalien zu erlassen beschlossen hat, so werden die genannten Abwesenden selbs, unter der Verwarnung , daß sie todt werden e:klärt und ihr Vermögen denen, welche die . nächsten Nechte daran darzuthun im Stande sind, werde verabfolgt werden, so wie alle diejenigen, welche als Erben oder Gläubiger derselben , oder f einem Grunde Ansprüche an deren Vermögen zu haben vermeinen, bei Strafe des Aus\chlusses lust ihrer Ansprüche sowohl, als au der Rechtswohl- 6 » that der Wiedereinsezung dur Gerichts wegen geladen,

den 7. April 1845,

Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle entweder in Person, oder duch binreid mirte Bevollmächtigte zu

472 Thlr. besigt, a

13,

den 2.

der Publícation eines Bedtgrids, welcher im Falle des Außenbleibens etwaniger achtet werden wird, sich zu gewärtigen.

Auswärtige Juteressenten haben zur Annahme von ride dge Bevollmächtigte in der Nähe des Ge-

e en. z

Gräflich Einsiedelsches Gericht Kaufungen, den 14, Okf-

ober 1844,

richts zu be t

Die

Buttermärkte z werden än folgenden arft

1ster 2er » Zter Ater Ster bter Tier

* gehalten werden,

Allgemeiner Anz

Ediktal-Ladung,

Nachdem das unterzeichnete Gericht 1) wegen des im J Infanterie - Regiment Prinz Marimilian in der \ächsi- shen Armee dienenden der's, des zweiten Sohns des Bauers E Gott- zu Bräunsdorf, aus de

Tagen, als ' am T und 28, Februar,

98 j idriger Erei i ößer werde. (aals-Rath wi fh ao More refer werde Italien.

Nom, 11. Jan. (A. Z.) Durch eine Kardinals-Congregation ist beschlossen worden, eine Anleihe von 400,000 Skudi mittels Obli- gationen au porteur zu freiren, wodurch die {webende S uld ge- tilgt werden soll, Von dem Rüdtritt des um die Staats - Finanzen so hoh verdienten Kardinals Tosti ist niht mehr die Rede.

wenden , die G Der voröriliche

Handels- und Börsen-Nachrichten.

, 23, Jan. G d Ei - be- hamm 18 dene Jae (P Maier anat Pa Ene derum ansehnlich gestiegen.

Brm ep Dra Den 23. Januar 1845.

Pr. Cour. Beief Geld.

1004 | 993

Pr. Cour. Briel | Geld. | Gem.

1974 | 196; 1844 | 151

96%

Fonds. | Actien.

E /A

„Potsd.Bisenb. do. do. Prior. Obl. Lpz. Eisenb,.

de. do. Prior.Ob]. Bel. Anb. Eisenb. . do. Prior.Obl.

St. Schuld-Seh. Prämien - Scheine d. Seeb. à SO T. Kur- u. Neumärk. Sebuldrverschr. Berliner Stadt- Obligationen Davuz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Psandher. Pomm. do. Kur- u. Neum. do, Sehblesische do.

X R S258! 1È1

S

« do. Prior. Obl. Rhein. Risenb. e. do. Prier.Obl.

S| £5 S1 8

duns

1213 11

El

b.-Schles. Eisnb. „Lt.B. v. eingesz. »-St.B.Lt. A. u.B. agd.-Halbst.Eb. lBr.-Schw.-Frb.E. 0. de. Prior.ObI.

See S | S S

X

| S1 E [4118 S |

Gold al marco, Feriedrichsd'’or. And.Gldw. à 5 Th. Discouto.

DE Namrn | Aae

Il

Pr. Cour.

Thir. zu 30 Sgr.

Ainsterdam A Kurz _ 1

do. n e 2 Né. Main 1397 Hamburg . Kurz 150} ere

do. j 2 Mi. 1493 3 Mt. 24 2 Mi. 2 Me. 2 N 2 Mi 8 Tage 2 Me. 2 Mt. 3 Woch |

1495 6 245

1035 995 994

Ven 1 O Ke ps eins da ads 150 Fl. Augsburg « «150 Fl. Breslau 100 Tuir.

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thir. Frankfurt a. M. sidd. W

P A

Anzeige zu beachten,

ahre 1811 als Grenadier beim Grabow, den 18, Januar 1845,

Johann Gottfried Bretschnei-

en zweiter

geborenen Nische, welcher seit [1540]

und

dritte Einzahlung ausgeschrieben.

