Passe die Veranlassung zur Reise an einen bestimmten Ort ganz ge- nau angegeben is.
-
Eisenbahnen.
XX rt a. M., 6. . Wiewohl man \ich der Hoffnung i Ur die Ssentahut ha R enn ín Kassel bald zu einem sicheren Resultate, d. h. zur Abschließung des Traktats, füh- ren würden, war diese Hoffnung in den leßteren Tagen doh noch nit in Erfüllung gegangen, und namentlich sollen die Differenzen, welche dur die Drei der Großherzogl. hessischen Regierung bezüglich der Einmündung der Bahn auf hie gem Gebiete entstanden, noh nicht beseitigt sein. - Von der Erbauung eines Haupt-Ba nhofes in dem nahen Bockenheim ist Feine Rede mehr, und es wird si die-
es Städtchen begnügen, wenn es einen Stationshof erhält. — Die
requenz der Taunus-Eisenbahn sheint wiederum im Steigen begrif- fen zu sein, und nit zu leugnen ist, Main ) die au auf der Strecke von hier nah Mainz mit mancherlei Hin- dernissen zu kämpfen hat, sie durchaus nicht benahtheiligt, Dagegen bleibt der Güter-Transport auf der Taunus = Eisenbahn ohne Erheb- lichkeit, da die Wasserstraße eine weit billigere Fraht und weniger Umständlichkeit bietet,
Paris, 2. Febr. Die Eröffnung der Eisenbahn von Rouen nah Havre wird am 1. Mai stattfinden. Nächste Woche wird ein Ge eß - Entwurf, die Konzession der Nordbahn, von Paris nah der be gischen Gränze, betreffend, vor die Deputirten -Kammer gebracht werden.
Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.
Auf der Strecke der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn von Breslau nach Liegnitz sind vom 20, bis 31. Januar 3084 Personen befördert worden. “
Berlin-Frankfurter Eisenbahn.
In der Woche vom 2. bis 8. Februar c. sind auf der Berlin- Frankfurter Eisenbahn 5874 Personen befördert worden,
Handels- und Börsen- achrichten.
Berlin, 8. Febr. Ueber den dieswöchentlichen Verkehr in E isen- bahn-Effekten können wir niht ganz so günsti berichten, tvie am Schluß der vorigen Woche. Die Course erlitten größtentheils und namentlich am Mittwoch einen kleinen Nügang, erholten sich jedoch bald wieder, da 4 die verbreiteten ungünstigen Nachrichten als unbegründet erwiesen. Denno konnten unsere inländischen Actien und Quittungsbogen den vorwöchentli- en Schluß - Coursen nit wieder gleihkommen, sondern sie schlossen, wie nahfolgender Vergleich zeigt, fast sämmilich niedriger.
Allgemeiner Anzeige
Köln- Mindener Eisenbahn. Zweite Einzahlung von zehn
Prozent.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 21. Dezember v. J. werden die - Actionaire unserer Gesellschast hierdurch be- nachrihtigt, daß zur Em-
» pfaugnahme der zwei -
y ten Ratenzahlung
F von zehn- oder 20 Thalern per
Bekanntmachungen.
[147] A u s zu g-
Alle und Jede, welche an die Verlassenschaften des im | za Jahre 1843 zu Barth verstorbenen Hauptmanns Sa- muel Adolph von Baerenfels, vormals auf Rustow, und dessen gleichfalls ebendaselbst mit Tode abgegangenen Ehegenossin Louise, geb, von Engelbrechten, Forderun- gen und Ansprüche haben, werden, auf eingekommenen Antrag und mít Hinweisung auf jdíe den Stralsundi- schen Zeitungtn in extenso inserirten Ediftal-Ladungen vom heutigen Tage, zu deren Anmeldung und Beglau- bigung in einem der folgenden Termine: am 25. Februar, 18, März'u, 18, April d. Dei Morgens 10 Uhr, - bei Vermeidung der am 29, April d. F; u erkenneaden Präklusion, — hiermit aufgefordert.
reifswald, den 22, Januar 1845. Königl. preuß, Hof eriht von Pommern und Rü en,
(L. S.) G v. Möller, Meins
[59]
Berlin - Potsdamer Eisenbahn.
Der Bestimmung des §., 23, unserer Statuten gemäß wird die diesjährige ordentliche General - Versammlung am 26, Februar d. J,, Nachmittags 4 Uhr, in unserem Empfanghause auf dem Bahnhofe stattfin- den, Wir laden dazu die Herren Actíonaire mít dem Ersuchen ein, nah orschrift des §. 26, der Statuten unter Vorzei ung ihrer Actien oder des daselbst erwähn- ten Zeugnisses n den Tagen vom 4. bis 12, Fe- bruar, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in dem Gesellshafts-Büreau auf dem Bahnhofe bei dem Herrn Rendanten Plahn sich ‘einschreiben zu lassen und díe Bescheinigung der Direction über die erfolgte Einschrei- bung entgegen zu nehmen, Nur die mit einer solchen Bescheinigun versehenen Actionaire dürfen zur Gene- ral-Versammlung zugelassen werden, und haben sie sel- bige vor dem Eintritt in das Versammlungs-Lokal vor-
zuzeigen.