Ln: Dieselbe ist entweder

seitdem ebenfalls feine Nach-

bei der Leipziger Bank, Herren Actionaire den 30., 31.

tn dem Büreau der Säch

bei i iben ei ihrem Außenbleiben für Gesellschaft Antonstraße

soda ausgegeben werden, mit 9 Thaler 24 Ngr. baar,

onst aus irgend und bei Ver-

in den vorigen Stand, hiíer- zu gewähren.

end informirte und legiti- erscheinen, beziehendlich hre

von 10 pro Cent der

beschließen, Dresden, den 15. Dezember 1844, 845

Carl Ludwig Schill,

uni 1845 ( d Vorsiyender.

Interessenten für publizirt er-

Berlín i erschienen :-

Uhde, G.-Dir. . [69]

15. u Grabow im Zahre 1845 - : Vers

eiden,

» 46. Mai enthaltend:

25. Juni,

5 August,

12.. September,

10. Oktober,

26, Nóövember

» 24. 4.

141. 9, 25,

den Veclauf und die

Brief. | ‘Geld.

eige Wir ersuchen die Herren Butter - Produzenten, diese

Bürgermeister und Rath. U

Sächsisch - Schlefische Eisenbahn.

Es wird andurch die mít Zehn Thaler auf jede Actie der Sächsisch - Schlesischen Eisenbahn zu leistende

den 25., 27. und 28, Januar 1845, welche zur Erleichterung der ahlungen aunehmen wird, oder anuar, 1. Februar 1845, von früh 9 bis Nachmittags 3 Uhr, allhier zu Dresden { - Schlesischen Eisenbahn- Nr. 7 unter Rückgabe der vom 1. November 1844 datirten Jnterims- Actien der zeiten Einzahlung, gegen welche neue auf die n eingeschossenen 30 Thaler lautende dergleichen

durch Zumequung

jähriger Zinsen von den ein- Ta allten 20 Thalern

Diejenigen Herren Actionaire, welche bis zum obigen Schluß-Termin (den 1. Februar 1845, Naqhmittags 3 Uhr) allhier nicht geleistet haben, ver- Ansprüche geltend zu machen und zu bescheinigen, hier- | fallen in die §. 17. der Statuten festgesepte Strafe auf mit dem zu bestellenden Kontradiktor rehtlich - zu verfahren, binnen 6 Wochen zu

den 20. Mai 1

Einzahlungs-Summe an 1 Thlr.

Das Direktorium der Sächsisch - Schlesischen

der Jurotulation der Akten und Eisenbahn - Gesellschaft. Franz Nette. -

Citerarische Anzeigen. Zun der Stuhrschen Du F handen p: ín

Gemeinnüßgiger

Rathgeb

für diejenigen, welche an leimung

Behandlung des Storkschnupfens, der Verschleimung der Luftwege, der Brust-Organe, des ns, des Darmkanals, der männliche! weiblihen Geshlechtstheile, der Schleim - Hä- morrhoiden und des Blasen - Katarrhs

erforderlichen diätetishen Vor

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 19, Jes. Niederl. wirkl. Sch. G4J, 0% au Antwerpen, I8. Jas. Zinsl. —. Neue Anl. 244.

Frankfurt a. M., 20. Jan. 5% Met. 1133 6. Bank-Actien 2. Baye. Bank - Actien 740 Br. Hope 91 Be. Stiegl. 89%; n, In, Pola. 300 Fl. 98} G. do. 500 FL 954. do. 200 Fl 272 Be.

Hámburg, 21. Jas. Baak-Acúes 1650. Eagl. Russ. 1141

L abrreia s C e ia S Neue Anl, 264, sive O5. Ausg. Sch. 164. 25% Hol. 637. 5% do. 99. Neu Engl. Russ. 119:. Bras. 89, a 100. Columb. —. Mex. 343. Pet

Paris, I8. Jas. 6% Rente fn eour. 122. 15. 3% Rente Bu cour, G5 5% Neapl. 98.50. 5% Span. Rente 363. Pass. Gf.

Wien, 19. Jan. Anl de 1839 130. Nordb. 181#{. Gloggn, Mail, 1194. Livorn. 1224. E

Königliche Schauspiele.