Wegen der Stellvertretung wird auf §. 25. der'Sta- tuten und auf §. 2. des Na trags vom 25, März 1840 (Amtsblatt de 1840 S, 265) verwiesen. 1410 E
Der Jahresbericht der Direction, das Namensver- zeichniß der zur General-Versammlung berechtigten und wählbaren Actionaire, so wie Stimmzettel zur Wahl neuer Direktoren , Repräsentanten und deren Stellver- treter, werden zeitig vorher auigetheilt werden,
Berlin, den 14. Januar 1845,
Die Repräsentanten der Berlin-Potsdamer
Eisenbahn-Gesellschaft,
Zweite Ein- - zahlung der Ungarischen Central - Ei- T senbahn. - (Wien-Preßburg-Pesth u. s. w,
m Auftrage der Direction der Ungaris en Cen- iraPEisenbühn bezten wir uns, den Besizern von Ac-
eto
zum 13.
nämli
anm a
[96b]
1.
von uns a
daß die Main-Damp chifffahrt,
tien erwähnter Bahn anzuzeigen, daß die zweite Ein- deblung von 10 % mit i ch der Zinsen auf bereits einge-
lte 10 % vom 1, Juli 1844 bis 1, Januar c. à 4% im Betrage
demnach für jede Actie bei uns geleistet werden fann, und zwar zum à Viísta- Course auf Wien mít Hinzuziehung von 7 % Agentur- Speesen von der Einzahlungs-Summe.
Die Abstempelung ‘der Actien geschieht vom 20sen d. M. an bis incl. Ï Comtoir, Linden Nr. 27, Vormittags von 9bis. 12 Uhr, mit Ausnahme des Sonntags.
Da die Einzahlungen vom 1, Januar c. mit 4 % verzinst werden, so haben diejenigen, welche solche bis
Verzugszinsen zu vergüten, vom 4, Januar bis zum Zahlungstage — statutenmäßig 6 %. Nach dem 27. § Bezug auf §, 5, der Statuten keine Einzahlungen mehr angenommen werden. ie resp. Actien - Besiger werden daher ersucht, die einzuzahlenden. Actien Nummernreihe bei uns einzureichen , und sollen ihnen » s die Stücke na geschehener Abstempelung sofort wieder S K zurückgegeben werden. ) » » Berlin, den 18. Januar 41845,
Köln- Mindener Eisenbahn. Zweite Einzahlung von zehn Prozent.
unter Abrehnung der für die erste Einzahlung von 10% Einem Thaler per Actie erfallenen ihrer Wahl in Köln, Düsseldorf oder Berlin und díe-in ihren Händen befindlichen Partíal gen über die erste Einza nur gegen deren Zurückga er Actie lautenden neuen Partial-Q fol t werden können, : Die für die Enjablungen in Köln, Düsseldor Berlin bestimmten “einer weiteren Bekanntmachung vorbehalten bleibt, wer- den Jnterims - Quittungen ertheilen, welche (16gefertigten eertial-Qulitungen ín der Zeit E s Jan 1, öln, den 21. +167 6D fe Dre rio,
172
Berlin-Stettiner {losen in v, Woche 1304 % Gelb, ilen bis 4 Geld.
ESTSEUEE C D uiió% ridiw dik
wo Ei B M n sélossen in v, Woche 95 %, flelen bis 944 %,
. blieb. | (\DA f eldorf-Elberselver schlossen in v, Woche 1054 %, fielen
E schlossen in v, Woche 112%, stiegen bis 113% und
blieben rersésS j « 08 E rsl, A, -shlossen in v, Woche 1223 %, stiegen bis 123 %, wozu 2 Ma deburg-Halberstädter schlossen in v, Woche 115 %, fielen bis 4% Brf. und Gld. Niederschles. - Märk. schlossen in v. Wohe 1113 %, fielen bis 1103 %, lossen 1112 bez. und Brf. - : Köln-Mindener {lossen in v, Woche 1063 %, fielen bis 106% %, schlossen 1061 bez.
Brrlin Lamfurger schlossen in v. Woche 115 %, fielen bis 1141 %,
lossen 144% s L Be ege Tee UtRe schlossen in v, Woche 1051 %, stiegen bis 06 %, ossen s i
Steele-Voh winkel schlossen in v. Wothe 104 %, stiegen bis 1064 %,
schlossen 106% bez. - i Ly art dd lla shlossen in v. Woche 98%, stiegen bis 100 %, ossen 993 bez, M Die Oberschles; Quittungsbogen sind beträchtlich gestiegen und zwar Krakau - Oberschl, von 104 bis 106 % und Kosel -Oderber- er von 107 bis 110 %, diese aber blieben heute nur 1093 % bezahlt, — alle-Thüringer bleiben à 108 % offerirt,
Von den ausländischen I7TL o G Pen fielen Friedr. Wilh. Nordbahn von 982 bis 971 %, Sach si ch-Baperische stie- gen von 983 bis 994 %, wozu Brief blieb, Livorno-F lorenz sies von 124% bis 128 und schloß heute 1272 bez. u, Brf., Mailänder legen von 125 bis 1273, wozu heute Brf. u. Geld blieb, Pesther erfuhren eine R E Sfeigerung und wurden von 1124 bis 115 bez,, heute blieb 11 eld. :
Die Steigerung der Amsterdam -Rotterdamer dauerte fort, sie stiegen von 111% bis 116 %, gingen jede bis 1147 % zurück, wozu deute Geld blieb. Kiel - Altona wichen von 1237 bis 1222 9%, wozu
erfäufer blieben, Kaiser Ferdin. Nordbahn von 190 bis 495 S gesti N Wien-Gloggnip von 139 bis 1402 % bezahlt, {lossen 1 eid.