24, Jan. Jm Opernhause. Elfte Abonnementz, stellung: er gerade Weg is der beste, Lustspiel in 1 Akt, Koßebue. (Herr Hoppé: Elias Krumm.) Hierauf, auf Beg Die Jnsel der Liebe, phantastishes Ballet in 2 Akten, von ÿ Taglioni. Musik von Gährich. | Billets zu dieser Vorstellung, mit Mittwoch bezeichnet, f Sub N D zu den gewöhnlichen Opernhaus-Prejs aben. : Wegen Heiserkeit des Herrn Mantius kann- die Oper : Ve| und Constanze heute niht gegeben werden, und wird der B a die dazu bereits gefauften, mit Freitag bezeihneten Opernhaus-F gegen deren Rückgabe im Billet-Verkfaufs-Büreau erstattet, Sonnabend, 25, Jan. Jm Schauspielhause. Sehzehnte nements-Vorstellung : Er muß aufs Land. Hierauf : Der Verîy

reitag,

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 24. Jan. Mariette und Jeanneton, oder : Die d vor der Trommel. Vaudeville in 3 Aufzügen, nah Alexander F frei bearbeitet von W. Friedrih. Hierauf : Köck und Guste. Va Posse in 1 Aft, von W. Friedrich.

Sonnabend, 25. Jan. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) ll biere di Siviglia. (Sgra. Angiolina Zoja: Rosine, als Oa

Sonntag, 26. Jan. Otto von Wittelsbah. (Herr | Otto von Wittelsbach, als Gastrolle.)

Montag, 27. Jan. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) Lu Borgia. (Sgra. Angiolina Zoja : Orsini, a!s Gastrolle.)

Verantwortlicher Redacteur Dr. F. W. Zinkeisen,

Gedrackt in der Decker chen Geheimen Ober - Hofbuchdruda

Von Dr. Wilhelm Andresse, Arzte, erstem Arzte der fran zösischen ranzösischen Hospitals und Armen- Berlin.

Zweite Auflage, Preis 10 Sgr.

Das schönste Geschenk für [65] Jugend!!

Jn der Hallbergershen Verlagshand| erschien so ebea und is in allen Buchhandluy

haben, in Berlin n Wohlgemul! Buchhandlung, Scharrnstraße 11;

Kinder-Bibel

oder

die gesammte heilige Sh als Lesebuch für dere 1AM Ge d,

Neues Testament. fl. 8. br. 26 Sgr. 3 Pf.

Wir geben damit die gesammte heilige Schl zunächst zwar das Neue Testament unseres) und Heilandes Jesu Christi, in einer den der Denk- und prade, ojne da der Jugend bt|

| praftischem Direktor des

einviertel-

die Einzahlung angemessenen Spracbe, ohne daß indeß der eig Sinn des Urtextes, ja auch nur eines Wortes 1 selben, im mindesten dadurch verleßt worden wie in eíner Form, welche dieses heiligste aller 2 vorzugsweise zu einem Lesebuche für die Jugend Giebt es ein besseres, edleres Gescher! wir unseren Kindern, früheren oder rel , Alters, machen können? Prüfet ihr Lehrer, Vormünder 2c., und wir sind überzeugt, al - wahren Schay, an dem eure eigene Liebe auÚ| hángt, legt ihr dies Buch in die Hände derer, jeitiges und ewlges Wohl eurer Pflege anverira tuttgart, im November 1844,

a

[40 b] Wir beehren uns hiesigem Plage ein Kommizssions-, Speditions- und Incasso-Ge

unter der Firma von- Mentzel & Driesemann errihtet haben.

Hinreichende Sachkenntniß und Mittel sepen 9 den Stand, jeder billigen Anforderung zu genüge! werden wir das Vertrauen derjenigen | res dit mit ihren Aufträgen beehren wollen, durch ret® billige Bedienung zu rechWfertigen bemüht sein,

hiermit anzuzeigen, daß wi

E E

en und erlin, 15, Januar 1845. Johannes Menyel

nebst den dazu | Theodor Drxiesems

riften.

j E s belrägt (r. sür 2 Iahr. { Aiple. - 5 Jahr. “s Kthlr. - 1 Jahr. len Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. ertions-Gebühr sür den n einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. ;

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Aus!andes nehmen Sestellung auf dieses Blait an, sür Berlin die Erpedition der Allg. Preuß. : Zeitung: Friedrihs straße Ür. 72.

25.

Inhalt. t eil. j her Ia Verordnung in Vezug auf Legltimations - Führung f Eisenbahnen, Provinz Preußen. Wollmarkis - Konvent in

ische Buudesstaaten. Herzogthum Alt enburg. Beisezung he der Pn von Hohenzollern-Hechingen. Briefe aus Dre s- n, (Hofrath Weigel 4; Ständisches; Eisenbahn - Kassenscheine.) d Karlsruhe. (Gesey-Entwurf in Betreff des Cellular-Systems,) terreichische Monarchie. Wien. Befreiung der Mitglieder des úrger-Corps vom Militair- Dienst. : jland und Polen. St. Petersburg. Bestellung von Docenten r landwirthschaftliche Borlesungen. Regiment der Großfürstin Olga. Ernennungen im Kriegs - Dcpartement. i kreih. Paris. Forderung von Dokumenten über Marokko. heile der Presse über den Adreß - Entwurf der Deputlirten. ibritanien und Jrland. London. O'Connell's Widerruf ner ersten Ansicht von dem Schreiben der Propaganda. Schreiben js London, (Der Kampf zwischen der katholischen Hierarchie und den mofraten in Zrland.) gien. Brüssel. Gerüchte über neue Kabineis - Combination. (reiben aus Brüssel. (Stand der Minister-Krisis ; das Zudergesey m vorigen Jahre und scine Folgen.) ehenland. Athen. Reskript der heiligen Synode. Schreiben 1s Athen. (Günstige Constellation für die Dauer dés Ministeriums; dahl der Präsidenten und Secretaire der Kammer.) einigte Staaten von Nord-Amerika. Schreiben aus Ne w- orf, (Bewegungen der Anti-Rentiers im Staate New-York.)

Arbeiter der chemischen Produkten-Fabrif in Oravienburg.

“ra und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Maiki- richt,

Amtlicher Theil.

be. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : L tos Dem Marine - Maler G udin aus Paris, jeßt in Berlin, die N orm Ordens pour le mérite für Wissenschasten und ste zu verleihen ; i i Den“ Geheimen Medizinal -Rath Dr. Joseph Herrmann midt zum außerordentlichen Professor der Geburtshülse bei Mis Schirurgischen Akademie für das Militair zu ernen- un t

Den bisherigen Ober-Appellationsgerihts-Rath Galli in Po- als Rath an das Kammergericht zu verseben.

Der frühere Justiz - Kommissarius und Notarius, nachherige germeister Dr. Thilo, ist wiederum zum Ju iz - Kommissarius dem Ober -Landesgeriht zu Naumburg und Notarius in dem artement dieses Kollegiums bestellt worden.

_Vichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlin, 24. Jan. Das Amtsblatt der Königl. Regierung potédam enthält nachstehende Verordnung in Bezug auf Legiti- onsführung in den durchþ Eisenbahnen -verbundenen preußischen benahbarten deutschen Staaten : ; j Um die Schwierigkeiten zu entfernen, welhe aus den bestehenden Vor- ten des Paß-Edifts vom 22. Zuni 1817 hinsichtlich der Legitimations- g den auf den Eisenbahnen aus dem Julande ins benachbarte Aus- oder umgekehrt den aus den Nachbarstaaten ‘ins Jnland Neisenden sen müßten, O sh die Königl. sächsische und Königl. hannoversche, Verzoglich sachsen - altenburgische, die Herzoglich A und Derzoglich anhaltinischen Regierungen mit dem diesseitigen Gouverne- über gewisse Erleichterungen vereinbart, welche den Landes-Unterthanen jen Reisen auf den in den Staatsgebieten der gedachten Regierungen Zeit vollendeten Eisenbahnen gegenseitig in Beziehung auf dic erforder- 1'Reise-Legitimationen gewährt werden sollen, und wird darüber, unter A ser Genehmigung Sr. Majestät des Königs, Folgendes bekannt