Unsere preuß. Fonds wie ausländischeEffekten hielten sich bei geringem Umsay ganz auf ihrem vorwöchentlichen Stand, — Das Geld macht sich sehr reihli und der Diskonto nicht über 32 %,
Berlin, 8, Febr, Unser. Markt hat seine jüngst erlangte festere Stellung nicht behauptet, Es is vielmehr in den verflossenen Tagen aufs neue bemerkbare Flauheit in den Geschäften eingetreten; in keinem unserer Artikel zeigte sih irgend eine Frage. A Es
Weizen 86pfd. w. schles. blieb zu 42 Rihlr. offerirt, höchstens 40 Rihlr, wäre für Kleinigkeiten u d 6p gewesen; für 85pfd. war 40 Rihlr. ge- fordert und nur 37 thlr. geboten , da zu diesem Preise ähnlihe Sorten detaillirt wurden, Verwinterter hochb. poln. 86pfb. war zu 42 Rthlr,, alter bunter poln. 86pfd. zu 40 Rihlr. da. Da egen wird weißer poln. 88pfd. immer noh auf 48 Rthlr, gehalten. Auf Lieferung im Frühjahr war 87pfd,
Fl. 25.
l, 24, 30
den 27, März c., in. unserem
Februar C. berichtigen, 4% von da ab jedoch —
Actie bis zum
1. März d.
rz fönnen in x das Barikhaus A. & L.
mit einem Verzeichnisse nah der |- » » „Oppen
« Cle ff zu
Hirschfeld & Wolff. Mariins-Straße Nr. 5),
ten Hälfte des Monats
wöhnlichen Geschäftsstunden.
ein na
Unter Bezugnahme auf §§. 10, und 11, des von des Königs Majestät un- tern 18, u “ret v. J. bestätigten Statuts der Köln - Mindener Eisen-
» bahn-Gesellschaft werden die Actionaire hierdurch aufgefordert, die zweite Einzahlung mit 10
Thalern per Actie bis zum
März 1845,
Köln, den 24, Januar 1845.
(94b] i
beabsichtigt, Fregatte Schie mít insen, nach Expedition um diíe u-léisten
uíttuns Teneriff
de la Plata,
ung mit eimuliefern, indem h
e die über 20° Se 40 Thlr. I Lao U e Marquesas, ttungen verab- (Otaheiti) ‘ und andere /
res, China, Tschusan,
Cap de Falklands - Znseln ,
! und mpfangsstellen, deren Bezei nung
gegen die Hambur
Cla mie R | S
Dezember 1844, olgen,
enthaliszeit in den au
Í ; 85 . bed Ir. 4 S Z Jahr. viligt} verwinterer E Wet ie Van rue n BERY 7 ie * [38
folgende Empfangsstellen bestimmt worden sind:
1) Die Königliche Haupt-Bankfasse zu Berlin,
Camphausen zu Köln, . D, Herstatt zu Köln, ;
eim j. & u Köln,
A. Schaa ffhausen zu
. H, Stein- u Köln,
üsseldorf und
8) die Haupt-Kasse der unterzeichteten Direction (Köln,
Die Annahme dieser Einzahlung findet in der zwei- Februar statt, und zwar bei der Königlichen Hauptbank-Kasse Vormittags von 8 bis 12 Uhr, bei den übrigen Stellen in den ge-
Bei Einzahlung auf mehrere Partial-Quittungen muß ch dem Namen der ersten Actienzeihner alphabe- tisch geordnetes Verzeichniß eingereiht werden,
Die Direction. Comtoir zu Berlin ‘erbeten.
Gelegenheit zur Theilnahme
an einer Reise um die Welt.
Der Beide Schiffs-Eigenthümer in Hamburg n diesem T Al P | : einer Anzahl Passagiere auf eine | 7 Welt fr eat Ae folgende N Städte und Länder zu besuchen, als: Lissaban, Madeira, erds-Jnseln, Rio de Janeiro, Rio Valparaiso und alle der Westküste Amerika's bis Guaya- ea - Jn/eln nselgruppen dés Hongkong, Canton, Macao, Waitipoa, Cochin China, Manilla, Sincapora, Ceylon, Île de France oder Madagascar as pan St. ‘Helena, Ascension, À n «
_wird_feineclei merkaniilische Zwecke auf u cout e S gur ganzen Aue: : È
d ung, in mmuüung der Auf- ens, Nein mati: ésuhenden Städien, und Län-
zoren- und zurück
+ zu 38 Rihlr, angestellt abfallende Sorten haben 34 Rihir, A es n . dank ns D h die
ar die Ka | ; s{leppend. V9 ‘Boden i| anfänglich nohch 82 /83psd. 29 Ri Das Abounement beträgt:
zu 284 Rihlr. vom Boden zu kaufen, um später, wie verlautet, mit », : 8 ren 1000 Wispeln den Ostsee-Provinzen zu Hülfe zuckommen. Auf Lieferung zeigt bier fortwährend so wenig Unternehmyu du daß Preise nageden mußten. Besonders drückend wirken auf Unsere 9 Sol 120 ie Iun Sre 127 Ae ° Big P B . t r. n . 3 T. 5 . mi Zuli 82pfd. 303—% Rthlr.; 84pfd. 314 Rthlr. Br.; pr. S Ml
ions-Sebühr. für den user tere Beile des Au Anzeigers 2 Sgr.
Preuß
Allgemeine
A j fle Post-Anftalfen des In- und
O P A nehmen Gestell » i : auf dieses Blatt an, ir Berlis i : die Expedition der - Preuß Zeilung: (E 0 Friedrichsstraße Ür. 72.
. 31 Rihlr. -
Gerste ) ne Umgang, Unsere Brauer versorgen sch am Lans und bezahlten für große 27 a 28 Rihlr,z kleine Gerste hält man im 9 n as von 22—24 Rihlr. Es darf nicht befremden, wenn die Offerten, wela ( 43 se von der Nakeler Gegend (Ney + Distrikt) gemacht werden , dieg S 0
ehlen, da dieser Artikel wie überhaupt Sommergetraide und Hüls nach Preußen gehen. : Auf Lieferung 48pfd. 17 Rithlr., 504
afer ín loco wie zulest.