§. 1, Die Einwohner des im §. 2 näher bezeichneten Bahn-Rayons, „nah den §. 3 folgenden Bestimmungen zur Führung von Paßkarten gt sind, werden von der Verpflichtung entbunden, sich bei ihren Rei- in die 6. 2 gedachten Landestheile mit Ausgangs - Pässen versehen zu 1, Eben so vertritt sür die Einwohner der îm §. 2 gedachten Landes- e der Nachbarstaaten unter denselben Vorausseßungen die Paßkarte die t des sons erforderlichen Eingangs - Passes. i Der Bahn-Rayon, innerhalb dessen die vorgedachten Ausnahme- ungen zur Anwendung kommen, umfaßt: 1) innerhalb der preu- en Monarchie die Provinz Brandenburg, die Provinz Schlesien und Megierungs-Bezírke Stettin, Magdeburg und Merseburgz 2) innerhalb Königreichs Hannover die Landdrosteien Hannover, Lüneburg, Hildes- mit der Universitätsstadt Göttingen und die “Berghauptmannschast dihalz 3) ‘das gesammte Königreich Sachsenz 4) das Herzogthum Unschweig ; 5) das Herzogthum Sachsen - Altenburg, und 6) die Her- "Umer Anhalt-Cöthen, Anhalt - Deßau und Anhalt- Bernburg. §. 3, Die den Polizei-Behörden als vollfommen sier und zuverlässig \nten Einwohner des Bahn - Rayons erhalten künsti für ihre Reisen halb des Bahn - Rayons, auch wenn sie sich der Eisenbahnen zu den- n nicht bedienen, stait der Pässe Paßfkarten. Als vollkommen zuver- 9 gelten den Polizei-Behörden in dieser Beziehung alle diejenigen selbst- "igen ersonen, welche lers des Bahn - Rayous ihren ordentlichen 7 Wohnsis haben, Auf die Ertheilung von Paßkarten haben diejenigen jenen feinen Anspruch, welhe 1) nah den be henden Geseßen auch ¿n Reise im Jnlande paßpflichtig sind, wie Gewerbegehülfen , Hand- Jesellen u, dergl. , 2) der -Klasse der Dienstboten oder Arbeitsuhenden e Aba Ie irgend einem Grunde besonderer polizeilicher Auf- Tien . §4, Kinder und Ehefrauen , welche mit ihren Aeltern und Ehegat- und Dienstboten, welche mit ihren Herrschaften reisen, werden durch

tenden Wollmarkte nah Elbing zu bringen, und es wurden auf diese

‘der Geistliche noch einen weit vernehmbaren, tiesergreifenden Segen.

Berlin, Sonnabénd den 2Zsen Januar

1845.

die Paßkarten der leßteren légitimirt. Unselbstständige halten nur, wenn sie das 18te Lebensjahr bereits zurüdgelegt haben, und nur auf den Antrag des Familienhauptes oder Vormundes , Handlungs- Commis nur auf den Antrag ihres Prinz;ipa!s, Studirende nur auf Grund eines Attestes der inde Bevollmättigten, Paßkarten, Die Ertheilung der Paßkarten an Offiziére des stehenden Heeres oder der Landwehrstämme bleibt von Nachweisung der Genehmigung des Militair - Vorgeseßten , die Paßkarten - Ertheilung an Subaltern - Beamte von der Genehmigung der unmittelbar vorgescbien Dienst-Behörde abhängig.

§. 5, Die Paßkarten, welché für alle im §. 2 gedachten Landestheile nah einem übereinstimmenden Formulare ausgestellt werden, sind für die Dauer des Kalenderjahres gültig. Sie werden von denjenigen Polizei- Behörden ertheilt, denen die Befugniß, Ausgangs - Pässe zu ertheilen, zu- ständig ist, Der Preis der Paßkarten beträgt fünf Silbergroschen ; Expe- ditions- und Stempel-Gebühren werden dafür nicht entrichtet.

§. 6. Zur Nachweisung seiner Legitimation ist während der Reisen auf der Bahn und inne:halb des im 6. 2 gedachten Nayons ein Jeder verpflichtet, Vermag er nicht, dieselbe auf Aufforderung der Polízei-Beam- ten durch Paßkarte, Paß, oder auf sonst genügende Weise zu führen, so bleibt er von der Weiterreise ausgeschlossen und hat zu gcwärtigen, daß je nah den Umstanden des Falles, auf Grund wegen der“ ohne Legitimation betroffenen Rei-

amilienglieder er-

wegen seiner Zurückweisung, der bestehenden Vorschriften , senden, versügt wird.

,_§. 7. Wer die Paßlarte versälscht over eine verfälschte zu seiner Le- gea produzirt oder die ihm ertheilte Paßfarte einem Auderen zum Sebrauch als Legitimationsmittel überläßt, hat, wenn nicht cin damit beab- sichtigtes oder in Verbindung stehendes Verbrechen fkriminelle Bestrafung nah sich zieht, jedenfalls eine polizeiliche Geldstrafe bis zu 25 Rtblr. oder eine Gefängnifstrafe bis zu 14 Tagen zu gewärtigen.

Berlin, den 23, Dezember 1844. Der Minister des Jnneri, Graf von Arnim.

Potsdam, den 21, Januar 1845, Vorstehende Verordnung wird hiermit in Gemäßheit weiteren Erlasses des Herrn Ministers des Jnuern Excellenz vom 23, Dezember v. J. zur Kenntniß der Behördeu und Einwohner des potsdamschen Regierungs-Be- zirfs und der Stadt Berlin gebracht, Durch diese Lltorgana werden díe srü- here, denselben Gegenstand betreffende Verordnung des Königl. Ministeriums des e vom 6, Dezember 1841 (Amtsblatt Nr. 261) und unsere auf weitere inisterial-Erlasse gegründeten Bekanntmachungen- vom 20, September 1842 (Amtsblatt Nr. 20) und vom 19. September 1843 (Amtsbkhatt Nr, 199) außer Kraft gescyt. Die in den diesseitigen Cirkular-Versügungen an die betreffenden landräthlichen und Stadt-Polizei-Behörden im potsdam- schen Departement vom 15. Dezember 1841 und 49, September 1843 ent- haltene Jnstruction über die Ausführung der Paß-Kontrolle auf den Eisen- bahnen bleibt dagegen in allen ihren Bestimmungen gültig. Königl. Regierung. Abtheilung des Junern.

Preußeu. Zu dem am 20; Jamar- in Elbing ollmarkts= Kouvent hatte ih eine große Anzahl von Theilen der. Provinz eingefunden. Die Ver-

niht nur dahin, daß ein Wollmarkt für die Provinz ein dringendes Bedürfniß, sondern auch, daß Elbing dazu in vielfacher Beziehung der geeignetste Ort sei. Nachdem die Verhält- nisse und Bedingungen, unter welchen sich von dem Unternehmen Er- folg erwarten lasse, genau und gründlich besprohen und erörtert worden waren, gingen die Auwesenden die Verpflichtung ein, die Wolle von ihren Gütern für die nächsten drei Jahre zu dem neu zu errih-

Provin abgehaltenen Gutsbesißern aus allen sammlung entschied si

5—6000 Centner gezeichnet , denen gewiß in furzem noch zahlreihe und bedeutende Quantitäten folgen werden. Die Versammlung ernannte sodann noch ein Comité, welches die Frage über den Termin und die Dauer des Wollmarkts prüfen soll,

Deutsche Bundesstaaten.

Herzogthum Sachsen-Altenburg. Die Nahricht, daß die Leiche der Fürstin von Hohenzollern-Hechingen na der Besizung ihrer Schwester, der Herzogin von Acerenza, nah Löbichau geführt werden sollte, erregte in Altenburg dur die Erinnerung an jene geistreihe und edle Sia die größte Theilnahme. Bald bestätigte sich diese Nachricht dur die Ankunst des Herzoglichen Bevollmäcdtigten Butdeus aus Leipzig, welher in Löbichau die dem hohen Range der Verstorbenen als einer souverainen Fürstin angemessenen Vorberei- tungen zum Empfang und zur Bestattung derselben treffen ließ. Schon am Abende des 15. Januars passirte die Leiche mit Gefolge in aller Stille Altenburg , - is aber in Löbichau von dem Bevollmächtigten der Herzogin feierlich empfangen und die- sem von dem geleitenden Kavalier zur Beiseßung übergeben worden. In den Abendstunden des folgenden Tages war der öffentliche Zu- tritt gestattet, und in dieser kurzen Zeit sollen, dem Vernehmen nach, an 5000 Menschen diese Erlaubniß benußt haben, Auf \{warzem Teppich gelangte man dur mehrere prachtvolle Gemächer des Her- zoglichen Schlosses in einen ganz shwarz ausgeshlagenen Saal, des- sen Wände blos die aufgehängten Wappen, von Hohenzollern und Kurland zierten, Jn der Mitte trug ein Katafalk deu reih be- deckten Sarg, zu dessen Füßen eine silberne Kapsel mit dem Herzen stand, um den sich freundlih dichte Orangerie zog und den ein Lichtmeer umstrahlte. Nicht nur das zum Schlosse ge- hörige Personal zeigte den tiefsten Schmerz, sondern auch die Bewohner der Umgegend, weldbe die hohen Tugenden: der Verstorbe- nen kannten, viele Theilnahme. Diese bethätigte sich au bei der Bestattung gestern früh. Nach der Trauer«Rede im Schlosse, welche die Entschlasenc vortreflih geschildert haben soll, mußte sich der an- sehnliche Leichenzug, dem nd viele fremde Herrschaften, unter ihnen ein besonderer Mgelandter des Fürsten. von Greiz, und viele Beamte und Diener der Fürstin von deren entfernten Besißungen angeschlossen hatten, durch eine ungeheure, aber ehrerbietig s{chweigsame Vol 6menge nah dem an das Schloß gränzeuden Hain bewegen, wo auf einer Anhöhe die Gruft der Mutter der Verstorbenen, der berühmten Her- zogin Dorothea von Kurland, im E befindlich is. Dort sprach