175 Rihlr., 53pfd. 18 Rihlr. bezahlt. E
Futter-Erbsen vom Boden räumten sch zu 34 Rihlr. Eine ringe Sorte Koh-Erbsen is mit 36 Rihlr. verkauft; mittelf, sind aj 38—40 Rihlr. gehalten. Feine fehlen.
Oelsaamen bleibt theilweise noch gefragt, es sehlen. aber Anste gen, die einigermaßen befriedigend wären. j
Das Geschäft in Kleesaamen bewegt sch nes sehr langsam, Gri ßere Particen waren selbs zu billigeren Preisen ní t zu placiren, da de Kauflust und die sich ansamme]nden Zufuhren in feinem Verhältniß stejex, Es [äßt sih indeß eine Besserung erwarten , da wir der Saison imy näher rüdckden und die leßten Berichte aus Schlesien und Sachsen animin lauten. Von rothem neuem is Mehreres zu 135 — 14 Rihlr. gehanteh, au für vorjährigen zeigte sich vermehrte Fragez die Forderungen ivar 10—13 Réthlr. eißer war mehr offerirt, f. 16—162 Rthlr., fm, 155 155 Rithlr., mittel 44—14: Rihlr. , ord, 42—13 Rihlr. — Thvmothe, 115 Rihlr. bez., auf 12 Rihlr. gehalten. — Kümmel 123—13 R l,
Jn verwandtem ehr 671 Q mit der durchstehenden Flaue unstg! Marktes befindet sich auch Rübö]. Der Playhandel ist ín trägem jy a und die Speculation ist als \hlafend zu bezeichnen, Einiges in [6 st mit 103 Rihlr. verkauft und nur auf Zeit und für flüssiges Ocl v nur noch 10x Rihlr. bewilligt, Jm Laufe des Monats 10 — T Rit Febr. /März 105—54 Rthlr., Mai / Juni zu 105 Rihlr. verkauft, Sw f Oft. 11 Riblr. Br., 10% Rihlr, G. — Leinöl loco 10% Rthlr, bez, Lj,
11 Rthlr. bez.
Spiritus pr. 10,800 % in loco mate sih knapper und gal B Rthlr., #41 Bleferung 145 Rihlr. anzukommen.
Die Witterung, welche in den ersten Tagen der Woche: sehr mild hat dermalen, nachdem am Mittwoch und gestern wiederholt starker S4 gefallen, wieder einen winterlihen Charakter angenommen, Heute hin
t eil. 3 tve Allgemeine Gewerbe-Ordnung nebst dem dazu gehö- rigen
ädi s-G é rt ä j e e Bun de ftaaten; Brie He isen. Der Handels - Vertrag ¡ivischen dem Zoll-Verein und Belgien. — Derdogihum Sachsen- Altenburg. Verordnung wegen usendung von Büchern und Kunst-
veifen an den Herzog. f s ukreih. Pairs - Kammer, Debatte über die Sklavenfrage. — jaris. Handels - Traktat mit China. — Widerlegung von Gerüchten her Otaheiti. — Kammer - Verhandlungen. — Bemerkungen über die mglishe Thronrede. — Stellung des neuen Ster Präsibenien der Depu- inen-Kammer, — Briefe aus Paris. (Kammer-Ärbeiten. — Die eng- lshe Thron - Rede; Verstärkung der ministeriellen Majoritätz Diplo- matiszes.
e iebe und Zrland. Unterhaus. Adreß-Debatten. — Lo u - don, Sir George Clerk zum Vice-Präsidenten des Handelsamtes ernannt, — D Î tes. ela es Brüssel. Kammer-Verhandlungen. 1dels- und Börsen-Nachrichten, Berlin, Börsen- und Markt-
iht,
ilag e.
“ Amtlicher Theil.
Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem bei der berlin -anhaltschen Eisenbahn angestellten Lokomo- führer Griese das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen z und Das Mitglied der Ober-Bau-Deputation, den bisherigen Bau- h Persius, zum Ober-Baurath zu ernennen. (
wir bei NW. 5° Kälte. eam annen
Bekanntmachung,
Die vollständige Uebersicht des Abganges und der Ankunft der
sen zu Berlin is in zwei Abtheilungen erschienen, von denen die
die Briesposten, die andere aber die zur Personen - und Güter-
pn caBerihtéten Posten, desgleichen die Post-Beförderungen
den in Berlin beginnenden Eisenbahnen und die mit den verschiede-
Fahwligen in Verbindung stehenden Posten nahweist, Beidé
dern, den Zeitbestimmungen der ganzen Reise, nur Nile D, nes 75. Sgr. und sind beim Portier im Rh auf die Sicherheit, die Bequemlichkeit, die Unte Berlin, den 40. Februar 1845,
altung und Belehrung der Reisenden genommen werden, ; Nur unbescholteno Lit ebildete (vorzugsweit wi Cours=-Blireau des G eneral-Post=Amts.;
senshaftlih gebildete) Personen können aufgenom werden.