Weise sofort zwischen

Der Kaiserl, russische Hof - Rat Weigel, einer der berlihmtesten hiesigen Aerzte und bekannt dur seine Verwickelung in die politischen Verhältnisse des Jahres 1813, ist in diesen Tagen im 76sten Jahre seines Lebens mit Tode abge-

XX Dresden, 21. Jan.

Zur Abkürzung des leßten Landtags wurden verschiedene, ter Enn der Stände unterliegende Geseß - Entwürfe von der Be- rathung ausgeschlossen und Zwischen - Deputationen erwählt, welche solhe noch vor Begiun der nächsten Sibung erörtern und beim fünf- tigen Landtage in Vortrag bringen sollen. Es sind namentlich die Entwürfe a. zu einer neuen Wechsel - Ordnung, b. eines neuen Magaß- und Gewichts-Systems, und c. einer definitiven Landtags- Ordnung, auf diesem Wege vorzubereiten, welche daher wahrsein- lich auh die ersten Gegenstände der Berathung beider Kammern ausmachen werden. Jene Zwischen-Deputationen sind nunmehr, wie glaubwürdig versichert wird, vom Ministerium des Jnnern einberufen, und dürften wahrscheinlich im Laufe der nächsten Woche ihre - Sizun- gen beginnen, :

Die ers vor wenig Jahren von der Dresden-Leipziger Eisenbahn- Compagnie ausgegebenen Kassenscheine sind bereits abgenußt und für die fernere Circulation niht mehr brauhbar. Es macht si daher eine Novation dieses Papiergeldes nöthig, wozu, siherem Vernehmen nah, die nöthigen Vorbereitungen dergestalt getroffen sind, daß der Umtausch desselben gegen andere Papiere von mehr Haltbarkeit schon in der nächsten Zeit zu erwarten ist.

X Karlsruhe, 20. Jan. Unsere Regierung hat so eben, dem Beispiele der französischen, niederländischen und belgischen fol- gend, den Ständen einen Geseh -Entwurf zur Einführung der un- unterbrochen vereinzelnden Strafgefangenschaft in dem neu zu er- bauenden Männer - Zuchthause bei Bruchsal mit 408 Einzelzellen vorlegen lassen. Die Strafzeiten dieses aus 8 Artikeln bestehenden Geseß-Eritwurfes gehen bis zu zehn Jahren, die 13 Jahren bisheri- ger Strafgefangenschaft gleichgeseßt werden. Es heißt in den Mo- tiven dieses Gese6= Entwurfes, nahdem die Regierung die Erfolg- losigkeit blos nähtlicher Trennung der Verbrecher in dem vor 7 Jah- ren erbauten Weiber-Zuchthause dargethan hat, wie folgt: „Es gewinnt zwar den Schein, daß, wenn man die Sträflinge bei Tage in angemessenen Abtheilungen unter dem Gebot des Sdchweigens gemeinschaftlih ar= beiten, dagegen die Nächte und Sonn - und Festtage in Einzelzellen zubringen läßt, der Zweck der Strafe vollkommen erreiht werden fönne. Allein dies beruht auf der Täuschung, daß der Verkehr unter den Sträflingen dadur aufgehoben sei. „Solcher besteht vielmehr, wie man sih überzeugte, wenn auch in geringerem Maße, als in den älteren Zuchthäusern, daneben immer viel ältig genug fort, um die moralische. Ansteckdung sowohl, als Ankuüpfung von Kameradschaften für wiederkehrende Freibeit , also gerade: das verderblichste Gift, was man in der früheren Gemeinsamfkeit erkannte, in die neuen Anstalten zu übertragen. Mag man die strengsten und häufigsten Hauszuchtmittel anwenden, so werden Menschen, und zwar besonders - Menschen von widerspenstiger Art, stets - streben, den in Gesellschaft lebhaft erwachenden Mittheilungsdrang zu befrie=- digen. Wie vorsichtig man auch die Sträflinge im Ärbeitssaale stellen oder seßen mag, so finden sie, je nachdem der Aufseher sich wendet, leiht Gelegenheit, durch Flüstern, durh Winke und Geberden zu kfommuniziren, und man konnte behaupten, daß es dabei noch vorzu- ziehen wäre, den Verkehr ganz frei zu geben, weil son} die Gefahr entsteht, aus der vermeintlichen Besserungsschule eine Schule der Ränke und Heuchelei zu machen.“