Ein ausgezeichnetes Schiff, ein bewährter gebil n Capitain und eine erlesene Man nschaft, ein promovid Arzt bieten den Theilnehmern der Expedition jede mig liche Garantie einer angenehmen und Ma Reb
Das Passagegeld für die ganze Reise is so nit
estellt, daß bei geringer Zulage zu den gewöhnli
osten größerer Städte es daher möglich sein wird, ü vielseitig gebildeter Gesellschaft, mit allem Lebens-Cow fort umgeben, die Wunder und Naturschönheiten h fernsten Gegenden, die Sitten so vieler verschieden Völker kennen zu lernen und bei durch die Seel
estählter Gesundheit sich zugleih einen für das gat Leben unversiegbaren Schap an Erfahrungen zu same,
Die näheren Bedingungen liegen bei Herren Co1- rad & Klemme in Berlin oder sind bei dem Unit zeichneten auf portofreie Anfrage zu bekommen,
Hamburg, Januar 1845. : Rob. M,-Slo man, Schiffs - Eigenthümer in Hamburg,
—_—
Kauf - Gesuch einer
r,
Das 6te Stü der Geseß-Sammlung, welches heute ausgegeben
» enthält : unter ; betreffend die Zulässigkeit von Verträgen
1, 2543. das Geseg, über unablöslihe Geld - und Getraidé- Abgaben, Vom durch wel
31sten v, M. ; und 29544, die Verordnung, der Provinz Preußen die 1838 wegen Beschränkun : ‘Memeinheitöstheilung aller Kraft geseßt wird. en l. M.
Berlin, den 12. Februar 1845. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.
Den Glasfabrikanten Gebrüdern Müllensiefen zu Krengel- ) in Westphalen ist unter dem 7, Februar 1845 ein Patent auf eine durch ein Modell nachgewiesene und exläuterte Ein- rihtung eines Streck=- und Kühlofens für Fensterglas, \o- weit solche für patentfähig erahtet worden, ¡ehn Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang preußischen Staats ertheilt worden.
————— ; : … Offizielle Berichtigung. Die Erklärungen des Müllergewerks in Potsdam vom 29sten v. M. [95 b] Apotheke. des Altmeisters A, Elmhorft vom 30sten ejusd. in der Vossi- E M! Deitung Nr. 27 vom 1. Sebuar d. J. bedürfen einer Be- Eine privilegirte Apotheke, die einen ues ¿M gung, Dem Chef des Seehandlungs - Jnstituts ist unterm 3. Ja- Umisatz von 3- bis 5000 Thlr. macht, wird "Wr b, 3, aus dem Königlichen Kabinet eine Jmmediat-Vorstellung, emem zahlbaren Käufer zu acquiriren gean n it vom 24, Dezember v. J., mit der Ueber rift : C PAÓ E A War Seba Kim teiitn ina | Allerunterthänigste Petition des Windmüller -Gewerks bei Pots- zu treten gewünscht, und werden Adressen und um Abwendun des dem Gerücht nah beabsichtigten Verkaufs Z. 21. „ Aeskulap * durch das Königl. Intelliget ea mahlmlihle der Seehandlung daselbst“ net; i “ „Elmhorst, Altmeister, : im Auftrage des Müllergewerks“/ ; hangen, in welcher auf die Ansicht, daß, so lange die Seehand- Ì jene Mühlen - Anlage besißt, sfe der Existenz der potsdamer dmüller minder Gefahr drohe, als wenn sie in Privathände über=
e in dem allensteiner Kreise erordnung vom 28. Juli des Provocations-Rechtes auf
rozent Vom
öln,
[148] Sehr annehmlicher Verkauf.
d ogl. sächs. Residenzstadt Altenburg {E i Cas Vulcan ati Clelen Räumligltin) f vag der Antrag gegründet wird, A großem Baum- und Gemüsegarten , einem Verkau i er Verkauf der Dampfniühle Allerhöchsten Orts nicht geneh- den, einem 90 Ellen langen und 15 Ellen tiefen werden möge. , {5 ULTIOUY a D as nebs ' Siem dend der Fmmediat - Vorstellung läßt darüber keinen Zweifel,
ammern, e e , i trä A A und au Brunnenwasser, was bisher 800 Thlr an tmüller-Gewerk ausgehend haben gelten sollen. : rentirte,' zu verkaufen. Die Hälste der Kauflune (M Dies ist das Faktum. Welche Folgerungen daraus zu ziéhen j poetarils Rie ers Sihl Ba eisen Bahnht n 09 0b der Altmeister Elmhors, Iubein i jene Immediat-Vor- fes an der # frequenten Dla er Chaussee liegt, er gab, dabei ohne Mitwissen seiner Gewerbsgenossen gehan- lt bleiben, hm ertheilten Auftrag überschritten hat, muß dahin-
seiner großen
llen Mee- eignet es \ch für Branntwein - abrikanten , Kau e und Oekonomen. Alle darauf Refslektirende fönnen wohl mündli, als au auf portofreie schriftliche 1 fragèn die näheren Bedingungen erfahren bei denb Zeit darin wohnenden "Madam verwittweten Köhler,
nummer 1187, Altenburg, den 28, Januar 1849
Cap der gute
_ Nichtamtlicher Theil. her Ea 10. Febr Allgemeine Gewerbe-Ordnung nebst dem dazu
ädigungs-Gesehe, (Fortseÿung.)
Berlin, Mittwoch
* vidirten Statuten erfolgt durch dle. Mínisterien.
: tvollen; be t
: Betriebe seinés Gewerbes besonders nadc)weisen,
‘Akademie der Künste
: Bi digung Kuh eine nah den Bestimmungen des
Titel vVI Innungen von Gewerbetreibenden.
I. Bestehende Innungen.
§, 94, Alle zur Zeit geseplich bestehende Corporationen von Gewerbe- treibenden (ältere Innungen) dauern ferner fort. Doch soll die Befugniß um Betrieb eines Gewerbes, für welches in dem Orte oder Distrikte eíne olche Corporation (Innung) besteht, von dem Beitritt zu derselben nirgends abh So weit aber der Erwerb der faufmännischen Rechte nah
henden. Vorschrifien durch den Beitritt zur kaufmännischen Corpo- ration bedingt is, behält es dabei sein Bewenden,
__ § 95, Die Statuten der älteren Innungen (§. 94,) sollen einer Re- vision unterworfen und mit Berücksichtigung der Vorschriften der §6. 101. bis 117., so weit es nöthig is, abgeändert werden. Diese Abänderung fann auch dahin gehen, daß mehrere getrennte Innungen zu einer gemein- samen Jnnung vereinigt werden, Die Feststellung und Be ätigung der re- l Verweigert eine Jnnung die Annahme der revidirten Statuten, so wird dieselbe ausgelöst.
S. 96. Di tglieder der ge enwärtig bestehenden Jnnuugen können nah vollständiger Erfüllung Hie expflihtungen ausscheiden und dürfen das Gewerbe nah dem Austrítte (Fritezen.
_§, 97. Eine solche Jnnung kann si durch eigenen Beschluß nur dann auflösen, wenn zwei Dríttheile der stimmberechtigten Mitglieder dafür stim= men, die Berichtigung der vorhandenen Schulden sicher gestellt ist und die Auflösung von der Regierung genchmigt wird,
§. 98, Gegen ihren Willen känn- eine Innung außer dem am Schlusse des §. 95 erwähnten Falle nur aus überwiegenden Gründen des Gemein- wohls durch die Ministerien auf, ehoben werden.
„ §. 99, Jm Falle der Au ösung: einer Junung muß das Vermögen zuvörderst zur Berichtigung ihrer Schulden und zur Erfüllung ihrer sonsti- gen Verpflichtungen verwendet werden. Der sodann verbleibende Ueberschuß | zunächst zur Y efriedigung der eiwa vorhandenen Entschädigungs-Ansprüche für aufgehobene ausschließliche Berechti ungen einzelner Wiglsedes (6. 10) zu verwenden. Soweit der Ueberschuß dazu nicht erforderli und in den Statuten nicht ein Anderes ausdrüdlich bestimmt is, wird derselbe der Ge- meinde, in welcher die aufgelöße Innung ihren Siy hatte, zur Benuzung für gemeinnüßige Zwede ü erwiesen; die Verwendung kann nah dem Er- messen der Gemeinde auch zur Bezahlung derjenigen Schulden anderer ager Innungen erfolgen, wehe aus deren Vermögen nicht gedecckfft werden.
§. 100, Werden mehrere nungen zu einer gemeinsamen nnung vereinigt (§. 95), so fann das ermögen derselben mit ihrer Einwilligung der neuen Junung überwiesen werden. “ Soweit eine Vereinbarung über das Vermögen der seither getrennten Innungen nicht erreicht wird, ist nah den Vorschriften des §, 99 zu verfahren, i ;
Il, Neue Jnnungen, 1) Innungen, bei denen die e
schaft von einer besondéren Aufnahme abhängig i §. 101. Diejenigen,
welche ’an demselben Orte gleiche öder verwandte Gewerbe Ma ding Pia fönnen zu 0
eine Jnnung zusammentreten, Die Bildung einer solchen neuen Innung ist jedo für diejenigen Gewerbe, für welche am Orté eíñe ältere Jnnung besteht, uur daun u‘ässig, wenn die ältere Jnnung aufgelöst oder mit der neuen Junung vershmolzen wird. Neue Junnungen erlangen durch die Bestäti uttg_ihrer Statuten die Rechte einer Corporation. Ausschließliche Gewerbe- erechtigungen dürfen denselben niemals beigelegt werden.
§. 102. Zur Bildung einer Zunung siud erforderlich: in den Städten Berlin, Breèlau, Königsberg, Danzi lbing, Posen, Ae Frankfurt, Stettin, Stralsund, Magdeburg, Halberstadt, Halle, Er Urt, Münster, Köln, Düsseldorf, Elbcïfeld, Barmen, Krefeld, Aachen, Koblenz und Trier 24 Per- sonen, welche ihr Gewerbe bereits ein Jahr hindurch selbstständig betrieben oder einer aufgelösten älteren Innung angehört haben, in allen übrigen Orten 12 dergleichen Personen. Die Ministerien sind jedoch ermächtigt, nah Umständen die Bildung von Innungen auch bei einer geringeren Zahl von Theilnehmern zu genehmigen, andererseits auch in kleineren Städten die geringste Zahl der Theilnehmer bis auf 24 zu erhöhen, ingleichen zu gestatten, daß die Gewerbetreibenden mehrerer Ortschasten zu einer gemein- aftlichen Jnnung \s\ch verbinden.