Oesterreichische Monarchie.

IVien, 20, Jan. (O. P. A. Z) Se. Majestät der Kai4 ser hat genehmigt, daß alle zu den uniformirten Bürger - Corps gehörenden Individuen aus dem Gewerbs - Stande Wiens von Militair- und Landwehr - Diensten befreit sind, und daß andererseits in dr Corps Judividuen aufgenommen werden fönnen, wenn sie

auch in dem militair = und landwehrpflihtigen Alter stehen.

Russland und Polen.

St. Petersburg, 17. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat auf Beschluß des Minister = Comité's , in Folge einer Vorstellung des Unterrichts-Ministers, befohlen, die auf Kosten des Unterrichts-Mini-= steriums gebildeten drei Docenten der agronomischen Wissenschaften, nah Ermessen des Ministers, den Kuratoren der Lehrbezirke unterzu- ordnen, um ihrer Bestimmung gemäß in bedeutenden Städten, wo feine Universitäten sind, öffentliche Vorlesungen über Landwirthschaft zu halten. Diese Docenten erhalten gleihe Rechte mit den Univer= sitäts - Adjunkten, wenn sie den Grad eines Magisters erlangt haben, und beziehen aus dem Reichsschaße ein Gehalt von 571 bis 714 Sil- ber - Rubel und außerdem jährli 85 bis 90 S. R. Quartiergelder.. Während der Zeit, daß sie von solhen öffentlichen Vorlesungen fres sind, müssen sie sich bei den Universitäten der Lehrbezirke au halten, denen sie zugezählt sind, um den Professoren beim Vortrage und in anderen Aufträgen behülflih zu sein, die mit ihrer Bestimmung in Verbindung stehen.

St. Petersburg, 18, Jan, Durch einen Kaiserlichen Ta- gesbefehl vom 13ten d, M. wird die Großfürstin Olga zum Chef des Husaren-Regiments Elisabethgrad ernannt, welches hinfort den Namen „Husaren - Regiment Jhrer Kaiserl, Hoheit der Großfürstin Olga Nikolajsewna“/ führt,

Der General-Major Ladinsky is zum General-Lieutenant beför= dert und zugleich an die Stelle des, wie bisber, in der Suite der Armee verbleibenden General-Majors Gurko 1. zum Chef der Civil- Verwaltung der transkaukasishen Provinzen und der General der Infanterie, Neidhardt 1., unter Beibehaltung seines Titels als Ge- neral-Adjutant, zum Mitglied des Kriegs-Raths ernannt;

Frankrei.

Paris, 19. Jan. Herr Gustav von Beaumont verlangte in den Büreaus der Deputirten -Kammer noch Ergänzungen zu den vom Ministerium vorgelegten Dokumenten über Marokko. „Die Re- gierung““, sagte er, ‘dat der Kommission die dem Prinzen von Join- ville gegebenen Verhaltungs-Befehle mitgetheilt; könnte sie uns nit ebenfalls die dem Marschall Bugeaud gegebenen mittheilen?“ Mar» {all Soult: „Dies ist niht möglih.“ G. von Beaumont: ¡Jh verlange, daß man in Ermangelung dieser Verhaltungs-Befehle

gangen,

den Kammern vorlege: 1) Die Note, welche der englishen Re- -