S. 103, Von der Theilnahme an der Bildung ausgeschlossen diejenigen , 1) welche wegen eines von ehrloser Gesinnung zeugenden Verbrechens, insbesondere wegen Meineides, Raubes, Diebstahls oder Betrugs, verurtheilt worden sind; 2) welche in Kriminal -Untersuchung oder in Konkurs si befinden, oder 3) welchen die Befugniß zum Gewerbe- betriebe eine Zeit lang entzogen war; diese. können jedo von der Kommunal- Behörde zugelassen werden, wenn sie sich dessen durch ihr nachheriges Ver- halten würdig gezeigt haben. Auch ist die Kommunal - Behörde ermächtigt,
iejenigen. auszuschließen, welche in irgend einer Kríminal-Untersuchung nur g freigesprochen worden sind oder sich durch einzelne Handlungen rch ihre Lebensweise die öffentliche Verachtung zugezogen haben,
- §. 104, Der Zweck der neu zu gründenden Jnnungen (§. 101) be- steht in der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Juteressen; insonder- heit sollen die Jnnungen 1) die Aufnahme, die Ausbildung und das Be- tragen der Lehrlinge, Gesellen und Gehülfen der Jnnungêsgenossen beauf- sichtigen; 2) die Verwaltung ‘der Kranken-, Sterbe-, Hülfs- und Sparkassen der ZJnnungsgenossen leitenz 3) der Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Jnnungsgenossen, namentlich durh Förderung der Erziehung und des gewerblichen Stomene der Waisen, sich unterziehen,
§. 105, Die Leitung der Borberathungen wegen Errichtung einer
g steht der Kommunal - Behörde unter Aufsicht der Regierung , die eststellung und Oa der Statuten aber den Ministerien zu,
S. 106. Jn den Statuten sind die Bedingungen der Ausnabme in díe Innung, die Rechte und Pflichten der De so wie die Gründe, aus denen ihre Ausschließung erfolgen fann, ingleihen die Einrichtungen sür die Verwaltung der gemeinschastlichen Angelegenheiten festzuseßen und dabei die a iage der Gewerbetreibenden, welche zu einer Jnnung zusammentre!en
onders zu berücksihtigen. i §. 107. Denjenigen, welhe nah den Bestimmungen des §6. 103 unter 1 und 2 von der Theilnahme an der Bildung ciner neuen Jnnung unbedingt ausgeschlossen sind, darf auch der Eintritt ín eine bereits gebil- dete Funung nicht gestattet werden. Jn den Fällen, in welchen nach §. 103 die Kommunal-Behörde bei der Bildung einer neuen Znnung über die Zu- lassung oder Ausschließung zu bestimmen befugt is, hat über die Aufnaÿme in eine bereits gebildete Suninig die Jnnung selbs zu beschließen; zu dem Beschlusse ist jedoch, wenn dadurch die Aufnahme ausgesprochen wird, die Haars der Kommunal-Behörde erforderlich,
einer Jnnung find
. Die Prüfungszeugnisse der für einzelne Gewerbe an eordneten Prüfungs - Behörden, der Ober - Bau- Deputation oder“ des tehnishen Gewéibe- iistitutes, so wie die von dex über die Aufnahme und ‘Einschreibung bei derselben ausgefertigten Diplome, sind als per ender Nachweis der Befähigung zum
Betriebe der Getverbe, über wel bedürfen Mitglieder . älterer Jnnungen keines: besonderen Nachweises der Be- i ; allen anderen Fällen muß das au SEUAG M tglied seine itels VIIT, ‘abgelegte
den I2wo Februar
Jedes neu aufzunehmende Mitglied muß die ras zum |
e fie ausgestellt sind, anzusehen. Aueh -
1845.
Prüfung kann jedoch denjenigen, die das Ge- einem anderen Orte schon einige Zeit hindurch betrieben haben, durch einen Beschluß der Beschlusse is jedo bei den im §. 131 der Prüfungs-Behörde (§5. 162. 167), enehmigung der Kommunal-Behörde er-
Prüfung nachweisen, Diese werbe an demselben oder an mit Auszeichnung selbstständig Innung erlassen werden ; zu diesem gegan Gewerbe die Zustimniun ei allen anderen Gewerben die forderli,
…_ §. 109. Die §§. 107. 108 finden auf dic kaufmännischen Corporationen Versendung z in Ansehung dieser bewendet es bei den bestehenden
orschriften.
„9. 110. Bei der Ausnahme in eine Innung ist die Erhebung eines mäßigen Antrittsgeldes zulässig, dessen Betrag durch das Statut und zwar für alle Genossen der Innung gleichmäßig feftgesegt werden m :
s. 111. Der Beitritt zu einer Jnnung schlicßt die Befugniß niht aus, zugleich solche Gewerbe, für welche die Jnnung nicht gebildet is, zu betrei- ben, so wie an anderen nnungen Theil zu nehmen. Ës fann jedohch einem Gewerbetreibenden der Zutritt zu einer außerhalb seines Wohnortes beste- henden Jnnung nur dann gestattet werden, wenn an seinem Wohnorte für das von ihm betricbene Gewerbe eine Janung nicht vorhanden ist,
S. 112, Jede Jnnung muß einen oder mehrere Vorsteher haben, welche von den Mitgliedern zu wählen und durch die Kommunal-Behörde zu bestätigen sind.
S. 113, Jeder Berathung der Jnnun muß ein Mitglied der Kom- munal - Behörde beiwohnen, um über die eseßmäßigkeit der Beschlüsse zu wachen. Dasselbe darf kein Gewerbe derjenigen Art betreiben , für welche diese Jnnung gebildet is.
§. 114, Der Maßstab, nah welchem laufende Beiträge der Jnnungs- Genossen auszuschreiben sind , und die besonderen Folgen, welche an die AreeT ilung derselben sich knüpfen, sind ín den Statuten festzustellen. Insbesondere fann darin auch die exckutivische Beitreibung dieser Beiträge im Verwaltungswege und das dabei stattfindende Verfahren bestimmt wer- den. Die Höhe und die Verwendung der Beiträge, so wie die Verwaltung des Etats-, Kassen- und Rechnungswesens, wird durh Beschlüsse der Jn- nung unter Aufsicht der Kommunal - Behörde geordnet.
S. 115. Nur diejenigen Mitglieder der nnung, welche ihr Gewerbe während des vorhergehenden Jahres selbstständig betrieben haben, sind be- rehtigt, bei den Beschlüssen mitzustimmen, Durch die Statuten kann das Stimmrecht von einem gewissen Umfange des Gewerbebeiriebes abhängig gemacht oder verschiedenartig abgestuft werden. i
§. 116. Der Austritt aus der Innung i} unter der im §. 96, bezeich- neten Bedingung gestattet.
§. 117. Ein Mitglied, welches sich solcher Handlungen oder Verbrechen schuldig macht, die nach Vorschrift des §. 107. von der Aufnahme in eíne JZnnung unbedingt ausschließen würden, muß aus der Innung ausscheiden. Auch kann unter denselben Voraussegungen, unter denen na §. 107. die Aufnahme versagt werden darf, ein M tglied durch Beschluß der Innung, unter Zustimmung der Kommunal-Behörte, wieder ausgestoßen werden. Die Befugniß zum ferneren Betriebe des Gewerbes ist jedoh von dem Verlust der Mitgliedschaft nicht abhängig. i
2) Innungen, bei denen cine besondere Aufnahme nicht
erforderlich ist,
§. 118, Aus denjenigen, welche an demselben Orte gleiche oder ver- wandte Gewerbe selbstständig betreiben, kann auf Grund cines Gemeinde- Beschlusses, im Einverständnisse mit der betheiligten Jnnung, oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, nah Anhörung betheiligter Gewerbetreibenden, eine Jnnung auch in der Art gee werden, daß derselben alle: Gewerbc- treibende dieser Gattung ohne Nachweis der Befähigung lediglich durch den Beginn ihres Gewerbes angehören. Ausgenommen hiervon sind diejenigen, 1) welche ausdrücklich erklärt haben, der Jnnung nicht beitreten oder aus derselben ausscheiden zu wollen, oder 2) welche wegen Verbrechen oder un- würdiger Handlungen durch Beschluß der Jnnung, unter Zustimmung der Kommunal-Behörde, ausgeschlossen worden sind.
§. 119, Jn den Jnnungen dieser Art (§. 118) steht Stimmrecht und Theilnahme an der Verwaltung denjenigen Mitgliedern níht zu, 1) welche ihre Befähigung zum Betriebc des Gewerbes nit nah §. 108 nachgewiesen haben, 2) welche wegen eines von ehrloser Gesinnung zeugenden Verbrechens, insbesondere wegen Meineides, Raubes, Diebstahls oder Betrugs, verurtheilt worden sind, oder 3) welche in Kriminal-Untersuchung oder in Konkurs sich befinden. Auch können von dem Stimmrechte und der Theilnahme an der Verwaltung durch Beschluß der Innnung, unter Zustimmung der Kommu- nal-Behörde, diejenigen ausgeschlossen werden, a. welchen die Befugniß zum Gewerbebetriebe eine Zeit lang entzogen war, oder b. welche in irgend einer Kriminal - Untersuchung nur vorläufig freigesprochen worden sind oder sich durch einzelne Handlungen oder dur ihre Lebensweise die öffentliche Ver- achtung zugezogen haben.
3) Gemeinsame Bestimmungen. :
F. 120, Die Gewerbetreibenden , welche zu einer Jnnung zusammen- treten wollen, können bei Aufstellung der Statuten von den Vorschriften der §§. 101 ff. nur insoweit abweichen, als die Gemeinde damit einverstanden ist und die im §. 170 bestimmten Gränzen nicht überschritten werden, Ein Gleiches findet statt, wenn bei Abänderung bestehender Statuten dergleichen Abweichungen herbeigeführt werden sollen.
§. 121, Die Statuten der umgebildeten älteren, so wie der neugebil- deten A en, können auf den Antrag der Betheiligten oder im öffent- lichen Znteresse von Amts wegen jederzeit revidirt und, unter Bestätigung der Ministerien, abgeändert werden. Wegen Auflösung dieser Innungen durch Beschluß der Mitglieder oder nah Anordnung der Ministerien finden dieselben Vorschriften Anwendung, welche in den §§. 97 bis 99, über die Auflösung der zur Zeit bestehenden Jnnungen enthalten sind.
§. 122, Streitigleiten über die Aufnahme und Ausschließung von Mit-
liedern, so wie über die Rechte und Pflichten derselben und der Vorstände, nd von der Kommunal-Behörde zu entscheiden. Gegen diese Entscheidurg steht der Rekurs an die Regierung offen, welcher binnen einer präflusivischen Frit von vier Wochen bei der Kommunal-Behörde anzumelden is.
§. 123. Die Junungen oder deren Vorsteher sind vorzugsweise berufen, sahversändige Gutachten in Angelegenheiten ihrer Gewerbe abzugeben, Jn den geseßlichen Vorschriften über die Auswahl von Sachverständigen ín Prozessen wird hierdurh nichts geändert. R
S. 124. Gesellschaften zum Gewerbebetriebe auf gemeinschaftliße Rech- nung oder zur gemeinschaftlichen Beüuzung gewerblicher Anlagen und Ein- rihtungen find nicht nah den Bestimmungen dieses Titels zu beurtheilen,
Titel VI.
Gewerbegehülfen, Gesellen, Fabrifkfarbéiter und Lehrlinge. A
l. Befugniß, Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge zu halten, __§. 125. Wer befugt ist, ein stehendes Gewerbe selbstständig. zu betrei- ben, hat au das Recht, Gehülfen und Gesellen zu halten. j S. 126. Die Befugniß, Lehrlinge zu halten, steht einem Jeden zu, der zum selbstständigen Betriebe eines stehenden Gewerbes befugt ist, soweit nicht die Bestimmungen der §6. 127 bis 132 Beschränkungen enthaltén, ‘“ S. 127. Von der Befugniß, Lehrlinge zu halten, sind ausgeschlossen diejenigen, 1) welche wegen eines von ehrloser Gesinnung zevaendon Ver,